590 II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innernr des Ministerium des Innern. Wegen Erhekung der Brand-Eutschädtsunss. Gelder von den Amtspflegem. Man hat dle Erfahrung gemacht, daß mehrere Oberamtepfkegen dle Brand-Ent- schcdigungs-Gelder sogleich nach der De- kretur, wenn schon ver Verungläckte noch- nicht im Bauen begriffen ist, bei der Hauptkasse erheben, und bfters Jabre lang liegen lassen, bis sie verwendet werden- e#nen. Da es aber, wenn die Entschädsgungs- Gelder früher, als das Bedürfniß elntritt, erhoben werden, der Kasser zum Nachthell. gereicht, iudem die auf Verzinsung aus- stehenden Gelder derselben im solchem Fall- ohne Noth aus dem Interesse gezogen wer- Ven: so wird den Königl. Oberämrerm auf- gegeben, die Amtspflegen anzuwrisem, daß se dle Brand-Entschsdlgungs- Gelder nicht- früher, als sie deren zur Unterstützung der Verunglückten zum Behufe des Bauens beduͤrfen, /bei der Hauptkasse erheben, und sich hleruͤber mit gemelnderaͤthlichen. Urkun- den unter oberamtlicher Beglaubigung aus- gelsen sollen. Uebrigens baben die Königl. Obermter Sorge zu tragen, daß die abgebrannten Gebsude, sobald es dle Kräfte der Ver- unglückten erlauben, wieder aufgebaut wer- ven, und Hlerunter den 9. —1 der Brand- Versicherungs-Ordnung, wornach solches n der Regel innerhalb elines Jahres ge- schehen soll, pflichtmäßig zu beobachten. Stuttgatt den: 14. November 1820. — v. Otit . b) Ernennung. zu lebenslänzlichen Mitgliederm. der erslen Kammer der Stände .. Versämmlung. Seine Kinigliche Mojestät haben vermdge Dekreto vom 19., d.. M. den Staats-Mlnister, Oberst· Kammer- herrn, Grafen v. Zeppelln, den General-Major, Grafen v. Bis- mark, Gesandten cm Geoßherzogl. Bas denschen Hofe„ den Vice-Präsldenten, Staatsrath, Frei herru#v.= Schmis-G'yllenburg, und Deen Reglerungs-Drösidenten, Stoatereth v. Mohl, zullebenslänglichen. Mlsgliedern de¼ ersten Kammer der Stände-Versomm- lung zu ernennen geruht. Snntgart den 20. Ngoember 1820. v. Otte.