Se. Koͤnigl. Majestät haben jedoch auj den Hoͤchstdenselben erstatteten Vertrag zu genchmigen geruht, daß die rem Haufer zuerkannten achtzig Stock- streiche gmädigst erlassen seym dagegen aber es bei dem gesetzlichen Straf-Zusatze einer dreijéhrisen Festungs-Arbeit ver- bleiben, und eine Milderung= dieser Strafe von dem Wohlverhalten des Etraͤflings abhaͤngig seyn solle. Am 25. April wurde ferner: 14. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommenen Catharina Gbhru ng, von Bietigheim, Oberamis Besigheim, we- gen fortgesetzter Hausdleb stähle, und ri- nes gemeinen Diebstahls und Betrugs. neben Bezahlung ihrer Arrest= und Un- tersuchungskosten, so wie neben Ersatz alles Schadens elne viermonatliche Zuchthausstrafe zuerkannt. Am 29. April wurden verurtheilt: 15. der zu Maulbronn in Umtersuchung gekommene Johann Georg Bensin= ger, von Stammbeim, Oberamts Lud- wigsburg, wegen Betrugs und 7- binats, neben. Bezahlung von : der Untersuchungskelten, zu drei und ein balbmonatlicher Festangs= Arbeits- strafe 16. der bei dem Oberamtsgerichte Stutt- gart in Untersuchung gekommene Johann Georg Rupp, von Schwieerdinoen, Oberamts Ludwigsburg., wegen mehrere Jahre bindurch fortgesetzten Conkubinats neben Bezahlung der Hälfte der Unter- suchungskosten zu olermonatlicher Festungsarbeit. a.) Cioll = Senak, 1. In der Appellätionssache von dem vor- Erkenntniß vom 15. März und publ. maligen Oberamisgerichte Heikbronn, den :. April unter Vergleichung, der wischen der Kiniglichen Ober- Ficanz= Kosten belder Instanzen reforwirt, Kammer, Vorkl. Nachbekl. Antin, und Am 2e. April wurde: v 3. in der Agpellotionssache von dem Stadt- gerichte Sturtgart zwischen dem Adveo- taten Moser daselbst, als Contradictor, Gnd dem Senator Nitlrer ebendaselbst, o#ls Güterpfleger in dem Kaufmann Weck- 2 Anton Gros und Consorten zu Sont- beim, Worbekl. Nachkl. Aten, Zehend- Pacht- Recht in der Vor- und Schad- loshaltung in der Michklage betreffend, wurde das Urihell vorlhet · Jostanz dunch