854 stungs-Arbeltsstrafe erkannt, und wegen der Kosten das Geeignete verfügt wer- Am zo. Mal ist: 8. der bel dem Oberamtsgerichte Ellwan- gen in Untersuchung gestandene Frledrich Rudolph Szutter aus Adekmannsfel- den, Oberamts Aalen, wegen oleler, zwar kleiner, elnfacher und zum größten bell ersetzter Dlebstähle, wovon jedoch mehrere im rechtlichen Sinne den drit- ten Diebstahl des Inqussisen ausmachen, neben Bezahlung selner Haft= und der Untersuchungs-Kosten, zu slebenme-= natlicher Festungs-Arbeit und nachbe- riger dreimonarlscher Etnsperrung in einem Zwangs-Arbeitshause, verurthellt worden. An demf'elben Tage wurde: s5· gegen den bei dem Oberamisgerichte Ellwangen in Untersuchung gestandenen Johann Steinbausler, von Pfannen- stiehl, Oberamts A#olen, wegen wleder- bolten klelnen und elmfachen, auch er- setten Diebstahls, sodann wegen wieder- bolten Ehebruchs und begangener Ta- baks = Einschwärzung, neben Bezahlung seiner Haft- und saͤmtlicher Unterfu- ungs-Kosten, auch Consiscation des bei ihm angetroffenen eingeschwörzten Ta- baks, eine slebenmonatliche Festungs= Strafe ausgesprochen, und ein weiterer Kbebruchs-Verdacht auf sich beruhen gelasfen. An demselben Tage ist: 10. der vormalige Fuͤrstlich Collorebo- Mansfeld'sche Rentbeamte zu Untergri- ningen, Meguin, wegen der gegen ihn erhobenen groben Verletzung felner Dienstpflichten und seiner unrichelgen und nachläßigen Administration über- baupt, so wie wegen erhobener unstatt= hafter Klagen gegen den HOfarrer Mods- brugger zu Untergröningen, mit Ein- rechnung der unterm 31. März 7878, wegen verübter Verbal= und Real-In- jurien gegen ihn erkannten, aber noch nicht vollzogenen olerzehentägigen Arrest- Strafe, unter Verwerfung der gegen die Ehemlichkeiten dieser Untersuchung chten El 9, zu einer acht,. zehnmonatlichen Festungs-Strafe mit angemessener Beschäftigung verurthellt, seine Beschwerden, welche er über die gegen ihn verfügte Entlosung von der Rentvekwaltung, früher erhoben, für ungegründet erklärt, und derselbe in den Ersad des wirklich gestifteten Schadens und der Verzugs-Zinse, se wie in sämt- liche diesfallstge Umersuchungs-Kosten verurtheilt, dagegen aber Hinsichtlich der