Die Vinbũnger dieser Gefaͤlle sind dann vafür berontwoktlsch)haß sle die der Schm. De#n-Zahlunge = Casse angewiesenen Gilder unter keinenn VBorwande an eine anders, ols die Schuldet-Fählungs= Casse „ auf- eine von dersellen Am · geschlichen Wẽge : aus gesielito Aluiisung: nerabfolgen.ui Sollien idie angewlesenen ·Eltiah men die angensmment Groͤße jusammen, nicht Frreschen: so wichnder jährsichen Min#u#s= Bltrag jebemo n da Hpn Casse aus dem allgemeinen Reserve-I##ds zugelegt; dagegen kommt, wenn dieselbe jeme Größe übersteigen, der Mehrbe##g der Staats= Casse zu, indem derselbe an dem für das folgende Jahr neu#anzuwefsen= den Beitrage aus den i abgezegen wird. Zwischen der, Staats Haupl- Case und der Staats-Schulden- Zahlungs-Casse · ist daher mit dem Schlusse 2jedes Jahrrs#ur- Rundliche Abrechnung- hievyüher zu treffen zu welchem Ende auch die an dlie Schul- den, Zahlunge-Casse abliefernden Cassere, gleich den übrigen., monatliche, Cassen-Be- richte an die Ober#= Rechnynos= zumme- au erstatten haben *F. 5. Dekong der Verwälrönge-Kosten. Die Kosten:der Verwaltung. der Schul! ben-3#Plunsst Ansiule sen#] Besoldungen und Kanzlel,Erforbernissen trägt bie ständl- chr Cosse, welche näch dem f. 194 der Ver- fassungs-Urkunde zu Bestreitung des stän- volschen Aufwandes überhaupt bestimmt it. * 9. 6. . 4 Arz der Verhiasns. kr- m- Der, gegenwaͤrtige Zinsfuß wird mit der zin dem Statut vom 6. Juni. 1816 em- balsetzen Bestimmung beibehalten, wornach die jqufkuͤndbaren Capitalien, „welche vorher mit, eniger als fünf vem Hundert verzins- lich Warcn, in diesen landläusigen Zinsfut biegesett, worden K si nh. In. Uebrigen bleiben die nach. elnem wichen, der sbemgligen bandschft= und 4hren- Gläbigern im Jahre. 3654 geschlas. senen Pergleich bolbzinsenden. oder nur mit 24 vom Hundert verzinslichen Capitalien auch ferner von jener Zins-Erhbhung aug- geschsolen indem sie nur mit der, Hälfte des Nesuwerthes abgeldat werden. 6 f. 7. Art der Cepltal-Ablöfeans. Bel der Ablbsung der Capltalien ist die Zeii- Ordnung der Aufkündigung zu ih achten, welche den Gläubigern nach gabe der Anlehens-Bedingungen —28 bleibt. Sollten zu Zahlung der, in einem Vier- teljahre aufgekündigten Eapirakten weder