144 Hause zu entfernen, von dem Gerlchtshofe balbmonetlicher Festungsstrafe ver- zu Eßlingen unter dem 16. Dec. v. J. urbbeilt. gefällte (in dem Staats= und Regierungs- Den 26. Febr. wurde: Blatte Nro, 5. S. :y. eingerückte) 3. in der Rekurssache des Alois Mil- Erkenntniß dahin abgeändert, daß Re- ler, von Waltazhofen, Oberamts Leut- kurrent zu einer viermonatlichen kirch, gegen das wider ihn, wegen klei- Festungsstrafe und nachherigen Einsper- nen, aber zweiten und unter erschwe- rung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf renden Umständen verübten Diebstahls, wenigstens drei Monate verurhheilt von dem Gerichtshofe in Ulm unter seon soll. dem 20. Dec. v. J. gefällte Cin dem 3. In der Rekurssache des Miichael Stgats= und Regierungs-Blatte Rre. Schailble, von Weil im Dorf, Ober- 5. S. 45. eingerückte) Erkenntniß die amts Leonberg, das gegen ihn wegen Kon- Berufung verworfen, und Rekurrem in kubinats, kleinen Diebstahls und Real- die Kosten zweiter Instanz verurhheilt. Injurien von dem Gerichtshofe zu Er= (4. In der Rekurssache des Johann Georz lingen unter dem „. Dec. v. J. aus- Schimpof, von Schbnaich, Ober- gesprochene (in dem Staats= und Re- amts Böblingen, das wegen Diekstahls gierungs-Blatte Nro. 5. S. 35. ein- und Herumschwelfens von dem Gerichts- gerückte) Erkenntniß abgeändert, und bofe in Eßlingen unter dem 29. Dec. v. Rekurrent, neben Verfällung in die ei- J. gefällte (in dem Staats= und Re- genen Arrest= und in die Hälfte der gierungs-Blatte Nro. 5. S. 2g9. ent- Untersuchungskosten, zu drei und ein haltene) Erkenntniß lediglich bestétigt. 77. Civi. = Senat. Den 4. Febr. wurde: tung, Beklagten, Appellantin, eine Lied- 1. In der Appellationssache von dem vor- lohns-Forderung betreffend, die Beru- maligen Appellations= Gerlchtshofe zu fung wegen Mangels an einer gegrün- Tübingen zwischen der Anne Katharine deten Beschwerde von Amtswegen ver- Aichler cum Cur. zu Scharnhausen, worfen, und die Klägerin in die Kosten Klägerin, Appellantin, und der Ver- dieser Instanz verurtheilt. waltung der Helfer Wider'schen Süf= .2. in der Appellationssache von dem Cioil-