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        <title>Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820.</title>
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          <msIdentifier>
            <idno>srbl_wuerttemberg_1820</idno>
          </msIdentifier>
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        <pb n="1" />
        Koͤniglich  Wuͤrttembergisches

Staats—

und

Regierungs  Blakt

vom  Jahr  1820.

 

Stuttgart,
sedruckt  bel  Gottlieb  Hasselbrink.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        Nro.  1.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blak!.

4

Freitag,  den  7.  Januar  1820.

Die  künfrige  Einrichtung  des  Staats  =  und  Regirungs-Blatts  betressend.

Durch  höchstes  Dekret  vom  2.  December  v.  J.  haben  Se.  Königl.  Majestär  bie  Trenung
  der  Jurelligenz-Nachrichten  von  dem  etgentlichen  Reglerungsblatre  genchmigt  und  diesem  gemäs
  gnödigst  vererdnen,  daß  nur  dasjenige,  was  von  den  höhern  Behörden  im  Gebiere  der  Gesetzgebung
  und  Staats-Berwaltung  ausgehet,  Gegenstand  des  Staats=  und  Regierungs-Blarr  sey,
alles  aber,  was  die  niedern  Behörden  zu  verfügen,  und  oft  blos  auszuschreiben  haben,  oder  Privatintereffe
  betreffende  Bekanntmachungen  (letztere  gegen  die  gewöhnlichen  Insertionsgebühren)  in
einem  besonder:.  Intelligenz-Blakte,  als  Beilate  zum  Staats=  und  Regierangs-Blane,  getreuns
von  demselden  und  in  besondern  Rummern,  zum  Druck  gebracht  werden  soll.

 

1  Uunmittelbare  Kinisliche  Dekrete.
Dienuft-Nachrichten.

S.  Könlgk.  Majestst  haben  vermige  öle  erledigke  Pfarrel  Ohnastetten,  Dekenats
boch  ster  Entschließungen  vom  :4.  Dec.  2.J.  Urach,  dem  Pfarroikar  Ellkert  in  Nagold
die  erledigte  Pfarrei  Malmsheim,  Dekanats  gndigst  übertragen  3

reenberg,  dem  Pfarrer  Meyer  zu  Bronn-  sedann  umerm  24.  Dec.  dem  Ansuchen
weiler,  Dekanats  Reutlingen,  und  des  Pfarrers  Christmann  in  Gruibingen,
        <pb n="4" />
        Dekanats  Goͤppingen,  ihn  wegen  Kraͤnklichkeit
  auf  unbestimmte  Zeit  von  seinem  Amte
zu  entlassen,  gnaͤdigst  entsprochen,  und  demselben
  einen  Ruhegehalt  bewilligt;  und

f#verm#ge  Resolution  vom  36.  Derember
cusdigst  geruht,  die  Ober-Umgeldersstelle
in  den  Kameral-Bezirken  Herrenalb  und
Neuenbürg  dem  gewesenen  Magcazins-Aufseber
  Schäfer  zu  übertragen.

Ferner  haben  Hüchstdiefelben  vermöge
  Dekrets  vom  29.  December  den
Ober-Tribunal-Präsidenten  von  Gros
und  den  Staatsrath  von  Fischer  auch  für
das  Jahr  1630  zu  auherordentlichen  Mitgliedern
  des  Kdnigl.  Geheimen  Raths  zu  bestimmen
  geruht,  und

unterm  37.  Dee.  die  Versetzung  nachstehender
  Offiziere  verfügt:

der  General-Major  und  Brigadier  Prinz
von  Hobenlobe-Kirchberg  von  der  vierten
  zur  zweiten  Infanterie-Brigade,  und

der  General-Major,  Brigadier  v.  Hypeden,
  ven  der  zweiten  zur  vierten  Infanterie.
  Brigade,

die  Obersten  und  Regimestts-Commandeurs:

v.  Reinhard  vom  vierten  zum  ersten,

v.  Milkau  vom  ersten  zum  vierten  Reiter=
  Regiment,

v.  Kellenbach  vom  stebenten  zum  zweiten,

v.  Konig  vom  zweiten  zum  slebenten,

v.  Imhoff  vom  achten  zum  vieren,  und

v.  Seeger  vom  vierten  zum  achten
Infanterie-Regiment.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

a.  Der  Besuch  der  Landes-Universität  Tübingen
betreffend.

In  dem  gegenwärtigen  Winter-Halbjahre
befinden  sich  auf  der  Landes-Universteät  Täbingen:


1.  Studleende  der  protestantischen  Theologie:
Inländer  112

Ausländer  1565
—  168

II.  Studirende  der  katbolischen  Theologie:
Inländer  43
Ausländer  3

—  46

III.  Studirende  der  Rechts-Wissenschaft:
Inländerr  440

Ausländern  43
—  163
        <pb n="5" />
        IV.  E:  nde
a)  der  neikunde  und  der  hbbern
Chirergie:  "
Inidudern  49
Ausländer  3433
b)  ber  niedern  Chirurgeie  43
I0)  der  Pharmacie  .  2
4)  der  Thicrarzneikunde  3
—  105
V.  Siudirende  der  Dhilosophie,
Inländer:
a)  im  protestantischen  Seminare  ros
b)  im  katholischen  Convikte  33

präzjudirial-Termin  wegen  Einsendung  der  noch
ruckständigen  Anzeigen  zum  Behuf  der  zu
errichtenden  Adels-Matrikel.

De  mehrere  adeliche  Famllien  und  Be-#er
  adelicher  Güter  im  Kbnigreiche  mit
Einsendung  der  durch  die  Bekanntmachung
vom  15.  Januar  1318  (Staats=  und
Reglerungs  =  Blatt  Nro.  6)  erforderten
Auzeigen  zum  Behuf  der  zu  errichtenden
Adels-Matrikel,  noch  jetzt  im.  Rückstande
find;  se  werden  sämtliche  in  diesem  Falle
sich  befindende  Be-  belligte,  boͤchster  Entschließung
  vom  28.  December  v.  J.  gemaͤß,
  biedurch  aufgefordert,  biese.  Anzeigen
samt  den  ium  Beweise  dienenden  Belegen

innerhalb  drei  Monaten  an  die  betreffenden

  Ober  aͤmter  um  so  gewisser  abzugeben,

r  in  der  Stadt  ·6  "  "„  17
Ausländernr  8
—  160
VI.  Studirende  der  Kameral-Wissenschaft
  222

Die  Zahl  der  Studixenden
beträgt  demnach  im  Ganzen:
an  Inlaͤndern  ...
an  Auslaͤndern

108

647
105
750
Stuttgart  den  29.  December  1819.

 

–r.  Otto.

als  diejenigen  welche  diesen  weltern  und
dußersten  Termin  versäumen,  als  Folge
ihres  Verscumnisses  zu  erwarten  habene
daß  sie  alsdann  für  ihre  Person  sowohl,
als  für  ihre  Besitzungen  in  se  lange  nicht
nach  ihren  Rechten  und  Vorzügen  bebandelt
  werden,  bls  sie  gedachter  Bekanntmachung
  Genäge  geleistet  baben;  auch  wird
die  Suspension  der  Anerkennung  dieser
Rechte  und  Vorzüge  zur  dffentlichen  Kenntniß
  gebracht  werden.

Unter  Beglehung  auf  jene  Bekanntmat
chung  wird  ferner  zur  Nachricht  für  die
standesberrlichen-  und  rihterschastlichen  Guͤtsbesitzer,
  mit  welchen  über  ihre  staatsrühhtliche
  Verhältnisst  noch  kein.  Abschluß  M#'
        <pb n="6" />
        Stande  gekommen  ist,  bemerkt,  daß  in  der
vorgeschriebenen  Anzeige  der  mit  einem
adelichen  Gute  verbundenen  Rechte  und
Vorzäge,  bei  der  Rubrik:  „herr  schaftliche
  Rechte“,  es  genüge,  wenn  die
Klasse,  die  für  dieselben  angesprochen  wird,
und  der  Rechtstitel,  worauf  solche  Ansprüche
  sich  gründen,  nebst  den  besondern  Verhaͤltnissen,

  die  eiwa  dabei  Statt  sinden,  mit

der  gehdrigen  Bestimmthelt  angefuͤhrt  werden.


Uebrigens  wird  den  Kreis-Reglerungen
und  der  hlesigen  Stadt-Direktion  aufge-.

  Weiterer  Nachtrag  zu  dem  provisorischen
Verzeichniß  rirterschaftlicher  Familijen.
Der  Ober-Finanzrath  von  Spiteler
ist  als  Bestser  des  im  Schwarzwald-Kreise
zelegenen,  dem  Reichsstifte  Marchthal  vormals
  zugehdrig  gewesenen  Gurs  Ammern  in
das  provisorische  Verzeichniß  der  zum  ritter-4



tragen,  nach  Ablauf  des  Termins  bel  unverwellter
  Vorlegung  des  Resultats,  dlejenigen

  nahmhaft  zu  machen,  welche  diese

wiederholle  Aufforderung  gegen  besseres  Erwarten
  unbeachtet  lassen,  damit  wegen  Voll-#iehung
  des  angedrohten  Nachtheils  sofort
die  geeignete  Einleitung  getroffen  werden
kann.

Stuttgart,  den  3.  Jan.  1820.

d.  Otto.

schaftlichen  Adel  des  Königreichs  gehbrigen
Familien  (Staats=  und  Regkerungo-Blatt
Nro.  35.)  nachträglich  gufgenommen
worden.

Stuttgart  den  4.  Januar  1670.

.  Otte.

2.  Universitaͤt  Tuͤbingen.

Bekannemachung  der  Saperattendenz  des  neuen
"  Baues  in  Tübingen.

lien  errichtet  sind,  veranloßt  das  Inspects=,

  HatspdesMartiniaijischm»Stipen-Die

  selt  mehreren  Jahren  zunehmende  diums  (sogenannter  neuer  Bau)  in  Tuͤbin-Konkurrenz
  der  Studirenden  zu  den  Stiftun=  gen,  sowohl  um  manche  Familien  nicht  mit
gen,  welche  theils  fuͤr  Arme,  theils  fuͤr  Fami-  vergeblichen  Anfragen  und  Empfehlungen  iu.
        <pb n="7" />
        bemuhen,  als  auch  um  ungegründete  Reklamatlonen
  zu  beseitigen,  zu  folgender  oͤffentsshen
  Bekanntmachung.

Der  neue  Bau  besteht:

1)  aus  der  von  Martin  Plantsch
und  Hartsesser,  den  beiden  Gründern,
  bletz  zu  Gunsten  armer  Studlrenden
  gemachten  Hauptstiftung;

)  aus  mehreren  kleinen,  theils  fär  Arme,
tbeils  für  Familien  vermachten  kegaten,
wesche  nach  dem  Willen  der  Stifter  dem
Martinianum  inkorporirt  wurden;

3)  aus  den  größern  Fiklerischen  Familien-Stipendium,
  welches  zwar  in  der
Rechnungsführung  abgesondert,  dem
gokal  und  den  Statuten  nach  aber  mit
dem  Martinianum  verelnigt  ist.

In  Beziehung  dieser  drei  Abthellungen  will
das  Infpectorat  auf  folgende  Punkte  aufmerksam
  machen:

I.  In  Betreff  der  Marklnianischen  und
der  kleinern  inkorporirten  Armenstiftungen
werden  die  von  Martin  Plantsch  in  selner
  Stiftungs-Urkunde  gebrauchten  Worte
am  besten  den  Sinn  der  Stlftung  erldutern;
sie  sünd  übersetzt  folgende:

„  Weil  das  Collegium  des  heillgen  Georgd
„  und  Martins  eine  Armenstiftung  ist  und

P“  seyn  soll,  so  kann  nur  verjenige  Studi
%  rende  in  dasselbe  ausgenommen  werden,
„  welcher  weder  aus  eigenem  Vermbgen
u  noch  aus  dem  Vermögen  seiner  Bluts-,
  Verwandten  eder  Freunden  zu  Erlermug
„%  der  Wissenschaften  ährlich  zwanzig
„  Gulden  aufbringen  kann;  diesen  nur
und  keinen  Andern  will  ich  unter  arm
%  verstanden  wissen.  Ich  verwahre  mich
„„  ausbrücklich  dagegen,  daß  auf  irgend  eine
„  Verwendung  und  Empfehlung,  woher  sie
„  auch  kommen  möge,  Adellche  und
5.  Reilche  oder  überhaupt  solche,  welche
5“  für  sich  binreichenden  Unterhalt  haben,
%  als  Stipendiaten  aufgenommen  weri
  den.“

In  dem  Sinne  dleser  Worte  ist  blos  diejenige
  Restriction  zu  machen,  welche  die  Zett
von  selbst  berbeigefährt  hat,  nemlich  daß  des,
was  ehedessen  20  fl.  leisteten,  Csoviel  rechnete
man  oor  300  Jahren  zu  einem  jährlichen
Kostgeld)  jetzt  kaum  160  fl.  gewähren.  Der
Stum  der  Stelle  wird  mithlu  der  seon,  daß
derjenige  arm  zu  nennen  sey,  welcher  jährlich
  weder  von  sich  noch  von  Eltern,  Verwanden
  und  Freunden  150  fl.  aufzubringen
wisse.

Diese  Stelle  führt  zu  folgender  Erklärung:

1.)  Wer  sich  kuͤnftighin  um  das  Marti-
        <pb n="8" />
        nianum  als  Gratianer  bewerben  will,
wird·  auf  das  Begehren,  ein  Vermbge#ns-Zeugniß
  beizubringen,  sich  gefaßt
halten  müssen.

à.)  Einen  bedeutenden  Unterschled  in  der
Aufnahme  macht  der  Genuß  anderer
beträchtlicher  Stipendien.  Es  wird  daher
  jeder  Competent  darum  befraßt,  jeder
  Aufgenommene  aber  verpflichtet
werden,  dem  Administrator  die  Anzeige
zu  machen,  wenn  er  nachher  noch  in  den
Genuß  solcher  Stipendien  eintreten
sollte.

3.)  Da  Talente,  Flelß  und  gutes  Betragen
  die  beste  Legitimation  zum  Studireu
  sind,  so  wird  das  Inspectorat  hauptsächlich
  auf  diejenigen,  die  jene  Eigenschaften
  besitzen,  aber  dabel  ohne  hinreichende
  Mittel  sind,  bei  Besetzung  der
Gratianer=  Stellen  Bedacht  nehmen.

II.  In  Betreff  derjenigen  Familien-Stipendien,
  welche  dem  Martinianum  inkorporirt
  sind,  findet  bei  manchen  eine  große  Dunkelheit
  statt.  Einige  Familien  mögen  erloschen
  seyn,  andern  mögen  die  Stiftungen,
wozu  sle  berechtigt  sind,  selbst  unbekannt  geblieben
  seyn.  Manche  Stiftungs-Urkunden
  sind  zwar  vollständig  vorhanden,  manche
  aber  müssen  noch  in  den  alten  Rechnungen
  versteckt  liegen,  was  aus  elnem  bei

den  Akten  liegenden  und  mit  hroßem  Danke

anzuerkennenden  Extrakte  des  Herrn  Prof.
Röslers,  vormaligen  Administralors,
deutlich  erhellt.

Das  Jnspektorat  hat  daher,  um  einen  Beweis
  seiner  Achtung  fuͤr  Femitlenrechte  zu
geben.  eine  Neoision  aller  dahin  gehdrigen
Abten  beschlossen  und  wird  seiner  Zeit  das
Resultat  dssentlich  bekannt  machen.

III.  In  Betreff  der  Flklerischen  Stiftung,
  welche  den  nähern  Anverwandten  ein
Vorzugsrecht  einräumt,  wird  jedesmal  der
Grad  der  Verwandtschaft  über  die  Aufnahme
  entscheiden,  und  zwar  unter  Beobachtung
  folgender  Regeln  der  Billigkelt:

1.)  daß,  wenn  die  Sbhne  verschiedener
tgleichberechtigter  Famillien  konkurriren,
  ein  Wechsel  unter  denselben  statt
finden  müsse,  d  i.  daß  nie  zwei  Brider
  nebeneinander  oder  unmittelbar
nacheinander  in  den  Genuß  eingesetzt
werden;

#.)  Daß  bel  Gleichberechtigten  die
Bedirftigkeit,  Fleiß  und  Sitten  die
Aufnahme  begünstigen.

IV.  Fär  die  Priorität  der  Eingaben
wird  nur  die  Inseription  als  gültiger  Termin
  anerkanm,  wobei  e9,  da  nach  den  Steo-
        <pb n="9" />
        tuten  des  Martinianums  nur  gesittete  und
seitige  Jünglinge  in  den  neuen  Bau  aufgenommen
  werden  können,  schon  längst  als
Regel  festgestellt  ist,  daß  jeder  Kompetent
wenigstens  ein  halbes  Jahr  sich  als  Selchen
  vorher  in  Tübingen  bewähren  misse.

V.  Das  Inspektorat  erwartet  oon  jedem
Familien  =  Petenten  ein  genaues  Scheme
genealogicum,  das  bis  zum  Stifter  zurückgeht;
  denn  die  bloße  Berufung  darauf,
daß  früher  Verwandte  des  Petenten  in
den  Genuß  des  neuen  Baues  eingesetzt
gewesen  seyen,  kann  schon  deswegen  kein

Recht  begründen,  weil  Jene  als  Gratianer

ausgenommen  seon  konnten.

VI.  In  der  Regel  bleibt  die  Zeit  der
Rezeption  für  den  Einzelen  auf  drei  Jahre
bestimmt.  Sollte  es  aber  der  Fall  seyn,
daß  viele  Gleichberechtigte  für  Familienstistungen
  und  Gleichprädizirte  für

die  Armenstipendien  zusammentreffen,  se
erfordert  es  unntreitig  die  Billigkeit,  durch
Abkürgung  der  Genußzelt  mehrere
Familien  an  den  Vertheilen,  an  welche
sie  gleiche  Ansprüche  haben,  Antheil  nehmen
  zu  lassen.  Es  wird  daher  gut  seyn,
daß  diejenige,  welche  sich  um  besagte  Stipendien
  bewerben  wollen,  sogleich  bei  der
Inscription  ihre  Eingaben  machen,  damit
das  Inspektorat  in  Stand  gesetzt  werde,
in  jener  Hinsicht  ein  Regulativ  zu  entwerfen.


Tuͤbingen  den  16.  Nov.  1819.

Die  Superattendenz  des  neuen  Baues:
D.  Bengel,
D.  v.  Gmelin,
D.  v.  Autenrieth,
D.  v.  Eschenmayer,  Adwministrator.

".)  Des  Departements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministeriums.

Lafläsung  der  Commission  in  Getraide-Angelegenheiten.


Se.  Köntgl.  Majestät  haben  durch

bichste  Resolution  vom  37.  December  gnädigst

  verfügt,  daß  die  im  Januar  1310.
nledergesetzte  Commission  in  Getraide-Angeligenbeiten
  aufgelbßt,  die,  zu  ihrem  Geschäfts-Kreise
  gehsrigen,  noch  unerledigten
        <pb n="10" />
        Gegenstͤnde  bei  dem  Finanz  -  Ministerium  ches  bhlemit  dffentlich  bekaunt  gemacht
verhandelt,  und  die  Kasse  der  Getraide=  wird.

Vorraths-Anstalt  an  den  Cassler  der  Dis-  Stuttgart  den  31.  Dec.  1318.
vosttions-Kasse  äberwiesen  werden  foll,  wel-  Weckherlin.

 

Dienst-Erledisungen.

"  Den  17.  Dec.  ist  der  Oberamts=  Arze  den  39.  Dec.  der  kehrer  der  französt-D.
  Haspel  in  Hall,  schen  Sprache  am  Obern-Gomnasium  in

Stutegart,  Professor  Grammont,  und
den  zu.  Dec.  der  Frühmeß-Kaplan#  gart,  Profeh

in  Markelsheim,  Oberamts  Mergentheim,  den  r.  Jannar  der  Ober-Acciser  Keller
Marian  Englert,  im  Kameralbezirke  Mellingen,  gestorben.
        <pb n="11" />
        Nro.  2.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

4

Sonntag  den  9.  Januar  1820.

7

1

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.
Dienst=  Nachrichten.

S.  Königl.  Majestat  haben  durch
bichstes  Dekret  vom  22.  Dec.  1819  die
nachgesuchte  Entlassung  der  Wittwe  Seyfferlein
  zu  Blaufelden  von  dem  dortigem
Postdienste  und  die  Uebertragung  des  letztern
  an  ihren  Sohn,  den  bisherigen  Post-Adjunkten
  Johann  Sigmund  Seyfferlein,
  genehmigt.

Sodann  vermge  hichster  Entschließunten
  vem  31.  December  13.9  dle  erledigte
Pfarrei  Roßwälden,  Dekanats  Kirchbeim,
#2#em  Diakonus  Hiller  zu  Weilhelm,
desselben.  Dekanats,

x

vom  1.  b.  M.  die  erledigte  Pfarreiĩ
Dettingen  und  Heuchlingen,  Dekanats
Heidenheim,  dem  Pfarrer  Seefried  in
Wästenroth,  Dekanats  Weinsberg,  und

vom  5.  d.  M.  die  unterm  13.  December
  v.  J.  durch  den  Tod  des  Ober-ollzel-Commissärs
  Oppel  erledigte  Stelle
eines  Ober-Dolizel=  Commissärs  in  Stutgart
  dem  vormaligen  Ober  =  Lieutenant
v.  Kazmaier  gnädlast  übertragen.

Unter  dem  5.  d.  M.  wurde  der  Unterlientenant
  Bauer,  des  dritten  Infanterie=
  Regiments,  den  Garnisons-Compagnien
  aggregirt-
        <pb n="12" />
        U.  Verfuͤgungen  der  Departements.
Des  Departement  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.

e.  Die  Amtskleldung  der  Mitglieder  der  zweiten
Kammer  der  Stände  betressend.

Seine  Königl.  Mojestät  haben
durch  höchste  Verfügung  vom  v5.  d.  M.
in  Bezlehung  auf  die  Amtskleidung  der
Mitglieder  der  zweiten  Kammer  der  Stände
Folgendes  zu  bestimmen  geruht:

1.)  Die  feierliche  Amtskleidung  des
Präsidenten  besteht  in  einem  Kleide
von  schwarzem  Tuch,  dergleichen  Weste
und  Beinkleidern,  schwarzen  seidenen
Strümpfen  und  Schuhen  mit  filbernen
Schnallen.

Ueber  die  Kleidung  trägt  er  einen,
kurzen,  zwei  Zolle  über  die  Kniekehle
berabreichenden  Mantel  von  schwarzem
Seidenzeuge,  der  vornen  durch  ein  filbernes
  Schloß  befestigt  wird.  Der
Mantel  ist  rundum  mit  sübernen  Franzen
  besetzt.

An  dem  dereieckigen  Hut  ist  die
Kdnigl.  Kokarde  befestigt;  Knopf  und
Schlinge  sind  von  schwarzer  gedrehter
Seide.

Bei  den  gewöhnlichen  Amts-Verrichtungen
  mögen  bei  der  so  eben  vorgeschriebenen
  Kleldung  angemessene  Abänderungen
  statt  finden,  doch  wird  fie
in  den  Sigungen  immer  schwarz  seyn,
und  der  Mantel  darf  nie  fehlen.

3.)  Die  Amtstracht  der  ritterschaftlichen
Mitglieder  ist  durch  die  Verordnung
v.  3.  Dec.  1819  (Regierungs-Blatt
S.  3863)  bestimmt  worden.

5.)  Die  geistlichen  Mitglieder  erscheinen,

so  wie  der  Abgeordnete  der  Landes-Unidersität
  in  der  für  sie  überhaupt  bezeichneten
  Amtskleidung.

5.)  Sämtliche  Abgeordnete  der  Stédte
und  Aemter,  Küinigliche  Offiziere  allein
ausgenommen,  welche  die  Militär-Uniform
  forttragen,  haben  sich  der  für
den  Prästdenten  vorgeschriebenen  Kleidung
  mit  dem  einzigen  Unterschiede  zu
bedienen,  daß  die  Franzenbesetzung  um
den  Mantel  von  schwarzer  Seide  verfertigt
  wird.

Stuttgart  den  3.  Jan.  1820.
v.  Otte.
        <pb n="13" />
        Dbsledung  der  Offizialen  und  Dlener

der  Stände  berreffend.

Se.  Khalgl.  Majestát  haben  durch
KteVerfügung  vom  7.  d.  M.  die
Amisklesktung  der  Offizialen  und  Dlener
der  Stände  se  zu  bestimmen  geruht,  daß
solche  #

1.)  bei  dem  Archivar,  den  Kassenbeam-=ten
  und  Registratoren  bestehen  soll;  in
elnem  Kleide  ven  schwarzem  Tuch,
dergleichen  Weste  und  Beinkleidern,
schwarzen  seidenen  Strümpfen  und
Schuhen  mit  silbernen  Schnallen.

Die  Schlinge  und  der  Knopf  an
dem  dreiecigen,  mu  der  Kbhnigl.  Ko-11



karde  versehenen  Hut  sund  von  schwarzer
gedrehter  Seide  verfertigt.  Das  schwarze
Heft  des  Degens  hat  eine  verfllberte
Einfassung.

:.)  Die  Kanzllsten  tragen  dieselbe  Kleidung
  ohne  Degen.

5.)  Der  Kanzlei-Dlener,  die  Thürhüter
  und  Aufwärter  haben  graue  Lioree
mit  gelbem  Vorstoße,  nach  den  für
die  Königl.  Kanzeleien  bestehenden  ncberen
  Vorschriften.

Stuttgart  den  9.  Jan.  13309.

v.  Otte.
        <pb n="14" />
        <pb n="15" />
        Nro.  3.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Donnerstag  den  13.  Januar  1820.

JI.  Unmittelbare  Koͤnigliche  Decrete.

Dienst  =  Nachricht.
1  1.  d.  M.  wurde  dem  zu  der  von  Heisterkirch,  die  Kbnigl.  Bestätigund
kalbolischen  Pfarrei  Mühlhausen,  Landka=  ertheilt.
pitels  Waldsee,  ernannten  Kaplan  Khnig

I.  Verfügungen  der  Deyartements.

Des  Departement  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.
4  Erlauhmit  zur  UAnnahme  des  K.  Schwedi=  niß  zu  Annahme  und  Traaung  des  ihm
schen  Scwert-Ordens.  von  dem  Käulg  von  Schweden  verliehenen
Durch  allerhbchste  Entschlleßung  dom  Kleinkreuzes  des  Schwert-Ordens  ertheilt-4.

  I.  M.  wurde  dem  Freiberrn  r.  Speth  Stuttgart  den  7.  Jangar  1325.
Zwiefaltendorf  dle  nachgesuchte  Erlaub-  v.  Otto-
        <pb n="16" />
        b.  Die  Aufhebung  der  Retardaten  Commission
in  Bteuersachen  betreffend.

Se.  Koͤnigl.  Majestaͤt  haben  vermdge
  Enischließung  vom  6.  d.  M.  zu
verfügen  geruht,  deß  die  Retardaten=Commission
  in  Steuersachen,  nachdem
dleselbe  ihre  Geschäfte  beendigt  hat,  auf-C.

  Den  Zutrict  zu  der  Känlglichen,  die  Stände-Bers.n
  mlung  eroͤffnenden  Sitzung  betref  nd.
In  Bezilehung  auf  die  am  15.  d.  M.

Statt  findende  Erdffnung  der  Stände-Versammlung,

  wird  Nachstehendes  zur
Kenntniß  des  Publikumg  gebracht,

1.)  Der  Zutritt  ist  erwachsenen  Manns-Personen
  gegen  Vorweisung  von
Eintritts=  Charten  gestattet.

3.)  Es  werden  der  letzteren  so  vlele
vertheilt,  als  es  der  vorhandene  Raum
füglich  gestattet.

5.)  Die  Werthellung  der  einen  Hälfte
geschleht  durch  die  verschledenen  Departements-Chefs;
  die  der  andern  Hälfte
durch  den  Prästdenten  der  Versammlung,
  Färsten  von  Hohenlohe-Hehringen.


4.)  Die  Gallerie  in  dem  Saale  der
Kammer  der  Abgeordneten  wird  am

14-geheben

  und  ihre  Akten  an  die  Kreis-=Regierungen
  abgegeben  werden  sollen,
welche#  hlemit  zur  allgemelnen  Kenntniß
gebracht  wird.

Stutegart  den  3.  Januar  1870.

—

15.  Januar,  Vormittags  11  Ubr,
erdffnet,  und  sobald  Se.  Majestär
der  König  im  Ständehause  angekommen
  nd,  geschlossen.

5.)  Zu  der  Gallerie  lelten  drei  Eingänge.
  Der  erste  führe  vom  Landscheftsbofe
  an  eine  mit  der  Gallerie
in  unmittelbarer  Gemeinschaft  stehende
Treppe;  dieser  baben  sich  alle  mit
gelben  Charten  versehenen  Personen
zu  bedienen.

6.)  Des  zweite  Haupt-Cingang  ist  bei
der  Colonnade  des  Ständehauses.
Dle  mit  rothen  Charten  versehenen
Persenen  geben  gleich  am  Eingange
die  Treppe  finks  berauf,  auf  der  sie
zu  der  Gallerie-Thüre  gelangen,  dle
links  vom  Kdniglichen  Throne  angebracht
  ist.

Diejenigen  Personen,  welche  weiße
und  blaue  Chasten  erhalten  haben,
        <pb n="17" />
        kedienen  sich  der  Treppe,  die  rechts
vom  Eingange,  zu  der  Gallerie-Thüre
ftbrt,  die  rechter  Hand  vom  Koniglihen
  Tprone  steht,

7.)  Die  Chapten  sind  von  aflen  Inlabern
  ohne  Ausnahme  bey  dem  Haupt-Eingunge
  vorzuweisen,  und  an  der
kKrreffenden  Gallerie  -Thuͤre,  an  die
aufgestellten  Thuͤrhuͤter  abzugeben.

3,)  Alle  Anwesenden  werden  durchgecbeids
  in  anständiger  Kleidung,  Knigliche

  Diener  in  der  für  sie  vorgeschriebenen

  Uniform  erschefnen,

15

9.)  Vergedachte  Punkte  :,  :,  6,  6,  7,
bleiben  auch  fär  die  nächsten  öffe  nrlichen
  Sitzungen  der  zoelten  Kammer
bis  auf  weitere  Anordnung  In  Wirksamkeit.


10.)  Ueber  die  kuͤnftige  Verthellungs-Art
  der  Charten  (Hunkt  3)
wird  nach  erfolgter  Constitnirung  der
einzelnen  Kammern  bald  moglich
Nachricht  ertheilt  werden.

Stuttgart  den  33.  Jannar  1820.

v.  Otto.

Dienst-Erledigung.

Durch  das  am  4.  d.  M.  erfolgte  Ableben

  des  Pfarrers  Ulrich  Demmel  ist

die  katholische  Hfarrei  Thannhausen,  Oberamts
  Ellwangen,  erledigt  worden.
        <pb n="18" />
        <pb n="19" />
        17

Nro.  4.
Lbniglich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-  Blakt.

4  —

Samstag  den  29.  Joanuar  1630.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete,
Dienst  =  Nachrichten.

S.  Kbnigl.  Moajestt  haben  verm#ge
bechster  Entschließung  vom  14.  d.  M.
dem  Kaplan  Letguß  in  Allmendingen,
Oberam'is  Ebingen,  die  Pfarrel  daselbft
enddigst  zu  übertragen  geruht,  und  isi  dem
vortigen  Pfarrer  Koch  dle  nachgesuchte  Bestätigung
  auf  die  Kaplanel  zu  St.  Lorenz
in  Allmendingen  ertheilt  worden;

sodann  wurde  unterm  15.  d.  M.  die  erlerigte
  katholische  Pfarrel  Karsee,  Oberamts
  Ravensburg,  dem  Vikar  Minderer
in  Heilbronn;  und

unterm  20.  d.  M.  die  erledigte  Pfarrei
Grünhal,  Dekanats  Freudenstadt,  dem

Pfarrer  Hauff  in  Schwarzenberg  gn##igstt
übertragen.  ,
Ferner  haben  Se.  Kbnigl.  Majestät
unterm  12.  d.  M.  den  beil  der  aufgelbßten
Rekrutirungs-Commission  angestellt  gewesenen
  Ober-Lieutenant  Hauff  beim  dritten
Infanterle-Regiment  eingetheilt;  dann

unterm  13.  d.  M  an  die  Stelle  des  am

11.  d.  M.  zu  Heilbronn  verstorbenen  Commandeurs
  des  achten  Infanterie-Regiments,
Obristen  v.  Seeger,  den  bisberigen  Bataillons-Commandeur
  im  vierten  Infanterie-Regiment,
  Obrist  v.  Seybold,  zum
Commandeur  des  achten  Infanterie  Re-[
        <pb n="20" />
        giments,  und  zum  Bataillons-Commandeur
im  vierten  Infanterie-Regiment  den  bisher
  dem  dritten  Infanterie-Regiment  zugetheilten
  Mo  Grafen  v.  d.  elppe,
ernannt;  wogegen  der  dem  vierten  Infanterie-Regiment
  bisher  zugetheilte  Obrist-Lleutenant
  v.  Löffler  dem  dritten  Infanterie-Regiment
  zugetheist  worden.  1

Vermzge  höchsten  Decrets  vom  6.  d.  M.
bleibt  jedoch  der  Oberst-Lleutenant  v.  Köffler

  auf  sein  Ansuchen  dem  vlerten  Infanterie-Regiment
  aggregirt.

Unterm  2?.  d.  M.  ist  der  penstonirte
Oberst  v.  Mundorff  dem  ersten  Relter=Regiment
  aggregirt  worden.

Unterm  z::.  d.  M.  wurde  dem  von
Wangen  gebürtigen  Gebhardt  Kibele,
bisberigen  Vikar  in  Reichenhofen,  auf  die
katholische  Pfarrei  Siggen,  Landkapitels
Wangen,  die  Kbnigl.  Bestétigung  ertheilt.

U.  Verfügungen  ver  Departemente.
A.)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechth  -Candidat  Joseph  Friedrich
Erath,  von  Nottenburg,  welcher  bei
der  ersten  Dienst-  Prüfung  das  Zeugniß
III.  Classe:  „gut  bestanden"“,  erhalten  hat,
ist  auf  sein  Ansuchen  als  Referendaͤr

II.  Classe  bei  dem  Konigl.  Gerichtshofe
zu  Eßlinsen  aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  14.  Jan.  1870.

Maucler.

B.)  Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern:
der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.

Entwurf  einer  vorübergehenden  Anordnung  der
Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern,
wegen  einer  wechselseitigen  Aushülfe  unter
den  Justiz-  und  Administrativ.  é  Beamten

,  in  Krankheits  =  und  Ubwesenheits=  Fällen

derselben.

Da  man  verordnet  heben  will,  daß  dle
Oberamts-Richter  und  Oberamtmänner  in
Krankheits=  und  Abwesenheits-Fällen  des
elnen  oder  des  andern  sich  so  lange,  als

ihre  beiderseitigen  Altuariate  nicht  nach
Maßgabe  der  gesetzlichen  Vorschriften  genuͤgend
  besetzt  seyn  werden,  durch  wechseß
seitige  Aushuͤlfe  im  Amte  unterstuͤtzen  sollen;
  so  wird  solches  den  gedachten  Beamten
  zur  allgemeinen  Nachachtung  hiemit

bekannt  gemacht.

Maucler.  v.  Ötte.
        <pb n="21" />
        19

C)  Des  Departements  des  Innern:

1.  Koͤnigl.  Studienratb.
Bekantmachung  in  Betreff  der  Prufung  derieniaen,
  welche  sich  den  alademischen  Studien
höherer  Wicsenschaften  widmen  wollen.

Ran  findet  sich  bewogen,  zu  der  Frühlisgs
  =  Prüfung  der  Studien-Candidaten,
weche  bisher  nach  einer  ältern  Verordnung
(Staats=  und  Regierungs-Blatt,  Jahrgag
  13812:,  Nro.  1.)  je  am  Dienstag
nag  dem  Sonntag  Lärare  Statt  batte,
murmehr  für  die  Zukunft  den  zweiten  Montat
  und  folgenden  Tag  des  Monats  Febriar
  zu  bestimmen.  Für  dieses  Jahr  wird
dennach  diese  Präüfung  am  14.  Februar
lbren  Anfang  nehmen,  bei  welcher  sich
diejenigen,  die  sich  um  die  Zulassung  dazu
gemeldet  haben,  und  nicht  durch  besopdere
Erlasse  zurückgewiesen  worden  sind,  Morgens
  )  Uhr  in  dem  hiesigen  Kinigl.  Gomnasseun
  einzusinden,  und  Tags  zuvor  noch
bei  dem  NRektor  dieser  Anstalt  zu  melden
haben.

Bei  dieser  Gelegenhelt  erinnert-  man
zugleich  an  Beobachtung  der  bestehenden
Verordnungen  (Staats=  und  Regierungs=Blatt
  von  16:2,  Nro.4.  und  1318  S.369)
daß  jeder,  der  um  die  Legitimation  zum
akademischen  Studium  nachsucht,  in  seiner
mit  oberamtlichem  Beibericht  zu  versehenden
  Eingabe  "

1.)  den  vollständigen  Namen,  Jahr,  Tag
und  Ort  der  Geburt;

à.)  den  vollständigen  Namen,  Stand
und  Aufenhaltsort  seines  Vaters;
5.)  die  ubhigen  Notizen  über  seine  seitberige

  Laufbahn;
4.)  welchem  Stuplum  er  sich  widmen
und
5.)  welche  Unlversität  er  nach  erhaltener
Legitimation  zum  Studiren  bezlehen
will,
anzugeben  hat,  auch  jener  Eingabe  die
Zeugnisse,  welche  er  auf  seiner  Laufbahn,
insbesondere  aber  in  den  letzten.  Zeiten  derselben
  über  Kenntnisse  und  sutliche  Auffübrung
  erhieft,,  beilegen  soll.
Stuttgart  den  36.  Januar  1826.
Suͤskind.

Koͤnigl.  evangelisches  Consi—
storium.

.4.)  Errichtung  eines  Privat-Seminars  für  die

Bildung  von  Landschullehrern  betreffend.

Da  Se.  Köhnigl.  Majestäát  gnädigst
genehmlgt  haben,  daß  der  Pfarrer  M.
Heim  in  Relchenbach,  Dibcese  Freuden-=stadt,
  ein  Privat-Seminar  fär  die  Bildung
  von  Landschullehrern  daselbst  errichte,
welches  nach  einem  vom  Königl.  Conßsto-
        <pb n="22" />
        rium  genehmigten  Plane  an  Georgii  dieses
Jahre  erbffnet  werden  soll,  so  wird  folches
hiemit  doffentlich  bekannt  gemacht.
Stuttgart  den  11.  Jan.  1820.
Waͤchter.

b.)  Schul=  Conferen)-Directoren  betreffend.
Als  Nochtrag  von  Schul-Conferenz-Direktoren
  wird  blemit  bekannt  gemachr,

daß  die  durch  Befbrderung  des  Dickons,
M.  Möbrike,  nach  Horrheim  erledige  Schul-Conferenz-Direktorsstelle
  für  einen  Theil
der  Marbacher  Dibcese  dem  gegenwärigen
Diakonus,  MI.  Wächter,  zu  Marhch
übertragen  worden  sey.

Surtgart  den  15.  Jan.  1630.

Wächter.

 

Dienst-Erledigungen.

Ducch  dos  am  7.  Januar  erfolgte  Ableben
  des  kathellschen  Pfarrers  Lang  ist
die  Pfarrei  Mählhausen,  Oberamt?  Geißlingen,
  und

die  katholische  Pfarrei  outerbach,  Oberund
  Dekanatamts  Oberndorf,  durch  den

Tod  des  Pfarrers  Earl  Seyfried  eledigt
  worden.

Den  19.  Jannar  ist  der  Kameral-Verwalter
  in  Sindelfingen,  Expeditions-Rath
NRopp,  gesterben.
        <pb n="23" />
        Nro.  5.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs  Blatt.

Donnerstag,  den  3.  gebruar  1820.

 

-

#
I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  December  2810  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochene  Erkenntulsse
«  betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  December  sind  von  saͤmflichen  Gerichtehoͤfen  des  Kbnigrelchs
  nachstehende  Erkenmnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Unheile  der  Criminal-Gerichts=  Stellen  in  das  Staats=  und
Negierungs=  Blatt  aufgenommen  werden,  wedurch  eine  längere,  als  dreimonatliche
Freiheits  -Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat.

Den  6.  Dec.  wurde:  Beacknang,  das  gegen  ihn  wegen  großer
In  der  Rekurssache  des  Seribenten  Adolph  Geld-Unterschlagung  von  dem  Criminal=Gmelin,
  von  Rietenau,  Oberamts  Senate  des  Kdnigl.  Gerichtshofes  zu
        <pb n="24" />
        Eßlingen  unter  dem  36.  Okt.  d.  J.
gefällte  (in  Nro.  31  des  Staats=  und
Regierung#-Blattes  eingerückte)  Straf-Erkenntniß
  dahin  Cbeziehungsweise)
bestätigt  und  abgeändert,  daß  Recurrent
zu  einr  viermohatlichen  Feltungsstrafe,

  mit  angemessener  Beschäftigung
inneibalb  der  Festung,  neben  Ersetz
aller  Kosten  und  des  Schadens  verurtheilt,

  und  zu  jeder  künftigen  Anstellung

im  öfkeptlichen  Dienste  für  unfählg  erklä#rt
  seon  soll.

77.  Cioil  =  Senat.

Den  3.  Dec.  wurdet

u.  In  der  Axpellatienssache  von  dem  vermaligen
  Appellations=  Gerichtebofe  zu
Täbinzen,  zwischen  den  Erben  des  Heinrich
  Freiherrn  v.  Raßler,  Beklagten,
Appellanten,  und  Anton  Lauer  zu  Bdr-Kingen,
  Kläger,  Appellaten,  zwel.  For:
derungen  aus  einem  Pacht-Vertrage
betreffend,  die  Berufung  wegen  Mangels
an  einef  gegründeten  Beschwerde,  unter
Berurthellung  der  Beklagten  in  die
Kosten  dieser  Instanz,  von-  Amteswegen
verworxfe.

Den  13.  Derc.  wurde:

,  Die  von  den  Brüdern  Hirsch  zu  Laupbeim
  in  ihrer  Rechtssache  gegen  Gabriel
Bartb  zu  Schwendi,  die  Erfällung  eines
Kaufs-Wertrages  betreffend,  gegen  das
Erkzentniß  des  vormallgen  Appellations=Gerichtshofes
  in  Ulm  unter  dem  14.
Okt.  1818  elngewandte  Berufung,  wegen
  versäumter  Nothfrist  zur  Erklärung
über  die  Verfolgung  derselben,  unter

Verurtheilung  der  anmaßlichen  Appellanten
  in  die  Kosten  dieser  Instanz,  für
verlassen  erklärt;  sodann

3.  In  der  Revlsionssache  zwischen  dem

Herrn  Fürsten  v.  Metternich-Winneburg=
  Ochsenhausen,  Beklagten,  Appelloten,
  Revidenten,  und  dem  Herrn  Grafen
  v.  Quadt=  Isnd,  Kláger,  Appellanten,
  Reoisen,  rücksiéndige  Renten  betreffend,
  das  von  dem-vormaligen  Ober
Tiibunal,  als  Appellatlens-Richter,  unter
  dem  31.  Okt.  1317y  gefällte  Erkenntniß
  durchaus  bestaͤtigt,  und  der  Herr  Revident,
  neben  Verfuͤllung  der  hinterlegten
Surcumbenz-Summe,  In  die  Kosten
der  gegenwärtigen  Instanz  verurtheilt.

Den  17.  Dec.  wurde:

4,  in  der  Apellationssache  von  dem  vormaligen

  Ober-Justiz=  Cellegium,  zwischen
  dem  Weber  Georg  Jäckle  zu  Obere
Rieringen,  Kläger,  Appellaten,  jeßzt
Appellanten,  und  den  Erben  des  Cons
rad  Staͤble  zu  Helmerdingen,  Beklagten
        <pb n="25" />
        43

Appelanten,  nun  Appellaten,  eine  Spolien-
  Klage  betreffend,  die  Berufung
wegen  Ungeborsams  in  Einreichung  der
Beschwerdenschrifi  innerhalb  der  peremtorischen
  Frist,  für  verlassen  erklärt.

Den  34.  Dec.  wurde:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Appellations-Gerschtshofe  zu  Ulm,
wischen  den  Erben  der  Franziska  Schick
zu  Winterreute,  Kläger,  Appellanten,
und  den  Erben  des  Andreas  Lambart
zu  Asmannsbardt,  Beklagten,  Apellaten,
die  Abschwbrung  eines  Erfüllungs-Eides
betreffend,  die  Berufung  wegen  Ungrunds
  der  Beschwerden,  unter  Verurtheilung
  des  appellantischen  Theils  in

ble  Kosten,  von  Amtswegen  abgeschlagen.


Den  239.  Der:  wurde:

6.  in  der  Appellaklonssacho  von  dem  Civil-Senate

  des  Knigl.  Gericheshefes  zu
Täbingen,  zwischen  der  Witewe  Syblle
Schweizer,  geb.  Risch,  cum  Curatore,
zu  Weitingen,  Implovatin,  Apellamtin,
und  Wolf  Abraham  zu  Rerlugen,  Imploranten,

  Appellaten,  eine  Schuldforderung

  betreffend,  dle  PBerufung.  weten
  Mangels  in  den  Materialien  und
Formalien  fruͤberer  Instanz,  von  Amtswegen
  verworfen,  und  die  Appellantin
  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verute
tbeilt.!

III.  Ehegerichtlicher  Senat.

Geschleden  wurden

den  2.  December:

u  Michael  Mos,  Schlossermeister  zukudwigsburg,
  Klger,  von  Heinrike  Geitliebin,
  geb.  Baader  vom  da,  Beklagten,
wehen  bebarrlicher  Whderspenstigkeit  in
Fortse  zung  der  Ebe.  unter  Vergleichuss
der  Kosten.  «  M"·"

.UktstlneSybille,geb.  «S»chdntbåier,
von  Schwann,  Oberamts  Neuenbürg,
Klägerin,  von  Johann  Andreas  Jze
elrs,  Beklagten,  wegen  behorrlicher

—

Wlderspenstipkeit  in  Fertsetzung  der  Ehe,
unter  Vergleichung  der  Kosten.

5.  Cbristtan  Dapid  Abl,  Nagelschmib  zu

Beilstein,  Oberamts  Morbach,  Kläger,
von  Porathen  Magdalens,  geb.  Kienz-„len,
  von  Hobenek,  Oberamits  badwlgsburg,
  Beklagten,  wegen  beharrli  er
Wider  spenstigkelt  in  Fortsetzung  der  Ebe,
umer  Verurthellung  der  Beklagien  in
die  Kosten.
        <pb n="26" />
        Den  9.  December:
4.  Mattháus  Greul  in  Neusaz,  Oberamts
Neuenbürg,  Kläger,  von  Anna  Marka,
geb.  Schraft  ven  der  Nonnenwiese,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
Vergleichung  der  Kosten.

Den  16.  Deeember:
5.  Christine  Regine,  geb.  Dorn,  von
Gbppingen,  Klägerin,  von  Christian  Andreas
  Weidner,  Schlosser  von  da,
Beklagten,  wegen  böslicher  Verlassung,
unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in
die  Kosten.
6.  Johann  Heinrich  Blind,  Ziegelkneche
zu  Münfsingen,  Kläger,  von  Catharina,

geb.  Bauer  von  dä,  Beklagten,  wegen
beharrlicher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetung
  der  Ehe,  unter  Vergleichung  der
Kosten.

7.  Carl  Horn,  Hirschwirth  zu  Murrhard,

Oberamts  Backnang,  Kläger,  von  Caroline,

  geb.  Marz  von  da,  Beklagten,

wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in

Fertsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung

  der  Beklagten  in  die  Kosten.
Endlich  wurde:

6.  in  der  Ehescheldungs-Klage  des  Joseph

Bokstatt,  Regenschirm-Fabrikanten  von
Ulm,  gegen  Marianne,  geb.  Huber,
wegen  muthmaßlichen  Ehebruchs  auf  Beweis
  erkannt.

B)  Kreis  =  Gerichthöfe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  1.  Der.  wurde:

1.  Der  Anna  Klumpp,  von  Plieningen,
Amts  *Oberamts  Stutigart,  wegen  Verletzung
  der  gegebenen  Handtreue  durch
falsche  Angabe  ihres  Vermdgens  bei
Aufnahme  eines  Inventars,  und  damit
veruͤbten  Betrugs,  neben  Veruriheilung
in  3  der  Untersuchungskosten  eine  viermonatliche
  Zuchthausstrafe  zuerkannt.

Am  2.  Derc.  wurde:

2.  Johann  Georg  Friz,  ven  Breuningsweller,
  Oberamts  Waiblingen,  thells

wegen  Ueberschreitung  der  Vertheidigungs=Grenzen
  und  der  dadurch  verschuldeten

Ddd#ung  des  Ulrich  Käfer,  theile  wegen

thätlicher  Mißbandlung  des  Soldaten
Johann  Georg  Käfer,  neben  Bezahlung
der  Inspections=  und  Sections-Kosten
        <pb n="27" />
        eand  der  auf  Johann  Georg  Kuaͤfer  etwa

verwendeten  Heilungskosten,  zu  einer

selner  körperlichen  Beschaffenhelt  angemessenen
  Festungs  =  Arbeitsstrafe  von
sechs  Monaten  verurtheilt;  auch  meten
  Zuscheldung  der  westeren  Unterfuchungskosten
  sich  fernere  Verfügung  vorbebalten.


Am  4.  Dec.  wurde:

5.  a)  gegen  den  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
  gekommenen  Mlchael  Schalble,
  von  Well  im  Dorf,  Oberamts
beonberg,  wegen  mehrjährigen  Contubinats,
  kleinen  Diebstahls  und  Real-Injurien
  eine  sechs  und  einhalbmonatlche
  Festungostrafe,  und

b)  gegen  Christiane  Benninger,  von
Stammheim,  Oberemts  Ludwigsburg,
wegen  Concubinats  mit  Schalble  und
wegen  klelnen  Diebstahls  eine  fünfmonatliche
  Zuchthausstrafe  ausgesprochen,
  auch  jedem  Dheil  die  Bezahlung
  seiner  eigenen  Arrest=  und
der  Hälfte  der  Untersuchungekosten
zugeschleden.

Am  -.  Der.  wurden  verurthelle:

4.  a)  Johanne  Christine  Helmreich,

von  Flein,  Oberamts  Heilbronn,  wegen

  Kuppelei  und  Betrugs  durch  Kar,
tenschlagen  und  Quacksalberel,  neben
ezohlung  ihrer  Arrest=  und  ;  der

Untersuchungskosten  zu  fünfmonatlicher
  Zuchthausstrafe;

b)  Johanne  Krámer,  von  Heilbrom,
wegen  Kuppelei,  neben  Bezahlung  ihrer
  Arrest=  und  3  der  Untersuchungskosten
  zu  viermonarlicher  Suchtbausstrafe.


5.  Die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene

  Margarethe  Gebhardt,  von
Engelhordsheusen,  Oberamts  Gerabronn,
wegen  Verläugnung  ihrer  Herkunft,  Vagirens,
  fortgesetzten  unzüchtigen  Lebens
in  und  außer  der  Residenz  Stuttgart,
neben  Ersatz  der  Untersuchungskesten  zu
fünfzehpmonotlicher  Juchthausstrafe
und  nachheriger  Einschließung  in  einem
Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die  Dauer

von  sechs  Monaten;  7

6.  der  zu  Weineberg  in  Untersuch-  ins  gekommene

  Jeose  ph  Anton  Tschn##  #  aus
Schrunz  in  Tirol,  wegen  greten  Diebstahls,
  neben  dem  Kosten-Ersatz  zu  fünfmonatlicher
  Vestungsstrafe  und  nachberiger
  Ausweilung  aus  den  Kbniglichen
Srtaaten;

7.  der  bei  der  Königl.  Stadt-Direktion

Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene
Johannes  Harsch,  von  Vaihingen,  Amte-Oberamte
  Stuttgart,  wegen  dritten  Dieb-
        <pb n="28" />
        stahls,  neben  dem  Ersatze  der  Untersuchungskosten
  zu  sechsmonatlicher  Festungsstrafe
  und  nachheriger  Einschließung
in  einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu
erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  drei  Monaten.
Am  9.  Dee.  wurde:  "

B.  gegen  Jakob  Gehweiler,  von  Bissin-6



t.

gen,  Oberamts  Valhingen,  wegen  zweier
kleiner  Diebstähle,  welche  aber  den  dritten
  Diebstahl  ausmachen,  und  wovon
der  eine  ausgezeichnet  ist,  ferner  wegen
ausgezeichneter  Veruntreuung,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens,  bezichungsweise
  unter  solidarischer  Verbindlichkeit
mit  seinen  Genossen,  und  neben  Bezah--lung
  von  &amp;amp;  der  Untersuchungskosten
eine  einjährige  Festungsstrafe  und
nachherige  Einschließung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenl  Reene  aber  auf  die  Dauer  von  sechs-Mo
  W  erkannt.

Am  14.  Dec.  wurden  verurtheilt:

.0-  der  zu  Weinsberg  in  Untersuchung  cekommene

  Christopd  Breuninger,  ven
Heinsheim  lm  Großherzogthume  Baden,
wegen  Räckkebr  in  die  Könlgl.  Stoaken
nach  vorgängiger  zweimallger  Ausweisung
  und  wegen  nächtlichen  Einschleichens
  in  ein  fremdes  Haus,  neben  dem
Ersatz  des  Schadens  und  der  Untersuchungskosten

  zu  vlermonatlicher
Festungsstrafe  und  nachheriger  Ausweisung
  aus  dem  Kkhnigreiche  umer  nachdrücklicher
  Verwarnung  vor  abermaliger
NRäckkehr;  v

10.  Christoph  Heinrich  Niebergall,  von
Stuttgart,  wegen  dritten  Diebstahls,
neben  demKosten  und  Schadens-Ersat,
zu  achtmenatlicher  Festungsstrafe
und  nachheriger  Einschließung  in  einem
Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenlgstens  aber  auf  die
Dauer  von  vier  Monaten;

11.  Jakob  Würtele,  von  Wldenbronn,
Oberamts  Eßlingen,  wegen  zweier  kleiner
Dlebstähle,  welche  aber  den  dritten
Diebstahl  ausmachen,  und  wovon  der
eine  als  Felddiebstahl  ausgezeichnet  ist,
neben  Bezahlung  der  Arrest=  und  Untersuchungskosten
  zu  balbstündiger  Ausstellung
  auf  der  Schandbähne  mit  aufteheftetem
  Zettel:  „  Felrddieb“  und  zu
ach  tmonatlicher  Festungs=  Arbeit,
auch  nachheriger  Einschließung  in  einem
Zwangs-Arbeitsheuse  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aben  auf  die
Dauer  von  vier  Monaten.

Am  16.  Der.  wurde:

12.  Friedrich  August  Immanuel  Keller,
Seribent  von  Dürrmenz,  Oberamts
Maulbronn,  wegen  eigenmächtigen  und
        <pb n="29" />
        widerrechtlichen  Verfahrens,  auch  elner
Geschenkannahme  fuͤr  eine  ordnungswidrige
  Handlung  in  einer  Theilungs-Verweisungssache.;
  wegen  Unterschlagung
von  Theilungs-Gebühren;  wegen  Weruntreuung
  an  der  ihm  anvertrauten
Stempel-Paplerkasse;  wegen  Concusslon
bei  Behandlung  der  Wlilbelm  Müllerschen
  Pflegrechnung  des  Dietrich  Nonenmann,
  von  Mühlacker;  wegen  eines
mit  Fälschung  verbundenen  Betrugs
bel  der  Dorothea  Mahler'schen  Pflegrechnung
  des  Friedrich  Hasenauer;  wegen
  Betrugs  bei  Sttllung  der  Johann
Gottlieb  Schsflischen  Pflegrechnung  des
Conrad  Bossert,  von  Dürrmenz;  wegen
eines  mit  Fäschung  verbundenen  Betrugs
  bei  den  Jehann  und  Georg  Michael
  Kühnlen'schen  Pslegrechnungen  des
Georg  Ruf,  von  Dürrmenz;  wegen
fortgesetzter  verschwenderischer  Lebensart;
wegen  Fälschung  durch  Verlugnung  seiner
  Herkunft,  und  wegen  eines  durch
Fälschung  bewirkten  Betrugs,  um  seinen
Bruder  zu  Zahlung  einiger  selner  Schulden
  zu  bewegen,  neben  dem  Ersatze  des
verursachten  Schadens  und  Bezahlung
sämtlicher  Arrest=  Ajungs  und  Untersuchungskosten,
  und  neben  Unfäbigkeits-Erklärung
  zu  Bekleidung  eines
  oͤffentlichen  Amts  mit  sechs  mo-27



natlicher  Festungsstrafe  innerbalt  der
Festung  mit  angemessener  Beschaͤftigung
belegt,  und  sich  eine  weitere  Strafe  gegen
  ihn  vorbehalten,  falls  sich  bei  fortgesetzter
  Untersuchung  noch  eine  groͤßere
Verschuldung  gegen  ihn  ergeben  sollte.
An  demselben  Tage  wurde:

13.  Andreas  Munz,  von  Murrhard,  Oberamts

  Backnang,  wegen  Vagirens  und
Concublnats,  welch  letzteren  Vergehens
er  für  überwiesen  angenommen  worden,
Hedenn  wegen  klelnen,  einfachen,  jedoch
wlederholten  Dlebstahls,  dessen  er  glelchfalls
  für  überwlesen  angenommen  wurde,

endlich  wegen  gebrochenen  Angelbbnisses,

sich  bls  zu  Entscheldung  seiner  Untersuchungesache
  nicht  von  Hause  zu  entfernen,
  neben  Ersatz  seiner  Arrest=  und
der  Hälfte  der  auf  die  Untersuchung  wegen
  Concubinats  und  Pagirens,  so  wie
der  sämtlichen  auf  die  Untersuchung  der
letztgenannten  Vergeben  gegangenen  Kosten,
  zu  siebenwenatlicher  Festungs-Arbeit

  und  nachheriger  Einschließung  in

einem  Zwangs=  Arbellshause  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
die  Dauer  von  drel  Monaten  verurbhiilt.


An  demselben  Tage  wurde:

14.  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  gekommenen

  Anna  Maria  Widmann,  von
        <pb n="30" />
        Gandlosen,  Oberaints  Goͤppingen,  wegen
mehrerer  zwar  kleiner,  einfacher  und
größtentheils  ersetzter,  aber  wiederholter
Diebstäble,  dann  wegen  Vaglrens,  Annahme
  eines  falschen  Ramens  und  erwiesener
  bügen  vor  Gericht,  in  Betracht
der  vieken  wegen  Diebstehls-Wergehen
fruchtios  erstandenen  Strafen,  neben
dem  Kesten  =  und  Schadens=  Erfsas
eine  vier  jähridße  Zuchthaucstrafe  und
nachherige  Einschliehung  in  elnem  Zwangs-Arbeitshause
  bls  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  anf  die  Dauer  vomzwei
Jahren  zuerkannt.

Am  13.  Dec.  wurde:

1b.  Jakob  Huber,  Maurer  von  Niederhefen,
Hberamts  Brackenheim,  wegen  verschledener
  gegen  den  dormaligen  Oberamtmann
  v.  Werner  zu  Brackenhelm,  und
den  Bürgermelster  Dannenhauer,  auch
das  Dorfgericht  zu  NMiederhefen  vorgebrachten
  falschen  Anklagen,  wegen  der
von  ihm  während  des  Laufes  der  Untersuchung
  zu  Schuld  gebrachten  lägenhaften
  und  injuridsen  Aeußerungen  gegen
den  Oberamtmann  v.  Werner,  und  we-Am’

  s2.  Dec.“  wur  den  verurtheilt:
16.  Johann  Georg  Sick,  Schneider  von

Berg  bei  Stüuttgart,  wegen  ehebrecherlsthen

  Concubinats,  neben  Bezahlung
der  Hälfte  der  Untersuchungskosten,  zu
fünfmo  natlicher  seiner  kbrperlichen
Beschaffenheit  angemesfener  Festungsstrafe;


17.  Christebh  Schwelzer,  von  Nohracker,

  Oberamts  Cannstadt,  wegen  unbefugter

  Einmischung  in  fremde  Streit-Höndel,
  Berwundung  mehrerer  Personen,
  thärlicher  Widerfeglichkeir  gegen

den  Schultheißen  daselbst,  und  die  von
diesem  zu  feiner  Arretirung  beauftragten
  Personen,  auch  Ausstoßung  grober
Verbal-Injurien  gegen  den  Schult
beißen  und  wegen  Versuchs  kbrperlicher
Mißhandlung  desselben,  zu  viermonatlicher
  Festungsstrafe,  so  wie  zu  Bezablung
  seiner  Arrest=  und  Azungs-,
auch  der  Legal-Inspections=  und  Heilungskosten
  des  verwundeten  Heinrich
Schönhaar,  und  von  3  der  übrigen  Untersuchungs-Kesten.


Am  33.  Dec.  wurde:

18.  gegen  Clara  Barbara  Beker,  von
Eberstadt,  Oberamts  Weinsberg,  welche
zju  Reckarsulm  in  Untersuchung  gekommen
  ist,  wegen  dritter,  zum  Theil  ausgen

  afetischen  Lebenswandels  zu  sechsnonatlicher
  Festungsstrafe,  und  in
die  Bezahlung  sämtlicher  Untersuchungskosien
  veruribeilt.
        <pb n="31" />
        29
gezeicheter  Diebstähle  und  wegen  Va-  rests  sewohl  bei  dem  Bürgermeisteramt,

girens,  neben  Ersatz  des  Schadens  und  als  auch  bei  der  Frucht-Verratbs#tege,
Bezablung  der  Arrest=  Azungs=  und  neben  der  Abnahme  seiner  Aemter  und
Uneersuchungskosten,  eine  neunmonat-  Unfäblgkeits-Erklárung  zu  Verliche
  Zuchthausstrafe  und  nachberige  sehung  einer  bffentlichen  Verrechnung
Einschlleßung  in  einem  Zwange-Arbeits-  auch  Bezahlung  der  Untersuchungskesten
bause  bis  zu  erprebter  Besserung,  wenig-  und  der  aus  dem  Kassenrest  von  Justisiens
  aber  auf  die  Dauer  von  vier  fikation  der  gestellten  Rechnungen  an  zu
Monaten  ausgesprechen.  berechnenden  Zinsen,  zu  einer  vierwd-Am
  .  Dec.  wur  den  verurtheilt:  chigen  Festungsstrafe  mit  angemessener
19.  Caorl  Weber,  von  Freudenthal,  Beschäftigung.
Oberamts  Besigheim,  wegen  dritten  Am  29.  Dec.  wurde:

Diebstahls,  wiederholten  arbeitslosen  Her=  31.  dem  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
umschweisens  und  heimlicher  Verlassung  gekommenen  Johann  Georg  Schimpf,
seines  Dienstes  bei  dem  Rbßlenswirth  von  Schbnaich,  Oberamts  Böblingen,

Bart  zu  Bretten,  neben  dem  Ersatz  des  wegen  dritten  Dlebstahls,  dessen  er  für
Schadens,  so  wie  der  Arrest=  und  Un-  überwiesen  angenommen  worden,  dann
tersuchungskosten,  zu  achtmonatll-  wegen  Uebertretung  des  ihm  zu  einem
cher  Festungsstrafe  und  nachheriger  Ausgang  aus  dem  Zwangs-Arbeitshause
Einschlleßung  in  einem  Zwangs-Arbelts-  zu  Eßlingen  gestatteten  Urlaubs,  ferner
Pouse  bis  zu  erprobter  Besserung,  jedoch  wegen  fortgesetzt  müßigen  Herumschweiwenlostens
  auf  die  Dauer  von  vier  fens,  neben  Bezablung  seiner  Arrest-Monaten;
  Azungs=  und  sämtlicher  Untersuchungs-30.

  Georg  Frledrich  Dihlmann,  Bür-  kosten  eine  achtmonatliche  Zuchthausgermeister
  und  Frucht-Vorraths-Pfleger  strafe  und  nachherige  Einschlichung  in

in  Wurmberg,  Oberamts  Maulbronn,  einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erwegen
  Nachläßigkeit  in  selner  Amtsfäh-  probter  Besserung,  jedoch  wenigsters
rung  und  daraus  entstandenen  Kassen-  auf  vier  Monate,  zuerkannt.
:.)  Civi!  =  Senat.
Am  6.  Der.  wurde:  maligen  Oberamts  und  resp.  Remissons-1.

  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  gericht  Herrenberg,  zwischen  dem  Ma-2
        <pb n="32" />
        gistrat  der  Stadt  Stuttgart,  Bekl.
Anten,  und  den  Bürgermeister  Rennerschen
  Erben  zu  Dornstetten,  Kl.  Aten,
Teichellieferung  betreffend,  das  unterrichterliche
  Erkenntniß  vom  :2.  Juni
18.7,  unter  Verurtheilung  des  Bekl.
Anten  in  die  Prozeßkosien  dieser  Instanz,
seinem  ganzen  Inhalte  nach  durch  Urthell
  bestärigt.
An  demselben  Tage  wurde:

2.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  der  Amtspflege  Münsingen,  Klin.
Prodletin,  und  der  Kbnigl.  Oberpost-Directlon
  zu  Stuttgart,  Bekl.  Producentin,
  Erstattung  aufgegebener  Gelder
betreffend,  Beklagte  unter  Verurtheilung
in  die  Kosten  dieses  Processes  für  schuldig
  erkannt,  an  die  Klägerin  die  an  den
Präsidenten  v.  Mohl  aufgegebenen
75  fl.  samt  Zinsen  vom  15.  Sept.  1817
an,  vorbehältlich  des  Regresses  an  den
von  Mohl,  zu  bezjahlen.

3.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Besigheim,  zwischen  Caspar
Aiperspach,  von  Groß=  Ingersheim,
Bekl.  Anten,  und  dem  Bürgermeister
Adam  Geiger,  von  Pleidelsheim,  Kl.
Aten,  Zurückforderung  einer  bezahlten
Nichtschuld  betreffend,  wurde  vermöge
Beschlusses  vom  20.  Sept.  und  publizirt
  den  1z.  Nov.  d.  J.,  das  von  dem

30

vorigen  Oberamtsgerichte  den  11.  Mal
d.  J.  publlzirte  Erkenntniß  minelst  Ordination
  abgeändert,  und  auf  Beweils
erkannt.

4.  In  der  Appellationssache  von  dem

Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen  der
Ehefrau  des  Perräckenmachers  Imgart
daselbst,  Frlederike  Doreihee,  Bekl.  Antin,
  und  Dorothee  Frei,  von  Roßwag,
Oberamts  Vaihingen,  Klägerin  Min,  eine
Schuldforderung  betreffend,  wurde  die  gegen
  das  von  dem  Stadtgerichte  gefällte
Erkenneniß  eingelegte  Axpellation,  wegen
unterlassener  Einreichung  des  Beschwerde=
  Libells  innerhalb  der  Notbhfrist,  vermöge
  Beschlusses  vom  3.  und  publizlrt
den  33.  Nov.  von  Amtswegen  per  Rer
scriptum  für  verlassen  erklärt,  und  Antin
  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verucs
theilt.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Amts=Oberamtsgerichte

  Sturtgart  zwischen  dem
ledigen  Jobann  Georg  Mak,  von  Dlattenhart,
  Bekl.  Anten,  und  der  ledigen
Rosine  Hab,  von  da,  Klägerin  A#iny
Ansprüche  aus  unehelicher  Schwängerung
  betreffend,  wurde  vermege  Beschlusses
  vom  3.  und  publizirt  den  294
Nov.  d.  J.  die  eingeleate  Appellation
wegen  versäumter  Einreichung  des  Beschwerde-bibells
  innerhalb  der  Nothfrift.
        <pb n="33" />
        31

von  Amtswegen  per  Rescriptum  für  2.  Juli  d.  J.  von  dem  dermaligen  Oberverlassen
  erklärt,  und  Ant  in  die  Kosten  amtsgerichte  zu  Waiblingen  ausgesprodieser
  Instanz  verurtheilt.  chene  Erkenntniß  eingelegte  Berufung
6.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  wegen  versäumter  Einlegung  des  Gravaamtsgerichte

  zu  Waiblingen  in  Sachen  torial-Libells  innerhalb  der  gesetzlichen
Seligmann  Röschers  in  Hochberg,  als  Nothfrist,  vermige  Beschlusses  vom  8.
Pfleger  des  Jakob  Dreifus,  Bekl.  Nov.  und  publ.  den  3.  Dec.  d.  J.  von

Anten,  gegen  Johann  Friedrich  Sattler,  Amtswegen  für  verlassen  erklärt,  und
Kaufmann  zu  Stuttgart,  Kl.  Aten,  Am  in  die  Kosten  dleser  Instanz  verkehr
  =  Contracts=  Erfüllung  betreffend,  urtheilt.

wurde  die  gegen  das  unter  dem

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.

1.)  Criminal-Senat.

Am  10.  Dec.  U#t:  begangenen  qualisicirten  Diebstahls  durch

1.  auf  die  vor  dem  Oberamts-Gericht  Na-  speclelle  Berathung  und  nachgefolgte
gold  gepflogene  Untersuchung  Tbeilnahme  gehabten  Antheils,  dann
a)  Christoph  Wurster,  von  Eggen-  wegen  Concubinats  und  Vagirens,  nebausen,
  Oberamts  Ragold,  wegen  ben  solidarischer  Verbindlichkeit  zum
wiederbolten  Concubinats,  thärlicher  Ersas  des  durch  jenen  Diebstahl  ge-Widersevzlichkeit
  gegen  Polizeibeamte,  stifteten  Schadens,  ouch  Erstattung

ihrer  Arrest=  Azungs=  und  der  hälftigen
  Untersuchungskosten  zu  f#ufmonatilcher
  Zuchthausstrafe  ver-Vagirens

  und  elnes  durch  Harzen
begangenen  Forstfrevels,  neben  Erstattung
  seiner  Arrest-  Azungs=  und

der  Hälfesgen  Untersuchungskosten  urtheilt  worden.

zu  fünfmonatlicher  Festungs-  Am  33.  Dec.  wurde:

Arbeit;  2.  der  zu  Urach  in  Untersuchung  gev)
  Barbara  Herrmann,  don  Züffen-  kommene  Johänn  Georg  Spohn,

hausen,  Oberamts  Lüdwigsburg,  we-  von  Magolsbeim,  Oberamts  Müngen

  ihres  an  einem  in  Genoseenschaft  fingen,  wegen  mehrerer  ausgezeichneter,
        <pb n="34" />
        32-zum
  Thell  unter  erschwerenden  Umstän-  bung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus,  verden
  verübter  Diebstähle,  sodann  wegen  urtheilt.
einer  Unterschlagung,  neben  Verfällung
in  sämtliche  Verhaft=  und  Unterfu-  An  demselben  Tage  ißt:
chungskosten,  auch  Erstattung  des  ver-  5.  der  zu  Rürtingen  in  Untersuchung  geursachten

  Schadens  zu  viermonat=  kommene  Jakob  Fauser,  ven  Glems,
licher  Festungs-Arbeitsstrafe  ver-  Oberamts  Urach,  wegen  wilederholter,
urkheilt  zum  Theile  großer  und  ausgezelchneter

Z.  der  zu  PHerrenberg  in  Untersuchung  ge-  Dichstähle,  sodann  wegen  Betrugs,  nekommene
  Johann  Georg  Ilg,  von  ben  der  Verbindlichkeir  zum  Ersatze  des
Nezingen,  Kirchheimer  Oberamts,  we-  Schadens,  so  wie  sämtlicher  Haft=  und
gen  wiederholter  gewerbsmäßig  veräbter  Untersuchungskosten  mit  neunzehnme-Beträgereien,
  neben  Verfällung  in  seine  natlicher  Zuchthausstrafebelegt,  und  des-Verhafts=
  und  in  sämtliche  Unter  fu-  sen  nachherige  Einsperrung  in  ein  Zwangschungskosten,

  auch  dem  Ersatze  des  Scha,  Arbeitshaus  auf  wenigstens  neun  Modens,

  zu  viermonatlicher  Zucht-  nate  verfügt  worden,  nach  deren  Erhausstrafe

  mit  derbem  Willkomm  und  ttehung  er  unter  genaue  ortspolizeiliche

zu  nachheriger  wenigstens  breimonat-  Aufsicht  gestellt  werden  soll;

licher  Einsperrung  in.  ein  Zwangsar=  ferner  wurde:

beitshaus,  verurthrilt;  «  6.  auf  die  zu  Nagold  stattgehabte  Unter-4,
  der  zu  Urach  in  Unterluchung  gekom-  suchung,  die  ledige  Sophie  Beck,  von

mene  Johann  Martin  Leoh,  von  Rüb-  Pliezhausen,  Oberamts  Urach,  wegen

arten.,  Oberamts  Tübingen,  wezzen  im  wlederholten  Betrugs  und  Vagirens,  sorechtlichen

  Sinde,  drikten  Diebstahls,  dann  wegen  Unzuchtvergehens  und  besodann
  wegen  verühter  thätlicher  Wider-  barrlichen  Ablugnens  ihrer  Schwangersedlichkeit
  und  grober  Verbal-Injurien  schaft  zu  einjähriger  Zuchthausbei

  seiner  Verhaftung,  neben  Verfäl-  Scrafe  und  nachheriger  wenigstens  sechslung
  in  sämtliche  Haft-  und  Untqrsu-  monatlicher  Verwahrung  in  einem
chungskosten  zu  achtmonatll.  ch  er  Zwange:  Arbeitshause,  neben  der  Ver-Juchthausstrafe

  und  nachberiger-  wenig-  bindlichkeit  zum  Kosten-  und  Schadensiens
  sechsmonatlicher  Einschlie=  ersatz,  verurtheilt.
        <pb n="35" />
        Am  24.  Der.  ist:

:.  Johann  Martin  Memminger,  von
Tübingen,  wegen  zwar  kleinen  einfachen,
dabei  aber  wiederholten  Diebstahls,  in
Betracht  der  bereits  von  ihm  zu  vlermalen
  erlittenen  peinlichen  Strafen,  neben
  der  Verbindlichkeit  zu  Bezahlung
seiner  Haft=  Azungs-=  und  sämtlicher  Untersuchungskosten,
  zu  achtmonatllcher
Jachthausstrafe  mir  derbem  Willkomm;

B.  Christiane  Kohler,  von  Sulz,  wegen

.

mehrerer  kleinen  und  elnfachen  aber
wlederholten  Diebstähle,  so  wie  wegen
kägens  und  bäugnens  vor  Gericht,  neben
  der  Werbindlichkeit  zum  Ersatz  des
Schadens  und  zur  Bezahlung  der  Hafs-Azunge=
  und  Untersuchungskosten,  zu
sechs  zehunmonatlicher  Zuchthausstrafe
mit  derber  Zächtigung  bei  ihrem  Einbeitt
  und  zu  nachheriger  achtmonatlicher
  Verwahrung  in  einem  Zwangs=Acbeitshause,
  verurtheilt  werden.

Am  31.  Dee.  wurde;

9.  Erhard  Herrmann,  von  Entingen,

Oberamts  Horb,  wegen  zuféllig  tbdlich
tewordener  an  dem  nun  versterbenen
Gregor  Lipp,  von  Endingen,  verübter
Klrperverletzung  in  Betracht  der  vorliegenden
  mildernden  Momente,  we#e#n
der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  der  Kur-Kosten,
  auch  Erstattung  seiner  Haft-Azungs=
  und  sämtlicher  Untersuchungskosten,
  mit  viermonatlicher  Fe-Ktungs-Arbeltsstrafe
  belegt;

10.  Christiana  Morgaretha,  Ehefrau  des
Fuhrmanns  Jakob  Kalbfell  zu  Tibingen,
  wegen  mehrerer  zwar  kleiner,
aber  gewerbsmäáßig  verübter  Diebstäble,
veben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz
des  Schadens  und  zu  Bezahlung  der
Haft-Azungs=  und  Untersuchungskosten
zu  viermonatlicher  Zuchthanzstrafe
verurtheilt.

2s.)  Cioil  =  Senat.

Am  z.  Der.  ist:

die  von  Joseph  David  zu  Mühringen

ergriffene  Berufung  gegen  ein  von  dem
vormaligen  Oberamtsgerichte  zu  Horb
ausgesprochenes  Erkenmniß,  in  der  Klagsache
  des  Canditors  Schweikhardt  zu
Täbingen  gegen  denselben,  eine  Waaren-Forderung

  betreffend,  wegen  Versäumung
  der  zu  Einreichung  der  Beschwerdenschrift
  peremtorisch  anberaumten
zweiten  Frist,  als  verlassen  erklärt,  und
Appellant  in  die  Kosten  der  Appellations=
  Instanz  verfällt;
        <pb n="36" />
        2.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgericht  zu  Neuenbuͤrg
zwischen  Jakob  Friederich  Knoͤller,  von
Hoͤfen,  Kl.  Anten  und  Johannes  Zehner
  von  da,  Bekl.  Aten,  Wiederkaufs-Recht
  oder  Zinslbsung  betreffend,  ebenso
erkannt  worden

Am  v7.  Dec.  wurde:

3,  in  Sachen  erster  Instanz  zwischen  den
sämtlichen  Erben  des  Hoffaktors  Emanuel
  Leoi,  von  Hechingen,  Liquldanten,
Producenten  und  dem  Contradiktor  in
der  von  Schleitheimischen  Debitsache,
kiquidaten,  Produkten,  ein  Absonderungs=Recht
  betreffend,  nach  gefährtem  Beweise
  das  Locatsons-Erkenntniß  vom  12.
April  1314  in  Beziehung  auf  die  Liquidantische
  Forderung  für  purificirt  erkannt.

Am  10o0.  Der.  ist:

4.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  den  Gemeinden  Altoberndorf,  Beffendorf,
  Bochingen  und  Waldmbssingen,
Oberamts  Oberndorf,  Klägerinnen,  gegen
die  vormalige  Kinigliche  Obersinanz=Kammer,
  Beklagte,  Befreiung  von
Frohndiensten  betreffend,  unter  Ausgleichung
  der  Prozeßkosten,  auf  Erfüllung
der  den  klagenden  Gemeinden  obllegenden,
  von  ihnen  aber  widersprochenen  Lei-Ktungen
  erkannt  werden.

Am  14.  Dez.  wurde:

5.  Iin  der  Appellationssache  von  Magold

zwischen  Ludwig  Reichert,  von  Wildberg,
  Bekl.,  Appellanten,  und  Simon
Wohlpold  daselbst,  Kl.  Appellaten,  Einziehung
  eines  Wellbaums  betreffend,  die
ergriffene  Berufung  gegen  das  von  der
Kböniglichen  Justiz-Retardaten-Commisston
  in  Rottenburg  gefällte  und  von  dem
jetzigen  Oberamtsgerichte  zu  Nagold  ausgesprochene
  Erkenntniß,  wegen  Versäumung
  der  Nothfrist  zu  Einreichung  der
Beschwerdeschrift  verworfen,  und  Appellant
  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt;


6.  in  der  Appellationssache  von  Rottenburg

zo#schen-Wolfgang  Ruof,  von  Weller,
Kl.  Anten,  und  der  Wittwe  des  Johannes
  Ruof  von  da,  nunmehr  ibrer  Erben,
  Bekl.  Atren,  Erbschafts-Anspräche
betreffend,  die  ergriffene  Berufung  gegen
  das  von  dem  vormaligen  Oberamts-Gerichte
  zu  Rottenburg  gefällte  Erkennt-=aiß,
  wegen  Mangels  an  elner  gegründeten
  Beschwerde,  unter  Verurtheilung
des  Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz,
verworfen;  und

7.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Freudenstadt,
  jwischen  Johann  Geßler,  von
Rmleusdorf,  Kl.  Anten,  und  Jakob
        <pb n="37" />
        368

Faist,  Wirih  in  Knlebts,  Bekk.  Aten,  plorantin,  Appellantin  und  Aprellotin,
einen  Pferdkaufschlllings-Rest  betreffend,  einer  ,  sodann  dem  Großherzoglich=  Baebenso

  erkannt.  den'schen  Staats=  und  Geheimen  Cabi-Am
  15.  Dec.  1ft:  nets-Rath,  auch  Seekreis-Direktor  von

3.  die  von  Johann  Georg  Träk  zu  Hön-  Hofer  zu  Constanz,  Namens  seiner  drei
weiler  und  Conserten  elngereichte  Klage  Kinder,  se  wie  dem  Handelsmann  Jogegen
  das  Küinigliche  Steuercelleglum  seph  Bek  in  Rottenburg,  Jaten  Aten
zu  Stuttgart,  in  Betreff  der  Acclsfrei-  und  Mitanten  andererseits,  Erbtheilungsbeit
  bei  dem  Floßbolz,  in  Gemäßbeie  Ansprüche  betreffend,  das  erstrichterliche
der  Verordnung  vom  13.  Dec.  13125  Erkenntniß  seinem  ganzen  Inhalte  nach
weggewiesen  worden.  abgeändert,  unter  Ausgleichung  der  Ke-Am

  i-.  Der.  wurde:  sten  zweiter  Instanz.

5.  die  bel  dem  vormaligen  Küniglichen  Am  3:.  Derc.  It:
Oberjustiz-Collegium  von  den  Besteern  11.  die  von  Adam  Friederich  Hiller,  Mezder
  sogenannten  Holzwiesen  zu  Upfingen,  ger  zu  Herrenberg,  in  seiner  Klagsache
Oberamts  Urach,  gegen  die  vormalige  wider  seine  abgeschiedene  Ehefrau,  Ka-Sektion
  der  Kronforste  angebrachte  Klage,  tharina,  geberne  Krauß,  wegen  verschlein
  Betreff  der  Befreiung  von  Entrich-  dener  Forderungen  ergriffene  Berufung
tung  der  Stamm-Mlethe,  als  nicht  für  tgegen  das  von  dem  jetzigen  Oberamtsdiesen
  Gerlchtshef  geeignet,  ab=  und  Gerichte  zu  Herrenberg  gefällte  und  am
an  die  competente  Stelle  verwlesen.  16.  Sept.  1819  ausgesprochene  Utrtheil,

Am  24.  Det.  wurde:  theils  wegen  Mangels  an  der  Appella-10.

  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  tionssumme,  theils  wegen  unzureichenden
maligen  Oberamtsgerichte  zu  Rottenburg  Beschwerdegrundes  weggewiesen  und  Apzwischen
  der  Wittwe  des  Handelsmanns  pellant  in  saͤmtliche  Kosten  dieser  Be-Kaver
  Beck  daselbst,  Ccum  Curatore,  Im-  rufung  verurtheilt  worden.

177.  Gericheshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  CrimIinal=  Senat.

An  2.  Dee.  ist:  hen,  der  bel  dem  Oberamts=  Gerichte
n.  der  Amtssubstitut  Volz  zu  Berlichin-  Kuͤnzelsau  in  Untersuchung  stand,  wegen
        <pb n="38" />
        betruͤglicher  Anrechnung  ungebuͤhrlicher
Kosten,  und  wegen  Fälschung  eines  einem
waisengerichtlichen  Uebergabs-Geschäfte
angchängten  Kosten-Verzeichnisses,  nehen
dem  Erfatze  des  betrüglich  und  unbefugt
Angerechneten,  so  mie  neben  Bezahlung
der  Untersuchungskosten,  zu  vlerwochigem
  Festungs  Arrest  verurtheilt.
und  zu  einer  dffemtlichen  Anstellung  für
unfébig  erklärt  worden.

Am  4.  Der.  ist:

3.  Peter  Friedrich  Christian  Kern  zu  Hall,
welcher  bei  dem  Oberamts=  Gerichte
Gaildorf  in  Untersuchung  gestanden,  wegen
  verübten  Dilebstahls,  betrüglichen
und  mit  Fälschung  verbundenen  Schuldenmachens,
  auch  ersten  Unzuchtvergehens,
neben  dem  Ersatze  des  Schadens  und
sämtlicher  Kesten,  über  den  erstandenen
Arrest  noch  zu  fünfmonatlicher  Festungs-Arbeltsstrafe
  verurtheilt  worden.

Am  g.  Der.  wurde:

3.  Joseph  Forstner,  von  Spraktbach,
Oberamts  Gmänd,  der  bei  dem  Oberamts
  =  Gerichte  Welzheim  in  Untersuchung
  stand,  wegen  zweier  kleiner  Diebstöhle,
  deren  elner  ein  einfacher,  der
andere  ein  qualificirter  gewesen,  und  wegen
  Vagabundität,  neben  dem  Kosiensund
  Schadens-Ersotze,  zu  viermonatlicher
  Festungs-Arbeit  verurtheilt.

56.

Ap'demselben  Tage  ist:

4.  gegen  Angelica  Seebich  zu  Mergelstetten,

  die  bei  dem  Oberamtsgerichte
Heidenheim  in  Untersuchung  stand,  wegen
  Verleitung  der  Tochter  eines  Mitbürgers
  zu  Entfremdungen  an  ihrem
Vater,  wegen  Verführung  ihrer  eigenen
Tochter  zu  Dlebstählen,  wegen  Annahme
gestohlenen  Geldes,  und  wegen  Berwendung
  eines  Theils  vom  letztern  in  ihren
eigenen  Rutzen,  neben  Bezahlung  ihrer
  Haft=  Azungs=  und  der  Hölfte  der
Untersuchungskosten,  auch  dem  Ersatze
des  Schadens,  eine  sechsmonatliche
Zuchthausstrafe  in  budwigslurg  ausgeprochen
  worden.

Am  z:.  Dec.  wurde:

5.  Johannes  Taglieber  zu  Uzmemmingen,

  der  bei  dem  Oberamts  =  Gerichte
  Neresheim,  in  Untersuchung
[  and,  wegen  mehrerer  zum  Theille  austezeichneter
  Diebstähle,  worunter  fch
ein  großer  befindet,  und  welche  dessen
dritten  Diebstahl  im  rechtlichen  Sinne
ausmachen,  neben  dem  Crsatze  des  Schodens,
  soweit  derselbe  noch  nicht  geleistet
worden,  und  der  Bezahlung  sämtlicher
Arrest=  Azunge  uUn  Untersuchungskosten,
  zu  zo2  ein  halbjähriger
  Festungs-Acbsit  und  nachheriger
        <pb n="39" />
        87
Reclusion  in  ein  Zwangs-  Arbelisbaus  Gerabronn  In.  Unkersuchung  stand,  weauf

  ein  Jahr  verurtheilt.  gen  veruͤbten  großen  Diebstahls,  neben

Am  23.  Dec.  wurde:  der  Bezahlung  der  Kosten,  mit  vier-6.

  Michael  Luͤllich,  von  Rappoltshausen,  monatlicher  Festungs=  Arbeitsstrafe
welcher  bei  dem  Oberamts=  Gerichte  belegt.

:#.)  Civil  =  Senat.
Am  4.  Der.  ist:  Amg.  Dee-=  wurde:  -

1.  in  der  Appellationssache  vom  vor-  Z.  in  der  Appellationsfache  vom  vermallwaligen
  Justlz--Collegium  zu  kudwigs-  gen  Oberamtsgerichte  Gmuͤnd  zwischen
burg  zwischen  dem  Kaufmann  Eberhard  Maria  v.  Stahl  zu  Augsburg,  nun
Friedrich  Sandel  zu  Hall,  Beklagten,  deren  Relicten,  biquidanten,  Appella-#=Arrellanten,

  und  dem  Handlungsbause  ten,  und  Dominikus  Debler  zu  Gmünd,
Daffrath  und  Sdhne  zu  Häberswaden,  Mitliquidanten,  Appellaten,  eine  Cerk-Klägern,
  Axpellaten,  Waaren=  Schuld-  talforderung  von  2000  fl.  nebst  Zinsen
und  Verzugs-Zinse  betreffend,  das  Er-  betreffend,  der  appellamtische  Theil  wegen
kenntniß  erster  Instanz  unter  Verurtbel=  versumter  Nochfrist,  in  vorigen  Stand
lung  des  Appellamen  in  die  Kosten  der  wieder  hergestellt  und  weitere  Verhand=Apvpellations-Instanz
  bestatigt,  jede  lung  in  der  Sache  eingeleiter.
dem  Aprellanten  weiterer  Beweie  nach-  Am  z-.  Der.  istgelossen
  werden.  4.  in  der  Axpellatienssache  vom  vormali-Am
  6.  Der.  wurden:  den  Justiz-Collegium  zu  Eudwigsburg
.  In  der  Appellationssache  vom  vormell-  zwischen  den  Erben  der  Dreikönigwir"

gen  Oberamtsgerichte  Schorndorf,  zwi-  tbin  Frizlin  zu  Hall,  Kláägern,  Arrelschen
  der  Gemeinde  Gerastetten,  Bekl.  lanten,  und  Friedrich  Daoid  Holch,

Apvellantin,  und  der  Gemeinde  Hebsack,  Sifensieder  daselbst,  Bekl.  Aten,  Kin-Kl.
  Appellatin,  Trieb=  und  Waid-Ce-  des-Emührung  betreffend,  dle  eingelege
rechtigkeit  betreffend,  die  Partien  in  Berufung  wegen  Versämmnniß  in  Ein-Absicht
  auf  dle  als  erbeblich  ousgezeich=  reichung  des  Gravatorial=  bibells,  für
neten  Umstäne  zum  Beweis  aufgefor-  verlassen  erblärt  worden.

dert.

3
        <pb n="40" />
        Am  13.  Dec.  wurde:  *

5.  in  der  Appellatlenssache  von  der  Ki-2



niglichen  Justiz-Retardaten-Commission
zu  Rottenburg,  zwischen  Leonhard  Schanbacher
  auf  dem  Aichenbachbofe,  Klägern,
Appellanten,  gegen  Johann  Weller  daselbst,
  Beklagten,  Appellatzen,  fehlendes
Gütermeß  betreffend,  die  einge'egte  Berufung
  wegen  versäumter  Rithfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift,  für
verlassen  erklärt,  unter  Verurtheilung
des  Appellanten  in  die  Kosten  der  zweiten
  Instanz.
An  demselben  Tage  wurbe:

Ernst  Schwarz  zu  Adelmannsfelden

mit  seinem  Rerursgesuche  in  seiner  Rechtssache
  mit  der  ledigen  Barbara  Riek  zu
Adelmannsfelden  abgewiesen.

Am  20.  Der.  ist:

7.  in  der  gegen  ein  Zeugen-Verbbr  des

vormaligen  Oberamts=  Gerichts  Krailsbelm
  erhobene  Richtigkeits-Klagsache  des
Stephan  Hdzel  und  Consorten  zu  Ingersbeim,
  Kläger,  Querulanten,  in  ibrer
Rechtssache  mit  Leonhard  Fuchs  und
dessen  Kindern  zu  Onolzhelm,  Beklagten,
Querulaten,  Schenkung  betreffend,  das
am  zau.  Sept.  1816  vorgenommene
Zeugen-Verhdr  als  nichtig  cassirt  worden.

Ferner  ist  am  nemlichen  Tage:

8.  in  der  Appellationssache  vom  nunmehrigen

  Oberamtsgerichte  Ellwangen  zwi-38



schen  dem  Mäller  Johann  Maurer,  von
Giengen,  und  Franz  Hez  auf  der  Ludwlgsmühle,
  die  gebetene  Restitutlon  gegen
  die  Nothfrist  der  Einreichung  des
Beschwerde-Libells  erkanm  und  hlernach
das  Weitere  verfügt  worden.

Am  22.  Dec.  wurde:

9.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Provoinzial-Justiz-Colleglum  in
eudwigsburg  zwischen  dem  Pfarrer  Franz
Kaver  Wiest  zu  Roth,  Beklagten,  Appellanten,
  und  dem  Apotheker  Franz  Jeseph
  Dürr  zu  Bartenstein,  Kläger,  Appellaten,
  Herausgabe  eines  Faustpfands
und  Forderung  für  abgegebene  Arzeneien
betreffend,  der  von  dem  gegenwärtigen
Oberamtsgerichte  Mergentheim  vorgenommene
  Act  der  Urtheils-Verkündigung  als
unsbrmlich  aufgehoben.
Andemselben  Tage  wurde:

10.  in  der  Arrestgesuchsache  der  Stadtund

  Amsvorsteber  des  Bezirks  Heidenbeim
  gegen  den  Kniglich  Bairischen
Feldmarschall  Fürsten  v.  Wrede  in  München
  der  gebetene  Arrest  erkannt;  ferner  ist

11.  In  Wechseiklagsachen  des  zbvw  Mayer

zu  Stuttgart,  gegen  den  Kk#gl.  General-=
  Lientenannt,  Freiberrn  Willlelm
von  Wollwarih  zu  Essingen,  der  Birte
um  Erkennung  des  Wechselpr  zesses
wegen  elnsetretener  Verjährung,  niche
Statt  gegeben  worden.
        <pb n="41" />
        59

1

IV.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Criminal-Am

  6.  Dec.  wurden:

1.  Die  bei  dem  Kbnigl.  Oberamtsgerichte
keutkirch,  in  Verbaft  und  Untersuchung
#ckemmenen  Inquisiten:

a)  Maihias  Rlehl,  angeblich  von  Trochtelfingen,
  wegen  Urheberschaft  bei  einem
  Raube  und  wegen  mehrerer  zum
Theil  unter  erschwerenden  Umstaͤnden
verübter  Diebstähle,  unter  Berücksechtigung
  des  erftandenen  Arrests  und
der  bei  dem  Reaube  eintretenden  Milderungs-Gründe,
  noch  zu  einer  Festungs-Arbeitsstrafe
  von  drei  Jahferen
  und  acht  Monatenz;

b)  Vinzenz  Fortner,  von  Mühlbeim,
Oberamts  Tuttlingen,  wegen  Miturbeberschaft
  bel  einem  Raube,  mehrerer
  zum  Dhbeil  unter  erschwerenden  Um-Bänden
  begangener  Diebsichle  und  Ehebruchs,
  unter  Berücksichtigung  der  bel
dem  Naube  eintretenden  Milderungstzründe
  und  des  erskandenen  Arrests,
zu  einer  Festungs-Arbeitsstrafe  von
wwei  Jahren  neun  und  einen
balben  Monat:;

e)  Alois  Klinger,  von  Catzis,  im
Kanton  Graubuͤndten,  wegen  Miturheber
  schaft  hei  einem.  Raube,  Dieb-Senat.



stahls  und  Vagabunditaͤt,  unter  Berücksichtung
  der  bei  dem  Raube  eintretenden
  Milderungsgründe,  befonders
auch  der  Jugend  des  Ingquisiten  und
des  erstandenen  Arrests,  noch  zu  einer
seiner  Körper-Beschaffenheit  angemessenen
  Festungs,  Arbeitsstrafe  von  einem
  Jahr  und  acht  Monaten,  und
nachheriger  Heimweisung  in  den  Wohnort
  seines  Vaters  verurtheilt;  auch
getgen  diese  Inquistten  wegen  Erstattung
  des  gestifteren  Schadens  und  der
Kosten  in  dleser  noch  ##  weltere  Mitschuldige
  umfassenden  Untersuchungssache
  das  angemessene  verfütt;

2.  gegen  Anton  Konrad,  von  Landehut,

im  Kbnigreiche  Basern,  wegen  wiederbolrer

  Fälschungen,  wiederholten  Conecubinats

  und  Vagirens,  auch  Widersetzlichkeit
  gegen  einen  Polizeidiener  und  Lägen

  vor  Gerichr,  unter.  Verfällurg  in
die  Untersuchungekosten  und  unter  Verbehalt

  eines  Strafzusatzes,  für  den  Fall
einer  sich  ergebendem  höheren  Verschuldung,
  zu  achtmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  nachberiger  Ausweisung
aus  dem  Konigreiche  erkanni;

5.  Johann,  Adam  Kies,  v#n  Nellingen,
        <pb n="42" />
        40

wegen  großen  und  unter  erschwerenden
Umständen  verübten  Diebstahls,  neben
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatze  mit
"vier  und  ein  Halbmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt.

Am  1r.  und  13.  Dec.  wurde:
4.  in  der  von  dem  vormaligen  Criminalamte
  Alidorf  uud  dann  von  dem  Oberamtsgerichte
  beurkirch  geführten  Untersu-„Hhung
  gegen  Conrad  Kolb  und  Conserten,
)  Conrad  Kolb,  von  kinsenhefen,
Oberamts  Leutkirch,  wegen  neun,
zwar  kleinen  aber  zum  Thell  aus-.gezeichneten,
  und  zum  Theil  unter
erschhenenden  Umständen  und  in  Verbindung
  mit  Andern  verübten  Diebstählen,
  worunter  auch  ein  Feldriebstahl
  ist.,  welche  Vergehen  bei  ihm
den  zweiten  Diebstobl  im  rechtlichen
Sinne  ausmachen,  unter  Einrechnung
eines  Theils  des  erstandenen  Arresis,
noch  zu  einer  halbstündigen  Ausstellung
  auf  der  Schandbühne  mit  angeheftetem
  Zettel,  „Felddieb“  und  zu  einer
  dreimonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe;

b)  Johann  Georg  Sirschbübleßt
von  Tautenhofen,  Oberamts  Leutkirch,
  wegen  neun,  zwar  kleiner,  aber

tum  bheil  qualifizirter,  ausgezeich

r#eter  und  unter  erschwerenden  Um-Ktänden

  gewerbomäßtg  und  in  Genossenschaft
  mit  Andern  verübter  Die?

stäáhle,  welche  bei  ihm  den  zweiten

Diebstahl  im  rechtlichen  Sinne  ausmachen,
  sodann  wegen  Begünstigung
und  unterlassener  Anzelge  mehrerer
ihm  bekanm  gewordener,  von  Andern

-gverübter  Diebstähle,  unter  Einrechnung

  elnes  Theils  des  erstandenen
Arrests  noch  zu  einer  dreizebnmo-=natlichen
  Festungs-Arbeitssteafe;

c)  Kaver  Badent,  von  Oberwles,  Oberamts

  Leutkirch,  wegen  fünf  zehn  Diebstählen,
  worunter  aber  vier  große  und  die
meisten  unter  erschwerenden  Umständen
verübt  sind,  wegen  Tbeilnahme  an  elnen#
  großen  Dlebstahle,  entferuten  Diebstahls
  -Versuchs  und  Mitwissenschaft
und  unterlassener  Anzeige  des  Diebstahls
  eines  Andern,  unter  Einrechnung
  eines  Theils  des  erstandenen  Arrestes,
  noch  zu  einer  Festungs-Arbeitsstrafe
  von  drei  Jahren  und  vier
Monaten;.

d)  Jehann  Repomuck  Walzeneßger,

von  Wolfrathshofen,  Oberamts  Leut,
kirch,  wegen  fünf  kleiner  Diebstähle,
worunter  aber  zwei  Felddiebstähle
und  zwel  auögezeichnete  sind,  Thelllahmr

  bel-ememn  Diebstahle,  sedann
        <pb n="43" />
        wegen  mit  geflissentlicher  Gewerbems-=Higkelt
  getrichener  Hehlerei  und  Begünstigung
  bei  den  Diebstéhlen  Anderer,
  auch  wegen  unerlaubten  Gewehrbesstnzes,
  unter  Einrechnung  eines
Dbeils  des  erstandenen  Arrests,  neben
Confiscation  des  Gewehrs  zu  einer
balbstündigen  Ausstellung  auf  der
Schandbühne  mit  angeheftetem  Zettel
„t  Felddieb“  um  zu  einer  Festungs=Arbeirsstrafe
  von  einem  Jahr  und
leben  Monaten;

e)Jakob  Waizenegger,  von
Dautenhofen,  Oberamts  Leutkirch,
wegen  gewerbsmäßig  getriebener  Begünfltigung
  und  Hehlerei  bei  den
Diebstählen  Anderer  zu  einer  sechsmonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu
Markgrbningen,  mit  einer  seiner  kdeperlichen
  Beschaffeuheit  angemessenen
Beschäftigung  verurtheilt;

1)  der  Crescentia  Widmenn,  von
Ringschnait,  Oberamts  Biberach,
wegen  fortgesetzten  Concubinats  und
Bagirens,  Miturbeberschaft  an  zwei
Diebstählen,  Theilnahme  und  Mitwissenschaft
  an  zmehreren  andern
Diebstählen,  auch  Betrugs  duch
Annahme  von  zweierlei  Namen,
zwar  der  erstandene  Arrest  zur  Strafe
angerechnet,  dabei  aber  verordnet,

41

daß  dieselbe  noch  ble  zu  erxrobter
MBesserung  und  wenigstens  auf  die
Dauer  von  vier  Monaten,  in  das
Zwangs-Arbeitshaus  zu  Ulm  eingesperrt
  werden  solle;

8))  gegen  den  Soldaten,  Gratus  Müller,
  von  Haselburg,  Oberamts  Leutkirch,
  wegen  vier  während  seines  Urlaubs
  verübter  Diebstäble,  worunter  ein
troßer  und  zwel  qualisiclrte  sind,  Thellnahme
  an  vier  andern  Diebstählen  und
gewaltsamer,  im  Complotte  mit  einem
Mitgefangenen  bewirkter  Entwoffnung
eines  Gensd'armes  zum  Behufe  der
Entwelchung  auf  dem  Transporte,  unter
  Elnrechnung  eines  Theils  des  erstandenen
  Arrests,  noch  eine  einjährlge
Festungs-Arbeitsstrafe,  mit  der  Bestimmung
  erkannt,  daß  demselben  das
gegen  ihn  geféllte  Straf-Erkenn#niß
von  der  Militérbehbrde,  an  welche
er  zu  Bestrafung  der  ihm  zur  Last
fallenden  Desertion  abzuliefern  seve,
erdffnet  werde.

Auch  wurde  zugleich  sowohl  wegen
Ersat  des  Schadens  und  der  Kosten,
als  auch,  daß  die  sub  a  bis  c  genannten
Inquisiten  nach  Erstehung  ihrer  Strafen
  unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht  gesetzt,
  werden  sollen,  das  Angemessene  verfägt.
        <pb n="44" />
        [–

Am  16.  Dee.  Uft:

5.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Riedlin

gen  in  Untersuchung  gekommene  Benedikt
  Heß,  von  Ogelsbeuren,  wegen
zwar  einfachen  und  ersezten,  aber  großen
  und  wiederholten  Diebstahls  neben
Verfsllung  in  seine  Arrest=  Azungsund
  Untersuchungskesten  und  in  den
Ersatz  des  in  dem  Gefängnisse  zu  Schussenried
  gestifteten  Schadens  zu  einer
viermeonatlichen  Festungsstrafe  mit
einer  seiner  körperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
  Beschéftigung  verurtheilt  wokden.


Am  138.  Dec.  wurden:

6.  folgende  bei  dem  Criminalamte  Altdorf

in  Umersuchung  gekommenen  Inquisiten:
a)  Franz  Joseph  Schad,  von  Allmisbofen,
  Oberamts  Leutkirch,  wegen  eines
  die  Summe  des  großen  Diekstabls
  im  rechtlichen  Sinne  welt
übersteigenden,  unter  erschwerenden
Umstämen  und  in  Genossenschaft  verübten
  Diebstahls,  Angabe  eines  falschen
  Nimens  und  Wohnorts  um
Sersälschung  eines  Dienstbotenbuchs,
unerlaubten  Gewehrbesitzes  und  Cinschwirzung
  einer  geringen  Quantität
NRauchtabak,  neben  Conflskation  des
Gewehrs  und  Tabaks  zu  elner  Festungestrafe
  von  neun  und  ein  halb
Monaten;

42

b.)  Johann  Georg  Peter,  von  Balterazbofen,
  Obcramts  Leutkirch,  wegen
  gewerbsméßig  getriebener  Diebshehlerei,
  auch  unerlaubten  Gewchrbestzes,
  neben  Confiskatlon  des
Gewehrs,  zu  einer  vier  und  ein
balbmonalllchen  Zuchthausstrafe
in  Markgrbningen  mit  einer  seinem
bohen  Alter  und  selner  korperlichen
Beschaffenheit  angemessenen  Verwendung;


ß)  die  Franziska  Peter,  von  Balterazhofen,
  wegen  eingestandenen  Ehebruchs,
  Tbeilnahme  an  zwei  kleinen,
aber  unter  erschwerenden  Umständen
verübten  Diebstählen  und  Mitwissenschaft,
  unterlassener  Anzeige  und  nachgefolgter
  Thellnahme  an  einem  andern
Diebstahle,  zu  elner  Zuchthausstrafe
von  vier  Monaten  in  Markgrbningen
  mit  Vorbehalt  eines  Strafzusatzes,
wenn  sich  bei  einer  weitern  Unterfuchung
  gegen  Gottlieb  Hirschbähler
noch  ein  größerer  Reat  derselben  ergeben
  sollte;

d)  Sterhan  Rens,  von  Herlazhofen,
Oberamts  Leutkirch,  wegen  Miturbeberschaft
  an  r#er  Dlebstählen,  worunter
  ein  großer,  ein  galifizirter  und
zwei  unter  erschwerenden  Umständen  und
in  Genessenschaft  mit  Andern  verübt
#nd,  unter  Elnrechnung  elnes  Tpeils
        <pb n="45" />
        des  erstandenen  Arrests  noch  zu  elner
Festungs-Arbeitsstrafe  von  sieben
und  ein  halb  Monaten  berurtheilt,
auch  rücksichtlich  des  Schaden=  und
Kosten  =  Crsatzes  das  Angemessene
verfägt.  ·

Ferner  wurde:

7.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Wangen  in  Untersuchung  gekommenen
Johann  Georg  Schlumpp,  von  Maierbbfen,
  K.  Bair.  Landgerichts  Weiler,  wegen
  eines  unter  erschwerenden  Umstánden
  verübten,  der  Summe  des  großen
Diebstabls  ganz  nahe  kommenden,  jedoch
resiltuirten  Diebstahls,  unter  Versällung
in  sämmtliche  Untersuchungskosten,  eine
drei  und  ein  balbmonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  nachherige  Ausweisung
  aus  dem  Königreiche  erkannt;
E.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg
  in  Untersuchung  gekommene  Joh.
Georg  Rupp,  von  Ißny,  wegen  eines
kleinen  einfachen  Haus-Diebstabls,  sodenn
  wegen  eines  zwar  größtentheils
ersetzten,  aber  die  Summe  des  großen
Diebstahls  weit  übersteigenden,  durch
Einsteigen  in  die  Behausung  des  Damnisikaten
  qualifizirten  und  durch  Erbrechung
  eines  Kastens  erschwerten,  im
bechilichen  Sinne  zwelten  Diebstahls,
auch  wegen  zu  Schulden  gebrachter

45

#gen  vor  der  Untersuchungs-Behbrde,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Kostenund
  Schaden=  Ersatz  mit  elnjähriger
Festungs-Arbeitsstrase  belegt.

Am  20.  Dec.  lst:

9.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

eutkirch  in  Untersuchung  gekommenen
Alois  Miller,  von  Waltazbofen,  wegen
kleinen,  aber  unter  erschwerenden  Ume.
ständen  verübten,  so  wie  wegen  eines
kleinen  einfachen  Diebstahls,  welche  den
zweiten  Diebstahl  im  rechtlichen  Sinne
ausmachen,  unter  Zuscheidung  eines
angemessenen  Thells  der  Untersuchungs-Kosten
  eine  viermonatliche  Festungs-Arbeltsstrase
  ausgesprochen  worden.

Am  So.  Der.  wurde:

10.  auf  die  von  dem  Odberantscerichte

Saulgau  geführte  Untersuchung,  L°
Falber,  von  Demmelsberg,  wegen
eines  nächsten  un#r  erschwerenden  Umständen
  begangenen  Diebstabls-Versuches,
und  wegen  eines  nahen  Wersuch“  eines
qualifizirten  Diebstohl#,  welcher  Vergeben
  derselben  seines  däugnens  unneachtet
für  überw'een  angenommen  wurde,  dann
wegen  Filschung  und  Vagirens  unter  Vrr#
urtheilung  in  einen  angemessenen  Theil
der  Untersuchun:skesten,  zu  einer  fünf
und  ein  halb  monatlichen  Fe—
        <pb n="46" />
        stungs-Arbeitsstrafe,  mit  einer  seiner  körperlichen

  Beschaffenheit  angemessenen  Beschäftigung

  verurtheilt.
Am  31.  Dec.  wurden:

11.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg

  in  Uneersuchung  gekommenen  Inquisiten:



a)  Joseph  Witzigmann,  von  Heflghofen,
  Oberamts  Tettnang,  wegen  Verdachts
  eines  verübten  gefährlichen  Diebstabls,
  zwar  von  der  Instanz  entbunden,
  dagegen  wegen  eines  zu  Botenreute
  in  Gemeinschaft  mit  Andern  begangenen
  klelnen  Leinwand-Diebstahlsund
  eines  zu  Herbertweiler  verübten
elnfachen,  aber  die  Summe  des  greßen
weit  übersteigenden  Diebstahls,  welche
Diebstähle  dessen  dritten  im  rechtlichen
Sinne  begründen,  ferner  wegen  Concubinats
  und  Vagirens,  auch  unerlaubten
  Gewehrbesitzes,  neben  Conr



Am  -.  Der.  wurde:

1.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz,  zwischen
  dem  Kaiserllch-Oestreichischen  Wicc=Präsldenten
  Frciberrn  Ferdinand  von
Ulm  zu  Klagenfurt,  Kl.  wider  den
Freiherrn  Marx  von  Ulm  auf  Erbach,
Bekl.,  eine  Appanageforderung  betreffend,
  wegen  verscumter  peremtorischer

44

stskation  des  Gewehrs,  zu  einer
Festungs-Arbeitsstras  von  einem
Jahr  und  drei  Monaten,  und
nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwang  d-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Beserung,
  wen  zns  aber  auf  sieben
Monate;

b)  Michael  Weber,  von  Maleichen,
Oberamts  Wangen,  wegen  dreier  unter
  erschwerenden  Umständen  und  zum
Theil  in  Gemeinschaft  verübter  kleiner
Cteinwand-Diebstähle,  auch  Concublnats
  und  Vagirens,  unter  Einrechnung
  eines  Theils  des  erstandenen
Arrests,  noch  zu  einer  slebenmenatlichen
  Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt.


Zugleich  wurde  gegen  belde  Inquistten

wegen  Erstattuug  des  gestifteten  Schadens

  und  der  Kosten  das  Angemessene
verfügt.

z.)  Civil  =  Senatl.

Frist  zur  Crklárung  auf  die  Klage,  unter
  Verwerfung  des  vorgebrachten  Gesuchs
  um  Wiedereinsetzung  in  den  ügrien
  Stand,  nach  dem  früker  angedrebten
  Präjudiz  die  Klage  für  verneint
angenommen,  Beklagter  mit  seinen  Einreden
  ausgeschlossen,  und  Kléger  zum
Beweise  seines  Klagegrundes  zugelassen.
        <pb n="47" />
        45

Am  u.  Dec.  1st:  Noönnenbach,  Atin,  Lokation  in  dem

2.  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober=  Vincent  Schnell'schen  Game  betreffend,
emtsgeriche  Gbppingen  zwischen  Chri-  die  eingelegte  Berufung  wegen  versäumstoph
  Pfaf  zu  Heslach,  auch  Johann  ter  Nothschrift  zu  Einreichung  des  Be-Kaiser
  zu  Digerloch,  Kl.  Anten,  und  schwerde-Libells,  unter  Verurtheilung  des

Jebunn  Scho##t,  auch  Jakob  Schott,  Amischen  Theils  in  die  Kosten  der  Apnun
  dessen  Erben,  zu  Hochdorf,  Bekl.  pellations-Instanz,  für  verlassen  erklärt;
Aten,  eine  Accordsforderung  betreffend,  und
die  eingelegte  Appellation  wegen  ver-=  6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Obershumter
  peremtorischer  Frist  zu  Einrei-  amtsgerichte  Ulm  zwischen  Christoxh
chung  des  Gravatorlal-Libells,  für  ver-  Häusler,  Bürger  zu  Aselsingen,  Kl.
lassen  erklärt  worden.  Amten,  und  dem  Substit  ien  Firnhaber,
nunmehrigen  freiberrlich  von  Riedbeim-3.
  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  schen  Segquestervogt  zu  Sterten,  Bekl.
emtsgerichte  Tettnang  zwischen  der  Ebe-  Aten,  Aufhebung  eines  Waldverkaufs,
frau  des  Anton  Haag  daselbst,  Antin,  jetze  Wiedereinsezung  in  den  vorigen
und  Joseph  Straub,  von  Hiltensweiler,  Stand  betreffend,  die  Berufung  gegen
Aten,  Lokarion  in  dem  Gante  des  Ta-  das  oberamtsgerichtliche  Erkenmtniß  wever
  Holenstein,  von  Teitnang  betreffend,  6zen  Mangels  einer  gegründeten  Bedie
  Berufung  wegen  verskumter  neun-  schwerde  verworfen,  und  Ant  in  die  in
Kalägiger  Nothfrist  zu  Einreichung  der  zweiter  Instanz  aufgegangenen  Kosten

Am  27.  Dec.  wurde:

Beschwerdeschrift,  für  desert  erklärt.  verurtheilt  worden.
Am  16.  Dec.  ift:  Am  za2:.  Dec.  wurde:

4.  der  Rekurs  des  Michael  Därler,  vof  J.  in  der  vor  dem  vormaligen  Oberamts=Saulgau,
  gegen  den  von  dem  Ober-  gerichte  Ravensburg  verhandelten,  durch
amtsgerichte  daselbst,  angeblich  über  ihn  die  Kbnigliche  Justiz-Retardaten-Comerkannten
  Gant  verworfen  3#  missien  entschiedenen  Streitsache,  zwi-6.

  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  schen  den  Josexh  Wezel'schen  Gantgláuemtsgerschte
  Tettnang  zwischen  der  Stlf-  bigern  zu  Ravensburg,  Anten,  und  den
tungs-Werwaltung  Ravensburg,  Amin,  Freo'schen  Kindern  daselbst,  Aten,  Liund

  den  Gemeinden  Henighofen  und  quidation  eines  Pflegrechnungs-Resis,
5
        <pb n="48" />
        jetzt  die  Wahrung  des  Beweistermins
betreffend,  die  Berufung  wegen  Mangels
  einer  gegründeten  Beschwerde,  unter
Verurtheilung  der  Anten  in  die  Kosten
dieser  Instanz,  verworfen;

8.  in  der  von  der  Kbniglichen  Justiz-Retardaten-Commission
  entschiedenen  Streitsache
  zwischen  Urban  Appenzäuser  zu
Ravensburg,  Bekl.  Anten,  gegen  Mikolaus
  Miller,  vormaligen  Poststallmeister
  daselbst,  Kl.  Aten,  Schuldenlosung
betreffend,  die  Appellation  nach  vorheriger
  Wiedereinsetzung  des  Anten  gegen
die  abgelaufene  Rethfrist  wegen  Verschuldung
  des  Anwalts,  zwar  für  fermlich
  erkannt,  hingegen  wegen  Mangels
lan  einer  gegründeten  Beschwerde  von
Amteswegen  verworfen,  unter  Verurtbeilung
  des  Anten  in  die  Kosten  dieser
Instanz.

Am  34.  Der.  ist:
0.  in  der  Streitsache  zwischen  dem  Freiherrn

  Franz  Ignatz  von  Freiberg-Eisen--berg-Kndringen,

  Kl.,  und  den  Allodial-Erben
  des  Freiherrn  Johann  Anten
von  Freiberg-Eisenberg-Hürbel,  Bekl.,
die  von  Letzterem  hinterlassenen,  nicht
lehenbare  Fideikommißgüter  betreffend,  die
Klage  des  von  Freiberge  Kudringen,  auf
die  von  ihm  eingereichte  molioirte  Verzichts-Anzeige
  und  die  darüber  eingetrete-46



nen  Verhandlungen  beider  Doeile,
als  verzichtet  angenommen,  und  Kläger
  sowohl  in  die  durch  den  Haupt-Prezeß,
  als  durch  die  Verhandlungen  über
den  Yunkt  des  Verzichtes  aufgelaufenen
Kosten  verurtheilt  worden.

Am  18.  Dec.  wurde:

10.  die  Nullitätenklage  des  Grafen  Ludwig

  Schenk  von  Castell-Oberdischingen
gegen  das  von  dem  Oberamtögerichte
Ebingen  reassumirte  prozessualische  Verfahren
  des  vormaligen  Kdnigl.  Baiernschen
  Landgerichts  Sbflingen,  über  eine
Abrechnungs=  Forderung  an  Sterhan
Ott,  von  Dellmensigen,  und  dessen  Widerklage,
  unter  Verurtheilung  des  Querulanten
  in  die  Kosten  und  in  eine  Fiskalstrafe
  von  zo  Reichsthalern  verworfen;

1.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Gbppingen,

zwischen  dem  Freiherrn  von  Münch  auf
Filseck,  Vorkl.,  Nachbekl.,  Anten,  und
dem  Lehenbauren  vom  Schaaf=  und
Weilenbergerbof,  Vorbekl.,  Nachkl.  ,
Aten,  eine  Viehweide  betreffend,  desertorisch
  erkannt;

12.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ravensburg  zwischen  dem
Oberamtmann  von  Rom  zu  Wangen,
Namens  der  Stiftung  des  Pfarrers  Johannes
  Wilhelm  Rom  zu  Arnach,
        <pb n="49" />
        47

Lnten,  Anten,  und  dem  Guͤterpfleger  der  und  dem  dortigen  Gold=  und  Silber-Oberoogt
  ron  Strafer'schen  Dchitinosee,  arbeiter  Christian  Wechsler,  Bekl.  Ankoten,
  Alen,  Liquidatien-  eines  Siif-  ten,  nun  Aten,  die  Errichtung  einer
tungs  Copitals  von  3oo  fl.  nelst  Zin-  Feuerwerkstätie  betreffend,  das  Erkenntsen,
  dermolen  Verweifung  zum  beson-  niß  des  vormaligen  Justiz-Collegiums
dern  Verfahren  betreffend,  die  Berufung  in  Ulm,  unter  Ausscheidung  und  Zudes
  Antischen  Theils,  nach  vorgängiger  rückverweisung  des  darin,  so  wie  in  dem
Wiedereinsezung  dieser  frommen  Sitilf-  Decret  vom  19.  Juni  vorigen  Jahrs
tung  in  den  vorigen  Stand  gegen  die  berücksichelgten  feuerpolizeilichen  Hunkts,
von  ihrem  Administrator  verskumte  Noth-=  an  die  betreffenden  Polizei-Behdrden,

frist  der  Appellations  =  Einlegung,  zwar  neben  Vergleichung  der  Kosten  dieser
für  strmllch  erkannt,  dieselbe  dagegen  Instanz  bestätigt.

wegen  ihrer  innern  Grundlosigkeit,  un-  Am  3.  Der.  ust:

ter  Verutiheilung  des  Amtischen  Theils  k5.  in  der  Appellationssache  von  dem  vorin
  die  Kosten  zweiter  Instanz,  ver-  maligen  Oberamtsgerichte  Wiblingen,  zwiworfen;
  schen  Faver  Rambold,  von  Dietenbeim,

13.  in  der  Appellationssache  von  Biberach  Verbekl.,  Nachkl.,  Anten,  wider  Marwischen
  Pbilipp  Kähner,  von  Oberdet-  tin  Schwärzler,  von  Lalgenau,  Vorkl.,
tingen,  Bekl.  Anten,  und  Joseph  Dit-  Nachbekl.,  Aten,  Schuldferderung  betel,

  Schmid  zu  Unterdetiingen,  Kl.  Aten,  treffend,  die  gegen  das  Erkenntniß  der
die  Reichung  eines  sogenannten  Schmid-  Konigl.  Justiz--Retardaten-Commission
korns  betreffend,  die  Berufung  wegen  elngewandte  Berufung,  wegen  versaͤumverskumter

  Nothfrist  zu  Elnreichung  des  ter  Nothfrist  zu  Einreichung  des  Be-Beschwerde-Libells,
  unter  Verurthellung  schverde-Libells,  unter  Verurtheilung
des  Anten  in  die  Kosten  der  Appella-  des  Anten  in  die  Kesten  dieser  Instanz

tiens-Instanz,  für  verlassen  erklärt;  für  verlossen  erklärt;  und
ferner  wurde:  16.  der  Rekurs  der  Ebefrau  des  Anton
14.  in  der  vor  dem  vormaligen  Oberamts-  Gerster,  von  Winterreuthe,  gegen  die
gerichte  Biberach  verbandelten  Streitsa-  Verfügung  des  Oberamtsgerichts  Biche
  zwischen  dem  Oberzollverwalter  von  berach,  wedurch  sie  mit  ihrem  Gesuch

Heider  daselbst,  Kl.  A#en,  nun  Anten,  um  Zulassung  zu  den  weibiichen  örei-
        <pb n="50" />
        heiten  bei  dem  Gante  ihres  Mannes  abgewiesen
  wurde,  verworfen  worden;
17.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Riedlingen
zulschen  Franz  Deutelmoser  daselbst,  Kl.
Anten,  und  den  Erben  des  Benedikt
Kleber  von  da,  Bekl.  Aten,  die  Berufung
  wegen  versäumter  peremtorischer
Frist  zu  Elnreichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Verurtheilung  des  Anten
in  die  Kosten  dieser  Instanz,  für  verlassen
  erklärt  worden.
Endlich  wurde:

18.  in  der  Rechtssache  zwischen  der  Ge
meinde  Oberdischingen,  Kl.  Produzemtin#

48

und  dem  Grafen  Schenk  von  Castell,
  Bekl.  Drodukten,  nach  geführtem
  Beweise  durch  Urtheil  zu  Recht
erkannt,  daß  der  Beklagte  den  Ge--meinde-Mitgliedern

  zu  Oberdischingen,

den  Schaaftrieb  auf  dortiger  Markung,
jedoch  nur  mit  sogenannten  Zaupel-Schaafen
  zu  gestatten  schuldig  sey,  dagegen
  rücksichtlich  des  Pfdrchrechts  von
der  Klage  enibunden  seyn  solle,  unter
Vergleichung  der  Projzeßkosten.

Stuttgart  den  21.  Jan.  1820.

Maucler.
        <pb n="51" />
        49

Nro.  6.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

—

Freitag  den  11.  Februar  1820.

—

I.  Unmittelbare  Königliche  Decreke.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Der  Departements  des.  Innern  und  des  Krieges.
Des  Ober-Rekrutirungsraths.

Veschlus  der  pag.  813  des  Staats=  und  Regierungs-Blartes
  vom  Jahr  1619  abgebrochenen
  Instruktion  zu  Vollziehung  des  Rekrunrungs=
  Gesetzes  vom  7.  August  2819.

Viertes  Kapitel.
Ver  der  Aushebung  und  der  Nachaushebung.

s.  66.
In  dem  Laufe  des  Monats  Januar  beachrichtigt
  die  Kreis.  Reglerung  die  Oberämter

  ihres  Bezirks,  an  welchem  Dage  in
jedem  derselben  die  Aushebung  vorgenommen
  wird.

Diese  Benachrichtigung  muß  zeitig  genug
  geschehen,  damit  sie  den  Oberémtern
noch  vor  dem  Tage  zukomme,  an  welchem-'
die  Berichtigung  der  Listen  und  die  Ziehung
  des  Looses  vorgenommen  wird.

57.
Die  Aushebungem  im  den  verschiedenemn
        <pb n="52" />
        Oberamts-Bezirken  find  dergestalt  anzuordnen,
  daß  die  erste  Aushebung  in  dem
Kreis-Bezirke  den  der  :.  März  vorgenommen,
  und  sodann  mit  den  weitern
Aushebungen  in  den  übrigen  Oberamts-Bezlrken
  ununterbrochen  fortgefahren  wird.

Ueber  die  Zeit-Eimbeilung,  die  Rundreisen,
  die  Zusammensetzung  des  Kreis-Rekrutirungsraths
  u.  s.  w.  werden  übrigens
die  Kress-Reglerungen  auf  die  ihnen  diesfalls
  ertheilten  besondern  Instruktionen  verwiesen.


F.  58.

Was  dle  Verladung  zur  Ausbebung
betrifft,  so  wird  solche  denjenigen  Militärpflichtigen,
  welche  bei  der  Berichigung
der  bisten  und  der  Ziehung  des  Looses  erscheinen,
  oder  ihren  dabei  anwesenden  Eltern,
  Vormündern  oder  sonstigen  Stellvertretern
  mündlich  instnuirt.

Die  äbrigen,  welche  bei  der  Berichtigung
  der  Listen  und  der  Ziehung  des  Looses
  weder  selbst  zugegen  sind,  noch  durch
andere  vertreten  werden,  nd  auf  die  s.  17
dieser  Instruktion  angegebene  Art  bffentlich
  vorzuladen,  zu  welchem  Ende  der
Oberamtmann  die  Namen  der  Vorzuladenden
  der  Registratur  des  Ober-Rekrutirungsraths
  ungesäumt  anzuzeigen  hat,  so  daß  die
Anzeige  spätestens  den  9.  Februar  einlauft.


59.

Die  Aushebung  wird  in  jedem  Oberamts-Bezirke
  in  dem  Orte,  wo  das  Oberam
  seinen  Sitz  hot,  (Oberamtsstadt,  Hauptort)
  vorgenommen.

Der  Gegenwart  der  Ortsvorsteher  bedarf
es  nicht,  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche
  als  Mitglieder  der  Amts-WVersammlung
  zu  Beisitzern  des  Kreis-Rekrutirungsraths
  gewählt  werden.  CArt.  11  des  Gesetzes).


.Bbo.

Die  Verhandlungen  des  Kreis-Retrutirungsraths
  besteben  zunächst  darin,  daß  er
über  die  Befreiungsgründe  erkenne,  und
biernach  das  Comtingent  ausschelde.

Was  nun  das  Erkenntniß  über  die  Befreiungsgründe
  betrifft.  so  ist  hiebei  zur
Befbrderung  des  Geschäfts  folgendermaßen
zu  verfahren.

Zuerst  wird  über  die  Befreiung  derer,
erkannt,  welche  das  vorgeschriebene  Meß
nicht  haben.

Es  sind  daher  diejenigen,  denen  dieser
Befreiungsgrund  voraussichtlich  zu  staten
kommt,  zu  messen,  zu  welchem  Ende  das
Meß  unverrückt  auf  5  Fuß  5  Zoll  zu  stellen
  ist.

Da  nämlich  die  Entscheldung  nicht  von
der  genauern  Bestimmung  des  Messes,
sondern  überhaupt  nur  davon  abhängt,  ob-
        <pb n="53" />
        ein  Militärpflichtiger  unterm  Meß  sey  oder
nicht;  so  kann  die  genauere  Messung  in
der  Folge  vorgenommen  werden,  während
der  Kreis-Rekrutirungsralh  über  die  übrigen
  Befreiungsgründe  erkennt;  wo  sodann
das  Meß  bei  gelegener  Zeit  in  die  vierte
Colonne  der  Ziehungsliste  eingetragen  wird,
damit  die  Verhandlungen  des  Kreis-Rekrutirungsraths
  dadurch  nicht  aufgehalten.
werden.  #

Wenn  sonach  die  Leute  unterm  Meß
ausgeschieden  sind,  und  über  ihre  Befreiung
nach  der  Rummern-Ordnung  erkannt  ist,
aso  werden  diejenigen,  welche  wegen  Familien-Verhälrnisse
  (Art.  5.  B.  des  Gesetzes)
oder  wegen  ihres  Berufs  (Art.  :7.  des
Gesetzes)  eine  Befrelung  ansrrechen,  von
den  übrigen,  bei  denen  mithin  nur  noch
die  Befreiung  wegen  Gebrechlichkeit  zur
Sprache  kommen  kann,  abgesondert.

Wäbrend  nun  der  Kreis-Rekrutirungsrath
  über  die  Befreiung  der  erstern  nach
der  Nummern=  Ordnung  erkennt,  werden
lehtere  (mit  Ausnahme  derer,  deren  Dienst-Untüch.
  igkeit  wegen  Gebrechlichkeit  bereits
durch  Notorielät  erwiesen  ist.)  durch  dle
ärztliche  Commission  visitirt,  und  wird
übrigens  dieselbe  auf  die  gegenwärtiger  Instrukrion
  angehängte  „besondere  Insiruktion
für  die  ärztliche  Commission“  verwiesen.

Ueber  das.  Resultat  der  Visttation  ersiattet

  die  ärztliche  Commission  unter  Zugrundlegung
  des  Vistlatlons-Protokolls  dem
Kreis-Rekrutirungsrath  Bericht,  wo  sodann
derselbe  nach  Maßgabe  des  Erfunds  über
dle  Befreiung  wegen  Gebrechlichkeit  gleichfalls
  nach  der  Nummer  -Ordnung  entscheidet.
  «

Endlichwirdäbecidiejenigen,welche
bel  der  Aushebung  nicht  erschienen  sind,
nach  Vorschrift  des  Art.  40  des  Gesetzes
erkannt.

F.  61.

Wird  eine  wegen  Familien-Verhältnisse
oder  wegen  Berufs  angesprochene  Befreiung
  durch  den  Kreis-Rekrutirungsrath  für
unzulássig  erkannt,  oder  die  Entscheidung
über  dieselbe  zur  Zeit  noch  ausgesetzt;  so
ist  derjenige,  welcher  die  Befreiung  ansrricht,
  insoferne  er  bei  der  Auohebung
anwesend  ist,  der  Visstatic  zu  unterwerfen,
  und  im  Fail  er  diensiuntuch  ig  erfunden
  wird,  von  der  Aue#hebung  freizusprechen,
  im  entgegengesepten  Fall  aber  nach.
Verschiedenheit  der  Umstände  zum  Contingent,
  entweder  definitio  oder  bedingungsweise,
  zu  bezeichnen.

F.  6:.

Auber  denen,  bei  welchen  das  Meß  als-Befreiungsgrund
  vorkommt,  (V.  60)  sind
auch  diejenigen  zu  messen,  welche  von  der
Erztlichen  Commission  für  diengtüchtig  er-
        <pb n="54" />
        kannt  worden,  und  die  daher  nach  Maß-=gabe
  ihrer  Rummer  der  Einrelhung  unterliegen.


Das  Messen  geschleht  durch  eine  besonders
  damit  beauftragte  von  dem  Oberamtmann
  vorzuschlagende  Person,  die  das  Meß
einstweilen  aufzeichnet,  welches  sodann  bei
gelegener  Zeit  in  die  vierte  Colonne  der
Zlehungsliste  übergetragen  wird.

s.  63.

Bei  der  Berathung  über  die  Befreiungsgründe
  vertritt  der  Oberamtmann  die  Stelle
eines  Referenten,  und  trägt  die  in  Beziehung
  auf  dieselben  beigebrachten  Beweise
nebst  seiner  Ansicht  vor.

Treten  die  zwei  ersten  Mitglieder  des
Kreis-Rekrutirungsraths  der  Ansicht  des
Oberamtmanns  bel,  so  bedarf  es,  weil
alsdann  Stimmenmehrheit  vorhanden,  keiner
  weitern  Abstimmung.

Ist  aber  zwischen  den  drei  genannten
Mitgliedern  eine  Verschiedenheit  der  Ansicht
  vorhanden,  so  wird  auch  von  den
übrigen  Mitgliedern  des  Kreis-Rekrutirungsraths

  abgestimmt,  und  der  Beschluß

nach  der  Stimmenmehrheit  abgefaßt.

Jedoch  soll  letzternfalls  die  Abstimmung
nicht  bffentlich,  sondern  in  geschlossener
Sitzung  nach  Erledigung  der  übrigen  Fälle
geschehen.

62

9.  64.

Was  die  Dienstuntuͤchtigkeit  wegen  Gebrechlichkeit
  betrifft,  so  befreien  von  der
Einreihung  nur  solche  Gebrechen,  welche
sich  entweder  bel  der  von  der  ärztlichen
Commission  vorzunchmenden  Besichtigung
ergeben,  oder  welche  notorisch  find.

Nicht  in  die  Sinne  fallende  Gebrechen,
ste  seyen  dann  notorisch,  werden  bei  der
Aushebung  nicht  berücksschtigt,  und  derjenige,
  welcher  mit  dergleichen  Gebrechen
behaftet  zu  seyn  behauptet,  soll,  wenn  ihn
die  Reihe  trifft,  und  er  keine  sonstige  Befreiung
  nachweist,  eingereiht,  an  dem
Contingent  als  gestellt  gerechnet,  übrigens
aber,  wenn  sich  die  Wahrheit  seiner  Bebauptung
  durch  die  nach  der  Einreihung
anzustellende  Beobachtung  ergiebt,  wieder
entlassen  werden.

Der  bisher  übliche  Bewels  der  unsichtbaren
  Gebrechen  durch  Zeugen  oder  durch
das  Zeugniß  des  behandelnden  Arztes  findet
demnach  nicht  mehr  statt.

Wenn  aber  dergleichen  Gebrechen  notorisch
  sind,  so  kann  der  Beweis  derselben
durch  das  Zeugniß  des  Gemeinderaths  oder
durch  die  übereinstimmende  Aussage  sämtlicher
  bei  der  Berichtigung  der  Rekrutirungslisten
  oder  bei  der  Aushebung  anwesender
  Militärpflichtigen  derselben  Gemeinde;
  hergestellt  werden.
        <pb n="55" />
        F  65.

Das,  was  Art.  à1#  und  13  des  Gefetes
  von  dem  Zeugniß  der  Bezirksbehbrde
gesagt  ist,  beziebt  sich  auf  diejenigen  Thatumstände,
  welche  der  Oberamtmann  bei
der  vorläusigen  Prüfung  der  Befreiungsgründe
  erhoben  und  in  der  213.  Colonne
der  Rekrutirungsliste  angemerkt,  und  hienach
  in  die  fünfte  Colonne  der  Ziehungsliste
übergetragen  hat.

In  Ansehung  der  über  die  Befreiungen
wegen  Familien  =  Verhältnisse  oder  wegen
Berufs  beizubringenden  Beweise  kommen
übrigens  die  f.  45  bis  55  dieser  Instruktiön
  enthaltenen  Worschriften  zur  Anwendung.


F  66.

Wenn  die  érztliche  Commissson  sich  über
die  Frage:  ob  ein  Mllitärpflichtiger  für
diensttüchtig  zu  achten?  nicht  vereinigen
kann;  so  ist  zu  unterscheiden:  ob  der  Militdrarzt
  oder  der  Oberamtsarzt  die  Diensttüchtigkelt
  behauptet.  In  jenem  Fall,  wenn
nämlich  der  Militärarzt  gegen  die  Ansicht
des  Oberamtsarztes  einen  Militärpflichtigen
für  diensttüchtig  erklärt,  bedarf  es  des
Gutachtens  des  Kreis-Medicinalraths  nicht,
somern  der  Kreis-Rekrutirungsrath  hat
einen  solchen  Militérpflichtigen  für  diensttächtig
  anzunehmen,  indem  die  Bestimmung
  des  Militkrarztes  wesentlich  darin

besteht,  zu  verhindern,  daß  nicht  dienstuntüchtige
  Leute  zur  Einreihung  definitiv
bezeichnet  werden.

Würde  dagegen  der  Oberamtearzt  im
Widerspruch  mit  dem  Militérorzt  einen
Milikärpflichtigen  für  diensttüchuig  erklären,
so  ist  die  Entscheidung  auf  das  Gutachten
des  Kreis-Medleinalraths  auszusetzen,  und
der  Militärpflichtige  anzuweisen,  sich  bei
der  Nachaushebung  einzufinden.

Unterläßt  selches  der  Militärpflichtige,
so  ist  er  für  diensttüchtig  anzunehmen,  und
sonach  zu  behandeln.

F.  641.

Die  Entscheidungen  des  Kreis-Rekrutirungsraths
  find  in  die  sechste  Celonne  der
Ziehungsliste  mit  folgenden  Worten  einzutragen:


1.)  „Freigesprochen.““  (Wenn  ein  Militärpstichtiger

  wegen  Dienstuntüchtigkeit

oder  wegen  Familien-VWerhältnisse  für
befreit  erklärt  wird.)

2.)  „Ausgenommen.“  (Wenn  ein  Militärpflichtiger

  eine  Ausnahme  wegen  Berufs

  Art.  z7  des  Gesetzes  anfpricht,
und  diese  Ausnahme  für  zuläßig  erkannt
wird.)

5.)  „Desfünitiv  bezeichnet.“  (Wenn  ein
durch  die  ärztliche  Commissson  für  diensttüchtig
  erklärter  Militärpflichtiger  keinen
sonstigen  Befreiungsgrund  geltend  macht
        <pb n="56" />
        oder  die  von  ihm  angesprochene  Befreiung
  für  unstatthaft  erkannt  wird,  oder
endlich,  wenn  ein  Militärpflichtiger  sich
in  einem  der  Art.  1#6  des  Gesetzes  angeführten
  Fälle  befindet.)

4.)  „Vekläusig  bezeichnet.“  (Wenn  für
einen  bei  der  Aushebung  nicht  erscheinenden
  Milltärpflichtigen  kein  Befreiungsgrund
  geltend  gemacht,  oder  die  angefbrochene
  Befreiung  für  unstatthaft  erkannt
  wird,  wovon  jedoch  die  Art.  46
des  Gesetzes  angeführten  Fälle  ausgenommen
  sind.)

5%  „Bedingungswelse  bezeichnet.““  (Wenn
die  Entscheidung  über  eine  Befreiung
aus  den  Art.  14  des  Gesetzes  angefährten
  Grönden  auf  die  Nachaushebung
oder  den  Ober-Rekrutirungsrath  ausgesetzt
  wird,  worunter  jedoch  der  Fall,  wenn
ein  Militärpflichtiger  den  Rekurs  ergreift,
  nicht  begriffen  ist,  indem  durch
den  Rekurs  die  Entscheidung  des  Kreis-Rekrutirungsraths
  vorerst  und  so  langeüber
  den  Rekurs  nicht  erkannt  ist,  keine
Abänderung  leidet.)

.  68.

Da  es  von  bedeutendem  praktischem  In--teresse
  ist,  ob  ein  Militärpflichtiger  vorläusig
  oder  bedingungsweise  zum  Contingent
bezeichnet  wird;  so  wird  zur  weitern  Erklärung
  dieser  Ausdrücke  folgendes  bemerkt:

5

Bei  dem  bedingungsweise  Bezeichneten
wird  das  definitide  Erkenntniß  über  einen
bereits  in  Anregung  gebrachten  aber  zur
Zeit  noch  zwelfelhaften  Befreiungsgrund
ausgesetzt.

Bei  dem  vorläufig  Bezeichneten  hingetgen
  bleibt  das  definitive  Erkenntniß  um
deswillen  suspendirt,  weil  es  ungewiß  ist,
ob  der  bei  der  Aushebung  nicht  anwesende
Militärpflichtige  nicht  vielleicht  eine  Befreiung
  ansprechen  könne.

Zwar  kann  derjeulge,  welcher  esnen  Befreiungsgrund
  bei  der  Aushebung  geltend
zu  machen  versäumt,  sich  späterhin  auf  denselben
  nicht  mehr  berufen.  Da  es  aber
mdglich  ist,  daß  der  Nichterscheinende,  für
welchen  kein  Befreiungsgrund  nachgewiesen
worden,  sein  Nichterscheinen  zu  rechrfertigen
  vermag;  so  isi  ihm  für  diesen  Fall  die
Ausführung  seiner  etwaigen  Befreiungsgründe
  bei  der  Nachaushebung  vorbehalten,
(Art.  411,  1  des  Gesetzes)  und  er  wird
daher  zum  Contingem  nur  vorléufig  beleichnet.


69.

Wenn  für  einen  bei  der  Aushebung
Nichterscheinenden  durch  einen  andern  eine
Befreiung  zwar  angesprochen,  diese  aber
für  unstacthaft  erkannt  wird;  so  ist  einsolcher
  Militärpflichtiger  zum  Contingent
oder  dessen  Ergänzung  vorläufig  zu  bezeich-
        <pb n="57" />
        55

nen,  veil  eln  für  unstatthaft  erkannter

Beftefangsgrund  als  nicht  existirend  betrachter

  werden  muß.

Do  übrigens  das  Gesch  den  Mllirke=P#lichtigen
  ausdrücklich  gestattet,  Befreiungsgründe,
  über  welche  ehne  ihre  persbuliche
Gexgenwart  erkannt  werden  kann,  durch
andere  auszuführen,  (Art.  12)  und  die
Zuläßigkeit  eines  Befreiungsgrunds  sich
nicht  immer  zum  Voraus  beurtheilen  läßt;
so  ist  ein  solcher  Militärpflichtiger  wegen
seines  Nichterscheinens  bei  der  Aushebung
#als  entschuldigt  anzusehen,  und  er  kann
daber,  falls  er  bei  der  Nachaushebung  erschein,
  seine  etwaige  Befreiung  wegen
Dienstumüchtigkeit  noch  geltend  machen.

Wirde  er  aber  auch  bei  der  Nachausbebung
  nicht  erscheinen,  so  ist  er  als  ein
Ungehorsamer  zu  behandeln.

F.  70.

Wenn  dagegen  das  Erkennt#ß  über  eine
für  einen  nicht  erscheinenden  Milit  #epflichtigen
  angeserochene  Befreiung  auf  die
Nachausbebung  oder  den  Ober-Rekrutitungsra.
  h  ausgesetzt  wird;  so  ist  ein  solcher
  Milirä#rpflichtiger  zum  Contingent  oder
desen  Ergänzüng  bedingungsweise  zu  be-Leichnen.


Jedoch  ist  einem  solchen  Militärpflichtizen,
  seine  etwaige  Dienstuntüchtigkeir  bel
der  Nachaushebung  nachzuweisen,  auf  den

Fall  vorbehalten,  daß  jener  Befreiungstgrund
  durch  das  definitive  Erkenntniß  verworfen
  werden  sollte.

Wärde  aber  der  Militärpflichtige  bei  der
Nachaushebung  nicht  erscheinen;  so  ist  er
für  dienstlüchtig  anzunehmen,  ohne  daß  ihn
übrigens  wegen  seines  Nichterscheinens  eine
weitere  nachtheilige  Folge  trifft;  vorbehältlich
  jedoch  der  Bestimmungen  des  Art.  43
des  Gesetzes,  falls  er  sich  der  wirklichen
Einreihung  entziehen  würde.

11  71.

Wenn  ein  Militärpflichtiger,  der  sich  durch
das  Erkenntniß  des  Kreis  Rekrutirungs-=raths
  beschwert  glaubt,  sich  auf  die  Entscheidung
  des  Ober-Rekrutirungsraths  beruft;
  so  ist  der  in  die  sechste  Colonne  einzutragenden
  Entscheidung  das  Wort  „Rekurs“
  beizusetzen.

Uebrigens  hat  der  Rekurs  keine  Suspensiokraft.


Der  zum  Contingent  definitiv  Bezeichnete,
  welcher  den  Rekurs  ergreift,  unterliegt
  daher  dex  Cinreihung,  wird  aler,  falls
ihn  der  Ober-Rekruirungsrath  freispricht,
wieder  entlassen.

9.  72.

Derjenige,  welcher  den  Rekurs  ergreift,
bat  dem  Kreis-Nekrutirungsrath  seine  Gründe
  unzugeben,  welche  sodann  in  der  sielenten
Coienne  der  Zuphungoliste  anzuführen  sind.
        <pb n="58" />
        Der  Kreis-Rekrulirungsralh  bringt  fämtliche
  in  dem  Oberamts-Bezirke  vorkommende
  Rekurse  in  einen  Bericht,  in  welchem
  die  Gründe  der  Rekurrenten  nebst
den  Gegengründen  kurz  anzuführen  sind.

Dieser  Bericht,  welchen  das  die  Verbandlung
  leitende  Mitglied  der  Kreis-Regierung
  nebst  dem  Oberamtmann  zu  unterschreiben
  hat,  ist  noch  am.  Tage  der  Aushebung
  oder  den  nächstfolgenden  an  den-Ober-Rekrutirungsrath
  einzuschicken.

Wenn  bei  der  Nachaushebung  der  Rekurs
  ergriffen  wird,  was  aber  nur  von
denem  geschehen  kann,  welche  bei  derselben
persbnlich  erscheinen,  (Art.  14  und  18  des
Gesetzes,)  so  ist  der  Bericht  über  jeden
einzelnen  Fall  sogleich  zu  erstatten  und
vom  den  der  Nachaushebung  anwehnendem
Mitgliedern  der  Kreis-Reglerung,  zu  unterschreiben.


.  75—

Gegen  vas  Erkenntniß  des  Kreis-Rekrutrungsraths,
  durch  welches  ein  Militärpflichtiger:
  fuͤr  dienstiüchtlg  erklärt  wird,
##ender  keim  Rekurs  statt.

Auch,  kanm  derjenige,  welcher  durch  dem
Kreis-Rekrutirungsrath  für  diensttächtig
erklärt  und  zum  Contingent  befinitio  bezeichnet
  worden,  vom  ver  Assentirungsbehörde
  nicht  mehr'  mit  der  Wirkung  ausgeschossen
  werden  „  daß,  der  Oberamts  =  Be-56,



li#einen  andern  Manm  fär  denselben  zu

stellen  hätte,  sondern  ein  solcher  Milltärbflichtiger
  ist  dem  Bezirke  als  gestellt  an
seinem  Contingem  abznrechnen.

74.

Ueber  die  Art,  wie  die  Entscheidungsgründe
  in  der  slebenten  Colonne  der  Ziehungsliste
  anzuführen  sind,  mögen  folgende
Beispiele  zur  Erläuterung  dienen:

g.)  Entscheidung:  „freigespProchen.“  Entscheidungsgründe
  (nach  Verschiedenheit
des  Befreiungsgrunds)  „unter  dem  Meß“

oder:

„dienstuntuͤchtig“  (ohne  Anfuͤhrung  des
Gebrechens)  nach  dem  Visitations-„
  Protokoll.“

oder:

„  weil  sein  einziger  Bruver  im  Militäe

v  gestorben““

ober:

„„als  aͤltester  Sohm  eines:  b66jaͤhrigen
„  Vaters,“

ober:

„als  einziger  Sohn  einer  Wittwe,  weil
„sein  einziger  Bruder  taubstumm  und-„
  somit  nicht  zu  zählen  ist“  u.  s.  w.

Ist.  in  der  oberamtlichen  Verbandlung
  (Colonne  5.  der  Siehungsliste).
äber  dem  Bewels  der  angesprochenem

Befreiung  unter  Anführung  der  beigebkrachtem
  Bewrigmittel.  bereits  das  Rö-*7
        <pb n="59" />
        wige  bemerkt,  so  bedarf  es  kelner  wel-#ern
  Ausführung  des  Bemiise  in  der
siebenten  Colonne.

Wuͤrde  aber  -ein  Mllitsepfichtiger  den
Beweis  der  Befreiung  erst  bei  der  Ausletung
  ausführen  oder  ergänzen,  so  muß
in  der  siebenten  Colonne  unter  Anfähmung
  der  weiter  beigebrachten.  .Beweismittel
  de.  balb  das  *mie  bemirtt.
werden.

"  „z.)  Cuscheldung:  ussemommens  Entscheidungsgrände,
  (nach  Verschiedenheit
des  Falles)  „befindet  sich  in  dem  Kb-„nigl.
  Seminar  (lathehsschen  Conoikt.)
„  in  Tübingen,“

oder:
„studirt  mit  Erlaubniß  auf  der  hohen
„  Schule  in  R.“
uder:  |
„  als  examtnirter  Schulproolfor  in  N#“
u.  s.  w.
(wobei  in  Ansehung  der  Ausfuͤhrung
des  Beweises  das  nämliche  gilt,  wie
ad  1.)
5.)  Entscheidung:  „deßinitiv  bezeichnet.“
Entscheidungsgründe  (nach  Verschiedenheit
  des  Falles)  „dienstlüchtig  und
„ohne  sonstige  Befreiung“
nder:
„  ohne  sichtbares  Gebrechen  und  sonftige
5,  Befreiung;  die  angebliche  Kurzsichsig-57



4.)  Enrscheidung:

„keit  wurde  durch  die  ärztliche  Cemmisvrosion
  für,  nicht  in,  die  Sinne  fallend
7/  erklärt;“

oder:
vdlensttüchtig;  ist  zwar  einziger  Sohn,
„die  Gebrechllchkelt  feines  Vaters  aber
½%  nech  dem  Erglichen  Zeugniß  nicht  von

e  ber  Art,  daß  ssie  ihn  zur  Arbeit  un-.vesfäbig
  macht  “  u.  (  w.

So  oft  überhaugt  die  angesprochene
Befrelung  für  unstatthaft  erkannt  wird,
muß  der  Grund  der  Unstatthaftigkein
kurz  angeführt  werden.)
Oder:
„macht  auf  keine  Befrelung  Anspruch,
„und  ist  von  der  Kreisregierung  vom
„persbulichen  Erscheinen  dispenstrt  wor-„den;“
  C(vgl.  .#u.  dleser  Instruktion)
oder:

„sein  Vater  (Vormuͤnder)  erscheint  bei
„der  Aushebung,  und  erklärt  daß  sein
„  Sohn  (Ostegsohn)  diensttüchtig  seye,
/  und  macht  sich  verbindlich  einen  Ein-„steher
  für  ihn  zu  stellen.“  (vergl.  F.
1:  dieser  Instruktion)  u.  s.  w.
„vorläufig  bezeichnet.“

Ensscheidungsgründe:  (nach  Verschiedenhelt
  des  Falles)  „ist  bei  der  Aushebung
  nicht  erschienen  und  kein  Be-„freiungsgrund
  für  ihn  geltend  gemacht

„  worden;
2
        <pb n="60" />
        oder:
„  ist  nicht  erschlenen.  Sein  Vater  ver-„langt
  zwar  seine  Befreiung,  weil  er  seln
„ältester  Sohn  ist.  Da  aber'  "
CHler  die  Unstattheftlekelt  der  Befrelung
kurz  auszufuͤhren.)  u.  s.  w.

Uebrigens  ist  bei  denen,  welche  vorlaufig
  bezeichnet  werben,  jedesmal  zu
bemerken,  daß  sie  nicht  erschienen  stad,
weil  hlerauf  die  vorlaͤufige  Bejelchnung
wesentlich  berubt.

5.)  Entscheidung:
zeichnet.“

Entscheidungsgruͤnde  (nach  Perschledenbeit
  des  Falles)  „„einziger  Sohn.
„Das  Alter  des  Vaters,  wovon  die
,„Befreiung  abhängt,  noch  zweifelhaft.
„  Der  Vater  verspricht  noch  einen  Tauf-„schein
  beizubringen,  um  den  er  schon
„vor  geraumer  Zeit  in  seinen  Geburtsort
  geschrleben.“

„Uebrigens  diensttüchtig  “  (falls  nämlich
  der  Militärpflichtige  anwesend  und
sonach  besichtigt  worden  ist,)

oder:
„über  dle  Diensttüchtigkelt  des  N.  konnte
nicht  erkannt  werden,  weil  er  nicht
„bei  der  Aushebung  erschienen.“

Bei  den  bedingungsweise  Bezelchneten
  ist  jedesmal  anzumerken,  ob  sle  diensttächtig
  erfunden  worden,  oder  daß  über

„  bedlugungsweise  be-5



ühre  Dlensttächtügkest,  well  ste  nicht  erschleuen,
  alcht  habe  erkann#  werden  können.
#.  75.

In  die  Protokolle  des  Krels-Rekrutie
rungsraths  wird  zunschst  dasjenige,  was
die  Verhandlung  im  Ganzen  betriff#,  aufgenommen.


Für  die  Vechandlungen,  welche  die
Milltsrpflchtlgen  im  Einzelnen  betreffen,
IK  die  sechste,  siebente,  achte  und  neunte
Colonne  der  Zlehungsliste  bestimme,  welche
als  ergänzender  Theil  des  Protokolls  anwusehen
  ist.

Jedoch  soll  in  dem  Protekoll  der  worläusigen
  Verpslichtung  derer,  welche  zur
Elmreihung  deftnitiv  bezeichnet  werden,
mit  persbnlicher  Benennung  der  Einzelnen
  Erwähnung  geschehen.

Auch  soll  in  dem  bei  der  Rachaushebung
  zu  führenden  Protekoll  angeführt
werden,  welche  Militrpflichtlgen  jeden
Tag  vor  dem  Kreis-Rekrutirungsrath  erschienen
  sind.

Da  übrigens  der  Kreis-Rekratirungsrath
  die  erkennende  Behbrde  ist;  so  find
die,  auf  die  Befreiungsgründe  sich  bejiehenden
  Beweisurkunden  dem,  für
den  Kreis-Rekrutirungsrath  bestimmten
Eremplar  der  Zlehungsliste  beizulegen,
und  seiner  Zeit  in  der  Reglstratur  der
Kreis-Regierung  aufzubewahren.
        <pb n="61" />
        Die  in  die  sechsee  um  stebente  Colonne
der  Ziebungsllule  aufzunehmenden  Ber
sandungen  des  Kreis-Reksutlrungsraths
hat  der  Oberamtmann  gleichzeltig  in  das
für  die  Oberamts=  Registratur  bestimmte
Eremplar  der  Ziehungsliste  überzutragenß.

  16.

Unter  Sachen,  deren  Entscheibung  auf
die  Nachaushebung  ausgesetzt  werden  kann,
(Arr.  14.  des  Gesetes)  sind  solche  Faͤlle
zu  verstehen.  die  auf  einer  verwickelten
Rcchtsfrage  beruben,  durch  deren  genauere
Erbrierang  die  Verhandlungen  des  Krels-Rekrutirungsraths
  zum  Nachtheil  des
Ganzen  aufgehalten  würden.

Sollur  inzwischen  die  Schwierigkelt  der
Emscheldung  baher  räbren,  daß  dem  Rreis-Rekrurirungsrarh
  der  Sin  des  Gesetzes
wweifelhaft  scheint;  so  ist  vie  Emschelbung
Ddes  Ober-Rekruttrungsruths  einguholen,
and  in  dem  einen  wie  im  Vem  anderem
Falle  der  berreffende  Miliärpflichtige  be-A##gungswelse
  zu  bezeichnen.

1
Der  Bewels  der  Thatumstände,  von
denen  die  Befrelung  elnes  Militärpflichrigen
  abhängt„  soll  zwar  in  dem  Zeltpunkt
der  Aushebung  se  bergestellt  seyn,  daß  der
Kreis-Rekrutirungsrath  über  die  angesproce#ne
  Befreiung  desinitiov  entscheiden  könne.

Wenn  jedoch  der  Bewets  noch  mangeklaft
  seon  sollte,  ohns  daß  dem  Betheiligten
  ein  erweisliches  Versumniß  zur  Last
fällt;  se  konn  auf  Ansuchen  des  ketztern
die  Ergänzung  des  mangelhaften  Beweisen
g#estattet  werden,  welchen  Falls  der  betrefkende
  Militärpstichtige  bedingungsweise  zu
bezeichnen,  und  die  desinitive  Ensscheidung
auf  die  Nachaushebung  aussusetzen  ist,  bis
wehin  der  Beweis  bekgebvache  werden  muß.

4  J.  78.

Zur  Machaushebung  fund  dijenigen  Miku#crpflichlgen
  zu  herufen,  deren  Gegenwark
  es  bedarf,  um  die  bei  der  Ausßebung
  umentschkeden  gebliebenen  Fälle  zu
erletigen.  Dahin  gehbren  nun  fämrliche
mum  Contingem  eber  dessen  Ergänzung
vorläufig  Bezeichnete.

Was  aber  die  bedingungsweise  Bezelchneten
  betrifft,  so  ist  zu  unterscheiden,  ob
sle  bei  der  Aushebung  anwesend  waren
oder  nicht.

Wena  sie  anwesenb  waren,  unb  fü
Slenstiüchtig  erkannt  wurden,  so  bedarf  es.
ihrer  Gegenwart  bei  der  Nachaushebung
nicht,  sondern  sie  koͤnnen  das,  was  sie
elwa  noch  beizubringen  haben,  vor  dem
Oberamt  beibringen.  NRur  muß  dieses
zeitig  genug.  geschehen,  damt  der,  von
dem  Oberamt  an  den  Kreis-Rekrutirungsrath
  über  die  beigebrachten  Beweise  zu  er-
        <pb n="62" />
        stattende  Bericht  letzterem  noch  vor  dem
Ende  der  Nachaushebung  zukomme.
Wenn  aber  der  bedingungsweise  Bezeichnete

  bei  der  Aushebung  nicht  anwesend

war,  und  somit  seine  Diensttuͤchtigkeit  noch
zweifelhaft  ist,  so  muß  er  zur  Nachaushebung
  berufen  werden,  weil  auf  den  Fall,
vaß  die  von  ihm  angesprochene  Befreiung
für  unstatthaft  erklärt  würde,  noch  die
Frage  von  der  Dlensttächtigkelt  zu  entscheiden
  übrig  bleibt.

Uebrigens  ist  ein  bedingungsweise  Bezeichmter,
  obschon  er  bei  der  Ausbebung
anwesend  war,  zur  Nachaushebung  in  dem
Fall  zu  berufen,  wenn  das  Erkenntniß
eber  selne  Diensttüchtigkeit  auf  das  Gutachten
  des  Krels-Medizinalraths  ausgesetzt
worden  ist.

b  79.

Die  vorläufig  Bezeichneten  werden  durch
das  Staats=  und  Reglerungs  -Blatt  auf
die  f.  17  dieser  Insteuktion  angegebene
Art  zur  Rachaushebung  vorgeladem,  und
das  Oberamt  hat  ihre  Namen  noch  am
Taze  der  Aushebung  oder  am  nächstfolgenden
  der  Registratur  des  Ober-Rekrutirungsraths
  anzuzeigen.

Den  bedingungsweise  Bezeichneten,  welche
bei  der  Nachaushebung  zu  erscheinen  haben,
  wird  solches,  wenn  sie  bel  der  Ausbebung
  anwesend  sind,  mämlich  aufgegeben;

  wenn  sie  aber  nicht  anwesend  find,
se  wird  es  denjenigen  insinuirt,  welche  in
ihrem  Namen  bei  der  Ausbebun  erscheinen,
  und  den  von  ihnen  angesprochenen
Befreiungsgrund  für  sie  geltend  machen.

9.  B0.

Denjenigen,  welche  bei  der  Nachaushebung
  erscheinen,  hat  das  Oberamt  ein
vollständiges  Signalement  mitzugeben,  das
mit  über  die  Indemitét  der  Person  kein
Zweifel  entstehe.

9.  Sr.

Die  Entscheidungen,  welche  bei  der
Nachaushebung  eder  durch  den  Ober-Rekrutirungsrath
  gegeben  werden,  fund  in  die
achte  Colonne  der  Ziehungsliste  einzutragen.

Wie  die  Entscheidungsgründe  in  der
neunten  Colonne  anzuführen,  läßt  sich  aus
dem,  was  über  das  Eintragen  der  Entscheidungsgründe
  in  dle  slebente  Colonne
gesagt  worden,  leicht  abnehmen.  #

Sollte  auch  nicht  erforderlich  seyn,  dle
Revision  der  Comingentsliste  bis  zur  letzten
  Nummer  fortzusetzen;  so  muß  glelchwohl
  bei  sämtlichen  vorläufig  Bezeichneten
bemerkt  werden,  ob  sie  bei  der  Nachaushebung
  erschienen,  weil  hlerdon  ihre  Bestrafung
  wegen  ungehotsamen  Ausbleibebs
abhͤngen  kann.  (Art.  43,  44  des  Gesetzes.


In  die  neunte  Colonne  der  Zlehungeliste
        <pb n="63" />
        hat  uͤtrigens  der  Oberamtmann  alle,  den

Militaͤrpflichtigen  betreffenden,  spaͤtern  Verfägungen

  (Seraferkenntnisse,  Verlängerung
bder  Dienstzeit  u.  s.  w.)  und  sonstige  No-Aßzen
  einzutragen,  welche  in  den  bisherigen
Nekrutirungslisten  in  die  Rubrik  „Bemerkungen“
  eingetragen  worden.

s.  B2.

Das  Verfahren,  welches  hei  der  Ausscheldung
  des  Contingents  und  dessen  Ergänzung,
  sodann  bel  der  Nachausbebung
und  der  Reoiston  der  Cemingentsliste  zu
beebachten  ist,  wird  durch  das  dleser  Instruktion
  angehängte  Schema  einer  Conüngentsliste
  und  nachstehende  Erläuterungen
  dieses  Schema's  anschaulich  werden.

9.  83.

Die  Contingentsliste  wird  unmittelbar
nach  der  Aushebung  durch  den  Oberamtmann
  entvorfen,  und  in  gedoppelter  Ausfertigung
  entweder  dem  Kreis-Rekrutirungsrath
  voch  während  seiner  Anwesenheir
zugestellt  ade  ohne  Verzug  an  die  Kreis-Regierung
  engeschickt.  Die  erste,  zweite,
dritte,  viere  und  fünfte  Colonne  wird
durch  den  Oberamtmann  bei  Emwerfung

der  Eiste,  de  sechste,  siebte,  achte  und

neunte  Colon##  wird  bel  der  Revision  der
iste  ausgefüllt.

s.  84.

In  die  Contingentsliste  sind  alle  diejenigen
  einzutragen,  welche  nicht  wegen  Dienstuntüchtigkeit
  oder  wegen  Familien-Verbältnisse
  von  der  Ausbebung  freigesprochen
worden,  daher  sich  die  Contingentsliste
aus  der  sechsten  Colonne  der  Zlehungsliste
bildet,  wenn  man  nämlich  die  Freigesprochenen
  wegläßt.

Die  wegen  Berufs  Ausgenommenen
werden  in  die  Contingentsliste  eingetragen,
well  sle,  wenn  sie  die  Reihe  der  Aushebung
  treffen  wäürde,  dem.  Oberamtsbezirè
als  gestellt  an  seinem  Contingentiangerech,
net  werden.  CArt.  23  des  Gesezes.)

F.  86.  —

JudemSGemawirdvorausgesetzt,  daf«
dasObenthinalleiviooMilnaiks

pflichtige  zaͤhle,  und  20  Rektuten  zu  stellen
  habe.  «

Von  jenen  100  Militaͤrpflichtigen  osind
54  (die  in  dem  Scheina  übessprungenen
boosnummern)  wegen  Untaugüchkel!  zum:
Militrdienst  und  wegen  Familien-Verhaͤlmisse
  von  der  Aushebung  freigesprochen
worden;  es  bleiben  demnach  46  übrig,  die
nach  der  Ordnung  der  Mummern  (nämlich
  der  durch  das  Loos  bestimmten  Reibenfolge)
  zum  Cemingent  oder  dessen  Ergänzung
  zu  bezeichnen  find.
        <pb n="64" />
        Von  diesen  46  werden  die  20  nledersten
  Nummern  Cals  die  dem  Oberamtsbezlrk
zugeschledene  Rekrutenzahl)  zum  Contingent,
  und  die  übrigen  -6  Nummern  zu  def
sen  Ergaͤuzung  bezeichnei.  Die  Loosnnmmer
  45  ist  daber  vererst  (nämlich  am
Tage  der  Ausbebung)  als  dle  Gränze  des
Contingente  anzusehen.  Weliter  zurück  (geten
  die  Nummer  1)  kann  sie  in  keinem
Fall  kommen,  weil  selbst  dann,  wenn  alle
noch  der  Revision  unterworfene  niederere  3
Nummern  Csorsnummern  6,  9,  15,  23f
a8,  50,  36,  41,)  in  Gefolg  der  Nachausbebung
  zur  Einreihung  destmirid  bezeichnet
wärden,  das  Contingem  nicht  mehr  als  volläbblig
  ist.  Eden  aber,  weil  es  möglich  ist,  daß
b#e  ange  führten  6  Loosnummerm  in  Gefolg
der  Nachaushebung,  sämtlich  zur  Einreihung
  deftultio  bezeichnet  werden;  so  darf
die  Gränze  des  Contingents  vorerst  (nämlich
  am  Tage  der  Aushebung)  auch  niche
weiter  (über  Loosnummer  45)  hinaus  gerückt
  werdem.

4.  86.
Oi#e  Gränze  ded  Eontingems  (welche
übrigens  dem  Gefagten  zu  Folge  m#r  als
einn  einstweitige  zu  berrachten  ist)  ist  in
dem  Protokoll  des  Kreifs“Rekrutisungs=Leaths
  anzumerken,  und  die  innerhalb  vieser

Gränze  befindlichen  desiniriv  Bezeichneten

Rekrutirungsratß

I

werden  durch  den  Kreis-4



sogleich  mittelst  Handgelübdes  verpslichtet,
und  daß  dieses  geschehen,  umer  pershulicher
Benennung  der  Verpslichteten  in  das  Probekoll
  aufgenommen.

