93 Zettel nach vollendeter Aushebung der Kreis-Regierung; diese läßt ihn durch ihr Neoisorat prüfen, und sendet ihn dann am den Ober-Nekrutlrungsrath. 9. 27. Die von dem Kriegsminister ernannten Offiziere und Militaͤr- Aerzte reichen nach Vellendung der Nachaushebung die ihrigen bel der Assentirungs-Kommission des Ki-= niglichen Kriegs-Departements ein, die sie“ ermäßigen läßt, und dann gleichfalls dem Ober-Netrutirungsrathe zustellt. #. 26. Der Ober-Rekrutirungsrath sammelt diese Zettel und legt ste sofort dem Mini- steium des Innern vor, um ihren Betrag auf die Staats-Hauptkasse anzuweisen. . 29. 6 Die Staats-Haupckasse wird diesen Be- krag durch den hiefür besonders aufgestell- sen Rechner (Nekrutirungs-Kassier) berich- tigen lassen, der auch die erforderlichen baaren Verschüsse den betreffenden Perso- nen auf Verlangen zugehen lassen wird. Dritter Abschnitt. Von den Beitrögen der Einsteller zu den Kosten. * “* Die Beiträge zu den Rekrutirungskosten, acche nach Art. 36 des Rekrutirungs- Gesetzes von den Einstellern iu entrichten sind, gehen theils bei der Aush##bung oder Rachausbebung, theils erst nach der Ein- reihung ein. 9. 3.. Diejenigen Beitraͤge, welche bei der Aushebung oder Nachaushebung entrichtet werden, hat der Sekretaͤr des Kreis-Re- Erutirungsraths in Empfang zu nehmen, und dem Rekrutirungs-Kassier (Coben s. 29) mlit tinem genauen, von Seiten bder Kreis- Regierung aus der Einstellerliste beglau- bigten, Verzeichnisse entweder baar eder mittelst Abrechming der davon bezahlten dekretirten Diälen und Reisekosten zu über- geben. 9. B2. Die Beiträge, welche erst nach der Ein- reihung fallen, sind unmittelbar an den Rekrutirungs: Kassier zu bezahlen, und die Kdnigl. Assentirungs-Kommission siellt lhm ein Verzeichniß der von ihr zugelasse= nen Einstellungen zu seiner Verrechnung zu. *—i—e Won den bei ihm eingegangenen Bei- trägen hat der Rekrutirungs-Küssier theils die Vorschüsse zu bestreiten, deren die be- treffenden Personen bedürfen, theils den Betrag der dekretirten Zettel derselten zu berichtigen.