1 Juc#iz Collegium in Ulm zwischen Joseph Kurz zu Leinenfürst, Oberamts Ellwan- gen, Liquidanten, Appellanten, und der Finanz-Kammer des Jart-Kreises, Ra- mens der Kameral-Verwaltung Ellwan- tgen, Mit-Liquidantin, Appellatin, Lequi- ditét von Laudemial-Gebühren beereffend, das Erkenntnih erster Instanz rückslcht- lich der Bestehhandlohns-Forderung be- stätigt; zu gleicher Zeit aher wurde 7. iIn derselben Sache wegen der Sterb- Hondlohns-Forderung auf Beweis er- kannt. - Am 22. April wurde: 8. in der Appellationssache vom vormall- gen Justiz-Collegium in Ludwigsburg zwischen den Rellcten des, Adam Koch, von Neubronn, Klägern, Arpellanten, und dem Georg Nbrr, von Ebersbronn, Bekl., Appellaten, Vorzug im Gam be- treffend, die eingewandte Berufung wegen Versäumnisses in den Fatallen, unter Abschlagung des Restltutlons-Gesuchs, als an den Gerichtsbof nicht erwachsen erklärt, unter Verurthrllung des Appel- lanten in die Kosten der Appellarions- Instang. 7.Gerichtshof für den Donau-Kreis. 1.) Criminal-Senat. Anz. April wurden: 1. In der von dem vormaligen Criminal= Amte Göppingen und dann von dem Oberamtsgerichte daselbst geführten Un- tersuchungssache: ) Johann Widmaier, von Ecbers- bach, wegen verübter vierzehn kleiner, grohentheils ersetzter, jedoch zum Theil ausgezeichneter Diebstähle zu einer sie- ben und ein halbmonatlicher Fe- stungs , Arbeltsstrafe; b) Elisabetha Barbara Hafner, von Ebersbach, wegen zweier, in Gemein- schaft mit Widmaler begangener ausge- zeichneter Diebstähle und nachgefolgter Tbeilnahme an einem welteren von Wid- maier verübten, kleinen und einfachen Diebstabl, zu einer drei und ein balbmonatlicher Zuchthausstrafe zu Markgrbningen, beide unter Berück. sichtigung ihrer körperlichen Beschaffen- beil, verurthellt. Zugleich wurde, so- wohl wegen des Ersatzes des gestifteten Schadens, sowelt solcher noch nicht gelel tet ist, als wegen der Kosten das Angemessene verfügt.