D#  die  Gränze  des  Contingents  sich
mlttelst  der  sechsten  Colonne  der  Ziehungsliste
  keicht  bestimmen  läßt,  ohne  daß  man
bierzu  der  Contingentsliste  bedarf;  so  sellen
  die  Verhandlungen  des  Kreis-Rekrutrungsraths,
  und  namentlich  die  Berpflichtung
  der  zum  Centingent  desinitio  Beleichneten
  durch  die  Entwerfung  der  Contingensliste
  nicht  aufgehalten  werden.

#.  9.

Die  böhern  Loosnummern  (von  46  einschließlich
  an  in  dem  Schema)  find  olo.
zur  Ergänzung  bezeschnet  zu  betrachten.

Zwavy  wäre  unter  den  im  Schema  gemachten
  Voraussetzungen  unr  der  kleinere
Tpeil  derfelben  erforderlich,  um  den  durch
die  mbgliche  Freisprechung  obige:  3  koosnummern
  entstehenden  Ausfall  zu  decken.

Man  setze  nämlich  den  Fak,  daß  sowohl
  jene  8  boosnummern,  ols  die  zur
Ergänzung  vorläufig  und  beding  bezeichnete
boosnummern  57,  58,  67,  säntlich  freigesprochen
  würden;  so  würde  m#  doch  nicht
wester  als  bis  zur  Loosnummer  70  einschließlich
  vorzurücken  hoben,  um  das  Contingent
  vollzählig  zu  machen,
        <pb n="65" />
        Ds  aber  Fälle  eintreten  können,  die  von
den  in  Scheme  vorausgesetzten  sehr  abwelen,
  %  verurdnet  das  Gesetz  (Art.  13)
daß  der  Kreis-Rekrutirungsrath  die  Entscheidonz
  äber  die  Befrelungsgrüme  bis
###  festen  Nmamer  der  Ziehungsliste  fortseden
  und  daß  diejenigen  (nicht  Freigesprochenen)
  welche  die  Relhe  alcht  getroffen,
zum  Contingent  bezelchnet  zu  werden,  zur
Erganzung  desselben  bezelchnet  werden  sollen.

4.  s8.

Bel  Ausscheidung  der  Ergänzung  ist
nech  den  nämlichen  Regeln  zu  verfahren,
wie  bei  der  Ausscheidung  des  Contingents.

Es  kommt  nämlich  darauf  an,  daß  die
Aushebungsfähigkeit  derer,  welche  in  den
Fall  kommen  können,  in  das  Contingen
einrücken  zu  müssen,  schon  bei  der  Aushebung
  se  viel  als  möglich  außer  Zweifel  geletzt
  werde,  damit  man  nicht  genbthigt  seye,
sie  zur  Rachaushebung  zu  berufen,  um
allererst  ihre  Dlensttüchtigkeit  zu  unterfuchen,
  und  über  ihre  sonstigen  Befrelungshgründe
  zu  erkennen.

Da  übrigens  bei  den  zur  Ergänzung
testimmten  edie  nämlichen  Anstände  vorkemmen
  können,  wie  bel  den  zum  Continhen:
  Bercichneten;  so  ist  klar,  daß  bei  er-##eren
  die  nämlichen  Bezeichnungen  statt
finden,  wle  bei  den  letzteren,

I.  88.

Bel  der  Mochausbebung  sollen  die  del
der  Ausbebung  unentschieden  gebliebenen
Fälle  erledigt  werden,  CArt.  18  des  Gesehes.)
  in  soweit  es  naͤmlich  der  Erledigung
  bedarf,  um  das  Contingent  in  der
Art.  a1  des  Gesetzeb  angegebenen  Maße
vollzaͤhlig  zu  machen.  Gesett  z.  B.  von
den  oben  erwähnten  3  Lo#summern  werden
  in  Gefolg  der  Nachaushebung  4  Nummern
  zum  TContingent  definltio  bezelchnet,
und  die  4  übrigen  freigesprochen;  se  massen
  zu  Ausfällung  der  im  Contingent  dadurch
  entstehenden  Läcken  4  Mummern  von
der  Ergänzung  einräken.  Gesetzt  nun  welter,
  die  vorläuflg  bezelchnete  Loosnummer
50  werde  bei  der  Nachaushebung  destnitiv
bezeichnet;  so  ist  das  Contungem  mit  der
L##nummer  57  einschließlich  volzählss,
und  es  würde  sonach  keiner  Erledigung  der
noch  weiter  unentschiedenen  Fälle  (Loosnummer
  59,  67,  75,  77,  B0,  90,  96)  bedürfen.

Da  inzolschen  die  unentschieden  gebliebenen
  Fälle  sich  nicht  gerode  nach  der  Reibenfolge
  der  Rummern  erledigen  lassen;
so  wird  man  gewdhnlich  erst  am  Ende  der
Nachaushebung  bestimmen  kbnnen,  wie  weit
die  Revision  der  Contingentsliste  fortzusezen
  ist,  und  der  Kreis-Rekrutirungsrath  har
daher  in  der  Zwischenzelt  alle  zur  Entscheidung
  reifen  Fälle  zu  erledigen.
        <pb n="66" />
        9.  90.

Die  Dauer  der  Nachaushebung  (für  den
Fanzen  Kreisbezirk)  ist  auf  4  Wochen  bestimmt,
  um  den  Militrpflichtigen  zu  Beibtigung
  ihrer  Beweise,  dem  Kreis-Rekrutirungsrath
  und  dem  Ober-Rekrutirungsrath
  aber  zur  Entscheidung  die  erforderliche
Zeit  zu  lassen-Nalmnentlich

  aber  ist  den  vorläufig  Bezeichneren

  dleser  vierwbchige  Zeitraum  gegeben,

  um  sich  wegen  ihres  Nichterschei-#s
  bei  der  Aushebung  zu  rechtfertigen.

Das  Erkenntniß,  durch  welches  letztere
als  ungehorsam  zur  Einreihung  bezeichnet,
oder  durch  welches  die  bedingungsweise  Bejeichneten
  des  ihnen  vorbehaltenen  Beweiles
  verlustig  erklärt  werden,  kann  daher
auch  nicht  vor  Ablauf  jenes  Zeilraums
ausgesprochen  werden.

f.  91.

Unmittelbar  nach  der  Nachaushebung
nimmt  der  Kreis-Rekrutirungsrath  die
Revision  der  Contingentsliste  vor.

Durch  die  Revision  soll  das  Contingent
bergestalt  purifizlrt  werden,  daß  es  eben
so  vilel  zur  Einreihung  definitiv  Bezeichnete
  euthält,  als  dem  Bezirk  Rekruren  zugeschieden
  sind,  wobei  die  wegen  Berufs
von  der  Aushebung  Ausgenommenen  wie
desinitio  Bezeichnete  gezeéhlt  werden.

64

9.  91.

Wenn  das  Contingent  in  der  Art.,  31
des  Gesetzes  angegebenen  Maße  vollzöblig
ist;  so  bedarf  es  zwar  kelnes  weltern  Erkenntuisses
  über  die  höhere  Loosnummern,
welche  die  Reihe  der  Aushebung  nicht
mehr  trifft,  Da  jedoch  die  vorläusig  Bezeichneten
  auch  dann,  we#n  sie  die  Reihe
ver  Aushebung  nicht  trifft,  esner  Strafe
akterlsegen,  es  seye,  den,  daß  sie  bei  der
Nachaushebung  erscheinen  und  sich  wegen
ihres  Wegbleibens  von  der  Aushebung
vechtkertigen;  (Art.  41  f.  des  Gesetzes)
aso  muß  bei  den  vorlusig  Bezeichneten  auch
dann,  wenn  die  Reibe  der  Aushebung  sie
nicht  trifft,  in  der  siebenten  Colonne  der
Contingentsliste  bemerkt  werden,  ob  sie
bei  der  Nachaushebung  erschienen  sind  und
sich  wegen  ihres  Wegblelbens  von  der
Aushebung  gerechtfertigt  haben  oder  nicht.

s.  93.

Die  Regeln,  nach  welchen  bei  der  Revisson
  der  Contingentsliste  zu  verfahren
ist,  siand  Art.  26  des  Gesetzes  angegeben,
und  deren  Anwendung  ist  aus  der  sechsten,
slebenten,  achten  und  neunten  Colenne  des
Schemas  abzunehmen.  Uebrigens  bedarf
es  in  Ansehung  der  bei  der  Aushebung
zur  Ergänzung  definitio  Bezeichneten,  welche
  in  Gefoltz  der  Nachaushebung  zur
Einreihung  bezeichnet  werden,  keiner  beson-
        <pb n="67" />
        dern  Binachrichtigung  der  betreffenden
Oberͤmier  (Art.  20  Nro.  2  des  Gesetes)
sendern  diese  Benachrichtigung  geschieht
bles  durch  Mittheilung  der  revidisten  Contingentslisten.


Wus  sodann  die  definirio  Bezelchneten),
betrifft,  welche  den  Rekurs  ergriffen  haben,
se  unterllegen  dieselben  gleichfalls  der  Re.
vision,  weil  sie  im  Fall  der  Freisprechung;
durch  andere  ersetzt  werden  müssen.

9.  94.

Aus  dem,  dem  Schema  angehaͤngten
Abschluß  der  Contingentsliste  ergiebt  sich,
wie  die  in  die  achte  und  neunte  Colonne
Eingetragenen  in  Berechnung  zu  nehmen
sind.

Uebrigens  werden  diese  beiden  Colonnen
nur  soweit  ausgefuͤllt,  als  zu  jener  Berechnung
  noͤthig  ist.

Fuͤr  jeden  in  die  neunte  Colonne  Eintetrogenen
  muß  ein  definitiv  Bezelchneter
lur  Ergänzung  steben  bleiben.

Gesetzt  alse,  die  Loosnummer  5)7  unterliege
  beim  Abschluß  der  Contingentsliste
slbst  noch  dem  nämlichen  Anstand,  wie
die  Loosnummer  24,  so  müßte  zur  Ergänlung
  nech  weiter  die  Loosnmmer  53  steben
  bleiben,  weil  möglicherweise  die  beiden
to#enmmern  24  und  5)  noch  freigesprohen
  werden  koͤnnten.

65

.  95.

Wenn  beim  Schlusse  der  Nachausbebung
  noch  Antände  noxwalten,  welche  der-Purißkallon
  der  Contingentsliste  im  Wege
stehen;  so  ist  zu  unterscheiden,  von:  welcher
  Art  diese  Anstände  find.

Ist  elnem  bedingungsweise  Bezelchneten
weiteier  Beweis  vorbehalten  worden,  den

er  ohne  sein  Verschulben  bis  zum  Schluß
ver  Nachaushebung  nlcht  beizubringen  vermochte;
  so  soll  der  Kreis-Rekrutirungsrath
die  Reoision  ond  den  Abschluß  der  Cön-Ungentsliste
  gleichwohl  vornehmen,  damit
nicht  um  eines  oder  des  andern  Individuums
  willen  (denn  jener  Fälle  werden.
immer  nur  wenige  seyn)  die  Freisprechungder
  übrigen,  welche  die  Reihe  der  Ausbebung
  nicht  getroffen,  im  Anstand  gelassen
werden  müsse.

Fü#  dergleichen  Fälle  findet  daber  die
Bestimmung  des  Art.  :z  des  Geseges
Anwendung,  und  die  Entscheidung  der
unerledigten  Fälle  kommt  solchenfalls  der
Kreis-Regierung  zu,  welche  zu  Beibringung
  dessen,  wovon  die  Entscheidung  abkängt,
  erforderlichenfalls  eine  peremtortsche
Frist  anzuberaumen  hat.  Steben  aberbeim
  Schlusse  der  Nachaushebung  noch-Emscheldungen
  über  Rekurse  oder  uͤber
sonstige  auf  den  Ober-Rekrutirungsrath.
außgesetzte  Fälle  aus;  so  ist  die  endliche

3
        <pb n="68" />
        Revislon  oder  der  Abschluß  der  Contingentsliste,
  welcher  bis  zu  erfolgender  Entscheidung
  jener  Fälle  im  Anstand  bleibh
der  Kreis-Reglerung  zu  überlassen.  CArt.
1#  des  Gesetzes.)

##  96.  "
Sebald  die  Comingentslsste  revldlrt  und.
eabgeschlossen  ist,  wird  das  eine  Exemplar,
derselben  den  Oberämtern  durch  die  Kreis-Reglerung
  überschickt.

Der  Oberamtmann  trägt  sodann  das,
in  der  sechsten  und  slebenten  Colonne  der
Contingentsliste  Enthaltene  in  die  achte
und  neunte  Colonne  der  Ziebungsliste  über
und  macht  die  Befreiung  derer,  welche
die  Reihe  der  Ausbebung  nicht  getroffen,
unter  Anführung  der  letzten  zur  Einreibung
  bezeichneten  Nummer  in  sfeinem
Oberamtsbezirk  bekannt.

9.  91.

Wegen  der  Einlleferung  der  zur  Einveihung
  definitio  Bezeichneten  zum  Milit#r,
  so  wie  wegen  der  in  Beziehung  auf
dieselben  erforderlichen  Listen  und  sonstigen
Nachweisungen  baben  sich  die  Oberbeamte
nach  den  ihnen  von  dem  Könsgl.  Kriegs-Ministerlum
  zukommenden  Weisungen  zu
achten.

66

Fünftes  Kapitel.
Vem  Einstellen.
s.  g8.

Nur  derjenige  kann  einstellen,  welcher
zur  Einreibung  desinitlo  bezeichnet  ist,
(Art.  3,  des  Gesetzes)  weil  es  bei  jedem
andern  (z.  B.  dem  zur  Ergänzung  Bezrichneten
  u.  s.  w.)  noch  ungewiß  ist,  eb
ipn  selbst  die  Einreihung  treffen  wird.

Wollte  inzwischen  ein  solcher,  der  noch
nicht  definltio  zur  Einrelhung  bezeichnet  ist,
auf  alle  Fälle  (die  Aushebung  mag  ihn
treffen  oder  nicht)  einen  andern  Mann
für  sich  stellen;  se  kann  ihm  dieses  ohne
Anstand  gestattet  werden.

Der  Einsteher  blelbt  aber  solchenfalls  der
Einreibung  unterworfen,  gesetzt  auch,  daß
der  Einsteller  von  der  Aushebung  frei  gesprechen
  würde.  »

Eventuelles  Einstellen  mit  der  Bedingung,
  daß  der  Einsteher  wieder  entlassen
  werde,  falls  den  Einsteller  die  Ein
reihung  nicht  treffen  würde,  sindet  nich
stan,  sondern  ein  evemueller  Einstellungs
Pertrag  mit  resolutiver  Bedingung  ist  blos
Gegenstand  der  Privatllbereinkunft.

9.  .

Derjenige,  welcher  als  Einsteher  zuge
lassen  werden  will,  hat  außer  dem  En
pfangschein  über  die  depenirte  Cantiont
Summe  folgendes  belzubringen?
        <pb n="69" />
        69

I.  Wenn  er  zuvor  alcht  im.Militkr  gedlent

  hat,

)  einen  Taufschein;

.)  ein  von  dem  Gemeinderath  seine#
bisberigen  Aufenthaltsorts  aus  gestelltes
  und  von  dem  Oberamt  beglaubigt
tes  Zeugniß  guter  Auffuͤhrung,  (nach
dem  dieser  Instruktion  beigefuͤgten  Formular)
  welchem  das  betreffende  Oberamt
  wegen  erfüllter  Militärpflichtigkeit
  dos  Rbhige  beizusetzen  hat.

II.  Wenn  er  zuvor  im  Militär  gedient

har,

1.)  einen  Taufschein;

2.)  einen  Abschied;

3.)  ein  von  seinem  vorigen  Regiments:
Befehlsbaber  ausgestelltes  Zeugnißt
guter  Aufführung  nach  dem  dieser
Instruktion  beigefügten  Formular;

4.)  ein  von  dem  Gemeinderath  seines
gewbbulichen  Aufenthaltsorts  (nämlich
des  Orts,  wo  er  sich  seit  seiner  Entlassung

  und  während  des  Urlaubs  aufgehalten)
  ausgestelltes  und  von  dem
Oberamt  beglaubigtes  Zeugniß  guter
Aufführung.

Ist  der  Einsteher  geheirothet  odes
Wittwer  mit  Kindern;  so  muß  er  sich
daruͤber,  daß  ihm  das  Einstehen  ge-Kattet
  sey,  mit  einem  besondern  Erlaubnißschein
  des  Kriegsministers  ausweisen,

  welcher  Erlaubnißschein,  de

solcher  nur  nach  vorläusiger  Prfung

ealler  Umstände  ausgestellt  wird,  statt

der  sonst  erforderlichen  Zeugnisse  dient.
100

Zu  den  Worten:  „,  er  darf  der  Ausbe-%
  bung  fürs  stehende  Militär  nicht  mehr
5  unterworfen  seyn  „“  CArt.  33.  Rro.  3.
des  Gesetzes)  wird  bemerkt,  daß  eln  in
dle  Com#ngentsliste  Eingetragener  nicht  als
Einsteher  zugelassen  werden  darf,  so  lange
die  Contingentsliste  nicht  abgeschlossen,  und
es  sonach  noch  ungewiß  ist,  ob  er  selbst
durch  das  Loos  von  der  Ausbebung  frei
wird.

Dagegen  werden  die  wegen  Famillen=Verhältnisse
  von  der  Aushebung  Freigesprochenen,
  sle  gehbren  der  heuer  aufgerufenen
oder  einer  frühern  Altersklasse  an,  vorausgesetzt,
  daß  sie  dle  sonst  erforderlichen  Eihenschaften
  haben,  als  Einsteher  zugelassen.

Abwesend  zewesene  Militärpftichi#ge,  so
lange  es  uscht  entschieden  ist,  ob  sie  nicht
wegen  Ungehorsams  gegen  die  Nekruttrungs=Gesetze
  selbst  der  Einreihung  unterliegen,
dürfen  als  Einsteher  nicht  zugelassen  werden:


h  20

Was  die  kbrperlichen  Eigenschaften  des
Einstehers  betrifft,  so  versteht  sich  von
selbst,  daß  nur  Leute  von  entschiedener
        <pb n="70" />
        Oienstaochtigkest  nach  vorg##iger  Vistta-(lon
  durh  die  dem  Kreis-Rekrurirungsrath
beigegebene  ärzliche  Commisston  angenommen
  werden  dürfen.

Uebrigens  iEst  die  sonst  erforderliche  Größe
von  fänf  Schub  fünf  Zoll  auch  bei  dem
Cinsteher  hinreichend.

10.

Ueber  die  Zulassung  des  Elastehers,  se
lange  der  Einsteller  noch  nicht  eingerelht
Ist,  erkennt  der  Kreis-Rekrutirungsratb  bei
der  Aushebung  in  demjenigen  Oberamtsbezirk,
  welchem  der  Einsteller  angebdrt,
eder  bei  der  Nachaushebung,  In  so  ferne
nämlich  bis  dahin  der  Einsteller  noch  nicht
eingereiht  ist.

.  Uebrigens  ist  jedem  zur  Einreihung  definitiv

  Bezeichneten  überlassen,  auch  bevor

er  eingereiht  ist,  sich  an  das  Kriegs-Ministerium
  zu  wenden,  um  über  die  Zulasklung
  dessen,  den  er  einzustellen  gedenkt,
durch  dasselbe  erkennen  zu  lassen;  zu  welchem
  Ende  aber  der  Cinsteller  ein  Zeugniß
  seines  Oberamts,  daß  er  zur  Einreibung
  deßinitio  bezeichnet  fepe  beizubringen
  hat.

4.  1.3.
Der  Kreis=  Rekrutlrungerath  hat  die
Einsteher  über  deren  Zulassung  er  erkennt,
in  elne  besondere  diste  (Cinsteherelltte)  2

·6#

bringen,  wesche  nach  dem  dieser  Instruktion
  beigefügten  Formular  abzufassen  ist.

In  dem  Protokeoll  des  Kreis-Rekrutb
ungsraths  wird  blos  angeführt,  daß  N.  J.
für  J.  J.  als  Cinsteher  zugelassen  und
mlitelst  Handgeläbdes  vorläusig  in  Pslichs
ten  genommen  worden  sey.

ß.  i04.

Ueber  die  bei  der  Ausbebung  angenommenen
  Elnsteber  stelli  der  Kreis-Rekrutirungsrath
  dem  Oberamt  einen  Auszug  aus
der  Cinstehersliste  zu.

Die  bel  der  Nachaushebung  angenommenen
  Einsteher  welst  der  Kreis-Nekrutirungsrath
  an,  sich  segleich  bel  dem  Oberamt,
  welchem  der  Einsteller  angehdrt,  zu
melden,  und  giebt  zugleich  diesem  Oberamt
  durch  Mitthellung  eines  Auszuges
aus  der  Einstehersliste  von  der  Annahme
des  Einstehers  Nachricht.

Die  durch  die  Assereirungs-Kommission
unmittelbar  angenommenen  Cinsteher  endlich
  werden  dem  Oberamt  durch  diese  Kommissien
  angezeigt.

½%“

Sobald  das  Oberamt,  welchem  der  Einsteller
  angebbrt,  ven  der  Annahme  des
Einstehers  Kenniniß  erbhält,  weist  daselbe
dle  betreffende  Amtsflege  an,  die  bei  ihr
vepontete  Cautin  nasumme  zur  Staatsschulden=
  Zahlungskafse  einzuliefern.
        <pb n="71" />
        Demnächst  bat  der  Okeramtmann  im  vie
neunte  Colenne  der  Hlchungsliste  den  Einsteber
  einzmragen,  welchen  ein  Mirhär-=Richtiger
  für  sich  gestellt  hat.

s.

Wenn  der  Einsteber  angenommen  kst
stellt  der  Kreis-Rekrutir  ungsraih  oder  die
IIIIII
partements,  je  nachdem  dlese  oder  jener
über  die  Zulassung  des  Elnstehers  erkanm
bu#,  dem  Einsteller  nach  dem,  bleser  Instruktion
  beigefägten  Formular  einen  Freischein
  aus.

10%

s.  104.

Sobald  über  die  Zulaffüng  des  Einste“
hers  erkanmt  ist,  ist  er  zur  Berfügung  des
Kliegeministers  gestellt.  «

Duoberbesmebsbendnbetdledukch
denskelgiNekrukirungsrats  angenommenen
  Einsteher  anzuweisen,  sich  dergestalt
bhereil  zu  halten,  Taß  sie  auf  Vetlangen
Paleich  eingereiht  werden  können.

Sechstes  Kapitel.

Ves  abwesend  en  und  ungehorsamen

Mil  itrpflichtigen.
so#n.

Dlejenigen,  *v⅞  #ich  einen  Ungehorsum
  gegen  das  Rekruirungs-Gesetz  zu
Schulten  kommen  lassen,  es  sen,  daß  sie
e  der  Aushebung  oder  der  Nachaushe-6s



bung  nicht  erschelnen,  oder  doß  sie  sich  der
Cinreihung  enizichen,  und  welche  ·  daber
nach  Verschiedonheit  der  Umstaͤnde  Festungsoeder
  Gefängn#ip  =  Strafe,  eder  Verlängerung
  der  Dienstzeit  zu  gewar#en  haben
CArt.  4%  „4,  468,  49  des  Gesetzes  find
rurch  die  Oberbeamten  In  eln  besonderet
Verzeichniß  (kiste  der  ungebersamen  Miluiärpstichtigen)
  zu  bringen,  in  welchem
die  nähern  Umstände  ihrer  Verschuldung
anzuführen  find.

In  diese  Liste  werden  die  ·  ungeborsomen
Militaͤrpflichtigen  unter  die  Gemeinden,
denen  sie  angehbren,  eingetragen.

.  109.

BGegen  die  in  die  Liste  der  ungehorsamen
Militärpflichtigen  Eingetragenen  ist  nach
Maßgabe  der  gesetzlichen  Vorschriften  zu
verfabren,  und  es  soll  jene  Liste  jedes  Jahr
bei  Berichtigung  der  Rekruttrungs-Listen
durch  den  Oberamtmann  mit  den  Ortsvorständen
  durchgegangen  und  sofort  gegen  dienigen,
  welche  bis  dahin  der  Aufmerksam
keit  entgangen  seyn  E#nnten,  das  Gerigne##
verfügt  werden.

6  #  ½0.

Der  Oberamtmam  hat  taf#e  zu  sorgen,
raß  diejenigen,  welche  als  krink  oder  verbaftet
  bei  der  Aushrbung  nicht  erscheinen
bbnnen,  (Art.  45  des  Gesetzes)  durch  den
brireffenden  Oberamksarzt  besichtigt  werden
        <pb n="72" />
        und  diß  dem  Kreis-Rekeutfrungsrath  das
Zeugniß  des  Arztes  in  Beziehung  auf  ihrs
Dienchächtigkeit  noch  vor  dem  Schlusse  der
Nachaushebung  zukomme.

Wenn  zu  Folge  der  im  Gesesz  gemachten
  Poraussetzungen  der  Fall  eintritt,  daß
ein  Kranker  oder  Verhafteter  bei  der  Ausbebung
  des  nächstfolgenden  Jahrs  sich  zur
Nachvisttation  zu  stellen  hat;  so  muß  ihm
dieses  durch  das  Oberamt  instnuirt,  und
ein  Insinuations-Dokument  zu  den  Akten
gelegt  werden.

Dleses  Insinuations  -Dokument  wird
bei  der  Aushebung  des  nächstfolgenden
Jabrs  dem  Kreis-Rekrutirungsrath  vorgetelegt,
  welcher  sodann  über  dergleichen  Indioiduen
  nach  Porschrift  des.  Gesetzes  er:
kennt.  ·

L

Zu  Art.  46  des  Gesetzes  wird  folgendes
bemerkt:

Bel  demjenigen,  welcher  kelne  Befreiung
wegen  Familien-Verhältussse  oder  wegen
Berufs  an  pricht,  bleibt  noch  die  Frage
von  der  Diensttächtigkeit  zu  entscheiden
übrig.  ·

Dannn.diessskqgenurnachvqrgsm

gigekBesthigsngInchuoetlößigkeitzeptiz
schieden  werden  kann,  und  da  es  eine  voruͤgliche

  Bestimmung  des  Kreis-  Rekrutitungsraths
  ist,  über  die  Diensttaͤchtigkeit

10

4u  erkennen;  se  ist  die  veysbnlische  Gegenwart

  derjenigen  Militärpflichtigen,  welche
keinen  Befreiungsgrund  ansprechen,  um  so
nolhwendiger,  als  gerade  diese  es  sind
welche  nach  Maßgabe  ihrer  Nummer  der
Aushebung  unterliegen.

Inzwischen  kann  es  Fälle  geben,  wo  ein
Militärpflichtiger  in  seinen  Berbälinissen
bedeutend  gestbrt  würde,  wenn  er  der  Ausbebung,
  anwohnen  müßte,  während  dem
Rekrutirungs-Gesetz  auch  ohne  sein  persbnliches
  Erscheinen  Genüge  gescheben  kann.
Dahin  gehbrt  z.  B.  wenn  ein  Miliärpflichtiger
  sich  an  einem  entfernten  Orte
besindet,  und  dessen  Vater  oder  Vormünder
  sich  verbindlich  machen,  ihn,  falls  ihn
die  Reihe  treffen  würde,  sogleich  herbeizuschaffen
  eder  einen  Einsteher  für  ihn  zu
stellen.  In  dergleichen  Fällen  nun  kann
die  Krels-Regierung  einen  Militärpfiich-#gen
  vom  persbnlichen  Erschelpen.  dispensiren.


Nur  wird  dabel  immer  vorausgesezzt,
daß  der  Milltärpfüchtige  auf  Befrelung

wegen  Dienstuntächtitkeit  keinen  Anspruch

mache,  und  daß  solches  ausdrücklich  erklárt
werde,  indem  über  Dienstuntüchtigkeit,  falls
fle  nicht  notorisch  ist,  nur  bei  persbullcher
Gegenwart  des  Militärpftichtigen  entschieden
  werden  kann.  C  Art.  1#  des  Gefebes.)
        <pb n="73" />
        Dlejenigen,  welche  eine  Befreiung
chegen  Familien=  Verhéltusse  oder  wegen
Berufs,  oder  wegen  notorlscher  Dienstuntüchtigkelt
  in  staiten  kommt,  können  solche
burch  andere  geltend  machen,  (Art.  13.
des  Gesedes)  und  beduͤrfen  bieju  der  Dis-Vvensation
  vom  perstullchen  Erschelnen  nicht.

#

Da  nur  der  zum  Con#ungent  definlso

Bezeichnete  einen  andern  für  sich  einstellen

kann;  (Art.  3:  des  Gesetzes)  so  kann
auch  nur  derjenige,  welchen  am  Tage  der
Auebebung  die  Relbe  trifft,  zum  Comintent
  definltio  bezeichnet  zu  werden,  sich
durch  einen  gesetzlich  qualisicirten  Einsteher
vertreten  lassen,  (Art.  46  des  Gesetzes)
es  wellte  dann  ein  Militärpflichtiger  auf
elle  Fäle,  die  Reihe  mag  ihn  treffen  oder
nicht,  einen  Einsteher  für  sich  seellen
(  ##dieser  Instruktion.)  Da  übrigens
der  Sinn  des  46.  Artikels  dahin  geht,
demjenigen,  welcher  im  eintretenden  Fall
einen  Clusteh#er  für  sich  elnzustellen  entschlossen
  ist,  das  persbnliche  Erscheinen  zu
erstaren;  so  findet  die  Bestimmung  dieses
Ar  itels  auch  alsdann  Anwendung,  wenn
der  Vater  oder  Vormuͤnder  eines  Militaͤref.ichtinen
  bei  der  Aushebung  erscheint,
und  auf  den  Fall,  daß  letzieren  die  Reibe
nifft,  oder  in  der  Folge  treffen  wuͤrde,
bum  Comingent  desiuitiv  bezeichnet  zu  wer-91



den,  sich  verbindlich  macht,  einen  Einsteher
  zo  stellen.

Nur  wird  auch  pler  vorausgesetzt,
daß  der  Militsruftichilge  auf  Befreiung
wegen  Dienstuntüchtigkelt  keinen  Anspruch
tnache,  und  daß  solches  von  selnem  Vater
Sder  Vormümer  ausdrücklich  erklärt  werde)
#  sodann  ein  solcher  Militaͤrpflichtiger
nach  Maßgabe  seiner  Nummer  zum  Con-Ungent
  oder  zur  Crgänzung  deßinitio  beleichnet
  wird.

#  113.

Auf  diejenigen,  welche  vom  persbellchey
  Erscheinen  dispensirt  oder  welche  bel
der  Aushebung  in  der  F.  117  bemerkten
Maße  vertreten  werden,  findet  die  Bestimmung
  des  Art.  48  des  Gesetzes  glelchfalls
Anwendung,  dergestalt,  daß  sie  von  dem
Zeitpunkt  an,  wo  sie  zum  Centingent  definktiv
bezelchnet  werden,  sich  selbst  oder  einen  gesetzlich
  qualifizirten  Cinsteher  innerhalb  24
Tagen  zu  stellen  haben,  widrigenfalls  sie
als  Ungeborsame  behandelt  werden,  ed  wäre
ibnen  denn  aus  besondern  Gründen  durch
das  Kbnigl.  Kriegs-Miristerium  ein  länterer
  Aufschub  bewllligt  worden.

Vorste##endes  wird  zur  allgemeinen  Nachachteng
  bierdurch  bekannt  gen  acht,  mit  der
weistern  Bemerkung,  daß  über  die  Kosten
des  Rekrutirungsgeschäfts,  die  Kassen,  die
        <pb n="74" />
        sle  zu  bestreiten  haben,  ihre  Pruͤfung  und
Dekretur,  und  über  die  Beiträge  der  Einz
Keller  zu  jenen  Kosten,  demnächst  eine  besondere
  erläuternde  Verordnung  nachfolgen
werde.

Ueber  zweifelhafee  Gegenstände,  die  in
gegenwärtiger  Instruktion  nicht  berühre
Pon  follten,  ist  den  Kiels-Regierungen

712

und  den  Kreis-Rekrutlrungsräthen  öberlassen,
  bei  dem  Ober-Rskrutlrungerath,
enzufragen.
Stuttgart  den  4.  Febr.  1820.
Bei  Berhinderung  des  Vorstandt
Direkior  Kapff.

 

Hierzu  folgende  Formularien:

Beilage  Lit.
Lit.

Ortsobrigkeit.

Lit.

A.  SGhema  der  Contingents--  eiste.
B.  Zeugniß  guter  Auffuͤhrung  fuͤr  einen  Einsteher  von  Seiten  der

C.  Zeugnlß  guter  Auffuͤbrung  fuͤr  einen  Ex-Kapitulanten,  der

einzustehen  Willens  ist,  von  Seiten  seines  ehemaligen

Befehlshabers.
Lir  D.  Einstehers-Liste.
Lit.  K.  Freischein  für  denjenigen,  der  elnen  Einsteher  gestellr.
        <pb n="75" />
        JI  nstruktion
für  die  dem  Kreis-Rekrutirungsrathe  beigegebene  ärztliche  Commission,
als  Anhang  zu  der  Instruktion  für  die  Vollziehung  des  Rekrutirungsgesetzes
vom  7.  August  137:9.

9.  1.

In  dem  Rekrutirungs--Gesetz  und  der
zu  Vollziehung  desselben  gegebenen  Instruktion
  sind  bereits  die  Bestimmungen  entbalten,
  durch  wen  die  Militärpstichtigen  in
Beziehung  auf  ihre  Diensttüchtigkeit  visitirt
  werden  sellen,  und  wem,  wenn  dle
visitirenden  Aerzte  sich  nicht  vereinigen  kbnnen,
  die  Entscheidung  zunehe,  auch  wie
es  wegen  der  nicht  in  die  Gusseren  Sinne
fallenden  Gebrechen  und  der  vorübergehend
Kranken  gehalten  werden  solle.  Hinslchtlich
  dieser  Gegenstände  wird  daher  auf  das
Geset  (Art.  #1,  22,  13,  14,  17,  45)  und
dle  erwähme  Instruktion  (y.  60,  64,  66)
verwiesen,  und  hier  nur  noch  von  dem  Verfabren
  bei  der  Visitation  und  den  Gebrechen,
  welche  zum  Militärdienst  untächtig
machen,  gehandelt.

.  2.

Den  Visttatoren  wird  in  dem  Ort,  wo  die
Bisitation  vorgenommen  wird,  zu  Vornahme
hres  Geschäfts#in  helles  und  gerdumiges  Zimmer
  angewlesen,  u.  ihnen  zu  Führung  des  Probekolls
  der  Amtsversammlungs-Aktuar  ohne
Beiziehung  von  Urkunds-Personen  zugegeben.

F.  3.

Das  Protokell  wird  nach  dem  dleser  Instruktion

  angehängten  Formular  verfaßt.
s.  4.

Noch  ehe  der  Kreis-Rekrutirungsrath
seine  Verhandlungen  beginnt,  wird  von
dem  Amtsversammlungs-Aktuar  aus  der
Jiehungsliste  des  Oberamts  der  Reibenfolge
nach  das  Geeignete  in  die  erste,  zweite
und  dritte  Colonne  des  Vislitations-Drotokolls
  übertragen.

Diejenigen,  welche  nach  dem  Erkenntniß
des  Kreis-Rekrutlrungsraths  visirirt  werden
  sollen,  werden  von  demselben  der  Visttations-Commission
  unter  bloßer  Bemerkung
  ihrer  Loosnummern  übergeben.

9.  6.
Der  Regel  nach  werden  mehrere  Mililtärpflichrige

  zuglesch  visitirt;  verlangen  hintgegen

  einzelne,  abgesondert  von  andern

visitirt  zu  werden,  so  muß  ihrem  Gesuch
statt  gegeben  werden.

"“  1

Die  Art  der  Visttation  ist  im  allgemeinen

  den  vifsttirenden  Aerzten  überlassen;
4
        <pb n="76" />
        jedoch  müssen  die  der  Visttation  unterwersenen
  obllig  entkleidet,  an  allen  Theilen
des  Körpers  besichtiget,  und  dabei  besonders
  auf  die  gute  Ausbildung  der  Respirations-Organe,
  und  die  freie  Beweglichkeit
  der  Gelenke  gesehen  werden.

F.  8.

Die  Visliatlon  geschieht  von  den  visttlrenden
  Aerzten  gemeinschaftlich,  und  mir
mbglichster  Schonung.

9.  9.

Dis  Resultat  der  Visttatlon  und  die
Beur:bheilung  der  Gebrechen  ist  in  die
vierte  Colonne  des  Protokolls  kurz,  aber
bestimmt,  und  in  teutscher  Sprache  einzutragen;

  wo  es  aber  die  bessere  Perständlichkeit

  erfordert,  können  die  Kunstwbrter  beigesetzt
  werden.
.  1

Das  hierauf  gebaute  Urtheil  über  Diensttächtigkeit
  wird  in  der  fünften  Colonne  des
Protokolls  bemerkt.

Der  Visttirte  wird  je  nach  dem  Erfund
als  „tüchtlg"“  oder  „untächtlg“  bezelchnet.
  Die  Bezeichnung  „tächtig  zu  Nebenbestimmungen“
  fällt  gänzlich  hinweg.

·•..

Wenn  die  Tüchtigkelt  blos  auf  dem
Aussoruch  des  Miritkrarztes  beruht,  so
ist  solches  unter  Anfährung  seiner  Grände
in  dem  rotokoll  zu  bemerken.

74

ß.  12.
Sollte  der  Milltaͤrarzt  gegen  die  Ausicht
  des  Ciollarztes  einen  Mllitärpflichtigen
für  untüchtig  erkennen,  so  ist  die  Ansicht

eines  jeden  unter  Bemerkung  der  Gruͤnde

in  das  Protokoll  aufzunehmen,  und  in  der
Entscheldung  der  Beisaz  zu  machen  „bleibt
auf  die  Entscheidung  des  Krels-Medicinalraths
  ausgesetzt.“

#b.  15.

Nach  beendigter  Visttatlon  ist  das  Protekoll
  von  den  visitirenden  Aerzten  und  dem
Aktuar  zu  unterschreiben,  und  dem  Kreis-Rekrutlrungsrath
  zu  übergeben.

ê".  14.

Ueber  die  in  dem  Visitations  -Protokoll
bemerkten  Gebrechen  ist  die  strengste  Verschwiegenheit
  zu  beobachten.

9.  15.
Was  die  Beurthellung  der  Gebrechen

selbst  betrifft,  so  kommt  hlebei  hauptsächlich

  in  Betrachtung,  daß  nur  Jünglinge
von  Einem  Alter  bei  der  Musterung  zu
erscheinen  haben,  daß  sie  nur  Einmal  der
Musterung  unterworfen  werden,  und  daß
überhaupt  die  Frage  über  Diensttächtigkeit
ein  für  allemal  desinitiv  entschieden  werden

muß.  s.  16.

Im  allgemeinen  wird  daher  bemerkt,
daß  kleine  kürperliche  Unvellkommenheiten
        <pb n="77" />
        eines  Miltaͤrpflichtigen,  welche  dei  Erfüllung

  seines  kuͤnftigen  Berufs  nicht  hindersich

  sind,  keine  Untuͤchtigkeit  begruͤnden
können.

Es  werden  daher  alle  dlejenigen  für  tüchtig
  angenemmen,  welche  mit  unbedeutenden
  leicht  zu  beilenden  Kronkheiten  und
Gebrechen  bebaftet  sind;  desgleichen  diejenigen,
  deren  Krankheiten  und  Gebrechen
zwar  längere  Zeit  zur  Heilung  erfordern,
jedech  vollkommene  Heilung  und  Diensttüchtigkeit
  erwarten  lassen.

s.  17.

Zu  den  Krankbeiten  usd  Gebrechen,  welche
  vom  Militärdienst  ausschließen,  und  als
in  die  Sinne  fallend  Gegenstand  der  Beurtbeilung
  der  rztlichen  Commission  #nd,
gehdren  vorzüglich  folgende:

)  Abweichungen  vom  nermalen  Zustand,

womit  eine  unhellbare  Mißbildung  oder

Verunstallung  des  Körpers  verbunden

ist;

2)  Krankheiten  des  Korpers,  welche  dle
Visitatoren  nach  den  Grundsaͤtzen  der
Kunsk  als  unheilbar  erklärem;

5)  Balg,  und  Flessch-Geschwälste,  Dräsen-
  Verbärtungen  In  der  Achselhthle  und
Leisten-Gegend,  welche  die  Dressirung
und  das  Marschiren  hindern;

4)  Unbeweglichkeit  des  Kopfs;

5)  nicht  geschlossene  Fontanellen  der  Hirn-75



schale,  wie  auch  überhaupt  fehlende  Beinfubstanz
  an  der  Hirnschale;

6)  widernatürliche  Eindrücke  der  Hirnschale;


7)  Knochen-Geschwülste  und  starke  Narben
  am  Kopf,  welche  das  Tragen  der
militaͤrischen  Kopfbedeckung  hindern.

8)  Erbgrind;

9)  Verlust  eines  Auges;
10)  Blindheit  vom  grauen  oder  schwarzen
  Staar;
11)  unheilbare  Gesschts-Fehler,  als
a.  unheilbare  Krankheiten  der  Thränen=Organe;


b.  unheilbare  Augendeckel  =  Lähmung;

c.  Entzändung,  Verhärtung  und  Eiterung
  des  Standes  der  Augendeckel,
mit  Verlust  der  Wimpern;

d.  Umsiuͤlpung  oder  Spaltung  der  Augendeckel;


e.  starkes  Schielen  der  Augen;

13)  nicht  operirte  Hasenscharten,  mik  oder
ohne  gespaltenen  Gaumen;

13)  bbaartige  Lippen-Geschwüre,  bippenund
  Zungen-Krebs;  .

4)  stinkender  Geruch  aus  der  Nast  und
dem  Mund,  von  unheilbarem  Beinfraß
oder  Geschwüren;

#5)  Verlust  eder  beträcheliche  Verunfkaltung
  der  Nase;

16)  polypbse  Auswachsungen  in  der  Nase;
        <pb n="78" />
        17)  widernatürlich  verengte  Nasenlbcher,
welche  im  Sprechen  und  Athmen  hindern;
18)  feblender  oder  gespaltener  Gaumen;
19)  unheilbare  krankhafte  Beschaffenheit
der  Mundhbhle,  der  Zunge,  der  Mandeln,
  des  Zäpschens,  mit  Verlust  der
deutlichen  Aussprache;

20)  Zahnloslgkeit,  oder  schadhafte  Beschaffenhelt
  aller  Schneid=  und  Eckzähne;
3)  verunstaltende  Knochen-Geschwälste
an  den  Gesichts=  und  Kiefer-Knochen;
:33))  unheilbarer  stinkender  Eiter-Ausfluß
  aus  den  Ohren;

15)  eiternde  oder  verhärtete  Ohrendrüsen,
als  unheilbar  anerkannt;
à4)  Speichel-Fistel  und  unwillkährlicher
Speichelstuß,  als  unheilbar  anerkannt;
al)  Muttermähler,  wenn  sie  das  Gesicht
sehr  verunstalten;

36)  unbellbarer  Kropf,  mit  Beschwerden
im  Athemholen;

21)  skrophulbser  dicker  Hals  mit  Verbärtung
  oder  Geschwüren,  mit  Beeinträchtigung
  der  Sprache  und  des  Athembolens;


18)  stelfer  und  krummer  Hals;

29)  krummer  Ruckgrat  mit  Hocker;
30)  mißbildeter  Brustkasten;

31)  zu  starkes  und  andbaltendes  Pulsiren
des  Herzens,  als  muthmaßliche  Folge
eines  organischen  Fehlers;

76

*

3#)  verkehrte  Lage  des  Herzens;

53)  Pulsader-Geschwülste;

35)  zahlreiche  Blutaderknoten,  besonders
an  den  untern  Exiremitäten;

55)  Brüche  am  Unterlelb;

3#)-Krankheiten  des  Hodensacks,  der  Hoden
  und  des  Saamenstrangs,  als  unbeilbar
  anerkannt;

37)  Verlust  beider  Hoden;

38)  Urinfisteln;

359)  unwillkührlicher  Abgang  des  Urin?
und  der  Excremente,  wenn  er  in  einem
organischen  Fehler  liegt;

40)  Afterflsteln  als  unheilbar  anerkannt;

410  Vorfall  des  Afters  aus  Schwiche
oder  elner  andern  unheilbaren  Ursechez

4:)  unbellbarer  Belnfraß  und  Knochen-Brand;


45)  schlecht  gebeilte  alte  Beinbrüche  mit
Verkürzung  oder  Steifigkelt;

440  stark  elnwärts  oder  auswärts  gebogene
  Kule-Gelenke,  welche  verunstalten  und
am  Maschiren  bindern;

45)  beträchtliche  Verkärzungen
Schwinden  der  Gliedmaßen;

46)  Febler  der  Gelenke  durch  Verwache
sung;  Steisigkeit,  dauernde  Schwäche
der  Böänder  von  vollkommenen  oder  unvollkommenen
  alten  Auslenkungen;

47)  Verlust  elnes  Daumens  oder  einer
großen  Zehe,  Verlust  oder  verstämmelund
        <pb n="79" />
        77

ser  rechter  Zeigsinger:  sofern  die  Vers#emmlung
  an  den  Verrichtungzen  hindert;


46)  fehlende,  verstuͤmmelte  krumme,
labme  oder  steife  Finger  oder  Zehen,
wenn  fie  am  Exerziren  und  Marschiten
hindern;

40  Krebs  oder  unheilbare  Geschwuͤre  mit
großer  Degeneration  der  Haut  aus
Kränklichkelt  entstanden;

50)  Hautausschläge  aller  Art,  welche
aus  allgemeiner  Kränklichkeit  entstanden
sind,  und  Ansteckung  oder  Eckel  bei  den
Kamereden  befürchten  lassen-#.

  18.

Die  Beurthellung  sonstiger  in  die
Sinne  fallender  kbrperlicher  Unvollkemmenhelten,
  welche  den  Kamit  Behafteten
um  Militérdienst  untüchtig  machen,  bleibt
dem  pflichnätzigen  Ermessen  der  oisitirenden
  Aerzse  überlassen.

Uebrigens  verstebt  man  sich  za  denselben,
daß  sie  sowohl  hierbes,  als  bei  Behandlung
de“  Visitationsgeschäfts  überhaupt  mit  der
Frößten  Gewissenhaftigkeit  zu  Werk  gehen
werden.

19.

Zu  den  nicht  in  die  Sinne  fallenden

und  eben  deswegen  der  Beurthellung  der

vouisitkrenden  Aerzte  uscht  unterllegenden,  die
Dierstuntüchtigkeit  begründenden  Gebrechen
sind  namentlich  zu  rechnen:

krankhafte  Beschaffenheit  des  Geistes,

Kurzsichtigkeit,  Taubheit,  Uebelhdrigkeit,

Stmmheit,  Epilepste,  Grles=  und  Steinbeschwerden

  u.  s.  w.
Alle  diejenigen  Militärpflichtsgen,  welche
wegen  eines  solchen  Gebrechens  Befreiung
ansprechen,  sind  daher  von  der  ärztlichen
Commission  auf  den  Bewels  der  hiebei
allein  in  Betracht  kommenden  Notorietét
desselben  nach  Maßgabe  des  F.  64  der  In.
struktion  für  die  Vollzlehung  des  Rekrutirungsgesetzes
  zu  verweisen.

20

Entstehr  jedoch  die  Frage,  ob  ein  pler
nicht  namentlich  aufgezéhlies,  nicht  in  die
Sinne  fallendes,  aber  auf  Notorietét  beruhendes
  Gebrechen  zum  Militärdienst  untächtig
  mache,  so  hat  die  ärztliche  Cemmission
  dem  Kreis-Rekrutirungsrathe  ihr
pftichtmäßiges  Gutachten  hierüber  abzugeben.


Stuttgart  den  4.  Febr.  1##0.

Könliglicher
Ober-Rekrutirungsrath.
        <pb n="80" />
        73

N.  N.  Keis.  Visitations-Protocoll  #  G.

vom  Jahr  1820.

 

do#os-Vor=  und  Zu  1  Geburts=  und  Entschei-Gebrechen.

Nummer.  Namen.  Wohn-Ort.  dung.

1.  2.  3.  4.  5.

—

unheilbarer  Kropf,  mit  Be-  ç
"6  schwerden  im  Athemholen.  Untächtig.

 

2-  ·  —  1  —  Keine.  Tuͤchtig.

 

verstuͤmmelter  rechter  kleiner  Tuͤchtig.
Finger.

 

 

 

4.  —  —  Erbgrind.  Untuͤchtig.
        <pb n="81" />
        Beilage  Lit.  B.

Zeugniß  guter  Vufsührung  für  einen  Einsieher,  von  Seiten  der  Ortsobrigkeit.

Verweiser  dieses,  (Vor=  und  Zunamen,  ouch  zu  bemerken,  ob  ledig  eder  kinderleser
  Witmer)  Sehn  von  (Vor-  und  Zuname  und  Wohnsitz  des  Vaters)  welcher  bei
der  heurigen  Aushebung  für  einen  andern  einzustehen  willens  ist,  hat  sich  (zu  bemerken:
seit  wann,  und  ob  mit  oder  ohne  Unterbrechung)  hier  aufgehalten,  und  während  dieser
Zeit  immer  gut  aufgefäührt.

Auch  ist  derselbe  gegenwärtig  in  keiner  Criminal-Untersuchung  befangen.

Welches  wir  bei  unsern  Pflichten  bezeugen  N.  W.  den

Der  Gemeinde-Rath.
(Unterschriften.)

Vorstehendes  Zeugniß  wird  mit  der  Bemerkung  beglaubigk,  daß  W.  W.  der  Aushebung
  nicht  mehr  unterliegt.  W.  N.

Oberamt.

(Den  Umstand,  daß  der  Einsteher-der  Ausbebung  nicht  mehr  unterliege,  hat  immer
dasjenige  Oberamt  zu  bezeugen,  welchem  derselbe  in  Bezlehung  auf  Militärpfichtigkeit
engehhrt.  Bei  Exkapltulanten  bedarf  es  dieses  Zeugnisses  nicht.)

Beilage  Lit.  C.

Tugnis  guter  Aufführung  für  einen  Erkapitu'anten,  der  einzusteben  Willens  ist,  von  Seiten
seines  ehemaligen  Besehlshabers.

Vorweiser  dieses,  (Nationale)  welcher  bei  diesseitigem  Regiment  (zu  bemerken,  wle
lange  und  in  welcher  Elgenschaft)  gedient,  und  (Zeitpunkt  der  Entlassung)  aus  dem
Militär  entlassen  worden,  hat  sich  während  seiner  Dienstzeit  gut  aufgefuͤhrt,  welches  ihm,
da  derselbe  bei  der  heurigen  Aushebung  fuͤr  einen  andern  einzustehen  willens  ist,  hierdurch
  bezeugt  wird.

M.  den
(Unterschrift  des  Regiments-Befehlshabers.)
        <pb n="82" />
        M.  Kreis.

Einstehers-Liste

 

 

 

 

 

 

1.  Geburtsort,  Oberamt.  Meß
Vor-  und  Zu-  GSGeburts/  -.  aufentbait  dort,  Slonalement  Profession  '
z  Namen  Oberamt.  oder  Stan
5  des  Tag  und  #.  Pater.  des  und  J.

Elnstehers.  Je.  DWeba  Elnstehers.  çellgun.
"#  0
1.  2.  3.  4  8.  6.  7.
1.  Wangen,  Cantstadt.  Haare  blond.  13immermaun
evangel.
sten  2.  ebendaselbst.  Augen  blau.  (Wenn  der
ehn  Gessebruer.  Weil.  Zelcderto  Gesihtsfarbe  rötblicht.,  Sia  188.
1.  -  ,  .  .
Müler.  »  Muͤller.  Besondert  pocken,  kusssee
1  ¾
#“  4.  Wangen,  Cantstadt.belchen  natblat.  fän-  Ercapitulant.)
        <pb n="83" />
        Beilage  Lit.  D.

 

 

 

eramt  N.
auf  das  Jahr  1820.  Ob
Tag  an  Vor-  und  Zu-  Gemelnde  Looswelchem
  er  Ramen  und  Oberamt,  Nummer,
Weiset  sich  aus  mlt:  sangenommen  des  benen  er  die  ihm
wurde.  Elnstehers.  ang  ehoͤrt.  bugesallen.
6.  9.  10.  11.  13.
In  diese  Colonne  werden  die  Beweisurkunden  eingetregen,
  welche  der  Cinsteber  deibringt,  als  da  hnd:
7  eine  Qutttung  fär  die  bei  der  Amtspflege  N.
—*  Cautionssumme  von  Loo  fl.;  "„
2.  Tanfioet  20sten
5.  Puang-  -*ie  Auföhrung,  von  der  Orto!  Völlip#  Flederic  Untertürkhelm.
obriale  Merz  29.
4.  PorStritn  von  selnem  vorlgen  Reglmentscom=  Maler.  Cantstadt.
mando.  —

5.  Adschied.

6.  erlanbnizlchetn  des  Kriegemlulsters,  falls  der
Einsteder  verheirstbet  oder  Wittwer  mit  Kindern
  ist.
        <pb n="84" />
        Beilage  Lit.  E.
Freischein  für  denjenigen,  der  einen  Einsteher  gestellt.

Vorweiser  dieses,  (Vor=  und  Zuname  des  Einstellers)  von  (Gemeinde  und  Oberemt)
  welchen  bek  der  heursgen  Aushebung  das  Leos  zur  Einreihung  getroffen,  hat  (Namen
  und  Geburtsort  des  Einstehers)  als  Einsteher  für  sich  gestellt,  und  ist  somit  für
seine  Person  von  der  Aushebung  frei-Welches

  bezeugt  N.  den

(Unterschrift  der  Behörde,  welche  über  die
Zulassung  des  Einstehers  erkannt  hat.)
        <pb n="85" />
        72

Nro.  7-Königlich-Württembergisches



Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

 

Montas,  den  143.  Februar  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  AKnigl.  Majestst  haben  verms-#
  hochster  Entschließungen  vom  z1.  v.  M.
die  erledigte  Pfarrel  Winterlingen,  Dekanats
Balingen,  dem  Pfarr-Vikar  Ruof  in  Ger-Angen,
  Dekanats  Leonberg,

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Oberhünsbach,
  Oberamts  Künzelsau,  dem  vormaligen
  Dekanats  =  Commissair  Pfarrer
Steinmeyer  In  Schönthal,  und

vom  za.  v.  M.  die  erledigte  Ce-Planei
  zu  St.  Catharinen  in  Reckarsulm
kem  Bikar  Josepd  Schgaf  zu  Burgden
  gnédigst  übertragen.

Sodann  vermbge  hbchster  Entschließungen
  vom  3.  d.  M.  den  Erkonventual
Longin  Wiest,  von  Aledorf,  auf  seine
Bitte,  der  Stelle  eines  Beichtvaters  bei
den  Klosterfrauen  in  Heiligenkreuzthal  zu
entheben,  und  dleselbe  dem  Erkonventual
Kropf  in  Waldhausen  zu  verleihen,  und

dem  Advokaten  Hobach  zu  Gerabronn
die  Stelle  eines  Oberamts-Gerichtsaktuers
zu  Künzelsau  zu  übertragen.

Ferner  haben  Höchstdleselben
vermoge  Cntschliehung  vom  4.  d.  M.  die
erledigte  katholische  Stadtpfarrei  Mun-
        <pb n="86" />
        derkingen,  Obetamts  Ehingen,  dem  Pfarrer
  Schwerdt  in  Donaustetten,  Oberamts
Wiblingen,  und

durch  hoͤchstes  Dekret  vom  5.  d.  M.  das
erledigte  Ober-Accise-Amt  Roth  am  See
dem  bisherigen  Amtsverweser  Kaufmann
zu  ébertragen  geruht.

Unterm  3.  d.  M.  baben  Se.  Könlgl.
Majestät  den  dem  achten  Infanterie-Regiment
  bisher  zugetheilten  Hauptmann
  zweiter  Klasse,  v.  Häusler,  In
gleicher  Eigenschaft  zum  zweiten  Infanterie-Regiment
  versetzt,  und

vermoge  Rescripts  vom  nämlichen  Tage
den  Berg-Cadetten  Albertif  zum  Salinen
  -Inspektor  und  den  bisherigen  Gebeimen
  Cabinets-Canzellisten  Henßler
zum  Cassier  bel  der  Saline  Jaxtfeld  gnédigst
  zu  ernennen  geruht.

Fer##er  haben  Se.  Könlgl.  Majestr
vermoge  gnädigsten  Dekrets  vom  10.  d.  M.
die  durch  Ernennung  des  Gehelmen  Cabinets
  =  Kanzlisten  Heußler  zum  Cassier
bei  der  Saline  Jaxtfeld  erledigte  Stelle
eines  Geheimen  Cabinets-Kanzlisten  dem
bisher  bel  der  Geheimen  Kriegs-Kanzlei
öngestellten  Kanzlisten  Schmidt  zu  übertragen
  geruht.

Der  Ritemelster  erster  Klasse  im  olerten
Reiter-Regiment,  Oberstlieutenant  v.  Bär,
und  der  Rlitmeister  erster  Klasse  im  ersten
Relter-Regiment,  v.  Speth,  haben  unter
  dem  6.  d.  M.  die  Erlaubniß  erhalten,
lbre  Stellen  gegenseitig  zu  vertauschen.

Umerm  3.  d.  M.  wurde  dem  zur  kathelischen
  Pfarrei  Warthausen,  Oberamts  Blberach,
  ernannten  bisherigen  Pfarrer  in
Unteressendorf  von  Nattermann  die
Kdnigl.  Bestätigunz  ertheilt.

II.  Verfügungen  der  Departem  en  ts.

A.)  Des  Justiz-Departements:

1.  Pupillen=  Senat  des  Khnigl.  Gerichtsbofs  für  den  Reckar-Kreis.

Den  Jahrs-Bericht  über  ldie  Verehlichungen  eremter  Personen  2c.  2c.  betreffend.

Damehrere  Oberamtsgerichte  des  Reckar-Kreises
  den  vorgeschriebenen  Jahrs-Berlcht
über  die  im  Jahre  1819  in  ihrem  Oberamtsgerichts-Bezirke

  vorgekommenen  Vereblichungen
  exemter  Personen,  und  die  Fertigung
  deren  Zubringens-Inventarieß  noch
        <pb n="87" />
        nicht  erstattet  haben;  so  werden  selbige  zur
Einsendung  dieses  Jabres-Berichtes  unter
Hinweisung  auf  die  General-Verordnung
rem  20.  December  1810  binnen  elnes

*

*

Termins  von  vierzehn  Tagen  aufgefordert.

Eßlingen  den  15.  Jan.  1830.
Huber.

1kfFf  Criminal-Senat  des  Königl.  Gerichtshofs  für  den  Reckar-Krels.
Staf-Erkenntniß  gegen  den  Advokaten  Schübler.

Vermöge  Erkenntnisses  vom  31.  Der.
v.  J.  ist  der  Advokat  Schuͤbler,  von  Stuttgort,
  wegen  wahrhelrswidriger  Erzählung
von  Thatsachen  in  Betreff  der  Amtsfährung
  Kinigl.  Beamten  in  einer  von  ihm
selbst  oeriahften  Note  in  der  Nummer  54
des  Volkzfreundes  aus  Schwaben  vom
Jahre  1619,  welches  Vergehens  er  für

überwlesen  anzunehmen,  neben  Ersatz  der
Umersuchungs-Kosten  zu  vlerzebntägl-=em
  Festungsarrest  verurtheilt  und
verordnet  worden,  daß  dieses  Erkenntnit
in  dem  Klnigl.  Staats=  und  Regierungs-Blatte
  bekannt  gemacht  werden  solle-Eßlingen
  den  39.  Jan.  1820.
Huber.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
Khnigl.  evangelisches  Consistorium.
Schul  =  Conferenz-Direktoren  betreffend.

1.

De  men  dem  Helfer  Honold  zu  Geiß-Angen
  die  nachgesuchte  Entlassung  von  der
Direkeion  der  Schullehrer-Conferenzen  der
Geißlinger  Dideese  unter  Bezeugung  der
Zufriedenheit  mit  selnem  bisherigen  Diensteifer
  erlheilt,  und  dieselbe  dem  Pfarrer
Herbst  in  Stetten  übertragen  hat,  so  wird
solches  mit  der  Bemerkung,  daß  zum  Conferenz-Orte,
  Geißlingen  bestimmt  bleibe,  biemit
  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  38.  Jamar  1670.
Wachter.

2.

Da  man  dem  Diakonus  M.  Gundert
in  Weinsberg  nach  seinem  Wunsche  die
beitung  der  Schullehrere  Conferenzen  dieser
  Dibcese  unter  Bezeugung  der  Zufriedenheit
  abgenommen,  und  dieselbe  dem
Pfarrer  MI.  Sigwart  in  Affaltrach
übertragen  hat,  so  wird  solches  hiemit  offentlich
  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  3.  Febr.  1#20.

Wächter.
        <pb n="88" />
        C)  Des  Bepartements  der  Finanzen:

Koͤnigl.  Steuer-Collegium.
Einsendung  der  Namen  2c.  der  Oberamts-Diener  betreffend.

Sömtlichen  Kameralämtern  wird  hiemit
aufgegeben,  längstens  innerhalb  vier  Wochen
dle  Namen  der  in  ihrem  Kameral-Bezirke
angestellten  Oberamts-Diener  mit  Bemerkung
  ihres  frähern,  sowohl  aus  berrschaftlichen

  als  aus  andern  Kassen  bezogenen,  Elnkommens
  dem  Stener-Collegium  anzuleigen.

Stuttgart  den  1.  Febr.  18730.
Jöger.

Dienst.  Erledigungen.

Durch  das  am  31.  Jan.  v.  J.  erfolgte
Ableben  des  Kaplans  Lorenz  Spt  ist  die
katholische  Kaplanel  zu  St.  Lorenz  in  Reuhausen,


durch  das  am  nämlichen  Tage  erfolgte
Ableben  des  Pfarrers  Godelmann  dle

Pfarrei  Bickingen,  Dekanats  Hellbrenn,
und

durch  das  am  r.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Stadtpfarrers  von  Schmid,
die  Stadtpfarrei  Nagold  erledlet  worden.
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Oberamt  N.
ion  der  SListe.  Zabhl  Bedin-«
  —  der  Igungsweidestnitiose
  wird
.  Bezeich-forkgeder
  i  d  kungen.
Dei  chnung  und  sonstige  Bemerkungen  neten.  füpr.
7•  8.  9.
b,  weil  er  bei  der  Nachaushebung  nicht  erschienen.  1.  -
2  v  ——  —  *
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chaushebung  nicht  erschienen.  -  "
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        83

Nro.  8.

Künislich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

"  ·-  ---t

Freitag  den  18.

Februar  16)90.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Dienst  =  Nachrichten.

S.  Kkinigl.  Majestät  haben  vermige
Wchster  Entschließungen  vom  8.  d.  M.
die  erledigte  Diakonatstelle  in  Weilheim,
Dck#nats  Kirchheim,  dem  Pfarr-Vlkar
kempp.  zu  Sternenfels;

die  erledigte  Pfarrei  Mähringen,  Dekanats
  Ulm.  dem  Vikar  Mäller  zu  Neuhausen
  eb  Eck;

das  erlekigte  Dekanat  und  die  katholische
  Stadtpfarrei  zu  Ellwangen  dem  General-Vikarlatsrath
  Huberich  daselbst
zu  übertragen,  und

unterm  9.  d.  M.  dem  Waisenhaus-Schullehrer
  Kübler  dahler  den  Titel  eines
Pröceptors  zu  verleihen  geruht.

Sodann  haben  Hbchstdieselben  unterm
  20.  d.  M.  dem  aggregirten  Ober-Lieutenant
  v.  Grebner  des  ersten  Reiter=Regimems
  die  nachgesuchte  Entlassung  aus
den  Militärdiensten  ertheilt,  und

vermige  hochster  Entschließungen  vom
11.  d.  M.  die  erledigte  Pfarrei  Steinbeim
an  der  Murr,  Dekanats  Marbach,  dem
DPfarrer  Scholl  in  Winzerhausen;

die  dritte  Professur  an  dem  Obern-Gymnasium
  in  Rottweil  dem  bisherigen
Cooperator  Krach  daselbst,  und

die  fünfte  Profesur  an  dieser  Lehranstalt.
dem  bieherigen  Verweser  derselben,  Repetent
  Wolf,  gnädigst  übertragen,  zugleich
        <pb n="92" />
        auch  diese  beiden  Professoren  zu  Caplaͤnen
an  der  zwesten  Stadtkirche  in  Rottweil  su
ernennen  geruht.

Ferner  haben  Höchstdleselben  unterm.
r#.  d.  M.  die  erledigte  Stefle  eines  Divektors
  vom  Ober-Rekrutirungsrath,  zugleich

  dem  Direktor  der  Justiz-Sektlon

des  Krlegs=  Departements,  v.  Kapff,
übertragen;

„Ven  quiesclrenden  Stabs-Faurler  Joannie
  zum  Canzlisten  bei  dem  Präásidium
des  Krlegs-Departements  ernannt,  und

vermöge  Resolution  vom  13.  d.  M.  die
erleblgte  Stelle  eines  Diaristen  und  Coplsten
  bei  der  Umgelds-Rech
dem  bleher  bel  der  Netordanen-  Cemmisien
Soctlon  ver  unẽri,  angeste  lien  Canzelllsten
  Steldle  gnädiast  zu  übertragen  geruht.

Unkerm  56.  F.  M.  ohrde  dem  za  der
kalholischen  Kaplanei  in  Dischingen,  kLandkapitels
  Neresheim,  ernannten  von  Stimpfach
  gebuͤrtigen  Alols  Weber,  bisherl.
gen  Vilar  in  Dischingen,  dle  Koͤnigliche
Bestaͤtigung  ertheilt.

s-Kammeer

II.  Verfügungen  der  Departemente.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts-Candidat  Feledrich  endwig
Gaupp,  von-Calw,  welcher  bei  der  ersten
  Dienstpräfung  das  Zeugniß  III.  Classe,
%  gut  bestanden  “,  erhalten  hat,  ist  auf
sein  Ansuchen  als  Referen#dr  II.  Classe

bei  dem  Künigl.  Gerichtshofe  in  Eßlingen
aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  14.  Febr.  1830.

Maneler.

.)  Des  Devartements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

Ni#e  Eintheilung  der  Postimter  des  Köniareichs  unter  das  Hauptvostamt  Stuttgart,  und  die
drei  Ober:  Postämter  Tubingen,  Heilbronn  und  Ulm.

De  Se.  Königl.  Majestät  vermige
bbchster  Entschliehßung  vom  6.  d.  M.  eine
neue  Eintheilung  der  Königl.  Postämter
unter  das  Kdnigl.  Hauptpostamt  Stuttgart
und  die  Obervostämter  Tübingen,  Heilbronn

  und  Ulm  zu  genehmigen  gerubt  haben,
  so  wird  dieselbe  in  der  nachstehenden
Ueberslcht  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.
Stuttgon  den  8.  Februar  1620.
v.  Otto.
        <pb n="93" />
        540
uebersicht
der  neuen  Eintheilung,,  der  Oistrikte  des  Hauptpostamts  Stuttgort  und  der
Oberpostämter  Tübingem,  Heilbrann  und  Ulm.
Hauptpostamt  Stuttgart.
Bbblingen  .  .

Herrenberzg
Negoldyd  .  .  Auf  dem  Stuttgarter  Freudenstadter

Ofalzgrafenweiler  und  Calwer  Cours.
Freudenstadt  4  4

Calw  .  .

Eßlingen.

Plochingen  .  —.

Goͤppingen  ..  Auf  dem.  Stuttgarter  Ulmer  Cours.
Geißlingen  „

euijbausen  ..

Weißenstein  (Poststall)

Kirchbeim  ...  Seiten-ToursnachNeckarthallfnqeu
Nürtingen  .  .  .  und  Plochingen.
Reckartbailsingen  .-Mepingen

  .  .  .  ·

Urach....  Auf  dem  Stuttgarier  Ulmer  und
Feldstetten  ·  .  „Ravensburger  Cours.
Blaubenren  .

Muͤnsingen  .
Schwieberdingen  .
Vaihingen  .  .
Illingen
udwigsburg  .  Aluf  dem  Stuttgarter  Heilbronner
Besigheim  .  .  4  Cours.

Auf  dem  Stuttgarter  Carlsruher
Cours,
        <pb n="94" />
        Waiblingen  .
Schorndorf  .  .
eorch.....  Auk  vem  Stuttgarter  Nuͤrnbetgee
Gmüäünnn(Koaours.  -
Anten.  .  .  .
Ellwangen  ..  .

Bopfingen,  Seiten-Cours  von  Bopfingen  noch  Aaken  und  Närdlingen.

Oberpastamt  Tüblngen.
Waldenbuch  .  .

Hechingen  .  .  »
Balingen  ...  Auf  dem  Tübinger  Stuttgarter  und
Aldingen  ...  Schafhguser  Cours.

Tuuttlingen  4  4  .224—4-1.  .1

Reuttlingen,  Seiten-Cours  nach  Tubingen  und  Mehingen.

Rottweil,  auf  dem  Seiten-Cours  nach  Balingen,  nach  Aldingen  und
nach  Oberndorf.

Rottenburg  .
Horb  .  .  .  .

Sulz·.«.  Auf.  dem  Herrenberger  und  bühinger
Oberndorf  ...  Cours.
Schramberegn

Ebingen,  auf  dem  Seiten-Cours  nach  Ballngen  und  Sigmeringen.
Sigmaringen,  auf  dem  Seiten-Cours  nach  Ebingen  und  Mengen.
Gamerdingen  (Poststall)

Haigerloch  (Yoststall)

Oberpostamt  Heilbronn.
Fürfeld,  auf  dem  Frankfurter  Cours.
        <pb n="95" />
        85

Oehringen  .  .,.
Künzelsau
Ailringen  (Poststall)  .
Mergentheim.  .
Riedbach  (Poststall)  .

Blaufelden  Auf  dem  Würzburger  Rürnberger
Crailshenn  und  Hellbronner  Coues.
kangenburg  4  "  "

Backnang  .  6".

Wöstenroth.  .  v
Hall  0  *
Kirchberg  "  "4  "
Brackenheeien;  ,
Dettingen  ..«.  (Posistaͤlle)
Bählerthann  .  .
Oberpostamt  Ulm.
Nerenstetten  CPDesistal)  .
Heidenheim  .  Auf  dem  Ulmer  Närnberger  Couro.
Neresheim  .  .  .  «  «
Hermaringen  (Poststall)
Ebingen.  ·
Riedlingen  Auf  dem  Ulmer  Schafhauser  Cours.
Mengen  .  .

Zwiefalten,  auf  dem  Seiten-  Cours  nach  Riedlingen.

Ochsenhausen,  auf  dem  Biberacher  und  Memminger  Cours.

Wurzach  .  Aluf  dem  Memminger,  Constanzer
Wolfegg  .  .  .  —1  Cours.
Leutkirch.  .  .  Auf  dem  Memminger,  Constanzer
Wangen  -e  Cours.
        <pb n="96" />
        68

Jeny,  auf  dem  Seiten-Cours  nach  Wangen  und  dem  Kempter--Cours

über  Wangen.

Laupheim  .
Biberach  .  .  ·
Waldsee  .  .  .
Novensburg  ç
Teitnang  .  .  .
Friedrichshafen  .  .
Altshausen  .  .
Saulgau  .  .
Buchauu  .

,·..«·«

Auf  dem  Ulmer  Lindanor  und  dem
Cours  nach  dar  Schweiz  über
Rohrmannsbern.

1

([Auf  dem.  Seiten-Cocts  üsach  Ravensburg

  und  Biberach.

„.  Kbnigl.  kathelischer  Kirchenra  2
a)  Die  Concurs-Prüfung  der  katholischen  Seistlichen  betrtffend.

Die  ordentliche  und  einzige  Pastoral=Concursprüfung
  der  katholischen  Geistlichen

im  laufenden  Jahr,  wird  auf  den  15.  Junl.

bestimint,  wobel  diesonigen  Geistlichen  zugelassen
  werden,  welche  im  Jahre  1677
und  früher  Drlesler  geworden  sind.

Die  Candidaten  haben  sich  4  Wechen

zuvor  schriftlich  zu  melden,  und,  wenn

keine  Abwelsung  erfolgt,  am  Mentag  den

:.  Juni,  Abends  #  Uhr,  auf  der  dbesseltigen
  Kanzlei  zum  Einschreiben  zu  erscheinen.

Uebrigens  beruft  man  sich  auf  die  im
vormjaͤhrigen  Staats-  und  Regierungs-Blatt
  S.  1#1  bekannt  gemachten  Anordnungen.


Stuttgart  den  8.  Febr.  1820.

(Comerer.

b)  Die  Concurs-Präfungen  der  latholischen  Echalliehrer  und  Schuf-Kandidaten  detreffend.

De  ordentliche  Concurs-Prüfung  dahler
in  Stuttgart  für  die  katholischen  Schullehrer
  und  Proolseren,  welche  in  Stadtschulen

  angestellt  zu  werden  wänschen,  wie

auch  für  die  Schullehrer,  welche  befbrderr

werden  wollen,  ond  auf  ihren  dermaligen
osten  noch  nicht  gepräft  wurden,  Kt  dleses
  Jahr  auf  den  :.  Mat  festgeseszt.

Die  Gesuche  um  Zulassung“  zu  dieser
Pruͤfung  müssen.  vier  Wochen  -  vorher  mit
        <pb n="97" />
        Schullnspektoratamtlichem  Bebberichte  eingereicht
  werden;  die  Candidaten  selbst  aber,

wenn  keine  Abweisung  erfolgt,  haben  sich:
m  Tage  vor  der  Prüfung  alse  am  Montan

  den  .  Mal,  Abende  4..Uhr,  auf  der
dieseilgen  Kanzlei  zum  Einschrelben  zuf
stellen.

Die  wel  ordentlichen  Concurs-Prüfungen
bel  den  Präfungs-  Commisslonen  in  Rottweil,

Neckersulm,  Ellwangen,  Riedllngen  und

6

Ravensburg  für  die  äübrigen  katholischen
Schullehrer  und  Schul-Kandidaten:sind  vuf
den  :.  Mal  und  36.  Sept.  bestimmt.

Die  Candle#en  pllen  slch  jederzeit  vierzehn.
  Tage,  vorher  bel,  dem  vorsitzenden,
Dr#fungs-Commissarlus  melden,  und  am
Tage  vor  der  Pruͤfung  zum  Einschreiben
erscheinen.

Stuttgart  den  8.  Febr.  1820.
Cemerer.

C.)  Der  Deyarkements  des  Inners  und  des  Keieges.
Des  Ober-Rekrutirungsraths.
)  Erläuternde  Verordnung,  die  Rekrutirungskosten  betreffend.

Unter  Beziebung  auf  den  Schluß  der
bereits  am  15.  Nov.  v.  J.  und  4.  d.  M.
durch  das  Staats-  und  Rezierungs-Blatt
bekanm  gemachten  Instruktion  für  die  Vollziehung
  res  neuen  Rekrutirungs-Gesetzet
wird  hiemit  in  Betreff  der  Rekrutirungs-Kosten
  felgendes  festgesetzt:

Erster  Abschnitt.

Ven  den  Kosten  und  den  Kassen,
die  sie  zu  bestreiten  poben.

1

Die  Rekrutirungs=  Kosten  werden  unter

Jagrumlegung  der  bisherigen  Verschriften

#beile  von  den  Gemeinden,  theils  von  den

7

Oberamts"  Khrperscheften  „
Staate  getragen.

theils  vom

1
Jede  Gemeinde  hat  diejenigen  Kosten
zu  bestreiten,  die  durch  die  Ferligung  u'chdurch
  die  Berichtigung  ihrer  Rekrutirungsliste
  verursacht  werden.

11  3.

Die  Oberamtspflege  erkauft  die  für  sämtliche
  Gemeinden  des  Oberamts=  Bezirks
erforderlichen  gedruckten  Formularien  der
Rekrutirungslisten;  derselben  wird  jedoch
von  jeder  Gemelnde  die  Auslage  für  ihren
Bedarf  wleder  ersetzt.
        <pb n="98" />
        9  4.
Dle  Bemühungen  bei  der  Ausfällung

der  Rekrutirungslisten  sind  amtliche  Obliegenheit

  der  Ortsgeistlichen,  Ottsvorsteher,

Geineinderä#the  ·  und  Mathbschrtiber;  sie  N
nen  daher  keine  besöndere  elehnge  5%%

für  ansprechen:

K.  5.

De,  wo  für  das  erste  Jahr  der,  die
Stelle  des  Gerichts-Notars  zur  Zelt  noch
Lertretende,  Stadt=  oder  Amteschreiber  oder
dessen  Gehülfe  zu  Abfassung  ver  Rérrutirungsliste
  beigezogen  worden  ist,  hat  dieser
  das  gewöhnliche  Taggeld  biefür,  neben
der  Abschriftgebähr  für  das  Duplikat  der
Liste,  aus  der  Gemeinde-Kasfse  zu  beziehen.

h.  6.

Für  das  Erscheinen  bei  der  Berschtigung
der  Rekrutlrungslister  durch  das  Oberamt
Verden.  den  Ortsvorstehern  die  geseelichen
Tasgelder  aus  lhrer  Gemeinde-Kasse  entrichtet.


.  7.

Die  Öberamts-Korperschaften  leiden  die
die  Verbandlung  der  Bezirks-Ben.
  sch  die  Aushebung  und  durch  vie
Ei#neerung  der  Rekruten  herbeigeführten
#ten,  seweit  sic  nicht  von  den  Gemeinden
  (V.  6.)  vom  Staate  (F.#19—31)
getragen  werdenriir



I.  6.

Fuͤr  seine  Bemuͤhungen  bei  den  Vorbereitungen
  zu  der  Aushebung,  boi  der  Ausbebung
  selbst  und  bei  der  Einltefenung  der-Nekruten
  ist  Ver  Obtramimämn  schon  dira
stinen  flten  Gehalt  belohnt.

9.  9.
Auf  gleiche  Weise  darf  der  Altgar  der,
Amtoversammlung  ber  bel  der  Verhand=(äuz
  ider  Bejirks:  Behbrd  und  bei  der

Visitation  der  Militärpflichtigen  durch  die

dem  Kreis-Nekrutzirungsrathe  beigegebene

aeieztliche  Kommission  das  Protokoll  zu  führen
  hat,  sich  keine  besondere  Anrechnung
erlauben.

c  10.

Ebendasselbe  gilt  von  dem  Oberamtsarze,
wenn  er  an  seinem  Wohnorte  der,  dem
Kreis-Rekrutirungsrathe  zugetheilten,  erztlichen
  Kommission  anwohnt.

.  11.

Die  Erpeditlon  der  Ladungen,  die  Fertigung
  der  Looszettel,  der  Ankauf  der  gedruckten
  Formularien  für  die  Ziehungsund
  Contingentslisten,  deren  doppelte  Ausfertigung,
  und  die  Ergänzung  der  ersteren
aus  den  revidirten  Contingents=  und  Einstellerslisten,
  sodann  die  Abfassung  der  Listen
der  Abwesenden  und  der  Nationallisten  bei
der  Einlieferung  der  Rekruten,  hat  der
        <pb n="99" />
        Oberamtmann  mit  dem  ihm  bei  der  Oberemtspffcge
  ausgesetzten  Kanzleikosten-Aversum
  su  bestreiten,  sobald  die  dleßfallsige  Be-#bmmung
  des  fünften  Edikts  vom  33.  Dec.
1818  vollzogen  seyn  wird-9.

  13.

Se  lange  dieß  nicht  geschehen  ist,  hat
die  Oberamtepflege  die  für  den  Oberamtsbe.r
  erforderlichen  gedruckten  Formularien
der  Ziepungslisten,  desgleichen  die  der
Contingentslisten,  wenn  solche  gedruckt  werden
  sollten,  zu  erkaufen,  und  die  Central-Scodtschreiberei
  hat  gegen  die  herkömmliche
Vergütung  aus  der  Oberamtspflege  die
Rundschreiben  in  dem  Oberamtsbezirk  wegen
  Bekanntmachung  des  Tags  fuͤr  die
Verhandlung  der  Bezirksbehbrde,  die  besonderen
  schriftlichen  Ladungen  der  Elnzelnen,
  die  Verzeichnisse  derjenigen,  die  durch
den  Oher-Rekrutirungsrath  bffentlich  vor-91



geladen  werden  sollen,  die  Borbereltung.

der  Looszettel,  den  Uebertrag  des  Inhalts
der  Rekrutirungsliste  in  die  Zlehungellste,
rie  Fertigung  des  Dupllkats  der  letzteren,
die  doppelte  Abfassung  der  Contingentsliste,
ssrann  die  Ergänzung  der  Zlehungeliste
#us  der  revidirten  Conkingentsliste  so  wie
aus  der  Einstellerliste  des  Kreis-Rekruürungsraths,
  soweit  dlese  Ergänzung  nicht
#irend  der  Aushebung  vom  Oberamtnonn
  selbst  geschieht,  endlich  die  Verfertigung

  der  eisten  der  Abwesenden  und  der
zu  der  Einlieferung  der  Rekruten  erforderlichen
  Nationallisten  zu  besorgen.

F.  15.

Die  zwei  Urkunds-Personen,  welche  dem
Loosen  beiwohnen,  und  die  zwei  Mitglleder
  der  Amtsversammlung,  die  zum  Kreis-Rekrutirungsrathe
  beigezogen  werden,  beziehen
  aus  der  Oberamtspstege  bie  gesetzlichen
  Taggelder.

9.  14.

Eben  so  ist  derjenigen  Person,  welchs
das  Messen  bei  der  Ausbhebung  besorgt,
die  bisher  gewbhnliche  Belohnung  aus  der
Oberamtspflege  zu  entrichten.

sß.  16.

Aus  ihr  werden  auch  die  Kosten  der
Anschoffung  eines  Meß-Instruments  bestritten,
  wenn  solche  erforderlich  sepn  sollte.

#.  16.

Die  Formularien.  für  die  Wisitationsprotokolle
  der  dem  Kreis-Rekrurirungsrathe
  beigegebenen  erztlichen  Kemmission,
werden,  wenn  sie  gedruckt  werden  sollten,
in  jedem  Oberamtsbezirk  gleichfalls  von
der  Oberamtspflege  angeschafft.

#  17.

Die  Condukteurs  endlich,  die  der  ausgehobenen
  Mannschaft  bei  ihrer  Einlieferung
#en  die  betressenden  Regimenter  mitgegeben

2
        <pb n="100" />
        werden,  belohnt  die  Oberamtspflege  des
absendenden  Oberamts.

"  18.
Unterwegs  wird  dle  Mannschaft  einquartirt
  und  erhält  von  den  Quartierträgern

9#

nicht  nur  Dach  und  Fach,  sondern.  auch

Hausmannskost;  der  dießfallsige  Aufwam
wird  in  die  Oberamts-Vergleichung  aufgenommen,
  zu  Vermeldung  von  Weitläufigkeiten
  aber,  die  mit  dem  Betrag  in  keinem
  Verhältalsse  Känden,  von  der  betrefsenden
  Oberamtskörperschaft  ohne  Vergdtung
  auf  sich  gelitten.

J.  18.  «

Die  Staatskasse  bestreitet  die  Diaͤten
und.  Reisekosten  der  Sctaatsdiener,  die
mit  der  Aushebung  oder  Nochaushebung.
beschäftigt  sind.

20.

Die  Mitglieder  und  Sekretäre  der  Kreis-Regierungen,
  und  die  vom  Kriegs-Minister
ernannten  Offlziere  und  Militár-Oberärzte,
welche  bei  dem  Kreis-Rekrutirungsrath
funktioniren,  bezlehen  die  regulatiomäßigen
Diten,  so  lange  sie  außerhalb  lhres  Wohnorts
  sich  befinden.

s.

21.
Fuͤr  ihre  Bemuͤhung  haben  sie  keine  besondere
  Belohnung  zu  fordern.

#.

22.
Die  Reisekosten  derselben  werden  nach  dem
Regulatio  berechnet,  und  die  Militärs  dürfen
  keine  Vorspann  für  sich  ansprechen.

Zweiter  Abschnitt.
Von  der  Prüfung  und  Dekretur
der  Kosten.

A.  23.

Die  von  den  Gemelndekassen  zu  bestreitenden
  Kosten  sind  jedes  Jahr  nach  Vollendung
  der  Verhandlung  der  Bezirksbebbrde
  in  ein  Verzeichniß  zu  bringen,  und
dem  Oberamt  zur  Prüfung  und  Genehmigtung
  vorzulegen.

24.

Die  Kosten,  die  auf  die  Oberamtspflegen
  fallen,  #ind  der  Cognition  und  Dekretur
  der  Kreis-Regierung  zu  unterwerfen.
  Nach  erfolgter  Einlieferung  der  ausgehobenen
  Mannschaft  ist  daher  ein  vollständiges
  Verzeichniß  derselben  an  die  Kreis-Regierung
  zu.  diesem  Behuf  einzusenden.
256.

Die,  die  Staaiskasse  betreffenden  Kosten
werden  von  dem  Ministerlum  des  Innern
auf  die  elbe  angewiesen.

i.  26.

Das  Mitglied  der  Kreis-Regierung  und
deren  Sekretär,  welche  dem  Kreis-Nekrutirungsrathe
  anwohnten,  äbergeben  ihren

#.

·
        <pb n="101" />
        93

Zettel  nach  vollendeter  Aushebung  der

Kreis-Regierung;  diese  läßt  ihn  durch  ihr
Neoisorat  prüfen,  und  sendet  ihn  dann  am
den  Ober-Nekrutlrungsrath.

9.  27.

Die  von  dem  Kriegsminister  ernannten
Offiziere  und  Militaͤr-  Aerzte  reichen  nach
Vellendung  der  Nachaushebung  die  ihrigen
bel  der  Assentirungs-Kommission  des  Ki-=niglichen

  Kriegs-Departements  ein,  die  sie“
ermäßigen  läßt,  und  dann  gleichfalls  dem

Ober-Netrutirungsrathe  zustellt.
#.  26.

Der  Ober-Rekrutirungsrath  sammelt
diese  Zettel  und  legt  ste  sofort  dem  Ministeium
  des  Innern  vor,  um  ihren  Betrag
auf  die  Staats-Hauptkasse  anzuweisen.

.  29.  6

Die  Staats-Haupckasse  wird  diesen  Bekrag

  durch  den  hiefür  besonders  aufgestellsen

  Rechner  (Nekrutirungs-Kassier)  berichtigen

  lassen,  der  auch  die  erforderlichen
baaren  Verschüsse  den  betreffenden  Personen
  auf  Verlangen  zugehen  lassen  wird.
Dritter  Abschnitt.
Von  den  Beitrögen  der  Einsteller
zu  den  Kosten.
*  “*

Die  Beiträge  zu  den  Rekrutirungskosten,

acche  nach  Art.  36  des  Rekrutirungs-Gesetzes

  von  den  Einstellern  iu  entrichten
sind,  gehen  theils  bei  der  Aush##bung  oder
Rachausbebung,  theils  erst  nach  der  Einreihung
  ein.

9.  3..

Diejenigen  Beitraͤge,  welche  bei  der
Aushebung  oder  Nachaushebung  entrichtet
werden,  hat  der  Sekretaͤr  des  Kreis-Re-Erutirungsraths
  in  Empfang  zu  nehmen,
und  dem  Rekrutirungs-Kassier  (Coben  s.  29)
mlit  tinem  genauen,  von  Seiten  bder  Kreis-Regierung
  aus  der  Einstellerliste  beglaubigten,
  Verzeichnisse  entweder  baar  eder
mittelst  Abrechming  der  davon  bezahlten
dekretirten  Diälen  und  Reisekosten  zu  übergeben.


9.  B2.

Die  Beiträge,  welche  erst  nach  der  Einreihung
  fallen,  sind  unmittelbar  an  den
Rekrutirungs:  Kassier  zu  bezahlen,  und
die  Kdnigl.  Assentirungs-Kommission  siellt
lhm  ein  Verzeichniß  der  von  ihr  zugelassenen
  Einstellungen  zu  seiner  Verrechnung  zu.

*—i—e

Won  den  bei  ihm  eingegangenen  Beiträgen

  hat  der  Rekrutirungs-Küssier  theils

die  Vorschüsse  zu  bestreiten,  deren  die  betreffenden

  Personen  bedürfen,  theils  den

Betrag  der  dekretirten  Zettel  derselten  zu
berichtigen.
        <pb n="102" />
        94

34.  F.  36.

Zu  Bestreitung  eines  Vorschusses  bedarf  Ueber  seine  Einnahmen  und  Ausgaben
er  einer  Legitlmation  von  Seiten  des  Ober=  hat  er  genaue  Rechnung  zu  führen,  vor
Rekrutlrungsraths,  zu  Ausbezahlung  des  dem  Schlusse  des  Etats-Jahrs  einen  Zu-Betrags
  eines  dekretirten  Zettels  einer  sammentrag  derselben  zu  fertigen,  in  wel-Anweisung
  von  Seiten  der  Kön#gl.  Staats=  chem  die  Einnahmen  mit  den  von  den  Se-Hauptkasse=
  kretdren  der  Kreis  -Reglerungen  und  von

der  Kdnigl.  Assentirungs-Kommission  ihm
9.  38.  mitgetheilten  Verzeichnissen,  die  Aus—

Reichen  die  elngegangenen  Beitraͤge  zu  gaben  mit  den  Legitimationen  und  Anwei-Deckung
  dieser  Zahlungen  nicht  hin;  so  sungen,  so  wie  mit  den  Empfangsscheinen
hat  er  ungesäumt  dem  Ober-Rekrutirungs-  belegt  sind,  und  diesen  Zusammentrag  nebst
rathe  die  Anzeige  hlevon  zu  machen,  um  dem  etwa  vorhandenen  Kassen=  Ueberschuß
das  Ministerium  des  Innern  zu  Anwei-  der  Staats-Hauptkasse  zuzustellen.
sung  der  fehlenden  Summe  bei  der  Staats-  Alle  betreffende  Bebdrden  haben  sich
Hauptkasse  auf  Wiederrechnung  veranlass  nun  nach  diesen  Bestimmungen  gebührend
sen  zu  können.  zu  achten.  Stuttgart  den  11.  Febr.  1826.

Kapff.
b)  Die  Rekrutirungskafse  betresfend.

Da  nach  der  erläuternden  Verordnung  schüse  zu  bestrelten  nd:  so  wird  biemit
vom  heutigen  Tage,  die  Rekrutirungskosten  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht,  daß  die
betreffend,  die  Beiträge  der  Einsteller  zu  Fährung  dieset  Kasst  dem  früberen  Rekrudiesen
  Kosten  in  eine  besondere  Rekruti=  tenkassier,  Regiments  =  Quatiermeister
rungskasse  stleßen  sollen,  aus  welcher  auch  Mittler  in  Stuttgart,  Üübertragen  worden
die  Diären  und  Reisekosten  der  mit  der  ist.

Aushebung  beschäfeigten  Staatsdiener  und  Stuttgart  den  #1.  Febr.  1870.
die  denselben  hierauf  zu  leistenden  Vor-  Kapff.

Dienst-Erledigungen.
Den  3-.  d.  M.  ist  der  katholische  Kaplan  am  9.  d.  M.  der  Direktor  des  Ober-Zlegler
  zu  St.  Stephan  in  Roxtweil,  Rekrutirungsrathes,  Oberst  o.  Welling,
und  gestorben.
        <pb n="103" />
        95

Nro.  9.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

—————

Samstad,  den  36.  Februar  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  Kinigl.  Mejestét  haben  vermbge
ellerhöchster  Entschließungen  vom  15.  d.  M.
dem  Ansuchen  des  auf  die  Pfarrei  Thamm,
Dekonats  eudwigsburg,  ernannten  Pfarrers
Hochstetter  zu  Fürfeld,  Dekanals  Heilbronn,
  um  Belassung  auf  seiner  bisherigen
Stelle  gnädigst  emsprochen,  und

vom  13.  d.  M.  die  erledigte  katholische
Pfarrei  Mageleheim,  Oberamts  Münsinten,
  dem  Vikar  Maler  in  Kirchheim
uͤbertragen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  durch
Pchstes  Dekret  vom  d.  M.  den
Agessor  beim  Konlgl.  Forstrath,  Grafen

17.

Clemens  v.  Beroldingen,  zu  Ihrem
Kammerberrn  gnbigst  ernannt.

Ferner  haben  Hchstdieselben  unterm
:.  d.  M.  den  Oberlleutenant  Hauff
des  dritten  Infanterie-Regiments  zu  dem
vlerten  Infamerie-Regiment  versetzt;

den  dem  achten  Infanterie-Regimmt
zugeth  ilten  Unterlieutenant  v.  Schilling
bei  dem  dritten  Infanteric-Regiment,  und

den  dem  zweiten  Infanterie-Regiment
zugetheilten  Unterlieutenant  v.  Molitor
bei  dem  siebenten  Infanterie=  Regimens
eingctheilt.  "
        <pb n="104" />
        n.  Verfügungen

96

der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.
Bekanntmachung,  das  Eigen-a#m  gefundener  Schätze  betreffend.

.Da  man  aus  mehreren  vorgekommenen
Fällen  die  Ueberzeugung  erhalten  hat,  daß
die  bestebenden  gesetzlichen  Bestimmungen
Über  gefundene  Schätze  nicht  gehbrig  bekannt
  sind:  so  sseht  man  sich  veranlaßt,  zu
Wermeidung  irriger  Anslchten  dieselben  in
Gemößheit  Königl.  Entschließung  vom  14.
d.  M.  biemit  zur  allgemeinen  Kenntniß
ju  bringen.

1.)  Das  Eigemhum  der  gefundenen
Schäbe  ist  kein  Hoheits-Recht.  Der
Kbnigl.  Fiskus  kann  es  daher  als  solches
  nicht  ansprechen.

a#.)  In  der  Regel  steht  es  zur  Hälfte
dem  Finder,  zur  Hälfte  dem  Eigenthümer
  des  Platzes,  we  der  Schat  gefunden
  wurde,  zu.  Ist  daber  dieser
Platz  im  Eigenthum  des  Staats,  so
gebührt  dem  Kdnigl.  Fiskus  aus  dlesem
  Grunde  die  Hälfte  des  Schatzes.

3.)  Die  dem  Finder  gebährende  Hälfte
fällt  dem  Eigenthümer  des  Platzes
gleichfalls  zu:

*wenn  jener  gegen  den  Willen  des
Letturen  oder  auch  nur  ohne  dessen
Erlaubniß  #n  Schat  aufgesucht;

b.  wenn  er  auf  Aa#ftrag  desselben  absichtlich
  nach  dem  Schare  geforscht  hat;

c.  wenn  der  Platz  Stasts-Cisenthum
ist,  und  der  Finder  die  hienach  der
Kbnigl.  Fiskus  gebährende  Hälfte  des
Schatzes  unterschlägt.

4.)  Der  Eigenthümer  des  Platzes  wrd

seiner  Ansprüche  dn  den  Schatz  verlustig,
  wenn  er  denselben  unter  Anwendung
  aberglubischer  oder  anderer  verbotener
  Künste  gefunden  hat.  Derselbe
wird  in  dlesem  Falle  zur  Strafe  vom
Kbnigl.  Fiskus  eingezogen.

5.)  Sellte  der  Schatz  in  Münzen  besteben,

  so  ist  derjenige,  dem  er  zufällt,
verbunden,  dieselben  vor  allen  Dingen
dem  Staate  zur  Uebernalime  für  das
Kdnigl.  Münz-Cabinet  gegen  Vergätung
  ihres  wahren  Werthes  anzubieten.
Er  hat  sich  deshalb  an  das  betressende
        <pb n="105" />
        97

EIVIIII  welches  ren  Amtsuntergebenen  gehdrig-bekannt  gedarüber
  an  das  Ministerlum  des  In-  macht,  und  ku.  alntretenden  Ilen  dieselnern

  zu  berichten  hat.

Die  Könitzl.  Oberämter  werden  dafür
besorgt  seyn,  daß  diese  Bestimmunzen  bben

  hienach  belehrt  werden.
Stuttgant  deo  17-  Febr.  1830,
ü".  Otte.

„.  Königl.  Stüdtenratf.

—  der  zu  Beziehung  ver  Universits  fü#r  das  Studium  ber  Wissenschaßen  legitimirten
Janglnge.

Auf  die  den  14.  und  16.  d.  M.  vorgenommene

  bffentliche  akademische  Porpruͤfung

  in  Stuttgart  sind  folgende  dabei
aschienene  Jöänglinge  zu.  Behtthunziber
Unibersitst  lehitimirt  werden:

A.)  Für  das  Stusfam-  der  Rechta—
wissenschaft:
Eduard  Biber,  von  Ludwigsburg
Joseh  Buzotlnl,  von  Scheer.
Georg  kudw.  Feierbend,  von  Heilbronn,


Gottl.  Conrad  Fink,  von  NMäutlingen,
Friedr.  Carl  Herrmann,  von  Kirchberg,
Heinrich  Hetsch,  von  Szmgert.
Ignatz  Hofmeister,  von  Nottenburg,
Hermann  Knapp,  von  Nottenburg,
Carl  August  Lang,  von  Herrenberg,
Johann  Frledr.  Meyer,  von  Hall,
Wilh.  Theod.  Müller,  von  Gailderf,
Albert  Müller,  von  Beilbronn,

o

Cart  Ludwig  Nast,  von  Wangen,
—  C#el.  De#id  Reuß,  von  Besigheim,
#led.  Jos.  Stelnhauser,  von  Gmünd,
Iua#el-Donub  voß  Hetrenberg
Wihesin  Wayner;  von  Balingen.
,.)  Fir  das  Studium  der  Medijin
mid  bbhern  Chleurgle:
Carl#  Chist.  Scheurer,  von  Stuttgart,
Johann  Steinle,  von  Alt-Bierllngen,
Zosepb  Ehri.  Ibru  rer,  von  Sturtgart.

.77  Fuͤr  bas  Eludium  der  hhhern
Chirurgie  allein:
Friedrich  Dietrich,  von  dhwenstein,

—Gettlieb  Heinrich  Mößner,  von  Ludwigsburg,


Janaz  Schurr,  von  Gmuͤnd.

D.)  Fuͤr  das  Studium  der  hoͤhern
Thier—  Arznei-Kunde:
Eduard  Héring,  von  Stuttyart.
        <pb n="106" />
        ral-Wissenschaften:
Friedrich  Binder,  von  Stutigre,
Eduard  Cammerer,  don  Sturtgart,
Jakob  Dursch,  von  Deggingen,
Christ.  Genlob  Erpf,  von  Stuuttgart,
Marcell  Fried.  Heigelin,  von  Stuttgatt,

á+4A
E.)  Für  das  Studium  der  Kamr-HDaul

  Theodr  Munborf,  von  Stuttgart,
Carl  Fried.  Aug.  Schüster,  von  Ulm,
Heimich  Schweizer,  don  Stuttgart,
Christ.  Gottl.  Ströhling  von  Stungan,
Ferdlnand  Vogt,  von  Täbingen,
Christ.  Friey.  Zaiß,  von  Grefenhausen.
Stutgart  den  z1.  Februar  2820.

 

Gottlieb  Medl,  von  Dettenhausen,  Suͤskind.
*  ⅝f  J.
Dienst-Erledigungen.

Den  9.  d.  M.  ist  der  Oberlievenzant
Plieninger  des  vlerteh  „Jufuterie-Aegimems
  zu  Heilbronn,

den  20.  D.  M.,  der  penslonize  Haupemenn
  zweiter  Klose  v.  Labe  zu  Hellhronn,

  6

den  6.  d.  M  *  Hire  M.  geb.
Christlan  Schott  in  Stinbeim,  Diͤcese
Heidacheim,  nb

den::  18.  d.  M.  der  Pfarrer  M.  Jobhann

Wilhelm  Rotacker  in  Westheim  und
Oedendorf,  Didcese  Hall  und  Gailderf,
gestorben.

Durch  das  „Ablehen  des  katholsschen
Pfarrers  Eiser  zu  Nennluzen,  Oberamts
Geißlingen,  am  20.  Februar,  ist  diese
Pfarret  erledigt  worden.
        <pb n="107" />
        Nro.  10.

Künislich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakk.

 

Mittwoch  den  1.  März  1320.

#  a.  A.  Ae.  #

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
A.)  Königliche  Verordnungen.
Die  Umlage  der  direkten  Steuer  für  das  Etats-Jahr  1813  betreffend.

Wilheilm,

von  Gottes  Gnaden  König  don  Württemberg.

an  der  direkten  Steuer  für  das
loufende  Ekats  =  Jahr  1813  im  Betrag
von  2,400,000  fl.  zu  Anfang  desselben  nur
ein  Driubeil  mit  800,000  fl.  ausgeschrieben
  worden  ist;  so  verfuͤgen  und  verordnen
Wir  nunmehr,  nach  Anhbrung  Unseres
Gebeimen  Raths  und  unter  Zustimmung
Unserer  getreuen  Stände:

daß  die  noch  übrigen  zwel  Drittheile

der  direkten  Steuer  für  das  laufende

Erats-Jahr  mit  2,600,  coo  fl.  umgelegt

  und  zum  Einzug  gebracht  werden

sollen

Unser  Finanz-Ministerlum  ist  mit  der
Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.
Gegeben,  Stuttgart  den  .  Febr.  18720.

Wilheim.

Der  mit  dein  Portefeuille  des
Einanz-Ministerium  provisorisch
beauftragte  Staatsrath
v.  Weckherlin,.

Auf  Befehl  des  Königs?.
der  Staats-Sekrerär
Vellnagel.
        <pb n="108" />
        Gesetz,  die  Aushebung  für  das  Jahr  1870  betreffend.

Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden  König  don  Württemberg.

Da  der  Zweck  der  in  Unserem  Khlgreiche
  bestehenden  Militär-Verfafsung  auch
für  das  laufende  Jahr,  in  welchem  über

7°%%  Mann  nach  abgelaufener  Dienstzeie

entlassen  werden,  eine  neue  Aushebung
militärpfiichtiger  Mannschaft  erfordert;  so
verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anbbrung
  Unseres  Geheimen-Raths  und
unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
Stände:
daß  aus  der,  der  Ausbebung  unterworfenen
  Altersklasse,  nämlich  aus  der  Zaßl
der  im  Jahre  o099  gebornen  Jänglinge,
viertausend  dreihundert  Mann  für  den
Militärdlenst  ausgehoben  werden  sollen.

Es  ist  hiebel  dle  dem  Militär  wirklich  zugebende
  Rekrutenzahl  auf  3500  Meann  berechnet,
  indem  die  welteren  looo  nur  als
Ersatz  für  die  Ausfälle  anzusehen  sind,
welche  dadurch  entstehen,  daß  die  ungehorsam
  Abwesenden  und  die  wegen  ihres  Berufs
  von  der  Aushebung  Ausgenommenen,
in  sofern  die  Aushebung  sie  trifft,  al#

gestellt  in  die  Rekrutenzahl  eingerechnet
werden,  und  daß  überdies  denjenigen,
welche  ihrer  Angabe  nach  mit  unsichtba«
en  Gebrechen  behaftet  sind,  nach  erfolgter
Einreihung  zum  Behuf  ihrer  Wiederentkassung
  alle  Beweismittel  der  Untüchtigkeit
  zum  Dlenste  vorbehalten  bleiben  sollen.

Unsere  Minister  des  Innern  und  des
Kriegswesens  und  beauftragt,  hiernach  in
Gemäßbeit  des  unterm  #.  Aug.  1329  erlassenen
  Rekrutirungs-Gesetzes  das  Weitere
  anzuordnen.

Gegeben,  Stuttgart  den  26.  Febr.  1820.
Wilheim.
Den  Minister  des  Innern
v.  Otto.
Der  Kriegs-Minister
Gr.  v.  Franquemont.
Auf  Besehl  des  Königs:

der  Staats=  Sekretär
Vellnagel.
        <pb n="109" />
        B.)  Dieunst-Nachrichten.

SGeine  Königl.  Mojestät  haben
mm#ge  höchster  Entschließung  vom  35.d.
K.  das  erledigte  Diakonat  zu  Moczingen,
Dekonats  Urach,  dem  ältesten  Repetenten.
und  Vlkar  in  Stumngart,  M.  Osiander,

vom  14.  d.  M.  dem  Direktor  des  ka-Uholischen
  Convikts,  Stadtpfarrer  Sperl
in  Tübingen,  auf  seln  allerunterthänigstes
Ansüchen,  die  erledlgte  Pfarrei  Dürmene#gen,
  Oberamts  Riedlingen,

vom  25.  d.  M.  dle  erledigee  Pfarrei
Gelzlingen,  Dekanats  Hall,  dem  Vikar
NRösler  in  Friolsheim  Dekanats  Leonberg,
  und.

vom  nämlichen  Tage  die  erledlgee  Kaplanel
  zu  St.  Stephan  in  Nottwell  dem
Vikar  Welker  In  Alschhausen  gnaͤdigst
zu  übertragen  geruht.

Sedann  haben  Süchstdseselben  vermbge
  Resolution  von  demselben  Tage  an  die
Stelle  des  wegen  Kränklichkeit  in  den
Qulescenten  =  Stand  versetzten  Kameral-Verwalters
  Frisäus  in  Wiesensteig,  den
bisherlgen  Finanz-Kammer  =  Revisor
Autenrleth  in  Ludwigsburg  zum  Kametral=
  Verwalter  in  Wiesensteig  gnädigst  z#
ernennen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departementé.
A.)  Des  Justiz-Departements.

t
Der  Rechts-Candidat  Sirt  Jakob
Friedrich  Kapff  aus  Göppingen,  welcher
nach  dem  Resultate  der  mit  ihm  vorgenommenen
  ersien  Dienst=  Prüfung  dos
Pridikar  III.  Classe  gut  beskanden“  er-Des

  Instiz-Ministerium.

halten  hat,  ist  auf  selne  Bitre  als  Referendar
  II.  Classe  bei  dem  Kdniglichen  Ge:
richtshofe  zu  Täbingen  aufgenommen  worden.
  Stuttgart  den  1B.  Februar  1820.
Maueler#

B.)  Des  Departements  des  Krieges.
Königl.  Administrations  =  Sektion  des  Kilegs  .  Departement.
sämliche  Oberämter,  die  Vergbtung  der  Natural-eisiupgen  für  das  Köninl.  Militär  betreff'nd.

Um  öberzeugt  zu  werden,  ob  alle
lere  und  neuere  beistungen  von  Gemeinden

  und  Amts-Klrperschaften  für  das
Königk.  Militär  entweder  von  der  Kriegs-
        <pb n="110" />
        Kae  unmittelbar  oder  von  den  Reglments-Quartiermeistern
  vergütet  worden  sind,
werden  die  Kbulgl.  Oberámter  angewiesen,
die  etwa  zurückgebliebene  Vergütung  für
Fourage,  Quartier  u.  dergl.  (die  Vorspann
  ausgenommen,  welche  besonders
von  Jahr  zu  Jahr  auch  fernerbin  von
hier  aus  dekretirt  wird,)  unter  Anschluß
der  Orlginal-Bescheinungen  längstens  bis
zu  Ende  des  Etats-Jabrs  anzufordern,
auch  in  känftigen  Fällen  den  Ersatz  bel
den  betreffenden  Regiments-Quartiermeistern
  nachzusuchen,  oder  gleich  von  den
Commandirten,  wenn  diese  noch  anwesend
und  vom  Regimemt  aus  mit  Geld  versehen

102

worden  sind,  sich  leisten  zu  lassen,  also  bel
Verantwortung  zu  verhuͤten,  daß  derglel.
chen  Kosten  nicht,  wie  es  schon  bfters  geschehen,
  von  einem  Etats-Jahr  in  das  andere
  übertragen  werden  und  unberlckiigt
bleiben)  oder  anstatt  vom  alten  nun  vom

neuen  Fonds  bezahlt  werden  müssen.

Stuttgart  den  35.  Februar  1820.
Rbeinwald,  Direkter,

 

Dienst-Erledigung.
Den  zu.  d.  M.  ist  der  Finanz-Kammer-Kanzellist
  Bek  in  Ellwangen  gestorben-
        <pb n="111" />
        Nro.  11.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blakl.

Samstas,  den  4.  2  1820.

*  -i  -  v

 

—

—  1
1.  Hnmittelbare  c  Deecrete.
K  eine.
I.  Verfügungen  der-  D  epartemen  t#.
Des  Justiz-Departements.
Die  denm  Monat  Fanuar  1820  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochene  Erkenutmisse
betreffend.

In  dem  verstossenen  Monat  Januar  sind  von  fämtlichen  Gerichtshbfen  des  Ksalgreichs

  nachstchende  Erkenn#nisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt

wir),  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das.  Staats=  und
Negierungs  =  Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dieimonailiche

Ereiheits  Sirafe  erkannt  wird.
A)  Obertribunal.
.  Criminal  =  Senat.
Den  4.  Jan  wurde:  Teitnang,  das  von  dem  Criminal-Senat

1.  In  der  Rekurssache  der  Marle  Anne  des  Gerichtsbofes  in  Ulm  unter  dem
Kramer,  von  Russenreuthe,  Oberamts  6.  Sept,  7.  J.  gefällte,  G#  dem  Staais-
        <pb n="112" />
        lou

und  Reglerungs-Blatte  Nro.  J1  ent-  Arbeitshause  zu  Ulm  beftndlichen  Cerbaltene)
  Straf-Erkenntusß  dahin  be-.  ektlonärs  Gottlleb  Christion  Sparn,
stärigt,  daß  die  Rekurrentin  zwar,  rück-  oou  Kohlstetten,  Oberamts  Münsingen,
schtlich  des  Verdachts  #ner  borsätzlch-,  daß  ween  Unbotinsßigkeis,  Widerseglichbülflosen
  Geburt  von  der  Instan;  zu  keit  und  wiederholter  Verbal-Injurien,
ie  „  dagegen  wegen.  geweqbemäßtg  unter  dem  20.  Sepr.  v.  J.  getällte  (la
gekriebenen  Ebebruchs,  Verheimlichung  dem  Staats=  und  Regierungs-Blatte
ibrer  Schwangerschaf  und  Enibindung.  Nro.  71  eingeräckle)  Erkenmniß  beund
  Verbergung  ihrer  unreifen  Leibes-  stätigt.
frucht,  sodann  wegen  großer  Betrüges
Veien  und  Conrussionen,  über  den  erstandenen
  Arrest  noch  zu  einer  einund
  eiöhalbjhelgen  Zuchthausstrafe
  in  Ludwigsburg,  auch  nachheriger
Einsperrung  in  ein  Awangs-  Arbeltshaus,
wenigstens  auf  neun  Monate,  neben
Ersatz  des  Schadens  und  ider  Kosten,  zuverurthellen.
  sey.

—

Den  à#.  Jan.  wurde:

3.  in  der  Rekurssache  des  Postknechts
Danlel  Hauser,  von  Stuttgart,  das
wegen  thätlicher  Injurlen  gegen  einen
Weggelds-Einnehmer,  und  Widersetzlich
kelt  gegen  einen  Soldsten  im  Dienste,
von  dem  Criminal-Senate  des  Gerichtsbofes
  zu  Eßlingen  unter  dem  30.  Jun.

theien  sey  v.  J.  ausgesprochene  (in  dem  Staats-Den

  8.  Jan.  wurbe:  und  Regierungs=  Blatte  Nro.  40  ent-ä
:.  in.  Fer.  Nekurssache  des  im  haltene)  Erkenntniß  lediglich  bestaͤtigt.

Civil-  Genat.

Den  3.  Jan.  wurde:  von  Zooo  fl.  samt  Zinsen  betreffend,  das
1.  .  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-  unter  dem  :8.  Dec.  1816  ausgesprochene
maligen  Ober-Justiz-Collegium  zwischen  Erkenntniß,  unter  Vergleschung  der  Predem
  Großherzoglich-Badenschen  Doms=  zjeh=  Kosten  theils  abgeändert,  theils
nen-Departement,  Lquldanten.,  Appel-  bestäiigt.  "
lonten,  und  der  Debit-Masse  der  Frei-  Den#  y.  Jan.  wurde:
herrn  Philipp  Dletersch  unb  Wilhelwm  3.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-Heinrith·
  von  Gemmirigen  zu  Widdern,  mnaligen  Ober-  Iusti  -  Collegium,  zwischen
Liquidaln!  Apällatei#,  eine  Forderung  ###entl#ssenen  Hofkammer=  Direkter
        <pb n="113" />
        àdbmalsgen
  Appellatsons:-Gerichtshofe  zu

Porrot,  jetzt  in  Baden,  Beklagten,  Apvellanten,
  Producten,  und  der  Rosine
Küngon  zu  Gelsburg,  curm  curatũre,
Klágerin,  Appellatin,  Producentin)  Aine
Schaldforderung  betreffend,  das  den  Beklagten
  bedingt.  lossprechende,  Erlenniniß
vom  35.  Sept.  1818,  da  Klaͤgerin
Appellatin  den  ihr  darin  nachgelassenen
Beweis  nicht  geführt  hat,  purificirt,  und
Letztere  in  die  weiter  angegangenen  pr
zeß-  Kosten  verurhellt.
Den  to.  Jan.  wurde:

3.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-—



Senate  des  Gerichtshofe#  zu  Tübingen
zwischen  der  Mathäns  Plschen'schen  Ehefrau,
  Anne  Marie  zu  Holzhaysen,  unter
  Beistand  ihres  Ehemanns,  Klägerin,
Producentin,  Appellantin,  und  der  Gemeinde
  Heselwangen,  Oberamts  Balinten,
  Beklagtin,  Productin,  Appella#n,
Quartier-Kost  g  betreffend,  die
Berufung  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
  Beschwerde  von  Amtswegen
verworfen  und  die  Appellantin  in  dle
Kosten  dleser  Instanz  verurtheilt.
Den  1½4.  Jan.  wurde:

4.  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-Tübinger

  zolschen  Matthäus  Müller,  zu
Waltersberg,  Oberamts  Backnang,  Kli-#½Uppellamten,

  sodann  dem.  Oberamt-„„mann
  #  Pistoriu  zu  Esßliotzen,  als
Vvormaligen  Oberamtmann  z#  Murxpard,

und  dem  Magistrate  daselbst,  Bellagten,

Appellaten/  Schadloshultung  berreffend,
das  unter  dem’  ½17/Mürz  18718  ausglprochenen:
  Srkenm##unz  voriger  Instanz,

.unter  Verglelchung  iber  in  gegenwäriiger
aufgegangenen  Kosten  bestäligt.

Den  14.  Jon.  wurde:

5.  in  dee  Appellationssache  von  dem  Civil-Senate.

  des  Gerichthofe#  zu  Sßlingen
zwischen-  dem  Pfleger  der  Concurt-  Masse
des  verstorbenen  Oberamtmanns  Kraft
zu  Sindelfingen,  Beklagten,  Appellaten,
nun  Appellanten,  und  dem  Cameral-  Ver  -
ivalier,  Rath  Knapp  in  Leonberg,  Klaͤ-ger,
  Appellanten,  jetzt  Appellaten,  Aksonderungs-Recht
  betreffend,  die  Berufung
  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  von  Amtswegen  verworfen  und
der  Beklagte  in  die  :  Kasten  dieser  Instanz
  veturcheilt..  «

III.  Ehegerichtlicher  Senat.  «
Geschleden  wurden

den  13.  Januar:

1.  Christoph  Autenrieth,  von  Geißlingen,

Kläger,  von  Anselit-/  geb.  Wiedmann  von
da,  Beklatzten,  wegen  beharrlicher  Wider  ·
        <pb n="114" />
        106

derspenstiakelt  kn  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Vergleichung  der  Kosten.

2.  Cbristian  Herrmann,  Mezger  zu  Ebnu#gen,
  Oberamts  Bbblingen,  Kläyer,
von  Matta-Catharina,  geb.  Walter  von
da,  Beklugten,  wegen  Widerspenstigkelt
in  Fortsetzung  der  Che,  unter  Verurcthelkang
  der  Beklageem  In  die  Kosten.

3,  Louise  Rostne  Margareihe,  geb.  Wezel,

dvon  Rlederich,  Oberamis  Urach,  Klägerln
von-  Daniel  Lhssler  allda,  Beklagten,
(wegen.  Wlderspenstigkeit  in  Forrse#tzung
der  Ehe,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten
  in  die  Kosten.

Den  20.  Januar:

3.  Jebann  Georg  Ekert  zu  Sternenfels,
Oberamts  Maulbrenn,  Kläger,  von
Eoa  Magdalena,  geb.  Wagner,  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkelt
  n  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Ver-“
urehellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

6.  Wilhelm  Redwiz  zu  Malmshelm,  Oberamts

  Leonberg,  Kläger,  von  Catbarin#a
BBarbera,  geb.  Ackermann,  von  Heims-Hbeim,
  Beklagten,  wegen  beharrllcher

Wivderspenstigkeir  in  Fortsetzung  der  Eße

unter  Vergleichung  der  Kosten.

Den  27.  Januat:

G.  Johann  Jakob  Klenk,  Weber  zu  Ober-17.

  Johann  Friedrich  Herrmann,

Urbach,  Oberamts  Schorndorf,  Klaͤger,
von  Magdalene,  geb.  Dreher  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Widerspeustigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
  Verzleichung  der  Kosten.

Unterfdrster
  zu  Horrheim,  Oberamts  Vaihingen,
  Kläger,  von  Conradlne  Cakoline,
geb.  Leo,  von  Häfnerhaslach,  Oberamts
Brackenheim,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Widerspenstigkelt  in  Fortsetzung
der  Ehe,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

n)  Kre  Gerichtsbsfe.

J.

Gerichtshof  fuͤr  den  Neckar-Kreis.

1i.)  Criminal-Senat.

Am  4.  Jan.  wurde:

1.  a.  dem  zu  kudwigsburg  in  Umersuchung
gekommenen  Georg  Nagel,  von  Holzgerlingen,
  Oberamts  Blblingen,  und

b.  dem  Johann  Melchior  Seibold,
von  Möglingen,  wegen  schwer  verschuldeter,
  an  Conrad#  Scho#t#,  von

Holzgerlingen,  verübter  und  mit  bleibenden
  Rachtheilen  für  dessen  Gesund.
beit  verbundener  Kdrper-Verlesung,
Jedem  neben  Ersatz  der  Hälfte  der
Kurkosten  unter  solidarischer  Verbindlichkeit
  und  neben  Bezahlung  der
Hälfte  der  Untersuchungskosten  eine
        <pb n="115" />
        107

sechsmenatliche  Festungsstrase  zuerkannt,
  auch  auf  den  Fall  eines  für
das  Leben  des  Schett  s#ch  aus  jener
Verwundung  weiter  ergebenden  Nachtheils,
  ein  Strafzusatz  vorbehalten.
An  demselben  Tage  wurde:
2.  gegen  Andreas  Siegmann,  Schneldermeister
  von  Eudwigsburg,  wegen  ausgezeichneter
  Beruntreuung  Kbnigl.  Mentirungsstücke,
  veren  er  für  öberwiesen
angenommen  worden,  neben  Bezahlung
der  Umersuchungskosten  eine  viermenatllche
  Festungsstrafe  ausyesprochen.

Am  11.  Jan.  wurde:
3.  Friederike  Catharine  Hfeil,  von  Stetten,
  Oberamts  Cannstadt,  wegen  ab-Achtlicher
  Verheimlichung  der  Schwaneerschaft
  und  dadurch  verschuldeter  hülfloser
  Geburt,  welche  den  Tod  ihres  Kindes
zur  Folge  hatte,  neben  Bezahtung  saͤmt-Untersuchungs-
  Kosten  und  unter  Einrechnung
  der  von  ihr  verwirkten  ersten
S-ortations-Strafe,  zu  achtmonatlicher
  ZJuchtcausstrafe  verurtheilt.

Am  35.  Jan.  wurden  ve  rurtheilt:
4.  der  zu  Heilbronn  in  Untersuchung  gekommene
  Ludwig  Carle,  von  Pfedelbach,
  Oberamis  Oehringen,  wegen  zwar
kleinen,  einfüuchen  und  erseyzten,  eber  im
rechtlichen  Sinne  fünften  Diekstahls,
bessen  ur  für  überwiesen  angenommen

worden,  neben  Bezahlung:  der  Arrestund
  Untersuchungs-Kosien  zu  vier  zehnmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachberiger
  Einschließung  in  einem  Zwangs-Aebeltshause
  bis  zu  erprobter  Besserung,
jedoch  wenigstens  auf  die  Dauer  von
sieben  Monaten;

5.  der  vormalige  Obmann  der  Gemeinde-Deputirten

  zu  Klein-Ingersheim,  Oberamts
  Beslgheim,  Andreas  Kofink,
mwegen  grober  Verbal-Injursen  gegen
den  in  Ausübung  seines  Amtes  auf  dem
NRathhause  begriffenen  Bürgermeister
und  Orts-Vorstand  Groll,  ferner  wegen
wbrtlicher  und  thätlicher  mit  Mishandlung
  und  Verbal-Injursen  verbundenen
Wiedersetzlichkeit  gegen  diesen  und  den
von  demselben  mit  seiner  Arretirung  beauftragten
  Dorfschätzen,  neben  Bezahlung
fmtlicher  Untersuchungs-Kosten,  zu
fänfmonatlicher  Festungsstrafe;

6.  Helursch  Müller,  von  Oelbronn,  Oberamtes

  Maulbronn,  wegen  zweier  Diebstäble,
  wovon  der  eine  ein  großer  ist,
sodann  wegen  eines  Be'rugs,  neben
Ersatz  seiner  Arrest=  und  Untersuchungs-Kesten,
  so  wie  des  erweislicken  Schadens,
  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe.


Am  18.Jan.  wurden  verurtbeilt:

5  Ichann#  Sebastian  Káser,  von  Stein-
        <pb n="116" />
        heim,  Oberamts  Marbach,  wegen  Baumverderbens
  aus  Bosheit  und  wegen
Diebstahls,  neben  Bezahlung  der  Arrest=
  und  Untersuchungs-Kosten,  auch
Ersatz  des  Schadens,  und  zwar  In  Absicht
  auf  den  verderbten  Baum  nach
Maßgabe  der  Königl.  General=  Verordnung
  vom  35.  Jun.  1806,  zu  viermonatlicher
  Festungsstrafe;:

8.  der  Scribent  Weisser,  von  Stuttgart,
wegen  abermals  wiederholtex  Verletzung
des  Werbots  des  Memorlalsen=  Schreibens,
  welche  durch  Hintansetzung  der
allgemeinen,  die  Form  der  Bittschriften
betreffenden  Verordpungen,  durch  Fälschung
  und  beleldigende  Ausdrücke  noch
erschwert  ist,  unter  Berückslchtigung  der
bleher  fruchtlos  erstandenen  Strafen,
neben  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatlicher  Festungsstrafe;


29.  Andreas  Fink,  ledlger  Wagner,  von

Oetisheim,  Oberamts  Maulbronn,  weten
  drei  kleiner  aber  qualisteirter  Diebstähle,
  veben  dem  Ersatz  alles  erweislich
verursachten  Schoadens  und  Bezablung
sämtlicher  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten,
  zu  achtmonatlicher  Festungs-Strase;


10.  Carl  Philipp  Auberle,  Glasergeselle
Lon  Bbblingen,  wegen  Ueberschreitung

108

der  Censination,  wiederholten  Vagirens
und  leichtslunigen  Schuldenmachens  unter
  falschen  Vorspiegelungen,  unter  Berücksichtigung
  der  meistens  wegen  glelccher
  Vergehen  von  ihm  früher  erstandenen.
  mehreren.  Strafen,  neben  Ersasz
der  Arrest=  und  untersuchungs  O.  Kesten,
zu  neunmonatlicher  Juchthausstrafe
und  nachheriger  Einschließung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  bie  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
Dauer  von  fünf  Monaten.

Am  20.  Jan.  wurde:

11.  gegen  Martin  Kilgus,  von  Gränthal,

  Oberamts  Freudenstadt,  der  zu
Maulbronn  in  Untersuchung  gekommen
ist,  wegen  drelser  Diebstähle,  worunter
zwei  große  und  ausgezeichnete  begriffen
sind,  sodann  wegen  mehrfacher  Betrigereien,
  Annahme  eines  falschen  Nemens,
  versuchten  Betrugs  und  erwiesener
Lügen  vor  Gericht,  neben  Ersatz  des
erweislichen  Schadens,  so  wie  der  Arrest=
  und  Untersuchungs-Kosten  eine
fänfzehnmonatliche  Zuchthausstrafe
erkannt.
Am.  25.  Jan.  wurde:

12.  der  zu  Weinsberg  in  Uniersuchung

gekommene  Johann  Jakob  Gennt,  von
Ehestetten  im  Großberzogtbume  Baden,

wegen  Wieder-Eintrites  in  das  Künig-
        <pb n="117" />
        109

reich  nach  vorangegangener  wiederholter
Ausweisung,  wegen  Vagirens,  dritter
Scortation  und  Concubinats,  neben  Ersaß
  seiner  Arrest-  und  z  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  fuͤnfmonatlicher
Festungsstrafe  und  nachberiger  Ausweisung
  aus  den  Köholgl.  Staaten  unter
Berrohung  mit  noch  empfindlicherer
Strafe  auf  den  Wiederbetretungsfall
verurtheilt.

Am  :7.  Jan.  wurde:

15.  a.  Georg  Friedrich  Siegle,  von  Horrbeim,
  Oberamts  Waihlngen,  wegen
elnes  quallfizirten  und  großen,  wegen
eines  weitern  großen  Diebstahls  und
wegen  Theilnahme  an  einem  Diebstal,
sodann  wegen  elnes  Funddiebstahls
und  eines  kleinen  Diebstahls,  ferner

wegen  Fälschung  elner  öffentlichen  Urkunde
  und  Betrügerel,  mit  Cinschluß
eines  Scortations-Vergehens,  und  mit
Rücksichtznahme  auf  die  wegen  Diebstahls
  schon  früher  erstandene  bedeutende
  Strafe,  neben  dem  Ersatz  des
Schadens  und  3  der  Untersuchungskosten
  mit  fünfzehnmonatlicher

Juchthausstrafe;

b.  Gottfried  Siegle,  von  Horrheim,
wegen  vierten  Diebstahls,  neben  dem
Ersatz  des  Schadens  und  #  der  Untersuchungskosten
  mice  sieben  monatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
  Einschließung  in  ein  Zwangs,
Arbeltshaus  auf  die  Dauer  von  vier
Monaten,  bestraft.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  138.  Jan.  wurde:

1.  in  Untersuchungssachen  gegen  den  Invaliden-Unter-Offizler
  Johann  Heinrich
Schr##iber  zu  Stuttgart.  das  Erkenntalß
  ausgeschrleben:  daß  der  gegen  den
Inqyvisiten  erbobene  Werdacht  einek  vor-Helichen

  Düdtung  seiner  Ebefrau  beruben

  zu  lassen  sev,  bingegen  Inqulstt  wetgen
  der  ihm  jedenfalls  zur  Last  zu  lehgenden
  vorfäellchen  gefährlichen  Khrper-Verletzung

  und  dadurch  verschuldeten
Dodeung  derselben,  neben  dem  Verlust
seiner  Mili###Verdienst.  Medaille  und

Bezahlung  f#mtlicher  Untersuchungskosten,

  zu  zwölfjähriger  Zuchthausstrase
  verurtheilt  seyn  solle;  welches
Straf-Urtheil  im  Wege  der  Gnade  zu
mildern  Seine  Kbnigl.  Majestaät
  keinen  Grund  gefunden  haben.
        <pb n="118" />
        23.)  Civil-Senat.

Am  12.  Jan.  wurde:

1.  in  der  Appellationssache  von  dem  jetzlgen
  Amts-Oberamts-Gerichte  Stuttgart
zwischen  Martin  Lang,  von  Möbbringen,
  Bekl.  Anten;  und  dem  Weg-Inspektor
  Wolf  von  da,  Kl.  Aten,  Schuldferderung,
  resp.  Abrechnung  aus  einem
gemeinschaftlichen  Zehendpacht,  jetzt  Wieder-Einsetzung
  in  den  vorigen  Stand
egen  die  Verwerfung  der  Einrede  mehrerer
  Streitgenossen  betreffend,  von  Amtswegen
  die  Appellation  per  Decretum  wegen
  Mangels  an  einer  gegründeten  Beschwerde
  verworfen,  und  der  Ant  in  die
Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt;

.  in  der  Appellatienssache  von  dem
Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen  dem
Mezger  Carl  Murr  daselbst,  Bekl.
Producten,  Anten,  und  dem  Cavallerie=Ober-Eleutenant
  v.  Fink  zu  Ulm,  Kl.
Prekucenten,  Aten,  redbibitorische  Klage
wegen  eines  fehlerhaften  Pferdes  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
6.  Dec.  v.  J.  und  instnulrt  den  ##.
Jan.  d.  J.  die  eingelegte  Berufung
wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
Beschwerde  von  Amtswegen  per  Decretum
  verworfen,  und  Am  Murr  zugleich
  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.


2

5.  Iin  der  Appellatsonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamts-Gerichte  Besighelm

zwischen  Christoph  Kuͤzler,  von  Ilsfeld,

als  Pfleger  des  ledigen  Friedrich  Renz

allda,  nunmehr  dessen  Erben,  Kl.  Ane

ten  und  der  verwittweten  Hofräthin
Rieger  zu  Heilbronn,  Bekl.  Atin,  Ergänzung
  des  Pflichtebeils  und  Erstattung
bezogener  Nutzungen  betreffend,  wurde
vermge  Beschlusses  vom  :6.  No.  und
insinuirt  den  J.  Dec.  v.  J.  durch  Urtheil
  reformatorisch  dahin  erkannt:  daß  die
Atin  aus  der  fehlenden  Pflichtrheils-Sum.
me  à  236  ö  fl.  Akr.  die  vorhandenen  Rugzungen,
  die  nicht  mehr  vorhandenen  aber  inise
welt  als  sie  durch  dieselben  zur  Zeit  der  Liris.
Contestation  reicher  war,  herauszugeben
und  resp.  zu  bezahlen  schuldig,  die  Kesten
  des  rozesses  beider  Instanzen  aber
hegen  elnander  aufgehoben  seyn  sollen;

4.  in  der  Appellationssache  von  dem  jeptzloshaltung

  wegen
Güter-Verkaufs  betreffend,  wurde  vermoge
  Beschlusses  vom  6.  Der.  un
publielrt  den

tben  Oberamts-Gerichte  Weinsberg  zulschen
  Conrad  Béäuchlen,  von  Scheppach,
Kl.  Anten,  und  dem  Schaltheißen  und
Gerichr  daselbst,  Bekl.  Aten,  Schadangeblich
  illegalen

19

13.  Jon.  1820  die  gegen
das  unterrichterliche  Urthell  elngelegte
        <pb n="119" />
        111

Aope  ation  wegen  unterlassener  Elnurei-  Amtswegen  per  Rescripium  für  verchung
  des  Beschwerde-Libells  innerhalb  lassen  erklärt,  und  Ant  in  die  dadurch
der  Nothfrist,  von  Amtswegen  per  selnem  Gegenthell  verursachten  Kosten
Res:  eriptum  für  verlassen  erklärk,  und  Ant  verurtheilt.  ·
in  die  Kosten  dieser  Inslanz  verurtheilt.  6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  der-5.
  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  waligen  Oberamts-Gerichte  Ludwigsburg
vormaligen  Oberamts-Gerichte  Bracken-  zwischen  Johann  Georg  Hezer,  Kl.
beim  zwischen  dem  Ziegler  Samuel  Anten,  und  Heinrich  Hellriegel  daselkst,
Schmid  zu  Bbnigheim,  Imen,  Anten,  Bekl.  Aten,  Bauwesen  betreffend,  wurde
und  der  Johann  Georg  Günthner'schen  vermge  Beschlusses  vom  2o.  Dec.  1319
Gantmasse-Turatel  zu  Kleebrenn,  Jatin,  und  publizlrt  den  3z.  Jan.  1820,  die
Atin,  die  Abweisung  einer  Forderurg  eingelegte  Berufung  wegen  Versäumvon
  v00  fl.  von  der  Gaontmasse  betref-  nisses  an  der  Rothfrist  zu  Einrelchung
kend,  wurde  vermige  Beschlusses  vom  der  Beschwerdeschrift  von  Amtswegen
3:.  Nov.  v.  J.  und  publ.  den  18.  Per  Reschriptam  für  verlassen  erklärt,
Jan.  d.  J.  die  eiügelegte  Berufung  und  der  Ant  in  dle  durch  seine  Beruwegen
  Versumnisses  an  der  Nothfrist  fung  seinem  Gegentheil  verursachten  Kezu
  Einreichung  der  Beschwerdeschrift  von  sten  verurthellt.

14.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  5.  Jan.  wurde:  und  zu  nachheriger  sechsmonatlicher
1.  Jakob  Heß,  lediger  Schäfer  von  Ti-  Einschließung  in  ein  Zwanss  Arbeitsschardt,
  Oberamts  Nuͤrtingen,  wegen  baus  verurtheilt.
Gotteslästerung,  grober  thätlicher  und  Am  20.  Jan.  ist:
wbrtlicher  Injurlen  gegen  seinen  Vater,  3.  Carl  Knbpfle,  von  Morschalken-#auch
  gefährlicher  Drohungen  und  afoti-  zimmern,  Oberamts  Sulz,  wegen
schen  Lebenswandels,  neben  Erstattung  entfernten  Versuchs  des  ehebrecheriseiner
  Arrest=  Azungs.=  und  saͤmtlicher  schen  Inrests  mit  selner  lelblichen  Toch-Un.ersuchungs-Kosten
  zu  einjachriger  ter,  neben  der  Verbindlichkeit  zu  Be-Juchthausstrafe

  mit  derbem  Wlllkomm  zahlung  seiner  Arrest=  Ajungs=  und
2
        <pb n="120" />
        Vertheldigungs=  auch  2  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  zweijähriger  Zuchthbausstrafe
  verurtheilt  worden.

Am  15.  Jan.  wurde:  «

3.  Johannes  Schneider,  von  Thalheim,
Oberamts  Rottenburg,  wegen  der  dvon
ihm  unter  erschwerenden  Umständen
verübten  Mißhandlung  des  hlerauf  verstorbenen
  Ludwig  Heid,  von  Waldenbuch,
  deren  er  für  überführt  angenommen
  wurde,  sodann  wegen  grober  Verwahrlosung
  desselben,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Erstattung  seiner  Arrestund
  Azungs=  so  wie  zu  Pergütung  von
#1#  der  Untersuchungs-Kosten  mit  fünfmonatlicher
  Festungs=  Arbeitsstrafe
belegt.

Am  14.  Jan.  Iifst:

4.  gegen  den  vermöge  Erkenntnisses  vom
5.  Juli  v.  J.  (Staats=  und  Regle-=rungs-Blatt
  von  1819  S.  479)  wegen
HKaseenrests  und  anderer  Vergehen,  bereits
  zu  achtzebnmonatlicher  Fe
stungsstrafe  verurtbeilten  Salz-Faktor
Gottlieb  Friedrich  Pfäfflin,  von  NRottweil,
  auf  die  von  dem  Kbnigl.  Oberamts-Gerlchte
  zu  Ludwigsburg,  als  Festungs=
  Juiziariat  gepflogene  weitere
Untersuchung,  wegen  der  ihn  als  gercsenen
  Spital-Rechner  beschwerenden  groben
  Eigenwächtigkeit  durch  den  baaren

Bezug  bedeutender  noch  undekretirter
Verdienst-Forderungen  aus  seiner  Kasse,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersasz,
  und  zu  Erstatiung  der  weiteren
Untersuchungs-Kesten  ein  Zusatz  von
zwelmonatlicher  Fesiungsstrafe  erkannt,
  der  Verdacht  eines  wirklichen
Kassen-Eingriffs  aber  als  unerwiesen
beruhen  gelassen  worden.
Am  17.  Jon.  wurde:

5.  Johann  Georg  Dupper,  von  Grimbach,

  Oberamts-Gerichts  Freudenstadt,
wegen  mehrerer  zwar  kleiner,  dabei  aber
wiederbelter  und  größtentheils  ausgezeichneter
  Diebstähle,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Erstattung  seiner  Arrest-Azungsund
  2  der  Untersuchungs-Kosten  um
zum  Ersas  des  Schadens  mit  sechsmonatlicher
  Festungsarbeit  belegt.

Am  20.  Jan.  isi:

6.  in  der  durch  Erkenntniß  vom  36.  Juli

v.  J.  (Staats=  und  Regierungs-Blakt
von  1819  S.  480)  abgeurtheilten  Untersuchungssache
  gegen  Johann  Georg
Saurter  und  Consorten  von  Töbingen,
Oberamts  Sulz,  der  Inculpat  Friedrich
  Haller,  von  Dürrwangen,  Oberamts
  Balingen,  wegen  des  gegen  ihn
erholen  Antheils  an  der  am  17.  Mal
1813  auf  der  Leidringer  Vlehweide  in
Genessenschafe  verübten  und  mit  Haus-
        <pb n="121" />
        113

friedensbruch,  boshafter  Elgenthum#be-  Am  3:.  Jan.  wurbe:

schftigung  und  groben  Gewaltthétigkelten  7.  Martiv  Schneider,  Marer  von
verbundenen  Mißhandkung  des  Viehhlrten  Schbubronn,  Oberamtgerichts  Nagold,
Jauch,  neben  solidarischer  Verbindlich-  wegen  wiederholten  auf  dem  Markte  bekeit

  zum  Ersatz  der  dem  Jauch  verur-  gangenen  großen  Diebstahls,  unter  Cinsechten
  Kurkosten  so  wie  des  sonst  ge-  rechnung  eines  Theils  des  erstandenen
stifreten  Schadeus  zu  fünfmonatli-  Arrests,  neben  Verfällung  in  seine  Arrestche:
  Festungsarbelt  verurkheilt,  und  Azungs=  und  sämtliche  Untersuchungdzugleich
  über  den  Ersatz  der  Untersu-  Koffen,  zu  einer  siebenmomatlichen
chungs=  Kosten  erkannt  worden.  Festungs-Arbeits  str  verurtheilt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.
Am  :7.  Jon.  wurde:
Der  bei  dem  vormaligen  Criminalamt  zu  mit  Bösewichtern,  ehebrecherischen  Cont
Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  ge-  eubinats  und  Fälschung,  unter  Berücks
kommene  Franz  Josep  Bättner,  don  sschtigung  des  von  ihm  erstandenen  lan-Thonbausen,

  Oberamts  Ellwangen,  zwar  gen  Arrests,  wovon  ihm  ein  Theil  zur
in  Ansehung  des  wider  ihn  erhobenen  Strafe  angerechnet  worden,  und  mid
Verdachts,  eines  zur  Tädfung  des  Ma-  Einrechnung  der  Ihm  durch  ein  Strafias

  Thurfürst  aud  Friedberg  mit  Vor-  Erkenntniß  vom  3.  Nov.  1794  jnexbedocht
  und  Ueberlegung  gefaßten  Ent-  konnten,  noch  nicht  veilständig  von  ihm
schlusses,  ovm  der  Instanz  losgesprochen,  erstandenen  Streft  zu  elner  seiner  khr
dagegen  wegen  vorsätzlicher,  verabredeter,  perlichen  Beschaffenbe#n  angemessenen
in  Genossenschaft  verübter,  schwerer  Miß-  sechsztho  jährlgen  JZuchthausstrafe
bandlung  des  gedachten  Cburfürst  und  neben  der  Verblndlichkeit  zum  Ersatz
dedurch  bewirkter  Khrper-Berlegung,  die  des  Schadens,  so  wie  sämtlicher  Arrest-=en
  Tod  des  Mißl.andelten  zur  nothwen-  Azungs=  Vertberidigungs=  und  Umeerdigen
  Folge  gepabt  hat,  sodann  wegen  suchungs-Kosten  verurtheilt,  welche  Strafe
wlederholter,  in  Genofsenschaft  verübter,  im  Wege  der  Gnade  zu  mildern,  Se.
tbeils  qualifiʒirter,  theils  ausgezeichneter  Königl.  Majestét  Sich  nicht  be-Diebstshle,
  Landstreicherel  in  Verbindung  wogen  gefunden  haben.

—.
        <pb n="122" />
        114

WL

Am  2.  Jan.  wurde:

1.  die  von  dem  Hirschwirth  Michael  Eberbardt
  zu  Baiersbronn  in  seiner  Klagsache
  gegen  Jakob  Eberhardt  und  Censorten
  daselbst,  einen  Abrechnungsstreit
betreffend,  gegen  das  Erkenntniß  des
aufgelbsten  Ober-Ames-Gerichts  zu
Freudenstadt  vom  :.  Jul.  18717  ergriffene
  Berufung  wegen  Versäumung
der  zu  Einreichung  der  Beschwerden-Schrift
  peremforisch  anberaumten  Frist
für  verlassen  erklärt,  und  Appellant  in
die  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.

Am  f.  Jan.  ist:

2.  in  der  Aopellations-Sache  zwischen

Jakob  Schuh,  Meiger  zu  Tübingen,

Kläger,  Anten,  und  Johannes  Schuh

und  Cons.  von  Remingsheim,  Beklagten
  Aten,  Schadens-Ersatz  betreffend,
die  eingelegte  Berufung  gegen  das  von
dem  gegenwärtigen  Ober-Amts-Gericht
zu  Nottenburg  gefällte  Erkenntniß  vom
à4.  Sept.  1819  wegen  Versäumung.
der  Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Verurthellung  des
Klägers,  Anten,  Iin  sämtliche  Kosten
zweiter  Instanz,  fär  verlassen  erklärt
worden.
An  demselben  Tage  ist:
—.  In  der  Appellations-Sache  von  dem

Senat.

aufgelbsten  Ober-Amts-Gerlchte  zu  Horb
zwischen  dem  Frepherrn  von  Münch  zu
Mähringen,  Liquidanten,  Appellanten
und  der  Ebefrau  des  in  Gant  gerathenen
  Schutz-Juden  Emanuel  Samuel
Behnle  daselbst,  cum  curatore,  Mitliquldantin,
  Atin,  Abschwdrung  des
Manifestatlons-Elsdes  und  Location  des
Beibringens  der  Atin  betreffend,  auf
Abschwbrung  des  Manifestations-Eides
erkannt,  übrigens  aber  das  erstrichterliche
  Urtheil,  unter  Aufhebung  der  Kesten
  zweiter  Instanz,  bestärigt  werden.
Am  12.  Jan.  wurde:

4.  in  der  Appellations-Sache  von  dem

vormaligen  Ober-Amts-Gerichte  zu  Reutlingen,
  zwischen  Jakob  Schäfer  daselbst,
Vorbeklagten,  Nachkláger,  Anten  und
Mit-Aten  und  dem  Herrn  Fürsten  von
Thurn  und  Taris,  Verkläger,  Nachbeklagten,
  Aren  und  Mit-Anten,  rücksiändiges
  Pachtgeld  in  der  Vor=  und  verschiedene
  Pacht-Entschädigungs  =  Ansprüche
  in  der  Nachklage  betreffend,  das
erstrichterliche  Erkenntniß  theils  bestétigt,
  theils  abgeändert,  unter  Ausgleichung
  der  gegenseitigen  Kesten  zweiter
IJnstanz.  "

Am  14.  Jan.  wurde:

5.  das  Restitmions-Gesuch  des  Kaplans
        <pb n="123" />
        116

Herzog  als  Verwalters  der  St.  Mar-  Am  19.  Jan.  wurde:
horerhen-Pfründe  zu  Neuhausen,  Ober=  J.  die  von  dem  Handlungehause  Haueisen
Amts  Eßlingen,  gegen  den  Ablauf  der  und  Harpprecht  in  Stuttgart  gegen  das
ßesetzlichen  Berufungs-Notbfrist  in  sel-  unterm  11.  Sept.  1319  von  dem  ge:
ner  durch  Erkenntniß  des  aufgelbsten  genwärtigen  Oberamts  =  Gerichte  zu
Ober=  Amts=  Gerichts  zu  Rürtingen  Tuttlingen  gefällte  Locations-Urtheil  in
entschiedenen,  die  Concurrenz  an  einem  der  Gantsache  des  Wolfgeng  Ludwig
Beholzungs-Recht  betreffenden  Klag-  Haldenwang  daselbst,  ergriffene  Bern-Sache
  wider  die  Hofbauern  Jakeb  Keuer-  fung  wegen  Persäumung  der  Einreichung
leber  und  Consorten,  ven  Zizishausen,  der  Beschwerdenschrift  innerhalb  der  gewegen
  Versäumung  der  gesetlichen  Frist  setzlichen  Nothfrist,  für  verlassen  ervon
  4  Jahren  zu  Anbringung  dieses  klärt  und  Appellant  in  die  dadurch  ver-Gesuchs,
  abgewiesen  und  Int  in  die  anlaßten  Kosten  verfällt;
dadurch  verursachten  Kosten  verurtheilt.  8.  in  der  Appellatlons-Sache  von  Na-Am
  18.  Jan.  ist:  gold  zwischen  Daniel  Hensler  von  Al-6.
  in  der  Appellations-  und  Nichtigkeits-  tensteig,  Runclaten,  Anten  und  Jakob
Klagsache  von  dem  gegenwärtigen  Ober=  Friedr.  Ebinger  und  Consorten  daselbst,
Amts-Gerichte  zu  Freudenstadt  zwischen  Nuncianten,  Aten,  Verkündigung  eines
dem  Amtmann  und  Amtsschreiber  Wal-  neuen  Werks  betreffend,  das  von  dem

ker,  von  Dornstetten,  Beklagten,  Anten,  vormaligen  Ober-Amts-Gerichte  zu  Ra-Quten,
  und  dem  vormaligen  Amts-  hold  ausgesprochene  Erkenntniß  bestätigt
oteger  Restle  daselbst,  Kläger,  Aren,  und  Ant  in  die  Kosten  zweiter  Instanz

Qaten,  ein  Darlehen  betreffend,  das  verurtheilt.

oberamtsgerichtliche  Verfahren  als  un-  Am  zu.  Jan.  Ist:

brouchbar,  insbesondere  wegen  unterlass  9.  in  der  Appellationssache  zwischen  Leonsener
  Beobachtung  der  in,  dem  vierten  bard  und  Conrad  Gerber  zu  Ba-Cdicte
  vom  31.  Dez.  181  (#.  85  bis  lingen,  Kläger,  Anten  und  der  Stadt

01  enthalkenen  Verschriften  kassirt  und  Balingen  Beklagte,  Aun,  Entschodidas
  Ober-Amts-Gericht  zu  Erstattimg  gung  für  einen  Bauplatz  jotzt  die  Zuder
  den  Partieen  verursachten  Kosten  lässigkeit  des  Zeugenbeweises  betreffend,
verurtheilt  worden.  das  in  erster  Instanz  von  dem  vorma-
        <pb n="124" />
        ligen  Oberamts-Gerschte  zu  Tübingen
als  Remisstons-Gericht  ausgesprochene
Erkenntniß,  jedoch  mit  einer  die  erslt
richterliche  Beweis--Vorschrift  medistzirenden
  Bestimmung  unter  Ausgleichung
  der  Kosten  zweiter  Instanz  bestätigt
  worden.
Am  25.  Jaun.  wurde:

10.  die  von  Carl  Kirschner  zu  Freudenstadt
  ergriffene  Berufung  gegen  das
am  0.  Okt.  1829  von  dem  gegenwértigen
  Oberamts-=  Gerichte  daselbst
gefällte  Prloritärs-Urtheil  in  Gant-Sachen
  des  Carl  Armbruster,  Mezgers
  von  da,  wegen  Verskumung  der
Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdenschrift,
  für  verlassen  erklaͤrt  und  Apvellant
  im  die  dadurch  verenlaßten  Kosten
  verfällt.

11.  in  der  Appellations=  Sache  zwischen
der  Ehefrau  des  Jakob  Roa  Bebm,
von  Reuttlingen,  unker  Beistand  ihres
Ebemanns,  Klägerin,  Jatin,  Antin,
und  dem  Amtspfleger  Grizinger  zu
Freudenstadt,  Namens  selner  Kinder,
Beklagten,  Inten,  Aten,  die  Gälrigkest
  eines  Testaments,  jetzt  die  Sicher-Kellung
  des  Streit-Objekts  betreffend,  die
segen  den  von  dem  geaenwärtigen
Oberamts  =  Gerschte  in  Reuttlingen  ercheilten
  Bescheid  vom  z.  Okt.  1619

116

12.

ergriffene  Berufung,  als  gegen  ein  bleßes
  Zwischen-Erkenntniß  eingelegt,  unter
  Verurtheilung  der  Anmtin  in  die
dadurch  verursachten  Kosten  abgeschlagen.
Am  26.  Jan.  ist:

in  der  Appellallons-Sache  zwischen
Friedr.  Grosmann,  ven  Rothfelden,  Klaͤ-ger,
  Anten,  und  dem  Siadtpfleger  Sauter
zu  Ragold,  Beklagten,  Aten,  Entschädigung
  betreffend,  die  von  ersterem  ergriffene
  Berufung  gegen  eln  von  dem
gegenwärtigen  Oberamts  =  Gerichte  zu
Nagold  selbst  gefälltes  Erkenmnuis,
vegen  Versäumung  der  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift,  fär
verlassen  erklärt  und  Ant  in  die  Kosten
zwester  Instanz  verfällt,  und

15.  über  die  von  Micha#l  Pfeffer  zu  Ihlingen

  ergriffene  Berufung  gegen  ein
von  dem  gegenwärtigen  Oberamts-Gerichte
  zu  Rottenburg  selbst  gefälltes.
Urtheil  in  selner  einen  Mühlbann  betreffenden
  Klagsache  wider  die  Gemelnde
Rexingen,  auf  gleiche  Weise  erkannt
worden.
Am  3886.-Jan.  wurde:

14.  in  der  Appellations  =  Sache  von  dem

vormallgen  Oberamts  =  Gerichte  zu
Horb  zoischen  der  Freyberrlich  von  Raßler'schen
  Gursberrscheft  zu  Weitenburg,
Klégerin,  Antin  und  Matháus  Blank
        <pb n="125" />
        117

und  Cons.  von  Baistagen,  Beklagten,  Instanz  verurthellt,  ihr  jedoch  die  Füh-Aen,
  Ansprüche  auf  Gältreichung  be-  rung  eincs  Beweises,  wezu  sie  sich  ernefend,
  das  erstrichterliche  Urtheil  be-  boten,  als  Resolutiv-Bedingung  vor-#-
  und  Anmrin  in  die  Kosten  zweiter  bebalten.

177.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal  =  Senat.

a
Am  11.  Jan.  wurde:

1.  Vicreria  Mayer,  von  Unter-Deuf-  gen  nahen  Versuchs  eines  qualistcirten
stennen,  Oberamts  Crailsheim,  welche  Diebstahls,  fortgesetzten  Concubinats,
kei  dasigem  Oberamts-Gerichte  in  Un-  und  eines  Fund-Diebstahls  zu  fünftersuchung
  stand,  wegen  ebebrecherischen  monatlicher  Festungsarbelt  verur-Comubinats
  neben  dem  Kostens-Ersatze  tbeilt,  auch  wegen  der  Mitschuldigen,
zu  viermenatlicher  Zuchthausstrafe  und  des  Kostenpunkts  das  Geelgnete
in  Lurwigsburg  verurtheilt.  verfügt.

Am  13.  Jan.  ist:  Am  30.  Jan.  ist:

.  gegen  Johann  Waibel,  Bauern  zu  4.  Varbara  Bauer,  von  Plüderhausen,
Adelstetten,  Oberamts  Welzheim,  wel-  Obe  mts  Welzheim,  welche  bei  gedachcher
  bei  diesem  Oberamte  in  Unier=  tem  Oberamts-Gerichte  in  Untersuchung.
suchung  stand,  wegen  fortgesetzter  Afotie  stand,  wegen  vierten  Unzuchtvergebens
neben  dem  Kostens-Ersatze,  die  Strafe  zu  viermonatlicher  Arbeitstrafe  in
einer  viermonatlichen  Einsperrung  herrschaftlichen  Geschäften  verurhheilt
in  dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ell-  worden.

wangen  erkannt  worden.  Am  8:.  Jan.  wurde:
v  s

Am  13.  Jan.  wurde:  5.  Michael  Sturm  zu  Hangendenbuch,
5.  Michgel  Hörger  zu  Bühl,  Oberamts  Oleramts  Aalen,  welcher  bei  dem
Oebringen,  welcher  bei  dasigem  Ober-  Oberamts-Gerichte  Heldenheim  in  Unamsgerichte

  in  Umersuchung  stand,  we-  tersuchung  siand,  wegen  kleinen,  einfa-
        <pb n="126" />
        148
chen  und  ersetzten,  jedoch  dritten  Dieb-  ßen,  jedoch  ersetzten  Diebstahls,  neben

stabls  neben  dem  Kosten=  Crsatze  zu  dem  Kostenersatze  zu  drei  und  ein
sechsmenaslicher  Festungs  Arbeit  halbmonatlicher  Festungs-Arbeitsund
  nachheriger  Einsperrung  in  einem  strafe  verurtheilt  worden.
Zwangs-Arbeitshause  auf  die  Dauer

von  drei  Menaten;  Am  29.  Jon.  wurde:

6.  Ludwig  Mlchael  Bauer  zu  Ernsbach,  3.  gegen  die  bel  dem  Oberomts-Gerlchte
Oberamts  Oehringen,  welcher  bei  dem-  Oehringen  in  Untersuchung  gestandene
selben  Oberamts=  Gerichte  in  Unter-  Inqguisiten  *
suchung  stand,  wegen  fortgesetzter  kleiner
Diebstähle,  Wanderbuchs-Fälschung  und  a)  Johann  Georg  Bezold,  ven
attentirten  Bettdiebstabls,  neben  dem  Ernobach,  Oberamis  Oehringen,
Shadens·  Etsab.-  Bezablung  seiner  Ar-  b)  Jacob  Schbpfer  von  da,  wegen
rest-Azungs=  und  der  Untersuchungs-  Z  Q„

Kosten,  außer  der  ihm  unterm  32.  Dec.  Schlägerei  und  grober  Klberoert
v.  J.  wegen  ersten  kleinen  Diebstahls  letung,  neben  Bezablung  ihrer

eigenen  Kaft=  und  Azungskosten,
zuerkannten  vierwochigen  Festungs-Ar-  der  Un.  r**
beitsstrafe,  noch  zu  einer  weitern  vier-  auch  5##½  wersuchungs  Pestten,
monatlichen  Festungs,  Arbeusstrafe  und  der  auf  den  Verwundeten  ge

verurtheilt  tangenen  Heilungs-Kosten,  unter
"6  Samtverbindlichkeit,  eine  je  vier-Am
  25.  Jan.  ist:  monatliche  Festungs  =  Arbeittstrafe

  ausgesprochen,  und  auf  den
Fall  eines  an  dem  Verwundeten
sich  späterhin  zeigenden  bleibenden
Schadens,  bbhere  Bestrofung  vorbehalten.


7.  Georg  Mlchael  Wielond  zu  Ober-Mänkhelm,
  Oberamts  Hall,  welcher
bei  demselben  Oberamts-Gerichte  in
Unterfuchung  stand,  wegen  ersten,  gro-
        <pb n="127" />
        2.)  Civil-Senat.

Am  19.  Jan.  wurde:

1.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Justiz-Collegium  zu  Ulm
zwischen  den  in  den  Acten  genannten
16  Güterkäufern  des  Johann  Georg
Käihler  zu  Oßhalten,  Bekl.  Anten,  und
gedachtem  Güterverkäufer  Khhler,  Kl.
Aten,  Zurückgabe  verkaufter  Güter  bekreffend,
  reformatorisch  erkannt,  umer
Vergleichung  der  Kosten.

Am  41.  Jan.  wurde:

a.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Justiz-Collegium  in  Ulm  zoischen
  Caspar  Egetenmaler,  Schullehrer
in  Wbssingen,  Bekl.  Anten,  und  Bernbard
  Duscher  in  Marktoffingen,  Kl.
Aten,  eine  Schuldforderung  betreffend,
reformatorisch  erkannt,  unter  Vergleichung
  der  Kosten.

Am  29.  Jan.  wurde:
3.  Die  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Justiz-Collegium  in  Ludwigsburg
zwischen  Georg  Frledrich  Unger  zu  Roßberg,
  Kl.  Anten,  und  dem  Stabsschultheißen
  Neber  zu  Gamesfeld,  Bekl.
Aten,  Entschädigung  betreffend,  wegen
Versäumnisses  in  Einreichung  der  Beschwerden-Schrift
  für  verlassen  erklärt,
unter  Verurtheilung  des  Anten,  in
fämtliche  Kosten  zweller  Instang.

Am  31.  Jan.  ist:

4.  in  der  Nullitäten  -Klagsache  vom  vormaligen
  Oberamts-Gerichte  zu  Hall  zwischen
  dem  Schultheißen  Johann  Michael
  Weber  und  Johann  Caspar  Haaf
zu  Jagstroth,  Bekl.  Quärulanten,  und
Johann  Michael  Lay  zu  Hohenstadt,
Kl.  Qutrulaten,  verschiedene  Forderungen
  nebst  Verzugszinsen  betreffend,  das
unterrichterliche  Verfahren  und  Erkenntniß
  casstri  worden.

7).  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Criminel  =  Senat.

Am  5.  Jan.  wurde:
1.  gegen  den  bel  dem  Oberamts-Gerichte
Ravensburg  in  Umersuchung  gekommenen.

Andreas  Erb  von  da,  wegen  zwar  klelnen,

  einfachen  und  restituirten  aber  fünften

  Diebstahls,  neben  Verurthellung  in
3
        <pb n="128" />
        die  Untersuchungs-Kosten,  zehumonatliche
  Zuchthausstrafe  in  Markgroͤningen
und  nachherige  einjéhrige  Einsperrung
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  erkannt;

3.  Beronika  Schek,  von  Neukirch,  Oberamts

  Ravensburg,  wegen  mehrerer  großer
und  gewerbsmäßig  getriebener  Betrügereien,
  unter  Einrechnung  eines  Theils
des  erstandenen  Arrests  noch  zur  einer
Zuchthausstrafe  von  neun  und  ein
halb  Monaten  in  Markgröningen,
so  wie  zum  Ersatz  des  gestlfreten  Schadens
  und  der  Untersuchungs-Kesten  verurtheilt;


5.  auf  die  von  dem  Oberamts-Gerichte  Ehingen
  vorgenommene  Untersuchung  wegen
komplottmäßig  verübter  thätlicher  Mißbandlung
  und  Verwundung  des  Gens-Narmes
  Langenbucher,  unter  Vorbehalt
der  Entscheidung  binsichtlich  des  Kostenpunkich:


a)  Christian  Scheurenberger,  von
Apfelstetten,  Oberamts  Münsingen;

b)  Johann  Dhlle,  von  Dettingen,
Oberamts  Heldenheim,  und

c)  Mattheus  He  prägs,  von  Wellersteußlingen,
  Oberamts  Ehingen,  jeder
mit  einer  viermonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt;

4.  der  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Ulm  in

Untersuchung  gekommene  Michael  Heiwis,
  von  angenau,  wegen  kleinen,
einfachen,  aber  zugleich  dritten  Diebstahls,
  neben  Zuscheidung  der  Untersuchungskosten
  zu  sechsmonallicher
Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt.

Am  1½7.  Jan.  ift:

5.  gegen  den  bei  dem  Oberamts-Gerichte

Biberach  in  Untersuchung  gestandenen
Jobann  Georg  Bezler,  von  Mittelbiberach,
  wegen  Ehebruchs,  Diebgaahls=Mitwissenschaft
  und  nachgefolgter  Diebstahls-Theilnahme,
  unter  Verfällung
in  einen  angemessenen  Theil  der  untersuchungskesten,
  eine  drei  und  ein
Halbmonatllche  Festungs=  Apbeitsstrafe
  erkann  worden.

Am  20.  Jan.  wurde:

6.  auf  die  von  dem  Oberamts-Gerichte

Saulgau  gepflogene  Untersuchung  Jakob
  Büller,  von  Gams,  Kantons
St.  Gallen,  wegen  zwar  kleinen  und
einfachen,  aber  im  rechtlichen  Sinne
vierten  Diebstahls,  sodann  wegen  versuchter
  Fälschung,  Ueberschreitung  des
VWerbats  die  Kdnigl.  Staaten  zu  betreten,
  und  Pagirens,  neben  Zuscheldung
sämtlicher  Untersuchungskosten  zu  einer
        <pb n="129" />
        —

lehnmonatlicher  Zuchthausstrafe  zu
Gotzeszell,  mit  derbem  Abschied  verurtheilt,
  und  zugleich  verordnet,  dah  derselbe
  nach  deren  Erstehung  unter  Androhung
  geschärfter  Strafe,  aus  dem
Königreiche  verwiesen  werden  soll.

Am  24.  Jan.  ist:

gegen  den  bei  dem  Oberamts-Gerichte

Blaubeuren  in  Untersuchung  gekommenen
  Georg  Adam  Mangold,  von
Bollingen,  wegen  wiederholter  Asotie
und  Vagirens,  unker  Verflllung  in  die
Untersuchungskosten,  Einsperrung  in
dem  Zwangs-Arbeitshause  in  Ulm  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  Einem  Jahr  erkanm;
  und

6.  der  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Riedlingen

  in  Untersuchung  gekommene  Fidel
Beuctele,  von  Daugendorf,  wegen  einfachen,
  kleinen  und  größtenthells  restituirten,
  aber  im  rechtlichen  Sinne  dritten
  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  des
Schadens  und  seiner  Arrest-Azungs-=und
  Untersuchungskosten,  zu  einer  sechsmo
  natlichen  Zuchthausstrafe  zu  Markoerdningen
  und  nachheriger  dreimonatlicher
  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitshause
  in  Ulm  verurtheilt  worden.


II1

Am  27.  Jan.  wurde:

9.  gegen  die  bei  dem  Oberamts-Gerichte

Tettnang  in  Untersuchung  gekommene
Catharina  Navarre,  von  Blumegg,
wegen  eines  in  Gemeinschaft  und  unter
erschwerenden  Umständen  verübten  Diebstahle,
  so  wie  wegen  inceskuosen  Concubinats,
  neben  der  solidarischen  Verbindlichkeit
  zum  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,
  unter  Vorbehalt  eines  Strafzusatzes
  auf  den  Fall,  daß  sich  gegen  dieselbe
  in  der  gegen  Alois  Strobel  wegen
Raubs  anhängigen  uUntersuchungssache
noch  eine  größere  Verschuldung  ergeben
sollte,  eine  neunmonatliche  Zuchtbausstrafe
  zu  Markgrbningen,  mit  der
Bestimmung,  daß  sle  nach  erstandener
Strafe  unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht
  gestellt  werde,  ausgesprochen,  die
Entscheidung  wegen  des  Kestenpunkts
aber  dermalen  noch  ausgesetzt.

„Am  3.  Jan.  ist:

10.  gegen  den  bei  dem  Oberamts-Gerichte

Wangen  in  Untersuchung  gekommenen
Anton  Vollmuth,  von  Laupheim,
Oberamts  Wiblingen,  wegen  mehrerer
Fälschungen  amtlicher  Schreiben,  Betrugs,
  Versuchs  mehrerer  Betrügereien
und  Vagirens,  neben  Zuscheidung  eines
angemessenen  Theils  der  Untersuchungs-
        <pb n="130" />
        112

Kosten  und  Vorbcehalt  eines  Strafzu=  deten  Göter,  so  wie  wegen  Fälschung
satzes,  wenn  sich  bei  fernerer  Unterfu-  einer  öffentlichen  Urkunde,  neben  Verchung
  ergeben  sollte,  daß  er  mit  seiner  fällung  in  einen  angemessenen  Theil  der
angeblichen  Ehefrau  nicht  in  gesetzmä-  Untersuchungs-Kosten  eine  Zuchthausßbiger
  Ehe,  sondern  im  Konkubinat  ge-  strafe  von  vier  Monaten  erkannt;

lebt  habe,  acht  ein  halbmonatliche  und

Festungs-  Arbeitsstrafe  ausgesbrochen;  13.  Maria  Ursula  Bendel,  von  Ebers-11.

  gegen  Johannes  Burr,  von  Schar-  bach,  Oberamts  Saulgau,  wegen  Verrenstetten,
  Oberamts  Blaubeuren,  we-  belmlichung  und  Verläugmung  ihrer  Entgen
  Verschuldung  an  seinem  Vermk-  bindung,  auch  fahrläßiger  Behandlung
gens-Zerfall,  wissentlicher  Verpfändung  lbrer  Leibesfrucht,  sodann  wegen  Ehebruchs
mehrerer  schon  früher  verpfändeter  lie-  und  ersten  Scortations-Vergehens,  ungender
  Güter  an  andere  Gläubiger  un-  ter  Zuscheidung  elnes  angemessenen  Theils
ter  Verschweigung  der  früheren  Ver-  der  Untersuchungs-Kosten  zu  einer  zehnpfändung,
  wegen  Beschädigung  einiger  monetlichen  Zuchthausstrafe  verur-Gläubiger
  durch  Verkauf  der  verpfän-  tbeilt  worden.

