568 F 3. In den Orten, wo dem Rathsschreiber die zu Abfassung der Rekrutirungs-Listen erforderliche Uebung zur Zelt noch abgehen Sollte, kann dleses Geschäft auch für dleses- mal, nach dem Ppflichtmäßigen Ermessen des Oberamtmanns, dem Stadt= oder Amts- schrelber, oder einem selner Gehülfen über- tragen werden. . Sämtliche Oberämter werden erinnert, das Verzeichuß derer, welche sich zur bf- fentlichen Ladung eignen, (Instruktien von 1819, 9. 10) unfehlbar auf den bestimm- ten Termin zur Recistratur des Ober- Rekrutirungs-Raths einzuschicken, damit das Einrücken in die bffentlichen Blätter voch zu rechter Zeit erfolgen konne. 9. 6. Was die, in nahe liegenden auslaͤndl- schen Orten sich aufhaltenden Milltärpflich- tigen betrifft; so ist bei denselben die Spe- zial-Ladung mit der Ediktal-Ladung zu verbindem, da anzunehmen ist, daß solchen- falls die Spezlal-Ladung gewohnlich von Wirkung seyn werde. (Vergl. Instruktion von 1819, J. v6.) Ist aber zur Zeit, wo das Verzeichniß der dffentlich Vorzuladenden eingeschickt werden muß, (Instruktlon v. 1819, 9. 17) die Jnllnuation der Spezlal-Ladung be- relts gehbrig nachgewiesen; so bedarf es der Ediksal = Ladung von derglelchen im nahen Auslande sich aufhaltenden Militär= Pflichtigen überhaupt nicht. s. 6. Da bel der letzten Aushebung die-ß. 25 der Instruktion von 1819 enthaltene Vor- schrift nicht aller Orten gehbrig beobochtet worden; so sieht man sich verankaßt, auf diese Vorschrift besonders oufmaksam zu machen, damit die Verpandlungen des Kreis-Rekrurlrungs-Raths nicht durch Anstände aufgehalten werden, welche füg- lich in dem Zeltraum zwischen der Ziehung des Looses und der Aushebung Pétten be- seitiget werden kbonen. Stuttsart, den 16. November 2870. Kapff. Dienst-Erledigung. Umerm 16. dieses Monaks wurde der Genod'armerie- Lieutenant Strerl in auf fein Ansuchen in den Pensioksstand ver- kee#.