EL 6 9. J39. Von der Cioll-biste find ehne weitere Anforderung an die Staats-Kassen zu be- streiten: a) das Erforderniß für die Dlspositions= Kassen des Kbnigs und der Kbnigin; I)) die Unterhaltungs= und Erziehungs- ko en der Kdniglichen Kinder; ) die Kosten des Hofstaats des Königs und der Knigin; d) der gesamte Aufwand für die hleber gebdrize Verwaltung, namentlich: . die Gehalte sämtlicher zu den verschie- (tenen 2Sweigen der Verwaltung gehbdri- gen Beamten und Diener der hdberen und niederen Categorie, so wie die Pen- sienen, welche theils bereits schon auf die Cioll-Liste übernommen, ktheils in der Folge an die Beamten und übrigen Diener der Cioll-Lisie und ihre Witt- wen und Kinder zu verwilligen ssind; . der gesamte Aufwand für die Hofbal- tung nebst der Unterhaltung des In- ventars; 3. die Kesten der Hofjagd mit der Un- terhaltung der Thiergärten, Parks und Fasanerien; 4. der Bau-Aufwand auf sämtliche Kron- Gebäude zu Stuttgart, Bellevue, Cann- stadt, Hohenheim. in den Parks, Thier- „gö#rten und Fasanerien, so wie der zur Kros, Ausstattung gehörigen Gärten und Anlagen; # 5. der Gesamtaufwand für. den Marstall nebst der Unterhaltung der Inventars; 6. der Aufwand für die zur Krene ge- drigen Institute der Handbibliotbek, des Charten= und Plan-Cabinets und der Gallerie;. J. der Aufwand für das Theater und das Orchester. 4. 6. Obige Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 180 in Wirksamkeit. Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit Vollzlehung des gegen- wärtigen Gesetzes beauftragt. Gegeben, Stuttgart den zo. Juni 1620. Wilhelm. d5 Der Minister des Innern: v. Otto. Der provisorssche Chef des Flnanz-Devartements: v. Weckherlin. Auf Befebl des Königs: der Staates Sskretär v. Vellnagel. Sedruckt bei G. Hasselbrink, Lachdrucker.