1.)  Csjoik:  Senar.

Am  1r.  Jen.  wurde:  Am  13.  Jan.  ist:

1.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts=  :  die  gegen  das  Erkenntn##  des  Oberamts-Gerichte
  Tettnang  zwischen  Johannes  Gerichts  Geißlingen,  in  Streitsachen  zwi-Welshaupt,

  von  Primisweiler,  Anten  schen  den  Brunnenwehr  Interessenten  zu
und  Magdalena.  Lauter  daselbst,  Atin,  Giengen,  und  denen  pon  Großfüßen,  von
eine  Kaufschillings-Forderung  betreffend,  letztern  eingewandte  Ation,  wegen  verdie

  eingelegte  Berufung,  wegen  versäum-  säumter  neunzigtägiger  Nothfrist  zu  Einter
  zersiörlicher  Frist  zu  Einreichung  der  reichung  des  Beschwexde-ibells  von  Amts-Beschwerdeschrift,
  für  verlassen  erklärt.  wegen,  unter  Verfällung  der  Anten  in  die
        <pb n="131" />
        Kosten  dieser  Instanz  fuͤr  verlassen  erklaͤrt
worden.

Am  235.  Jan.  wurde:

5.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts--Gerichte
  Wiblingen  zwlschen  Johann
Georg  Sätzle,  von  Gögglingen,  Bekl,
Anten,  und  dem  gräflich  von  Fuögerschen
  Rentamt  zu  Ober-Kirchberg  Kl.
Aten,  Verzußerung  eines  Kehenguts  betreffend,
  die  Berufung  wegen  versäumter
  fünfzehntägiger  Nothfrist  zur  Atiens-Anmeldung,
  unter  Verfällung  des  Anten
  in  die  Kosten,  für  verlassen  erkannt,
4.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-Gerichte
  Wlblingen  zwischen  Kaver  Rambold,
  von  Dietenheim,  Vorbekl.  Nachkl=Anten,
  und  Anton  Schwärzler,  von
Lingenan  im  Bregenzer  Wald,  Vorkl.
Nachbekl.  Aten,  Kaufschillings-Forderrung
  In  der  Vor=  und  Schadensersat-Forderung
  in  der  Nachklage  betreffend,
das  antische  Gesuch  um  Wliedereinsetzung
in  den  vorigen  Stand  wegen  versaͤumter
neunzigtégiger  Nothfrist  zu  Einreichung
der  Beschwerdeschrift,  als  unstatthaft
verworfen;

5.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
Oberamts-Gerichte  Ehingen  zwischen
Johannes  Munding,  von  Unter-Marchthal,
  Kl.  Anten,  und  Joseph  Geiger,

1#3

von  Neuburg,  Bekl.  Aten,  Erfüllung
eines  Gäterkaufs  betreffend,  das  von
dem  vormaligen  Provinzial-Justiz-Collegium
  in  Ulm  gefällte  Erkenneniß,  unter
  Werurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten,  bestätigt;

ß,  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen

Oberamts-Gerichte  Wiblingen  zwischen
Ignaz  Landthaler,  von  Dellmensingen,
Bekl.  Anten,  und  dem  Schutzjuden
Abraham  Maier,  von  Laupheim,  Kl.
Aten,  Abrechnungsstreitigkeit  betreffend,
das  von  dem  vormaligen  Provinzial=Justiz-Collegium
  in  Ulm  gefällte  Erkenntniß
  bestätigt  und  Ant  in  die  Kosten
  dieser  Instanz  perurthellt.

Am  28.  Jan.  wurde:

7.  In  der  Ationssache  von  dem  vormaligen

Oberamts-Gerichte  Leutkirch  zwischen
Franz  Anton  Braun,  Kronenwirth  zu
Berkbelm,  Bekl.  Anten,  und  Franziska
Sanz,  von  Mietingen,  cum  cur.,  Kl.
Atin,  Aufbhebung  eines  Vertrags  betreffend,
  die  von  dem  Erkenntuiß  der
K.  Justiz-Retardaten  -Commission  ergriffene
  Berufung  wegen  versäumter
Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt;

3.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamts-Gerichte

  Tettnang  zwischen  den  Gehrü-
        <pb n="132" />
        dern  Forfter,  von  Nonnenhorn,  Lnten,
Anten,  und  der  Franz  Joseph  Lachenmaierschen
  Concursmasse,  Latin,  Atin,
Schuldforderung  betreffend,  die  Ation,
wegen  versaͤumter  Nothfrist  zu  Eimeichung
  der  Beschwerdeschrift,  fuͤr  verlassen
  erkannt;

9.  in  der  Ationsfache  von  dem  vormaligen
Oberamts-Gerichte  Ehingen  zwischen  dem
Handelsmann  Johann  Baptist  Sartori
in  Endingen,  Provocaten,  Anten,  und
dem  Apotheker  Schmid  in  Ehlngen,
Provocanten,  Aten,  Restitution  gegen
ein  den  Provocaten  mit  dem  Klagrecht
ausschließendes  Urtheil  betreffend,  die

eingelegte  Berufung,  wegen  Mangels
in  den  Fdemlichkeiten,  verworfen;  und

10.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-Gerichte

  Ehingen  zwischen  dem  Fürstl.
Thurn=  und  Tarischen  Rentamte  zu
Obermarchthal,  Bekl.  Anten,  und  der
Wittwe  des  Johann  Georg  Käfer  zu
Emerkingen,  Kl.  Atkn,  Zehentabgabe
betreffend,  der  Bekl.  auf  geführten
Beweis  unter  Abänderung  des  von  dem
vormaligem  Prooinzlal-Justiz-Collegiam
in  Ulm  gefällten  Erkenntnisses  und  Verbleichung
  der  Kosten,  von  der  Klage
entbunden.

Stuttgart  den  26.  Febr.  1320.

Maucler.
        <pb n="133" />
        115

Nro.  12.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch  den  8.  Maͤrz  1820.

1  Unmittelbare  Koͤnigliche  Decrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  Kdulgl.  Majestsrt  haben  verm#ge
böchsten  Dekrets  vom  25.  v.  M.  dle  bei
dem  Gerlcheshofe  für  den  DonauKreis
erledigie  Stelle  eines  Pupillen-Raths  dem
bisberigen  Scadtschreiber  Schuster  in
Ulm  zu  übertragen,  und

vermdge  höchster  Entschließung  vom  36.
.  M.  den  kitbolischen  Pfarrer  Damberter
  zu  Heiltingen,  Oberamts  Riedlingen,
die  wegen  hohen  Alters  nachgesuchte  Dienst-Ertlassung
  mit  einer  Penston  zu  beullligen
  geruht.

Sodann  haben  Allerbböchstdleselben
vermöge  Entschließung  vom  37.  v.  M.  den
Vikar  Draub  an  der  untersten  Classe  der
lateinischen  Schule  zu  Ludwigsburg,  zum
ordentlichen  Lehrer,  mit  dem  Titel  eines
Prézeptors  zu  ernennen,  und

vom  2.  d.  M.  die  erledigte  Ofarrel
Thamm,  Dekanats  Ludwigsburg,  dem
Diakonus.  Dobelbauer  zu  Dullingen,
Dekanats  Reutlingen,  gudlast  zu  ébertragen
  geruht.
        <pb n="134" />
        126

Il.  Verfuͤgungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern  und  des  Krieges.
Des  Ober-Rekrutirungsraths.
1.
Die  nach  dem  Gesetz  vom  :3.  Febr.  1820  nech  Verhältulß  der  in  den  Rekrutirungsheuer
  auszuhebenden  4300  Rekruten  sind  Listen  verzeichneten  Anzahl  von  Millcauf
  die  Kreis=  und  Oberamts-Belirke  pflichiigen  folgendermaßen  vertheilt  worden.

 

 

 

 

I.  Neckar=  Kreis.  .  II.  Schwarzwald-Kreis.
Zahl  Zahl
—  —  —  ·

DOberamt.  der  der  Oberamt.  der

Militaͤrphiche/  1  Militaͤrpflich-  er
tigen.  Rekruten.  6  uigen.  NRekruten.
Backnang  6  208  73  Balingen  265  8
Befigheim  .  ..  ..  137  85  Calwo#“  ..  1837  66
Bbblingen  193  68  Freudenstadt  181  64
Brackenheim  .  ...  195  69  Herrenberg  210  47
Cannstadt  195  60  PKorb  171  60
Eßlingen  200  70  Nagoll.  208
Heilbronn  ..  ...  157  55  HNeuenbürg  187  66
Leonberg  .  .  .  ..  ,·  217  6  Nürtingen  220  77
Ludwigsbug  415  76  Oberndorf  .  .  ...  184  65
Marbach  «  242  35  Reutlingen  245  85
Maulbron  181  64  Notenbung  .  229  81
Neckarsulm.  .  .  .  .  1197  69  Rottweil..  .  162  57
Sticttgant  -  255  9e  Spaichingen  154  51
Baihingen  -18  66Suulz.  127  55
Waiblingen  212  75  KNübinggen  245  36
Weinsberg  1959  68  NKuttlingen  182  64
Urach.  245  66
Summa7  1164  Summa  T  5100  1196
        <pb n="135" />
        127

111.  Jaxt-Kreis.

IV.  Donau-Kreis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl  Zahl
–—–
Oberamt.  der  n  ·  Oberamt.  ber
er  -  der
Milirärpftich-  Millrärpfic#
ries.  Rekruten.  rigen.  Rekruten.
Aclen  177  6:  Biberach  18)  66
Crallshei  164  586  laubeuren  110  39
Ellwangen  196  69099  Ebingen  159  56
Gaildorf  .  .  .  .  ..  189  61  IGeißlingen.  .  .  .“  169  59
Gerabren  221  8  Goppingen  ..  .  ..  256  90
Gmünd  163  64  HKirchheim  2248  80
Hall.  197  69  Leutklrch  .  .  .  ...  124  44
Heidenheim.  .  .  ..  175  663Mä#nsingen  143  50
Künzelsauu  260  91  Ravensburg  144  51
Mergentheim.  258  84Riedlingen  155  54
Reresheim  .  .  .  ..  190  67  Saulgen.  ..  ...  145  51
Hehringgen  239  65  Tettnag  104  36
Schernderf  216  76  Julm  .  ..  ..  ..-  166  58
Welzbeii  174  61  Waldsee  136  44
Wangen  13  49
Summa  6  c9z  9  ,
Wiblingen  ..  .  ..  164  53.
6  Summa  2516  885
Stadt  Stuttgart  ..  209  73
e.
Rekap  itulation.
I.  Neckar-Kreis  ..  .  .  ..  3273  1154
II.  Schwarzwald-Kreis  5400  1196
III.  Jart-Kreis  2619  r*ii
IV.  Donau-Krees.  2506  835
Stadt  Stutigart  ..  .  .  .  ..  202  —.
Gesimtzahl  aus  allen  vier  Kreisen:::%  45%
Stuttgart  den  4.  Maͤrz  162g.  Kapff.
        <pb n="136" />
        128

Unter  Hin  veisung  auf  s.  79  der  Instruktion
  zu  Bollziehung  des  Rekrutlrungs-Gesenes
  (Nro.  6  des  Staats=  und  Regierungs-Blattes
  von  1820)  werden  sämtliche
  Oberämter  erinnert,  dle  Namen  der
zum  Contingent  oder  dessen  Ergänzung
vorléufig  bezeichneten  Militärpflichtigen,

so  wie  der  Gemeinden,  denen  sle  anschkren,
  noch  am  Tage  der  Ausbebung  eder
den  nächstfolgenden  der  Registratur  des
Ober-Rekrutirungeraths  unfehlbar  anzuzelgen,
  well  die  Vorladungen  zur  Rachaushebung
  ungesäumt  erlassen  werden  müßen.
Siuttgart  den  4.  März  1620.

Kapff.g

Des  Kriegs=  Departemenes.

Assentirungs-Commission.

Säwtliche  Oberämter  werden  biedurch
aufgefordert,  die  Zahl  der  bei  der  Ausbebung
  zum  Conceingent  definitio
bezeichneten  Militärpflichtigen
(vergl.  9#.  35,  36  der  Instruktion  zu  Wollzlebung
  des  Nekrutirungs-Gesetzes)  noch
am  Tage  der  Aushebung,  und,  wo  diese
bereits  vorüber  ist,  sogleich  nach  Empfang
dieses  der  Assentlrungs-Commission  des
Kduigl.  Kriegs-Departements  anzuzeigen,
und  zugleich  zu  bemerken,  wie  viele  Einsteher
  durch  den  Kreis-Rekrutirungsrath
angenommen  worden.

Wegen  der  Einlieferung  der  Rekruten
werden  die  Oberämter  noch  besonders  beschieden
  werden.  Was  aber  die  von  den
Kreis-Rekrutirungsräthen  angenommenen
Emsteher  betrifft;  so  sind  diese  anzuwe#-sen,
  sich  ungescumt  bei  der  Asseutirungs=Commissien
  zu  stellen,  zu  welchem  Ende
dem  Einsteher  der  dem  Oberamt  durch  den
Kreis-Rekrutirungsrath  mitgetheilte  Auszug
  aus  der  Einstehers-Liste  (vergl.  F.  104
der  Instruktion  zu  Vollziehung  des  Rekrutrungs
  Gesetzes)  mitzugeben  ist.

Stuttgart  den  4.  März  :820.

Kapff.
        <pb n="137" />
        129

Nro.  13.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Dienstag  den  14.  März  1620.

 

*  .—

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Dienst-Nachrichten.

S#ne  Kdnigl.  Majestät  haben  vermige
  hochster  unschliefung  vom  1.  d.  M.
die  erledigte  Posthaltersstelle  in  Sulz  dem
Traubenwirtb,  Jehann  Friedrich  Armbruster
  daselbst  ücertragen.

Sedann  baben  Allerhbchstdieselbe
vermige  Enischließungen  vem  4.  d.  M.
den  Medicinaltos  Walz  seiner  Verrichtungen
  bei  der  Landgestütts-Kommissien
zuentheben,  dagegen  solche  dem  Medielnal-Afesor
  Hausmann  zu  übertragen,  und

rem  Pfarrer  Spindler  zu  Unter-Eisis-„m.
  Dekanats  Heilbronn,  die  wegen
Kräntrichteit  nachgesuchte  Dienst-Entlassune

  mit  dem  Pfarr  Ruhegeball  zu  bewilllgen
  geruht.

Ferner  haben  Se.  Königl.  Majestät
vermdge  Entschließungen  vom  ##.  d.  M.  die
erledigte  katholische  Pforrei  Dürrenwaldstetten,
  Oberamts  Riedlingen,  dem  Pfarrer
Schmid  in  Oggelehaufen,  und  die  erledigte
  katholische  Pfarrel  Horgen,  Oberamts
  Rottwell,  dem  Vikcr  Gundels'nger
  in  Amrichshausen,  und

vom  3.  d.  M.  die  erledigte  Pfarrei
Wüstenroth,  Dekanats  Weinsberg,  dem
Hfarrer  Clausnizer  zu  lluterin  ünkhem,
Debanats  Hall,  guérigst  übertragen.
        <pb n="138" />
        130

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Devartements  des  Innern:

A.  Königl.  evangelisches  Consistorium.
Schul.-Couferenz-Direktoren  betresfend.

1,

Es  wird  hlemit  zur  bffentlichen  KenntmßW
  gebracht,  daß  man  den  Pfarrer
Mätzel  zu  Eutendorf  von  der  Leitung
der  Schullehrer-Conferenzen  der  Didcese
Gaildorf,  unter  Bezeugung  der  Zufriedenbelt
  freigesprochen  und  dieselbe  dem  Pfarrer
in.  Münster,  M.  Hölder,  bertragen,
auch  die  Stadt  Gaildorf  für  die  Zukunft
zum  CoKnferenz-Orte  bestimmt  hat.
Sttuttgart  den  29.  Febr.  16;:o.

Wächter.

2.

Da  man  dem  Pfarrer  M.  Seeger  zu
Altburg,  Dibcese  Calw,  auf  seine  Bitte
die  Schul-Conferenz-Direktlon  unter  Bezeugung
  der  Zufriedenheit  mit  selnem  Fleiß
abgenommen,  und  solche  dem  Pfarrer  M.
Grunsky  zu  Ostelshetm  übertragen  har,

so  wird  solches  hlemit  zur  bffentlichen
Kemtniß  gebracht.
Stuttgart  den  29.  Febr.
Wächter.

B.  Königl.  katpolischer  Kirchenratb.
Erinnerung  an  die  katholischen  Schul-Inspektorate,  rückständige  Jahrsberichte  betressend.

Da  noch  mehrere  Schul-Inspektorate
mit  den  Jahrs-Berichte  vom  Jahr  1313,

a)  über  die  Schullehrer-Conferenzen,
b)  über  die  Schullehrer-Lesegesellschaften,
ch  über  die  Abwesenhelt  der  Schullehver
  und  Proolsoren  von  lhren  Siellen

im  Ausstande  sind:  so  sleht  man  der  Erstattung
  derselben  innerhalb  vierzehn  Tagen
zuverläßig  entgegen.

Stuttgart  den  36.  Febr.  1370.

Camerer.

C.  Könlgl.  Studienratb.
Bekann#tmachung  wegen  Ueberfüllung  des  obern  (ymnassums  in  Sruteg#.

Da  die  Ueberfällung  des  hlesigen  obern
Gomnapums  eine  Beschränkung  der  Schiler-Anzahl

  daselbst  unumgänglich

nothwendig

  macht;  so  ist  verordnet  worden,
        <pb n="139" />
        daß  tä  einer  Classe  nie  welter  als  4o,  und
nach  befindenden  Umständen,  bchstens
5f%  Schäler  seyn  sollen,  und  daß  mithin,
so  lange  die  Schüleranzahl  in  einer  Classe

michr  unter  das  Marlmum  berabgekommen.

seon  wird,  Cwelches  aber  weder  bis  Ostern,
noch  selbst  bis  auf  den  Herbst  zu  erwarten
Iist,.)  kein  neuer  Schäler  (wer  er  auch  sey)
vaselbst  angenommen  werden  soll,  welches

blemit  zur  bffentlichen  Kenntniß  gebeacht
wird,  damit  die  Valer,  welche  ihre  Sbôhne
  das  hiesige  obere  Gymnasium  besuchen
zu  lassen  wuͤnschen,  sich  deshalb  vorher  bei
dem  Rector  erkundigen  und  besonders  die
euswärtigen  nicht  in  den  Fall  kommen
mögen,  die  Reise  hieher  umsonst  zu  machen.
Stuttgart  den  6.  März  1620.
Sükind.

D.  Königl.  Medleinal-Colleglum.

Von  der  unterzeichneten  Stelle  wurde
dem  Medicinae  et  Chirurgiae  Dr.  Georg
Friedrich  Heinkel,  von  Waldenkuch,
Amts-Oberamts  Stuttgart  gebürtig,  nach
erstandener  Prüfung  in  der  Medicin,  höbern

Chirurgie  und  Geburtshälfe,  die  Erlaubniß
  zu  Ausäbung  dieser  Wissenschaften  ereilt.
  Sturtgart  den  3.  März  18270.

Massenbach.

Residenz-Polizei-Ministerium.
Khnigliche  Commisslon  für  die  hlesigen  Wasserleltungen.
Den  auf  Berfertigung  guter  Brunnenteichel  aus  Steinqut  ausgesetzten  Preis  betreffend.

Se.  Kiünlgl.  Mojestät  haben  aus
Veranlassung  der  Elnrichtung  des  Brunnenwesens
  In  Stuttgart,  auf  die  Verfer-Agung
  von  Brunnen-Telcheln  aus  Steingut,
elne  Belohnung  von  600  fl.  Nhelnisch  gnädigst
  ausgesetzt,  und  es  ist  deshelb  von
Seiten  des  Khnigl.  Restdenz-Polizel  Minlsieriums
  unterm  5.  Sept.  1818  eine  hfkru#rliche
  Bekanntmachung  erlassen  worden,
wrobei  die  besondern  Bedlngungen  fuͤr  die
#Heiebe  werber  vorgeschrieben  nordon  find.

Die  Kbnigl.  Commission  für  die  hlesten
  Wasserleitungen  hat  sodann  die  eingekommenen
  Muler  einer  genauen  Prüfung
unterworfen,  und  an  das  Königl.  Residenz-Polizel-Ministerlum
  ihr  unterthänges  Anbringen
  erstattet.

Ven  Seiten  dieses  hohen  Ministeriums
ist  nun  der  unterzeichneten  Sielle,  vermöge
höccster  Cntschliessung  Sr  Kdnigl.  Majest
  &amp;amp;#n  vom  717.  Febr.  d.  J.,  unter  dem
19.  Febr.  der  Auftrag  ertheilt  worden,
        <pb n="140" />
        Nachstehendes  zur  dffentlichen  Kenntniß  zu
bringen,  daß  Se.  Khnigl.  Majestär
bestimmt  haben,  daß  der  auf  die  Verfertigung
  guter  Brunnen-Telcheln  aus  Sreeingut
  ausgesetzte  Preis  von  Goo  fl.  unter  die
fünf  Bewerber,  und  zwar:

r.  Kaufmann  Riekber  und  Hafnermeister
Jakob  Hafner,  von  Heidenheim,  175  fl.

2.  die  Hafnermeister  Michael  St  aiger,
  David  Stalger  und  Erbarde
  Laich,  von  Vaihingen  auf
den  Fildern,  Stuttgarter  Amts-Oberamiss


3.  Krämer  Meniker,  von  Baldern,
  Oberamits  Neresheim,

t.  Hafner  Johann  Georg  Rau,
von  Giengen,  Oberamts  Heidenheim.
  .-5.

  Marr  Schweizer,  Hafnermeister
  von  Möbringen,  Stutégarter
  Amts-Oberamts

150  —

126  —

leo  —

50o  —

600  —
welche  dle  vorzäglichere  Teichelmuster  geliefert
  haben,  vertheilt,  die  übrigen  vier
Preisbewerber  aber,  welche  Brunnenrobren
  von  Hafner=  und  Zieszler-Crde  geliefert
haben,  namentlich:

.  Zieglermeister  Bühl,  vom  Walklingen,
2.  die  Hafnermeister  Joahann  Michgel  Drc-P5•5



scher  und  Comp.,  von  Schwäbisch  Hel-3.
  Kaufmann  Geerg  Friedrich  von  Olnbausen

  zu  Forchtenberg,  Oberamts  Ochringen,

  und
4.  Schullehrer  Keppler,  von  Gmünd,
öffentlich  belobt  werden  sellen.

Zugleich  baben  Se.  Künigl.  Majestát
  befohlen,  sämtlichen  Hreisbewerbern
bekannt  zu  machen,  daß  Höchstdieselbe
demjenigen  unter  ihnen,  welcher  über  die
Güte  seines  Fabrikats  sich  genägend  ausweisen,
  und  zur  Anlegung  einer  den  Bee
darf  an  Teicheln  sichernden  Fabrik  entschliißen
  würde,  aus  eigenen  Mitteln  eine
Unierstütung  zum  Betrlebe  der  Fabrik
bewilligen  werde.  Indem  nun  die  unterzeichnete
  Stelle  auf  höchsten  Befehl  alles
dieset  zur  bffemlichen  Kenmoiß  bringt,  hat
sie  zugleich  noch  weiter  zu  bemerken,  daß
Kalle  diejenige,  welche  in  Beziehung  auf
den  letztern  Punkt  eine  Unter  lütung  nachsuchen
  wollen,  sich  zuvor  ar  die  unterzeichnete
Stellt  zu  wenden  haben,  welche  sodann  ihr
Gesach  dem  Kbnigl.  Residenz-Polizei-Ministerium
  zum  weitern  Vortrag  an  Se.
Kkinigl.  Majestät  gutächtlich  vorlegen

wird.

Stutthart  den  1.  Mérz  1820.

dassenbach.
        <pb n="141" />
        133

«  Nro.  14.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Mitwoch  den  22.  Maͤrz  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Dienst  -Nachrichten.

S.  Kinigl.  Majestät  haben  verme
  bchster  Entschließung  vom  1  5.  Febr.
d.  J.  dem  Theater-Inspektor  und  Haus-Verwalter
  Baßmann,  aus  Veranlassung
seines  Dienst  =  Jubiläums,  ein  Gnaden-Geschenk,
  als  Merkmal  der  allerhdchsten
Zufriedenheit  mit  seinen  vieljährigen  Diensten,
  zu  verwilligen  geruht.

Seine  Konigl.  Majestät  haben  vermiäge
  hdchster  Entschließung  vom  15.4b.  M.
den  Assessor  Finkh  bei  der  Justiz-Retardaten

  =  Commission  zu  Rettenburg  zum
Oberamtsgerichts-Verweser  in  Besigheim
gnädigst  ernannt.

Sodann  haben  Hoͤchsidiefelben  durch

hoͤchstes  Dekret  vom  14.  d.  M.  dem  in

Stuttgart  sich’  aufhaltenden  Thier-Arzt
Lautler  den  Charakter  eines  Königl.  Hof-Thier-Arztes
  gnädigst  zu  ertheilen  geruht.

Unterm  16.  d.  M.  wurde  dem  zur  katholischen
  Pfarrei  Winterstetten  Flecken,
Oberamts  Waldsee,  ernannten  blsberigen
Kaplan  In  Arnach,  Müller,  die  Konigl.
Beststigung  ertheilt.
        <pb n="142" />
        154.

II.  Verfüsgungen  der  Departements.

Des  Devartements  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung  der  Verlefsungen  auf
der  Universie&amp;amp;  Tübingen,  wie  sie  von  Seite
der  akademischen  Behörde  für  das  beverstehende
  Sommer-Halbjahr  angeküwmigt
sind:

Theologle.
a)  Ervangelische

Oeffentliche  Vortrége  über  Religien  und
Christenthum  für  protestantische  Studieren=Fakultät.



de  aus  allen  Fskulichken  wird  DO.  Wurm.

Donnerstags  38—9  Uhr  halten;  F

derselbe  setzt  seine  bffentlichen  Vorleslungen
  über  die  christliche  Glaubenslehre
fort  Vormittags  9  —  10  Uhr.

Zu  einem  Privatisslmum  aͤber  christliche
Dogmatit  erbietet  sich  Repetent  Hauff,
der  Aeltere.

D.  v.  Flott  seszt  seine  öffentlichen  Vorlesungen

  über  christliche  Hflichtenlehre  Vormittags

  10—  11  Uhr  fort.  -
.DiakenusM.Y.ressel-crläuxekt,swibbisher,
  in  wöchentlichen  3  Stunden  die  wichtigsten
  Beweisstellen  der  christlichen  Moral.
D.  Steudel  wird  bdffentlich  den  zweiten
  Theil  der  Einleitung  in  die  Schriften

des  Alten  Bundes  C(der  die  Zelt  pon  Josua.

bis  zur  Trennung  des  israclitischen  Reiches
begreift,)  nach  dem  angesangenen  Plen#e
fortseben  Morgens  —6  Uhr.

Prof.  Jäger  föbrt  fert,  in  Privétrerlesungen
  die  Psalmen  Vorm.  :0—  Uhr
zu  erläutern;

derselbe  wird  dffentlich  das  Buch  Jesu,
des  Siraciden,  Nachm.  3—  4  Uhr  erklären.


D.  Bengel  glbt  in  Privatvorlesungen

Tie  Fortsetzung  der  Erklärang  der  Sonorfis

der  drei  ersten  Evangelien  Vorm.  11  —  1
Uhr.  "

D.  Wurm  erbletet  sich  zu  Erläuterum
des  Briefs  an  die  Rimer  in  Privatdorlesungen
  Nachm.  z—/  Uhr;

D.  v.  Flatt  zu  Erläuterung  des  ersten
Brlefs  an  die  Corinthier  in  Privatvorlesungen
  10  —  11  Uhr.

Die  Degmengeschschte  ist  D.  Bengel
in  erst  noch  zu  bestimmenden  Siunden
privatim  vorzutragen  erbbtig;

derselbe  wird  dffentlich  nach  Sténdlin's
Lehrbuche  die  Kirchengeschichte  vorzutragen
fortfahren  Morgens  38—9  Uhr.

Schriftliche  und  mündliche  Uebungen,  in
welchen  thfologische  Zeitmsterien  errtert
        <pb n="143" />
        werden  sollen,  zu  leiten,  ist,  falls  nicht
eber  die  Erlduterung  eines  alttestamentlichen
  Buches  gewünscht  werden  sollte,  D.
Stendel  erbdtig  Abends  4—5  Ubr.

Decan  und  Prof.  Münch  erklärt  die
württembergischen  Kirchen=  und  Schul-Gesede,
  und  zeigt  ihre  Anwendung.

Catechetik  und  Paͤdagogik  wird  in  woͤchentlichen
  3  Stunden  Nepetent  Schmid,  der
jüngere,  vortragen;

derfelbe  leiten  die  catechetischen  und  homile2ischen
  Uebungen  der  Witglieder  des  Prediger-Instituts,
  und  widmet  der  Kriiik
der  gehalienen  Predigien  woͤchentlich  eine
Stunde.

b)  Katholische  Faktultästt.

Allgemeine  Vorträge  über  Religion  und
Chrisken#h###  für  katholische  Studierende
aus  allen  Facul-ten  hält  bffentlich  D.  Drey
in  einer  gelegenen  Stunde.

Blblische  Arch  ologle  in  Verbindung  mit
der  Geschichte  des  jädischen  Volks  lehrt
DHerbst  wöchentlich  dreimal  von  11—17
Uhr.

Die  Weissagungen  der  kleineren  Propheten
  erklärt  kr#l#tisch  derselbe  dreimak  von
1—  3  Uhr.

Die  curforische  Erklärung  der  Gesetze
des  Pentateuchs  setzt  fort  derselbe  wochentlich
  drelmal  von  5—6  Uhr.

135

Die  Geschichte  der  allgemeinen  Concilien
  trägt  vor  ebenderselbe  drelmal  wb#-chentlich.


Ueber  katholisches  Klrchenrecht  wird  selne
Vorlesungen  fortsetzen  D.  v.  Dresch.

Adologetische  Theclegie  trägt  vor  D.
Drey  wochentlich  viermal  von  4—5  Uhr.

Den  zweiten  Theil  der  Degmatik  lehre
derselbe  täglich  von  9—  20  Uhr.

Die  Verträge  über  chrlstliche  Moral  sezzt
fort  Prof.  Hirscher  täglich  von  11  —13
Uhr.

Kuecheilk  und  Homiletik  liest  derselbe
táglich  von  „—5  Uhr,  und  wird  damir
Uebungen  im  Ausorbeiten  und  Vortragen
verbinden.

Die  Vorlesunden  über  Eregese  und  Kritik
  des  nach
Wiederbesetzunz  der  erletiien  Stelie  angezeigt
  werden.

neen  Testamen:s  werden

Rechtsgelehrsamkeit.

Moeibedologie  der  Rechtswissenschaft  lehrt
Dref.  C.  G.  Gmelin  böffentlich,  zweimat
wochentlich,  ven  —  Uhr.

Raurrecht  nach  Gros  von  z—35  Uhr
verzuragen  erbieret  sich  derselbe.

Institutionen  des  Rdmischen  Rechts
werden  vortragen  Prof.  Chr.  v.  Gmelin,
nach  Hefacker;  Prof.  J.  F.  v.  Malblauc
  von  2—3;  Prof.  L.  G.  Wäch-
        <pb n="144" />
        ter  nach  Warnkoͤnigs  Institutiones  1819
in  einer  den  Zuhdrern  bequemen  Stunde.

Mandekten  setzt  fort  Prof.  J.  F.  von
Malblanc,  fängt  an  Prof.  E.  Schrader,
  dieser  nach  Günther:  beide  in  den
gewöhnlichen  Stunden  um  9  und  #r  Uhr.

Rdmische  Rechtsgeschichte  aus  eigenen
Heften  vorzutragen  erbietet  sich  Prof.  Ch.
ov.  Gmelin.

Ein  exegetisches  Collegium  über  Rdmisches
  Recht  wird  Prof.  E.  Schrader
balten,  und  debei  Seldenstickers  Chrestomathie
  und  seine  Ausgaben  zweier  Pandekten-Titel
  gebrauchen.

Deutsches  Privatrecht,  in  Verbindung
mit  dem  Drivat-Cameral-Rechte  wird  D.
A.  Michaelis  nach  seinem  Grundrisse
ju  Vorlesungen  über  das  deutsche  Privat=Recht,
  Tübingen  1819,  von  4—5  oder  in
einer  andern  den  Zuhdrern  gelegenen  Stunde
lehren.

Das  deutsche  Staatsrecht  liest  Pref.
D.  v.  Dresch  nach  seinem  Lehrbuche  des
bifentlichen  Rechts  des  deutschen  Bundes,
1820.

Das  Strafrecht  wird  Prof.  C.  G.
Wächter  nach  Grolmans  Grundstzen
der  Criminal-Rechtswissenschaft,  Gietzen
1818,  sechsmal  wdchentlich  von  6—9  Uhr
lehren;

136

den  Straf-Proceß  mit  Uebungen  verounden,
  vier  oder  fänfmas  wdchentlich
Pref.  C.  Hofacker  nach  seiner  Uebersicht
  des  deutschen  und  württembergischen
Straf-Processes,  Tübingen  28720.

Das  Militár=  Straf-Rechr,  vorzüglich
das  Wäürttembergische,  erbietet  sich  derselbe
vorzutragen.

Das  Kirchen-Recht  wird  lehren  Prof.
C.  H.  Gmelin  nach  Wiese  von  10—11;
Drof.  C.  Hofacker  ebenfalls  nach  Wiese
viermal  wöchentlich  von  16—11  oder  in
einer  andern  den  Zuhdrern  bequemen  Stunde;
D.  A.  Michaelis  nach  Bbhmers  Princip.
  jur.  Canon.  ed.  7.  Goetting,  1802,
von  10  —  11  Uhr;

das  Württembergische  Prioat=  Recht
Prof.  C.  L.  Schmid,

Den  Cioil-PDroceß  zu  lehren  erbietet  sich
Pref.  J.  F.  v.  Malbsanc  um  7  Uhr
Morgens;

den  Concurs-Proceß  Prof.  C.  L,  Schmid.

Praktische  Uebungen  wird  Prof.  C.  H.
Gmelin  viermal  wchentlich  von  7—6
Uhr  anstellen,

Eraminatorische  Uebungen  wird  Prof.
C.  G.  Wächter  halten,

(Wegen  des  Natur-Rechts  und  Staats-Rechte
  vgl.  noch  die  philosophische,  wegen
des  Kirchen-Rechts  die  theologische  Farultar.)
        <pb n="145" />
        Heilkunde.

Vorlesungen  über  Eneyklopädle  der  Hellkunde
  bietet  Prof.  D.  Hofacker  an.

Mineralogie  wird  in  der  Stunde  von
t  bis  1  Prof.  D.  F.  G.  Gmelin
vortragen.

Chbemie  entweder  der  nnorganischen  oder
organischen  Körper  wird  von  10  —  11  Uhr
Drof.  D,  C.  G.,  Gmelin  lesen.

Specielle  Chemie,  so  wie  Anwendung
derselben  in  der  Heilkunde,  letztere  mit
Versuchen  begleitet,  wird  auch  Prof.  D,
Sig  wart  lehren,

Allgemeine  und  specielle  Botanik,  in
Verbindung  mit  Demonstrationen  wird  in
der  Seunde  von  9—  10  Uhr  Dref.  D.
Schübler  geben,  und  botanische  Ercursienen
  anstellen.

Ebenso  wird  Pflanzen-Demonstrationen
umd  botanische  Ercursionen  Prof.  D.  Sigwart
  haffen,  6

Anatomie  des  Menschen  wird  DProf.
D.  Bauer  in  der  Frühstunde  von#—)
Uhr  mit  Demonstrgtionen  lesen;

derselbe  erbietet  sich  zu  anatemischen
Wiederholungen.

Drof.  D.  Rapp  wird  pergleichende
Anatomie  mit  Demonstratlonen  verbunden
vertragen.

Zu  Vorlesungen  über  Physlologle  erbietet
  sich  Prof.  D.  Ho  facker.

137

Allgemeine  Patholegie  wird  in  der  Stunde
  von  7  —38  Prof.  D.  F.  G.  Gmelin
lesen.

Rosologle  der  acuten  und  chronischen.
Krankheiten  trägt  täglich  in  den  Stunden
von  9—1°  Uhr  und  dreimal  in  der  Woche
von  4—5  Uhr  Vice-Kanzler  D.  o.  Autenrieth
  vor.

Ebenderselbe  besorgt  von  11  —  12  Uhr
das  Clinicum  seinem  medielnischen  Theile
nach.

Medieinische  Chirurgie  liest  Prof.  D.
Riecke,  und  besorgt

den  chirurgischen  und  geburtshülflichen
Tbeil  S##  Clinicums.

Prof.  D.  v.  Gärtner  trägt  gleichfalls
Chirurgie  vor,  und  erbietet  sich  zu  chirurgischen
  Repetitionen.

Prof.  D,  Rlecke  wird  die  Geburtshülfe
lehren.

Ebenso  Prof.  D.  v.  Gärtner,  welcher
sich  auch  zu  wiederholenden  Vorlesungen
derselben  erbieret.

D.  Weber  erbietet  sich  zu  Vorlesungen
über  Medicinal-Polizel  oder  über  Dictetik.

Obysiologie  der  Hqusthiere  wird  Prof.
D.  Hofackes  vortragen.

Pbilosophlsche  Wissenschaften.
Prof.  Schott  lehrt  öffentlich  die  Me-  #
taphysik  von  38—9,  privatim  entweder  die
        <pb n="146" />
        Encyklopaͤdie  der  Philosephie  oder  die  Logik,
  beides  nach  Schulze;  oder  auch  die
allgemeine  Geschichte  der  allen  oder  neuern
Ohilosophie,  wenn  die  Zeit  hinreicht,  von
"!7  —3  Uhr  eder  in  einer  andern  den  Zu-Hbrern
  bequemen  Stunde.

Prof.  D.  v.  Eschen  mayer  lehrt  ffentlich
  von  lo  —  11  Uhr  die  Moral=Obilosophie,
  privatim  die  Psychologie  von
7  —3  Uhr  eder  in  einer  andern  noch  zu
bestimmenden  Stunde.

Yrof.  D.  v.  Dresch  wird  das  Naurrecht
  nach  seinem  Buch:  Systematische
Entwicklung  u.  s.  w.  1810.  vortragen.

Prof.  Sigwart  erbietet  sich  zu  Vorlesungen
  über  die  kogik  von  3—9  Uhr
und  über  das  Naturrecht  von  11—12  Uhr.

Mathematik  und  Naturlehre.

Prof.  v.  Pfleiderer  erklärt  bffentlich
von  3—2  Uhr  den  zweiten  Theil  der  theoretischen
  Physik  und  privatim  von  11—1#
Uhr  die  analytische  Geometrie.

Prof.  v.  Bohnenberger  wird  von
5—6  Uhr  die  Experimental-Pbosik  lesen,
und  erbletet  sich  auch  zu  Vorlesungen  über
die  praktische  Geometrie.

G  e  s  ch  i  ch  t  e.
Prof.  D.  Rbsler  traͤgt  dffentlich  von
9  —  o  Uhr  den  zweiten  Theil  dor  allgemeinen
  Weltgeschichte  vor.

153

Staatswirtpschaft.

Die  Encyklopädie  der  #tonomisch=  politischen
  Wissenschaften  trägt  Prof.  Fulde
von  15—  12  vor.

Oekonomische  Botanik  oder  Botanik  in
näherer  Beziehung  auf  dkonemische  Wissenschaften
  überhaupt,  in  Verbindung  wmit
Pflanzen-Demonstrationen  und  den  Grundsäßgzen
  der  Pflanzen-Pbyssologie  trägt  Pref.
Schübler  von  4—5  Uhr  vor.

Die  Forstbotanik  in  Verbindung  mit  Plosiologie
  der  Gewäche  und  Bedeunde  erbietet
  sich  Prof.  Hundesbagen,  als  GEinleitung
  in  die  Ferstwissensthaß,  zu  lebren.

Die  Mineralogie  in  technischer  FHinsich:
erbiret  sich  Prof  F.  G.  GCmelin  den
Semirenden  der  Staakswirths#aft  in  einer

beserderen  Stunde  vorzutragen.

Die  Elemente  der  reinen  Matbemalkk,
mit  besenderer  Rücksicht  auf  die  Bedürfnisse
  der  Studierenden  der  Siaatswirthschaft
  wird  Prof.  Poppe  nach  seinem
b#ehrtuch  der  reinen  Mathematik,  neue
Aufl  Frankf.  2820,  6  Stunden  wöchentlich
in  einer  den  Zuhdrern  bequemen  Stunde
lehren.

bandwirthschaft  lehrt  Prof.  v.  Farstner
in  einer  den  Zuhbrern  bequemen  Stundc.

Encyklopädie  der  Forstwissensehaft  und
Forstpelizei  trägt  Prof.  Hundeshagen
von  3—9  Uhr  vor.
        <pb n="147" />
        Speelelle  Technologie  lehrt  Prof.  Poppe,
5  Stunden  wichentlich  von  10  —  11  Uhr
nach  seinem  neuen  Lehrbuch  der  speriellen
Technelogie,  Stuttg.  und  Tüb.  18:9,

Das  Kameralrecht  mit  Anleitung  für
dle  Dienstpraris  wird  Prof.  Krehl,  fünf
S#tunden  wichentlich,  vortreen.

371  Vorlesungen  über  die  Grundsätze  der
Finanzwissenschaft  erbieret  sich  Prof.  Fulde.
Schöne  Wissenschaften,  alte  und

neue  Sprachen.

D.  Steudel  wird  den  Freunden  des
Arabischen  ausgewählte  Suren  des  Koran

und  Gedichte  aus  der
Uhr  erklären.

Prof.  Cenz  mird  auserlesens  Oden  des

139

Hamasa  von  2—3

Horaz  und  die  Vbgel  des  Aristephanes.
von  à4—5,  auch  die  Platonische  Apclogse

des  Sokrates  in  einer  noch  zu  bestimmen
den  Stunde  erklären.

Prof.  Tafel  wird  die  Annalen  des  Tacltus
  1—3  B.  in  der  Frühstunde  von  6—7
Uhr  erklären,  und  von  4—5  Uhr  eine
Einleitung  in  das  Studium  der  rmischen
Schriftsteller  lesen,  auch  wird  er  die  latelnischen
  Uebungen  von  —3  Uhr  fonsetzen.

Prof.  Emmert  wird  in  einer  noch  zu
bestim  menden  Stunde  Issentlich  sein  Buch:

a  Collection  ol  voyeges  end-  travek  erkl##en,

  privatim  exbietet  er  ssch  zu  Vor#:-lesungen

  über  die  französtiche  und  trallensche
  Sprache.

Prof.  D.  v.  Scherer  wied  offentlich
die  Schrift:  Guillaume  Tell  ou  le  Suisse
libre  erklären,  und  damit  prakiilsche  Uebungen
  und  Gespräche  verbinden,  privatim
setzt  er  seine  Vorlesungen  über  dle  franz#-sische
  Sprache  fort.

In  Vorlesungen  über  philologische  und
andere  wissenschaftliche  Gegenstände  erbieten
sich  anch  die  Repetenten  des  evangelischen
Seminariums.

Namentlich  erbietet  ssch  noch  Repetent
  Riecke  zu  Vorlesungen  über  die.
Elememe  der  Mathematik  und  öber  Meteerolegie;:


Jepetent  Kapff  über  matbematische
Geograrble,  oder  über  das  Nibelungenlied,
verbunden  mit  einer  Einleitung  in  dle  Geschichte
  der  altdeutschen  Sprache  und  Peesie.

Auch  wird  von  den  Repetenten  im  Konvikte
  über  kirchliche  Alterthümer  und  die
apostolischen  Véter  in  eregetischer  und  kritischer
  Beziehung  zur  Erläuterung  der  Dogmengeschichte
  gelesen  werden.

Mahler  Dörr  erbietet  sich  zum  Unterricht
  im  Zeichnen  und  Mahlen  anatomischer
  Präparate,  Landschaften  u.  s.  w.  sowohl
  nach  Originalien,  als  auch  nach  der

MNatur.
        <pb n="148" />
        sang.

Auch  findet:  man  Gelegenheit  zu  Erlernung
  des  Reitend,  Fechtans,  Tanzens,  der
Muslk,  u.  s.  w.

140
Musikldirektor  Silcher  ertheilt  im  protestantischen
  Seminar  und  im  katholischen
Konoikt  Unterricht  im  mehrstimmigen  Ge-Der

  Anfang  der  Verlesungen  ist  auf
den  #11.  April  festgesetzt.

Stuttgart  den  15.  März  1820.

v.kn  Otto.

 

Dienst-Erledigung.

Den  34.  Februar  ist  der  Amtspfleger
Krazmann  zu  Mergentheim  gestorben.

Durch  das  am  26.  Febr.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Welgel  ist  die  Pfarrei
  Amlishagen,  Dekanats  Blaufelden,
erledigt  worden.

Den  15.  d.  M.  ist  der  Diakonus  M.  Carl
Gottfried  August  Friedrich  Kurg#  in  Besigbeim,
  und  "

den  :7.  d.  M.  det  Pfarrer  M.  Gottlieb
  Friedrich  Klemm  in  Schhbonaeich,
Dekanats  Bbblingen,  gestorben.
        <pb n="149" />
        141.

Nro.  15.
Königlich-Württembergtsches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

—[  —
—-Dotinerstagven25.Ma«t-z1829.



l.UnmittelbakeKönlglicheDecken-,

A.)  Koͤnigliche  Gesetze.

Koͤnigliches  Gesetz,  die  Herabsetzung  det  Tccise  vom  Viehhanvel  in  das  Tu#land  bettesl  nd.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Ure  den  Viehhandel  in  das  Ausland  ine  Ausland  verkauften  Bieh,  nementzum
  Besien  der  Landwirthschaft  zu  beleben,  lich  Rindvieh,  Pferden,  Eseln,  Maul-#ünden
  Wir  Uns  bewogen,  nach  Ver-  eseln,  Schafen,  Schweinen  und  Sienehmung
  Unseres  Geheimen  Raths  und  gen,  auf  den  gleichen  Betrag  mit  der
mit  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  von  dem  inländischen  Verkauf  zu  entiu
  verfügen  und  zu  verordnen:  richtenden  Accise,  mithin  auf

daß  die  bleher  unter  dem  Namen  der  Einen  Krenzer  vom  Gulden,

aueländischen  Accise  neben  dem  Aus-  berabgesetzt  seyon,  und  demnach  in

tangszoll  bestandene  Abgabe  von  dem  bieser  Bezichung  kein  Uneerschied
        <pb n="150" />
        lwischen  dem  ausländischen  Vichhandel
  und  dem  inländischen  Statt  haben
soll.

Unser  Ministerium  der  Flnanzen  ist  mit
Vollziehung  dieses  Gesetzes  heauftragt.

Gegeben  Stuttgart  den  20.  März  1820.

Wilhelm.

Der  mit  dem  Portefeuille  des

Finanz-Ministerium  provlsorisch

beauftragte  Staatsrath
IIIII

Auf  Befebl  des  Königs:
der  Staats-Sekretär
Vellnagel.

B).  Dienst-  Nachrichten.

Se.  Kobnigl.  Majestaͤt  haben  vermdge
  hoͤchller  Entschließung  vom  10.  d.  M.
die  erlebigte  Kaplanei  zu  St.  Michael  in
Riedlingen  dem  Vikar  Ehinger  daselbst
gnädigst  zu  übertragen  geruht.

Unterm  18.  d.  M.  wurde  dem  von
Rottweil  gebürtigen,  zu  der  katbolischen
Pfarrei  Nagelsberg,  Kandkapltels  Amrichsbausen,
  ernannten  Thadds  Wolf,  bisberigen
  Bikar  und  Pfarr-Verweser  in  Nagelsberg,
  die  Könlgliche  Bestätigung  ertbeilt.


Win  „9.  d.  M.  wurden  der  Hauptmann
erster  Klase  von  Jent  im  vierten,  und

der  Oberlleutenant  von  Fischer  im  füänften
  Infanterie-Regimente  auf  Ansuchen
pensionirt.

 

Dienst-Erledigu  ng.

Durch  das  am  11.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  katholischen  Pfarrers  Reiser
ist  die  Pfarrei  zu  Kirchberg  an  der  Iller
Oberamts  Biberach,  in  Erledigung  ges
kommen.

Den  15.  d.  M.  ist  der  Pfarrer  Nl.  Johann
  Friedrich  Lbbert  in  Birkenfeld,
Didcese  Wildbad,  gestorben.
        <pb n="151" />
        143

Nro.  16.
Königlich-Württembergisches

Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Dienstag  den  28.  März  1620.

 

I.  Unmittelbare  Kösnigliche  Deerete.
Keine.
II.  Veer  fügungen  der  Departements.
Des  Justtz-Departements.
Die  in  dem  Monat  Februar  1820  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  ausgesprochene  Erkennenisse
5  betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  Februar  find  von  sämtlichen  Gerichtsh#fen  des  Ksnigreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Regierungs=  Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche
Freiheits  =  Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat.

Den  1.  Febr.  wurde:  nang,  das  gegen  ihn  wegen  Comubinats,
1.  In  der  Rekurssache  des  Andreas  Vaglrens,  Diebstahls  und  Bruches  des
Munz,  von  Murrhardt,  Oberamts  Back-  eidlichen  Angelbbnisses,  sich  nicht  ven
        <pb n="152" />
        144

Hause  zu  entfernen,  von  dem  Gerlchtshofe  balbmonetlicher  Festungsstrafe  verzu
  Eßlingen  unter  dem  16.  Dec.  v.  J.  urbbeilt.

gefällte  (in  dem  Staats=  und  Regierungs-  Den  26.  Febr.  wurde:

Blatte  Nro,  5.  S.  :y.  eingerückte)  3.  in  der  Rekurssache  des  Alois  Mil-Erkenntniß
  dahin  abgeändert,  daß  Re-  ler,  von  Waltazhofen,  Oberamts  Leutkurrent
  zu  einer  viermonatlichen  kirch,  gegen  das  wider  ihn,  wegen  klei-Festungsstrafe
  und  nachherigen  Einsper-  nen,  aber  zweiten  und  unter  erschwerung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf  renden  Umständen  verübten  Diebstahls,
wenigstens  drei  Monate  verurhheilt  von  dem  Gerichtshofe  in  Ulm  unter
seon  soll.  dem  20.  Dec.  v.  J.  gefällte  Cin  dem

3.  In  der  Rekurssache  des  Miichael  Stgats=  und  Regierungs-Blatte  Rre.
Schailble,  von  Weil  im  Dorf,  Ober-  5.  S.  45.  eingerückte)  Erkenntniß  die
amts  Leonberg,  das  gegen  ihn  wegen  Kon-  Berufung  verworfen,  und  Rekurrem  in
kubinats,  kleinen  Diebstahls  und  Real-  die  Kosten  zweiter  Instanz  verurhheilt.
Injurien  von  dem  Gerichtshofe  zu  Er=  (4.  In  der  Rekurssache  des  Johann  Georz
lingen  unter  dem  „.  Dec.  v.  J.  aus-  Schimpof,  von  Schbnaich,  Obergesprochene

  (in  dem  Staats=  und  Re-  amts  Böblingen,  das  wegen  Diekstahls
gierungs-Blatte  Nro.  5.  S.  35.  ein-  und  Herumschwelfens  von  dem  Gerichtsgerückte)
  Erkenntniß  abgeändert,  und  bofe  in  Eßlingen  unter  dem  29.  Dec.  v.
Rekurrent,  neben  Verfällung  in  die  ei-  J.  gefällte  (in  dem  Staats=  und  Regenen
  Arrest=  und  in  die  Hälfte  der  gierungs-Blatte  Nro.  5.  S.  2g9.  ent-Untersuchungskosten,

  zu  drei  und  ein  haltene)  Erkenntniß  lediglich  bestétigt.

77.  Civi.  =  Senat.

Den  4.  Febr.  wurde:  tung,  Beklagten,  Appellantin,  eine  Lied-1.

  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-  lohns-Forderung  betreffend,  die  Berumaligen
  Appellations=  Gerlchtshofe  zu  fung  wegen  Mangels  an  einer  gegrün-Tübingen
  zwischen  der  Anne  Katharine  deten  Beschwerde  von  Amtswegen  ver-Aichler
  cum  Cur.  zu  Scharnhausen,  worfen,  und  die  Klägerin  in  die  Kosten

Klägerin,  Appellantin,  und  der  Ver-  dieser  Instanz  verurtheilt.
waltung  der  Helfer  Wider'schen  Süf=  .2.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cioil-
        <pb n="153" />
        145

Senate  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  Schuldforderung  betreffend,  die  Beruzwischen
  Barbara  Hag,  cum  Cur.  in  fung  wegen  Mangels  an  einer  gegrün-Ulm,
  Klégerin  Appellantin,  und  dem  deten  Beschwerde,  unter  Verurchellung
Ober-Hof-Kasster,  Hof=  und  Domainen=  der  Appellanten  in  die  Kosten  dleser  In-Rath
  Tafel  allhier,  Beklagten  Appella-  stanz,  von  Amtswegen  abgeschlagen.
ten  ,  Vindikation  einer  Staatskassen-Obligation

  betreffend,  dlie  Berufung,  Den  18.  Febr.  wurde:
unter  Abschlagung  des  Restitutions-Ge=  4.  In  der  Appellationssache  von  dem  vorsuches,
  von  Ameswegen  verworfen,  und  maligen  Appellations-Gerichtshofe  zu

die  Appellantin  in  die  desfallsigen  Ke-  Ulm  zwoischen  Maler  Neuburger  in
sten  verurtheilt,  hingegen  dieselbe  zu  Kappel,  Oberamts  Riedlingen,  Proder

  eventuell  gebetenen  Nullitären-Aus-  dokanten,  Appellanten,  und  Sigmund
führung  zugelassen.  Maier  zum  Schwan,  auch  den  Cu-Den
  3.  Febr.  wurde:  ratoren  der  Mair'schen  Handlung  in

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-  Memmingen,  Provokaten,  Appellaten,
Senate  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  eine  Wechselschuld  betreffend,  die  Bezwischen

  dem  Alerander  Judas,  und  rufung,  wegen  Ungehorsams  in  Einreldessen
  Streikgenossen  zu  Ludwigsburg  chung  der  Beschwerdeschrift  Innerhalb
Kléáger  Appellanten,  und  dem  Kammer-  der  peremtorischen  Frlst,  für  verlassen

herrn  August  Heinrich  vom  Schät  zu  erklärt,  und  Appellant  in  die  Kosten
Hobenstein,  Beklagten  Appellaten,  eine  bleser  Instanz  verurhheilt.

II7.  Ehegerichtlicher  Senar.
Geschieden  wurden

den  3.  Febr.  Dem  10.  Febr.

1.  Johann  Ludolg  Jetter  zu  Heselwan=  2.  Marse  Elisabethe,  geb.  Röhler,  von
gen,  Oberamts  Balingen,  Kläger,  vom  Hall,  Klägerin,  von  Friedrich  David
Christine,  geb.  Jetter  von  da,  Beklag-  Fritsch,  Salzsteder  von  da,  Beklagken,
ten,  wegen  beharrlicher  Widerspenstig=  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in
keit  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Ver-  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheillung
sleichung  der  Kosien.  des  Beklagten  in  die  Kesten-
        <pb n="154" />
        146

5.  Johann  Jakob  Zanger  zu  Unterhausen,  5.  Johann  Jakob  Kazenwadel  zu  Holzwel-Oberamts
  Reutlingen,  Klaͤger,  von  Anna  lerhof,  Oberamts  Marbach,  Klaͤger,  von
Maria,  geb.  Bader  von  da,  Beklagten,  Rostne  Frlederlke,  geb.  Bauer,  von  Großwegen
  beharrlicher  Wlderspenstigkeit  in  Bottwar,  Beklagten,  mittelst  Aufhebung
Fortsetzung  der  Ebe,  unter  Vergleichung  der  Ehe  wegen  Betrugs,  unter  Verurder
  Kosten.  theilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Den  21)y.  Febr.  6.  Carl  Friedrich  Kappelmann,  Taglbhner

4.  Leonhard  Besserer,  Weber  zu  Gebers-  zu  Wildbad,  Oberamts  Neuenbärg,  Klébeim,
  Oberamts  Leonberg,  Kläger,  von  ger,  von  Christine  Catharine,  geb.  Groß-Agatha,
  geb.  Bloß  von  da,  Beklagten,  mann  von  da,  Beklagten,  wegen  beharrwegen
  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in  licher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung  der  Ehe,  unter  Vergleichung  der  Koder
  Beklogten  in  die  Kosten.  sten.

18)  Kreis  =  Gerichtshöfe.

1.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

ten  dffentlichen  Geldern,  neben  Cassation
  vom  Amt  und  Unfähigkeits=Erklärung
  zu  Bekleldung  einer  bifent-Am

  1.  Febr.  wurden  verurtheilt:
1.  a)  Georg  Gehring,  suspendirter  Bürgermeister
  von  Biberach,  Oberamts

Heilbronn,  wegen  eines  durch  nachläßige
  und  unordentliche  Rechnungsfübrung
  herbelgeführten  bedeutenden,
jedoch  von  ihm  ersetzten  Kassenrests,
wegen  Theilnahme  an  Fälschung  von
Verkaufs-Protokollen,  zur  Deckung  von
größtentheile  unerlaubten  Ausgaben,
und  wegen  eigenmächtigen  betrügerischen
  Ersatzes,  einer  ihm  zuerkannten
  Geldstrafe  aus  den  ihm  anvertraulichen

  Stelle,  auch  neben  Auferlegung
der  solidarischen  Haftung  fär  den  Ersatz
  der  unter  seiner  Mitwissenschaft
geschehenen  unerlaubten  Ausgaben  und
ZUscheidung  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  einjähriger  Zuchtbausstrafe;


b)  Martin  Sinn,  suspendirter  Schultbeiß

  von  Biberach,  Oberamts  Hellbronn,
  wegen  grober  Fälschungen  von
        <pb n="155" />
        147

Verkaufs-Protokollen,  zur  Deckung
unerlaubter  Ausgaben,  sodann  wegen
eigenmächtigen  Wieder-Einzugs  einer
ihm  angesetzten  Geldstrafe  aus  dem
Commun-WVermögen,  und  dadurch
v#erübten  ausgezelchneten  Betrugs,  neben
  selidarischer  Haftung  für  den  Ersatz
  der  auf  seine  Veranlassung  oder
unter  seiner  Mitwissenschaft  gemachten
unerlaubten  Ausgaben,  und  Tragung
von  #  der  Untersuchungs-Kosten,  zur
Cassation  vom  Amte  und  Unféhigkeits=Erklärung
  zu  Bekleidung  einer  bffentlichen
  Stelle,  und  zu  viermonatlicher
  Festungs  strafe;

2.  Christine  Kraus,  von  Waldbach,  Oberamts

  Weinsberg,  wegen  unehellchen  Beischlafs,
  Nachlässigkeit  bei  der  Geburt
und  dadurch  verschuldeter  Todtung  ihres
Kindes,  neben  Bezahlung  ihrer  Arrestund
  #  der  übrigen  Untersuchungs-Kosten
zu  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe;
5.  die  zu  Maulbronn  in  Untersuchung  gekommene
  Christine  Wünsch,  von  Uhlbach,
  Oberamts  Cannstadt,  wegen  mehrerer,
  theils  großer,  theils  kleiner,  auch  ausgezeichneter
  fortgesetzter  Diebstähle,  s0
wie  wegen  frecher  dügen  vor  Gericht,
neben  Ersatz  alles  Schadens  und  ihrer
Arrest-Azungs=  und  Untersuchungs-Kesten
zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe.

5.  Melchitrr  Müller,

Am  3.  Febr.  wurde:

4.  gegen  den  zu  Eßlingen  in  Untersuchung

gekommenen  Christian  Gottlob  Gräßler,
  von  Stuttgart,  wegen  eines  greßen
Betrugs  und  wegen  einer  an  seiner  Dienstfrau
  zu  Salzburg  verübten  Betrügerei,
in  Erwägung  seiner  wegen  Diebstahls
schon  erstandenen  Strafen,  neben  dem
Ersatz  des  Schadens  und  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  sechsmonatliche
Zuchthausstrafe  und  nachherige  Einschlie-Hhung
  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  auf
drei  Monate,  erkannt.
Am  38.  Febr.  wurde:

Küniglicher
Weingart-Meister  zu  Mundelsheim,
Oberamts  Marbach,  wegen  verübter
Betrügereien  und  Fälschungen  in  seinen
  Verrechnungen  über  dle  auf  den
sogenannten  Ksberg-Weinberg  angebllch
verwendeten  Baukosten,  neben  dem  Ersatz
  des  Schadens  und  der  Untersuchungs-Kosten,
  mit  der  Cassation  von  seiner
  Stelle  als  Weingart  =  Meister,
und  von  seinem  Amt  als  Unter-Umgelder,
  auch  Unfähigkeits  =  Erklérung
zu  Bekleidung  eines  bffentlichen  Amtes
  und  zwelmonatlicher,  seinem
Alter  und  schwächlicher  körperlicher  Beschaffenheit
  angemessener  Festungs-Arbeit
  innerhalb  der  Festung  bestraft;
        <pb n="156" />
        6.  dem  Seribenten  Ernst  Friedrich  Trautwein,
  von  Maulbronn,  welcher  unterm
  #.  Juli  1819  zu  fünfzehnmonatlicher
  Festungs-Arbeit  verurtheilt  worden
  ist,  (Staats  =  und  Reglerungs=Blatt
  von  1619,  S.  474)  wegen  der
sowohl  nach  erfolgter  Aburtheflung,  als
auch  auf  dem  Transport  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  verübtem  Vergehen  durch
Fortsetzung  seines  afotischen  Lebenswandels
  und  Vergreifung  an  seinem  Vater,
unter  Verurtheilung  in  alle  Unterfuchungs-Kosten,
  ein  Strafzusatz  von  dreimonatlichem
  Festungs-Arrest  zuerkannt.


An  demselben  Tage  wurde:

7.  Ludwig  Kallenberger,  von  Bietigheim,

  Oberamts  Besigheim,  wegen  wiebolter

  Diebstähle,  worunter  ein  ausgezeichneter
  ist,  neben  dem  Ersatz  des

Schadens  und  Bezahlung  der  Arrestund

  Umersuchungs-Kesten  mit  viermonatlicher

  Festungsftrafe  belege.
Amo.  Febr.  wurden  verurtheilt:
8.  Juditha  Heß,  von  Hohengebren,  Oberamis
  Schorndorf,  welche  bei  dem  Oberamts-Gerichte
  Stuttgart  in  Untersuchung
kam,  wegen  mehrerer  kleiner  und  einfacher
  Diebstähle,  auch  wegen  Beträgerei
  und  müssigen  Herumlaufens,  neben
Ersatz  des  gestifteten  Schadens  und  der

Untersuchungs-Kosten  zu  vlermonatlicher
  Zuchthausstrafe;

9.  Margaretha  Findeisen,  von  Cßlingen,

  wegen  zweser,  zwar  kleiner  aber
wiederholter  Diebstähle,  wegen  gewerbsmäßiger
  Unzucht  und  erwiesenen  Lügens
vor  Gericht,  neben  Ersatz  des  verursachten
  Schadens,  Bezahlung  ihrer  Arrestund
  Azungs=  und  #&amp;amp;  der  übrigen  Untersöchungs-Kosten
  zu  vlermonatlicher
Zuchthausstrafe.
Am  22.  Febr.  wurde:

10.  gegen  den  zu  Maulbronn  In  Unterxfüchung

  gekommenen  ledigen  Schuster  Jokob
  Schükle,  von  Eisingen,  Großherzoglich
  Badenschen  Bezirksamts  Stein,
wegen  zweser  zum  Thell  ausgezeichneter
Diebstähle  und  elnes  Diebstahls-Versuchs,
  neben  dem  Kosten-Crsatz  eine
sechsmonatlsche  Festungsstrafe  und
nachherige  Ausweisung  aus  den  Königl.
Staaten;

11.  gegen  Jakob  Schmid,  Maurer  von

Leonberg,  wegen  fortgesetzter  wbrtlicher
und  thätlicher  Wldersetzlichkeit  gegen
mehrere  obrigkeitliche  Personen,  deren
er  theils  geständig,  theils  überwiesen  ist,
sodann  wegen  grober  Injurien  gegen
den  Oberamtmann  Heigelin  zu  Leenberg
und  den  Oberamtsgerichts-Aktuar  daselbst,
deren  er  gleichfalls  überwiesen  worden,
        <pb n="157" />
        neben  Ersatz  der  Arrest=  und  Unter-149



suchungs-Kosten  eine  vier  und  einbalbmönatllche

  Festungsstrafe  erkannt.

Am  :.  Febr.  wurden  verurtheil#t:
17.  a)  Gottlieb  Striegel,  von  Schäbingen,
  Oberamts  Maulbronn,  Soldat
unter  dem  6.  Königl.  Infankerle-Regiment,
  C(dessen  Bestrafung  von  dem
Königl.  Krlegs-Ministerium  der  eriminalrichterlichen
  Beh#rde  überlassen
wurde,)  wegen  einer  Schlágerel  und
dabei  zugefügter  Kdirper-Verletzung
neben  Ersatz  von  3  der  Kur-Kesten,
unter  solidarischer  Verbindlichkeit  mit
seinen  Genossen,  und  Bezahlung  von
der  Untersuchungs-Kosten,  auch  seiner
  Arrest-  und  Azungs-Kosten  zu
viermonatlicher  Festungs-Arbeit;
b)  Johann  Christoph  Kuͤhnle,  Schultbeitz
  und  Umgelder  zu  Schützingen,
wegen  Ausstellung  einer  falschen  Urkunde
  über  einen  angeblichen  Wein-Verkauf,
  und  wegen  Betrügerei  und
Fälschung  in  einer  Gantsache,  auch
wegen  unbefugten  Weinschanks,  neben
der  Cassation  von  seinen  Aemtern,
und  Unfähigkeits-Erklärung  zu  Bekleidung
  eines  dffentlichen  Amtes,
auch  neben  dem  Schadens-Ersatz,
unter  solidarischer  Verbindlichkeit  mit

13

„

Heinrich  Fink  an  dessen  betreffende
Gantgláubiger,  so  wie  neben  Bezahlung
  von  z  der  Untersuchungs-Kesten,
zu  fünfmonatlichem  Festungs=Arrest;


a)der  zu  Kannstadt  in  Untersuchung
gekommene  Christian  Kiesel,  von
Aichelberg,  Oberamts  Schorndorf,
wegen  verübter  zehn  Diebstähle,  welche

sämtlich  wiederholte,  und  worunter
eln  sehr  großer  und  quallsicirter,  auch

mehrere  große  und  ausgezeichnete  begriffen
  sind,  ferner  wegen  nächsten
Versuchs  eines  Diebstahls,  wegen  Begünstigung
  und  Mitwissenschaft  bei  mehreren
  Diebstählen  seines  Censorten
Mezger,  endlich  wegen  im  Complott
mit  seinem  Mitgefangenen  Mezger
mittelst  Ausbruchs  bewirkter  Befreiung
  ihrer  selbst  und  zweler  Mitgefangenen
  aus  dem  oberamtlichen  Gefängniß
  zu  Kannstadt,  unter  Einrechnung
  eines  Theils  seines  erstandenen
Arrests,  zu  einer  mit  Rücksicht  auf
seine  Leibes-Beschaftenheit  zu  vollzlebenden
  zwei  und  einhalbjährigen
  Zuchthausstrafe  und  nachberlger
  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
mindestens  aber  auf  die  Dauer  von
einem  Jahr;
        <pb n="158" />
        b)  Johann  Kolb,  Weber  von  Schlath,
Oberamts  Gbpingen,  wegen  Aufnahme
  und  Verbergung  des  aus  dem
Gefängniß  entsprungenen  Verbrechers
Kiesel,  und  wegen  eines  im  Complott
mit  diesem  veräbten  sehr  qualiftcirten
und  großen  Diebstahls,  zu  einer  seiner
Leibes-Beschaffenheit  angemessenen  einjährigen
  Festungsstrafe;  das  Erkenntniß
  über  den  Punkt  des  Schadensund
  Kostens-Ersatzes,  wurde  vor  der
Hand  noch  ausgesetzt;

4.  Franz  Caspar  Schmitt,  von  Stockheim,

  Oberamts  Brackenheim,  wegen

eines  großen  und  ausgezeichneten  Diebstahls,
  neben  Ersatz  des  Schadens,  sowie
  der  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten

m  siebenmonatlicher  Festungsstrafe.
Am  19.  Febr.  wurde:

15.  gegen  den  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung

  gekommenen  Johann  Benediét

Kant,  von  Gölzhausen,  Großherzoglich

Badenschen  Oberamts  Bretten,  wegen

150

großen,  zum  Theil  freiwillig  ersetzten  Diebstabls,

  neben  dem  Kosten=  und  Schadens
  =  Ersatz  eine  achtmonatliche
Festungsstrafe  ausgesprochen.

Am  :5.  Febr.  wurden  verurtheilt:
16.  Jakob  Kilgus,  von  Steinenbronn,
Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen  thätlicher
  Wlderseplichkeit  gegen  Kbnigl.

18.

Forst-Officianten,  und  wiederholten  Holjercesses,
  neben  dem  Schadens-Ersatz
und  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kesten
zu  drei  und  einhalbmonatlücher
Festungsarbeit;  «
17.Aha-n-vonOlqibqusezn,vonNotdheim,
  Oberamts  Brackenheim,  wegen
Ebebruchs  mit  Rostne  Mägle,  von  Oberrieringen,
  und  nachgefolgter  Theilnahme
an  Hintergehung  der  Obrigkeit  durch
falsche  Angabe  des  Schwaͤngerers  der
Mägle,  neben  Bezahlung  Itel  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  drei  und  ein
halbmonatlicher  Festungsstrafe.
Am  36.  Febr.  wurde:
a)  der  suspendirte  Buͤrgermeister
Gall,  von  Sontheim,  Oberamts
Hellbronn,  wegen  nachgefolgter  Begünstigung
  eines  von  Anton  Groß
daselbst  begangenen  ausgezeichneten
Betrugs  durch  Ablegung  eines  falschen
  Zeugnisses  vor  der  Local-Leitung
des  Wohlthétigkeits-Vereins,  sodann
wegen  Führung  einer  Neben-Rechnung
  und  nachgefolgter  Theilnahme
an.  einer  Fälschung  zu  Deckung  von
unerlaubten  Ausgaben,  von  seiner
Bürgermeister=  Stelle  cassirt,  zu  Bekleidung
  eines  bffentlichen  Amtes  für
unf  ébig  erklärt,  und  zu  sechswbchiger
  Festungsstrafe  mit  ange-
        <pb n="159" />
        151

messener  Beschaͤftigung  innerhalb  der

Festung  neben  Ersatz  eines  Theils  der

Untersuchungs-Kosten  verurtheilt;

b)  der  vormalige  Frohn-Bürgermeister,
Gemeinde  =  Rath  Andreas  Hermann,
  von  Soatbeim,  wegen  Thbeilnahme
  an  einer  Fälschung  durch  issentliche
  Mitunterschrift  eines  falschen
Ausgabe  =  Zettels  bei  der  Commun-Rechnung,
  von  seiner  Stelle  casfirt,
zu  Bekleidung  eines  bffentlichen  Amtes
  für  unfähig  erklärt,  und  ihm  ein
Deil  der  Umersuchungs-Kosten  zugeschieden;



c)  der  Substitut  Mezger  zu  Heilbronn,
wegen  Fertigung  eines  falschen  Ausgabe-Zettels
  bei  Stellung  einer  Bürgermeister
  =  Rechnung  von  Sontheim
zu  Deckung  von  mehrentheils  unerlaubten
  Ausgaben,  sodann  wegen  eines
  falschen  Eintrags  in  die  Rechnung
  und  Verleitung  mehrerer  Personen

  zur  fälschlichen  Bescheinigung

des  gedachten  Zettels,  von  seiner

Substituten  Stelle  kassirt,  zur  Bekleidung

  einer  Staats=  oder  Commun-Bedienung

  für  unfähig  erklärt,
und  zu  vierwöchigem  Festungs-Arrest,
  neben  dem  Ersatz  eines  Theils
der  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt;
d)  Schultheiß  Johannes  Sprdhule,

von  Sontheim,  wegen  Theilnahme  an
einer  Fälschung  durch  wissentliche  Mitunterzeichnung
  eines  unrichtigen  Ausgabe-Zettels
  zur  Deckung  von  mehrentheils
  unpassirlichen  Ausgaben,  so  wie
wegen  eimr  weitern  falschen  Beurkundung
  und  Begünstigung  der  Führung
  einer  Neben-Rechnung,  vom
Amte  cassirt,  zu  Bekleidung  jeder
bffentlichen  Stelle  für  unfähig  erklärt,
und  neben  dem  Ersatz  eines  Theils
der  Untersuchungs-Kosten  zu  vierzehntägiger
  Gefängnißstrafe  verurtheilt.

Am  29.  Febr.  wurde:

19.  dem  Philipp  Hausmann,  Abdlerwirth
  zu  Diefenbach,  Oberam's  Maulbronn,
  wegen  Widerseplichkeit  gegen
obrigkeltliche  Diener,  wegen  Injurien
gegen  einen  Waldschützen  durch  bessen
Entwaffnung,  und  wegen  unerlaubten
Gewehrbesitzes,  neben  der  Entlassung
von  dem  Commun-Wildschützen-Dienst,
auch  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Schadens-Ersatz  und  Bezahlung  seiner
Arrest-Azungs=  und  jtel  der  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  neben  Confflskation
seiner  Flinte  eine  brei  und  einhalbmoyatliche
  selner  kbrperlichen  Beschaffenheit
  angemessene  Festungs-Arbeit  innerhalb
  der  Festung  zuerkann.

2
        <pb n="160" />
        162
Erkenntnisse  in  Reodisions-Fällen.

Am  68.  Febr.  wurde:  theiligen  Folgen  verbundener  Mißband-Johann
  Georg  Brotbek,  von  Feuerbach,  lung  des  Jakob  Frledrich  Whhr,  neben
Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen  vor-  Ersatz  seiner  Arrest=  Azungs=  und  Verst#zlicher
  grober  Mißhandlung  und  da-  theidigungs  =  Kosten,  se  wie  sämtlicher

durch  verschuldeter  Tödtung  des  Jakob  für  Wihr  aufgegangener  Kur=  und  #
Friedrich  Gehr  daselbst,  sodann  wegen  der  Untersuchungs-Kosten,  zu  sechs-Shnlicher
  grober  und  mit  längern  nach-  jähriger  Festungs-Arbeit  verurtheilt.

2.)  Cioil  -  Senat.

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  det-  Kriegs-Departementg,  Bekl.,  eine  angemaligen
  Oberomts-Gerichte  Stuttgart,  wiesene  Forderung  betreffend,  der  Kläzwischen
  den  Krämern  Burger  und  J-  ger,  in  soferne  er  in  elgnem  Namen
ger  zu  Ehingen,  Oberamts  Urach,  Kl.,  ein  von  ihm  selbst  unmittelbar  erwor-Anten,
  und  der  Bärenwlrih  Gblzschen.  benes.  Forderungs-Recht  in  Anspruch
Wittwe  zu  Bernhausen,  Amts-Oberamts  nahm,  mit  dieser  seiner  unstatthaften
Stuttgart,  Bekl.,  Atin,  die  Aufbebung  Klage  durch  Urtheil  abgewiesen,  und  in
eines  Kaufs  betreffend,  wurde  vermoͤge  dle  dadurch  dem  Beklagten  verursachten
Beschlusses  vom  7.  Januar,  und  publ.  Prozeß-Kosten  verurtheilt;  in  so  ferne
den  3.  Febr.  1820,  die  eingelegte  Be-  aber  derselbe  in  eigenem  Namen  ein  abrufung
  wegen  verstumter  Nothfrist  der  geleitetes,  ursprünglich  von  dem  Major
Einreichung  des  Beschwerden-Libells  von  von  Grünberg  erworbenes  Forderungs-Amtswegen
  per  Rescr.  für  verlassen  er-  Recht  in  Anspruch  nimmt,  durch  Beklärt,
  auch  wurden  die  Anten  in  die  scheid  auf  Bewels  erkannt.
Proceß-Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.  Am  138.  Febr.  wurde:

O

Am  16.  Febr.  wurde:  .  in  der  Appellationssache  von  dem  vorl-2.

  in  der  Rechtssache  erster  Insianz  zwi-  dgen  Oberamts=  Gerichte  zu  Reckarsulm
schen  dem  Juden-Schultbeißen  Deggin-  zwischen  Melchior  Kraut  zu  Bachenaus,
ger,  von  Mühlen  a.  R.,  Kl.,  und  der  Bekl.  Anten,  und  Valentin  Kühner
Adminsstrations  =  Section  des  Kbnigl.  daselbst,  Kl.  Aten,  Wirths=  und  andere
        <pb n="161" />
        *

.Bernhard  Stier,

Forderungen  betreffend,  die  von  dem
Anten  wider  das  oberamtsgerichtliche
Erkenntniß  vom  2.  Dec.  1818  eingewandte
  Berufung,  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  per  Rescr.
von  Amtswegen  verworfen,  und  Ant  in
die  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.

.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamts-Gerichte

  zu  Weinsberg  zwischen
rem  Ochsenwirth  Wirth  zu  Eberstadt,
Provokanten,  Anten,  und  dem  Kaufmaonn
  Kapff  zu  Stuttgart,  Provokoten,
  Aten,  Pfandrecht  auf  verkaufte,
aber  unbezahlte  Waaren  betreffend,  wurde
die  von  dem  Anten  gegen  das  Erkenntniß
  vom  13.  Sept.  v.  J.  eingelegte
Berufung  wegen  versäumter  Elnreichung
der  Beschwerde=  Schrift  innerhalb  der
Nothfrist,  vermoge  Beschlusses  vom

153

30.  Dec.  v.  J.  und  publ.  den  29.  Jan.
d.  J.  per  Rescr.  von  Amtswegen  für
verlassen  erklärt,  und  Ant  in  die  Kosten
dieser  Instanz  verurtheilt.

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamts

  =  Gerichte  Waiblingen  zwischen
David  Kuppisch  zu  Oßweil,  Kl.  Wiederbekl.,
  Anten,  und  Albrecht  Blumbardt,
  von  Bilttenfeld,  Bekl.,  Wieder-Kl.,
  Aten,  einen  Hausbau-Akkord  betreffend,
  wurde  vermbge  Beschlusses
vom  6.  Dec.  v.  J.  und  publ.  den
26.  Jan.  d.  J.  die  eingewandte  Berufung
  wegen  Versaͤumnisses  der  Nothfrist
zu  Elnreichung  des  Beschwerden-Libells,
per  Rescr.  von  Amtswegen  für  verlassen
  erklärt,  und  der  Ant  in  die  Kosten
dieser  Instanz  verurthellt.

I1.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.

1.)  Criminal=  Senat.

Am  3.  Febr.  ist:

von  Kbnigsheim,
Oberamt-Gerichts  Spaichingen,  hinsichtlich
  des  gegen  ihn  erhobenen  Verrachts
  der  Münzfälschung  von  der  Instanz
  entbunden,  dagegen  demselben  wegen
  Besitzes  und  wissentlicher  Ausgabe
felschen  Gelds  ein  Theil  des  erstandenen

-

Arrests  zur  Strafe  angerechnet  und  er
in  Betracht  der  von  ihm  wegen  Betrugs
  bereits  wiederholt  und  fruchtlos
erstandenen  Criminalstrafen  zu  wenigstens
  sechsmonatlicher  Einsperrung
in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus,  so  wie  zu
Erstattung  der  Arrest-  Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten  verurtheilt  worden.
        <pb n="162" />
        Am  10.  Febr.  wurde:

#.  Dienys  Driß  ner,  von  Hausen  am
Thann,  Oberamts-Gerichts  Spaichingen,
  wegen  falschen  Collektirens,  neben
der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  des
Schadens  und  zu  Erstattung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten
in  Betracht  der  früher  wegen  gleichen
Vergehens  von  ihm  fruchtlos  erstandenen
  mehrfältigen  Criminal=  Strafen  ·  zu
zweijähriger  Zuchthausstrafe  und  nachberiger
  wenigstens  einjähriger  Einschliezung
  in  ein  Zwangs-Arheitohaus
verurtheilt.  *

Am  14.  Febr.  wurde:

5.  auf  die  vor  dem  Oberamts-Gerichte  zu
Oberndorf  statt  gehabte  Untersuchung
gegen  den  Seribenten  Christoph  Friederich
  Landerer,  von  Alpirsbach,
erkannt,  daß  Inquisit  einer  betrüglichen
  Verrechnung  von  fünf  und
dreißig  Louisd'or,  sodann  eines  Bestechungs-,
  ferner  eines  nächsten  Fälschungs-Versuchs
  zu  Bedeckung  des  Betruges,
endlich  einer  Calumnie  gegen  einen  bffentlichen
  Beamten,  Läugnens  unerachtet,
  für  überführt  zu  achten,  nicht  weniger
  der  betrüglichen  Verrechnung  eines
Gold-Aufwechsels  im  Belauf  von  350fl.
durch  sein  Geständniß  und  durch  Ueberweisung
  für  schuldig  zu  erkláren,  ferner

eines  Betrugs  theilg  wegen  Verschweigung
  des  zwischen  ihm  und  seiner  EChefrau
  bestandenen  Ebe-Centrakts,  theils
wegen  Vorbringung  positiver  Unwahrheiten
  gegen  seinen  Gesellschafter  Kaufmann
  Stuttberg  in  Elberfeld,  in  Beziehung
  auf  seine  Vermdgens-Verhältnisse,
  für  überführt  anzunchmen  und  sowohl
  hierwegen  als  wegen  unmittelbarer
mnur  im  Ailgemeinen  vorgebrachter,  beie
der  hierüber  angeordneten  Untersuchung
zum  Theil  als  unerweislich,  zum  Dheil
als  unwahr  erfundener  Denunciationen
gegen  dffentliche  Beamte,  auch  in  Betracht
  der  von  ihm  schon  fruͤher  wegen
Betrugs  erstandenen  Strafe,  neben
der  Verbindlichkteit  zum  Ersatz  des
Schadens,  so  wie  der  Arrest=  und  Untersuchungs
  *  Kosten,  unter  Berücksschtiseines
  seither  erstandenen  Arrestes,  wovon
  ihm  ein  Theil  als  Strafe  angerechnet
worden,  zu  fünfzehnmonatlicher
Festungsstrafe  mit  angemessener  Beschäftigung
  innerhalb  der  Festung  verurtheilt,
  auch  aller  und  jeder  bffentlicher

  Geschäfte  für  unfähig  erklärt

  seyn  soll.
Am  17.  Febr.  ist:

4.  Anton  Lehmann,  von  Seitingen,

Oberamts-Gerichts  Tuttlingen,  wegen
mehrerer  zwar  kleiner  und  einfacher  je-
        <pb n="163" />
        doch  zum  Theil  ausgezeichneter  Diebstähle,
  sodannm  wegen  Vagirens  und  wegen
  Brechung  des  gegebenen  Hondgeluͤbdes,
  neben  Verfaͤllung  in  seine  Arrestund
  3  der  früheren,  so  wie  in  sämtliche
neuere  Untersuchungs-Kosten  und  neben

der  Verbindlichkelt  zum  Schadens-Ersatz

  mit  einer  drei  und  einhalbmonatlichen
  Juchrhausstrafe  belegt  worden.
Am  17.  Febr.  wurde:  -

5.  der  Schullehrer  Johannes  Herre,  von
Zillnhausen,  Oberamts-Gerichts  Balingen,
  wegen  Ausfertigung  eines  falschen
Geburtsbriefs  und  Vermbgens-Zeugnisses
  mit  fingirten  Namens-Unterschriften
und  aufgeklebtem  oberamtlichem  Sigill,
unter  Einrechnung  einer  durch  unbefugtetz
  Schrift  =  Verfassen  verwirkten  Correctien,
  neben  Emtkernung  von  seiner
Sielle  als  Schullehrer,  Unffhigkeit  zu
jedem  öfentlichen  Amt,  auch  der  Verbindlichkeit
  zu  Erstattung  der  Unterfuchungs-Kosten
  zu  vierzehntägiger
Incarceration  verurtheilt.

Am  18.  Febr.  wurde:

6.  auf  die  bei  dem  vormaligen  Ceiminal=Amte
  Urach  und  dem  jetzigen  Oberamts-Gerichte
  in  Reuttlingen  statt  gehabte
Untersuchung  dem  Wilhelm  Klein,  vo#n
da,  wegen  zweler  kleinen  Familien-Diebstähle,
  Emtwendung,  seinem  Pater  zuge-155



bbriger  Urkunden  und  dawit  veruͤbten
Betrugs,  dessen  Betrag  die  Summe
eines  großen  Diebstahls  weit  übersteigt,
dann  wegen  obsichtlicher  Verwundung
des  Jacob  Conrad,  von  Reutlingen,
Injurirung  des  Jacob  Schmid,  von
Bezingen,  und  der  Catharina  Weber,
oon  Ohmenhausen,  endlich  wegen  thätlicher
  Theilnahme  an  Schlaghändeln,  der
-#erstandene  lange  Arrest  zur  Strafe  ant

  gerechnet,  auch  derselbe  neben  der  Verbladlichkett
  zum  Ersatz  des  Schadens
und  seiner  Arrest-,  so  wle  eines  angemessenen
  Theils  an  den  Untersuchungs-Kosten,
  Iin  Betracht  des  durch  seine
fortgesetzten  Vergehen  bewiesenen  Hangs
zu  Vergeben  zu  wenigstens  vierme
natlicher  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbelrshaus
  verurtheilt.

J.  Joseph  Wirz,  von  Deißlingen,  Oberamts
  -Gerichts  Rottweil,  wegen  eines
doppelt  ausgezeichneten  Diebstahls;  dessen
Betrag  der  Summe  eines  großen  Diebstahls
  nahe  kommt,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Erstattung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  sämtlicher  Uwersuchungs-Kosten,
  mit  einer  viermonatlichen
Festungs-Arbeitsstrafe  belegt.

Am  35.  Febr.  wurde:

6.  auf  die  vor  dem  Oberamts-Gerichte  zu

Horb  stattgehabte  Untersuchung:
        <pb n="164" />
        a)  Christian  Haller,  von  Herzogsweiler,
  wegen  in  Genossenschaft  veruͤbten
  großen  ausgezeichneten  und  im
rechtlichen  Sinne  dritten  Diebstahls,
neben  Erstattung  seiner  Arrest-  Azungsund
  3  der  Untersuchungs-Kosten,  auch
solidarischer  Verbindlichkeit  zum  Ersatz
des  sowohl  durch  den  Diebstahl  als
durch  den  versuchten  Ausbruch  aus
seinem  Gefängniß  gestifteten  Schadens
zu  zwanzigmonatlicher  Zuchtbauostrafe
  mit  derbem  Willkomm  und
zu  nachheriger  wenigstens  zehnmenatlicher
  Elnschlleßung  in  ein
Zwangs-Arbeltshaus  verurthellt;

b.)  Michael  Armbruster,  von  Splelberg,
  wegen  wlederholten  In  Genossenschaft
  veräbten  großen  und  ausgezelchneten
  Diebstahls,  auch  wegen  Vagirens,
  neben  der  Verpflichtung  zu
Erstattung  seiner  Arrest=  Azungs=  und
der  Untersuchungs-Kosten,  auch  solidarlscher
  Verbindlichkelt  zum  Ersatz
des  sowohl  durch  den  Diebstahl  als
durch  den  versuchten  Ausbruch  aus
seinem  Gefängniß  verursachten  Schadens,
  mit  neunmonatlicher  Festungsarbelt
  bestraft;

aGottlieb  Stoll,  von  Gbningen,

wegen  wiederholten  Ehebruchs,  neben
Erstattung  der  hälftigen  Untersuchungs-Kosten,
  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbelt;


b)  Anna  Bek  von  da,  glelchfalls  wegen

  wiederholten  Ehebruchs,  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  der
andern  Hälfte  der  Untersuchungs-Kesten
  zu  zwanzigwöchlger  Zuchtbausstrafe
  verurtheilt.

An  demselben  Tage  ist:

10.  a)  der  Bürgermeister  alt  Johamnes

Eichner,  von  Großbettlingen,  Oberamts-Gerichts
  Närtingen,  wegen  begangenen
  Kassen-Eingriffs  und  Bedeckung
  desselben  mit  einer  falschen
Rechnungs-Urkunde,  neben  der  Verbindlichkelt
  zu  Nachbezahlung  der  Zinse
aus  der  der  Commun-Kasse  bereits  ersetzten
  Hauptsumme,  auch  Erstattung  der
bälftigen  Untersuchungs-Kosien,  sowle
  neben  Entsetzung  von  seinem  Richteramte
  und  Unfählgkeits-Erklärung
zu  Bekleldung  eines  bffentlichen  Amtes,
  noch  zu  einer  dreimonatlichen
Festungsstrafe,  mit  einer  seiner  Leibes-Beschaffenbelt
  angemessenen  Be-9.

  auf  die  don  dem  Oberamts-Gerichte  schäftlgung  verurtheilt;
zu  Tübingen  vorgenommene  Untersu-  b)  der  gewesene  Bürgermeister  Joham
chung:  Georg  Shrz,  von  Großbettlingen
        <pb n="165" />
        15)7

wegen  Unterschrift  falscher  gieferungs-Bescheinigungen
  zur  Bedeckung  des
Kassen=  Eingriffs  seines  Amts-Vor
gängers  Eichner,  dann  wegey  eigenen,
tbeils  durch  unordentsiche  Amtsführung,
  tbeils  durch  Kassen  =  Eingriffe
entstandenen  Kassen-Rests,  neben  Er--



satz  des  Rests  samt  Zinsen,  Erstattung
  der  hälftigen  Untersuchungs-Kesten,
  zur  Entsetzung  von  seinen  Stellen,
  Unfähigkelts-Erklärung  zu  jedem
bffentlichen  Amte  und  zu  dreimeonatlicher
  Zuchthausstrafe  verurtheilt
worden.

2.)  Cioll=  Senat.

Am  1.  Febr.  wurde:

2.  In  der  Applllationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamts-Gerichte  Nagold  zwischen
  Christion  Rauser,  Untermäller  daselbst,
  Antes  und  Jakob  Essich,  Unkerwalker
  von  da,  Aten  und  Mitanten,
Wasser=  Benugungsrecht  betreffend,  1owohl
  das  oberamtsgerichtliche  Versahren,
als  auch  das  hierauf  von  dem  Justiz-Cellegium
  in  Rottenburg  geféllte  Urtheil,
als  nichtig  aufgehoben,  und  das  rechtskräfelge
  Urtheil  vom  1.  Nov.  1802  fuͤr
rechtsbeständig  erkannt,  den  Miegliedern
des  aufgelbsten  Oberamts-Gerichts  Nagold
  die  Erstattung  der  Kosten  des  illegalen
  Verfahrens  in  erster  Instanz,  jedoch
  mit  Ausnahme  der  Augenscheins-Koesten

  „,  auferlegt  und  die  Ausgleichung
der  Kosten  zweiter  Insianz  zwischen  den
Partieen  ausgesprochen.

Am  4.  Febr.  ist:
2.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen

  Johann  Georg  Brucklacher,  Hirschwirth
  zu.  Kilchberg,  Oberamts  Tüäblingen,
Kläges  und  den  Frelherrn  v.  Tessin  daselbst,
Beklagten,  eine  jährliche  Holzabgabe  betreffend,
  sowohl  in  der  Hauptsache  als
im  Kostenpunkt  auf  Berurtheilung  der

Beklagten  erkamt  worden.

Amg.  Febr.  ist:  4

5.  in  der  Wechsel-MReconventionssache  des
Low  Auerbacher,  von  Nordstetten,  Oberaomis
  Horb,  jezt  seiner  Erben,  Kläger
gegen  die  Gebrüder  Herz  und  Maler
Ouenheimer  daselbst,  Beklagte,  eine
Wechselrests-Forderung  von  1351  fl.
:8  kr.  samt  Zinsen  betreffend,  die
Verurtheilung  der  Beklagten  zu  Bezah--lung
  der  Hauytsumme,  Zinse  und  Kosten
  erkanm  worden.

Am  11.  Febr.  wurde:

4.  Die  von  dem  Juden  Maier  Auerbacher
zu  Nerdstetten  ergriffene  Berufung  ge-Len
  ein  Erkenntalß  des  Oberamts-Ge-
        <pb n="166" />
        richts  zu  Sulz  in  seiner  Entschädigungs-Klagsache
  gegen  Georg  Bosch,  Beständer
  auf  dem  Kloster  Kirchberg,  wegen
Mangels  der  Appellations=  Summe  weggewiesen
  und  Ant  in  die  hlerdurch  verursachten
  Kosten  verfällt;
5.  die  Appellationssache  von  dem  Oberamts=
  Gerichte  zu  Freudenstadt  zwischen
Johann  Georg  Maulbetsch,  von  Gdteelfingen,
  Beklagten,  Anten,  und  Dbilipp
Jakob  Maulbetsch  daselbst,  Kläger,
Aten,  die  Verlosung  eines  Waldes  betreffend,
  wegen  Versäumung  der  Rubfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdenschrift.,
  unter  Verurtheilung  des  Beklagten
  Anten  in  sämtliche  Kosten,  als
verlassen  erkannt.

Am  15.  Febr.  wurden:
6.  Iin  der  Appellatlonssache  von  dem  gedachten
  Oberamts-Gerichte  zwischen  dem
Waldschätzen  Karl  Roh,  von  Grimbach,
Beklagten,  Anten,  und  Friderike  Boller
  von  da,  Klägerin,  Atin,  Privat-Satisfaction
  und  Kindes-Ernährung  betreffend,
  dem  Oberamts-Gerichte  die  Akten
  wegen  ordnungswidriger  Behandlung
der  Sache  zur  Ergänzung  der  erschienenen
  Mängel  zurückgegeben.

An  demselben  Tag  wurde:

158

ten,  gegen  Joseph  und  Johannes  Schmid
von  da,  Beklagten,  Aten,  Vindicatton
elnes  Waldtheils  betreffend,  die  gegen
ein  von  dem  Oberamts-Gerichte  zu  Sulz
erdffnetes  Erkenntnß  der  K.  Justiz-Retardaten-Commissson
  ergriffene  Berufung
wegen  Mangels  In  den  Förmllichkeiten,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten,  verworfen;

8.  In  der  Appellatienssache  von  dem  Oberamts

  =  Gerichte  zu  Freudemstadt  zwischen
Christian  Abdrion,  von  Gbrtelfingen,  Kläger,
Anten  und  der  Wittwe  des  Christian  Bauer
daselbst,  Beklaßten,  Aein,  Forderungen
  und  Gegenforderungen  betreffend,
das  bisherige  Verfabren  des  Oberamts-=Gerichts
  als  ordnungswidrig  und  gänzlich
  unbrauchbar  erkannt  und  unter  Aufbebung
  der  oberamtsgerichtlichen  Erkenntnisse
  vom  8.  März  und  10.  Jun.
v.  J.  mittelst  Ordination  ein  neues
Verfahren  eingeleltet.

Am  1.  Febr.  find:

9.  in  der  Appellationssache  von  dem  vermaligen

  Oberamts-Gerichte  Balingen
zwischen  dem  Kameral-Verwalter  von
Hartmann  daselbst,  Liquidanten,  Anten,
und  dem  Substituten  Fischhaber  allda#,

als  Gant-Güterpfleger  der  drei  Sbne
des  Kastenknechts  Johann  Georg  Engeler
  von  da,  Liquidaten,  Aten,  ver-7.

  in  der  Appellationssache  des  Adam
Kek,  von  Wittershausen,  Klägers,  An-
        <pb n="167" />
        169

fchiedene  ·  Kapital-  und  Zinsfordcrungen
beireffend,  die  gegen  die  drei  verschiedenen
  Lorations-Urtheile  im  Gante  besagter
  drei  Engelerschen  Sbhue  eingeletzten
Berufungen  wegen  Versäumung  der  peremtorisch
  anberaumten  Frist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschriften  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  aufgegangenen
  Kosten,  für  verlassen  erkannt
worden.
An  demselben  Tagwurvte;
10.  die  von  Joseph  Erath  zu.  Horb,  Querulanten,
  Anten,  ergriffene  Berufung
tegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamts-Gerichts
  daselbst  ĩn  seiner  Nechtssache
gegen  Sebastian  Schauers  Wittwẽ  allda
cum  curatore,  Aatin,  Aun,  w  eitrag
L  gemeinschaäftlichen  Bauwesen
betreffend,  wegen  versäumter  Notbfrist
der  Appellations-Anmeldung  verworfen
und  Am  in  die  dadurch  veranlaßten
Kosten  verurtheilt.
Am  33.  Febr.  ist:

11.  die  von  Christeph  Linck  zu  Sulz  im
seiner  Klagsache  gegen  die  Kinder  des
Sailers  Johannes  Volz  von  da,  unter-Beistand
  ihres  Plegers,  einen  streitigen-Hausantbeil
  betreffend,  gegen  das  Erkenntniß-des
  Oberamts-Gerichts  zu  Sulz
eingelegte  Berufung,  wegen  Mangels

en  einer  gegründeten  Beschwerde  unter

Verurthellutg  des.  Auten  in  die  Koslaum
vieser  Instanz  verwerfen,  und  Amt

wegen  muthwilliger  Appellatlon  in  eine
Fiseal-Strafe  von  fünf  Reichsthalern  verf#lt.
  worden

An,  demselben  Taoge-  wurde:

12.  in  ber  Apyellationdsache  von  *  vormaligen

  Obekams=  Gerichte  Horb  zwischen
  dem  Handelsmann  und  Canditor
Fakob  Conrad  Schweieardt  zu  Tübingen,

iquidanten,  IInten  „  Anten,  und

Markus  Farmann  zu  Mäühringen,  jetzt
dessen  Erben,  Mit-Liquidanten,  Iten,
Aten,  die  Ausübung  eines  Absonderungerechts
  mndr  edentuell,  die  Zuerkennung
  eines  gesetzlichen  Pfand-Rechts.

im  Gant  des  Joh.  Hant,  von  Muͤhringen,
betreffend,  das  ersirichterliche  Urtheil  in

der  Hauptsache  bestätigt,  und  zugleich

die  Compensation  der  Kosten,  sowohl  erster

  asd  zweiter  Instanz  ausgesprochen.
Am  29.  Febr.  wurbe:

1#.  in  der  Appellationssache  ov#  Nogosd

zwischen  Simon  Sträub  zu  Ober-Thalheim,
  Bcklagten,  Anten,  und  Censtontia
  Noll,  ven  Bierlingen,  cum
curatore,  Klägerin,  Arin,  Daternitätund
  Kindes-Crn##rung  betressend,  die
gegen  das  oberamtgerichtliche  Erkenntniß

  eingelecte  Berufung,  wegen  Versaͤumung

  der  Nothfrist  zu  Einreichung
3:
        <pb n="168" />
        der  Beschwerdeschrift,  fuͤr  verlassen  erkannt,
  und  Ant  in  die  dadurch  verursachten
  Kosten  verfällt;

41I.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen
  Oberamts-Gerichte  Tuttlingen
zwischen  Jakob  Haller  zu  Riethelm,  Beklatten,
  Imploranten,  Anten,  und  Jobannes
  Haller  zu  Schura,  Kläger,  Iien,

160

Aten,  die  Erfüllung  einer  Bücgschaßs-Verblindlichkelt,
  jetzt  Wieder-Einsetzung
in  den  vorsgen  Stand  gegen  ein  rechts,
kräftiges  Erkenntniß  bekkeffend,  das  erstrichterliche
  Erkenntniß  reformire,  und
auf  Compensation  der  sowohl  in  erster
Instanz  im  Restiturions-Prozeß,  als
der  in  zwelter  Instanz  aufgegangenen
Kosten  erkannt.

7I.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  1.  Febr.  wurde:

1.  Christlan  Baumann  zu  Jungholzhausen,
  ver  bei  dem  Oberamts-Gerichte
Künzelsan  in  Untersuchung  stand,  wegen
culposer  Brandstiftung  zu  viermonatlicher
  Festangs-Arbeit  verurtheilt,  und
rücksichtlich  des  Schadens=  und  Kosten-Ersatzes
  das  Geeignete  verfägt.

An  demselben  Tage  wurden:

v#,  dle  bel  dem  Oberamts-Gerlchte  Neresbeim
in  Untersuchung  gestandenen  Inquisiten:

a)  Caspar  Glorian,  von  Hirchhelm,

Oberamts  Neresheim,  wegen  vieler
theils  im  In-,  theils  im  Auslande,
theils  allein,  theils  in  Gesellschaft,
vorzüglich  an  Schafen,  sodann  auch
an  Früchten  und  dergleichen  Gegenständen
  gleichsam  gewerbmäßig  verübter
  Diebstähle,  welche  zwar  im

rechtlichen  Sinne  den  ersten  Diebstahl
des  Inquisiten  ausmachen,  wovon  aber
die  meisten  ausgezeichner  sind,  neben
dem  Ersatze  seiner  Haft=  und  Azungs-,
auch  3  der  Untersuchungs-Kosten,  und
des  Entwendeten,  und  zwar  räcksichtlich
des  letztern  bezlehungswelse  unter  selidarischer
  Verbindlichkelt  mit  seinen
Diebsgenossen,  zu  einjähriger  Festungs-Arbeit;


b)  Mathlas  Abele,  von  Kirchheim,  wegen
  ähnlicher  Diebstahls  =  Vergehen,
neben  gleicher  Schadens-Ersatz-Verbindlichkeit,
  Bezahlung  seiner  Haftund
  Azungs-,  auch  1  der  Untersu,
chungs-Kosten  zu  acht  monatlicher
Festungs-Arbeit  verurtheil#.

Am  3.  Febr.  ist:

5.  Matthäus  Friedrich  Schaal,  von  Ge-
        <pb n="169" />
        redstetten,  Oberamts  Schorndorf,  der
bei  kasigem  Oberamts.-  Gerichte  in  Untersuchung
  stand,  zwar  wegen  verübter
scwerer  Körper  -Verlehung  mitlelst  eiset
  dem  Verletzten  beigebrachten  Stoßes
auf  den  Unterlelb,  der  den  Tod  desselben

  zur  Folge  hatte,  als  im  Zustande
der  Nothwehr  begangen,  straffrek  gelassen,
  hingegen  wegen  der  gegen  ebendieselbe
  Persen  mittelst  Beibringung  zweier
Meserstiche  verübten  schweren  Körper-Verlezung,
  unter  Beräcksichtigung  der
biebei  eingetretenen  mildernden  Umstände,
  neben  dem  Ersatze  der  Arrest-=Azungs=
  und  Untersuchungs  -,  auch  der
auf  die  versuchte  Heilung  des  Verletzten
verwendeten  Kurkesten,  zu  viermonatlicher
  Festungs-Arbeir,

4.  Jobann  Cbristian  Fausst  aus  Künzelsau,
wegen  eines  verübten,  zwar  kleinen,  aber
#usgegeichreten  und  im  rechtlichen  Sinne
fünften  Diebstahls,  neben  Bezahlung
sämtlicher  Kosten,  zu  fänfzehnmonatlicher
  Festungs-Arbelt,  und  nachberiger
  sechsmonatlicher  Einsperrung
in  ein  Zvange-Arbeirshaus  verurtheilt,
und  dabei  bestimmt  worden,  daß  er  nach.
seiner  Entlasung  unter  genaue  polizelll-Aufsicht
  gestelle  werden  foll.

Ferner  ift:
b.  Auchäus  Maser,  von  Brand,  Oberamts

  Welzbeim,  welcher  bei  dem  Oberamts-Gerichte
  Gaildorf  in  Untersuchung
stand,  wegen  eines  begangenen,  zwar
klelnen  und  einfachen,  aber  im  rechtlschen
  Sinne  dritten  Diebstahls  za  sechsmonatlscher
  Zuchthausstrafe  in  Getteszell
  und  nachheriger  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeltohaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  und  wenigstens  auf  drei
Monate  verutheilt,  auch  verfügt  worden,
  daß  derselbe  nachher  unter  strenge
polizeillche  Aufslcht  gebracht  werden  soll.
Am  8.  Febr.  wurde:

6.  die  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Schorndorf

  in  Untersuchung  gestandene  Sara
Rüst,  von  Gärtringen,  Oberamts  Herrenberg,
  wegen  mehrjährigen  ehebrecherischen
  Concubinats,  neben  Bezablung
ihrer  Arresto=  und  Azungs-,  auch  1

der  aufgegangenen  Umersuchungs-Kosten

zu  fünfmonatlicher  ihrer  schwächlichen
  Kbrper-Beschaffenbeit  angemessener
Zuchthaus-Arbeitsstrafe  in  Ludwigsburg
verurtheilt.

Am  i1o0-  Fabr.  ist;

7.  Friedrich  Wilhelnm  Mehrer,  von

Schwaigern,  Oberamts  Brackenheim,
welcher  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Aalen
in  Untersuchung  gestanden,  wegen  großen
Schaf-Diebstabls,  der  lhm  als  zweiter
Diebslahl  im  rechtlichen  Sinne  in  Auf-
        <pb n="170" />
        rechnung  kommt,  und  wegen.  wiederhol=  bheriger  neunmonatlicher  Einsperten
  Vagirens,  auch  vor  Gericht  vorge-  rung  in  einem  Zwangs  5Arbeitshause
brachter  Lügen,  neben  dem  Kosten-  und  auigesprochen  worden.
Schadens-Ersatze,  zu  sechsmonatlicher
  Festungs-Arbeit  verurtheilt  wor-  Am  33.  Febr.  wurde:
den.  *7r  «  10.  der  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Kün-*
  zelsau  in  Untersuchung  gestandene  Se-Am
  n:.  Febr.  wurde:  bastian  Schmid  aus  Marlach,  gedach-8.
  Anna  Maria  Bullino,  von  Alfderf,  ten  Oberamts,  wegen  wiederholten
Oberamts  Welzheim,  welche  bei  dem  Diebstahls  und  Betrugs  zu  zweljäh-HOberamts
  *  Gerichte  Gaildorf  in  Unter-  riger,  sodann  wegen  Entweichung  von

suchung  stand,  wegen  Vagirens,  Dieb-  der  Festung  zu  drei  jähriger,  im  Ganstahls-Attentats,
  nachgefolgter  Theil-  zen  also  zu  fünfjähriger  Festungsnahme

  an  einem  Diebstahle  und  Ver-  Acbeitsstrafe,  neben  der  Erstehung  des
übung  zweler  kleiner  Diebstéhle,  welche  Rests  der  früher  durch  sein  Entwelchen
bei  ihr  den  dritten  Diebstahl  im  recht-  unterbrochenen  Festungsstrafe,  se  wie  zum
lichen  Siune  ausmachen,  zu  achtme-  Ersatz  des  Schadens  und  der  Kosten
natlicher  Zuchthausstrafe  in  Ludwigs-  verurthellt;  wogegen  ihm  die  von  dem
burg  und  nachberiger  viermonatlicher  Gerichtshofe  weiter  zuerkannten,  auf  das
6.  Einschließung  in  ein  Zwangs=  Arbeits-  Cntweichen  von  der  Festung  geselich
Haus  verurtheilr,  auch  rücksichilich  der  bestimmte  80  Stockschläge,  von  Sr.
Kosten  das  Gerignete  verfuͤgt.  Kdnigl.  Majestät  im  Wege  der

akn  zu  br.  ist  Gnade  nach  gelassen  worden  sind.
i  17.  Febr.  iste

.  gegen  Johann  Friedrich  Sauter,  von  „An  demselben  Tage  ist:
Kernwestheim,  Oberamts  Ludwigsburg,  1#1  gegen-Rosine.  Birk,  von.  Michelbach
der  bei  dem  Oberamts-Gerlchte  Oehrin=  an  der  Lüke,  Oberamts  Gerabronn,
gen  in  Untersuchung  stand,  wegen  mehr-  welche  bei,  dem  Oberaomts:  -Gerichte  Hall
fachen  und  wlederholten  Berrugs,  neben  in  Untersuchung  kam,  wegen  eines  ver-Bezahlung
  selner  Arrest=  Azungs=  und  übten  zwar  kleinen,  ersetzten  und  einfa-Untersuchungs.
  KRKosten  eine  zweljäh-  chen,  jedoch  im  rechtlichen  Sinne  dritrige

  Festungs-  Arbeitssirafe  mit  nach-  ten  Diebstahls,  dann  wegen  Angabe
        <pb n="171" />
        eines  falschen  Namens  vor  Gericht
und  wegen  vorgebrachter  Lüge  vor  der
Obrigkeit,  neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=
  Azungs-  und  der  Untersuchungs-Kosten
  eine  sechsmonatliche  Zuchthausstrafe
  in  Ludwigsburg  und  nachherige
  dreimonatliche  Einschließung  in
einem  Zwangs-Arbeitshause  erkannt,
üäbrigens  dieselbe  wegen  zweier  welterer
gegen  sie  vorgebrachter  Diebstahls  -Besüchte
  bezugsweise  freigesprochen  und  von
der  Instanz  entbunden  worden.

Am  29.  Febr.  wurde:

12.  die  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Mergentheim
  in  Untersuchung  gestandene
Maria  Barbara  Model,  von  Pfedelbach,
  Oberamts  Oehringen,  wegen  verübter
  drei  kleiner  einfacher  Diebstähle,
deren  einer  einem  goßen  Diebstahl
ganz  nahe  kommt,  um  welche  zusammen
  genommen  das  zoeite  Diebstahls-Vergehen
  der  Inquisiten  im  rechtlichen
Sinne  bilden,  dann  wegen  einer  wiererholten,
  wirklich  vollbbrachten  und  elner
versuchten  Amotion,  wehen  zweier  kleiner
  wiederholter  Betrügereien,  wegen
einer  Unterschlagung,  wegen  Annahme
eines  falschen  Rames  und  wegen  Vagabundität,
  zu  siebenmenatlicher
Zuchthausstrase  in  Marksrdningen  mit

Abschled,  auch  zam  Schadene.  und
Kosten-Ersatz  verurtheilt.

An  demselben  Tage  ist:

13.  gegen  die  bei  dem  Oberamts-Gerichte

  Gaildorf  in  Untersuchung  gekommenen
  Inguisiten:

a)  Adam  Weller,  vom  Haghof,  Oberamts
  Geildorf,  wegen  Verfertigung
eines  falschen  Waldzeichens  und  Anwendung
  desselben,  sodann  wegen  verübter
  Holzercesse,  eine  viermonatliche
  Festungs-Arbeitz;

b)  Georg  Heinz,  von  Waldhaus,  gedachten
  Oberamts,  wegen  einer  in  Gemeinschaft
  mit  dem  Gottlieb  Mursch,
durch  Verfertigungrines  falschen  Waldseichens
  begangenen  Fälschung,  wegen
verübler  Holzercesse,  und  wegen  eines
Bestechungs-Versuchs,  unter  der  Bestimmung,
  daß  das  gegebene  Geschenk
dem  Armen-Fonds  zugestellt  werden
soll,  eine  viermonatliche  Festungs-Arbeit;


c.  gegen  Gottlieb  Mursch  von  da,  wegen
  der  Theilnahme  an  obigem  Félschungs-Vergehen,
  und  wegen  verübter
  Holzercesse,  eine  drei  und  ein
balbmonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  erkannt,  sodann  jedem  derselben  neben
  dem  Schadens-Ersatee,  bezugsweise
        <pb n="172" />
        164.

unter  solidarischer  Verbindlichkelt,  die  Umersüchungs-Kosten  auferlegt  wor-Erstattung
  selner  Hast=  und  #n  der  den.

aS.)  Tivil  =  Senar.

Am  12.  Febr.  wurde:  worden,  unter  Verurthellang  des  Anten,

1.  Die  Berufung  vom  Oberamts-Gerichte  in  die  etwaigen  Kosten  gegenwértiger
Schorndorf,  in  Sachen  zwischen  Maria  Instanz.
Magdalena  Mezger,  von  Herrenberg,  Am  28.  Febr.  wurde:
Kl.,  Antin,  und  Friedrich  Flscher  zu  4,  dle  Berufung  vom  vormalilgen  Ober-Grumbach,
  Bekl.,  Aten,  Privat-Ge-  amts-Gerichte  Gerabronn,  in  Sachen
nugthuung  wegen  angeblicher  Schwänge-  zwischen  der  Ehefrau  des  Heinrich  Merung

  betreffend,  als  anher  nicht  erwach-  ler  zu  Niederstetten,  Lntin,  Antin,  und
sen,  abgewiesen,  unter  Verurkbeilung  der  Creditorschaft  ihres  Ehemanns,  Mitder
  Antin  in  die  etwaige  Kosten  zweiter  liquidanten  Aten,  eine  Illalen=  Forde-Instanz.
  rung  betreffend,  wegen  Ungrunds  der

erhobenen  Beschwerde  verworfen,  unter
Verurtheilung  der  Antin  in  die  Kosten
  gegenwärliger  Instanz.

Am  16.  Febr.  ist:

3.  in  der  Conkursfache  des  verstorbenen.
Oberforstmeisters  am  Stromberg,  Kammerherrn,

  Freiherrn  Carl  Friedrich  Phi-  An  demselben  Tage  ist:
lipp  v.  Seckenderff,  das  Puriftkations=  5.  die  Berufung  vom  vormallgen  Ober-Erkenntnit
  ausgesprochen,  und  amts-Gerichte  Hall  in  Sachen  zwischen

3.  die  Berufung  vom  Oberamts-Gerschte  Melchior  Bauer,  Fuhrmann  zu  Hall,
Ellwangen,  in  Sachen  zwischen  dem  Bekl.,  Anten,  und  dem  Georg  Michael

Advekaten  Frank  zu  Ellwangen,  Kl.,  Krämer  zu  Gailenklchen,  Kl.,  A#en,
Anten,  und  dem  Anton  Erhard  zu  Schd-  Genugthuung  wegen  Injurien  betreffend,
nau,  Bekl.,  Aten,  Forderungen  und  Ge-  für  verlassen  erklärt  worden,  unter  Vergenforderungen
  betreffend,  wegen  man-  urtbeilung  des  Anuen  in  dle  allenfallsige

helnder  appellabler  Summe  verworfen  Kosten  der  Appellaions=  Instanz-
        <pb n="173" />
        166
*  7½)erichts##f  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Criminal=  Senge.  #
Am  7.  Febr.  ist:  achtmoneliche  Festungs-Arbelts-1.

  die  bei  dem  Oberamts-Gerschte  Bibe-  strafe,  und

rach  in  Verhaft  und  Untersuchung  ge-  b)  den  Benedikt  Förg,  von  Schbnekommene
  Thereska,  Ehefrau  des  don  burg,  Oberam's  Wiblingen,  gewese-Biersdorf,
  Kreises  Alkkirchen,  im  Kduigl.  nen  Trompeter  bei  dem  Kdnigl.  zwei-Preußischen
  Regierungs-Bezirke  Coblenz,  ten  Reiter  =  Regiment,  wegen  theils
gebürtigen  Landkrämers  Peter  Jung,  qualifictrter,  theils  unter  sehr  erschwewegen
  ehebrecherischen  Incests  twit  ihrem  renden  Umständen  und  theils  in  Ge-Stiefsohne,
  zu  einer  zwei  und  ein-  nossenschaft  verübter  Diebstähle,  eine
belbjährigen  Zochthausstrafe  zu  Lud-  Festungs-Arbelisstrafe  von  neun
wigsburg,  mit  einer  ihrer  körperlichen  Monaten  und  ##  Woche,  neben
Beschaffenheit  angemessenen  Beschäfti=  Versällung  in  den  Kosten  =  und
gung,  und  zum  Ersatze  eines  angemes-  Schadens-Ersatz  erkannt  worden.

senen  Theils  der  Uneersuchungs-Kosten,  Am  #.  Fe.  wurde:
auch  zu  nachheriger  Ausweisung  aus  dem  !ê“*  «  ·

mnjgukche««uåmAndrohungempsind-  3.  auf  die  bei  dem  Oberamts-Gerichte
licher  Abndung  auf  den  Wiederbetre-  Riedlingen  gepflogene  Untersuchung:

tungsfall,  verurtheilt  werden.  a)  Peter  Weger,  von  Oberdettingen,

Oberamts  Bibera  wegen  in  Ge-Am

  zu.  Febr.  Ist:  ch,  weg

2  nossenschaft  veruͤbter,  qualificirter  und

2.  gegen  die  bei  dem  Oberants-Gerichte  erschwerter  Diel  stähle,  auch  Mitwis-Biberach

  in  Untersuchun  gekommere  senschaft  und  nachgefolgler  Diebstabls-Ingquisiten:

  Theilnahme,  mit  einjähriger  Fe-)
  den  vormaligen  Gem'srmes  Edmund  stungs-Arbeitsstrafe;

Hasenmäule,  von  Ochsenhousen,  b)  Joseppda  Rogg,  von  Bergheim,

wegen  theils  qualifizirer,  th  eils  un-  Oberamts  Leutkirch,  wegen  Miturbeter

  sehr  erschwerendens  Umständen  und  berschaft  an  einigen,  unter  erschwein

  Genossenschuft  verübter  Diebstähle,  renden  Umständen  verübten  Diebstäh-
        <pb n="174" />
        466
len,  wegen  Mirwissenschaft  urd  nach:  56.3  109em  den  Chirurg  Johann  Straub,

gefolgter  Diebstahls-Theilnahme,  ent-  von  Gruibingen,  Oberamts  Gbppingen,
fernten  Diebstahls-  Versuchs,  auch.  wegen  glober.  Injurien  gegen  den  derdritten
  Scortasions-Vergehens  mit  tigen  Schultheißen,  zund  gewaltsomer,
künf  und  elnhalbmenatlicher  unter  Drohungen  mit  einer  Waffe  per-Zuchthausstraft
  zu  Markgrbningent  „äbter  Widersetzlichkeit  gegen  obricteii
und  liche  Diener,  neben.  Verurtheilung.  in
4)  vie  Therese  Straut,  von  Englis  süännliche  Untersuchungs:  Kosten,  eine

weiler,  Oberamts  Biberoch,  wegen.  dreii  und  einhalbmonatliche  de—

Miturheberschaft  an  mehreren.  Dieb-  stungsstrafe,  unter  angemessener  Belchäl-6
  6  r  t

stählen  ½  vön.  welchen  einer  qua-  igung  erkannt;

lisieirt  und  erschwert,  die  übrigen  un=  6.  der  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Riedter

  erschwerenden  Umständen  verübt  lingen  iv  Untersuchung  gekommene#oßtfind,
  auch  ##en  Diebstahls-Ver-  knecht  Johannes  Fülle,  von  Seißen,
suchs,  mit  eilfmonatlicher  Zucht-  Oberamto  Blaubenren,  wegem  großen,
hauostrafe  zu  Ludwigsburg  belegt.  die  Summr  von  1#  o  fl.,  die,  der  Post
Zugleich  wurden  diese  Inquistten  zum  anvertraut  waten,  betrahenden,  jedech
Ersatze  des  erweislichen  Schadens.  restituirten  Diebstahls,  neben  Verfaͤlverurtheilt,
  der  Kostenpunkt  aber  lung  in  seine  Arrest=  Azungs=  und
noch  ausgesetzt  ;  sämtliche  Unfersuchungo=  Kosten,  mit

einer  Fesungs-Arbeitsstrafe  von  einem

4.  der  Unter-Acciser  Remigius  Burkhard,  Jahr  und  sechs  Monaten  belegt;

von  Osterhofen,  Oberamts  Waldsce,  we-  »
tgen  greber  Nachläßlgkeit  in  Fährung.  7.  der  bei  dem  Oberamts-Gerichte  Riedselnes

  Amtes,  verbunden  mit  Fälschung  lingen  in  Untersuchung  gekommene  Geselnes
  Journals  und  eines  Arcisezeichens,  org  Adam  Bachmann,  von  Frikenneben
  Zuscheidung  eines  angemessenen.  hausen,  Oberamts  Nürtingen,  wegen
Tbeils  der  Kosten,  vom  seiner  Stelle  zwei  kleiner  und  zwei  großer  Diebstähle,
als  Umter-Accifer  entsetzt,  und  zu  einer  umg,  welchen  einer  durch  Einsteigen  und
l.  sechswöchligen  Festungs-Arbeit,  unter  Einbrechen  nalifzirt  ist,  und  von  welchen

angemessener.  Beschäftigung  verurtheilt;  vrei  den  dunen  Diebstahl,  Im  rechtlichen
        <pb n="175" />
        Sinne  ausmachen,  sodann  wegen  falscher
Angabe  seines  Geburtsorts  und  versachter
  Fälschung  durch  Ankauf  eines
fremden  Wanderbuchs,  endlich  wegen
unerlaubten  Gewehrbesitzes,  neben  Zuscheidung
  eines  angemessenen  Theils  der
Umersuchungs-Kosten,  Berbindlichkeit
zum  Ersatze  des  gestifteten  Schadens
und  Cenfiskation  des  Gewehrs,  zu
einer  Festungs-Arbeitsstrafe  von  einem
Jahr  und  eilf  Monaten,  undnachberiger
  Reklusion  in  das  Zwangs-Arbeitshaus
  in  Ulm,  bls  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
Dauer  eines  Jahres,  verurthellt.

Am  36.  Febr.  Ist:

8.  der  zu  Leutkirch  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekommene  Hammerschmid
Joseph  Kleiner  von  da,  wegen  ver-Ubtrer,
  jedoch  nach  Absicht  und  Erfolg
nicht  gefihrlich  gewesener  Vergiftung  seines
  Eheweibs  und  seines  Sohnes,  neben
Zuscheidung  fämtlicher  Kosten  und  unter
Einrechnung  eines  Theils  des  Arrests,
noch  mit  einer  Zuchthausstrafe  zu  Gettegzell
  von  zwei  Jabren  und  zwei
Monaten  belegt  w#rden.

Den  33.  Febr.  wurde:

9.  auf  die  bei  dem  Oberamts-Gerlchee
Wangen  gepfletzene  Untersuchung:

a)Kaver  Schütterle,  von  Thennenmoos,

  Oberamts  Tettnang,  wegen  zwelten
  Diebstahls  und  wegen  Wanderbuchs=
  Fälschung,  unter  Einrechnung
eines  Theils  des  erstandenen  Arrests,
Jmn  einer  Festungs=  Arbeitsstrase  von
neun  und  ein  balb  Monaten;

b)  Joseph  Anton  Marschall,  von  Alznach,

  Oberamts  Ravensburg,  wegen
zweiten  Diebstahls  und  Entfernung
von  seiner  Heimath  gegen  das  deshalb-
  abgelegte  Handgelübde,  zu  fünf
und  einhalbmon,atlicher  Festungs
  =  Arbeitsstrafe  verurtheilt,  und
jedem  der  beiden  Inquisiten  der  Ersah
  des  gestifteten  Schadens  und  efn
eangemessener  Theil  der  Untersuchungs-Kosten
  auferlege;

10.  gegen  den  bel  dem  Oberamts-Gerichte

  Rledlingen  in  Untersuchung  gewesenen

  Joseph  Stemmer,  von  Nheln)

Oberamts  Tettnang,  wegen  ersten  Diebstahls,
  wiederholten  Cenkubinats  und
Vagirens,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens,
  unter  Aussttzung  der  Verfügung

über  den  Kostenpunkt,  eine  fünfmonatliche

  Festungs-Arbeitsstrafe  und
nachherige  Reklusion  in  ein  Zwangs-Arbelishaus
  bis  zu  erprobter  Besserang,
wenigstens  aber  auf  die  Dauer  vo#
IIwel  Monsten  erkant  und

4
        <pb n="176" />
        166

11.  Meinrad  Ebe,  von  Kappel,  Ober-  suchungs-Kosten,  zu  sechsmonatliamts
  Niedlingen,  wegen  Pferde-Dieb-  cher  Zuchrhausstrafe  zu  Markgrbningen
stahls  und  Ehebruchs,  neben  Verfällung  verurtheilt.
in  einen  angemessenen  Theil  der  Unter-:.)

  Civil  =  Senat.

Am  1.  Febr.  wurde:  in  Gantsachen  des  Franz  Jesepb  bochen-7.
  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  maler,  von  Kreßbronn,  rücssüchtlich  der
-waligen  Oberamts  =  Gerichte  Tettnang  Gältigkeit  einer  Ueberweisung  des  Mitzwischen
  Philipp  Stauber,  von  Rem-  Enten  Johann  Baptist  Lachenmaier  zu
prechts,  Luten,  Anten,  gegen  die  Geb-  Langenargen,  eingewandte  Appellation,
ard  Fuchs'sche  Masse-Curatel  zu  Mehets-  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
weiler,  Lazin,  Atin,  Abweisung  der  For-  Beschwerde,  von  Wntswegen  verworfen,
derung  von  der  Masse  betreffend,  das  und  Anmt  in  die  Koslen  dieser  Instanz
-von  dem  vormallgen  Provinzial-Justiz-  verurtheilt;  und

„Collegium  gefällte  Erkenntnih  erster  In:  4.  die  von  Jakob  Frank,  Lammwirtb  zu
stanz  bestätigt,  und  Ant  in  die  Kosten  Laichingen,  ergriffene  Berufung  gegen  das

zweiter  Instanz  verurtheilt.  von  dem  dermallgen  Oberamts-Gerichte
Eben  so  wurde  erkannt:  Geißlingen  ausgesprochene  Erkenmtniß
3.  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  in  seiner  Klagsache  gegen  das  Gericht
maligen  Oberamts,  Gerichte  Tettnang,  Westerheim,  Ersatz  eines  im  Gant  durchzwischen
  Gebhard  Ginthoͤr,  von  Mehets-  gefallenen  Kapitals  von  S5oo  fl.  betreffend,
weiler,  Luten,  Anten,  und  der  Curatel  wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
der  Gebhard  Fochs'schen  Ganimasse,  La-  Beschwerde  von  Amtswegen  verworfen,
tin,  Arin,  Abweisung  der  Forderung  und  Ant  in  die  Kosien  der  Appellationsvon
  der  Masse  betreffend.  Instanz  verfällt  worden.
Am  11.  Febr.  ist:  Am  15.  Febr.  wurde:
3.  die  von  Georg  Adam  v.  Rhaw,  zu  6.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober=Lindau,
  Luten  gegen  das  okations=  Ur-  amts-Gerichte  Tettnang  zwischen  der

cheil  des  Oberamts-Gerichts  Tettnang  Stiftungo-  Verwaltung  Navensburg,
        <pb n="177" />
        169

entin,  Antin,  und  den  Gemelnden  Hen-  tung  eines  Garten-Zauns  betreffend,  dle
nighofen  und  Nonnenbach,  Len,  Aten,  eingelegte  Berufung  unter  Verurthbei-Lokation
  in  dem  Schnell'schen  Gante  be-  lung  des  Anten  in  die  Kesten,  wegen
treffend,  der  Ant'sche  Theil  gegen  die  verséumter  Nothfrist  für  verlaßen  erklärl;

Wirkung  der  Appellations-Desert-Erklärung,
  wegen  versäumter  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift,  in
vorigen  Stand  wieder  hergestellt,  und
weitere  Verhandlung  in  der  Sache  ein-6.

  in  der  Appellatlonssache  von  dem  nunmehrigen
  Oberamts-Gerichte  Biberach
zwischen  Johann  Georg  Köhle,  Eisenhändler
  daselbst,  Kl.  Ant,  und  Abeabam
  Ostermaier,  Gerichts-Beisitzer  und

gelelter.  Zeugbändler  ebendaselbst,  Bekl.  At,
Am  3z.  Febr.  ist:  Gältigkeit  eines  Testaments  betreffend,
6.  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  dee  eingelegte  Appellatlon,  unter  Verur-..
  theilung  des  Anten  in  die  Kosten,  wegen
maligen  Oberamts-Gerichte  Wiblingen  .  "U„
zwischen  Alerander  Nathan  und  Comp.,  innerer  Grundlossgkeit  verworfen,  und
von  Laupheim,  Kl.  Anten,  und  Anton  9.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-Frey
  daselbst,  Bekl.  Atken,  die  Be-  maligen  Oberamts-Gerichte  Ehingen
schlagnehmung  eines  Kaufschillings-Ziels  zwischen  Elisabetha  Laib,  geb.  Heimbach,
betreffend,  mit  Aufhebung  des  unter-  cum  cur.  daselbst,  Kl.  Antin,  und  dem
richterlichen  Beschlusses,  ein  neues  Ver-  pensiontrten  Kanzellisten  Carl  Heimbach
fohren  angeordnet,  und  das  vormalige  ebendaselbst,  Bekl.  Aten,  eine  Forderung
Oberamts  =  Gericht  Wiblingen  in  die  von  100  fl.  betreffend,  die  eingelegte
Kosten  verurtheilt;  Berufung  wegen  Mangels  einer  gegrün-J.
  in  der  Appellationssache  von  dem  nun-  deten  Beschwerde  verworfen,  und  Antmehrigen
  Oberamts-Gerichte  Ravens-  scher  Theil  in  die  Kesten  der  Appellaburg
  zwischen  Micheel  Hämmerle  zu  tions-Instanz  verurtheilt  worden.
Altdorf,  Kl.,  Ant,  und  Ignaz  Günt-  Stuttgart  den  „7.  März  1820.

ner  daselbst,  Bekl.,  At,  die  Unterhal-  Maucler.
        <pb n="178" />
        <pb n="179" />
        Nro.  17.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

M——-*

  —

Donnerstag  den  50.  März  1830.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Dienst-Nachrichten.

S#en  Kinigl.  Majestét  haben  unterm
  :4.  v.  M.  den  vormaligen  Ober-Hleutenont
  v.  Grebner  zum  Ober-Dhlerarzt
  der  Relterel  ernannt

und  unterm  35.  d.  M.  dem  Unterlleutenont

  König  im  vlerten  Infanterle-Re:

giment  die  nachgesuchte  Entlassung  erthellt.

Sedenn  haben  Hüchstdlefelben  vermndge
  Entschliehung  vom  7.  d.  M.  die
erledigte  Stelle  eines  Direktors  des  ka-Mlischen
  Convikts  und  katholischen  Stadt-Porrers
  in  Täbingen  dem  Professor  und

Schul-Inspektor  Koch  zu  Ravensburg,
und

vermbge  Entschließung  vom  33.  d.
M.  die  erledigte  katholische  Stadtpfarrei
  zu  Weil  der  Stadt,  Oberamts  Lconberg,
  dem  Pfarrer  Mielluger  In  Umier=Griesheim,
  Dekanats  Reckarsulm,  gnädigst
übertragen.

Unterm  33.  d.  M.  wurde  dem  Ofarrer
Fehr  in  Ober-Theuringen  das  Kammerarlatamt
  des  kathollschen  Landkapitels
Tettnang  übertragen.
        <pb n="180" />
        12

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Minißeriam  des  Imer.  ;-a)

  Verlelhung  der  gLoldenen  Cio-  1.  Verdienst.  Medaille  an  den  Professor  Zivser  z-  -ausehl  in  Ungarn

Seine  Kbnigl.  Moazjest  ét  haben  verindge
  hbchster  Entschließung  rem:  i0.

unentgeldliche  Ueberlassung  mehrerer  hundert
  von  mineralischen.  Erzeugnissen  aus

d.  M.  dem  Hrofessor  Zipser  zu  Neusohl-  Ung#  verdient  gemacht  hat,  die  gekdene

in  Ungarn,  welcher  sich  um  die  Naturalien=Sammlungen
  auf  der  Universität  Tübingen
und  in  Stuttgart  durch  Cinsendung.  und

Civil=  Verdienst  Medaille  iu  verleiben  aeruht.
  «
dStuuqaxtsdeni-s.1;iMöt-z  1820.
#.  Otto.

D's  Fourcge-Vergütungs-Preis  für,  e,  Gensh'pneri  bevffend

Den  sämtlichen  Oberamtspflegen  wird
biemit  erdffnet,  daß  der  Vergötungspreis
für  die  an  die  Gensd'armerie  In  den  Monaten
  Janugr,  Februgr  und  März  abgegebene

  Fourage  auf  2o  kr.  für  die  Ration
ebestimmt  werden  ist.

Stuttgart  den  a7.  März  1820.
8  Ot#  te.-"

  "!  „  .

c)  Die  chirurgischen.  Untersta  hunelassn  isstad.

Durch  die  neuere  Eiorichtung  der  Staats-Verwaltung
  ist,  es  nothig  geworden.,  die
Bestimmungen,  vvelche.  7#  die  -allgemeine

  Verordnung  vom  2%

(Staats  O"b
1814,  Nro.  20.  pag.  173.0  In  Beziehung
auf  die  chlrurgischen  Unterstützungs-Kassen
ersheilt  wurden,
bälinlssen  anzupassen.

hchh  180n
und  Regierungs  -Blat  von

don  nunmebrigen  Ver-Es

  wird  daher  u  Vollstrecung  gedachter
  Verordnung  in  Gemstheit  Kbnigl.
Ensschliehung.  vom  a  d.  M.  Folgendes
biemte.  perfuͤst.  E—

1.  In.  ichemn  eramts-  .Hae  wird
eine  chirurg  che  Unterstätungs=  Kasse
erxichtet.

:  2·  Derselben  Nießenu  vemin.  Jan-  1820
an  biejenigen  innerbelb  des  Ober-
        <pb n="181" />
        emts-Bezlike  fallenðen  Beltraͤget  zu,
welche  nach-  der  erwähnten.  Verord--nung
  tbeils  jährlich  von  den  Wund-Aerzten
  und  ihren  Gehülfen,  theils

bei  einzelnen  bestimmen  Gelegenheiten,

  nomenelich,  Ki#  der  Präfung  und

begitlmation  eines  Wund-Arztes  zur
Praris,  bei  der  Prüfung  und  Fähigerklärung
  eines  jungen  Chirurgen  zu
Gebülfenstellen,  bei  der  Präzung  und

Aufnahme  eines  Cchrlings  entrichtet.

werden  sollen.

3,  Außerdem  werden  unter  die  chirurgischen
  Uaterstützungs-Kassen  der  einjelnen
  Oberamts-Bezirke  die  Fonds
der  vormaligen  chlrurgischen  Zunftladen
  und  der  vormaligen  chirurgischen

  Landvogtei-  Unterstuͤbungs  ·  Kasen

vertheilt.

4Zu  dlesen  Fonds  gebbren  niche  nurdie
  vorhandenen  Capitalien,  Bücher,
Werkzeuge  und  Kassen-Vorräthe,  sondern
  auch  die  Ausstände  an  den  bis
zum  :.  Jan.  3820  in  jene  Kassen  zu
entrichten  gewesenen  Gebühren  und-Beiträgen.


5.  Die  Bücher  und  Werkzeuge  werden

zu  Geld  angeschlagen,  und  derjenigen

Oberamts-Umerflütungs-HKasse,  der  ste

bei  der  Vertheilung  zufallon,  lin  Deen
sem  Aaschlage  aufgerechnet:.

G.  Die  Verthilung  selbst  geschieht  mchder

  Anzahl  der  Chirurgen,  welchezuletzt
  zu  den  zu  vertheilenden  Fends
beigetragen  haben.

7.  An  den  Fonds  der  vormaligen  Zunftladen

  haben  somit  die  Unterstützungs=Kassen
  der  einzelnen  Oberamts-Bezirke
in  demjenigen  Verhältnisse  Theil  zu
nebmen,  in  welchem  viese  Bezirke
Contribuenten  der  betreffenden  Zunftläden
  im  Johr  1814  enthalten  haben.

#.  Die  Fonds  der  vormalsgen  Landvoge

tei=  Unterstätzungs-Kassen  werden  unter
  die  Untersiögungs-Kassen  der  zu
ren  betreffenden  Landbegteien  gehbrig
gewesenen.  Oberamts-Bezirke  nach
Verhältniß  der  Wund-Aerzte,  die  sich
im  Jahr  1319  in  deuselben  befanden
ausgetheilt.

9.  Die  Auestaͤnde  sind  bei  der  Vertheilung

  vorzugsweise  den  Unterstuͤtzungs-Kassen
  derjenigen  Oberamts-Bezirke
zuzuweisen,  auß  denen  sie  herrühren.


20.  Die  Vorna#me  der  Vertheilung  liegt

derjenigen  Kreis-Regierung  ob,  in
        <pb n="182" />
        deren  Bezirk  die  zu  vertheilenden  Fonds
verwaltet  wurden.

11.  Die  Bestimmung  der  chirurgischen
Unterstützungs-Kassen  der  Hberamts-Bezirke
  ist  dieselbe,  wie  sie  durch  die

"4l  Mert
14.  April

1814  für  die  vormaligen  Landoogteiunterstützungs-Kassen
  festgesetzt  wurde,
mit  dem  alleinigen  Unterschiede,  daß
Verwendungen,  die  damals  auf  den
Bezirk  der  Landvogteien  berechnet  waren,
  nun  auf  den  Bezirk  des  einzelnen
Oberamts  sich  einzuschränken  haben.

allgemeine  Verordnung  vom

12.  Verwaltet  wlrd  die  chlrurgische  Unterstützungs-Kasse
  eines  Oberamts-Bezirks
  an  demjenigen  Orte,  an  welchem
sich  der  Sitz  des  Oberamts  befindet.

15.  Der  Oberamts-Arzt  tritt  zu  derselben
  und  zu  den  ihr  zugehbrigen  Büchern
  und  Werkzeugen  in  das  nehmliche
  Verhältulß,  in  welches  durch  dle

allgemeine  Verordnung  vom  4—M

.  April
1814  der  Landvogtei-Arzt  zu  der  Landvogtel=
  Unterstützungs-Kasse  und  ihren
Fonds  gesetzt  war.

14.  Was  durch  gedachte  Verordnung
dem  Land  dogt  und  Landvogtei-Steuer-156



rath  in  Bezlehung  auf  die  Revision
und  Abhbr  der  alle  zwei  oder  drei  Jahre
zu  stellenden  Rechnung  zur  Pflicht  gemacht
  war,  ist  nunmehr  Obliegenheit
des  Oberamtmanns  gegenuͤber  von  der
Unterstätzungs-Kasse  selnes  Bezirks.

15.  Für  die  Wahl  des  dem  Oberamts-Arzte
  belzugebenden  Rechners  hat  jener
  die  schriftliche  Abstimmung  fämtlicher
  Wundärzte  des  Oberamts-Bezirks
  einzuholen;  derjenige,  auf  den
die  meisten  Stlmmen  fallen,  ist  als
gewählt  zu  betrachten,  und  oberamtlich
  zu  verpflichten.

16.  Auf  gleiche  Weise  bleibt  den  sämtlichen
  Wund-Aerzten  des  Oberamts-=Bezirks
  unbenommen,  aus  ihrer  Mitte
einen  Ausschuß  von  drei  bis  vier  Personen
  zu  erwählen,  der  zu  allen  nicht
auf  einer  bestimmten  Vorschrift  beruhenden
  Ausgaben  der  Kasse,  namentlich
  zur  Auswahl  der  anzuscheffeenden
  Druckschriften  und  Instrumente,
zur  Bestimmung  der  für  angeliehene
Instrumente  zu  bezahlenden  Gebähren,
zu  Beilligung  einzelner  nicht  regelmäßig
  vorkommender  Unterstützungen
seine  schriftliche  Beistimmung  gebe,
auch  der  Erbrterung  der  Rechnungs-
        <pb n="183" />
        Ansiände  und  der  Justifkation  der
Rechnungen  anwohne.  Wo  ein  folcher
  Ausschuß  erwählt  ist,  darf  der-175



selbe  in  den  erwähnten  Fällen  nicht

uͤbergangen  werden.

17.  Sollten  die  Chlrurgen  zweler  oder
mehrerer  benachbarter  Oberamts-Be-Urke
  es  zuträglicher  finden,  sich  zu
Errlhtung  einer  gemeinschaftlichen
uUnterstützungs-Kasse  durch  freiwilllge
Uebereinkunft  zu  vereinigen,  so  ist

ihnen  bierin  kein  Hinderniß  in  den

Weg  zu  legen.
Die  Verwastung  und  Aufslcht  liege

in  diesem  Falle  ausschließend  dem

Oberamts-Arzt  und  Oberamtmann
desjenigen  Ortes  ob,  an  welchem  vermoöge
  der  Uebereinkunft  dle  gemeinschaßlliche

  Kasse  sich  befindet.

18.  Die  Residenzstadt  Stuttgart  ist  in
Hinsicht  derchlrurgischen  Unterstützungs-Kasse
  von  dem  Erscheinen  der  allge-14.

  Maͤrz
14-  April  1814

an  bis  zum  1.  Jan.  1820  wie  eine

meinen  Verordnung  vom

 

vormallge  Lkandvogtei,  von  da  an  aber

wie  eln  Oberamts-Bezirk  zu  behandeln.
  Was  in  den  Oberamts-Bezirken
  dem  Oberammann  und  den
Oberamts-Arze  zukommt,  hat  in  jener
die  Stadt=  Direktion  und  der  Stadt-Arzt
  zu  beforgen.

Die  Verthellung  der  Fende  der  vormaligen
  Stuttgarter  Zunftlade  hat
die  Stadt-Direktien  als  Regierungs-Behbrde
  vorzunelnen.

Sollten  die  Chlruͤrgen  der  Stadt  und
des  Amts-Ober#emts-Bezieks  sich  fär
die  Zukunft  #ber  eine  gemeinschaftliche
Unterstätzungs=  Kasse  verelnigen  dle
ébren  Sitz  in  Sturtgort  hätte,  so  ist
dleselbe  der  hbheren  Aufsicht  der  städtischen
  Regierungs-Behbrde  ausschließend
  untergeordnet.

Die  sämtlichen  betreffenden  Behdrden
  werden  sich  nun  gebührend  hiernach
  zu  achten  wissen.

Stuttgart  den  27.  März  1820.

v.  Otte.
        <pb n="184" />
        106:n
:Kbnigl  ke#hollscher  Kirchenratkh#.

Die  Auflösung  des  Landkapitels  Ebingen  betreffend.

Unterm  33.  d.  M.  wurde  das  katbo=  reien  dem.  Dekanat  Sfpeichingen  jugt
Issche  Landkapltel  Ebingen  vollends  auf,  bheilt.  ·
selbst,unsdieszdazqqkhbrjgknOJark  S.tuttgartven--3.Mäk"zIs·w.j

Enmuesr.
szdjslglsSehn-I-S’emi.;ac·t«-Aufseher-ais

Tsckaunmcchuapdthllfuazver  in-das  Haupt,Schullehrer=  Seminar  neu  ausfzunehmenden

Jünglinge  betresfende

Den  Elurn  und  Vormündetm  der  jun=  zu  erschelnen  haben.  Die  resp.  Herrn
gen  Leute,  wesche  in  das  Kbnigl.  Haupt-  Geistlichen  wollen  gefällkgst  die  Eltern  ven
Schullehrer-Seminar,  dahier  ausagenommen  dleser  Anordnung  in  Kermmiß  setzen:  Um
werden,  wellen,,  wird  biemit  bekannt  ge=  Jyrungen  vorzubeugen,  bemerkt  man,  daß
macht,  daß  dießmal  die  Prüfung  derselben  vor  geschehener  Prüfung  auf  die  Eingaben
krüher,  und  zwar  schen  Mittwochs  den  un  Aufnahme  in  die  Anstalt  keine  Reso-5.
  April  vorgenommen  werden  wird,  an:  lution  der  bdchsten  Bebhbrde  erfolgen  wird.
welchem  Tage  Morgens  8  Uhr  die  jungen  Etzlingen  den  3z.  März  16:20.

Leute  in  dem  blesigen  Seminar-Gebäude  Denzel.—

 

Dienst-  Erledigu  ng.

Den  21.  d.  M.  ist  der  Oberamts-Ver.  Gottlieb  Helfferich  in  Kuppingen,  Dweser
  Bräunlin  in  Oehringen,  und  cese  Herrenberg,  gestorben.
den  36.  d.  M.  der  Pfarrer  M.  Johann
        <pb n="185" />
        177

Nro.  18.

Königlich-Württembergisches

Staaks=  und  Regierungs-Blakt.

—  —

Dienstag  den  4.  April  16)20.

–  3  -  —  —  —  —

1.  Unmittelbare  Köͤnigliche  Dekrerc.

Dienst  Nachrichten.

S.ine  Koͤnlgl.  Majestät  haben  vetr-  Am  18.  d.  M.  wurde  der  Seminarist
mbge  hoͤchster  Entschließung  vom  24.  d.  M.  M.  Beigel  zum  Praͤceptor  und  Realdem
  Praͤceptor  Haug  an  der  hiesigen  Lehrer  zu  Ravensburg,  und  am  2o.  d.  M.
Neol-Anstalt  den  Charakter  eines  Pro=  der  Seminar-Lehrer  Esenwein  zu  Eßsesers,
  und  dem  Lehrer  an  dieser  Anstalt  lingen  zum  Dräceptor  der  untersten  Classe
krbmann  den  Charakters  elnes  Kräceptors  au  dem  Paͤdagogium  allda  ernanut.
anldigst  ertheilt.
        <pb n="186" />
        158

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Devartements  des  Innern:

Königl.  Reglerung  des  Jart-Kreises.



Oessentliche  Belohnung  einet  Verdienten  Orts-Vorllehers.

Vermdge  allerhöchster  Entschließung  vem
#1.  d.  M.  haben  Se.  Kbnigs.  Majestät
  dem  Schultheiß  Bürkle  von  Haubersbronn,
  Oberamts  Schorndorf,  als
Beweis  der  dffentlichen  Anerken-=nung
  seiner  Verdienste  um  Wiederberstellung
  und  Erhbhung  des  Wohlstandes
der  dortigen  Bürgerschaft,  die  goldene
Verdienst-Medaille  mit  der  Bestimmung
allergnädigst  zu  verleihen  geruhr,  daß  derselbe
  auf  Kosten  der  Staatskasse  nach  Ellwangen
  berufen,  und  die  Medallle  ihm
in  der  versammelten  Kreis-Regierung
zugestellt  werden  soll.  Indem  der  Vollzug
dieses  allerhbchsten  Befehls  zur  bffemtlichen
  Kenntniß  gebracht  wird,  bemerkt
man  die  wichtigeren  Handlungen,  wodurch
  sich  der  Schultheiß  Bürkle  diese
ollerbochste  Auszelchnung  erworben  hat.
In  dem  Zeltraume  von  beinahe  0  Jahren,
selt  welchen  er  das  Schultheiten-Amt  in
Haubersbronn  verwaltet,  hat  sich  das  Commun-Vermdgen
  von  548)  fl.  auf  17000  fl.
erhbbt.  Außererdentlicher  Anstrengungen
ungeachtet,  welche  die  Bedürfnisse  der

Kriegs  =  Jahre,  die  Anlegung  neuer
Straßen,  die  Urbarmachung  vieler,  vorber
  unangebauten  Felder,  die  Folgen  der
Theurung,  die  Secung  sehr  vieler  fruchtbarer
  Bäume  u.  s.  w.  erforderten,  wurde
schon  einige  Jahre  kein  Fleckenschaden  mehr
umgelegt,  und  es  ist  die  Hoffnung  vorbanden,
  bald  auch  die  Staats-Stener  aus
den  bffentlichen  Einkünften  bestreiten  zu

konnen.  Daneben  läßt  der  Schultbeiß  keine

Gelegenheit  unbenutzt,  die  Armen  zu  unterstützen
  und  zu  beschäftigen,  so  wie  jede
andere  zum  Besten  der  Gemeinde  gereichende
  Einrichtung  zu  treffen.  —  In
den  Jahren  1313  wurden  z.  B.  den  armen
Bürgern  zu  Anschaffung  ven  Sustentationsfrüchten
  5500  fl.  unverzinslich  auf
1.)  Jahren  angeborgt,  dem  Armen-Vereine
zur  Erhaltung  der  Nothleidenden  379  fl.
16  kr.  zugeschossen,  zum  Rems-Kanalbau
auf  Urbecher  Matkung  300  fl.  geliefert,
und  zu  Erkaufung  veredelter  Fruchtblume
155  fl.  verwendetz  im  Frähjahr  1818  wurden
à„  Morgen  von  der  Vlehwelde  unter  die
Bürgerschaft  in  126  Thellen  ausgetheilt
        <pb n="187" />
        und  nech  im  nämlichen  Sommer  urbar
gemacht,  welche  im  Jahr  2819  für  jeden
Büeger  bereits  einen  Ertrag  von  40  Sri.
Cartofeln,  oder  im  Ganzen  Joto  Srl.  abgeworfen
  haben.  —  Andere  urbar  gemachte
Plätze  haben  der  Commun-Casse  im  Jahr
1318  7:  fl.  44  kr.  und  im  Jahr  1819
78  fl.  3  kr.  eingetragen.

Als  der  deutlichste  Beweis  aber,  wie
sebr  der  Wohlstand  des  Ganzen  und  der
Einzelnen  durch  die  kluge  Amisführung
des  Schultheißen  Bürkle  geboben  wurde,
  ist  der  Umstand  anzusehen,  daß

9

in  den  zwanzlg  Jahren  seiner  Amtsfübrung
  kein  Bürger  daselbst  in  Gant
verfallen  ist.  Alles  dieses,  und  noch
vieles  Andere  hat  ein  Mann  geleistet,
welcher  sich  vom  Sohne  des  Dorfbüttels
zum  Schultheißen  emporgeschwungen  hat,
welcher  mit  Vorurtheilen  und  vielen  Schwierigkeiten
  kämpfen  mußte,  jetzt  aber  auch
von  seinen  Mitbürgern  als  der  Gründer
ihres  Wohlstandes  anerkonnt  wird.

Ellwangen,  den  :.  Mér;  13:0.

Mehl.

 

Dienst-Erledigung.

Durch  das  am  19.  d.  M.  erfolgte  Ableben

  des  Kaplans  Schäble  ist  die  katbolische
  Kaplanel  zur  hell.  Dreieinigkeit

in  Ebingen,  und

durch  das  am  2f0.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  katholischen  Pfarrers  Werner
zu  Dalkingen,  Oberamts  Cllwangen,  ist
diese  Pfarres  erledigt  worden.
        <pb n="188" />
        <pb n="189" />
        184
Nro.  10.

Königlich-Württembergisches

Stagaks=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag  den  15.  April  1320.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Dienst-Nachrichten.

—*  Khnisliche  Majestät  haben  des  Oberst-  Hofmeisters  von  Seckenderff,
kurch  höchstes  Dekret  vom  4.  d.  M.  den  so  wie
Staats-Minsster  u.  Ordens-Kanzler  Grafen  die  Gräsin  von  Beroldingen,  Gatiln
von  Winzinge  roda  zum  Oberst-Hof=  des  ersten  Kammerherrn  Grafen  von  Beweister;
  roldingen,  zu  Staatsdamen;

die  Frelfrau  von  Wimpffen,  Gattin
des  Obersten  und  Adjutanten  von  Wimpffen,
  zur  Hofdame,  und

den  Grafen  von  Beroldingen  zum
ustlen  Kammerherrn;

nden  Grafen  von  Salm-Relffer=  das  Fräuleln  von  Lützow  zum  Hofschein=
  Krautheim  jum  ersten  Stall-  Fräulein  bei  dem  Hofstaat  Ihrer  künfmeister;
  tigen  Gemahlin,  der  Kbnigin  Moasestét,

die  Freifau  von  Seckendorft,  Gattin  i#1  ernennen  geruht.
        <pb n="190" />
        184

Se.  Khnigl.  Majestát  haben  vermöge
  höchster  Entschließung  vom  36.  v.  M.
die  von  dem  Herrn  Erbland-Postmeister
Fürsten  von  Thurn  und  Taris  geschebene
  Ernennung  des  bisbefigen  Haupt-Postamts-Officialen
  Bloß  in  Stuttgart
zum  Haupt-Postamts-Sekretär  bestärigt.

Ferner  haben  Höchstdieselben  vermideEntschließung
  oom  3c.  v.  M.  die
erledigte  Pfarrei  Bökingen,  Dekanats
Heilbronn,  dem  Repetenten  Widmann
am  Seminar  zu  Maulbronn;

vermige  Entschließung  vom  31.  v.  M.
die  deledigte  Pfärrei  Winzerhausen,  Dekanats
  Marbach,  dem  Vikar  und  Lehrer  am
Haupt-Schullehrer-Seminar  zu.  Eßlingem
M.  Steudel,  übertragen;

vermige  Entschließung  von  demselben
Tage  den  bisherigen  Amtmann  zu  Neuenstadt
und  Commun=  Nechnuygs=  Reoisor  im  Oberamt
  NReckarsulm,  Hesterlen,  zum  Oberamtsverweser
  in  Oehringen,  und

vermöge  Entschließung  vom  4.  d.  M.
den  an  der  ersten  Classe  des  hiesigen  Gymnaslums

  prooisorisch  angestellten  kehrer
Esenwein  zum  wirklichen  Prézeptor  an
dieser  Classe  zu  ernennen  geruht.

Se.  Kbnigl.  Majestät  haben  unterm
  28.  v.  M.  den  Hauptmann  erster
Classe,  Major  Grafen  von  Seckendorf,
vom  ersten,  und  den  Unterlieutenant  Sonntag
  vom  sechsten,  beide  zum  vlerten  Infanterie-Regiment
  versetzr,  und

unterm  :.  d.  M.  den  Prinzen  Eduard
von  Hobenlohe  =  Ingelfingen  14
Unterlieutenam  der  Reiterei  angestellt,  und
dem  dritten  Relter-Regiment  zugethellt.

Der  Unterkientenont  ouun  Nom  des
fünften  Infanterle  =  Reglments  hat  unter
dem  30.  v.  M  die  Entlassäng  aus  dem
Militärdienste  erhalten.

Durch  Kbnigl.  Enetschließung  ist  dem
bieberigen  Post-Verwalter  Lepretre  zu
Göppingen  die  nachgesuchte  Entlassung  von
seiner  Stelle  erthellt,  und  dagegen  Friedrich
  Gräßle  zum  Destalter  in  Ghppinhen
  gnädigst  ernannt  worden.

r.  Verfügungen  der  Deportemernts.

A.)  Des  Justiz=Departements::



Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts-Candldat  Ferdinand  Probst,
von  Ebingen,  welcher  bei  der  von  ihm  erstandenen
  ersten  Dienstprüfung  das  Zeugniß
  III.  Classe,  „,  gut  bestanden"  erhalten

bat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  Referender
II.  Classe  bei  dem  Kbnigl.  Gerichtshofe  in
Ellwangen  aufgenommen  werden.
Stuttgart  den  3.  April  1820.
Maucler.
        <pb n="191" />
        183

.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Koinigl.  Staats=  Schulden  =  9  Jablungs  =  Casse.

Die  zu  erhebenden  Militär-Redemtions  =  Gelder  betreffend.

durch  bemerklich  gemacht,  daß  diese  Gelder
mngesäumt  und  Porto  frel  hHleher  abjuliefern
  sind.

De  nach  den  neueren  Anordnungen  dle
Khnigl.  Oberamtspflegen  angewlesen  find,
die  zu  erhebenden  Mllitär-Redemtiens-=Gelder
  für  entlassene  Militärs  unmittelbar
an  die  unterzeichnete  Stelle  einzusenden;
so  wird  den  Königl.  Oberamtepflegen  pbier-Stuttgart

  den  6.  April  1320.
Steinhell,  Haupt-Cassier.

 

Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  384.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Figel  zu  Grüwdelbordt,
  Dekanats  Crailsheim,  und  des
Dfarerz  Canstetter  zu  Hohenheslach,
Dekanats  Valhingen;

durch  das  am  29.  o.  M.  erfolgtr  Ableben
  des  Pfarrers  Hekler  zu  Wechselsweeller,
  Oberamts  Ravensburg;

durch  das  am  2.  d.  M.  erfolgte  Ableben
des  Pfarrers  Schramm  zu  Neckar-G##ningen,
  Dekanats  Ludwigsburg,  un

durch  das  am  3.  d.  M.  erfolgte  Ableiben

  des  Pfarrers  Letters  zu  Friolzheim,
Dekanats  Leonberg,  sind  diese  Pfarreien
erledigt  worden.

Deu  5.  d.  M.  ist  der  Hauptmann  erster

„Classe,  von  Casselmann,  des  ersten  Infanterie-Regiments,
  in  Stuttgart,  und

den  6.  d.  M.  der  Buchhalter  bel  der

Staats-Schulden-Casse  Friker  gestorben.
        <pb n="192" />
        <pb n="193" />
        185

Nro.  20.

Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakl.

Sonntag  den  16.  April  1820.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A)  Ordens-Verleihungen.

S.  Khnleliche  Majestät  baben
vormge  gnädigster  Dekrete  vom  heutigen
Toge  an  den  Ordens-Kanzler,

dem  Gehelmen  Nath  und  Justiz-Minister
  v.  Maucler  das  Großkreuz  des  Ordens
  der  Württembergischen  Krone;

dem  Staats-Rath  v.  Mohl,  Regieungs-Präsidenten
  in  Ellwangen,  und

dem  Staats-Rarh  v.  Süskind,  Direktor
  der  Staats-Kassen-Verwaltung,
bisher  Commandeurs  des  Cloil-Verdienst-Ordens,
  das  Commenthurkreuz  des  Kron-Ordens
  zu  verleihen,  sodann  folgende  Ritter
  dieses  Ordens  zu  ernennen  geruht:

Sraats-Rath  v.  Feuerbach,

Prälat  v.  Süskind,  Direktor  des

Studlen-Raths,
        <pb n="194" />
        Medizinal-Rath  v.  Düver- 



noy,
Direktor  v.  Rheinwald
beim  Krlegs-Departement,
Medizinal-Rath  v.  Reuf,
Hrofessor  v.  Pflelderer  in  ben
Töbingen,  des  Ciol=Kirchen-Rath
  v.  Werkmel-oien-=ster,
  Ordens
Geheimer  Legations  =  Rath  nach  ihrer
v.  Hartmann,  Ancien=DHrofessor
  v.  Dresch  in  Tä.  netaͤt  in
bingen,  letzterem,
rofessor  v.  Eschenmaier
in  Tübingen,
Ober-Finanz-Rath  v.  Herdegen?
  g
B)  Dienst-Se.

  Kbnigl.  Majestät  haben  unterm
  14.  April  dem  Theater-Intendanten
und  Bibllothekar,  Hofrath  v.  Lehr,  dle
Geschäfte  eines  Geheimen-Secretärs  und
Rechnungsführers  bel  Ihrer  Majestát
der  künftigen  Kbnigin  provisorisch  zu  übertragen
  geruht.

186
Ober-Telbunal-Prästdent  v.  Georgli,

Graf  v.  Mälinen,  Königl.  Gesandter
in  Carlsruhe,

Stadt,  Direktor  v.  Fischer  zu  Stuttgart.


Bize-Direktor  v.  Mejer  bel  dem  Ober-Tribunal,


Geschäftstréger  v.  Wochter  am  Khulgl.
Niederländischen  Heofe.
Stuttgart  den  15.  April  1820.

Ordens-Kanzler,  Staats-Minister  u.
Graf  v.  Wineingeroda.

Nacheichten.

Sodann  haben  Hbchstdleselben  vermöge
  Entschließung,  vom  15.  d.  M.  den
Professoren  v.  Flatt  und  Bengel  an  der
Universität  in  Tübingen  den  Titel  und  Rang.
von  Hrälaten  gnödigst  zu  verlelhen  ges
ruht.
        <pb n="195" />
        137
Nro.  ar.

Koniglich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

—

Samstag  dem  2  J.  April  1320.

I.  Unmittelbare  Königlsiche  Decrete.
Dienst  -Nachrichten.

S.in-  Khnigliche  Majestät  haben-  vporder  zu  Ganslosen  gnêdigst  übertrauntern

  .  d.  M.  den  Major  v.  Klin-  gen.

cowstroͤm,  Adjutant  des  Koͤnigs,  zum  Ferner  haben  Hbchstdieselben  unterm:

Oberstlieutenant  ernannt,  und  18.  d.  M.  den  dem  sechsten  Infanterle
der  Hauptmann  erster  Klasse  v.  Arand  Regiment  zugetheilten  Hauptmann  zwelterr

vem  stebenten  zum  ersten  Infanterie-Re-  Clase  v.  Gälrlingen  auf  sein  Ansuchem

himent  versetzt.  pensionirt,  und  demselben  den  Charakter
Sedann  haben  Höchstdieselben  ver=  eines  Haupmanns  erster  Classe  ertheilt,  und
mige  hbchster  Emschließung  vom  15.  d.  unterm  29.  d.  M.  den  Oberlientenant:

N.  die  erledigte  Pfarrei  Gruibingen,  v.  Stapf  vom  vlerten  zum  ersten  In-Dekanats.
  Göppingen,  dem  Dlarrer.  Lam-=  fanterie-Reglment  versett.  4
        <pb n="196" />
        183

I.  Verfügungen  der  Departementse.
A.)  Des  Justiz-Departemenks:
Des  Justiz-Ministerium.

Belobung.

Ole  Oberamterichter  Klett  zu  Tuttlingen,
  Richter  zu  Aalen,  Englert  zu
Backnang  und  Lauxr  zu  Maulbronn,  so

wie  die  Oberamtsgerichts,  Verweser  von.

Hirrlinger  zu  Waldsee  und  Holland
in  Sulz  haben,  dem  rühmlichen  Beispiele
anderer  foltzend,  um  Legitimation  zur  Zurücknahme
  und  beziehungsweise  Zurückbehaltung
  und  eigenen  Entlcheidung  der  zur
Erleichterung  der  Oberamtsgerichte,  nach
der  transttorischen  Verordnung  vom  16.
April  1310,  an  die  Justiz-Rekardaten-Commission
  übergegangenen  und  dahin  zu

Der  Rechts-Candidat  Gustav  Elben,
von  Stuttgart,  welcher  bei  der  ersten  Dienstprüfung

  das  Zeugniß  III.  Classe,  „  gut,

hestanden“  erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen.
  als  Weferendär  II.  Classe  bei  dem

versendenden  Prozeßsachen  gebeten.  Da

diesen  Gesuchen  von  Selte  des  Kbniglichen

Justi]Ministerium,  unter  Vorbehalt  der
Einwi  igung  der  betressenden  Parteien,
ents,  rochen  worden  ist,  so  wird  solches  andurch
  bekannt  gewacht,  und  zugleich  den
gedachten.  Oberamterichtern  und  Oberamisgerichts-Verwesern
  auf  Beschl  Seiner
Kböniglichen  Majest  é  eine  dseentliche
Belobung  ihres  rießfalls  an  den  Toag  gelegten
  Diensteifers  hiermit  ertbellt.
Stuttgart  den  5.  April  1820.
Maucler.

Konigl.  Gerichtshofe  in  Eßlingen  aufgenommen
  worden.

Stuttgart  den  11.  April  1820.

Maucler.

B.)  Des  Departements  des  Junern:
des  Ministerium  des  Innern.
Den  Druck  und  Verkauf  der  Stener-Abrechnungs-Bücher  und  Steucr-Zettel  betresfend.

