und Regierungs = Blatt vo#n 1328 S. 537); 4. der zu Besigbeim in Untersuchung ge- 5. 1 kommene Jakob Heune, von Plechin- gen, Oberamts Eßlingen, wegen wle- derholter Fälschung und Dlebstahls, ne- ben Bezahlung der Arrest= und Umeer- suchungs-Kosten zu #iner weltern drei- menatlichen Festungs-Arbeit; Elisabethe Derothea Wielandt, von Poppenweiler, Oberamts Ludwigsburg, wegen wiederholter Unzucht in der Re- stdenz= Stadt budwigsburg, auch wie- derholten Vaglrens, neben Bezahlung der Arrest= und Untersuchungs Kesten zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe; . der zu Neckarsulm in Untdersuchung gekommene Schustergeselle Heinrich Schmidt, von Hohbach, Oberamts Künzelsau, wegen wiederholten Vagl- rens,fälschlcher Vermdgens, Angabe, Ber- läumdung und Scortstion, neben Ber jahlung seiner Arrest= und Azungs-, auch ## der Untersachungs = Kosten zu viermonatlicher Festungs-Arbett und nachberiger zweimonatlicher Einschliefung in ein Zwange-Arbeits- baus; Ellfsabetha Catharind Frlderlka Beu- telspacher, von Stuttgart, weßtzen wiederholter Unzuche in der Residenz= 559 Stade, wiederhelten Diebstahls, Be- telns und Vagirens, neben Bezoahlung rer Arrest-Azungs= und Umersuchungs- Kosten zu fünfzehenmonatlicher Juchthaus-Strafe und nachheriger Ein- schließung in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens jedech auf die Dauer von sechs Mo- vaten. Am 17. September wurde: 6. Dem zu Stuttgart in Untersuchung 9. dem suspendirten Heiligen gekommenen Jehann Jakob Hammer vom Lembacher-Hof, Oberamts Mar- bach, wegen mehrerer Diebstéhle, Be- ttugs und Vagirens, neben dem Er- sade des erweislichen Schadens und der Untersuchungs-Kosten, eine fünfme- natliche Festungs-Arbeit; -NPfleger Ludwig Schaͤfer, von Ruich, Amts- oberamts Stuttgart, wegen durch Nach- läßigkeit gesetzten, edoch bereits ersetzten Kossen-Reste und wegen zur Bedeckung desselben verübter Fälstungen, neben Nachbezahlung des Zinses aus dem be- rechneten Rest, in so weit solcher nicht soglelch getilgt werden, und reben Be- zahlung der Uneersuchungs= Kosten mie Räckslcht auf die Geistesschwäcke des Inculpaten, eine dreimonatliche Zuchthausstvafe zuerkannt, auch derfelbe