247 Am 15. April wurden verurtheilt: 7. Johann Georg Gerlach, Taglbhner wegen wiederholten Vagirens und Con- cubinats neben dem Erfag seiner Arrest- und der Hälfte der Untersuchungs- Kosten eine drelmonatliche Fe- stungsstrafe und nachherige Einsper- rung in ein Zwangs= Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Wo- chen; b) gegen Beronika Siegel, von Groß- beppach, wegen derselben Vergehen, unter Einrechnung einer noch nicht be- straften zweiten Scortation, neben dem Ersas ihrer Arrest= und der Hälfte der Untersuchungs= Kosten eine drei- monatliche Zuchthausstrafe und nach- berige Einsperrung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu. erprobter Besse- rung, wenigstens jedoch auf die Dauer von sechs Wochen ausgesprochen. Am 11. April wurde: #. Gottlieb Schnepf, Schreiners-Junge von Bbblingen, wegen dritten, großen vund ausgejeichneten Diebstahls, neben dem Ersatz des Schadens, auch der Arrest- und Untersuchungs- Kosten mit achtmonatlicher Festungb-Arbeit und nachheriger Einschließung in ein Zwangs- Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, und wenigstehs auf die Dauer von vler Monaten bestraft. von Well im Dorf, Oberamts Leonberg, wegen mehrerer, längere Zeit hindurch fortgesezter Wald-Erzesse und Verhee- rungen, unter Berücksichtigung der schon früher wegen Eingriffs in fremdes El- genthum erstandenen bedeutenden Stra- fen, neben dem Kosten= und Schadens- Ersatz zu sechsmonatlicher Zucht- bausstrafe und nachberiger Einschließung in ein Zwangs-Arbeitshaus bis zu er- probter Besserung und wenigstens auf die Dauer von drei Monaten; 8. der zu Neckarsulm in Untersuchung ge- kommene Johann Georg Ammon, von Göggingen, Oberamts Gmünd, wegen großer Geld-Veruntreuung, anderer Be- trügerelen an obrigkeitlichen und Private Personen, und wegen Lügens vor Ge- richt, neben dem Kosten= und Schadens- Ersatz zu viermonatlicher Zuchtbaus- strafe als Hofschäffer. Am 13. April wurde: 9. der Johanne Maper, von Stuttgart, wegen kleinen, aber wiederholten Dieb- stahls, so wie wegen wiederhelter ge- werbsmäßiger Unzucht neben dem Ersastz des Schadens und Bezahlung der Unter- suchungskosten eine brei und einhalb- monatliche Zuchthausstrafe und nach-