Ee  ist  zur  Anzeige  sgekommen,  daß  an
vielen  Orten  die  Fermulare  zu  den  Steuer-Abrechnungs-Büchern

  und  Steuer-  Zetteln.

nachgedruckt  werden.
        <pb n="197" />
        Da  nun  die  Hof=  und  Konzlei-Buchdrucker
  Gebruͤber  Maäntler  vermdge  ihrer
Contraklis  das  ausschließliche  Recht  haben,
neben  den  Druck-Arbeiten  für  den  Hof
an  die  Kanzlei,  auch  die  für  sämliche
kond=  und  Commun-Belbrden,  so  wie
für  einzelne  Individuen  erforderlichen  Obligotionen,
  Unterpfands-Zettel,  Cautionen,
Sseuer-Abrechnungs-Bücher  und  Zettel,
Vollmachten,  Relse-Pässe,  Wanderbücher,

Wein=  und  Vleh-Urkunden,  Seelen=  und
Erme-Tabellen,  Lehrbriefe  2c.  zu  drucken
und  zu  verkaufen;  so  werden  sämtliche  Bebdrden
  angewiesen,  sich  wegen  der  vorbemerkten
  Artikel  allein  an  die  Hof=  und
Kanzlei-Buchdrucker  Gebrüder  Mäntler
zu  wenden.

Stuttgart  den  14.  Aprll  1670.

r.  Otts.

C.)  Des  Devartements  des  Krieges.
Des  Kriegs-Ministeriums.

Es  a#rd  biemit  zur  Kenntniß  gebracht,
des  die  durch  den  Tod  des  Neoisors
Bauer  bei  der  Mililär-Rechnungskammer

  erledigte  Stelle  ulscht  mehr  befetzt
wird.
Stuttgart  den  21.  April  1820.
Franquemont.

U.)  Ministerium  der  Residenz-Polizei.
Verlethung  der  goldnen  Medaille  an  den  Bürgermeister  Binder.

Se.  Königl.  Majestät  haben  mittest
  hächsten  Dekrets  vom  15.  d.  M.  dem
Birgermeister  Bind  er  dahier,  in  gnödigster
Beräcksichti  ung  seiner  Verdlenste  um  das
Gemein-Wesen  der  biellgen  Ressdenzstadt

die  goldene  Medallle  gnädigst  zu  verlelhen
geruht.
Stuttgart  den  13.  Aprll  1820.

Hbull-
        <pb n="198" />
        190
Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  11.  d.  M.  erfolgte  Ab-  am  15.  d.  M.  der  Revisor  Bauer
leben  des  Pfarrers  Kausler  in  Ober-El=  der  Mllitär  -Rechnungs-Kammer,  und
sisbeim,  Dekanats  Heilbronn,  ist  diese  am  16.  d.  M.  der  Hauptmann  ersier
Pfarrei  erledigt  worden.  Classe  v.  Langen  im  ersten  Infanterle-Am

  35.  d.  M.  ist  der  zu  Ruhe  gesetzte  Regiment  zu  Stuttgart  gestorben.
Pfarrer  M.  Spindler  in  Unter-Eilisbeim,
  Dekanats  Heilbronn,
        <pb n="199" />
        Nro.  22.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

—  —  —

 

Samstag  den  29.  April  1820.

I.  Unmtttelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst  =  Nachrichten.

See  Khnigliche  Majestät  haben
kurch  h#chste  Entschließung  vom  18.  d.  M.
die  erledigte  katholische  Pfarrei  Oberbetringen,
  Dekanats  Gmuͤnd,  dem  Pfarrer  Baier
in  Sprelibach,

vom  21.  April  die  erledigte  Cameral-Verwaltung
  Sindelfingen  dem  Cameral-Verwalter
  Breuninger  zu  Weil  im
Schoͤnbuch,  und  die  Cameral-Berwaltung
Weil  im  Schonbuch  dem  bisherigen  Huͤttenamts-Cassier
  Krieger  in  Wasseralfingen,
und

vom  àz.  d.  M.  dle  erledigte  Pfarrei

Steinheim,  Dekanats  Heidenheim,  dem
Pfarrer  M.  Ziller  In  Herbrechtingen  gnédigst
  übertragen.

Sodann  baben  Höchstdleselben  unterm
  :5.  d.  M.  den  Hauptmann  zweiter
Classe  v.  Demler  des  sechsten  Infanterie
  -Regiments  zum  Hauptmann  erster
Classe  ernannt,  und  zum  ersten  Infanterie-Regiment
  versetzt.

Ferner  haben  Hbchstdieselben  vermöge
  Entschliehung  vom  :5.  d.  M.  den
Professor  D.  Feilmoser,  von  Innobruk,
zum  ordentlichen  Kehrer  an  der  katholisch-
        <pb n="200" />
        iheolgischen  Fakultaͤt  in  Tuͤbingen  fuͤr  das
kehrfach  der  Exegese  des  Neuen  Testaments
zu  ernennen  geruht.

Unterm  20.  d.  M.  pat  der  zur  katho-Uschen
  Pfarrel  Steinhausen  an  der  Fiß,
Landkapitels  Waldsee,  ernannte  Vikar

161

Simon  Thaddaus  Hemmerle,  von  Navensburg,
  und

unterm  :z.  d.  M.  der  zum  Dieckenus
  und  Präzeptor  in  Langenburg  ernannte
Seminarist  M.  Wilhelm  Bäumleln  die
böchste  Bestätigung  erhalten.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.
Bekanntmachung  des  Freizügigkeirs-Vertrags  mit  dem  Känsgreich  der  Heiden  Sieilien.

Vermbge  eines  von  des  Kknigs  von
Württemberg  Mojestät  mit  Sr..
Moajestät  dem  König  der  beiden
Siellien  am  35.  Juli  1819  abgeschlossenen
  Freizüglgkeits-Vertrags,  und  der
demselben  angehängten  Zusatz-Artikel  vom
116  Jannar  ###6  sind  für  alle  Fälle,  da
aus  einem  der  belderseitigen  Staaten  in
den  andern,  sowohl  nach  ihrem  ganzen
dermaligen,  als  künftigen  Umfange,  Vermögen
  gebracht  wlrd,  die  unter  der  Benennung
  Abzug  und  Nachsteuer  bekannten
Abgaben,  dieselben  mogen  bisher  für  den
Srtéat  selbst  erhoben,  oder  von  Provinzen,
Städten,  Gerichten,  Corporatlionen  oder
Gemelnden  eingezogen  worden  seyn,  gegenseitig
  dermaßen  aufgehoben,  daß  die  Angehhrigen
  des  einen  Staats,  in  dem  an

dern  bei  irgend  einer  Vermögens-Ausfeltge,
  sey  es  im  Weg  der  Vererbung,  des
Vermächinssses,  der  Schenkung,  des  Verkaufs,
  der  Auswanderung,  oder  auf  andere
  Weise,  keiner  Abgabe  unterwerfen
werden,  welche  nicht  auch  die  Bewohner
ebendesselben  Staats  bel  Eigenthums-Weränderungen
  nach  den  bestehenden  Gesetzen
Iu  entrichten  haben.

Dieses  wird  hiedurch  mit  dem  Aufügen
bekanmt  gemacht,  daß  die  Freizügigkeit  auch
auf  die  bereits  angefallenen,  aber  noch  nicht
wirklich  ausgefolgten  Erbschaften  oder  sonstigen
  Erwerbungen  sch  erstrecke,  daß  aber
dlese  Uebereinkunft  keinen  Bezug  auf  die

rücksichtlich  des  Milltärdlenstes  bestehendes

Gesetze  habe.
Stuttgart  den  17.  April  1820.
v.  Otte.
        <pb n="201" />
        195

„:  Des  Kbonigl.  katpbollschen  Kirchenrathbe.
Die  Wiederbesetzungs-Berichte  über  erledigte  niedere  Kirchendienste  betreffend.

Man  findet  sich  veranlaßt,  sämtlichen
Oberämtern  und  katholischen  Dekanaten  zu
wiederholen,  daß  bei  jeder  Erledigung  eines
nieern  Kirchendienstes,  als:  Meßner,
Organist,  Cantor  und  dergleschen,  in  dem
hieher  zu  erstattenden  Bericht  begutachtet
werden  solle,  ob  der  Dlenst  nicht  mit  elner
  im  Orte  vorhandenen  Schullehrerstelle
vereinigt,  oder  ob  nicht  daraus  wenigstens
eine  Zulage  dem  Schullehrer  zugeschieden,

oder  ob  der  Dlenst  ulcht  zur  Errlchtung
einer  neuen  Schullehrerstelle  benätzt  werden
  dürfte.  —  Die  Pfarrer  find  gehalten,
von  jedem  in  ihrem  Pfarrsprengel  bei  einem
  solchen  niedern  Kicchendienste  sich  ereignenden
  Erledigungs-Fall  unverzäglich
dem  Dekanat,  welches  alsdann  mit  dem
Schul-Inspektorat  communizirt,  die  Anzeige
  zu  machen.
Cemerer.

Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  16.  d.  M.  erfolgte  Ableden
  des  Pfarrers  Baur  ist  dle  kathollsche
  Pfarrei  Wäschenbeuren,  Oberamts
Wel  beim,  und

durch  das  am  naͤmllchen  Tage  erfolgte
Ableben  des  Pfarrers  Bruno  Neeb  die
katholische  Pfarrei  Justingen,  Oberamts
Münsingen,  erledigt  worden.
        <pb n="202" />
        <pb n="203" />
        195  "

Nro.  23.

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

——

———  —  —

Samstag  den  6.  Mai  1820.

1.  Unmittelbare  Ksnigliche  Dekrete.

Dienst  =  Nachrichten.

S.  2  Kbhnigl.  Masestät  haben  vermäöge
  höchster  Entschlleßung  vom  33.  v.  M.
dem  M.  Hofmann,  welcher  die  Stelle  eines
Fefmeisters  bei  des  Prinzen  Alerander
Dorchlaucht,  Sohne  des  verewigten  Herlogs
  Lurwig  von  Wäürttemberg  Heheir,

beklelder,  den  Titel  elnes  Profssors  zu
verleihen  geruht.  .

Am  1.  v.  M.  wurde  das  erledigte  Präzeptorat
  zu  Blaubeuren  dem  dortigen  Schulund
  Real  Lehrer  Pfleiderer,  neben
Belbehaltung  seiner  Real-Lehrer-Stelle,
übertragen.
        <pb n="204" />
        196

II.  Verfügunsen  der  Departementté.

A.)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.

1.
Der  Rechts-Candidat  Dr.  Frledrich
Habermaas  aus  Moͤnsheim,  Oberamts
Leonberg,  welcher  nach  dem  Resultate  der
mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dienstprüfung
  das  Prädikat  I.  Classe  „  ausgezeichnet
gut  bestanden“  erhalten  hat,  lst  auf  sein
Ansüchen  als  Referendär  1l8.  Classe  bel  dem.
Khnigl.  Gerichtshofe  zu  Eßlingen  aufgenommen
  worden.  «  «·
Stunqartden19.-Apkll18u..
Maueler.

2.
Der  Rechts-Candidat  Emil  Le  Prètre,
von  Göppingen,  welcher  bei  der  mit  ihm

vorgenommenen  ersten  Dienstprüfung  das

Zeugniß  III.  Classe  „gut  bestanden“  e#t
balten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als  Feferendär
  II.  Classe  bei  dem  Kdnigl.  Ge

richtshofe  in  Ulm  oufgenommen  worden.

Stutigart  den  85.  Aprll  1820.

Maucler.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.
Prloilegium  für  den  ausschließlichen  Verkauf  tragbarer  Getreide-Handmühlen.

Da  Se.  Majestär  der  Khnig  vermmöge
  hdchster  Entschließung  vom  33.  1.  M.
dem  Mechanlkus  Justin  Helfenberger
und  Compagnie  aus  Norschach  in  dem
Schweizerischen  Canton  Str.  Gallen,  auf  ihr
Ansuchen  eln  Privilegium  zum  ausschlleßlichen
  Verkauf  der  von  ihnen.  Eerfundenen
tragbaren  Getreide  -Handmühlen,  unter
dem  Vorbehalt  einer  gleichmäßigen  Begänstigung

  anderer  ähnlicher  Erfindungen,

im  Falle  solche  wesemtliche  Verbesserungea
enthalten  würden,  auf  die  Dauer  von  sechs
Jahren  gnädigst  zu  verleihen  geruht  haben,

so  wird  dies  hiedurch  zur  allgemeinen  Keunt
ulß  gebracht.

Stuttgart  den  zy.  April  18320.

v.  Otte.

2
        <pb n="205" />
        197

2.  Des  Königl.  evangellschen  Conslstorlum.
Die  Concurs-Prüfungen  der  veutschen  Schullehrer  evangelischer  Confession  betreffend.

Zu  den  Concurs=  Prüfungen  der  deutschen
  Schullehrer  evangelischer  Confession
##nd  folgende  Tage  festgesetzt:  und  zwar
für  die  Schul  =  Incipienten,  welche
ihre  Lehrzelt  vollendet  haben,  von  den  Generalaten
  Heilbronn,  Oehringen,
Maulbronn  der  17.  Mai,  von  dem
Generalate  Täbingen  der  #à4.  Mai,  und
von  den  Generalaten  Ulm  und  Urach
der  35.  Mal;  für  sämtliche  Proolforen,
welche  dle  Dienstprüfung  erstehen  wollen,
der  29.  Mal;  und  für  die  Schulmeister,
  die  um  Befbrderung,  oder  Vollmacht,

  Schul-Ineipienten  bilden  zu  därfen,
  gebeten  haben,  der  31.  Mai.

Alle  diejenigen,  welche  ihre  Bitten  um
Zulassung  zur  Präfung  berelts  eingeresche
haben,  und  nicht  damtt  zurückgewlesen
worden  sind,  haben  sich  an  dem  fär  ihre
Klasse  bestimmten  Tage,  Morgens  8  Uhr,
in  der  Kanzlel  des  Kbnigl.  Consistorium
elnzusinden,  wo  ihnen  das  Weltere  erbffuet
werden  wird.

Stuttgart  den  :.  Mal  1370.
Wäcter.

C)  Des  Departements  der  Finanzen:
des  Finanz-Ministerium.
Die  Bezahlung  der  Delations-Gebühren  in  Straf-Rekurs-Fällen  beireffend.

Da  Se.  Königl.  Majestät  in  Be-Uehung
  auf  die  Ausbezahlung  der  Anbring-Gebühren
  durch  Dekret  vom  77.  d.  M.
znädigst  zu  bestimmen  geruht  haben,  daß
diese  Gebühren  vor  Verfluß  der  für  die
Nekurse  in  Strafsachen  in  der  Verordnung
vom  B.  Mei  16818.  F.  16  bestimmten  Zelfrist
  an  die  Delatoren  nicht  ausbezahlt
werden  sollen,  und  daß  in  Fällen,  wo  der

Bestrafte  den  Rekurs  wirklich  ergriffen
habe,  dle  Ausbezahlung  bis  zu  erfolgter
definitiver  Entscheidung  im  Anstand  zu
lassen  seyz;  se  wird  solches  den  geeigneten
Kdnigl.  Stellen  zur  Nachachtung  biemtt
bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  20.  Aprll  1820.
Wechherlin.
        <pb n="206" />
        198
Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  19.  v.  M.  erfolgte  Ab-  Pfarrel  zu  Mittelbuch,  Oberamte  Biberach,
leben  des  Pfarrere  Rledlinger  st.  die  und
katholische  Dfarrel  Burgrieden,  Oberamts,  durch  das  Ableben  des  Dekans  We-Wiblingen
  genmann  am  234.  v.  R.  bie  Sielle  eldurch
  das  am  20.  v.  M.  erfolgte  Ab=  nes  Dekans  und  Stodtpfarrers  zu  Backleben
  des  Pfarrers  Rudolf  die  katholische  nang  #rledigt  worden:
        <pb n="207" />
        299

Nro.  24.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Mitkwoch  den  10.  Mai  1820.

—  4.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nöchrichten.

S.  ue  Khalel.  Majestät  baben  dermige
  bochster  Entschliefung  vom  36.  v.  M.
den  vormaligen  Oberfbrster  Gaus  in  der
Omünder  Huth  zum  Revlerfbrster  in  Kaofenburg,
  Forstamts  Aalen,  zu  ernennen;

unterm  6.  d.  M.  die  erledigte  Finanz-Kammer
  Kanzellisten-Stelle  in  Ellwangen  dem
vormaligen  Polizeischreiber  Straub,  von
kawigsburg,  und

unterm  8.  d.  M.  dle  erledigte  Hütten-Ams-Cassiers-Stelle
  in  Königsbronn  dem
bister  bei  der  Zoll-Rechnungs-Kammer
angestellten  Ober-Reolsor  Faber  gnädigst
in  uͤbertragen  geruht.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermige
  Dekrets  vom  6.  d.  M.  dem  Unterlieutenant
  v.  Sailer  des  dritten  Infanterie-Reglments
  die  nachgesuchte  Entlasfung
  aus  dem  Mllitr,  mit  dem  Charakter
als  Oberlieutenant  und  der  Erlaubniß  die
Armee  =  Unisorm  tragen  zu  dürfen,  ertbellt.


Umerm  6.  d.  M.  wurde  dem  zur  katholischen
  Pfarrei  Lauterbach,  Landkapitels
Oberndorf,  ernannten  Sebastian  Auber,
bisherigen  Vikor  in  Alchhalden,  die  Königl-Bestätlgung
  ertheilt-
        <pb n="208" />
        II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Der  Departements  der  Justlz,  des  Innern  und  der
Finanzen:
der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.“

Die  Verrechnung  der  Kosten  für  die  Sportel-Journale  der  Oberamtsgerichte  und  Oberämte
betressend.

Unter  Beziehung  euf  den  9F.  35  des
fünften  Organisations-Edikts  vom  3r.  Dehcember

  1618  wird  biemit  verordnet,  daß.

die  Kosten  der  auf  Rechnung  der  Königl.
Kameralämter  anzuschaffenden  Sportel-Journale
  der  Kdnigl.  Oberamtsgerichte
und  Oberämter  durch  diese  unmittelbar  be#1
zahlt,  und  auf  den  Grund  bescheinigter

Rechnungen  von  den  vierteljährlich  an  die
Kameralämter  zu  übergebenden  Speriel-Einnahmen
  in  Abzug  gebracht  werden;
wonach  von  den  Kameralämtern  nur  die
wirklich  empfangenen  Summen  als  reiner
Ertrag  in  Einnahme  zu  stellen  find.
Stuttgart  den  5.  Mal-  1820.
Maucler.  v.  Otto.  Weckherlin.

"!B.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Khnigl.  evangellschen  Consistorlum.
Stul-Conferenz=  Direltoren  betreffend.

Da  man  dem  Pfarrer  Miller  zu  Un,
terbalzheim,  Dibcese  Biberach,  auf  seine
Bitte  die  Leltung  der  Schullehrer-Ceonferenzen
  seines  Bezirks  abgenommen,  und
dem  Pfarrer  M.  Faber  zu  Wain  übertragen

  hat,  so  wird  solches  blemit  zur  -
fentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  35.  April  1820.
Wächter.

.  Des  Kdnigl.  katholischen  Kirchenraths.
Die  diesjähriger  Schulberschte  betreffend.

Die  unterzeichnete  Stelle  findet  sich  veranlaßt
  dle  Schul-Inspektorate  aufzufordern,
  daß  sie  den  dlesjährigen  Schulbericht

  mit  den  dazu  gehörigen  Tabellen  unfehlbar
  bis  zum  15.  Jum  einschicken.
Stuttgart  den  6.  Mai  1820.
Camerer.
        <pb n="209" />
        2####

C)  Kön#gl.  Organisations-Vollziehungs-Commission.  .

Bekanntmachung,  die  Drganisation  der  Stadt-  Direktion  und  der  Lokal-Stellen  in  der
Resi  demstadt  Stuttgart  betreffend.

Seine  Königl.  Majestät  haben  za
Vollziehung  der  organischen  Edikte  vom
3#1.  December  1816  in  der  Khngl.  Resldenzstadt
  Stuttgart,  zu  verordnen  geruhet,
daß  neben  dem  Stadt-Ober=  und  Polizei-Amt
  ein  von  der  Verwaltungs-Seelle  unabhängiges
  Stadt-Gericht  für  bürgerliche
Rechtsstreitigkeiren  und  ein  elgenes  Criminalamt,
  beilde  in  unmittelbarer  Unterordnung
  unter  den  Königl.  Gerichtsbof  für
den  Neckar-Kreis,  und  endlich  ein  der

Siadi-Direktion  —  als  delegirter  Tommussion  ·

des  Gerichtshofs  in  Pupillen-  Sachen  —  untergeordnetes
  Puplllen-Amt  für  die  Geschäfte
der  willtührlichen  Gerichtsbarkelt  bestehen
solle;  welches  mit  sem  Anfügen  jur  ifene.
lichen  Kenn#niß  gebracht  wird,  daß  nach
elnem  Hbchsten  Dekrete  vom  3.  April  d.  J.
bei  den  gedachten  Lokal-Stellen  die  nachgenannten
  Beamten  angestellt  sind:

I.  Für  das  Stadt-Oberamt:
der  Stadt-Direktor  v.  Flscher;
Aktuar  und  Rechnungs-Neoisor:
der  bisherige  Diarist  Klemm.
II.  Für  das  Polizei-Amt,  unter  der
oberen  Leitung  des-  Sm#t-Duekws
v.  Fischer:

der  Regierungs-Rath  Graf  v.  Seckendorfz

Aktuar:  der  bisherige  Sekretär  Hochstetter.

III.  Für  das  Stadt-Gericht:
der  bisherige  Oberamts-Gerlchts-Werweser
  zu  Herrenberg,  Dr.  Reinvbard.

IV.  Für  das  Criminalamt:
der  bisherige  Ober-  Justiz-Assessor
CKleß  zu  Ellwangen.
Die  Akluare  des  Stadt-Gerichts  und
Crimlualamts  find  nech  nicht  ernannt.

V.  Fuͤr  das  Pupillen-Amt:
Regierungs-  Nach  Boger;
Aktuar:  der  bisherige  Sekretär  Stein.

VI.  Was  sodann  die  Kbnigl.  Stadt-Direktion
  als  Regierungs-=VBehbrde
  fär  die  Residenzstadt
Simtgart  betrifft,  so  wird  solche
wie  bisher  aus  den  bei  den  verschiedenen
  Lokal-Stellen  angestellten
  Beamten  und  demnach  unter
dem  Vorsitze  des  Steadt-Direktors
v.  Fischer,  aus  den  Regierungs-Rähen
  Boger,  Graf  v.  Secken-
        <pb n="210" />
        dorf,  Cleß  und  Dr.  Reinhard
gebildet.

Als  Sekretär  und  Registraror  der
Stadt-Direktion  (als  Stadt-Regievung)
  bleibt  der  bieherige  Kanzlei-Direktor
  Rapp,  unter  Vorbehalt
seines  Rangs  und  Charakters;  als
Kanzellist:  der  blaherige  Kanzellist
Mbgling  angestellt.

Den  bei  der  Stabt-Direktlon  bisher  angestellt
  gewesenen  Regierungs-Rath  Zeller

202

baben  Selĩue  Koönigl.  Majestät  zum
Ober-Justizrath  ernannt,  und  demselben
die  erledigte  Stelle  eines  Sektions-Vorstands
  bei  der  Justiz-Retardaten-Commisslon
  in  Rottenburg  gnädigst  übertragen:
auch  wegen  angemessener  anderwärtiger  Ansiellung
  der  bei  der  seitherigen  Stadt-Direktion
  entbehrlich  gewordenen  Beamten
die  weiteren  Befehle  ertheilt.
Stuttgart  den  4.  Mal  187°6.

Mauccer.

 

Dienst-Erkedigungen.

Durch  bas  am  28.  v.  M.  erfolgte  Abkeben
  des  DPfarrers  Hebsaker  ist  die
Pfarrei  Stelngebronn,  Dekanats  Münfins#en,
  und

durch  den  am  2.  d.  M.  elngekretenen
Todesfall  des  Pfarrers  Hellen  dle  Pforrei
  Unter-Lenningen,  Dekanats  Kirchbeim,
erledigt  worden.
        <pb n="211" />
        Nro.  a5.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

 

Dienstag  den  16.  Mai  18209.

1.  Unmittelbare  Köntgliche  Deerete.
Kelne.
IU.  Berfügungen  der  Departem  ents.
Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  März  1820  von  ’den  Gerichtsböfen  des  Könlgreichs  ausgesprochene  Erkeuntnisse
betreffend.

In  dem  verstossenen  Monat  März  sind  von  sämtlichen  Gerschishifen  des  Ksulgreichs
  nochstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  folche  Urthelle  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Regierungs  -Blatt  ausgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatllche
Freiheirs  =  Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertriunal.
7.  Criminal  =  Senat.

Den  ½u.  März  wurde:  lbn  wegen  Mißhandlung  seines  Stsefoa=1.
  In  der  Rekurssache  des  Johann  Mi-  ters  von  dem  Criminal.  Senate  des  Ge-Lcheel
  Lduz,  von  Besigheim,  das  gegen  richtsphofes  in  Eßlingen  unter  dem
        <pb n="212" />
        #et

16.  Sept.  1819  gefällte  (in  dem  Staatsund
  Regierungs  =  Blatte  von  1319.
Nro.  71.  enthaltene)  Straf-  Erkenneniß

*ut-.ir

*1
77.

.Nn—2

Len-  3.  Mari  purde:

*

1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  6
vormaligen  Appellatlens-Gerichtohofe  zu

Ulm  zwischen  dem  Kaufmann  Thaddeus
Eduard  Miller  zu  Ricslingen,  ieluldanten,
  Appellaten,  nun  Appellenten,  und  der-Stiftungs-
  Verwaltung  daselbst  „Mitliquidantiti,
  Appellantin,  je  Appellatin,
die  Richtigkeit  einer  im  Joseph  Schaller'schen
  Gante  eingeklegten  Forderung.
von  390  fl.  betreffend,  daß  unter  dem'
2.  Jun.  1818.  ausgeshyrochene  Erkenntniß
  der  nächstvorigen  Instanz,  unter  Vergleichung
  der  Drozeßkosten,  abgeändert.

Den  6.  März  wurde:

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Civil-Senate
  des  Gerichtehofes  zu  Tübinen
  zwischen  der  Belser  schen  Pflegschaft.
wie  auch  dem  Jakob  Frledrich  Beuter
zu  Rosenfeld,  Liquldanten,  Appellaten,
nun  Appellanten;  sodann  dem  Leonhard
Gerber  zu  Balingen,  Mitllauldanten,
Appellanten,  jetzt  Appellaten,  Vorzugsrecht
  im  Gante  des  Friedrich  Schäuffelis,
von  veidringen,  betreffend,  dle  Berufung

bestätlgt,  und  Rekurrent  in  die  Kostea

»  Mrurtheilt.

Sioil  -  Sena.

—m—  AWchhele  r  *  appellobien
Summe  ron  Amtes  —  verworfen
und  der  appellantische  Tbeil  in  die  Kesten
  dleser  Instanz  verürtheilt.

Ve  v0.  März  wurde:

J.  In  der  Appellatlöhssache  bon  vei  Cl-[(



iiem—]is#1s
wangen  zwlschen  dem  Herrn  Fürsten  Carl
Dheodok  von  Hohenlohe-Bartenslein,  Beklagten,

  Apyelkanten,  und.  dem  gegenwärtigen

  Oberamtsgerichts-Aktuar  Medikus

  in  Horb,  Kläger,  Appellaten,  Beloldung
  -Räcsstond  betreffend,
fruchtlos  abgelaufener  dritten  Frist  zu  Einwegen



reichung  des  Gravatoral-Libells,  das
unter  dem  53.  Febr.  d.  J.  angedrohete
Drjudiz  ausgesprochen,  und  die  Appellation
  für  erloschen  erklärt.

Den.  15.  März=  wurde:

*  In,  der  Appellatlonssache  von  dem  Civil-Senate

  des  Gerichtshefs  in  Eßlingen
jz-wischen  dem  Perüquier  Frlbolin  zu  Ludwlgsburg,
  Kläger,  Appellanten,  und  dem
Med.  Dr.  Bischoff  daselbst,  Beklagten,
  Appellaten,  Eigenthums-  und  Mierb-
        <pb n="213" />
        Kus-Ansprüche  betreffend,  die  Berufung

wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
Beschwerde,  von  Amtes  wegen  verworfen
und  Appellant  in  die  Kosten  bieser  Inttonz

  verurthellt.

Den  o.  März  wurde:

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Eiloll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
zwischen  dem  pegllonirten  Ober-  Jufkiz-Nath
  Rbslin  in  Eßlingen,  Beklagten,
Aovpellanten  und  Querulanten,  sodann
den  Freiherrlich  von  Tessin'schen  Erben  zu
Kilchberg,  Kläger,  Appellaten  und  Querulaten,

  Entschädigung  wegen  amtlicher
Bezlsubigung  elner  verfälschten  gerichtlichen
  Schuld-Verschrelbung  betreffend,
die  Berufung  und  Mlchtigkelts-Klage,
unter  Verurtheilung  bes  Beklagten  in
die  Kosten  dieser  Instanz,  als  unstathhaft
verworfen;  sodann  #

6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Appellatiens-Gerichtshofe  zu  Täbingen

  zwischen  der  Gemelnde  Mählen

a.  N.,  Implorantln,  Appellantin,  und

rem  Freiberrn  von  Muͤnch  auf  Muͤhringen,

  Imploraten,  Appellaten,  den  jängsten
  Besie  des  Frucht-  Zehendens  in  Muͤha65



a8id  auũẽgesprochene  Erkenntniß  bestaͤ-tlat,

  und  die  Appellantin  in  die  Kosten
dleser  Instanz  veruriheilt.

Den  s*##.  März  wurde:

7  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Ober-Justiz-Colleglum  zwischen
der  Eve  Catharlne,  Ehefrau  des  Johann
Martin  Dhrr  zu  Rotb  a.  S.,  Oberamts
  Mergentheim,  Liquidantin,  Appellantin,
  Impetramsn,  und  drel  Coneur#s#:
Gléubigern  ihres  Ehemannes,  Mitliquidanten,
  Appellaten,  Impeiraten,  eine  Illaten-
  Forderung  und  Vorzugerecht  betreffend,
  das  Restltutions-Gesuch  zu  Einlegung
  der  Appellaton  als  ungegründe
von  Amtes  wegen  verworfen,  und  die  Ap-Fellontin
  in  die  Kosten  dleser  Instanz
veryrthellt.

4.  In  der  Wechsel=  Klagsache  des  Genelen

  betreffend,  das  unter  dem  27.  Jun.

xah-  Majors  und  Stodt-Commondanten

von  Misani  zu  Stuttgart,  Klaͤger,  gegen
  den  Staatsrath  Direktor  Freiherrn

von  Masenbach,  Beklagten,  eine  Forperuns
  von  1000  fl.  samt  Zinsen  betreffend,

  wurde  Beklagter  zu  Bezehlung  der
Schuld  und  Erstatiuns  der  Kosten  verurthellt.
        <pb n="214" />
        II.  Ehegerichtlicher  Senat.

4106

Geschleden  wurden:

Den  2.  März.

1.  Carl  Hauber,  Buchdrucker  in  Stuttgart,
  Kläger,  von  Marie  Agnes,  geb.
Roͤser,  von  Reutlingen,  Beklagten,  wegen

  beharrllcher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
  der  Ehe,  unter  Verurthellung
der  Beklagten  in  die  Kosten.

28  Jakob  Kohler,  Schuster  r.  von  Manhelm,
Oberamte  Heldenheim,  Kläger,  von  Brigitte,
  geb.  Junk  von  da,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Widerthenstigkeit  in
Fortsetzung  der  Ebe,  unter  Vergleichu  ng
der  Kosten.

5.  Cbristiue  Pbilippine,  ceb.  Abel,  von
Eberstatt,  Oberamts  Weinsberg,  Kläagerin,
  von  Christlan  Schäfer,  Weingärtner
  allda,  Beklagten,  mittelst  Aufhebung
  der  Ehe  wegen  Betrugs,  unter

Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.


Den  9.  März:

4.  Gewesener  Hof-  Trompeter  Jebann  Friedrich
  Hetsch  zu  Ulm,  Alaͤger,  v  von  Rosne,
  geb.  Paulus  zu  —  Betlagten,
  wegen  behörrlicher  Widerspenstigkeit
  in  Fortsezung  der  Ebe  uͤnter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosien.


Den  16.  März:

5.  Wilbelm  Adam  Gbttling,  von  Schaubach,
  Oberamts  Cannstadt,  Kläger,  von
Eva  Maria,  geb.  Baͤder  von  da,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Wivder  spenstigkeit
  in  Forisetzung  der  Ehe,  unter
Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.


6.  Heinrich  Gebhard,  Sattler  zu  Ludwigsburg,

  Kläger,  von  Friederike,  geb.  Feder
bon  da,  Beklagten,  wegen  behaxrlicher
Wlderspenstigkelt  in  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Verglelchung  der  Kosten.
Den  -ö.  M  A#Ö
7.  Johann  Georg  Moser,  Zainenmacher  ju
Helfenberg,  Oberamts  Marbach,  Kläger,
von  Catbharine  Dorothee,  geb.  Appinger,
von  Mundelsheim,  Beklagten,  wegen  berparrlicher
  Widerspenstigkeln  in  Fortletzung
der  Ehe,  unter  Verglelchung  der  Kosten.
6.  Jakob  Frasch  zu  „Gärtringen,  Oberam#t#s
Herrenberg,  Kläger,  von  Anna  Cothsrina,
  geb.  Kämmerlen  von  da,  Beklatz
ten,  wegen  beharrlicher  Widersbenstigket
in  Fortsetzungs  der  Ebe,  unter  Verurthellung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.
9.  Anna  Catharina,  geb.  Bühler,  von
Fleinheim,  Oberamts  Heidenheim,  Kloͤ-
        <pb n="215" />
        102

gerin,  von  Adam  Illenberger  allda;  Belagien,
  wegen  behatrlicher  Wlderspen-Kigkelt

  in  Fortsetzung  der  Ebe,  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.

EIIILIIEILIIII
k.  Gerichishof  für  den  Neckar  Kreis.
1.)  Criminal-Senet.

Am:.  März  wurden  verurthellt:
v.  Jakob  Scherger,  von  Eberstadt,  Oberamis
  Weinsberg,  wegen  Elgemhums-Beschkdigung
  mitrelst  Einwersens  von  Fenstern
  und  damst  verbundener  Inzjurie,
sodann  wegen  grober,  durch  Hausfeiedensbruch
  erschwerter,  thätlicher  Miß-Handlung
  der  Ehefrau  des  Gottlieb  Frank,
neben  Ersatz  der  auf  die  Wiederherstellung
  der  Frank'schen  Wohnung  gebenden
Kosten  und  Bezahlung  der  Hälfte  der
Kurkesten,  jedoch  unter  solidarischer  Verbindlichkeit
  mit  seinem  Genossen  Bäuexle,
auch  selner  Arrest=  und  3  an  den  übrigen
  Untersuchungskosten  zu  viermonatlicher,
  seinen  kdrperlichen  Umständen
engemessener  Festungs=  Arbelt;
3.  Peter  Roger,  von  Unterbelmbach,  Oberamts
  Weineberg,  vormallger  Bürgermeister,
  wegen  elnes  durch  unordentliche
Amtssührung  gesetzten,  jedoch  bereite  wieder
  erstatteten  Kassen-Rests,  neben  Bezahlung
  sämtlicher  Untersuchungskssten.  zu

dlerobhchiger  Festungsstrafe,  mit  einer
T##mer  Leibes-Beschaffenhelt  angemessenten
Besch  felgung  ennerhalb  der  Festung,  und
daneben  zur  Bekleldung  irgend  eines  ver-Kechnenden
  Athto  für  unfählg  erkläre

3.  Andreas  Kraus,  Maurer  von  Mählhausen,

  Oberemts  Vaihingen,  wegen  fünf
kleiner,  aber  wiederholter  Dlebstähle,  und
wegem  Waldercesses,  neben  Ersatz  des
Schadens  und  Bezohlung  sämtlicher  Untersuchungskosten
  zu  drei  und  ein  halb
mnarlschet  Zuchthausstrafe;

4.  Jean  3  o  u  r  dan,  von  Serres,  Oberamts

Maulbronn,  fuspendirter  Unteracciler,  wegen
  Unterschlagung  berrschaftlicher  Gelder,
  verbunden  mit  Fälschung,  neben  Ersad
  alles,  Schadens  und  der  Untersuchungs
  =  Kosten  zu  achtmonotlicher
Zuchthausstrafe,  auch  von  seiner  Untergecisers
  Stelle  kassirt,  und  zu  Bekleldung
  1elpes  bffenslichen  Amts  für  unfäbis
  erklearz,
        <pb n="216" />
        208

Am  9.  Márz  wusde:
5.  dem  Matiháus  Friädr=  Reichert,  Metzgerknecht
  von  Reckargrbningen,  Oberamts

udwigsburg,  in  mehxerer,  zwar3  kleibech
  mirkelsk  Mamiensner,

  aber  wlederho
fälschung  verübter  Betrügereien.  „  wegen,
einer  klelnen  Unterschlegung  und  eines
versuchten  Betrugs,  endlich-  wegen  herumziehenden
  mäßlgen,  Leben##  ejne  viermonatliche
  Festungsttrafe,  und  nachherige
  zwelmonafliche  Einschlietang
in  einem  Zwangsarbeitshause,  neben  Ersad
  des  verursachten  Schgdens  und  Bezahlung
  sämtlicher  Untersuchungs-  „Arrest-
  und  Mungskesten)  luerkannt.

An  bdeselben,  Toge  wurde.

4.  gegen  den  zu  Wolblingen  in  Untersuchung
  gekommenen  Job.  Michael  Fronk,

v0  Verderweißhuch,  Oberamte  Schofndor
  wegen  eines  zwar,  einfachen  und
kleinen,  aber  wiederholten  Diebstohls,  in

Erwägung-  der  ftüher  wegen  Dlebstahls

von  ihm  erffandenen  vlelfaͤltigen  Crimlnalstrafen

  elne  zwel-  und  einhalbjährice
  Juchthäussttafe  Und  nachherige
Einschliezunge  ein  einäm  Jwangsarbeltshause
  bis  ju  erprobter  Besserung,  mindestens
  aber  auf  dle  Dauer  von  andertbalb
  Jabren,  neben  dem  Ersatz  fämeliche#
  Akrest-,  Azungs=  uͤnb  ·  Untersucungs-Kosten,
  ausgesprochlir.

Am#  Mrk  wuckte:
77  der  saspent#rte  Schultheig  undAe#sse#r
Christian  Reiser,  von  Kemnath,  Amis-»

  Oberamts  Stuttgart,,  wegen  Unterschlagung

  berrschaftlicher  Gelder  und  verüb-*

  Fasschungen  zur  Verheimllchung  jenes

  Vergebens,  dessen  er  theils  gestädlg,
  theils  überwiesen  ist;  sodann  wegen
Nachléssigkese  in  Fühnung  seines  Acse=Ablnts,=
  p#n  Jeinen  Aemiern  kassirt  11
Bekleidung  jeder  öffentlschen  Stells  für
unfählg  erklärt,  und  zu  esn  jéhelger
Zuchtbausstrofe  verurtheilt,  auch  ihm  die
Bezahlung  der  Umersuchungskesten,  #/6
vle  der  Erfatz  des.  Schedea-  auferlegt.

An  demfelben  Tage  wurder

1U.  Jakob  Friedrich  Glbkler,  vormaliger

Attuar  der  Gemeinde-Deputirten  zu  Der-«

  ist-gen  Oberämts  Maulbkonn  ,  wegen

Eober  Infurten  Und  wirklicher  Unbotmaͤßigkeit

  gegen  den  Schultheißen  und
Maglstrat  vor  versammelter  Buͤrgerschaft
und  wegen  dadürch  veranlaßter  weiterer
Beschimpfung  des  Scholthesßen  und  Mezistrats

  ,  auch  Wegen  cgrundlos  erfunde
ner  Beschwelden  gegem  den  Schustheiten
Rösch,  neben  Züscheidung  der  Hälfte  der
Uoneersachungskossen-  zu  känfriger  Bekleldung
  elner:  bffelitlichen  Stelle  fuͤr  unfaͤ-bigzertldrt;
  und  zu  ·  vlermonatlicher,
        <pb n="217" />
        4%
□
Keiner  Kürper=  Beschoffenbeit  angemssse=  kleinen,  elnsucher  ober  im  rechillchen

ner  Festungsarbeit  nerurtheflt.  Sinne  dritter  i  Diebstaͤhle,  neben  Ersad
Aun  a.  Maͤtz  wutdo:  des,  Schadens  ##d  Bezablang  der  Arrest-5.

  vem  Edmray  Friedrich  Ludws  geen  und.  Untersuchune#-Kosten  Ju  sle  ben-Lurwlqͤsbuig,
  wegen  ausge  zeichneten  Be-  m  onatlicher  Festungsarbeit  und  nach
trugs,  neben  vem  Ersay  der  Arvest-,  berider  dreimonetlicher!  Einschlie-Azungs=
  und-Untersuchungs-Kosten  eine  bung  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
einjährige  Festungsstrafe  zuetkannt.  verurthellt.

Am  16.  März  wurde:  Am:sö"  März  wurze  #.ve  vurtbeil

10.  Rosine  Kalser,  von  Dlefenbach,  Ober=  13.  der  zu  Recckarsulm  in  Untersuchung
amts  Maulbronn,  wegen  meßkterer  ilei·  ge.rommene  Jak.  Gieß,  Cemmun-Waldner
  Dlebstähle,  warunker  ein  ausgezeich-  schüe  za  Gellmersbach,  Oberamts  Weinsneter,
  und  wegen  Concubinats,  neben  Ver-  berg,  wegen  der  dem  Georg  Josep##
uri#eilung  in  sämtliche  Umersuchm#s---,  ::e###ch,  von  Reckarsulm,  aus  Ver-Akr#st
  und  Azungs-Kosten  auch  zum  manlassung  eihes  von  Lehzterem  verübten
Ersatz  des  Schadens  mit  fechemonat-  Holzfrevels  mittelst  Schießens  beigebrachlicher
  Zuchthaussirafe,  woran  ihr  aber  ten  schweren  Verwundung,  neben  dem
vier  Monate  ihres  erstandenen  Aerests  Ersatz  der  Kurkosten  und  Bezahlung  der

Cebzörechmen  sind,  belegt.  Artests  und  Untersuchungs-Kosten  zu

Am  18.  März-wourde  sechs  monatlicher  Festungsstrafe,  un-4#

  gegen  Ansreas  Jauß,  von  Under-  ster  Verbehalb  einer  Schärfung  dleser

rleringen,  wegen  mehrerer  Diebstähle,  Strafe  auf  den  Fall,  daß  die  Verwunworuntker

  ein  großer  und  zwei  ausgezeich-  dung  noch  schlimmere  Felgen  nach  sich
nete  begriffen  sind;  und  wegen  arbeits-  liehen  sollte;  auch  wurde  er  von.  der  Comlosen
  Herumlaufens,  neben  dem  Kosten-  mun=  Walvschützen-Stelle  entlassen;

und  Schadens-Ersaß  eine  siebenmo-  #.  Jakob  Friedrich  Kamm,  Schuhmanatliche
  Festungsstrafe  ausgesprochen.  chers-Geselle  von  Winnenden,  Oberamts
Am  33.  März  wurde:  Walblingen,  wegen  wiederholten,  aus-14

  der  zu  budwitsburg  in  Umersüchung  gezeichneten  Betrugs  und  Umerschlagung,
gekommene  Michael  Mesger,  von  Eh-  neben  dem  Eesatz  des  Schadens  und  der
aungen,  Oberamts  Urach,  wegen  zwei  „Untersuchungs-Kosten,  unter  Anrechnung
        <pb n="218" />
        eines  Theils  det  von  ihm  erstandenen
noch  zu  viermonatlicher
Festcgsarbelt  und  zweimontlicher
Einschließung  in  einem  Zwangbarbelts=Aerests,



bause;
15.  Franz  Schmidt,  von  Klrchhausen,

Oberamts  Hellbronn,  wegen  eines  großen
  Diebstahls,  sodann  wegen  mehrerer
betrüglicher  Handlungen  zur  Bewirkung

wder  Aufnahme  seiner  Braut  in  das  Buͤrgerrecht

  zu  Kirchhausen  und  wegen  Verleitung
  Anderer  zu  falschen  Angaben,

auch  ·  eigener  Luͤgen  vor  Gericht,  neben

Ersab  des  Schadens,  und.  Bezahlung
seiner  Arrest-,  so  wie  43  der  Untersuchungs,
  Kosten  zu  zweljähriger  Fe-Kungs-Arbeit,


.

2.)  Cioil  „Senat.

1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Eßlingen,  als  Remisslons-Gericht,

  zwischen  der  Gemeinde  Unterboihingen,

  Oberamts  Nuͤrtingen,  Kl.,
Antin,  und  den  sogenannten  Klosterbauern
  daselbst,  Bekl.  Ab#en,  Ersatz  und
Mitverbindlichkelt  zur  Bestreitung  von
Neckar-Baukosten  betreffend,  wurde  vermge

  Beschlusses  vom  :4.  Jan.  und.

publ  den  12.  Febr.  dieses  Jahrs,  die
eingelegte  Berufung  wegen  versäumter
Nothfrist  der  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  von  Amtes  wegen  per  Rescr.
fär  verlassen  erklärt,  und  die  Antische
Gemeinde  in  die  Kosten  dieser  Instanz
verurtheilt.

a.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Kirchbeim,
els  Remisssons  Gericht,  zwischen  dem
vensionirten  Ober-Jultizraih  Rdslin#  zu

Eßlingen,  Bekl.,  Amen,  und  den  Frelberrlich
  Ferdinand  von  Tessin'schen  Erben
  zu.  Kilchberg,  Kl.,  Aten,  Entschädigung
  wegen  amtlicher  Beglaubigung
  einer  verfälschten  gerichtlichen  Obligotlon
  betreffend,  wurde  vermige  Beschlusses
  vom  2ro#ten  Januar  und  publl-Urt
  den  rgten  Februar  dieses  Jahrs,
das  von  dem  aufgelbsten  Oberamts=Gerichte
  unterm  2r.  November  18185
ausgesprochene  Urtheil  seinem  ganzen
  Inhalte  nach  bestätigt,  und  Bekl.
Ant  in  die  Kosten  dieser  Instanz  ver-Urtheilt.


5.  In.  ver  appelladienopach=  von  dem  Stadtgerichte

  Stuttgart  zwischen  dem  Hof-Musteus
  Jobann  Georg  Kaufmann  daselbst,
Bekl.  Anten,,  und  seiner  Ebefrau,  Elisabetbe
  Wilhelmine,  geb.  Esenwein,  Kl.,
Antin,  eine  Alimenten-Forderung  be-
        <pb n="219" />
        -.

deffend,  wurde  die  von  dem  Ersteren
gegen  das  stadtgerichtliche  Erkenntniß
vom  25.  Sept.  1819  elngelegte  Appellation
  wegen  Mangels  un  einer  gegründeten
  Beschwerde,  vermige  Beschlusses
vom  17.  Jan.  und  publ.  den  73.  Febr.
dleses  Jahrs,  von  Amtes  wegen  Ferworfen,
  und  der  Ant  in  den  Ersatz  der  Kosten
  dieser  Instanz  verurtheilt.

4.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Ludwigsburg,
#als  Compremiß,-Gerlcht,  zwischen  Conrad
  Steln,  Schultheißen  und  Müller  zu
Hobeneck,  Bekl.,  Anten,  und  Jakob  Frledrich
  Ackermann  zu  Besigheim  und  Consorten,
  Kl.  Aten,  die  Ausfolge  eines
begats  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses
  vom  27.  Dec.  1819  und  publ.
den  3.  Febr.  1820  die  eingelegte  Apvellation
  wegen  versäumter  Notbfrist  der
Akren-Deiition  fär  verlassen  erklärt,  und
der  Ane  ln  die  Kosten  dleser  Instanz
verurtheilt.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerschte  Boihingen  zoischen
  der  Ebefrau  des  Oberaressee  Moser
  zu  Cannstadt,  jetzt  deren  Erben  und
Consorten,  Kl.,  Anten,  und  dem  Wal-Engerichte
  zu  Horrheim,  Oberamts  Bal-Lingn,
  Bekl.,  Aten-  Entschädigungs-Vorderuns
  betreffend,  wurde  dle  gegen

dats  obtramtsgerich  iliche  Urtheil  eingelegt#.

  Bemifung  untrrm  3u.  Febr.  und

publ.  den  3.  und  6.  Wätcg  dieses  Jahres,

  wegen  Mangels  einer  gegruͤndeten

Beschwerde  unter  Verurtheilung  der  Am
ten  in  dle  Prozeß  ·  Kosten  dieser  Instanz
von  Amtes  wegen  verworfen.

6.  In  der  Appellationssache  von  dem  Stadtgerichte

  Stuttgart  zwischen  Job.  Christoph

Bayh,  Bürger  und  Weinschenk  daselbst,

Provokanten,  Bekl.,  Anten,  und  der  Ehefrav
  des  Trompeters  Huber  daselbst,  Hypolptha#
  geb.  Bose,  Provokatin,  Kl.,
Atin,  Aufhebung  eines  Testaments  betreffend,

  wurde  vermöge  Beschlasses  vom
4.  und  publ.  den  38.  Febr.  d.  J.,  das

Urtbell  des  vorigen  Richrers  unker  einem
  Beisasz  bestätigt,  mit  Vergleschung
der.  Prozeß-Kosten  der  vorigen  und  dleser
  Instanz.

7.  In  der:  Appellatĩonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Ludwigsburg
zwischen  Gottlieb  Koͤrner,  Kannenwirth
dafelbst,  Bekl.,  Anten,  und  den  Pest-Expeditoren

  Otemann  und  Klefer  zu  Strasburg,

  Namens  des  Postoerwalkers  Heßiöbt
  zu  Offenburg,  Kl.,  Aten,  Ansprüche

aus  elnem  Hinterlegungs-Vertrage  bettre
  ffend,  wurden  vermöge  Beschlusses  vom

79.  Febr.  und  publ.  den  12.  März
#.  J.  mmktelst  Abönderung  des  unterrich-2
        <pb n="220" />
        4

terlichen  Uttheils  voͤm  19.  Jän.  3816
die  Aten  mit  der  erhobenen.  Klage  aus
dem  Himerlegungs-Bertrage  als  unstett.
baft  abgewiesen,  und  die  Kosten  beider
Instanzen  gegendelnander'  wfgehobest

9.  In  der  Appellatkönssache  von  bm  be-Drigen

  Oberamtsgerichte  Eßlingen  zulschen
dem  Oberamtsarzte-Assistenten  Dr.  Eckt
ber  daselbst,  als  fleger  des  verschollenen
Immanuel  Gottlob  Koch  von  da#n  Beklagten,
  Anten,  und  der  ledigen  Sabine
Christine  Koch,  milt  ihrem  gerichtiich  verpflichteten
  Kriegsvogt  ebendaselbst.  Kl.,
Atin,  Alimenten.=  Forderung  und  Flliation
  betreffend;  wurde  vermige  Beschlusses
  vom  zu.  Feb  und  ihusiũuirt.  ven
6.  März  dieses  Jahrs,  das  Unterlichterliche
  Erkenntniß  vom  11.  Aug=  1313
unter  Vergleichung  der  Prozeß-Kosten
dieser  Instanz  und  mit  der  Bestimmung

bestättgt,  daß  die  Klägerin-zum  Zwecke
der  Vollstreckung  desselben  dem  Richter

erster  Instanz  ein  zum.  Etekutiens  =  Hbjekt
  geeignetss,  dem  „ahwoseyden  Koch
unstreitig  zugehsriges  WBeenb  znachzuweisen
  hahe

9.  Jn  der.  #pellelionsfache  Lou  den  Vor-AKl.


pflege  ·  Brackenheim;  ell.  Atm,  Grohnwaligen

  Oberamtsgerichte  Tübingen  zwlschen
  der  Kbnigl.  Ober-Finanzkammer,
„Antin,,  und  der  Stadt=  und  Amts-·



—

dleuste,  nmun  Entschädigung  bareffcn,
wurde  vermbee  Brschlusses  vom  2##e#
Janunr  und  publ.  den  ##i.  März  d.  J.
der  untereichrerliche  Beschrid  mit  eiher

Mgchitflkation  bestätigt,  und  die  Amtm  in
.7  die  Hrozeß-Kosten  dieser  Instonz  versnui



In  der  Appellationssoche  von  dem
u  Oberamtsgerchte  Heilbram
zrolschen  dem  Post.  Expediter-Georg  Fritdrich
  Seyffardt,  nunmehr  grundherrlich
von  Gemmingen-Hornberg'schen  Nemtbeamten
  zu.  Treschklingen.,  im  Großherzogthum
  Baden,  Vorbekl.,  Nachkl.,
Anten,  und  der  Kholgl.  Oberpost-Direktioni,
  Vorkl.)  Nachbeklogten,  Atin,  den
Ersatz  abhanden  gekomniener  Gelder  betreffend,
  wurde  das  u#m  6.  Jul.  1818
erbffnete  umerrichterliche.  Urtheil  vermige
Beschlusses:  vom  :4K  Jan.  und  publ.

dedn  32.  Mätz  d.  J.  lediglich  beslätigt,
OAe  Prozeß-Kosten,  dieser  Jastanz  aber

wurden  gegen  einander  aufgehoben.

11.  In  der  Avpellatienssache  don,  dem
NStadterschte  Simtgart  zusschen  Friedr.

Spiena-Verzolder#ite  Sturtarr,  Beklagten)
  Ante  Undicder  ledigen  ##ruise

Schuhmacher  daselbst,  ut  ihrem  Kriegsvogte,

  K.,  Acin)  Agserche  agus,  Unehelicher

  Schwoaͤngerung  boireffa##l  würde

HLermbee  Beschlussen  wonlg  Feb  n
        <pb n="221" />
        443

publ.  den  17.  März  d.  J.  die  gegen  WBeärsschafts-Forderu  betreffend,  wurde
das  unterrichterliche,  Urthell  vom  1.  Nov.  vermge  Beschlusses  vom  2gsten  Dechr.

v.  J.  eingewandte  Berufong  wegen  Man-  1819  und  insinulr  den  10.  Febr.  1830
tzels  an  einer  gegründeten#.  Besthwerde  der  erstrichterlsche  Bescheid  unter  Perven
  Amtes  wegen  verworfen.,  und.  Ant  urthellung  des  Anten  in  die  Prozeßin
  die  Prozeh-Kosten  dieser  Instanz  ver-  Kosten  zwelter  Instanz  durch  Urtheil,  leurtheilt.
  digkich  bestarigt,  jedoch  dem  Bekl.  An-3.

  In  der  Appellationssache  von  Um  ve-  ten  der  Beweis  seiner  Einrede  nachgerigen
  Oberamtsgerichte  Marbach  zwischen  lassen.
Conrad  Reuter;  pon  Korjwesthrim,  Kl..  4.  Ju  der  Appellationsfäche  von  dem  vo-Wiederbekl.,
  Amen,  und  Iskeb  Wag-  rigen  Oberamtsgerichte  zu  Leonberg  zwiner,
  von  Höpfigheim,  Bekl.,  Wiederkl.,  schen  Chesstian  Wenvel,  Nagelschmied.
Aten,  einen  Strehlieferungs-Aecord  be-  daselbst,  Bekl.,  Anten,  und  Friedrich
treffend,  wurde  vermoͤge  Beschlusses  vom  Saͤlzie,  Dorffchuͤen  zu  Iptingen,  Ober-29.
  Februar  und  publ.  den  15ten  Maͤrz  amto  Maulbronn,  Kl.,  Aten,  eine
d.  J.  die  von  dem  Kl.,  Nachdeklag=  Schuldforderung  betreffend,  wurde  verten,
  wlder  den  erstrichterlichen  Bescheid.  möge  Beschlusses  vom  28.  Febr.  und
vom  9.  Mal.  1315  einzewandte  Beru-  instnuirt  den  71  März  d.  J.  untev  theiljung
  wegen  Mongels  in  der  Ferm  der  weiser  Besttigung  aund  Abänderung  des
Akten-Petition,  so  wie  wegen  fehlender  in  dieser  Sache  unterm  r10  Nov.  1817
Appellations-Summe  und  Unzulässigkeit  ausgesprochenen  Erkennmtnisses  erster  Ineiner
  gegen  ein  Inhäsio=  Erkenntniß  ge-  nanz  durch  Urthell  erkannt,  daß  dee  Berichteten
  Berufung,  als  vor  den  Ge-  ktagte,  Ant,  dem  Kläger,  Aten,  die  llescheshof
  nicht  erwachsen  von  Amtes.  we-  bellieten  200  fl.  Capltal  nebst  Zinsen
te#  abgewlefen,  und  Am  in  dle  Kosten  :.  Junt  1867  cn  M  bezahlen,  duch
dieser  Instanz  vevurthellr.  Lomselben  die  in  beiden  Instanzen  ver-13.

  In  der  Appellatlonssache  von  dem  ursachten  Proͤzeß-  Kosten  zu  erstatten
Stadtgerichte  zu  Stuttgart  zwischen  dem  schuldig  sey.  Jedoch  wurde  dem  Beklag-Hofschuhmacher
  Frledrich  Maier  daselbst,  ten,  Anten,  besserer  Bewels  vorbehalten.
Beti.,  Anten,  und  dem  Kanzleh-Raih  a6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vo-Gelsheimer
  eben  daselbst,  Kl.,  Aten,  rigen  Oberamtsgerichte  Eßlingen  zwischen
        <pb n="222" />
        Christine,  ded  verstorbnen  Michael  Knaͤule,
Zimmermanns  in  Plochingen  Wittwe,
kiquidantin,  Antin,  und  dem  Buͤrgermeister-Amte
  zu  Plochingen,  Mit-Liquldanten,
  Aten,  die  Lokation  einer  Forderung
  von  7:  fl.  7  kr.  im  Gante  des
verstorbenen  Michael  Knéule  daselbst  betreffend,
  sodann  dem  Chlrurgen  Friedrich
büze  daselbst,  Mit-Liquidanten,  Aten,
die  EKokatlon  einer  Forderung  desselben
von  6  fl.  56  kr.  in  eben  dlesem  Gante,
endlich  auch  den  Erben  des  Sonnenwirths
Henne  zu  Plochingen,  Christine  Henne

21#

und  Censorten,  Ml#-Liquidanten,  Aten,
die  Lokation  einer  Forderung  der  letzteren
  on  46  fl.  a0  kr.  Capltal  nebst  Zinsen
  in  dem  nämlichen  Gante,  desgleichen
die  Verurtheilung  der  Antin  in  eine
glelche  Capital=  und  Zinssumme  betreffend,
  wurde  vermbge  Beschlusses  vom
6.  Dec.  1819  und  publ.  den  7.  Jan.
1820  die  Antin  mit  der  von  ihr  eingewandten
  Berufung  wegen  Mangels  der
gesetzlichen  Appellarions-Summe  abgewiesen,
  und  sie  in  die  den  Aten  verur.
sachten  Kosten  dleser  Instanz  verurtheilte

1.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreit.

1.)  Criminal.-Senat.!

Am  s.  März  wurde:

1.  Der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Urach
in  Untersuͤchung  gekommene  budwig  Heinrich
  Holder,  von  Gchingen,  wegen
dritten  und  ausgezeichneten  Diebstaßls,
wiederholten  Betrugs  und  Fälschung  mit
Betrugs-Versuch,  neben  Verfälluos  in
seine  Haft=  und  sämtlichr  Untersuchungskosten
  und  der  Perbindlichkeit  zum  Ersatz
des  gestifteten  Schadens  zu  ein  jährlger
  Festungs=  Arbeltsstrafe  und  nachheriger
  wenigstens  sechsmonatlicher
Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeltsha#us
verurtheilé.

Am  250.  März  ist:

1.  auf  die  vor  dem  Oberamtsgerichte  zu

Tübingen  stattgehabte  Untersuchung  Jebann
  Gottselig,  von  Hirrlingen,  Oberamts
  Rottenburg,  wegen  zwar  kleinen,
einfachen  und  restitulrten,  dabei  aber  im
rechtlichen  Sinne  deltten  Diebstahbls,
neben  der  Verbindlichkelt  zu  Erstattung
seiner  Arrest=  Azungs=  und  der  Untersuchungskosten
  zu  siebenmonotlicher
Zuchthausstrafe  und  nachheriger  wenlgstens

  viermonatllcher  Einsperrung

in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  verurthellt

worden.
        <pb n="223" />
        Am  16.  März  wurde:

5.  Frledrich  Gumpper,  von  Mezingen,
Oberamts  Urach,  wegen  großen  Dieb-Kahls,
  neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung
  sämtlicher  Untersuchungskosten
mit  einer  viermonatlichen  Festungs-Arbeitstrafe
  belegt.

Am  33.  Mätz  ist:

4.  egen  den  Schullehrer  Carl  Friedrich
  Gall,  von  Dennach,  Oberamts
Neueobärg,  erkannt  worden,  daß  derselbe
  zwar  rücksichtlich  der  ihm  angeschuldigten
  unzüchtigen  Angriffe  auf  die  ihm
anvertraute  Schülerinnen  während  des
Schulhaltens  von  der  Instanz  entbunden
seon,  und  die  demselben  von  zwei  lediten
  Weibspersonen  zur  Last  gelegten  Unlwuchts-Versuche
  als  unerwiesen  beruhen,
dagegen  Gall  wegen  nächtlichen  Zuwandelns
  zu  einer  verrufenen  Dirne,  so  wie
wegen  unzüchtiger  Angriffe  auf  elne  andere
  Welbsperson.,  welcher  beider  Vergehen
  er  in  Rechten  für  Aberführt  angenommen
  wurde,  von  der  Stelle  eines
•Mientlichen  Lehrers  entfernt,  zu  Beklei,
dung  eines  Lehramtes  ferner  für  unfähig
erklé#rt,  auch  zu  Tragung  sämtlicher  Untersuchungskosten
  verbunden  seyn  solle.

Am  27.  Mérz  wurde:
5.  der  zu  Nagold  in  Untersuchung  ge--
  kmmene  Korbmacher  und  Hefenbinder

215

Geora  Martin  Waldel,  von  Oberlingenhard,
  Oberamts  Neuenbuͤrtzz,  wegen
wlederholten  Vagirens  und  fortgesetzten
Concublnat#s,  neben  der  Werbindlichkeit
zu  Erstattung  selner  Haft  =  und  dei
Hälfte  der  Untersuchungskosten  zu  einer
viermonatlichen  Zuchthausstrafe  verurtheilt,
  nach  deren  Erstehung  er  unter
genaue  ortspolizelliche  Aufslcht  gestellt
werden  soll;

6.  Joseph  Wirtble,  von  Horgen,  Oberamts

  Rortweil,  wegen  thötlicher  Widerseplichkeit
  gegen  den  ihn  transportirengen
  Gensd'armen,  auch  ausgestoßener
grober  Schimpfreden  öber  das  Oberamt
und  gegen  den  Gensdfarmen,  neben  Erstattung
  seiner  Arrest=  Azungs=  und

Untersuchungskosten  zu  einer  dreimo-=natlichen

  Zuchthausstrafe  mit  Willkomm
  verurtheilt.

Am  29.  Méz  ist:

7.  auf  die  von  der  vormaligen  Kiöniglichen

Stener-Sektlon  angeordnete  und  durch
elne  eigene  Justlz-Commissson  reassumirte
  zu  Sulz  stattgehabte  Untersuchung,
der  Advokat  Römer  in  Sulz  wegen
Umeerschlebung  erdichteter  Rechnungs-=Manualien
  au  die  Stelle  der  ihm  von
der  Untersuchungs-Commisston  retrodirten
  schten,  unbefugter  Vernichtung  des
im  nach  de#ren  Requisttlon  durch  die
        <pb n="224" />
        226

Untersuchungs-Commisston  anvertrai#ten
Origlral-Rechnungen  über  das  voh  ihm
für  die  Weluhandlungs  =  Societät  Muff
ei  Comp.  beforgte  Fllial  -Lager  zu  Freudenstadt
  und  wegen  der  auf  diese  Weise
fortgesetzten  Fälschung;  sodann  wegen
ungebührlicher,  in  der  von  ihm  verfaßten
  Defensionsschrift  vorgebrachter  Ausfälle
  und  ehrenrühriger  Bezüchte  gogen
einen  in  dieser  Sache  als  Commissarius

aufgestellt  gewesenen  bsfentlichen  Beamten,

  wegen  wesentlicher  Mitwirkung  zu
verschledenen  Abgaben-Defraudationen,
neben  subsldlarischer  Verbindlichkeit  zum
Ersatz  des  der  Zoll-Kasse  entgangenen
Impostes  in  denjenigen  Fällen,  wobel
seine  speclelle  Mitw#rkung  erwiesen  ist,
milt  diermenatlichem  Festungs--Arreste

  belege..  Sodann  ist  gegen  denselben

wegen  der  durch  olelfältige  Unterschleisfe

bei  seinem  Weinpandel  ihkgangenen  Aerelse

  =  Defraudatlonen,  euch  wegen  verschiedener
  von  ihm  selbst  zu  vertretenden

Zoll  Bergehen,  #cheils  die  verhältnißmäßige
  Werths  -  Constskatlon,  tbeils  die
Verfällung  ia  andere  gesetzliche  Geldtasen-

  erkannt  und  wegen  Bestrafung
der  In  diese  Defroudations-Vergehben

weiter  verstochtenen  Personen,  namentlich
  des  (nach  Fällung  dieses  Urtheils  der
siorbenen)  vormalligen  Oberamtmanne

Renz,  gegen  welche  die  Unfähigkeits=Erklärung

  zu  jedem  bfentlichen  Armte
usgesprochen  wurde,  so  wie  wegen  Zuscheidung
  der  Untersuchungskosten  das
Geelgnete  verfügt  worden.

Erkenntnisse.  in  Revisions-Fällis

Am  16.  März  wurde:

„der  zu  Sulz  in  Verhaft  und  Unterf#-cchung
  gekommene  Posthalter  Frledrich
Haller  von  da,  wegen  Kassen-Eingriffs
im  Betrag  von  roßs  fl.  16  kr.,  dann
wegen  Verfälschung  elniger  als  Rechnungs-Beleg
  seiner  vortesetzten  Behdrde
eingereichten  Qulttungen,  so  wie  wegen
der,  durch  bösliche  zeitliche  Zurückhaltung
  eines  amtlichen  Erlasses  auf  der
Post  begangenen  voiselichen  groben

Verletzung  selner  Dsenskpsticht,  endlich
wegen  der  bei  der  verzögerten  Spedition
mebrerer  Geld-Pakete  ihn  jedenfalls
treffenden  Verschuldung  von  sesner  Postbalter-Stelle

  cassirt,  zu  jedem  bffentllchen

  Amte  für  unfäßig  erklärt  und  neben
  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des
Schadens  zu  einer  vlermonatliche  #
Zuchthausstrafe  verurthellt,  welche  Strufe.
im  Wege  der  Gnare  zu  milder#
        <pb n="225" />
        Se.  Kbnigl.  Majestat  Sich,  nicht
bewogen  gefunden  haben.

Am  33.  März  ist:

.  der  bei  dem  vormaligen  Crimlnalamte

und  nachher  bei  dem  Dberamtsgerichte
in  Rottenburg  in  Verhaf#  und  Untersuchung
  gekommene  Ferdinam  Sch  nel,
der,  Weber  vom  Niedernäu;  wegen  der
in  gesteigertem  Affekt-  bgbazenen-  Ditung
  seiner  Ehefrau  und  nachheriger
Brandstiftung  jzum  Behuf  eines  im
Verfolg  jener  That  unternemmenen
Selbstmordes  mit  Rücksicht  auf  vie  bei
dem  Incuisiten  überbaupt  stattfindende
beschränkte  Zurechnungs-  Foͤhigkeit,  uͤber
den  erstandenen  Arrest  noch  zu  einer
sieben  jährigen,  selhem  körperlichen
und  Gemäthszustande  at#emessench  Süchthansstrase
  in  Gottesjell,  neben  Zuschel-*

  dung  sämtlicher  Arrest=  Azungs-Unter-3.



sirchungs-  und  Vertbeldigungekesten  verurtheilt
  und  dabel  verflgt  worden,  daß
er  nach  seiner  derein#igen  Emtlassung
unter  die  genaue  Aufsscht  der  Orte-Polizei
  gestellt  und  der  besond  eren  Obsorge
frinet  Failie  uud  des  Seelsorhers  enn
pfohlen  werden  solle.
Am  2h#  d2  würde:

auf  dit  bel  deim  Cbücarntsgszichte  Spaibinze#r
  Küttgehebte.  Uänersichon.

)  ber’  sßendirsi##en#lise  weisiß.  Fer-#1



7

ster  und  nachberige  Unterfbister  Anton=
  Trieb  zu  Thalbeim,  Oberamts
Tuttlingen,  wegen  mehrfültigder  elgenmächtiger
  Anweisung  perrschafklichen
Holzes  an  Mathäus,  Hauser,  von  Altingen.,
  pflichtwidrigen  Einzugh  des
Geldes,  dessen  Unterschlagung  und
Fälschung  seiner  Particularien  zu  Bedeckung
  der  erstern,  deren  bridex  letzteren
  Vergehen  er  für  überwileseen  erkannt
  worden,  sodann  wegen  pflichtwidricer
  Verwolt  ing  des  herrschaftlichen
  Gigenthums,  mittelst.  eigemächttger
  -elzenneilimng  für  den  HDorfsschüzen
  Danneßer,  voo-  Alrheim  #1  so“
wie  wegen  einiger  welterer  micder
bedeutender  Verletzung  #de#r.  Bervochläßigung
  feiver  Dienstußsichten  ven
seiner  Stelle  ealsirt)  mit  sechswzchigem
  Festuögs  =  Acrest  belegt  und
um  Ersatz  des  gestifteten  Schadens
an  die  Koͤnigliche  Ferst-Casser  so  wie
zu  Erflaltung  von  4  der  Umersuchutigskosten
  veruathellt  2

5h  der  fastenblrte  Und  nachher  ·  penftonirte

Untekfdtster!  ßran  Cril,  vbon  Alrheim,
Oberamts  Spa#chillzen  wchen  Beliunetreinng
  bertschäftlichen  Eitenthams
misttelst  3Geimaligek  ßfllchenideiger  Holz-.Abgaben
  den  Mebre###itih  Härlulg  kr

azelti  zu  epasftuntß  foͤwohl  inet  ihn
        <pb n="226" />
        chellweise  selbst  angehenden  als  einer  erklärt,  zum  Ersatz  des  durch  lha
ganz  fremden  Zechschuld,  dann  wegen  verursachten  Schadens  an  die  Kbhalgpflichtwidriger
  Verwaltung  des  herr-  liche  Forstkasse,  so  wle  zu  Erstattung
"chaftlichen  Eigenthums  mittelst  eigen-  von  1  der  Umersuchungskosten  für
mächtiger  Holz-Abgabe  an  den  Dorfs-  verbunden  erkannt;

schüden  Danneger  zu  Airheim  und  bei  welchem  Erkenntniß  Se.  Könlgl.
wegen  einiger  weiterer  minder  bedeu-  Majestät  eine  mildernde  Abänderung
tender  Verletzung  oder  Pernachläßi=  im  Wege  der  Gynade  eintreten  zu  lassen

tzung  seiner  Dienstpflichten,  seiner  Stich  nicht  bewogen  gefunden  haben.
früher  bekleideten  Stelle  für  entlassen

a.)  Cloll=  Senat.

Am  3.  März  üft:  nes  Henßler,  von  Altenstaig,  Kläger,
"*4.  der  von  Anton  Schbllhammer,  zu  Rohr-  Querulamen,  Appellanten,  und  der  Stadt
dorf,  gegen  das  Gam-Erkenmtniß  des  Altenstaig  Bekl.,  Querulatin,  Appellatin,
Oberamtsgerichts  Horb  ergriffene  Rekurs.  Emschsdigung  für  ein  entzogenes  Sräck
verworfen  worden.  Feld  betreffend,  dle  ergriffene  Berufung
Am  7.  März  wurden:  wegen  Mangels  an  der  Afppellatlons-1.
  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwl.  Summe  verworfen,  und  Appellant  mit
schen  Anton  Lauer,  von  Börstingen,  Klé-  seiner  Nichtigkelts-Ausführung  gegen  pas
ger,  und  den  Erben  des  verstorbenen  oberamtsgerichtliche  Verfahren  abgewle.-Freiherrn
  Heinrich  von  Raßler,  von  sen,  auch  neben  Verurthellung  in  säme-Weitenburg,
  Oberamts  Horb,  Beklag-  liche  Kosten  zweiter  Instanz  wegen  höchst
ten,  Entschäbdigung  wegen  Meß  Ab-  muthwilllger  Streltsiccht  mit  elner  viergangs

  und  entzogenen  Pacht-  Gegenstands  taͤgigen  Thurmstrafe  belegt;
betreffend,  die  Beklogten  von  der  erho-  4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vorbenen

  Klage  entbunden,  unter  Verur-  maligen  Oberamtsgerichte  zu  Ragold  zolchellung
  deg  Klägers  in  dle  Prozeß-Kosten.  schen  der  Ehefrau  des  Tuchmachers  Jo-Am
  8.  März  wurde:  hann  Martin  Spbhr  von  do,  unter  Bei-3.

  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober=  ttand  ihres  Ehbemann,  Klägerin,  „  Aprelemtsegerichte
  zu  Nagold  zulschen  Johan-  lantln,  und  der  Wittwe  de  Jung  Adam
        <pb n="227" />
        T

Kehler  daselbst.,  cum  curatore,  Bell.
Appellatin,  Emschädigung  wegen  einesburch
  erstern  ersetzten  Funddiebstahls  be-(refend,
  das  erstrich  texliche  Erkenntoißbestätig#,
  und  Appellantin  in  dle  Kogen
zweiter  Instanz  verurtheilt.
Am  2:o.  März  ist:

b.  die  von  dem  Kaufmann  Johannes  Fin#
und  Sohn  zu  Neutlingen  ergriffene  Berrufung
  gegen  das  vom  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Urach  ausgesprochene  Lokalons
  Unheil  in  V#er  Gantsache  des  Hieronimus
  Sauter,  von  Ehningen,  wegemr
Verfkumung  der  Nothfrist  zu  Elnreichung
der  Beschwerdeschrift,  unter  Verfällung.
der  Appellanten  in  die  Kesten  zweiter
Instanz.,  für  verlassen  erkannt  worden.

Amer4.  Maͤrg  wurde:

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  vorma.
  igen  Oberamtsgerichte  zu  Urach  zwischen
  Albrecht  Bosler,  von  Seebarg,
Beklagten,  Appellanten,  und  den  Erben
des  Ochsenwirths  Schdll  zu  Münsingen,
Kläger,  Appellaten,  Verbinblichkeit#  auseiner
  Bürgschaft  betreffend,  das  erstvichlerliche
  Erkenmniß  bestnigt,  und  Aw#ellont
  in  die  Kosten  zweiter  Instanz  verfeollt.


Am  :5.  März  wurben:

:.  in  der  Appellationsfache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Calw  zwischen

  Jobannes  Michael  Schroth  und
Consorten,  von  Altburg,  Beklagten,  Appellanten,
  Wieder-=  Appellanten,  Producren

  einer,  sodann  Benjamin  dircher

  und  Consorten  von  da,  Kläáger,  Apvellaten,
  Wieder-Appellaten,  Produeenten
  anderer  Seits,  elne  Brunnen=Kreitigkelt
  betreffend,  die  Urtheile  voriier

  Instanz  unter  Ansgleichung  der  Kosten
  bestärigt;  ferner  ist
8.  in  der  Appellationssache  vorn  dem  vormaligen.

  Hberamtsgerichte  Spoichingen
zwischen  Ver  Ehefrau  des  Johann  Martis,
  von  Denkingen,  unter  Beistand  ihres
  Ebemannes,  Klsgerin.  Appellantin,
und  jung  Joseph  Maier  nad  dessen  Chewelb
  von  da,  Beklagten,  re
Erbschafts  -Ansprüche  betreffend,
erstrichterliche  Urtbeil  nach  abgesch  wernem
  Eide  bestétigt,  und  auf  Ausgleichung
  der  Koslen  dieser  Instanz  erkann:
worden.

Am  31.  März  wurde:

9.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Freudenstadt  zwischen
dem  Tuchmacher  Jokob  Braun  daselbst,
Beklagten,  Appellanten,  und  der  ledsgen
Barbara  Bosch  von  de,  Klgerin,  Appellatin,
  Prioatsatisfaktion  und  Kindes-Ernährung
  betressend,  das  in  erster  Instanz

  gefällie  Urtheil  beststigt,  und  Ap-3
        <pb n="228" />
        12325

pkllant  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.

Am  :z2.  März  ist-#lo.
  die  von  Johannes  J  aller,  zu  Hausen
ob  Verena,  Beklagten,  Appellanten,  in

„Mangels  aneiner  gegründeten  Beschwerde
#verworfen,  und  Appellant  in  die  dadurch
verursachten  Kosten  verurtheilt;

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberseiner

  Rechtesache  mit  dem  Seisensieder

Kiderle,  von  Ravensburg,  Kläger,  Appellaten,
  mehrere  Forderungen  aus  einem
  Vergleich  betreffend,  eingewandte
Berufung  gegen  das  Erkenntniß  des  Oderamitsgetichts
  zu  Tutilingen,  und

11.  die  gegen  ein  Erkenntniß  des  gedachten
  Oberamtsgerichts  von  Andreas  Manrer
  zu  Hausen  ob  Verena,  Beklazzen,
Appellanten,  in  seiner  mehrere  Forderungen
  betreffenden  Rechtssache  wider  den
Seilfensieder  Kiderle  zu  Ravensburg,  Kläger,
  Appellaten,  ergriffene  Appellakion,
wegen  Vexszumung  der  gesetzlichen  Nothfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
unter  Verfällung  des  Appellanten  in  dle
Kesten  zwelter  Instanz  für  verlassen  erklárt
  worden.

An  demselben  Tage  wurde:

11.  die  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Tübingen  zwischen  Konrad
  Klett  in  Dußlingen,  Namens  seiner
  Kinder,  Beklagten,  Appellanten,  und
Barbara,  Johannes  Klett's  Witewe  daselbst,
  cum  curatore,  Klägerin,  Appellatin,
  ein  Leibgeding  betreffend,  wegen

amtsgerichte  zu  Urach  zwischen  der  Ebefrrau
  des  Jakob  Maler,  von  Ebaingen,
cum  curatore,  Klauldantin,  Appellanin,
  und  dem  Kaufmann  Jakob  Seinrich
  Keller,  von  Reutlingen,  Mitliquldanten,
  Arpellaten,  die  hälfülge  Bezahlung
  einer  von  der  Appellantin  in  Gemeinschaft
  mit  ihrem  Ebemann  contra-Hirten
  Social-Schuld  betreffend,  das
erstrichterliche  Erkenneniß  unter  der  Be-Dingung,
  daß  Appellat  sein  Handelsbuch
tim  Original  vorlegen  und  beschwbren
wuͤrde,  bestäaͤtigt,  und  auf  Ausgleichung
Der  Kosten  zweiter  Instanz  erkannt;

4.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtegerichte

  zu  Urach  zwischen  Jobann
Georg  Hummel,  Jakob  Wagner,  von  Cyningen,
  Kläger,  Appellanten,  und  Mathlas
  Leuze  daselbst,  Beklagten,  Appellaten,
  Schadens-Ersatz  betressend,  die
ergriffene  Berufung  wegen  Versäumung
der  Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdenschrift,
  unter  Verfällung  des
Appellanten  in  die  Kesten  zweiter  Instanz,
  für  verlassen  erklärt.

Am  :.  März  ist:

#.  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-
        <pb n="229" />
        221

amts#erichte  zu  Reutlingen  zwischen  Jobann
  Georg  Kaug,  don  Hinterweiler,
Beklagten,  Appellamen,  und  Christoph
Friedrich  Dirr,  Maler  zu  Tuͤbingen,
Kläger,  Appellaten,  eine  Darlebens-Schuld
  betreffend,  die  eingewandte  Appellation
  auf  gleiche  Weise  fuͤr  verlassem
erklärt  worden.
Am  „8.  März  wurde:

16.  in  der  Provokationssache  des  Justizraths-Weivel
  zu  Rottenburg,  Provokanten,  gegem
den  Handelsjuden  Oler  Bäör  zu  Mülfingen,
Oberamts:  Künzelsau,  Provokaten,  ex
lege  si  contendat  28.  Dde  fidejus--sor.
  er  mandat,  auf  erfolgte  aber  unbeachret
  gebliebene  uchterllche  Aufforderung
  zur  Klage,  der  Prvvokat  seines
Klagerechts  in  contumeciam  für  verlunig
  erklärt  demselben  ewiges  Stillschweigen
  auferlegt,  und  er  In  dle  Kosten
dieses  Verfahrens  verurtheilt.

17.  in  der  Appellatienssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Tuttlingen  zwischen  dem
Handlungshause  Harpprecht  und  Hauelsen
  in  Siuttgark,  Liquidanten,  Appellanten,
  und  den  ihm  in  der  Gantsache
des  Comdtors  Johann  Martin  Kohler
zu  Tuktlingen,  durch  Prioriräts-Urtbell
vorgeseszten  Gläubigern,  Mit  Liquldanten,
  Appellaten,  dos  appellantische  Handwungehaus
  seiner  Berufung  in  Räcksicht

elines  Beschwerdepunkts  wegen  Versäumung
  der  unter  Androhung  des  Rechis-Rachtheils
  der  Desert-Erklárung  anle.
raumten  peremtorischen  Frist  für  verlustis
  erklärt.

Am  23.  März  wurde:

18.  die  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Urach  zwischen  Johannes
Nall,  Handelsmann  von  Ehningen,  Klé,
ger,  Appehanten,  und  dessen  acht  Geschwistern,
  als  Erben  des  Melchior  Nall
von  da,  Beklagten,  Appellaten,  Wieder=Aufbebung
  eines  Erbschafts  Vergleichs
betreffend,  wegen  Unstatthaftigkeit  der
vorgebrachten  Beschwerde  eines  angeblich
erlittenen  Zwangs,  unter  Verurtheilung
des  Appellanten  in  die  Kosten  dieser
Instanz  weggewiesen.

An  demselben  Tage  ist:

19.  In  der  Aopellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg

zulschen  jung  Franz  Binder  zu  Giltstein,
  Beklagten,  Appellanten,  und  Johannes
  Binder,  so  wie  den  Erben  des
Johann  Frledrich  Binder  daselbst,  Kläger,
  Appellaten,  eine  Pfamdschafts-Klage
betreffend,  das  erstrichterliche  Urtbeil  reformirt,
  und  der  Beklagte,  Appellant,
unter  Ausgleichung  der  Kosten,  von  der
Klage  entbunden;
        <pb n="230" />
        222

Eline  Pfandschafts-Klage  betreffend,  eben
Ao  erkannt  worden;  ferner  wurde
a#u.  In  der  Appallationssache  von  dem  Oberae.

  In  der  Appeklationssache  von  dem  gedachten
  Oberamtsgerichte  zwischen  Jopannes
  Maier,  Lindenwirtb  zu  Gültstein,

Beklagten,  Appellanten,  und  Johannes
Binder,  so  wie  den  Erben  des  Johann
Friedrich  Binder  von  da,  Kläger,  Appellaten.,
  eine  Pfandschafts-Klage  betreffend,
  und

.  in  der  Appellstionssache  von  dem  erwähnten
  Oberamtsgerichte  zwischen  Peter

Kegreis,  von  Mönchberg,  Beklagten,
Aoppellanten,  und  Johannes  Binder,
wie  den  Erben  des  Joh  Frledrich  Binder,
  von  Gültstein,  Kläger,  Appellaten,

ramtsgerichte  zu  Rottenburg  zwischen  der
Wittwedes  Conrad  Bolz  daselbst,  cum
curatore,  Klägerin,  Appellatin,  nun
Aoppellamin,  und  alt  Thomas  Biesinger,
Bäcker  allda,  Beklagten,  Appellaten,
jetzt  Appellanten,  Hinwegschaffung  eines
blechernen  Kaminrohrs  betreffend,  das
in  zweiter  Instanz  gefällte  oberamtsgerichtliche
  Erkenntuiß,  unter  Verurtheilung
  der  Appellantin  in  die  Kosten  dleser
  Instanz  bestaͤtigt.

LIII.  Gerichtshof  fuͤr  den  Jaxt--Kreis.

1.)  Crimunal--Senat.

Am  2.  März  wurde:

1.  Die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Hall  in
Untersuchung  gestandene  Maria  Weber,
Ebeweib  des  Bürgers  und  Taglbbners
Daoid  Weber  zu  Hall,  wegen  verübter
fänf  ausgezeichneter  Diebstähle,  wovon
zwel  in  die  Classe  der  großen  Diebstähle
gehdren,  welche  jedoch  zusammen  im
rechtlichen  Sinne  das  erste  Diebstahls-Vergeiben
  der  Ingquisitin  bilden,  neben
dem  Sch  dens-Ersatze  und  der  Bezahlung
  der  Haft=  und  Untersuchungskosten,
ziu  neumonatlicher  Zuchthausstrafe

sbunngen;

a-der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Welzbelm

zu  tdorch  in  Untersuchung  gestandene
Gottlicb  Wagner,  Schaafknecht  aus
Hausen,  Oberamts  Bocknang,  wegen
bedeutender  Kdrper-Verletzung,  zu  olermonatlicher
  Festungsarbeit  verurthellt,
neben  dem  bälftigen  Ersatze  der  Kurkosten
  des  Verwumeeten,  unter  solidorischer
Verbindlichkeit  mit  seinem  Consorten,
dann  der  Bezahlung  selner  Haft=  und
der  Hälfte  der  Untersuchungs"osten.
Am  14.  Mär;  wurde:

3.  Johann  Lurwig  Schürlen.,  von  Hel,

denhelm,  der  bei  dem  dorilgen  Oberamts-
        <pb n="231" />
        gerichte  in  Umersuchunzg  stand,  wegen
wiederholten  Vagirens,  Bettelns  und
der  vor  Gerichte  vorgebrachten  Luͤgen,

44

neben  dem  Ersate  der  Hoft=  und  Untersuchungskosten,,

  zu  zweimenatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe  und  nachfolgender
  dreimonatlicher  Einsperrung
in  einem  Zwangs-Arbeitshause,  unter
Vorbebalt1#  eines  Straszusatzes  wegen
Verdachts  fortgeletzten  Concubinats  verurtheilt.

An  demseiben  Tage  ist:

4.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerschte
Aalen  in  Umerfuchung  gekommene  Jobanna
  Dossinger  aus.  Schechingen,
Oberamts  Aalen,  wegen  kleinen,  einfachen,
  aber  im  rechtlichen  Sinne  zweiten
  Diebstabls,  danm  wegen  fortgesetzten
Wagirens  und  Bettelns,  neben  dem
Sched####--  und  Kostens-Erfatze,  eine
zweimoatliche  Zuchthausstrafe  in
udw'igsburg,  mit  nachfolgender  viermonatlicher
  Einsperrung  in  einem
ZSwangs--I#lrbeitshause  ansgesprochen  worden.


Am  18.  März  find:

5.  Caspar  Waldenmayer,  von  Manokzweiler,
  Oberamts  Schorndorf,  der  bei
dasigem  Oberamtsgerichte  in  Untersuchung
stand,  wegen  schwerer  Kdrper  Verletzung
und  dadurch  verschuldeter  Tödtuns  des

—

Soldaten  Pbllipp  Ganzenmäller,  von
Thomashard,  unter  Verwerfung  der  vo#n
lom  vorgeschütten  Nothwebr,  übrigens
unter  Berücksichtigung  der  hiebei  eintre“
tenden  mildernden  Umstände,  sedan#
wegen  mehrjéhrigen  ehebrecherischen  Conkcubinats,
  neben  dem  Erfatze  der  Azung-Haft=
  und  Untersuchungskesten,  mit
Ausnahme  der  seiner  Cenrubine  zuge-»

  schiedenen  Kosten-  Note.  zu  achtzehn-=monatlicher

  Festungsarbeit;

*6.  die  bei  dem  Oberamte  Welzhelm  in

7.

Untersächung  gestandene  Catharine  Friz,
von  Wustenrieth,  gedachten  Oberomts,
„wegen  wiederholten  Vagirens,  neben  dem
Keostens-Ersotze,  zu  viermonatlicher
Zwangs-Arbeltshousstrafe  in  Ellwangen
veruxrtheilt  worden.  «

kA«in-i..·März«-Ivvtde:
thänvsGdbigHanselmjanm»vo-Hilkartshausen,
  Oberamts  Gerabronn,
welcher  bel  dasigem  Oberamtsgerichte  in
Untersuchung  stand,  wegen  schwerer  Koͤrper-Verletzung,

  neben  dem  Ersatze  der

·-Haft-

  Heil-  und  Untersuchungskosten,
ju  fuͤnfmonatlicher  Festungsarbeitz
dann

an  demselben  Tage:  :
,  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Oebtlngen
in  Untersuchung  gestandene  ledige  Frie-
        <pb n="232" />
        drike  Memmharr,  von  Kupferzell,
desselben  Oberamts-Bezirks,  wegen  absichtlichrr

  Verbeimlichung  der  Schwangershäft
  und  dadurch  verschuldeter  hülfloser

  Geburt,  welche  den  Toͤd  des  neugebornen

  Kindes  zur  Folge  hatte,  unter

Einrechnung  der  verwirkten  Unzuchtstrafee,
  und  neben  Bezahlung  der  Unterfuchungskosten,

  zu  ach  monatlicher
Zuchthausstrase  in  Ludwigsburg  vekurtheilt.



A  :3.  März  It.

5gegen  den  bei  dem  Oberamtegerschte
HKeidenhelm  in  Untersüchung  gestandenen
Pfluswirts  Johann  Georg  Rou  zu
Giengen,  wegen  verscholdeter  schwerer
Kirper-Verletzung,  deren  er  für  überwlesen
  angenommen  worden,  eine  viermonatlsche
  Festungs-Arbeitstrafe,  neben
  ver  Bizahlung  der  Haft-Hellungsun#b
  Untersuchungskosten  ausgesprochen
worken.

a.J)  Cioil  =  Senar.

Am  6.  Mz  ist:

1.  die  von  dem  Staabsschultheißen  Martin
  Bek  zu  Altkrautheim,  Beklagten,
Appellanken,  gegen  ein  Erkenntniß  des
Oberamtsgerichts  Künzelsau,  in  desen
Rechtssache  wider  Moses  Ahraham
Krautheimer  zu  Unterschüpf,  uynd  Samuel
  Wolf  Rosenberg  zu  Reudenau,
Beklagte,  Appellaten,  Schuldforderung
betreffend,  eingewandte  Berufung  wegen
versäumter  Nottfrist  zu  Einreichung  des
Beschwerden-Libells  für  verlassen  erklärt,
worden,  unter  Verurthellung  des  Appellanten
  in  die  Kosten  dieser  Instanz.

Am  15.  März  wurde;

2.  dle  von  Adam  Jakob  zu  Mersbach,
Kläáger,  Appellanten,  gegen  ein  Erkenntniß
  des  vormallgen  Justiz-Collegium

  zu  Ludwigsburg  in  selner  Rechtssache
  gegen  Oser.  Bér  zu  Mulfingen,
Beklagten,  Apprllaten,  Richtigkeit  eines
Pertrags  betreffend,  eingewandte  Apxellation
  wegen  Versiänmnisses  der  Rotbflrist

  zu  Elinreichung  der  Beschwerdeschwerdeschrift

  sör  verlassen  raklärt,  unter
  Verurtheilung  des  Appellanten  in
dle  Kosten  gegenwärtiger  Instanz.

An  demselben  Tage  ist:

3.  auf  die  ven  der  Christeph  Rofst'schen

Ehefrau  zu  Hilkartshaufen,  zum  cursrore,
  Klägerin,  Axrpellantin,  Querulonmtin,
  gegen  ein  Erkenntniß  des.  Oberamtsgerichts,
  Gerabronn,  in  ihrer  Rech'ssache
  gegen  den  Inden  Solomon  Mapyer#5
zu  Michelbach  an  der  Lüke,  Beklageen,
Appellaten,  Querulaten,  Ungältiigkeir
        <pb n="233" />
        L

eines  Kaufvertrags  Petreffend,  elngewandte
  Berufung  und  zuleich  erhobene
Nichtigkeits  -Klage,  nach  Aufhebung
des  von  dem  Oberamtsgericht  erlassenen
Decrets  vom  1.  Juni  v.  J.,  in  der
Hauptsache  die  Rosi'sche  Ebefrau  mit
ihrer  Einsprache  gegen  den  wischen  ihrem
  Manne  und  Mayer  Salomen  zu
Stande  gekommenen  Koufvertrag,  —i
gewiesen  worden.

Am  18.  März  wurde
#m.0  die  von  Albrecht  Herrmann  zu  Berndsbofen,
  Beklagten,  Appellanten,  gegen
ein  vom  vormaligen  Oberamtsgerichte
Kinzelsau  ausgesprochenes  Urtheil  in
seiner  Rechtssache  gegen  Michael  Martin
  von  da,  Klägern,  Appellaten
Shuldforderung  betreffend,  ergriffene
Berufung  wegen  Versäumnisses  der  zu
Einreichung  des  Beschwerde-Libells  dem
Aooellanten  gelaufenen  Nothfrist  fuͤr
verlassen  erklärt,  unter  Verurtheilung
des  Leztern  in  die  Kosten  zweiter  Instanz.


Am  nämlichen,  Tage  wurde;
5.  in  der  Appellationssache  vom  vermaligen
  Justiz  Collegium  zu  Ulm  zwischeu
Friedrich  Kopp  zu  Asbach,  Klägern,
Appellanten,  und  Andreas  Baumann
daselbst,  Beklagten,  Appellaten,  eine
teibgedings-Forderung  betreffend,  gegen

L##en  Appellatischen  Sachwalter  der  Ver-Just
  der  Exceptionsschrift  ausgesprochen.
Am  20.  März  ist:

(6.  die  von  dem  Juden  Jonas  Gerson  Son-„nenfeld,


in  Wallerstein,  gegen  die  von
dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen  ausge-Hrochene
  Puriflent#la  und  Gant-Verneisung
  An  der.  Gantsache  des  Joseph

Hoöfele,  von  Unterwilflingen,  elngewandte

Berufung,  als  gegen  ein  bloßes  Jnhäsio-Erkenntniß
  gebend,  von  Amtes  we-#gen
  verworfen  worden,  unter  Verurtheilung
  des  Appellanten  in  die  Kosten  zwel-Wter
  Instanz.

Amy.  Maͤr  wurde:

J.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Gaildorf  zwischen  alt  Georg
Hägele  zu  Dinkbäühl,  Beklagten,  Appellanten,
  und  Jakob  Sauter,  von  Nothenberg,
  als  Pgeger  der  NRößlenwirth
Sauter'schen  Kinder  zu  Untergrbnirgen,
Kläger,  Appellaten,  4%  e„l  betreffend,
  die  eingelegte  Berufung  wegen
versäumter  Notbfrist  zu  Einreichung  des
Beschwerde  Libells,  für  verlasen  erklaͤrt,
  unter  Verurtbellung  des  Appellanten
  in  die  Kosten  zweiter  Instanz.
An  demselben  Tage  ist:

8,  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Heidenhelm  zwischen  der  Che,

"  frau  des  in  Gant  geralbenen  Seiler
        <pb n="234" />
        228

kes  bihurdanten  in  die  Kosten  diesed

meisters  Christian  Hempek  Kaselbst,  cam
curat.  Liquidamin,  Appellamin,  zegen
die  Curatel  der  Johann  Magerschen  Kinder
  zu  Detzingen,  Mitliquidanrin,  Appellatin,
  Lokatkon  im  Gante  betreffend,
die  eingelegte  Berufung  wegen  versäumter
Nochfrisi  zu  Einlegung  der  Beschwerde-Schrift,
  für  verlassen  erklärt  worden,
unter  Verurthellung  Per  Arpellantin  in
die  Kosten  gegenwärtigen  Instanz..

Am  29.  März;  wurde:
§.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Schultheißen  Anton  Kübler
in  Kleinfüßen  ,  Liquidanten,  und  dem
Contradlctor  in  der  Freiberrlich  von  Bubenboven'schen
  Debitsache,  Liquidaten,  ein
Compensations-Recht  betreffend,  burch
Urthel  zu  Recht  erkannt,  daß  das  von
biguidanten  in  Anspruch  genommene  Comvensations-Recht
  unstatthaft,  mithin  der-Fibe
  mit  selen  Ferderungen  sich  in  den
Concurs  einzulassen,  daher  auch  die  zuruͤckbehaltenen
  Jahrs-Gefälle  mit  Verzugs-
  Zinsen  von  der  Zeit  an,  wo  sie
an  den  Guͤterpfleger  abzuliefern  gewe  sen
wölrren,  binnen  vier  Wochen  an  den  Ga#-terpfieger
  bei  Vernridung  der  Erekutiem
n#  bezahlen  habe,  unter  Verurtheilung

Rech'sstreits  und  in  die  Bezahlung  der
Gerichteomeln.
Am  nämlichen:  Tage  wurden:

10.  in  der  Rechts  sache  ersiet  Instanz  zwischen

  dem  Wirth  Johann  Georg  Dbierer
  zu  Walrhausen,  Liquiranken,  und  dem

Centradikter  in  der  Frelherrlich  von  Bubeuhoven'schen
  Debitsache,  klauik#a####

Schuldforderung  betreffend,  in  comumaciam
  hie  in  der  Erklärung  auf  den
Nachtrag  zum  Liqusatiens-Re  eß  entbaltenen
  Einreden  für  zugestanden  angenommen.


Andemselben  Tage  ist:

.  In  der  Appellatfonssache  vom  vormalk,
hen  Justiz-Cellegium  in  Ulm  zwischen
Georg  Caspar  Auchter,  Weber  zu  Obervorf,
  Beklagten,  Nachktäger,  Arrpellanten,
und  Johann  Herrmann,  Müllex  in  Aufbausen,
  Kläger,  Nachbeklagten,  Appellaten,
  eine  Kaufschillings-Forderung  in

der  Vor-,  und  eine  Cnischidigungs  Forderung

  in  der  Nachklage  betreffend,  eonfirmatorlsch

  erkannt  worden,  unter  Bernribeilung

  des  Appeslanten  in  die  in
zweiter  Instanz  aufgegangenen  Proze  s-Kosten-
        <pb n="235" />
        227

7F.  Gerichtshof  fuͤr  den  Donau-Kreis.
1.)  Criminal-SGenat.

Am  6.  März  wurde:

1.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Wiblingen  in  Untersuchung  gekommenen
Anton  Lelner,  von  Dietenheim,  wegen
Widerseglichkeir  gegen  einen  Gensd'armen,
Jaszd  Excesses,  grober  Real=  Injurien,
und  wegen  der  an  einem  Forstdiener  unter
  gefährlichen  Drohungen  vollbrachter
groben  Mißhandlung,  neben  Verfällung
in  die  Untersuchungs-Kosten  und  dem
Ersatz  des  Schadens,  eine  sechsmonatliche
  Festungs-Arbeitsstrafe  erkannt.

Am  13.  März  ist:

à.  ver  zu  Niedlingen  in  Untersuchung  gekommene
  Matthäus  Voltenauer,  von
ZibenHa#usen,  im  Großherzogthum  Baden,
  wegen  eines  qualisirirten,  und  wegen
  eines  einfachen  kleinen  Diebstabls,
ferner  wegen  in  Genossenschaft  verübten
Angriffs  und  tbätlicher  Mitzhandlung  einer
  Streifmannschaft,  neben  Verurthellung
  in  den  Ersatz  des  durch  seine  Verbrechen
  verursachten  Schadens  und  der  etwaigen
  Heilungskosten,  unter  selidarischer
Verbindlichkeit  seiner  Genossen,  auch  Tragung

  seiner  eigenen  Arrest=  und  Azungs-Kosten,

  mit  Elnschluß  der  ihm  am  10.

Mal  vorigen  Jahrs  wegen  Widerseglichkeit
  zuerkannten,  noch  nicht  erstandenen,
sechsobchigen  Festungsstrafe,  zu  einer
Festungs-Arbeitsstrafe  von  einem  Jabre
  und  silebenthalb  Monaten,
auch  nachheriger  Ausweisung  aus  dem
Königreiche  verurtheilt;

5.  der  bel  dem  vormaligen  Criminal-Amte

Alldorf  und  nachher  bel  dem  Oberamtsgerichte
  Leutkirch  in  Untersuchung  gekommene
  Soldat  Gottlieb  Hirschbüler,
von  Balterazhofen,  äber  welchen  binsichtlich
  der  von  ihm  begangenen  gemeinen

Verbrechen  von  Königlichem  Kriegs-Ministerlum

  die  Fällung  des  Straf=  Erkenntulsses
  der  eriminalrichterlichen  Bebberde
  überlassen  wurde,  wegen  siebenzehn
im  Urlaub  verübter,  theils  großer,  theils
qualisteirter  Diebstähle,  Concubinats  und
gewaltsamer,  im  Complote  mit  einem
Mitgefangenen  bewlrkrer  Entwaffuung  eines
  Gensd'armen,  zum  Behufe  der  Entweichung
  auf  dem  Transporte,  neben  Zuscheldung

  eines  angemessenen  Theils  der

4
        <pb n="236" />
        Umersuchungs--Kosten  und  solidarischer
Verbindlichkelt  zum  Schaden-Ersatz,  unter
  Cinrechnung  eines  Theils  des  erstandenen

  Arrests,  noch  mit  elner  Festungs-Arbeitestrafe

  von  drei  Jahren  und
zwei  Monaten  belegt;  die  Bestrasung
  der  sich  zu  Schulden  gebrachten
wiederholten  Desertion  aber  der  Kdniglichen
  Milirér-Behdrde  überlassen.

4.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Kirchheim  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekommenen  Gottfried  Weiler,
von  Unterboyhingen,  Oberamts  Näürtingen,
  wegen  in  Raufhändeln  bewirkter
schulehafter  Tddtung  seines  Halbbruders,
auch  mit  Antegung  von  Gewalt  verübter
  Widersetzlichkeit  gegen  einen  Gensdfarmen,
  unter  Einrechnung  eines  Dheils
des  erstandenen  Arrests,  neben  Verfällung
  in  smtliche  Untersuchungskosten,
eine  zwei  und  einhalbjährige  Festungsstrafe
  mit  angemessener  Beschäftigung

  erkannt  worden.

Am  16.  März  wurde:

5.  Joserh  Boscher,  von  ÖSbrenhausen,
Oberamts  Tettnang,  wegen  zweier  kleiner
und  einfacher,  im  rechtlichen  Sinne  dritter,
  und  in  Genossenschaft  verübter  Diebftähle,
  wiederholten  Concubinats  und  Vagzlrens,

  und  Angabe  eines  falschen  Geburtsortes
  vor  Gericht,  neben  der  solidarischen
  Verbini  lichkeit  zum  Ersatze  des
gestifteten  Schadens  und  Zuscheldung  der

Untersuchungskosten,  zu  einer  neun  und

ein  halbmonatlichen  Festungs-Asbeitestrafe
  und  nachherlger  Rekluston  in
dem  Zwangs:  Arbeltshause  in  Ulm  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  fünf  Monaten,
mit  der  Bestimmung  verurtheillt,  daß  er
nach  erstandener  Strase  unter  steenze
polizelkiche  Aufsicht  gestellt  werde;

6.  Joh.  Georg  Mösle,  von  Betznau,  Oberamts

  Tettnang,  wegen  großen  und  unter
erschwerenden  Umstaͤaden  verübten,  jedoch
größtentheils  restituirten  Diebstahls,  ne#-ben
  Verfällung  in  die  Untersuchungskosten
  und  den  Erfatz  des  erweislich  gestifteten
  Schadens,  mit  einer  fünfm's
natlichen  Festungs-Arbeitsstrafe  belegt.


Am  zo.  Mätz  ist:

7.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Biberach

  Statt  gehabte  Untersuchung

a)  Johann  Anton  Bauer,  von  Oberdorf,
  Oberamts  Biberach,  wegen  eines
  großen,  eines  kleinen  und  einfachen
Diebstahls,  und  Thellnahme  an  einem
        <pb n="237" />
        219

Diebstohls  -Versuch,  auch  wegen  bebarrlichen
  und  frechen  äugnens  vor
Gerich-,  unter  Einrechnung  einer  schon
früber  gegen  denselben  erkannten,  aber
noch  nlcht  vollzogenen  Felddiebstahlsftrafe,
  zu  einer  halbstündigen  Ausstellung
  auf  der  Schandbühne  mit  angebeftetem
  Zeitel;  „Felddleb“,  und  zu
einer  fün  fmonatlichen  Zuchthaus-Ktrafe
  zu  Markgröningen,  mit  einer
seiner  kürperlichen  Beschaffenheit  antemessenen
  Verwendung,  und

5)  Franz  Anton  Bauer,  von  Ober-»
  dorf,  Oberamts  Biberach,  wegen  Miturheberschaft
  an  den  oben  bemeldten
Dlebstählen  und  dem  Diebstabls-Versuche
  seines  Vaters,  Johann  Anton
Bauer,  zu  elner  vier=  und  ein
halbmonatlichen  Feftungsstrafe,
umer  ongemessener  Beschäftigung  perurkheilt;
  zugleich  aber  beiden  Inquliten
  der  Ersatz  des  gestlfteten  Schadens,
  so  welt  derselbe  noch  nicht  geleistet
  ist,  unter  solidarischer  Verbindlichkelt,
  so  wie  eines  angemessenen
Dpbeils  der  Untersuchungskosten  apferlegt,
  auch  gegen  jeden  derselben  die
Bestrafung  der,  In  der  Untersuchungssache
  gegen  Eustach  Friker  erhobenen
Vergehen  vorbehalten  worden.

Ferner  ist:

5.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Riedlingen
  vorgenommenen  Untersuchung
a)  gegen  Mathias  Bachmann,  angebllch

von  Vogelsang,  im  Kdnigreiche  Baiern
gebärtig,  zu  Untersulmentingen,  Oberamts
  Biberach,  konfinirt,  wegen  Veruntreuung,
  wiederholten  Vagirens  und
Bettelns,  auch  frecher  Lügen  vor  Gericht,
  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
  und  Verféllung  in  die  Hälfie
der  Untersuchungskosten,  eine  zweimonatliche
  Festungs-Arbeitsstrafe
und  nachherige  Einschließung  in  einem
Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
Dauer  von  oier  Monaten,  und

b)  gegen  den  Johann  Georg  Anisch,

von  Emerkingen,  Oberamis  Ehingen,
wegen  thällicher  Widersetzlichkeit#gegen
elnen  Gensdarmen  auf  dem  Transporte,
  wegen  Bagirens  und  Bettelns,
unter  Zuscheidung  eines  angemessenen
Theils  der  Untersuchungskosten  und
der  Heilungskosten  für  den  Gensd'armen,
  eine  Festungs.-Arbeitsstrafe  ven
fünf  Monaten  erkannt  worden.
Den  37.  März  wurde:

9.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerlchte  Riedlingen
  gepflogene  Untersuchung
        <pb n="238" />
        a)  Josepha  Elnicke,  von  Lauphelm,
wegen  dritten  Diebstahls  und  weiteren
Diebstahls-Versuchs,  zu  siebenmonarlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachberiger
  Einsperrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  auf  drei  und  einen
holben  Menat;

b)  Crescentka  Matthels,  von  Laupbeim,
  wegen  vierten  Diebstahls  und
intellectueller  Urheberschaft  an  einem
Diebstahls-Versuche,  zu  achtmonatlicher
  Juchthausstrafe  und  nachheritger
  Einsperrung  in  einem  Jwangs-Arbeltshause
  auf  vier  Monate  verurtheilt,
  und  jeder  der  beiden  Inqul-(##innen,
  neben  Verurthellung  in  den

Schadens-Ersatz,  ein  angemessener
Tbeil  an  den  Untersuchungskosten  zugeschieden;


21°.  gegen  den  bei  dem  Oberamtzgerichte

Wiblingen  in  Untersuchung  gekommenen
Kaver  Ott,  von  Beutelreusch,  wegen  eis
nes  Diebstahls-Versuchs  und  acht  Markt-Dlebstählen,
  welche  zusammen  den  dritten
  Dlebstahl  im  rechtlichen  Sinne  ausmachen,
  neben  Zuscheidung  eines  Theils
der  Untersuchungskosten  und  Verfällung.
in  den  Schaden-Ersatz,  fünfmonatliche
  Festungs=  Arbeitsstrafe  und  nachberige
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  weltere  vier  Monate
erkannt.

a.)  Ciolk  =  Senar.

Am  7.  Märj  üft:

1.  in  der  vor  dem  vormaligen  Oberamts-"
  gerichte  Klrchheim,  als  Remisstons-Gericht,
  verhandelten  Appellationssache  der.
gemeinschaftlichen  Grundherrschaft  Waͤ-schenbeuren,
  namentlich  des  Herrn  Grafen
  Alexander  und  Joseph  von  Thurn-Valsafllna

  und  Taxis,  und  des  Frellerrn

  von  Freyberg  auf  Hürbel,  Kl.
Anten,  gegen  die  betheillgten  Zehenteölslichtlgen
  im  Weller  Maitis.  Oberamts

Ghppingen,  Bekk.  Aten,  die  Naturan-Reichung
  des  kleinen  Zehem#en  betreffend,
die  eingelegte  Berufung  gegen  das  von
der  Juristen-Fakultät  in  Tüblingen  gefällte
  Bewels-Erkenntniß,  unter  Verurtheilung
  des  Antischen  Theils  in  die
Kosten  der  zweiten  Instanz,  wegen  innerer
  Grundlosigkeit  verworfen  worden.

Am  :4.  März  wurde:

2.  in  der  Appellatlonssache  vof  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  zu  Ravens-
        <pb n="239" />
        u##
lurg  zulschen  Ernst  Bernhard  Wagner  von  Pfraunstetten,  Kl.  Aren,  Auerulaand

  Compagnie  zu  Calw,  Kl.  Anten,  ten,  Verbindlichkeit  zu  Entrichtung  einer
und  Johann  Georg  Kutter,  zu  Rapens-  jaͤhrlichen  Fruchtgilt  betreffend,  unter
burg,  Bekl.  Aten,  einen  Wollenkauf-  Verurtheflung  des  Amen,  Querulamen,
schillingsrest  von  570  fl.  betreffend,  das  in  die  Kosten,  wegen  Grundlosigkeit  vervon
  dem  vormallgen  Provinzial  -Justiz=  worfen;

Collegium  in  Ulm  gefällte  Erkenntniß,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die  5.  die  Apellationssache  von  dem  Ober-Kesten,
  durch  Urtheil  bestrlgt;  eamtsgerichte  Ravensburg  zwischen  dem
gewesenen  Schultheißen  Philipp  Bieger,
zu  Liebenau,  Inten,  Anten,  und  Mamisten
  dem  Hospital  daselbst,  Kl.  rie  Amne,  Stephan  Steverd  Eheweik,  aus
Altdorf,  Jatin,  Atin,  Verzug  in  der
Anmen,  Preducenten,  und  den  Gemeinden  1  W  *
Groß=  und  Klein-Laupheim,  Bekl.  Aten,  *  en  b  een  *
Produiten,  Nopalzebnteñ  betreffend,  nach  aptist  ieger  etreffen  «  wegen  nicht
eesührym  Bewelse  das  von  dem  vor-  beobachteter  Appellations=  Formalien,  fürverlassen
  erklärt,  und  Ant  in  die  Kosten

maligen  C  sul  ten:  C  legi  in  Stuttgart
  gefaͤlte  Urtheil  reformirt,  und  die  vieser  Insonz  verurteellt

.  Bekl.  Aten  zur  Entrichtung  des  Novalsehemen
  von  dem  sogenannten  Rled  am
Kl.  Anten  für  schuldig  erkannt,  unter
Verglelchung  der  Im  der  Appellations-Instanz
  aufgegangenen  Kosten.

5.  l#  der  Appellationssache  von  dem  vormoligen
  Oberamtsgerichte  zu  Biberach,

 

6.  die  Rekurs-Beschwerke  des  Johanm
Georg  Rommel,  aus  Justingem,  gegen
das  Oberamtsgericht  Blaubeuren,  wegen
  angelegten  Arrests  auf  Aktiv-Posten,
els  ungegründer  verworfen  worden.

Am  11.  März  ist:

6.  die  Appellations=  und  Nullitäten=  Klag-  Am  28.  Mörz  wurder
soche  von  dem  Oberamesgerichte  Blau=  J.  auf  erhobene  Wechselklage  der  Gerichtsbeuern
  zwischen  dem  Schultheiß  Joseph  Deposltenkasse  des  vormaligen  Oberamts-Walter,
  aus  Ringingen,  Bekl.  Anten,  gerichts  Ulm,  Kl.,  gegen  den  Freiherrn
Querulanten,  und  Josepb  Klkble,  Wirth  Carl  von  Speth  auf  Unter-Marchthal,
        <pb n="240" />
        Bekl.,  gegen  Letztern  nach  erfolgter  Anerkennung
  der  eingeklagten  Wechsel,  sowohl
  hinsichtlich  der  Hauptsumme  als
der  Interessen  und  Kosten,  die  Exelution
erkannt.

Eben  so  wurde  erkannt:
8.  in  der  Wechselklagsache  des  Handels-3#



bauses  Benedikt  in  Stuttgart,  Kl.,  gegen
  gedachten  Freiherrn  Carl  von  Speth

Bell.

Stuttgart  den  8.  Mei  13720.

Maueler.
        <pb n="241" />
        233

Nro.  26.
Königlich-Württembergisches

Staats.  und  Regierungs  Blatt.

rnnn  ven  20.

24MM  8  M  #'r

—  –

n————

—
w“a

Mai  1820

I.  Unmittelbave  Kön.igbiche=  Dekrete.
Dienst  =  Rachrichten.

S.  Königl.  Masestä#r  haben  vermögt
Köchster  Entschließungen  vom  4.  d.  M.  dan
erledigte  Dlakonat  au  Pfullingen,  Dekanak#h
Neuaullagen,  dem  Diakonus  Maher  in
Halterbach,  Dekanats  Wildberg,  und

die  erledigte  Okerrei.  Denkenderf,  De
kanats  Sslingen,  dem  Garmsons-Hrediger

Sönzler  zu  Hoßen-Asperg  gnädlast  über)
Kagen.

Sodann  bahen  „Höchstvleselben  vermlge
  Dekreis  vom  7  ·  d.  M.  ras  erledigte
Ober,  Arelse-  Amt  #llingen  mit  dem  Ober-Atclse·
  Amt  Ab#ngen  zu  vrrelnigen,  und  diese
Stelle  dem  Ober-  „Aceiser  Weber  in  Könten
  zu  übertvegen,  zuglesch  abef  den  Be-Urk
  dem  Cameral=  „Distrikt  Nelllngen  glelch-HWeillen
  ,  geruhet,  n  dessen  Geolge  der  Ort

Pfauhausen,  Cameralamts  Ezllagen,  kem
Ober-Acclse-Am  Eßlingen,  und  der  Ort
Wendlingen,  Cameralamts  Kirchheim,  dem
Pber-  Atrise-  Amit  Kirchheini/  zugerheilt  wori
den  ist.

Ferner  haben  Hoͤchst  die  se  lben  vermdge
  hoͤchster  Entschließumgen  vom  13.  d.  M.

denm  bileber  bder  Retardaten-  Commission,

Seltion  des  Innern,  zugegebenen  Reglerungsrath.
  Heigelin  bei  dem  Studienrath

und  dem  evangellschen  Conflsterium  anzu-Rellen,

  und

das  erledigt-  Dekanat  Blaufelden  dem

Dfarrer  Speier  in  Elpersheim,  Dekanats

Welkersheim,  zu  tbertragen  gerubt.
Unterm  10.  0.  M.  haben  Se.  Künieliche

  Majestt  den  seliher  dem  General=
        <pb n="242" />
        Quartiermeisterstab  zugetheilten  Unterljeu-W



erhalten  hat,  zum  Gewehrfabrik:  Verwal!et

tenant  v.  Grauer  des  achten  Infanterie-  "b  A#  (Oberndorf  ernannt.

NRegiments  beim  dritten  Jrfanterse-he  5
*  4  eihenscheg  #chft  l  „Onnrungen,  Landkament

  eingetheilt,  und

*  Unterm  13.  vd,  E  dem  zu  der

vermige  Dekrets  vom  73.d  M.  den  Luch-  iucls  Cislingen,  ernanyten,  pon  Eichen
halter  Külle#  des  Gan  ial.  Kührentk!  Miotrugch  Disserius  XX  giersh
der  Sieile  ves  wrrchtte  1.  *  Wfkar  in  *½“#  die  #ansl  Be
Wi  ch  rort,  vor  eint  andere  Bestimmung  ·  gung  ertheilt.

II.  .  Ver  fi  g  un  *  —
M)  -  Des#  Fastiz-Doeparke  mentoe  n'!  I
Des  Justiz-Mintsterlum

Der  Rechts-Candidar  Heinrich  v.  Prleser
  aus  Augsburg,  welcher  bei  dar  mit
ihm  vergenommenen  ersten  Dienstpruͤfung
das  Proͤdikat.  II.  Classe  „sehr  gut  bestangen.“

  erhalten  pat,  ist  auf  sein  Ansuchen

T  Re  ferendaͤr  I1.  Classe  bel  dem  Kürich
Gerichtobofe  iu  Eblingen  anseenemn
worden.
Stupigart  den  12.  Mal  —
Mau  eler.

B)  Des  Departements  des  Annern:

Dena:  Kbaugi.  Latholischen;  Kiaechs#k  *  z  u
Die  Gerien  ber  katholischen  Schulen  betreffend.  *5*ß(u

Man  hatte  wabtzunehmen  daß  die  in
der  allgemeinen  Schul-Ordnung  vom  Jahr
1898  gestatteten  Ferien  nicht  selten  willtöhrlich
  ausgedehm  werden,  und  sindet  sich
dadurch  veranlaßt,  ven  Schullehrern.  um
Pronisoren  einzuschaͤrfen,  daß  sie  sich  hinsichtuͤch
  des  Anfangs  uib  Schlusses  der
Winter  und’  des  Sommer-Schule,  0

wie  der  Dauer  ver  Ferlen  denau  en-  dle
Bestimmungen  der  ß.  6  6  und:  der  *
melnen  Schul-  Orduung  bortent,  iuglid
aber  auch  den  Schul  Insperloren  und
Pfarrern  wiederholt  aufzugeben,  über  der
genauen  Befolguus  dleser  Bestimmunnca
zu  wachen.

Damit  ·  uͤber  die  gestatleten  Fellen  keln
        <pb n="243" />
        45

Zuiilsel  entstehen  uich  e  abolische:  Kir-  «  h)  mFastuthmåis  DIE-steh
WWAIIZIOISchHFJnspQILMIfoM  ,  c)  dem  Hm  wos  her  .  ’  bis

während  in  Kenntniß  von  #un  Befelgung
bleser  Anas##ng  Echalten  weshen,  zölrd  srwe6.  zuusiemi  »
verfuͤgt:  4  rvsonr  dem  ersten-  Ta#  ainn  „Zahrmarktes,
  welcher  im  Ofarrorte  ge-1)
  Den  Anfang  und  Schluß  der  Heu-  halten  wird.
erndte  =  Wintergetreideerndte  =  un  14  «
Weinlese-Ferien  hat  die  Schul-Com-  Wenn  an  einem  Tag,  der  kein  gebemission

  zu  bestimmen.  .  MDiese  Wetienl  ener:  Gel#  ist,  wie  z.  B.  in  der
sollen  nie  äber  die  wirkliche  Dauer  Bittwoche,  nach  der  Kirchen=  Ordnung
der  *  in  dem  Schut,  Bezirs  ——  ierhie  6Slien  Gerausgedehnt
  werdel  Weni  b#rem  —————  boustlten
derselben  Regentage  —ii  welchl  L##e  anuwshnen,  e#d  N##it

die  Feldgeschäfte  unterbrechen,  se  sol  bCeist-Ferien  Kta.  —  235
Schule  gehalten  werden.  4)  Das  Psarramt  hat  dem  Schul-In-½„)
  Keln  Schullehrer  ist  befugt,  ehse  spektorat  vierteljährig,  und  zwar  auf
Berwissen  und  Genehmigung  des  den  15.  Februar,  15.  Mal,  15.  Au-Eforrers,
  die  nie  ohne  E  aft  und  15.  November  von  allen
Gründe  zu  ertheilen  ist,  außer  der  während  dieser  Zeit  vorgefallenen  Feseselichen
  Zelt  auch  nur  elnen  halben  rien,  mit  Angabe  des  Anfangs  und

Tag  Schul  Ferien  zu  geben,  oder  die
Schulstunden  abzukürzen  oder  abzu-Anbern;
  aber  auch  der  Hfarrer  darf
nur  in  dringenden  Fällen  böchstens
einen  Tag  Terien  geben.

5)  Neben  den  oben  bestimmten  Ferien
sind  noch  folgende  gestatter:

a)  Am  Geburkstage  Se.  M###etär

des  Khniges;

des  Endes  derselben  Nachricht  zu  geben.
  Wenn  die  wegen  Feldgeschäften
elingeführten  Ferien  über  8  Tage  ausgedehnt
  werden  mußten,  und  bei  allen
außerordentlichen  Ferien,  ist  die  Ursache,
  weshalb  sie  gestattet  worden,  anzuzeigen.


)  Die  Tage  und  Dauer  aller  während
rinen  Schuljahre  vorgefallenen  Ferien
nebst  den  Ursachen  derselben  sind  vom
        <pb n="244" />
        Schullehrer  am  Ende  der  am  den  kas  Pat  dlesen  Verzeichulß  mlt  den  ha
bheollschen  Kirchenrath  jährlich,  nach  vlertelshrig  jukommenden  Ber  ichien
dem  Winter-  Semestes  einmusend  nden  qu  vergleichen.  u:

allgemelnen  Schultabelle  getreu  anzu  .Sunngen.  den9.  Mas  *  3
merken.  —  Das  Schul  Inse#kioras  Ceamereer.
1  "I1

«  -'  "«.·:.  I:
«-«l«)’«ls"

Dienst-i  cela-g  uns.  .
-Bstmigsbdchsttt  EurschxicßuIM  SEr  Prlens  Ffossor  Heller  wegen  bebartlihen

Maniigl.  Ma  it  st  t  vom  13|d  M  .·  ist  Dieng-  Ungeporsamz,  n  tine  **i  ana#
  e#sta#teie  Kallesiel-Amtyöge  ber  belder  sassen  orden-  1.  -

FinanzkammerinulmzingktbeccheygIsp

 

4

-———mdi  !—
JTTNTNV

k  Gedr##ckk  d  G.  Hoeffekhrisl,  Bochtrucker.  s

—  —
        <pb n="245" />
        13)

Nro.  27.
Königlich-Württembergisches

Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

——  —  4  —

Mittwoch  den  24.  Mai  1870.

I.  Unmittelbare  Könisliche  Deecrete.
Dienst-Nachrichten.

Sene  Khnigliche  Moajestät  baben  migen  und  dieselbe  dem  Kaufmann  Georg
unterm  13.  Mal  die  Errichtung  einer  Heinrich  Keller  gnéádigst  zu  übertragen
Sall-Fakterie  in  Kannstadt  zu  geneh=  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departements.

r.  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
Die  Behandlung  der  Legalisirung  von  Urkunden,  die  f#r  das  Aucland  deslimmt  sind,  l#rireser.
Um  in  der  Behandlungsweise  der  Legali-  nisterien  der  Justiz,  des  Innern,  des
firung  von  Urkunden,  die  fuͤr  das  Ausland  Kriegswesens  und  der  Finanzen  Zenommener
kesiimmt  sind,  eine  Gleichsormigkeit  zu  ke-  Ruͤcksprache,  Nachstebendes  “kannt  gemacht:
wirken,  wird  zur  Belebrung  fuͤr  die  be-  1)  Die  zu  legolisirende  Urkunde  ist  von

keisenden  Königl.  Beamten  sowohl,  als  für  der  Beamtung  rie  sie  zuerst  beglaubigt
eale  diejenige  welche  dabei  betheiligt  sind,  (Oberamtsgericht,  Oberamt  rc.)  dem
den  dem  unterzeichneten  Königl.  Ministe-  beirefenden  Königl.  Ministerium  mirtelst

num,  nach  deshalb  mit  den  Königl.  Mi-  korzen  Begleitungs-Berichts  vorzulegen.
        <pb n="246" />
        2)  Wenn  die  Urkunde  auf  diplomatischam
  Wege  weliter  befbrdert  werden  solk,
0ist  solches  in  dlesem  Berichte  jedesmal
  bestimmt  guszudrücken.

5)  Ausgenommen  ven  der  Vorschrift  ad:)
sind  die  Reisepésse  und  die  damit  in

.Verbindung  stehenden  weiteren  Zeuhisse,

welche  auf  die  bisher  übliche  Weife  durch
die  Betheiligien  oder  die  von  ihnen  beauftragten
  Personen  zur  kbegalisation  gebracht
  werden  kennen.

4)  Jene  Urkunden  kbnnen  mit  den  dazu
erstatteten  Berichten,  auf  Verlangen,
den  Betheiligten,  welche  die  Legalisation
persbnlich  bewirken  wollen,  verschlossen
zugestellt  werden.

5)  Die  nicht  auf  letzt  gedachten  Wege
persönlich  überbrachten  Urkunden  werden
nach  erfolgter  Beglaubigung  der  Unterschrift
  der  Beamten  durch  das  betreffende
  Kbnigl.  Ministerium,  von  diesem
an  das  Königl.  Ministerium  #er  ausa.

  Königl.

Bei  der  am  15.  Aprik  d.  J.  vollzogenen
  Vermählung  Sr:  Königl.  Majetär
  mit  der  Drinzessin  Hauline  von
Württemberg  Durchlaucht  wäre  der  Ksnigl.
  Vasallen  Lehenpslicht  gewesen,  dileser

238

wärtigen  Angelegenheiten  befbrdert,  und
von  da,  nach  Besorgung  der  weitern  udthigen
  Beglaubigung,  wofern  e#  nicht  im
einzelnen  Falle  anders  gewünscht  wird,
an  diejenige  Beamtung,  von  welcher
die  Beglaubigung  ausgegangen  kar  9
radezu  zurückgeschickt  werden.

Emlich  wird

6)  in  Betreff  der  von  der  Gerichtsbarkeit
  der  Oberamts-Gerichte  befreiten
Personen  belgerügt,  daß  dileselben  die
von  ihnen  ausgestellten  in  das  Ausland
gehenden  Urkunden,  je  nach  deren  Bestimmung
  für  gerichtliche  oder  reziminelle
  Zwecke  dem  Oberamts=  Gerichie
eder  Oberamte  des  Bezirkes,  als  der
blerzu  besonders  beauftragten  Stelle,  zur
Beglaubigung  und  weitern  Besbederung
zu  übergeben  haben.

Stuttgart  den  18.  Mai  162e.

Gr.  v.  Wingingerede.

.F

Nehenratßb.
Eröffunz  #9  dis  Könitzl.  Vasallen,  in  Beziehung  auf  die  am  15.Mpril  d.  J.  vollzogene  Vermähloss
St.  Königl.  Majestät.

Felerlichkeit  auf  Erfordern  versbulich  om
zuwohnen.

Da  jedoch  Se.  Knigl.  Mojestit

geruht  haben,  dieselben  für  dlesen  Fell
von  Becobachtung  dieser  kehenpsticht  #
        <pb n="247" />
        239

dlspensiren  und  die  Unterlassung  der  sonst  rung  der  lehenberrllichen  Rechte,  hlerorch
Elichen  Vorladungen  zu  verfägen;  so  noch  in  Kenntniß  gesest.

werden  die  Kbiulgl.  Vasallen  von  dieser  Stuttgart  don  35.  April  1820.
ellerhchsten  Entschließung,  unter  Verwah=  v.  Reuß.
        <pb n="248" />
        <pb n="249" />
        rr  a8.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Dienstag  den  30.  Mai  820.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Kelne.
II.  Verfügungen  der  Departemen  ts.
Des  Justiz-Departements.
De#is  dem  Monat  April  1820  von  den  Gerichtshöfen  des.  Königreichs  ausgesprochene  Erkenn###se
betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  April  sind  von  saͤmtlichen  Gerichtshoͤfen  des  Konigreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Regierungs·  Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatllche
Freiheits=  Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertribunal.
J.  Criminal=  Senat.
Den  1.  April  wurde:  von  Dürrmenz,  das  gegen  ihn  wegen

1.  In  der  Rekurssache  des  Serlbenten  Fälschungen,  Concussion  und  anverer
Frledrich  August  Immanuel  Keller  Vergehen,  von  dem  Criminal-Senate
        <pb n="250" />
        44t

des  Gerichtshofes  zu  Eßlingen  unter
dem  16.  Dec.  v.  J.  gefällte  (in  dem
Staats=  und  Reglerungs-Blatt  von  1820.

Nro.  6.  S.  2.  eingeruche)  Erkennini

dahin  bestätigt  und  abgeändert,  daß  Re-Turrent,
  neben  dem  Ersate  des  verursachten.
  Schadens  und  Bezahlung  saͤmtlicher
  Arrest  =  Azungs  =  und  Ustersfuchungs-Koskeh,
  wmie  auch  neben  Unfäbiekeits-Erklärung
  zu  Bekleldung  eines
öfkfentlichen  Amtes,  zu  einer  dreimonallichen
  Festungs=  Strafe,  innerhalb

  der  Festung  mit  angemessener  Beschäftigung,

  verurtheilt  seon  soll;

2.  in  der  „Rekurssache  des  Anton  Schbll.
*—*]sse  von  Rohrdorf,  Oberamts
Horb,  das  gegen  ihn  von  dem  Criminal-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Tuͤbingen
  umet  ·  dem  1.  Nov.  d.  J.  aͤefallte
(in  dem  Staats-  und  Regierungs-  „Blate
Ne%.  39.  S.  920.  verkeminende)  Erketintult
  dahin  abgeändert,  deß  Relurrent,
  wegen  mehrerer,  wiederholten.)  gewerbsmaͤßig
  getrlebenen  und  großtn  Betrügereien
  durch  vorgebliche  Geister-Beschwbrung

  und  Schasgräberei,  wie  gush.
wegen  seines  ungebuͤhrlichen  Betragens  »
vor  Gericht,  neben  der  Bezablung  feñ

r#erArress  und  Azungs"=  Kostem  znd
der  selib#rischon  Verbzudlichkeitnzuni  Erlatze
  des  verursachten-Schadens,  Über

den  erstandenen-  Arrest  zu  einer  vlertund

  ein  halbjährigen  Zuchthausstrafe,
  und  nachheriger  Einschließung

in  ein  Zwango-  Arbeitshaus,  wenigstens

auf  zwel  Jahre,  verurtheilt  seyn  soll.
Den  6.  April  wurdei

3.  In  der  Rekurssache  des  wegen  aubge  ·

zeichneter  Beruntreuung  Kdniglicher  Montirungsstuͤcke
  bei  dem  Obetamtsgerlchie
Ludbolgsburg  in  Umersuchung  gekomme,
nen  Schnelders.  Andreas  Siegmann
daselbst,  das  von  dem  Criminal-Senate
des  Gerichtshofes  zu  Eßlingen  unter  dem
t.  Jan.  d.  J.  gefällte  (in  dem  Staattund
  Regierungs-Blatt  Nro.  11.  S.  107.
eingerückte)  Erkenntniß,  unter  Perur=Wellung
  des  Rekurrenten  in  die  Kosten
iweiter  Instanz,  lediglich  bestaͤtigt.
Den  11.  April  wurde:

4.  In  der  Rekurssache  des  Johann  Melchior

  Seibold,  von  Müölingen,  Ober:
amits  kudwigsburg,  dab  gegen  ihn,  ne,
gen  schwerer  Kb#per:  Verletzung  „dvon
dem#  Ctiminol=  Senäte  bes  Gerithtshofes
  in  Uhm  unkir  dem  '#  Dan.  d.  J.

Jgusgesprochene  (in  dem  Staats=  und

Regierungs-Blatt  Nro.  1  1.  enthaltene)

Erktahtniß  bestaͤtiget,  und  Rekurrent  in

die  Kosten  zweiter  Instanz.  vemthellt.
Den  s1.  April  wukde::

6:  In  der  Nekursseche  des  Jakob.  Theu-
        <pb n="251" />
        #

rer  von,  Nackorweihtu#gen  Gotilieb-  Ohnmols,
  won  epdwigsburg,  und  Jokob
Hir  scho  van  Reckarweihingen,  /das  gegen
sie,  wegen  theils  vollführter,  theils  wersuchter
  Erprefsung,  von  dem  Criminal=Senate
  des  Gerichtshofes  zu  Eßlingen

II.  Civil  ·  Hepat.

Den  10.  April  wurde:

1.  In  der  Appellationssache  odn'  dem  Eioil
  Senate  des  Gerichtshofes  in  Ulm
zwischen  Christop  Häusler,  von  Asselngen,
  Kläger,  Appellaiten-  und  deimt
Segquester-Beamten:  Fienhaber  zu  Stetten,
  Beklagten,  Appellbten,  Einen  Wöbldkauf-Schilling
  betreffeäd,  die  Beräfung
wegen  Ungeborsams  in  Einreschußorder
Beschwerdenscheife  innerhalb  der  peremtorischen
  Frist  für  Erloschen  urklärt,  und.
Appellant  in  die  Kosten  dleser  Instanz
verurtheilt.

2.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerlchtshofes  zu  Ulm
wwischen  dem  Grafen  Schenk“von  Castell
zu  Oberdischingen,  Bellagteln,  Querulanten,
  und  den  Siephan  Otr  schen  Erben
  zu  Dellmensintzem  Kläͤgern,  Querulaten,
  eine  Forderung;  num  Aufhebüng
des  gerichtlichen  Verfabrens  vor  dem
vormaligen  Kbnigl.  Baierischen  bandgerichte
  Sdfflingen  betresfend,  die  Beru-7



mnurer  dem  3.  Jul.  v.  J.  Lefällte  (in

7d#m.  Stants,  urn  Regierungs=  Blate
rkulS  n  grückte  S#raf=  Erkennehü

###ten!  Verurtheilung  der  Rekurrenten  in
Die  Kosen  zwelfer  JInlian,  lediglich  be-KMätlet.


1.

24  —–esd7

ir  ezen  versaͤumier  snNn—iise
Frist  zur  Einreichung.  der  Belchwerben-%

  Schrift  für  etloschen  erkldet,  ümer  Verurtheĩlung
  ded  Ardellauten  in  die  Kosten

dieser  Instanf

5.  In  der  Appellaikondiche  bob  kem  Ci-—



vil.  Senate  des  Gerschtsheft  lu  Ellwagen

  zwischem  bem  Saszkertor-  Dekler  in

Gwmüänd,  Beklageen,  Aprellanien,  *

Fiitorich-  Gä#,  Fuhtmann  in  Gailkorf,

Aläzer,  Alppellater,  Entshädigung  aus

***p  Mieth=  Wertrage  bet#iffink,  die
Verufung:  da  Appellant  sich  uͤber  die
Fortsehims  berselben“  innerhalb  der  hle  zu
anbertumtin  Nothftist  nicht  erllãth  hat,
für  erloͤschkn  erkannt,  und  verfelbe  in  die
Koskehrdiesert  Jusfang  veturtheilt.

Den  24.  April  wurde:

4.  In  der  Appellallonssache  von  dem  Clbdil-Senate

  des  Gerichtsbofes  zu  Ulm

wischen  der  dortigen  Königl.  Finanz-Kammer,
  Liquidantin,  Appellantin,  sodann
  Anton  Pauli  in  Kreuzlingen  und
        <pb n="252" />
        M#

Franz  Joseph  Sielnhäuser  in  Wakosee,
Mitliquidanten,  Appellaten,  die  Birufung
  wegen  Mangels  an  der  appellablen
Summe  von  Amtes  wegen  vorworfon.
b.  In  ,  der  Appellaljonasache  von  dem  Civil-Senate
  des  Gerichtsbofes  zu  Tuͤbingen
  zwischen  Fidel  Mehrle  und  Consorten
  zu  Rottenburg,  Klägern,  Appellanten,
„und,  der  Stadt-Gemeinde  daselbst,  Beklagten,
  Apprellatin,  Beholzungsrecht  betreffend,
  die  Berufung  wegen  Mangels
an  einer  gegruͤndeten  Beschwerde,  von
Amtes  wegen  abgeschlagen.
Den  ##.  April  wurde:

6.  In  der  Appellatsonssache  von  dem  vor.
maligen  Appellations.  Gerichtshofe  in
Ulm  X  dem  Herrn  Fuͤrsten  Friedrich
  Ausust  von  Hobenlohe-  Oehringen-Ingeifingen,
  Beklagten,  Appellanten,
und  dem  ehemaligen  Steuer-Rath  Jan
#zu  Oehringen,  Kläger,  Appellaten,  „sodann
  dem  Koͤnigl.  Ober-  Finanz-  Collesium,
  als  Eltisdenunziaten,  Anfprüche
"“  aus.  Dienst:  Verhölinsssen  betreffend,
unter  „Verwerfung,  der  von  dem  General=Agenten
  der  Fuͤrstlich  Hohenlohe-  -Langenburg.
  und  Kirchberg  schen  Häuser  angesprochenen.
  arcessorischen  Intervention,

ldas  von  dem  lchter  vorlger  Instan

nunnter  dem’  2#8.  Au#ß.  1818  ausgespro-*chene
  Erkenntnig  zwar  um  Ganzen  be-HKitigt,
  jedoch)  so  viel  insbesondere  die

tangesprochene  Entschädigung-wegen  der,
durth  dle  Einzlehung  gewisser  Hoheiu-Rechte
  verlornen  Beltreibungs=  Gebuͤhren

  von  Soubverainitäͤts-Gefaͤllen  bewiffr,

  dle  Entscheldung  blerüber,  so  wie
auch  über  den  Punkt  der  Kosten  In  befden

  Instanzen,  derzelt  noch  ausgesell.
Den  234.  April  wurde:

1.  Die  im  Wege  der  Appellatlon  bel  dem

Civil-  Senate  des  Koͤnigl.  Ober-  Trk

bunals  gegen  den  von  dem  Gerichtshefe
zu  ulm  unter  dem  30.  März  d.  J.

ausgesprochenen  Bescheid  nachgesuchte
Restitution  des  Schloßwirths  Aloy#
Reusch  und  Conrad  Bochmor  zu  Ochsenhausen,
  Klägern,  Appellanten,  wlder
die  Erben  des  Beständers  Joseph  Schmi,
Beklagte,  Appellaren,  Entschädigung
wegen  der  Trüb-Eich  und  böheren  Preolsion
  von.  Bier  betreffend,  als  vor  dem
Gerichtzhof  in  Ulm  gehürig,  biler  obge,
wiesen,  und  appellantischer  Tbeil  in  die
seinem  Gegner  hiedurch  verurfachten  Kesten
  veruxtheilt.  ·
        <pb n="253" />
        246

7II.  Eßhegerichtlicher  Senat.
Geschieden  wurden:

Den  13.  April:

1.  Jehanne  Rosine,  geb.  Dambach,  von
Hall,  Kligerin,  von  Gettlieb  Daold
Hugwart  von  da,  Beklagten,  wegen
muthmaßlichen  Ebebruchs,  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.


2.  Andreas  Alllon,  von  Feldrennach,  Oberamte
  Neuenbürg,  Kléger,  von  Margaretho,
  geb.  Jäk  von  da,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurthellung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Den  20.  April#:

5.  Magdalena,  geb.  Streker,  von  Küßbach,
  Oberamts  Oehringen,  Klägerin,
von  Georg  Michael  Däuber  ven  da,
Beklagten,  wegen  muthmaßlichen  Ehebruchs,
  unter  Verurtheilung  des  Beklagten
  in  dle  Kosten.

4.  Ferdinand  Bek,  Strumpfweber  von
Ebingen,  Oberamts  Balingen,  Kläger,

von  Anna  Barbara,  geb.  Sauter  von
da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt
  in  Fortsetzung  der  Che,  umer
Verglelchung  der  Kosten.

Am  z7.  April:

5.  Justine,  geb.  Kuhnle,  von  Alkdorf,
Oberamts  Welzhelm,  Klägerin,  von  Jobann
  Würger  von  da,  Beklagten,  wegen
Ehebruchs,  unter  Verurthellung  des  Beklasten
  in  die  Kosten.

6.  Wilhelm  Baumann,  Küfer  von  Klrchbeim
  u.  Tek,  Kläger,  von  Rofine,  geb.
Mann,  von  Blaubeuren,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verglelchung
der  Kosten.

7.  Johann  Volk,  Schreiner  von  Pfullingen,
  Oberamts  Reutlingen,  von  Friderlke,
  geb.  Rettich  von  da,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verglelchung
der  Kosten.

B)  Kreis  Gerichtshoͤfe.
J.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Crilminal-Senat.

Am  1.  April  wurde:
1.  dem  Jakob  Raiser,  von  Bernhausen,

Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen  fortbesetzter
  Holzfrevel  neben  Ersatz  alles
        <pb n="254" />
        Schadens  und  1der  Untersachungs-Kesten,
  unter  Einrechnung  der  ihm  ferstamtlich
  angesetzten  noch  nicht  vollzogenen
  Thurmstrafe,  eine  viermonatliche
  Zuchthauostrafe  zuerkannt.

Am  4.  Aprik  wurden  verurthellt:
2.  Maria  Friderike  Leins,  von  Stuttgart,
  wegen  eines  dem  Betrage  nach
einem  großen  Diebstahl  nahe  kommen.
den  Funddlebstahls,  dann  wegen  wiederholter
  fortgesetzter  Unzucht  in  der  Restdenz-Stadt
  Seuttgart,  unter  Einrechnung
  eines  Theils  des  von  ihr  erstandenen
  Arrests,  zu  siebenmonatlicher
Zuchthausstrafe,  so  wie  zum  Ersatz  des
verursachten  Schadens,  auch  ihrer  Arrest-Azungs=
  und  :  der  übrigen  Untersuchungs-Kosten;


5.  Wilhelm  Pfaff,  von  Heßlach  bei
Stuttgart,  wegen  wiederholten  müßigen
Herumzlehens  und  Vertelns,  unter  Einrechnung
  eines  Thells  seines  erstandenen
Arreskes  zu  einjährisger  Zuchthaus-Krafe
  und  nachhersger  Einschlietung  in
einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprabter
  Besserung,  mindestens  aber  auf
die  Dauer  von  acht  Monaten,  so  wle
in  sämtliche  Untersachungs-Arreft,  und.
Azungs-Kosten;

4.  a)  Johann  Michael  Hertfelder,
Maurers  Sohn  von  Steinenbronn,

246

Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen
thátllcher,  und  mit  bewaffneter  Hand
versbter  Wiedersetzlichkelt  gegen  den
vormallgen  Scharfschäden  Hofacker,
von  Plattenhard,  und  den  Commun-Waldgänger
  Machol,  von  Bernhausen,
  auch  Entwaffnung  des  Hofecker,
neben  Bezahlung  seiner  Arrest-  und
der  Hälfte  der  Untersuchunge--Kosten
zu  vier  und  elnpalbmenarlcher
  Festungs--Arbelt;

b)  Johann  Michael  Hertfelder,  Kraͤ-mers
  Sohn  von  Steinenbronn,  negen
thätlicher,  mit  bewaffneter  Hand  verübter
  Wtdersetzlichkelst  gegen  den
Lormaligen  Scharfschützen  Hofacker  zu
Mlattenhard,  und  gegen  den  Commun-Waldgänger
  Machol  zu  Bernhausen,
wobei##ihm  auch  körperliche  Mißhand-=lung
  des  Hofacker  zur  Last  fällt,  sodann
  wegen  thätlicher  Wldersenlchkeit
  gegen  den  Waldgänger  Scheel,
von  Weldach,  und  den  Waldgänger
Welt,  von  Waldenbuch,  gleichfalls
mit  bewaffneter  Hand  neben  Ersatz
seiner  Arrest=  und  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher
  Festungs  =  Arbeit.

Am  6.  Aprlk  wurde:

5.  a)  gegen  Pbilipp)  Jakob.  Zipperer,

von  Döffingen,  Oberamts  Bbblingen,
        <pb n="255" />
        247

Am  15.  April  wurden  verurtheilt:
7.  Johann  Georg  Gerlach,  Taglbhner

wegen  wiederholten  Vagirens  und  Concubinats
  neben  dem  Erfag  seiner  Arrestund

  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  eine  drelmonatliche  Festungsstrafe
  und  nachherige  Einsperrung
  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  die  Dauer  von  sechs  Wochen;


b)  gegen  Beronika  Siegel,  von  Großbeppach,
  wegen  derselben  Vergehen,
unter  Einrechnung  einer  noch  nicht  bestraften
  zweiten  Scortation,  neben  dem
Ersas  ihrer  Arrest=  und  der  Hälfte
der  Untersuchungs=  Kosten  eine  dreimonatliche
  Zuchthausstrafe  und  nachberige
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu.  erprobter  Besserung,
  wenigstens  jedoch  auf  die  Dauer
von  sechs  Wochen  ausgesprochen.

Am  11.  April  wurde:

#.  Gottlieb  Schnepf,  Schreiners-Junge

von  Bbblingen,  wegen  dritten,  großen

vund  ausgejeichneten  Diebstahls,  neben
dem  Ersatz  des  Schadens,  auch  der

Arrest-  und  Untersuchungs-  Kosten  mit

achtmonatlicher  Festungb-Arbeit  und

nachheriger  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus

  bis  zu  erprobter  Besserung,

und  wenigstehs  auf  die  Dauer  von  vler

Monaten  bestraft.

von  Well  im  Dorf,  Oberamts  Leonberg,
wegen  mehrerer,  längere  Zeit  hindurch
fortgesezter  Wald-Erzesse  und  Verheerungen,
  unter  Berücksichtigung  der  schon
früher  wegen  Eingriffs  in  fremdes  Elgenthum
  erstandenen  bedeutenden  Strafen,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz
  zu  sechsmonatlicher  Zuchtbausstrafe
  und  nachberiger  Einschließung
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
  Besserung  und  wenigstens  auf
die  Dauer  von  drei  Monaten;

8.  der  zu  Neckarsulm  in  Untersuchung  gekommene

  Johann  Georg  Ammon,  von
Göggingen,  Oberamts  Gmünd,  wegen
großer  Geld-Veruntreuung,  anderer  Betrügerelen
  an  obrigkeitlichen  und  Private
Personen,  und  wegen  Lügens  vor  Gericht,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz

  zu  viermonatlicher  Zuchtbausstrafe

  als  Hofschäffer.
Am  13.  April  wurde:

9.  der  Johanne  Maper,  von  Stuttgart,

wegen  kleinen,  aber  wiederholten  Diebstahls,
  so  wie  wegen  wiederhelter  gewerbsmäßiger
  Unzucht  neben  dem  Ersastz
des  Schadens  und  Bezahlung  der  Untersuchungskosten
  eine  brei  und  einhalbmonatliche
  Zuchthausstrafe  und  nach-
        <pb n="256" />
        248

berige  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  bis  zu  erprobten  Besserung,
wenigstens  jedoch  auf  die  Dauer  von
IlMwei  Monaten  zuerkannt.

Am  215.  April  wurde:

10.  Stephan  Müller,  von  Sulzbach,
Oberamts  Baknang,  wegen  wiederholter
  vielféltiger  Fälschung  und  Vagabundität,
  auch  wegen  Betrugs,  neben  Bezahkung
  der  Arreste  und  Untersuchungs-Kosten
  mit  viermonatlicher  Zuchtbausstrafe
  und  nachheriger  Einschließung
in  ein  Zwangs=  Arbeltshaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenlgstens  aber  auf
die  Dauer  von  vier  Monaten,  be-2.

  die  zu  budwigsburg  in  Untersuchung
gekommene  Sophie  Hipp,  von  Wahlbeim,
  Oberamts  Besigheim,  wegen  zwar
kleinen  und  ersetzten,  aber  wiederholten
und  ausgezeichneten  Diebstahls,  wegen
Unzucht  in  der  Resldenz-Stadt  budwigsburg,
  und  wegen  Vagabundität,  auch
injuribsen  Benehmens  vor  Gerlcht,  neben
  Bezahlung  ihrer  Arrest-Azungs--  und
Wetel  der  Untersuchungskosten  zu  sechszehenmonatlicher
  Zuchthausstrafe  und
nachheriger  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  jedoch  auf  die  Dauer  von
einem  Jahr.

Am  238.  März  —  7.  April  wurde:

13.  gegen  den  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
  gekommenen  Cioll  -Festungs-Sträfling
  Joseph  Hauser,  von  Liebelegt.


Am  27.  April  wurden  verurtbeilt:
11.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung

gekommene  Matthias  Weller,  von
Schnalth,  Oberamts  Schorndorf,  wegen
zwar  kleinen  und  einfachen,  aber  im
rechtlichen  Sinne  vicrten  Diebstahls,
ferner  wegen  Vagirens,  neben  dem  Ersatz
  des  Schadens  und  Bezahlung  der
Arrest=  und  Untersuchungskosten  zu  zehnmonatlicher

  Zuchthausstrafe  und  nachberiger

  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  die  Dauer  von  fünf
Monaten;

nau,  Oberamts  Tettnang,  erkannt:  daß
derselbe  wegen  Entweichung  vom  Straf-Dlate

  neben  Bezahlung  seiner  Arrests

und  sämtlicher  Untersuchungskosten  über
die,  von  ihm  in  Folge  früherer  Straf-Erkenntnisse
  noch  zu  erstehende  Festungs-Arbeitsstrafe
  von  drei  Jahren  sieben
Monaten  und  zoblf  Tagen  zu  der  gesetzlichen
  Strafe  von  achtzig  Stockstreichen,
  zwel  Tage  binter  einander  je  vierqjig,
  und  zu  einer  weitern  Festungsstrafe
ven  drei  Jahren  verurtheilt  seyn  soll.
        <pb n="257" />
        Se.  Koͤnigl.  Majestät  haben  jedoch
auj  den  Hoͤchstdenselben  erstatteten
Vertrag  zu  genchmigen  geruht,  daß  die
rem  Haufer  zuerkannten  achtzig  Stockstreiche

  gmädigst  erlassen  seym  dagegen  aber
es  bei  dem  gesetzlichen  Straf-Zusatze  einer

dreijéhrisen  Festungs-Arbeit  verbleiben,
  und  eine  Milderung=  dieser

Strafe  von  dem  Wohlverhalten  des

Etraͤflings  abhaͤngig  seyn  solle.

Am  25.  April  wurde  ferner:

14.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommenen  Catharina  Gbhru  ng,  von

Bietigheim,  Oberamis  Besigheim,  wegen
  fortgesetzter  Hausdleb  stähle,  und  rines

  gemeinen  Diebstahls  und  Betrugs.

neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=  und  Untersuchungskosten,
  so  wie  neben  Ersatz

alles  Schadens  elne  viermonatliche
Zuchthausstrafe  zuerkannt.

Am  29.  April  wurden  verurtheilt:
15.  der  zu  Maulbronn  in  Umtersuchung

gekommene  Johann  Georg  Bensinger,
  von  Stammbeim,  Oberamts  Ludwigsburg,
  wegen  Betrugs  und  7-binats,
  neben.  Bezahlung  von  :  der
Untersuchungskelten,  zu  drei  und  ein
balbmonatlicher  Festangs=  Arbeitsstrafe



16.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Stuttgart

  in  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Rupp,  von  Schwieerdinoen,
Oberamts  Ludwigsburg.,  wegen  mehrere
Jahre  bindurch  fortgesetzten  Conkubinats
neben  Bezahlung  der  Hälfte  der  Untersuchungskosten
  zu  olermonatlicher
Festungsarbeit.

a.)  Cioll  =  Senak,

1.  In  der  Appellätionssache  von  dem  vor-  Erkenntniß  vom  15.  März  und  publ.

maligen  Oberamisgerichte  Heikbronn,  den  :.  April  unter  Vergleichung,  der
wischen  der  Kiniglichen  Ober-  Ficanz=  Kosten  belder  Instanzen  reforwirt,
Kammer,  Vorkl.  Nachbekl.  Antin,  und  Am  2e.  April  wurde:

v  3.  in  der  Agpellotionssache  von  dem  Stadtgerichte
  Sturtgart  zwischen  dem  Adveotaten
  Moser  daselbst,  als  Contradictor,
Gnd  dem  Senator  Nitlrer  ebendaselbst,
o#ls  Güterpfleger  in  dem  Kaufmann  Weck-2



Anton  Gros  und  Consorten  zu  Sontbeim,
  Worbekl.  Nachkl.  Aten,  Zehend-Pacht-
  Recht  in  der  Vor-  und  Schadloshaltung
  in  der  Michklage  betreffend,
wurde  das  Urihell  vorlhet  ·  Jostanz  dunch
        <pb n="258" />
        260

herlin'schen  Gante,  Laten,  Anten,  resp.
Querulaten,  und  der  Kaufmann  Weckherlin'schen
  Ehegattin,  gebernen  Renz,
Emin,  Alin,  resp.  Querul  zutin,  verschiedene
  im  Gant  eingeklagten  Beibringens-Forderungen
  betreffend,  das  unterrichterliche
  Urtheil  theils  beststigt,  theils
abgeändert,  theils  cassirt,  unter  gegenseitiger
  Aufhebung  der  Prozeß-Kosten
dieser  Instanz.

An  demselben  Tage  wurde:
5.  Iin  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Maulbronn
zwischen  Jakob  Vollmer  in  Schözingen,
als  Pfleger  des  ledigen  Michael  Haberkorn
  daselbst,  und  dessen  Consorten,  Bekl.
Produkten,  Anten,  und  Catharina  Hof,
Friedrich  Bellons  Ehefrau  zu  Oetisheim,
und  deren  Consorten,  Kl.  Producenten,

Aten,  die  Aufhebung  eines  Vergleichs

wegen  Erbfolge  betreffend,  die  gegen  das
am  1°0.  Sept.  1318  ausgesprochene  Urthell
  erster  Instanz  eingelegte  Berufung.
wegen  Mangels  eliner  gegründeten  Beschwerde
  per  Decr.  verworfen,  und  dle
Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verurtbeilt.

An  demselben  Tage  wurde:

und  Johannes  Schopper  und  Albrecht
Gänzlens  Ehefrau  daselbst,  Bekl.  Aren,
Erbschafts-Abrechnung,  jetzt  Wieder=Einsetzung
  in  den  vorigen  Stand  gegen
ein  oberamtsgerichtliches  Erkenntniß  berreffend,
  die  von  der  Kl.  wider  das  Urtheil  des
Oberamtsgerichts  Eßlingen  vom  18.  Juni
vorigen  Jahrs  eingewandte  Berufung
wegen  mangelnder  Appellatlons-Summe
als  vor  den  Gerichtshof  nicht  erwachsen
von  Amtes  wegen  per  Decr.  abgewiesen,
und  die  Autin  in  die  Kosten  dieser  Instanz
  verurthellt.

An  demselben  Tage  wurde:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Cannstadt  zwischen  Johann
Jgkob  Falch  zu  Eßlingen,  als  Pfleger  des
verschollenen  Johann  Georg  Ulmer,  Kl.,
Anten,  und  Georg  Ludwig  Süpflen  zu

Obertürkheim,  Bekl.,  Aten,  eine  Schuldferderung

  betreffend,  die  von  dem  Kléger
  wider  das  oberamtsgerichtliche  Erkenntniß
  vom  30.  August  vorigen  Jahrs
eingewandte  Berufung  wegen  versäumter
  Mohhfist  der  Beschwerden=  Einführung
  von  Amtes  wegen  per  Decr.  für
verlassen  erklärt,  und  der  Ane  in  die

IA  dieser  Instanz  verurthellt.

(6.  In  der-Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerlchte  endulgsburg

in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Eßlingen  zwischen  Anna
Maria  Maier  zu  Köngen,  Kl.  Antin,
        <pb n="259" />
        261

wischen  Christiane,  des  Rechnungs-Re-  vom  32.  Febr.  vorigen  Jahrs  eingewandte
visrs  Baumann  in  Ellwoangen  Ehegzat=  Berufung  wegen  versäumter  peremtoriun,
  geb.  Blaich,  desgleichen  Friderike,  scher  Frist  zu  Einreichung  des  Beschwerdet
  Handelsmanns  Mayer  in  Hall  Ebe-  den-Libells  von  Amtes  wegen  per  Decr.
zanin,  geb.  Blalch,  unter  dem  Bei-  für  verlassen  erklärt,  und  der  Ant  in  die
stand  ihrer  Ehegatten  als  gesewzlicher  Prozeß-Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.
Kriegsobgte,  Kl.,  Antinnen,  und  dem  Ampdemselben  Tage  wur  de:

Firber  Christian  Ludwig  Schneider  zu  3.  in  der  Appellationssache  von  dem  vorikudwigsburg,
  Bekl.,  Aten,  die  Nich-  gen  Oberamtsgerichte  Heilbronn  zwischen

tigkeit  eines  Testaments  betreffend,  wur-  der  Freiherrllch  von  Gemmingen'schen
de  vermege  Beschlusses  vom  2o.  und  Fidelcemmit=  Administration  zu  Guttenvubl.
  29.  März  d.  J.  die  von  der  Mit-  berg,  eiquldantin,  Antin,  und  Abra-Ancin
  Cbristiane  Baumann  ergriffene  ham  Stelner  zu  Bonfeld,  als  Gant-Arpellation
  wegen  Mangels  einer  ge-  güterpfleger  des  Friederich  Wagner,
gründeten  Beschwerde  von  Amtes  wegen  Liquidaten,  Aten,  elne  rückständige  Caverworfen,
  und  die  von  der  Mit-Antin  Pastal-Zins.-Forderung  betreffend,  die
Friderike  Mayer  eingewandte  Berufung  Appellation  in  Betreff  des  zweiten  Dunkts
wegen  versäumter  Nothfrist  zu  Einrel-  der  ergrisfenen  Berufung,  nämllch  der

ung  der  Beschwerde-Schrift  für  ver-  solldorischen.  Verbindlichkeit  der  Wistwe
lassen  erklärt,  unter  Verurtheilung  bei-  des  Gemein-Schuldners  Wagner,  weder
  Anrinnen  in  die  in  dieser  Instanz  gen  Mangels  einer  gegründeten  Be,
dem  Aten  verursachten  Prozeh-Kosten.  schwerde  von  Amtes  wegen  verworfen,  und

Am  1)7.  April  wurde:  die  Antin  in  dle  Erstattung  der  dem

7.  in  der  Arpellatlonssache  von  dem  vor-  Aten,  verursachten  Kosten  verurtheilt.

maligen  Oberamtsgerichte  Stuetgart  zwi=  9.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberschen
  Andreas  Scheuringer  zu  Echter-  amtsgerichte  Waiblingen  zwischen  Jakob
dingen,  Bekl.,  Anten,  und  Anton  Heim-  Friedrich  Hfer  zu.  Winnenden,  Bekl.,

berger  zu  Bbttingen,  Oberamts  Ne-  Anken,  und  dem  Mezger  Georg  Friedarsulm,
  Kl.,  Aten,  Herausgabe  zuviel  derich  Schaad  von  da,  Kl.,  Aten,  eine
empfangenen  Geldes  betreffend,  die  ge-  Darlehens-Fordernug  betreffend,  wurde

zen  den  exfürlchterlichen  Beweko-Bescheid  „die  Berufung  des  Bekl.  Amen  gegen
        <pb n="260" />
        15)

das  unterrchterliche  Erkenntniß  vom  -.
Nov.  1819,  vermöge  Beschlusses  vom
19.  Febr.,  und  Fxubl.  den  25.  Merz
dieses  Jahrs  wegen  Versäumnisses  der
zu  Einreichung  der  Beschwerd“-Schrift
vorgeschriebenen  Relhfrist  von  Amtes-wegen
  für  verlassen  erklärt,  und  der  Ant
in  die  Kosten  dieser  Jostanz  verurtheilt.
0.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Marbach  zwischen
  Conrad  Rcuter,  von  Koernwestheim,
  Kl.,  Nachbekl.,  Nten,  und  Jakob
  Wagner,  von  Hbpfigheim,  Bekl.,
Mochkläger,  Aten,  elnen  Strohlieferungs=Accord
  betreffend,  wurde  vermige  Beschlusses
  vom  29.  Febr.  und  publ.  den
19.  März  dieses  Jahrs  die  von  dem
Kl.  und  Nachbeklagten  gegen  den  erstrichterlichen
  Bescheid  vom  9.,  Mal  1315
eingewandte  Berufung,  sowohl  wegen
Mangels  in  der  Form  und  an  der  Summe,
  als  weil  dieselbe  gegen  ein  Inhäslo-Erkenntuiß
  gerichtet  ist,  von  Amtes  wegen
  verworfen,  und  der  Ant  in  die  Kosten
  dieser  Instanz  verurtheilt.

Am  27.  April  wurde:

11.  In  der  Wechselklagsache  des  Gäsigckerd

Ludwig  Jakob  Schwaderer  zu  Stuttgart
  gegen  den  Kammerherrn,  Freihete#
wvon  Wechmar  zu  Ludwigsburg,  #ine
Schuldforderung  von  1670  fl.  berreffend,

  der  Bekl.  zu  Bezahlung  detielben

  nebst  Zinsen  K  5  PpCt.  vom  1.
Ian.  1819  an,  auch  der  Schäden  und
Kosten  verurtheilt.

17.  In  der  Avppellationssache  von  dem

Oberamtsgerichte  Sturtgart  zwischen  Jebann
  Schlecht,  von  Echterdingen,  Brkl.,
Anten,  und  Christoph  Wolfs  Winne,
von  Mbbringen,  Kl.,  Atin,  Schuldferderung
  betreffend,  wurde  vermbge  Beschlusses
  vom  17.  und  publ.  den  23.
März  d.  J.,  die  von  dem  Bekl.  gegen
das  unterrichterliche  Erkenntniß  vem
25.  Oct.  1819  ergriffene  Appellation,
da  die  Beschwerde-Schrift  innethalb
der  gesetzlichen  Nothfrist  nicht  eingekommen
  ist,  unter  Verurtheilung  des  Anten
  in  die  Kesten  dieser  Instanz  per
Decr.  für  verlassen  erklärc.

II.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.

u.)  Criminol=  Senat.

Am  6.  Aprik  ist:
1.  Friedrich  Bek,  kediger  Flaschner  von

Tübingen,  wegen  mebrerer  klelnen  und
dinfachen,  im  rechtlichen  Sinne  ersten
        <pb n="261" />
        Dichstäble  zu  sechs  monatlich  n  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  zum  Ersatz  des
gestifteten  Schadens,  Lauch  zu  Erstattung
seiner  Haft=  und  sämtlicher  Untersuchungskosten
  verurtheilt  worden.

Am  7.  April  wurden:

2.  Andreas  Luger,  von  Luͤzenhardt,  Oberamts
  Horb,  und  Margaretha  Schmildin
  von  da,  wegen  ehebrecherkschen  Concubinats,
  beide.  zu  fünfmonatkicher
Zuchth  ausstrafe,  so  wie  zu  Erstattung
ihrer  Arest=  Azungs=  und  der  Hälfte
an  den  Untersuchungskosten  verutthellt;

3.  der  zu  Urach  in  Untersuchung  gekommene
  Johann  Georg  Steßle,  von  Jesingen,
  Oberamts  Sulz,  wegen  Thellnahme
  an  einem  Schaf-Dilebstahl-,  in
Betracht  der  von  ihm  schon  feüher  ween
  Diebstahls  erstandenen  Crimlnal=Strafen,

  neben  der  Verbinblichtelt  zum
Ersatze  des  Schadens  und  #der  Untersachungskosten
  zu  ach  tmonatlicher
Zuchthaussktrafe  und  nachheriger  wenigstens
  viermonatlicher  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeitshaus  verurthellt.
Am  10.  Aptil  wusde:

4.  derledige  Bauernknecht  Christian  Willmer,
  von  Frommern,  Hberamts  Balingen,
  wegen  Unterschlagung  und  Vagirens
  in  Betracht  der  von  ihm  wegen
Vermögens-Beclmeächtigung  schon  fräa655



her  erstandenen  Criminal-Strafen,  neben
der  Verbindlichkeit  zum  Ersotz  des  Schadens,
  so  wle  der  Arrest-  und  Untersuchungskosten,
  zu  zwelmonatlicher
Zuchthausstrafe  mit  Willkomm  und  nachberiger

  Einschließung  in  ein  Zwangs=Arbeitshaus

  auf  wenigstens  zwei  Monate,
  verurthellt.

