669 sen berußen gelassen, und zugleich bin- sichtlich der Umersuchungs-Kosten die Entscheidung noch vorbehalten worden. sKtrafe und nachberiger viermos ak- licher Reclusion in einem Zwangs-Ar- beitshaus verurtheilt. Am 9. September ist: 7. gegen die bei dem Oberamtsgerichte Gaildorf in Verhaft und Untersuchung gekommenen Ingqulssten: a. Jehann Michael Bühr, von Groß- Am 16. September wurde: 6. der bei dem Oberemtsgerichte Oehrin= gen in Untersuchung gestandene Johann Georg Dhrrmann von do, wegen cul- poser Toͤdtung der Barbara Meißner, elßlingen, Oberamts Goppingen, we- gen Straßenraubs, Diebstahls und anderer minder bedeutender Vergeben, neben Bezahlung selner Arrest= und Azungs-Kosten, auch neben dem Er- satz des verursachten Schadens unter solidarischer Verbindkichkeit mit seinem Genossen Johannes Waldenmaler, eine, vser= und einhalbjährige Juchthausstrafe erkannt, und der Ver- dacht einer weitern Entwendung auf sich beruhen gelassen, auch b. gegen Johannes Waldenmaler, von Ganslosen, Oberamts Göppingen, wegen gleicher. Verbrechen, neben Be- zahlung seliner Arrest= und Azungs= Kosten, auch neben Ersatz des verur- sachten Schadens eine olerjährige und achtmonatliche Zuchthausstrafe ausgesprochen, hingegen wegen zweier weiterer klelner und einfachen Dilebstähle derselbe theils von der Instanz entbun- den, thells der Verdacht als unerwle- von Schwbllbronn, zu einer achtmonat- lichen Festungsstrafe, so wie zu Be- zahlung sämtlicher Kosten, verurthellt. Am ig. September ist: 9. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Künzelsau verhaftet gewesenen ledigen Wilhelm Sammet, von Pfedelbach, wegen eines klelnen einfachen Diebstahls und wegen eines entfernten Diebstahls= Attemtats, in der Rückscht, daß sein Ver- geben als dritter Diebstahl sich darstellte, neben Bezahlung ber Kosten eine sechs- monatliche Festungsstrafe und nach- berige Reclusson in ein Swangs-Arbeits- baus auf drei Monate erkannt; auch am nämlichen Tage: . a) der bei dem Oberamtsgerichte 2 in Untersuchung gewesene Johann Georg Krämer, von Bar- tenstein, wegen mehrjährigen ehebreche- rüschen Concubinats, sodann wegen ver- anlaßten falschen Eintrags in das Tauf- buch, neben Bezahlung der Haͤlfte der 3 7