lou und Reglerungs-Blatte Nro. J1 ent- Arbeitshause zu Ulm beftndlichen Cer- baltene) Straf-Erkenntusß dahin be-. ektlonärs Gottlleb Christion Sparn, stärigt, daß die Rekurrentin zwar, rück- oou Kohlstetten, Oberamts Münsingen, schtlich des Verdachts #ner borsätzlch-, daß ween Unbotinsßigkeis, Widerseglich- bülflosen Geburt von der Instan; zu keit und wiederholter Verbal-Injurien, ie „ dagegen wegen. geweqbemäßtg unter dem 20. Sepr. v. J. getällte (la gekriebenen Ebebruchs, Verheimlichung dem Staats= und Regierungs-Blatte ibrer Schwangerschaf und Enibindung. Nro. 71 eingeräckle) Erkenmniß be- und Verbergung ihrer unreifen Leibes- stätigt. frucht, sodann wegen großer Betrüges Veien und Conrussionen, über den er- standenen Arrest noch zu einer ein- und eiöhalbjhelgen Zuchthaus- strafe in Ludwigsburg, auch nachheriger Einsperrung in ein Awangs- Arbeltshaus, wenigstens auf neun Monate, neben Ersatz des Schadens und ider Kosten, zu- verurthellen. sey. — Den à#. Jan. wurde: 3. in der Rekurssache des Postknechts Danlel Hauser, von Stuttgart, das wegen thätlicher Injurlen gegen einen Weggelds-Einnehmer, und Widersetzlich kelt gegen einen Soldsten im Dienste, von dem Criminal-Senate des Gerichts- bofes zu Eßlingen unter dem 30. Jun. theien sey v. J. ausgesprochene (in dem Staats- Den 8. Jan. wurbe: und Regierungs= Blatte Nro. 40 ent-ä :. in. Fer. Nekurssache des im haltene) Erkenntniß lediglich bestaͤtigt. Civil- Genat. Den 3. Jan. wurde: von Zooo fl. samt Zinsen betreffend, das 1. . In der Appellationssache von dem vor- unter dem :8. Dec. 1816 ausgesprochene maligen Ober-Justiz-Collegium zwischen Erkenntniß, unter Vergleschung der Pre- dem Großherzoglich-Badenschen Doms= zjeh= Kosten theils abgeändert, theils nen-Departement, Lquldanten., Appel- bestäiigt. " lonten, und der Debit-Masse der Frei- Den# y. Jan. wurde: herrn Philipp Dletersch unb Wilhelwm 3. in der Appellatlonssache von dem vor- Heinrith· von Gemmirigen zu Widdern, mnaligen Ober- Iusti - Collegium, zwischen Liquidaln! Apällatei#, eine Forderung ###entl#ssenen Hofkammer= Direkter