Am  13.  April  ift:

5.  Iin  der  Untersuchungssache  gegen  den

cewesenen.  Bürgermeister  Michael  Beilbarz,

  von  Glatten,  Oberamts  Freudenstadt,

  erkaunt  worden,  daß  zwar  der
Verdacht  einer  Veruntreuung  dffevtliecher,
  selner  Verwaltung  anvertraut  gewesener
  Gelder  als  unerwiesen  zu  berubbeen

  habe,  dagegen  derselbe  wegen  unordentlicher

  Rechnungs-Führung,  insbesondere

  durch  unterlassene  Aufzeichnung  der
an  selne  Kasse  vorgeschossenen  und  sofort

lich  wleder  ersetzten  Gelder,  unter  Einkrechnung
  einer  durch  wehrfäliige,  im
Verlauf  der  Umersuchung  verübte  Uncebührnisse

  vervlrkten  Ordmengsstrafe,

mit  einer  Geldbuße  von  15  Reichsthalern
  belegt,  zu  Bekleidung  elner  vervechnenden
  Stelle  für  unfähig  erklärt,
auch  zum  Ersatz  des  auf  396  fl.  45  kr.
17  hl.  richtig  gestellten  Kassenrests  samt
Zinsen,  so  wie  zu  Erstattung  sämtlicher
Untersuchungskosten,  verurthellt;
        <pb n="262" />
        b.  Carl  Lupp,  von  Tübingen,  wegen  Wi-–



dersetzlichkeit  gegen  das  Polizei-Personal
und  verübter  schwerer  Real-Injurien
gegen  elnen  Stadtsoldaten,  neben  der
Verbindlichkelt  zu  Vergütung  der  Unkosten
  mit  viermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt  worden.

Am  14.  April  wurde:

.  der  zu  Herrenberg  in  Untersuchung  gekommene

  Johann  Martin  Knecht,  von
Dörnach,  Oberamts  Tübingen,  wegen
dritten  großen  und  gualisiziktten  Diebstabls,
  neben  der  Verblndlichkelt  zum
Crsatz  des  Schadens  und  zu  Erstattung
seiner  Arrest=  Azungs=  und  sämtlicher
Untersuchungskosten  zu  zweljährisger
Zuchthausstrafe  mit  derbem  Willkomm,
und  zu  nachheriger  wenigstens  einjähriger
  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  verurthellt;

8.  der  suspendirte  Sttlftungs.=  Rechnungs-Reolser

  Rerer  zu  Horb,  wegen  olelfältiger
  Verletzung  wesentlicher  Amts-Pflichten
  durch  Erstattung  falscher  Arbelts-Rapporte
  und  Rechnungs-Zustands-Berlchte,

  welche  sich  derselbe  zur  Bedeckung

  der  ihm  weiter  zur  Last  fallenden,
  der  erhaltenen  Warnungen  und

Zurechtweisungen  ungeachtet  fortgesetzten

unverantwortlichen  Verscumnisse  und  groben
  Fahrläßlekeirn  lm  Di#nste  erlaubt

284

bat,  dann  wegen  anderer  grober  Unordnungen,
  womit  er  geständlgermeßen  zum
Theil  die  gleiche  Taͤuschung  der  vorgtsetzten
  Behoͤrden  uͤber  den  Zustand  seiner
Prob--Geschaͤfte  und  die  Hintertrelbung
ihrer  zweckmaͤßigen  Anordnungen  versucht
bat,  neben  der  Berbindlichkeit  zu  denjenigen
  Ersatz-Leistungen,  welche  von  der
competenten  Administratio-Behdrde  werden
  bestimmt  werden,  unter  Vorbehalt
eines  Straf-Zusatzes  für  den  Fall,  daß
sich  noch  ein  durch  seln  Verschulden  den
Stüftungen  zugegangener  und  durch  die
inbehaltene  Besoldung  nicht  verglichene

bedeutender  Schaden  ergeben  sollte,  mit

Entlassung  von  seinem  Amte  und  Unfähigkelts-Erklärung
  zu  Bekleidung  elner
bihern  aufsehenden  und  selbstständigen
Stelle  bestraft,  auch  in  sämtliche  Untersuchungskosten
  verurtheilt;

9,  der  vormallge  Freiherrlich  von  Uechtriy'sche

Dlatzmelster  Johann  Baptist  Rapp,  von

Schramberg,  Oberamts  Oberndorf,
wegen  Unterschlagung  einer  bedeutenden
Summe  ihm  zur  Verwaltung  anvertrauten
  Geldes  mit  Rücksicht  auf  einige  lhm
zu  statten  kommende  mildernde  Umstände,

  neben  der  Verbindlichkeit  zum  vollen

Schadens-Ersatz  und  zu  Erstattung  der

Untersuchungskosten,  mit  soch  smonatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe  bolegt.
        <pb n="263" />
        255

Am  127.  April  ist:  12.  der  ledige  Heinrich  Kicherer,  von
10.  der  Kastenknecht  Johann  Georg  Ber-  Mezingen,  Oberamts  Urach,  wegen  wieger,
  von  Meßstetten,  Oberamts  Balin=  derholten,  theils  versuchten,  theils  vollgen,
  wegen  Unterschlagung  eines  Erldses  brachten  Diebstahls  zu  einjáhriger
von  19  fl.  13  kr.,  für  eigenmächtig  von  Zuchthausstrafe  mit-Willkomm  und  zu
dem  Kasten  verkaufte  Früchte,  ferner  nachheriger,  wenigstens  sechsmonatwegen
  grober  Verletzung  seiner  Dienst-  licher  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Ar-IJnstruction
  durch  unterlassene  zeitige  Mel-  beltshaus,  auch  zu  Erstattung  sämtlicher
dung  des  Verkaufs  eines  bedeutenden  Haft-Azungs=  und  Untersuchungskosten
Quantums  Haber  und  dessen  Abgabe  verurtheilt.
ohne  baare  Jahlung,  dann  wegen  anderer  Am  386.  April  ist:
Unrichtlgkeiten  und  Unordnungen  in  Ver=  35.  der  Wannenmacher  Michael  Keller,
sehung  seines  Amts  und  Fährung  seiner  vom  Locherhof,  Oberamtsgerlchis  Nott-Register,
  neben  der  Verbindllchkelt  zum  weil,  wegen  miltelst  nschtlichen  Haus-Ersatz
  des  Schadens  und  sämtlicher  Un-  friedens-Bruchs  und  in  Genossenschaft  vertersachungskosten
  mit  Entsetzung  von  sei-  übter  grober  Körper-Verletzung  zu  einer
nem  Amte,  Unfählgkelts-Erklärungzu  Be-  fünfmonatlichen,  und  dessen  Sohn
kleidung  einer  dffentlichen  Stelle  und  vier-  Jobannes  Keller,  wegen  gleichen  Verwoͤchigem
  Festungs-Arrest  mit  ange-  gehens  zu  viermonatlicher  Festungsmessener
  Beschäftigung  bestraft  worden.  Arbeitsstrafe  verurtheilt,  eine  Entschei-Am
  27.  April  wurde:  dung  über  den  Kostenpunkt  aber  noch
11.  der  zu  Nagold  in  Untersuchung  gekom-  ausgesetzt  worden;
mene  Johann  Riedlinger,  von  Thum=  44.  der  zu  Reuttlingen  in  Untersuchung  gelingen,
  Oberamts  Freudenstadt,  wegen  kommene  Johann  Georg  Reß,  von  Mbsmehrerer
  Diebstähle,  worunter  ein  gesetzlich  singen,  Oberamts  Rottenhurg,  wegen
großer  und  zwel  ausgezelchnete  begriffen,  eines  zwar  kleinen  aber  wiederholten  und
sodann  wegen  Ehebruchs,  so  wie  endlich  ausgezelchneten  Diebstahls,  neben  der

wegen  frechen  Läugnens  vor  Gericht,  mit  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  seiner  Arresteiner
  einjährigen  Festungsstrafe  belegt,  Ajungs=  und  sämtlicher  Untersuchungsauch
  zu  Erstattung  seiner  Arrest=  und  kosten,  mit  viermonatlicher  Zuchtsämtlicher
  Untersuchungskosten  verurtheilt;  pausstrafe  nebst  Willkomm  belegt  worden.
        <pb n="264" />
        2.)  Civil-Senat.

Am  5.  April  wurde:

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg
  zwischen  Johann  Martin  Schöberle,
von  Thailfingen,  Beklagten,  Anten,  und
Jehann  Georg  Egeler  von  da,  Klger,
Aten,  elne  fubsidiarische  Klage  betreff#end,
  das  erstrichterliche  Urtheil  bestärigt
und  Appellant  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
  verfällt;

#a.  das  in  der  Appellationssache  von  bem
Oberamtsgerichte  zu  Urach  zwischen  Samuel
  und  Friedrich  Lieb,  von  Dettingen,

  Beklagten,  Anten,  und  Deter

Rath  dafelbst,  Kläger,  Aten,  Entschábigungs-Ansprüche
  betreffend,  angebrachte
Gesuch  um  Restktution  gegen  die  Verséumung
  der  Appelletions-Fatalien  als
unbegründer  von  Amtes  wegen  verworfen;
3.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Sulz  zwischen  Frieverich
Haigis,  Bärenwirth  in  Holzhausen,
Beklagten,  Anten,  und  der  Ebefrau  des
Kaufmanns  Gottlieb  Vaihinger  zu  Sulz
cum  curatore,  Klágerin,  Atin,  Schuldsorderungen
  betreffeub,  wegen  Versänmung
  der  Nothfrist  zu  Einreichung  der.
Beschwerde-Schrlft,  die  gegen  ein  Erkenniniß
  der  Kbnigl.  Justiz-Retardaten=Cemmission
  ergriffene  Berufung,  unter

Verurtheilung  des  Axppellamen  in  die
dadurch  veranlaßten  Kosten  für  verl  assen
erkannt.

Am  2.  April  ist:

7

4,  das  im  Wege  des  Rekurses  angebrachte

Gesuch  des  Bierwirths  Peter  Wehle,
don  Grünmektstetten,  um.-  Aufbebung
des  von  dem  Oberamtsgerichte  zu  Herb
ausgesprochenen  Gant--Erkenntnisses  durch
Ordination  erledigt  worden.

Am  1.  April  wurde:

5.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg,
als  Remissions  =  Gericht  zwischen  dem
Weingärtner  Jakob  Walblinger,  von  Tübingen,
  Kläger,  Anten,  und  den  Mitgliedern
  des  im  Jahr  :794  bestandenen
Stadtgerichts  daselbst,  Beklagten,  Aben,
elne  Subsidiar-Klage  betreffend,  dke  ergriffene
  Berufung  wegen  versumter
Nothfeist  zu  Anmeldung  der  Appellation,
unter  Berurthelilung  des  Anten  in  die
Kosten  dieser  Instanz  weggewiesen;

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerschte

  zu  Urach  zwlschen  Simon

Leuze,  nebst  Johannes  Rall  von  Chnintzen,

  Beklagten,  Anten,  Wieder-Anten,

  und  dem  Martin  und  Jakob  Maier

daselbst,  Klägern,  Aten,  Wleder-Aten,

Dienstbarkelt  einer  Einfahrt  betreffend,
*
        <pb n="265" />
        257

die  ergriffene  Berufung  wegen  versäum-  amtsgerichte  zu  Freudenstadt  zoischen
urNothfrist  zu  Einreichung  der  Be-  Jung  Martin  Schmelzle  in  Hailwanscbwerdeschrift
  fär  verlassen  erklärt  und  gen,  Kléger,  Anten,  und  Christian  Die-Ant
  in  die  dadurch  verur  sachten  Kosten  terle  doselbst,  Beklagten,  Aten,  einen
verfällt;  Kauf-Conteunt  beieffend,  die  ergrissene
.  in  der  Appellatienssache  von  dem  Ober=  Berufung  wegen  Versäumung  der  geemtsgerichte
  zu  Tunlingen  zwischen  dem  setzlichen  Rothfrist  zu  Einreichung  der
Hmdlungs-Hauds  Harpprecht  und  Hau-  Beschwerdeschriff  unter  Vevurtheilung
eisen  in  Stuttgart,  blauidanten,  Anten,  des:  Aimnen  ————1—i

and  den  ihm  n  der  Gamsache  des  Con-  fuͤr  nerbassen  exklaͤrt.

diters  Joh.  Montin  Kohler  zu  Tutlingen  sali  9.  Apt  il  rstt
durch  Prioritaͤts:  Urtheil  vorgesezten  Glaͤu-  0  dle  Appellatlonssache  von  dem  Oberbigern,
  Mit-  Liquidauten,  Aten,  das  amtsgerichte  zu  Horb  zwischen  Gotilieb

don  dem  Antischen  Theil  angebrachte  Schdck,  von  Herrenberg,  Kläger,  Anten,
Gesuch  um#  Restluution  gegen  das  am  Queorulanten,  ·  und,  dem.  Adlerwirth  Walz
26.  v.  M.  (Staats  -,und  Regierimgs-  in  Hochdorf,  Beksatzen,  Aten,  Aseru-Blatt
  S.  z.)  gefällte  Erkenn#tniß  als-  laten,  eine  Injurienklage  betvesfend,

unstatchaft  weggewlesen.  wegen  verspsteter  Einreichung  de  Be-Am
  22.  Aprll  ist:  schwerdeschrifr  scho  nicht  an  den  Gerichts-8.
  in  der  Appellationsfache  von  dem  vor-  bof  erwachsen  erkonnt,  in  der  Hauptmaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Rotten-  sache  aber  unter  Verwerfung  dor.  vorgeburg,
  zwischen  Anton  Hofmeister,  We-  brachten  Prozesstal  -Michtigkelten  das
ber  daselbst,  Beklagten,  Anten,  und  Jo-  Urtbeil  voriger  Instanz  beställget  und
seph  Ledermam,  Schornsteinfeger  von  Ant  Qnt  in  die  Kosten  dieser  Austanz
da,  Kläger,  Aten,  die  Benützung  eines  verurtheilt,  worden.
tzemeinschaftlichen  Hauses  betreffend,  das  Am  z.  April  istr

erstrichterliche  Urtheil  bestätiget  und  Ant  1.  in  der  Appellations  =  und  Nichtigkeitsin
  die  Kosten  dieser  Instanz  verunihellt  Klagsache  von  dem  Oberamtsgerichte  zu

werden.  Balingen  zwischen  dem  Gerichts-Ver-Am
  14-.  April  wurder  wandten  Schober  daselb!,  als  fleger
9.  in  der  Appellationssache  von  dem.  Hber-  des  verschollenen  Jakob  Eisele  von  da,

5
        <pb n="266" />
        Kliter,  Anten,  Querulanten,  und  den
Erben  des  Gerichts-Verwandten  Baumann
  daselbk,  Beklagten,  Aten,  Querulaten,
  den  Ersatz  elines  im  Gant  durchgefallenen
  Kapitals  beterffend,  die  ergrissene
  Berufung  wegen  unterlassener
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  innerbalb
  der  gesetzlichen  Nothfrist  für  verlassen
  erkannt,  die  erhobene  Nichtigkeitsklage
  aber  als  unbegründet  verworfen
und  Ant  in  die  dadurch  verursachten
Kosten  verfällt  worden.

Am  35.  April  wurde:

127.  in  der  Ationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Freudenstadt
zwischen  dem  Lindenwirch  Müller  und
Consortenm  von  Dornstetten,  Klägern,
Anten,  und  dem  Stadtmäller  Georg  Ulrich
  Saller  von  da,  Beklagten,  Aten,
eine  Wässerungs-Gerechtigkelt,  jetzt  die
Beobachtung  der  Appellatlons-Fbrmlichkelten
  betreffend,  der  von  dem  Nichter
voriger  Instanz  unterm  9.  Dez.  1816
ausgesprochene  Vorbescheld  dahin  abgeäudert,
  daß  es  bel  dem  von  dem  Untergangs-Gericht
  zu  Dornstetten  aln  àaa.  Mal
13,5  erbffneten  Urthell  sein  BVerbleiben
babe,  unter  Ausglelchung  der  Kosten.

Am  36.  April  lft:

15.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Täbingen

2188

zwischen  Johannes  Alcheler,  von  kustnau,
  Klaͤger,  Anten,  und  Jeb.  Walker
von  da,  Beklagten.,  Aten,  Zinslosung
betreffend,  das  erstrichterliche  Erkenntnij
bestätiget  und  Ant  in  die  Kosten  erster
und  zweiter  Instanz  verfällt;

14.  in  der  Appellarionssache  von  dem  gedachten

  Oberamtsgerichte  zwischen  Ich.
Schaol,  von  Lustnau,  Kläger,  Anien,
und  Johann  Walker  daselbst,  Beklagten,
  Aten,  Zinslosung  betreffend,  aef
glelche  Weise  erkannt#

15.  in  der  Appellationsfache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Freudenstadt  zwischen  dem
Soldaten  Helnrich  Gaiser  von  da,  Beklagten,
  Anten,  und  der  Anna  Maoris
Züflin  daselbst,  Klägerin,  Atin,  Prloat-Genugthuung
  und  Kinds=  Ernährung
betreffend,  die  eingewandte  Berufunz
wegen  Mangels  an  eincr  gegründeten
Beschwerde  weggewiesen  und  Am  nicht
nur  in  sämtliche  Kosten  verurtheilt,  sendern
  auch  wegen  der  vor  Gericht  vorgebrachten
  Lügen  mit  dreitägiger  Gefängnißstrofe

  belegt  worden.

Am  38.  April  wurde:

16.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Nagold  zwischen  der
Ebefrau  des  Alt  Fried.  Wurster,  von
Bernek,  Cum  curatore,  Klaͤgerin,  Antin,

und  dem  Schuseheißen  Christian  Dürr,
        <pb n="267" />
        euch  dem  Wurster'schen  Gant-Güterpfle=#Joha#n
  Georg  Ebret  daselbst,  Beklagten,
  Alen,  verschiedene  Entschaͤditgungsforderungen
  betreffend,  theils  das
erstrichterliche  Erkenn#niß  als  zum  Tpeil
auf  unrichtigen  factischen  Prämssen  beà59



rubend,  mittelst  Ordination  aufgeheben,
theils  die  Appellation  hinsichtlich  der
weiteren  Emschädigungsferderungen  weten

  Mangels  an  der  Appellations-Sume
me  abgeschlagen.  unter  Verurtheilung  der

Antin  in  die  Kosten.

177  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.

1.)  Criminarle

Am  4.  April  wurde:

1.  Catharina  König,  von  Königsbronn,
welche  bef  dem  Oberamteherschte  Heidenbeim
  in  Untersuchung  stand,  wegen  Conubinats,
  wegen  Wissenschaft  und  nachgefolgter
  Theilnahme  an  Diebstählen,
wegen  verübten  Ehebruchs  und  wegen
vorgebrachter  unerwiesener  Anschuldiguntgen
  gegen  elnen  Beamten  und  elnen
Mitbuͤrger,  zu.  fuͤnfmoo  natlicher  Zuchthausstrafe
  in,  Ludwigsburg  verurtheilt,
uͤbrigens  der  gegen  sie  vorgebrachte  Verdacht
  der  Kinds-Abtreibung  als  unerwiesen
beruben  gelassen;  zugleich  wurde  wegen
der  Kosten  und  des  Schadens-  Ersades
das  Angemessene  verfuͤgt;  *

2.  der  bek  dem  Oberamtsgerichte  Künlelsau
  in  Umcersuchung  gestandene  Sebastiaw
  Ehrlein,  von  Westernhausen,
Oberamts-Künzelsau,  wegen  verübterpociet
  kleinet  und  ausgezelchneter  Dieb-1



seph  Seifer,  v

Senat,

stähle,  welche  dessen  zweiten  Diebstahl
im  rechtlichen  Sinne  bilden,  neben  dem
Ersatze  des  Schadens  und  z  der  Untersuchungs-,
  quch  seiner  Haffkosten,  zu
n-mnW.  Festungsorbeit  vervriheilt
  ;  1

5.  der  bel  dem  Hberamtsgersche-  Aalen  in

Untersuchung  gekommene  Fubrmonn  Jovon
  der  Glashuͤtte  bei  Unterlochen,
  Oberamts  Aalen,  wegen  mehrerer
  bedeurender  Umerschlagungem  neben
dem  Schadens=  und  Kostens-Ersatze,
mit  slebenmonatlicher  Festungs-Arbelestrafe

  belegt.

Am  6.  Aeril  iftz:

5%  gegem  ben  bei  dem:  Oberämtsgerschte-Oebringen

  in  Üntetsuchung  gestandenen
Anton.  Doͤrr,  von  Pfedelbach  „dasigen

Oberamts,  wegen  Wanderbuchsfaͤlschung
and  BVerfertigung  eines  falschen  Siegels
zu  diesem  Behufe,  so  wie  wegen  mehr-
        <pb n="268" />
        fülrigen,  durch  Versetzung  und  Verkauf
fremder  ihm  anvertrauter  Uhren,  beganat
  nen  Betrugs,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens,  so  welt  er  nicht  schon  geleistet
ist,  auch  Zahlung  seiner  Hast  und  Unbtersuchungskosten,
  desgleschen  an  den
Kosten  der  gegen  Ludwig  Michael  Bauer
zu  Ernsbach  gepflogenen  Untersuchuͤng,

eine  sechsmonatliche  Festungsstrafe

ausgesarochen  worden.

Am  13.  Apeit  ist:

z.  der  Sichwavestesfig  Gerts  Bäble  er.
von,  Neuendork,  e  u#6  Aricher,  Wider.
evlichrein  auf  dein  L#boot  ge  gen  ben
ihn  begleitenden.  Gensb-#mes“  iu?  We.

buf  der  „Ausführung  seiner  verst  hten
Fluche“.  neben  der  Veruribeiluns  in  die
„Untersnchungskesten,  mit  elnem.  Sitafzusebe
  von  einer  elnitbeien  Zuchtbausstr
  afe  belegtz

6.  der  bel  dem  ateramisgerlche  peldenbeim
  in  Untersuchung  gestanpene  Heinrich
Widmann,  von  Nohel  wegeg  kleinen
  erstetew-obet.  yu  EX—  Sinne
dritten  Vebstahls  peben  bem“  Erset
der  Haft-  und  Unntersuchunzekosten-  zu
sechsmonatlicher  Festüngsstrafe  und
nachberiger  drelmonatlicher  Einsper= 



rung  in  eln  Zwangs=  Arbelte  haus  veruriheilt

  worden.

Am  18.  Aypril  wurde
7.  der  bui  dem  Oberamte  Heldenbelm  in
Umreersichung  gestamene  Johlnn.  Sepih,
von  Wirbeechtingen,  wegen  gewaltsamer
*  Bemächilgung  Elulger  seimm  Chefoele
juhzeehbrigen  Effecten,  fertgesetzter  Alutie,
  und  Mißhandlung  seines  Ehewelbs
und  selner  Schwiegermutter,  neben  der
.  Bezahlung  der  Untersuchungskosten  zu
"  zweimon  atlicher  Suchthausstrafe  in
Gotteszell,  unb  Machber#iger  seche#s#nat=Wicher
  Neclaslon  in  einem  Zwang  ·  inbeitshaufe;
  dann
s.  Joseph  Ruf,“  von  Hausen,  In  Gükin
ihm“  Hohenzoller  F.  Heihisgen  welcher
vBel'  dem  Dbekanzscherscher  r.hän,  An  Un-6
  tessuchung  stond,  toegen  Wtrugs  und
Fälschünt,  neben  dem  Schadend  -Ersabe
jSund  det  Beibbüurag  bet  Haft=  und  Um:
tersuchongbtostet  14.  i  onatlicher
Festliigs  Arbtitstrafe  8  nächherlher
Auswelfung  ous'  Nem  Rodnigl.  Staaten,
unter  Sirafandrehung  fär  den  Wiekeribesetrfal,
  veruriheilt.

Amn  20.  Avrit  wurde:
9.  2)  Johann“  Jacob  Scheurer,  von
Pluͤderhausen,  Obetanits  Welzbelm,
der  bei  dasigem  Oberaimtstzerlchte  in
Untersuchung  stand,  wegen  ehebrecherlschen
  Contublusts,  MiHhandlung  seinet
Ehechtibst  sh  wie  wegen  Téuschang  des
        <pb n="269" />
        ihm  vorgesetzten  Oberamts  bel  Ausstellung
  seines  Reisepasses  und  wegen
folscher  Vorspieglung,  zu  sech  smonatlicher
  Festungsstrafe,  und
b))  Friderike  Maorie  Agnes  Ganzborn,
von  Kannstadt,  wegen  ehebrecherischen
Concubinats,  mit  Einrechnung  eines
frühern  Unzucht-Vergebens,  zu  vier
und  einbalbmonatlicher  Juchthaus
  krafe  zu  kudwigeburg  verurtheilt.
auch  wegen  der  Kosten  und  bejugeweise
  des  Schadens-  Ersates  das  Geeignete
  verfügt.
An  demselben  Taßzig  wurden
10.  der  bel  dem  Oberamtsgerichts  Oebringen
  in  Untersuchung  gestandene  Schmlknecht
  Johann  Frledrich  Sebald,  von
Dehringen,  wegen  eines  in  Genossen
schaft  und  unter  erschwerenden  Umständen
  verübten  kleinen  Kirchendiebstahls,
und  zwelser  in  Genossenschaft  verübter
Kirchendlebstahls-Attentate,  so  wie  wegen
Betrugs,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens,
  der  Bezahlung  seiner  Haft=  und
der  Hälfte  der  Umtersuchungskosten,  zu
sechsmenatlicher  Festungsstrase  verurtbeilt.

Am  35.  April  ift:
11.  gegen  den  Schullehrer  Christoph  Velte,
ven  Eltershofen,  Oberamts.  Hall,  der
bei  dasigem  Oberamtsgerichte  in!  Unter-61:„



suchung  kam,  wegen  verübten-  Ehebruchs
und  wegen  Unzuch"-Vergehens  mlt  einem
unverheiratheten  Mädchen,  neben  dem
Verluste  seiner  Schullehrers-Stelle,  eine
dresmonatlichei  Festungsstrafe  mit
einer  seiner  schwächlichen,  und  kränklichen
Kbrperbeschaffenheit  angemessenen  Arbeit,
und  eine  Geldstrafe  von  2o  fl.  erkannt,
guch  wegen  der  Koͤsten  das  Sachgemaͤße
angeordnet  worden.

Am  27.  April  ist:

18.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

acheldenbelm  iyn  Untersuchong  gestandene

„DJobannesa  ·  Man  neo,  von  Zang,  Oberamts,
  Heldenheim.,  wegen  wlederholten
Querulirens  und  Wiederanhängigma-Dung
  selner  längst  untersuchten.  und  als
frivol  erfundenen  Denunciationen,  auch  der
dabei  sich.  neuerdings  schuldig  gemachten
#erlsumderischen  und  injurlhsen  Auefelle
gegen  seine  Vorgesetzte,  besenders  den
Oberamtmann  Migling  in  Heidenhelm,
neben  Bezahlung  der  Untersuchungskosten
zu  siebenmonatlicher  Suchibausstrafe
iu  Markgröningen  verurtheilt  w##rden.

An  demselben  Tage  ist:

„3.  gegen  Johann  Repomuk  Strobel,
von  Dorfmerkingen,  Oberamts  Neresbeim,
  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  daselbst
  in  Uncersuchung  stand,  wegen  eines
großen,  und  in  mehrfacher  Beziehung
        <pb n="270" />
        264

ensgezeichneten  Dlebstahls,  zweser  klesver
und  gualisieirter  Diebstähle,  und  eines
kleinen  einfachen  Diebstahls,  welche  bes  ihm
das  erste  Diebstahls-Bergehen  im  rechtlichen
  Sinne  ausmachen,  neben  Bezahkung

  sämtlicher  Kosten  und  dem  Ersogze
des  Schadens,  eine  zehnmonatliche

Festungs-Arbeitsstrofe  ausgesgrochen  worden.



a.)  Cioll=  Senat.

Am  5.  April  wurde:
2.  In  der  Rechtssache  erstr  Instanz  zwischen
  dem  Hofgerichts=  Ralb  Dr.  Pilger
zu  Gleßen,  Kl.  und  dem  Herrn  Füärsten
zu  Hohenlohe-Oehringen,  Bekl.,  hopethekarische
  Ansprüche  betrreffend,  dem
klagenden  Dheile  mittelst  Bescheids,  die
Bestellung  einer  Caution  auferlegt.

Am  12.  April  wurde:
a.  in  der  Nlchtigkeits-Klagsache  vom  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Crallsheim
zwischen  der  Aleranderreuther  Sorletät,
im  Stab  Jarthelm,  Oberamts  Cralls=Felm,
  Bekl.,  Onten,  und  den  Amtsrath.
Fenk'schen  Rellkten  zu  Ansbach,  Kl.,
LQaten,  Schuldforderung,  nun  Erklärung.
der  Rlchtigkeit  des  unterrichterlichen  Verfohrens
  und  Erkenn#nisses  betreffend,  das.
Erkenntniß  vom  :1.  März  1815  für
alchtig  erklett,  unter  Vergleichung  der
Kosten  gegenwärtiger  Instanz.

Am:  .  April  ist:
3.  in  der  Axrellationssache  vom  Oberamts-=gerichte
  Rercoheim  zwischen  dem  Fürstlich

  Heningen-Wallerstesa'schen  Rentamte
  zu  Kirchheim,  Kl.,  Anten,  und
dem  Sebastian  LAmmermayer  zu  Zimmerstetien,
  Bekl.,  Aten,  Handlohnforderung
  betreffend,  die  elngelegte  Berufung
wegen  versaͤumter  Mothftist  zu  Cinrelchung
  des  Brschwerde=  Abells,  für  verlassen
  erklärt  worden,  unter  Verwersung
des  vorgebrachten  Restitutlons-Gesuchs.
Am  :-.  April  Ist:

4  .  in  der  Arrest-  Ge  suchfache  des  Sekretars

Abele  zu  Ellmangen,  Impleranten,  geten
  die  Erbmasse  des  verstorbenen  Herrn
Fürsten  von  Hohenlohe,  General-Bikars
in  Augsburg,  Impleratin,  der  nachgesuchte
  Arrest  verhängt  worden.

Am  19.  April  wurde:

5.  das  von  dem  Gastwirth  Graß  zu  Dinkelsbühl,

  Imploranteir,  angebrachte  Arrest
  =  Gesuch  gegen  den  Major  v.  Arlt
zu  Mazendach,  Imploraten,  als  rechtlich
nicht  begründet,  verworfen.

Am  1g9.  April  wurde  ferner:

6  in  der  Apyellationssache  vom  vormeallgen.
        <pb n="271" />
        1

Juc#iz  Collegium  in  Ulm  zwischen  Joseph
Kurz  zu  Leinenfürst,  Oberamts  Ellwangen,
  Liquidanten,  Appellanten,  und  der
Finanz-Kammer  des  Jart-Kreises,  Ramens
  der  Kameral-Verwaltung  Ellwantgen,
  Mit-Liquidantin,  Appellatin,  Lequiditét
  von  Laudemial-Gebühren  beereffend,
das  Erkenntnih  erster  Instanz  rückslchtlich
  der  Bestehhandlohns-Forderung  bestätigt;
  zu  gleicher  Zeit  aher  wurde

7.  iIn  derselben  Sache  wegen  der  Sterb-Hondlohns-Forderung
  auf  Beweis  erkannt.


-

Am  22.  April  wurde:

8.  in  der  Appellationssache  vom  vormallgen

  Justiz-Collegium  in  Ludwigsburg
zwischen  den  Rellcten  des,  Adam  Koch,
von  Neubronn,  Klägern,  Arpellanten,
und  dem  Georg  Nbrr,  von  Ebersbronn,
Bekl.,  Appellaten,  Vorzug  im  Gam  betreffend,
  die  eingewandte  Berufung  wegen
Versäumnisses  in  den  Fatallen,  unter
Abschlagung  des  Restltutlons-Gesuchs,
als  an  den  Gerichtsbof  nicht  erwachsen
erklärt,  unter  Verurthrllung  des  Appellanten
  in  die  Kosten  der  Appellarions-Instang.


7.Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Anz.  April  wurden:

1.  In  der  von  dem  vormaligen  Criminal=Amte
  Göppingen  und  dann  von  dem
Oberamtsgerichte  daselbst  geführten  Untersuchungssache:


)  Johann  Widmaier,  von  Ecbersbach,
  wegen  verübter  vierzehn  kleiner,
grohentheils  ersetzter,  jedoch  zum  Theil
ausgezeichneter  Diebstähle  zu  einer  sieben
  und  ein  halbmonatlicher  Festungs
  ,  Arbeltsstrafe;

b)  Elisabetha  Barbara  Hafner,  von
Ebersbach,  wegen  zweier,  in  Gemeinschaft

  mit  Widmaler  begangener  ausgezeichneter
  Diebstähle  und  nachgefolgter
Tbeilnahme  an  einem  welteren  von  Widmaier
  verübten,  kleinen  und  einfachen
Diebstabl,  zu  einer  drei  und  ein
balbmonatlicher  Zuchthausstrafe  zu
Markgrbningen,  beide  unter  Berück.
sichtigung  ihrer  körperlichen  Beschaffenbeil,
  verurthellt.  Zugleich  wurde,  sowohl
  wegen  des  Ersatzes  des  gestifteten
Schadens,  sowelt  solcher  noch  nicht
gelel  tet  ist,  als  wegen  der  Kosten  das
Angemessene  verfügt.
        <pb n="272" />
        264

Am  ro.  April  ist:
2.  der  bei  dem  vormaligen  Criminal-Amte
Alldorf  in  Uncersuchung  gekommene  ledige

  Glaser  Mathias  Andreas,  von

Ziegolz,  Oberamts  Waldsee,  wegen  großen,
  aber  ersttzten  Diebstahls,  unerlaubten
  Gewehrbesitzes,  und  Führung  von
Gewehren  im  Wald  und  Feld,  neben
Comäsration  der  Gewehre  und  Verurtheilung
  in  sämtliche  Umersuchungskosten,
  ml#  einer  viermonatlichem  Festüngs-Arbeltsstrafe
  belege;

3.  auf  dis  bei  dem  Oberamtsgerichte  Leutkirch
  gepflogene  Untersuchung  gegen  Therese
  Herrmann,  von  Steinenthal,

Oberamts  Leutkicch',  wegen  Verheimlichung

  und  Verléugnung  ihrer  Schwanterschaft
  und  Enbindung,  auch  heimlicher
  Wegschaffung  ihre  Leibesfeucht,
sodanm  wegen  ersten  Scortatlons=  Vergehens,
  neben  Verfällung  in  ihre  Arrest=
  Azungs=  und  sämtliche  Untersuchung'
  kosten,  unter  Einrechnung  elnes
Theils  des  erstandenen  Arrests,  noch  zu.
elner  viermonatlichen  Zuchthausstrafe
  zu  Markgrbningen  verurtheilt
worden.

Am  153.  April  wurde:

.  gegen  Cbristlan  Kramer,  von  Straßberg,
  im  Fürstenthum  Hehenzollern-Sigmarsingen,

  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
Riedlingen  in  Umersuchung  war,  wegen
wiederholten  Hauediebstahls  und  mehrsacher
  groben  Betrügereien,  neben  der
Verbindlichkeit  zum  Ersatze  des  gestifleten
  Schadens,  so  wie  seiner  Arrest-Azungs-und
  der  Untersuchungskosten,  eine
fünfmonatliche  Festungs=  Arbeitsstrafe
  erkannt,  und  zugleich  bestimmt,
daß  derselbe  nach  erstandener  Sttafe,
unter  Straf-Androhung  auf  den  Wiederbetretungsfell,
  aus  den  Küniglichen

Staaten  verwiesen  werden  folle;

5.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wangen
ein  Untersuchung  gekommene  Malhios
Schnell.,  von  Hofs,  wegen  versuchter
Wilderei  und  gefährlicher  Widerseelichkeit
  gegen  einen  Forstdiener,  auch  Ge
wehr  =  Verheimlichung,  neben  dem  Er
sotze  sämtlicher  Kosten  und  der  Coufßik
kation  seines  Gewehrs,  mit  einer  fünfmonatlichen
  Festungs=  Arbeitsstrafe
und  Geldbuße  von  zwanzig  Pfund  LFellern
  und  zwei  kleinen  Freveln  belegt;

6.  Anna  Marsa  Fetzer,  von  Ulm,  wezen
wlederholten  unzüchtigen  Lebens,  zu  vlermonatlicher
  Cinsperrung  in  dem  dortigen
  Zwangs-Arbeitehause  verurtbeilt;

7.  gegen  den  Krämer,  Jehann  Baptist
Kempter,  von  Egloss,  welcher  bei
dem  Oberamtsgerichte  Wangen  in  Un-
        <pb n="273" />
        166

tersuchung  standi,  weogen  eines  großen

und  unter  erschwerenden  Umständen  begangenen

  Geld--Diebstahls,  eines  einfachen
  und  greßen,  .  jedoch  aus  elgener

Neue  restituirten,  und  wetzen  olnes  kleinen
  einfachen  und  wiederersetzten  Uhren-DiebKahls,
  neben  Vrrurtheilung  zum

Kosten=  und  Schadens-Ersatge,  eine
echemonatliche.  Zuchibaus  sirofe  zu

Markgrdningen  erkannt.  ·
Am-  .  April#  iste
&amp;amp;din  der  ven  dem.  Oberamtsgerichte  Rledlingen

  geführten,  durch  Erkenntnig  vom

15.  März  Dieses:  Jahrs)  (Staats=  und
Reg.  BlastS.  y)  abgeurtheilten
Untetsuchungssache,  den  Matheus  Vol-Ddnaner
  y  von  Zizenhaufen,  und  Conserten

  betressend“  gegen.  Joseph  Kellere

mann,  von  Utenweller##  wogen,  Mitwissenschaft

  und  nachgrfolgter  Theilwahme

eeinem  klelnen  Dlebstahl,  dann  megen

der  an  tiner  Streif-Mannschaft  in-Genossenschaft

  und  mit  thätlicher  Mißhandlung

  veräbter  Widerfetzlichkeit,  neben

Verurtheilung  in  die  durch  letztere  verursachten

  etwalgem  Hellungskosten  unter
folidarischer  Berbindlichkeit,  so-  wie  inseine
  eigenen  Arrest=  und  Azungskosten,
eine  Festungsstrafe-von  sechs  und  einem:
helben  Menat#  ausgesprochen  werden
Er.  Kuul.  Majestät.paben  jedoch  auf

den  beshalb  erstatteten  Vorerng  n  Wetz“

ver  Gnade  zu  genehmigen  geruht,  daß  dieset

Spwafe  in  eine  Zwangs-Arbeitshausstrafe

von.  glelcher  Dauer-  verwandelt  sepn  soll.
Ferner  ist

c9.  Jolepp,  Ege,  vom  Pfienstetten,  nel.

cher  bel  dem  Oberamtögerichte  Ulm.  In:
Untersuchung.  kam,  wegen  kleinen  einfachen
  und  efeten,  aber  im  rechtlichen.
Sinne  dritien  Dlebstahls,  neben  Zuscheidung
  der  Untersuchungskosten,  zu
einer  sechsmonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  nachheriger  Einsperrung:
in  dem  Zwangs-  Arbeĩlahause  in  Ulm,
wenigstens  aouf  die  Danet  vom  dret-Monaten,
  verurthellt;

r#6.  gegen  den  bei  vbem  Oberamisgerichte

Ebingen  in  Untersuchung  gekommenem
Gemeinde=  und  Holligenpsteger  Joseph

Magler,  von  Grunzheim,  wegen-  ch

zu  Schulden  gebrachtet  Faͤlschung  des
Gerichts-  Protokolls,  und  hierdurch  vomn:
ihm,  als  Gerichtsschrelber,  begangenem:
Dienstvergehens)  unzer  Verfällung  im
saͤmtliche  Kosten,  neben  Cassation  vonfelnen
  Aem  tern  und  Unfablg«
ketts.  Erklärusg  zu  jedem  dffentluchen
  Amte,  eine  Festungs-Arbelsstrafe
  von  sechs  Wochen  msi  angemessener-
  Beschaͤftigung  erkannt;;

A4.  der  Zoll-und.  Acclse-  —  *

IT
        <pb n="274" />
        56

dom  -  tn#an3,  Wezei  sich  zu  Schuchen  ge,
brachter  Conküssion,  deren  er  zür  überwieen
  angenommen  wurde,  zu  Herausgabe
bes  widertechtlich  erhaltenen  Gewinns  und
unter  Verfällung  in  sämtliche  Untersu-Punzökosten.
  nebem  TCaffanen  vo#n
selntm  Amte,  und'  Unfäblgkeits-=Erlärung
  zu  Führung  öffentlithei
  Aemter,  zu  elner  vlterwoͤchlgen
Festungs—  Arbeiisstrafe,  mit:  einer  seinem
krünkhaften  Kürperzustame  angemessenen
„Beaschäftigung.  verurtheilt  worden.
Am  174  April  wurde:

12.  gegen  die  von  Dem  DOberamtsgetiche
Wangen  in  Verhaft  und  Untersuchüng
geezogene  Franziska  Kleiner,  von  Leeder,
  Konigl.  Baletischen  Landgerichts
Bachloe,  wegen  eines  wiederhelten  kleienen-
  ersetzten  Diebstahls,  Vagirens  und

Bettelno,  und  wegen  des.,  ihr  unter
Strafe  vetbotenen  Wiederbetretens  der
Kdnlgl.  Staatem  neben  Zuscheidung
der  Untersuchungskesten,  eine  drei  und

ein  halbmenartich=  Zuchlbausslrofe
zu  Marthrihingzen.  ,  und  Nochherige  Ausweifung

  aus  dem  Könlgreiche,  urner
Androhung  einer  beschsrften-  Stfafe  auf
den  Wiederbetretungsfall,  erkannt.
Amtmso.  April  ist:

13.  Maibi  is  Siern,  von:  Owen,  Oberamits

  Kirchheim,  wegen  Wanderbuchs"

fälschung  und  eulposer  Tüßtung-  res  Knaben
  Adam"  Frisch,  von  Detringen,  nedben
  dem  Ersatze  sämtlicher  Kosten,  mit
vvelner  viermonoatlichen  Festungestrofe

Ebelegt  worden

·  Am  a24.  A  pril  wurde:

ua#  in  der  von  dem  Oberamtsgerichte  Leutkirch
  begen  Joserh  Kübler,  von  Weisgarien,
  zum“  Regzine  Me  0  F  #s  Oon:
von  Uyhmemmingen,  Dbe#asts“s  Mereshe#,
wegen  vlederbosten:  Vahlrens  und?  un-Fächtigen
  Lebenswandels  eô  Um
itersuchung:

50)  Joseph-Küblezo  Iueimonat.
cher  Festungsstrafe  und  wachher#iger
Einfperrung  in  das  Zwangs  ---Arbekshaus
  zu  Ulm  auf  zwei  Monz##e;

#o.)  Regine  Reubäueler  zu  dreimo-=norlicher
  Zuchtbausstrafe  Ju  Markorbalngen
  und  nachberißer  viermonntlicher
  Elnusperrüng  in  das  Zwangs=Arbeltshaus
  zu  Ulm  verurtheilt,  und
verord##t,  daß  die  Ingqulsitin  nach  erstundener
  Strafe  anter  strenge  polizel.

liche  AufsIchr  igelelle  werdch  soll.  Zu-#cleich
  wurde  wegen,  der-Untersuchungekosten
  gegen  belde  Jaqulslren  das  Angemessene
  verfügt:
Ferner  wir##e
15.  er  bei  dem  Oberaartsgerschte  Tettnang
in  Untersuchung  gekommene  Pestwagen-
        <pb n="275" />
        161
Condukteur  Jobann-·  Bapiist  Kirch-  Arbeitshause  zu  Ulm  mit  der  Bestimmaicr
  von  Nasburg,  wegen.  durch  mung  verurthellt,  d.,  derselbe  nach  de-Ueberschreitung
  seiner  Dieost-Justrmiiem  ren  Erstehung  um##r  sirenge  polizciliche
l  ..  und  15  ich  zu  Schuiden  ge=  Aufsicht  gestellt  werde;
brachter  Dienstoergeben,  unter  Verfällung  2e,  der  bei  dem  Oberamisgerichte  Wanin
  (ämtliche  Umersöchungskosten;  neben?  gen  in  Untersuchung  gekommene  Jakob
Enrlassung  van  seluer  Stelle,  zu  Wagner,  vom  Ober-Eiseshelm,  Obereiner

  Geldbuße  von  50  Gulden.  verurtheill;  amis  Pelllronn,  wegen,  vler  kleiner,
16.  gegen  Martin  Manz  von  Pflum.  einfacher  Diebstähle,  untet  denen  zwei
mern,  Oberamts.  Riedlingen,  wegen.  ale  Haus  =  Diekstähle  Jerschwert  sind,
iwcier  kleiner  einfacher  und  reststuirter  sodann  wegen  Lügena  ver  Gericht  und
Diebstähle,  welche  dessen.  fünften  im  wegen  Vagirens,  neben.  Verfällung  in
rechtlschen  Sinne  ausmachen,  neben  Zu-  sämtliche  Arrest-  Asungs=  ünd  Unterscheidung
  sämtlicher  Kosten,  einie  eilf-  sochangskouen,  so  wie  in  Tr  Erset.  des
monarliche  Festungs=  Arbeitsstrafe,  -  lerweiölschen  Echadens,  it  rinct  diermit
  einer  seĩnem  hohen  Alter  angemesse-  manaͤilichen  Festungs-  Arbelitirafe
nen  Beschaͤftigung,  und.  nachherige  Ein-  belegt.
([perrung  in  dem  Zwangs=  Arbeitehause  Am  „-.  April  ist:
in.  Uim,  bis  zu,  erprehler,  Besserung,,  à9.  auf  die  von.  dem  Orrsimiecrsiche
wenigstens,  aber-  auf,  die  Dauer  von-  Tettnang  gerflogene  Umersochung:
secha  Monaten.  erkannt;  )  Conrad.  Nawarr,  von  Blumegg,
17.  in  der  vom  dem  Oberamtsgerichte  Bi-  wegen  eines  elnfachen,  wicder  ersetzten
berach  geführten  Unterstichung  gegen  Dis-  und  in  Gepossenschaft.  vetübten  Diebmas

  Jedert#,  voö  Ober-Sulmentin=  Habls,  verbunden  mit-  nachgefolgter#gezen,
  der  Inquisit,  wegen  zum  zweiten--?  ffährlicher  Mißbandlung-  und  Verletung

mal  wiederpolten  Vagirens,  und  Bet-  des  nachsetzel  den  Damnisikaten,  s#  wie.
telns,  so  wie  wegen  frechen  und  beharr-  wegen  eines  durch  Einsteinen  qualisizirlichen
  La##nns  Und  ügene  vor  der  Un-  g⅜-  tem  und.  unfer  erschwerenden  Umständen.
rersuchungs-Bebbrde)  umer  Zuscheldung  in  Genossenschaft  verübten)  jedoch  kleistmilicher
  Kdsten,  zmüeintr  viermo-  nen  und  restituirten  Dlebstahls,  welche

Katlichep!  Einspertung  in  dem  Zwan##=  Dlebstäple  dessen  zueiten  im  rechtiiche
        <pb n="276" />
        *1

8#

(Sinne  bilden,  und  wegen  nachgefolgter

Dibeilnahme  en  einem  weitern  Diebsitohle,
  zu  einer  Jestungs-Arbeitsstrafe

von  einem  Jahr  und  zwei  Meaten


(b.)  Johann,  Blaser,  von  Schnaĩth,  wegen

  ejnes  einfachen  klelnen,  restituirten,
in  Gemelnschaft  mit  Courad  Nawarr
verübten.  Diebstahls,  verbunden  mit
nochgeßtigier  Mißbandlung  des  lhnen
Bachsetzenden  Damnißskaten;  ferner  ween
  elnes  durch  Einsteigen  gualißfzirten
aund  unter  erschwersnden  Umstaͤnden  in
gleicher  Gemeinschaft  begangenen  tlei
men,  restitulrten  Diebstahls;  wegen  eies
  weitern  kleinen  Diebstahls,  und
eines  unter  erschwerenden  Umständen
ausgeführten  Diebstahls-  Versuchs,  welche
  Perbcechen  des  Inquistren  zweiten
Diebstahl  im  rechtlichen  #  ausénachen,
  zu  einer  dreizehnmonat-Tiche
  y.  Festungs-Arbeitsstrafe;

0)  Agatha  Stuͤbi,  geborne  Lanz,  von

Ditmannsweiler,  wegen  intellektueller
Urheberschaft  bei  dem  von  den  Inqulsiten.
  Blaser  und  Nawarr  vexübten
Fleisch-Diebstahl  und  Begönstigung
dieses,  so  wie  der  übrigen  von  denselben
  in  Gemeinschaft  und  allein  begaugenen
  Diebstähle,  zu  einer  olermomatlichen

  Zuchthausstraäfe  in  Mark.
tridningen;  emlich

()  deren  Ehemann  Magnus  Stübl,

#voon  Ditmannetweiler,  wegen  gleichor

Begünstigung  der  von  den  Ingqulsten
WBlaser  und  Nawarr  verübten  Diebistähle
  und  wegen  Diebsbehlerei,  zu  einer
(drei  und  einhalb's#n#na#lch##  Festungs-Arbeitsstrafe,
  mit  eluer  seinem
chohen  Alter  angemesfenen  Beschäftigung,
verurtheilt  worden;  zuzleich  wurde  binuchtlich
  der  Untersuchungekosten,  des
Ersatzes  des  gestifteten  Schadens.,
welt  solches  nicht  bereits  geschehen,  und
cder  Heilungskostin  des  mißhandelien
Damnißkaten,  das  Abgemessene  verfaͤgt.


Am  19.  April  wurde-—

  H·u  m  mel,  von  Ue·

berkingen,  Oberamts  Geiß  lingen,  wigen
eines  kleinen  und  einfachen.,  desgleichen
wegen  elnes  großen  und  qualiszirten
Diebstahls,  neben  der  Verbindlichleit
zum  Schaden-Ersad  ung  zu.  Erstot#ung
der  Untersuchungskosten,  mit.  [leben:
monetlicher  Fehungs-Arbeitsstrofe
belegt.,  und

#  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

Biberach  in  Untersuchung.  gekommenen
Johann  Ulrich  Liegenbkblin,  ven

Lindau,  wegen  großen  und  unter.
        <pb n="277" />
        169
schwerenden  ·  Umstaͤnpen  yeruͤhte  Geld-Diebst
  ibls,  neben  dem  Eratze  des
Schadens  und  per  Ugntersachungskesten,

#e  Nehenoialibe  Festungs-Arbeitsstrafe
  und.  yachberige  Ausweisung

Jas  den.  Kalgl.  Staaten  reckanns

#41

).  EI  v„-Ib0.  Se  nai.  ·

Am  6.  Aprik  ist:

4  in  der  Appellationssache  von  dem  vertinallgen-
  Oberamtsgerschte  Ebingent  zwischen
  dem  Thierarjte  Käser,  vo  Munsderkingen,
  Bekl.,  Anten,  und  dem  Regiems--Thierargte
  GSeltzer;  in  Ludwigsturg,

  Kläger,  Aten  die  Zurückerstat-Kung
  eines  Pferdekaufschillings  bekreffend,

..  Daserstreichmliche  Erkenminig  beskäl#igt,

und  Am  in  dee  in  zwelker  Instanz  aufeganentu
  Kosten  ocrurthellt;

B.  In  der  Agzprllontonssache  von  deim  vormwasligen
  Oberum##sgerichte  Waddsee  zwi-Ichen
  ##m  Behesttineen  Jöbaun  Baptift
Geiser  on  Schter-,  Kt.,  Aüten,
und  der  Tärilia  Kees,  von  Wolffegs,
VBerl.,  Mtin,  Gegenferderung  betressend,
-  unterrichterlicher  Erke  o  unter
Vergleichung  der  Kesten  zweitet  Inkenz,
cgcaͤndert  worden.

Am  .  April  wurde:
6.  das  von  dem  gewesenen  Brzuhaus-Be-Am

  1.  April  wurder
1.  die  Mechtssache  erster  Instai  Polschen
dem  von  stummern-  schin  Kolan  Vernbard
  Fesenmaier,  von  Bibrach,  Kl.,
un  dem  Freiherrn  Mar  von  Ulm
auf  Erdach,  Bekl.,  Schuldfoderung  betreffend,
  durch  Vergleich.  uner  richteeülcher
  Vermirtlung  bei  Feisetzung  der

Streit:  Verbölwmisse.  beendige

a.  die  Debitsache  des  Frellerxn  Ltugust
von  Hornstein  auf  Orsen-  und  Bußmannshansen,
  durch  ein-ichterlichos  Arrangement
  im  i  .  Vergleichs  erledigt3.
  1

3.  in  der  Artelalenelache  von  dem  vormaligen
  Obmamtsgerichte  Niedlingen
zwischen  Franz  Joseph  Deutelmoser  baselbst,
  Kl.,  Amen,  und  den  Relikten
des  Senatots  Kleber  allda,  Billa  Aren,
Ansorüche  aus  einer  gefübrten  Pfiegschaft
betreffend,  det  antische  Theil  gegen  das
deseri  orische  Etkenniniß  egn  verfaͤumter

  Nothfrist  in  den  vorigen  Stand  wieder
  bergestell.  und  weitere  Verhandlung
in  der  Sache  elngeleitet.

staͤnder  Schmibe  zu  Ochkuahausen  an-Hetanes
  Gesüch  ulm  Wiedẽreinsetzung
in  den  votigen  Staͤnd,  gegen  ein  am
        <pb n="278" />
        170.

Eää—

Ober=  Justt-=  Collgium  eröffnetes  und  am  5  in  zer  Wechselklagsache“  des  Senaten
8  W  ie  ven.  Ktnidl.  Sber-  Tri-  Fron  Joseph“-Mettas)  von-Rooens
bunal  beltigtes  Erkenneniß  in  kuuess  .  burg  Kl.,  gegen  den  Posthalter  x

Re  Htssache  gegen  den.  Herrn“  Fuͤrsten  "  muales  zu.  Friedrichshafen,  Bekl.,  de
von  Metternich,  Enischtdigung  für  Wechelrrozeh  wegen  Mangels.  vor  ah

Accise:  und  Umgelds-Abgaben  herref-  seifaͤbirkeit  des  Bekl.  abgeschlagen;
*7)

fend  d,  unter  V.  rurtheilung  des  Inten:  in  id.  bie  Acr  eellatiom,  gehen,  das  von  dim

die  Koste  n.  verworsen.  ·  Obkranksgckichte  Blaubeukcm  ubssncie

Erkannt-H  mSachendchcots
Jakob  ind  Conse#rten,  von.  Bloubeuren,
Bitt,  Bnten,  gegen  Jakob  Waͤlde,  ver
ditud  eniart  Kl.  „  Wen,  eine  Enischdi.
gulisz=  Fweruäg.  beuefend  ,  wegest  vern
säumter  Rolhfrist  zu.  Einreichung  der
Beschweweschrift  unter  Verwerkung  der
gegen  ber#in  Ablauf  nachgesuchten  Wieder-11.
  ayfetzung  in,  den.  votlgen  Stand  um
Petlrtbeslungs  des  Aten  in  die  Kosten,
für  nichilg  erkannt  norden.

Am  7.  A-prl.  wuche::
7.  die  Appell-tionsseche,  vonl  dem,  vermallgem
  Dberamtasgerichte  Blauheuxen  zwi,  ?
schen  Ka##er  Mak,von  Aer#lmendingen,
  Kl.,  Anten,  und  drm  Erden  des  „
Joseph  Siröbele,  zu.  Seyenhausen,  Bekl,
As,  ein.Derlehen  betvestend,  „wegen
Iingeser  Grunplosigkeit-,  voxwe#enund
Ayt  ein  die  Fusch  seine,  Berafungedem
Gegeutheile  verursachten.  Koten,  verur-.

thtilt;  ;  Am.  15.  April  ist:
E  „in  der.  Abrcl  alenelehe  von  dem  ver-L
  Appellationssache  von.  dem  Ober-  naleen  Oberamtsgerichte  Cbingen,  L
amtagesichte  Ravensburg,  zwischen  An-  Nemisseneerich,  zwishen  TKaver  kinton
  Stimmer,  von  Böllitt,  Bekl.,  Anten,  der,  Braumelster  in  Unenweister,  #Kl.,
und.  Geoh  a-  xd.  Pfleghaat,  von  Thal,  Al.,  Anten,  und  Nlkolaus  Baurmmeister  de-Aten,
  Shhaldforderun  berref  epd,  wegen  sellst;  Beli.  Aien,  die  Gäligkeit  eincs
versaͤr  aler.  Morbhfrist  zu.  Einreichung  der  Vergl  ha  betresfend,  bie  elngelegte  Be-Be
  #h  verdeschrift.,  umer-  Verurtbellung  rlnd  segen  inherer  Grundlosigkel  vetdes
  Aulcen  in  die  Koß  en,  fuͤr  v.  dassen  E—  und  Antk  In  vie  Kesten.  Nieste.

ereärtn.  JInsionz  vrrurtheitt  worden.
        <pb n="279" />
        ⁊71

Am  :3.  April  wurde:  kelten,  unter  Verurtheilung  des  Anten
12.  Das  in  der  Abppellationssache  von  in  die  Kosten,  für  verlassen  erklärt;
dem  Oberamiegerichte  Ravensburg  zwl=  14  C.  In  ker  Appellationssache  von  dem  vorschen
  Ph’liop  Bieger,  von  Liebenau?  maligen  Oberamtsgerichte  Biberach  zwi-Kl.,
  Anten,  und  Maria  Anna  Sieu'#  schendem  Fürstlich  Metternich'schen  Obervon
  Altdorf,  Bekl.,  Atin,  eingereichte  NRenkbem#en  Kirn  zu  Ichsenhausen,
Gesuch  um  Wiedereinsetzung  in  den  vori-  Wortekl.,  Nachkl.,  Anren,  und  Amton
gen  Stand  wegen  versimter  Appella=  Geiß,  oon  Aibersweilet,  nun  dessen  Ertionsfbrmlichkeiten,
  unter  Verurthbeilung  ben,  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,  den  Erdes
  antischen  Theils  in  die  Kosten  ver-  se  einer  Kapital-Anlebnäcg  betreffend,
worfen:  TDas  von  dem  vormaligen  Provinzial=15.
  in  der  Appellationssache  von  dem  Justiz-Colleglium  in  Ulm  zefällie  Er-Oberamtsgerichte
  Saulgan  wischen  dem  kenntniß,  unter  Verurkheilung  des  Anten
Bärenwirtb  Oelbaf  daselbst,  Bekl.“  in  die  Kosten,  mirtelst  eringter  Sentenz
Anten,  und  dem  Lammulrth  Blersch  bestzigt.
allda,  Kl.,  Aten,  elne  Schuldforderung  —  .  .
berreffend,  die  eingelegte  Berufung  wegen  Suiuttgort  den  29.  Mal  1810.
nicht  beobachterer  Appellationsfbrmiich=  Maueler.
        <pb n="280" />
        <pb n="281" />
        273
Nro.  29.
Königlich-Württembergisches

Stkaals=  und  Regierungs=  Blakt.

 

Samstag,  den  5.  Juni  1970.

—  —

1  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

S.  ii  Königliche  Majestät  haben
auf  Ansuchen  des  Minisier  Residenten  der
deutschen  freien  Stérte  am  Kbusgl.  Fran-Küschen
  Hofe,  v.  Abel,  den  im  Kbugresche

  sich  aufhaltenden  Glledern  seiner
Famille  die  Autorlsatlon  zu  Fährung  des
ihren  Vorfahren  vom  Kaiser  Ferdinand  I.
ertheilten  Adels  bewilligt.

Dienst  =  Nachrichten.

Se.  Kbnigl.  Majestät  paben  vermöge
b#hster  Enschließung  vom  18.  d.  M  dieerledigte
  katholische  Kaplanel  zum  belllgem
Jobann  dem  Täufer  in  Neuhausen,  Oberaomts
  Eßlingen,  dem  Bikar  Rauschmaoper
in  Wiesensteig;

vernge  hdchtter  Entschlseßungen  vom  2o.
7.  M.  die  erledigte  Pfarrei  Schbnaich,
Dekanats  Böüblingen,  dem  Diakonus  Erbrdt
  in  Rsenfeld,  Dekanats  Ballugen,
und

de  erledlave  Diakonats-Stelle  in  Bestg--Krim
  dem  Vikar,  Repetenten  Kern  in.
Etutigart  gnadigst  uͤbertragen.

Sodann  haben  Hbchstdieselben  vermöge
  Reseripts  vom  23z.  d.  M.  die  erlebigte
  Hüttenamts-Cassiersstelle  zu  Wasseralsingen
  dem  bisherigen  Ober,  Umgelder
Bertrand  in  Aalen,  und

vermsge  hbchster  Entschliehzung  vom  :5.
d.  M.  die  erledigte  katholische  Pfarrei
Westernhausen,  Oberams  Künzelsau,  dem
Pfarrer  Dan#baszu  Hausen  obr
Ursprlug,  Oberamts  Blaubeuren,  gnädigst
iu  übertragen  geruht.

Unterm  36.  d.  M.  hat  der  Unterlieutenant
  Höbich  des  zweiten  Reiter=  Regl-
        <pb n="282" />
        174

ments  die  Entlassung  aus  den  Koͤnigl.  Militaͤrdiensten
  erhalten.

Ferner  haben  Se.  Koͤnigl.  Maje  stät
durch  allerhochstes  Rescript  vom  25.  Mai

EIIILIIIIIIIV
Legations-Sekreiaͤr  Lieutenant  Wagner,
den  Charakter  und  Rang  als  Legatlons-Rasß
gnaͤdigst  ertheilt.

II.  Verfügungen  der  Departemené.
A)  Des  Justizz-Departements:
4.  Des  Justiz-Ministerlum.

Der  Rechts  -Candidat  Franz  Emil
Schott,  von  Baihingen,  welcher  bei  der
ersten  Dienstprüäfung  das  Prädikat  dritter
Classe“  „gut  bestanden"  erhalten  har,  is#t
auf  sein  Ansuchen  als  Referendär  zweiter

Classe  bei  dem  Küönlgl.  Getichtshef-  #
Ellwangen  aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  33.  Mal  1870.
Mauceler.

#.  Criminal-Senat  des  Khnigl.  Gerichtshofs  für  den  Donau-Krels.
Straf-Erkenntniß.

Vermztge  Erkenntnisses  vom  7).  Febr.
d.  J.,  dessen  Vollzug  wegen  des  anfänglich
  ergriffenen  Rekurses  bis  daher  im
Anstande  gelassen  wurde,  ist  der  Khnigl.
Advokat  Johann  Gottfried  Seeger  zu
Göbppingen,  weil  er  dem  Balthas  Breitenbücher,
  von  Bopfingen,  Oberamts
Neresheim,  eine  bel  dem  Criminal-Senate
des  Kinigl.  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
eingereichte  unstatthafte  Denunciationsschrife
verfertigt  hatte  und  wegen  des  sich  kn  der
Rechtssache  der  Wittwe  Heim,  von
Schlaih,  und  der  Margareihe  Maler,
geb.  Streub,  ven  Söhnstetten,  se  wie  und

bauptsächlich  in  der  Gantsache  des  Joeseo
Maier,  von  Aufhausen,  Oberamts  Meresheim,
  der  an  ihn  wiederholt  ergangenen
Warnungen  und  Straf-Andrehungen  ungeachtet
  zu  Schulden  gebrachten  mehrfachen
grundlosen  Beschwerdeführens,  unter  Bedrohung
  mit  der  Cassation  auf  den  Wiederholungsfall,
  zu  einer  sechswöchigen
Sufpension  von  der  Rechts-Praxis  verurtheilt
  worden,  welches  hierdurch  dffentlich
bekannt  gemacht  wird.

Ulm  den  zo.  Mai  18;20.

PEfizer.
        <pb n="283" />
        256

B.)  Des  Departements  des  Innern:

Kinigl:  Land-Gestäts=  Commission.

daret  an  die  Königl.  Oberämter,  die  Einsendung  der  Berzeichnigee  ber  dle  prästirten  Vorspanne
für  die  Gestütcé=  und  Beschäl  Anstalten  betresffend.  "“

De  ven  olelen  Oberämtern  die  Verzelchmise
  über  die  für  die  Gestäts,  und  Be-Sschál--Anstalten
  vom  1.  Juli  1313  préstirten
  Vorspanne  und  das  Hengstführen
bis  jedt  niche  elngegeben  worden  sind;  so
wird  denselben  aufgegeben,  dlese  Verzeichnisse
  dis  zum  3o.  Juni  d.  J.  um  so  gewisser
  an  die  Koͤnigl.  Land-Gestuͤts-Kasse
  dahier  einzusenden,  als  diejeuigen
Ober-Aenner,  welche  ble  auf  diesen  Termln

die  Berzeichnisse  nicht  eingeschickt  haben,
für  die  bis  letzten  Juni  1679  geleisteten
Borspanne  auch  keine  Vergütung  erhalten,
  und  den  dadurch  allenfälls  in  Schaden
  kommenden  Amtspflegen  sodann  überlassen
  werden  muß,  ihren  Regreß  an  dlejenigen
  zu  hehmen,  welche  sich  eine  Versäumulß
  haben  zu  Schulden  kommen  lassen-Stuttgart
  den  at.  Mal  1820.
Massenbach.

C)  Des  Departements  der  Finanzen:
Staats=  Schulden  =  Zohlung's=  Kasse.
1)  Bie  Zius=  Vaglelchung  mit  der  Seaats-Schulden-Zahlungs-Kasse  betreffend.

Diejenigen  Königl.  Kameral-Aemter,
Oberamts-Mlegen  und  Accis-Verwaltuntzen,
  welche  wegen  bezahlter  Staatskassen=Copital
  =  und  Cautions  =  Zinse  auf  das
Etats-Jahr  1372  sich  mit  der  unterzeichu#ten
  .Stelle  noch  zu  berechnen  und  zu

vergleichen  haben,  werden  bierdurch  erlinnert,
  solche  Vergleichungen  unter  Anschlußt
der  Orlginal-Zins-Qulttungen  vor  Ablauf  des
Rechnungs-Termins  unfehlbar  einzusenden.
Stuttgart  den  a35.  Mai  1820.)
Steinbeil.

5d)  Militär-Cautions-Kieferungen  betreffend.

Da  mehrere  Kbnigl.  Oberamts  Pflegen
die  bei  der  letzten  Rekruten-Aushebung
eingez'genen  Militär-Cautions-Gelder  nech
vicht  vollständlg  an  dle  umterzelchnete  Stelle
abgellefert  haben;  so  werden  dieselbe  hlerdurch

  erinnert,  derlel  Räckstände  unverzüslich
  vollends  anhero  einzusenden.

Suntgart  den  35.  Mal  1870.
Steinheil.
        <pb n="284" />
        216

Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  12.  d.  M.  erfolgte  Abkeben
  des  Dekans  und  Stadtpfarrers  Wernert
  ist  das  Dekanat  des  Landkapitels
Zwiefalten  und  die  Stadtpfarrel  Hayin-#3


durch  dan  am  13.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Kopf  die  katholische
  Pfarrei  Michelried,  Oberamts  Wan-###


durch  den  am  15.  d.  M.  erfolgten  Tod
res  Pfarrers  Dominikus  Zell  die  katholsche
  Pfarrel  Metienberg,  Obetamts  Biberach;


durch  das  am  19.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  LächelIn  dlie  Pfarrek
Rommelshausen,  Dekunat#s#  Cannstadr

durch  das  am  23.  d.  M.  erfokgte  Ableben
  des  Pfarrers  Rieger  die  Pfarrei
Seißen,  Dekanats  Blaubeuren,  und

durch  das  am  -4.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Dekans  Becher  die  Stelle  eines
  Dekans  und  Stadtpfarrers  in  Eß##.
gen  erledigt  worden.

Am  26.  d.  M.  ist  der  Bam-Inspekter
Mayer  zu  Hlrfau  gestorben.

Se.  Kynigl.  Majestat  baben  vermdge
  bochster  Emschlleßung  vom  235.  d.  M.

dem  katbollschen  Kaplan  Mattes  in  Friedingen,

  Oberamts  Tuttlingen,  die  nachgeluchte

  Dienst-Entlassung  gnödigst  ertheilt.
        <pb n="285" />
        277

Nro.  30.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Samstag  den  10.  Juni  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  Khnigl.  Majestät  baben  vermöge
Ensschließung  vom  „6.  v.  M.  die  erledigte
faorrei  Herbrechtingen,  Dekanats  Heidenbeim,
  dem  Pfarrer  Kohler  in  Thallfinhen,
  Dekanals  Herrenberg;

vermöge  Entschließung  vom  29.  v.  M.
dle  erledlgte  katholische  Psarrei  Weigheim,
Oberamts  Tuttlingen,  dem  Kaplan  Schinn
zu  Waldsee;

vermige  Enischließung  vom  31.  v.  M.
dle  erledigte  Pfarrel  Hohenhaslach,  Dekanats
  Beibingen,  dem  Pfarrer  Kldpfer
ln  Baiersbronn,  Dekanats  Freudenstadt;

vermige  Entschlleßung  vom  1.  d.  M.
die  erledigte  Pfarrei  Reckargeröningen,  Dekanats
  Ludwigsburg,  dem  Pfarrer  Platt
in  Erbstelten,  Dekanats  Marbach;

vermöge  Entschließungen  vom  :.  d.  M.
die  erledigte  Pfarrei  Gründelhardt,  Dekanats
  Krallshelm,  dem  Pfarrer  Reinhardt
in  Vdringen,  Dekanats  Balingen,  und

die  erledigte  Pfarrei  Unter-Cisteheim,
Dekanats  Heilbronn,  dem  Vikar  Steeb
Ju  übertragen  geruht.

Sedann  haben  Sbchstdieselben  vermöge
  Reseripit  vom  3.  d.  M.  die  Leitung
        <pb n="286" />
        L

der  Salz-Gefällverwaltung  von  dem  Königlichen
  Steuer=  Colleg'um  zu  trennen,
und  dem  Kbnigl.  Bergrath  unterzuordnen,
auch  die  bei  dem  Königl.  Bergrath  noch
unbesetzte  vierte  Raths  =  Seelle  dem  blsherigen
  Assessor  des  Steuer-Collegiums,
Masjer,  Inädigst  zu  äbertragen  geruht,

Uhterm  4.  d.  M.  wurde  der  Hauptmann

  erster  Classe  im  achten  Infanterle
Regiment,  v.  Mayhbfer,  wegen  seiner
gestdrten  Gefundheit  penflonirt.

Die  Uebertragung  der  Posihaltersftelle
zu  Wolfegg  an  den  Handelsmann  Jeh.
Schmid  daselbst  ist  durch  Khnigl.  Entschließung
  vom  à3.  v.  M.  bestätigt  worden.


II.  Verfügungen  der  Departemené.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.

Die  Ernemmung  des  Generak-Lieutenanes  v.  Hügel  und  des  General-Majors,  General-Quartiermeisters
v.  Varnbuler  zu  lahenslänglichen  Mitglfedern  der  ersten.  Kammer  der  Stände-Versammlung  be-Seine

  Kbnigliche  Majestät  haben
vermbge  Dekrets  vom  y.  d.  M.  den  General-Lieutenant
  und  Präsldenten  des  Kriegs-Deverterschts.
  v.  Hügel,  und  den  General-Major,
  General-Quartiermelster  v.  Barnbüler,

  zu  lebenslänglichen  Mirgliedern  der
ersten  Kammer  der  Stänve-Wersammlung
zu  ernennen  geruht.
Stuttgart  den  y.  Juml  1870.
v.  Otto.

b.)  Der  Departements  der  Justiz  und  der  Finanzen:

der  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen.
Verordnung,  die  Vornahme  der  Wilderel-Umtersuchungen  betreffend.

Seine  Khnigliche  Majestät  haben
in  Betreff  der  Vornahme  der  Untersuchuntgem
  in  Wilberei=  Sachen  auf  elnen  von
dem  Kduigl.  Gehelmen-Rathe  hierüber
erstattrten  Antrag  durch  höchste  Entschlielung
  vom  3.  Rovember  v.  J.  zu  verfügen
geruht,  daß  die  Untersuchung  der  zum  Erkenntniß

  der  Krels-Gerichtshöfe  sich  eitnenden
  Wilderel-Wergehen  nach  der  Verschrift
  des  olerten  Organisations=  Edilts
vom  31.  December  1316.  J.  202  den
Oberamtsgerichten  ausschließlich  überlossn,
diese  jedoch  nach  f.  405  des  genamtea
Ediets  eben  sowohl  berechilgt  als  verpflich-
        <pb n="287" />
        279

utet  sen  sollen,  nach  Erforderniß  der  Umsnde
  nicht  nur  die  zum  Schutze  der  Jagd
wschst  aufgestellten  umeren  Jagdbedienten
uͤer  die  zu  Ueberweisung  des  Beschuldigten
  dienenden  Anzeigen  ausfuͤbrlich  zu  vernchmen,
  sondern  auch  mit  den  Oberfoͤrsirn
  darüber  dle  geeignete  Räücksprache  zu
uchmen.  ·
Pelches  hierdurch  den  Oberamtsgerlchten

und  Forstämtern  zur  Nechricht  und  Nachachtung
  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart  den  6.  Juni  1820.
Auf  Seiner  Majestät  des  Königs
bbchsten  Befehl:
Königl.  Justiz-Ministerium.
Mauceler.
Könlgl.  Finanz-Minigterium.
Weckherlin.

C)Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern
und  der  Finanzen:
der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.

Verordnung  wegen  Eingabe  und  Erledigung  der  Forderungen  an  die  Staatskassen  innerhalb
des  detreffenden.  Etats=  Jahrs.

De  die  Erfüllung  der  Zwecke  der  Etatsa#chschaft
  wesentlich  davon  abhängt,  daß
der  Staatskasse  der  wlrkliche  Staats-Aufwand
  von  jedem  verflossenen  Etats-Johre  vor
dem  Jahrs-Abschlusse  ihrer  Bücher  voll-Kändig
  bekannt  und  demnach  alle  Ausgaben
  zeltlich  geprüft  und  angewiesen  werden,
  damit  sie  in  dem  gegebenen  Jahre  ibre
  Erledigung  erhakten,  und  dle  etwa  entstehenden
  Reste  am  Jahrs=  Schlusse  sich
vollständig  darstellen;  so  werden  hiemt  auf
kchsten  Befehl  Sr.  Königl.  Mojestát
felgende  Bestimmungen  zur  genauen  Rachachtung
  bekonnt  gemacht:

1..

Um  zur  Prüfung  und  Anweisung  der
unständigen  Ausgaben  dle  erforderliche
Ze#  zu  gewinnen,  sund  die  Rechnungen
  hierüber  für  dieses  Johr  Ausnahmsweise
  auf  den  15.  Juni,  für  die
känftigen  Jahre  aber  jedesmal  mit  dem
letzten  Mai  abzuschließen,so  daß  sle
künftig  den  Zeitraum  v.  1.  Juni  bis
letzten  Mai  umfasen.

Zu  den  unständigen  Ausgaben  zehdren
  alle  diejenige,  welche  nicht  schon
am  Anfange  des  Ttats=  Jahrs  in  bestimmten
  Summen  auf  die  Staats-
        <pb n="288" />
        -

kasse  zur  Zahlung  angewiesen,  sondern
in  dem  Etat  nur  in  Ueberschlags
Summen  überbaupt  vorgesehen,  ibsem
Betrage  nech  alfo  zufälllg,  und  im
elntretenden  Fall  von  den  Ministerien
besonders  zur  Zohlung  anzuweisen  sind;
z.  B.  Baukosten,  Canzlelkosten,  Disten
  u.  s.  w.

151  2.
Diesenigen  Gläubiger,  welche  solche
lm  Laufe  des  Etats-Jahrs  enistande-80



ne  Ausgaben  zu  fordern  haben,  werden

  die  Rechnungen  hieruͤber  immer
sogleich  nach  vollendetem  Geschaͤft  oder
geschebener  Leistung  und  von  den  ln
der  letzten  Zeit  des  Jabrs  eingetretenen
  Ausgaben  fuͤr  dieses  Jahr  vor
dem  a6.  Juni,  kuͤnftig  aber  spätestens
auf  den  10.  Junl  den  betheiligten
Verwaltungsstellen  vorlegen,  welchen
blemit  zur  Oflicht  gemacht  wird,  dle
Hrüfung  und  Vorlegung  der  Ausgabe-Rel
  nungen  an  die  Mlnlsterlen  äberhaupt
  auf  alle  Weise  zu.  beschleunigen
und  die  zuletzt  einkommenden  so  zu
befbrdern,  daß  dieselbe  noch  vor  dem
16.  Jul.  auf  die  Staats  Kasse  ang-:
wiesen  werden  kbnnen,  deren  Bücher
zu  dlesem  Behuf  bis  auf  den  letztgedachten
  Zeitpunkt  offen  gehalten  werden.


s.  3.

Was  die  Inquisitionskosten  inabeson
dere  betrifft,  so  bleibt  es  bei  den  hler.
über  bestehenden  Vorschriften.  Nur
werden  die  den  Oberamtsgerichten  zu
jenem  Behuf  ausgestellten  Creditschelne
  für  dieses  Jahr  mit  dem  15.  Juni,
künftig  aber  mit  dem  letzien  Moi
jeden  Jahrs  ungültig,  und  die  Kafen,
Beamte  haben  alle  Quittungen  über
die  bis  zu  diesem  Termin  darauf  geleisteten
  Zahlungen  unfehlbar  im  bause
des  Monats  Juni  zur  Staats-Hauptkasse
  einzuschicken,  damit  dleselbe  auch
in  dieser  Bezlehung  die  Ausgabe  vellständig
  abzuschließen  in  Stand  zelett
wird.

9.  4.

Dagegen  bezleht  sich  die  in  Ansehung

des  Termins  der  zufälligen  Ausgaben
H.##.  gegebene  Bestimmung  auch
auf  die  bei  den  Verwaltungen  über
besondere  Zweisge  des  Staats-Aufwa#des,
  namentlich  bei  den  Seminariums
  Walsen=  Gestüts=  und  derglei:
chen  Kassen,  vorkommenden  Ausgaben
sowohl,  als  auf,  die  bei  der  Flnanz=Verwaltung
  aufzuwendenden  Elementarkosten
  in  der  Maße,  daß  alle  in
das  betressende  Ctats-Jahr  gehtrigen
Ausgaben  von  den  Verwaltunge-Be-
        <pb n="289" />
        poͤrden  im  Laufe  des  Monats  Juni
unfehlbar  auf  die  Srezial--Kassen  dekretirt
  und  diese  dadurch  in  den  Stand
gesebt  werden,  ihre  Pessio-Reste  noch
vor  dem  Rechnungs=  Alschluß  der
Staats-HHauptkasse  vellständig  anzugeben.


.  5.

So  wie  die  Staats-Hauptkasse  von
den  bei  den  Einnahme-Verwaltungen
  des  Finanz-Departement  entstebenden
  Resten  durch  die  besonders  angeordnete
  Vorlegung  der  Rechnungs-Abschlüsse
  und  Rest-Verzeichnisse  Kennt.
niß  erhält,  werden  derselben  auch  von
den  Ausgabe=  Verwaltungen  über  die
für  das  ablaufende  Jahr  noch  zu  be-Kreitenden,
  bei  dem  Rechnungs-Abschluß
  noch  nicht  berichtigten,  oder
noch  nicht  zur  Anweisung  relfen  Ausgaben
  vollsnändige  Nachweisungen  durch
die  beibeiligten  Ministerien  mitgetheilt
werden,  welche  sich  biedurch  für  das
künftige  Jahr  die  Befugniß  zu  Anweisung
  auf  vorjährige  Reste  vorzubebalten
  haben:  daher  die  untergeordneten
  Stollen  mit  der  Vorlegung  dieser
Nachwelsungen  um  so  pünkltlicher  einlalten
  werden.

.  6.

Da  dle  von  den  Ministerlen  im  Laufe
des  Jahrs  auf  die  Staats  Hauptkasse
  angewlesenen  Abschlags=  und
Vorschuß-Zablungen,  worüber  dle
Anweisungen  nicht  im  Allgemeinen
oder  fortlaufend,  sondern  nur  auf  bestimmte
  Rubriken  und  auf  bestimmte
Summen  ertheilt  werden  kbnnen,  wo
möglich  noch  vor  dem  Ablauf  des
Etats=  Jabrs  zu  erledigen,  und  daher
die  Ausgaben,  worauf  sle  sich  beziehen,
jedes  Jahr  vor  dem  #16.  Juli  vollständig
  anzuweisen  sind;  so  haben  dle
Werwaltungsstellen  besonders  hierüber
die  betreffenden  Dekreturen  den  Ministerien
  zeltlich  vorzulegen;  und  wenn
einzelne  derselben  im  Anstand  gelassen
  werden  mässen,  diesfalls  Anzeige
zu  mechen.

Die  Ober-Rechnungskammer  wird  über
die  am  Schlusse  des  Jahrs  unerledigt  gebliebenen
  Abschlags  =  und  Vorschuß-Zahlungen,
  welche  bel  der  Staats-Hauptkasse
  bis  zur  Erledigung  unter  den  Resten
in  der  folgenden  Rechnung  vorgemerkt
bleiben,  den  Ministerlen  besondere  Verzeichnisse
  witthellen,  damst  auf  die  baldige
Erledigung  Bedacht  genommen  werde.

Stuttgart  den  5.  Juni  820.
Maucler.  v.  Olto.  Weckherlin.
        <pb n="290" />
        282
D  Des  Departements  der  Finanzen:
Staat-  =  Hauptkessen  -Verweltung.

fruf  der  Staats  Hauptkassen-Verwaltung  wegen  Eingabe  der  diesjährigen  Ferderungen
an  die  Staatskassen  ·

Unter  Bezlehung  auf  die  Verordnung  und  Ausgabe-Kassen  zu  machen  haben,  bievom
  heutigen  Tage,  wonach  die  Rechnun,  durch  aufgerufen,  die  Rechnungen  darüber
gen  über  die  unständigen  Staats-Ausga=  bald  möglich  und  für  dleses  Jahr  spätestens
ben  fär  dieses  Jahr  mit  dem  15.  Junkl,  bis  zum  25.  d.  M.  der  Behbrde  einzukünftig
  aber  mit  dem  letzten  Mai  jeden  eeichen,  wildrigenfalls  sie  es  scch  selbst  zuzu-Jahrs
  abzuschließen  sind,  werden  alle  die=  schreiben  haben,  wenn  die  verspätete  Einjenige,
  welche  non  dem  zu  Ende  gehenden  gabe  der  Rechnungen,  hiusichtlich  der  Zah-Etats-Jahr
  solche  Forderungen  entweder  an  lung,  Anstände  zur  Folge  haben  würde.
die  Staats-Haupt  -Kasse  unmlttelbar  oder  Stuttgart  den  y.  Junl  1820.
an  die  verschiedenen.  Spezlal-Elnnahme-  Säskind.

 

Dienst-Erledigung.

Durch  das  am  38.  v.  M.  erfolgte  Ab=  zu  Sechtenbausen,  Oberamts  Ellwangen,
leben  des  kathollschen  Pfarrers  Baumann  ct  diese  Pfarrei  erledigt  worden.
        <pb n="291" />
        —

Nro.  31.

Königlich-Württembergisches

Staals=  und  Regierungs-Blakl.

Samstag  den  17.  Juni  1620.

 

—  V

I.  Unmittelbare  Ksnigliche  Dekrete.

Dienst  =  Nachrichen.

S.  Kbnigl.  Majestät  haben  vermbge
Enischließung  vom  5.  v.  M.  dem  Pfarrer
Ruoff  ju  Geradstetten,  Dekanats  Schorndorf,
  die  nachgesuchte  Dienst-Entlassung
mit  dem  gewbbnlichen  Pfarr-Ruhevehalt
iu  bewüllgen,

vermige  Entschllefung  vom  F.  d.  M.
dle  erledigte  Pfarrei  Oeschingen,  Dekanats
Tübingen,  dem  Pfarrer  Zeller  in  Bodelshausen
  zu  übertragen,  und

vermbge  Entschließung  vom  10.  d.  M.
den  Oberamtmann  v.  Stokmajer  In
Kirchheim  auf  das  Oberamt  Welzhe#m,  und
dagegen  den  bieherigen  Oberamtmann

Knapp  in  Welzheim  auf  das  Oberemt
Kirchheim  zu  versetzen  geruht.

Unterm  7.  d.  M.  wurde  den  Unterlieutenants
  v.  Grauer  des  dritten  Infanterie-Regiments
  und  Bauer  von  den  Garnisons-Compagnien
  die  gebetene  Entlassung
aus  dem  Militärdlenst  ertheilt,  und

dem  Adjutanten  des  vierten  Reiter-Regiments,
  Unterlisutenant  Veyhelmann,
auf  sein  Ansuchen  der  Adjutanten-Dienste
enthoben  und  folche  dem  Unterlieutenant
Rueff  des  gedachten  Regiments  überträgen.


Die  von  dem  Herrn  Erbland-Postmeister
        <pb n="292" />
        284

Fürsten  von  Thurn  und  Taris  dem

nes  Cark  Riedlinger  ist  durch  Kduigli-Posthalter

  Rledlinger  in  Rottenburg  Iche  Entschließung  vom  5.  d.  M.  beßéige

bewilligte  Adjunction  seines  ältesten  Sohworden.



II.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Justiz=  Departements:
Crimlnal-Senat  bes  Königl.  Gerichtshofs  für  den  Jaxt-Kreis.
Straf-  Erkenntnif.

Vermoge  Erkenntnisses  des  Criminal-Senats
  des  Kdniglichen  Gerichtshofes  des
Jaxt=  Kreises  vom  35.  Aprll  1820  ist
Johann  Georg  Michael  Bauer,  von
Ingelsingen,  wegen  versuchter  Bestechung
des  Regiments-Arzts  Teufel  in  der  Absicht
  sich  dadurch  dem  Militärdienste  zu
entziehen,  so  wle  wegen  versuchter  Täuschung
  desselben  mittelst  Anlegung  eines
Bruchbandes,  neben  Bezahlung  der  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten,  zu

olerwöchiger  Festungsstrafe  verurtheilr,
die  Summe  von  zwel  Leuisd'or,  mit  weschen
  Inculpat  den  Bestechungs-Versuch
gemacht,  als  dem  Armenfond  der  Oberamts-Gerichtsstadt
  Ellwangen  verfallen  erkannt,
und  zugleich  beschlossen  worden,  dieses  Erkenntnit
  durch  das  Staats=  und  Regierungs=

  Blatt  zur  bfkentlichen  Kunde  zu

bringen.
Ellwangen  den  8.  Juni  1820.
Gbl-.)

  Des  Departements  des  Innern:

1.  bes  Ministerium  des  Innern.
Den  Fourage-Vergütungs-Preis  für  die  Gensd'armerie  betreffend.

Den  sémtlichen  Amtspflegen  wird  hiemit
eröffnet,  daß  der  Vergütungspreis  für

die  in  den  Monaten  April,  Mal  und  Juni

d.  J.  an  die  Gensd'armerie  abgegebene

Fourage  auf  2o  kr.  für  die  NRation  festgesetzt
  worden  ist.
Stuttgart  den  3.  Juni  1820.
*  v.  Otte.
        <pb n="293" />
        288

*  2.  Kivigl.  Mediräbal  CCofleglum.

Von  dem  Königl.  Medicinal-Colleglo
wurde  dem  Med.  et  Chirurg.  Dr.  Ferdinand
  Candidus  Martinl,  von  Biberach,
nach  erstandener  Prüfung  in  der  Mediein

und  bbhern  Chlrurgle  dse  Erlaubniß-  zu
Ausübung  dleser  Wissenschaften  ertheilt.
Stuttgart  den  rol  Juni  1820.
v.  Massenbach,

C.)  Des  Departements  des  Krieges.
Der  Administrations-Sektion  desselben.

Die  Berictigung  der  Militär-Pensienen  und  Ehren-Invaliden-Gelder  betreffend.

Ole  sämtlichen  Oberamtspfleger  werden
Kiemic  erinnert,  dle  ihnen  vom  2.  Juli
18:19  bis  letzten  Juni  tc.  1320  zur  Zahlung
  angewiesenen  Militaͤr-Penslonen  und
Ehren-Invaliden-Gelder,  am  Ende  dieses
Monats  vollstndig  zu  berichtigen,  und  sodann

  ihre  Qulitungen  und  Vergleichungen

in  den  ersten  Tagen  des  Monats  Juli

d.  J.  an  den  Regiments-Quartiermeister
Mittler  dahier,  zuverläßig  einzusenden.
Stuttgart  den  14.  Juni  1320.
Rbeinwald-D.)

  Des  Departements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministerium.

Verfügung  des  Finanz-Minksterium,  die  Berechnung  der  Einzugsgebühren  von  Forst=  und  Jagdstrafen
  betressend.

Da  binsichtlich  der  Berechnung  der  den
Kameralbeamten  durch  das  Edikt  vom
4.  Juni  1819.  s.  0  elngeräumten  Einmugsgebühren
  von  Forst=  und  Jagdstrafen
die  Frage  entstanden  ist:  ob  die  Beamten
rie  Einzugsgebühr  von  dem  ganzen  Betrage
der  Strafen,  alse  mit  Einschluß  der  Anbring-Bebühren
  zu  berechnen  haben;  so  wird

blemie  bestimmt,  daß,  insofern  die  Beamten

die  Anbring-Gebühren  wirklich  einziehen,
sie  von  dem  ganzen  Betrage  der  Strafe
auch  die  Einzugsgebühr  anzusprechen,  dem
Anbringer  aber  dann  seine  Gebühr  nur
von  dem  reinen  Ertrage  zu  berechnen  haben.
Stuttgart  den  :2.  Juni  72670.
Weckherline
        <pb n="294" />
        286
Dienst  =  Erledigungen.  ·

Das  Oräêtepterat  der  ersten  Classs  an  Durch  das  am  4.  d.  M.  erfolgte  Abdem
  Gymnastum  zu  Rettweil  ist  den  leben  des  Pfarrers  Scholl  in  Obmen-15.
  Mai  d.  J.  durch  die  Emtlesung  des  pausen,  Dekanats  Neutlingen,  ist  diese
seitherigen  Lehrers  erledigt  worden.  Hfarrei  erledigt  worden.
        <pb n="295" />
        167
Nro.  32.

Küöniglich-  Württembergischeß
Staats=  und  Regierungs.  Blatt.

Samstag  den  34.  Jund  #690.

I.  Unmittelbare  Könisliche  Dekrete.

*-5  Dienst=  Nachrichten.

S.  Knizl.  Maiestt  baben  unterm  an  dessen  Stelle  den  Peneral=  Mer
9.  d.  M.  den  Gesondten  zu  Petersburg,  Brigadier  v.  Huͤgel  zum  General-  eicute
General-Major  Grafen  v.  Beroldin-  Tun  und  Dlotsionär  der  zweiten  Jafamegen,

  unter  Reservation  der  Anciennetaͤt  Diviston,  und  dagegen  den  Stadtfuͤr
  die  lteren  General=  Majors  zum  Ge-  eeeaben  zu  Lurwigsburg,  Generalneral-Lieutenant
  ernannt,  und  Major  Prinzen  zu.  Hohenlohe-Kangenburg

unterm  20  d.  M.  den  Gineral=  Lieute=  zam  Brigedler  der  dritten  Infanterle-Brinant
  und  Dlolslonr  v.  Koch  in  Berück=  gode  ernanm,
scchtigung  seiner  geschwächeen  Gesundheits-=  Sodenn  baben  Hü#chstdieselben  durch
Umstnde,  unter  dänkbarer  Anerkennung  allerbochste  Resolutlon  vom  9-  d.  M.  den
der  von  lihm  geleisteten  vleljähcigen  Dienft  frelwilligen  Wechsel  in  Stelle  und  Besol-=in
  den  Ruhestand  versetzt;  dung  zwischen  #dem  bisherigen  Registrato
        <pb n="296" />
        abs

kindner  und  dem  seliherigen  Sekretär  lische  Pfarrel  in  Schbuthol,  Oberamts
Gärttner,  beide  bel  der  Finanzkammer  Künzelsau,  dem  Präzeptor  Hofmeister
für  den  Schwarzwald-Kreis  in  Reutlinden,  In  Gmünd  gnédigst  übertragen.
zu  genehmigen  geruht.  Vermöge  höchsten  Dekrets  vom  #8.  d.  M.
Ferner  haben.  Sbchstdieselben  vert  „haben  Seine  Koͤnigl.  Majestaͤt  dem
moge  Entschließung  vom  ia.  d.,  M.  die  zum  Registrator  bei  der  Kemmer  der  Stanerledigte
  katholische  Pfarrel  Zepfenhan,  desberrn  erwählten  Ober-Tribunal-Droku-Oberamtz
  Rattweil,  #  dem  Viltar  %½  in  rator  Georglt  dle  nachgesuchte  Entlassung
Schflanges:  ·  von  seiner  Prekurators=  Stelle  zu  erihellen
*ermdge  höchster  Extschlletung  "en-  15.5.  und  solche  durch  hoͤchsies  Dekret  vom  22.
M.  die  erledigte  kathollsche  Pfarrei  Ober=  d.  M.  dem  Advokaten  Dr.  Schott  bienau,
  Oberamts  Rottenburgem  Vilar  selbst  zu  übertragen,  und
Saͤckler,  von  Westernbgusen  vermige  hbchsten  Dekrets  vom  19.  v.  M.
vermbge  böchster  Entschließung  vom  b5-d.#  Hdem  zum  Kagzellisten  bel  der  Kammer  der
M.  das  erledigte  Dekanat  und  die  Stadt=  Abgeordneten  erwählten  bishersgen  Ober-Pfarrei
  Eßlingen  dem  Diakonus  Herwig;  Tribungls-Kanzellisten  Kronberger  dle
das  erledigte  Dekanat  Backnang  dem  nachgesuchte  Entlassung  von  seiner  biöherl-Dekan

  Jäger  in  Heldenheim  tgen  Stelle  in  Gnaden  zu  ertheilen  geruht.

die  erledigte  Pfarrel  Ober  Eifesbelm,  Unter  dem  13.  d.  M.  wurde  der  Graf
Dekanats  Hellbronn,  dem  Diakonus  Klein  Wilbelm  zu  Woldb##  rg-  “mie  Tr  auchzu
  Wildbad,  und  burg  als  Unterlleutenant  angestellt  und,

unterm  17-  d.  M.  die  erledigte  kaths-  dem  ersten  Infanterie-  Nimem  ru

"  it.  Verfügundender  Depertements.
6  4)  Des  Just-Departements:
„D's,  Juhiz=  Miyisterium.
:  .  1.  m5  *“*sr
Da  Se.  ##  nigl.  Moatzen  -z  den  sung  niederzusetzenden  Staats-Gerichtshof###
von  Hochsi  d  en  selben  zu  belehenden  sechs.  vermdge  hochsten.  Dekrets  vom  12.  Junte
Nichse-Stellen  bei  dernmsch  n#.  Vero  d.  J.
        <pb n="297" />
        1.)  den  Direksot  des  Könlgl.  Gerichts-«

  hofs  zu  Ulm,  v.  Pfizer;

2.)  den  Direktor  des  Koͤnlgl.  Gerichtshofs
  zu  Eßlingen,  v.  Huberz

5.)  den  VizeDilrektor  des  Criminal=Senats
  des  Könlgl.  Ober-Tribunals,
v.  Majer;  ;

4.)  den  Ober-Tribunalrath  Webet;

5.)  den  Ober-  Justizrath  Kapff  zu  Täbingen,
  und

2.

Der  Rechts-Candidat  Leopold  v.  Stefselin
  aus  Wurzach,  welcher  bel  der  mit
ihm  vorgenommenen  ersten  Dienstpräfung
das  Zeugniß  dritrer  Classe  „gut  bestanden“
erbalten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als
Neferendae  zwester  Classe  bel  dem  Ktnigl.
Gerichtspefe  In  Ulm  ausgenommen  worden.

Sturtgart  den  17.  Junl  1820.
Moaucler.

*n  9

6.)  den  Ober-Justizrach  Stärmer  zu
Ellwangen
zu  ernennen  geruht  haben;  ss  misc  solches
bierdurch  mie  dem  Anfügen  zur  kffentlichen
Kenntniß  gebracht,  daß  Höchstdkeselben
Sich  die  Ernennung  des  Prässdenten  dleses
  Gerichtshofs  vorbehalten  haäbẽn.

Stuttgart  den  14.  Juni  1820.

Mautler.
3.

Der  Rechts-Candidat  Valevrin  Den—
zer,  von  Oedheim,  Oberamts  Neckarsulm,
welcher  bei  ber  durch  das  Kbnigl.  Ober--Trlbunal
  mit  ihm'#orgenommenen  ersten
Dienstpräfung  Ddas  Zenut##t#  dritter  Tlasse
5%  gut  bestanden“  erhaften  hat)  ist  auf  sein
Ansuchen  als  Referendar  zweiter  Classe
bel  dem  Königl.  Gericheshefe  in  Ellwangen
ausfgenemmen  worden

Stutigart  den  37.  Juni  1870.

Mauueler..

B.)  Des  Devartements  des  Innern:.
1.  des  Ministerium  des-  Innern.

Bekannewachung  zu  Betref  ##r  Anordnung  einer  perlodischen  Visstation  einzelner  Ob  ramter.

Se.  Khnlgl.  Majestät  haben  in  Betref

  der  in  dem  #.  4½  der  Instruktien

für  die  Kreis-Reglerungen  vom  :.  Dec.
:1319  ausgesprochenen  Abslcht,  von  Zelt  zu

Jeit  elnzelne  Oberämter  durch  Mueglleder  der
Reglerung  visitiren  zu  lassen,  den  3.  April
1.  J.  die  naͤhere  allerboͤchste  Entschließuns
dabin  ertheilt:
        <pb n="298" />
        290,

Daß  alle  Jahre  in  jedem  Krels  eine
Vistrarion  wenigstens  eines  Oberamtzs,  nach
Umständen  aber  auch  mehrerer  Oberämter
Katt  finden  soll,  um  von  dem  Zustande
des  Oberamts  und  dessen  Verwaltung,  se
weit  dieselbe  dem  Oberamtmann  3bertra-#en
  ist,  ader  unter  selner  Aufsicht  von  den
Gemeinden  durch  ihre  Vorsteher,  Pfleger
und  Offielanten  ausgeäbt  wird,  Ein#cht
zu  nethmen  und  denselben,  nach  Vernehmung
  der  Amtso-Versammlung  so  wie  des
Stadtraths  und  Bauͤrger-Ausschusses  der
Amisstadt,  zu  prüfen.

E%  follen  daßer,  außer  der  Amtsfäßwung
  des  Oberammmanus,  die  Verwaltung
den  Vermdgens  der  Amis-Körperschaft,
der  Gemeinden  und  Stftungen,  der  St##d
des  Rechnungs=  und  Schaldenwesens  derseben
  und  die  Umkage  der  sogen#amtem
Amts=  und  Gemeindes  Schéden  umersucht,
die  Anstalten  für  Uwerrichr,  für  Unter-Käzung
  und  Beschäftigung  der  Armen,  die
Polizel=  Gefängnisse,  die  Feuer-Ebsch-Geelthschaften
  u.  s.  w.  eingesehen,  äberhaupt
bei  dieser  Veranlassung  die  Einrichtungen
f#r  bffentliche  Ordnung,  Sicherherir,  Culbi
  nd  78  blfahrt  in  so  weit  um  in  sol,
cher  Bezlehungen  gab###tzet  werden,  in

)5n
à

welchen  sle  nichk  elner  anderwärtigen  Dräfung,
  wie  bei  Kirchen-Schul=  und  Medieinal=
  Visttationen,  ordemlicherweise  unterliegen.


Den  Kreis-Regierungen  ist  deswegen
aufgegeben,  je  auf  den  1.  Jannar  ihre
Vorschlág-darüber,  bel  wolchen  Oberämtern
elne  Visitatlon  vorzunehmen  und  wesches
Mitgliek  der  Reglerung  damit  zu  bearftragen
  seyn  mochte,  dem  Minsfterlum  des
Innern  zu  uͤbersenden.

Indem  bdlese  Maßregel  ben  Zweck  Fat,
Maͤngel  und  Gebrechen,  welche  in  diesem
Zweige  der  Berwaltung  pie  und  da  vorbanden
  seyn  eder  emstehen  mögen,  und
veren  Urfachen  zu  emdecken,  ihnen  abzubelfen
  und  der  Regierung  wie  dem  Wolke#
Beruhkhung  über  strenge  Ordnnäg  in  jener
zu  gewähren,  wird  sie  auch  dezu  dienen,
die  Beamten,  Gemelnde  Vorsteber  und
Offieiuncen,  welche  sich  in  ihrem  Berufe
durch  eifrige,  treue  Pflich---Erfüllung  und
ducch  außerordentliche  Verdienste  auszeichnen,
  Se.  Königl.  Majest  ät  bekunnt:
zu  machen.

Stutrgart  dew  17.  Juni  18720.

#—  O  o.
        <pb n="299" />
        i

„2,:  Des  Künlel.  vangetischen  Cognsistorium.

Tie  Einführunz  der  Geographie  und  Geschichte  Württembergs  rom  Pröcsptorm.
  Memminger  in  des  deutschen  Schulen  betreffund.

Da  man  verordurt  haben  will,  daß  die
telten  von  dem  Präceptor  M.  Memminger
  zu  Kannstadt  herausgekommenen  Buͤ-her:


1.)  „Kleine  Beschrribung  ober  Geographie
  und  Geschichte  von  Württemberg
nebst  einer  Einleltung  in  kie  allgemeine
  Erdkunde;“

2.)  „Deschreibung,  oder  Geograxhie  und
EStatisiik  nebst  einer  Uebersicht  der  Geschichte
  ven  Würctemberg“

in  den  deutschen  Schalen  des  Kdnigereichs.

eingeführt,  und  zwar  von  der  kleinen  Geographle
  für  jede  Schule  einige  Exemolare,
und  von  der  grbßern  für  die  Schullehrer
als  Fandbuch  Ein  Exempkar,  fofern  es
die  Kräfte  des  Schulfonds  gestatten,  angeschaft
  werden;  so  haben  sämtliche  Dekane
und  Dfarrämter  sich  hienach  zu  achten,
auch  die  vermglichen  Eltern  zu  veranlassen,

  die  kleinere  Geegraphie  ihren  Kindern

zu  kaufen.
Stuntgart  den  16.  Juni  1870.
"  Wcchter.

5.  Königl.  2and=  Gestäts  =  Commission.

Die  jährlichen  oberamtlichen  Berichte  #der  Fohlen  und  Stuten  betreffend.

Nach  der  Beschál-Ordnung  vom  33.  Febr.
1818,  V.  33,  sollen  alle  Oberämter  auf  den
.  Juni  jeden  Jahrs  an  die  Lans-Gestüts-Commission
  berichten:

1.)  wie  viel  Fohlen  im  laufenden  Jahre
in  ihrem  Amtsbezirke  gefallen  sind,
und  zwar  mit  Bemerkung  des  Unterschichs,
  ob  die  Stuten  von  Hengstem
des  Landbeschler  =  Stalls  oder  der
Drivat-Beschälhalter  belegt  waxen,

—

unb

2.)  wie  viel  zur  Nachzucht  taugliche
Sinten  in  ihrem  Bezirke  vorhanden
sind.

Diejenigen  Oberämter,  welche  diesen  berucht
  noch  nicht  erstattet  haben,  werden  aufgefordert,
  benselben  innerhalb  :4  Tagen
unsehlbor  einzusendor.

S#uttgart  den  20.  Juni  1320.

v.  Massenback.
        <pb n="300" />
        2h  *
Dienst-Erledigunt.

Dürch  das  am  11.  d.  M.  erfolgte  Ab.  unter  Teck  ist  desse.  Sielle  erlodigt  worleben
  des  Unterhelfers  Bek  zu  Kirchhelm  denu.
        <pb n="301" />
        Nro.  33.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

Montag  den  236.  Juni  1820.

Unmittelbare  Königliche  Deerete.

Königliche  Gesetze  und  Verordnungen.
4  Das  Abgaben=  Gesetz  für  das  Etats-Jahr  1843  betreffend.

Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg,

Nae  die  direkte  Steuer  fär  das  Stats-Jahr
  von  13813  durch  das  Gesetz  vom
27.  Febr.  1820  (Regierungs-Blatt  S.  99)
und  die  in  Beziebung  auf  indirekte  Steuern
eingetretenen  Veränderungen  durch  das
Geses  vom  2o.  März  :820  (Reglerungs=Slatt
  S.  147)  bereits  festgesest  worden,
se  rer  fügen  und  verordnen  Wir  in  Betreff
der  übrigen  für  das  laufende  Etats-Jahr

zu  entrichtenden  Abgaben,  nach  Anhbrung
Unseres  Geheimen  Raths  und  unter  Zustimmung
  Unserer  getreuen  Stände,  wle
nachsteht:
1½

Für  das  Stats-Jahr  2573  sollen  die
Aktio-Capitalien,  die  Grund  Gefälle  und
Renten,  so  wie  die  Be  oldungen  und  Pensionen
  unter  folgenden  näheren  Blstim-
        <pb n="302" />
        mungen  in  die  Besteuerung  gezotzen  werden.


IAbktio-Capttalien.

9.  1.

Von  jedem  Hundert  Gulden  Capital
  werden  ohne  Räücksicht  auf  den  höhern
oder  niederern  Zinsfuß

Zwanzig  Kreuzer
Steuer  erhoben.  Von  selbst  verstehr  sich
jedoch,  daß  die  bei  der  Staatsschulden-Casse
  stehenden  halbzinsenden  Capltallen
auch  nur  zur  Haͤlfte  ihres  urspruͤnglichen
Nennwerthes  in  Berechnung  genommen
werdeß.
.  3.

Dieser  Steuer  sind  alle  verzinslichen  Capitallen
  der  Privaten,  so  wie  der  Communen,
  Corporationen,  der  bffentlichen  und
Familien-Stiftungen,  der  Zunftkassen  und
anderer  bffentlicher  und  Privat-Anstalten
in  der  Maße  unterworfen,  daß  die  diesseitlgen
  Staatsbürger  ihre  sämtlichen  Capitallen
in  und  außer  den  Kbniglichen  Staaten,
diejenigen  Württemberger  aber,  welche  sich
im  Auslande  aufhalten  und  denen  das
Unterthanen=  Recht  oder  der  Regreß  ins
Vaterland  vorbehalten  worden  ist,  nur  ihre
lm  Lande  angelegte  Copitallen  zu  versteuren
baben.

Diejenigen,  welche  in  verschledenen  Staaten
  domlallirt  #End,  haben  die  Capitalien,

294

ihrem  wahren  Capitalwerthe,

welche  sie  in  den  andern  Staaten  besitzen,

worin  sie  zugleich  domicilirt  sind,  nicht  zu

versteuren.

1

Zu  den  verzinslichen  Capltallen  gehhren
auch  nicht  nur  die  verzinslichen,  sondern
selbst  die  unverzinslichen  Zieler.  Jedoch
werden  die  Letztern  nur  nach  Abzug  des
darunter  enthaltenen  Zwischenzinses  nach
die  erstern
aber  nach  ihrem  Nennwerthe  versteuert.
Was  übrigens  die  Steuerreste  betrifft,
welche  Gemeinden  oder  Amtspfleg-Cassen

zu  fordern  haben,  sie  seyen  verzinslich  oder

unverzinslich,  so  sind  dieselben  der  Besteurung
  nicht  unterworfen.

9.  6.

Frei  von  der  Besteurung  find:

1.)  Die  Zucht-,  Walsen=  und  Irrenbuser;


3#.)  die  Universität  Täbingen  mit  ihren
Instituten;

S.)  der  geistliche  und  weltliche  Witiwen-Fiscus,
  so  wie  die  Wittwen-Kasse  in
Ellwangen  und  die  dortige  geistliche  Verwaltung;


k.)  diejenigen  Kliechen=  und  Heiligen-Pstegen,
  so  wie  dle  übrigen  unter  öffentlicher
  Verwaltung  stehenden  milden  Stif.
tungen,  welche  erwelslich,  d.  h.  nach
        <pb n="303" />
        ibrer  letzten  bereits  gestellten  Rechnung,
an  elnem  Deficit  leiben;

5.)  die  allgemeine  Sparkasse  und  die
Hülfskasse  in  Stuttgart;

6.)  dlejenigen  Wittwen,  Waisen  und  gebrechlichen
  Personen,  welche  nicht  über
Iweltausend  Gulden  Capitalien  besitzen,
  und  deren  Haupt-Nahrungsquelle
in  den  Zinsen  aus  diesen  Capitalien  besteht.


Weobei  jedoch  eine  Absonderung  der

eigenen  und  der  in  der  Benugtzung  stehenden
  Capltallen  ulcht  statt  finder.

7.)  Die  Aktiv-Capitalien  der  Gant-Massen.


Ueber  die  einzelnen  Fälle  hat  das
Oberamt  nach  gewissenhafter  Prüfung  aller
  Werhältnisse  zu  erkennen,  und  fsämtliche
  Erkenntnisse  dem  Steuer-Collegium
einzusenden,  in  Anstandsfällen  aber  solche
der  Entscheidung  desselben  zu  unterwerfen.

F.  6.

Wenn  von  den  im  Auslande  stebenden
Capitalien  einige  auswärts  mit  einer  Steuer
belegt  seyn  sollten,  so  ftud  zwar  dieselben
nach  darüber  geführtem  Beweise  ganz  oder
zum  Theile  freizulassen,  je  nachdem  der
auswärtige  Steuer=  Ansatz  den  diesseitigen
erreicht  oder  nicht;  es  ist  aber  solches  bei
der  Capitalien  -Angabe  anzuzeigen,  damit
die  im  Khulgreiche  Kehenden  Capltalien

295

der  Einwohner  der  auswärtigen  Staaten
auf  die  gleiche  Weise  behandelt  werden
künnen.

9.  7.

Die  Passlv-Capitalien  dürfen  von  den
Aktio-Capitalien  nicht  abgezogen  werden.
FA.  6.

Bei  der  Capitalien-Steuer  entscheldet
der  Bestltzstand  vom  15.  Mei  1620.  Wird
ein  Capital’  innerhalb  dieses  und  des  zur
Steuerzahlung  festgesetzten  Termins  in  Ablosung
  gebracht,  se  bleibt  es  dessen  ungeachtet
  der  ganzen  Besteurung  unterworfen.

ß.  9.

Von  allen  beil  bffentlichen  Kassen  angelegten
  Capltalien  ist  die  Steuer  von  den
Kassen  für  die  Gläubiger  auf  den  in  F.  36.
bestimmten  Zahlungs-Termin  vorzuschießen
und  bei  der  nächsten  Z#nszahlung  abzuziehen.
Die  verschiedenen  Haupt-Kassiere  in  Stuttgart
  haben  den  Steuerbetrag  unmittelbar
an  die  Staats-Hauptkasse,  die  Kassenbeamten
  auf  dem  Lande  aber  an  die  betreffenden
  Amrspflegen  mit  den  erforderlichen
Urkunden  abzullefern.

9.  10.

Ueber  alle  nicht  bei  öffentlichen  Kassen
engelegten  Capitolien,  wozu  die  verzinslichen
Prioat-Aktiv-Ferderungen,  so  wie  die  im
Auslande  stehenden  Capitalien,  ingleichem
alle  Zieler  nach  ihrem  wahren  Capitalwerthe
        <pb n="304" />
        gehbren,  haben  die  Bessitzer  derselben  gleich
nach  Erdffnung  dleser  Vererdnung  eine
summarische  Anzeige  nach  dem  Besitzstande
vom  15.  Mal  1820  der  Obrigkeit  des  Orts
zu  üäbergeben.

Von.  Personen,  welche  elnen  priollegirten
  Gerichtsstand  baben,  ist  die  Anzeige
den  Oberämtern  zu  machen,  welche  vermbge
dleses  Auftrags  das  Erforderliche  zu  besorgen
  haben.

F  u1.

Wenn  ein  der  Besteurung  unterworfenes
  Capltal  ganz  oder  zum  Thell  unangezeigt
  gelassen  wird,  so  ist  ordemtlicherweise
der  fünfzehnfache  Betrag  der  zurückgebllebenen
  Steuer  Unserem  Fiscus  als  Strafe
verfallen,  und  dlese  Strafe  fündet  statt,  obschon
  die  Thatsache,  durch  welche  sie  begruͤndet
  wird,  erst  nach  dem  Tode  des  Besitzers
  bekannt  wird.

9.  12.

Vormuͤnder  und  andere  Verwalter  von
fremdem  Vermdgen,  so  wie  die  Nutznießer
  von  solchen  Capitalien,  woruͤber  das
Eigenthum  Andern  zusteht,  haben  für  die
richtige  Angabe  zu  haften.  Fällt  ihnen
eine  Verheimllchung  zur  Last,  so  werden
sie  mit  der  im  y.  bestlmmten  Strafe
belegt,  an  deren  Stelle,  wenn  sle  solche
nicht  entrichten  kbnnen,  elne  verhältniße
mrßige  Freiheitsstrafe  tritt.

1

Da,  wo  in  elner  Gemeinde  der  Fall
vorkommt,  daß  die  Capltallen  schon  nach
dem  Maßstabe,  welcher  von  früheren  Zeiten
  ber  bei  der  Austheilung  der  Jahrssteuer
  angewendet  wird,  entweder  unter  dem
Gesamtvermögen,  oder  für  fAlch  besteuert
werden,  muß  dessen  ungeachtet  die  Aufnahme
  der  Capitallen  nach  allen  Puncten
der  gegenwärtigen  Verordnung  gescheben,
der  Steuerbetrag  davon  berechnet  und  der
Gesamtbelauf  von  der  Gemeindekasse  an
die  Amts-ffege  abgellefert  werden;  es
stnd  aber  in  einem  solchen  Falle  zur  Gleichstellung
  der  Capitalbesitzer  mit  den  übrigen
Steuerpflichtigen  diejenigen  Maßregeln  anzuwenden,
  welche  zu  eben  diesem  Zwecke
bei  den  frühern  allgemeinen  Capltalsteuren
angeordnet  worden  find.

Uebrigens  kann  neben  dileser  für  den
Staat  angeordneten  Besteurung  der  Capitalien
  der  Einzug  der  in  der  Communordmuns
  regulirten  Capitalsteuer  nicht  zugleich
statt  haben  und  muß  letztere  für  das  Jahr
18.  unterbleiben.

F.  114.

Kein  Besitzer  eines  Capltals  ist  berechtigt,
  von  dem  Schuldner  sich  die  Capltal-=steuer
  vergüten  zu  lassen.  Verletzungen
dieses  Gesetzes  werden  nicht  nur  mit  der
Sirafe  des  fünfzehenfachen  Betrags  geahn-
        <pb n="305" />
        197.

det,  sondern  dem  Schuldner  bleibt  auch
überlassen,  auf  Zuräckforderung  der  vergürerten
  Steuer  zu  klagen,  oder  dieselbe
künftig  von  seiner  Zinsen=  oder  Capital-Schuldigkeit
  in  Abzug  zu  bringen.

Auch  werden  frühere  Werträge,  durch
welche  dem  Schuldner  die  Uebernahme  der
Capltalsteuer  zur  Bedingung  gemacht  wurde,
außer  Wirkung  gesetzt.

II.  Grundgefälle  und  Renten.=sJ.
  16.

Der  Gefaͤll-  und  Rentensteuer  sind  unterworfen:

a)  alle  auf  dem  Grundeigenthum  haftenden
  Abgaben,  als  Zehnten,  Zinse,  Guͤlten,
  Landachten  u.  s.  w.,  in  so  weit  sie
entweder  jaͤhrlich,  oder  nach  bestimmtem
Zeltumlaufe  zu  bezleben  sind;
D)  die  auf  Grundelgenthum  oder  bestimmte
Gefälle  fundirten  jäbrlichen  Renen,
ae  werden  bel-  der  Staatskasse,  bei  Corporationen
  oder  Privaten  erhoben;  hierunter
  gebdren  nicht  nur  die  durch  den
Reichs-Deputationsschluß  von  1805  bestimmten
  ewigen  Renten,  sondern  auch
jene  Entschaͤdigungssummen,  welche  verschiedenen
  Standes-  und  Grundherrschaften
  und  Corporationen  fuͤr  den  verlornen
Umgeldsbezug,  oder  aus  andern  privatrechtlichen
  Titeln,  in  Folge  der  abgeschlossenen

  Nevenden-Ansscheidungs-Verträge
  gereicht  werden.

9.  16.

Frel  von  der  Besteurung  find:

a)  die  saͤmilichen  Gefaͤlle  und  Renten
der  Staatekasse;

b)  die  Renten  und  Gefälle  der  Universiteai
  Tübingen,  und  der  damit  verbundenen
  Instirute;  desgleichen  der  geistli.
chen  Verwaltung  Ellwangen  und  derjenigen
  Kirchen=  und  Heiligenpflegen,  und
übrigen,  unter  bffentlicher  Verwaltung
stehenden,  milden  Stiftungen,  welche  erweislich,
  d.  h  nach  der  letzten  bereits
gestellten  Rechnung,  an  einem  Desici
lelden;  ·

c)  die  Nutzungen  der  Gerichtsherrlichkeit
und  niedern  Polizeigewalt,  namentlich
also:  die  Strafen,  Taren,  Sporteln-Einkünfte
  u.  s.  w.;

d)  die  Laudemien  und  Fallgebühren;

e)  die  Gefälle  der  diesseltigen  Staatsbürger
  in  auswärtigen  Staaten.

9.  11.

Alle  im  9  15.  benannten  Einkuͤnfte  sind
in  dem  Beirage  einer  jährlichen  Nutzung
in  der  Maße  zu  besteuren,  daß  je  auf  fünf
Gulden  Ertrag  ein  Capital  von  hundert
Gulden  angenommen  und  davon  ein  Steuerbetrag
  von  zwanzig  Kreuzern  gerelcht  wird.
        <pb n="306" />
        F.  18.

Dlejenigen  Einkünfte,  deren  Betrag  jährlich
  voraus  bestimmt  ist,  werden  in  diesem
und  die  Naturalien  in  folgenden  Preisen  in
Berechnung  genommen:

1  Schfl.  glatte  Frucht  5  fl.
1  Schst.  Dinkeel  5  fl.
1  Schsfl.  Haber  3  fl.
1  Eimer  Wein  .  ..  25  fl.

die  uͤbrigen  Naturalien  werden  in  den  laufenden
  brtlichen  Preisen  angeschlagen.

Solche  Elnkünfte  aber,  deren  Betrag
entweder  wandelbar  ist,  wie  Zehnten  und
Thellgebühren,  oder  welche  nur  nach  gewissen
  Rotationen,  wie  z.  B.  Landachten,
zu  bezlehen  sind,  werden  einer  Durchschnittsberechnung
  unterworfen,  wozu  die  letzten
drel  Jahre  1817.  1818  und  1819  zu  wählen
  find.  Die  darunter  begriifenen  Naturalien
  werden  in  obigen  Preisen  zu  Geld
gerechnet.

F.  19.

Von  dem  auf  dlese  Weise  berechneten
jährlichen  Betrage  der  Gefälle  finden  folgende
  Abzüge  statt:

a)  Die  aufden  Geféllen  haftenden
beistungen.  wie  dleses  der  Fall  sey#n
kann,  wenn  auf  einem  Zehnten  die  Baulast
  einer  Kirche,  die  Besoldung  eines
Geistlichen  oder  eine  andere  Verbindllchkeit
  raht,  welche  Leistungen  gach

298

den  bei  der  Finanz-Verwaltung
bestehenden  Normen  zu  berechnen
sind.

Der  jährliche  Betrag  solcher  Lelstungen
wird  auf  dle  gleiche  Weise,  wie  der  jährliche
  Betrag  der  Gefälle  angeschlagen.

Leistungen,  wozu  eine  Grundherrschaft  nur
im  Allgemeinen,  ohne  besondere  Bezlebung
auf  die  ihr  zustehenden  Gefälle  verbunden
ist,  so  wle  die  Zinse  von  auf  den  Gefällen
haftenden  Pagsso-Capltalien,  sind  vom  Abzuge
  ausgeschlossen.

b)  Die  Erhebungskosten,  wofür  ohne
Räcksicht  auf  die  Person  des  Besitzers  durchaus
  ein  Zebenttheil  in  Abzug  zu  bringen  ist.
Bel  Zehnten,  deren  Ertrag  nach  Selbsteinzügen

  in  Berechnung  genommen  ist,  sind
die  wirklichen  Erhebungskosten  abzuziehen.

Lehenbare  Gefälle  werden  übrigens  wie
dle  eigenen  besteuert.

6  20.

Die  Aufnahme  der  steuerpflichtigen  Gefälle
  und  Renten  wird  den  Khulglichen
Oberämtern  in  der  Maße  Übertragen,  daß
sie  von  sämtlichen  Gefällbesitzern  in  ihrem
Bezirke  vollständige  Verzeichnisse  und  Berechnungen
  nach  dem  zu  ertheilenden  Formulor
  einzufordern,  solche  zu  prüfen  und
besonders  die  Beweise  dafär,  daß  die  in
Abzug  gebrachten  Leistungen  auf  den  Ge-
        <pb n="307" />
        faͤllen  haften,  sich  in  Anstandsfaͤllen  vorlegen
  zu  lassen  haben.
9.  a1.

Die  Gefaͤlle  werden  in  der  Regel  ortweise
  aufgenommen  und  in  Verzeichnisse
gebracht;  es  wlrd  jedoch  denjenigen  Standes
  =  und  Grundberrschaften,  welche  in  mehreren
  Orten  und  Oberamtsbezirken  Gefälle
beziehen,  zugestanden,  solche  in  dem  Oberamtsbezirke
  ihres  Aufenthalts  zur  Besteutrung
  anzuzeigen,  dieses  Oberumt  hat  aber
in  einem  solchen  Falle  wegen  der  Richtigstellung
  der  Gefäll-Verzeichnisse  mit  den
betreffenden  Oberämtern  zu  communiciren.

6  #b  22.

Die  Verbelmlichung  sieuerbarer  Gefdlle
und  Renten  wird  auf  dieselbe  Weise  geahndet,
  welche  bei  der  Capitalsteuer  y.  11.
bestimmt  ist.

III.  Besoldungen  und  Pensionen.

9.  23.

Der  Besoldungssteuer  sind  unterworfen:
a)  die  Gehalte  derjenigen,  welche  ein
Hof-  oder  Staatsamt  bekleiden,  der  Militärpersonen
  bis  auf  den  Grad  eines
bieutenants  einschließlich,  der  Geistlichen,
der  Lehrer  an  Universitäten  und  andern
böhern  und  nledern  Lehranstalten,  ingleichem
  der  Communal=  und  Stiftungs-Beamten.


b)  den  Gehalten  dleser  Dlener  wird  in
Bezlehung  auf  die  gegenwärtige  Steuer
gleichgestellt  das  Elnkommen  der  gutsberrschaftlichen
  Beamten,  der  Angestellten
  bei  der  Hofbank,  der  ausübenden
Aerzte,  der  Advokaten,  Aktuarien,  Buchbalter,
  Substituten  und  Handlungs-Commis,
  so  wie  der  besoldeten  Künstler.

(1

Frei  sind  diejenigen,  deren  jährliches  Einkommen
  den  Betrag  von  drei  hundert
Gulden  nlcht  überstelgt.

9.  26.

Steuerbar  ist  das  ganze  Amtseinkommen,
  es  mag  aus  doͤffentlichen  Cassen  oder
aus  andern  Quellen  fließen,  es  mag  in
voraus  bestimmten  Summen  an  Geld  oder
Naturalien,  oder  in  veränderlichen  Summen,
  z.  B.  aus  dem  Ertrage  von  Gütern
  und  Zehnten,  in  Gülten  oder  in  gesellchen
  Sporteln,  Elnzugsgebähren,
Schreibverdienst  oder  andern  zufälllgen  Einnahmen
  bestehen,  ferner  der  Genuß  der
Amtswohnungen.

Uebrigens  können  die  unter  den  Besoldungen
  begriffenen  Capitallen  und  Gefälle
nicht  neben  der  Besoldungssteuer  noch  zu
den  auf  jene  Objekte  gelegten  Steuren  gezogen
  werden.

s.  a6.
Die  Raturalien  werden  in  denselben
        <pb n="308" />
        Preisen  und  dle  veraͤnderllchen  Theile  des
Einkommens  nach  denselben  Grundsaͤtzen
berechnet,  welche  bei  den  Gefaͤllen  und
NRemten  in  9.  18  vorgeschrieben  sind.  Der
Gütergenuß  wird  nach  dͤrtlichen  Pachtwerthen
  eingesetzt.

Wenn  der  Zehnt-Ertrag  nach  Selbsteinzügen
  berechnet  wird,  so  werden  dle  Erhebungskosten
  daveon  abgezogen;  außerdem
findet  bei  den  Geféllen  überhaupt  der  Abzug
  jenes  Zehentthells  für  die  Erhebung
seine  Anwendung,  welcher  bei  der  Gefällsteuer
  #.  19  bestimmt  ist.

Die  Wehnungen  derjenlgen  Staatsdiener,
  für  welche  in  dem  Besoldungs-Etat
eine  bestimmte  Summe  eingerechnet  ist,
werden  in  dleser  Summe  berechnet.  Wo
dies  aber  nicht  der  Fall  ist,  oder  wo  dle
Stoatskassen  oder  Gemeinden  aus  einer
gemietheten  Wohnung  selbst  nicht  einen
geringeren  Hauszins  bezahlen,  finden  folgende
  Ansägze  statt:

Die  Wobnungen  der  Präsidenten  der
Cellegien  werden  zu  Joo  fl.,  die  der  Direktoren
  zu  30#  fl.,  die  der  Vorsteher  und
Professoren  an  der  Universität,  dem  Gomnastum
  in  Stutegart  und  der  Geistlichen
daselbst  zu  oo  fl.,  die  der  Oberamtsrichter,
der  Oberamtmänner,  Oberforst=  und  Kameral-Beamten
  zu.7  50  fl.,  die  der  Professoren
  und  Geistlichen  in  den  Lamstedten,

der  Oberamts-Aerzte,  der  Stiftungsverwalter
  und  Stadt=  und  Amtsschreiber  zu
0°  fl.,  die  der  Präzeptoren  in  den  Stödten,
der  Geistlichen  auf  dem  Lande,  der  Zollund
  Aecise  -,  vuch  gutsberrschaftlichen  und
übrigen  Communal-Beamten  zu  bo  fl.,
die  der  deutschen  Schullehrer  zu  35  fl.
taxrirt.
9.  241.

Das,  was  ein  Diener  als  Ersatz  von
Auslagen  für  Gehülfen  oder  Dienstboten,
Kanzleikosten,  oder  in  Pferdsratlonen  c.
bezieht,  wird  nicht  in  Berechnung  genemmen.


Eben  so  wird  jenen  Besolbeten,  welchen
zwar  für  Gehülfen  kein  besonderer  Gehalt
ausgesetzt  ist,  die  aber  gleichwohl  um  ibres
Amtes  willen  solche  zu  halten  haben,  gestattet,
  dafür  einen  angemessenen  Betrag
in  Abzug  zu  bringen,  dessen  Größe  die
Oberämter  zu  beurtheilen  haben.

Auf  gleiche  Weise  find  die  Aerzte  und
Advokaten  u.  f.  w.  nur  zu  Versteurung
ihrer  reinen  Einkünfte  nach  Abzug  des
mit  der  Ausübung  ihrer  Wissenschaft  verbundenen
  Aufwandes  verpflichtet.

9.  28.

Bon  dem  nach  vorstehenden  Bestimmungen
  ausgemittelten  Gehalt  und  Einkommen
wird  eine  Klassensleuer  mit  folgendem  Tarlf
entrichtet:
        <pb n="309" />
        Dienst-Einkommen,  das  mehr  als  Zoo  fl.
betrágt,  entrichtet  bis  auf  Goo  fl.  von
jedem  hundert  Gulden.  .  1fl.  —

Vog  jedem  weitern  hundert  Gulden

bis  anf  r2200  fl.  fl.
—  auf  1300  fl.  öfl.
—  auf  340  fl.  3  fl.
—  auf  6600  fl.  fl.
—  auf  460offll.  44  fl.

sodann.  von  jedem  weilern  hundert
Galden  5sfl.

9.  29.

Glelcher  Stener  und  unterworfen  alle
Hensionen,  deren  Betrag  dle  Summe
von  dreihundert  Gulden  übersteigt.

Beftehen  dieselben  ganz  oder  zam  Dbeil
in  Naturalien,  so  sind  sie  noch  den  in
o.  :5—  à7  ertheilten  Vorschriften  zu
behandeln.

.  30.

Die  Gesandtschaftsgehalte  werden  mit
Rüucksicht  auf  den  damit  verbundenen  Aufwand
  nur  zu  #2#tel  ihres  Betrags  in  Berechnung
  genommen.

#  .  37.

Die  Angabe  des  Einkommens  und  der
Pensionen  bleibt  zwar  in  der  Regel  jedem
Steuerpflichtigen  überlassen,  jedoch  werden
in  dieser  Bezlehung  folgende  nähere  Bestimmungen
  ertheilt:

o

1.)  Wer  sein  gesamtes  Einkommen  aus
der  Staatskasse  bezlehr,  ven  dem  wird
die  Steuer  durch  Abzug  an  der  Beseldung
  oder  Dension  in  der  Maße  erhoben,
  daß  die  unter  verschiedenen  Titeln
stehenden  Empfänge,  als  z.  B.  Besokdungen
  und  Ergänzungs-Pensionen,  auf
eine  Hauptsumme  gerechnet  werden;,  daß

Zzu  denselben  der  Betrag  der  Amtewohnungen
  nach  H.  a6.  gelegt  wird,  und
daß  solche  Empfänge,  welche  ein  Besoldeter
  aus  einer  Rebenkasse  bezlehr,  von
dleser  derjenigen  Kasse  angezelst  werden,
welche  den  Haupttheil  des  Einkommens
abzureichen,  und  die  Steuer  zu  erheben
bat,

.)  Auf  die  gleiche  Weise  wird  es  in
S#ustp#ese  -ielvnen  9%0#10#
ten,  welche  ihren  Gehalt  oder  ihre  Pension
  nicht  unmittelbar  aus  der  Staals-=Hauptkasse,
  sondern  entweder  aus  Hofoder
  Spezialkassen  in  Stuttgart  bezlehen.


Der  Steuerbetrag  wird  von  den  Cassenkeamten
  an  die  Staats-Hauptkase  mit
einer  Urkunde  abgeliefert,  und  eln  Verzeichniß
  derüber  an  das  Steuer-Collegium
elngesendet.

5.)  Dlejenigen  Staatsdiener,  welche  Kre
Besoldungen  und  Gehalte  aus  den  Spe-Uelkassen
  auf  dem  kande  in  der  Eige-2
        <pb n="310" />
        02

schaft  von  Elementarverwaltungs  =  Ausgaben

  bezlehen,  so  wie  die  Kirchen=  und

Schuldiener,  die  bbhern  und  niedern

Forst-  Beamten,  dle  Communal=  und

Seiftungsdiener  haben  lhr  fixirtes  und

zufälliges  Einkommen,  letzteres  nach  gewissenbafter

  Schátung,  nach  einem  vorzuschrelbenden
  Formular  in  Verzeichnisse
zu  bringen,  und  diese  den  Oberämtern

Ibrer  Bezleke  zu  äbergeben.

Daslelbe  haben  ouch  diejenigen  Personen
  zu  beobachten,  welche  zu  der  in
S.  :5  unter  Lit.  b.  bezeichneten  Classe
von  Besteuerten  gehdren.

Die  in  Stuttgart  sich  aufhaltenden
Indlolduen  dieser  Classe  haben  diese  Verzelchnisse
  der  Stadt-Dircktion  zu  über-—

  —
9.  32.

Die  Verheimlichung  eines  Einkommen-Theils
  oder  elne  zu  geringe  Angabe  desselben
  wird  nach  der  bei  der  Capitalsteuer
9.  11  gemachten  Bestimmung  geahndet.

IV.  Fuͤr  die  Aufnahme,  den  Einzug
und  die  Verrechnung  dieser  Steuren
wird  noch  weiter  folgendes  verordnet.


ß.  33.
Die  Capltaliensteuer  wird  ortwelse  aufgenommen.
  Ueber  die  Capirallenangabe

führt  der  Ortsvorstand,  oder  wo  derselbe.
nach  dem  Erkenntniß  des  Oberamts  weder
Tächtigkeit  noch  Zelt  hl##u  hot,  der  Stadtund
  Amtsschreiber,  oder  dessen  becidlgter
Gehälfe  eln  Protekoll,  in  welches  auch  die
nach  f.  5.  Skatt  findenden  Befkrelungs-Grände
  eingetragen  werden;  er  hat  die
Angaben  der  Einzelnen  sorgfältig  zu  prüfen,
  sodann  das  Protokoll  an  das  Oberamt
  zu  schicken,  und  zugleich  ein  Verzeichniß
  für  den  Steuereinstinger  zu  fertigen,
üm  den  Einzug  beforgen  zu  kbnnen.

Das  Oberamt  sammelt  sämtliche  Aufnahm-Drotekolle
  seines  Bezirks,  und  har
ein  Haupt-Verzeichuniß  mit  summarischen
Urkunden  über  die  Aufnahme  dieser  Steuer
von  den  einzelnen  Orten,  se  wie  mit  belondern
  Urkunden  über  die  Steuer  der  prlollegirten
  Personen  nach  zu  ertheilenden
Formularien  unter  Beifügung  angemessener
  Bemerkungen  an  das  Steuer-Colleelum
  einzusenden.

Fylil.  34.

Die  Aufnahme  der  Geféllsteuer  geschleht
unter  den  in  f.  20  und  21  gemathten  Bestinmungen
  am  Wobhnsitze  des  Oberamts.

Nur  in  wichtigen  Anstandsféllen  und  mit
keghimatlon  des  Kbusglichen  Steuer-Collegiums
  kann  sich  das  Oberamt  in  die  Amtsorte
  selbst  begeben.
        <pb n="311" />
        Mach  vollzogener  Aufnabme  wird  eine
summarische  Uebersicht  uͤber  den  jährlichen
Berrag  der  Gefälle,  den  Capitalwerth  und
den  Steuerbetrag,  nach  elner  zu  erthellenden
  nähern  Vorschrift,  gefertigt,  wobel  die
elnzelnen  Gefällbeslter  aufgeführt  werden.

Diese  Uebersicht  wlrd  doppelt  ausgefer-803



tigt,  die  elne  Ausfertigung,  welcher  die

Aufnahme-  Verzjeichnisse  beizulegen  sind,

an  das  Steuer-Collegium  eingesendet,  die

andere  aber  dem  Amts-Pfleger  des  Bezirks

zu  Besorgung  des  Steunereinzugs  zugestellt.
.  36.

Dle  Verzeschmisse  über  diejenlgen  Besoldungen
  und  Penstenen,  wovon  die  Steuer
niche  durch  die  Kbuiglichen  Kasslere  durch
Abzug  ummlrtelbar  berlchtigt  wird,  werden
mit  elner  nach  dem  zu  erthellenden  Formular
  zu  verfassenden  Ueberscht  über  den
Steuerbetcotz  an  das  Steuer=  Collegium
mit  den  eberamtlichen  Bemerkungen  eingerescht,
  eine  zweite  Ausfertigung  dieser
Uebersicht  aber  wird  dem  Amtspfleger  zur
Besforgung  des  Einzuge  zugeferiigt.

*  .  3.

Dle  Capltallen=  und  Geféllsteuer  ist  auf
den  20.  Aug.  1820  zum  Einzug  zu  bringen,
  die  Besoldungs=  und  Penslonssteuer
eter  mit  dem  Erschelnen  Dieses  Gesetzes

fällig,  und  muß  auf  den  Termin,  Jakobl

1820  vollständig  berichtigt  werden,

Die  Capitallensteuer  erheben  die  Steuerelnbringer
  der  Gemeinden  und  liefern  sie
an  die  Amtspflegen;  die  Gesäll=  und  Besoldungssteuer
  aber  wird  von  letztern  unmittelbar
  erhoben.

9.  31.

Zur  Belohnung  für  den  Cinzug  und  dle
bleferung  der  Steuer  dürfen  im  ganzen
vier  Heller  vom  Gulden  in  Abzug  gekracht
werden,  wovon  bei  der  Capitaliensteuer  dem
Steuereinbringer  à1  Heller  und  dem  Amts-Pfleger
  :1  Heller  gebühren.

Dle  Kesten  der  Aufnahme  werden  nach
elnem  besondern  Regulativ  berechnet,  welches
  das  Kbnigliche  Steuer-Cellegium  unverzüglich
  bekannt  machen  wird.  Jede  unrichiige
  Angabe  in  Absicht  auf  den  Zeitaufwand
  wird  in  Gemäßbeit  des  fünften
Edilss  vom  3.  Dec.  1818  els  elne  Fälschung
  bestraft  werden.

Die  Communrechnungs-Revisoren  haben
die  Kosten=  Werzelchnisse  zu  revidiren,  den
Oberämtern  aber  steht  die  Dekretur  derlelben
  zu.

Das  Kbnigliche  Steuer  =  Collegsum
wird  da,  wo  es  ihm  ubtbig  scheine,  dlespezlellen
  Kosten  =  Verzeichnisse  sich  vorlegen
  lassen.  Sowohl  die  Kosten  des
Einzugs  und  der  Cieferung  als  die  oberamtlich
  dekretirten  Kesten  der  Aufnahme
        <pb n="312" />
        werden  sogleich  von  der  Steuerschuldigkeit
jedes  Oberamts  in  Abzug  gebracht.
F.  33.

«  Die  Arbeiten  über  die  Aufnahme  sind
innerhalb  vier  Wochen  zu  vollziehen,  ##

daß  dieselben  spätestens  innerhalb  sechs  Wochen
  bei  dem  Königlichen  Steuer-Colleglum
  einkommen  können.

.  59.

Wir  üöbertragen  dem  Steuer-Collegium
die  obere  Aufsicht  und  keitung  des  ganzen
Geschäfts  und  verordnen  zuglelch,  daß  alle
Anfragen  in  Anstandsfällen  an  dasselbe
berichtet  werden  sollen,

5

Unser  Finanz-Ministerium  hat  wegen
Wollzichung  des  gegenwärtigen  Gesetzes  wes
erferderlich  anzuordnen.

Gegeben,  Stuttgart  den  22.  Juni  1870.
Willhe  .
Der  brovisorlsche  Chrf  des

Finanz-Departements:

v.  Weckherlin.

Auf  Befebl  des  Königs:
der  Staats-  Sekretuͤr
p.  Vellnagel.

*

b)  Gesetz,  dle  Zuweisung  verschicdener  Fondo  an  die  Sinang-Verwalmag  betrchron,  ,
Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden.  König  von  Württembers-#  ·.  «

Im  Hinblicke  auf  den  gegenwaͤrtig  so
medrigen  Stand  der  Frucht-Preise,  in
Betrachtung,  daß  solche  durch  den  Verkauf
einer  bedeutenden  Quantltät  von  Staats-Domanlal-Früchten,
  zum  Nachthell  der

Alnterthanen  noch  mehr  würden  herabgedräckt

  werden,  und  in  fernerer  Erwägung.

der  Nothwendigkeit  die  Finanz-Verwaltung,

bei  deren  eigenthümlichen  Verhältnillen  .
genögend  zu  sichern,  verordnen  und  verfüsen.
  Wir,  nach  Anbdrung  Unseres,  Gebelimen

  Raths  und  unter  Zugisemiuns
Unferer  geireuen  Stände.  wie  folgt:

s*..-m-  »

Der  Vertauf  von  zwelmal  hundert  tausend
  vorréthigen.  Schst-  Demanlal=  Früchte
wird  aufseschoben.

s.  25
Zu  Deckung  des?  in  der  Einnahme  bierdurch
  entstehenden  Ausfalls=  sol  der  Finanz-Verwaltung
  die  Summe  von  steben-
        <pb n="313" />
        wal  bundert  fuͤnfzig  zwel  tausend,  achr.
hundert  sechszig  und  fünf  Gulden,  fünng
Kreuzer  zugewiesen  werden.

.  5.
Dlese  Surme  wird  gebikdet:

1.  aus  dem  in  der  fünften
Einnahme--  Rubrik  des  den
Staͤnden  unter  dem  20  Jan.
1820  mitgetheilten  Hanpt-EIEIII

enthaltenen  Capltal  von
agcus  der  in  der  sechsten  Einnahme-Roubrik
  des  gevachten
Etats  (Lit.  a)  aufgeführten
Summe  vo  189.70  1–
5.  aus  der  ebendaselbst  (TLit.  b)  *
ultbegriffete#  vn  dev  front-Msischen
  Com#teik#lon  herruͤhtenden
  und  in  dem  gegenwaͤrtigen
  Monate  verfallenden
Summie  von  ....

4.  aus  der  im  nächsten  Jahre
fällig  werdenden  franzbsfschen
Contributsens-Sumwe  mit  4525,391  18
B.  aus  den  Zlusen  von  der  letztgenannten
  Summe  und  der
eben  vaher  nührenden  Eln--ouhme
  bes  vorlgen  Jabre  mit  553  36  *

f.
13,966  .
10

lr.

Ni

Jufammen  767°/855  55.

tuns  erlian  werden.

——

·  Der«hrovifokh'chd  Ehef  des

22  ,
—  4.

Diese  Summe  von  753,865  fl.  50  kr.
sol  feiner  Zeit  von  der  Finanz-Verwal-FF.

  5.
gebterer  soll,  ferner  zu  Erhöhung  ihres
erforderlichen.  Vorraths-Caplrals  die  Summe
  von  zwelmal  HFundert  flebenzig  neuntausend
  „ache  hundert,,  drelßig  drei  Galdem
  an,  derjenigen-Copltal,  Summe  übermjesen
  woerden,  welche  im  Belaufe  von
379°·663  fl.  durch  die  Kriegs-Calse  verwaltet
  wird.
9  6
1Der  :Kriegs=  Casse  soll  Hieses  Capiku#
r——————————————
mledey  erstattet  werven-Unsere,
  Ministerten  des  Kriegswesens.
und  der  Finanzen  sind  mit  Vollziehung  des
gegenwärtigen  Gesetzes  beauftragts
Gegeben,  Stuttgart  den  24.  Juni  1620.
Wile!  m.

„Dr  Kriegs  Minister:
5.  (Ftanquemont.

Finanz-Deastemems.:  !
v.  Weckber  lin.  «

Auf  Befebcdes  dei  g«
MkSttntstcettetu
«V.BIURCIU-JU-
        <pb n="314" />
        306.

e)  Verordnung,  die  Erhebung  der  direkten  Steuer  für  das  erste  Drittheil  des  Erats-Jahrs  1512
betreffend.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  Ksnig  von  Württembers.

Unter  Hinweisung  auf  das  Gesetz  vom
25.  Febr.  3  336  (Reg.  Bl.  S.  99)  wedurch
  die  dlrekte  Steuer  für  das  Etats=Jahr
  1812  auf  r,40%%„%00  fl.  feskgesetzt
worden  ist,  und  unter  Bezlehung  auf  die
Berfassungs-Urkunde  H.##124  verordnen.
Wir  nach  Anhdrung  Unseres  Geheimen
Raths  wie  folgt:

hb  1.

Dle  direkte  Steuer  soll  in  dem  blsbersgen
Betrage  auf  die  oler  Tersten.  Monate  des?
Etats-Jahre  1622  auf  Abrechnung  künfesiger
  Verwilligung  erboben  werden.

11.
Die  hiernach  einzuhebende  Summe  von

achtmal  hundert  tausend  Gulden  ist
sofort  zu  repartiren,  hrrihmmlscher  Maßen
einzuziehen  und  an  die  Haupt-  Staots-Kasse
  einzusenden.

Unser  Ministerlum  der  Finanzen  ist
mit  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.
  ·

Gegeben,  Stuttgart  den  22.  Juni  1820x“n

Wilherlm.
Der  provsforische  Chef  des

lusaz-  Dro##tnents  2##

v.  Weckberlin.

Auf  Befehl  des  Kbalgs:
der  Staats-Sekret##t
v.  Vellnagel.

d)  *—  die  Erhebung  der  birekten  Steuer  für  das  weite  Drittheil  des  Etats-Jahrs  183  33
betressend.

Wilheim,
don  Gottes  Gnaden  Köntg  von  Würktemberg.

Um  bei  der  angeordneten  Vertagung
der  Stände  Unseres  Kbnigreschs  bis  zum
1.  Dez.  d.  J.  jede  dem  laufenden  Dienste
der  Staats=  Verwaltung  nachtheilige  Stsrung
  zu.  beselligen,  verordnen  und  versügen

Wlir  unter  Bezlehung  auf  Unsere  Vesordnung
  vom'  beutüise  Tage,  *  oben
Lit.  c)  nach!  Anbbrung  Unsetes  Elbeimen
  Ralhs  und  unter  Sustlhmunf  Unsr
  getreuen  Stände,  wie  folgt:
        <pb n="315" />
        35%

4.  1.

Dle  direkte  Stener  soll  auch  fuͤr  das
zwelie  Drittheil  des  Etato-  Jahrs  von
1832  auf  Abrechnung  kuͤnftiger  Verwilligung
  erhoben  werden.  E—

.  32.

Die  hlernach  einzuhebende  Summe  von
achtmal  hundert  tausend  Gulden
ist  sofort  und  zugleich  mlt  dem  ersten  Drittbeil
  der  Steuer  zu  repartiren,  dann  herehmmlicher
  Maßen  einzusiehen  und  an  die
Haupt=  Staatskasse  einzusenden:

Unser  Mlnisterium  der  Finanzen  ist

mit  Vollziehung  dleses  Gesetzes  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  a2.  Juni  1820.
Wilhelm.

Der  vrovlsorische  Chef  des
Zinanz-Ministeriums:

v.  Weckberlin.

Auf  Befehl  des  Königs:
der  Staats  -  Sekretär
v.  Vellnagel.

e)  Gesetz,  die  Kestsitzung  der  Tvtl=  Liste  für  die  Rezierungs-Zeit  Se.  Majestät  des  Könuigs
"  ben  effend.

Wilhelm,

von  Gottes  Guaden  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg.

Ins  Erwigung  der  Bestimmungen  der
#  1%  und  ro“  der  Verfassungs-Urkunde
  in  Betreff  der  Civil-Liste,  verfägen
und  vererdnen  Wir,  nach  Anhbrung  Unleres
  Geheimen  Raths  und  unter  Zustimmung
  Un  serer  getreuen  Stände,  wie  folgt:

·.  1.

Fär  Unsere  Reglerungszelt  wird  die
Ciofl-iste  auf  achtmal  hundert  und  fünf-Ug
  tausend  Gulden  festgesetzt.

1

Sie  besteht  in

777  Serft.
72,  200  fl.

—  650,  ooo  fl.

a)  Geld  "  "
b)  Naturallen

An  Naturallen  werden  abgegeben:
300J%  Schfl.  Dinkel  a  5  fl.  15,000  fl.
boo  Schsl.  Rocken  a  6st.  0000  fl.
320  Schfl.  Gerste  )  fl.  3  kr.  a,  fl.
7000  Schfl.  Haber  a3  fl.  à  000  fl.
40  Meß  Buchenbolz  a  15  fl.  2  1,000  fl.
800  Meß  Tannenholz  a  11  fl.  3,/1coU  fl.

—  732,  200  sl.
        <pb n="316" />
        EL
6

9.  J39.

Von  der  Cioll-biste  find  ehne  weitere
Anforderung  an  die  Staats-Kassen  zu  bestreiten:


a)  das  Erforderniß  für  die  Dlspositions=Kassen
  des  Kbnigs  und  der  Kbnigin;
I))  die  Unterhaltungs=  und  Erziehungsko

  en  der  Kdniglichen  Kinder;

)  die  Kosten  des  Hofstaats  des  Königs
und  der  Knigin;

d)  der  gesamte  Aufwand  für  die  hleber
gebdrize  Verwaltung,  namentlich:

.  die  Gehalte  sämtlicher  zu  den  verschie-(tenen
  2Sweigen  der  Verwaltung  gehbdrigen
  Beamten  und  Diener  der  hdberen
und  niederen  Categorie,  so  wie  die  Pensienen,
  welche  theils  bereits  schon  auf
die  Cioll-Liste  übernommen,  ktheils  in
der  Folge  an  die  Beamten  und  übrigen
Diener  der  Cioll-Lisie  und  ihre  Wittwen
  und  Kinder  zu  verwilligen  ssind;

.  der  gesamte  Aufwand  für  die  Hofbaltung
  nebst  der  Unterhaltung  des  Inventars;


3.  die  Kesten  der  Hofjagd  mit  der  Unterhaltung
  der  Thiergärten,  Parks  und
Fasanerien;

4.  der  Bau-Aufwand  auf  sämtliche  Kron-Gebäude
  zu  Stuttgart,  Bellevue,  Cann- 



stadt,  Hohenheim.  in  den  Parks,  Thier-„gö#rten
  und  Fasanerien,  so  wie  der  zur
Kros,  Ausstattung  gehörigen  Gärten  und
Anlagen;  #

5.  der  Gesamtaufwand  für.  den  Marstall
nebst  der  Unterhaltung  der  Inventars;
6.  der  Aufwand  für  die  zur  Krene  gedrigen
  Institute  der  Handbibliotbek,  des
Charten=  und  Plan-Cabinets  und  der
Gallerie;.

J.  der  Aufwand  für  das  Theater  und  das
Orchester.

4.  6.
Obige  Bestimmungen  treten  mit  dem

1.  Juli  180  in  Wirksamkeit.

Unsere  Ministerien  des  Innern  und  der
Finanzen  sind  mit  Vollzlehung  des  gegenwärtigen
  Gesetzes  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  zo.  Juni  1620.

Wilhelm.  d5
Der  Minister  des  Innern:
v.  Otto.
Der  provisorssche  Chef  des
Flnanz-Devartements:
v.  Weckherlin.
Auf  Befebl  des  Königs:
der  Staates  Sskretär
v.  Vellnagel.

Sedruckt  bei  G.  Hasselbrink,  Lachdrucker.
        <pb n="317" />
        59

Nro.  54.

Königlich-Württembergisches
Staatks-  und  Regierungs-  Blakl.

——

Dennerstag  ven  29.  Juni  182o.

k..  Unmittebare  Königliche  Decrete.

Dienst=  Nachrichr.

-  Kbönigl.  Majest  #ét  haben  vermöge
  hdchster  Entschließung.  vom  :.  d.  M.
das  erledigte  Diakbnat  Rosenfeld,  Dekanats
Balingen,  dem  Vikar  Schabhardt  zu
Schloitsorf,  Dekanats  Täbingen;

vermoge  höchster  Enschließung  vom  :#.
d.  M.  die  erledigte  Pfarrei  Balersbronn,

Dekanats  Freudenstadt,  dem  vermaligen

*

Pfarrer  Beer,
unddie

  erledigte  Pfarrei  Friolsheim,  Dekanats
  Leonberg,  dem  Blkar,  Leibins  zu
Eltingen,  desselben  Dekanats,  dann

die  katholische  Kaplanel  zu.  St.  Magda«
lena  in  Ellwangem  dem  Vikar  Singer
in  Steinberg  gnédigst  übertragen.

orm  Ober  Nieringen
        <pb n="318" />
        I.

310

Verfügungen  der  Departements.

„

A.)  Des  Justiz-Departements.

Des  Justij  -  Ministerium.

ꝛ.  Königl.  Binchniguns  die  a#  ver  Esek  ##akemwis  za  Mühgtierern  des  Staets-Gerlchrsbft
ernannten.  Staatsdi#ner.

Da  Se.  Khnlel.  Majestit  vermöge
bochster  Entschließung  vom  18.  Juni  den
von  der  Stände-Versammlung  zu  Mirgliedern
  des  nach  der  Vorschrift  der  Verund

  dem  Ober-Jusilzrath  Schotz  zu
Eßlingen,

HShchst  Ihre  Genchmigung  zur  Annahme

fassung  zu  errichtenden  Srars-Gerichtopoft.

ernannten  Staatsdienern:
dem  Possidenten  des  Cioll  =  Senats  des
Khnigl.  Ober-Tribunals,  v.  Georgii;
dem  Ober-Tribunal-Rath  p.  Wächter,

der  ihnen  übertragenen  Nichtersstellen  zu
erthellen  geruht  haben;  sp  wird  folches  hiermit
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,

Stuttgart  den  so,  Juni  1810,
Mauclex.

2.  Bekanntmachung,  dle  Erledigung  einer  Kunzelisten:  Stell  bei  dem  Königl.  ½  Frricktshofe  zu  Ulm
betrefsend.

Am  5.  d.  M.  ist  der  Cauzellist  Grimmingex
  bei  dem  Kbnigl.  Gerichtshofe  zu
Ulm  gesterden.

Die  Bewerber  um  Lie  Lurch  diesen  Todesfall
  erledigte  Stelle  haben  sich  von  helite

au  innerhalb  vierzehn  T  Tagen  bel  dem  gedachten
  Gerichtehofe  zu  melden.

Suuttgart  den  23.  Juni  16½.

Maueler.
        <pb n="319" />
        ##r#

2.

Der  Nechts-Candidat  v.  Sternenfels,
von  #u  wigsburg  „  welcher  dei  der  ersten
Dienstpruͤfung  das  Zeugniß  dritter  Classe
„gut  bestanden“  erhalten  hat,  ist  auf  sein
Ansuchen  als  Referendaͤr  zweiter  Classe
bei  dem  Kbniglichen  Gerichtshofe  des  Neckar-Kreises
  aufgenommen  worden.

Siuttgart  den  34.  Juni  1876.
Maurler

4.

Der  Rechts-Candidat  Gustav  Friedrich
Veiel,  von  Vaihingen,  welcher  bei  der
mit  ihm  vorgenommenen=  ersten  Viensk.-pruͤfung
  das  Zeuguß  dei#ten'  Elass  „gus
bestanden“  erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen
  als  Referendär  zwelter  Classe  bei
dem  Küniglichen  Gerichtshofe  zu  Eßlingen
aufgenommen  worden.

Stuttgart  den  36.  Junl  18720.

M  aucler-B.)

  Des  Departements  des  Innern:
Koͤnigl.  Seminax=  und  Schul-Inspektorar.

Concurs-Prüfung  zur-Stelle  elnes  Lehrers  an  der  Musterschuse  zu  Eßlingen

Zur  BWilederbesetzung  der  Stelle  eines
Musterlehrers  an  der  hiestgen,  mit  dem
Kdnigl.  Schullehrer-Seminar  perbundenen
Mädchen-Schule  wird  Dennerstags  den
6.  Jali  eine  Conkurs-Präfung  Statt  finden.
  Die  Sielle  erträgt  vor  jeßt  0  fl.
und  fordert  einen  Mann  ven  festem,  sittlich-rellgiesem
  Charakter,  der  sowohl  in
Räcksicht  seiner  schulpädsgogischen  Kenntmisse,
  als  auch  seines  Lehrtalents  dem  Unterricht
  und  der  Leitung  der  Schule  gewachsen
  ist.  Es  wird  besonders  darauf  gesehen
  werden,  oh  der  Competem  die  gesamte
Schul-Aufgabe  von  dem  elemertarschen
Standpunkt  aus  richtig  aufgefaßt  babe,

und  sle  praktisch  zu  lösen  wisse.  Kenminisse
im  elementaorischen  Zeichnen  wWerden  zwar.
nicht  nothwendig  gefordert,  aber  zu  einiger
Empfehlung  dienen.  Ueber  den  Erfund  der
Pruͤfung  wird  mit  größter  Unparteilichkelt
an  die  hbdchste  Beblrde  Bericht  erstattet
und  somit  werden  die  Competenten,  welche
sich  vorläufg  schriftlich  eder  mündlich  melden,
  und  an  gedachtem  Tage,  Morgens
7  Ubr,  in  der  Wohnung  des  Seminar-Inspekters
  erschein.  u  werder,  die  beste  Gelegenheit
  finden,  ihre  Kenntnisse  zur-bffentlichen
  Anerkennung  zu  bringen.
Ehlingen  den  14  .  Juni  1820.
Denzel.
        <pb n="320" />
        312

Dienst-Erledigung.
Durch  die  Besbrderung  des  bieherigen  Steodtrichter  in  Stuttgart  ist  dessen  bisht-Ob
  agerlchta.  Verwesers  D.  Reinhart  tige  Stelle  erledigt  worden.

 

V—

Herreuberg  zum  Regierungerunh  und

 

Druck  fehler.

s.  In  Nro.  33.  S.  306.  2.  Sp.  5.  6.  ist  statt  S.  307.  2.  Sp.  3.  6  flatt:  Finanz-  Minisit  -
279,  733,  zu  lestu:  279,  833  fl.  und  riums  —  Finanz-  Departementẽ.
        <pb n="321" />
        315
Nrö.  35.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Freitag  den  50.  Juni  1620.

 

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.
Keine.
I.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  Mai  r630  von  den  Gerichtsböfen  des  Königreichs  ausgesprochene  Erkenntnisse
betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  Mai  find  von  sämtlichen  Gerichtshöfen  des  Königreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgefprrochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Regierungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wedurch  eine  längere,  als  dreimonatliche
Freiheirs-Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat.

Den  6.  Mal  wurde:  Personen  das  von  dem  Criminal-Senate
1.  In  der  Rekurssache  der  bel  dem  Ober-  des  Gerichtshofs  in  Ulm  unter  dem  15.
amtsgerichte  Leulkirch  in  Verhaft  und  Dec.  v.  J.  gefällte  (in  das  Staats-Untersuchung

  gekommenen  nachgenannten  und  Reglerungs-Blatt  von  1820.  Nro.  5.
        <pb n="322" />
        elngeräckte)  Straf-Erkenntniß  dahin  bestätigt,
  daß

a)  Rekurrent  Kaver  Batent,  von
Oberwies,  wegen  Mitwirkung  bei  elnem
  Reube,  deren  er  für  überführt
angenemmen  wird,  sodann  wegen  sechzehn
  Diebstéhlen,  worunter  vler  quallfizirte,
  vier  große,  und  die  meisten  unter
  erschwerenden  Umständen  verübt
worden  sind  u.  s.  w.,  neben  dem  Ersade
  seiner  Arrest-,  Azungs=  und  33
der  Untersuchungs-Kosten,  unter  Eintechnung
  eines  Theils  des  erstandenen
Arrestes,  zu  einer  Festungsstrafe  von
drei  Jahren  und  oier  Monaten;

b)  Rekurrent  Johann  Nepomuk  Walzenegger,

  von  Welfrazbofen,  wegen
fünf  kleiner  Diebstähle,  nämlich  drei
ausgezeichneter  und  zwey  Felddiebstählen,
  sedann  wegen  Tbeilnahme  an  einem
  weitern  Diebstahl,  und  gewerbmäßig
  getrlebener  Hehlerel  bei  den
Diebstählen  Anderer,  auch  unerlaubten
Gewehr-Beslitzes,  unter  Einrechnung  eines
  Theils  des  erstandenen  Alrrestes
und  der  Strafe  der  Ausstellung,  neben
Verfällung  in  den  Ersatz  selner  Arrest-Azungs-
  und  e  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  Festungsstrafe  von
einem  Jahr  und  zehn  Monaten;
endlich

c)  Rekurrent  Johenn  Geergz  Hlrschbühler,

  von  Tautenhofen,  wegen  zehn
zwar  kleiner,  aber  zum  Theil  quolifizirter,
  unter  erschwerenden  Umständen
und  in  Genossenschaft  verübten  Dlebstähle,
  sodann  wegen  Begünstigung  und
unterlassener  Anzeige  von  den  Diebereien
  Anderer,  unter  Einrechnung  elnes
Thbells  des  erstandenen  Arrestes,  neben
dem  Ersatze  seiner  Arrest-,  Azungsund
  79  der  Untersuchungs-Kosten,  zu
einer  Festungsstrafe  von  drelzehn
Monaten  verurcheilt;  so  wie

dlese  sämtliche  Sträflinge  zur  Erstattung
des  von  lihnen  gestifteten  Schadens  folidarlsch
  angehalten  und  nach  Erstehung
ihrer  Strafen  unter  strenge  pollzelllche
Aufslcht  gesetzt  werden  sollen.

Den  7.  Mai  wurde:

2.  In  der  Rekurssache  des  Conrad  Friedrich

  Zeh,  von  Ludwigsburg,  das  von
dem  Criminal=  Senat  des  Gerschtshofs
zu  Eßlingen  unter  dem  :4.  März  d.  J.
gefällte,  (in  dem  Staats=  und  Regierungs-Blart
  Nro.  35.  S.  209.  enthaltene)
  Erkenntniß  dahln  abgeändert,
daß  Rekurrent  wegen  ausgezeichneten
Betrugs  zu  einer  sechemonatlichen
Festungs  -Serafe,  und  zu  dem  Ersatze
sämtlicher  Untersuchungs-Kesten  verurtheilt
  seyn  soll.
        <pb n="323" />
        516
II.  Civil-  Senat.

Den  Z.  Mal  wurde:  von  Amtes  wegen  als  unslatthaft,  ver-1.
  In  der  Appellationssache  von  dem  Ci-  worfen.
oil  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Tübin=  5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cigen
  zwischen  9  Maiern  zu  Lakendorf,  oll-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
Oberamts  Rottweil,  Klägern,  Appellan-  zwischen  dem  Ziegler  Samuek  Schmid
ben  und  dem  Freiherrn  v.  Ifstinger  da-  zu  Bönnighelm,  Imploranten,  Appellanselbst,
  Beklagten,  Appellaten,  den  Besisz  ten  und  der  Gantmasse  des  Jobann
von  Lehens-Waldungen  betreffend,  die  Georg  Gänhner  zu  Cleebrenn,  Imploerstrichterliche
  Urthel  vom  35.  Sept.  ratin,  Appellatin,  Abweisung  einer  For-1818
  dahln  abgeändert,  daß  die  Kläger  derung  betreffend,  die  Berufung,  wegen
in  dem  Beslae  der  fresen  und  ausschlleß-  Verstumnlsees  der  gesetzlichen  Nothfrist
lichen  forstordnungsmäßigen  Benutzung  in  Einreichung  der  Beschwerdenschrift,
sämtlicher,  auf  der  Markung  von  Laken-  von  Amtes  wegen  für  verlassen  erklärt.
dorf  und  W*  Estiror  uwst  Den  3.  Mai  wurde:
dungen  und  Gebdlze  (mit  Ausnabme  4
elnes  bestimmten  Distriktes)  in  so  lan-  *r%  r  “  3  rszwischen
  der  Gemeinde  Biekendorf,  Oberamts
  Blberach,  Beklagter,  Appellantin,
und  der  Gemelnde  Hbfen,  Klägerin,
Appellatln,  Steuren  aus  abgetretenen
elnander  aufzuheben  seyen.  Gütern  betreffend,  das  von  dem  Richter
Den  5.  Nai  wurde:  voriger  Instanz  unter  dem  3z5.  März
2.  Die  als  förmliche  Berufung  von  dem  1819  ausgesprochene  Erkenneniß  lediglich
Tioll-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Tä-  bestätlgt,  und  appellantischer  Theil  in  die
bingen  vorgebrachte  Beschwerde=  Führung  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.
des  vormalsgen  Substltuten  Landerer  zu  5.  In  der  Appellatsonssache  von  demselben
Alpirspach  in  seiner  Rechtssache  mit  Gerichtshofe  zwlschen  der  Gemeinde
Hondelsmann  Stutiberg  zu  Elberfeld  Warthausen,  Beklagter,  Appellantin,
#ber  zwel  prozeßlestende  Verfügungen,  und  der  Gemeinde  Hbfen,  Klägerin,

ge,  bis  der  Beklagte  in  dem  ihm  vorbehaltenen
  Petitorium  ein  Anderes  austzeführt
  haben  wird,  zu  schützen,  und
brigens  sämtliche  Prozeßkosten  gegen-
        <pb n="324" />
        Appellatin,  denselben  Gegenstand  betreffend,
  auf  gleiche  Weise  erkannt.  »
6.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cioll=
  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ulm
zwischen  der  Wittwe  des  Johann  Georg
Käfer  zu  Emerkingen,  Oberamts  Ebingen,
  Klägerin,  Appellatin,  nun  Appellantin,
  und  dem  Fürstlich  Taxis'schen
Rentamte  Obermarchthal,  Beklagten,
Appellanten,  jetzt  Appellaten,  Natural-Zehenten
  betreffend,  die  Berufung,  wegen
  Versäumnisses  der  Notbfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdenschrift,  von

Amtes  wegen  für  verlassen  erkannt.

