elngeräckte) Straf-Erkenntniß dahin be- stätigt, daß a) Rekurrent Kaver Batent, von Oberwies, wegen Mitwirkung bei el- nem Reube, deren er für überführt angenemmen wird, sodann wegen sech- zehn Diebstéhlen, worunter vler quall- fizirte, vier große, und die meisten un- ter erschwerenden Umständen verübt worden sind u. s. w., neben dem Er- sade seiner Arrest-, Azungs= und 33 der Untersuchungs-Kosten, unter Ein- technung eines Theils des erstandenen Arrestes, zu einer Festungsstrafe von drei Jahren und oier Monaten; b) Rekurrent Johann Nepomuk Wal- zenegger, von Welfrazbofen, wegen fünf kleiner Diebstähle, nämlich drei ausgezeichneter und zwey Felddiebstäh- len, sedann wegen Tbeilnahme an ei- nem weitern Diebstahl, und gewerb- mäßig getrlebener Hehlerel bei den Diebstählen Anderer, auch unerlaubten Gewehr-Beslitzes, unter Einrechnung ei- nes Theils des erstandenen Alrrestes und der Strafe der Ausstellung, neben Verfällung in den Ersatz selner Arrest- Azungs- und e der Untersuchungs- Kosten, zu einer Festungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten; endlich c) Rekurrent Johenn Geergz Hlrsch- bühler, von Tautenhofen, wegen zehn zwar kleiner, aber zum Theil quolifizir= ter, unter erschwerenden Umständen und in Genossenschaft verübten Dleb- stähle, sodann wegen Begünstigung und unterlassener Anzeige von den Diebe- reien Anderer, unter Einrechnung elnes Thbells des erstandenen Arrestes, neben dem Ersatze seiner Arrest-, Azungs- und 79 der Untersuchungs-Kosten, zu einer Festungsstrafe von drelzehn Monaten verurcheilt; so wie dlese sämtliche Sträflinge zur Erstattung des von lihnen gestifteten Schadens foli- darlsch angehalten und nach Erstehung ihrer Strafen unter strenge pollzelllche Aufslcht gesetzt werden sollen. Den 7. Mai wurde: 2. In der Rekurssache des Conrad Fried= rich Zeh, von Ludwigsburg, das von dem Criminal= Senat des Gerschtshofs zu Eßlingen unter dem :4. März d. J. gefällte, (in dem Staats= und Regie- rungs-Blart Nro. 35. S. 209. enthal- tene) Erkenntniß dahln abgeändert, daß Rekurrent wegen ausgezeichneten Betrugs zu einer sechemonatlichen Festungs -Serafe, und zu dem Ersatze sämtlicher Untersuchungs-Kesten verur- theilt seyn soll.