575 haus zu Ulm mit der weiteren Be- stimmung, daß beide Inquisiten nach erstanbener Serofe unfer strenge poll= zetliche Aufsiche gestellt werden sollen. Den 2f0. September wurde: 16. Johann Maler, von Bistingen Ober- amts Kirchhelm, wegen gewaltsamer mit einer Waffe verübten Widerfthlichkeit gegen obrigkeltliche Dlener, neben Ver- fallung in sämtliche Kosten, auch in den Erfagz des durch seinen gewaltsamen Aus- bruch aus dem Gefängniß gestifteten Schadens, Iin Räcksicht seiner verminder- ten Zurechnungs Fäbigkeit zu oierme- natlicher Festungsstrafe verurtheilt und zugleich verfägt, daß derselbe binsichtlich seines Hangs zur Trunkenhelt unter ge- naue polsjeiliche Aufslcht gestellt werde. : Den 353. September wurde: 17. Anna Maria Maier, von Reilchen- bach, Oberamts Gmünd, auf den Grund der vom dem Oberamtsgerichte G##- plngen geführten Untersuchung, wegen Felddiebstahls, welcher zugleich ihren. dritten ODlebstahl im rechtlichen Sinne ausmacht, neben Verféllung in smt- liche Kosten, zu einer halbstündigen Ausstellung auf der Schandbähne mit angeheftetem Zeitel „Felddiebin “ dann zu einer sechsmonatlichen Zuchthaus- strefe zu Markgröningen und nachheriger Einsperrung in das Zwangs-Arbeits- baus zu Ulm bis zu erfolgter Besserung, wenigstens aber auf dret Monate; 18. dle bei dem Oberamtsgerichte Wald- see in Verhaft und Untersuchung ge- kommene Maria Hensker, von Tett- nang, wegen vier zwar kleiner und Ein- facher, aber als Hausdiebstähle ausge- zeichneter Diebstähle; neben Verfällung in sämtliche Kosten, so wie in den Scha- dens= Ersatz zu einer vier= und ein- balbmonatlichen Zuchthausstrafe zu Markgroͤnigen ; 19. Margaretha Koser, von Kirchbeim, auf die von dasigem Oberamtsgerichte ge- pflogene Untersuchung wegen fünf kleiner und einfacher Dlebstähle, unter welchen jedoch drei als Hausdiebstähle ausge- zeichnet sind, und welche saͤmtliche Dieb- staͤhle zugleich den vierten Diebstahl der- selben im rechtlichen Sinne ausmachen, sodann wegen drei kleiner Betruͤgerelen, eines Scortations-Vergehens, wiederhol- ten Vaglrens und wegen Lügen vor Ge- richt, neben Verfällung in die Kosten, zu einer einjährigen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg und nachheriger Ein- sperrung in das Zwanss= Arbeitsbaus zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monare verurtheilt.