Praͤceptorat an der lateinischen Lehranstalt zu Eßlingen dem fräher bei derselben an- gestellt gewesenen behrer der Arlthmetik 614 und Geegraphle, Georg Herzog, von Schmiden, Oberamts Cannstadt, äber- tragen. #. Verfügungen der Departements. Des Justtz-Departements. Des Jußi= Ninisterinm. In Vetreff der Prüfongria im Inkit- Deart#ement. Rachsthendee Auszug. aus der von Seinesr Klalglichen Moajestät genehmigten Dlenst- Präáäfungs-Instruktion für daes Königl. Ober-Tribunal, u. d. 360. November 1826 wird Hlermit unter Be- Rehung auf die dadurch naͤher entwickelte und theilweise abgeänderte Verordnung W# u. Mal 1316, die Präsung der — Rechts-Candidaten betreffend, (Stacts= und Reglerangs -Blatt S. 50 ff.) zur allgemelnen Kennkniß gebracht, und debei bemerkt, daß die hbler ulcht abgedruckten Bestimmungen und Artikel jener Instrak= tion ledlglich Anwelfungen für die Prä- funss = Behbrde selbst zam Gegenstande paben. Ausjug aus der Dienst-Prüfungs= Instruktion für das Könisliche Ober-Tribunal. Durch die Verordnung vom 31. Mal 1818 in Betreff der Ptüfung der Rechts- Candldaten (Staats= und Neglerungs= latt S. abo ff.) ist das Khnigl. Ober- Tribunal ausschließlich zur Hrüfungs-Be- borde bestimmt, und dabei festgesetzt wor- den, daß bei demselben alljaͤhrlich zwel Geemester- Pruͤfungen Statt flnden sollen. Zuslelch · wurden diefe Präfunden felbt durch zwei Abstufungen unterschleden, la- dem die Befählgung zu Kanzlel-Diensten im engern Sinne, zu Gerichts-Aktuarlaten und zur öffentlichen Reches-Auwallschaft an die Erstehung der ersten, dle Befähi- gung zum Raihs--Dienste oder zum Rich teramte aber an die Bollendung der zwei- ten Dienst-Drüfung geknäpft sepn follte. Auch wurden die Bewerber uem eine An-