— lehnmonatlicher Zuchthausstrafe zu Gotzeszell, mit derbem Abschied verur- theilt, und zugleich verordnet, dah der- selbe nach deren Erstehung unter An- drohung geschärfter Strafe, aus dem Königreiche verwiesen werden soll. Am 24. Jan. ist: gegen den bei dem Oberamts-Gerichte Blaubeuren in Untersuchung gekomme- nen Georg Adam Mangold, von Bollingen, wegen wiederholter Asotie und Vagirens, unker Verflllung in die Untersuchungskosten, Einsperrung in dem Zwangs-Arbeitshause in Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von Einem Jahr er- kanm; und 6. der bei dem Oberamts-Gerichte Ried= lingen in Untersuchung gekommene Fidel Beuctele, von Daugendorf, wegen ein- fachen, kleinen und größtenthells resti- tuirten, aber im rechtlichen Sinne drit- ten Diebstahls, neben dem Ersatz des Schadens und seiner Arrest-Azungs-= und Untersuchungskosten, zu einer sechs- mo natlichen Zuchthausstrafe zu Mark- oerdningen und nachheriger dreimonat- licher Einsperrung in dem Zwangs- Arbeitshause in Ulm verurtheilt wor- den. II1 Am 27. Jan. wurde: 9. gegen die bei dem Oberamts-Gerichte Tettnang in Untersuchung gekommene Catharina Navarre, von Blumegg, wegen eines in Gemeinschaft und unter erschwerenden Umständen verübten Dieb- stahle, so wie wegen inceskuosen Concu= binats, neben der solidarischen Verbind- lichkeit zum Ersatz des gestifteten Scha- dens, unter Vorbehalt eines Strafzu= satzes auf den Fall, daß sich gegen die- selbe in der gegen Alois Strobel wegen Raubs anhängigen uUntersuchungssache noch eine größere Verschuldung ergeben sollte, eine neunmonatliche Zucht- bausstrafe zu Markgrbningen, mit der Bestimmung, daß sle nach erstandener Strafe unter strenge polizeiliche Auf- sicht gestellt werde, ausgesprochen, die Entscheidung wegen des Kestenpunkts aber dermalen noch ausgesetzt. „Am 3. Jan. ist: 10. gegen den bei dem Oberamts-Gerichte Wangen in Untersuchung gekommenen Anton Vollmuth, von Laupheim, Oberamts Wiblingen, wegen mehrerer Fälschungen amtlicher Schreiben, Be- trugs, Versuchs mehrerer Betrügereien und Vagirens, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-