kemmene Marle Barbara Hiller, von Kirchheim, wegen Uebertretung der gegen sle verfuͤgten Consination auf ihren Wahn- ert, wegen wiederholter Uebertretung des Verbots des Elntrü#ts in die Rest- denz Stad## und wegen wlederholten Unzucht daselbst, zu vierzehnmonat- licher Zuchebaus = Strafe und nachhe- Dreiiger Einschließung in ein Zwangs-Ae- beits-Haus bis zu erprobter Besserung, windestens aber auf sieben Monate, dann zu Bezahlungihrer Arrest-, Azungs- und Untersuchungs-Kosten verurtheilt. Am 5. August wurden verur- tbeilt: 7. Johannes Abendschhn, von Groß- Oerlach, Oberamts Backnang; wegen fort- gesetzter thätlicher Mißbandlung seiner Mutter, in Betracht, daß das Gesetz vom 18. Juk. 1813 in dem Wohnorte des Inquisiten nicht bekannt gemacht worden ist, zu zweljähriger Zucht- Hbaus= Strafe, neben Bezahlung der Ar- rest-, Untersuchungs= und Kurkosten; 6. Heinrich Riedel, lediger Mezger von Malnhard, Oberamts Weinsberg, wegen mehrerer zugefäzter Körper-Verletzungen und wegen Vagirens, neben dem Ersatze der Kur-, Arrest= und Untersuchungs- Kosten zu viermonatlicher Festungs= Arbeit. Am 38. August wurde: 9. Dem Adam Höhneisen, von Ober- Nieringen, Oberamts Valhingen, wegen tPätlicher Mißhandlung eines im Dienste begriffenen Kinigl. Dieners und wegen jeitiger Verläugnung selnes Namens, neben Bezahlung der Unmeersuchungs- Kosten eine drei, und einhalbmo- natliche Festungsstrafe zuerkannt. Am 10. August wurde: 10. Der Gemelnde= Pfleger Herman, von Hohenhasloch, Oberamts Valhlugen, wegen Verhelmlichung eines Wald-Er- jesses unter nachgefolgter Bestechung von Seiten des Holz-Ercedenten, serner wegen Berletzung der Schgarwächtees- Aticht mittelst Verschwelgung elnes Neujahrsnacht= Ercesses und wegen El- genmächtigkeit mittelst Abänderung der von dem Magistrate im Jahr 1877 wegen der Brodfrüchte entwersenen NRe- Lartitlon, seiner #ffentlichen Stelle ent. setzt, und zu achttäslger Gefänguls strafe verurthellt, auch ihm ### der Un- tersuchungs-Kosten zugeschieden, und der Holzfuhrlohn-Betrag, welcher dem Her- mann zu dessen Bestechung von dem Holz-Ercedenten nachgelassen worden, fuͤr consiscirt erklaͤrt. An demselben Tage wurde: 11. wegen fortgesezten Holzfrevels