563 4. Anna Maria Käbler, von Gränthal, einer drel und einbolbmonalli- chen Festungs-Arbeitstrefe. Am 4. September ist: 4. Jaskob Friedrich Wur er, von Alten- stoig, Oberamts Reagold, wegen kleinen Dlebstahls, sodann wegen Attentats elnes ausgezgelchneten Dlebstahle und wegen Vagirens, in Betracht der von ihm we- gen Elsgemhums= Beecinträchtigung schon mehrfältig erstandenen peinlichen Stra- fen, neben Verfällung in seine Hafte Azungs= und sämtliche Untersuchungs- Kosten zu eln und einhalbjährlger Zuchthausstrafe mit Willkomm und zu nachheriger wenigstens neunmonatli- cher Einschlleßung In ein Zwangs-Ar- beltshaus verurtheilt worden. Am 7. September wurde: 5. Die zu Nürtingen in Untersuchung ge- kommene ledige Anna Maria Küm- merle, von Eßlingen, wegen wieder- bolter Betrügereien, neben der Verbind- lichkeie zu Erstattung ihrer Verhaft- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten zu ein- jahriger Zuchthausstrafe und nachheri- ger Einschließung in ein Zwangs--Ar- beltshaus auf wenigstens sechs Monate verurthellt, und zugleich verfügt, daß sle nach deren Erstehung unter besondere Lellzelliche Aufsicht gesetzt werden solle Oberamts Freudenstadt, wegen Verheim- lichung ihrer Schwangerschaft, verschul- deter hülfloser RNlederkunft und dadurch bewlrkter Tüdtung ibres neugeborenen Kindes, neben der Verbindlichkeit zu Erstattung sämtlicher Arrest= Azungs-= und Untersuchungs-Kosten zu einer ein- j145rigen Zuchthausstrafe verurthelle. Am 2½1. September wurde: 5. Catharina Mader, von Unterjesin- gen, Oberamts Herrenberg, wegen wle- derhelten Ehebruchs, neben dem Ersatze sämtlicher Untersuchungs-Kosten mit einer zwanzigwöchigen JZuchthaus- strafe belegt. Am 15. September wurde: 6. Jakob Baumann, von Iselshausen, Oberamte Neuenbürg, wegen zweier ersten und einfachen Diebstähle, von welchen der eine die zum gesetzlichen Begriff eines greßen Diebstahls erfor- derliche Summe übersteigt, in Be- tracht, daß derselbe wegen gleichen Ver- gehens schon elne Correction erlitten hat, neben der Verbindlichkelt zum Ersotze des verursachten Schadens und zur Er- stattung seiner Haft-, so wie der Unter- suchungs-Kosten, zu viermonatlicher Festungs-Arbeltsstrafe verurtheilt.