154. II. Verfüsgungen der Departements. Des Devartements des Innern: des Ministerium des Innern. Bekanntmachung der Verlefsungen auf der Universie& Tübingen, wie sie von Seite der akademischen Behörde für das bever- stehende Sommer-Halbjahr angeküwmigt sind: Theologle. a) Ervangelische Oeffentliche Vortrége über Religien und Christenthum für protestantische Studieren= Fakultät. de aus allen Fskulichken wird DO. Wurm. Donnerstags 38—9 Uhr halten; F derselbe setzt seine bffentlichen Vorle- slungen über die christliche Glaubenslehre fort Vormittags 9 — 10 Uhr. Zu einem Privatisslmum aͤber christliche Dogmatit erbietet sich Repetent Hauff, der Aeltere. D. v. Flott seszt seine öffentlichen Vor- lesungen über christliche Hflichtenlehre Vor- mittags 10— 11 Uhr fort. - .DiakenusM.Y.ressel-crläuxekt,swib- bisher, in wöchentlichen 3 Stunden die wich- tigsten Beweisstellen der christlichen Moral. D. Steudel wird bdffentlich den zwei- ten Theil der Einleitung in die Schriften des Alten Bundes C(der die Zelt pon Josua. bis zur Trennung des israclitischen Reiches begreift,) nach dem angesangenen Plen#e fortseben Morgens —6 Uhr. Prof. Jäger föbrt fert, in Privétrer= lesungen die Psalmen Vorm. :0— Uhr zu erläutern; derselbe wird dffentlich das Buch Jesu, des Siraciden, Nachm. 3— 4 Uhr er- klären. D. Bengel glbt in Privatvorlesungen Tie Fortsetzung der Erklärang der Sonorfis der drei ersten Evangelien Vorm. 11 — 1 Uhr. " D. Wurm erbletet sich zu Erläuterum des Briefs an die Rimer in Privatdor- lesungen Nachm. z—/ Uhr; D. v. Flatt zu Erläuterung des ersten Brlefs an die Corinthier in Privatvorle- sungen 10 — 11 Uhr. Die Degmengeschschte ist D. Bengel in erst noch zu bestimmenden Siunden privatim vorzutragen erbbtig; derselbe wird dffentlich nach Sténdlin's Lehrbuche die Kirchengeschichte vorzutragen fortfahren Morgens 38—9 Uhr. Schriftliche und mündliche Uebungen, in welchen thfologische Zeitmsterien errtert