Am 16. März wurde: 5. Frledrich Gumpper, von Mezingen, Oberamts Urach, wegen großen Dieb- Kahls, neben der Verbindlichkeit zu Er- stattung sämtlicher Untersuchungskosten mit einer viermonatlichen Festungs- Arbeitstrafe belegt. Am 33. Mätz ist: 4. egen den Schullehrer Carl Frie- drich Gall, von Dennach, Oberamts Neueobärg, erkannt worden, daß der- selbe zwar rücksichtlich der ihm angeschul- digten unzüchtigen Angriffe auf die ihm anvertraute Schülerinnen während des Schulhaltens von der Instanz entbunden seon, und die demselben von zwei ledi- ten Weibspersonen zur Last gelegten Un- lwuchts-Versuche als unerwiesen beruhen, dagegen Gall wegen nächtlichen Zuwan- delns zu einer verrufenen Dirne, so wie wegen unzüchtiger Angriffe auf elne an- dere Welbsperson., welcher beider Ver- gehen er in Rechten für Aberführt ange- nommen wurde, von der Stelle eines •Mientlichen Lehrers entfernt, zu Beklei, dung eines Lehramtes ferner für unfähig erklé#rt, auch zu Tragung sämtlicher Un- tersuchungskosten verbunden seyn solle. Am 27. Mérz wurde: 5. der zu Nagold in Untersuchung ge- - kmmene Korbmacher und Hefenbinder 215 Geora Martin Waldel, von Oberlin- genhard, Oberamts Neuenbuͤrtzz, wegen wlederholten Vagirens und fortgesetzten Concublnat#s, neben der Werbindlichkeit zu Erstattung selner Haft = und dei Hälfte der Untersuchungskosten zu einer viermonatlichen Zuchthausstrafe ver- urtheilt, nach deren Erstehung er unter genaue ortspolizelliche Aufslcht gestellt werden soll; 6. Joseph Wirtble, von Horgen, Ober- amts Rortweil, wegen thötlicher Wider- seplichkeit gegen den ihn transportiren- gen Gensd'armen, auch ausgestoßener grober Schimpfreden öber das Oberamt und gegen den Gensdfarmen, neben Er- stattung seiner Arrest= Azungs= und Untersuchungskosten zu einer dreimo-= natlichen Zuchthausstrafe mit Will- komm verurtheilt. Am 29. Méz ist: 7. auf die von der vormaligen Kiöniglichen Stener-Sektlon angeordnete und durch elne eigene Justlz-Commissson reassumir- te zu Sulz stattgehabte Untersuchung, der Advokat Römer in Sulz wegen Umeerschlebung erdichteter Rechnungs-= Manualien au die Stelle der ihm von der Untersuchungs-Commisston retrodir= ten schten, unbefugter Vernichtung des im nach de#ren Requisttlon durch die