J.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cioll=
  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ulm
zwischen  den  Brunnenwbbr-Interessenten
zu  Großsüßen,  Oberamts  Geislingen,
Beklagten,  Appellanten,  und  denen  zu
Giengen,  Oberamts  Heidenheim,  Klä-516



gern,  Appellaten,  Theilnahme  an  den

Woöbrbankosten  betreffend,  aus  demselben
Grunde  auf  gleiche  Weise  erkannt.

8.  In  der  Revislonssache  von  dem  vormeligen
  Ober-Appellations-Tribunal  zu
Tübingen  zwischen  Hona  Abraham  Levi
zu  Bairenth,  Kläger,  Appellaten,  Revidenten,
  Producenten,  und  der  Vormundschaft
  des  minderjährigen  Grafen
Edmund  Wilhelm  Cornellus  v.  Hatzfeld
z  Waldmannshofen,  Beklagter,  Appellantin,

  Reolsin,  Productin,  eine  Wechsel-Forderung
  von  4000  fl.  samt  Zinsen
betreffend,  nach  Vollführung  des  umer
dem  29.  Mal  v.  J.  revislonsgerichtlich
erkannten  Beweises,  beklagter  Theil  von
der  gegen  ihn  erhobenen  Klage  genlich
entbunden,  und  Reoident,  neben  Verwirkung
  der  blmerlegten  Surcumbenz=Summe,
  zu  Erstattung  der  in  der  Ncvisions-Instanz
  verursachten  Kosten  verurthellt.

Den  :.  Mal  wurde:

9.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Appellations-Gerichtshofe  zu
Ulm  jolschen  den  In  das  allodifleirte
Lehen  Amllshagen  immittirten  Glaͤubigern
  des  Freiberrn  von  Holz,  Imploraten,
  Appellanten,  und  den  Erben  des
Wirthes  Mehrer  daselbst,  Impleranten,
Appellaten,  Interesse-Forderung  betreffend,
  das  von  dem  Richter  voriger  Instanz
  unter  dem  33.  Jun.  1318  gefällte
Erkenntniß  lediglich  bestätigt,  unter  Verurthellung
  der  Appellanten  in  dlie  Kosten
dleser  Instanz.
Den  15.  Mas  wurde:

10.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cioll

  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
  zulschen  dem  Handelsmann  Friederich
  Spring  zu  Stuttgart,  Beklagten,
Appellanten,  und  dem  Handelsmann
        <pb n="325" />
        517

Geortlieb  Spring  daselbst,  Kläger,  Appel-  Cloil-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Eßlaten,
  eine  Schuld-Forderung  betreffend,  lingen  zwischen  Barbara  Hag  in  Ulm,
die  Berufung,  jedoch  unter  Aufhebung  cum  Curatore  Querulantin,  und  dem
der  dem  Beklagten  von  dem  Richter  Oberhof-Cassier  Hof=  und  Dominender
  nächstoorhergehenden  Instanz  ange-  NRath  Tafel  zu  Stuttgare,  Querulaten,
sedten  Fiskal-Scrafe,  wegen  Mangels  an  betreffend  die  Vindirirung  einer  Staatsder

  appellablen  Summe  von  Amtes  wegen  Kassen-Obligarion,  die  Querulamin  mitr

verworfen,  und  Appellant  in  die  Kosten  ihrer  Nichtigkeits-Klage,  Unter  Vergleidleser

  Instanz  verurtheilt.  chung  der  Kosten  dleser  Instanz,  abge-11.
  Ja  der  Appellationssache  von  dem  Cl-  wiesen.

oll-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  Den  36.  Mai  wurde:

zwischen  Philipp  Stauber,  von  Rem=  14.  In  der  Arppellatlonssache  von  dem
brechts,  elquldanten,  Appellanten,  und  Cioll=  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Eßder
  Gebhard  Fuche'schen  Gantmasse-Cu-  lingen  zwischen  der  abgeschiedenen  Gatratel
  zu  Mebetsweiler,  Oberamts  Tett-  tin  des  Obrists  von  Riöder,  Marie,
nang,  Liqusdatin,  Appellatin,  eine  Kapi-  geb.  von  Willich,  jetzt  verehlichten  von
tal-Forderung  samt  Zinsen  betreffend,  Winzingerode,  cum  Curatore  legir.  zu
die  Berufung,  wegen  Wersäumnisses  der  Biberich,  Liquidan#in,  Appellantin,  und
Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwer-  dem  Contradictor  der  Obrist  von  Rideschrift,

  von  Amtes  wegen  für  verlassen  der'schen  Debitmasse,  Liquldaten,  Appelerklärc.
  laten,  Heirathgut  betreffend,  dle  Appel-Den
  19.  Mal  wurde:  lation  wegen  Mangels  an  einer  gegrün-11.

  In  der  Appellationssache  von  dem  Ei-  deten  Beschwerde  von  Amtes  wegen  veroll=

  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  worfen.
wischen  Gebhard  Amthbr  zu  Mehets=  15.  In  der  Appellationssache  von  dem
weiler,  Liquidanten,  Appellanten,  und  der  Cloll-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Tü-Gebhard
  Fuche#'schen  Gantmasse,  Liqul-  bingen  zwischen  Herz  und  Maler  Otdatin,
  Appellatin,  dle  Abwelsung  eilner  tenheimer  zu  Nordstetten,  Oberamts  Horb,
Forderung  betreffend,  aus  glelchem  Beklagten,  Appellanten,  und  den  Erben
Grunde  auf  dieselbe  Weise  erkannte.  des  Low  Auerbacher  daselbst,  Kläger,
13.  In  der  Nullitéten-Klagsache  von  dem  Avppellaten,  Wechselschuld  betreffend,  die
        <pb n="326" />
        318

Berufung  wegen  Versäumnisses  der  Nothfrist
  zu  Elnreichung  der  Beschwerdenschrift,
  fär  verlassen  erklärt.

16.  In  der  Appellationssache  von  dem
vormaligen  Ober-Justiz-Collegium,  zwischen
  Martin  Gänsler,  Kaufmann  zu
Oettingen,  biquldanten,  Appellaten,  nun
Appellauten,  und  dem  Vorsteher  der

jödischen  Gemesude,  Joseph  Samuel  zu
Haarburg,  Mitliquldanten,  Appellanten,
jetzt  Appellaten,  Vorzugsrecht  im  Gante
des  Wiltus  Höäfelen  zu  Klrchheim,  Oberemts
  Neresbelm  betreffend,  das  Urtheil
der  nächstvorhergehenden  Instanz,  unter
Vergleichung  der  Kosten  dieser  Instanz,
bestätigr.

III.  Ehegerichtlicher  Senat.
Geschieden  wurden:

Den  4.  Mai:„

½.  Margarethe,  geb.  Eberkz,  von  Walle
bausen,  Oberamts  Gerabronn,  Klägerin,
von  Johann  Georg  Korn,  Mäller  alldo,
Beklagten,  mlitelst  Aufbebung  der  Ehe
wegen  Betrugs,  unrer  Verurthellung
des  Beklagten  in  die  Keften.

.  Ulrich  Schnärle,  Schneider  zu  Langenbrand,
  Oberamts  Neuenbürg,  Kläger,
von  Catharsne,  geb.  Adam  von  da,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Vergleichling
  der  Kesten.

3.  Gottfried  Ulmer,  Weber  zu  Moͤhringen,
Amts-Oberams  Stuttgart,  Kläger,  von
Regine,  geb.  Vetter  von  da,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Vergleichung
  der  Kosten.

Den  13.  Mai:

4.  Anna  Magdalena,  geb.  Renz,  von

Rehrdorf,  Oberomts  Nagold,  Klägerin,
von  Jakob  Friedrich  Hauser  von  da,
Be  n,  wegen  beharrlicher  Wider-*
  in  Fortsetzung  der  Ebe,  unter
  Verurthellung  des  Beklagten  in  die
Kosten.

5.  Christoph  Friedrich  Dürr,  Nagelschmid

zu  Calmbach,  Oberamts  Neuenbürg,
Klaͤger,  von  Catharine,  geb.  Waker
von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
Widerspenstigkeit  in  Fortfedzung  der  Ebe,
Snter  Vergleschung  der  Kosten.

6.  Georg  Schmid,  von  Renningen,  Oberamts

  Leonberg,  Kläger,  von  Catbharine,
geb.  Reißer  von  da,  Beklagten,  wegen
beharrlicher  Widerspenstigkeit  in  Fort-
        <pb n="327" />
        —
Bis
setzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung  bruchs,  unter  Vernrtheilung  des  Beder
  Beklagten  in  die  Kesten.  klagten  in  die  Kosien.
7.  Gottlob  Reuling,  Camisor  zu  Stutt=  9.  Jkob  Friedrich  Klenk,  Bäcker  zu  Hergart,
  Kláger,  von  Rosine  Elisobeihe,  renberg,  Kléger,  von  Maryaretbe,  geb.
geb.  Kirchner  von  da,  Beklagten,  wegen  Bek  von  da,  Beklagten,  wegen  beharrbeharrlicher

  Widerspenstlgkei:  in  Fort-  licher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
setzung  der  Epe,  unter  Vergleichung  der  der  Che,  unter  Vergleichung  der  Ko-Kesten.
  sten.
Den  :-5.  Mai:  20.  Johann  Frledrich  Schroth,  zu  Arn-#3.
  Maria  Mogdalena,  geb.  Zeeb,  von  bach,  Oberamts  Neuenbürg,  Kläger,
Herrenberg,  Klägertn,  von  Heinrich  von  Christine,  geb.  Fieß  von  da,  Be-Gotilieb
  Bihler,  Zimmermann  allda,  klagten,  wegen  Ehebruchs,  unter  Ver-Beklaglen,
  wegen  muthmaßlichen  Che-  urtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

B)  Kreis  =  BGerichtsbsfe.
1.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.

1.)  Critinal-Senat.

Am  2.  Msi  wurden  verurthelltr.  ursachten  Kosten  zu  drei  und  einhalb-1.
  der  Decopist  Gottlieb  Frledrich  Oelen-  jähriger  Zuchthausstrafe;
beinz,  von  Hellbronn,  wegen  wieder:  2.  Johann  Adam  Rumetsch,  Schuster
bolter  mehrerer,  zum  Thbeil  mit  Fäl-  und  Unterumgelder  zu  Oßwell,  Oberamts
schungen  verbundener  Belrügerelen  und  Ludwigsburz,  wegen  eines  bei  einer  G#-Unterschlagungen,
  auch  versuchter  Prel-  ter-Pflege  gesetzten  Kassen-Rests  und  we,
lereien,  neben  dem  Schadens-Ersatz  gen  Lügens  vor  Gericht,  neben  dem  Erund
  Bezahlung  selner  Arrest=  und  satze  des  Schadens  und  Bezahlung,  Ent-Azungs
  -,  auch  sämtlicher  durch  die  Un-  fernung  von  seinem  Amte  als  Unterumtersuchung
  in  Heilbronn,  und  der  Hälfee  gelder  und  Unfäblgkeits-Erklärung  zu
der  durch  die  vor  dem  Oberamtsgerichte“  elner  öffentlichen  Verrechnung  und  difent-Veihingen
  vollführte  Untersuchung  ver-  lichen  Stelle,  zu  viermonatlicher
        <pb n="328" />
        510

selnen  Gesundhelts-Umständen  angemessener
  Festungs-Arbeit;
5.  der  zu  Heilbronn  In  Untersuchung  ge-Am

  4.  Mas  wurden  ferner  veehrtbeilt:

5.  Carl  Schaffert,  von  Scheppach,  Oberkommene

  Christopfd  Riekher,  von  Beilstein,
  Oberamts  Marbach,  wegen  nächsten
  Bersuchs  der  Münzfélschung,  in  Erwägung
  der  bel  ihm  sehr  verminderten
Zurechnungs-Fäbigkeit  und  mit  Rücksicht
  auf  einen  Thell  seines  bereils  erstandenen
  Arrests,  zu  achtmonatlicher
Zuchthausstrafe  und  zu  Bezahlung  sämtlicher
  Untersuchungs-Kosten.

Am  11.  April  —  4.  Mai  wurde:
4.  hegen  den  Festungs  =  Stréfling  Johann
Ludolg  Bauhof,  von  Ober-Ensiagen,
Oberamts  Rürtingen,  erkannt:  daß  derselbe
  wegen  Emwelschung  vom  Strafplatze
neben  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  einer  kbrperlichen  Züchtigung
von  achtzig  Streichen,  und  zu  einer
dreijährlgen  Verlängerung  der  ihm
unterm  38.  Febr.  1813  wegen  dritter
Desertion  zuerkannten  Festungs-Arbeie
verurtheilt  seon  solle.

Se.  Königl.  Majest&amp;amp;t  haben  aber
dem  Bauhof  die  erwähnte  kbrperliche
Züchtigung  in  Gnaden  erlassen,  und  eine
etwaige  weitere  Begnadlgung  von  dem
künftigen  Betragen  des  Sträftings  an
dem  Strefort  abhängig  gemoacht.

amts  Weinsberg,  wegen  unzüchtigen
Zuwandels,  elgenmächtiger  Entfernung
aus  der  wlder  ihn  früher  angeordneten
Conflnatlon,  und  wegen  müßigen  Herumziehens,
  unter  Einrechnung  eines  Theils
des  erstandenen  Arrests,  zu  sechswoͤchiger
  Festungs-Arbeitsstrafe  und  sodann
zur  Verwahrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause

  bis  zu  erprobter  Besserung,

mindestens  aber  auf  die  Dauer  von
sechs  Monaten,  neben  Bezahlung
seiner  Arrest=  Azungs  =  und  Unterfuchungs
  =  Kosten;

6.  die  zu  Waiblingen  in  Untersuchung  gekommene

  Maria  Rüßeler,  von  Giengen,

  Oberamts  Heidenheim,  wegen  fünfter

  Scortatlon  und  wegen  Ehebruchs  zu
fünf  und  ein  hHalbmonatlicher
Juchthausstrafe,  neben  Bezahlung  3  der
Untersuchungs-Kosten.

Am  g9.  Mai  wurden  folgende  Strefen

  erkannt:

7.  gegen  die  zu  Ludwigsburg  in  Unterfuchung

  gekommene  Jacobine  Fröhlich,
von  Untermberg,  Oberamts  Valhingen,
wegen  wiederholten  an  ihrer  Dlenstberrschaft
  verübten  Dlebstahls,  neben  dem
Ersatz  des  Schadens  auch  ihrer  Arrest-
        <pb n="329" />
        und  Untersuchungs-Kosten,  eine  siebenmonatliche
  Zuchrhausstrefe  und  nachberige
  viermonatliche  Elnschließung
in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus;

8.  gegen.  den  Untexacciser  Georg  Kunzi,
von  Schmie,  Oberamts  Moulbronn,
wegen  großer  Werschuldung  bei  unterlassener
  Perrechnung  von  Aceis-Geldern,
neben  dem  Ersadpe  des  Schadens,  und
Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,
die  Entlassung:  von  der  Aceiser=  Srelle
und  eine  Geldstrafe  von  fänf  und
zwonzig  Reichsthalern.

9.  gegen  Baltas  Kemmler,  von  Sersbeim,
  Oberamts  Voihingen,  wegen  mit
wbrtlicher  und  thätlicher  Mißhandlung
verbundener  Widersetzlichkelt  gegen  den
Commun-Waldschützen  Wezel,  auch  gussestoßener
  Drehungen  gegen  dhenselben,
sodana  wegen  woͤrtlicher  und  thaͤtlicher
Beschimpfungen,  und  zum  ;  Theil  Mißhandlungen
  mehrerer  Personen,  auch  ehrenrühriger
  Aeußerung  über  den  Orts-Geistlichen,
  neben  Bezahlung  der  Untdersuchungs-Kosten,
  eine  lechsmonatliche
  Zuchthausstrafe.

Am  23.  Mal  wurde:

2°0.  Albrecht  Schnell,  Bäcker  von  Schonboch,
  Oberamts  Cannstadr,  wegen  einer
in  drei  Schutd-Urkunden  vorgenemmenen
Fälschung  und  dadurch  veräbten  großen

I#n

llaufen  ans  dem  Dienste,

Betrügerel,  neben  Ersotz  des  verursachten
  Schadens,  mit  fünfmenstlicher
Festungs-Arbeitestrafe;  und

#1.  der  ledige  Basurn=  Pursche  Johonnes

Hofer,  von  Dleidelsheim,  Oberamts
Marbach,  wegen  Entwendung  unbedeutender
  Eßwaaren,  Betrugs  durch  Entier
  Mit-Mahme
  des  Bast-Geldes  und  Vorenthaltünng
  elner  gellehenen  Sache,  auch  wegen
Scortation,  unter  Räcksichtnahme  auf
dle  wegen  Eingriffs  in  fremdes  Eigemt-#thum
  früher  von  ihm  vielsälutg  erstendenen
  peinlichen  Strafen,  neben  Ersas
des  Schadens  und  Betahlung  seiner
Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten  mit
#olermonatlicher  Festungs-Arbeitsstrasfe
  und  nachheriger  Einsperrung  in
in  Zwangs=  Arbeitshaus  bi  zu  erprobter
  Besserung,  mindestens  aber  auf
die  Dauer  von  zwei  Monaten,  belegt-



  wurden  verurtheilt:

82  die  zu  Wklneherz  in  Unterfachung

cLekommene  Roslne  Hägele,  von  Marbächle,
  Oberamts  Galldorf,  wegen  zweiten
  DiebKahle,  Annahme  eines  falschen
Namens,  und  anderer  kügen  vor  Gericht,
  wegen  Ehebruchs,  Scortation  und
Vaglrens,  neben  Bezahlung  der  Unter-
        <pb n="330" />
        suchungs-Kosten,  zu  liebenmenatlicher
  Zuchchausstrafe;

15.  Sebastian  Kraft,  Waldschätz  von
Wümmenchal,  Oberamts  Weinsberg,  ween
  fortgesetzten  eigenmächeigen  Streu-Verkaufs
  aus  herrschaftlichen  Waldungen,
  Einzugs  der  Kaufschillinge  und
Unterschlagung  derselben,  so  wie  wegen
anderer  Ercesse  gegen  die  Forst-Ordnung,
  neben  dem  Ersatz  des  Schadens
und  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kesten,

  zur  Entsetzung  vom  Amt  und  ju
vierzehentägiger  Gefängniß-Strafe;

174.  wegen  schweret  und  unter  erschwerenden
  Umständen  rrgefügter  Korper  Berletzung:


#  Friederich  Schöäfer,  und

b)  Filederich  Zimman,  beide  ledige

Bauernknechte  von  Schwabbach,  Oberamts
  Welnsbeig,  zu  olermonatl:
cher;  ferner

p.)  Gottlieb  Schmileg,  lediger  Bauernknecht
  von  da,  und

d)  ver  beurlaubte  Soldat  Johann  Zeller
  von  da,  zu  drei  Und  ein  halbmonatlicher

  Festungs=  Arbeiksstaafe.
Daneben  wurden  jedem  dieser  vier

Verurtheilten  selne  eigenen  Arkest=  und

Azungs=  und  3  der  übrigen  Umersl
chungs-Kosten,  die  Kur-Kosten  des  verwundeten-
  Schusters  Koch  aber  sm-342



lichen  oler  Verurtheilten  unter  solldarischer
  Verbindlschkelt  zugeschieden.
Am  25.  Mai  wurde:

15.  dem  Jakob  Schrelber,  von  Hochdorf,
  Ober#amte  Walbliagen,  wegen  wiederholten
  Holz-  Ercesses  und  wegen  beie
Gelegenhelt  der  Enrdeckung  dieses  Holz-Ercesses
  gegen  den  Waldschützen  Schad
verübter,  mit  ihétlichen  Mißbandlung
verbundenet  Widerseellchkeit,  neben  dem
Ersatze  des  Schadens,  der  Kur-Kosten  des

"  Waldschügen  Schad  und  sämtlicher  Prezeß-Kosten,
  eine  drei  und  ein  balbmonatliche
  Festungsstrafe  zuerkannt.

Am  35.  Mai  wurde:

16.  gegen  Jacob  Friederich  Käübler,  ven
Merklingen,  Oberamts  Leonberg,  als
Anstifter  einer  Schlägerei,  und  wegen
der  dabet  von  ihm  verübten  sehr  groben
Mißhandlung  des  Jakob  Göl  von  Schaff-Hausen,

  so'wie  wigen  Real,  Injurien  an
dessen  Begleitern,  neben  Bezahlung  seiner
  eigenen  Arrest=  und  der  Hälfte  der
Umersuchungs  Kosten,  eine  fäünfme-Fn
  aliche,  selner  schwächlichen  Khrper-Beschaffenheit
  angemessene  Festungsstrafe
  ausgesprochen.

Am  30.  Maĩ  wurden  verurtheilt:

17.  dle  zu  Stuitgart  in  Untersuchuns  gekommene

  Era  Marla  Gelß,  von  Goͤppungen,
  wegen  verübter  Unzucht  in  der
        <pb n="331" />
        323.

Resdensstadt  Stuttgart,  wegen  fonsti-  wegen  Eingriffs  in  fremdes  Eigenthum

ilchtlaen  und  muͤßigen  Lebens,  fruͤher  von  ihm  erstandenen  Criminalau


wegen  eines  ausgezeichneten  Dieb-  Strafen,  zu  viermonatlicher  Fekeba,
  neben  dem  Kosten=  und  Scha-  stungs-Arbeit  und  zu  Bezahlung  seiner
ben:  „Ersaz,  zu  drei  und  eln  halb-  Arrest=  und  sämtlicher  Untersuchungsmonatlicher
  Zuchthausstrafe;  Kosten;

20.  Jacob  Friederich  Erbard,  vormaliget
  Privat-Lehrer  von  Stuttgart,  wegen
Vagirens  und  Bettelns,  unter  Ruͤcksichtnahme
  auf  die  wegen  herumschwelsenden
  muͤßigen  und  unordentlichen  Lesochungs-Kosten,
  zu  lechsmonatlicher  bens  von  ihm  erstandenen  vlelen  poli-Zuchthausstrafe;
  zeilichen  Correctionon,  unter  Einrech-19.

  Johann  Friederich  Zimmermann,  mung  eines.  Theils  des  erstandenen  Ar-18.

  die  ledige  Friederike  Regine  Foͤll,
von  eowenstein,  Ober  amts  Weinsberg,
wegen  incestuosen  Ehebruchs,  neben  Befahlung
  sämtlicher  Arrest=  und.  uͤnier-Weingärtner

  von.  Bothnang,,  Oberamts  restes  noch  zu  f#nfmonatlicher
Stuttgart,  wegen  wiederholter  Verun-  Jwongs-Arbeitshaus-Strafe,  veben  Betreuung
  und  vor  Gerichk  vorgebrachter  jahlung  seiner  Deentlons=  uud  Unterkügen,

  unter  Räcksichtnahme  auf  die  sachungs-Kesten.

1.0#  Elolle  Senat.

In  der  Appellationssache  von  dem  krist  zu  Einreichung  der  Beschwerde-Oberamtsgerichte.
  Weinsberg  iwischen  Ausführung  von  Amtes  wegen  für  ver-Friederich
  Schanzenbach  zu  Schepbach,  lassen-  erelärt,  und  der  Ant  in  vie  Ko-Bekl.,
  Anten,  und  der  Wittwe  des  sten  vieser  Juͤsian  verurthellt.
Schultheißen  Brecht  zu  Welslinsburg,  Am  2.  Mai  wurde:

Kl.,  Atin,  eine  Bürgschafts-Forderung  ::  ##e  Appellationssache  von  dem  Stadtvon
  135  fl.  betreffend,  wurde  vermige  Gerichte  Stuttgart  zwischen  Johann
Beschlusses  vom  29.  Fchr.  und  publ.  Christoph  Bayh,  Bürger  und  Weinden
  11.  April  1820  die  eingelegte  Be-  schenk  vasekbst,  Drovocanten,  Bekl.,  Anrufung
  wegen  Verfsumnisses  der  Noth=  den,  und  der  Ehefrau  des  Trompeters.
        <pb n="332" />
        bornen  Bose,  Provocatin,  Kl.,

Huber  zu  Ludwigsburg,  Hippolytha,  ge-Atin,

Aufbebung  eines  Testaments  betreffend,
die  von  dem  Anten  eingereichte  Bewels-Amretung,
  als  unerheblich  verworfen,
und  das  unterm  4.  und  publ.  38.  Febr.

d.  J.  gefällte  Erkenntniß  für  unbedingt
erklärc,

unter  Verurthellung  des  Producenten
  in  die  Kosten.

Am  3.  Meal  wurde:

5.  In  Sachen  erster  Instanz  zwulschen  Jobann

  Georg  Mager  und  Consorten,  c#ls
wormaligen  Beständern  des  Guts  Räbgarten,

  Kl.,  und  dem  Grafen  von  Dil-—


#

#Tken  zu  Däzingen,  Bekl.,  Ersatz=  Forderung
  wegen  angeblümrter  und  angebauter

  Felder  betreffend,  der  Bekl.  von
der  gegen  ihn  angestellten  Klage  entbunden,
  und  die  Kläger  zum  Ersatz  der

Prozeß-Kosten  verurtheilt,  ihnen  jedoch

der  Regreß  gegen  den  Kbnigl.  Fiscus
wegen  Anblämung  der  Lehenäcker,  gegen
die  Allodlal-Erben  des  letzten  Vasallen
aber  wegen  Anbluͤmung  der  Allodlal=Aecker,
  vorbehalten.  «

schen  Ludwig  Rappold  daselbst,
Anten,  und  Cenrad  Bbhringer  ebendadie

  eingelegte  Berufung,

Am  15.  Mai  wurde:

4.  in  der  Wechselklagsache  des  Ober=  Infilz-Procurators
  Georgli  zu  Eglingen,

als  Indossatars  von  Christian  Friederich
MReinhard's  Shbnen  zu  Stultgart,  K.
tegen  den  Kaufmann  Ccdristoph  Heinrich
  zu  Murrhard,  Bekl.,  erkannt,  daß
der  Beklagte  die  eingeklagte  Wechselforderung
  von  vro  fl.  26  kr.,  nebst  Zinsen
zu  6  pCt.,  vem  2.  Jan.  169  an,  zu
bezohlen,  auch  Schäden  und  Kosten  dem
Kl.  zu  ersetzen  schuldig  sey.

5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  verigen

  Oberamm-Gerichte  Heilbronn  zwi-Bekl.,


selbst,  Kl.,  Aten,  einen  Accord  über  die
Errichtung  einer  Weinberg  -Mauer  bevreffend,
  wurde  vermbee  Beschlusses  vom
é4.  April  und  publ.  14  Mal  1320
wWegen  versäumter
  peremtorischer  Frist  zu  Elnreichung
  des  Beschwerde-ibells,  von  Amteswegen

  für  verlassen  erklärt,  und  der  Ant

in  die  Prozeß-Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.


CI.  Gerlchtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  1.  Maii  -st
der  ledige  Bauerknecht  Kavee  Glez,
von  Oberndorf,  wegen  mehrerer  im  rechtlichen

  Sinme  ersten  zum  Theil  großen
und  dualifizlrten  Diebstähle,  sodann  weden
  Fährung  elnes  falschen  Heimoth=
        <pb n="333" />
        315

scheins  und  endlich  wegen  thätiger  Beibüfc
  zur  Befreiung  eines  Mitgefangenen,
  neben  der  Verbindlichkest  zu  Er-Kalzung
  seiner  Haft=  und  sämtllcher
Un#ersuchungs-Kosten,  unter  Einrechnung
eines  Theils  des  erstandenen  Arrests,
nech  zu  sechs  und  ein  halbmonat
licher  Festungs-  Arbeitestrafe  verurthellt
——
Am  1#.  Mal  wurdet
.  Ludwig  Werner,  von  Wärtngen,
Oberamts  Urach,  wegen  Veruntreuung
im  Dienske  und  Verletzung  eines  Dlenstve#ertrags,
  dann  wegen  Führung  eines
falschen  Wanderbuchs,  Werfälschung  elnes
  solchen,  und  Fälschung  elnes  bffentlichen
  Zeugnisses,  so  wie  wegen  muth-#llligen
  Lügens  vor  der  Obrigkelt  und
wegen  Wagirens,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Schodens-Ersatz  und  zu  Er-Kattung
  seiner  Haft-,  Azungs=  und  der
Umersuchungs-Kosten,  mit  vier  und
ein  phalbmonatllcher  Festungs-  Arbeitsstrafe
  belegt.

Am  2  3.  Mal  wurde:

I.  Jakeb  Trißler,  von  RNeuttlingen,  wegen
  Widerse#lichkeit  gegen  den  Gensd'armen
  Rund  durch  versuchte  gewaltsame
Befreiung  eines  Gefangenen  aus  den
Händen  desselben,  neben  der  Verbludlichkeit
  zu  Erstattung  sämtlicher  Unterfiichungs-Kosten",

  zu  dreg  und  ein
balbmonatllcher  Festungs-Arbeitsstrafe
  verurtheilt,  dagegen  der  Bezuͤcht
einer  thäátlichen  Mißhandlung  des  gedachten
  Gensd'armen  als  unerwiesen  auf
sich  beruhen  gelassen.

Am  5.  Mal  ist:

4.  der  zu  Roitweil  in  Umersuchung  gekommene

  Johann  Georg  Kaz,  von
Hochdorf,  Oberamis  Horb,  wegen  drltken
  Diebstahls,  neben  der  Verbimllichkeie
zu  Erstamung  seiner  Haft-,  Azungsund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kesten,  zu
sechemonatlicher  Zuchthaus=  Strofe
mit  Willkomm  und  nachberiger  Einschließung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
auf  wenigstens  vier  Monate  verurtheilt
  worden.

Am  16.  Ma  ist:

Johannes  Wurster,  von  Altburg,
Oberamts  Calw,  wegen  theils  wiederbolten,
  thells  noch  unbestraften  Gebrauchs
falscher  Pässe  und  Wanderscheine;  dann
wegen  wiederholten  Vagirens  und  unzüchtigen
  Zusammenlebens  mit  der  Wirtwe
Agnes  Koch,  endlich  wegen  Segensprechens
  durch  den  Mißbrauch  beiliger
Namen  erschwert,  neben  Verurthellung
in  selne  Haft-,  Azungs=  u#k  :  der  Untersuchung-Kesten
  mit  einer  siebenmeonatlichen
  Juchthaus-Strafe  und  nach-
        <pb n="334" />
        heriger  wenigstens  dreimonatlicher
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus.
belegt  worden.
Am  19.  Mal  wurde:

6.  Roa  Hommer,  von  Calw,  auf  die
von  dem  Oberamtsgerichte  in  Rottenburg
  gepflogene  Untersuchung,  wegen
Garn-Unterschlagung,  welche  ssch  derselbe
als  Correctiondr  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  in  Rottenburg  zu  Schulden
gebracht  hat,  sodann  wegen  unanständiden
  Betragens  vor  Gericht,  in  Betracht
der  wegen  Eigenhums-Beeimträchtigung
schon  mehrfältig  von  ihm  erstandenen
Criminal-Strafen  zu  zehenmonatlicher
  Zuchthaus-Strafe  und  nachherltger
  wenigstens  fünfmonatlicher  Einsechsmonatlicher

  Zuchthaus-Strafe
mit  Willkomm;

b)  Jehann  Bachmann,  von  Weigbelm,

  Oberamts  Tutilingen,  wegen
gleichfalls  in  Genossenschaft  verübten
gualifizirten,  jedoch  ersten  Diebstahls,
neben  der  Verbindllchkeit  zu  Erstatiung
seiner  Haft-,  Azungs=  und  der  andern
Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,  unter
Vorbehalt  eines  Strafzusatzes,  falls  sich
durch  die  gegen  denselben  ferner  angeordnete
  Untersuchung  eine  weitere  Verschuldung
  herausstellen  sollte,  zu  fünfmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe
verurtheilt  worden.

Am  35.  Mai  wurde:

6.  auf  die  zu  Oberndorf  stattgehabte  Untersuchung

a)  Christian  Ehrler,  von  Marlazel,

schlieung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus,
so  wie  zu  Erstattung  selner  Haft',

Azungs=  und  simtlicher  Untersuchungs-Hosten
  verurthellt.

Am  235.  Mai  ist:

7.  auf  die  zu  Rottwell  stottgehabte  Untersuchung


a)  Philipp  Bertrand,  von  Wurmlingen,
  Oberamts  Tuttlingen,  wegen  wiederholten
  und  quallfizirten  Diebstahls,
welchen  derselbe  in  Genossenschaft  verübte,
  und  wobei  er  besonders  thätig  war,
neben  Verfällung  in  seine  Haft=  und
die  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,  zu

wegen  fortgesetzter  Fälschung,  zweier
kleinen  ersten  Diebstähle,  wovon  jedoch
elner  als  in  Genossenschaft  verübt,  erschwert
  ist,  sodann  wegen  Brechung  des
Handgelübdes,  ferner  wegen  Vagirens
und  asotischen  Lebenswandels,  endlich
wegen  gefährlicher  Schlaghändel  mit
Joseph  Flaig,  von  Mariazell,  unter
Berücksichtigung  des  von  ihm  erstandenen
  Arrestes,  neben  der  Verbindlichkeit
  zu  Erstattung  des  Schadens  und
Ersatz  seiner  Haft=  Azungs-,  so  wie
        <pb n="335" />
        527

der  Hälfeigen  Untersuchungs-Kosten,
auch  Bezahlung  der  hälftigen  Kurkosten
mit  einer  sechsmonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt;
()  Joseph  Flalg,  von  Mariazell,  wegen
gefährlicher  Schlaghändek  mit  gedachtem
Christian  Ehrler,  so  wie  wegen  Ehebruchs,
  neben  Werfällung  in  seine  Haftund
  4  der  Untersuchungs-Kosten,  auch
der  Verbindlichkest  zu  Bezahlung  der
hälftigen  Kurkosten  zu  viermonatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe  verurtheilt.
Am  26.  Mai  ist:  «
g·MIchoechtrma-n,SchützvonGem
kingen,  Oberamts  Reuttlingen;  wegen
nahen  Wersuchs  einer  Rethzucht,  neben
der  Berbindlichkelt  zum  Ersatze  der
Haft=  und  Umersuchungs-Kosten  und
unter  Vorbehalt  einer  Entschädigungs-=Klage
  für  die  Gemißhandelte,  zu  zweljöhrlger

  Zuchthausstrafe  verurtheilt

worden.
Am  36.  Mai  wurde:

10.  a)  Johann  Martin  Sterzer,  von
Gältstein,  Oberamts  Herrenberg,  wegen
ersten  großen,  In  Genossenschaft  begangenen,
  durch  Einbruch  qualiffzirten,  jedoch
  ersetzten  Diebstahls  mit  Elnrechnung
zweler  weiterer  kleinen  Entwendungen,
zu  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe,
und

b)  Gottlieb  Raitb,  von  Kayp,  wegen

gleichen  Vergehens,  dann  wegen  hartnäckigen

  Läugnens  zu  nmeunmonäetlicher

  Zuchtheusstrafe  mit  Willkomm
verurtheilt,  auch  jedem  derselben  der

Ersatz  seiner  Haft-,  so  wie  der  Pälftigen

  Untersuchungs-Kosten  auferlegt.
Am  31.  Mai  ist:

11.  Matthäus  Hämmerle,  von  Trichtingen,

  Obexamts  Sulz,  wegen  dritten
und  großen  Diebstahls,  neben  Verfällung
in  seine  Haft-Azungs=  und  sämtliche
Untersachungs-Kosten  zu  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  mit  Willkomm
und  nachheriger  Einschließung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  auf  wenigstens  oler.
Monate  verurtheilt  worden.

An  demselben  Tage  wurde:

12.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  in

Nürtiugen  gepflogene  Untersuchung:

e)dbdeer  fuspendicte  Schulthelß  Conrad

Hiller,  von  Neckarhausen,  wegen
mehrerer  an  der  dortigen  Gemeinde
theils  versuchten,  theils  vollbrachten
Veruntreuungen  und  Betrügereien  mittelst
  Verrechnung  falscher  Quittungen,
ferner  wegen  mehrfacher  Fälschungen
des  Gerichts-Hrotokolls  und  einer  Privat-Urkunde
  zu  Bedeckung  der  Betrügereken,
  endlich  wegen  unerlaubter,
jedoch  minder  bedeutenden  Gescheuk-
        <pb n="336" />
        Annahme,  von  seiner  Stelle  cassirt,  eines
Iffentlichen  Amtes  für  unfähig  erklärt
und  zu  einer  siebenmonatlichen
Festungs=  Arbeitstrafe,  so  wie  zu  Erstattung
  der  hälftigen  Untersuchungs-Kosien
  und  zum  Ersag  des  Schadens,
uncer  sollderischer  Verbindlichkeit  für
seine  Genossen  verurtheilt,  auch  ein
Scrafzusatz  auf  den  Fall  vorbehalten,
daß  bei  der  angeordneten  westeren  Untersuchung
  ein  hbherer  Raat  erhoben
werden  sollte;

d)  der  vormalige  Bürgermelster  Johannnes
  Falter,  von  Neckarhausen,  wegen
eulposen  nicht  restituirten  Kassenrests
im  Betrag  von  1834  fl.;  sodann  wegen
Fälschung  einer  Rechnungs-Urkunde
als  vorsetzlicher  Beihülfe  zu  Bedeckung
des  Kasffenrests  eines  andern,  ferner
wegen  Pflegschafts-Kassenrests  von  g0  fl.,
und  Fälschung  seiner  Rechnung  zu  dessen
  Bedeckung,  endlich  wegen  eines  in
Gemeinschaft  mit  Conrad  Hiller  an  der
Gemeinde  begangenen  großen  Betrugs
durch  Berrechnung  falscher  Quittungen,
von  seiner  Stelle  cassirt,  einer  hIffentlichen
  Anstellung  für  unfählg  erklärt,
und  mit  Räcksicht  auf  die  ihm  bei  seimm
  Kassenrest  zu  statten  kommenden

3:8

Milderungs-Gräme  zu  einer  sieben
und  einphalbmonatlichen  Juchshausstrafe,
  so  wie  zum  Ersatz  von
der  Untersuchungs-Kosten,  auch  Erstattung
  der  Kassenreste  samt  Zinsen
und  des  Schadens  verurtheilt;

c)  der  vormalige  Bürgermeistze  Gallus

Feldmaler,  von  Neckarhausen,  wegen
tbeils  durch  wirkliche  Kassen:  Eingriffe
theile  durch  grobe  Schuld  entstandenen
Kassenrests  von  204  fl.,  ferner  wegen
Fälschung  einer  Rechnunzs-Urkunde  zu
dessen  Bedeckung,  dann  wegen  in  Gemelnschaft
  mit  andern  begangener  Veruntreuung
  von  Gemeinde-Eigenthum,
durch  Ueberlassung  elner  Linde  aus  dem
Communwald  zu  Bezahlung  einer  Privat=
  Zeche,  neben  Cassation  von  seiner
Stelle  und  Unföhlgkeits-Erklärung  zu
Bekleidung  elpes  bffentlichen  Amtes,
mit  Rücksscht  auf  mehrere  ihm  bel  selnem
  Rest  zur  Seite  stehenden  Milderungs-Gründe
  zu  fünfmonatlicher
Zuchtshausstrafe  und  jum  Ersetz  ven  #.
der  Untersuchungs-Kosten,  so  wie  zu
Erstattung  seines  Rests  samt  Zinsen
und  des  Werths  der  veruntreuten  Lnde,
verurtheilt.
        <pb n="337" />
        5½
1.0  Cioil  -

Am  2.  Mai  ist:

1.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Balingen  zwischen:  Norderr
  Schmid#  von  Gelßlingen,  Bekl.,
Anmten,  und  der  Ebefran  des  Gervasius
WBrodbell  von  da,  unter  Beistond  lhres
Epemanns,  Kl.  Arin,  Kindes-Ernéêhrung,
  auch  Ersaßtz  von  Tauf=  und  Kindbett-Kosten
  berroffend,  die  von  dem  Betlagten:

  gegen.  das  oberamtsgerichtliche
Erkenntniß  dom  „  3.  Dezbr.  v.  J.  eintewandte
  Berufung,  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen,
und  der  Bekl.  Ant  in  die  Kosten  diefr
  Jastanz  verurtheilt  worden.

Am  3.  Mai  wurde:

1.in  der  Appellatlonssache  vom  dein  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Freudenstade
  zwischen  dem  Substituten  Landerer,
  von  Alplrspach,  Iten,  Anten,  und
dem  Kaufmann  Johann  Werner  Stuttberg,
  nus  Elberfeld,  Inten,  Aten,,  die
gerichtliche  Anomnung,einer  Administranon
  des  Sreietits  =  Vermögens  wegen

Auflfsung  der  Gesellschaft,  so  wir  die
Erklärung  auf  das  Intische  Gesuch  um
Beschlagnahme  des  Itischen  Vermbgens
betreffend,  die  Berufung,  des  Ant'n  ge-—

  gen  die  oheromtsgerschtlichen  „Decrete##

vem  3.  und  16.  November  1316)  we-Senal.



gen  Mangels  einer  gegründeten  Be-(schwerde,
  unter  Perfällung  des  Auten

in  die  Kosten  dleser  Instanz,  verwerfen,

tund  derselbe  mir  seinen  Einwendungen
gegen  die  Persontn  ;  der.  Administratoren
und  die  Art  der  Aministvatlen,  sowie.

mit  seinemm.  Gesoch  tum  Ausbezahlung
ielnes/  liquiden:  Guthabens  uon  an6o  fl.
Lab  ꝛ.  und  an-  das,  Oberamtsgericht  verwieseni,

  auch  die  von  dem  Anten  dem

Aten  und  dessen  Mandotar.  abgeforderte

Leistung  des  Juramenti  malitiae  als

unstatthaft  ertlart.

Am  5.  Mai  ist:

5.  in  der  Aphellationssache  von  dem  vermaligen.

  Oberabusberichts  zu  Rotienburg
„zwschen  dem  Silchen:  Benestzlum#  daselbst,

  Beklagtent  Anten,  und  dem  Dilcchen-Mö##r
  Sebastian  Biesinger  zvon
Ddo,  Kl.,  Wen,  das  Recht  zum  Bezug

von  Benefiziat-Gölt-Frächten  betrefend,
das  erstrichterliche  von  dem  vormaligen
Josta-Cellegiym,  in  Retrenburg  gefaͤllie
Erkenniniß  vom  3.,  Jonuar.1318  ols

A  unihtig  gufgehoben,  und  das  beklagte
:  Beneszlum  von  „detellten  peto

Gihen-  Klae#  freigestrochen  werden,  un-„ter,
  —  Hosten  ie
tnkebe
        <pb n="338" />
        Am  16.  Mai  wurde:

4#.  die  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Magold  zwischen  Johaun
  Geotg  Braun.,  von  Spielberg,
Bekl.,  Anten,  und  Johann  Georg  Kemmerer,
  von  Dürrweller,  Kläger,  Aten,
Aufbebung  eines.  Kaufokrrrags  und
Zuräckgabe  des  abschläglich  bezahlten
Kaufschillinge  berreffend,  wegin  versäumter
  Nothfrist  in  Eimeichung  der  Beschwerdeschrift,
  unter  Werurtheilung  des
Anten  in  die  Kosten,  füt  verlassen  erklärt;


5.  in  der  Appellatlonsfache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Urach  zwischen  Johann
Georg  Hummel,  Jakobs,  Wagner  von
Ehningen,  Kl.,  Anten,  Inten  und  Matthias

  Leuze  vaselbst,  Bekl.,  Aten,  Iten,

Schadens-Ersatz  betreffend,  der  Antische
Dheil  gegen  das  desertorische  Erkenntniß

  wegel  versäutnter  Nothfrist  in  den
vorigen  Stand  eingesetzt  und  weltere

PBPerhandlung  eingelektet.

Am  :7.  Mat  ist:

6.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Keufniann  Christoph  Friederich
  Jenlsch,  von  Stuttgart,  Kl.,  und
der  Grfin  Amalie  vo  Uerkäll-Gyllenband,
  geb.  Freyin  von  Obllnij,  zu  Rot-#erturs,
  cum  Curatore,  Bekl.  'verschiedene
  Derlehens=  und  Waaren-For-330



4
derungen  betreffend,  in  Ansehung  der
Darlehens-Forderungen  auf  Embindung
von  der  Klage,  binsichtlich  der  Waaren-Forderung
  aber  auf  Bewelt  erkannt,
dagegen  das  Erkermtniß  über  den  Kesten-Punkt
  noch  ausgesetzt;

7.  die  von  der  Wittwe  des  Ignaz,  Stelnmez,

  von  Wachenb#orf,  in  deren  Rechtssache

  gegen  den  Rentmeister  Holzschuß
und  Cens,  daselbst,  Schadend=  Ersotz  betreffend,

  angebrachte  Michtigkeles  =  Klage

gegen  das  unterm  14.  August  1816  von

dem  vormaligen  Oberamtagerichte  zu

Horb  erbffnete  Urthell  als  grundlos,  unter

  Verurtheilung  der  Querulamin  in

sämtliche  Kosten,  verworfen  weorden.
Am  35.  Mai  wurde:

6.  die  von  den  Erben  des  verstorbenen

Büärgermelsters  Kiereker  zu  Tübingen
ergriffene  Berufung  gegen  die  von  dem
dortigen  Oberamtsgerichte  gefertigte  Gantverweisung
  des  Manhäus  Bldermann
allda,  wegen  Mangels  in  der  Appellations-Summe,
  unter  Verfällung  der

Appellanten  in  sämtliche  Kosten,  verworfen.


Am  24.  Mal  ist:

9.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  Urach  zolschen

  Albrecht  Passauer  und  Jobann

Georg  Passauer  zu  Ehningen,  Bekl.,
        <pb n="339" />
        Appellanten,  sobaun  Johannes  Hummel
daselbst  u.  Cons.,  Kl.,  Aten,  Privat-Genugthuung
  wegen  Injurien  berrefsend,
  der  unterrschterliche.  Deschel.  rom
20.  Jan.  18:7  reformirt  und  den
Bekl.,  Amten  dle  Eioreichung  Frer
Bewels-Imo#gnatlons=  Handlung  vor
dem  Unterrichter  gestattet  worden,  une
ter  Ausgleichung  der  Kosten  der  Apyellations-Instanz.
  «-An.
  demselben  Tage  wurde:

10.  In  ber  Atlenssache  von  dem  Oberemtsgerschte
  zu  Sulz  zwlschen  Friedersch
Halgis,  von  Holzhausen,  Bekl.,  Anten,
und  Gottlieb  Valhingers  Ehefrau  von

Sulz,  Kl.,  Atin,  Schuldfor###rungen

betreffend,  der  Antische  Theil  gegen  das

334

desertorische  Erkenntniß  wegen  verfäumter

  Norhfelst  in  den  vorlgen  Stand  Zingesetzt
  und  in  der  Hauptsache  westere
Werhandlung  eingeleltet.  1  -
Amxchiist

u.iudskAtkon-sachepvndcm  not-HallgesObmmtsgetichtesmdmstnstjwb

schen  dem  Feldmesser  Jacob  Harr,  von
Dornstedt,  Bekl.,  Anten,  und  #dem
Feldmesser  Scheible,  von  Reichenbach,
Kl.,  Aten,  tine  Abrechnungs-Forderung.
berwessend,  des  erstrichterliche  Urhheil
bestätlger  und  Am  in  die  Kosten  diset
Justanz  verurthellt  porden.

15.

.Exkenntniß

Am  30.  Mai  wurde:

13.  in  der  Atlonssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  Reuttlingen  zwischen
  Johann  Jarob  Kurz,  Metzger  daselbst,
  Kl.,  Anten,  und  dem  Tuchmacher
Leonhard  Raach  von  da,  Bekl.,  Aten,
eine  anbedingte  Losung  betreffend,  eben
so  erkannt.

in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgfrichte
  Sulz  zwischen  dem  Substituten
  kanderer  zu  Alpirspach,  Vorbekl.,Nachkl.,
  Plenten,  Anten.  und
dem  Handelsjuden-Joseph  Nopbael,  von
Mäühringen-  Vorkl.,  Rachbekl.,  Peten,
Aten,  verschledene  Darlehens=  und
Waaren-Forderungen  in  der  Vor=  und

Einhändicung  des  Erlbses  aus  einer

Wiener  Stadtbanco-Obligation  nebst
Zinsen  in  der  Nachklage  betreffend,  das
erster  Instanz  mit  einer
„Mosseatien,  binsichtlich  der  eiblichen
Diffeljon  elnes  Documents,  bestäriget,

6  .  Ausglelchung  der  Kosten  zwel-4#

  Justonz  erkannt.
Vm  31.  Mai  ist:

1

#un  Imn  der  Rullitären-Klagsache  den  dem
vormallgen  Oberamtsgerichte  Neuenbärg

zwischen  Abraham  Oelschläger  zu  Birkenfeld,
  Kl.,  Amen,  und  Chrsüian  Regelmann
  allda,  Bekl.,  Quien,  Schuldforderung.
  beitefend,  das  erstrichterliche
        <pb n="340" />
        334

Erkenntniß  bestaäͤtkzet,  und  ·  Querulant  in  gewlesen  und  in  die  Koslen  dieser  Instanz
saͤmtliche  Kosten  dieser  W  derus  woerfällte
theilt;  161  lie  -  von  dem  Oberamts-15.
  Chrifförh  Frieretch  Wurster,  i  «  Ferihte  Tuttlingen-  zwischen  dem  Pfarrer
Wn  Alrenstchg!,  mit  der  von  ihm  als  Schmid  üll  Hausen  ob  Vertiid;  Bttl.
etisrenunelatei  in  Sechen  der  Frei-  Amten,  und  dem  Amtspsteger  Stumpf
berrl.  von  Gölelingenschen  Guts#trre  zu  Eßllugen,  als  Pfleger  des  vetscholleschaft
  zu  Bernek,  Kl.  gegeli·  Mithael  hen  Christian  Friederlch  Blleklen  Lon
Schmnelzl#Maller  Laselbss  urd  Conf.  r,  Kl.,  Atem,  esn  Aulehen  betrefferd,
Bel.,  Bndicahton  elseer-  Oebltnãhle  be-  wegen  versäumter  Rothfeist  in“  Elnreitreffend,
  kingewandten  Berufünh  gegen  cchang  der  Beschwerdeschrife#e  Amonr  Verdas
  ödn  der  K.  Justiz-Rerodaten-:  Com-  urtheilung  ·  des  Anten::  in  dit  Rosten,
mission  ausdesprochenẽ  Erlenntniß  ·  we-  slt  dialnscn  /  atilei  wonen.  r  r%  ½
des  Manzels  au  ·  einer  VBeschwerde  abb  -

7  *  71  -  »,  o.  *
in  Gerichtshof  *  den?  Jaxt-  Kreis.  i  -·"-«
'  2  111.
*½  Cin  nur-  Senat.

Am  2:.  Mäi  wnide:  in  chlas  Schiller  ausb#gch,  dosigen

1.  Jehann.  Georg  Thren,  von  Rirchlerz,  3212  Oberamts,  wetzen  verübtew.  wieverbo##
swricher  bei  dem  Oberamisgeish  ,.  Kan-  LILEIIIIIIII
zelsau  in  ünterstchung  staisder  oen  gezeichneten  Diebstahls  noben  dem  Ko-Fälschung
  einer  -  Urkunk“  und  1.  stens  -Ersatzen  dine  inmonatliche
dadurch  bezweckten  Berugs  gebensbem  1%Festunys--Mrbeitsstrofe  enegshachen  so-Ersatze
  des  Schabens,  aüchn'  #Ablung  e-  „  Lr  vo%o.  o  ———etetnhere
.saͤmnicher  Arrest-  Azungs-  ukd  Unter  -·  ¶  2der  Buͤrgerimeisior  Jakob  Kün  1,  von
suchungs-Kosten,  zu  fümsmonactcher  Wrsgbielnhofen  welcher  bei  dem  Oberamts-Festungsstrafe
  verurtheilt.  "  Ferichie  Kradlshelm-in  Untkesüchung  ge-Am
  9.  Mai  ist:  5  in  Kanden,  wegen  Fälschng  Un#-  teßen
2.  gegen  den  bel  dem  Oberämisgeischte  :#Wld#  Erzesses,  uchen  Cessatlö:  kd#nsel=Ellwangen
  in  Untersuchung  gestandlnen  ner  Stelle  als-Bärzermeister,  und  Un-
        <pb n="341" />
        fahlnkelis  Erklaͤrung  zu  einem  andern
Menllichen  Amte,  zu  dreimonatlicher
Juchthausstrase  in  Gotte#zell  verurtheitt,
auch  in  Beziehung  auf  die  Kosten  und
den  Schadens-Ersatz  das  Sochgemäße
verfügt  worden.

Am  18.  Mai  wurde:

.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Reresbeim
  in  Untersuchung  gestandene  Chirurhus
  Kaver  Weker  zu  Kirchheim,  wegen
  Medireßtrirens  und.  zum  Theil  böchst
wweckwldriger  Behandlung  schwer  erkw#kter
  und  nachher  wirklich  verslorbener
  Personen,  Feben  Bazohlung  der  Unterstchungs=
  Kosten  und  Conftskatiov“  der
geführten  Acznesen,  zu.  elner  zehnmonatlichen
  Festungsstrafe  mit  angemeslener

  Arbelt,  verurtheilt.

Am  20.  Mai  ist:

5,  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Schorndorf
  in  Umersuchung  gestandene  Bärgermelster
  Adam  Kaiser,  von  Winterbach,
Legen.  nachlätliger  und  unordentlicher
NRechnungsführung  und  dadurch  gesetzten,
jedoch  schon  bezahlten  Kassenrests  von
96  fl.  a6  kr.  4  l.,  neben  Bezahlung
der  Untersuchungs-Kosten,  von  seinem
Amte  entlassen,  zur  künftigen.  Bekleidung
elner  verrechnenden  Stelle  für  unfählg

arklärt,  und  mit  einer  zweimonetll-=hen,
  seinen  kränklichen  Umständen  an-333



gemessenen  Festungs-Arbeitestrafe  bekegt

worden.

Am  35.  Mal  wurde:

6.  Johannes  Hezel,  don  beinzell,  Oberamts.

  Gmünd,  welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Schorndorf  in  Umersuchung
stan,  wegen  eines  in  Genoseenschaft  mit
dem  noch  In  welterer  untersuchung  befangenen
  Christlan  Walter,  von.  bindach,
  verübten,  zwar  ersten,  aber  gre  en
und  qualifzzirten  Diebstahls,  neben  solldarischer
  Verbindlichkeit  jum  Schorens-Ersatz
  und  neben  Bezablung.  der  eiges
nen  Haft=  und  Heilungs-  Kosten,  auch
4  der  untersüchungs-  Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Festunge-Arbeit  verurthellt.
  *
Am  27.  Mal  ist:

7.  hegen  den  bel  dem  Oberamtsgerlchte

Heidenheim  in  Untersuchung  gestandenen

Jaohann  udwig  Schürlen,  von  Heldenbeim,

  wegen  wiederholten  Concublnats
mit  Catharina  Besendbrfer,  von  Thannhausen,
  Oberamts  Ellwangen,  wegen
überdies  theils  versuchten,  theils  vollbrachten
  gewaltsamen  Beischlafs  mit  derselben,
  desgleichen  wegen  wiederhokt  vorgebrachter
  Lägen  vor  Gericht,  außer  der
am  214.  März  d.  J.  gegen  ibn  erkännten
  Strafe  (Reg.  Bl.  Nro.  45.  S.  223)
noch  eine  weltere  viermeonatliche  Fe-
        <pb n="342" />
        854

stungs-Arbeltsstrafe  erkannt,  und  wegen

der  Kosten  das  Geeignete  verfügt  wer-Am

  zo.  Mal  ist:

8.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen
  in  Untersuchung  gestandene  Frledrich
Rudolph  Szutter  aus  Adekmannsfelden,
  Oberamts  Aalen,  wegen  oleler,
zwar  kleiner,  elnfacher  und  zum  größten
bell  ersetzter  Dlebstähle,  wovon  jedoch

mehrere  im  rechtlichen  Sinne  den  dritten

  Diebstahl  des  Inqussisen  ausmachen,
neben  Bezahlung  selner  Haft=  und  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  slebenme-=natlicher
  Festungs-Arbeit  und  nachberiger
  dreimonarlscher  Etnsperrung  in
einem  Zwangs-Arbeitshause,  verurthellt
worden.

An  demf'elben  Tage  wurde:

s5·  gegen  den  bei  dem  Oberamisgerichte
Ellwangen  in  Untersuchung  gestandenen
Johann  Steinbausler,  von  Pfannenstiehl,
  Oberamts  A#olen,  wegen  wlederbolten
  klelnen  und  elmfachen,  auch  ersetten
  Diebstahls,  sodann  wegen  wiederbolten
  Ehebruchs  und  begangener  Tabaks
  =  Einschwärzung,  neben  Bezahlung
seiner  Haft-  und  saͤmtlicher  Unterfuungs-Kosten,
  auch  Consiscation  des  bei
ihm  angetroffenen  eingeschwörzten  Tabaks,

  eine  slebenmonatliche  Festungs=Strafe
  ausgesprochen,  und  ein  weiterer
Kbebruchs-Verdacht  auf  sich  beruhen
gelasfen.

An  demselben  Tage  ist:

10.  der  vormalige  Fuͤrstlich  Collorebo-Mansfeld'sche

  Rentbeamte  zu  Untergriningen,
  Meguin,  wegen  der  gegen  ihn
erhobenen  groben  Verletzung  felner
Dienstpflichten  und  seiner  unrichelgen
und  nachläßigen  Administration  überbaupt,
  so  wie  wegen  erhobener  unstatthafter
  Klagen  gegen  den  HOfarrer  Modsbrugger
  zu  Untergröningen,  mit  Einrechnung
  der  unterm  31.  März  7878,
wegen  verübter  Verbal=  und  Real-Injurien
  gegen  ihn  erkannten,  aber  noch
nicht  vollzogenen  olerzehentägigen  Arrest-Strafe,
  unter  Verwerfung  der  gegen
die  Ehemlichkeiten  dieser  Untersuchung

chten  El  9,  zu  einer  acht,.
zehnmonatlichen  Festungs-Strafe  mit
angemessener  Beschäftigung  verurthellt,
seine  Beschwerden,  welche  er  über  die
gegen  ihn  verfügte  Entlosung  von  der
Rentvekwaltung,  früher  erhoben,  für

ungegründet  erklärt,  und  derselbe  in  den

Ersad  des  wirklich  gestifteten  Schadens
und  der  Verzugs-Zinse,  se  wie  in  sämtliche
  diesfallstge  Umersuchungs-Kosten
verurtheilt,  dagegen  aber  Hinsichtlich  der
        <pb n="343" />
        535

von  alt  Georg  Hägele  zu  Denkbäßl
gegen  ihn  vorgebrachten  Bezüchte  mehrfacher

  an  ihm  verübter  Betrugshandlungen,

  unter  Verfällung  in  die  dlesfallslgen
  besonderen  Umersuchungs-Ke.
sten,  von  der  Justanz  entbunden.

Sloll:  Senet.

Am  6.  Mai  wurde:

1.  Die  eingelegte  Berufung  gegen  ein  Erkenntniß
  des  Oberamtsgerichts  Aalen,
in  Sachen  zolschen  Anna  Marla  Willich
  zu  Ulm,  eum  curatore,  Kl.,  Appellamin,
  und  Ernst  Amon  zu  Aalen,  Beklagten,
  Appellaten,  Forderung  aus  unehelichen
  Schwängerungen  betreffend,
wegen  verscumter  Rethfrist  zu  Einrei-=chung
  des  Beschwerde-Libells,  fär  verlassen
  erklärt,  unter  Verurthellung  der  Appellantin
  in  die  Kosten  der  zwelten  Instanz;
1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Schorndorf  zwischen  Opristian
  Kurz  zu  Hbßlinwarth,  Llquldanten,
Querulanten,  Appellanten,  und  der  Wirnerschen
  Gantmasse  daselbst,  Liquldatin,
Querulatin,  Appellatin,  Location  im
Gante  betreffend,  das  auf  eine  bei  dem
Oberamtsgerichte  elngelegte  Nichtigkelts-Klage
  des  Kurz  ausgesprochene  Erkenntniß
  wegen  Incompetenz  aufgehoben
3.  die  gegen  ein  Erkenneniß  des  Oberamtsgerichts
  Gerabronn  ergriffene  Betufung
  in  Sachen  Georg  Michael  Schalk,
ven  Hertenthlerbach,  Beklagten,  Appellanten,

  und  Johann  Georg  Kaufmann

  und  Consorten  allda,  Klaͤgern,

Appellaten,  Leibgedings-  Forderung  betreffend,
  wegen  Vernachlaͤßigung  der
Nothfrist  zu  Emrelchung  des  Beschwerde-Libells,
  fär  verlassen  erklärt,  unter
  Verurthellung  des  Appellanten  in  sämtliche
  in  dieser  Instanz  erlaufene  Kosten;

4.,  die  gegen  ein  Erkenniniß  des  Oberamtsgerichts

  Mergentheim  ergriffene  Berufung
  in  Sachen  Johann  Stemmlers  zu
Geroldshausen,  Kläger,  Appellamen,  und
Jakob  Hagelstein,  von  Wachbach,  Beklagten,
  Appellaten,  Schadloshaltung
aus  einem  Vlehhandel  betreffend,  wegen
Verskumniß  des  Fatals  der  Elnrelchung
der  Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklärt,
unter  Verurtheilung  des  Appellanten  in
die  Kosten  zweiter  Instanz;

5.  die  gegen  ein  Erkenntu#  des  Oberamtsgerichts

  Ellwangen  ergrisfene  Berufung
in  Sachen  Anton  Gloning  zu  Dfahlpeim,
  Beklagten,  Appellanden,  und  Jonas
  Israel  zu  Oberndorf,  auch  Jakob
Weil  zu  Aufhausen,  Kläger,  Appellahbten,
  Ersatz  vorgeschossener  Gelder  betref-
        <pb n="344" />
        fend,  wegen  versaͤumter  Einreichung  des

Beschwerde-Libells  lunerhalb  der  gesetzlichen
  Frist,  für  verlassen  erklärt,  unter
Verurthellung  des  Appellanten  in  die
Kosten  dieser  Instanz.

Am  15.  Mai  wurde:
6.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Ellwangen  zwischen  Hayum
Israel  zu  Oberdorf,  iguidanten,  Avpellanten,
  und  der  Gantmasse  des  Joseph
  Gerstner  zu  Saverwang  Liquidatin,
  Appellatin,  Location  im  Gante  betreffend,
  die  Berufung  wegen  Versäumnisses
  der  Nothfrist  zu  Einreichung  des
Beschwerde-Libells,  für  verlassen  erklärt,
unter  Verurtheilung  des  Appellanten  in
die  Kesten  dieser  Instanz.

Am  s4.  Moi  wurde:
7.  die  gegen  ein  Erkeontniß  des  Oberamtsgerichts
  Mergenthelm  eingelegte  Berukung
  und  resp.  Michtigkenns-Klage  in
Sachen  des  Georg  Balbach  und.  Consorten
  von  Igersheim,  Klägern,  Appellanten,
  Querulanten,  und  des  Großherzoglich
  Badenschen  Rerler-Fbrsters  zu
Unmi#erschüpf,  Georg  Walter  und  Consorten,
  Beklagte,  Appellaten,  Queruleten,
die  Aufhebung  eines  erbschaftlichen  Vergsleichs
  betreffend,  wegen  Versäumnisses
in  den  Fatallen,  für  verlassen  erklärt,
nuter  Verurthellung  der  Appellamen  in

die  Kesten  gegenwärtiger  Instanz;  wegen

der  Michtigkeits-Klage  aber  weitere  Verbandlung

  eingeleitet.

Am  29.  Mai  wurde:

3.  die  Berufung,  welche  der  Jude  Hiesch

David  Sandel  Lerite,  von  Mönchsroth,
gegen  eine  von  dem  Oberamtsgerschte
Ellwangen  ausgesprechene  Gantverweisung
  im  Jeseph  Brandstetter  schen  Gante
zu  Oellrichsbronn  ergriffen  hat,  als  hänglich
  unstatthaft  verworfen,  unter  Verurtheilung
  des  Appellanten  in  die  Kosten
zweiter  Jostanz;

9.  die  Berufung  ebendesselben  gegen  eine

von  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen
ausgesprochene  Gantverweisung  im  Faver
Manz'schen  Gante  zu  Oellrichsbronn,  als
gegen  ein  Inhäsio-Erkenntniß  ergriffen,
von  Amtes  wegen  verwyrfen,  unter  Verurtheilung
  des  Appellanten  in  alle  in
zweiter  Instanz  aufgegangene  Kosten;

20.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Oehringen  zwischen
  dem  Bürgermeister  Egner  zu  Inzelsingen,
  Liquidanten,  Appellanten,  und
dem  Göterpfteger  der  Ziegler  Leonhard
Groß'schen  Concurs-Masse  zu  Forchtenberg,
  Mitllauldanten,  Appellaten,  Vorgzugsrecht
  im  Caspar  Bopp'schen  Gante
beireffend,  der  dem  Appellanten  auferlegte
  Beweis  für  verlassen  erklärt,  und
        <pb n="345" />
        in  der  Hauptsache  das  Urtheil  erster
Instanz  bestaͤtigt,  unter  Verurthellung
des  Appellanten  in  alle  dem  Appellaten

In  zweiter  JInstm  verursachte  Prozeßkosten;


11.  die  Berufung  hegen  eln  von  dem  Oberaomtegerichte
  Gerabronn  gefälltes  Erkenntniß

  in  Sachen  zwischen  dem  Ebwenwml#ch

  Seiz  und  dem  Schujjuden  Isak

Jskob  zu  Niederstenen,  Beclagten,  Apwellanten,

  damm  der  Wittwe  des  Tebias
„Sche#  von  Wermuthshausen,  Klägerin,
Appellatin,  Vertrags--Erfällung  betreffend,
  wegen  versäumter  Nothfrist  der

Elulegung  der  Beschwerdeschrift,  für

„Verlassen  erklärt,  unter  Perurthellung  der
Acoppellanten  in,  die  Kosten,  der  Appella-„Hons-Instanz.


IV.  Genchtshof  für  den  Donaun  Krel6,
u.)  Erlmin  al  Scnat.

Am  4.  Moli  wurde:

1.  Joseph  Stemmer,  von  Alberd,  Oberamts
  Leutkirch,  wegen  vier  zum  Dhbell
großer  gualifizirter,  und  unter  erschwerenden

  Umständen  verübter  Diebstäple,

unter  Einrechnung  eines  Theils  des  eruoch
  i#  elner  Festandenen

  Arrests,  .
stungs--  Arbeitsstrafe  von  zehn  Monaten

  veruttheilt,  und  zugleich  verordnet,
daß  Inaulsit  nach  Erstehung  seiner  Strafe
unter  strenge  polljeiliche  Aufsi  cht  gestellt
werde,  auch  wegen  des  Schadens=  und

Kosten=  Ersatzes  das  Angemessene  verfügt.

Am  6.  Mai  wurde:

6k  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Saulgau

  stattgehabte  Untersuchung:

a)  Michael  Buck,  von  Neidiiugen,  wegen

  wiederholter  und  fortgesetter  Veruntreuungen

  durch  Verkauf  und  betruͤglichen
  Tausch  von  Schafen  aus
der  seiner  Aufsicht  übergebenen  Heerde,
sedann  wegen  durch  absichtlich  bewirkte
Ansteckung  „die  sor  Heerde.  mit  der  Raude
dem  Schef-  Elgenthümer  zugefügter
eroßer  Vermügens:  Beeinträchtigung,
welches  Verbrechens  derselbe,  unter
Werwerfung  seines  uostatthaften  Widerrufs,
  für  überwlesen  angenemmen
wurde,  unter  Einrechnung  eines  Theils
des  erstandenen  Arrests,  mit  einer  Festungs=
  Arbeitsstrafe  von  drei  Japren
  und  einem  Monak  belegt;

b)  gegen  Sebastian  Schneider,  Mezgaer
  zu  Mengen,  wegen  gege  bener  Veranlassung

  zu  mehrern  Veruntreuungen
;
        <pb n="346" />
        338

des  Michael  Buck  bnd  Theilnahme  ##n
„denselben  durch  Ankauf  von  Schafon,
sodaun  wegen  Begünstigung  der  ihm
zur  Kenmuß  gekommenen,  Verbrechens
der  von  Michaek  Buck  unternommenen
Aasteckung  der  Schafbeerde  zu  Menzen
Turch  unterlassene  Anzelge  bei  Gericht,
endlich  wegen  büßen  vor  Gericht,
zu  einer  Festungs-Atbeitsslrafe  von
neun  Monaten  mit  einer  seiner
krankhaften  Koͤrper-  Beschaffercheit  angemessenen
  Beschaͤftigung  erkannt.  und
jedem  der  beiden  Ingnissten.  eln  ungemessener
  Theil  an-  den  uUmersüchuüge=Kosten
  jugeschieben.

3.  Der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Göppingen'
  in  AUniersuchung  gekomniene
Schuster  David  Muͤller,  von  unterderken,
  wegen  zwar'  kleintn  und  ersedten,
  aber  im  rechillchen  Sinne  u
Diebstahls,  uͤnten  Werfllung  in  sämtliche
  Umersuchungs-  Kosten  zu  Aner
vierzebnmomnat  lichen  Juchthaussitafe
in  Gotteszell  und  nachhetiger  Elnsperrung
  in  dem  Zwangs-  Arbeltsbause  zu
Ulm,  bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  die  Dauer  von  sieben
  Moesnaten  verurthellt.

Am  8.  Mal  #st:

gekemmenen  Melchier  Stadler,  ven
Herbertingen,  Oberamts  Saulgau,  wehen
  eines  jchar  einfachen  umd  größtencheils
  ersetzten,  aber  greßen  ünd  im

rechtlichen  Sinne  zwesten  Diebstahle,

und  wmegen  im  rechillchen  Sinne  ersten

Scoktätseus=  Vergebtnd,  neben  der  Vervölaktichkelt
  gum  Scharen#,  und  Kosi  en-Exrsade

  eine  sieblnmonatliche  Fesiungd-
  Arbeitsstrafe  erkannt  worden.

Am  9  Mat  wurden  verurthellt:

b.  Jafebh  Keim,  von  Gruibingen,  Oberamts

  Gbpolngen,  wegen  mehrefer  zwar
kleiner,  aber  grdßteniheils  unter  erschwe,
renden  Umständen.  verübter  Diebstähle,
neben  dem.  Ersatze  des  erweislichen
Schadens,  so.  welt  solcher  noch  vicht  geleistet
  ist,  und  Zuschelduns  seiner  Arrest-Azungs-
  und  Untersuchungs-  Kosten  zu
einer  eilfmeonatlichen  Festungs-Arbeitsstrafez.


6Zr  Jacob  Wanner,  von  Großfüßen,  Ober.

emts  Geißlingen,  wegen  Verwundung
des  ledigen  Joham  Georg  Herrlinger  und
des  Soldaten  Jacob  Stemysten,  neben
Verfaͤllung  in  saͤmtliche  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  In  die  Heilungs-Kosten
der  Werwundeten,  zu  elner  Festungs=Arbeltsstrafe
  von  sechs  Monaten;

4.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerschte.

7.  Mothlas  Walcher,  von  Unter-Balx=Saulgan
  in  Perhaft  und  Untersuchung

Heim,  Oberamts  Wilbllugen,  wegen  eines
        <pb n="347" />
        439

großen  und  unter  erschwerenden  Umständen
  verübten  Hausdiebstabls,  ferner  wegen
  Vaglrens  und  Angabe  eines  falschen
  Geburtsorted,  neben  Zuscheidung
leiner  Arrest-,  Azungs=  und  Unter  suchungs-Kosten
  und  Verfuͤllung  in  den

Ersat  des  erweislich  gestifteten  Schadens,

  zu  einer  zehnmon  allichen

Festungs-Arbeitsstrafe.

Am  15.  Mal  wurde:

6.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirch-He#m
  state  gehabte  Untersuchung:

a)  Plazenz  Messer  schmid,  von  Gmünd,
wegen  des  mit  dem  abwesenden  Lukas
Spe#uringer  zu  Döchingen  verübten
Kirchendiebstehls,  sodann  wegen  des  zu
Lautrach  in  Genossenschaft  veräbten  Einbruchs
  und  der  auf  dem  Schashause
zu  Wiesenstaig  verübten  Gewaltihä#gkeit,
  ferner  wegen  durch  unterlassene  Ver-Finderung
  begönstigter  Körperverletzung
und  Diebstahls,  endlich  wegen  frecher
Lägen  und  respektlesen  Benchmens  gegen
  die  Untersuchungs-Bebbrde,  unter
Verurtheilung  zum  Schadens-Ersas,
mit  einer  Fettungs-  Arbeitsstrafe  von
drei  Jahren  und  zwel  Monaten
belegt;

5)  gegen  Franz  Joseph  Mund,  von

Unterbkbingen,  gegenwärtig  wegen  dritter

  Desertion  Festungssträfing  und

aus  dem  Militär  aulgestoßen,  wegen
gleicher  mie  Vinzenz  Messerschmid  auf
dem  Schafpause  zu  Wlesenstalg  verübter
  Gewaltthaͤtigkelt,  beguͤnstigter  Koͤrperverletzung
  und  Diebstahl,  dam  Cencubinat#s,
  ein  Zusatz  von  slebenme-=natlicher
  Festungs-Arbeitostrafe  erkannt
  3

c)  Maria  Anna  Straub,  von  Wiesenstaig,

  wegen  nachgefolgter  Theilnahme
an  dem  Kirchendiebstahl  zu  Daͤchingen,
dann  wigen  frecher  Luͤgen  vor  Gerlcht,
mit  vierzehnybchiger  Zuchthausstrafe
  zu  Markgröningen  belegt;  bei
Pmtlichen  Inquisten  sich  jedoch  ein
kerneres  Straf-Erkenmniß  vorbehaltem
wenn  nach  Belfahung  des  entnichenen
Scheuninger  und  Cons.  sich  eln  höherex
  Reat  durch  dle  fonach  zu  führende
Untersuchung  gegen  sie  ergeben  sollte,
und  das  Erkenmulß  über  die  Umtersuchungs-
  -Kosten  noch  ausgesetzt;

9.  der  provisorische  Correctionair  Jobann

Georg  Manz,  non  Hundersingen,  Oberamts

  Medlingen,  wegen  wiederholten

Vagirens,  auch  kleinen  einfachen  und
ersetzten  Diebstahls,  neben  Zuscheldung

der  dürch  Fie  gepflogene  justizmäßige

Untersuchung  aufgegangenen  Kosten,  zu
einer  sech  omonatlichen  Neklusion  in
        <pb n="348" />
        dem  Zwanhe-Arbeitshause  zu  Ulm  verurthellt.

Am  18.  Mal  ift:
10.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte
Wiblingen  geführte  Untersuchung  gegen
a)  Anten  Worz,  von  Baasteiten,  Oberamis
  Wiblingen,  wegen  Fälschung  eiwenigstenk

  aber  auf  die  Dauer  von  neun
Monaten;

12.  Catharina  Eberhardin,  von  Weiler,
Oberamte  Geißlingen,  wegen  in  Gemelnschaft
  mit  Perer  Heller  verübter  zweier
klelner,  jedoch  ausgezeichneter  Diebstähle,
welche  bei  ihr  den  zweiten  Diebstahl  im
rechtlichen  Sinne  bilden,  zu  drei  und

ner  bffentlichen  Urkunde  und  wegen  eines
  durch  Eslschung  einer  zwelten  bffentlichen
  Urkunde  veräbten  Betrugs,
eine  sechsmonatllche  Festungs-Arbeilsstrafe;


b)  den  cassteten  Schullehrer  Thomas
Maler,  von  Walpertsbofen,  wegen
Miturheberschaft  bel  zwei  Fälschungen
von  öffeutlichen  Urkunden,  welche  zu#
gleich  dessen  fünftes  Fälschungs-Wergehen
  im  rechtlichen  Sinne  begründet,
eine  zehnmonstliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  erkannt,  und  jedem  der  beiden
  Inqusstiten  dle  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten
  zugeschleden  worden.

Am  20.  Mai  wurden  verurtbellt:

11.  Johann  Georg  Endres,  von  Wellheim,
  Oberamte  Kirchheim,  wegen  forthesetzten
  lüderlichem  Lebenswandels  und
wlederholten  Bagirens,  neben  Zuscheldung
  der  Untersuchungs  -Kosten,  zur

Einsperrung  in  das  Zwangs-Arbeitobous.
zu  Ulm  bie  zu  erprobter  Besserung,

eln  palbmonatlicher  Zucheausstrafe
zu  Markgriningen.

Am  25.  Mat  ist:

13.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Riedlingen

  in  Untersuchung  gekemmene  Bernbard

  Heilig,  von  Rechbergbausen,  wegen

  kleinen,  aber  qualiffzirten  und  nach

vorausgegangener  Verabredung  in  Genossenschaft

  begangenen  Diebstahls  zu
Attenweiler,  dann  wegen  elines  zu  Deilingen
  glelchfalls  nach  vorausgegangener
Verabredung  und  in  Genossenschoft  verübten
  kleinen  Diebstahls,  neben  dem
Ersatze  des  Schadens  unter  solidarischer
Verbindlichkelt  und  Zuscheidung  eines
angemessenen  Thells  der  Untersuchungs-Kesten,
  mit  elner  fünfmonatllchen
Zuchrhausstrafe  belegt;

14.  gegen  Carl  Silbereisen,  von  Frledingen,

  Oberamts  Riedlingen,  wegen
krperlicher  Mißhandlung  seiner  Eltern,
neben  Zuscheidung  sämtlicher  Untersir-
        <pb n="349" />
        341

chungs-Kosten,  elne  einjährige  Zuchth#usstrafe
  zu  Gotteszell  erkannt;

15.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerichte
Riedlingen  In  Untersuchung  gekommene
Josepha  Einike,  von  Laupheim,  wegen
einfachen  kleinen  Diebstahls,  gebrochenen
Handgelübds,  Annahme  eines  falschen
Namens,  und  Vagirens,  neben  WVerurtheilung
  zum  Schadens-Ersatz,  und
Zuscheidung  der  Untersuchungs=  Kosten,
eine  einmonatliche  Zuchthausstrafe  zu
Markgriningen,  und  nachherige  neunwöchige
  Einsperrung  in  dem  Zwangs=Arbeltshause
  zu  Ulm  ausgesprochen  worden.


Am  27.  Mai  wurde:

16.  gegen  den  bel  dem  Oberamtögerichte
Saulaau  in  Untersuchung  gekommenen
Peter  Scholter,  von  Staringen,  im
Großberzogthum  Baden,  wegen  fünften
Diebstabls  im  rechtlichen  Sinne,  serner
wcaen  wlederholter  Ueberschreltung  des
Verbots  der  Ruͤckklehr  in  das  Koͤnigreich,
  und  endlich  wegen  Vagkrene,  ne-2.)

  ClEoil=—


Am  5.  Mal  wurde:
.  in  der  Appellationssache  ven  Vem  Obereamtsgerichte
  Tettnang  zwischen  der  Stiftungs-Verweltung
  Ravensburg,  Naben

  Verurtheilung  zum  Schadens-Ersatz
und  Zuschetdung  elnes  angemessenen
Dhells  der  Untersuchungs  =  Kosten,  eine
zwe#i  und  zwanzlemonatliche  Zochthaus-Strafe
  zu  Gotteszell,  mit  derbem
Abschled,  erkannt.

Am  29.  Mai  wurden  verurthbellt:

17.  der  bel  dem  Oberamt#gerlchte  Kirchheim

  in  Untersuchung  gekommene  Jobann
  Georg  Ott,  von  Schllerbach,  wegen
  zwar  kleinen  und  ersetzten,  aber
wiederholten  Tuchdlebstahls,  neben  Verfällung
  in  sämtliche  Umersuchungs-K##
sten,  zu  einer  drei  und  ein  halbmonatlichen
  Festungs=  Arbeitsstvafe  3

18.  auf  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Blberach

  statt  gehabte  Untersuchung  Johan#
Unsld,  von  Grimmelfingen,  Oberamts
  Ulm,  wegen  Ehebruchs,  wlederbolter
  Scortation  und  Vagirens,  under
Aussetzung  des  Kostenpunkis,  zu  elner
viermonatlichen  Festungs  Arbeltsstrafe.



Senat.

mens  der  L.  Frauen-Kirchen-Kasse  und
der  Motter'schen  Stipendien=  Stiftung
daselbst,  Luein,  Antin,  und  den  Gemelbden
  Hennighofen,  Nonnenbach  and  Cen-
        <pb n="350" />
        sorten,  Luten,  Aten,  Vorzug  in  dem  sar  Merk,  von  Berg,  Bekl.,  Aten,  eine
Gan  des  Piocens  Schnell  ven  Hennig-  Entschädblgungsforderung  aus  einem  Gutsbofen
  betreffend,  die  elngelegte  Berufung  kauf  betreffend,  die  eingelegte  Berufung
wegen  innerer  Grundlosigkelt  unter  Ver  wegen  verskumter  zerstörlicher  Frist  zu
urtkheklung  den  oppellantischen  Theils  in  Einreichung  des  Beschwerde-Kibells,  unter
die  Kosten  zweiter  Instanz,  verworfen.  Verwerfung  des  appellantischen  Frist-Am

  16.  Mei  14#3  verlängerungs=  und  eventuellen  Restitu-.

  Iin  der  Appcllatlonssache  von  dem  Ober:  ons  ·  Gesuchs  fr  verl  asen  erklaͤrt,  auch
emtegerichte  Gelßlingen  zwischen  Bern-  Appellant  in  die  Kosten  verurtheilt;
Ha#  Schmio,  Bäcker  in  Weißenstein,  4.  die  gegen  das  Erkenutniß  des  Oberamts-Bekl.,
  Appellanten,  und  Veronlea  Häm-  gerichts  Kirchheim  in  Sireitsachen  zwimerlin
  daselbst,  rcum  curat.,  Kl.,  Auin,  schen  der  Gemeinde  Roßwälden,  Liqul-Prioat
  Genugthuung  und  Kinds  9  Er-  darin,  Appellantin,  und  dem  Klostermäl-=näbrung
  betreffend,  eben  so  erkanm  war-  ler  Kerner  in  Kirchheim,  Liquldanten,
den.  Aten,  elngewandte  Appellatien  wegen
Am  3f%.  Mal  wurde:  versumter  neunzigtägiger  Nethfrist  zu

s.  in  der  Adkellaclonssache  von  dem  Ober-  Einreichung  des  Beschwerde  bibells,

.  nnter  Verfällung  der  Appellantin  in  die
—  n  zmien  ed  -  Kosten  dieser  Instanz,  für  verlassen  erelsrt.
1  un  "

kmachtigter  des  Johannes  Aois  Kernex  GStuugart  den  a20.  Juni  1820.
daselbst,  Kl.,  Appellanten,  und  Baltha-  Maucler.
        <pb n="351" />
        845

Nro.  36.

Königlich-Württembergisches

Saats-  und  Regierungs-Blatt.

„  —

Mittwoch  den  5.  Juli  1820.

 

I.  Unmittelbare  Könisliche  Deerete.
Dienst-Nachrichten.

S.  Khnigl.  Majestt  haben  vermige
Enischließung  vom  :4.  v.  M.  die  vereinigte
Dfarei  Paoppelau  und  Marchbronn,  Dekanats
  Blaubeuren,  dem  Vikar  Schwarz
in  Gerlingen,  Dekanats  Leonberg;

vermde  Entschließung  vom  26.  v.  M.
die  erledigte  katholische  Pfarrei  Waldbausen,
  Oberamts  Nereshelm,  dem  BWikar
Hager  in  Dewangen,  und

dem  bisher  bei  der  Rerardaten-Commission,
  Abtheilung  des  Innerw,  angestellten
NRevisor  Ruthart  die  bei  der  Regierung
des  Reckar-Kreises  erledigte  Sielle  eines
Reolsors  zu  äbertragen  geruht.

Sodann  haben  Höchstdieselben  vermüge
  Entschließung  vom  :J.  v.  M.  dem
bisher  der  Retardaten=  Commission  „Abtheilung
  des  Innern,  zugegebenen  Ober-Negierungsratsf
  Reuß  dem  evangelischen
Consistorium  mit  Sitz  und  Stimme,  und
eben  so  den  Regierungsrath  Gekgelin
dem  evangelischen  Consistorium  und  dem
Studienrath-  prooiforisch  zugetbellt,  und
an  die  Stelle  des  auf  sein  Ansuchen  entlassenen
  und  als  Drokurator  bei  dem  Gerlchtshofezu
  Eßlingen  angestellten  Assessor  Hofacker
z  Ellwangen  den  Assessor  Sth  le  zullm
        <pb n="352" />
        344

in  gleicher  Eihenschaft  zur  Reglerung  des
Jaxt-Kreises  versetzt,  und  dagegen  den  vormaligen
  Oberamtmann  v.  Werner  zum
Assessor  bei  der  Regierung  des  Donau-Kreises,
  mit  dem  Charakter  elnes  Regierungsraths
  ernannt.

Ferner  haben  Hoch  Kdieselben  vermöge
Emschließung  von  demselben  Tage  die  erledigte
  cvangelische  Garnisons-Pfarrei  zu

—  Hohen-Asperg  dem  Vlkar  Nooschüz  zu

Deckenpfronn,  Dekanats  Calw,  und

die  erledigte  Lehrstekle  der  franzdsischen
Sprache  an  den  obern  Classen  der  hlesigen
Real-Anstalt  versorglich  dem  Prioat-Lehrer#
Hellwig  dahier  gnädigst  äbertragen.

Die  erledigte  Stelle  eines  Oberamts-=Arztes
  zu  Hall  ist  am  17.  v.  M.  dem
daselbst  praktizirenden  Arzte  D.  Dürr
übertragen  worden.

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Departements  des  Innern:  x
des  Ministerium  des  Innern  und  des  Kirchen-  und  Schulwesens.

Den  Besuch  der  Landes=  Univerfität  betreffend.

In  dem  gegenwärtigen  Sommer-Halbjohr
  befinden  sich  auf  der  Landes-Unlverfltat
  Tübingen:

I.  Studierende  der  protestantioschep
  Theologie:
Inländer  94
Aueländer  4
–1356
U.  Studierende  der  katholischen
Theologle:
Juländern  45
Aueländer  set-O

—  453

III.  Studierende  der  Rechtswissenschaft:

Inländer  41441
Ausländer  15
156
IV.  Studierende,
dber  Arzneikunde  und  hiheren
  Wundarzneikunde:
JInländer  44
Ausländer  43
b)  der  höhern  Wundarzneikunde
  alllen  5
)derhöhern  Thlerarzneikunde  2:
        <pb n="353" />
        2)  der  niedern  Wundarzneikunde
  30%

e.)  der  niedern  Thierarzneikunde
  2#

V.  Studlerende  der  Phllosophie,
Inländer:
#a)  im  evangelischen  Seminar  96
b)  im  katholischen  Kenolkt  31
c)  in  der  Standt  535

Aus  länder  „  "„;  7
1599

2

V.  Stadierende  der  Kaineralwssenschaft:

Inländer  108
Dle  Zahl  der  Studierenden  bewägt
  demnach  im  Ganzen:
an  Inländeern  612
Ausländern  9%

—

709

Stuuttgart  den  16.  Juni  1820.

v.  Otto.

3.)  Des  Departements  der  Finanzen:

„.des  Finanz-Ministerium.
Verfügung  wegen  Aufhebung  der  Kanzlei-Reviffonsgebühren.

Oa  Se.  Khnigl.  Majestät  gnêdigst
beschlossen  haben,  daß  der  Bezug  der  in
der  Verordnung  wegen  der  ehemaligen
Kanzlei-Emolumente  vom  z.  Mai  1878
(Staats"  und  Regierungs-Blatt  Nro.  25)
Hunkt  3  und  4  für  die  Staats-Kasse  vorbehaltenen
  Zettel-Moderationsgebühren  in
Communsachen,  so  wie  der  Rechnungs-=revistons=

  und  Justifications  -Gebühren
von  der  Brandversicherungs-Kasse,  von
den  Wittwen=  Kassen  und  Familienstiftungen
  vom  1.  Juli  1820  an  nicht  mehr
Statt  finden,  sondern  durchaus  nachgelassen
  seon  (soll,  so  wird  solches  hiemlt  zur
Nachachtung  bekannt  gemacht.
Stuttgart  den  34.  Juni  1820.
Weckherlin.

2.  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse.
Die  Urkanden  wägen  Befrelung  von  der  Capital-Sreuer  betre#ed-Dlejenigen

  Personen,  welche  nach  der
die  Copltal,  Steuer  pro  1813  betreffenden

Verordnung  vom  32.  Juni  1820  (Ses
und  Reg.  Blatt  Nro.  35.  y.  5.  Pet.  ö.)
        <pb n="354" />
        346

von  dleser  Besteuerung  frei  sind,  werden
in  Beziehung  auf  ihre  besitzenden  Staats-Capitallen
  hierdurch  aufgeferdert,  bei  Producirung
  der  Zins-Qulttungen  zuglelch  obrigkeitliche
  Zeugnisse,  wodurch  ihre  Ansprüche
auf  die  zugestandene  Capital-Steuer  Frelbeit
  außer  Zweifel  gesetzt  nd,  der  Staats-Schulden-Zablungskasse
  zu  übergeben,  indem,
  wenn  diese  Urkunden  entweder  ganz
sehlen  oder  mangelhaft  ausgestellt  sepn
follten,  der  Eapital-Steuer-Betrag  ohne
weiteres  bei  der  Casse  abgezegen  werden
würde.  Es  wird  hiebel  bemerkt,  daß  In
diesen  Urkunden,  neben  dem  Tauf=  und
Familien-Ramen  des  Gläubigers,  dle  vormalige

  Casse,  bei  welcher  das  Capital  angellehen
  wurde,  die  Nummer  der  Obligation,
  der  Betrag  des  Caplials  und  der
Zins-Termin  anzugeben,  euch  darin  sämtliche

  Staats-Capltalien  zu  benennen  sind,

in  deren  Besitze  ch  eine,  die  Capital=Steuer-Freihelt
  ansprechende,  Person  befindet.


Zugleich  werden  die  Staats-Creditoren
lm  Allgemeinen  aufgefordert,  den  Capital=Steuer-Betrag
  in  Margine  (hrer  Zins-Qutttungen
  sogleich  zu  notiren.

Stuttgart  den  33.-  Juni  1830.
Steinheil.

5.  Kbnigl.  Frucht=  und  Weln-Verwaltungs-Commsssion.
.  Frücher  Verkauf  betreffend.

Auf  die  Anfrage  mehrerer  Kameral-Aemter:
  #
„  Ob  diejenigen  Früchte,  welche  schon
früher  zum  Verkauf  bestimmr,  bis
„  zum  Spturz  aber  nicht  verwerthet
5,  worden  sind,  nach  dem  Sturz  ver-5%
  kauft  werden  dürfen?!“
werden  sämtliche  Kameralämter  des  Reichs

angewlesen,  den  bereits  durch  frühere  Verfügungen
  angeordneten  Verkauf  der  sogenanmen
  Grbzelfrüchte,  so  wie  eines  Theils

der  Gerste  und  des  Habers,  in  so  weit  der
Verkauf  noch  nicht  vollzogen  ist,  auch  nach

dem  Sturz  fortzusetzen.
Stmtgart  den  30.  Junl  2370.
Säskind.

Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  :2.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Christmann  ist  die
Pfarrei  Benningen,  Dekanats  Ludwigsburg,
  erledigt  worden.

Am  26.  v.  M.  ist  der  Unter  Lieutenant
v.  Linstow  des  ersten  Infanterie-Regiments
  zu  Stuttgart  gesterben.
        <pb n="355" />
        345
Nto.  37.
Köntslich  "D  Württembergis  ches

Staats  und  gi  caierung  s.  Blatt.

.)  –1  –.  –..–  Ê  6

Dienstag  den  11.  Juli  4½

“ln

1Arr  Esnislig-  Decrete.
Köntgliche  Versrdnuns.

n  .;  J  #  Staats-  Etulden  Gtatut.

B  Mulcheim,
v„  Pemdis  Snade#  K  önig  von  Wuͤrttembers.

#achdem  Wir  -durch.  die  Verfassungs-  fümmyng.  Unsftet.  getreuen  Stände,  mie
Urkunde  f.219—1  3/1/dieBerwaltung  der  Aushebung,  der  für  das  Staatgz  Schlden
Giaais·  Schulden  Zahlungo--Casse,  vorbes  wesen  bisher  bestandenen  Verordnungen
huͤltlich  Unsezet  Ober-Aufsichtorechts,  den  vem.  6.  Juni  3816  und  18.  Neo.  187),
Ständen  anvertraut,,  und  ple  Bestimmung  jedoch  unter  Beruͤcksichtigung,  der  von  den
der  Normen  ffür  dleselbe  auf  ein  beondez  Staats-Glaͤubigern  bierdurch  erworbenen
tes  Statut  ausgesctz  haben  so  her  ordntg  Rechte,  vermbge  des  gegenwaͤrilgen  neuen
und  derfuͤgen  Wer,  nach  Andbdrung,  Fhr:  Statutes,  ple  felgtz
lerez  Geheimen  Naths),  197  anter.3u:  :
        <pb n="356" />
        348

s.  1.
Begriff  der  Staats-Schuld.

Als  Staats-Schuld  sind  diejenigen  Passiv-Capitalien
  anzusehen,  #esiche  schen  emn  etworbenes
  Recht  auf  die  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse
  haben,  wie  dleses  auch  namehtksch
  dar  Falt  in  Aisebung  perjenigen
Schuiden  her  sseuen  LLapdes  Thelle  #6,
welche  in  Gemäßheit  des  y.  119  der  Verfollinge

  Urkunde  zu.  übernehmen  sind,  oder

solcher  Schulden,  welche  durch  gemein-Schofiliche
  Verabschierung  woilchen  der  Netierung
  und  den  Ständen  künftig  auf  die
Staats-Schulden  r  9  Case  merden

übernommen  werben.  Die

zen  Staate  ob,  und  steht  unter  der  Geerjüfung

  und
Tilgung  der  Staats-Schuls  li##t  dem  sc#

Würden  bei  den  erwähnten  Aktiven  in  der
Folge  Ausfälle  eimntreten,  so  werden  sie  von
der  Staats=  Haupt-Casse  besonders  ersezzt.
99.  3
Besjimmung  des  Zifenzhasangs=  und
Tilsungs-Fonds.
Iu  Dechnes  de  Staats-Schuld  erbel  ##e

IS#####e  GSchuld#-Zahlungs-Ca  ·neben

der  ihr  früher  angewlesenen  fran-#bllschen
  Contribution  aue  dem
Stagts-Einkommen  die  dem  reinen

Passio  Stande-  entsprechende  jährliche
Jins=  Summe  mit  einem  Jepiuhe#ll  Zü-A89e

  als  elnen  unabänderlichen,  bie  zur

Hnztichen  Acha  Kr  fortwähren=53

  zlbrüchen  Gsode.

Von  dieser  jährlichen  Einnahme  wird

währleistung  der  Stände.  un  2  3u  W.nchhsst  die  Verzinsung  bestritten,  und  das
Uebrige  nämlich  jenes  Zehntheil  Zulage,

F.  :„.  (  fluch  dickhruch  wachsende  Zins-Ersparniß

rt  idr  Schrea.ih  38  Tlleug  J#r  Latalser  perwendet.

Die  gegenwärtig  schon  in  der  Rechnun
der  Siats-Scholden-Zablüngs-Caßt  läur
felden  Husstv  Eapltatten  beträgem  t#m  Gauf
l#en:  E  E  T  271
10,812,744  sr.  3att.
An  verzikslichen  Attwen

besitzt  diesetbe  .438,166  si.  õokr.
Der  reine  Passio-Stanb

derselben  betraͤgt  also

dermalen  30,57  4,559  fl.  5ökr.

HF.  4.  .
Harz-sak-aussahkasssis-s-«-"F;--iss.
»Is-vixseizsssiakchpcvikwatsvedSisko-Schweif-ZsyriiiizidkässsewiZeiss-Akk-


kuͤnfte,  auf  deren  Ethebutig  niit  Slcherheit
gerechner  werden  kann,  zum!  unimittelbaren
Bauge  ln  rschbpfenden  Suͤnnnen  vur  ch
beim  nschaffrlüche  Ueberinkörfe

aligenesen  werden.
        <pb n="357" />
        Die  Vinbũnger  dieser  Gefaͤlle  sind  dann
vafür  berontwoktlsch)haß  sle  die  der  Schm.
De#n-Zahlunge  =  Casse  angewiesenen  Gilder

unter  keinenn  VBorwande  an  eine  anders,
ols  die  Schuldet-Fählungs=  Casse  „
auf-  eine  von  dersellen  Am  ·  geschlichen  Wẽge
:  aus  gesielito  Aluiisung:  nerabfolgen.ui

Sollien  idie  angewlesenen  ·Eltiah  men
die  angensmment  Groͤße  jusammen,  nicht
Frreschen:  so  wichnder  jährsichen  Min#u#s=Bltrag
  jebemo  n  da  Hpn

Casse  aus  dem  allgemeinen  Reserve-I##ds
zugelegt;  dagegen  kommt,  wenn  dieselbe
jeme  Größe  übersteigen,  der  Mehrbe##g
der  Staats=  Casse  zu,  indem  derselbe  an
dem  für  das  folgende  Jahr  neu#anzuwefsenden
  Beitrage  aus  den  i
abgezegen  wird.

Zwischen  der,  Staats  Haupl-  Case  und
der  Staats-Schulden-  Zahlungs-Casse  ·  ist
daher  mit  dem  Schlusse  2jedes  Jahrrs#ur-Rundliche
  Abrechnung-  hievyüher  zu  treffen
zu  welchem  Ende  auch  die  an  dlie  Schulden,
  Zahlunge-Casse  abliefernden  Cassere,
gleich  den  übrigen.,  monatliche,  Cassen-Berichte
  an  die  Ober#=  Rechnynos=  zummeau

  erstatten  haben

*F.  5.

Dekong  der  Verwälrönge-Kosten.

Die  Kosten:der  Verwaltung.  der  Schul!
ben-3#Plunsst  Ansiule  sen#]  Besoldungen

und  Kanzlel,Erforbernissen  trägt  bie  ständlchr

  Cosse,  welche  näch  dem  f.  194  der  Verfassungs-Urkunde

  zu  Bestreitung  des  stänvolschen
  Aufwandes  überhaupt  bestimmt  it.
*  9.  6.

.  4  Arz  der  Verhiasns.

kr-  m-Der,

  gegenwaͤrtige  Zinsfuß  wird  mit  der
zin  dem  Statut  vom  6.  Juni.  1816  embalsetzen
  Bestimmung  beibehalten,  wornach
die  jqufkuͤndbaren  Capitalien,  „welche  vorher
mit,  eniger  als  fünf  vem  Hundert  verzinslich
  Warcn,  in  diesen  landläusigen  Zinsfut
biegesett,  worden  K  si  nh.

In.  Uebrigen  bleiben  die  nach.  elnem
wichen,  der  sbemgligen  bandschft=  und
4hren-  Gläbigern  im  Jahre.  3654  geschlas.
senen  Pergleich  bolbzinsenden.  oder  nur  mit
24  vom  Hundert  verzinslichen  Capitalien
auch  ferner  von  jener  Zins-Erhbhung  auggeschsolen
  indem  sie  nur  mit  der,  Hälfte
des  Nesuwerthes  abgeldat  werden.

6  f.  7.
Art  der  Cepltal-Ablöfeans.

Bel  der  Ablbsung  der  Capltalien  ist  die
Zeii-  Ordnung  der  Aufkündigung  zu  ih
achten,  welche  den  Gläubigern  nach
gabe  der  Anlehens-Bedingungen  —28
bleibt.

Sollten  zu  Zahlung  der,  in  einem  Vierteljahre
  aufgekündigten  Eapirakten  weder
        <pb n="358" />
        350

der  woln,  Staats  -Vermögen,  bestimmte
Tilgungs-Fends,  noch  die  für  diesen  Zweck
anderwärte  aufgenommenen  Anlehen  zuteichen,
  so  werden  dlie  nicht  befriedigten
Giäubiger  als  die  ersten  zur  Ablbsung  auf
das  könftige  Vierteljahr  vorgemerkt-Uebersteigt
  aber  der  vorhandene  Tilgungs-Fonds
  den  Betrag  der  von  den  Gläublgern
  aufgerändigten  Capitallen,  so  find  von
Seie  der  Casse  ein  Vierteljahr  voraus
Ammer  so  olele  Capktalien  aufzukütiigen,
als  in  dem  nächsten  Viertehahre  bezahke
werden  können.  Dieser  Aufkändigung  von
Selie  der  Casse  unterllegen  zuerst  die  Capitalien,
  von  welchen  hhhere  Zinse  zu  bezahlen
  slab,  fodann  dirjenigen,  welche  in
Bejiehung  auf  dee  Zeit  der  Anlehnung
die  älterm  sind,  und  unter  gleichzeilgen
entscheidet  das  Loos,  welches  letztere  überbaupt

  bei  gleichen  Verhälenlssen  mehrerer.

dach  den  erwähmen  Bestimmungen  zur
Aufeändigung  gebigneten  Capitallen  in  Am,
wendung  zu  bringen  ist.

Mir  den  den.  Gläublgern  angekünigten
Räckzablungs=  Terminen  hhrt  die  Verzinsung
  der  betreffenden  Coplkalien  auf,  wenn
sle  dlese  auch  se#ster  in  Empfang  nehmen.

9.  8.
Vermehrung  der  Schuld  durch  neue  Uederweisungen
  oder  Anlehen.

Neue  Schulden-Ueberwsisungen  auf  dis

Staats-Schalden-Zahlungs,-  Cassezoderme#e

Aulehen,  nodurch  die  Staats-Schulr  vermebrt

  wirde,  könn  nux  auf  den  Orund
einer  gemeinschaftlichen  Ver  abschiedung  zwiĩschen
  der.  Regierung  und  dea,  Staͤnden
Smeé  sinden)  Un#weschem  Felle  der  Casse

zuglesch  nene  Deskunsmiuel,  wenigstens  in
der  Maße  anzutisen  sind,  daß  der  Schulden-Zahlungs,Bemrag
  um  die  der  Capital=Werrmehrung
  autsprechendo  Zins-  Summe
mitseinen  Ichucheil  Zuloge„Iährlich  erhe
wird.

9.  9.
Err  vder  Boscheinigung  und  Buch-Führung.


Die  Staats=  Schuloscheine  werden,  wle
bleßer,  auf  den  bestimmten  Ramen  des
Gläubigers  ausgestellt,  und  die  Ziyse  ferner
  gegen  Quittungen  der  Gläubiger  erboben.


Sue  Gülugkelt  der  von  nun  an  auszustellenden:
  Staats--Schuldscheine  wird  erfordert,
  haß  dleselbe  neben  der  ständischen
Behbrde  auch  von  dem  zur  Ausäbung  Unseres
  Ober-Aufsichtsrechts  bestellten  Commisaͤr
  (nach  vorgänglget  Anfrege  des  de#-tern
  bel  der  Reglerung)  #ntelzeichner  lind.

Den  Glaͤubigern  werden  auf  Verlangen
sowohl  gegen  Zurückgabe  Alterer  Schuldschelne,
  als  auch  für  vie  verlorenen  Schuldbriefe,
  sobolt  dlese  quf  yt  gesealiche  #.18
        <pb n="359" />
        4284

außer  Kra  gesetzt  findv  Schuld.  Urkunden
  ausgestellt,  auch  die  Capltalien  zu
jeder  Zek  von  elgem  Namen  auf  den  andern
  übaschrieben  obye  daß  dafuͤr  irgend
eine  Gebühr  be  ahlt  wirden  darf.

Die  Buchführung  bei  der  Casse  ist  tlar
und  elnfach  einzurichten,  und  sleht  jetem
Gläubiger  zur  Einsicht  offen.

##

Verwalrungs-Behörde.

Die  Stände,  und  in  lhrer  Abwesenheit
der  ständische  Ausschuß,  leiten  dle  Verwoltung
  der  Einnahmen  und  Ausgaben  der

Schulden-Jahlungs-Cosse,  und  verfügen  an
diesele  unmitielbar;  inebesondere  haben
sie  auch  die  WVerwaltung  der  der  Schulden-Zablungs-Casse
  zustehenden  Actlo.Capitalien
  zu  besorgen.

Die  bel  der  Casse  angestellten  Beamten,
nimlich  der  Cassier,  der  Controleur  und
ddle  Buchbalter,  werden  von  den  Ständen
  gewählt  und  von  Uns  bestätlge.

Sie  sind  den  Ständen  und  in  deren
Abwesenheit  dem  ständischen  Ausschusse  untergeordnet,
  und  leisten  nicht  nur  den  Dlenst-Eid
  als  Staatsdiener,  sondern  werden  auch
auf  das  gegenwérisge  Statut  und  insbesendere
  gegen  die  Sinde  darauf  verpflich.
tet,  daß  sie  alleln  von  der  sländischen  Beberde

  Zahlungs-Verfügungen  onnsmen

Im  'brig#  Aber  haben  sle-  glelche  Verinie

  u  T#schte  mist  andarn  Stapg#

dlenern.  „  „%
or  4r  Cassen;  Be--n
  rbnn  alshra

u#n*  Brundlazt  dr  Verwaltung  wird
###-Sell  der  Stände  Unsevem  Finanz-Mmistertum
  1#6#sechs  Wocheh##or  Ablf
1  E  Jahres  Maordentlicher  Eta#
über  die  Elnnaßmen  uUnd  Ausgaben  der
Schulden-Zahlungs-Casse  für  das  künftige
Johr  orgelegt.)

Wen  den  monatlichen  Cassen-Berschten,
welche  dem  ständischen  Ausschusse  gedeppelt
übergeben  werden,  hat  dleser  jedesmal  dem
Finanz-Ministerium  ein  Exemplar  mitzutheilen.

„..  a3.
Ober-Aufsicht  der  Reglernng.

Zu  Ausuͤbung  des  Ober-  Aufsichtsrechts
wlrd  von  Uns  ein  Commissaͤr  aufgestellt,
welcher  von  der  Casse  und  den  Buͤchern
nach  allen  Beziehungen  zu  jeder  Zeit  Einsicht
  zu  nehmen  die  Befugniß  hat.

Außerdem  bleibt  es  bei  der  bestehenden
Anordnung,  daß  die  Schulden-Zahlungs-Casse
  jeden  Monat  durch  ein  Mitglled  der
Ober-Rechnungs-Kammer  revidirt  wird,
wozu  der  ständische  Ausschuß  ebenfalls  ein

Milegkied.  ahzuerhnen  bat.
        <pb n="360" />
        852

Dilese  beiden  Personen!  Haben  neben  dem
Cassier  und  Contröleu#  dee  monatlichen
Cassen-Berichte  zu  beglaubigen.

ç  .  13.
Rechnungs=  Ablagusg  und  Erlebdigung.

Die  Jahrs.-Rechnung  der  Schulden-Zahlungs.-Casse
  wird  don  der  Ober-Rechnungs-Kammer
  ebgenemmen  wund  geprit,
sofort  von  Künislichen  und  ständischen
Commissarlen  abgehbrr,  dos  Respltat  sber

B.  Die  ist-Se.

  Khnigl.  Majestit  baben  ver,
mige  höchster  Entschließung  vom  23.  v.  M.
als  Kdnlgl.  Commisaͤr  zu  Ausübung  des
Ober  Aufslchtsrechts  über  die  Staats-Schulden-Zahlungs
  Caffe,  welche  m#l  dem

diirch  ben  —  bekannt  gemacht.

Gegeben,  —  52.  Junt  18:20.
Wilßem.
provisorische  Chef  des
lnang=  De  rvartemenk:
v.  *
Auf  Befehl  des  A#nige:
Der  Staats-Sekrekär
7#.  Bellnagel.

Nachricht.
ur-  Juli  d.  J.  den  Stauden  iue  Verwalĩung
  uͤbergeben  worden  ist,  den.  Ober:

Rechnungs=  Rath  Stein.  zu  Ernennen  geruht.
        <pb n="361" />
        553

Nro.  38.
Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Negierungs-  Blatl.

5  den  E  Jun  1820.

—

–v.  7#  2

—  „Ê—

I.  Unmittelbare  Kösigliche  Detrete.

Keine.

u.  Verfüsungen  der  Departemeénts.
A.  Des  Jüstix.  .Dep  artemente:

u.  Eriminel-Senat  des'Könlgl.Ober=  'lenalt.
Spaf#  Erkem'ntz.

Das  ven  dem  Erininal  ·  Senal-  des
önhl  Gerichtshofe  zu  Eßlingen  unterm
Sl.  December  v.  J.  gefällte,  und  in  dem
Khnigk.  Staats=  und  Reglerungs-Blatte

Nro.  7.  v.  J.  1620  bekenat  gemachte
Straf=  Erkenntniß  gegen  den  Advokat

Schübler  in  Stuttgart  wurde  auf  dessen
Rekurs,  vermoge  Erkenntnisses  des  Crimfnal:=
  Senats  des  Kdnigl.  Ober-Tribunals
vm  -.  Mai  l.  J.  dahin  abgeändert,  daß
Schübler  wegen  Verbreitung  elner  seinem
elzenen  Gestndnsse  zu  Folge  unsrweislichen

NMekurs.

Thatsache  in  der  Nummer  54  des  Volksfreundes
  aus  Schwaben  vom  Jahr
1819,  wodurch  er  Königl.  Beamte  pftichtwldriger
  Handlungen  beschuldigt  zu  haben,
fär  überführt  angenommen  worden,  neben
Ersatz  der  Üntersuchungs-  und  der  in  der
Jüstanz  erwachsenen  Kesten  3##
olerzehntäglser  Gefängniß=  Strafe  in
einem  Zimmer  des  hiesigem'  Rathhaused
verurtheilt  seyn  solle.
27.  Mai

0
6.  Juni  1310.

Stuttgart  den
v.  M  a  ie  re

—
        <pb n="362" />
        554

2.  Criminal-Senat  des  Khnigl.  Gerichtshofs  für  den  Schwarzwald-Kr.


Sv#af-Erkenntniß.

Auf  die  vor  dem  Oberamtsgerlchte  zu
Horb  stattgehabte  Untersuchung  gegen  den
Barbier  Jahann  Martin.  Kleiner,  von
Nusfplingen,  hat  der  Criminal-Senat  des
Khnigl.  Gerichthofs  für  den  Schwarzwald-Kreis
  durch  Erkenntniß  vom  beutigen
  Tage  zu  Recht  erkannt,  daß  derselbe
wegen  abermals  wiederholten  Medlcastrirens
  und  Verordnung  geföhrilcher  Arznel=Mittel
  neben  der  Verbindiichkeit  zu  Erii
  der  Untersuchunzse  Kesten  mit

zwelmonatlicher  Festungs-Arbeitstrafe
belegt  und  ihm  die  Ausübung  seiner  Profession
  auf  ein  halbes  Jahr  umersagt  seyn
solll.  «

Juglelch  wurde  beschlossen,  dleses  Erkenntulß

  zur  Warnung  des  Publikums  in

das  Staats=  und  Regierungs"  Blatt  einrücken
  zulassen.

Tübingen  den  1½2.  Mai  1820.

Bauer.

B)  Des  Departements  Les  Innern:
1.  Des  Küniel.  Medieinal-Collegioms.

Von  dem  Kbnigl.  Medicinal-Colleglo

wurde  dem.  Med.  et  Thir.  Dr.  Ernst
Klein  in  Heilbronn,  gebuͤrtig  von  Muͤhldausen
  am  Reckar,  nach  erstandeuer  Pruͤ-?



fung  in  der  MedichIn,  Chlrurgie  und  Geburtshuͤlfe,
  die  Exlaubniß  zu  a
dleser  Wissenschaften  ertheilt.
Stuttgart  den  6.  Juli  1870.
Masseybach.

„.  Des  Kbnigl.  kathollschen  Kirchenraths.

die  Disteufations-Gesoche  der  Katholiken  von  der  Blutsverwandtschaft  und  Schwägerschaft  uemmessens.

Da  die  Dispensation  von  der  Blutever=#andschaft
  und  Schwigerschaft,  deren  Ertheilung
  bis  zum  zweiten  Grode  einschlüssig
  durch  die  Vererdnug  des  Khnigl.  evangelischen
  Ehegerichts  vom  16.  April  18.,8

(Stoats=  und  Regierungs-Blatt  Nro.  259
den  gemeinschaftlichen  Oberämtern  überlassen
  worden  ist,  bei  den  Katholiken  nicht
von  dey,  Oberämterm  ertheilt  werden  kanm,
sondern  alle  Gesuche  der  Staats-Ange-
        <pb n="363" />
        54

Hrigen  katßolischer  Confesslon,  ul  Distend
ben  den  Verwamschafts  :  und  Schwägen
schafs-Verhältnissen  auch  serner  noch  nach
den  desfallsigen  früheren  Vorschriften  des
botholischen  Kirchenralhs  behandel:  werden
mässen:  Se  wlrd  dleses  mit  dem  Anfügen

bekanßt  Nmacht,  daß  in  Zukunft  bel  ver-Fleichen
  Gesuchen  die  legalisirte  Stamm
tafel  wieder  anzuschlleßen  ist.

Stuttgart  den  20.  Juni  1826.
Soden.

0.)  Des  Departements  der  Finanzen:
1.  Des  Königl.  Steuer-Collegiums.
Verordnung,  die  Veraccifirung  der  Biehtausch=  Conerakre  betreffend.

Da  man  schon  mehrmalen  die  Erfahrung
gemacht  hat,  daß  die  Wiehrausch-Contracte
nicht  ordnungemäßig  verarcbsirt  worden,
wird  hlemit  allgemeln  verordnet,  daß  nach
der  Analogie  der  in  Fy.  46  der  Acchse=  Oruiung
  enthaltenen  Worschrife,  del  Wieß-Kusch=
  Centracten  die  Arcist“  von  beimen

2.  Des  Koͤnigl.
Die  Salz-Gefaäll-Verwaltung  betreffend.

Da  S..  Koͤnigl.  Majestaät  die  Leltung

  der  Salz-  Gefͤll  u  Verwaltung  von

dem  Konigl.  Steuer-Colleglum  zu  trennen
und  dem  Königl.  Bergratb  unterzuordnen
geruht  haben,  so  werden  sämgliche  Ober=Cameral
  und  Ober-Zellämter.  angewjesen,
ihre  bisher  an,  das  Sieuer-  C-legium  ge-Contrahenten

  in  demjenigen  Orte,  in  welchem
  det  Handel  abgeschlossen  worden,  und
micht  Un  den  verschiedenen  Wohnorten  der
Centrahenten)  enbrichtet  werden  soll.

Siuttgart  den  4.  JZuli  1820.
EL
Bergraths.

*
richtete  Eingaben  in  Fakterie=  und  Salg-Hanbdels
  J  Aftgelegenbelten,  so  wie  in  Contraventlons-Fällen
  gegen  die  dleezfalls  bestehenden
  Gesetze,  künftig  an  den  Kdulgl.
Bergratb  zu-  adressiren.  .

6  Siongorn  den  4.  Juli  1820.
«  Herd  a.

5.  Der  Kinlgl.  Sta#ts-Haupt-Kassen=  Verwaltung.
Die  VBeseidunss"  und  Pensions-  Steuer  detreffend.

Nach  deri  h.  3u  des  Steuer  Gesetzes
dom  22..  v.  M.,  soll  die  Besoldungs.  und

Pensions=  Steuer  ven  allen  Simensfhn

gen,  welche  ihr  Einkommen  aus  der  Staate=4
  6  *
        <pb n="364" />
        W

basse  baz'ehen,  durch  Abzug  an  der  ;  Besoldung
  #der  Penson  auf  das  bevorstehende
Quartal  Jakobi  erhoben  werden,

Ar  uf  die  gleiche  Weise  soll  es  in  Ansehung
  derjenigen  Indioldnen  gehalten  werden,
  welche  ihren  Gehalt  ulcht  unmittelbar
aus  der  Staats=  Hauprkasse,  sondern.  entwerer
  bei  Hof=  oder  Special-  Kassen  be-Nehen.


Wenn  man  nun  glelch  zu  der  Boraus-P##
  bevchtigt  ist,  daß  diejenlgen  Kameaali-
  Beamten,  weltche  für  Rechnung,  der
Sagts=  Hauptkasse  Besolvungen=  unp  Pensionen
  zu  bezablen  baben,  von  selbst  den
gesedlichen  Steuer-Abzug  machen  werden;
so  sieht  maͤn  sich  doch  veranlaßt,  bieseiben,
so  vie  allz  uͤbrigen  Special-Kassiere,  welche-Geseded

  im  Allgemeinen,  insbesondere  aber
darauf  zu  perweisen,  daß  bei  denjenigen
Indivlduen,  welche  neben  ihrer  Besoldung
noch  andere  Einkommensthelle  zu  bezlehen
baben,  dlese  so  wie  der  Betrag  der  Amts-Wohnungen
  in  esne  Haupt-  Summe  gerechnet
  werden.

Woh  dem  zanzen  Belaufe  .  Einkommens

  ist  alsdann  die  gesegliche  Steuer=Schuldigkeit
  bel  der  Besoldungs-Jahlung

an  Jakobl  abzuziehen  und  zur  Stsots-Hayptkasse
  baar  einzusenden,

Ueber  den  Stenerbetrog.  sind  Verzeschnisse,
  worin  jerer  Steuerpftichtige  mir  seiner.
  Brsoldung  eder  Pension,  nd  der  Steuer-Schuldigkeit.
  gufgefährt  ist  ##frtigen,  und
en  des  Khulgse  Steusg-  Collgsum  au  zber,

auf  Anweisung  der  Staatskosse  Besoldun-  geben.
##en  und  Densionen  zu  bezahlen  hoben,  auf-  Stunnaet  den  6.  Juli  1820.
d#e  vorllegenden  Bessimmungen  es  Sieuer-  S  otind.
**  "!  r  11:0  „
;  D.)  Des  Kriegs-  Depme  16.

Der  Knigl.

Kriege=  Administr  atstons  Setlen.

Militär-Penfions-Verrechnung  beireffend.

Da  mit  dem  :.  Juli  d.  J.  die  Stelle
enes  eigenen  Milltair-Henssonen=  Rechtiers
aufgehbrt  hat,  und  diese  Pensionen  nun  unmittelbar
  von  der  General·  Krlegskasse  vernuchnet

  werden:  so  werden  dlejenigen  Amisu
  denen  Wilhak  Penhonen  zur  Aus-—.

  ½

bezahlang  angenlesen  nd,  benachrichtiget,
daß  ste  selche  känstig.  Namens  der  Generl=Kriegskase
  zu  bezahten,  um  mit  dieser
selbst  zu  vergleichem  haben.

Stuttgart  den  7.  Juli  1820.

an-  Abwesenbest  des  Dlrerzors
Admzr.

*½

*—iie  ——  .
        <pb n="365" />
        357

Nro.  59.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

##  n  «  4  5  *  n  *
*  77y  gi  °  v  v  1

Freitas.  den  ar.  Juli  1820.

—

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Dienst-Nachricht.

D.  Ernennung  des  Christian  Tröscher  burg  hat  unterm  4&amp;amp;.  v.  M.  die  höchste  Beum
  Offlzlalen  bei  dem  Postamte  Ludwigs=  flätigung  erhalten.

II.  Verfügungen  der  Departements.
4.)  Des  Justiz-Departements:
Criminal,  Senat  des  Khnigl.  Gerichtshofs  fär  den  Schwarzweld=Kreis.

Straf-Erkenntniß.

Auf  die  vor  dem  Oberamtegerichte  zu  Kinigl.  Gerichtshofes  für  den  Schwarz=Tuttlingen
  stattgehobte  Umersuchung  gegen  wald-Kreis,  durch  Erkenntniß  vom  heutigen
den  Chirurgen  Ferdinand  Brukner,  von  Tage,  zu  Recht  erkannt,  daß  derselbe  we-Durchhausen,
  hHat  der  Criminal-Senat  des  gen  unbefugter  Vornahme  mehrerer  künst-
        <pb n="366" />
        358

lichen  Entbindungen,  von  denen  eine  für
Mutter  und  Kind  zwar  zuféllig  toͤdtlich
  ausgefallen,  wobei  jedoch  dem  Brukner,
  wegen  ungeschickter  Behandlung  der
Gebährenden,  jedenfalls  eine  Verschuldung
zur  Last  fällt,  in  Betracht,  daß  derselbe

wegen.  Medicostrirens  bereits.  wiederholt  #
eorrlgirt  worden  ist,  neben  Verfällung  in

sämiliche  Umersuchungs=  Kosten,  zu  zehn?

wöchiger  Festungs-Arbeltosteäfe  verurkheilt
seyn  solle.

Zuglelch  ist  beschlossen  worden,  dleses  Erkenneniß
  zur  Warnung  des  Publikume
lm  Staats=  und  Regierungs-Blatt  bekanne
machen  zu  lassen.

Täbingen  den  33,  Juni  i620.

Bauer.

.  .)  De.  Departements-des-  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.

Vekanntmachung,  die  Sährang  der  Register  über  die  Gehurten,  Ehen  und  Todesfälle  und  der  Fanrilien
  -  Register  für  die  Juden  berreffend.

Da  man  in  Erfahrung  gebracht  hat,
daß  die  bestehenden  Verordnungen  wegen
der  Kirchen=  und  Familien-Register,  was
dle  israelltischen  Glaubens-Genossen  betrifft,
nicht  überall  gehbrig  beobachtet  werden,  6
ssehet  man  sich  veranlaßt,  dlese  Verordnungen
  mit  folgenden  nähern  Bestimmungen
  in  Erinnerung  zu  bringen.

1)  Die  Reglster  über  die  Geburten,
Ehen  und  Todesfälle  bel  den  Juden
sind  in  den  Orten,  in  welchen  sich
Sonagogen  besinden,  von  den  Vorstehern
  derselben,  in  den  Orten  aber,
in  welchen  keine  Synagogen  vorhanden
  siud,  von  dem  ersten  Orts-Vorsteher
  ju  führen.  (Staats=  und  Reslerungs

  -Blatt  vom  Jahr  1807
Nro.  105.)

*)  Die  Führung  der  Familien-Register
der  Juden  hingegen  ist  nach  denselben
Verschriften  zu  behandeln,  welche  #e
Ansehung  der  Famillen  =  Register  derjenigen

  chrsstlichen  Glaubensgenossen
gegeben  sind,  die  sich  nicht  zur  Confesston
  der  Pforrei  ihres  Wohnorts  bekennen.
  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  vom  Jahr  1816  Nro.  35  und
v.  J.  1318  Nro.  54.)

Hienach  hat  das  Familien:  Register
für  die  Juden  der  Pfarrer  der  herrschenden
  Conkesson  an  dem  Wohnort
oder  dem  Mutterort,  von  welchem  dle-
        <pb n="367" />
        ser  ein  Filial  ist,  zu  besorgen,  wle  solches
  bereits  bisher  von  vielen  Pfarrern
geschehen  ist.  In  den  Orten,  in  welchen
sich  Pfarrer  von  verschiedenen  christlichen
  Confessionen  besinden,  hat  derjenige
  unter  ihnen,  dessen  Pfarrgemein
de  der  Zahl  nach  die  stärkere  iss,  sich
diesem  Geschäfte  zu  unterzieben.

5)  Bei  beiderlei  Registern  ist  die  Form
zu  beobachten,  welche  in  Ansehung
der  Register  fär  die  christlichen  Glaubens=
  Genossen  vorgeschrleben  ist,  jedoch,
  wie  es  sich  von  selbst  versteht,
mit  Weglassung  der  auf  die  Juden
nicht  anwendbaren  Columnen.

4)  Von  jeder  Geburt  und  Trauung,
desgleichen  von  jedem  Todesfall  bei
den  Juden  ist  durch  den  jüdischen  Familien
  =  Vater  oder  durch  diejenige
Derson,  welcher  die  Fürsforge  für  die

betreffende  Familie  zunächst  obliege,
und  in  Fällen,  die  Personen  betreffen,
welche  in  keiner  Familien-Verbindung
  siechen  bei  Geburten  durch  die
Hebamme,  bei  Trauungen  durch  den
Bréutigam  und  bei  Todesfällen  durch
denjeulgen,  welcher  die  Veranstaltung
der  Beerdigung  besorgt,  dem  Vorsteber
  der  Synagoge  oder  dem  ersten
Orts-WVorsteher  und  durch  diese  alsdann,
  und  zwar  schrlftlich,  dem  Pfarrer,
  unfehlbar  innerhalb  der  nächsten
4  Stunden,  die  Anzeige  zu  machen,
damit  jeder  Fall  sogleich  in  die  Register
elngetragen  werden  kann.

Im  bbrigen  wird  sich  auf  den  Inhalt  gedachter

  Verordnungen  bezogen.

Stuttgart  den  10.  Jull  1820.
v.  Otte.

C.)  Des  Departemests  der  Finanzen:

#r.  des  Finanz-Ministerium.

Die  Verleihung  der  großen,  kleinen  und  Oehmd-Ichnten  bezreffend-Den

  Khalgl.  Kreis-Finanz-Kammern

ist  unterm  35.  Moal  d.  J.  zu  Einleltung

von  Zebent-Pacht-Verträgen  auf  mehrere
Jahre,  eine  die  disfällige  Verfügung  vom
16.  Juni  1819  erläuternde  und  bestätigende

Vorschrift  ertheilt  worden,  wornach  von
diesen  Stellen  das  Erforderllche  berelts  wird
angeordnet  worden  seyn.

Da  übrigens  zu  vermuthen  ist,  daß  noch
nicht  an  allen  Orten  Pacht-Werträge  auf
        <pb n="368" />
        mehrere  Jahre  zu  Stande  gekommen  seyen;
so  werden  fuͤr  diesen  Fall  die  Cameral-Beamten
  angewiesen,  die  großen  und  kleinen,
so  wie  die  Oehmd-Zehnten,  unter  Beobachtung
  der  bestehenden  Adminlstrations-Vorschriften,

  an  den  Melstbieteuden  zu  verlelhen.

Stuttgart  den  1½0.  Juli  1832e.

v.  Weisser.

a.  Staats  =  Schulden,-Zablungs-Casse.
Die  Ausstellung  der  Zus  =  Qucrungen  für  aus  den  Cameralamts=  und  Ames=  Pflcg-Casfen  1c.
auf  Vergleichung  erhebenhe  Zinse  aus  Staats-Capitalsen  bektreffend.

Bei  der  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse
  ist  schon  mehrfälg  der  Anstand  vorgekommen,
  daß  die  Kinigl.  Camtralãmter
und  Oberamts-Pflegen  bes  Bezahlung  der
Cautions-,  auch  anderer  Staats-Capital=Iinse,
  die  zu  diesseitiger  Casse  zur  Auslosung
und  VBergleichung  sich  eignenden  Qultungen
  auf  sich  selbsten  ausftellen  lassen,  und
dann  bei  Einsendung  derselben,  für  den
Wieder-Ersatz,  entweder  gar  nicht  oder
nar  in  den  Vergleichungs-Verzeichnissen
summarisch  bescheinen.

Dlese  Behandlung  nun  glbt  zu  Ausstellungen
  bel  der  Rechnungs-Reolsien  Anlaß
  und  konn  daher  fernerbin  nicht  mehr
statt  finden;  weswegen  die  Kbnigl.  Cameralämter
  und  Oberamts-Pflegen  ersucht  werden,
  für  die  Zukunft  bei  Bezahlung  von
Staats  -Cap#tal'=  Zinsen,  entweder  die
Auittungen  ohne  welters  auf  die  diegleltige
Stelle  fassen  zu  lassen,  oder  aber  auf  jeder
elnzelnen  Qulitung  für  den  Wieder-Ersatz
zu  bescheinen.

Stuttgart  den  10.  Jull  1820.

Stelnpbeill.

Dienst  =  Erkedigungen.

Den  24.  v.  M.  ist  der  Ober-Acäise
Kolb  im  Cameral-Bezirke  Sindelfingen,
und

den  6.  v.  M.  ider  Jollschrelber  Hräg.

in  Ulm  gestorben.
Durch  des  am  36.  v.  M.  erfelgte  Ab-#lben
  des  Mfarrers  Boglex  ist  die  katholische

  Pfarrei  Bezenweiler,  Oberamts  Rledlngen,

  erledigt  worden.

Der  bleberige  Zaocht=  und  Walsenhaus-Pfleger
  zu  kudwigsburg,  Ober-PHollzel=Reth
  Roller,  ist  den  2.  d.  M.  gestorben.
        <pb n="369" />
        Nro.  40.
Königlich-Württembergisches
Staats-  und  Negierungs:  Blatt.

—4  -  ——  It4•·•

—  den  28.  Jaic  1820.

.  —  .“=—



*  4——.–

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.
Kein  e.
I.  Verfügungen  ver  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monat  Juni  163###  von  den  Gerichtshböfen  des  Königrelchs  ausgesprochene  Erkennenisse
betressend.

In  dem  verstossener  Monar  Juni  sind  von  sämtlichem  Gerichtshbfen  des  Kiulgrelchs
  nachstehende  Erkenmrisse  ansgefprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerkt
alrd,  daß.  nur  solche  Urtbeile  der  Criminal-Gerichts-Stellery  in  das  Staats:  und
Regierungs.-Blatzz  ausgenommew  werden  „,  wodurch  eine  längere  ,  als  dreimonatllche
Freiheits  =  Strafe  erkanns  wird.

4)  Obertribunal.
7.  Criminal  =  Senat.

Am  6.  Juni  wurse:  «  in  untersuchung  gekommenen  Sophle
1.  In  der  Rekurssache  der  zu  eudwlgss  Hintn-,  von  Wahlhelm,  das  ven  dem

burg  wegen  Dlebstahls,  Unzucht  u.  l.  w.  Criminal-Senate  des.  Gerlchtshofs  in
        <pb n="370" />
        Eßlingen  unterm  27.  April  d.  J.  gefällte
  (in  dem  Staats=  und  Regierungs-Blatt
  Nro.  38.  Selte  48  elngeräckte
Straf-Erkeontniß,  unter  Verurtheilung
der  Rekurrentin  in  dle  Kosten  der  Rekurs-Instanx,
  lediglich  bestétigt,
2,  In  der  Rekurssache  des  bei  dem  Oberamtisgerichte
  zu  Wangen,  wegen  Dieb-Kabls
  und  Fälschung,  in  Untersuchung
gekemmenen  Kaver  Schütterle,  von
Thbennenmogs,  das  von  dem  Criminal=Senate
  des  Gerichtshofs  in  Ulm  unter
dem  33.  Febr.  d.  J.  ausgesprochene  (in
dem  Staats=  und  Reglerungs=  Blatt
Nro,  16.  S.  167  vorkommende)  Straf-Erkenntniß,
  unter  Verurcheilung  des
Rekurrenten  in  die  Kosten  zweiter  Ine
stanz,  bestätigt,

Den  10.  Juni  wurde
5.  In  der  Rekurssache  des  wegen  Conkukubinats
  ##  Untersuchung  gekommenen
Schneiders  Johann  Georg  Sick,  von
Berg,  das  von  dem  Crimlnal-Senate
des  Gerlchtshofs  zu  Eßlingen  unter  dem
#  ,  December  v.  J.  gefällte  (in  Nro.  5,
des  Staats  =  und  Regierungs-Blatts
S.  33  eingerückte)  Straf-Erkenn##t
bestärigt,  und  Rekurrent  in  die  Kosten
der  zwelten  Instanz  verurtheilt,

Den  17  ,  Juni  wurde;
k.  In  der  Nezurssache  des  Adlerwirths

364

Philipp  Hausmann,  von  Tiefenbach,
das  von  dem  Criminal  =  Senate  des
Gerichtshofes  in  Eßlingen  unter  dem
19-Febr.  1820gefellte  (in  Nro.  16.  S.,  1
des  Staats=  und  Regierungs-Blates
enthaltene)  Erkenntniß  abgeändert,  und
Rekurrent  wegen  Wldersegtzlichkeit  gegen
obrigkeitliche  Dlener,  neben  Enklassung
von  selnem  Wildschüten-Dienste  und
Verfällung  in  den  Schodens-Ersatz,
so  wie  in  seine  Arrest-Azungs=  und  3  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  vlerw#chi#-dger
  Gefängniß-Strafe  verurthellt.

Den  29.  Junl  wurde:

5.  In  der  Rekurssache  des  wegen  Dieb-Kahls

  in  Untersuchung  gekommenen  Matthias
  Hämmerle,  von  Trichtingen,  das
von  dem  Ceimineal-Senate  des  Gerschesbofs
  zu  Tübingen  unter  dem  31.  Mai
qusgesprochene  (in  Nro.  35.  des  Staats-Und
  Regierungs=  Blatts  Selte  3za7  entbaltene)
  Straf-Erkenntultz  seinem  ganzen
  Inhalte  nach  bestätlgt,  und  Rekurren#t
  in  die  Kesten  der  Nekurs-Instanz
verurtheilt  z.  und

6.  in  der  Rekurssache  des  wegen  Kassenrests

  bei  Verwaltung  einer  Gammasse
bin  Untersuchung  gekommenen  Adam  Nometsch,
  von  Oswell,  das  von  dem
Criminas;  Senate  des  Gerichtsbofs  in
Eßlingen  unter  dem  2.  Moai  gefaͤllte  (in
        <pb n="371" />
        365

Rro.  38.  des  Reglerungs-Blatts  Selte
319  enthaltene)  Straf-Erkenntalß,  unter

Verurthellung  des  Rekurrenten  In  die
Kosten  der  Rekars-Instang,  bestltigr.

17.  Cidil  =  Senat.

Den  2.  Junk  wurde:
#.  In  der  Appellmionssache  von  dem  vormaligen
  Appellatlons  =  Gerlchtshofe  zu
Täöblugen  zwischen  Jung  Christian  Raile,
von  Plochingen,  Kläger,  Appellaten,  num
Appellanten,  und  seiner  geschiedenen
Ebefrau  Catharina,  geb.  Schmir  vaselbc,
  Berklagte,  Appellontin,  jetzt  Ap-Fellatin,
  Verlust  des  Helrathguts  betreffend,
  das  Erkenntulß  ver  nächsloorigen
Inskanj,  unter  Vergleichung  der  Kesten,
bestärigt.

Den  5.  Junk  wurde:
„.  In  der  Appellationssache  von  dem  Eloll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingem
zwisches  den  Erben  der  Ober-Acciser
Moser'schen  Ehefran  zu  Cannstadt  und
Consorten,  Kläger,  Appellanten,  und

dem  Walsengerichte  in  Horrheim,  Beklagke,

  Appellaten,  eine  Entschädlgungs--Forverung
  berrrffend,  die  Berufung  wellem
Wersäumnisses  der  MorPfrist  zu  Elnreichung
  der  Beschwerdenschrift  für  verlassen
  erkläre.
Den  g.  Junk  wurde:

3.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-Senate
  den  Gerichtshofs  zu  Tübingen

zwischen  der  Stadt  =  Gemeinde  Tuktlintzen,
  Beklagke,  Appellantin,  und  der
Kölglichen  Flranz-Kammer  in  Reutliogen,
  Klägerin,  Appellatin,  Wiesen-Benutzung
  bekreffend,  die  Berufung
wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
don  Amtes  wegen  verworfen.

Dem  z:a.  Juni  wurde:

é.  In  der  Appellatkonssache  von  dom  Cioll-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwischen
vem  Freiberrn  Maximilian  v.  Ulm  duf
Erbach,  Beklagten,  Appellanten,  und
pem  Kaiserlich-Koͤniglich-Oesterrelchischen
  Geheimen  Rath  und  Praͤsidenten,
Freiherrn  Ferdinand  v.  Ulm  zu  Klagenfurt,
  Klaͤger,  Appellaten,  eine  Apanage-Forderung,
  jetzt  Termins--Verfaͤumniß
betreffend,  dle  Berufung  wegen  gänjlichen
  Mangels  an  einem  Restĩtutlons-Grund
  von  Amtes  wegen  verworfen,  und
Appellam  in  die  Kosten  dieser  Instanz.
verurtheilt.
Den  16.  Junk  wurbe:

5.  In  der  Appellarionsfache  von  dem  Tloll-Senate

  des  Gerichtshofs  in  Tübingen
wwischen  Friedrich  Kroneker,  Bortenwirker
  daselbst,  Kläger,  Appellaten,  nun
        <pb n="372" />
        364
Appellamen,  und  Adam  Friledelch  Kre-  Sutmme  von  Amtes  #w#egen  verworneker

  allda,  Beklagten,  Appellanten,  fen.
jetzt  Appellaten,  die  Gültigkeit  eines  Te-  Den  6.  Juni  wurde:
stamentes  betreffend,  die  eingewandte  3.  In  der  Appellatlonssache  pon  dem  Cioll=Verufung
  wegen  Mangels  an  einer  ge-  Senate  des  Gerichtshofs  in  Ulm  zwigründeten
  Beschwerde  von  Amtes  wegen  schen  den  Gemeinden  Groß=  und  Kleinabgeschlagen-
  Laupheim,  Beklagte,  Appellaten,  nun
Den  19.  Juni  wurde:  Appellanten,  und  der  Hoseital-Verwal-6.
  In  der  Appellatienssache  von  dem  Cioil-  tung  in  Blberxach,  Klaͤgerin,  Appellan-Senate
  des  Cterichrshofs  zu  Eßlingen  tin,  jest  Appellotin,  Noval  Zehenten
zwischen  dem  Hofmedikus  Dr.  Pllenin-  betreffend,  die  Berufung  wegen  Verger
  in  Stuttgart,  Liquidanten,  Appella-  säumnisses  der  Nochfrist  zu  Einreichung
ten,  nun  Appellanten,  und  dem  Heinrich  der  Beschwerdenschrift  für  verlassen  er-Dieler

  in  Ulm,  Mitliquidanten,  Ap-  klärt,  und

pellanten,  jetzt  Appellaten,  Vorzugsrecht  9=  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloilim
  Haag'schen  Gante  betreffend,  die  Senate  des  Gerichtshofs  in  Eßlingen
Berufung,  insofern  sile  gegen  Thieler  awischen  dem  Koͤnigl.  Flnanz-  Departegerichtet

  ist,  wegen  Mangels  an  der  ment,  Liquidanten,  Appellanten,  und  der
appellablen  Summe,  von  Amtes  wegen  Stadt=  und  Amts-Pflege  ven  Brackenverworfen,
  und  Appellaut  in  dle  —  Liquidatin,  Appellatin,  Frohndlenste
dleser  Jastanz  verurtheilt;  sedann  bLetreffend,  aus  glelchem  Grunde  auf
J.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-  dieselbe  Weise  erkannt.

Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen  Den  30.  Juni  wurde:

zwischen  dem  Advokaten  Frank  daselbst,  10,  In  der  Appellarionsfache  von  dem  Cloll=Kläger,
  Appellanten,  und  den  Anton  Senate  des  Gerichtshofs  in  Ulm  zwi-Erhard'schen
  Relikten  zu  Schbnau,  Be-  schen  Bernhard  Ernst  Wagner  und
klagte,  Appellaten,  gegenseitlge  Forde-  Compagnie  zu  Calw,  Kläger,  Appellanrungen
  betreffend,  die  Berufung  wegen  ten,  und  Johann  Georg  Kutter,  Wol-Verskumnisses
  der  Nekhfrist  zu  Einrei-  lenhändler  in  Ravensburg,  einen  Kaufchung
  der  Beschwerdenschrift,  wie  auch  Vertrag  betreffend,  die  Berufung  wegen

wegen  Mangels  an  der  appellablen  Versäumnisses  der  Nothfrist  zu  Elnrei-
        <pb n="373" />
        chung  der  Beschwerdenschrift  fuͤr  verlassen
  erklaͤrt.
Endlich  wurde:

11.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Ober-Justiz-Collegium  zwischen
den  frohnpftichiigen  Einwohnern  zu  Unterkeßach,
  Oberamts  Neckarsulm,  Kläger,
  Appellanten,  Producenten,  und  dem
Königl.  Baierschen  Kammerherru  Ernst
eudwig  Freiherrn  v.  Berlichingen,  Beklagten,
  Appellaten,  Produc#,  das
Hauen  und  Aufmachen  des  Holzes  in
den  gutsherrlichen  Waldongen  betreffend,
(in  Bezlehung  auf  den  unter  dem
29.  Jan.  1819  verbehaltenen  Beweis,

III.

365

Staats=  und  Regicrungs-Blalt  Nro.:#.
1319)  durch  Urthel  zu  Recht  erkannt,
daß  die  Kläger,  Appellanten,  dasjenige,
was  ihnen  zu  bewelsen  obgelegen,  nicht.
erwlesen  haben,  daher  dleselben,  unabhänglig
  von  derjenigen  zehntägigen  Frohn
im  Jahr,  worüber  kein  Srreit  ist,  auch
das  Holz  in  den  gutsherrlichen  Waldungen,
  gegen  eine  Vergltung  vo#n
12  kr.  für  eln  Klaster  und  von  #5  kr.
für  hundert  Büschel  Reisach,  zu  hauen
und  aufzumachen,  und  dem  Beklagten,
Appellaten,  die  durch  die  Bewelsführung
verursachten  Kosten  zu  erstatten  verbun-Den
  seyn  sellen.

Ehegerichtlicher  Senat.

Geschieden  wurden:

Den  1.  Junis:

1.  Cbristlane,  geb.  Haag,  von  Forchtenberg,
  Oberamts  Oehringen,  Klkgerin,
von  Georg  Kirchner,  Mezger  von  da,
Beklagten,  wegen  Ehebruchs,  unter
Berurthellung  des  Beklagten  in  dle
Kosten.

1.  Rosine  Margaretbe,  geb.  Hohl,  von
Magstatt,  Oberamts  Bbbllugen,  Klä,
gerin,  von  Jehann  Georg  Heller,  Schrei,
ner  allda,  Beklagten,  weyen  beharrlicher
Widerspenstigkeit  in  Fertsetzung  der  Ehe,
unter  Vergleichung  der  Kosten.

Den  3.  Jnni:

5.  Matthäus  Schrägle,  Böcker  zu  Sulz,

r.

Kläger,  von  Helene  Barbare,  geb.  Leng
ven  da,  Beklagten,  wegen  behorrlicher
Wlderspenstigkeit  in  Fertsetzung  der  Ehe,
unter  Verglelchung  der  Kosten.

Anne  Marie,  geb.  Waldenmaler,  von
Hattenhofen,  Oberamts  Göppingen,  Klägerin,
  von  Christian  Weeger,  Schäfer
von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Verurtheilung  des  Beklegten  in
die  Kosten.
        <pb n="374" />
        Den  15.  Juni:
5.  Christlane,  geb.  Schumm,  veon  Plattenhardt,
  Klágerin,  von  Franz  Schll-Ing,
  Unterfdrster  zu  Wildbad,  Oberamts
  Neuenbürg,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Widerfpenstigkeit  in  Fortsetzung
der  Ehe,  unter  Verurthellung  des  Beklagten
  in  die  Kosten.
6.  Jakob  Schaufler,  Schuster  von  Hepfsau,
  Oberamts  Kirchheim,  Kläger,  von
Anne  Margarethe,  geb.  Frasch,  von
Blssingen,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
Wlderspenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,
umer  Berurthellung  der  Beklagten  in
die  Kosten.
7.  Johann  Georg  Zeug,  von  Neckarhausen,
  Oberamts  Näürtingen,  Kläger,  von
Marle  Magdalene,  geb.  Kuhn,  von
Heßlach,  Oberamts  Tübingen,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Wilderspenstigkeit
in  Fortsetzung  der  Ebe,  unter  Verurtheilung
  der  Beklagten  in  dle  Kosten.
Den  :z2.  Juni:
8.  Johanne  Elisabethe,  geb.  Gez,  von

Flein,  Oberames  Heilbronn,  Klägerin,
von  Leonhard  Ekert  von  do,  Beklagten,
wegen  bdslicher  Verlassung,  unker  Verurtheklung
  des  Beklagten  in  die  Kosten-


  Christien  Unselr,  Weber  zu  Mählhausen,

  Oberamts  Valhingen,  Kläger,  von
Catharine  Beate,  geb.  Bauer  von  da,
Beklagten,  wegen  bebarrlicher  Widerspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ebe,  unter
  Vergleichung  der  Kosten.

10.  Luise  Caroline,  geb.  Schaal,  von

Winnenden,  Oberamts  Waiblingen,  Klégerin,
  von  Carl  Pflüger,  Weinschenk
und  Bierbrauer  von  da,  Beklagten,  wegen
  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in
Fertsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.

11.  Johann  Georg  Schall,  von  Gäglintgen,

  Oberamts  Brackenbelm,  Kläöger,
von  Elilsabethe  Margarethe,  geb.  Speche
von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Verglelchung  der  Kostemn-8)

  Krei  s=  Gerichtshefe.
J.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Ceimlnal-Senat.

Am  2.  Juni  wurbe:
.  dem  David  Gänzle,  von  Köngen,

Oberamts  Eßlingen,  wegen  vierten  Dieb-Kahls
  und  wiederholten  Vagirens,  neben
        <pb n="375" />
        —
dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz,  eine
achtmonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
und  nachhberlge  Einsperrung  in  einem
Zwangs-Arbeitshouse  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  vier  Monaten;

2.  dem  Helnrich  Ganz,  von  Ottmarsbeim,
  Oberamts  Marbach,  wegen  großen
  Diebstahls,  unter  Berücksichtigung
der  wegen  versuchten  großen  Betrugs
mittelst  Faͤlschung,  kuͤrzlich  erstandenen
Strase,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens
  und  Bezahlung  der  Arrest-  und
Untersuchungs-Kosten,  eine  fuͤnfmonatliche
  Festungs-Arbeit  zuerkannt.

Am  3.  Juni  wurde:

5.  a)  der  vormalige  Schultheif  Conrad
Treiber  zu  Steinbach,  Oberamts
Eßlingen,  wegen  Mitwirkung  zu  Fährung
  von  Nebenrechnungen  bei  Ver-365



Ausgabe,  zu  Bekleidung  einer  oͤssent.
lichen  Stelle  fuͤr  unfaͤhlg  erkluͤrt,
und  zu  zweimonatlicher  Festungsstrafe
  mit  angemessener  Beschäftigung
inverhalb  der  Festung,  auch  zu  Bezahlung
  von  #  der  Untersuchungs-Kosten,
  se  wie  zu  der  geeigneten  Ersatzlelstung
  verurthellt;

b)  der  vormallge  Bärgermeister  Patriz
Bristle  daselbst,  wegen  Führung  von
Nebenrechnungen  bel  Verwaltung  des
Gemeinde-Verm#gens,  welche  gleichfalle
  zum  Tpell  durch  die  Art  der
dazu  gebrauchten  Mittel  erschwert  ist,
wegen  Verleltung  zu  unrichtigen  Geld-Empfangs-Bescheinlgungen
  und  Mitfertigung
  eines  unrichtigen  Holz-Verkaufs-Verzeichnisses,
  wegen  Theilnahme
an  Zehrung  auf  öffentliche  Kosten,
und  wegen  Unterlassung  der  Verreche

waltung  des  Gemeinde-Vermbgens,
welche  zum  TDbeil  durch  die  Art  der
dazu  gebrauchten  Mittel  erschwert  ist,
wegen  Annahme  einer  Entschädigung
für  eine  Privat  -Forderung  aus  der
Commun-Casse,  wegen  Thellnahme  an
Zechen  auf  bffentliche  Kosten  und  wegen
  Mitwirkung  zu  Unterlassung  der
bffentlichen  Verrechnung  der  mit  dem
Schnelden  und  Verkauf  von  Allmandfelben
  verbundenen  Einnahme  und

mung  der  mit  dem  Schneiden  und
Verkauf  von  Allmandfelben  verbundenen
  Einnohme  und  Ausgabe,  zu
Bekleldung  eines  dffentlichen  Amtes
für  unfähig  erklärt,  und  zu  dreimonatllcher
  Festungsarbeit  innerhalb
der  Festung,  auch  Bezablung  von  7#
der  Untersuchungs-Kosten,  so  wle  zur
geeigneten  Ersatzlelstung  verurtheilt.

Am  8.  Juni  wurde:

4.  gegen  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung
        <pb n="376" />
        368
Besserung,  mindestes  aber  auf  dle  Dauer

gekommene  Catharlne  Hafner-  von
Markgrbaingen,  wegen  wiederholten  und
ausgezeichneten  Diebstahls,  nebem  dem
Ersatz  ihrer  Arrest=  und  Umersuchungs-Kosten,
  eine  dreimon  akliche  Zuchthausstrafe
  und  nachhersge  Einsperrung:
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens:  aber  auf
die  Dauer  vom  twei  Monaten,  erkannt.


Am  10.  Juni  wurtem  verurtbeilt:



5.  der  zu  Ludwigsburg  im  Untersüchung
gekommene  Helnulch,  Buchtel,  vom
Börnizhelm,  Oberaomts  Beslshelm,  wevem
  drikten  Dlebstahls,  wledrrholtem
Bettelns  und  Vaglrens,  neben  Bezaßluny
  der  Untersuchungs-,  Arrest=  und
Verpftegungs-Kosten,  zu  siebenmonstlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachherlger
Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  bie-  iu  erprobtet  Besserung=  wenigstens
  aber  auf  die  Dauer  von  drel
Monatenz#  v
6.  Caroline  Dikert,  von  Altbach,  Oberamts
  Eßlingen,  wegen  vierten  Dlebstähls,
  neben  Bezahlung:  ihrer  Arrest-Azungs=
  und  Untersüchungs-Kosten,  zu
sieben  mowoatlicher  Zuchthausstrafeund
  nachberiger  Eimperrung  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  bis  zu  erprobter

ron  vler  Monaten.
Am  r3.  Junk  wurde:

7-  ver  vormalige  Bürgermeister  Micheel

Kangenstekn,  von  Großglattbach,  Oberants.
  Maulbronm,  wegen  eines  thellskurch
  wirklichen  Cassen=  Eingriff,  tbells
vurch  Nachläßlgkeit  in  seiner  Amtsiährung
  glo  Buͤrgermeister  gesetzten  Cassenrests,
  ferner  wegen  elnes  als  Pfleger
der  Catharine  Sel##,  von  Iptinpen,
#  dem  ihm  anvertrauten  Vermigem
seiner  Curandin,  burch.  Eingriff  in  daß
selbe  gesetzten  Rests  zu  zwei  und  einbalbjähriger
  Zuchthausstrafe  und  zum
Ersage  der  Rests-Summe,  mit  den  londübllchen
  Zlusen  vom  Tage  der  geschebennen
  Berechnung  der  Reste  und  der
Anerkennung  berselben  von  Seite  des
Rechners,  so  wie  Jur  Bezahlung  sämrlichen
  Meozeß-Kosten  verustheilt,  auch
auf  dem  Fall,  daß  er  noch  ein  bffentliches

  Amm  beklelden  sollte,  desselben  für

entetzt,  und  zur  weltern  Führung  irgend
eine#  öffentlichenm  Ames  für  unfählg

erklärk.

An  bemselben  Tage  wurde::

8.  Conrad  Grob,  von  Ludwlgesburg,  wegen

  vieler,  zwar  kleiner,  jedoch  wiederholter,
  zum  Theil  ausgezeichneter  Diebstͤhle,
  sobanm  wegen  Waldfrevel,  wegen
        <pb n="377" />
        56#.

elner  mit  Hausfriedensbruch  verbundenen
  Verwundung  des  Blatzmachers
Kü#ne  und  wegen  Unbormsßigikeit  gegen
einen  Gensd'armen,  neben  Bezahlung
der  Arrest-  und  Umersuchunge.  Kosten,
Ersat  des  Schadens  und  der  Kornerschen
  Kurkosten,  zu  ne  unmonatlicher
Festungdarbeit  und  nachheriger  Einschließfung

  in  ein  Zwangs-=  Arbeiishaus  bis  zu

erprobter  Besserung,

wenigstens  aberauf

  die  Dauer  von  sechs  Monaten,

widriger  nächtlicher  Excesse,  und  darauf
  verübter  tbtlichex  Widersetzlichkelt
  gegen  den  ihn  arrettrenden  Nachtwächter,
  verbunden  mit  grober  tbrperlicher
  Mißpandlung  desselben,  wegen
Ausstoßung  gefährlicher  Diohungengegen
  dle  zu  Herstellung  der  Ordnungberbeleilenderr
  Bürger,  und.  Schimpfreden
  gegen.  den  in  Ausübung,  sehjes

Amtes  begriffenen  Schuscheißerg.  au

sechemonatlicher  Festungearbeir  ;  3

verurtheilt.  b)  Jakob-  Friedtich:  Sliiber,  lediger
Am  15.-Juni  wurd  en  verur  —  Schmide  Giselle  zu  Denkenvorf,  wegen
tbeilt:  Wißbandluns  des-Soldaten-  Harsch,

9.  Alt  Christian  Herrmann,  Toglihner
von  Sindelsingen,  Oberamts  Bbblingen“
#eegen  resp.  dritten.  und  aus  gezelchneten
Holzdiebstahls,  neben  dem  Ersabe  des
Echadens  und  4  der  Uniersuchunoe-  Kosten,
  zu  eln  jäbriger  Gestungsarbelt
und  nachberiger  Elnschlleßung  in  ein-Zwangs-Arbelishaus
  bis  zu„  erprohter
Biserung,  wenigstens.  aber  auf  die  Dauer  -
von  sechs  Monaten.

16.  2)  Jaceb  Frlerrsch,  Pruken  Prdiger-Weber
  ven  Denkendexf,  Oberamtsz
Eßlingen,  wegen:  Mißbandlung  des
teurlaubten“  Sold  axen  Harsch,  wegen·
Widerschlichkeit  gegen  den  in  Ausübung
  seines  Amtes  brrihssen  Nachtwächter
  Weisgieinen  wegen“  polijeldann

  wezen  nächillcher  Excessé,  darauf
verübter  thätlicher  Widersehlichkeit
gegen  den  ihn  artettirenden  Rachtnächter
  Welngriner,  verbuntehe  mit
groberr  idͤberlicher  Mißboͤndluis  vesselben,
  Ausstoßung-  von-  Schinipfreden
unv  hefaͤhrlichen  Devhungen  begtn  die
zur  Herstellung  der  Ordnung:  herkeiellenden
  Bürger,  und’wegen  inchrerer
·  ..gndeke1"srüheeet;  im  Laufe  djeser  Untersuchung
  zur  Sdrache  „Eskommener
grober  Excesse  und  Stkrungen  der  doͤffent
  ichen  ·  Sicherhelt  -  mit  Ruͤckschtgahme.
  auf,  die  von  ihm  schon-fröhtr.
erstandene.  Sirafe.  wegen  Wipersehlichheit
  geisen  obrigkeltliche  Pa  soenan,  per
„hunden:  Mle:  deren,  khpersicher,  Misß-*5
        <pb n="378" />
        baͤndblung,  zu  slebenmonatlicher
Festungs-Arbeit.
Dabei  wurden  jedem  der  Veruxthellten
seine  eigenen  Arrest=  und  Azungs-,  dle
sämtlichen  übrigen  Untersuchungs=  und
Inspektions-Kosten  aber  zu  glelchen  Thellen,
  guch  unter  selldorischer  Haftung
die  Karkosten  der  von  thnen  mißhamdellan
  Personen,  so  be  Vor.  Ersatz  des  den-Usernele1I
  zWgefügten  Schadene  zuceschieden;
  ;
111  Micheel  Aisstet,  von  Pfaffenhofen,
beramts  Brackenheim,  wegen  wledert*t
  undt  ausgegeichnenen  Diebstahls,
neben  Bezahlung  seiner  Arrest:  -und
der.  Untersuchungs-Kosten  zu  einjäbei-350



tetsuchungs=  Kosten-,  mit  eln  jährgee
Festungs-Arbeit  bestraft.
Am  z:.  Juni  wurden  verurtheilt:


.13.  Wilhelm  kudwig  Friedrich  Kallenger

  Zuchthausstrafe  und  nachherlger,  Ein--sperrung

  in  eln  Ssangs-=  Abeitzhaus
bie  zu.  erprobter  Beserung.  wenigstens
ober  auf  die  Dauer  ven  anderthalb
Zabren.
Amgo.  Junl  wurde:
e  Jakob  Leir,  von  Beihingen"  Oberuomts
  kudwigoburg,  der  Iu  Maulbronn
in  Untersachung  kam;  wegen  zwei  vollkbrachter
  und  zwei  versücheer  grober  Be-Kereen,
  neben  dem  Ersatze  des  Schademn,
  resp.  unter  Correal-Verbi  „lichkelt
  mit  felnen  Genossen  und  meben  Bejahlung
  seiner  Aerest3,  vüch  &amp;amp;  d#e  Unberg,.

  Zinngleßer  von  Luwigsburg.
wegen  einer  mit  Flischung  verbundenen
„Lrahen  Verunteuung  neben-  dem  Ersatze
#e  Schadens  und  Beschlung.  der  Arrestrund
  Untersuchungs-Kosten  zu  achrzehnmonatlicher
  Festungs-Arbelr;
al.  Johann  Georg  Nagel,  von  Bern-Paüseh,
  Amts-Obetamts  Siuttgart,  wegen
  thätlicher,  zum  Theil  mit  körperlither
  Mishaßölung  verbundener  Widersetzlichkeit
  gegen  das  Kdnigl.  Forst-Personal,
  und  wegen  fortgesetzten  Holzfrebels,
  unter  Einrechnung  der  ihm  wegen
VielislWiger  Holzfrevel  forstamklich  angesetzten,
  noch  üiccht  entrichteten.Grldstrafen,
  und  neben  Erfatz  des  gestisteten
Schadens,  auch  Bezablung  der  Untersuchungs:
  Kosten,  *  viermenatli—
cher  Festunghstrafe  ·
EII
55.  gegen  die  zu  Stuttgart  in  Uttersuchung
  geremmene  Maria  Morstrecha
Gtller,  vonl  A#ten:  wegen  mebrerer
Diebstaͤhie,  werhnter  zwei  große  und
drei  ausgezeich  heie  begriffen  sind,  neben
bem  Ersatze  des  Schadenk,  und  Bezahà
        <pb n="379" />
        —W

lung  strer  Arrest=  und  der  Unteosichungs-Kosten,

  unter  Einrechnung  von  vier
Monaten  ibres  erstandenen  Alrrrest?.
noch  eine  sechemo  natliche  Zuchthausstrafe;


14..  gegen  den  fuspendirten  Bürgsrmelster
Florian  Klett,  von  Heutingshelm,  Oberamis
  udwigsburg,  wegen  Leichtsinns

beim  Angeloben  an  Eldes.:  Stan  undwegen
  großer  Nachläßigkeit  in  selner
„Amtführung,  neben  dem  Ersetze,  des-Schedens
  und  Bezahlung  der  Unterfuchungs=
  Kosten,  die  Emtlassung  von  der
Büegermeisterstelle  und  elne  dreind
chige  Gefängnißstrafe;

1.  gegen  Michael  Schelling,  von  Bifsingen,

  Oberamts  Ludwigsbürg,  wegen.

zweier  guollftglrter,  klelner  Dlebstähle,
mit  Räcksicht  auf  die  schon  früher  vo#rih
  n  verübten  poliseilich  abgewandelten

Enewendungen,  neben  Ersatz  ded  Schadens

  und  Beahlung  der  Untersuchungs-Kosten,

  elne  viermonatliche  Fefkünge-Strafe

  erkamhm.  «
AmZo.-J,c»«1L.Im-·r«dr.ie·ver—uwtbellbx"2-



  der  zu  Backnang  in  Uniersuchung  gekemmene

  Johannes  Schwundter,  vom

Haubersbronu  Oberamts  Scherndorf,

wegen  sechsten  und.  elnlgermaßen  ausgszelchneten

  Diebstahler#.  neben  dem·  Ersaze  .

leiner  Auest=  und  Untersöchungs-Kosten,

zu  oler  jäbtiger  Festangsarbeit  und

machhexriger·  Einspereung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause

  bis  zu,  erprobter  Besserung,
mindestens  aber  auf  die  Dauer  von
we  Jahren##

19.  der  zu  Eßliügen  in  Umersuchung  gekommene

  Johanues  äber  le,  von  Großscheppach,

  Obeoa#zmte  Walblingen,  wetzen

wiederbolten  Vaglrens.,  neben,  dem  Ersa
  seiner.  Aerest-  und  Untersachungs-Kosten,
  in  Räcksicht  auf  die  vleken  früher
eslittenen.,  zum  Theil  pelnlichen  Strasfen,
  zu  achtmonatlicher  Juchthaussteafe
  und-  nachherlder  Einsperrung  in
einem  Z#angs:  Akbeitshaufe  bis  #u  erprobter
  Bisserung,  mindestens  aber  auf

vĩe  Dauer  von  drel  Mönaten;
26.  Georg.  Mlchael  Stelach'#  von

Siglingen,  Oberamts  Neckorsulm,  meagen.

  eines  durch  Nochlößlureit.  in  seiner-Amtsführung.
  als  Commun-Bürgermelster

  in  elnem  Zeitpuntie,  wo  das  Gesetz
veom  1.  August  ꝛ  806,  die  Bestrafe  ng
der  Casenreste  bezrefend,  noch  nicht.  Jufe
dis.  Common=  Cos#en=  Beamten  anwen
bar  war,  gesetzlen  Cassenrests,  zu  einer?

Gridstrafe  von  dreißig  Peeichstbalern,,

mit  dem  Beisatze,  daß.  er  ·  jedes  verrechnenden
  Amtes,  das  er-  elwa:  eklelden
Fller  entlassen,  auch  zu  fernerer  Hetlei-
        <pb n="380" />
        dung  irgend  elnes  Amde#  dieser  Art  für
unfähig  erkläxt,  endlich  (#nnliche  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  die  ganje  Summe
seines  Rests  mit  den  landüblichen  Verzugs-Zinsen
  vom  5.  Dez.  16°5  an,  zu
bezahlen  schuldig  sepn  solle;-à#1.

  Die  zu  Backnang  in  Untersuchung  gekommene
  Frlederike  Dorothea  Diem,
von  Großgartach,  Oberamrd  Hellbronn,
wegen  eines  unter  erschwerenden  Umständen
  verübten  Beteugs,  sodann  wegen

77½

wlederbelter  Betrügerelen  durch  Karten“
schlagen,  wegen  Quacksalberei  und  wlederholten
  Bagirens,  unter  Rücksichtnahme
auf  dle  früher  von  ihr  erstandenen  Criminal-Stcafen,
  neben  Ersatz  des  gestifteten
  Schadens  und  Bezahlung  lhrer
Arrest-Kosten,  zu  sechs  monatlichse
„Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Einschliehung
  in  elnem  Zwangs-Arbeitshause
ebis  zu  erprobter  Besserung,  mindestens
ber  auf.  die  Dauer  von  drel  Monaten-.

  4214141.—  Sen  at.

a.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Prinzen  Wilhelm  von  Lowenstein-Wertheim-Freudenberg,
  Kl.,  gegen
den  Herrn  Fürsten.  Georg  von  Ebwenstein-Wertheim-Freudenberg,
  Bekl.,  Erbschafts-Ansprüche
  betreffend,  wurde  verumge
  Beschlusses  vom  A.  und  publ.  den
*26.  Mai,  unter  Compenstrung  der  Kosken
det  Rechtstreites  condemnatsrisch  gegen
den  Herrn  Bekl.,  jedoch  mit  Bewels-Worbehalt
  für  denselben,  erkannt.

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vermaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Walblincen
  zwischen  Regine  Christine  Elel,
von  Winnenden,  Kl.,  Antin,  und  Carl
Heinrich  Sommier  zu  Winnenden,  und
Carl  Frledrich  Sommer  ju  Welzheim,
Bekl.,  Aten,  Erbschafts-Séreltigkeiten

betreffend,  wurde  durch  Erkenm##ß  vom

a4.  Mal  und  publlcirt  den  6.  Junt
das  Urcheil  voriger  Instanz  reformirt,
unter  Compensation  der  Prozeß-  Kosten
der  ersten  und  zweiter  Instanz.

