eines falschen Namens vor Gericht und wegen vorgebrachter Lüge vor der Obrigkeit, neben Bezahlung ihrer Ar- rest= Azungs- und der Untersuchungs- Kosten eine sechsmonatliche Zucht- hausstrafe in Ludwigsburg und nachhe- rige dreimonatliche Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshause erkannt, üäbrigens dieselbe wegen zweier welterer gegen sie vorgebrachter Diebstahls -Be- süchte bezugsweise freigesprochen und von der Instanz entbunden worden. Am 29. Febr. wurde: 12. die bei dem Oberamts-Gerichte Mer- gentheim in Untersuchung gestandene Maria Barbara Model, von Pfedel- bach, Oberamts Oehringen, wegen ver- übter drei kleiner einfacher Diebstähle, deren einer einem goßen Diebstahl ganz nahe kommt, um welche zusam- men genommen das zoeite Diebstahls- Vergehen der Inquisiten im rechtlichen Sinne bilden, dann wegen einer wie- rerholten, wirklich vollbbrachten und elner versuchten Amotion, wehen zweier klei- ner wiederholter Betrügereien, wegen einer Unterschlagung, wegen Annahme eines falschen Rames und wegen Va- gabundität, zu siebenmenatlicher Zuchthausstrase in Marksrdningen mit Abschled, auch zam Schadene. und Kosten-Ersatz verurtheilt. An demselben Tage ist: 13. gegen die bei dem Oberamts-Ge- richte Gaildorf in Untersuchung gekom- menen Inguisiten: a) Adam Weller, vom Haghof, Ober- amts Geildorf, wegen Verfertigung eines falschen Waldzeichens und An- wendung desselben, sodann wegen ver- übter Holzercesse, eine viermonat- liche Festungs-Arbeitz; b) Georg Heinz, von Waldhaus, ge- dachten Oberamts, wegen einer in Ge- meinschaft mit dem Gottlieb Mursch, durch Verfertigungrines falschen Wald- seichens begangenen Fälschung, wegen verübler Holzercesse, und wegen eines Bestechungs-Versuchs, unter der Be- stimmung, daß das gegebene Geschenk dem Armen-Fonds zugestellt werden soll, eine viermonatliche Festungs- Arbeit; c. gegen Gottlieb Mursch von da, we- gen der Theilnahme an obigem Fél- schungs-Vergehen, und wegen ver- übter Holzercesse, eine drei und ein balbmonatliche Festungs-Arbeits- strafe erkannt, sodann jedem derselben ne- ben dem Schadens-Ersatee, bezugsweise