166 tersuchung standi, weogen eines großen und unter erschwerenden Umständen be- gangenen Geld--Diebstahls, eines einfa- chen und greßen, . jedoch aus elgener Neue restituirten, und wetzen olnes klei- nen einfachen und wiederersetzten Uhren- DiebKahls, neben Vrrurtheilung zum Kosten= und Schadens-Ersatge, eine echemonatliche. Zuchibaus sirofe zu Markgrdningen erkannt. · Am- . April# iste &din der ven dem. Oberamtsgerichte Rled- lingen geführten, durch Erkenntnig vom 15. März Dieses: Jahrs) (Staats= und Reg. BlastS. y) abgeurtheilten Untetsuchungssache, den Matheus Vol- Ddnaner y von Zizenhaufen, und Con- serten betressend“ gegen. Joseph Kellere mann, von Utenweller## wogen, Mit- wissenschaft und nachgrfolgter Theilwahme eeinem klelnen Dlebstahl, dann megen der an tiner Streif-Mannschaft in-Ge- nossenschaft und mit thätlicher Mißhand= lung veräbter Widerfetzlichkeit, neben Verurtheilung in die durch letztere ver- ursachten etwalgem Hellungskosten unter folidarischer Berbindlichkeit, so- wie in- seine eigenen Arrest= und Azungskosten, eine Festungsstrafe-von sechs und einem: helben Menat# ausgesprochen werden Er. Kuul. Majestät.paben jedoch auf den beshalb erstatteten Vorerng n Wetz“ ver Gnade zu genehmigen geruht, daß dieset Spwafe in eine Zwangs-Arbeitshausstrafe von. glelcher Dauer- verwandelt sepn soll. Ferner ist c9. Jolepp, Ege, vom Pfienstetten, nel. cher bel dem Oberamtögerichte Ulm. In: Untersuchung. kam, wegen kleinen einfa- chen und efeten, aber im rechtlichen. Sinne dritien Dlebstahls, neben Zu- scheidung der Untersuchungskosten, zu einer sechsmonatlichen Festungs-Ar- beitsstrafe und nachheriger Einsperrung: in dem Zwangs- Arbeĩlahause in Ulm, wenigstens aouf die Danet vom dret- Monaten, verurthellt; r#6. gegen den bei vbem Oberamisgerichte Ebingen in Untersuchung gekommenem Gemeinde= und Holligenpsteger Joseph Magler, von Grunzheim, wegen- ch zu Schulden gebrachtet Faͤlschung des Gerichts- Protokolls, und hierdurch vomn: ihm, als Gerichtsschrelber, begangenem: Dienstvergehens) unzer Verfällung im saͤmtliche Kosten, neben Cassation von- felnen Aem tern und Unfablg« ketts. Erklärusg zu jedem dffent- luchen Amte, eine Festungs-Arbels- strafe von sechs Wochen msi ange- messener- Beschaͤftigung erkannt;; A4. der Zoll-und. Acclse- — * IT