604 Erkenntnisse in Reoisions-Fällen. Am 29. Oktober wurde: der suspendirte Celminal-Nath Geßner, don Urach, wegen grober Verletzung selner Amtspficht nicht nur durch auf- fallende Verz#gerung, sendern auch durch unförmliche und ganz illegale Behand= lung mehrerer zum Thell wichtiger Un- tersuchungen, hiernächst wegen verübter, tbeils eigenmschtiger, theils betrügeri- scher Handlungen zu Bedeckung seiner Dlenstnachläßigkeit, sodann wegen Miüß- brauchs seines Amtes zu Bedrückung von Gefangenen und zu Gelderpressung von Parthieen, nicht weniger wegen GeschenkAnnahme, ferner wegen un- erlaubten Einzugs herrschaftlicher Straf, gelder und deren Verweadung in elgenen Nutzen, so wie endlich wegen fertgesetzter Unterschlagung elner bedeutenden Summe bffentlicher oder seiner besondern amill- chen Sorgfalt anvertrauter Gelder und bezlehungswelse Effekten, und verübter mehrfältlger Betrügerelen zu Bedeckung dleser Verbrechen, neben Cassatles von der Sielle eines Criminal-Ra#bs und Unféhigkeits-Erklärung za# Bekleldung elnes bffentlichen Amtes, zu elner von der Zelt seiner Elnlleferung an den Strafort im December v. J. an laufenden achtjährigen Zuchthaus- strafe verurtheilt, auch zu Erstatung seiner Haft= und fämtlicher Unterfu- chungs = Kosten, so wie zum Ersatze des verursachten vollen Schadens samt Zln- sen für verbunden erkannt. Auf den Seiner Königlschen Majestät von dem Kbnigl. Justiz= Ministerlum zum Bebuf etwalger Be- gnadsgung erstatteten Vortrag haben Höchstdieselben, vermöge Dekrets vom a2. v. M., zu einer Begnadigung Sich nicht bewogen gefunden, sondern verordnet, daß das Straf- Ercenntniß seinem ganzen Inhalte nach an dem Werurtheilten vollzogen werden soll. ug.) Cioltk- Senet. Am 4. Oktober wurde: 1. In der Appellationssache von dem vor- maligen Oberamtsgerichte Spaichingen zwlschen dem fürstlich Zellschen Kaplan Hertmann zu Pollmaringen, Kl., An- ten, und den Vorstehern der Gemeinde zu Dautmergen, Bekl., Aten, Zuräck- gabe sequestrirter Vermkgensstücke oder deren Werth-Erstattung betreffend, das astrichterliche Urthell bestätigt, und Am