147 Verkaufs-Protokollen, zur Deckung unerlaubter Ausgaben, sodann wegen eigenmächtigen Wieder-Einzugs einer ihm angesetzten Geldstrafe aus dem Commun-WVermögen, und dadurch v#erübten ausgezelchneten Betrugs, ne- ben selidarischer Haftung für den Er- satz der auf seine Veranlassung oder unter seiner Mitwissenschaft gemachten unerlaubten Ausgaben, und Tragung von # der Untersuchungs-Kosten, zur Cassation vom Amte und Unféhigkeits= Erklärung zu Bekleidung einer bffent- lichen Stelle, und zu viermonat- licher Festungs strafe; 2. Christine Kraus, von Waldbach, Ober- amts Weinsberg, wegen unehellchen Bei- schlafs, Nachlässigkeit bei der Geburt und dadurch verschuldeter Todtung ihres Kindes, neben Bezahlung ihrer Arrest- und # der übrigen Untersuchungs-Kosten zu neunmonatlicher Zuchthausstrafe; 5. die zu Maulbronn in Untersuchung ge- kommene Christine Wünsch, von Uhl- bach, Oberamts Cannstadt, wegen mehre- rer, theils großer, theils kleiner, auch aus- gezeichneter fortgesetzter Diebstähle, s0 wie wegen frecher dügen vor Gericht, neben Ersatz alles Schadens und ihrer Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kesten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe. 5. Melchitrr Müller, Am 3. Febr. wurde: 4. gegen den zu Eßlingen in Untersuchung gekommenen Christian Gottlob Gräß- ler, von Stuttgart, wegen eines greßen Betrugs und wegen einer an seiner Dienst- frau zu Salzburg verübten Betrügerei, in Erwägung seiner wegen Diebstahls schon erstandenen Strafen, neben dem Ersatz des Schadens und der Untersu- chungs-Kosten, eine sechsmonatliche Zuchthausstrafe und nachherige Einschlie- Hhung in ein Zwangs-Arbeitshaus auf drei Monate, erkannt. Am 38. Febr. wurde: Küniglicher Weingart-Meister zu Mundelsheim, Oberamts Marbach, wegen verübter Betrügereien und Fälschungen in sei- nen Verrechnungen über dle auf den sogenannten Ksberg-Weinberg angebllch verwendeten Baukosten, neben dem Er- satz des Schadens und der Untersuchungs- Kosten, mit der Cassation von sei- ner Stelle als Weingart = Meister, und von seinem Amt als Unter-Um- gelder, auch Unfähigkeits = Erklérung zu Bekleidung eines bffentlichen Am- tes und zwelmonatlicher, seinem Alter und schwächlicher körperlicher Be- schaffenheit angemessener Festungs-Ar- beit innerhalb der Festung bestraft;