151 messener Beschaͤftigung innerhalb der Festung neben Ersatz eines Theils der Untersuchungs-Kosten verurtheilt; b) der vormalige Frohn-Bürgermeister, Gemeinde = Rath Andreas Her- mann, von Soatbeim, wegen Thbeil- nahme an einer Fälschung durch is- sentliche Mitunterschrift eines falschen Ausgabe = Zettels bei der Commun- Rechnung, von seiner Stelle casfirt, zu Bekleidung eines bffentlichen Am- tes für unfähig erklärt, und ihm ein Deil der Umersuchungs-Kosten zu- geschieden; c) der Substitut Mezger zu Heilbronn, wegen Fertigung eines falschen Aus- gabe-Zettels bei Stellung einer Bür- germeister = Rechnung von Sontheim zu Deckung von mehrentheils uner- laubten Ausgaben, sodann wegen ei- nes falschen Eintrags in die Rech- nung und Verleitung mehrerer Per- sonen zur fälschlichen Bescheinigung des gedachten Zettels, von seiner Substituten Stelle kassirt, zur Be- kleidung einer Staats= oder Com- mun-Bedienung für unfähig erklärt, und zu vierwöchigem Festungs-Ar- rest, neben dem Ersatz eines Theils der Untersuchungs-Kosten verurtheilt; d) Schultheiß Johannes Sprdhule, von Sontheim, wegen Theilnahme an einer Fälschung durch wissentliche Mit- unterzeichnung eines unrichtigen Aus- gabe-Zettels zur Deckung von mehren- theils unpassirlichen Ausgaben, so wie wegen eimr weitern falschen Beur- kundung und Begünstigung der Füh- rung einer Neben-Rechnung, vom Amte cassirt, zu Bekleidung jeder bffentlichen Stelle für unfähig erklärt, und neben dem Ersatz eines Theils der Untersuchungs-Kosten zu vier- zehntägiger Gefängnißstrafe ver- urtheilt. Am 29. Febr. wurde: 19. dem Philipp Hausmann, Abdler- wirth zu Diefenbach, Oberam's Maul- bronn, wegen Widerseplichkeit gegen obrigkeltliche Diener, wegen Injurien gegen einen Waldschützen durch bessen Entwaffnung, und wegen unerlaubten Gewehrbesitzes, neben der Entlassung von dem Commun-Wildschützen-Dienst, auch neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz und Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und jtel der Untersu- chungs-Kosten, so wie neben Confflskation seiner Flinte eine brei und einhalb- moyatliche selner kbrperlichen Beschaf- fenheit angemessene Festungs-Arbeit in- nerhalb der Festung zuerkann. 2