C) Des Bepartements der Finanzen: Koͤnigl. Steuer-Collegium. Einsendung der Namen 2c. der Oberamts-Diener betreffend. Sömtlichen Kameralämtern wird hiemit aufgegeben, längstens innerhalb vier Wochen dle Namen der in ihrem Kameral-Bezirke angestellten Oberamts-Diener mit Bemer- kung ihres frähern, sowohl aus berrschaftli- chen als aus andern Kassen bezogenen, Eln- kommens dem Stener-Collegium anzu- leigen. Stuttgart den 1. Febr. 18730. Jöger. Dienst. Erledigungen. Durch das am 31. Jan. v. J. erfolgte Ableben des Kaplans Lorenz Spt ist die katholische Kaplanel zu St. Lorenz in Reu- hausen, durch das am nämlichen Tage erfolgte Ableben des Pfarrers Godelmann dle Pfarrei Bickingen, Dekanats Hellbrenn, und durch das am r. d. M. erfolgte Able- ben des Stadtpfarrers von Schmid, die Stadtpfarrei Nagold erledlet worden.