6. der bei dem Oberamtsgerichte Ravens- burg in Unrersuchung gekommene Joseph Hirscher, von Dennenmoos, wegen Ueberschreitung seiner Dienst-Instruction und gefährlicher Widersevlichkeit gegen einen Forstdiener und damit verbundener Verwundung desselben, neben der Ent- lassung von der ihm übertragenen Flug- schützen-Stelle, und Verbimdlichkeit zum Ersatze aller Kosten, zu einer fünfmo- natlichen Festungs-Arbeltsstrafe, mit Räcksichtnahme auf selne kbrperliche Be- schaffenhel#t. Am 17. Jull wurde: 7. Constantia Dreher, von Bruͤel, welche bei dem Oberamtsgerichte Wangen in Untersuchung kam, wegen heimlicher Beherbergung von Dieben und Beguͤn- stigung mehrerer Diebstaͤhle, neben Ver- urtheilung in sämtliche Kosten, mit sechsmonatlicher Zuchehausstrafe zu Ludwigsburg belegt; 6. gegen die Veronika Moll, von Hun- dersingen, Oberamts Ehingen, wegen wiederhelten Vaglrens und Bettelns, neben Verfällung in sämtliche Kosten, Einschließung in das Zwangs-Arbeits- baus zu Ulm bis zu erprobter Bes- serung, wenigstens aber auf fünf Mo- nate erkannt; 9. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Gbppingen in Untersuchung gekommenen Schultheißen Maler, von Schlath, wegen Fälschung elner öffemtlichen Ur- kunde und Verletzung seiner Amtspflicht, neben Entsetzung von seiner Stelle und Unfähigkeits-Erklärung zu elnem bffent- lichen Amte, eine zweimonatllche Fe- stungsstrase mit angemessener Beschäf- tigung ausgesprochen. Am 2o. Juli ist: 10. gegen Johann Eberhard Heß, von Kirchheim, wegen wiederholter schwerer Injurien gegen seinen Vater und fort- gesetzten afotlschen Lobens, neben Zuschei- dung sämtlicher Kosten, eine viermo- natliche Arbeitsstrafe in dem Zwanss- Arbeitohause zu Ulm erkannt worden. Am 31. Juli wurden verar- tbeilt: V#i. die bei dom Oberamtsgerichte Geppin- gen in Untersuchung gekommenen In- quisiten Jung Georg Friedrich Stähle und Michael Herb, von Börtlingen, wegen thärlicher und gefährlicher, aus Nache über die Anzeige eines Waldfre- vels begangener Mißhandlung des berr- schaftlichen Streifers Gottfried Braun daselbst, jeder unter Verurtheilung in einen angemessenen Theil der Kosten, zu