95 Nro. 9. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blakt. ————— Samstad, den 36. Februar 1820. I. Unmittelbare Königliche Decrete. Dienst-Nachrichten. S. Kinigl. Mejestét haben vermbge ellerhöchster Entschließungen vom 15. d. M. dem Ansuchen des auf die Pfarrei Thamm, Dekonats eudwigsburg, ernannten Pfarrers Hochstetter zu Fürfeld, Dekanals Heil- bronn, um Belassung auf seiner bisherigen Stelle gnädigst emsprochen, und vom 13. d. M. die erledigte katholische Pfarrei Mageleheim, Oberamts Münsin= ten, dem Vikar Maler in Kirchheim uͤbertragen. Sodann haben Höchstdieselben durch Pchstes Dekret vom d. M. den Agessor beim Konlgl. Forstrath, Grafen 17. Clemens v. Beroldingen, zu Ihrem Kammerberrn gnbigst ernannt. Ferner haben Hchstdieselben unterm :. d. M. den Oberlleutenant Hauff des dritten Infanterie-Regiments zu dem vlerten Infamerie-Regiment versetzt; den dem achten Infanterie-Regimmt zugeth ilten Unterlieutenant v. Schilling bei dem dritten Infanteric-Regiment, und den dem zweiten Infanterie-Regiment zugetheilten Unterlieutenant v. Molitor bei dem siebenten Infanterie= Regimens eingctheilt. "