Nro. 40. Königlich-Württembergisches Staats- und Negierungs: Blatt. —4 - —— It4•·• — den 28. Jaic 1820. . — .“= — * 4——.– I. Unmittelbare Königliche Deecrete. Kein e. I. Verfügungen ver Departements. Des Justiz-Departements. Die in dem Monat Juni 163### von den Gerichtshböfen des Königrelchs ausgesprochene Erkennenisse betressend. In dem verstossener Monar Juni sind von sämtlichem Gerichtshbfen des Ki- ulgrelchs nachstehende Erkenmrisse ansgefprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt alrd, daß. nur solche Urtbeile der Criminal-Gerichts-Stellery in das Staats: und Regierungs.-Blatzz ausgenommew werden „, wodurch eine längere , als dreimonatllche Freiheits = Strafe erkanns wird. 4) Obertribunal. 7. Criminal = Senat. Am 6. Juni wurse: « in untersuchung gekommenen Sophle 1. In der Rekurssache der zu eudwlgss Hintn-, von Wahlhelm, das ven dem burg wegen Dlebstahls, Unzucht u. l. w. Criminal-Senate des. Gerlchtshofs in