Ferner baben Hoͤchstdieselben durch Dekret vom 18. v. M. die Aktuarsstellen bei den Oberamtsgerichten in Cannstadt dem Referendär zwelter Classe bei dem Knigl. Gerichtshofe zu Ellwangen, Wocher; zu Leonberg dem Referendär zwelter Classe bei dem Kbnigl. Gerlchtshofe iu Ulm, Panzer; zu Hall dem dortsgen Oberamtsgerichts- Assistenten Steinhefer; zu Oehringen dem dertigen Oberamtsge-= richts-Assistenten Frick, und zu Tübingen dem dortigen Oberamtsge- richts-Assistenten Bierer, welche sämtlich die angeordnebe einjäprige Dienst-Probezelt zur Zufriedenheit der Ihnen vorgesetzten Seellen erstanden, gnädigst übertragen. II. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. Wuir#nung gegen falsche Sechs= Krerzerstücke. Nach einer Mittheilung der Großherzogl. Badeunschen Polizel-Behdrde in Karlsruhe ist daselbst ein Falschmänzer, Namens Jo- hann Rudolph Mayer aus Aarau, in Untersuchung, welcher seit elniger Zeit falsche Badensche Sechs-Kreuzerstücke in Umlauf gebracht hat. Dieselbe enthalten: a)Auf der Aversseite das Brustbild des Großberzogs mit der Umschrift: LUDWIG GCROSIIERZOG VON BADEN 1319, und b) auf der Reversseite das Badssche Herze schildwappen, auf dessen rechter Seite die Zahl 6, auf der linken aber der Buchsta- be K steht; ste find von purem Mesling, und zeichnen sich von den achten vorzuͤg- lich darin aus, daß a) fle etwas größer sind, b) ihr Gepräge unvollkommen und niche genug erhaben ist, c) die Rand- graolrung melstens halbzirkelfbrmig die Umschrift umgjebe, und umgekehrt die Um- schrift sich in den Rand verliert und da- durch undeutlich wird, und daß endlich d) sle bei ibrem Angriff schmugig schei- nen, und nach Abreibung der nur sparfam aufgekragenen WVersilberung die Messing= farbe sichtbor wird, wodurch sich auch der Unkundige leicht von ihrer Unächtheit ber- leugen kann.