sperrung n ein Zwangs-Arbeits-Haus bis zu erprobter Besserung, mindestens aber auf die Dauer von oler Mona- tenz b.) Johanne Lulse Hausmann, von Siungart, wegen versuchter Kuppelei und Unzucht in der Restdenz-Stadt zu viermonatlicher Zuchthaus= Strafe, und cth) Catharine Lachenmaler, von Stutt- gart, wegen wiederbolter Unzucht in der Residen;z Stadt, Kuppelei und Lügen vor Gericht, mit Räcksicht auf ihre früher erstandenen vlelen und be- dentenden Strafen, zu zweijäbriger Zuchthaus = Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs= Arbelts- Haus bis zu erprobter Besserung, min- destens aber auf dle Dauer von einem Jahr. Dabel wurden jeder dleser drel Perse- #n ihre elgenen Arrest= und 4 der Un- tersuchungs" Kosten zugeschleden; 4, der vormalige Kasten= Knechts-Amts- Verweser Genlieb Fiegel, von Groß- Gartach, wurde wegen des Gebrauchs eines falschen Maahßes und versuchten Betrugs, sodann wegen Injurlen el- nes aus Nachlaͤßigkeit entstandenen Kas- sen = Rests, und eines weitern Dlenst- vergehens, n#ben dem Ersatze der Un- torsuchungs-Kosten und des verursachten Schadens zu sechswbchiger, seiner körperlichen Beschaffenheit angemessenen Fetungs . Arbelt verurtheilt und zu Bekleldung eines bffentlichen oder mit einer Verrechnung verbundenen Amtes für unfäblg erklärt. An demselben Toge wurden ferner folgende Strafen erkannt: 4. gegen Johannes Karle, von Willspach, Oberamts Weinsberg, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls, neben dem Ersatze des Schadens und Bezahlung seiner Arrest, und Untersuchungs-Ko- sten eine drei und ein halbmonat= liche Festungs-Arbeit; 5. gegen die zu Stuttgart in Untersuchung tekommene Morgarethe Hausmann, von Oberbolhingen, Oberamts Mürin- ten, wegen wiederholten Vagirens, wlederholter Verletzung des Verbets des Elntritis in die Residenz-Stadt und wlederbolter Unzucht daseltst, neben Be- hahlung der Arrest= und Untersuchungs- Kosten eine achtmonatliche Juchthaus- Sctrafe und nachherige Einfperrung in ein Zwangs= Arbelts-Haus auf die Dauer von oler Monaten. Am 5. Ausust wurde: 5. dle zu Stuttart in Untersuchung ge-