-3.  In  der  Appellationssache  von  dem

Oberamtsgerchte  Stuttgart  #wischen  Jebann
  Schlecht,  von  Echterdingen,  Betl.,

Anten,  und  Chrsstoph,  Wolfs  Wittwe,
von  Möhringen,  Kl.,  Atin,  Schuldfor-Derung
  betreffend,  wurde  das  von  dem
Anten  Schlecht  unkerm  3.  April  d.  J.
chegen  das  desertorische  Erkenm  niß  vom
17.  und  pubi.  28.  März  d.  J.  eingereichte
  Restliutions-Gesuch  wegen  Mangels
  an  einem  geseblichen  Grunde,  unter
Verurtheilung  des  Anten  in  die  dadurch
verursachten  Koslen,  vermöge  Beschlusses
        <pb n="381" />
        vom  a6.  Apell,  und  lnf.  den  13.  Mal
d.  J.  verworfen-4.

  In  der  Appellationssache  von  dem  wormaligen
  Oberamtsgerschte  Leonberg  zwischen
  Anna  Marla,  geb.  Mübleisen,
von  Renningen,  Kl.,  Antin,  und  ihrem
ebgeschiedenen  Ehemanne,  Kaufmann
Härlin  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Zurädckforderung
  des  Beibriogens  betreffend,  wurde
das  Urthoil  voriger  Instanz  vermbge
Beschlusses  vom  15.  Mal  und  inf.  den
1.  Junl  theils  bestärigt,  thells  cassict,
die  Prozeß-Kosten  beider  Instanzen  aber
wurden  gegen  einander  aufgehöben.

5.  In  der  „Appellstionssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  Hellbronn  zulschen
  den  Erben  des  Christorb  Mdbes,
gewesenen  Hirschwirihs  zu  Lehrensteinsfeld
  und  Beisitzers  zu  Heilbrenn,  Bekl.,
Anren,  und  dem  Schutzjuden  Samuel
Höäbale,  von  Lehrensteinsfeld,  Kl.,  Aten,
eine  Schuldforderung  betreffend,  wurde
nach  Abschwdrung  des  dem  Kl.,  Aten,
zugeschobenen  Haupteides  die  Bekl.,  Anten,
  durch  Urtheil  vom  3.  und  ins.  den
25.  Mai  d.  J.  zu  Bezahlung  der  eingeklagten
  Summe  samt  Zinsen  und  za
Erstattung  der  Prozeß-Kosten  belder
Instanzen  verurtheilt.

66  In  der  Appellationssache  von  dem  vermaligen
  Oberamtsgerichee  Keonberg  zwl-37#4



schen  Anns  Marsa,  geb.  Mähkelsen  zu
Kenningen,  Kl.,  Antin,  und  ihrem  abgeschiedenen
  Chemanne,  dem  Kaufmann
Hrlin  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Allmenten-Forderung
  betreffend,  wurde  vermicte
Beschlusses  vom  :34.  Mai  und  publ.
den  8.  Junk,  das  Erkenm##ß  erster  In-Kanz
  dahln  abgeändert,  daß  Bekl.,  Ar.,
für  schuldlg  erkannt  wurde,  ie  Kl.,
Ani#in  von  Erstehung  des  letzten  Zwungsrades
  an  bis  zu  erfolgter  Scheldung
zu  alimentiren,  auch  dle  geforderte  Hälfte
der  Touf,  und  Kindbett-Kosten,  so  wie
#die  Alimente  ihres  während  der  Trenmung
  gebornen  Kindes  von  dessen  Gebur#t
  an  bis  zu  erfolgter  Scheidung  der
Kl.,  Amin,  zu  ersetzen,  unter  Vergleischung
  der  Prozeß=  Kosten  beider  Instenpn.


5(7.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-#mtsgerichte

  Cannstadt  soischen  Adam
HPerrmann,  von  Oberkürkbeim,  Bekl.,  An-'ten,
  und  den  Gerichtes  breiber  Stumpp-#schen
  Erben  daselbst,  Kl.,  Aten,  Ersatz-Forderung
  betreffend,  wurde  vermb###
Beschlasses  vom  19.  Mai,  und  ins.  den
19.  Jumni  d.  J.  dle  ergrissene  Berufung
wegen  Mangels  an  elner  gegründeten
Beschwerde  von  Amtes  wegen  verworfen,
  und  der  Amt  in  dle  Prozeß-Kesten
dleser  Instanz  verurthellt.
        <pb n="382" />
        124

Am  27.  Juni  wurden

8.  die  Debitsache  des  Staabs-Hauptmanns-Carl
  Ferdinand  von  Schmid  auf  Altstan,
  durch  alne  Schulden-Verweisung
erledigt.

#.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vermaligen,
  Oberamtsgerichte,  Ludwigsburg.
zwischen  dem  St#ftangs-Rechnungs-Reolsor
  Bernhard  zu  Ludwigsburg,  Kl.,
Widerbekl.,  Anten,  und  dessen  Ebhefrau,
Caroline,  geb.  Kraft,  cum  curatore,
Bekl.,  Widerkl.,  AtlnAllmenten-Forderung
  in  der  Vor=  und  Fahrult-=  Herausgabe
  in  der  Nachklage,  betreffend,
wurde  vermöge  Beschlusses  vom  a9.  Ma#
und  publ.  den.  v#9.  Juni  d.  J.  in  der
Vorklage  die  gegen  daß  unterrichterliche.
Erkenntniß  vom.  z2.  Febr.  169  eingelegte
  Berufung  wegen  Mangels  an.  einer
  gegründeten  Beschwerde  von  Amtes.
wegen  verworfen.,  und.  Ant  in  3  der
bisherigen  Kosten  zweiter,  Instanz  verurtheilt,
  in  der  Nachklage  aber,  auf  weiteres
  schriftliches  Verfahren  erkanm.
10.  In  der  Appellationslache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  udwigsburg
zwischen  Abrahom  Giesch,  Schusjuden
daselbst,  Bekl.,  Anten,  und-dem  Hafschreiner.
  Friedrich  Heiligmenn  allde,

Kr.,  Aten;  die  Jurückerstaktung  rreier
Staats-Oblilgationen  betreffend.,  wurde
vermoge  Beschlusses  vom  5.  und  publ.
den  19.  Juni,  das  unterrichterliche  Urtbeil

  vom  5.  Dez.  1317  unter  einem

Bewelsverhehabz  füeden  Kl.,  Aien,
theils  abgeändert.,  thells  bestärlgt,  die
Kesten  erster  und  zweiter  Instanz  aber
wurden  mit  Ausnahme  der  von  dem
Bekl.,  Anten,  dem  Kl.,  Aten,  in  beiden
Instanzen  durch  seinen  Ungehorsam  derursachten
  Kosten,  welche,  ersterer  dem
letzteren  zu  erstatten  haf,  gegen  einander
verglichen.

1N.  In  der  Rechtssache  erster  Instanzwischen

  Josepxh  Heiden  zu  Eßlingen,
ex  jure  cesso  des  Moses  Bacher  zu
Hechingen,  Vorkk.,  Widerbekl.,  und  der
Gamtmasse-Curatel  des  vnerstorbenen  General-Majers
  von  Vtscher  zu  budwigsburg,
  Vorbekl.,  Widerklägerin,  Vindication
  von  Schuldschelnen  in  der  Vorund
  Widerklage  betreffend,  wurde  durch
Uetbeil  vom  5.  und  ins  den  15.  Juni
die  bemeldete  Gantmasse.=  Curatel  für
schullg  erkannt,  dem  Joseph  Helden  die

Klibellirten  vier  Obligatlonen,  als  dessen
*  Eigenthum,  zu  überlassen,  unter  Verglelchung

  der  Kosten  des  Prozesses.
        <pb n="383" />
        192  Celminole

Am  5.  Junk  wurde:

1.  Jakob  Ludwig,  von  Linsenhofen,  Oberamts
  üärtingen,  wegen  ersten  und  einfachen,
  dabei  aber  großen  Diebstahks,
neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erststtung
seiner  Arrest=  Azungs  =  und  ver  Untersuchungs-Kosten
  zu  oiermonatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe  verurtheilt.

Am  3.  Junk  ist:  «

2.  det  bei  dem  Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg
  in  Untersuchung  gekommene  Revierförster
  Carl  Friedrich  Koch,  von
Waldenbuch,  zwar  kücksichtlich  des  Verdachts
  der  Erpressung  von  der  Infkanz
entbunden,  dagegen  wegen  Bestechung,
Annchme  verbotener  Atcidenzien,  dann
csegen  grober  Eigemméchtigkent  und  Nachlágigkelt
  im  Dienst,  unter  Aufbebuns
der  ihm  wegen  eines  Theils  dieser  Vergehen
  fruͤher  von  dem  Kbuigl.  Ober-Forstamt
  angesetzten  ·  Geldstrasen,  neben
der  Verbindlichk#i  zum  Ersatze  des
Schädens,  zur  Jurückgabe  der  empfangenen
  Geschenke  und  'der  widerrechelich
bezogenen  Aletidentien,  so  wie  zu  Erstattung
  fämtlicher  Untersuchungs-Kosten
mit  Cassatlon  von  selner  Stelle,
Unféblskelts-Erelrung  zu  Be-575


II.  Gerichtshof  fuͤr  den  Schwarzwald--Kreis.

Senar.
leidung  elnes  öffentlichen  Amtes
  und  viermonatlicher  Festungsstrafe

  mit  angemessener  Beschäftigung
belegt  wordra#.

An  demst  iben  Tage  wufde:

3.  die  zu  Sulz  in  Untersuchung  gekommene

  Catharina  Elisabetha  „Zipper  von

FHeidenhelm,  wegen  wiederholten  Betrugs

  und  Paglrens,  neben  der  Verbimlichkeit

  zum  Ersatze  des  Schadene,
so  wie  ihrer  Arrest=  Azungs=  umn
sämtlicher  Untersuchungs  =  Kosten,  zu
siebenmonatlicher  Zuchthausstrafe,
mit  verbem  Willkomm  urd  nachberiger
wenigstens  viermonatlicher  Einschließung
  in  einem  wangs:  Arbeits-.

  bause;
Johannes  Riethmällee  #o#n  Gältsteim,

  Oberamts  Hrerenberg,  weden  dtitten
  ausgeseichneten,  jedoch  kleinen  und

Testitulmten  Diebstebls,  neben  Verfällung

in  seine  Haft=  und  sämtliche  Unteisuchungs=
  Kosten  ur  k#ebrmon  arfider

Zuchthausstrafe  und  nachßeriner  wẽnigstens

  fänfmonaklicher  Eincchiießung

#Ih  rinem  Zwangs=  Arbellshause  vetur:

cheilt.
        <pb n="384" />
        376.—

Am  g.  Junl'ist:
b.  Johannes  Haller,  ven  Reuhaufen,,
Qberamts;  Tuttlingen,  wegen  qualisiʒirten
  Dlebstahls,  sodann  wegen  Theilnahme
  an  einer  Veruntreuung,  neben  der
Verbindllchkeit  zum  Ersatze  des  Schadens,
  seiner  Arrest=  und.  Azungs=  und
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  drei
und  elnhalbmonatlicher  Zuchthaus-Htrafe
  verurtheilt  worden.
Am  :½;:.  Juni  wurde::
6.  Gabriel  Leizung,  von  Tigerfeld,  Oberamis.
  Mänsingen,  auf  die  zu  Tut'lingen
stott  gehabte.  Untersuchung  wegen  wie
derholten  Conkubinats,  Bettelns  undugleens,
  sodann  wegen  Betrugs  durch
Angabe  falscher  Ramen  und  Geburtsarts,
  aucch  unverschämter  -Lügen  vor  Gericht,
  neben#  dem.  Ersatze  seiner  Arrest-Azungs=
  und-3  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe
  verurtheil#,,  nach  deren  Erstehung
er:  bis  auf  weitere  Verfücung  der  betreffenden
  Königl.  Kreis  Reglerung  inein-
  Zwangs-Arbeltshaus  eingellefert  werden
  solle.
Am.  16.  Juni-wurde:
7.  der  Schullehrer  Valentin.  Geizer,  von-Weller,
  Oberamts.  Rottenburg;  wegen:
Ehebruchs,  neben-Entsetzung  von  seiur
  Schullehrer  =  Stelle  und  Werurthei-6.


Oberamts  Freudenstadt,  zwar  in  Betreff

monatlichen=  Zu
beriger  wenigstens  viermonatlicher

lung  In  die  hälftigen  Untersüchungs-Kosten
  mit  dreimonatkkicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  belegt;

Johann=  Michael  Relch,  von  Loßburg,

der  angeschuldigten  Theilnahme  an  einem
zu  Pfaffenhofen  verübsen  großen  Diebstahl
  von  der  Instanz  entbunden,  dagegen
  aber  wegen  Mitwissenschaft  um  jenen
  Diebstahl,  Verbindung  mit  Dieben
und  Betrugs-Attentats  derch  Vorspieglung
  sogenannter  Zauberkünste,  sodann
wegen  unerlaubten  Gewehrlesitzes,  mit
Räcksicht  auf  die  wegen  Cigenthums-Beelnträchtigung
  frühererstandenen  mebrfältlgen
  Strafen-,  neben  Verfällung  in

seine  Arrest.=  Azungs=  und  sämtliche

Untersuchungs.  Glen  jzu  einer  vier
thausstrafe  und  nach-Einschließung

  in  elnem  Zwangs-Arbeitsbause
  veruxtheilt.

Am:#9,  Juniiist:

9.  die  zu,  Rottenburg  in  Untersuchung  gekommene

  Catharinn=  Gubler,  von  Herrenberg,
  wegen  in  Genossenschaft  veräbten
  wlederholten  „Djebstahls,  neben  Verfällung

  in  ihre  Hafr  und  Emtliche  Untersuchungs:
  Koßen,  zur  neunme###t

licher  Juchthäusstrafe,  und  nachherger
wenigstens,  fänfmonotsicher.  Ein-
        <pb n="385" />
        57  7

schließang  in  einem  Zwangs=  Abeits-  und  Verfällung  in  1  der  Unterfuhbause
  verurtheilt  worden.  chungs  -Kosten  von  seinem  Bür-An
  demselben  Tage  wurde:  germeister-Amte  entferut;

10.  a)  der  Schuleheiß  Schnizler,  von  c)  der  Pferchmeister  Staiger,  von

Hirschau,  Oberamte  Rottenburg,  wegen
  widerrechtlicher  Verwendung  von
Gemeime=  Eigenthum  zum  Vortheil
einzelner  Gemeinde-Glieder,  ferner
wegen  Bestechung  elnes  Forstbeamten,
Theilnahme  an  der  Untierschlagung
von  Pferchgeld,  sodann  wegen  Verwendung
  von  Gemeinde=  Geldern  zu
verbotenen  Zechen  und  endlich  wetzen

Rachläßigkeit  in  seiner  Amtsführung

überhaupt  von  dem  Amte  eines
Schultheißen  entfetzt,  zu  Bekleldung
  eines  bffentlichen  Amtes
  für  un  fähig  erklärt  und  neben
#olidarischer  Verbindlichkelt  zu  Vergstung
  de?  Schadens,  auch  Zuscheidung
der  hoaͤlftigen  Untersuchungs-Kosten,
zu  einer  olerzehntägitzen  Einthörmung
  verurtheilt;  1

b)  der  Bürgermelster  Maier,  von
Hirschau,  wegen  Veruntreuung  von
Gemeinde-Eigenthum,  fodann  wegen
eines  unrichtigen  Eimrags  in  dem
Naplat  und  endlich  wegen  Nachlßigkeit
  in  selner  Amtsführung  überhaupt,
  neben  solidarischer  Verbindlichkeit
  zu  Vergütung  des  Schadens.

Hirschan,  wegen  Unterschlagung  von
Pferchgeld  von  der  Stelle  eines
Pferchmeisters  entfernt,  zu  Bekleldung
  elnes  bffentlichen  Amtes
  für  unfähig  erklrt,  und  neben
  der  Verbindlichkeit  zu  Vergütung.
des  Schadens  und  #der  Untersuchungs-Kosten,
  mit  vierzehntägiger  Wurmstrafe
  belegt.

Am  3z.  Juni  ist:

1I.  Ottillte  Haßler,  von  Böhringen,
Oberamts  Rottwell,  wegen  entfernten
Versachs  eines  Kinkesmords,  zu  zwei
und  elnhalbjähriger  Zuchthausstrase
und  zu  Erstattung  ihrer  Haft  -,  so  wie
sämtlicher  Untersuchungs-Kostken  verurthellt
  worden.

Em  28.  Juni  wurde:

11.  Joseph  Harrer,  von  Mbskirch,  im
Großherzogthum  Baden,  auf  die  zu
Rottweil  stattgehabte  Untersuchung,  wegen
driten  kleinen,  restituirten  Dlobstahls.
und  wlederholfer  VBagabundität,  neben

dem  Ersotze  der  Haft=  und  Unersuchungs-Kosten

  zu  slebenmonarlicher  Zucht-Tausstrase

  mit  Abschied  und  zu  nachheriger
5
        <pb n="386" />
        vlermonatlicher  Einschließung  in
elnem  Zwangs=  Arbeltshaus  verurtbellt,
auch  zugleich  verfäügt,  daß  Harrer  nach
Erstehung  dieser  Strafe  an  die  nächste
Großherzoglich  Badensche  Behbrde  übergeben,
  und  ihm  das  Wlederbetreten  der
Wärttembergschen  Staaten  bei  geschärfter
  Strafe  untersagt  werden  selle.

13.  Monlke  Rledin,  von  Rathshausen,

2.)
Am  7.  Junl  ist:

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  in  Freudenstadt
zwischen  Jakob  Ergenzinger,  Fuhrmann
von  da,  Bekl.,  Anten,  gegen  Christian
Mast,  von  Grünthal,  Kl.,  Aten,  Schadens--Ersatz
  betreffend,  dle  ergriffene  Berufung
  wegen  Mangels  an  einer  gegrändeten
  Beschwerde  unter  Werurtheilung
des  Appellanten  in  die  Kosten  dieser  Instanz
  weggewlesen  worden.

Am  9.  Juni  wurde:

2.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Calw  zwischen

  der  Ehefrau  des  Apothelers  Epting
von  da,  Christiane  Sophle,  geb.  Wagner,
cum  curatore  legitimo,  Kl.,  Antin,
und  dem  Kaufmann  Christoph  Martin
Dbrtenbach  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Verletzung
  durch  Thellung.  und  Aufwands-=378



Civil  -

Oberamts  Spaichingen,  wegen  wiederholten
  Vaglrens,  neben  dem  Ersahe
ihrer  Haft-Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  zwelmonatlicher  Zuchthausstrafe
  verurtheilt,  nach  deren  Erstehung
dieselbe  bie  auf  weltere  polizelliche  Verfügung
  der  betreffenden  Königl.  Kreis-Regierung
  in  eln  Zwangs-Arbeitshaus.
eingellefert  werden  solle.

Senat.

Vergütung  betreffend,  das  erstrichterliche
  Erkenmuß  theils  abgeändert,  tbeils
bestätigt,  unter  Ausgleichung  der  Kosten
belder  Instanzen.

Am  13.  Juni  wurde:

J.  die  Appellationssache  ven  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Täbingen  zwischen  Jobann

  Georg  Bader,  von  Gbmingen,
Bekl,  Anten,  und  dem  Bürgermeister
Johann  Georg  Herrmann  daselbst,  Kl.,
Aten,  eine  ästlmatorische  Injurien-Klage
betreffend,  wegen  verspäteter  Einlegung
der  Berufung  verworfen,  und  Appellant
in  die  dadurch  veranlaßten  Kosten  verurthellt.

Am  14.  Juni  ist:

.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Tübiugen  zwischen  dem
Saifensieder  Wilhelm  Forstbauer  daselbst,
Bekl.,  Anten,  und  dem  Weingärtner
        <pb n="387" />
        319

Daold  Frledrich  Kraus  allde,  Kl.,  Aten,  ven  dem  dortigen  Oberamtsgerichte  ausmatorische

  Injurien-Klage  und  be-  gesprochene  Gant-Erkenntulß  als  unnehungsweise

  Entschädlgung  wegen  ent-  statthaft  verworfen;

gogener  Arbeit  hetreffend,  das  oberamts.  8.  In  der  Appellationssache  des  Chreistoph

gerlchtliche  Erkenniniß  theils  bestätigt  Molt  zu  Bezgenried,  Kl.,  Anten,  gegen

theils  abgeändert,  und  in  Ansehung  des  Johann  Georg  Schiedinger  und  Jakob

bestätigten  Theils  des  Erkenninisses  Ap-  Stephan,  von  Unter-Ensingen,  Bekl.,
pellam  in  die  Kosten  zweiter  Instanz  Aten,  Bülgschafts-Ansprüche  betreffend,

verurtheilt,  binsichtlich  des  abgeänderten  die  von  ersterem  ergriffene  Berufung
Theills  aber  dle  Compensation  dorselben  gegen  das  Erkenntniß  des  Oberamtsausgesprochen

  worden.  gerichts  Rürtingen,  wegen  verscumter

Am  au.  Juni  wurde:  Nothfrist  der  Appellations  =  Anmeldung

5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-  unter  Verurtheilung  des  Appellanten
maligen  Oberamtsgerschte  zu  Täbingen  in  die  dadurch  verursachten  Kosten  für

zwischen  Christoph  Friedrich  Raich  von  verlassen  erklärt,  und

da,  Bekl.,  Anten,  und  Magdalene  Mo=  29-  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwijer,
  von  Derendingen,  cum  curatore,  schen  dem  Herrn  Herzog  Wilhelm  von
Kl.,  Atln,  Drivatgenugthuung  wegen  Württemberg,  als  Besleer  der  Herrmeehelicher
  Schwängerung  und  Kindes-  schaft  Hirrlingen,  Kläger,  und  dem
Ernährung  betressend,  mittelst  Bescheids  Freiherrn  v.  Ow  auf  Wachendorf,  Beder
  Appellantin  die  Abschwörung  eines  klagten,  angeblich  gestbrren  Zehnt-Einzug

Ergänzungs-Eldes  auferlegt.  betreffend,  die  erhobene  Klage  als  un-Am
  23.  Juni  wurde:  statthaft,  unter  Verurkheilung  des  Klä-6.
  der  ven  Christian  Wagenast  zu  Mähl-  gers  in  die  Prozeß-Kosten  weggewiesen
belm  ergeissene  Rekurs  getzen  das  von  worden.
dem  Oberamtsgerschte  in  Sulz  ausge-  Am  13.  Juni  wurde:
fprochene  Gent-Erkenntniß  als  unstatt=  ¶  10.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwlbaft
  abgewiesen.  schen  dem  Kaufmann  Christoph  Friedrich
Am  :?.  Juni  ist:  Jenlsch,  von  Stuttgart,  Kläger,  und

7.  der  von  dem  Unterfbrster  Binder  zu  der  Gräsin  Amalie  von  Uerküll-Gyllen=Ballugen
  ergriffene  Rekurs  gegen  das  band,  geb.  Freyin  von  Göllniz  zu  Not-
        <pb n="388" />
        380

tenburg,  cum  duratore,  Beklagten,  gegründeten  Beschwerde  unter  Verurverschledene
  Darlehens=  und  beziehungs-  theilung  des  Appellanten  in  die  Koßten
weise  Waaren=  Forderungen  betreffend,  dieser  Instanz  weggewiesen.

die  Beklagte  in  Ansehung  der  letzteren.  Am  3o.  Juni  istt

Forderung  vom  der  Klage  entbunden  und  17.  in  der  Appellarionssache  von  dem  vor-Kläger
  in  dle  Prozeß-Kesten  verurtheilt  ;-  maligen  Oberamtsgerichte  zu  Urach  zol-#.

  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  schen  Johannes  Groß,  von  Ehningen,
amisgerichte  zu  Sulz  zwischen  Johann  Bekl.,  Anten,  und  Michsel  Welhwadels
Georg  Kipp,  von  Bergfelden,  Bekl.,  Daselbst,  Kl.,  Aten,  Vermögens-Adml-Anten,
  und  Matthäus  Henger,  auch  alstnanion  betreffend,  das  erstrichterliche
Georg  Mayer  daselbst,  Kl.,  Aten,  eine  Erkenntniß  vom  à7.  Juli  1815  bestätigt
Bürgschafts-Schuld  betreffend,  die  er-  und  Appellant  in  die  Kosten  zwelter  Ingriffene
  Berufung  wegen  Mangels  einer  stanz  verurtheilt  worden.  3

III.  Gerichtshof  fär  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  3.  Juni  wurde:  6  ledang  des  Jakob  Fridek'schen  Dienst-1,
  in  der  bel  dem  Oberamte  korch  anhaͤn-  knechn  mittelst  eines  Stelnwurfs  in
gig  gewordenen  und  von  dem  Oberamts-  dessen  Schlafkammer,  wodurch  ein  Drikge#richte

  Welzhelm  zu  Lorch  beendigten  ter  verwundet  worden,  welches  Vergehens
Untersuchungs  =  Sache  gegen  Georg  Brecht  fär  überwlesen  angenommen

Brecht,  von  Alfdorf,  und  Consorten,  wurde,  und  endlich  wegen  der  gegem
wegen  schwerer  Mißhandlung  des  beur-  einen  Blerten  ausgestoßenen  Schlmpflaubten
  Soldaten  Gottlieb  Elllnger,  reden,  neben  Bezahlung  der  Haft=  und.

von  Adelstetten,  dem  Hauplinculpaten  sämtlicher  Hellungs-Kosten,  elne  sechs-Georg
  Brecht  zu  Alfdorf  wegen  unter  monatliche  Festungs-Arbeit  zuerkannt,
erschwerenden  Umständen  verübter  Kör-  auch  wegen  der  Mitangeschuldigten,s
perverletzung  des  gedachten  Ellinger,  wle  wegen  des  Untersuchungs-Kostene.
desgleichen  wegen  versuchter  Koͤrperver  -  Dunkts  das  Geeignete  verfägt.
        <pb n="389" />
        Am  10.  Junl  wurde:

3.  der  sulpendirte  Gräthmeister  Franz  Ankon

  I  "§„  #13  er
Gmünd,
Crimlsalamte  Gbppiugen  und  nachher

von  Jécersberg  zu

bei  dem  Oberamtsgerichte  Gmünd  in

Umersuchung  gestanden,  wegen  des  theils
durch  unordentliche  Rechnungs-Führung,

cheils  durch  eingestandene  Berwendungvon

  Früchten  in  seinen  Nuzgzen  gesetzten
Rests  und  wegen  Casseneingriffs,  von
seiner  Stelle  als  Gräth=  und  Waagmeister
  entsestzt,  zu  Bekleldung  eines
cffentlichen  Amtes  für  unfählg  erkläre,
und  zu  ein  und  elnhalbjähriger
Zuchthausstrafe  in  Gotteszell,  se  wle
l#ur  Bezahlung  des  Rests  und  der  daraus
  ju  berechnenden.  Zinse  7.h  sodonn  der
Hast=  und  Untersuchungs-  W  verurtheilt.


Am  13.  Junl  ist:

3,  gegen  Lorenz  Straub,  von  Hochstettduslen,
  Oberamts  Gmönd,  welcher  bei
dem  Oberamtsgerichte  Schorndorf  in
Untersuchung  gestanden,  wegen  drei  in
Gemeinschaft  verübter  Dlebstähle,  welche
wwar  klein,  woon  aber  zwei  qualifizirt
sewesen,  dann  wegen  Vaglrens  und,  Unzuchtvergehens,
  neben  der  Verurthellung
lum  Schadens-Ersatze  und  zur  Bezablung
  der  Haft=  und  Uncesbichungs-Kowelcher

  vermals  bel  dem

sten,  eine  slebenmoͤsatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  ausgesprochen,  und  überdies
vier  weltere  Diebstahls  =  Bezächte  und
n#ne  angeschuldigte.  Veruhtrenung  auf
sich  beruhen  gelassen  worden.
Fer#er  wurde:

4,  der  gewesene  Postknecht  Eberhard  Frie-#

  drich  Dill  aus  Walkersbach,  Oberamis
  Welzbelm,  dee  bel  dem  Oberamts-=gerichte
  Schorndorf  in.  Untersüchung  stand,
wegen  des  Bezächts,  ein  Geld-Pake#
von  1500  fl.,  welches  am.  3ä.  Jamlar
d.  J.  m#  dem  Postwagen:  ven  Stintgert
  nachEllwangen  verfenet  worden,
von  dem.  Postwagen  entwendet  zu  haben,
von  der  Instanz  entbumen,  wegen  angeblichen.
  Funddiebstebl#  elner  Summe
pon  200  fl.,  dann  Nachsuchens  elnes
erdichteten  Anlebenscheins  hiefuͤr,  und
wegen  wirklicher  Annabme  eines  solchen,
von  einer  Muschuldigen  ihm  verschafften
falschen  Schelns,  neben  Bezahlung  Kiner
  Haft-  und  der  Umersuchunas-Kosten,
  mi#t  fuͤnfmo  natlicher  Festungsarbeit
  bestraft,  und  sowohl:  wegen  der
Mitschuldigen,  als  wegen  der.  angeblich

gefundenen  Geldsumme  das  Geelgnete

—  4

Am  «  ls-«IIU;IIJ  ist:

5.,  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ocbrin=#en
  in.  Unterfachung  gelstandene  Göntlieh
        <pb n="390" />
        382

Kappus,  von  Pfedelbach,  dasigen  Oberemtsbezirks,
  wegen  kleinen,  wlederholten
  und  ausgezeichneten,  zum  Dheil  ersepten
  Diebstahls,  wegen  angeblichen
Funddiebstahls,  wegen  nahen  Versuchs
eines  Felddlebstahls,  und  wegen  angeblichen
  Ankaufs  von  Effekten,  welche  der
Friederlka  Brand  von  Michelbach  gestohlen
  worden  so  wle  von  Fellen  gestohlener
  Schafe,  auch  wegen  Mitgenusses
  des  Fleisches  dieser  Schafe,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens,  so  weit  es
nicht  bereits  geschehen,  zu  vler  thalbmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt
und  der  Kosten  halber  das  Erforderllche
verfügt  worden.

Am  17.  Juni  wurden:
inder  bei  dem  Oberamtsgerschte  Schorndoͤrf
  verhandelten  Untersuchungssache  gegen
  den  Amtsverweser  Friz  zu  Hößlinwarth,
  Oberamts  Schorndorf,  und  Censorien:


a)  Amtvetweser  Friz,  wegen  Dheilnahme
  an  Verwendung  zurückbehaltener
Gemelnve-Holz-Erlößdelder  zu  unerlaubten
  Zwecken,  und  falscher  Einträge
in  den  Rechnungen  und  deren  Beilagen
mzu  Verdeckung  dleser  außer  Verrechnung
  gebllebenen  Gelder,  danm  wegen

Ueberschlebung  elnes  ihm  zu  bezahlen

#bgelegenen  Executions-Kostens  auf  eine

dritte  Person,  ferner  wegen  Dheilnahme
  an  Verwendung  eines  Theils
don  aufgerechnetem  Almosen  für  frem#de
Bettler  zu  unpassirlichen  Ausgaben,
wegen  unrichilgen  Bezugs  von  Taggeldern
  von  aufgezählten,  aber  nicht.
gehaltenen  Kirchen-Conventen,  wegen
Thellnahme  an  einem  Zechunfug  aus
WVeranlassung  einer  Holzanweisung  und
wegen  nachlößiger  Behandlung  des
vlerten  Unzuchts-Vergehens  einer  ortsangehbrigen
  Weibsperson,  von  seiner
Amtsverwesers-Stelle  entsetzt,
zu  einer  andern  Anstellung  unfäbig
  erklärt,  und  zu  dreimonatlicher
  Festungsstrafe  verurtheilt;
b)  Buͤrgermeister  Friedrich  Rlket,  von
Hößlinwartk.,  wegen  Zulassung  einer
f#girten  Quartiers-Anrechnung  eines
Wirths  zu  Berichtigung  elner  zum
Dhell  auch  von  ihm  verursachten  Zeche,
wegen  ähnlicher  Gestattung  elner  erdichteten
  Anrechnung  eines  außerordentlichen
  Aufwands  bei  elnem  Offleers
  =  Quortier,  wegen  Uebersetzung
seiner  eigenen  Quartlers-Vergütungs-Abrechnung
  und  Duldung  elner  von
einem  Ortsangehbrigen  gemachten  ähnlichen
  Uebersezung  zu  seinen,  des
Rikers  Gunsten,  dann  wegen  Dhellnahme
  an  Verwendung  elnes  Theils
        <pb n="391" />
        385

von  verrechnetem  Almosen  zu  unerlaubten
  Zwecken,  wegen  Abänderung
Der  Zahl  der  verbrauchten  Dachblatten
  in  einem  Handwerkozettel,  wegen
Erhöhung  eines  Zettels  für  erkauftes
Heu,  wegen  Thellnahme  an  der  illehalen
  Zurückhaltung  und  Verwendung
von  Holz-Erlößgeldern  zu  unerlaubten
Zwecken,  und  Fälschung  der  hierauf
Bezug  babenden  Rechnungs-Belege,
endlich  wegen  unordenklicher  Führung
seiner  Bürgermelsteramts-Casse  burch
Vermengung  der  Amts=  und  Privat-Gelder,
  von  seiner  Bürgermelsterstelle
  entseszt,  zu  Bekleldung
eines  andern  öffentlichen  Amtes
unfählg  erklärt,  zund  zu  olermenatliicher
  Festungsstrafe  verurthellt;
:)  Bürgermeister  Blessing  daselbst,
wegen  Theilnahme  an  der  Verwendung
jurückgehaltener  Holz-Erlhßgelder  zu
unerlaubten  Zwecken  und  falscher  Einträge
  in  den  Rechnungs-Acten  zu  Verdeckung
  der  außer  Verrechnung  gebliebenen
  Gelder,  wegen  Begünstigung
des  Amtsverwesers  Friz  bei  dessen
Ueberschiebung  eines  Erecutions-Kostens
  auf  eine  dritte  Person,  und  wehen
  Theilnahme  an  dem  Zechunfuge  bei
einer  Helzanweisang,  von  seiner
Bürgermelsterstelle  entsetzr,  zu

Bekleidung  eines  andern  Am:
tes  unfáhlg  erkléárt,  und  zu  vlerwöchiger
  Festungsstrafe  verurthellt;

d)  Bürgermeister  alt  Christian  Friz
von  da,  wegen  Theilnahme  an  der
PVerwendung  zurückgehaltenen  Holz-Erlbses
  #o  unerlaubten  Zwecken,  wegen
  aus  Nachläßigkelt  geschehener  Beurkundung
  eines  unrichtigen  Holzoerkauf-Reglsters,
  und  wegen  Theilnahme
  an.  dem  ort#ähnten  Zechunfug,
mit  der  Entlassung  von  seiner
Stelle  bestraft;

e)  Richter  Andreas  Schlef  daselbst

wegen  Beurkundung  eines  unrichtigen
Holzoekkäufs-Registers  ohne  Präfung,
und  wegen  unrichtiger  Aufrechnung
von  Taggeldern  für  nicht  abgebaltene
Kirchen-Convente,  von  seiner  Richter
  stell#entlassen,  und  mitn  kleiner
  Itevel  bestraft.  Auch  wurde  wegen
  des  Schadens=  und  Kosten.-Ersades
  das  Rbchige  ausgesprochen,
Am  32.  Juni  wurde:

J.  dle  bei  dem  Oberemtsgerichte  Nalen  in

Untersuchung  gestandene  ledige  Bikioria
Traub,  von  Ebnat,  Oberamts  Wer#sbeim,
  wegen  Unterschlagung  und  wiederholten
  Vagirens,  desgleschen  wegen  Verbringung
  einer  gerichtlichen  Lüge,  neben
dem  Erschze  des  gestifkeren  Schadens
        <pb n="392" />
        384

üund-  Bezahlung  ihrer  Haft=  und  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
und  nachberiger  zwelmonatlicher  Einssperrung
  in  einem  Zwangs-Arbeitshause:;
S.  Johann  Davlid  Schanbacher,  vo#n
Grumbach,  Oberamts  Scherndorf,  der
bel  dasteem  Oberamtsgerichte  in  Untersuchung
  stand,  wegen  wiederholten  Vasirens
  und  wegen  Unzuchtvergehens  mit
elner  ganz.  simpelhaften  Weibsperson,
neben  Bezahlung  seiner  Haft-  und  der
Untersuchungs-Kosten  zu  einmonatli-Untersuchungs-Kosten,

  zu  fünfzehnmonatlicher
  Festungsarbelt  und  nachheriger
  sechsmonatlicher  Elufperrung
in,  einem  Zwangs-Arbeitshause  verurtheilt;
  überdses  aber  hinsichtlich  des  Verbachts
  fortgesetzten  Conkubinat  mit  Anne
Marie  Mausnest  vom  Schafbaus,  Oberamts
  Welzheim,  von  der  Instanz  entbunden,
  auch  der  gegen  ihn  entstandene
Verdacht  zweler  weltern  Dlebstähle  und
eines  Dlebstahls-Attentats  als  unerwiesen
  beruhen  gelassen.
Am  37.  Jugl  ißt:

10.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerichte
Hall  in  Untersuchung  gestandenen  Johann
  Christian  Klenk  aus  Hall,  wegen
verübten,  zwar  kleinen,  jedoch  zweiten

cher  Festungs-Arbelt  und  nachheriger
dreimenatllcher  Eloschlietung  in  eitem
  Zwangs.-Arbeitshause:
.  Christion  Walter,  von  Lindach,  Oberamts

  Gmünd,  welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Schorndorf  in  Untersuchung
tam,  wegen  in  Genossenschoft  mit  Jo-Kann#
  Hezel,  von  Leinzell,  veräbten  großem
Und  qualisizirten  Diebstahls,  und  eines
weitern  kleinen  und  einfachen  Diebstahls,
welche  Diebstaͤble  im  rechtlichen  Sinne
bas  dritte  Dilebstahlsvergehen  des.  Inquisiten.
  auomachen,,  desgleichen  wegen
Ffortge  sezten.  Vaglrens,  bessen  Inquisit
fuͤr  uͤberwolesen  angenommen  wurde,  neben
  der  Verfaͤllung;  in  den  Schadens-Ersatz
  und  die  Bezahlung  der  Haftnund
  eines  pverhältnihmößigen  Thells  der

##-und

  unter  erschwerenden  Umständen  verübten
  Diebstahls,  neben  Bezahlung
sämtlicher  Kosten,  eine  olermonatllche
  Festungs--  Arbeitstrafe  ausgesprochen
worden.

Am  33.  Junk  wurden:

1.  Catharina  Faßhuber,  vom  Fischheus,
Oberamts  Creilsheim  welche  bei  dem
Oberamtsgerichte  daselbst  in  Untersuchung
stand,  wegen  forkgesetzten  Vagirens,  wiederholter
  Betrügerei,  wlederholten  Unzuchwergehens,
  und  vor  Gericht  vorgebrachter
  Lügen,  neben  Bezahlung  der
Haßt=  und  Untersuchungs-Kosten,  zu
        <pb n="393" />
        viermonatlicher  Zuchthausstrafe  In
Ludwigsburg;

13.  Johann  Rlk,  von  Nledernhall,  Oberamts
  Künzelsau,  welcher  bel  dem  Oberamtsgerschte
  Oehringen  in  Untersuchung
stand,  wegen  wiederholten  Felddiebstahls

lnb  fortgesetzten  Coneubinats,  neben  Be,

lablung  seiner  Hast=  und  1  der  Untersuchungs-Kosten,
  auch  der  solldarlschen
Werbindlichkeit  zum  Schadens-Ersaze,
zu  drei  und  ein  halbwonatllcher
Festungs-Arbeit  verurtheilt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  6.  Juni  ist:

1#.  in  Umeersuchungssachen  gegen  den  suspendirten
  Amtmann  Kümmerlen  zu  Oberurbach,
  Oberamts  Schorndorf,  das  Erkenneniß
  dahin  ausgesprochen  worden,
daß  Inculpat  wegen  der  ihm  zur  Last
fallenden  mehrfachen  Geschenkannahmen,
Eigennützlgkelten  im  Amte,  Bedrückung
seiner  Amtsuntergebenen,  und  anderer
Amtsverzehen,  in  Betracht  der  wegen
gleicher  Vergehen  früher  schon  erllttenen
wiederhelten  Bestrafung  und  vorausgehgangener
  ausdrücklicher  Bedrohung  desselben,

  mit  dem  Werlusie  des  Amtes
für  den  Räckfall,  nunmehr  von  allen
seinen  Aemtern  zu  entlassen  und  zum
Ersatze  der  durch  die  gedoppelte  commissorische
  Untersuchung  entstandenen  Kosten
nach  alleinigem  Abzuge  von  35  fl.  wegen
  deren  anderweite  Vorsehung  geschah,
zu  verurtheilen,  in  Ansehung  dzr  dem
Inculpaten  angeschuldigten  weitern  Amtsund
  gemeinen  Vergehen  aber  derselbe

theils  von  der  Instanz  zu  entbinden,

theils  die  Sache  bis  zu  besserem  Beweise
auf  fich  beruhen  zu  lassen  sey.

1)  Cioll  =  Senat.

Am  20.  Juni  ifl:

1.  iIn  der  Michtigkeitsklagsache  der  verwittweten
  Müllerin  Anna  Margaretha  Giz
zu  Oberdorf,  Klägerin,  Querulan#n,
wider  die  Gemeinde  allda,  Beklagtin,
Querula##n,  elne  Durchfahrtdienstbarkeit
beireffend,  das  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  zu  Neresheim  am  :.

July  1818  gefäslte  Erkenneniß,  als  nichtig
  wegen  Incompekenz,  casstri  worden,
unter  Verurthellung  der  betreffenden
Gerlchts-Mitrglieder  in  die  der  Querulantln
  in  der  Nulli#täten-Instanz  verursachten
  Kosten;  ferner  ist

2.  In  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ellwangen  in  Sachen  zwi-4


[—
        <pb n="394" />
        schen  Anton.  Gloning  zu  Hfahlbeim,
Beklagten,  Appellamten,  und  Jonas
Israel  zu  Oberdorf,  auch  Jacob  Weil
zu  Außhausen,  Kläger,  Appellaten,  Ersatz
  dergeschossener  Gelder  betreffend,  das
vom  Gloning  vorgebrachte  Nestitutlotzs=Gesuch
  gegen  die  versäumte  Nothfrist
in  Einreichung  der  Beschwerdeschrift  als
unbegründet  verworfen  worden.

Am  us.  Juni  wurde:
3.  in  der  Beschwerdesache  der.  Kausteute
Baumann  und  Compagnle  zu  Berlichingen,
  in  ihrer  bei  dem  Oberamtsgerlchte
Nereshelm  anhängigen  Rechtssache  zegen
  Jacob  Stickel  in  Bopfingen,  einen
Gersten-Kaufoertrag  betreffend,  das  oberamtsgerlchtliche
  Conclusum  vom  28.  Autust
  v.  J.  cassirt  und  das  Weitere  hienach
  vevfägt.

Am  15.  Juni  wuxde:
4.  die  Berufung  vom  vormallgen  Oberamtsgerichte
  Ellwangen,  In  Sachen  Caspar
Rathgeb,  von  Dfahlheim,  Beklatzen,
Appellanken,  und.  Nathan  Isaak,  von
Altingen,  Kläger,  Appellaten,  Schadloshaltung
  wegen  eines  gefallenen  Pferdes
  betreffend,  wegen  versäumten  Fatals
der  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
für  verlassen  erklärt.

Am  2„½.  Juni  wurde:
5.  die  gegen  ein  Erkenntulß  des  Oberamtsgerichts

  Hall  eingelegte  Berufung,
in  Sachen  zwischen  Joseph  Burkart,
von  Düogenthal,  Beklagten,  Appellanten,
  und  Oser  Bär,)  auch  Mendle  Manasses
  in  Mulsingen,  Kl.,  Appellaten,
eine  Schuldforderung  betreffend,  wegen
versäumten  Fatals  der  Einrelchung  der
Beschwerdeschrift,  für  verlassen  erklärt.

Am  26.  Juni  ist:

6.  in  Berufungssachen  vom  vormaligen

Justiz-Colleglum  zu  Ulm  zwischen  Jaeob
  Merklein  zu  Onolzheim,  Kläger,
Appellanten,  und  Friedrich  Bek  daselbst,
Beklagter,  Appellaten,  Onerirung  eines
balben  Gemeinderechts  betreffend,  das
unterrichterliche  Erkenntniß  lediglich  bestätigt
  worden,  unter  Verurkbellung  des
Appellanten  in  die  Kosten  dieser  Instanz;
  eben  so  ist

7.  die  Berafung  gegen  ein  Erkenntniß  der

Konigl.  Justiz-Retardaten-Commissson

in.  Sachen  zwischen  den  in  acüus  benannten

  Collan#fal-Erben  der  verstorbenen

  Eheft  des  Bäckers  Georg  Leonbar
  Wolz  zu  Gaggstadt,  Klägern,  Avpellanten,
  und  gedachtem  Wolz,  Beklagten,

  Appellaten,  Räck'alls  =  Amsprüche

betreffend,  wegen  versäumter  Mothfrist
zzu  Einteichund  der  Beschcberbeschrife
Fuͤr  wertassen  erklärt  worden.
        <pb n="395" />
        38)

Am  233.  Junil  wurde:  Emannek  Hirsch  von  da,  Kläger,  Ap-8.
  die  Ber#fung  gegen  das  von  der  Ju-  pellaten,  Schuldforderung  aus  einer
rlsten,  Facultat  der  Kbnigl.  Universität  Bürgschaft  betressend,  wegen  versäumten
Tübingen  gefällte  Beweis-Erkenntuß#  in  Fatals  der  Einreichung  der  Beschwer-Sachen
  zwischen  Isak  Jacob  zu  Nie-  deschrift  für  verlassen  erklärt.
bersienten,  Beklagten,  Appellanten,  und

7.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis,
1.)  Criminal-Senat.

Am  1.  Juni  wurden  verurthellt:  chen  Sinn  ausmachen,  dann  wegen
1.  Anton  Heggele  und  Jeh.  Schüt-  wiederholten  Vagirens,  Angabe  eines
terle,  von  Ditmannsweiler,  welche  bel  falschen  Namens  und  Lügen  vor  Gedem
  Oberamtsgerschte  Tettnang  in  Un-  richk  zu  einer  Festungs=  Arbeitsstrafe
tersuchung  gekommen  find,  wegen  in  Ge-  von  einem  Jahr  und  sieben  Monossenschaft
  und  unter  erschwerenden  Um-  naten,  so  wie  zu  nachheriger  Einständen
  verübten  kleinen,  aber  der  Sum-  sperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitshaus
me  des  großen  sich  nähernden,  jedoch  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
restituirten  Diebstahls,  neben  Verfällung  wenigstens  aber  auf  die  Dauer  von
in  dle  Untersuchungs-Kosten,  jeder  zu  sechs  Monaten;
drel  und  einbalbmonatlicher  Fe-  b)  Conrad  Fink,  von  Hartheim  im
stungs-Arbeitsstrafe.  Badischen,  wegen  mehrerer,  zwar  klei-2.
  Auf  die  bel  dem  Oberamtegerichte  Rled-  ner,  aber  thells  unter  erschwerenden
lingen  stategehabte  Untersuchung:  Umständen,  tbeils  complott=  und  ge-)Augustin
  Gelster,  von  Welpertsho-  werbsmäßig  verübter  Dlebstähle,  dann

fen,  Oberamts  Wiblingen,  wegen  mehrerer,
  zwar  klelner,  aber  tbeils  qualiflzirter,
  theitks  unter  erschwerenden
Umständen  auch  complott  =  und  gewerbemäßig
  verübter  Diebsiéhle,  welche
  dem  zwelten  Diebstahl  im  rechtliwegen

  Baglrens  und  Angabe  eines
falschen  Mamens  zu  einer  zehnmonatlichen
  Festungs-Arbeltsstrafe;
zuglelch  wurde  verordnet,  dah  derselbe
nach  erstandener  Festungsstrafe  zum
Abschied  mit  zwanzig  Stockstreichen
        <pb n="396" />
        belegt,  dann  dem  fürstlichen  Oberamte
Slemoaringen  zu  Bestrafung  des  in
kangeneislingen  verübten  Verbrechens
ausgeliefert  und  ihm  die  Räckkehr  in
das  Königreich  bei  Strafe  unterfagt
werden  solle,  und

c)  Catharina  Artin,  von  Dautmer-##n,
  Oberamts  Rotwell,  wegen  Ueberschreitung
  der  Consinirung,  wiederbolten
  Vaglrens  und  Flelschesvergehens,
  dann  wegen  Begünfstigung  und
nachgefolgter  Tellmahme  an  dem  von
Geister  und  Fink  zu  Erlaheim  unter
erschwerenden  Umständen  veräübten
Diebstahl,  zu  olermonatlicher
Zwangs-Arbeitshausstrafe,  wobel  zuglelch
  bestimmt  wurde,  daß  die  Inqusltin
  nach  Erstehung  dleser  Strafe  unter
  genaue  pollzelliche  Aufsicht  gestelle,
auch  von  jedem  der  sämtlichen  Inquistlten
  eln  verhältnißmäßiger  Anthell
an  den  Untersuchungs-Kosten  übernommen
  werden  soll.

Am  5.  und  6.  Juni  wurden:

5.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamt
Waldsee,  dem  vormaligen  Criminalamt
Altorf  und  dem  Oberamtsgerschte  Waldsee
  geführten  Untersuchung  gegen  Eustach
Friker,  von  Grodt,  und  Cons.  verurtheilt:


a)  Anton  Bauer,  von  Oberdorf,  Oberamts

  Biberach,  wegen  fuͤnfzehn  theils
quallfizirten,  theils  unter  erschwerenden
  Umstaͤnden,  in  Genossenschaft  und
gewerbsmaͤßig  veruͤbter  kleiner  Diebstähle,
  wegen  vler  Diebstahlsversuchen,
eines  Jagd-  Exzestes.  unterlassener
Anzeige  elner  ihm  zur  Kenntniß  gekommenen
  Verabredung  eines  Raubs,
sodann  wegen  Verleitung  und  Verfährung
  selnes  zwölfjährigen  Sohnes
#zu  Dlebstählen,  noch  über  die  ihm
bereits  unterm  2e6.  März  d.  J.  wegen
anderer  Diebstähle  zuerkannten  fünfmonatlichen
  Suchthausstrafe  zu  einer
western  Zuchthausstrafe  von  oler
Jahren  zu  Markgrbningen  mit  einer
seiner  krperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
  Beschäftigung;

b)  Eustach  Friker,  von  Grodt,  Oberamts

  Biberach,  wegen  vier  kleiner,
aber  zum  Dell  quallsizirter,  zum  Theil
erschwerter,  und  zum  Dbeill  in  Genossenschoft
  veräbter  Diebsthle,  sodann
  wegen  zwel  Diebstahlsversuchen,
mittelbarer  Urbeberschaft  bei  elnem
Diebstahl,  gewerbsmäßiger  Parthlererel
  an  mehreren  Dlebstählen  anderer,
endlich  wegen  Ehebruchs,  unter  Einrechnung
  eines  Theils  des  erstandenen
Arrests,  noch  zu  einer  fünfjehn  und
        <pb n="397" />
        385

elnhalbmonatlichen  Zuchthausstrafe
  in  Gotteszell,  mit  einer  seinem  beben
  Alter  angemessenen  Bescheftigung:


2c)  Johann  Rotb,  von  Zwelfelsberg,
Oberamts  Biberach,  wegen  vollbrachter
  Wilderel,  wegen  acht  in  Genossenschaft
  und  gewerbsmäßig  veräbter
zwar  erster  und  kleiner,  aber  theils
qualifizirter,  ihells  unter  erschwerenden
Umstaͤnden  ausgefuͤhrter  Diebstaͤhle,
unter  Einrechnung  der  gegen  ihn  in
der  Untersuchungssache  gegen  Joseph
Schmlidberger  und  Cons.  erbobenen
zwar  klelner  aber  qualifizlrter  und  in
Genossenschaft  verübten  sechs  Dlebsiähle,

  zu  elner  Zuchthausstrase  von

drel  Jahren  und  zehn  Monaten
in  Gotteszell  mit  elner  selner  kirperlchen
  Beschaffenhelt  angemessenen  Beschsftigung;


d4)  Joseph  Rotb,  von  Svelfeloberg,
wegen  Tbeilnahme  an  einem  Wllderei-=Vergehen,
  wegen  sechs  in.  Genossenschaft
  und  gewerbsmäßlg  verübter’zwar
erster  und  klelter,  aber  theils  qualisizirter,
  cheils  unter  erschwerenden
Umständen  ausgeführter  Diebstähle,  sodann
  wegen  eines  enffernten  Diebstahls-
  Versuchy,  unter  Einrechnung
der  getzen  ihn  itr  der-  Untersuchungssache

  gegen  Joseph  Schmldberger  und
Cons.  erhobenen  fünf  zwar  klelnen

aber  gqualistzlrten  und  gleichfalls  l##-Genoenschaft

  verübten  Diebstähle  zu

elme  Festungs-Arbeitsstrafe  von  drei

Jabhren  und  vler  einbalb  Me—-naten,
  mit  einer  selner  koͤxperlichen

Beschaffenheit  angemessenen  Beschaͤftigung

  und  zu  einer  Geldbußt  von
20  Pfund  Heller;

·)Franz  Ancon  Bauer,  von  Oberdorf,
  wegen  Miturheberschaft  an  eilf

kleinen  und  ersten,  aber  theils  quall-Kluurten,
  thells  erschwerten  Diebstählen
wegen  zwel  Diebfstahlsversachen  und
eines  Jagdercesses  noch  über  die  ihm
unkerm  20.  März  d.  J.  wegen  anderer
  Dlebstähle  zuerkannten  pier  und
einhalb  monatllchen  Festungsstrafe,
  unter  Berücksichigung  seines

jügendlichen  Alters  und  der  Werleitung

  durch  selnen  Vater  Anton  Bauer,
zu  einer  western  Festungsstorfe  von
einem  Jahr  mlt  elner  selner  kdeperlichen
  Beschaffenheit  angemessenen
Beschäftigung  und  derben  Zächtigung

bei  der  Emlassung  von  seinem  Strefortz

  —

*  Jehenn  Mirelaus  Gauter  von
.Mutkersweller,  wegen  mehrerer  In

Genofsenschafe  verübter  zwar  erster
        <pb n="398" />
        .—

3590

und  kleiner,  aber  kbheils  qualiftzirter,
ctheils  unter  erschwerenden  Umständen

ausgefährter,  Dlebslähle  zu  elner  Festungsstrafs
  von  einem  Jaßhr  acht
und  einem  Hhalbem  Monat;

8)  Victerla  Vosler,  von  Oberdorf,
wegen  zwar  klelner,  zom  Dheil  ersetzter
  Hausdlebstähle,  und  wegen  EhebKrochs
  in  einer  vicerzehnwdchigen
Zuchthausstrafe  #.  Gottesgell.:
„Jedem  Dieser..  Inquislten,  murden  nebes
  dem  Ersatz  des  gestifteten  Schadens,
  seine  eigene  Arrest=  und  Alangsund
  ein  gerbaͤltuißmaͤßiger  Antheil  an

den  Uyiersuchungs=  Kosten  zußeschleden;

  zuglfich  wrde.  gegen  die.  weitern
.  künfzehn  Individuen,  welche  in  diese
»  Untersuchungosache  vetwidelt  Um,  das

"„  Angemesiene.  verfägt.

.*o
4  .-J«.··



,AIP·--1sy.-.JnnI-I.st.:

sjsizsyedekgbeLdNTObexgmtsgerichte
»Amt«-winuvtcrsuchgnsphmmme
-Mgr.ig-Yawasa.umeisteerIhm-IS
-;-««dss-.  Schlossers.  Franz  Baumeister  zu
„  un  Wiesenstalg,  weren  entferusen  Verjuchs
  des  Gartenmordg  ineben  Zuscheidung

  elnes.  angemessenen.  Theils,  an  den

Untersuchungs-Kosten  eine  einjähbrige

Sochthausstrafe  zw  Lupplgshurgerkann#t;
55.  gegen  die  belr  den  Oberamtsgerichte

Wlbllugen  in  Untersuchung,  ###ogene

Crescentia  Bez,  von  Unterkirchberg,  wogen
  Beihülfe  zu  der  von  der  Catharina
Ziegler,  von  Freudenegg  im  Künlgreich
Balern,  vollbrachten  Abtreibung  ihrer
Lkeibesfrucht,  unter  Einrechnung  zeines
Theils  des  erstandenen  Arrests,  noch  eine
zebnmonatliche  Zuchtshausstrafe  zu
Ludwigsburg  mit  elner  lhrer  koͤrperlichen
Beschaffenheit  angemessenen.  Beschäftiung
  gusgesprochen,  die  Entscheldung
de  Hotengunr  aber  noch  vorhehalten
worden.
Am  1½7.  Juni  wurden  verurthelt:
16.  der  bei  dem  Obetamtsgerichte  Ulm  in
Unmtersuchung  gekommene  Joh.  Georg
Mumt,  von  Ochsenwang,  wegen  großen
#w#unk  unter  eschwerenden  Umi#änden  ver-7*

  fäbten-Diröstahl#,  urben  Verfällung  in

Ersatz  des  Schadens  und  neben  Zu-„HIscheidung
  sämtlicher  Kosten  zu  fünfmonatlicher
  Festungs-Arbeitsstrafe;
7.  Regine  Schuhmacher,  von  Ulm,
wegen  r.  Prohen,  und.  wiederhalten  Dieb-Hahls,
  so.  zose  wegen  gewerbemszig  getricbent:
  Petruͤgertien  Mben  Verfaͤl-Hungi
  in,  Kosten  und;  Schaden,  zu  zehnam
  onuatlicher  Zuthbantlines.  n  bud=#wi0ysburg;
  7

E  .  Dobann  ·  Michael  3  X  6.  6  un,  von
JAutkhofen,  Oheramts  Biberoch  „#  wegen

esfechen,  kseinen  und  ersetzten,  jedoch
        <pb n="399" />
        ögt.

erschwerten  und  im  rechtlichen  Sinne
vierten  Diebstahls,  neben.  Zuscheidung
der  Umtersuchungskosten  zu  zehnmenat
  lichert  Festungs-Arbeitsstrafe  und
nachheriger  kuͤnfmoatlich  ex.  Elnsperrung
  in.  einem  Zwangs-Arbei#shans;
§s.  Fidel  Schnelder,  von  Munderkingen,
Oberawts.Ebi#gen,  hwegen  #nöchsten  Versuchs
  eines  dusgezelchneten  und  widerbelten
  Diebsiahle,  auch  wiederholten  Voglrens
  und  Bettelns,  neben  Verfällung  in
sämtliche  Untersüchungs-Kosten  zu  die!
und  einhakbmonatllcher  Festungs=Arbeitsstrafe
  and  nachberiger  Verwyh=#Lung
  in  dem  Zwangs,  Arbeitshause  zu  Mm
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenihstens
aber  quf  dle  Dause  von  iwel  Menaten.
Am  19.  Jaunddst:
to.  gegen  den  ibel  dem  Obchäimigerichte
Novensburg  W.  Untersischng  gekommenen
  Schulleh###  Christion  Merkt  zu
Kappel,  wegen  des  mit  Theresta  Riß,
#einer  Sonntags=  Schülerin,  verübken
Ehebruchs,  wegen  unzüchtigen  Beuehmens:
  gegen  dieselbe  in  der  Kirche,  dann
wegen  Verbal=  und.  Negl.-Injurien
gegen  Johanna  Heitier  von.  Hazgenweiler,
  vor  dem  Schul'hesßenam  und
dadurch  gegen  das  letztere  ssch  m.  Schulgen
  gebrachter#  Unbamssiekett  Ichen
Em  setung  ven,  seiner  Schullehrerssselle

und  Unsaͤhigkeits.  Erklaͤrgng  zu  jeder  andern
  Anstellung  als  Lehrer,  unter  Verurthbeilung
  in  eiuen  angemessenen  Thell

„der  Untersuchunge  -Kosten,  mit  Einrechmü#g’

  eines,  hella  des  erstandenen  Arrests,
  noch  eine  Festungsstrafe  von  sech#s
Menaten  erkannt  worden.

Se:  wurde;

1.  Weresia  Zirn  ven  Rubpef  ohefen,

Oberamts  Ehingen,  wegen  mehrmals
.wiederbolien  Betn  und  Penelne  zur

E

u  Ulm  eis  erp'ssote  *-  we-5

  igsteng  eher  uf  die  Dauer.  von.  neun
mntm½mt's  vesurtheil

ir  Gegen  den  beinrdem  Oberamtsgerschte
**  in-Une#iisfuchung  gekommessen
*  Jeh.-Georg  Eiselt  von  da,  wewzen
Whätlchee!  Wloesszlichkie  gegen,  abeigkeitlich:
  Dlene  ö  wie  wegen  chweter
Verbal-Injutien  gegen  den  ihm  vergesetztem
  Oberämtmänn-:,  ferner  weßzen
Aotzigen  und  brickälen  Benehmene  Vor
#b#t#n  Untersuchungs  =  Bebbede  und  wegen
fötgeseben  assotlschen  Lebens,  neben  ber
HVerbinlichkelt-  zum  Ersatz  fämtlicher
Kosten,  eine  viermo##  liche  Festungsstrafe
  und  „  nachherige  voe##mo-V#
  schie,  Einsperrung  im  dem  Zwangs#
Aybeitshause  zu  ulm  fkann.
        <pb n="400" />
        ##

Am  22.  Juni  ist:

13.  Auf  die  bek  dem  Oberamtzgerichte
Gbppingen  stattgehabte  Untersuchung  gegen
  Johennes  Hauderer,  von  Fauerndau,
  wegen  steben  an  seinem  Schwiegervater
  Joh.  Georg  Weller  daselbst  verübter
  Diebstähle,  worunter  ein  durch
Einsteigen  qualifzlirter  und  zwei  große
befindlich,  auch  mehrere  unter  erschwerenden
  Umständen  veräbt  find,  sodann
wegen  eines  großen  und  unter  erschwerenden
  Umständen  an  Ccristian  Uebele
in  Fauerndau  verübten  Geld-Dlebstahls,
wegen  elnes  Haber  =  und  Frucht-Dleb-Kahls.,
  und  einer  unter  erschwerenden
Umständen  entwendeten  Uhr  und  Tabokspfelfe,
  ferner  wegen  welterer  drei
Ueiner  und  einfacher  Dlebstähle,  auch
wegen  eines  Feld-Diebstahls,  neben  der
Verbindlichkelt  zum  Ersatz  des  gestifteten
  Schadens,  so  weit  solcher  noch  nicht
geleistet  ist,  und  Verfaͤllung  in  saͤmtlltche
  Unmersuchungs-Kosten,  elne  halbstuͤndige
  Ausstellung  auf  der  Schandbuͤhne
  mit  angeheftetem  Zettel:  „Felddleb“
  und  elne  Festuugsstrafe  von  drei
Jahren  und  zehn  Mongten  aasgesprochen
  worden-Am

  26.  Juni  wurder"

14.  Jobano  Moll,  von  Geuthingen,

Oberamis  G#opitgen,  wegen  der  sowohl

—

in  ummlttelbaren  Eingaben  bel  Selner
Khnigl.  Moajestát,  als  auch  bei
der  Untersuchungs-Behdrde  von  ihm
vorgebrachten  schweren  Calumniens  gegen
  den  Stadtschreiber  Keller  daselbst,
und  wegen  Veruntreuung  und  Umerschlagung
  einer  ihm  übergebenen  Geldsumme
  von,  104  fl.  ,  neben  Verfällung
in  sämtliche  Kesten  und  Schadens-Erses,
  mit  einer  zehn  und  einholbmonatlichen
  Festungs-Arbeitsstrafe
belegt,  und

15.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerlchte

Ravensburg  geführte  Untersuchung  gegen
  Kaver  Bahr,  von  Weyherstobel,
desselben  Oberamts,  wegen  grober  Miß-##dlung
  und  geféhrlicher  Verwundung
des  Joseph  Futter  von  da,  und  des  Joh.
Georg  Blisch,  von  Wurmsreme,  neben
der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz  der  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  der  den  Verletzten
  verursachten  Hellungs-Kosten  eine
sechsmonatliche  Festungs-Arbelts-Krafe
  erkanm.

Aim  2:y.  Juni  wurden  verurl1
  theilt:  "

16.  der  bel  dem  Oberamtsgerschte  Waldsee

  in  Untersuchung  gekommene  Johaan
Heinrich  Rohnert  von  Au,  Cantens
Se.  Gällen,  wenen  zweler,  geßßtenthelle

ersteter  Dlebstähle,  #ie  jedoch  desen
        <pb n="401" />
        a8

mien  Dlebstahl  im  rechtlicher  Slnne
ausmachen  und  von  welchen  einer  groß
ist,  ferner  wegen  Wanderzuchsfälschung
und  Vertelss,  neben  Verbinblichken  zumm
Ersav  des  gestifteten  Schadens,  so  wels

solcher  noch  ulche  geleister  ist,  anh  Versllung

  in  die  Untersuchungs-Koste##  zu
elner  zehumonatlichen  Festungs-Arbeitsstrasc,
  rife  Derücksichtigung  stiner
U#rperlichem  Biscofterdet,  unb  zu  nachhoriger
  Aulbchelling  aus  bem  Kbnigrelche
unter  Straf?  ARndrohung  im  Wiererbetretungsfall


12.  auf  die  beim'  Obe  kaniksgerichteltilnr
zefuͤhrie  Unte  rsuchung  ·  Michael  Soaltl  -
vomN  Offenhausen,  Kinigl.  Balerschem
bankgerichts  Neu-Ulm,  wegen  slebem
Uleiner  Betrügerelen,  vom  welchen  dreimlt
  Fälschung  ciaer  Prloci.  –v[es  berlunden.

  waren,  sobann  wegen  eln#  zwar

Ueinen,  -ber  als.  euedretstabr  ausgezeichneten.

  Dustahle)  7.  der  lagkesch  ben

weiten  Dielstatt  im.  secrlichen  Sinne
eusmachr,  endlich  wegen  Vagirens  unð
Bertelus,  nebem  Wesfällung  in  den  Ersotz
  des  gestisteren  Schadens  und  in  die
Untersuchungs-Kosten,  zu  elner  vier-Mo
  KNtchee  #  Festunge  „  Arbeltastrafe

unk  machheritzen  #uswoisagg  das  dem
Klulzresche  unter  Serofandrohung  auf
vVen  Wieberbetretumgsfall,  un
’78.  Ankom  Eru#s  ven  Hiwoch,  Oberamis
  Walhsee  /  wegen'  geoßen,  und’  uns
ier  erschwsrenden]  Umständem  vrräbten
Dilebstahl,  so  wie  wecen  frecher  Lügen

vor  Gericht,  neben  WVerfällung  in  die
Uncersachumzs  Kosten,  zur  ocomo  KO
btcher  Felanga  Aebohtatrafe-,  7

15

Er  tenntnifse  IEIIIIIII

Amng.  Mal  wurbe:

Aaf  die  onfaͤnglich  vom  dem  Oberamt
Münsingen,  danm  von  dem  Criminalanit
  Utach  uiid  ilerauf  vomn  dem  Oberamtsgericht
  Münsfagen  geführte  Umerlachung.
  gegen  Michosel  Starkmanyo
aus  Manersdorf  im  Ungarn,  das  Erlenntuißß
  ausgesprochen,  daß  Inquisit
wegen  des  am  bem  zolfjährigen  Kngben
  Joseoß  Wiker,  von-  Emeringen,  verübren

  Naubmorks,  üe  dem  Rade  vom#.

chen  Perab  vom  Leben  #um  Tade  g6=bracht

  seln  Ktrvet  uf  das  Mar  gelochten
  unð  bei  bpf  auf  cinem  Spleß
«  -'«geste«ckt,-  ver  Betrag  sntlichet  Kosten

aber  dus  dem  Vewnibgen  des  Inquilsuen
ersebt  werben  solle.  4
Machvem  aber  Selime  Köniliche
AUM  ieftir  lnn  ·  Wege  ber  Ensberbisseb
  Eckenmuß  *  lemlibert  bab
        <pb n="402" />
        daß  vie  gegen  Starkmann  erkannte
Todesstrafe  Kustett  urch  das  Nad,  durch
bos.  Stues  ##  volssichm  "ln  so  wurde

—.  I  „

dlese  gemllderte  Todesstrafe  an  dem  genanneen
  Verbrecher  am  5.  Junl  d.  J.
im.  Mänstägen  vellzogem

,  2.)  Cioil  „  Senat,

Am..  Jußi  wurde:

1.  In  der  Allonssache  won  dem  Oberaemtsgerjcht#-Geelßlingen

  zwischen  Kaspar
„Schaaf,  von.  Mühlhausen,  Kl.,  Poducenten,
  Slnten,  und  Anton  Zimmermann
von  da,  Bekl.,  Droducten,  Aten,  die

Aufbebung  elnes.  Kaufs  wegen  angeblicher
  Verletzung)  betreffend,  die  eingel#gte
  Berufung  wegen  innerer  Grundlosigkeit,
  unter  Verurthellung  des  Anten
n  die  Kotten,  berwarfene

Am.  2.  Juni#K  ist:  ".

s.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Göppingen  F#ischen  Andreas
Kauderer  und  „Christeph  Kauderer,  von
Heiningen,  Anten,  und  Johannes  Stegmalen,

  als  cerichtlich.  bestellten  Guͤterpfleger
  der  Gantmasse  des  Jakob.  Kbb
let,  pon  Oberbdbingen,  Wen,  „Entschädigung

  bezrefens,  die  gegen  das  oberamtsgerichtliche
  Erigsintniß  eingelegte

GSerufung  megen=  Mapgels  clner  gesgünnen,

  Peschwerdf.  fesworsen  woxden,

k4.  Untel  Veruxih#ilung  der  Anten  In  die
Kosten  dieser  Instang.

Am  15.  Juni  wurde:

*!O)u!  der  Atlonssoche  ven#dem  Oberamtsgerichu

  Gbppingen-sntischen.  Susanne,
Georg-  Alchroths  Ws#.  *d  Bol,,  unter

  Belstand  ihres  „Herichilch  bestellten
Geschlechts-Vormunds  Johann  Fuchs

nus  Hattenhofen,  Bekl.  Antiu,  wider

Christoph  Aichroib,  Seifensleder  zu  Boll,

Kl.,  Aten,  die  Erfuͤllung  eines  gerichtlichen
  Vergleichs  betreffend,  die  Berufung
  wegen  ihrer  innern  Grundlosigkelt
verworfen  und  die  Antin  in  die  Kosten
der  Ations=  Instanz  verurtheilt;

4.  die  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Geißlingen  zwischen  Georg  Mieß,
Weber  In  Großsüßen,  Kl.,  Anten,  und
Jacoeb  Häfele,  Beck  daselbst,  Bell.,
Aten,  Anspruche  an  eine  Wiese  betreffend,
  wegen  verstumter  Nohhfrist  der
Beschwerden-  Elnführung,  unter  Verwerfung
  des  vorgebrachten  Restitutions=  Gesuchs
  und  Verurthellung  des  Anten  in

5“  die  Kosten,  fuͤr  verlasen  erklaͤrt;
5.  in  der  Allonassche.  von  dem  vormaligen

Oberamtsgerichte  beutkirch,  zwischen  Franz
        <pb n="403" />
        Joseph  Holdenrietb,  von  Ausnang,  Bekl.,
Producenten,  Anten,  und  Victoria  Karrer,
  verehellchten  Veser,  von  Unterroth,
Kl.,  Productin,  Atin,  Privat-Genugthuung
  wegen  unehelicher  Schwängerung
betreffend,  die  von  dem  vormalilgen
Provlinzial-Instiz-Collegium  in  Ulm  gefaͤllte
  Urthel,  unter  Verurtheilung  des
Anten  in  dle  Kosten,  bestätigt.
Am  20.  Juni  ist:
6.  das  von  dem  Handelsmanne  Sartori
iu  Endingen  im  Badenschen,  Provocaten,
  Anten,  jetzt  Janten  in  dessen  Atlonssache
  wider  den  Apotheker  Schmid  in
Ehingen,  Provocaten,  Aten,  jetzt  Jaten,
eingereichte  Gesuch  um  Wiederelnsetzung
in  den  vorigen  Stand,  gegen  die  verstumte
  Nothfrist  der  Bitte  um  Ausfertigung
  der  Acten  und  das  hlerauf  gegrändete
  desertorische  oberrichterliche  Erkenmniß
  verworfen  worden.
Am  27.  Juni  wurde:

7.  In  der  Atlonosache  von  dem  vormalsgen
Oberamtsgerichte  Göppingen  zwischen  Jehann
  Frey  auf  dem  Jakenhof,  Bekl.,
Auten,  und  Anna  Maria  Grau,  unter
Beistand  ihres  gesetzlichen  Krlegsvegts,
Jobann  Georg  Grau  auf  dem  Sautenbof,
  Kl.,  Atln,  dle  Aufhebung  eines
Vergleichs  betreffend,  die  Berufung  gegen
  das  von  dem  vormaligen  Provin-Nal-Justiz-Collegiam

  in  Ulmn  gefäéllte
Erkenniniß,  unter  Verurtheilung  des
Anten  in  die  Kosten  zweiter  Instanz,
glelchfalls  als  grundlos  verworfen;

6.  in  der  Rechtssache  des  vormallgen  fürst-2



lich  Metternichischen  Oberamtsraths  und
nunmehrigen  Regierungs-Sekretärs  von
Schott  in  Ulm,  Inten,  gegen  den  Herrn
Fürsten  von  Metternich-Winneburg-Ochsenhaufen,
  Joten,  Penstons-Anspräche,
jetzt  Hälfs-Vollstreckung  betreffend,  Int
mit  seinem  Gesuche:  das  Jat'sche  Rentamt,
  nach  Maaßgabe  der  für  ihn  slegreich
  vorliegenden  belden  Urtheln,  zur
ferneren  Pensions-Zahlung  mittelst  Erecution
  anzuhalten,  unter  Pergleichung
der  Kosten  abgewiesen,  demselben  übrigens,
  in  soweit  er  durch  selne  dermalige
Bedienstung  gegen  selne  vormalige  Seelle
als  fürstlich  Metternichischer  Oberamts-=rath
  sich  verkürzt  erachte,  und  den  Herrn
Jaten  dleßfalls  in  Anspruch  nehmen  zu

kbönnen  glaube,  der  Weg  befonderer  Klagführung

  freigelassen.
Am  30.  Juni  wurde:

.  In  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Tet#tnang  zwischen  Jarob  David
Essinger,  von  Buchau,  uten,  Anten,
und  Joseph  Graf,  von  Engelltz,  anch
Joseph  Anton  Buscher,  von  Dettenweller,
  als  Masseverwalter  des  Johannes
        <pb n="404" />
        396

Moaler,  von  Rudemweller,  endlich  Catharina
  Stoppelin,  von  Uhersweiler,
Mic-eneen,  Aken,  Verzug  in  dem  Gante
des  Michael  Behler,  von  Mehetsweller,
###reffend,  die  Beryfung  wehen  ihrer
inmeren  Grundlosigkeis  von  Amtes  wegen
  verworfen.,  und  Ant  in  die  Kesten
vieser  Instanz.  verurheilt

10.  in  der  Ationsfache  von  dem  Oberamtsgerschte
  Gbppingen  zwischem  Anno
Catharine  Rammel,  vom  Binzwangen,
.  cur.  Kl.,  Antin,  und  Mlchael  Greiner,
  von  Albershausen,  Bekl.,  Aten,
Prloat-  Genugthuung  und  Kindesernährung
  betveffemd,  die  eingelegte  Berufung,
wegen  versäumter  Nethfrist  der  Beschwerden-Elnfährung,
  unter  Werurchellung
  der  Antiwm  in  die  Kossen,  für  verlassen
  erklaͤrt;

11.  in  der  Ationssache  von  bem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  Ulm  zwischen  bder
Buͤrgerschaft  zu  Ehingen,  Bekl.,  Antin,
und  der  Großherzoglich  Badenschen  Hobhenschule
  zu  Freyburg,  Kl.,  Atin,  Noval-Zehentrecht
  betreffend,  das  von  dem
vormaliger  Proolnzlal-Justiz-Collegium
in  Ulm  gefällte  Erkemtniß,  unter  Ver--urthellung
  des  Antlischem  Thells  in  die-Kosten,
  bestärigt;

72-  In  der  Alonssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  Ravensburg,  zwischen
  Raver  Hund,  ·  von  Mabenreuihe,
Kl.,  Anten,  und  denr  Muͤller  Georg

NRundel,  —  Alz#ch,  Bekl.  ,  Aien,

Kesten=  und  Schadensersatz  betreffend,
die  Ber#fung  gegen  Vas  von  der  Königl.

Justiz-Retordaten  =  Commissien  geféhlte

Erkenniniß,  wegen  Mangels  einer  gegründetem
  Beschwerde,  unter  Verurtheilung
  des  Anten  in  die  Kosten  der
Atlons=  Instanz,  verworfen,  auch  Ant
mit  seluem  Gesuache  um  Wornahme  elnes
  Wergleichs-Versuchs  abgewiesen;

15.  iIn  ver  Ationsfache  vom  dem  vormallgen

  Oberomtsgerichte  Ravensburg  zwischen
  dem  Ehewelb  des  Johonn  H-Fele,
  vom  Altborf,  c.  ur.  Lnten,  Antin.
und  dem  Pfandgläubigern  ihres  Mannes,
  emen,  Aten,  Vorzug  im  Gante
betresfend,  dle  eingewandte  Berufunggegen
  das  von  der  Juristen-Farultät  im
Tübingem  gefallte  Erkenntniß,  wegem
versäumter  Nothfrist  zu  Einrelchung  des
Beschwerde-lbells,  fuͤr  verlassen  erkannt,
und  Am  in  die  Kofslen  zwelter  Instanz,
verurtheilr.

Stuttgart  dem  19.  Juli  1820.

Maueler.
        <pb n="405" />
        o
Nro.  41.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Stanks=  und  Regierungs-  Blatt.

Montag  den  51.  Juli  1820o,

2  —.  A.  -  .

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.

S.  Kinigl.  Majestät  haben  gnädlest?  guten-  Hoffhung  anfäßig  gewesenen  Bankser##
gerubt,  durch  Dekvret  vom  :z7.  v.  M.  dem?  Jobannes  Müller  die  Erhebung  in  den
aus  Dürmenz,  Oberamts  Maulbronn,  ge:  Adelstand  des  Kd#igreiche  zu  ben  lligen.
bürtigen,  bisher  auf  dem  Vorgebürge  der

II.  Verfügungen  der  Departementté.-Des
  Departements  des  Innern:
1.  Des  Kiniel.  Mesenal-Celleglums.

Von-dem  Kinigl.  Medicinal-Colleglo,  die  Erlaubniß  zu  Ausübung  dieser  Wiseuwurde
  dem  Ned.  Dr.  Josexh-Bund,  vom  cchaft  erthellt.
Groß-Allmendlugen,  Oberom's  Ebingen,  Stuuttgart  den  19.  Jull  1820.
nach  erstandener  Pruͤfung  in  der  Medicha  Massenbach.
        <pb n="406" />
        5#
:2.  Des  Khnigl.  Studienraths.

Bekannkmachung,  betreff.nd  die  Prüfung  derjenigen  Jünglinge,  welche  1.)  die  Univerfltät  für  das
Stadium  eim'er  hözeren  Wisenschaft  beziehen,  1)  In  eine  der  bereics  bestehenden  Mamotionen  in
den  erangelischen  Seminarien  a#fgeu#mmen  werden  wollen.

Die  Pruͤfung
1.)  derjenigen  Jünglinge,  welche  auf  den

nächsten  Herbst  die  Universität  für  das-Studium
  der  Rechte,  der  Mediein,  der.

höberen  Chlrurgie  oder  der  Kameral-Wissenschaften
  bezichen,  oder  von  der
Kameral-Wistenschaft  zum  Studium
der  Rechtswissenschaft,  wie  auch  von  der
niedern  zur  höhern  Ebirurgie,  oder  von
der  Cbirurgie  zur  Medicin  übertreten
wollen,  wird  am  23.  und  29.  August
d.  J.  und  die  Präfung

2.)  derjenigen,  welche  in  eine  der  bereits
bestehenden  Promotienen  in  den  evangelischen
  Seminarien  zu  Tübingen,
Blaubeuren,  Urach  eder  Maulbronn
aufgenommen  werden,  oder  auf  elgene

Kosien  die  Ualversttät  für  das  Studium
der  evanglischen  Theologle  bezlehen  wellen,
  am  4.  September  und  an  den
felgenden  Tagen
in  dem  hieslgen  Koͤnigl.  Gymnaslum  vorgenommen
  werden.  Es  baben  sich  daher.
diejenlgen,  welche  auf  ihre  Gesuche  um
Zulassung  zu  diesen  Prüfungen  ucht  durch
besondere  Erlasse  zurückgewlesen  worden
sind  oder  noch  zurückgewiesen  werden,
bei  denselben  an  den  hiezu  bestimmten
Tagen,  je  Morgens  )  Ubr,  einzufinden,
um  Tags  zuvor  bei  dem  Rektor  des  Gymmasiums
  zu  melden.

Seuttgart  den  34.  Juli  18720.
Säskind.

 

Dienst-Erledigungen.

Den  6.  d.  M.  ist  die  evangelische  Pfarrei
  Thüngenthal  ,  Dibeese  Hall,  rurch
den  Tod  des  Pfarrers  David  Lurwig
Gräter;

den  13.  d.  M.  die  karbolische  Pfarrei

Braundbach,  Landkapitels  Amrichshausen,
durch  den  Teod  des  Pfarrers  Severin
Pfister,  und

dem  13.  d.  M.  die  Wanzelische  Pfarrei
Lorenzenzimmern,  Dibeest  Hall,  durch  den
        <pb n="407" />
        Ted  des  Pfarrers  Johann  Imanuel  Weiß
erledigt  worden.

Der  pensionirte  Hauptmann  v.  Schrank
ist  den  a36.  d.  M.  gestorben.

Durch  die  den  „:Z.  v.  M.  erfolgte  Befbrderung
  des  Préeeptors  Hofmeisters  zut

katholischen  Pferrei  Schönchal,  ist  des
Dräceptorat  in  Gmünd,  mit  welchem  der
Dleust  an  der  zweiten  Tatbolklschen  Stadtrkirche
  verbunden  ist,  In  Erledsgung  gekommen,
        <pb n="408" />
        <pb n="409" />
        4012

Nro.  42.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Sonntag  den  6.  August  1826.

#  *
—-—  —  —  *

1.  Unmittelbare  Koͤnigliche  Dekrete.

Keine.

U.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

Bek####machung,  die  bevorstehende  Auflösung  der  Rerardaten-  CKommission  des  Innern
betreffend.

J.  der  Vevordnung  vom  22.  Aprlil  1819
wegen  Erledigung  des  Rechnungswesens
der  Gemeinden,  Stiftungen  und  Oberamts=Kirperschaften
  aus  der  Periode  vor  Goorg##
161)  ist  J#.  .  die  Weisung  gegeben  worden,
  daß  in  Fällen  welche  hühere  Genehmigung

  bedürfen,  der  Oberamemenn  die
in  der  Sachs  verhandelten  Akten  entweder
an  die  Retardaten-Commisston,  wenn  die
Räckstände  aus  der  Periode  vor  Georg#
1816,  oder  an  die  ihm  vorgesetzte  Kruls-Regierung

  wenn  selche  ane  der  Periode
        <pb n="410" />
        402

EIXIIIIIIIIIIX
habe.

Nachdem  aber  gedachte  Commisslon  nunmehr
  ihre  Hauptbestimmung  durch  Aufräumung
  des  vorgelegenen  Kanzlel-Rekardats
  erfällt  hat,  und  sich  nächstens  gänglich
auflbsen  wird:  so  werden  fämtliche  Oberämter
  andurch  angewiesen,  in  den  9.  bezeichneten
  Fällen  nicht  mehr  zur  Retardaten
  =  Commissson,  sondern  ohne  Unterschied,
die  Näckstände  migen  aus  der  Periode

vor  oder  nach  Georgli  13816  herrühren,
zu  der  vergesetzten  Kreis-Regierung  zu
berichten.  Ueberhaupt  haben  dlieselben  zu
gedachter  Commissien  ferner  keine  andere
Berichte  mehr  zu  erstaten,  als  diejenigen
welche  von  derselben  gefordert  worden  und
noch  ausstehen,  oder  welche  sie  etwa  noch
einfordern  würde.  Belde#rlel  Berichte  sind
unverzüglich  zu  erstatten.
Stuttgart  den  26.  Jull  1870.
v.  Otto.

s.  Des  Königl.  korholischen  Kirchenraths-Der

  Professor  und  Ober  =  Schulrath
M.  Denzel,  Vorsteher  des  evangelischen
Schullehrer=  Seminars  in  Eßlingen,  hat
den  katholischen  Schulen  des  Kinigreichs
250  Exemplare  seiner  mit  allgemelnem
Beifall  aufgenommenen  Schrift:  Die
Volkssshulen,  ein  methodologischer
behrcur  sus,  zum  Geschenk  gemacht.

Indem  man  dieses  zur  dffentlichen  Kenntniß
  bringt,  wird  bemeckt,  daß  diese  Schrift
durch  die  Schul-Jospektoren  an  die  Orts-Schulbibliotheken
  vertheilt  worden  ist.

Stuttgort  den  29.  Juli  182c.

Soden.

5.  Des  Khnlgl.  Studienratbe.

a)Die  Prüfung  für  die  vorläusige  Legitimatlor  zum  Stadiam  der  kathollschen  Theologle
berressend.

Mit  Bezlehung  auf  die  Verordnung
dem  114  December  1818,
Reglerungs=  Blatt  Rro.  73,  wird  bekamm
gemacht,  daß  die  Dräfung  derjenigen
Schüler,  welche  zu  dem  könftigen  Studium
der  kalholischen“  Teeologle  vorläusig  legiti-Staats=

  und

mirt  werden  wollen,  am  Dienstag  den
19.  September  dieses  Jahrs  in  den  Siädten
Ellwangen,  Rottiweil,  Ebingen  und  Ravensburg
  vorgenommen  werde.

Die  kehrer  der  lateinischen  Schulen
baben  ihre  Schuͤler  welche  die  in  der
        <pb n="411" />
        uben  erwähnten  Verordnung  angedeuteten

Kenminisse  sich  erworben  haben,  und  die

Dfarr.=  Aemter  die  Schüler  welche  sich  an
ausländischen  Lehr=  Anstalten  aufhalten,
anzuweisen,  ssich  vierzehn  Tage  vor  der
Dräfung  bel  dem  katholischen  Dekan,  als.
Vorstand  der  Prüfungs-Commisston,  schrift-40



lich  zu  melden  und  am  Tege  vor  der  Prüfung
  unfehlbar  einzusinden,  indem  künfilg
keine  außerordentliche  Prüfung  mehr  gestattet

  wird.

Stuttgart  den  5.  August  1820.
Süekind.

b!  Die  Prüfimg  für  die  Aufnahme  in  den  l###bolischen  Cormlkt  zu  Tühingen  betressend.

In  Erwägung  der  Verordnung  vom
29.  Juli  v.  J.,  Staats=  und  Rehierungs-Blatt
  Nro,  49,  wird  bekannt  gemacht,
daß  die  Pröfung  der  Schüler,  welche  noch
vollendetem  Gönnastal-Uncerricht  die  Aufnahme
  in  den  katholischen  hbhern  Conolkr
in  Tübingen  nachzusuchen  gedenken,  den
8.  August  dleses  Jahrs  in  den  Städten
Elmwagen  und  Nonwelk  vorgenommen
werde.

Diejenigen  Schuͤler  welche  sich  nicht
schon  an  dlesen  besden  Orten  aufhalten,  mir
Ausnahme  der  Schüler  des  Gymnasums
in  Stiitgart,  haben  sich  längstens  am

Tage  vor  der  Präfung  bel  dem  Rekter  zu
melden.

Dle  Kenntnisse  welche  bek  dleser  Pruͤ-sung
  gefordert  werden,  sind  im  f.  3.  der
Verordnung  vom  10.  August  138,  Staatsund
  Reglerungs-Blat##Nro.  46,  angegeben,


Diie  katholische  Pfarr-Aemter  werden  angewkesen,
  hievon  die  zur  Aufnahme  geekgneten
  Schüler  ihres  Pfarr-Bezlrks,
wenn  sie  sich  an  elnem  ausländischen  Gymnastum
  aufhalten,  sogleich  zu  verständigen.
Suntgart  den  3.  August  1870.
Suͤstind.

B.)  Des  Kriegs-Departements

Der  Khalgt.  Kriegs-Abmkulfstratsons=  Sertson.
Oie  Milirär  =  Vorspa#skosten  =  Verzeichnigse  detreffend.

WVon  mehreren  Oberämtern  stehem  die
Milike=  Vorspannskosten  Verzeichnisse

vom  1.  Julb  189  bis  lette#  Jum  180
thells  vom  ganzen  Jahr,  theils  von  ein-
        <pb n="412" />
        zelnen  Quartallert  noch  aus.  Daimtt  die
Revision  und  Dekretur  der  Kosten  nicht

406“.

verzbgert  werden  möge,  werden  die  noch

im  Näckstande  befindlichen  Oberämter  aufgeferdert,

  ihre  Kosten  =  Verzelchnisse  soglelch
  einzusenden.
Stuttgart  den  31.  Juli  1820.
In  Abwesenheit  des  Direktorst
Rmer.

F

EC)  Des  Departemests  der  Finanzen:
Des.  Königl.  Steuer-Collegiums,

Aus  Veranlassung  der  von  mehreren

Tabaks-Fabrikanten  vorgetragenen  Bine
um  Erleichterung  in  ihrem  Tabaks-Vere
kehr,  und  in  der  Absicht  den  Tabaks-Bonvon
  allen  seinem  Emporkommen  hinderlichen

  Beschränkungen  zu  befreien,  haben

Se.  Kinigl.  Majestét  verläufig  bis  zu
einer  über  diesen  Gegenstand  zu  erwartenden
  Verabschledung  felgende  Elnrichtung
anordnen  zu  lassen  anaͤdigst  geruht:

A.)  In  Betreff  der  glelchen  Bebandlung
  der  Fabrikanten.
1.)  Jedem  Fabrikanten  ist  es  erlaubt,  sein
Fabrikat,  nachdem  es  von  Selten  der
Regie  oder  ihren  Faktorien  in  Büchsen,
Paqueten:  Carotten,  und  was  den  gemahlenen
  Schnupftabak  betrifft,  in  plombirten
  Säcken  zu  wenigstens  ##  Centner  gestempelt,
  und  mit  dem  Impost  zu  337  pCt.
belegt  ist,  selbst  verschließen  zu  därfen.

VBorlãufige  Verfugurig  ,  die  Tabaks.  Gefäg  Verwaltung  betreffend.

a.)  Ist  es  ihnen  erlaubt,  Ur  Fabriket
mit  selbst  beliebigen  Etiquetten  zu  versehem,
  jedech  ohne  den  *Rohmen  einer
andern  inländischen  Fabrik  darauf  setzen
zu  dürfen.

5.).  In  Heilbronn  ist  die  vormals  allda
bestandene  Tabaks-Fakkorie  wieder  bergestellt,
  und  dem  Ober-Acckser  und  Salz-Fakter
  Schikardt  übertragen.

4.)  Auf  den  Faktorlen  Heilbronn  und  Ulm,
so  wie  bei  der  Verwaltung  in  Stuttart
  ist  derjenige  Tabak,  welchen  die
Fabrikanten  zum  Verkauf  im  Inlam
bestimmen,  kostenfrei  zu  stempeln.

betztere  haben  die  Wahl,  wo  sie  stempeln
  lassen  wollen,  so  daß  z.  B.  der  Fabrikant
  in  Mählacker,  Cannstadt,  Schorndorf
  rc.  Tabak,  welchen  er  nach  Heilbronn
und  Ulm  verkauft,  nicht  nach  Stuttgart
zur  Stemplung  zu  senden  gendthigt  ist.
        <pb n="413" />
        5.)  Dle  Versendung,  welche  ein  Fhbrikant
an  die  Verwaltung  und  dären  zwei  Fakverien,
  so  wie  an  Kaufleute  den  Inoder
  Auslandes  macht,  ist  mit  einem  nach
dem  unten  beigefügten  Formular  versaßten
  Frachtbriefe  zu  versehen.

6.)  Was  die  Fabrikanten  zur  Stempelung
einsenden,  ist  in  den  Büchern  der  Verwaltung
  nach  der  von  den  Fabrikant#
gegebenen  Faktura  zuerst  als  ein  Einkauf
der  Verwaltung,  und  sodann’  mit  Zue
rechnung  des  Imposts  als  elm  Perkauf
#an  die  Fabrikanten  einzutragen,  welche
bier  in  der  Eigenschaft  als  Kanfleute
und  Abnehmer  der  Regie  erscheinen,  und
bei  gleich  haarer  Bezahlung  der  Gegenrechnung)
  wenn  diele  slch,  auf.  Soo  fl.
und  darüber  belaufs,  4  pCt.  discontiren.

7.)  Ist  Ae.  Verordnung  vom  1.  Sept.
1815,  (Stagts=  und  Regierungs-Blatt
dom  Jahr  1815.  Nro.  39.  pag.  315.)
in  Betreff  der  Buchführung  über  den
.Tabaks-Handel,  der  Kaufleute,  auch  auf
die  Fabrikanten,  in  ihrer  nunmehrigen
Eigenschaft  als  Tabals-Handelsleute
auszudehnen.

.)  In  Betteff  der  Kauflente.

3.)  Allen  Kgusleuten  und  Krämern  ist  es

gestattet,  mit  in=  und  auoländischen  Fabrikanten
  sich  in  unmittelbare  Correspon=455



Denz  zu  setzen,  und  von  inländischen  Fabrlkanten,
  ohne  Dazulschenkunft  der.  Regie,
  gestempelte  Waare  zu  erkaufen.

In  Ansehung  der  ausländischen  Waare
bingegen  fund  sle  gehalten,  der  Verwaltung
  in  Stuttgart,  die  Fabrik,  Etiquette

Gattung  und  den  Preis  anzuxelgen,  und
den  Tabak  an  die  Verwaltung  addressie
ren  zu  lassen,  welche  deufelben  untersu
  ben,  stempeln  und  außer  dem  Eingangzoll
  à  6  fl.  33  kr.  per  Cir.  mit  dem
Impost  à  331  pCt.  belegen  wird.

9.)  Der  Diesonto  ist  unter  der  Bedingung
baarer  Bezahlung  auf  folgende  Precente
gesetzt:

a)  bei  dem  inländischen  Dabak,  von  dem
Lager  der  Regle,  wobei  der  Köufer  dle
Fabrik  aus  welcher  er  dle  Waare  zu  bekommen
  wönschk,  benennen  und  ovrschreiben
  darf,  bei  Einkäufen  von  zoo  fl.
und  darüber  auf  4  pCt.;

b)  bei  dem  cdusländischen  Tabak,  und
ziwar:

e00r  bei  demjenigen  welchen  die  Kaufleute
  von  dem  Regie-Lager  nehmen,
von  Soo  fl.  bis  999  fl.  aus  6  pCr
und  von  200  fl.  und  daräber  auf
68  PCt.;

bbb  bel  demsenigen  welchen  die  Kaufleute

  nach  f.  3.  kommen  lassen,  bei
        <pb n="414" />
        Summen  von  Zoe  fl.  und  daräber
auf  4  pCt.

10.)  Der  geschnittene  Närnberger  Tabak,
so  wie  die  Nücrnberger  und  Hanauer
Schlaufen  und  Reollen,  unterliegen  wegen
  ihrer  Wohlfeilheit  dem  bisherigen
Eingangszoll  à  3  fl.  8  kr.  per  Centner
sernerhin  nicht  allein  bei  der  Regle,  sondern
  auch  bei  Einfuhren  nach  F.  8.

C.)  In  Betreff  des  Tabaks-Baues.


11.)  Tabakebau-Versuche  können  im  Kleinen

  mie  im.  Großen,  ohne  Beschränkung

auf  Feld  und  Flächenraum,  angestellt

werden.

Dse  elnzige  Bedingung  ist,  dem  Ober-Arciser

  eine  Anzelge  davon  zu  machen,
welcher  solche  notitt.
13.)  Nach  vollbrachter  Esnhelmsimg  der
Tabaks-Offanzen  ist  dem  Oria-  Acciser
die  ungefaͤbre  Schaͤzung  der  Erndte,
und  bei  dem  Verkauf  der  Blaͤtter  der
trelne  Gewichto-  Ertrag,  der  Verkaufs-Preis
  und  der  Käufer  anzuzelgen.

Auf  Unterlassung  dieser  Anzeigen  ist  elne
Strafe  von#  fl.  bestimme.

35.)  Die  Blätter  dürfen  nichr  nur  an
inlandische  Tabals  -  Fabrlkanten,  sonderu

auch  in  das  Ausland  und  an  folche  Inländer
  welche  rohe  Blätter  auf  Spekulation
  aufkaufen,  so  wie  an  solche  Personen
  welche  deren  zu  Vieh-Arzneien
bedürfen,  verkauft  werden.

4.)  Die  Abgaben  vom  Tabake-Bau  bestehen

  wie  bisher  in  dem  von  Feld-Drodukten
  gewöhnlichen  Zehenten,  in  der
Verkaufs-Accise  mit  #2  kr.  vom  Gulden
Erlde,  und  zur  Belohnung  des  Accise#r#.
in  13  kr.  vom  Morgen  Feld.

Verslebt  der  Ober-Aceiser  die  Geschäfte
#n  ud  1:  s  gebühren  ihm  die
1a  kr.  ganz,  empfängt  er  aober  nur  die
schriftlichen  Anzelgen  der  Unter-Acciser,
se  ebalten  dlese  3  kr.  und  jener  4  kr.

15.)  Der  Ober-Aaciser  erstattet  könfilg.

nur  elnen  Rapport  an  die  Verwaltung.
der  Tabaks-Gefélle,  und  zmar  auf  den
30.  Juni,  in  welchem  die  Resultate  der
vorjährigen  Erndie  nach  f.  13  und  der
Verberscht  über  die  Pftanz-Anlagen  des
loufenden  Jahres  enthalten  seyn  müssen.

Welches  hiemit  zur  allgemelnen  Kenntnsß
und  Nachachtung  bekönur  temacht  wird.

Etuitgatt  den  4.  August  1820

Aãger.
        <pb n="415" />
        An  J.  W.  in  W.  W.

401

Formular  der  Frachtbriefe.
Die  Tabaks=  Fabrik  von  W.  W.  Iin  N.  N.

sendet.

durch  den  Fahrmann  W.  W.  zur  Fubr  #7  Cenmer  in  Fracht  von  3  fl.  der  Centner

die  bienach  verzeichneten  3  Colll  Tabak,  welche  laut  Verkaufs

enthalten.  —

Sperifikation.

Nro.  1.
*  —
—  3.

—  4.

Versendungs  Buch  Fel.  5.

Wekko  937  Pfd.  NRauchtabak,
.  6385  „  Schnupftabek

Unterschrift  des  Fabrikanten
W.  W.

Bro.  Pfd.  355.  Werko  396  Pfd.

46

—  437
—  1638
—  3536
—  415

596  —  937  Pfd.  Rauchtaebak.

302  —

383  —  635  Pfd.  Schnupftebak.

Die  Richtigkeit  dieser  Versendung,  nach  Inhbalt  und  Gewicht,  und  derselben  Ciutraz
  in  den  Büchern  des  Herrn  W.  N.  beurkundet  V.  W.  den  30.  Juni  18720.

Der  Fabrik-Controleur
N.  N.
        <pb n="416" />
        408
Dienst-Erledigung.

Der  katholische  Pfarrer  Johann  Baptist  Neresheim  ist  am  19·  cborigen  Monats
Schneider  ju  Dischingen,  Landkapitels  gestorben.
        <pb n="417" />
        Nro.  43.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

—  —  .  ##  24

.  24  —  —

Montag  den  14.  August  1820.

#.  «  --  —

4  —  4  „

I.  Unmittelbave  Königliche  Dekrete-Keine.



II.  Verfügungen  der  Departememntsé.

Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Khnulgl.  Steuer-Colkegiums.
#Dekret  an  sämtliche  Oberemter.

D.  das  Steuer-Collegium  zu  vermuthen
Urlache  hat,  daß  gegen  den  Sinn  der
Siraßenbau-Abgaben-Ordnung  und  gegen
bie  ausdrückliche  Erlöuerung  derselben  vom
.  Oktober  1311  (Staats=  und  Reg.  Bl.
S.  566.  Nro.  10.)  die  mit  Ertra-ost
ins  Ausland  Relsenden  nicht  immer  zur
fung  der  Ausgangs-Schelne  angehalten

werden;  so  ist  durch  die  Oberämter  ve#
Posthaltern  die  Weisung  zu  ertbeilen,  daß
von  ihnen  bei  eigener  Verankwortung  kein
mit  Ertra-Post  ins  Ausland  Reisender
ehne  vorherige  Lbsung  eines  Ausgangs-Scheins
  mit  Pferden  zu  versehen  sey-Stuttgart
  den  1.  August  1820.
Jäger.
        <pb n="418" />
        410

b)  Dikret  an  sean:tliche  Oberämter,  betreffend  die  Umlage  des  ersten  and  zweiten  Drittheils
an  der  Jahres-Steuer  von  1832.

In  Gemäßheit  der  Verordnung  vom
22.  Juni  d.  J.  (Staats-  und  Reg.  Bl.
Nro.  35.  S.  zo6)  und  des  Gesetzes  von
demselben  Tage  (Staats=  und  Reg.  Bl.

ebendaselbst),  wornach  die  dirckte  Steuse

in  dem  bisherigen  Betrage  auf  die  oler
ersten  Menate,  sodann  auch  für  das  zweite
Drittheil  des  Etat=  Jahres  16-2  auf  Ab-Technung
  künftiger  Verwilligung  erhoben,
ursd  die  hlenach  einzuheben.  Summe  von
uboo##  fl.  repartirt  und  zum  Einzuge
gebracht  werden  soll,  wird  den  Kdniglichen
Oberämtern  in  Folge  gedachten  Reseripts
zu  erkennen  gegeben,  daß  die  Stadt=  und
Amts-Cerporationen  die  in  dem  anliegenden
  Verthellungs  =  Plan  ausgeworfenen
Quoten  zu  übernehmen  haben.

Da  es  für  die  Erhaltung  der  Ordnung
in  dem  Staatsbaushalt  und  für  die  Bestreitung
  der  Staats  =  Bedürfnisse  von
großer  Wichtigkeir  und  dringend  nothwendig
  ist,  daß  die  Steuergelder  aufs  die  Verfallzeit

  eingeliefert  werden,  besonders  da
bievon  vor  der  Hand  auch  noch  die  Versorgung
  der  den  Ständen  bereits  übergeber#en
  Schulden-Zahlungs-Kasse  abhängt;
so  wird  den  Kbnigl.  Oberämtern  aufgegeben,
  nicht  nur  die  Subrepartiiion  fogleich
anzuordnen,  sondern  auch  solche  Einleitun-=ten
  zu  treffen,  damit  die  von  Zeit  zu  Zeit
verfallenen  Monst  =  Raten  jedesmal  zur
Staats-Kasse  unfehlbar  eingeliefert,  und
zu  diesem  Ende  wegen  des  Steuer-Einzuges
zweckmähige  Anordnungen  getrossen  werden.


Webei  übrigens  die  Königl.  Oberämter
auf  die  wegen  der  Umlage  und  des  Einzuges
  der  Steuern  unterm  :#.  Juni  1819
(Staats=  und  Regierungs-Blart  Nro.  39)
ergangene  Verordnung  bingewiesen  werden.

Stuttgart  den  3.  August  2#620.
Auf  böchsten  Befehl.
Jééger.
        <pb n="419" />
        4141

Repartition

der  zwei  ersten  Dritiheile  der  Jahressteuer  von  1837  welche  in  Gemaͤßheit  der  hoͤchsten
Dekrete  vom  a2.  Juni  1670  zu  erheben  sind.

I.  Reckar=  Kreis.

Oberamt.  st.  kr.
Backnang..  ..  .  ...  23,  766  40
Besigbem.  "......  30,815  20
Boͤblingen.  .  ..  ....  ...  28,  obo  —
Brackenbeim  ...  ..  .  ..  30,775  20
Eßlingen  .  .  20,  600  —
Heilbronn  .  ..  .  .  ...  27,  975  20

Kannstadt  231910°°  —

b##erbereg.  35,533  zu
urwigsburg  31,855  20
Marbahh  .  32,  156  L#o-Maulbron
  13,820  —
Neckarfuiun  54,06  40

27,260  —
24,526  40

Siutigart,  Amt  .  ...
WVaihingenmn
Walblingen
Weinsberg  329906  140.

440%  2800%%

II.  Schwarzwald-Kreis-Oberamt.

  sl.  kr.
Balingen  0./(86  40
Calwvyö  .  17,686  40
Freudenstaadt  r5,  86  40
Herrenbetetregg  30,  13  :0
Horb  ..  .  18,840  —
Nageld  1099988333  20
NReuenbärg.  1419620  —
Rärtingen  .-....  25,566s40
Obetndorf....;..»..  14,!«95--o-Reutläigeirp»...«.;...-.-»o!.6-·4o

Joushsdrng.  .........26,57Zso
Romveil.....»·....  19,oe6--«o
Spoaichingem  ...........  14,606  40
Sulz.  .  .  ..  §  .  18,115  20
Täbingen  27,173  20
Tuttlingen  22,873  20
Urach  -3,  20

.

360%%5
        <pb n="420" />
        a412

III.  Jart=  Kreis.

Oberamt.

Aarslen:
33,566  4%

Crailsheim  .  ...
Ellwangen

Galldosff
Gerabronn.
Gmänd
Haall
Heidenheim  .....
Kuͤnzelaau......

Mergentheim  ..
Meresheim  ...
Oehringen.  ...
Schorndorf  .  ...

Welzheim  ......

□—  17,066  4%

.  435,835  2o

-  87%  —

r
rl

..  20,  633  29
55,573  19

-  I  Ist  syzös  40

109,695  10
—  —  —

dzos,bob  40

4V.  Donau--Kreis.

Ober  amt.  *
Biberahy  ..  51,  Boo
Blaubeuren  ’“"  ½0989760
Ehlngen  24,620
Geißlingen  n25,05
Gdppingen  3391400
„Kirchheieiemm  ...  25,  820
Leutkirg  20,433
Münsingen  19,800
Ravensbucg  .  .  ...  35,973
Fiedlingen  ..  .  .  27,040
Saulgau  ......  ..  ...  ã,  693
Tettnang......  ..  ..·  10,806

Ulm  samt  dem  vormaligen  Oberamt
  Alpek,  und  zwar:
AUlm  .  ..  11,893  fl.  a0  kt.
Alpek  ..  19,440  fl.  —  kr.
Waldsse  ½96n

1  50333

Wangen.  e.  r  22,446  40
MWlblinggen  33.273  20
–  394½595  2%

Si#tgert.  Statt  5,506

Kbnigl.  Hof-Demainenkammer  4160

1060  ooo

ke.

40
        <pb n="421" />
        415

r#  Aufforderung  der  durch  das  Abzaben-Gesetz  vem  32.  Juni  d.  J.-von  der  Cepital·  Steuer  kefreiten
Mersonen,  ibre  Steuer-Freiheit  bei  denjeulgen  öffentlichen  Cassen  bei  denen  sie  Capirglien  stehen  haben,
noch  in  diesem  Monat  nachzuweisen,  mit  angesügter  näherer  Bezeichnung  der  öffentlichen  Casse#.

Nach  dem  F.9#  des  Abgaben-Gesetzes
vom  z2.  Juni  d.  J.,  muß  von  allen  beie
bffentlichen  Cassen  angelegten  Capitalien  die
Steuer  von  den  Cassen  für  die  Gléäubiger
auf  den  so.  d.  M.  vorgeschossen  werden.


Damit  nun  diese  Vorschäfle  aicht  für
solche  Gläubiger  geleistet  werden,  welche

nach  dem  F.  5  pct.  6  des  Gesetzes  auf

Capltgl-Steueg-Freiheit  Anspruch  zu  machen
baben,  so  ist  es  nothwendig,  daß  sich  diese
Gläubiger  noch  vor  Verffuß  des  erwähnten
Termins  bei  den  betreffenden  Cassen  ausweisen.


Die  Königlichen  Oberämter  haben  daher
denjenigen  Wittven,  Waisen  und  gebrechlichen
  Persenen,  welche  nach  der  von  ihnen
angestellten  gewissenhaften  Pruͤfung  von

Emtichtung  der  Capital-Stener  befreit

sind,  zu  erdstnen,  daß  sie  die  Verwalter
bffentlicher  Cassen,  bei  welchen  sie  Capltalien
  angelegt  haben,  von  der  ihnen  zustehenden
  Capltal-Steuer-Freihelt  durch  glaub-=würdige,
  von  den  geelgneten  Stellen  ausgefertigte
  und  Lon  den  Ober-Beamten  un-#erzeichnete
  Urkunden  noch  vor  Ablauf  dleses
  Monats  um  so  mehr  in  Kenntniß  zu
seden  haben,  als  später  ihre  Exemtlons-Ansprüche

  nicht  mehr  beachtet  werden  tönnten.


Da  man  übrigens  nach  mebreren  An-Leigen
  zu  ver#uthen  Urfache  hat,  daß  bei

den  Steuerpflichiigen  die  Ansichten  über  den

Begriff  von  bffentlichen  Cassen  getbeilt  sind,
so  sieht  man  sich  veranlaßt,  hlemit  dffentlich
  bekannt  zu  machen,  daß  die  Staats-Haupt
  =  Casse,  die  Ausstands=  und  Dispositions-Casse,
  die  Staats-Schuldenzahlungs-Casse,
  die  Oberhof.Casse,  dle  Kriegs-Casse,
  die  Landgestüts  -Casse,  die  Brand-Wersicherungs-Casse,
  dle  Waisen=  und
Zuchthaus=  Casse,  die  sämtlichen  Königl.
Speclal-Cassen,  die  Neu-Württembergschen
  Landschafts-Cassen,  die  Amtspfleg=Calssen,
  die  Commun-Cassen,  die  Spltal-Heiligen=
  und  Stiftungs-Cassen,  überhaupt
alle  die,  welche  unter  der  unmittelbaren
Aufsicht  des  Staats  stehen,  als  bffentliche
Cassen,  dagegen  aber  die  Rentamts-Cassen
  der  Standesherren  und  des  rltterschaftlichen
  Adels,  so  wie  die  der  Hofbonk  und
ausnahmwelse  auch  die  Spar=  Casse  als
Prioat-Cassen  zu  betrachten  find.

Da  nun  die  Steuer  nur  von  den  obengenannten
  bffentlichen  Cassen  für  die  Go#u-
        <pb n="422" />
        blger  vorgeschosen  wird,  so  haben  dieselben
alle  andere  und  namentlich  die  bei  den  zuletz
  genannten  Drivat-Cassen  angelegten

Capltalien  auf  die  vorgeschriebene  Weise  der,
Obrigkeit  ihres  Wohnorts  anzuzelgen.
Stuttgart  den  8.  August  1320.

Jäger.

 

Dienst-Erledigungen.

Am  ag.  Juli  d#  J.,  ist  der  Canzellist
Rammenstein  bei  dem  Kinigl.  Ober-Tribunal
  dahler  mit  Tode  abgegangen.

Die  Bewerber  um  die  durch  diesen  Todesfall
  erledlgte  Stelle  baben  sich  von  beute
an  innerhalb  vierzehn  Tagen  bei  dem  Königl.
Ober-Tribunal  zu  melden.

Die  katbolische  Kaplanel  zu  Erlenbach,
Ober=  und  Dekenatamts  Reckarsulm,  ist
durch  den  Tod  des  Kaplans  Franz  Faver
Heikig  in  Erledigung  gekommen.

Unter  dem  4.  d.  M.  wurde  der  Moajor
v.  Bürgi,  der  reitenden  Areillerle,  auf
sein  Ansuchen  penstonirt.
        <pb n="423" />
        415

Nro.  44.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag  den  19.  August  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst  =  Nachricht.

S.#  Königl.  Moazjestät  bRen  vermoͤge
  hoͤchsten  Dekrets  vom  4.  d.  M.  die
durch  die  Resignation  des  bisherigen  Ober-Justlz-Prokurators
  Rapp  bei  dem  Gerichtshofe
  für  den  Schwarzwald-Kreis  in

Erledigung  gekommene  Stelle  dem  Ober-Justiz-Drokurator
  Hofacker  bei  dem  Gerichtshofe
  für  den  Neckar-Kreis  zu  übertragen
  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Deoartements  des  Innern:
Des  Könlgl.  Studien  ratbs.
Un  die  evangelischen  Dekanate  und  Vorstände  der  lateinischen  Lehr-Anstalten  des  Reichs.

Bel  dem  diesjährigen  Land--Eramen,
welches  den  I1.,  12.,  15.  und  14.  künfugen
  Monats  September  in  dem  biesigen
Kobnigl.  Gomnastum  vergenommen  wird,
baben  die  Schler  nachstehender  Cehr-Anstalten
  des  Relchs,  welche  sich  dem  evangelisch,
  geistlichen  Stande  widmen  wollen  und
nicht  durch  besondere  Rescripte  zurückgewiesen
  worden  sind,  in  folgender  Ordnung,
Morgens  Uhr,  zu  erscheinen:

Montag  den  1u.  September
aus  dem  Gymnastum  Stuttgart  und  den
lateinischen  Lehr  =  Anstalten  Beslgheim,
Brackenheim,  Groß-Bottwar,  Göglingen,
Knlulingen,  Ludwlgsburg,  Markgrb#ningen,
Walbingen  und  Walblingen.

Dienstag  den  1z.  September
Beacknang,  Beilsteln,  Hall,  Heilbronn,  Ingelfingen,
  Marbach,  Mokmäühl,  Murrhardr,
Neuenstadt,  Oehringen  und  Weikershelm.
        <pb n="424" />
        Mittwoch  den  13.  September
Balingen,  Bbblingen,  Calw,  Herrenberg,
Kirchheim,  Leonberg,  Neuenbürg,  Näürtingen,
  Pfullingen,  Rentlingen,  Sindelfingen
und  Tübingen.

Donnerstag  den  13.  September
Aalen,  Biberach,  Blaubeuren,  Eßlingen,
Giengen,  Göppingen,  Heidenhelm,  Mün-41·½



singen,  Ravensburg,  Schorndorf,  Ulm  und
Winnenden.

Die  evangellschen  Dekanate  und  die
Vorstände  dieser  Lehr=  Anstalten  haben
mun  dle  Lehrer  derselben  zur  Anordnung
des  Weitern  hievon  schleunigst  in  Kenntulß
zu  setzen.

Stuttgart  den  14.  August  1820.

Süskind.

".)  Des  Kriegs-Departements.

Der  Khnigl.  Kriegs=  Adminlstrations  =  Section.
Jahrsbericht  der  Jrwalsden-Gehalte  betressend.

Mebrere  Oberämter  haben  die  vorge

schrlebenen  jährlichen  BVerzeichnisse  der  in
ihrem  Bezirke  vom  1.  Juli  1819  bis  letzten
  Juni  1820  im  Invaliden-Gehalt  gestandenen
  Leute  noch  nicht  übergeben.

Dieselben  werden  daher  zur  ungesäumten
Elnsendung  dleser  Jahrsberichte  biemit  aufgefordert.


Stuttgart  den  11.  August  1820.

Rheinwalr.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Königl.  Steuer-Colleglums.

Ockret  an  sämtliche  Oberämter,  betreffend  das  Regulativ  für  die  Anrechnung  der  Koften  von  der
Aufnahme  der  durch  das  Adgaben=  Gesetz  vom  27.  Juni  d.  J.  angererdneten  Ergänzungs-Steuern.

Unter  Beziehung  auf  den  F.37  des  Abgaben=
  Gesetzes  vom  32.  Juni  d.  J.  wird
blemit  bekannt  gemacht,  daß  die  Kosten
von  der  Aufnahme  der  durch  dasselbe  angzcordneten
  Ergänzungs,  Steuern  nach  folgendem
  Regulatio  zu  berechnen  sind.

Es  passirt  nämlich:

I.  Von  der  Kapital-Steuer.

A.  Für  die  Aufnahme,  in  so  weit  solche
nicht  von  den  Oberémtern  besorgt  wird,
denen  dieses  Geschäft  unentgeldlich  obliegt,


1.)  dem  Aktuar  auf  8  volle  Arbeits-Stunden
  oder  einen  Tag  des  wirk-
        <pb n="425" />
        417

Iichen  Zele.  Aufwands  mit  nochmaliger
  Eröffnung  und  Erklárung  des
Gesetzes,  mit  der  wirklichen  Kapltal-Steuer-Aufnahme
  und  Führung  des
nach  #.  33  des  Gesetzes  angeordneten
Protokolls,  mit  Berechnung  der  steuerbaren
  Kapltalien  nach  dlosem  Protokoll,
  se  wie  des  Steuer,  Betrags  von
der  gesammten  Kapital-Summe,  und
endlich  mit  Fertlgung  der  summarischen
  Urkunde  äber  den  gesammten
Steuer-Betrag,  wenn  es
a)  der  Orts-Vorstond  ist,
in  den  Ober  ,  so  wie  in  den
Unter-Amts-Städten  #  fl.  okr.
in  den  übrigen  Orten  #fl.  1#kr.
wenn  es  aber  nach  F.  33  des
oben  angeführten  Abgaben-Gesetzes

b)  der  Stadt-  und  Amtsschreiber
oder  dessen  beeidigter  Gehülfe
ist,  in  dem  Wohnort  desselben
—  1  sl.  So  kr.
in  den  Amtsorten
a)  wenn  der  Aufenthalt  nicht
länger  als  zwei  Tage  dauert,
taglich  ..  ....  3sl.  —
9)  auf  eine  weltere  Zeit.  Versäumniß
  hingegen,
p.  Tag  —  :  fl.  —

elnschließlich  der  Auslagen  für  Schrelb-Materialien
  2c.

esgl.  und  für  Zedrung,

d
Logt#geld,  Relsetosen  2e.

21.)  Den  zur  Aufnapme  belzuziehenden

jwel  Urkunds-Personen  auf  elnen
Dag  oder  3  volle  Stunden,  welche
site  dem  Geschäft  der  Kapital-Aufe
nahme  wlrklich  angewohnt  haben,
a)  dem  Orts,  Vorstand,  in  sofern  er
das  Aktuariat  nicht  besorgt,
in  den  Staͤdten.  .  ..  1fl.  —
in  den  uͤbrigen  Ammtsorten  48  kr.
v)  einem  Mitglied  des  Gemelnderaths,
in  den  Städten  46  kr
auf  den  Amtsorten  ze  kr.

5.)  Den  Rathsdienern  auf  die  Zeit  des

Aufnahme-Gesch#fts
in  der  Stedt  4  v  r*—'  #  v  15  kr.
auf  dem  Amte  ..  ..  .  12kr.

B.  Für  die  Fertigung

(a)  des  Steuer  Ein  zugs-RNegisters
aus  dem  Arf  nahms-  Prototeil  auf
ein  Blatt  halb  gebrochen  Papier
oder  20  Contribuenten,  samt  Schreib-Materiallen,
  und  mit  Einschluß
des.  Ausrechnens,  des  Steuer-Betrags,
  des  Laterireys,  so  wie  deo
Summirtens.  ..  ...  .6r.

b)  der  vorgeschriebenen  Tabelle  uͤber
dlejenigen  Kapital-  Besitzer,  welche
nach  F.  5  des  Gesetzes  von  der  Besteuerung
  frei  find,  ebenfalls  aus
dem  Aufnahms--Protokoll  auf  eln
gehdrig  überschriebenes  Blaut  samt
Schreib-Materlallen  6  kr.
        <pb n="426" />
        II.  Von  der  Gefäll=  Steuer.

Die  Gefäll-Fassionen  sind  von  den  Gefäll-Besitzern
  unentgeldlich  zu  fertigen;  wenn
aber  einzelne  Verwalter  von  Gemeindeund
  Sitftungs-Vermögen  die  zu  Entwerfung
  derselben  erferderliche  Fähigkelt  nach
dem  Erkenntniß  der  Oberämter  nicht  be-418



siben  sollten,  so  ist  dieses  Geschäft  durch

den  Aktuar  der  Kapital-Steuer-Aufnahme-=Deputation
  auf  Kosten  der  ktreffenden
Administrations,  Kasse  besorgen  zu  lassen.

Die  Sammlung  und  Prüfung  dieser
Fasssonen  ist  von  den  Oberämtern  unentgeldlich
  zu  besorgen.

Eben  so  liegt
III.

den  Obermtern  die  Besoldungs-  und
Penslons=  Steuer-Aufnahme  ohne  eine  besondere
  Kostens-Anrechnung  ob.

Indem  man  hier  nochmals  auf  den  F.  37
des  Gesetzes,  nach  welchem  jede  unrichtige
Angabe  in  Abslcht  auf  den  wirklichen  Zeit-Aufwand
  als  eine  Fälschung  bestraft  wird,
hingewiesen  haben  will,  wird  den  Commun-Rechnungs-Repvisoren,
  welchen  die
rüfung  der  Kestens-Anrechnung  nach  dem
9.  31  des  Gesetzes  übertragen  ist,  hierdurch
noch  besonders  zur  Pflicht  gemacht,  daß
sie,  um  beuriheilen  zu  koͤnnen,  ob  nicht  hie

und  da  das  Geschaͤft  auf  eine,  nicht  zu
rechtfertigende  Weise  ausgedehnt  worden
sep,  sich  nicht  nur  von  dem  Oberamt  dle
Aufnahms-Drotokolle  mittheilen  lassen,  sondern
  vorzüglich  auch  auf  die  Größe  der
Inwohnerschaft  eines  Orts  und  auf  anderc,
bei  dem  Kapltal-Steuer-Aufnahms-Geschaft
  vorkommende  besondere  Anstände  ihr
Augenmerk  richten  sellen.

Endlich  wird  noch  die  Belohnung  der
Commun-Nechnungs-Revisoren  für  das
dießfallsige  Geschäft  auf  einen  und  einen
balben  Kreuzer  von  jedem  Gulden  der
Kosten,  nach  dem  unrevldirten  Betrag  derselben,
  festgeserzt  und  verordnet,  daß  der
Betrag  dieser  Reoistons  =  Gebühr  eben  so,
wie  die  Kosten  der  Aufnahme  ven  dem
Kapltal-Steuer-Ertrag  in  jedem  Oberamis=
  Bezirke  sogleich  in  Abzug  gebracht
werde.

Stuttgart  den  16.  August  1870.
Jäger.

 

Dienst-Erledigung.
Den  3.  d.  M.  ist  der  Ober-Inspektor
des  Zwangs-Arbeitshauses  in  Eßlingen,
Advokat  Kaufmann,  gesterben.
        <pb n="427" />
        419

Nro.  45.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Samstag  den  26.  August  1872e.

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.

Dienst-Nachrichten.

Sie  Kbnigl.  Mejestät  baben  vermge
  hdchster  Entschließung  vem  21.  d.  M.
den  rivatlehrer  der  Rechte,  Dr.  Michaelis
  in  Tübingen,  zum  außerordentlichen
Professer  an  der  juridischen  Fakultät  daselbst
  zu  ernennen  geruht.

Vermd#ge  höchsten  Dekrets  vom  au.  d.

M.  ist  die  durch  die  Resignatlon  des  Ober-Justiz-Raths
  Elsäßer  erledigte  Rathsstelle
  bei  dem  Cioll  =  Senate  des  Gerichtshofs
  für  den  Reckar-Kreis  dem  bisber
  bei  dem  Criminal-Senate  dieses  Gerichtshofs
  angestellten  Ober-Justiz-Ratb
von  Mutschler  übertragen  worden.

1Il.  Verfügungen  der  Departemente.

A)  Des  Justiz-Departements.

De  Seine  Könsel.  Mejestät  vermüge
  hichster  Entschließung  vom  2:1.  d.
M.  dem  von  der  Stände  =  Versammlung
zum  stellvertretenden  Mitgliede  des  Staats-Gerichtshofs
  ernannten  Prokurator  Zimmerle

  bei  dem  Gerichtshof  in  Ellwongen
Hochst  Ihre  Genehmigung  zur  Annahme
dieser  Richter-Stelle  zu  ertheilen  geruhr
haben;  so  wird  solches  biermit  zur  dssemlichen
  Kenntniß  gebracht.

v.  Otto.
        <pb n="428" />
        410
.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Köünlgl.  Medlelnal-Colleglums.

Von  dem  Königk.  Medielnal  Collegso
wurde  dem  Med.  et  Chir.  Dr.  Christian
Friedrich  Dihkmann,  aus  Tuttlinsen  gebär#tig,
  nach  erstandener  Prüfung  in  der

Mediceln  und  höhern  Chirurgie  die  Erlanbniß

  zur  Ausübung  dleser  Wissenschaften
erthellt.  "
Stuttgart  den  15.  August  1820.
Massenbach.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Se.  Koͤnigl.  Majestaͤt  haben  dem
Ankerwirth  Böhringer  zu  Jagstfeld  wegen
  seines  ansgezeichneten  Benehmens  bei
dem  auf  der  Saline  Friedrichshall  ausgebrochenen

  Brande  dle  fllberne  Cioil-Verdienst-Medallle
  gnädigst  zu  verleihen  geruht.

Stuttgart  den  a1.  August  1820.
v.  Weisser.

D.)  Konigl.  Organisations-  Vollziehungs-  Commission.

Bekamtmachung,  den  Termin  füör  das  Bepinnen  des  neuen  Verfahrens  bei  den  Gerichts-Behörden
der  Königl.  Refidenzstadt  Stuttgart  betreffend.

Nachdem  die  Wahl  rder  Geriches-Beisider
  für  die  nach  der  Bekannmachung
vom  4.  Mai  d.  J.  (Staaks=  und  Negierungs-Blatt
  S.  307)  bestellten  Gerichts-Behbrden
  der  Knigl.  Restdenzstadt  Stuttgart
  Statt  gehabt  hat,  und  bierauf  der
1.  September  d.  J.  als  der  Termin,  von

welchem  an  das  durch  das  IV.  Erikt  vom
51.  December  1816  angeordnete  gerichtliche
  Verfahren  bei  dlesen  Gerlchtsstellen  in
Wirksamkelt  zu  treten  hat,  festgesetzt  worden
  ist;  so  wird  solches  hierdurch  zur  bffentlichen
  Kenminiß  gebrach.
Stuttgart  den  19.  August  1830.
v.  Otto.
        <pb n="429" />
        n.  46
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Vlakl.

——..—

—

Donnerstag  den  31.  Auguß  1820.

1.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Zustiz-Bepartements.
Die  in  dem  Monai  Julk  à820  von,  den  Gerichtshöfen  des  Königrelchs  ausgesprochene  Erktuntnisse
betreffend.  „

On  dem  verftessenen  Monat  Jull  find  von  saͤmtlichen  Gerschtohbfen  des  K#
nigreichs  nachsiepende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemefnen  bemerke
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminak  Gerichto-  Stellen  in  das  Staats-  und
Regierungs:  Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  thne  längere,  als  dreimonatliche
Freiheĩs-  Strale  eilanni  wird.

E

A)  Obertribunal.
*  Crininal  *  Senetz.
Den  18.  Juli  wurde:  untreuung  bel  dem  Ober  amfaserichte

1.  In-  der  Rekurssache  des  wegen  einer  u  Ludwigsburg  in  Untersuchung.  gelommjt.
  Zullchung  verknuͤpften  großen  Ver-  „menen  Wilhelm  Ludwig  Friedrich  Rpl—
        <pb n="430" />
        442
lenberg,  Zinngießer  daselbst,  das  von
dem  Gerichtshofe  in  Eßlingen  unter  dem:
#.  Jum  d.  J.  gefällte,  (in  das  Staatsund
  Regierungs-Blatt  Nro.  40.  S.  3700
elngerückte)  Straf-Erkenntniß,  unter
Verurthellung  des  Rekurrememt  in  s#e

rrungs  =  Blatt  1310  Nro.  5.  S.  37
vorkommende)  Straf-Erkenntniß  bestätigt,
  und  Rekurreut  in  die  Kosten  der
zweten  Instanz  veturtheilt;  und

-In  der.  Rekurssache  der  wegen  Tbeilnahme

Kostem  zwelter  Instanz  bestärlgr.
Den  29.  Juli  wurde:  .

2.  In  der  Rekurssache  des  bel  dem  Oberamtsgerichte
  Gerabronn  wegen  Dicbstabls

—

in  Untersuchung  #gekommenen  Michael

ön  Münz:  Verbeechen  "O  Üinersuchuys
gekommenenk!  Christine  Frey,  von  Lerch,
-beramis.  Welzheim,  das  von  dem  Ge-..,»

  »Ach  öhofe  zu  Ellgapgen“  umer  dem  5.  Inni

—

Lüllich,  das  von  dem  Gerichtshofe  zu

Ellwangen  unter  dem  ##86.  Dez.  v.  J.
gefällte  (in  dem  Staats=  und  7

160  gefäille  (in  Nro.  46.  1319  des
Staats=  und  Reg.Blatts)  S.xemgevückre)
  Siraf  ·  Erkenntuiß,  unter  Verurtheilung
  der  Rekurrentin  in  die  Kosten
der  t  iweltcn  Instanz,  lediglich  bestaͤtigt.
J

II.  *-  -  -.

Den  S.  Jull  wurdet
1.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Ober-Justiz=  Cellegium  zwi--schen

  dem  Substituten  Bilfinger  in.  Eßlingen,

  Kläger,  Appellamon,  upd  dem.
Seifts-Fruleiv  v.  Humbracht  zu,  Frank  ·

furt  a.  M.,  Beklagten,  Appellatin,  Ersatz-Forderungen
  betreffend,  nach  vollführtem

Beweise,  zu  Recht  erkannt)  baß  Kläger)

Appellant  und  Liquldam  dasjenige,  was

ibm  nach  der  rechtskräsiigen  Urthel  Vom

.  Junl  b.  J.  (Stabis  ·  und  Regierutigs-Blatt
  Nro.  46.  S.  594)  wegen  iwel
besenlbte  Ersah-  Kostin  pu  Bewelsen  nüchbelassen,

  worden  ist,  und  er  zu  beweisen  sich
angemaßt  bar,  nicht  erwleseu  habe;  demnach
  es  bel  jenem  Erkenntniß  verbleiben,
und  Appellant  zu  Erstattung  der  dem  apnellatischen
  Theil  durch  diese  Bewelsführung
verursachten  Prezeß-  Kosten,  nach  derselben
biquldlrung  und  oberrichterlicher  Ermaͤßl.

aung,  zu  erstatten  verbunden  seyn  soll.

12  Den  #8,  wurde:

a.  In  der  Appellationssache  von  dem  voͤrnmaligen
  Appellations-  Gerichtshofe  lu
Tuͤbingen  zwischen  der  Gedrg  Knaupp=T

  schel  Pflegschaft  #n  Stattgart.,  Beklag=#s#n
  Appellatlm)e  Appellentim)  und
        <pb n="431" />
        4#

dem  Hendlungshause  Stabl  und  Federer
daselbst,  Klaͤgern,  Appellamen,  jeht
Appellaten,  Schadrus-Ersatz  betreffead,
das  Erkenntniß  der  nächstnorigen  Instanz
dabin  abgeändert  ,  daß  es  bel  der  berstrichterlichen
  Urthel  sein  Verbleiben  haben
oll,  unter  Vergleschung  der  im  gogenwärtiger
  Instanz  aufgegangenen  Puges=Kesten.

Den  24.  Julk  wurde:

S.  In  der  Appellatkonssache  von  dem  Coil-Senate
  des  Gerichishofs  zu-  Ellwangen

iwischen  dem  Advokaten  Seeger  In  Lorch,

Llquldanten,  Appellanitn;  unk  der  Jehann
  Geort  Hirzel  schen  Gantinasse  von
Degenfeld,  Lianidatin,  Appellatln,  Aus.
lagen  und  Werdienst  Forderung  betreflend,
  die  Appellañnion  wegtn  Mangels
en  elner  gegruͤndelen  Beschwerde  verworfen;

4.  in  der  Appellatsonosache  von  dem  Cloll=Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Tuͤblngen
iwischen  dem  Tuchmachern  Braun  in
Freudenstadt,  Beklagten',  Aprpellanten,
und  der  Barbare  Bosch  daselbst,  Klätgerin,
  Appellatin,  Prioat-Genugthuung
And  KlindeaEtnaͤhrungi  betreffend,  Ne
Berulung  -  wegen  Bersczummigeee  vder
Melbfist  zu  Einreichung  der  Beschwerde-Schrist
  don.-  sNi-  für  verlasen
ertiaͤrt.

 

Den  ro  Jull  wurbe:

5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cioll-ESenate
  des  Gerichtehoft  zu  Tuͤbingen
iwischen  Jokob  Frledrich  Wilhelm  in
Untes-Jektingen,  Oberarms  Herrenberg,
Beklagten,  Appellamen,  und  der  Witiwe

det  Johann  Georg.  Wolfers,  famt  drei.

7'  Consorten  daselbst,  einen  Hauskauffchilling
  betteffend,  das  Etkenntniß  voriger
Jnstanz  dabin  abgenderte

Wärde  Beklageer  Appellank,  vor  dem
Oberamtsgerichte  zu  Herrenberg  eirlich
erharten,  er  die  elnem  Jeden  dor
aler-Kläger  Appellär#en,  bei  der  mätferpsche##
  Erbthetlung.  schuldig  gewordene
Kaufsumme  von  500  K.,-(zusammen  von
Jö1120  st.)  baar  oder  durch  Abruchnung  beahlt
  habr,  so  wirblauf  diesen  Falh,  Beklagter
  Appellani  von  der  gegen  ihn  erhobenen
Klage,  unter  Verglelchung  saͤmtlicher  Proieß·
  Kosten,  entbunden;  wuͤrde  aber  derfelbe
dĩesen  Cid  abzuleten  derweigern,  so  mird  er
tinem  Jtben  der  vler  Klaͤger  die  Kaufbfümme
  vom  s5oo  fl.,  Gusammen  von
à½%  fl.J)  samt  Verzugs-  Zrnsen  zu  5  von
(7p  ff.,  von  Jarobt###a  zu  bezahlen,
mndden  Klägern  Appelka###,  alle  in  den
dtei  Instanzen  derursachten  Ptozeß  ·  Kosten,
nnach  derselbe  it  Liqu  lb  irun  und  oberrichterkichel
  Elmsung  pu  erstãtlen  fuͤt  schuladls
  erf#anas
        <pb n="432" />
        6.  In  der  Appellatiandsuche  von  dom  Kloll-*



1  #nd,  Gericheshefs  zu  Tuͤbngen  win

schen-Male  Agnes-,  Ebefrau  des  Zleglers

„nIskeb  Moier#n  Ehingen,  Oberassus  Reutlingen,
  Liquidantin.,  Appellantin,  und

Jakob  Helurich  Keller,  Kaufmann  /  in
Jeutlingen,  Mit-Klaufdanten,  Appellazzn,
eine  Soejalschnid  betreffend.)  die  Berufuns
wegen  Perß  zumnisses.  der  Roꝛihfrist  zu  Einreichung
  der  Be  shwerdenscheif,  #uoy  21  Amtes
  wegen.,  *  verlassen  ertlaͤrt.

Den  #1.  Juli  warde::  .
7-..  der  Appellarionssache  von.  dem  Ci#ll-Senats
  des  Gericheshofs  zu  Ulm  zwischen
den.  Andreas.  Weberschen.,  Ebeleuten  #n
Herzogenau,  Oberamts.  Kirchbelm)  Beklagten,
  Appellauten,  zund  den.  Epben  des
Forsters.  Riecker  zu  Ningingen,  Klaͤger,
Anoppellaten,  das  „Erkenntiß  der  nächstve#tigen
  Instanz,  unter.  Perurthellung
Der  Appellenten  in  die  Kosten,  bestärigt.

De#Juli####den  :
8.  In  der  Appellatlenssashe  von  hem.  Cioll-Senote
  des  Gerichtshofs-zu  Ulm  zwischen
Jakob  Frank  zu  Laichingen,  Oberamts
Münsingen,  Kläger,  Appellanten,  und
dem  Gerichse  zu  Westerhetm.  Oberams
Geißlingen)  Beklagten,  Acopellaten,
Ersatz  esnpes  ie  Michoel  Soller'schen
Gante  durchgefallenen  Kapstals  betreffend,
  die  Akten  von  Amtes  wegen  für

heschkosßen  u##gene##n,  and  die  Erräkenntuisse
  beider  voriger  Instanlen,  Anriter
  Betgletchung"  der  Kosten'ii  dieser
DHDnstanz,  bestätigt;  zedoch  unter  Vorbekbelt,
  des  appelluntischen  Beweises  (und
bezlehungsweise  des  oppelltischen  GegeniBemeises,)
  Daß  und  um.  wvie:  viel  das  qpepellallschn
  Gerscht  das!#  Wiü#tbbaus  des
Michael  Sallees,  in  Beziehuug  auf  die
Klägerlsche,  „Schuld,-Perschrelbung,  zu
boch  geschät  babe,  auch  doß  und  wle.
welt  Appellont  hiedurch  mit  selner  Kapjial-
  und  Zinsen-Ferderung  in  Verlust
„geratben  sey:  als  auf  welchen  Fall  dat
„Weltere  erkannt  werden  soll;  sabann
9  In  der  Appellationssache  von  dem  Civil-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Tübingen
„Wischen  dem.  Johahn  Georg  Rommel
zzu  Justingen,  Vorbeklagten  Nachrläger,
Appellaten,  jetzt  Appellanten,  und  dem
*!IIlUob  Friedrich  Krumm,  von  Meckarbausen,
  Vorkläger,  Nachbeklagten,  Ap-##
  pellanten.;  nun  Appellaten,  gegenseitige
Forderungen  betreffend.,  das  Erkenmut
vom  29.  Juli  v.  J.  dahin  theils  abgelndert,
  theils  bestärigt,  daß  der  Vor-„bekleges
  NRommel  vonn  der  gegen#hn  #erk
  benen.  Klaße  entbunden)  derselbe  aber,
Als  Nochkláser  mit  selner  Injurlen=„Klage
  #ab,  und  mir  seinen  äbrigen  auf
demselben  Wege  ongebrachten  Ferderun-
        <pb n="433" />
        426

gen,  wenn  er  darauf  bestehen  sollte,  zur
besondern  Ausführung  vor  dem  ordentlchen
  Gerichtsstande  des  Nachbeklagten
verwlesen  seon  soll,  unter  Vergleichung.
der  in  sämtlichen  Instanzen  aufargengenen
  Prozeß-Kosten;  und.

10.  in  der  Wechselklagsache  den  Ober-Tribunal-Prokurators

  Moser,  Kläger,  wider
den  hiesltgen  Apotheker  Frank,  Beklagten,
  eine  Wechsel-Ferderung  von  90  fl.
samt  Zinsen  betreffend,  Beklagter  zu  Bezablung
  derselben,  wie  auch  allex  Kosten.
und  Schäden,  verurthellt.
Den  31.  Jull  wurde:

11.  In  der  Appellatlonssache-po#n  dem  vermallgen
  Appellacions  Gerichtphefe,  1

[

.  essnbucher  Senat.  J
Ceschleden  wurden:  1

Den  6.  Jäliit

1.  Eilsabetht?  Christinie  beborne  Kerler,
von  Vorch,  Oberchnts  Welzheim,  lgerin
  von  Georg  Michael  Ktetschmaler,
vweon  da,  Beklagten  wegen  böslicher'  Verlassung,

  untitz  Veurcheilung  des  “
kkagten  in  die  Kosten.  ½
a.  Gotilieb  Schlefor,  Weber  zu  berber.
den,  Oberaͤmts'  Bachiang,  Klaͤger,  von
Maorle,  deborne.  Pfizer  von  da,  Beklagten,
  wegen  „behavelicher  Wlderfpenstig=—



Tabingen  zwischen  den  Erben  des  Sals-Faltois
  Schmid,  von  Sulz  a.  N.,  Klaͤ-ger,
  Appellanten,  und  der  Wittwe  des
Johann  Marktin  Osters  zu  Gültsteln,
Oberemts  Herrenberg,  Beklagten,  Appellatin,
  einen  Pachischilling  betreffend,

Sas  Erkenniniß  Ner  nüächstoorigen  Jnstanz

  dahln  abgeändert,  daß  der  Beklagte

  dile  Hälfte  der  befragten  Forderung

  von  à428.  fl.  28  ke.,  nebst  Verzugs=

  Zinsen  von  der  Zelt  der  Abrechnung

  am  30.  Mal  18½10  an)  in  bezahlen
  verbunden  sey,  jedoch  unter  Vergleschung
  der  Kosten  in  den  ämtlichen
Instanzen,

7
*]6

eit  in  Fortsetzung  der  Ehe/  unter  Ver-Mächung
  der  Kosien.

3  Philipp  Karcher,  voh  Feldreunach,  Ober

amts  Neuenbürg,  Kläger,  von  Anne
Maorse  07  geborne  Schb#haler  voh  da,“
Beklatken,  Gegen  beharrlicher  Wider=Hernstigkeit
  in  Fortsetung  der  Ehe,  unter

Verurtheilung  der  Bellagten  in  vie

Kosten-.

  Jchamm  Eug,  Unter-Aerlser  zu  Aichschleß,

  Oberamts  Schorndorf,  Klaͤgek,
        <pb n="434" />
        426

von  Arne  Marie,  geborne  Kießling  von  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die
de,  Beklapten,  wegen  beharrlicher  Wider-  Kesten.
[benstigkeit  in  Fortseung  der  Ehe,  unter

33)  Krei  s..  Gerichesböfe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Ciiminal-Senat.

Am  4.  Juli  wurde:  Am  2:1.  Juli  wurden  verur-1.
  der  Marie  Magdalene  Mulfinger,  tbellt:
von-  Stuttgart,  wegen  Bettelns  und  3.  Ere  Rosine  Wohler,  von  Horrheim,
Wiererbosten  müstigen  Herumlaufens,  Un-  Oberamts  Palhingen,  welche  zu  Eßlin=#er
  Berücklichtigung  olelfältiger  früber  gen  in  Untersuchung  kam,  wegen  wleerstandener
  pollzellicher  Correstlonen  rad  derhollen  Dlebstahls,  neben  dom  Kosteneiner
  wegen  desselben  Vergehens  erlitte-  und  Schave#s-Ersotze,  za  achsmovwat-=nuen
  Criminal=  Strafe,  neben  Zuscheldung  licher  Juchthausstrafe  und  nachbersger
der  Untersuchungs-Kosten,  eine  drei:  Einsherroyg  Un  ein  Zwangs-Arbeitshaus.
monatliche  Zuchthausstrafe  und  nach-  bis  zu  erprobter  Besserung  „  wenlgstens
herige  Elnsperrung  in  eln  Zwängs-Ar-  ober  auf  vier  Monatez
leltsbaus,  bis  zu  erprobter  Besserung,  4.  Daold  Mayer,  von  Nelllngen,  Obermndestens
  aber  auf  die  Dauer  von  drei  #ms.  Eßlingen,  wegen  abermals  wleders
Menaten,  zuerkannt.  olten  Bestelns  und  Wanlrens,  neben
Am  6.  Juli  wurde:  BezoHhlung.  der  Untersuchungs-Kosfen,
2.  gen  Christiane  Schlepp,  von  Stoks-  ##sechsmovatlicher  Einschließung  in
berg,  Oberame  Marbach,  wegen  wie-  D#  Zwange-Arbeitshau#:
derholter  Scorkatkon  und  wegen  Ver-  5.  Caktharine  Frieherike  Nausen,  ##
Uumdung,  neben  Verurthellung  in  die  Eblĩngen,  ·wegen  dierten  Diebstahle,  ne-Untersuchungs-Kesten,
  eine  drei  und  ben  Bezahlyng  ihrer  Arrell=  und  4  der
einhalbmonatllche  Juchthausftrafe,  Uncersuchungs-Kosten,  zu##[beumoensgeprochen.
  #atlicher  Zochihgval#rete  und  nach-
        <pb n="435" />
        417

beriger  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeirehaus
  auf  die  Dauer  von  drei
Monaten.
Am  J.  Juli  wurde:
5.  dem  zu  Sturtgart  in  Untersuchung  gekommems
  Gonfried  Pbse,  von  Lübchen
in  Schlesien,  wegen  greßen  und  ausgezeichneten.
  Diebstabls,  sodann  wegen
mehrerer  weilere##  Entwendungen  und
wegen.  Concubinaiq,  auch  frecher  Luͤgen
vor  den  Untersuchungs.  Behdeden,  unter
Räücksichmahme  auf  eine  vom  lhm  wegen
Dlebstabls  bereits  erstandene  pollzeillsche
Correctien,  und-  dem  gestifioten  betrichtlichen
  Schaden,  neben  dem  Ersatze  des
Letztern  und  Bezahlung  der  Arrest-###
wie  sämtlicher  Untersuchungs-Kefßten,
mit  Ausyab#e,  des  selner.  Concubine
Chtistiana.  HBarbora  Stich  #iugeschledenen
  Aothells,  eine  dritihalbjaͤbrsge
Festungs  Arbeltssirafe  zuerkannt,  mit

dem  Anbanse,  daß  er  nach  erstandener

Strafe  aus  den  Kbnigl.  Staaten  ausgewiesen
  werden  solle.

Am  18.  Juli  wurden  verurtbeilt:



7.  der  za  Vaibingen  in  Untersuchung  gekemmene
  Helnrich  kudwig  Wiürns,  Chirurg
  von  Oelbtom,  Ober  amts  Maulbronn,
  wegen  wleberpolten  Wagirens,

Mediecastrirens  und  ausgezeschneter  Betrügereien

  durch  Segensprechen,  neben
dem  Ersatze  seiner  Arrest-Kesten,  zu
fünfmonatlicher  Zuchthansstrase,  mit
dem  Anhange,  daß  er  nach  erstandener
Sctrafe  unter  genaue  pelizeiliche  Aufsicht
  gestellt,  und  ihm  sein  Gewerbe  als
Chirurg  während  eines  halben  Jahres

mech  Entlassung  aus  dem  Zuchthause
miedergelegt  sevn  solle;
8.  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene

  Sopbie  Friederlke  Mönch,
von  Kirchheim,  Oberames  Besigbeim,

wegen  abermaliger  Berlebuns  des  Verto#
  deb  Einttiuss  n  dle  Nestbeigstadt
—  fwezen  Woglrins=  gewerbsmrößig

  getrlebener  Unjucht,  bügen  vor
Gericht  und  Entwelchene.  aus  dem

Diensie  /  neben  ·  Besablung  ihrer  Kriestund
  Untersuchungs.  Kosten,  kus  iebenmowatlicher

  Einserrrung  in  L  Zwanss  ·
Acteltshaus  ;

g.  die  zu  —  in  Untersachung  gekommeile
  Elifale####  Mgdelene  Tronk,

von  Obristenfeld,  Oberamts  Morbach,
wegen  wiederhofter  elnfacher  Scortation

und  wegen  Unzucht  in  der  Residenzstadr

budwigsburg,  auch  wegen  Vagirens,  unter-
  Räcksichtnahme  auf  eine  wegen  Vaeirens
  früher  erstandene  Correction,  nebben

  Werfällung  in  ihre  Arrest=  und  Un-
        <pb n="436" />
        428
ktersuchungs-Kosten,  zu  dret  und  in-  zmaligen  Vesirehe,Fälschung  ihres  Mahalbmonatlicher

  Zuchthausstrafe;  mens.  und  ihrer  Herkunft,  und  Entwei-10.

  die  zu  Heilbronn  Iin  Umeersuchung  ge-  chens  aus  dem  Dienst,  neben.  Bezahkommene
  Magdalene  Kaueler,  von  lung  der  Arrest-  und  Untersuchungs-Groß=
  Asbach,  Oberamts  Backneng,  Kosten  elue  olermanailiche  Zuchibauswegen
  wiederbolter  Scortation,  wleder-  strafe;  :

derbolter  Verbeimlschung  der  Schwanger=  33.  gegen  Ursala  Späth,  von  Fuchseckbeof,
schaft  und  bälfloser  Geburt,  neben  Be-  Oberamts  Gbppingen,  welche  zu  Cann-=tW#ohlung

  der  Arrest-  und  Untersuchungs-  stadt  in  Untersuchung  gekommen,  wegen
Kosten  zu  sieben  und  einbalbmo-  Aufnahme  und  Verbergungz  des  aus  dem
natlicher  Suchthausstrafe;  .·  «;-3·  GefängnißentspesiigenenTVetbrechets
u.a)JosephFotstner,von  Rutes-  Christian  Kiesel,  von  Alchelberg,  dann
beim  „  Oberamts  beonberg.  b„%  wegen  wegen  fortgesedter,  mit  dem  Genuß
mehrisbrigen.  Concubinars,  mit  Bar-  eines  Theils  ider  Bente  verbundener

bara  Schweizer,  von  Eberdingen,  ind  Diebstahls:  Begänfligung,  unter  Einwegen.
  Concubinats  mit  Elisabethe  rechnung  eines  Theils  ihres  etstandenen
Allmendinger,  von  Suuttzaft,  zu  vser-  Arrests  eine  fünfm  onatliche  Zuchtmonatsichor

  Festungs  Arbeit;  3.  bahestrafe  erkannt.  4
5r  Elisabethe  Allmend##ner,  von  Am  .  Juli  würde:  «
Stuttgart,  wegen  wiederbolten  Conku-  14  gegen  Baltab  Kem  mier)  von  Sersbinats
  und  Vazirens  zu  drel#und  ein-  beim,  Obelamts  Valhingen,  wegen  Bebalbmonatlicher
  Zuchthausstrafe  ;  ruts  durch  Erbffnung  zweler  m  #ur
dbabei  wurden.  jedem.  Theil  seine  eigenen  Ueberlieferung  änvertt  auten  Vliefe,  und
Arrest-  und  ã  der  Unzeysuchungs  Koßen  Unterschlazung  des  in  den  einen  enti#geschieden.
  bhaltenen  Geldes,  sowle  #egen  ünterschla-Am
  20.  Juli  worde:  Lung  eines  Felleisens,  neben  Erfatze  des

33.  gegen  Dorothea  Rosina  Wanner,  Schadens  und  Bezahlung  der  Untervon
  Ludwigsburg=  wegen  gesetzlich  aus-  suchungs,  Koßen,  zu  der  ihm  unterm
gezeichmeter  Thellnahme  an  den  Deser-  *Mal  d#  J.  wegen  Wlderseelichkeit#c
ron  des  Soldaten  Fidel  Ruß,  von  Etten-  J###erkaten  sech  gmens  tsichen  Zuchtlirch,
  Ober4#mts  Tetnang,  wegen  eber-  bauesstrafe,  ¶  Staais-  ind  Meglexungs-
        <pb n="437" />
        419

Blatt  von  1820,  S.  321)  ein  Znsah
  von  sechtwoͤchiger  Zuchthausstrafe
ausgesprochen.
Am  329.  Juli  wurben  verurtpeit:

15.  der  za  Maulbronn  in  Untersuchung
gekommee  Johonnes  Müller,  von
Mireelstadt,  Oberamts  Urach,  wegen
mehrerer  wiederboller  zum  Tzeil  im
Cemplott  mit  Gottlieb  Hoffä#,  von
Illingen,  verübter  Dlebstähle,  worunter
ein  großer  und  quoalisiz'rter  begriffen,  neben
  Ersatz  selner  Arrest=  und  3  der  Untersachungs-Kesten,
  auch  Ersatz  des
Schadens,  beziehungswelse  unter  folie

darsscher  Verbindlichkeit  mĩt  Gettlieb
Hofsß  zu  achtmon  atlicher  Festungs-Arbelt;


6r.  Daniel  Döbel,  von  Illingen,  Oberamts
  Maulbrenn,  wegen  eined  großen

und  im  rechtlichen  Sinne  dritten  Diebstohls,
  sodann  wegen  Vagirens  und
Fälschung,  neben  Ersfatz  des  Schadens
und  Bezahlung  seiner  Transpork-,  Verbaft=
  und  Untersuchungs,  Kosten  zu
neunmonatlicher  Festungs=  Arbelt,
und  nachberlger  Einsperrung  in  ein
Zwangs=  Arbeltsbans  ble  zu  erprobter
Besserung,  mindestens  aber  auf  die
Dauer  von  vier  Monaten.

Erkenntnisse  in  Reoisions-Fällen.

Am  26.  Jull  wurde:

der  zu  Eßlingen  in  Umersuchung  gekommene
  Johannes  Fromberger,  von
Waͤschenbeuren,  Oberamts  Welzheim,
wegen  vorsfetlicher  gefährlicher  Ver-Sundung
  und  dadurch  verschuldetet  Tidtung
  des  Jakob  Hellig,  von  Weiler,
sodam  wegen  Versachs  eines  durch  Einbruch
  dualistzirten  und  zugleich  gefährlchen
  Dieblstahls,  unbefugten  Gewehr=Besttzes,

  Conkubinats,  Scortation  und
Vagirens,  auch  eines  Betrugs,  neben
Confiekatlon  des  Gewehrs  und  Ersat
seiner  Arrest=  Azungs=  und  Wertheldigungs-Kosten,
  se  wle  der  durch  dle

Legal-Inspertion  und  Seetion  des  getodteten
  Hellig  verursachten  Kosten,  auch
3  der  sämtlichen  Untersuchungs-Kosten

zu  zwhlfjähriger  Zuchthausstrofe  verurtheilt.
        <pb n="438" />
        45%
:u.)  Ciril  =  Senat#.

In  der  Appellationssache  ven  dem  Finanzrach  von  Seubert  in  Stuttgurt,
Oberamtsgerichte  Waiblingen  zwischen  Bekl.,  Wastgelds-Ferderung  betreffend,
Jakob  Frledrich  dfer  zu-  Winnenden,  "/wurde  vernöge  Peschlusses  vom  13.

Kl.,  Amen,  und  David  Ran  dasetbst,  und  ins#n.  den  37.  Jum  der  Beklagte
Bekl.,  Aten,  die  Goltigkeit  eines  obrig-  zut  Bezahlung  der  einseklagten  195  fi.
keitlichen  Haus-Verkaufs  betressend,  3  kr.  und  zum  Ersatze  der  durch  diesen

wurde  vermbge  Beschlußes  vom  25.  Mai  Rechtsstreit  verursachten  Kosten  verurund
  publ.  den  10.  Juni  *'-ie  die  4heilt,  jedoch  demselben  noch  Bewels
elngelegte  Berufung  wegen  Mongels  an  vorbehalten.

einer  ge,  ruͤndeten  Beschwerde  von.  Am=  4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
tes  wegen  verwerfen,  und  der  Ant  in  Ooberamesgericht##-Stuttgart  zwischen  der
die  Prozeß=  Kosen  der  gegenwärtigen  EChbefrau  des  Cbr#stian  Jenter,  Anna
Justanz  verurtheilt.  «  .  MariykusngstlampherHZMO  Balin-2.

  In  der  Appellatie  adsache  von  dem  gen,  Bekl.,  Antin,  und  dem  Hirschwirth
Oberamstberichte  Aeckarsulm  zoischen  Grieb  zu  Möhringen,  Amts-Oberamt#
der  Ehefrau  des  Puchbinders  Wilbelm  Stultgart,  nunmehr  dem  Güterpfleger
Kählwein,  von  Oebringen,  Kl.,  Antin,  der  Gantmasse  desselben,  Jakob  Braun,
und  Georg  Breyer,  Gerichts.  Verwand-  Bürgermeister  daselbst,  Kl.,  Atm,  -Güälteu
  zu  Gochs##eim,  Bekl.,  Ajen,  Pfleg-  uigkelt  eines  Verglelchs  betreffend,  wurder
rechnungs-Stellung  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses  vom  6,  und  publ.
vermoge  Beschlusses  vom  31.  Mai  und  Den  15.  Juni  das-  unteriicht#erliche  Urpubl.
  31.  Juni,  die  eingewandte  Be-  tbeil  unter  Veruriheilung  der  Antin  in
rusung  wegen  verstumter  Nothfrist  zu  „Die  Prezeß  =  Kosten  dleser  Instanz  ledig-Cinreichung
  dex  Beschweddeschrist  von  llch  bestätigt.  J
Amtes  wegen  füf  verlassen  erklärt,  und  4.nZ  In  der  Rechtssache  esller.  Instangz  zwi-Tie
  Amtin  in  die  Prozeß-Kosten  dieser  sschen  der  Juden-Gemeinde  zu.  Olnhau=Jnstanz
  verurtheilt.  sen,  Oberamts  Reckarsulm,  Kl.,  und

5.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zul-  dem  Staatsrathe  Grafen  von  Berlischen
  dem  Amtmann  und  Amteschreiber  chingen  zu  Jaxthausen,  Bekl.,  Beisttz-Fischer
  in  Neufen,  Kl.,  und  dem  Ober-  geld  betreffend,  wurde  vermige  Be-
        <pb n="439" />
        LL

scluses  vom  6.  Jänk  und  ubl.  4.  Juli
dle.  Klägerig  mit  zihrer  unstatthaften

Klaße  abgewlese##  und  #n-  santliche  Oround

  Emtschädigungs=  Foderung  betreffiend,
  wurder  vernuhge  Beschlusses  vom
*44.  Mai,  und  iulin,  den  33.  Jun  ein

leß  Kosten;  verurtheiltt.  1  t  bezlehungsweise  verurthellender  und  ab-26.
  Js  der  Appella#onssache  vowider  s:eisendess  Erkennmiß  ,  unter'  Wecyleis
Stavegerichtr=  Smi#gert  zwisshben  den  cshung  derf  Prozeß-Kosten,  ausgesprochen
Mezgetmeisler  Catl  MWagust  Krazs  da:  9.  Im  der  ##p#rllattansfache  des  Oberselbst,
  Kl.,  Amtem  unde##ssem  Ehefrau  m  Regirrunpe  Nachs  Klner  zu  Wintgs-Catotme,

  9i###.  Wolfarth-  Bekk—  Akin,
die  gesarderrei  Jurückgabe  der  von  letzterer
  mitgenommenen:  Effecten  brereffenr,
ist  durch  ein  am  34.  Mai  gefälltes  und
am  3.  Junk  dem  De#rtheien  erbfffetes
Erkenntniß  die  Appsllatiom  von  Amteswegen
  füc  derlassem  erklärt,  und  der  Ant
zum  Kosten  Ersatz  vernetbellt  worden.
J0.  In,  der  Nechtsfache  erster  Instang  zwischen.
  Cavoline=  Schbner,  von.  Haarburg,
jetzt  deren  Erben,  Kl.  am

ben  mit  der  erhebenen  Klage  abgewiefena
  und  zu  Erltdmung  #er  Prozeß-Kosten
  an#wie  Beklosten  peruriheilt.

