Annahme, von seiner Stelle cassirt, eines Iffentlichen Amtes für unfähig erklärt und zu einer siebenmonatlichen Festungs= Arbeitstrafe, so wie zu Er- stattung der hälftigen Untersuchungs- Kosien und zum Ersag des Schadens, uncer sollderischer Verbindlichkeit für seine Genossen verurtheilt, auch ein Scrafzusatz auf den Fall vorbehalten, daß bei der angeordneten westeren Un- tersuchung ein hbherer Raat erhoben werden sollte; d) der vormalige Bürgermelster Johan- nnes Falter, von Neckarhausen, wegen eulposen nicht restituirten Kassenrests im Betrag von 1834 fl.; sodann wegen Fälschung einer Rechnungs-Urkunde als vorsetzlicher Beihülfe zu Bedeckung des Kasffenrests eines andern, ferner wegen Pflegschafts-Kassenrests von g0 fl., und Fälschung seiner Rechnung zu des- sen Bedeckung, endlich wegen eines in Gemeinschaft mit Conrad Hiller an der Gemeinde begangenen großen Betrugs durch Berrechnung falscher Quittungen, von seiner Stelle cassirt, einer hIffent- lichen Anstellung für unfählg erklärt, und mit Räcksicht auf die ihm bei sei- mm Kassenrest zu statten kommenden 3:8 Milderungs-Gräme zu einer sieben und einphalbmonatlichen Juchs- hausstrafe, so wie zum Ersatz von der Untersuchungs-Kosten, auch Er- stattung der Kassenreste samt Zinsen und des Schadens verurtheilt; c) der vormalige Bürgermeistze Gallus Feldmaler, von Neckarhausen, wegen tbeils durch wirkliche Kassen: Eingriffe theile durch grobe Schuld entstandenen Kassenrests von 204 fl., ferner wegen Fälschung einer Rechnunzs-Urkunde zu dessen Bedeckung, dann wegen in Ge- melnschaft mit andern begangener Ver- untreuung von Gemeinde-Eigenthum, durch Ueberlassung elner Linde aus dem Communwald zu Bezahlung einer Pri- vat= Zeche, neben Cassation von seiner Stelle und Unföhlgkeits-Erklärung zu Bekleidung elpes bffentlichen Amtes, mit Rücksscht auf mehrere ihm bel sel- nem Rest zur Seite stehenden Milde- rungs-Gründe zu fünfmonatlicher Zuchtshausstrafe und jum Ersetz ven #. der Untersuchungs-Kosten, so wie zu Erstattung seines Rests samt Zinsen und des Werths der veruntreuten Lnde, verurtheilt.