und Untersuchungs-Kosten, eine sieben- monatliche Zuchrhausstrefe und nach- berige viermonatliche Elnschließung in ein Zwangs= Arbeitshaus; 8. gegen. den Untexacciser Georg Kunzi, von Schmie, Oberamts Moulbronn, wegen großer Werschuldung bei unter- lassener Perrechnung von Aceis-Geldern, neben dem Ersadpe des Schadens, und Bezahlung der Untersuchungs-Kosten, die Entlassung: von der Aceiser= Srelle und eine Geldstrafe von fänf und zwonzig Reichsthalern. 9. gegen Baltas Kemmler, von Sers- beim, Oberamts Voihingen, wegen mit wbrtlicher und thätlicher Mißhandlung verbundener Widersetzlichkelt gegen den Commun-Waldschützen Wezel, auch gus- sestoßener Drehungen gegen dhenselben, sodana wegen woͤrtlicher und thaͤtlicher Beschimpfungen, und zum ; Theil Miß- handlungen mehrerer Personen, auch eh- renrühriger Aeußerung über den Orts- Geistlichen, neben Bezahlung der Un- tdersuchungs-Kosten, eine lechsmonat= liche Zuchthausstrafe. Am 23. Mal wurde: 2°0. Albrecht Schnell, Bäcker von Schon- boch, Oberamts Cannstadr, wegen einer in drei Schutd-Urkunden vorgenemmenen Fälschung und dadurch veräbten großen I#n llaufen ans dem Dienste, Betrügerel, neben Ersotz des verursach- ten Schadens, mit fünfmenstlicher Festungs-Arbeitestrafe; und #1. der ledige Basurn= Pursche Johonnes Hofer, von Dleidelsheim, Oberamts Marbach, wegen Entwendung unbedeu- tender Eßwaaren, Betrugs durch Ent- ier Mit- Mahme des Bast-Geldes und Vorenthal= tünng elner gellehenen Sache, auch wegen Scortation, unter Räcksichtnahme auf dle wegen Eingriffs in fremdes Eigemt- #thum früher von ihm vielsälutg ersten- denen peinlichen Strafen, neben Ersas des Schadens und Betahlung seiner Arrest= und Untersuchungs-Kosten mit #olermonatlicher Festungs-Arbeits- strasfe und nachheriger Einsperrung in in Zwangs= Arbeitshaus bi zu er- probter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von zwei Monaten, be- legt- D wurden verurtheilt: 82 die zu Wklneherz in Unterfachung cLekommene Roslne Hägele, von Mar- bächle, Oberamts Galldorf, wegen zwei- ten DiebKahle, Annahme eines falschen Namens, und anderer kügen vor Ge- richt, wegen Ehebruchs, Scortation und Vaglrens, neben Bezahlung der Unter-