L der Salz-Gefällverwaltung von dem Kö- niglichen Steuer= Colleg'um zu trennen, und dem Kbnigl. Bergrath unterzuordnen, auch die bei dem Königl. Bergrath noch unbesetzte vierte Raths = Seelle dem blshe- rigen Assessor des Steuer-Collegiums, Masjer, Inädigst zu äbertragen geruht, Uhterm 4. d. M. wurde der Haupt- mann erster Classe im achten Infanterle Regiment, v. Mayhbfer, wegen seiner gestdrten Gefundheit penflonirt. Die Uebertragung der Posihaltersftelle zu Wolfegg an den Handelsmann Jeh. Schmid daselbst ist durch Khnigl. Ent- schließung vom à3. v. M. bestätigt wor- den. II. Verfügungen der Departemené. A.) Des Departements des Innern: des Ministerium des Innern. Die Ernemmung des Generak-Lieutenanes v. Hügel und des General-Majors, General-Quartiermeisters v. Varnbuler zu lahenslänglichen Mitglfedern der ersten. Kammer der Stände-Versammlung be- Seine Kbnigliche Majestät haben vermbge Dekrets vom y. d. M. den General- Lieutenant und Präsldenten des Kriegs-De- verterschts. v. Hügel, und den General- Major, General-Quartiermelster v. Barn- büler, zu lebenslänglichen Mirgliedern der ersten Kammer der Stänve-Wersammlung zu ernennen geruht. Stuttgart den y. Juml 1870. v. Otto. b.) Der Departements der Justiz und der Finanzen: der Ministerien der Justiz und der Finanzen. Verordnung, die Vornahme der Wilderel-Umtersuchungen betreffend. Seine Khnigliche Majestät haben in Betreff der Vornahme der Untersuchun- tgem in Wilberei= Sachen auf elnen von dem Kduigl. Gehelmen-Rathe hierüber erstattrten Antrag durch höchste Entschlie- lung vom 3. Rovember v. J. zu verfügen geruht, daß die Untersuchung der zum Er- kenntniß der Krels-Gerichtshöfe sich eit- nenden Wilderel-Wergehen nach der Ver- schrift des olerten Organisations= Edilts vom 31. December 1316. J. 202 den Oberamtsgerichten ausschließlich überlossn, diese jedoch nach f. 405 des genamtea Ediets eben sowohl berechilgt als verpflich-