#.  In  Det  Rechtsseuhe  zwischen  eben  denetben.
  Dartheien  elne,  Voermächzniß

einem,  undden
  Testamenes-Enben  ver.  zu  Stuttgart
i  verstorbenem.  Wittwe-  des  Weheimen-Raths
  ·Renz,  Amdne  Maxie  geb.  Storr,
Berklagten  amm  andern  Thelle-  ein.  Spoliun
  betreffend  „  wurde  ve#möge  Beschlossen
  vom  #ré.  Mal  und  i#lin"  dem
23.  Junl  die  Klégerin,,  nun  deren  Er-*

  urg,  Kl.  Aten##und  Mit-Anten,  Legem
„  den  Kaufinann  August  Schrekter  in

Soncheinn#  Bekl.,  Antey  und  Mir-Aten
  „  Päuliuischo  Kloge  betrolfend,
wurde  vie  gegen  ·  das.  unierm.  a4.  Febr.
..  1  J.  von  dem  Oberamtsgerichte  Heil-#:

  bronn  erbdffnete  Erkenntniß  ergriffene

Arpellation.  wegen  Persänmung  der
Movhfrist,  zu.  Elmeichung  der  Beschwerdeschrift

  durch  Bekrer  vom  2.  Mai,

und  ins#  10  Jum  unter  Compensirung.
de  Prozeßß  =  Kosten-  dieser  Instanz  von
Amtes  wegyn  für  vrrlassen,  erklärt.

r-.  In  v##r  Appellatlonssache  von  dem

vormaligen  Oberamtsgrrichte  Bestgheim
Palschen  Cheistlan-  Gonlieb  Meurer,

Eronenwirih  in.  Boͤnnigheim,  Bekl.,

Anten,  und  dem  Kaufmann  Johann-Audwras
  ·  Meidhardt  zu  Ludwigsburg,  als
Cessionar  des  Bulgermeisters  Dihl  zu
Bb#izbelmz.  Kl.,  Aten,  Bügschaftswund

  Wechstl,  Ferder  ung  betveffend,  wurde-„Lle.
  vanoem#De.  gegem  das  unterrich,
        <pb n="440" />
        4

terliche  Zwlschen-Erkenneniß  de  publ.  MBeweis  binnen  der  vorgeschriebenen  zer-14.
  MAärx##1623  prerhriffeneè  Berufung,  8ükrlichen  Frist  nicht  angetreten,  derfelbe
wegen.  Mangels-  an  æiner  gegruͤndeten  urch  ein.  Urtbell  vom  a4.  Mei,  erdff-Beschwerde
  durch  Dekret  vom  13.  Junk  net  den  6.  Juni,  für  erloschen  erklärt,
und  ins.  -.  Juli,  unter  Verurtheilung  und  der  Beklagte,  Ant,  zu  Bezahlung
des  Anten  in  die  ProzeßKosten  von  der  fraglichen  Ferderung  samt  Zinsen
Amtes  wegehn  verworfen#  und  der  Kesten  beider  Instonzen  Wrur#s#-101.
  In  der  Appellationssache  von  dem  theist  worden.
Oberamtsgerichte  Brackenheitm  zw#schen  #5.  In  der  Mutllitéten=  Alage-  und  resp.
Jakob  Beil,  von  Botenheim,  Bekl.,  Aopellotlenssache  vol  dem  Oberamtsge-Anten,
  und  dessen  Ehewelb  Friederikez  richte  Weinsberg  zwischen  den.  Testa-Klägerin,

  Atin,  Vermögens-Hereus-  ments-Erben  der  Helena  Magdalena
gabe  oder  Alimenten:  Fordevung  berref-  Moͤbes,  von  kehrensteinsfeld,  Bekl.,
fend,  wurde  die  gegen  das  am  11.  Ja-  Interventen,  Querulanten,  Anten  an
nuar  d.  J.  publleirte  unterrichterliche  einem,  und  Caraelinei,  des  Senators
Erkenntniß  ergriffene  Berufung  wegin  Ludwig  Wiitwe,  zu  Stuttgnrt,  Orinci=Mangels
  einer  gegründeten  Beschwerde,  pal-Intervenientin,  und  Friederike  Friz,
unter  dem  13.  Mal  und  publ.  den  von  Sulzbach  und  Consetten,  Kl.,  In-19-
  Juni,  von  Amtes  wegen  verworfen,  terventen,  iQuerulaten,  ·  Aten  iam  andern
und  Ant  in  die  Kosten  dieser  Instanz  Thbeile,  NRichtigkeit  eines  Testawent#n  beverurtkheilt.
  2  wessend,  wurde  wen  Amtens  wegem  dier

Au.  In  der  Abppellatlonssache  von  dem  Mullitäten-Klage  unter  dem  #3.  Juni
vorigen  Oberamtsgerichte  Leonberg  zu  Huhl.  den  7.  Juli,  abgewiesen,  und  die
schen  Cbristtan  Wendel,  Nagelschmid  Berufung  wegen  Mangels,  en  einer  gedaselbst,
  Bekl.,  Nien,  und  Friedrich  gründeton  Beschwerde  verworfeh,  Isuter
Sülzle,  Dorfschützen  zu-Iptingen,  Ober=  Verurtheilung  der  Anten  in  die  Proamts
  Maulbronn,  Kl.,  Aten,  eine  leß-Kesten  dieser  Instonz
Schuldferderung  betreffend,  ist,  nachdem  16.  Intuder  Appellationssäche  von  dem
der  Beklagte,  Nl.,  den  ihm  durch  das  vormdligen  Dbetamtsgerichtt-  Böblingen
Erkennmiß  vom  28-  Febr.  d.  J.,  zu-=  zwischen.  Georg  Heinrich  Kellero  Söhmn
Gestellt  den  1:  März,  achgelasenen  za.  Stggart,  Enten,  Aute#z,  auid/  dem
        <pb n="441" />
        Feldwebel  Blaslus  Buk,  unter  dem
Kdoigl.  Infanterie:  Regiment  Nr.  6
zu  kudwigebang,  dem  Kaufmann  Jobann
  Jakob.=  Reefnz#  Stuttgart  und
Johanue;  Friederike,  der  Ehefrau  des
Glasern  und  gewesenen  Heiligen-  Pflegers
Jobannes  Kobriga  zu.  Ooffingen,  Mitkentin,
  Atin,  die  Eigenschaft  eines  Pfandes
  als  bffentliches,  oder  den  Verze  im

Glzubiger-Conolus  Tes  brcheirtehKtae  4%  4½%4
betreffend,  wurde  die  gegen  das-  unterrichterliche
  Urtheil  vom  5.  Oltbr.  8.7)

ringelegte  Barufung:  wegen  nersaͤlumter
veremiprischer.  Frist  zu.  Cinreschpng  der
Beschwerdeschrift  durch:  Erkenntoch  vom
añ.  April  /  und  ins-  Ee  Doli  ·  nen  ·  Amtes
  wegen  fuͤr  verlasten  erllaͤrt,  und;  das
Antische  Handlingebaus  In  diei  Paozeß-Kosten
  der  zweiten  JInsta#z  veruriheilt.
15.  In  der  Apellatiedhae,  Wishen  der
Ebefrau  des  perruchiier,  Wilbelm,  mgart,
  Friederste  Dorothee,  n#1  Siungort,
Bell.,  Anfin,  und  oreites.  G  von
Roßwag=  Ki.  n,Schal  ferderung
betreffend  33  Turdfk#  veymdbge.  esch  lusses
vom  36.  Mas  auund.  ins.  —8  ipl  der
Ehemann  per  Ml#in,  Imgr  T  selnemn
  „Feituse  ons  „Gesuche  MWn  ver-*

  fäumitr  -uer’  )i’

ierif.  gtaerehnnn

½%  M.  ur  Lr  eiem

453

Sitechigerschte  Sungare  zwlschen  den
Gebrüdern  Leol  zu  Eßlingen,  Lyten,
Anten,  Jund  der  Debitmasse  des  Kauf-#(#ananss
  Weckberlin  zu.  Stuttzort,  Latin,
Ati#a:.  Locatioen  zweser  Wechselforderungen
  im  Oanis  hetreffen#,  wurde  vermige

.  JWschlnssch  -pciJs-szö..axndpyb!.vm
Junidas  erstrichterliche  Ur:  heil  dahin

  abgeaͤndert  daß  die  Anten  mit  den
aab  Pmochten  Wechselferderungen

  samt  Zinsen  zu  6  pCt.  in
der  dricten  Klasse  unter  den  Drivat-Pandglzubsgeemn
  #ch-  der  Zeso#dnung
zu  lociren,  die  Kesten  des  Drozesses.
dleser  Iystanj,  aher.  gegen.  elnandes  aufubeben
  stoen.  E—  3*1

3

r  der  Apnellalies-  zund  respe  Wichnp
  igfei  Klosechengegen  ###  Erkzuntniß
mocbesvrigen  Og#tamtsgerichts  Besiopeim
zwischen,  dem  Amtasschrelben  Kehb  zu
*  Weldenbych'###  #.  Anten,  Irten)  und
:  Christie#  Alde##t  Epaberd,  Schneider
eninn  Grupp##hachel.Aen  Jatent  eine
s  ubshiwische  Klagse  ebetreffend.,  #urde

vermötzs  PBaoschl#e  roWWminsd  Mal  und
xobl.  1  Jum,  De  „Wichsigkelth  lage

wmiess  unsnasheofe  veswefsen  „##  de  XV
r  50  Frbeh  4ber.  zuIscht  Ifnnn  TD  dos

ni-  angchterilche  F  k###  hnne

Thit  sant  und  1#½#  beblggre,,  Ant  W  von

106  Ge#s  sirshansrgegsübga  5  ent-
        <pb n="442" />
        gegen  2elnander  aufzuheben'##en.)

i8.  J##  der  Appellarlonssocher  ise#  dem
Scadtgetichte.  Stutegart  Wischen  dem
Kaufmbn  Ernst  BernbardW##gi##  zu
Calw)  Kl.,  Anten,  und  dem  Kaufwmann
Schweizerbart  zu-  Stuttgart,  Bekl.,

I77

*  m.  3:  Jull#
bkttttbhellt'’:
r  1  Johamit  Michael  u  von  Reusten,
Oberamts  Herrenberg,  weten  Fülschung
mund  Betrugs=  Auentets,  Im  Berracht,
daß  verselbe  wegen  gleichen-  Verbrechens
schow  zweimak  pelnlich-bestrast  worden,
neben  derVerbindlichreic  zum.  Ersatze
FseimerHaft=  An.  Anterslchungs-Kosten,
u.  oler#atche  Zuchthausstrafe
/  mII!  Willkomm,  und  machheriger  ·  Ein-22
  ufchließung  trre  Seens  ttciinhaus,
auf  (enitstehm  zwbl  #n  a#t
.  Johann  eudbis  Strobel,  von  —*
n  meri  Obetramts  Baliigen,  wegen  wlewuürbem

  werur-M#

  hollln  uUnt“  asgeeicherern  jic  redaß


liuir  ien  —  in  ·  Bett-o  cht
«««.ddrfelbe  bösen  gläch  debtecheä  be-LLLILV—


*7  eche  für  den  Schwarzwald-=  s-|

#1½.5  Erimtnatk=  Sen

454
biliden,  die:  Kosten  des  Mdzeses  aber

Atsn-#Weräbfokgung  rickes  Kapitalhriefs
voũ  1000  fl.  ·betreffond,  Murde  vsembge
Deschlusses--  vom  5.  uu#  ꝑiibs.  den:  i8.
Juli  umer  Compenslrung  Der  Kesten
?  Tbelder  Instatzzew  f#duch#Unteor#schtexrliche
W.  —u——————nss
«  Guts-bestätig?  Istbdls  sofort-list

!  *0

m

16%7
?#
iwo#den  t,  inehem  iden  Verbinvlichreit
za  Ersan#ung=  seller  Avrest:  und-Untersuchmens-
  Kostem,  zu  ach  rmon  at#lcher

WTZuchrhau#sstrafs  #nd  nochhiriger  wenig-EREIIIIIIs.

  Spehtuns

*  o  F#6et  9  Atbalisbause

*#  Caroline  Gozenbsber  von  Eßlinen,
  auf  die  ju  hetrenderr  Kattnehabte
Ugtersüchunz'  zwecht  sorigesebter  Betruͤ-“
  gerelen,  so  wlu  wegen-  frechen.  bügens-4
  vor  Wechee  Betrãcht  der  von  ihr
F  schon,  üter  wehbn-  VBeitrusd  erstandonen
inchtfacheh.  Stefeitt-  mieben,  der  Verbind
*•5„  I##  kir#  zu  Elstatlung  88.  verursachtes
Schaden#,  ihret  Haft-  dirib  det  Unter.
siichbae“  Kosten,  zu  zweimondtli='’cheit
  Such#pouhstüaker  und  nachberiger
wenigsiens  Wnnie  Einsperrrvi

  i4  ltis  Sbdwit-Artelishause
        <pb n="443" />
        Am  6.  Julk  ist..  ⅛  A  Juli  urz.J
4.  auf  die  zu  Reutkingen  stalrgehabte-  nn-  B.  Jebann  Geotg  Wober,  i
tersuchung  „Won.  Gebngeo  Oberemts=  Rärtinpeo
#a)  der  gewesene  Dorfschuͤte  *  wegen,  mehr  facher  Faͤlschung  /des  Frohnsele,
  voni  Bronnen/  Oberamts  Reuit-  buche  und  an  ber  Amtgversammlang
(ungen,  wegen  mehrertr  im  Genossan=  verühten  hgroßen  Betruge,  unter  Verschaft-

  verübter,  qualisicicin#  Diebslähle,  „werfung:  sfeiner  dießfallstgen  Angaben
daun  wegen  Diebsbeh#tbergung,  neben  und  Ewschuldigungen,  veben  Cassetion
Erstarummg  seiner  Hafr#  Ksstent  und  ven  seiper  Stelle  und  Unfählgsolidatischer
  Verblsdlichkest,  zum  Er-  kelts-Erklärung  zu  Bekleiduyg
atze  des  verursachten.  Schedene,  mit  eines  öffentlichen  Amtee,  zu  zweieinjähriger
  Festungs“  Arbeitsstrase;  monehlcher  Festungs,=  Arbeitestigfe

b)  die  Ebefrau  des  Franz-Joseph  S###vo=  und  zum  wollen  Ersatze  des  gestifteten
bel,  von  Fach  senfeld,  Oberamts  972=  Schadens,  i#o  wiez  zu  Erstattung  sämtlen,
  wegen-  nack.  zefelarer  4Theilnahme  icher;  Untersuchunge  -Kosten  verurtheilt.
an  mehtrteren  Dielställen,“  Vagirens  -!ies

.  1
4  und  Angabe  eines  falschem  Ramen##  :  „  57  Jui  birdis  deith.

tbeilt:

.  Mothäus  Schub,  von.  Gnningen,
Oberames.  Tübingen,  wegen  wiederholten
leit  zum  Ersatze  ihrer:  Arrest.3=  Kossen  Vagirens  neben  der  Verbindllchreit  ium
und  unter-  Vorbehalt  einez  Srräf-  Ersetze  selner  Haft=  und  Untersuchunge-Zusatzes
  für  den  Fall,  daß  sich  kürch  Kesten,  zu  lermnatlicht#  Zwangsdie
  wellere-Untersuchung  eine  gräßere  Abeitshauestrafen..
Verschuldung  ergeben  sollte,  mit  olcr=  .  Adam'f  Dele#  e  von  Iaordeg
motlsch-#  Zuchthausstrafe  Uod  Nachs  u99e###  vier;  #  irechilichen:  Sinno  vner
beriger,  wenigstens  zwezmonotlicher  „ousgezeicheter  gewerbsmätiger,  Die-Verwabrung
  in  einem  Zwangs-Ar-  Kähle,  neben  dern  Ersatze  des  Schadens
beitshause  belegt,,  hinsichtlich  der  Un-  zund  Erschtüng  sämtlicher  Arrest-,  Azungstersuchungs=
  Kesten  aber  eine  Eokschei-  Und  Uvtrssuchungs-Kosten:  zu,  einjäh
dung  noch  ausgesetzt  worden.  #  urkggr  Suchthauskrafe.=  #  schperiger

in  Betracht,  daß  ste  wegen  Diebstabls
bereits  zum  driktenmale  Heln#th'  d-Kraoft
  worden  neem  der  Verbinkich=
        <pb n="444" />
        456

lechemenekkicher  Sinschlieund  #  cin

Zwangd-  Arbeltshausaʒ  -

MMatbckuOVZübehiså  Gossenzugen,
Oberamls  Muͤnsingen,  auf  die  vom#em
Oberamite-  Spalchingem  anbaͤngig  hewe-EIIIIIèêôI…I…I……II

richte  dasilbst  veassamltte  Untersachung,
wegen  klelnen  und.  einfächen,  dann  wesen
  foregesetztem,  mi  espemm  Genoffen
mictübten  zroßen  uUnd  auszezeschneten
Dlebstahss,  so  wie  wegel  Ceneubinats
urlid  Bagirens,  neben  bem  Erfatze  ves.
verursachtem  Schadens  unter  sölidarischer
Boerbindlichteir  in  Absicht  auf  den  zule#t
  verübten  Diebstähl  und  den  Aushruch
  ous  fesnem  Gefängnisse,  ouch  Erstattung
  seiner  Arrest-,  Azungs:=  und  1
der  fruͤheren,  so  wie  ömelicher  neuern
Unrersichungs=  Kosten,  zu.  acht  und
clnhatbinonaklicher  Festungs=  Arisstegfe.
  !sN-l

An  dem  selbem  Tage  ist  ferser:

#.  der  Pfarrer  Roch#  Paur,  von
Aichhalden,  Dekaotmte  Oberndors  wegen.
Verun#enung  und  Usterschlagung  von
Aemen-Unterstätzungs=  unb:  sonstigen
e  Gelbern,  k  ss  Führung  des  Eheund
  Sterb.:  Registers  zamtitiger  Aufführung,
  Verlszung  der  flnen  Veege=5Ke
  schuldigen  Achmug  und  grober

Injurlsen,  neben  der  Verbindllchkest  zum
Ersatze  des  verursachten  Schadens  und.
zu  Erstattung  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  von  seinen  Amte  cassset,
für  unfähig  zu-känftiger  Bekleldung
  einer  öo  fentlichen  Anmtes
erklärr  um  dberdieß  zu  fün  fmonate
licher  Festungestraße  mit  angemessener
Beschaͤftiaung  innerhelb-  „der  Festung
Lerurtheilt,  wegen  der  bel  Berschigung
seines  Schuldenwesens  sich  etwa,  ergebenden
  weiteren  Perscholdungen  aber
ein  Strafzusatz  vorbehalten  worden.

Am  20.  Juli  wurden  verurtheilt:


2e9  die  zu  Meuenbürg  in  Untersuchung
eekommene  Magdalene  Mezger,  von
Herrenderg,  wegen  großen  jedoch  exsetzten
  Diebstahl#,  so  wie  wegen  frechen

äugnens  und  ügens  vor  Gericht,  neben
der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung  lbrer
Haft=  und  Untersuchungs=  Kosten,  zu

vier  und  einhalbmonatlicher  Zuchtlausstrafe;


11.  Barbars  Eppker,  geb.  Jetter  von
Weilheim,  Oberamts  Balingen,  wegen
wlederholten  mehrfachen  Ehebruchs,  neben
„Erstattung  der  bälftigen  Untersuchungs-Kesten,
  zu  zwanzig#chiger  Zucht.
hausstrafe.
        <pb n="445" />
        Am  24.  Jull  ist  verurtheilt
worden:

172.  Der  im  Zwangs-Arbeitshause  zu  Rotkenburg
  befindliche  und  bes  dem-Oberamtsgerichte
  doselbst  in  Untersuchung  gekommene
  Johannes  Ruf,  von  Schwenningen,
  Oberamts  Tuttlingen,  wegen
wiederholten  Vagirens  und  Betielps,
neben  dem  Ersatze  sämtlicher  Azungsund
  Untersüchungs-Kosten,  zu  weiterer
sechsmonatlicher  Einsperrung  In  dem
benannten  Zwangs-Arbellshause;

„*J.  Bartholömsus  Saukter,  vom  Onstmettingen,
  Oberamts  Balingen,  wegen

ebermals  wlederholter  Fälschung,  Vagirens

  und  Bettelns,  neben  der  Verbindlichkeit

  zu  Erstattung  seiner  Haft=  undder

  Untersuchungs  =  Kosten,  zu  sechsmonatlicher-
  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
  wenlgstens  dreimonatlicher-Einsperrung
  in  eln  Zwangs  Arbeltshaus,

nach  deren  Erstehung  er  unter  besondereortspolizciliche

  Aufsicht  gestellt:  werdensolle
  ;

Drt.  Barbara  Schwenkell,  von  Hilbem.

Hberamts  Urach,  wegen  wiederholten:

Ebebruchs,  neben  der  Verbindlichkelt  zu
Erstattung  fämtlicher  Untersuchungs-Kesten,
  zu  zwanzlewöchiger.  Zuchthausstrafe.


Am  2?7.  Juli  wurde:

15.  auf  die  zu  Rottenburg  stattgehabte  Untersuchung:.



al  Maria  Agnes  Ma  yer,  von  Ebningen,

Oberamts  Urach,  wegen  wiederholten:
Wagirens  und  dabel  in  Genossenschaft
verübten  gewerbsmößigen  Stehlens,  in
Betracht  der  von  ibr  wegen  anderer
Eigenthums--Beeintraͤchtigungen  schen
bfters  erstandenen  peinlichen  Strafen,
zu  vierzehnmonarlicher  Zuchtbausstrafe
  mit  Willkomm,  und  zur
nachheriger  wenigstens  siebenmonatlicher
  Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeüshause,
  auch  neben  solibarlscher-Berbindlichkeit
  zum  Scharens,  Ersatze,
  zu  Erstattung  ihrer  Hoft-Azungsund
  zen  den  Untersuchungs-Kosten
verurtheilr;

b)  die  vermüge  Erkenntnisses-  vom  29.
Juni  d.  J.,  (Stoats=  und  Regierungs
  =  Blatt  H.  3760  bereitszu:
  neummonatlicher  Juchthausstrafeund
  wenigsteno  fünfmona#licher  Ein--sihliegung
  in  einem  Zwongs-Arbeitshause
  verurtheilte  Cotharina  Gubler,
von  Herrenberg,  wegen  der  gegen  sleweiter-
  erhobenen“  gewerbsmäßlg.  und
in  Genossenschaft  verübten  Diebstäble,
neben.  solidarischer.  Verblndlichkeit,  zum

ö-
        <pb n="446" />
        Schadens-Ersatze  und  Verfällung  n
die  weiter  auf  sie  verwendeten  Haft-Azungs,-Transport=
  und  #  der  Untersuchungs-Kosten,
  mit  einem  Strafzusatze
  von  dreimonatlicher  Zucht-1#3#



ho#sstrafe  belegt,  auch  eine  verhältnißmaͤßige
  Verlaͤngerung  ihrer  nachherigen
  Tiuschließung  in  eis  Zwangs-Arbeitshaus,
  bis  zur  Dauer  von  sechs
Monaten,  erkannt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  37.  Juli  wurde:
der  zu  Neuenbürg  in  Untersuchung  gekommene
  Johannes  Vogt,  von  Schutterwald
  Un  Großberzogthum  Baden,  wegen
mit  schweren  Mißhandlungen  verbundenen
nächsten  Rethzuche-Auentats,  und  dadurch
  bewirkter  Todtung  der  bochschwangeren

  Christine  Rebmann,  von  Ernst--mühl,

  sodann  wegen  Diebstabls  und
Veruntreuung,  neben  Bezahlung  sämtlicher

  Untersuchungs-Kosten  und  Erstarung
  des  durch  diese  Eigembums-Beeinträchtigung
  verursachten  Schadens,  zu
Awanzigjähriger  Zuchthausstrafe  verurtheklt,
  und  hat  der  Kia#gl.  Ministerial-Nath
  auf  den  demselben  hierüber  erstatteten
  Vortrag  kelinen  Grund  gefunden,
aNf  Milderong  dleser  Strafe  im  Wege
der  Gnade  einen  Antrag  zu  machen.

—  1.)  Civil-Senat.

Am  6.  Juli  wurde:

1.  In  der  Nichngkeitsklage  um  Appelletionssache
  von  dem  vormaligen  Oberamtsgerichte
  zu  Herb  zwischen  Sibille,
Cornelius  Schweizers.Wittwe,  von  Weltingen,
  cum  cur.,  Imploratin,  Preductin,
  Quernlantin,  Ant#in,  und  Hirsch
Jakob,  auch  Marx  Hirsch,  von  Muͤhringen,
  Imploranten,  Produtenten,  Querulaten,
  Aten,  Schuld-Forderungen  an
die  Coxnelius  Schweizer'sche  Verlasenschaft,
  jetzt  deren  Beweis  beteffend,  der

erstrichterliche  Bescheid  vom  5.  November
  1817  bestétigt,  und  Antin  in  die
Kosten  der  Appellations-Jasianz  verurtheilt.


Am  13.  Juli  ist:

##"  in  der  Appellationssache  ven  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Tübingen
zwischen  Jakob  Haug,  von  Lehenweiler,
Kläger,  Anten,  und  der  Wittwe  des
Jehannes  Haug,  von  Rübgarten,  cum
curatõre,  Beklagter,  A#n,  gegenseitige
Schuld  und  Zins-Forkerungen  betref-
        <pb n="447" />
        439

fend,  das  erstrichterlsche  Erkenntniß  unter
  Ausgleichung  der  Kosten  zweiter  In-Kanz
  abgeä#ndert;

3.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtögerichte
  zu  Täbingen  zwischen  dem
Unterfrster  Carl  Gauß,  von  Schwar=U#uberg.,
  Kläger,  Anten,  und  dem  Unterförster
  Johenn  Daniel  Kraus,  von
Schlaitdorf,  Beklagten,  Aten,  Reukaufs=Forderung
  betreffend,  die  eingewandte
Berufung  wegen  Frivolität  verworfen,
und  Ant  weben  Verfällung  in  sämtliche
Kosten  zweiter  Instanz  mit  elner  Fiscalstrafe
  von  fünf  Reichsthalern  belegt;

4.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Horb  zwischen  dem  Juden
Abraham  Petersburger,  von  Mühringen,
Inten,  Anten,  und  dem  Juden  Joseph
Dooid  Berlizheimer  von  da,  Iten,  Aten,
Waarenschuld-  Forderung,  nun  Wieder-Einsetzung
  in  den  vorigen  Srand  gegen
einen  Vergleich  betreffend,  die  einger
wandte  Berufung  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  verworfen
und  Ant  niche  nur  in  sämtliche  Kosten
zweiter  Instanz,  sonkern  auch  wegen
muthwllliger  Streitsucht,  #n  eine  Fiscalttrafe
  von  zehn  Reichsthalern  verurthellt
worden.

An  19.  Juli  wurder
5.  in  der  Atlonosache  von  dem  Oheramtsgerichte

  zu  Calw  zwischen  Ernst  Friedrich
Hblzlen,  Schrelner  von  Hirsan,  Inten,
Vorbeklagten,  Rachkläger,  Anten,  und.
der  Wittwe  des  Hofschreiners  Schweiklen,
  von  Stukttgart,  jetzt  deren  Evben,
Jaten  Vorkl.,  Nachbekl.,  Aten,  Re-Ktltution
  in  der  Vorklage  und  Gehalt
für  Administratien  in  der  Nachklage
betreffend,  die  gegen  ein  Erken  niniß  der
Kbnigl.  Juskiz-Retardaten  Commission
ergriffene  Berufung  wegen  Versäumung
der  Nothfrist  zu  Einveichung  der  Beschwerdeschrift,
  von  Amtes  wegen  unter
Berurtheilung  des  Auten  in  die  Kosten
dleser  Instanz  für  verlassen  erkaum;

6.  die  von  Johannes  Lehrer  zu  Peterzell

gegen  das  in  der  Gantsache  der  Barbara
  Rempp,  von  Welden,  unterm
10.  April  d.  J.  von  dem  Oberamtsgerichte
  zu  Sulz  ausgesprochene  becations=Urtheil
  eingewandte  Berufung  wegen.
unterlassener  Einreichung  der  Beschwerdenschrift
  in  der  gesetzlichen  Nothfrist
für  verlassen  erkannt,  und  Ant  zu  Bezahlung
  der  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.


Am  vo.  Jull  ist:

7.  die  Ationssache  von  dem  vormaligen

Oberamtsgerichte  Balingen  zwischen  Friedrich
  Carl  Rboler,  Apotheker  zu  Altensteig,
  und  Consorten,  Llauidanten,  Anten,
        <pb n="448" />
        und  dem  Pfarrer  M.  Jeremias  Wilhelm
  Märklin,  von  Winterlingen,  nun
zu  Thieringen,  Liquidaten,  Aten,  den
Beitritt  zu  einem  Nachlaß=  Vergleich
in  dem  Schuldenwesen  des  letztern  betreffend,
  mittelst  Ordination  erledigt
werden.
Am  :6.  Juli,  wurde:

.3.  in  der  Atienssache  von  dem  vormaligen
Oberamtsgerichte  Horb  zwischen  dem
Freiherrn  von  Münch  zu  Möhringen,
Vorkläger,  Nachbeklagten,  Anten,  und
dem  Juden  Moses  Ochs,  von  Norkstetten,
  nun  dessen  Erben,  Abraham  Ochs
daselbst,  Vorbeklagten,  Nachkläger,  Aten,
die  Condictio  causa  data,  causa  non
secuta  in  der  Vor=  und  Erfällung  eines
  Versprechens  in  der  Rachklage  betreffend,
  das  erstrichterliche  Erkenntniß
sowohl  in  der  Vor  als  Nachklage  reformirt
  und  zwar  in  der  Vorklage  zum
Theil  condemnaterisch,  in  der  Nachklage
aber  bedingt  abseluterisch  erkannt,  unter

Ausglelchung  der  Prezeß-Kosten  zwelter
Instanz;

9.  die  von  Johannes  Drehbee  zu  Hausen

am  Thann,  Beklagten,  in  seiner  Rechtssache
  wider  Fidel  Maher,  von  Neukirch,
Kláger,  Gältigkeit  des  Kaufs  einer
Wirthschaft  betreffend,  gegen  eln  Erkenn#ulß
  des  vormallgen  Oberamtsgerichts
Spaichingen  angebrachte  ichtigkeits-Klage,
  aks  nicht  begründet,  verworfen,
und  Querulant  in  sämtliche  Kosten  dieses
  Verfahrens  verurchellt.

An  demselben  Tage  ist  ferner:

10.  In  der  Ationssache  ven  dem  vermaligen

  Oberamtogerichte  Rottenburg  zwischen
  Jeseph  Bek  daselbst,  Kläger,  Anten,
  und  Joseph  Gugel  und  dessen  Ehefrau
  allda,  Beklagten,  Aten,  übermäßige
Verletzung  kei  der  elterlichen  Vermögens-Theilung
  betreffend,  das  erstrichterliche
Urtheil  bestätlg,  auch  Ant  in  die  Kosten
erster  und  zweiter  Jnstanz  verurtheilt
worden.

777.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.

1.)  Criminal  =  Senat.

Am  1.  Juli  wurde:

1.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Aalen  in
Untersuchung  gestandene  suspendirte  Stiftungspsteger,
  Stadtrath  Christian  Gottfried

  Roschmann  za  Aalen,  wegen
theils  durch  Cassen-Eingriff,  theils  durch
unordemliche  und  nachläßige  Rechnungsführung
  gesetzten  Cassenrests,  neben  dem
        <pb n="449" />
        Ersatze  des  Schadens  samt  Verzugszinsen
  vom  6.  Mal  6.  J.,  debgleichen
neben  Bezahlung  der  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten,
  von  selner  Seelle
als  Stiftungspfleger  antsetzt,  zu
Bekleidung  eines  bkfentlichen
Amtes  für  unféhig  erklärt,  und
zu  ein  und  einhalbjähriger  Juchtbhausstrafe
  in  Gotteozell  verurtheilr.
Am  4.  Juli  ist:

à.  der  Inquisst  Albrecht  Blank,  Schäser
  aus  den  Kreutkhdfen,  Oberamts
Wiblingen,  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Gmünd  in  Untersuchung  stand,
wegen  verübten  wiederholten  großen  und
ausgezeichneten,  jedoch  ersetzton  Diebstabls,
  neben  dem  Ersatze  der  Haft=  um
Umersuchungs-Kosten,  zu  einjähriger
Festungs-Arbeitsstrafe  verurtheilt  worden.

Am  8.  Juli  wurde:

5.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Oebringen  in  Untersuchung  gestandenen
Cbristerh  Breuninger,  von  Heinsheim
  im  Bedinschen,  wegen  zweiten,
ersetzten,  kleinen  Hausdiebstahls,  neben
dem  Ersatze  des  Schadens,  auch  Zahlung
  seiner  Haft=  und  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  viermonatliche  Zuchtbausstrafe
  in  Markgrbningen;

4,  gegen  den  bei  dem  Oberamtzgerichte
Crallsheim  in  Untersuchung  gestandenen

4

Georg  Monz,  von  Mazenbach,  dasigen
Oberamts,  wegen  ebebrecherischen  Cencubinats,
  neben  der  Bezahlung  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  fünfmonatlichr

  Festungsstrafe;

5.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerichte.

Aalen  in  Untersuchung  gestandene  Margaretha
  Friz,  von  Unterrombach,  gedachten
  Oberamts,  wegen  Ablängnens
lhrer  Schwangerschaft  nach  ihrem  zweiten
  jetzt  verjährten  Unzuchtvergehen,  sedann
  wegen  ihres  drlitten  fleischlichen
WVergehens  und  wegen  wirderholten  Vairens,
  neben  der  Erstattung  der  Hafstund
  Untersuchunge-Kosten,  eine  viermonatliche
  Zuchehemsstrafe,  als  Hofschèferin
  in  Gottes  zell,  ausgesprochen;

sodann  wurden  an  demselben

Tage:

6.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Oehringen

in  Untersuchung  gestandenen  Ingquisiten:
a)  Magdalena  Kneller,  MWittwe  aus
Criesbach,  Oberamts  Künzelsan,
wegen  Miturbeberschaft  und  DThell-Hmahme
  an  sechs  wirklich  und  gewerbmäßig
  verübten  Betrügereien,
vorzüglich  durch  Geisterbeschwbrung,
deren  sie  sich  wicderholt  schuldig  ge:
macht  hat,  wegen  dreier  ähnlichen
Betrugs-Attentate,  auch  wiederholten
Kartenschlagens,  ferwer  wegen  wieder-
        <pb n="450" />
        4½

holten  Conenbinats,  und  wegen  tbebrecherischen

  Beisammenschlafens  mit.

einem  noch  nicht  beigefangenen  In-GLulpaten,
  endlich  wegen  Vagirens,  zu
zweljähriger  Zuchthausstrafe  in
budwigsburg;

d)  Friedrich  Ludtmonn  aus  Dixpach,
Oberamts  Reckorsulm,  wegen  wiederbolten
  Cencul  inats,  wegen  Bagirens,
wegen  Miturheberschaft  und  Toheilnahme
  au  mehreren,  theils  ver  seiner
früheren  Bestrasung,  tbeils  erst
nachhin,  somit  wlederholten  und
gewerbmäßig  verübten  Betrügerelen,
vorzüglich  durch  Gelsterbeschwbrung,
auch  wegen  Fälschung  rr.,  zu  ein-Hhriger,
  seiner  unverkennbaren  Ankage
  zur  Lungenschwindsucht  engemessenerFestungsarbelt
  semerhalb  der
Festung;

c)  Katharina  Schaffert,  von  Scheppach,
  Oberamts  Weinsberg,  wegen
Miturheberschaft  an  zwei  wirklich  verübten
  und  zwel  attentirten  Betrügereien
  durch  Geisterkeschwbrung,  zu
fechsmonatlicher  Suchthausstrefein
  Ludwigsburg  verurtheilt,  und  wer
gen  des  Kosten  =  und  Schadens-Erfa#e#das
  M#tbige  yerfuͤgt.

Am  11.  Juli  ist:
7.  der  bel  dem  vormallgen  Criminalamite

Mergentheim  In  Untersachung  gestankene

Bernhard  Bär,  von  Halk,  gewesener
Prioat-Socribent  des  sufpendirteu  vortigen
  Postverwalters  Larcorn,  wegen  Unterschlagung
  von  Postgeldern,  und  wegen
an  feinem  gewesenen  Prinzlpol  verübter
Veruntreuungen,)  so  wie  wegen  Entwendung
  von  Portogeldern  für  ausgetragene
Bricfe,  neben  dem  Ersatze  des  Schadens,
  so  weit  er  ulcht  schon  geleistet  ist,
Bezahlung  der  eigenen  Haft=  und  #  der
bei  der  Untersuchung  gegen  ihn  und
Laccorn  ver  dem  Oberamte  Hall  und
dem  Criminalamte  Mergentheim  aufgelaufenen
  General=  und  Special-Inqulsttions-Kesten,
  zu  sechomonatlicher
Festungsstrafe  mit  angemessener  Beschäftigung
  verurtheilt  worden.
Am  15.  Julk  ist:

8.  gegen  Friederika  Ka  llen  berger,  vom

Kdnigsbronn,  Oberamts  Heldenhbeim,
welche  bei  den  Oberamtsgerichte  Aalen
in  Untersuchung  stand,  wegen  wiederholten
  Vagleens  und  Betrugs  durch  Kartenschlagen,
  desgleichen  wegen  Entfremdung
  eines  Accisepatents,  und  wegen
Lügen  vor  Gericht,  unter  Einrechnung.
des  von  ihr  zur  Schuld  gebrachten  zweiten
  Unzuchtvergehons,  neben  der  Bezahlung
  der  Haft=  und  Untersuchungs-Kosten,
  elne  viermonatliche  Suchthaus-
        <pb n="451" />
        445

strafe  in  Markgroͤningen  und  nachberlge
Stellung  derselben  unter  genaue  ortspeligelliche
  Aufsicht  erkannt  worden.

Deiger  dreimo  natlicher  Einsperrong
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus;

b)  Catharlna  Hauber,  von  Randenweiler,
  Oberamte  Croilsheim,  wegen
wiederholten,  in  Gesellschaft  verübten
Diebstohls,  wiederholter  Vagabundität,
Concubinats  und  Annahme  elnes  falschen
  Namens,  neben  Bezahlung  ihrer
Haft-  und  &amp;amp;  der  Untersuchungs-Kosten,
auch  dem  Ersatze  des  Schadens,  unter
solidarischer  Verbindlichkelt  mit  ihrer
Diebsgenoffin,  zu  achtmonatlicher
Zuchthausstrafe  in  Markgröningen  und
nachberiger  viermonatlicher  Einsperrung
  in  ein  Zwangs-  Arbeitobaus
berurtheilt  worden.

An  demselben  Tage  find:

9.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Oehringen
  in  Untersuchung  gestandene  Mar#in
Carle,  von  Meinhardsall,  wegen  begangenen
  Ehebruchs,  dessen  er  für  überwiesen
  angenommen  werden,  und  wegen
eines  Bestechungs  =  Versuchs  an  dem
Oberamtsgerichts  =  Verweser  Reuß  zu
Hehringen,  neben  Einziehung  der  bezahlten
  Absindungs  -Summe  von  50  fl.  zu
Gunsten  des  Armenfonds  der  Oberamtsgerichts-Stadt
  Oehringen,  und  neben
Verfällung  des  Inquisiten  in  die  Belahlung
  der  Haft=  und  :  der  Unterfuchungs-Kosten,
  zu  viermon  atlicher
Festungsstrafe:

#10.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen
  in  Verhaft  und  Untersuchung  besindlich
  gewesenen  Inquisiten:

a)  Benedikt  Baizser,  von  Forstweller,

Am  20o.  Juli  wurde:?

11-  in  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Hall
verhandelten  Untersuchungssache  getzen
Georg  Michael  Stelnbrenner,  ven
Wakershofen  und  Conserten  gegen:

a)  den  Schulcheitzen  Friedrich  Sauer,

von  Gellenkirchen,  Oberamts  Hall,

Oberamts  Ellwangen,  wegen  wlederpolten
  Concubinats  und  Vagabundltét,
und  wegen  nachgefolgter  Deilnahme
an  elnem  Diebstahl,  neben  Bezahlung
selner  Haft=  und  #  der  Untersuchungs-Kesten,
  zu  fünfmenatlicher  Zuchtbausstrase
  in  Gotteszell,  und  nachhewegen

  Ausstellung  eines  falschen  Vermogens-Zeugnisses,
  neben  Entsetzung
von  seinem  Amte  und  Einflehung  der
für  dieses  Zeugniß  empfangenen  :fl.
21  kr.  zu  Gunsten  des  Armenfonds
zu  Hall,  eine  vierwdchige  Festungsstrafe;
  dan  geren
        <pb n="452" />
        444

b)  den  Gemeinderath  Jobhann  Georg
Maier  daselbst,  und  eben  so  gegenc)
  den  Gemeinderath  und  Gemelndepfleger
  Michael  Wittmann  daselbst,
wegen  Mltausstellung  gedachten  falschen
  Zeugnisses,  je  neben  Entsetzung
von  ihren  Aemtern,  eine  zehntägige.
Grfängnißstrafe  ausgesprochen.
Am  20.  Jull  ist  ferner:
171.,  der  bei  dem.  Oberamtsgerichte  Schorndorf
  in  Umersuchung.  gestandene  Acciser-Frledrich
  Schongar,  von  Aichelberg,
benannten  Oberamts,  wegen  Cassenrests
und  wiederholter  unordentlicher  Rechnungsführung,
  neben.  Cntsetzung  von
seiner  Stelle  und  Unfähigkeits-Erkl#rungzur
  Wlederanstellung  in  einem  verrechnenden
  Amte,  zu  zwelmonatlicher-Zuchthausstrafe
  in  Gotteszell  verurtheilt
worden.
Am.  z2.  Juli  ist:
15.  der  süspendirte  Anwald  Michael  Frizzu
  Großdelnbach)  Oberamts-  Lorch,  nunzu
  Weiler-Rechberg,  Oberamts  Gmünd,
welcher  bel  dem  vormaligen.  Obcramtekorch
  in  Untersuchung  gestanden  hatte,
wegen  unbefugter  Einmischung  in  das.
Rechnungs  #esen  der  Gemeinde,  wegen
Verwendung  eingezogener  Gelder  auf
elne  eigenmächtige,  zum  Dheil  strafbare.
Weise,  wegen  unberechtigten  und  un-#mlichen.

  Verkaufs  von  Allmandtheilen,
  wegen  unterlassener  Abgabe  des-Erlbses
  hieraus  zur  Iffentlichen  Verrechnung,
  und  Verwendung  dieser  Einnahme
  zu  meistentheils  unerlaubten  Zwecken,
  wegen  willkährlicher  Verwendung.
einer  für  veräußerte  Gemeinderechte  elngegangenen
  Summe  und  Verspätung
der  Ablkeferung  derselben  am  die  Gemeinde
  =  Casse##  wegen  ekgenmchhtiiger
Fällung  dreier  Eichen  für  sich,  und  wegen
  Verwenkdung  des  hiefür  sich  selbst
gesetzwidrig  angesetzten  Preises  zu  unerlaubten
  Zwecken,  wegen  verschiedener-Verfehlungen
  bei  den  Holzabgaben  am
dritte  Persomn,  und  wegen  anderer  Amts-Unordnungen,
  von  seiner  Stelle  entlassen,
  zu  drelwöchiger  Gefängnißstrafe
  und  zum  Crsatze  der  Hälfte  der-Unt#rsuchungs-Kesten,
  so  wle  des  Schadens.,
  veruxtheilt  worden.  "
Am  :27.  Juli  wurde:

14.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gmuͤnd

in  Untersuchung  gestiandene  Christoph
Kndller,  von  Engelbrand,  Oberamts
Neuenbürg,  wegen  kleinen  und  einfachen,
aber  wiederholten  Diebstahls,  dessen  er
für  überwiesen  angenommen  worden,
dann  wegen  Vagirens,  Bettelns  und
verübter-  Holz-Excesse,  neben  dem  Schadens
  und  Kosten=  Ersatze  zu-einjäh,
        <pb n="453" />
        445

riger  Festungsarbeit  und  nachheriger  reus  und  Faͤlschung,  dann  wegen  mehsechsmonatlicher
  Einsperrung  in  ein  rerer  verübter  Diebstähle,  unter  denen
Zwangs-Arbeitshaus,  verurthellt.  ein  großer  und  ein  ausgezeichneter  begriffen

  ist,  so  wie  wegen  Funddiebstahls,

An  demselben  Tage  ist:  neben  dem  Ersatze  des  Schadens,  Be-15.

  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte  zahlung  seiner  Haft=  und  der  Untersu-Mergentheim

  in  Untersuchung  gestande-  chungs-Kosten,  elne  einjährige  Zuchtnen

  Franz  Joseph  Hirnsteln  aus  bausstrafe  in  Markgröningen  mit,  seiner

Igereoheim,  Oberamts  Mergentheim,  kränklichen  Lelbesbeschaffenheit  angemeswegen
  mehrjährigen  Concublnats,  Vagi-  sener,  Arbeit  ausgesprochen  worden.

:.)  Civil  =  Senat.

Am  5.  Jull  ist:  niß  des  Oberamtsgerichts  Crailshelm,
1.  die  von  Christoph  Schmid,  Bäcker  zu  das  gedachte  Erkenntniß  wegen  Unzu-Hessenthal,
  Kl.,  in  Sachen  gegen  den  ständigkeit  als  nichtig  aufgehoben,  unter

Haal=  und  Stadt-Pfleger  Bekh  zu  Hall,  Verurthellung  -edamaligen  Gerichts-Bekl.,
  Eneschädigung  aus  einer  Bürg-  Personals,  in  die  bledurch  den  Queruschafts-Verbindlichkeit
  betreffend,  ergrif-  lonten  verursachten  Kosten.

fene  Berufung  gegen  ein  Erkenntniß  des  Am  17.  Juli  ist:
Oberamtsgerichte  Hall,  wegen  verssumter  3.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwl-Notbfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwer-  schen  dem  vormallgen  Auditor,  nunmehdeschrift,

  für  verlassen  erklärt  worden,  rigen  Oberamtsgerichts-Aktuar  Medleus.
unter  Verurtheilung  des  Appellanten  In  in  Horb,  Klágern,  gegen  den  Herrn
die  Kosten  der  zwelten  Instanz-  Fürsten  Carl  zu  Hohenlohe-Bartenstein,
Am  12.  Juli  wurde:  Beklagten,  Besoldungs-Räckstands-Ana.

  auf  die  von  der  Gemeinde  Gunzach,  sprüche  des  verstorbenen  Vaters  des

Klägerin,  in  ihrer  Rechtssache  wider  Klägers  betreffend,  der  dem  Herrn  Be-Johann
  Christoph  Gütner  daselbst,  Be-  klagten  am  8.  December  1818  auferlegte

klagten,  ein  streitiges  Waldrecht  betref-  Beweis  für  verlassen  erklärt,  und  consend,
  erhobene  Nichtigkeits-Klage  und  demnaterisch  gegen  den  Herrn  Beklagten
eventuelle  Berufung  gegen  eln  Erkennt-  erkanm  werden,  unter  einstwelliger  Aus-4
        <pb n="454" />
        446

setzung  des  Erkenntnisses  uͤber  die  Pro-  laten,  Pachtgelds-  Ruͤckstand  betreffend,
zeß-Kosten  und  uͤber  die  Gerichts-  gegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamtsge-Spo

  rteln.  richto  Mergentheim,  wegen  versaͤumter
Am  26.  Jull  wurde:  Nothfrist  zu  Einreichung  des  Beschwerde-Libells

  für  verlassen  erklärt,  unter  Ber-4.

  der  von  dem  Advokaten  Frank  zu  Ellurtheilung
  der  Appellamin  in  die  Kosien

wangen  ergriffene  Rekurs  gegen  das  vom

dasigen  Oberamisgericht  wider  ihn  aus-  der  zweiten  Instanz;
gesprochene  Gant-Erkenntniß  wegen  Ver-  B.  die  Berufung  des  Jehannes  Unrath  zu
scumnisses  des  zu  Einreichung  der  Re-  Hohengehren,  Imploranten,  Apoellanten,

kursschrift  geselich  vorgeschriebenen  dret-  in  Sachen  wider  alt  Frledrich  Roos  von
bigtégigen  Termins  perwerfen,  und  da,  Imploraten,  Appellaten,  ein  abge-5.
  auf  den  von  Franz  Prinzing  zu  Sbhn-  schlagenes  Restitutions-  Gesuch  wegen
stetten  ergriffenen  Rekurs  das  wider  ihn  angeblich  neu  aufgefundener  Thatumunterm

  6.  März  d.  J.  ven  dem  Oberamts-  stände  betreffend,  hegen  ein  Erkenntniß
gerichte  Heidenheim  ausgesprochene  Gant·  des  Oberamtsgerichts  Scherndorf,  wegen
Erkenntniß  aufgehoben.  versäumter  Nothfrist  in  Einreichung  des

Beschwerde  ##bells  für  verlassen  erklärt,
unter  Verurtheilung  des  Appellanten  in
die  Kosten  der  zweiten  Instanz;

Am  29.  Juli  ist:

6.  auf  den  von  dem  sufpendirten  Orts-Schultheißen
  Philirp  Neustel  zu  Sulzbach
  om  Kecher,  Oberomts  Gaildorf,  9.  die  Berufung  des  Georg  Zern,  ven
ergriffenen  Nekurs,  das  am  #7.  Febr.  Hermersberg,  Beklagten,  Arrellanten,
d.  J.  von  dem  Oberamtsgerichte  Gail-  in  Sachen  wider  Philipp  Zorn  zu  Verderf

  ausgesrrochene  Gaut=  Erkenntniß  renberg,  Klöger,  Appeilaten,  Schuldforaufgehoben
  worden.  derung  betrefsend,  gegen  das  ven  Kdnigl.
Justiz-Retardaten-Commission  auf  einen

An  demselben  Tage  wurden  Dobgeschworenen  Eid  ausgesprochene  zweite
ferner:  Erkenntniß  wegen  verslumter  Nothfrist

7.  die  Berufung  der  Andreas  Stadel-  in  Einreichung  des  Beschwerde  Libells
mann'schen  Wittwe  zu  Bowlesen,  Bekl.,  für  verlassen  erklärt,  unter  Verurkheilung
Aprellantin,  in  Sachen  ulder  Andreas  des  Axpellanten  in  die  Kosten  der  zwei-Gehrig

  zu  Lffelstelzen,  Klägern,  Appel-  ten  Instanz;  endlich
        <pb n="455" />
        447
10.  die  Berufung  des  Hayum  Israel  zu
Oberdorf,  Liquidanten,  Appellanten,  wider
  die  Verweisung,  welche  das  Oberamtsgericht
  Ellwangen  in  der  Gantsache
des  Anton  Haͤfele,  von  Heisterhofen,  und

seines  Eheweibs  erbffnete,  als  gegem  elne
die  Rechtskraft  nicht  beschreitende  Bestimmung
  ergrifen,  von  Amtes  wegen
verworfen,  unter  Verurtheilung  des  Appellanten
  im  die  Kosten  dieser  Imstanz.

7F.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Erimnal-Senat.

Am  1.  Jull  ist:

1.  Der  bei  dem  Oberamtsgertchte  Tettmang
in  Untersuchung  gekommene  Posthalter
Prielmaler  zu  Friedrichshafen,  wegen
grober  und  fortgesetzter  Dienstnachlä#tigkeiten,
  neben  Verféllung  in  sämtliche-Kosten,
  von  selmer  Scelle  als  Posthalter
entlassen  wordem.

unter  Vorbehalt  einer  weitern  Bestrafung
  desselben,  falls  sich  der  ihm  zur
Last  fallende  Bezücht  eines  im  rechtlichen
  Sinne  zweiten  Incesis  verisiceiren
sollte,  zu  elner  fünfmonatlichen
Festungs-Arbeitsstrafe,  und  nachberiger
  Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ulm,  bis  zu  erprobter
Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
Dauer  vom  vier  Monaten;

b)  Kunigunde  Pfister,  von  Staig,
Oberamts  Wiblingen,  wegen  im  rechtlichen
  Sinne  zwelten  Concub  inats,  An-Am

  3z.  Juli  wurden  verurtheilt:

auf  die  ron  dem  Oberamtsgerlchte  Leutkirch
  geführte  Unptersuchung:
a)  Bernhard  Hiller,  von  Wain,  Oberamts

  Wiblingen,  wegen  sich  zum  zweltemnal
  zu  Schulden  gebrachten  Concubinals,
  wegen  Angabe  eines  falschen-Namens
  und  Heimathorts,  und  anderer
  Lügen  vor  Gericht,  so  wie  wegen
wiederholten  Vagirens,  neben  Verfaͤnung

  in  seine  Arrest-,  Azungs=  undin

  die  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten,

hgabe  eines  falschen  Namens  und  Heimatborts,
  und  weiterer  Lügen  ver
Gericht,  ferner  wegen  wilederholten
Vagleens  und  Bettelns,  und  fortgesetzten
  unzüchtigen  Lebens,  neben
Zuscheldung  ihrer  Arrest,  Azungsund
  der  andern  Hälfte  der  Untersuchungs
  =  Kosten,  vorbehältlich  elner
        <pb n="456" />
        weiteren  Strafe  auf  den  Fall,  daß  ein
mit  dem  Inqulsiten  Hiller  begangener
Incest,  dessen  sie  bezuͤchtigt  ist,  verlfleirt
  werden  sollte,  zu  einer  sechsmonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu
Ludwigsburg,  und  nachberiger  Einschließung
  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ulm,  auf  die  Dauer  von
zwel  Monaten;

5.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Ulm  geführten  Untersuchung,
Theresia  Rettenberger,  von  Staufen,
Kbnigl.  Baierlschen  Kandgerichts  Laulntgen,
  wegen  zweier  einfacher  und  kleiner,
auch  größtenthelle  ersetzter  Diebstähre,
wovon  jedech  der  eine  der  Summe  des
großen  Diebstahle  nahe  kommt,  und  welche
bei  derselben  den  dritten  Diebstahl  im
rechtlichen  Sinne  ausmachen,  neben  Verfällung
  in  den  Ersatz  des  Schadens,  soweit
  er  noch  nicht  geleistet  ist,  und  ihrer
Arrest  -,  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten,
  unter  Elnrechgung  elnes  Theils
des  erstandenen  Arrests,  noch  zu  einer
siebenmonatlichen  Zuchthausstrafe
zu  Ludwigsburg,  nebst  Abschied  und
nachheriger  Ausweisung  aus  dem  Kbnigreiche,
  mit  Androhung  empfindlicher  Ahndung
  auf  den  Wiederbetretungsfall.
Am  6.  Juli  ist:
4.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerlchte

48

Ebningen  in  Untersuchung  gekommenen
Conrad  Schmid,  von  Griesingen,  wegen
großen,  jedoch  über  die  Hälfte  ersetzten
und  durch  Aufsteigen  erschwerten  Geld--Diebstahls,
  ferner  wegen  eines  kleinen
elnfachen  Hausdiebstahls,  und  wegen
eines  entwendeten,  jedoch  aus  eigener
Reue  ersetzten  Laubthalers,  neben  Verfällung
  in  sämtliche  Untersuchungs-Kosten,
und  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-Ersasz,
  soweit  solcher  noch  nicht  geleistet
ist,  eine  fünf  und  einhalbmonate
liche  Festungs-Acbeitsstrafe,  mit  Rücksichtnahme
  auf  seine  kbrperliche  Beschaffenheit,

  erkannt  worden.

Am  lro.  Juli  wurden  verurtheilt:


die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in
Untersuchung  gekommene  Soybille  Ez-Iin,
  von  Ulm,  wegen  zum  zweitenmale
wlederholler  Angabe  eines  falschen  Ramens
  vor  Gericht  und  wiederholten  Vagirens,
  neben  der  Verbiwlichkeit  des
Ersatzes  sämtlicher  Kosten,  zu  elner
drelmonatlichen  Zuchtbausstrafe  zu
Markgrönngen  und  nachheriger  Einsperrung
  in  dem  Swangs-Arbelteshause
zu  Ulm  bls  zu  erprobter  Besserung,  jedoch
  wenigstens  auf  die  Dauer  von
vler  Monaten;
        <pb n="457" />
        6.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg
  in  Unrersuchung  gekommene  Joseph
Hirscher,  von  Dennenmoos,  wegen
Ueberschreitung  seiner  Dienst-Instruction
und  gefährlicher  Widersevlichkeit  gegen
einen  Forstdiener  und  damit  verbundener
Verwundung  desselben,  neben  der  Entlassung
  von  der  ihm  übertragenen  Flugschützen-Stelle,
  und  Verbimdlichkeit  zum
Ersatze  aller  Kosten,  zu  einer  fünfmonatlichen
  Festungs-Arbeltsstrafe,  mit
Räcksichtnahme  auf  selne  kbrperliche  Beschaffenhel#t.


Am  17.  Jull  wurde:

7.  Constantia  Dreher,  von  Bruͤel,  welche
bei  dem  Oberamtsgerichte  Wangen  in
Untersuchung  kam,  wegen  heimlicher
Beherbergung  von  Dieben  und  Beguͤnstigung

  mehrerer  Diebstaͤhle,  neben  Verurtheilung

  in  sämtliche  Kosten,  mit
sechsmonatlicher  Zuchehausstrafe  zu
Ludwigsburg  belegt;

6.  gegen  die  Veronika  Moll,  von  Hundersingen,
  Oberamts  Ehingen,  wegen
wiederhelten  Vaglrens  und  Bettelns,
neben  Verfällung  in  sämtliche  Kosten,
Einschließung  in  das  Zwangs-Arbeitsbaus
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
  wenigstens  aber  auf  fünf  Monate
  erkannt;

9.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

Gbppingen  in  Untersuchung  gekommenen
Schultheißen  Maler,  von  Schlath,
wegen  Fälschung  elner  öffemtlichen  Urkunde
  und  Verletzung  seiner  Amtspflicht,
neben  Entsetzung  von  seiner  Stelle  und
Unfähigkeits-Erklärung  zu  elnem  bffentlichen
  Amte,  eine  zweimonatllche  Festungsstrase
  mit  angemessener  Beschäftigung
  ausgesprochen.

Am  2o.  Juli  ist:

10.  gegen  Johann  Eberhard  Heß,  von

Kirchheim,  wegen  wiederholter  schwerer
Injurien  gegen  seinen  Vater  und  fortgesetzten
  afotlschen  Lobens,  neben  Zuscheidung
  sämtlicher  Kosten,  eine  viermonatliche
  Arbeitsstrafe  in  dem  Zwanss-Arbeitohause
  zu  Ulm  erkannt  worden.

Am  31.  Juli  wurden  verartbeilt:


V#i.  die  bei  dom  Oberamtsgerichte  Geppingen
  in  Untersuchung  gekommenen  Inquisiten

  Jung  Georg  Friedrich  Stähle
und  Michael  Herb,  von  Börtlingen,
wegen  thärlicher  und  gefährlicher,  aus
Nache  über  die  Anzeige  eines  Waldfrevels
  begangener  Mißhandlung  des  berrschaftlichen
  Streifers  Gottfried  Braun
daselbst,  jeder  unter  Verurtheilung  in
einen  angemessenen  Theil  der  Kosten,  zu
        <pb n="458" />
        450

vier  und  einhalbmonetlicher  Fe-  strafe  und  nachheriger  zwelmonatlistungs-
  Arbeitsstrafe;  cher  Einschließung  in  dem  Zwanes-Ar-12.
  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  beitshause  zu  Ulm;

bLeutkirch  geführte  Untersuchung  Crescentia
  Wahl,  von  Thannbelm,  wegen
zwelten  Diebstabls,  neben  der  Verbind=Uchkeit
  zum.  Schadens-Ersatze  und  Ver-  a)Barkara  Buk,  von  Hailtingen,  wegen
fällung  in  die  Untersuchungs-Kosten,  zu  Ebebruchs  und  fortgesetzten  unzüchtigen

14-  auf  dise  von  dem  Oberamtzgerlchte
Riedlingen  geführte  Untersuchung:

drel  und  elnh  albmonatlicher  Zacht-  Lebenswandels,  zu  viermonatlihausstrafe;
  cher  Zuchthausstrafe;

13.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirch-  b))  Jeseph  Frey,  von  Göfingen,  wegen
beim  in  Untersuchung  gekommene  Dhi-  Ehebruchs  und  elnfachen  Unjuchtslipp
  Hakb,  von  Bisstngen,  wegen  Be-  Vergehens,  zu  vierzehnobchiger
trugs,  so  wie  wegen  wiederhelten  Vogi-  Festungsskrafe;
rens  und  Bettelns,  neben  Zuscheidung  zugleich  wurde  jedem  dleser  belden  Insämtlicher
  Untersuchungo=  Kosten,  zu  quisiten  ein  angemessener  Theil  der  Unterzmeimonatlicher

  Festungs-Arbelts-  suchungs-Koflen  zugeschieden.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  6.  Juli  ist:  sten  Dekrets  vem  33.  Juni  d.  J.  im
1.  in  der  Untersuchungssache  Legen  Catbs-  Mege  der  Gnads  erlassen,  und  auf  elne
rine  Benz,  von.  Berg,  Oberamts  achtzehnjährlge  Zuchthausstrafe  zu
-  Tettnang,  erkannt  worden,  daß  dieselbe  Ludwigsburg  gemildert  haben.
wegen  des  von  ihr  begangenen  Kinds-  Am  2:-  Jull  ist:

mords,  m##en  Verurtheilung  in  sämt,  2.-  gegem  den  bei  dem.  Oberamtsgorlchteliche
  Arrest-,  Azungs-,  Umersuchungs-  Riedlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung

und  Vertheidigung  =  Kosten  mit  dem  gekommene  Johannes  Mozer,  von
Schwers  vom  Leben  zum  Tode  gebracht  Derendingen,  Oberomts  Tübingen,  wegen
werden  solle,  welche  Strafe  aber  Selne  mehrfacher  theils  qualifizirter,  theils

Kdnigliche.  Moajestät  vermbge  höch-  grotzer,  theilte  unter  erschwerenden  Um-
        <pb n="459" />
        ständen  und  in  Genossenschaft  verübter
Diebstähle,  wodurch  dessen  zweiter  Räckfall
  begruͤndet  ist,  sodann  wegen  Diebstahls
  -Bersuchs,  Funddiebstahls,  fortgesetzten
  unzüchilgen  Lebens,  auch  verübter
  Drohung,  unerlaubten  Gewehr=Beslees,
  entfernten  Wilderei-Versuchs,
und  endlich  wegen  wiederbolten  Baglrens,
neben  Verfällung  in  den  Ersatz  des
durch  seine  Dlebstähle  und  den  versuchten
  Ausbruch  aus  dem  Gefängniß  gestifteten
  Schadens,  so  wie  elnes  angemessenen
  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,
fünfj  éhrige  Festungs-Arbeirstrafe,
and  nachberiger  Recluston  bis  zu  erprobter
  Beserung,  wenigstens  aber  auf  ein
Jahr  ausgesprochen  worden.

Am  29.  Juli  wurden  verurtheilt:



3.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Waldses
in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Inquisiten:

a)  Heinrich  Bräuchle,  von  Oggelsbeu«

ren,  wegen  eines  nach  vorgaͤngiger
Verabredung  und  Verbindung  mit

454

zwel  Genossen  unter  beschwerenden
Umsstaͤnden  deruͤbten  Raubs,  wegen
wiederholter,  theils  großer,  theils  qualifizirter,
  theils  erschwerter,  thells  in
Genossenschaft  und  gewerbsmaͤßig  verübter
  zehn  Diebstähle  und  eines  Diebstohls=
  Versuchs,  unter  Anrechnung
eines  Theils  des  erstandenen  Arrests,
noch  zu  achtjähriger  Festungsstrafe;


b)  Viacens  Sauter,  von  Mutterswang,
weßen  eines  nach  vorgängiger  Verabredung
  um  Verbindung  mit  zwei  Genossen
  unter  erschwerenden  Umständen
verübten  Raubs,  sodann  wegen  zwar
erster  und  kleiner,  aber  theils  qualisizirter,
  tbeils  erschwerter,  in  Genossen-=schaft
  und  gewerbsmäßig  begangener
eilf  Diebstähle  und  zweler  Dlebstahls-Versuche,
  noch  zu  achtjährlger
  Festungsstrefe.

Zugleich  wurde  gegen  beide  Inquisuen
wegen  des  Schadens-Ersatzes,  so  wie
wegen  der  Arrest-,  Azungs-,  Vertheldigungs-
  und  Untersuchungs-Kosten  das
Angemessene  verfägt.
        <pb n="460" />
        454

2.)  Cloil-Senat.

Am  1.  Juls  wurde:

1.  in  der  Ations  sache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Leutkirch  zwischen  Franz  Anton
Braun,  Kronenwirih  in  Berkheim,
Bekl.,  Anten,  und  Franziska,  Blasius
Sanzen  Ebeweib,  von  Mietingen,  Kl.,
Atin,  die  Aufhebung  eines  Vertrags
betreffend,  das  Gesuch  des  Amen  um
Wleder-Einsetzung  in  den  vorlgen  Stand
gegen  das  desertorische  Erkenntni½k  vem
18.  Jan.  d.  I.,  unter  Verurhhellung
desselben  in  die  Kosten,  verworfen.

Am  F.  Juli  ist:
23.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Waldsee  zwischen  Joserd  Maler,

von  Ganszürnen,  Bekl.,  Anten,  und
dem  farrer  Grins,  Ramens  der  Pfarrei
  Rdihenbach,  Kl.,  Aten,  Kleinzchendrecht
  betreffend,  die  eingelegte  Berufung
wegen  versäumter  Mothfrist  der  Beschwerden=
  Einführung,  unter  Verurhheilung
  des  Anten  Un  die  Kesten,  für  verlassen
  erklärt  worden.

Am  8.  Juli  wurde:

5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Göppingen  zwischen  Anna  Maria,
Deter  Bäslers  Ehewelb  aus  Boll,  Ccum

curalore,  Bekl.,  Antin,  und  Cbristoph
Friedrich  Heim  daselbst,  Kl.,  Aten,
Emschädigungs-Ferderung  betreffend,  die
Berufung  wegen  innerer  Grundlosigkeit
von  Amtes  wegen  verworfen,  und  Antin
in  dle  Kosten  verurtkhellt.

Am  16.  Jul  ist:

4.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtstgerichte

  Waldsee  zwlschen  dem  vormaligen
  Bürgermeister  Hundt  daselbst,  Luten,
Anten,  und  einigen  andern  Gläubigern
des  in  Gant  gerathenen  Alois  Renz,
von  Heisterkirch,  Mit-Luten,  Aten,  Vorzug
  im  Gant  betreffend,  die  Berufung
wegen  versäumter  Notbfrist  zu  Einreichung
  des  Beschwerde-Libells,  unter  Verurtheilung
  des  Anten  in  die  Kosten
zwelter  Instanz,  für  verlassen  erklärt
worden.

Am  z1.  Juli  wurde:

5.  in  der  reassumirten  Rechtssache  erster

Instanz  zwischen  Anton  Angele,  von
Sinnerts,  Kl.,  Inten,  gegen  den  Herrn
Färsten  von  Metternich  .  Winneburg-Ochsenhausen,
  Bekl.,  Jaten,  Räckzahlung
  einer  Nicht-Schuld,  zur  Zeit  Wleder=
  Einsezung  in  den  vorlgen  Stand
        <pb n="461" />
        m  gegen  den  Ablauf  des  Bewels-Terins
belreffend,  umer  Vergleichung  #es  Kestenpunkts,
  die  gebetene  Wieder=  Ein
setzung  entheiltzund  beitere  Verhandleng
eingeleitet;  1

6.  in  der.  Melanssache  von  deitt  robtsbollgen
Oteranttsherichee  Ebingen  zwischen  Jakeb
  Dommer,  Bürger  und  Krämer  in
Rothenacker,  Kl.,  Anten,  und  Anna,
Ebcweib  des  Jrb.  Haberbosch,  von  Kirchbierlingen,
  cum  curatore,  Bekl.,  Atin,

eine  Waarenschuld,  nun  anderwärtige'

kläger'sche  Beweisführung  nach  der  Beklagten
  deferirtem  und  rirre
Eide  betreffend,  das  von  dem  vormaligen
  Provinzial.  Jusliz-Cellegium  zu  Ulm
in  erster  Instanz  gefaͤllte  Erkenntniß
unter  Vergleichung  der  Kosten  abgeändert.


Am  19.  Juli  wurde:

7.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamts-=gerichte
  Riedlingen  zwischen  Veit  Neuburger,
  von  Buchau,  Bekl.,  Anten,
und  Georg  Stelnhäuser,  von  Huggenlaubach,
  Kl.,  Aten,  eine  Abrechnungs-Schuld
  betreffend,  die  elngelegte  Berufung
  wegen  innerer  Grundloslgkeit,  unter
  Verurthellung  des  Anten  in  die  Kosten

  zweiter  Instanz,  verworfen

————2
Hurper

EÆEIEIIIIIIIM
EIIIILIE

penstonjrten  Klostexfrau,  Michaolia,  Wuͤl-.lerri#.,
  Ravenspueg.),  Kl.,  Amim,  Em

Schreingemeistor,„gult###iy  Kümmogttsbefen:,

  Bel##  Schuldfor  dernng
Petreffend  unter  Beorutthellung  der  Antin
  in  die  Kosten  zweiter  Justinz,  das
unterrichterliche  Erkenntniß  bestäiigt-9.

  in  der  Atlone  sache  ven  dem  Oberamtsgerichte

  Gbppingen  zwischen  Leonbard
  Schurr,  von  Eschenbach,  Kl.,  Anten,
  und  Anna  Maria  Schülin,  von
Heiningen,  cum  cur.  Bekl.,  Aun,
Prioat=  Genugthuung  betreffend,  wurde
das  Erkenntniß  des  NRichters  erster  Instanz,
  unter  Verwerfung  der  Nullitäten=Klage,
  bestärlgt,  und  Am  In  die  Kosten
verurtheilt.

Am  29.  Jull  ist:

10.  In  der  Alionssache  von  dem  Oberemtsgerichte

  Geißlingen  zwischen  Jakob
Roösch,  von  Oberbbbhringen,  Kl.,  Anten,
und  dem  Stad#tpfeger  Joseph  Fischer?
von  Gelßlingen,  Bekl.,  Aten,  die  eingewandte
  Berufung  wegen  verskumter
Nethfrist  der  Beschwerde-Einführung,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  dle

Fosten  für  verlasen  erklärt  worden;

5
        <pb n="462" />
        464
Endkich  wurde:  Justin  Hutter  füär  verlassen  erklärz,  den
minderjiährigen  Geschwißhern  resselben
gen  Oberamtsgerichte  Tetnang  zwischen  aber  die  Einrelchung  eines  Restitutlons-Jostin
  Hutter  und  dessen  minörennen  Gesuchs  hegen  die  verstumte  Rolfrist
Geschwistern  von  Amsiell,  Anten,  und  woch  nachgelassen.
der  Concurs-·  Masse  der  Eduard  Frlkers  Siuttgart  den  a  #.  August  1320.
schen  Eheleute,  A#in,  die  Berufung  des  Maucler.

I.  in  der  Atlonssache  von  dem  vermoll-
        <pb n="463" />
        455

Nro.  47.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

E
—

Montag  den  4.  September  187e.

I.  Unmittelbare  Königlkiche  Deerete.

Dienst.  Nachrichren.

S.  Kinigl.  Majestäc  hoben  ducch
bchste  Entschließung  vom  19.  v.  M.  die
erledigee  Zollschrelbersstelle  in  Ulm  dem
vormaligen  Landogtei-Kanzlisten  Seidel
daselbst  übertragen.

Serann  haben  Sücchstdleselben  vermüge
  Enzschließung  vom  2f0o.  v.  M.  die
Errichtung  einer  Instuenz-Post  in  Dischingen,
  Oberomts  Reresheim,  und  die
Uebertregung  dieser  Sielle  an  den  vorms-Ugen
  Posthalter  Beonlfat  Hansmann
allds  aneigst  genehmigt.

Ferner  haben  Höchstdlefelben  verm#-er
  Entschließung  vom  z#.  v.  M.  den  fran-Nlischen
  Sprach-Unterricht  am  obern  Gymnaslum
  in  Seuttgart  vorsorglich  vom  Privaklehrer
  Saloms  aus  Zweibrücken  und
elnen  Theil  des  erwellerten  mathematischen
Umterrichts  am  mittkern  Gymnastum  dem
Hauptmann  v.  Lndaner;

vermöge  Entschließung  vom  33.  v.  M.
dle  erledigte  kathollsche  Pfarpel  Reichenbach,
  Oberamt#  Geißlingen,  dem  Vikan
Moll,  von  Fischbach;
        <pb n="464" />
        vermge  Emschließung  vom  nämlichen
Tage  dle  erledigte  katbolische  Pfarrel  Justingen,
  Oberamts  Münslugen,  dem  Pfarrer
  Wirsching  in  Abtsgmünd  gnddigst
übertragen,  und

vermbge  Entschließung  vom  36.  v.  M.
den  beiden  Lehrern  an  der  hiesigen  Elementarschule,
  Schmidt  u.  Brandauer,
den  Präzeptors  -Titel  zu  verleihen  geuhbt.
  .  .

Untennss.v.M.wutd-demsudser
Pfarrei  Unteressendorf,  Landkapltels  Waldsee,
  ernannten  Pfarrer  Weiß,  von  Seebronn,
  die  Koͤnigl.  Bestätigung  ertheilt.

Am  naͤmlichen  Tage  wurde  der  Rittmel-456



ster  zwelter  Classe  Friedrich  v.  Spetb  des
ersten  Reiter-Regimems,  zum  Rlrtmeister
erster  Classe  bei  dem  dricten  Reiler-Regiment,
  und  der  Oberlsieutenant  v.  Kapf
des  zweiten  Reiter  Reglments,  zum  Nittmeister
  zwelter  Classe  bei  dem  ersten  Relter-Reglment;


lodann  unter  dem  29.  v.  M  der  Unterlleutenant
  v.  Hünersdorf  des  ersten
Relter-Regiments,  zum  Oberlleutenane
ernannt,  und

der  Oberlieutenant  v.  Herbort  vom
ersten  zum  zweiten,  se  wle  der  Unterlieute“,
nant  von  Rackulz  vom  dritten  zum  ersten
  Relter-Regimente  versetzt.

II.  Verfügzungen  der  Departementt-Des

  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

a)  Die  Ueberlassang  der  Dispensations=  Ertheilung  zum  Tanzen  bei  Mlttwoch-Hochzeiten  an  dle
Königl.  Obrrämter  berreffend.

Durch  die  Bekanntmachung  des  ehegerichtlichen
  Senats  des  Königl.  Ober-Tribunals
  vom  16.  April  1816  (Staatsund
  Reglerungs-Blatt  Nro.  z1.  S.  180)
Und  jzur  Bereinfachung  des  Geschaͤftsgangs
und  Erleichterung  der  Unterthanen  den  geweinschaftlichen
  Oberämtern  mehrere,  bis
dahin  dem  Ehegericht  ausschließlich  zugekommene

  Dispensationen  äberlassen  worden.


Da  bierunter  auch  die  Dispensation
von  der  Mittwochs-Copulatlon  aufgezählr,
die  Erlaubulß  zur  Tanzmusik  an  Mlitwochs-Hochzeiten
  hingegen  nur  um  deswlllen  nicht
ausgedrückt  worden  ist,  weil  diese  nicht  von
dem  Kdnigl.  Ehpegericht,  sondern  von  der
        <pb n="465" />
        457

betreh#enden  Rehlerunzs  #  Behkrde  ertheiler
zu  werden  pflegte,  so  baben  Se.  Kbnig-=liche
  Mejestät  vermböge  höchster  Entscliezung
  vom  r7.  d.  M.  zu  verordnen:
tßeruht,  daß  die  Erlaubniß  zum  Tanzen
bei  Mit#twochs  =  Hochzeiten,  den  K.  Ober-Aemtern
  unker  den  für  dle  ebengedachten
Ebhe-Dispensatlonsfälle  gegebenen  Bestimmungen
  überlassen  werden  solle,  wogegen

die  einer  erhbhten  Ta###  unterworfe#e
Dilpensatlon  zum  Tanzen  in  der  geschlos
senen  Zeit  (mie  Ausnahme  der  Christund
  Charwoche)  noch  ferner  wie  bisher
ausschlleßlich  von  den  Krels-Neglerungen
in  erthellen  ist,

Siuttgart  den  1.  August  1370.
.  Oete.

#  Die  Behandlung  der  Todten  bel  bes  Juden  betreffend.

Man  hat  in  Erfahrung  gebracht,  daß
die  Vorsichts-Maßregeln,  welche  durch-dos.
General-Rescript  vom  3.  Jull  1780  zu
Sicherstellung  des  Lebens  von  Scheintodtem
vorzeschrleben  sind,  de  Cirkular=  Erlaset
vom  29.  Okt.  99  ungeacheet.  an  mehreren
  Orten  des  Konigrelchs  von  den  jüdl,
schen  Glaubens-Genossen  noch  immer  »  nicht
beobachtet  werden.  «

DasichabeieiqesolcheAussshmedmch
keineGkündckechtfertiqenläßt-soflebt
man  sich  veranlaßt,  in  Gemaͤßheit  Konigl.
Befehls  vom  35.  d.  M.  die  genaue  Einbaltung
  jener  Verschriften  mit  dem  ausdräcklichen
  Anhange  einzuschärfen,  doß  denselben
  auch  die  jädischen  Glaubens-Genossen
  ebenso  wie  alle  andere  Stagts=  Angehoͤrige
  unterworfen  seyen.

Es  haben  daher  die  weltllchen  Oen-Vorsteher
  inebesondert  darauf  zu  seben  „

daß  auch  bei  den  jüdischen  Glaubens=  Gewessen
  jede  Person,  die  füc  gestorben  gehalten
  wird,  wenn  der  Lelb  niche  eher  ausvber
  auflaͤuft;  wenigstens  seche  Stusnden
  lang,  ohne  etwas  mit  ihr  vorzunetmen,
  auf  ihrem  kager  umer  stelßiger  Aufsche

  gelassen  werde,  die  Beerdlgung  derselben
  aber  oordentlicher  Weise  nicht  ebet
als  iweimal  vter  und  zwanzig
Stunden  nach  dem  Eintritr  des  scheint

boren  Stillstands  aller  Lebens-Thöätigkest

erfolge,  daß,  um  hlerüber  wachen  zu  können,
  die  Anzelge  von  jedem  Todesfalle
unverwellt  geschehe,  und  daß  eine  früherr
Beerdigung  nur  dann  ausnahmsweise  Statt
sinde,  wenn  nach  dem  Urthelle  eines  zur
Praxis  leg#imirten  Arztes  unverkennbare
Sputen  der  Verwesung  schon  früheri  an
einem  teichname  sich  zeigen,  endlich  daß
auch  noch  bei  der  Einlegung  des  Leichnams
        <pb n="466" />
        458.

in  den  Sarg,  in  Fällen  wo  nicht  vas
Aus-.  oder  Auflaufen  eder  der  äble  Gei
  di-  Ueberzeugung  von  dem  wirklichen
Tode  gewoͤkrt,  durch  aufmeitsame  Betastung

  des  enlseelcen  Kirpers  unter  den

AMippen  und  auf  dem  Bauche  sich  Gewißbeie
  darüber  verschafft  werde,  daß  an  denselben
  keine  Wärme  mehr  ju  verspüren
sey.  ·

Den  Khnigl.  Oberémtern  wird  zur  besendern
  Pflicht  gemacht,  auch  die  juͤdlschen

Glaubens:  Genossen  ähres  Befrke,  zu  pänkelicher
  Ersällung  dieser  auf  Geünden  der
Erfahrung  berubenden  und  deswegen  schon
durch  dle  Menschlichkeit  gebotenen  Bestimmungen
  antehigenfolls  durch  jedes  ihnen  zu
Gebot  stehende  Mlrtel  angjuholten,  Orts„
Vorsteber  aber,  die  sich  eine  unzeitige
Nachsicht  erlouben  würden,  zur  strengsten
Weramwortung  zu  ziehen.
Stuttgart  den  28.  August  1820.
v.  Otto.

 

Dienst-Erledisungen.

Durch  das  am  9.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Faber  ist  die  Pfarsc#
Gronan,  Dekanats  e  «

durchdcsamszp..ekfocgte  Ableben
  des  Pfarrers  Bbbel  die  Pforrei  Il-Tofen,
  Dekanats  Hall;

turch  das  am  14.  v.  M.  erfolgte  Ablehen
  des  katholischen  Kaplans  Longner
die  Kapkanel  Waldsee,  und

durch  das  Ableben  des  Pfarrers  vo#n
Kolb  dlie  Pfarrei  Gündelbach,  Dekanats
Knittlingen,  erlergt  worden.

Unterm  ag.  v.  M.  wurde  dem  Unter-Mutenam
  v.  Ungelter,  des  achten  Infanterie.

  Negimenid,  die  nachgesuchte  Entlassung
  aus  den  Militärdlepsten  mi=  dem

Charalter  elnes  Oberlieutenants  und  der

Erlaubniß  die  Aithet  ·  Unfform  in  tragen,
ertheilt.

Obristlleutenant  v.  Moͤgelin,  des  dritten
  Reiter-Regimentt,  ist  den  21.  v.  M.
zu  Eßlingen  mit  Tod  abgegangen.

Vermöge  Erischlieung  vom  19  v.  M.
baben  Se.  Künigl.  Majestät  dem
reformirten  Pfarrer  Euler  in  Wurmberg
dle  nachgesuchte  Dlenst:  Emlassung  zu  be,

wllligen  geruht.
        <pb n="467" />
        Nro.  48.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Montag  den  11.  September  1820.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Deerete,
Dienst-Nachrichten.

S.  Knigl.  Mejestät  haben  vermige
  hdchsten  Dekrets  vom  4.  September
dle  erledigte  Stelle  eines  Canzellisten  zweiter
  Classe  bei  dem  Kdnigl.  Gerichtshefe  in
Ulm  dem  vormaligen  Hof-Kameralamts=Verweser
  in  Freudenthal  Buob  zu  übertragen
  geruhbt.  6

Unterm  v.  d.  M.  wurde  dem  Unterlioutenant
  Schöbler,  der  Areillerie,  die  nachgesuchte
  Entlassung  aus  dem  Milltärdienste
bewilligt,  und  den  beiden  Oberliem#enants-.
Häkthel  vom  sechsten  und  v.  Rappold

##.m  siebeen  Infanterie-Regimen,  die.

Erlaubniß  erthellt,  ihre  Stellen  gegenseb
tig  zu  vertauschen.

.  An  demselben  Tage  wurde  dem  zur

katbollschen  Pfarrei  Wäschenbeuren,  Landkapitels
  Gmünd,  ernannten  bisherigen
Kaplan  Johann  Repemuk  Grieser,  von

Weilssenstein,  die  Könlgliche  Bestätigung

ortheilt.

Das  erledigte  Rektorat  der  latelnischen

Schulen  in  Rürtingen  wurde  am  2.  August
  d.  J.  dem  dorilgen  Diakonus  Plenk
abertragen.
        <pb n="468" />
        460

II.  Ver  fügungen  der  Departements

A.)  Des  Departements  des  Innern:

.  Des  Künigl.  evangellchen  Consistorium.

Schul-Conferenz-Direktoren  betressend.

Da  man  den  Stadepfarrer  Die#sch  zu  dieselbe  dem  Diakonus  Weizsäcker  da-Hehringen
  unter  Bezeugung  der  Zufrieden=  selbst  übertragen  hat,  se  wird  solches  anbeit
  mit  seinem  bisber  im  Halten  der  durch  bekannt  gemacht.

Schul-Conferenzen  bewiesenen  Dienstelfer
seinem  Wunsche  gemäß  von  der  Direktlon
der  Schullehrer-Conferenzen  entlassen,  und

Stuttgart  den  z9.  August  #820.
Wächrer.

B.)  Der  Ministerien  des  Innern  und  der  Restdenz-Polizei.

Bekanntmachunz  des  am  28.  Sept.  d.  J.  zu  Kannstadt  abzahaltenden  landwirtschastlichen

Festes.
Da  das  jährlich  in  Kannstadt  abzuhaltende
  landwirthschaftliche  Fest  auch  dieses
Jahr  wieder  am  23.  September  Statt  finden
  wird,  so  wird  solches  hiemit  unter  felgenden
  Anordnungen  bekannt  gemacht:

I.  Die  Viehhalter,  welche  sich  um  einen
Preis  bewerben  wollen,  müssen  ihr  Vieh
schon  am  z7.  Sept.  Nachmittags  dem
Schaugerscht  vorsähren,  und  durch  ortsobrigkeitliche
  Zeugnisse  darthun,  daß  sie
Juländer  sind,  und  daß  sie  das  zur
reisbewerbung  ausgestellte  Bieh  schon
Eln  Jahr  lang  besitzen.

.  Dle  bei  dem  landwirthschaftlichen  Fest

zu  vertheilenden  Preise  für  die  Viehzucht

sind  folgende:

fär  die  drei  besten  #jährigen
  Hengstt.  .

für  die  drei  besten  „jährigen
  Stuten

für  die  drei  besten  :jährigen
  Zuchtstiere

für  die  drei  zur  besten  Zucht
erkannten  Kühe  mit  dem
ersten  Kalke.

für  die  drei  besten  feinwolligen
  vierschaufeligen
Widder

Duc.  Duc.  Duc.

1%

10  5

8  4

4  „
        <pb n="469" />
        461

für  die  drei  besten  feinwol=  Duc.  Duc.  Dut.
ligen  vierschaufeligen
Munerschaere..  6  3  1
für  die  drei  besten  Ebre.  5  2  1
fär  die  drei  besten  Mutterschweie
  4  2  1
Jeder  Preisempfänger  erhält  zuglelch
eine  silberne  Medaille.

5.  Kein  Bewerber  kann  mehr  als  einen
Dreis  für  dleselbe  Viehgattung  erhalten.
Wenn  z.  B.  Jemanden  für  eine  Viehgattung
  der  erste  Preis  zuerkannt  worden
ist,  und  er  bringe  von  derselben  Viehgattung
  noch  ein  Stück,  für  welches  er
den  zweiten  Prels  verdienen  würde,  s0
erhsit  er  nur  den  Ersten  Preis,  und
der  Besitzer  des  nächstfolgenden  schbusten
Stücks  erhält  den  zweiten  Geld-Preis
nebst  der  Medeaille.
4.  Nach  der  Dreieauslbellung  für  die
besten  Viehgattungen  wird  ein  Pferderennen
  gehalten.

Die  Eigenthümer  der  Pferde,  welche
bei  dem  Wettrennen  einen  Preis  erhalten
  wollen,  müssen  schon  am  :.  Sept.
Nachmittags  auf  dem  Rathhause  zu
Kaunstadt  erscheinen,  und  sich  einschreiben
  lassen,  damit  sie  Nummern  erhalten,
nach  deren  Ordnung  sie  des  andern  Tags
um  Wettennen  aufgeferdert  werden.

Auch  muß  sich  jerer  Pferde-Eigenthämer,
  welcher  sich  um  den  Preis  im
Wettrennen  bewirbt,  durch  ein  ortsobrigkeitliches
  Zeugniß  ausweisen,  daß  er
ein  Inländer,  und  daß  sein  Pferd  im
Inlande  gezeugt  und  erzoten  worden  sey.

Es  bleibt  jedem  Pferde-Eigenthümer
überlassen,  ob  er  sein  Pferd  bei  dem.
Wettrennen  selbst  reiten  oder  ob  er  einen
andern  hiezu  aufstellen  will.

Der  erste  Preis  bei  dem  Wettrennen
besteht  in  zwdlf  Ducaten  nebst  einer
Mediaille.

Der  zweite  Preis  in  zehn  Ducaten
nebst  einer  MIdaille.  "

Der  dritte  Preis  in  Eimr  Medaille.

5.  In  diesem  Jahre  wird  kein  Schifferstechen

  gehalten  werden.

6.  Jeder  Preisbewerber,  der  nicht  am  Dage

des  landwirthschaftlichen  Festes  zu  der
"vorgeschriebenen  Zeit,  die  durch  das  An-Nehen
  einer  Glocke  wird  angedeutet  werden,
  an  selnem  Orte  erscheint,  wird  des
ipm  zugedachten  Preises  verluflig.

7.  Auf  die  beiden  rechts  und  links  von
dem  Kiniglichen  Paolllon  angebrachten
Tribunen  wird  Niemand  ehns  Einlaßkarte
  zugelassen.

#3.  Dliejenigen  Abtbellungen  des  Nauan#
lunerhalb  der  Rennbahn,  welche  zur  Be-
        <pb n="470" />
        462.

sichtlgung  des  darin  aufgestellten  Viehes
besilmmt  sind,  werden  durch  das  Ausstecken
  färbiger  Fähnlein  bezeichnet,  und
dürfen  nicht  von  den  Zuschauern  bei  dem
Feste  gebraucht  werden.

5  Die  Rennbahn  wird  dleßmal  nicht  viermal,
  sondern  nur  dreimal  umriiten.
20.  Der  Viehmarkt  wird  am  Tage  vordem
  Feste,  also  am  2y.,  der  Krémer-Markt
  aber  am  27.  und  23.  September
auf  dem  bieherigen  Lokalé  abgehalten.
11.  Es  wird  dafür  gesorgt  werden,  vaß.
die  Zuschauer  seolel  mbglich  bequeme
Hle  finden,  auch  werden  Fonst  rie  geeigneten
  Anstalten  getroffen  werden,  um
durch  Handhabung  der  Ordnung  alles

entfernt  zu  hakten,  was  eine  frohe  Feler
des  Tags,  wozu  alle  diejenigen.,  welche
Dheil  daran  zu  nehmen  Lust  baben,  elateladen
  werden,  und  die  Sufriedenheit
der  zahlreichen  Versammlung,  der  man
entgegen  zu  sehen  hat,  stdren  toͤnntt.

Stuttgart  den  9.  Sept.  1820.

Für  den  Minister  des  Innern:
Mauccer.  Opull.

 

Dienst-  Erledigung.
Den  4.  d.  M.  ist  der  penslonirte  Oberst
v.  Alberti  gestorben.
        <pb n="471" />
        Nro.  49
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

—

Montag  den  13.  September  1820.

—

–
n
**  „

1.  Unmittelbare  Königliche  Deecrste.

Dienst-Nachrichtern.

S.  ee  Königl.  Majestät  haben  unter
  dem  z:.  v.  M.  die  erledigte  Oberumbeldersft#elle

  in  den  belden  Kametalbezlrken
Ao#len  und  Kapfenburg  dem  gquiesckrenden

Ferstkassser  Haas,  von  Heldenheim,  und
durch  hüchste  Resolutlen  vom  31.  v.  M.

des  erledigte  Ober-Artiseamt  Siarelsiugen
nem  gewesenen  Ober-Aceiseamts-Verweser-Schad

  in  Altensteig  anaͤdigst  übertragen.

Sodann  haben  Höchstdleselben-  vermdge
  Enischistßung  vom  .  d.  M.
dle  erlerlgte  Pfarrel  Erbstetten,  Dekanats.

Marbach,  dem.  Pfarrer  Helsfferlch  uur
Schafhausen,  Dekanate  Bdblingen;

die  erledigie  Pfarrel  Vbringen,  Deksnats
  Ballugen,  dem  Vikat  Haug  zu
Dizingen,  Dekanats“  beonber:

dle  erledigte  Pfarrel  Thailsingen,  Dekanölt
  Herreuberg,  dem  Pfarrer  Zeller  kr
Erziugen,  Dekanats  Balingen;

vermdge  Entschließung  vom  8.  d.  M.
däd  eelerigte  Detanat  Heildenheim  ·  demt
Bhakonus  DNeu  Fms  n  o—  Mattgtbningebi,
gnaͤdigst  uͤbertragen;
        <pb n="472" />
        464

durch  höchstes  Dekret  vom  nämlichen
Tage  dlie  bei  dem  Criminat-Senat  des
Kdn#gl.  Gerichtshofs  zu  Eßlingen  erledigte
Raths=  Stelle  dem  Ober-Justiz=  Assessor
Dr.  Gmelin  zu  Täblugen  übertragen,  und

durch  höchstes  Dekret  vom  12.  d.  M.  den
Ober-Justlz-Assessor  v.  Breitschwert
in  Eßlingen  zu  dem  Criminal=  Senat  des
Khnigl.  Gerichtshofs  in  Kübingen  mit
Gehalts-Zulage  verseht.

Ferner  haben  Hbchstdieselben  unterm

  12.  v.  M.  den  Gouverneur  zu  Heilbronn,
  General,  Lleutenant  v.  Hayn,  unter
  Bezeugung  Allerbbchst  Ihres  Dankes
  für  die  von  ihm  geleisteten  Dienste,
Penslonire.

Die  Uebertragung  der  erledigten  Pesthaltersstelle
  zu  Friedrichshafen,  Oberames
Tettnang,  an  den  Bürge#melster  und  vormaligen
  Posthalter  Joseph  Prielmaler,
bat  durch  Kbnigl.  Emschließung  vom  ?.
7d.  M.  die  höchste  Bestétigung  erhalten.

U.  Verfügnngen  der  Departements

A.)  Des  Departements  des  Innern;

1.  Des  Khnigl.  evangelischen  Cooftstorlum.

Due  Aaschaffünz  der  Anl-  #ung  kaubstumme  Kinder  za  zuterrichten  von  J.  C.  Ale  hetreffend.

Sämtlichen  Verwaltern  von  Schulsonds,
  so  wie  den  Worstehern  der  Schullehrer
  Lesegesellschaften  wird  hiemil#t  aufsegeben,
  dle  „Auleltung  taudstumme  Kinder
  im  Schrelben,  esen,  Rechnen  und
„  Reden  zu  unterrichten,  und  ste  morallsch
utgut  und  bürgerlich  brauchbar  zu  bilden,
aven  J.  C.  Alle,  Lehrer  und  Vorsteher
der  Kinigl.  Würtembergischen  Taubstum-„men-ehranstalt

  in  Gmünd  16:0“  anzusbaffen,
  und  haben  die  Dekone  und  Schal-Conferenz-Direkteren
  für  die  Befolgung  dieses
  Befehls  zu  sorgen;  auch  werden  dle  tetzten
  sich  angelegen  seon  lassen,  die  Schullehre##
über  den  zweckmäßigen  Gebrauch  dieser  Anleitung
  zu  belehren.
Stuttgart  den  5.  Sept.  13  20.
Wchter.
        <pb n="473" />
        2.  Des  Kdnigl.  Studienraths.

Bekanmachung,  das  gesetzmäzige  Alter  derjenlgen,  welche  zum  Land=  Eramen  zugelassen  und  in
das  niedere  Seminar  ausgenommen  werden  wellen,  betreffsend.

Man  har  olelfalilg,  besonders  aus  Anlaß
  des  beurigen  Land--  Erxamens,  wahrnehmen
  müssen,  daß  die  bestehende  Verordnung
  (Staats=  und  Reglerungsblatt  o.
Jahr  1815.  Nro.  z1.  S.  161)  in  Ansehung
  des  Alters  derjenigen,  welche  zu
dem  Land-Eramen  zugelassen  und  in  das
niedere  Semlnar  aufgenommen  werden
wollen,  so  wie  in  Ansehung  des  dreimallgen
  Erscheinens  bel  dem  Land=  Eramen,
bel  den  Gesuchen  um  Zulaffung  zu  dlesem
und  um  Aufnahme  in  jenes  Häusig  ganz
nicht  beachtet  wird,  und  nicht  nur  manche
Eltern,  sondern  auch  Geistliche  und  Lebker
  in  der  Meinung  stehen,  und  letztere
die  Eltern  in  der  Meinung  bestaͤtigen,  als
wären  diese  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht
mehr  hähiig.

Da  nun  diese  Meinung  ganz  krrig,  und
die  Beobachtung  der  gedachten  Verordnung
zumal  bel  dem  großen  Zudrang  fa  oleler
junger  Leute  zum  geistlichen  Stande  durchaus
  nothwendig  ist;  so  wird  dleselbe  hiemit
  nach  ihrem  ganzen  Inhalt  in  Erinnerung
  gebracht,  und  demnach  aufs  neue

festgeseszt:

1.)  Jeder,  der  in  die  neue  Promotion,
welche  jedesmal  im  Spätjahr  fär  das
niedere  Seminar  gebilder  wird,  aufge:
nommen  werden  will,  muß  in  der  Regel
  dreimal  in  drei  euf  einander  folgenden
  Jahren  bei  dem  Land-Eramen  erschienen
  seyon.  Er  muß

2.)  das  erstemal  (als  Petens)  em  18.
Okrober  des  betreffenden  Jahrs  im  Eaufe
des  23.  oder  noch  in  der  ersten  Hälfte
des  13.  mebens-Jahrs,  —  mlihin  in
dem  Jahre,  in  welchem  er  aufgenommen
  werden  will,  (als  Euspeetans
II4“  viee)  im  Laufe  des  14.  oder  noch
in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrs  steben.
Wer  daher  nach  dem  Land--Eramen  in

dem  durch  das  Gesetz  bestimmten  Alter
nicht  in  das  Seminar  aufgenommen  worden
  ist,  kann  im  nächsten  Jahre,  wenn  er
das  gesetzliche  Alter  bereits  überschritten
hat,  nicht  mehr  aufs  neue  beim  Land=Eramen
  zugelassen,  und  in  die  Promotion,
welche  aus  den  Schülern  des  3.  Jahrs
(Krspectantes  II“  vice.)  gebildet  wlrd,
aufgenommen  werden.  Es  wird  hbiemit
erklirt,  daß  alle  Gsuche,  wesche  eine
        <pb n="474" />
        Ausnahme  von  diesen  gesetzlichen  Bestimmungen
  verlangen,  ohne  besonders  erhebliche
  und  amtlich  bescheinigte  Umstaͤnde
kuͤnftig  unberuͤcksichtigt  bleiben  werden.
Man  gibt  den  Geistlichen,  wie  ouch  den
Vorständen  und  Lehrern  der  Gomnasisen
und  latelnischen  Schulen  auf-,  hlerüber
die  Schüler  und  deren  Eltern  zu  verstän-*



466

digen,  und  unstakthafte  Gesuche,  mit  welchen
  der  Kdnigl.  Studiemath  in  neuerer
Zeit  auf  eine  höchst  lästige  Welse  in  Menge

bebelligt  wird,  nicht  zu  veranlassen  und  zu

befbrdern,  sondern  vielmehr  durch  Erinnerung
  an  das  Gesetz  zu  verhindern.
Stuttgart  den  11.  Sept.  1820.
Süskind.

—B.)  Der  Ministerien  des  Innern  und  der  Residenz-Polizei.

Bekanntmachung  wegen  Bestimmung  von  Prämlen,  als  Relse  Kosten  Entschädigung,  für  diejenige
Pe##is-Bewerber  bei  dem  landwirehschafelichen  Feste,  welche  aus  entfsrmeiren  Gezenden  des  Koͤnigreichs
  anwesend  find.

Um  den  Landwirthen  in  entfernteren
Gegenden  des  Königreichs  dle  Theilnahme
an  dem  dlesjährigen  landwirthschaftlichen
Feste  in  Kannstadt  zu  erleichtern;  und  um
die  Zahl  der  Preis  Bewerber  moͤglichst
zu  vermehren,  sind  zur  Verthellung  unter
diejenige  Preis-Bewerber,  melche  aus
entfernteren  Gegenden  des  Kdnigreichs  anweseud
  sind,  acht  Prämien,  als  Reise-Kosten=
  Entschödigung  (sogenannte  Weitprelse)
  unter  nachstehenden  Bestimmungen
ausgesetzt  worden:

1)  Eine  Prämie  kann  nur  derjenige
Preis=  Bewerber  erhalten,  dessen  Wohnor!,
  wenn  er  sich  mit  Pferden  um  den

Preis  bewiröt,  wenigstens  fünfzeyen,  und
wenn  er  mit  Stieren,  Kühen  oder  Schaafen
  denselben  erlangen  will,  wenigstens  acht
Stunden  von  Kannstadt  emfernt  ist,  und
dessen  Pferd  oder  Vieh  zuglelch  von  dem
Schau-Gericht  als  zur  Preis-Bewerbung
geeignet,  anerkannt  worden  ist.

:)  Den  Vorzug  unter  den  für  die  ausgesetzten
  Prämiecn  beféhigten  Preis  =  Bewerbern
  bestimmt  die  grßere  Entfernung
der  Wohnorte.  Die  Entsernung  selbst  wird
nach  den  festgesetzten  Post=  Stonden  berechnet.


5)  Ein  Preis=  Bewerber,  dem  bei  dem
Fest  ein  Preis  von  5  oder  mehr  Dukaten
        <pb n="475" />
        zu  Theil  wird,  kann  keine  Prämie  erhalten,
  es  wäre  denn,  daß  außer  ihm  kein
anderer  zur  Prämie  befählgter  Pferde=  oder
Wieh-Eigenthümer  mehr  vorhanden  märe.

4)  Die  Prämien  betragen  bei  den  Pferden,
  sie  mögen  nun  zur  Preis  -Bewerbung
  Lei  dem  Wettrennen  oder  zu  der
rücksichtlich  ihrer  Schönheit  geeignet  seyn:

iste  PRrämie  4  Dukaten
ate  —  3  —
Ste  —  2  —
Ate  —  1.  —

16

Fuͤr  Stlere,  Kuͤbe  und  Schaafe  ꝛ

1ste  Praͤmle  4  Dukaten
2te  —  5  —
öte  —  2  —
###ue  —  1  —

Vorstehende  Bestimmungen  werden  als
Nachtrag  zu  der  Bekanntmachung  vom  9,
d.  M.  das  landwirthschaftlich  Fest  in
Kannstadt  am  33.  d.  M.  betreffend,  zur

Pffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  15.  Sept.  1820.
Für  den  Minlster  des  Innern:

Maurcler.  Phull.

C.)  Koͤnigl.  Organisations-  Vollziehungs-Commission.

Bekanntmachung,  die  Ausdehnung  der  tranfitorlschen  Vererdnung  vom  #6.  April  1819  auf  die  Ciykl-Gerichts
  =  Stelle  der  Königl.  Residenz  =  Stadt  Stutrgart  betreffend.

Unter  Bezlehung  auf  die  Bekanntmeachung
  vom  19.  August  d.  J.  (Staatsund
  Regierungs-Blatt  S.  420)  in  Betreff
  des  Termins  für  den  Elntritt  des
durch  das  vierte  Edikt  vom  31.  Dezember
1618  angeordneten  gerichtlichen  Verfahrens
bei  den  Gerichts-Behbrden  der  Knigl.
Residenz.  Stadt  Stuttgart,  wird  hiermit
nachtráglich  zur  allgemelnen  Kenmtniß  gebracht,
  daß  nunmehr  ouch  die  Bestimmungen

  und  Vorschriften  der  transiterlschen
  Verordnung  vom  36.  April  1519
(Staats=  und  Reglerungs-Blatt  S.  201  ff.)

-auf  die  am  1.  September  d.  J.,  bel  dem
blesigen  Stadt=  Gerichte  bereits  auhängig

gewesenen  Prozesse  angewendet  werden  sollen,
  und  deshalb  der  1.  November  186
als  Normal=  Tag  fesigesetzt  seo.
Stuttgart  den  15.  Sept.  1320.
Maucler,.
        <pb n="476" />
        468

Dienst-Erledigung.

Durch  böchstes  Dekrei  vom  ro.  d.  M.  Dle  Bewerber  um  die  Fierdurch  in  Er-M
  der  Ober-Jostiz-Canzellist  Katz  zu  ledigung  gekemmene  Sielle  haben  sich  von
Tübingen  auf  sein  Ansuchen  Kränklich=  peute  an  innerbalb  olerzehn  Tagen  belkeits
  halber  mit  Yenston  in  den  Rubestand  dem  Kinigl.  Gerichtshose  In  Tübingen  zu
versetz.  melden.
        <pb n="477" />
        469

Nro.  504

Königlich-Württembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Montag  ven  25.  September  1820.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.

S.  n  Khnigl.  Majestät  baben  unterm
  r7.  d.  M.  dem  Oberststallmelster,

General-Major  von  Münchingen,  die

Erlaubusß  ertheilt,  den  ihm  von  des

Großberzogs  ven  Hessen-Darmstadt  Kiniglicher
  Hobeit  verliehenen  Militr-Verdienst=
  Orden  zweiter  Classe  zu  tragen.

Dienst-Nachrichten.

Seine  Khnigl.  Majestdt  haben  vermöge
  boöchsten  Derreis  vom  16.  d.  M.
den  Oberamtsgerichts=  Verweser  Reuß
zu  Oehringen  als  solchen  auf  das  erledigte
Oberamtsgericht  in  Herrenberg  zu  versetzen,
und  zugleich  dem  bieherigen  Kanzlei-Direktor
  Heyd  in  Ellwangen  die  Stelle
eines  Oberamtsgerichts  =  Verwesers  in
Oehringen  zu  übertragen,  anch  dem  Lettern
  den  Titel  und  die  Rechte  eines  Ober-Justi)-Assessors
  zu  verlethen  geruht.

Seodann  haben  H#chsidieselben  ver:
moge  Entschließung  vom  18.  d.  M.
die  erledigte  kathollsche  Pfarrel  Oggelshausen,
  Oberamts  Rledlingen,  dem  Kaplan
Seyfriz  in  Rusplingen,  Oberamts
Spalchingen,  und

dle  erledigte  katholische  Pfarrel  Thannhausen,
  Oberamts  Ellwangen,  dem  Prefessor
  am  Gymnastum  zu  Rottweil  und  Ka-“
plan  Weinschenk  gu#digst  verlicben.

Unterm  19.  d.  M.  wurde  dem  zur  ka-
        <pb n="478" />
        470

thollschen  Pfarrel  Mjttelbuch,  Landkapitels
Biberach,  ernannten  Pfarren  Härle  in.
Rottum,  undem

  nämlichen  Tage  dem  zur  katholischem

Stadtpfarrei  Hayingen,  kandkopfstels  Zwlefalten,
  ernannten  Kaplan  Fidel  Preis,
von  Engelwies,  die  Khnigl.  Bestätigung
erthellt.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern

des  Ministerium  des  Innern.
a)Den  Fourage-Vergütungs-Preis  für  die  Gensd'urmerie  betreffend.

Dem  sämtlichen.  Oberamtspflegen  wlrd

blemit  erdffnet,  das  der  Vergütungepreis

für  die  in  den  Monaten  Juli,  August.
und  September  an  die  Gensd'armerie  abgegek#ene

  Fourage  auf  20  kr.  für  die  Rallo
festgesetzt  worden  ist.
Stuttgart  den  15.  Sept.-  1820.
·  o.Ot«.

b)  Privileglum  gezen  den  Nachdruck  des  neuen  deutsch-latesnischen  Lericons  vom  F.  C.  Kraft.

Da  Seine  Königl.  Majestát  dem.
Buch=  und  Kunsthändler  Ernst  Klein
in  Lelpzig,  vermhge  bochster  Entschließungnom
  4.  Juni  d.  J.,  ein  Privlleglum  gehen
  den  Nachdruck  für  das  in  selnem  Verlag.
  erscheinende  „Neue  deutsch-lateinlsche-Vricen
  von  F.  C.  Kraft“  auf  sechs  Jahreverliehen

  haben,  so  wird  dieses  mit  Himwelsung
  auf  die  Verordnung  vom  25.  Febr.
13.,5,  Prlollegien  gegen  den  Bücher-Rachdruck
  betreffend,  zur  allgemelnen  Kenmmniß,
gebracht.
Svtuttgart  dem  18.  Sept.  1820.
v.  Otte.

Dienst-Erledigungen.

Durch.  das  am.  do.  d.  M.  erfolgte  Ab-##len
  des  Pfarrers  Doerist  die  katholische
  Piar  ei  Stetten,  Dekanatamts.  Rotweil,
  erledigt  worden.

Unterm  14.  d.  M.  wurde  der  katbolische
Dfarrer  Kistler  zu  Stafflangen,  Landkopitels

  Waldsee,  mit  Pension  in  Ruhen
stand  gesetzt.

Den  19.  d.  M.  ist  der  Ober-Reolfor-Fbrster
  bei  der  Königl.  Ober-Rechnungs-Kammer
  gesterben.
        <pb n="479" />
        471

Nro.  51.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs—  Blatt.

—

Donnerstag  den  28.  September  1820.

2  !—

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst  =  Nachrichten.

S.  Khnigl.  Mazestät  haben  vermöge
  böchster  Dekrete  vom  z7.  d.  M.
önädigst  geruht:

Dem  Staats-Sekreir  und  Hof-Domänen-Kammer-Präsidenten
  v.  Vellnagel
  das  Groß-Kreuz  des  Kbnigl.  Ordens
der  Württembergischen  Krone,  und

dem  Direkter  des  Forstraths,  v.  Seutter,
  das  Ritter-Kreuz  dieses  Ordens  zu
verleihen.

Sedann  haben  Seine  Königl.  Majestät
  unter  gleichem  Datum:

Dem  Direktor  der  Justiz=  Sektion  des
Krlegs-Departements  v.  Kapff,  und

dem  Direktor  des  Kreis-Gerlchtshofes
zu  Ulm,  v.  Pfleer,  Titel  und  Rang
eines  Staats-Jaths  ertheilt;  auch

den  Staaots-Rath,  Vize-Ministerial=Direktor

  im  Ministerium  der  auewärtigen
Angelegenheiten,  v.  Feuerbach,  zum

Ministerial-Direkter,  und

den  bisherigen  Vize-Direkter  des  Crs.
minal  =  Senats  des  Ober  -Tribunass,
v.  Majer,  jum  Direktor  dieses  Senats
ernannt.

Vermge  Entschließung  vom  a#1#.  d.  M.
baben  Seine  Kbnigl.  Majestät  das
        <pb n="480" />
        erledigte  Diokonat  Wildbad  dem  PÖfarrer
Seybokr  zu  Bürg,  Dekonats  Reuen-.
stadt;

vermbge  Entschlleßung  vom  3#.  ö.  M.
der  Stelle  eines  Obrshelsers  im  Eplingen
die  Benennung  einer  zwelten  Stadtpfarrel
belzulegen,  das  erlebigte  zweite  Diakonat
in  Eßlingen  dem  dermaligen  dritten  Diakonus
  daselbst,  M.  Klemm,  umer  Beibehaltung
  der  Garnisons  Predlgers-Seelle,
zu  verleihen.,  und  die  blerdurch  in  Erledigung
  gekommene  unterste  Diakonatstelle
dem  Vicar  M.  Dahm  in  Eßlingen;

die  erledigte  Pfarrel  Kuppingen,  Dekanats
  Herrenberg,  dem  Pfarrer  Kind  in
Hirsau,  Dekanats  Calw,  und

ve#rmöge  Reselution  vom  33.  d.  M.  die

472

bel  der  Finanz-Kammer  in  Ulm  erledigte
Renovaliond-Rer'sors-Stelle  dem  gewesenen
  Theaker-Castier  und  Here#mte=  Verwalter
  Psizenmaier  gnädigst  zu  übertragen
  geruhr.

Den  236.  d.  M.  wurden  befkrdert  bei
der  Artillerle:  Hauptmann  erster  Classe
v.  Wikede  zum  Major;

die  Oberlieutenants  Dbtschmann  und
v.  Binder  zu  Hauptleuten  zweiter  Classe,
und

dle  Feuerwerker  Link  und  Schunter
zu  Umerlleutenant##

belm  General-Quartiermelster=  Stab
Oberlientenant  v.  Bloß  zum  Hauptmann
zweiter  Classe,  und  Unterlleutenant  Graf
v.  d.  Lippe  zum  Oberlieutenant.

I1  Verfüsuugen  de  Departemente.
Des  Depertements  des  Inneror
Des  Königl.  evangelischen  Confistorlum.
Schul-Conferenz-Dfrektoren  betresfend.

Da  durch  die  Befsrverung  des  Diakonus
  M.  Erbardt  zu  Rosenfeld,  Balinger
Dekanats,  die  Schul-Conferenz-Direktors-Stelle
  in  dleser  Dibcese  erledigt  wordem

ist,  so  hat  man  solche  dem  Dfarrer  M.
Werner  in  Bickelsberg  übertragen.
Sturtgart  den  19.  Sept.  1626.
Wächter.

Dienst  =  Erlebigung.

Durch  das  am  15.  dieses  Monats  orfolate
  Ableben  des  Pfarrers  Jan  ist  die

Pfarrel  Linsenhofen,  Detanats  Reuffen
erledigt  worden.
        <pb n="481" />
        473
Nro.  52.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats.  und  Regierungs·  Blatt.

Samstag  den  50.  Setrember  5.

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Keine.
I.  Verfügungen  der  Departementsé.

Des  Justiz  Derartements-Die

  in  dem  Monat  August  „6  20  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreichs  zalsrhrohem  enenntaite
betreffend.

In  dem  verflossenen  Monat  August  sind  von  fämtlichen  Gerichtshbfen  des  Kinlgreichs
  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Staats=  und
Reglerungs  -Blatt  ausgenommen  werden,  wodurch  eine  längere  #  als  dreimenatliche
Freihelts=  Strafe  erkannt  wird.

IC.

A)  Oberteibunal.

7.  Criminal  =  Senat.  rnt
Den  12.  August  württ:  *  berg,  dad  *:  Berügs  und  Külhuns
1.  In  der  Rekmssachr  des  Johann  Michael  gesen  ihn  von  den  Geiichtspofe  zu  Tä-Psux,
  von  Neusten,  Oberamte  Herten-  bngen  unter  dom  3.  Juli  gefällee  (in
        <pb n="482" />
        47  4

dos  Staats=  und  Reglerungs  =  Blatt
Nro.  46.  S.  434  eingerücktle)  Straf-Erkennt#nist
  lediglich  bestätlgt,  und  Rekurrent
  in  dle  Kosten  dek  zweiten.  Instanz
vermtbellt.  *“

Den  r  August  wurde:

#  .  In  der  Rekurssache  de  Maur#  Jakob

Schmid,  von  Leonbekg,  das  wegen  fortgesetzter
  Widersetzlichkelt  gegen  obrigkelt.

liche  Personen,  sodann  wegen  Injurken
gegen  den  Oberamtmenn  und  Oberamtsgerlchts-Actuar
  daselbst,  von  dem  G#4-richtehofe
  zu  Eßlingen  unter  dem  ##3.  Febr.
d.  J.  gefällte  C(in  dem  Staats-,  und  Regierungs-Blatt
  Nro.  16.  S.  148  entboliene.
  Straf=  Erkenonß,  unter  Verurtheilung
  desselben  in  die  Kosten  zwelter
  Justanz  bestärlgt.

77.  Eidil  =  Senat.

Den  4.  August  wurde:

1.  In  der  Appellatienssache  von  dem  Cioll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
zotschen  dem  Pfleger  des  Michcel  Haberkorn
  zu  Schüzingen,  und  dessen  Srreitgenossen,
  Beklagten,  Predakten,  Appel-W#en,

  sodann  der  Catharine  Bellon
zu  Oelishelm  und  Conf.,  Kläágern,  Produrenten,
  Appellaten,  Vergleich  wegen

Erbfolge  betreffend,  die  Berufung  wegen
Verscumnisses  der  Nothfrist  zu  Einrelchung
  der.  Beschwerdenschrift  für  obrlaf
sen  erklärt.

Den  7.  August  wurde:

2.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Civil-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen
zwischen  den  Adam  Koch'schen  Rellkte#n
zu  Meubronn,  Klögern,  Appellanten,  und
Micha#l  Nrr#  #a  Ebertsbrom,  Beklagten,

  Appellsten,  Verzug  im  Gante  ber
treffend,  auf  gleiche  Weise  erkannt.
Den  11.  August  wuxde:

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwischen

  den  Erben  des  Siädtmeisters  Stellwag
  zu  Hall,  Klägern,  Appellanten,
und  dem  Königl.  Bergrath,  Beklagten,
Arpellaten,  Aufhebung  eines  Kaufes  betreffend,
  das  Erkenniniß  veriger  Instanz
vom  6.  Febr.  1819  in  der  Hauptsache,

n  wegen  Entbindung  des  beklagten  Theils

von  der  Klage,  bestätige,  und  der  Ko-***
  durch  Vergleichung  der  Kosten
elder  Instanzen  abgeändert;  sPdann

"4.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate

  Lez.,  Gerichtebofs  zu  Ellwongen
zwischen  dem  Stabs-Schultheißen  Bek,
zu  Alrkrautheinn,  Beklagten,  Appellan=
        <pb n="483" />
        ten,  uud.  Moses  Abrabam  Krauthelmer
jzu  Unterschipf  und  Cens.,  Klägern,  Appellaten,
  eine  Schuld-Forderung  betxefsend,
  die  Berufung  wegen  Mangels

i.  theils  an  der  appellablen  Summe,  thells
an  den  gesetzlichen  Foͤrmlichkelten,  von
Amtes  wegen  verworfen;  ferner

5.  In  der  Wechselklagsache  ded  Prekurators
Moser,  Kläger,  gegen  den  Ober-Regle-Lrungs-Rath
  Mundorf  zu  Stuttgart,  Beklagten,
  Letzterer  zu  Bezahlung  der  Schuld
samt  Zinsen,  wie  auch  in  dle  Erstattung
der  Kosten  und  Schäden  veruriheilt.

Den  13.  August  wurden:

6.  In  der  Appellatiens  sache  von  dem  vormaligen,
  Appellaotions  =  Gerichtshofe  zu
Tüblngen  zwischen  Goulleb  Schbck  zu
Herrenberg,  Kläger,  Appellanten,  und
dem  Adlerwirih  Walz  in  Hechdorf,  Beklagten,
  Appellaten,  elne  Injurien-Klage
betreffend,  wie  auch

7.  n  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerlchtsbofs  zu  Ellwangen
zwischen  dem  suspendirten  Bürgermelster
Freybler  zu  Lauchhelm,  Beklagten,  Apvellanten,
  und  dem  Salz-Faktor  Zimmerle
  zu  Ellwangen,  Kläger,  Appellaten,
  eine  Abrechnung  betreffend,  und

b.  in  der  Appellationssache  von  dem  Clolk-Senate
  des  Gerschtshofs  zu  Tübingen

lwischen  dem  Mäller  Sailer  zu  Dern-475



Ktädt,  Beklagten,  Appellaten,  jett  Abpellonten,
  und  dem  indenwlrth  Müller
daselbst,  Kläger,  Appellanten,  nun  Appellaten,
  eine.  Wasser-Leitung  betreffend,
dle  Berusungen  wegen.  WVersäumnisses
der  Nothfrist  zu  Elnreichung  der  Beschwerdenschristen,
  von  Amtes  wegen  für
verlassen  erklärt;  auch

9.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloik-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Täbingen
zwischen  dem  vormaligen  Oberamtmann
Geß  in  Calw,  Beklagten,  Appellanten,
und  der  Kbnigl.  Ober-Finanz-Kammer,
Kläger,  Appellaten,  verschiedene  Forderungen
  betreffend,  die  Appellatlen,  als
gegen  ein  einfaches  richterliches  Derrer
ergriffen,  von  Amtes  wegen  verworfen.

Den  r.  August  wurden:

10.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Cioll-Senate
  des  Gerichtehofs  zu  Ellwangen
wischen  der  Ehefrau  des  Christoph  Roßt,
von  Hllckartshausen,  Klägerin,  Querulamin,
  Appellantin,  und  Salomen  Weier
zu  Michelbach,  Beklagten,  Querulaen,
Appellaten,  Aufhebung  eines  Kaufes  betreffend,
  und

11.  In  der  Appellationsfache  von  dem  Cioll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Tubingen
zwischen  dem  Substituten  Landerer  in
Alpirspach,  Beklagten,  Appellanten,  und
Johanun  Werner  Siuitberg,  Handels-
        <pb n="484" />
        mann  in  Elberfeld,  Kläger,  Appellaten,
die  Verwaltung  eines  gesellschafrlichen

WVermbgens  betreffend;  die  Berufungen
wegen  Mangele  an  gegründeken  Beschwerden
  von  Amtes  wegen  abgeschlagen.


Den  35.  August  wurde:

17.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cioll=Senate
  des  Gerichtsbofs  zu  Täbingen
wwischen  der  v.  Schleitheim'schen  Gantmasse-Curatel
  zu  Nordstetten,  Liquidatin,
Productin,  Appellantin,  und  den  Erben
des  Emanuel  Levi  zu  Hechingen,  Liquidanten,
  Producenten,  Appellaten,  ein  Absonderungs=
  Recht  betreffend,  das  Erkenntusß

  vorlger  Instanz  vom.  u5.  Dezbr.
1819,  unter  Vergleichung  der  Appellatlono-
  Prozeß  -  Kosten,  bestätigt.

Den  28.  Auguͤst  wurde:

13.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Täbingen
jwalschen  dem  resignirten  Oberamtmann
Wächter  zu  Backnang,  Kläger,  Appellanten,
  und  den  Erben  der  Wilhelmine
Mäller,  von  Tübingen,  Beklagten,  Apvelloten,
  elne  Kestgelds,  Forderung  betreffend,
  das  Erkenntniß  der  vorigen  Instanz
  vom  za.  Junk  1818  bestärlgt,  und
Appellam  in  die  Kosten  dieser  Instanz
verurtheilt.  ·  .

II.  CEhegerichtlicher  Senat.
Geschieden  wurden:

Den  17.  August:

1.  Gottfrled  Maier  zu  Waiblingen,  Klaͤ-ber,
  von  Catharine,  geb.  Veil  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die
Kosten.

2.  Christian  Hellerich,  Hafner  zu  Unterweissach,
  Oberamts  Backnang,  Kläger,
von  Rosine  Matdalene,  geb.  Mergenthaler,
  von  Hohnacker,  Oberamts  Waiblingen,
  Beklagten,  wegen  Ehebruchs,

unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in
die  Kosten.

3.  Carl  Krauß,  Mezger  zu  Stuttgart,

Klaͤger,  von  Caroline,  geb.  Wohlfarth

von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Verurthellung  der  Beklagten  in
die  Kosten.

4.  Margarethe,  geb.  Rlkler,  von  Birkach,
Amts:  Oberamts  Stuttgart,  Klägerin,
von  Johann  Georg  Kley,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in
        <pb n="485" />
        Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung
des  Beklagten  in  die  Kosten.

Den  31.  August:

5.  Pfarrer  Meutour,  jetzt  zu  Sornetan,  im
Kamon  Bern,  Kläger,  von  Charlotte,
teb.  Schmld  zu  Stuttgart,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit  in
Fertsetzung  der  Ehe,  unter  Vergleichung
der  Kosten.

6.  Johann  Kaiser,  von  Bodelspofen,  Oberamts
  Eßlingen,  Kläger,  von  Catharine,
geb.  Sporer,  von  Schlaltdorf,  Oberamts
Tübingen,  Beklagten,  wegen  beharrlicher

Widerfpenstigkelt  in  Fortsetzung  der  Epe,
unter  Perglelchung  der  Kosten.

7.  Johann  Nellinger,  Küfer  zu  Kleingartach,

  Oberamts  Brackenheim,  Kläger,
von  Christine,  geb.  Baumann  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
  Verurthellung  der  Beklagten  in  die
Kosten.

6.  Daniel  Danner,  Schlosser  zu  Sulz,

Kläger,  von  Catharine  Regine,  geb.
Meirner  von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
der  Ehe,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

1)  Kreis  Gerichtsbefe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.

1.)  Criminal-Senat.

Am  r.  August  wurde:  "

1.  gegen  Johannes  Häberle,  von  Gzroß-Heppach,
  Oberamts  Waiblingen,  wegen
  fortgesetzten  Vagirens-,  zu  der  am
30.  Jun.  d.  J.  ihm  znerkannten  achtmonatlichen
  Zuchtbaus"  Strafe  (Staatsund

  Reg.  Bl.  von  13:0.  S.  371)

ein  Zusatz  von  zwei  Monaten  neben
dem  Ersatz  der  Arrest=  und  Untersuchungs
  =  Kesten  ausgesprochen.

An  demselben  Tage  wurden
verurtheilt:

2.  folgende  zu  Stuttgart  in  Untersuchung

gekommene  Waibs-Personen,  nemlich:
a)  Christine  Barbara  Maler,  von
Schmieh,  Oberamts  Calw,  wegen
wiederholter  verbetener  Rückkehr  im  die.
Nesidenz-Stade  und  wlederholter  Unzucht
  daselbst,  zu  achtmonatllcher
Suchthaus-Strafe  und  nachheriger  Ein-
        <pb n="486" />
        sperrung  n  ein  Zwangs-Arbeits-Haus
bis  zu  erprobter  Besserung,  mindestens
aber  auf  die  Dauer  von  oler  Monatenz

b.)  Johanne  Lulse  Hausmann,  von
Siungart,  wegen  versuchter  Kuppelei
und  Unzucht  in  der  Restdenz-Stadt  zu
viermonatlicher  Zuchthaus=  Strafe,
und
cth)  Catharine  Lachenmaler,  von  Stuttgart,
  wegen  wiederbolter  Unzucht  in
der  Residen;z  Stadt,  Kuppelei  und
Lügen  vor  Gericht,  mit  Räcksicht  auf
ihre  früher  erstandenen  vlelen  und  bedentenden
  Strafen,  zu  zweijäbriger
Zuchthaus  =  Strafe  und  nachheriger
Einsperrung  in  ein  Zwangs=  Arbelts-Haus
  bis  zu  erprobter  Besserung,  mindestens
  aber  auf  dle  Dauer  von  einem
Jahr.
Dabel  wurden  jeder  dleser  drel  Perse-#n
  ihre  elgenen  Arrest=  und  4  der  Untersuchungs"
  Kosten  zugeschleden;
4,  der  vormalige  Kasten=  Knechts-Amts-Verweser
  Genlieb  Fiegel,  von  Groß-Gartach,
  wurde  wegen  des  Gebrauchs
eines  falschen  Maahßes  und  versuchten
Betrugs,  sodann  wegen  Injurlen  elnes
  aus  Nachlaͤßigkeit  entstandenen  Kassen
  =  Rests,  und  eines  weitern  Dlenstvergehens,
  n#ben  dem  Ersatze  der  Untorsuchungs-Kosten

  und  des  verursachten
Schadens  zu  sechswbchiger,  seiner
körperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
Fetungs  .  Arbelt  verurtheilt  und  zu
Bekleldung  eines  bffentlichen  oder  mit
einer  Verrechnung  verbundenen  Amtes
für  unfäblg  erklärt.

An  demselben  Toge  wurden

ferner  folgende  Strafen
erkannt:

4.  gegen  Johannes  Karle,  von  Willspach,

Oberamts  Weinsberg,  wegen  großen  und
ausgezeichneten  Diebstahls,  neben  dem
Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
seiner  Arrest,  und  Untersuchungs-Kosten
  eine  drei  und  ein  halbmonatliche
  Festungs-Arbeit;

5.  gegen  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung

tekommene  Morgarethe  Hausmann,
von  Oberbolhingen,  Oberamts  Mürinten,
  wegen  wiederholten  Vagirens,
wlederholter  Verletzung  des  Verbets  des
Elntritis  in  die  Residenz-Stadt  und
wlederbolter  Unzucht  daseltst,  neben  Behahlung
  der  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten
  eine  achtmonatliche  Juchthaus-Sctrafe
  und  nachherige  Einfperrung  in
ein  Zwangs=  Arbelts-Haus  auf  die
Dauer  von  oler  Monaten.

Am  5.  Ausust  wurde:

5.  dle  zu  Stuttart  in  Untersuchung  ge-
        <pb n="487" />
        kemmene  Marle  Barbara  Hiller,  von
Kirchheim,  wegen  Uebertretung  der  gegen
sle  verfuͤgten  Consination  auf  ihren  Wahnert,

  wegen  wiederholter  Uebertretung

des  Verbots  des  Elntrü#ts  in  die  Restdenz
  Stad##  und  wegen  wlederholten
Unzucht  daselbst,  zu  vierzehnmonatlicher
  Zuchebaus  =  Strafe  und  nachhe-Dreiiger
  Einschließung  in  ein  Zwangs-Aebeits-Haus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
windestens  aber  auf  sieben  Monate,
dann  zu  Bezahlungihrer  Arrest-,  Azungsund
  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.

Am  5.  August  wurden  verurtbeilt:



7.  Johannes  Abendschhn,  von  Groß-Oerlach,
  Oberamts  Backnang;  wegen  fortgesetzter
  thätlicher  Mißbandlung  seiner
Mutter,  in  Betracht,  daß  das  Gesetz

vom  18.  Juk.  1813  in  dem  Wohnorte

des  Inquisiten  nicht  bekannt  gemacht
worden  ist,  zu  zweljähriger  Zucht-Hbaus=
  Strafe,  neben  Bezahlung  der  Arrest-,
  Untersuchungs=  und  Kurkosten;
6.  Heinrich  Riedel,  lediger  Mezger  von
Malnhard,  Oberamts  Weinsberg,  wegen
mehrerer  zugefäzter  Körper-Verletzungen
und  wegen  Vagirens,  neben  dem  Ersatze
der  Kur-,  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatlicher  Festungs=Arbeit.


Am  38.  August  wurde:

9.  Dem  Adam  Höhneisen,  von  Ober-Nieringen,

  Oberamts  Valhingen,  wegen
tPätlicher  Mißhandlung  eines  im  Dienste
begriffenen  Kinigl.  Dieners  und  wegen
jeitiger  Verläugnung  selnes  Namens,
neben  Bezahlung  der  Unmeersuchungs-Kosten
  eine  drei,  und  einhalbmonatliche
  Festungsstrafe  zuerkannt.

Am  10.  August  wurde:

10.  Der  Gemelnde=  Pfleger  Herman,

von  Hohenhasloch,  Oberamts  Valhlugen,
wegen  Verhelmlichung  eines  Wald-Erjesses
  unter  nachgefolgter  Bestechung
von  Seiten  des  Holz-Ercedenten,  serner
wegen  Berletzung  der  Schgarwächtees-Aticht
  mittelst  Verschwelgung  elnes
Neujahrsnacht=  Ercesses  und  wegen  Elgenmächtigkeit
  mittelst  Abänderung  der
von  dem  Magistrate  im  Jahr  1877
wegen  der  Brodfrüchte  entwersenen  NRe-Lartitlon,
  seiner  #ffentlichen  Stelle  ent.
setzt,  und  zu  achttäslger  Gefänguls
strafe  verurthellt,  auch  ihm  ###  der  Untersuchungs-Kosten
  zugeschieden,  und  der
Holzfuhrlohn-Betrag,  welcher  dem  Hermann
  zu  dessen  Bestechung  von  dem
Holz-Ercedenten  nachgelassen  worden,
fuͤr  consiscirt  erklaͤrt.
An  demselben  Tage  wurde:

11.  wegen  fortgesezten  Holzfrevels
        <pb n="488" />
        a)  dem  Jakob  Raiser,  von  Bernhausen,
Amts-Oberamts  Stuttgart,  zu  der  am
1.  Aprll  d.  J.  gegen  ihn  ausgesprochenen
  vlermonatlichen  Zuchthausstrafe
(Staats  =  und  Regierungs=  Blatt
von  1820,  S.  345.  246)  eln  Zufaotz
von  sechs  Wochen;

b)  dem  Johann  Georg  Trautwein,
von  Bernhausen,  zu  der  am  1.  April
d.  J.  wegen  Holzfrevels  gegen  ihn  ausgesprochenen
  zwei  und  elnhalbmonatlichen
  Festungsstrafe  ein  Zusatz  von  drei
Wochen  zuerkannt,

auch  belden  der  Ersatz  des  Schadens

auferlegt,  und  jedem  1#  der  Untersuchungs-Kesten

  zugeschieden.

Am  15.  August  wurden  verurtbeilt:


12.  die  zu  Stuttgart  in  Untersuchung  gekommene

  Juliane  Dorotbee  Hôh,  von

Musberg,  Amts-Oberanus  Stuttgart,

wegen  wiederholten  verbotswldrigen  Eintritts

  in  die  Resldenzstadt  Stuttgart
und  wegen  Vaglrene,  neben  dem  Ersatze
der  Arrest=  und  Untersuchungs-Kesten
zu  olermonatlicher  Zuchthausstrafe.

15.  a)  Der  zu  Backnong  in  Untersuchung

gekommene  ledige  Jakob  ddw,  ven

Steinbach,  wegen  Miturheberschaft

bel  einem  großen  Diebstahl,  neben

Bezoblung  selner  Arrest-  und  Azungs-,

480.

auch  3  der  Untersuchunge=  Kosten
und  neben  dem  Ersatze  des  Schedens
  zur  Hälfte,  jedoch  unter  Correal-
  Verbinrlichkeit  mit  Adam  Gaßmann,
  zu  fünfmonatlicher  Festungs=
  Arbele;

b)  Adam  Gaßmann,  von  Ober-Rleringen,

  Oberamts  Vaihingen,  weogen  nachgefolgter
  Thellnahme  an  einem  großen
Diebstahle,  in  Rücksscht  der  wegen  Diebstahle
  schon  erstandenen  mehreren  Straken,
  neben  Bezahlung  selner  und  selner
  Ehefrau  Transport-,  Arrest=  und
Azungs-Kosten,  auch  7  der  Untersuchungs-Kosten,
  und  neben  dem  Ersatze
des  Schadens  zur  Hälfte,  jedoch  unter
Correal,  Verbindlichkeit  mit  Jakob  Löw,
zu  drei  und  ein#lbmonatlicher
Zuchthausstrafe;

14.  Frledrich  Lade,  von  Kirchberg,  Oberamts

  Marbach,  wegen  wlederholter  Dlebstähle,
  worunter  ein  großer  und  qualifizirter
  begriffen,  neben  dem  Ersatze  des
Schadens  und  der  Arreste  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  elnjährlger  Festungs-Arbelt
  und  nachheriger  Einsperrung  in
ein  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu  erprebter
Besserung,  mindestens  aber  auf  die  Dauer
von  sechs  Monaten.

Am  19.  August  wurde:

15.  der  zu  Maulbronn  in  Untersuchung
        <pb n="489" />
        482
18.  Christlan  Harsch,  von  Mundelshelm,

gekommenen  leblgen  Christtine  Wuͤnsch,
von  Uhlbach,  Oberamts  Cannstadt,  wegen
eines  großen  wiederholten  und  qualiszirhten,
  übrigens  ersetzten  Dlebstahls,  neben
Bezahlung  iHrer  Arrest-,  Azungs=  und
Un  ersuchunge-Kesten  eine  zehnmenatt
liche  Zuchthausstrafe  zuerkonnt.
An  demselben  Tage  wurde:

½6.  der  Ober-Umgelder  Ergezin  ger  z#

77

Mippenburg,  Oberamts  kudwitzsburg,
wegen  unbefugten  Weinschanks  und  des
dadurch  begangenen  Dienstvergebens,  und
wegen  versuchter  Verleitung  eines  Um-Lelds-
  Beamten  zu  elner  Fälschung  mit
der  auf  den  unerlanbten  Welnschank  gekoten

  Legol-Strase  von  zemhn  Galden,

neben  Conflscation  des  Erlbse  aus  dem
ausgeschenkten  Weine  belegk,  und  selnen
Dienstes  entlassen;  auch  wurden  ihm  die
Untersuchungs-Kosten  zugeschieden.

Am  2.  August  wurden  vevurtheilt:



.  Joseph  Anten  Vetterle,  Stiftungs-Pfleger
  von  Wimmenthal,  Oberamts
Weinsberg,  wegen  Kassenrefis,  neben
der  Cassatlon  und  Unfébiskelns=  Erklärung
zu  Bekleidung  eines  bffentlichen  Amtes
m  viermonatlicher  JZuchthausstrafe
und  zum  Ersatze  des  Reste  samt  Zinsen,
vuch  Bezahlung  der  Arrest=  und  Unier-—.


Oberamts  Marbach,  wegen  fortgesetzter
nächster  Versuche  der  Sodemie,  unter
Beräcksichilgung  seiner  mindern  Zurechnungsfähigkeit
  zu  elnjähriger  Festungs-Arbeit,
  neben  Bezahlung  der  Unterfachungs-Kosten;


19.  Ludwig  Friedrich  Pressel,  Dekopist

zu  Stuttgart,  wegen  mehrerer,  zum  Theil
großer  Betrügerelen,  neben  dem  Ersatze
des  Schadens,  so  wie  der  Arrest=  und
Untersuchungs-Kosten  zu  sech  monatlicher
  Festungs-Arbeit  innerhalb  der
Festung.  ·
Am  35.  August  wurden  verurtbellt:


20.  der  zu  Besigheim  in  Untersuchung  gekommene

  Manhlas  Kalser,  von  Bobelshofen,

  Oberamts  Eßlingen,  wegen

#lederholter,  und  zwar  eines  kleinen  und

zwtier  großer  Diebftaͤhle,  neben  Ersatze
des  Echadens  und  Bezahlung  der  Arrestund

  Ume#suchungs-Kosten,  mit  Elnrechnung

  einer  Theile  seines  erstandenen

Arreftd’zu  zebmonatlicher  Festungs-Arbeir;


a1.  Matg  arethe  Zindeisen,  von  Eßlingen,

  wegen  dritten  Diebstahls  und  wie·

derholter  Unzucht,  neben  Bezahlung  der

Umersuchungs=  und  Verpflegangs-Kosten

.  ochtmonatlicher  Juchthausfrofe
a
        <pb n="490" />
        —

und  nachheelger  Einsperrimg  in  ein
Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu  erprobter
Besserung,  mindestens  aber  auf  die  Dauer
von  vler  Monaten;

22.  der  ledige  Schuhmacher-Geselle  Jakob
Frkedrich  Rothfaß,  von  Stutegart,
wegen  wiederholter  Afotie  und  in  der
Trunkenheit  verübten  Unfugs,  neben  Bezahlung
  der  Untersuchungs-Kosien  zu
vlermonatlicher  Zuchthausstrafe  und
nachherlger  Elnsperrung  in  eln  Zwangs-Acbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
mindestens  aber  auf  die  Dauer  von  zwei
Monate  n.

Am  29.  August  wurde:

35.  der  suspendirte  Bürgermeister  Johonn

Mlep  Erst,  vn  Kocherthürn,  Obes-Amts
  Meckarfuhn,  wegen  Verwendung
d#  ur  Comwun-Kaffe.  gehoͤrlgen  Gelder
zu  Nebenausgaben,“  und  wegen  elnes
durch'  arobe  ·  Rachlaͤßigkeit  gesetzten  Kassentese,
  neben  dem  Ersatze  der  Nest=1##8#



Summe  samt  Zlusen  zu  viermonatlicher
  Festungostrafe  nir  angemessener
Beschäftigung  innerhalb  der  Festung  verurthellt,
  und  von  dem  Bürgermeister-Amte
  cassirt.

An  demselben  Tage  wurdez
24.  gegen  den  Festungs-Sträfling  Johannes
  Kühnle,  von  Holzgerlingen,  Oberamts
  Bkbblingen,  wegen  Entweschung
vom  Strafplatze,  ein  Zusatz  von  drel-Hähriger
  Festungs=  Arbeit,  zu  der  ihm
ffrlber  zuerkannren  noch  nicht  ganz  erstandenen
  Festungsstrafe  ausgesprochen,
und  ihm  die  Bezohlung  seiner  Einlieferungs=
  und  Umtersuchungs-Kosten  auf-(urllegtz
  auch  wurde  erkannt,  daß  er  mir
achtzig-  Stockstleichen,  je  olerzig  in  zwei
Tagem  zu'  belegen  sey.
Seine  Köni  gliche  Majest#ät  haben
iedoch  den  Kühnle  durch  Erlassung  der
letzten  Strafe  begnadigt.

5%%%  Ci  W  S.  W

1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen
  Hberg  mtsgerichte  zu  Vaihingch
Jwischen  bein'  Shdbtbeifen  Steln  zu
Hohenek,  Hüeramis  kudwigeburs,  Kl.,
Anten,  und  dem  Sachwäster  bes  ausgewondertei#
  Georg  Martin  Siterüger,

von  Groß"  „Sochsenhelm,  Küäfer  Georg
Ekberhardt  daseibst,  Bekl.,  Aten,  eine
Bürgschafts-  Ferderung  und  Arerest  bebeiresfend
  wurde  vetmdge  Beschlusses
vom  G.  und  inf.  #5.-Juli  die-  von  dem
Kläger  eingewandte'  Apftllation  wegen
        <pb n="491" />
        483
Mangels  an  den  Appellatsons-Formallen.

von  Amtes  wegen  als  unzuläßig  abgewiesen,

  und  Kl.,  Ant,  in  die  in  dleser-Instanz
  erwachsenen:  Prozeß-Kesten  verurtbeilt.



z.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormallgen
  Oberamtsgerichte  Stuttgart  zwischen
  Michael  Fritz  und  Cens.  zu  Nulth,

Bekl.,  Anten,  und  Daniel  Pfeiffer  und

Cens.  daselbst,  Kl.,  Aten,  eine  Kauf-Schillings-Forderung

  betreffend,  wurdevermüge
  Beschlusses  vom  :  2.  Jum  d.  J.
durch  ein  am  5.  Jull  erbffnetes  Urtbell,
das  von  dem  Richter  voriger  Instanz.

den  3.  Der.  1818  ausgesprochene  Erkenntulß
  unter  Vergleichung  der  Kosten

bestätigt,  jedoch  den  Bekl.,  Anten,  derbessere
  Beweis  ihrer  Einrede  des  geschehenen

  Nachlasses  ihrer  Sehuld  vorbehalten.


5.  In  der  Appellatsonssache  von  dem  Obere
amtsgerichte  Marbach  zwischen  der  Erblehen-Kasse
  zu  Hhpfigheim,  Lutin,  Antin,
und  dem  Gäterpfleger  der  Conrad  Zeh'=schen
  Gantmasse  daselbst,  Laten,  Aten,
Location  im  Genie  betreffend,  wurde

vermge  Beschlusses  vom  3.  und  inf.

den  36.  Juli  die  ergriffene  Berufung
wegen  versäumter  Nothfrist  zu  Elnreichung
  des  Beschwerden-Libells  unter  Ver-Urthellung

  der  Ln##n,  Antin,  in  die  Kosten

dleser  Instanz  von  Amtes  wegen  fürverlassen
  erklärt.

4.  In  der  Appellatienssache  ven  dem  vort

maligen  Oberamtsgerichte  Marbach  zwischen
  der  Stadt  Eßlingen,  Kl.,  Antsn,
und  dem  Pfarrer  M.  Keller,  von  Plei#
delöheim,  Bekl.,  Acten,  beistung  des
Interesse  wegen  nicht  erfüllten  Kaufs,
Contracts  betreffend,  wurde,  vermbge  Beschlusses
  vom  29.  Mal  d.  J.  und  publ.
den  J.  Jull,  das  gegen  die  Versäumniß
  der  Nothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  eingerelchte  Restitutlons-Gesuch
  wegen  Mangels  einer  geg  tuͤndeten
  Beschwerde  in  der  Hauptsache  von
Amtes  wegen  verworfen,  und  die  Antin
in  die  Kosten  dieser  Instanz  verurthellt.

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Marbach  zwischen
  der  Stadt  Eßlingen,  Kl.,  Antin,
und  dem  Schultheißen  Nefflen,  vom
Pleidelsheim,  Bekl.,  Aten,  eeistung
des  Interesse  wegen  nicht  erfällten  Kauf-Contracts
  betreffend,  wurde  verm#ge:
Beschlusses  von  zg.  Mal  d.  J.,  und
publ.  den  12.  Juli,  das  gegen  die  Versäumniß
  der  Nothfeist  zu  Elnreichung.
der  Beschwerdeschrift  ringereichte  Restlstutions-Gesuch
  wegen  Mangels  elnerr
gegründeten  Beschwerde  in  der  Hauptsache
  von  Amten  wegen  vermoxfen,  und
        <pb n="492" />
        i

—

464

die  Ankin  in  die  Kosten  diesir  Jnstonz
verurtheilt.

Am  g.  August  wurde:
In  der  Wechselklagfache  des  Rechnungs-Raths
  Epplen  zu  Stuttgart,  Kl.,  gegen
den  Kammerherrn  und  Major  von  Neischach
  zu  Nußdorf,  Bekl.,  der  Letztere
durch  Urtheil  fär  schuldig  erkannt,  dem
Kl.  die  auf  zwel  Wechsel  schuldigen  sovofl.
nebst  6procenigen  Zinsen  zu  bezahlen,
auch  Schäden  und  Kosten  zu  erstatten.

.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Cannstadt  zwischen  Jakob
Hagdorn,  Schkferel-Beständer  zu  Mählbausen,
  Bekl.,  Anten,  und  dem  Bürgermelster
  Johann  Georg  Scher  daselbst,
Kl.,  Aten,  eine  Pachtschiktingo=  Forderung
  betreffend,  wurde  die  von  dem
Bekl.,  Anten,  gegen  das  oberamtsgerichtliche
  Erkenntulg  vom  38.  Junl  v.
IJ.  eingewandte  Berufung  unter  dem
15.  Moi  d.  J.,  publ.  den  19.  Juni,
wegen  Mangels  an  einer  gegründeten
Beschwerde  von  Amtes  wegen  verworfen,
  und  der  Beklagte,  Ant,  für  verbunden
  erkannt,  die  dem  Kläger,  Aten,  hierdurch
  verursachten  Kosten  zu  erstatten.

6.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Walblingen
ko#schen  dem  Juden  Sellgmann  Gidesn
zu  Hochberg,  Beklagten,  Auten,  und

Sarg  Gumbel,  jetzt  vereßelschter  Maler
zu  Massenbachhausen,  Kl.,  Atln,  Genugthunng
  wegen  angeblicher  Verführung
und  Schwängerung  betreffend,  wurde
vermdge  Beschlusses  vom  a4.  Jul.  und

inf.  31.  Jul.  und  s.  Aug.  das  umesrichterliche

  Urtheil  vom  29.  Nov.  1313
unter  Vergleichung  der  Prozeß-Kosten
belder  Instanzen  dahla  reformiet,  daß
der  Bekl.,  Ant,  von  der  gegen  Ihn  erbobenen
  Klage  entbunden  seyn  solle.

9.  In  der  Avpellationsfache  ven  dem

Oberamtsgerichte  Bbblingen  zwlschen  der
Ebefrau  des  Bäckermelsters  Gutscher
zu  Stuttgart,  geb.  Seel,  Kl.,  Antin,
und  der  Wittwe  des  Advokaten  Schönhut
  zu  Sindelsingen,  Bekl.,  Atin,  Unachtbelt
  und  resp.  Michtigkelt  des  Georg
Heinrich  Seel'schen  Testaments  betreffend,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
15.  und  publ.  den  1;.  Méärz  d.  J.  der
von  dem  Richter  voriger  Instanz  am
16.  April  1818  publizirte  Bescheid  selnem
  ganzen  Inhalte  nach  bestaͤtigt,  und
und  die  Kl.,  Anein,  fär  schuldig  em
kannk,  der  Bekl.,  Atin,  die  in  dieser
Jnstanz  aufgegangenen  Kosten  zu  ersehen.


10.  In  der  Appellatienssache  von  dem

Oberamtsgerichte  Leonberg  zwischen  Gottlieb
  Gerlach,  Müller  von  Feuerbach,
        <pb n="493" />
        486

Kl.,  Ant,  und  Sebastten  Schäfer,
Bauer  in  Hbsingen,  Bekl.,  Aten,  Gewährleistung
  von  elnem  Dferdskauf  betreffend,
  wurde  varmige  Beschlasses  vom
17.  Jul.  und  publ.  den  2½7.  Jul.  und
2.  Aug.,  da  der  Ant  die  Beschwerdeschrift
  innerbalb  der  Mothfrist  nicht  eingerelcht
  hat,  die  Berufung  suͤr  verlassen
erklärt,  und  derselbe  in  die  Kosten  dlefer
  Instanz  verurtheilt.

11.  In  der  Appellatlonssache  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  Stuttgart  zulschen
der  ledigen  Beste  Blumhardk  daselbst,
Kl.,,  Amin,  und  Charloste,  des  Steinbauers
  Eberhard  zu  Steinenbronn  Ehefrau,
  Bekl.,  Aten,  eine  Schuldforderung
  betreffend,  wurde  vermhge  Ordinadien
  vom  19.  April  und  insin,  den
9.  Mai  d.  J.  das  ven  dem  Unterrichter
em  16.  Dec.  1819  der  Kl.,  Antin,
inflnuirte  Decretum  rejectorium  auftehoben,
  und  verfügt  daß  die  Antin
mit  ihren  später  vor  dem  Oberamterichter
  und  Gericht  zu  Stuttgart  angebrachten
  alternatlo  gehäuften  Klagen  von  genannter
  Gerichtestelle  gehört,  auch  daselbst
  dlese  Rechtesache  rechtlicher  Ordnung
  gemäfß  verhandelt  und  entschleden
werden  selle.

11.  In  der  Appellationssache  von  dem
Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen  Sebastion

  Wels,  Settlermeister  daselbst,  Kl.,
Anien,  und  dem  Conslstorlal  -Sekretä#r
Gaupp  ebendaselbst,  Bekl.,  Aten,  Eigenthums=
  Anspräche  auf  Lagerfäser  betreffend,
  wurde  vermdège  Beschlusses  vom
5.  und  insin.  zo.  Juk.  die  gegen  des
unterrschterliche  Erkenntnitß  vom  15.  März
d.  J.  ergriffene  Berufung  wegen  Mangels
  an  einer  gegründeten  Beschwerde
von  Amtes  wegen  verwerfen,  und  Ant
in  die  Kosten  dleser  Instanz  verurtheilt.

13.  In  der  Appellatlenssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Walblingen

zwischen  Jekob  Friedrich  Hfer,  vosn.
Winnenden,  Bekl.,  Querulanten,  Anten,
  und  Wilbelm  Friedrich  Sprdsser
daselbst,  Kl.,  Quernlaten,  Aten,  Kellerzinsstreitigkeit
  betreffend,  wurde  vermige
  Beschlusses  vom  36.  Jun.  und
Iins.  17.  Jul.  die  von  dem  Beklagten
wider  das  oberamtsbßerichtliche  Erkenntaiß
  vom  9.  Jun.  1817  eingewandte
Berufung  weger  Mangels  ciner  gegründeten
  Beschwerde  von  Amtes  wegen
verworsen,  und  der  Ant  in  die  Kosten
dleser  Instanz  veruttheilt.

14.  In  der  Appellatlonssache  von  dem

Scadtgerichte  zu  Stuttgart  zwischen  dem
Hof·-  Schuhmacher  Friedrich  Mayer  daselbst,
  Bekl.,  Anten,  und  dem  Chiruraus
  Eberhard  Friedrich  Raff  zu  Ober-
        <pb n="494" />
        486

Eellugen,  Kl.,  Atvon-,  Forderung  aus
einem  Kauf-Contrart  und  Aufhebung
rines  Vergleichs  betreffend,  wurde  vermöge
  Beschlusses  vom  13.  Jun.  und
ins.  2.  Jul.  das  untereichterliche  Erkenntusß
  de  publ.  1.  März  1379  unker.
Verurthellung  des  Anten  Iin  die  Projeßkosten
  dieser  Instanz  lediglich  bestätigt.


15.  In  der  Nullitäten-Klage  und  respekt.
Appellationssache  von  dem  vermaligen
Oberamtsgerichte  Leonberg  zwischen  Johann
  Michael  Widmaler  zu  Renningen,
Kl.,  Qnten,  Anten,  und  Johann  Georg
Widmaler  und  Consorten  von  da,  Bekl.,

Qaten,  Aten,  mehrere  Ersatzforderungen.
betreffend,  wurde  vermöge  Beschlusses

vom  Lro.  Jul.  und  inf.  den  16.  Aug.-die
  Nullitäten-Klage  als  unstatthaft  abgewiesen,
  die  Berufung  aber  Hlnssichtlich,

der  Emschädsgungs-Klage  wegen  der  dem
gemeinschaftlichen  Vater  und  resp.  Groß-Vater
  geleisteten  Pflege  wegen  Mangels
an  einer  gegründeten.  Beschwerde  von-Amtes
  wegen  verworfen,  und  Ant  indie
  Kesten  dieser  Instanz  verurtheilt.

16.  In“  der  Rechtssache  erster  Instanz

zwulschen  Jakob  Abraham  Degginger,
Juden=  Schultheisßen  zu  Mählen  am
Neckar,  Oberamts  Horb,  Kl.,  Preducenten,
  und  der  Administrakions-Sektlon
des  Königlichen  Kriegs-Departeinems,
Bekl.,  Productin,  eine  Forderung  an
Gehalts  =  Räckstand  des  verstorbenen
Majors  von  Grünberg  betreffend,  wurde
vermöge  Beschlusses  vom  31.  Jul.  und
ins.  den  19.  Aug.  die  Bekl.  von  der
Instanz  entbunden,  und  der  Kl.  in  die
derselben  verursachten  Kosten  verurtheilt.


II.  Geeichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.

1.)  Criminal-Senat.

Am  3.  August  ist:
½  Franz  Gantner,  Schmidt  von  Geislingen,
  Oberamts  Balingen,  wegen  nächsten

  Versuchs  wlederbolten  Ebebruchs,

neben  dem  Ersat  der  hälftigen  Untersuchungs-Kosten
  zu  viermonatlicher  Festungs-Arbeits-Strase
  verurtheill  worden.

Am  :4.  August  wurde:

:  Joseph  Strobel,  von  Welgheim,  Oberamts

  Tuttlingen,  wegen  großen  Diebstahls,
  dessen  er  für  überwiesen  angenommen
  werden,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  des  verursachten  Schadens,
  so  wie  der  Haft=  und  Untersu-
        <pb n="495" />
        45-chungs-Kosten

  zu  sechsmonatlicher  4.  auf  die  zu  Speichingen  Kattgeh##

Festungs=  Arbelts-Strafe  verurtheilt;  Untersuchung:

e#g  Bertrand  von  Wellendingen,
  Oberamts  Rottwell,  wegen  wie-Derholten
  qualisizirten  und  in  Genossenschaft
  verübten  Diebstahls,  auch  wiederholten
  Vagirens,  noben  solidarlscher  Verbindlichkeit
  zum  Ersatze  des  Schadens,
sp  wie  selner  Haft=  und  2  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  sieben  monatlicher
  Juchthaus-Strafe  mit  Willkomm;

b)  Engelbert  Gröber,  von  Strasburg,
wegen  qualifizirten,  in  Genossenschaft  verübten
  Diebstahls  und  Vagirens,  neben
-oltdarischer  Verbindllchkelt  zu  Erstatstung
  des  Schadens,  seiner  Arrest--  und
der  Untersuchungs-Kosten  zu  fünf-3.

  auf  dle  zu  Tuttlingen  stattgehabte  Untersuchung,
  Baltas  Freudenmuth,
von  Zwlefaltendorf,  Oberamts  Riedlingen,
  wegen  wlederholten.,  durch  beständige
  Verbindung  mit  Gaunern  erschwerten
  Vaglrens,  dann  wegen  wiederpolter
  in  glelcher  Genossenschaft  sich  zu
Schuld  gebrachter  und  dabei  qualifizirter
Diebstähle,  ferner  wegen  Befreiung  seiner
  Konkubine  Theresta  Burkhardt  auf
dem  Transport  durch  thaͤtlichen  Angriff
auf  die  Geleitsmannschaft,  endlich  wegen
  Konkublnats,  Angabe  falscher  Namen
  und  Geburts-Orte  bei  obrigkeitli=—

tung  seiner  Aerest-,  Azungs-,  so  wie  und  nachberiger  Ausweisung  aus  den
limlicher  Unvorsuchungs=  Kosten  mit  Khniglichen.  Staaten;
ein  und  ein  halbjährlger  Zucht-  5.  auf  die  zu  Oberndorf  Kattgehabte  Unhaus-Strafe
  nebst  Willkomm  belegt,  un-  tersuchung?  .
tekPokbehaitderErstehungdeoNestZII  Beneditt  Krämer,  von  Mariozell,
der  wegen  foherer  Verbrechen  von  der  wegen  zweiten,  zwar  kleinen,  aber  in
Fürstlich=  Sigmaringenschen  NReglerung  Genossenschaft  begangenen  ausgezeichneunterm
  5.  Septbr.  1819  gegen  ihn  aus-  d#en  Dielstahls,  sodann  wegen  Crwerbs
gesprochenen  und  noch  nicht  bbllig  er-  und  Besitzes  eines  fremden  Wanderstandenen
  Strafe.  buchs  und  fremder  Heimathscheine,  se
wie  wegen  Konkubinats  und  Vagirens,
Am  2:7.  August  wurden  verur-  neben  solidarlscher  Verbindlichkeit  zum
tbellt:  Ersatze  des  Entwendeten  und  neben  der
        <pb n="496" />
        ##

Werblodlichkelt  zu  Erstattung  der  durch
selinen  Ausbruch  aus  dem  Gefängniß
verursachten  Kosten,  so  wile  seiner
Haft-,  AzungS=  und  eines  angemessenenen
  Theils  der  Untersuchungs-Kosten
zu  fünfmonatllcher  Zuchthaus-Strafe
  mit  Willkomm;

d)  Anna  Maria  Fues,  von  Anlebis,
Oberamts  Freudenstadt,  wegen  Ehbebruchs,
  Kenkubinats  und  Vaglrens,
neben  der  Verbindlichkelt,  zu  Erstattung
lihrer  Haft-,  Azungs=  und  elnes  angemessenen
  Theils  der  Untersuchungs-Kesten
  zu  fünfmon  aklicher  Zuchthaus-Scafe.


An  demselben  Tage  Ufl:
ö.  der  Tuchmachergeselle  Georg  Hereos,
von  Schhnau  im  Großberzoglich  Badlschen
  Oberamt  Heldelberg,  zwar  von
dem  Verdachte  elner  Mitgenossenschafe
en  dem  im  Wirths#ause  zu  Reckarthailingen
  geschehenen  großen  Diebstahle
zweier  Waaren-Kisten  frei  gesprochen,
bingegen  wegen  nachgefolgter  durch  eln
Consortium  zu  Fortschaffung  und  Vertrr5dekung
  der  gestohlenen  Sachen  erschwerter
  Theilnahme,  neben  der  Verbindlichkein
  zu  Erstattung  feiner  Arrest-,  Azungsund
  der  Hälfte  der  Uneersuchungs-Kosten
mit  olermenatlicher  Festungs-Arb#ts=
  Strafe  belegt,  und  die  nachperige

Auswel  'ung  desselben  aus  den  Kbniglichen
  Staaten  verfägt;

7.  der  Geweinde-Rath  und  Pferchmeister

Conrad  Mozer,  von  Kusterdingen,  Oberamts
  Täblugen,  wegen  Weruntreuung
und  Unterschlagung  von  48  fl.  46  kr.
Pferchgeldern  und  wegen  Rechnungs-Fälschung,
  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Ersatze  des  Unterschlagenen  samt  Zinsen,
so  wle  zu  Erstattung  sämtlicher  Untersuchungs-Kesten,
  von  der  Sielle  eines
Gemelnde  =  Rathe  und  Dferchmeisier?
entfernt,  für  unfählg  zu  Bekleldung  elnes
  bffentlichen  Amtes  erklaͤrt,  und  zu
dlermonatlicher  Zuchthaun-  Strafe
vrrurtheilt,  zuglelch  aber  erkannt  worden,
daß  der  Verdacht  elner  weitern  Unterschlasung
  auf  s#ch  zu  beruhen  habe.

Am  .  August  wurde:

8.  Mathlas  Nill,  gewesener  Buͤrgermelster,

  nunmehr  Gemelude-  Rath  zu  Thal  ·
beim,  Oberamts  Rottenburg,  wegen  mittelst
  Betrugs  bezogenen  doppelten  Taglobns,
  neben  Entfernung  von  feinem
Amte,  mit  einer  sechat  gigen  Intarteratlons·
  Strafe  belegt,  und  zu  Erstaitung
von  1  der  Untersuchungs-Kosten,  s
wie  des  zu  viel  empfangenen  Taglebus;

9.  Frledrich  Lodb#lz,  Küfer  von  Cals,

wegen  mittelst  grüblicher  Handanlegung
veranlaten  verschuldeten  Vern#undung
        <pb n="497" />
        seines  Baters,  fo  wie  wegen  thaͤtlicher
Wldersetzlichkeit  gegen  die  Schaarwache,
unter  Beruͤcksichtigung  der  in  beiderlel
Beziehungen  ihm  zur  Selte  stehenden
besondern  Milderungs-Gründe,  neben
Erstattung  der  Haftz,  Azungs-,  und  Untersuchungo
  Kollen  zu  olermonatlicher
  Festungs-Arbelts-Strafe  verurtheilt.

Am  28.  August  ist:

10.  der  Gemeinde  Rath  und  gewesene
Buͤrgermeister,  Jeserh  Eyth,  von
Binsdorf,  Oberamts  Sulz,  wegen  geführter
  Nebenrechnung,  Veruntreuung
des  Gemelnde=  Vermbgens,  verbunden
mit  Rechnungs  =  Fälschung,  versuchter
Bestechung  und  Dienst  =  Nachläßigkelt,
neben  der  Entfernung  aus  dem  Gemeinde
  Rath  und  Unfähigketts-Erkldrung
  zu  Bekleidung  eines  bffentlichen
  Amtes  und  der  Verbindllchkel#t
zu  Tezahlung  elnes  angemessenen  Theils
an  den  Unitersuchungzs--Kosten  mit  dreiwochiger
  Incarceration  belegt,  auch
wegen  Erstattung  des  Schadens  das  Geeignete
  verfuͤgt;

489

11.  der  vormalige  Buͤrgermeister  Lorenz

Herrmann,  von  Friedingen,  Oberamts
Tuttlingen,  wegen  Unordnung  in  seiner
Amtsführung  und  hlerdurch  veeschuldeten
  Kassen-Rests,  sodann  wegen  Pfeg-Schwarz,



schafts.  Rests,  neben  der  Verbindlichkeit
zum  Erfatz  der  gesetzten  Reste  und  der
Zinse  von  Zeit  der  Remanets-Llquidatlon
  an,  so  wie  zu  Erstattung  sämtlicher
Untersachungs-Kosten,  zu  reiwochb
ger  .  Incarceration  veruriheilt,  und  zu
Beklekdung  elnes  bffentlichen
Amtes  für  unfébig  erklärt  worden.
An  demselben  Tage  wurde  verurtheilt:

4  der  gewesene  Schultbelß  ,  Johannes
von  Zimmern  unter  der
Burg,  Oberamis  Rotiweil,  wegen  grbßtentheils
  in  amtllcher  Eigenschaft  miiielst
Verfölschung  mehrerer  Unmterpfandszettel
und  Obligationen  bewirkter-.  betrügerischer
Aufnahme  einer  beträchtlichen  Summe
von  Kapltallen,  in  Betracht  des  hierdurch
  gestifteten  nicht  unbedeutenden  Schadens,
  neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung
  seiner  Haft=  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  des  vollen
Schadens,  zu  zweljähriger  Zuchthaus-Strofe;


13.  der  Serlbent  Johann  Georg  Fkeisch-Fauer,
  von  Meutlingen,  wegen  zweier

war  ersten  und  ersetzten  Diebstähle,

wovon  jedoch  einer  die  zum  gesetzlichem

Begriff  eines  großen  Diebstahls  erforderliche

  Summe  weit  uͤberstelgt,  nebender

  Werbindlichkelt  zum  Ersatz  seiner
5
        <pb n="498" />
        Haft=  und  sämtlicher  Untersuchungs-Kesten
  zu  fünfmonatlicher  Festungs=Arbelts=
  Strafe.
Am  238.  August  ist:

a#-  Immanuel  Gotefried  Neunhbfer,  vo#n
Töbingen.,  wegen  zwar  klelnen  und  erfe#ten,
  aber  im  rechtlichen  Sinne  dritten
  Diebstahls,  neben  der  Verbindlichkeit
  des  Ersatzes  mtlicher  Untersuchungs-Kosten
  zu  zonns  herliel  Zucht-Haus-Strafe
  und  nachheriger  wenlgstens
dreimonatlicher  Elusperrung  in  ein
Zwangs=  Arbeitshaus  verurthellt;

15.  Michael  Rieger,  von  Pfullingen,
Oberamte  Reutlingen,  wegen  Veruntreuung
  dreier  seiuer  Hut  anvertrauten
Schafe,  auch  wegen  betrüglicher  Verwechslung
  eines  dem  Schullehrer  Göbel
gebbrigen  Stücks,  dann  wegen  Ddellnahme
  an  den  Veruntreuungen  des  Schslers
  Michael  Strbhl,  van  Balzholz,
durch  wissentlichen  Ankauf  mehrerer  dem
Dienstherrn  des  letzern  gehbrigen  Scha-Erkenstunisse

  in
Am  17.  August  ist:

4auch  geleisteter  Beihüälfe  zu  dem
won  Sirbhl  zu  Deckung  feiner  Bernntreuung
  gespielten  Betrug,  neben  der
Verbindlichkeit  zum  Schadens=  Ersegz,
auch  zu  Erstattung  seiner  Arrest-,  Azungsund
  3  lan  den  Untersuchungs-Kosten
über  den  erstandenen  Arrest,  weovon  ihm
ein  Theil  als  Strafe  angerechnet  wurde,
noch  mit  drel  und  ein  hallbmonatlicher
  Festungs-Arbelts=  Serafe  belegt
worden.

Am  31.  August  wurde

a6.  Joseph  Bippus,  von  Habsenhaus,

Oberamts  Rottweil,  wegen  dritten  aus-Lezeichneten
  zum  Theil  ersetz##n  Diebstahls,
neben  einer  kbrperlichen  Züchtigung  von
fünfzehn  S,ockstreichen  zu  sechsmonetlicher
  Festungs-Arbeits.  Strafe  und  zu
nachheriger  wenigstens  dreimonatticher
  Elnsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeits-Haus,
  auch  zur  Erstattung  des  Schadens,
  selner  Haft-,  Azungs=  und  Unterssuchungs-Kosten
  verurlheilt.

Repisions-Fällen.

Kkrperverletzung  und  dadurch  verschulde-1.

  Johann  Georg  Ziegler,  von  GönnIn“
gen,  Oberamts  Tübingen,  wegen  der
an  seinem  Sohne  absichtlich  verübten

ten  Toͤdtung  deslelben,  zu  einer  jehenjáhrigen
  Zachthaus  =  Strafe,  so  wie
zum  Ersatz  sämtlicher  Arrest.,  Azungs=1
        <pb n="499" />
        491

und  Untersuchungs-  Kosten  verurtheilt
werden,  und  hat  der  Khuigliche  Ministerlal.
  Rath  i  in  Abwesenheit  Sr.  Koͤniglchen
  Moajestät  auf  der  remselben
vurch  das  Honigl.  Justize  Ministerium  erstatteten
  Vortrag  kelnen  Grund  gefunren,
  auf  Milderung  dleser  Strafe  im
Wege  der  Giner  einen  Antrag  za  machen.
An  Vemselben  Tage  wurder

emts  Urach,  wegen  des  Verdachts  absichtülcher
  Todtung  des  Martin  Flad  von
da,  zwar  von  der  Instanz  embunden,
dagegen  aber  wegen  vorfätzlicher  Körper-Verletzung
  und  darurch  verschuldeter  Talung
  des  gedachten  Flad-,  neben  Verfälkung
  in  bön  Ersät  sämelicher  Hoft-,  Untersuchungs=
  und  Verihridigungs-  Kosten

zusechs“  und-  ein  balbjähriter  Zucht-2.

  Danlel  Schm  id,  von  Mejingen,  Ober-  «  Haup  Strafe  veruttheilt.

*  Solr-Se  art.
Am  g9.  August  wurde:.  Aläger,  Appellanten,  und  Jakob  Schwaͤg-1.

  In  der  Appellatlenssache  von  dem  vormaligen.
  Oberamtegesichte  zu  Freudenstadt
  zwischen  dem  Gerichts-Verwand#en
Daniel  Friedrich  bleb  und  Consorten
aseltst.,  Beklagten,  Producten,  Appellomen,
  und  Johann  Mertin  Egeler  von
#,  nun,  dessen  Erben,  Kläger.,  Producenten,
  Appellaten,  eine  fubsidiarische
Klage,  jetzt  die  Relevanz  und  Zuloͤßigkeit
  einer  Beweis-Antrekung  betreffend,
rie  ergrissene  Berufung  wegen  M  angels“
#en  einer  gegräudeten  Beschwerde  unter
Verurtbeilung  der  Appellanten  in  dgsz.
Kosteo-  dlestr  Instanz  verworfen-Am

  14.  August  ist:

1.  In  der  Apellationesöche  von  dem  *
aratsgerlchte  zu  Hertenberg.  zwischen  Anbretas
  Schwaͤgler,  von  Sindlingen,

ler  und  dessen  Streitgenossen,  von  Bohp-Worf,
  Beklagten,  Appellaten,  Privat-Genugthuumg
  wegen  In  furien  und  Schadens-Ersatz
  betreffend,  das  erstrichtert
liche  Erkenntnig  unter  Verfällung  des
Arrellanten  in  dil  Koslen  dieser  Instonzbesttigt,
  und  Appellant  mit  feiner  Beschwerde
  gegen  die  ihm  oberamisgerichtlich
  zuerkannie  Strafe  abgewiesen;

3-  in  der  Appellationssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerschte  zu  Sulz  zwischen
  der  Chefrau  des  ehemallgen  Sübstituten
  Landerer  von  Alpirspach,  cum
curaiore  legitimo,  Bekl.,  Appellamsn,
nnd  der  Curatel  des  Hanvelsmanns  Jehann
  Georg  Vayhlnger,  von  Firusaal,
Klaͤgerln,  Appellatin,  elne  Hofguts—
Kaufschillings-Forderung  betressend,  das
        <pb n="500" />
        erstrichterliche  Erkenntniß  bestäͤtigt,  und

die  Appellantin  in  die  Kosten  zweiter

Instanz  verurtheilt  worden.

Am  16.  August  wurde:

4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerlchte  zu  Herrenberg
wlschen  der  Ehefrau  des  Jung  Johannes
„Maier,  von  Gültstein,  Liquidantin,  Appellamin,
  und  dem  Professor  Fulda  zu  Täbingen
  als  Administrator  der  Faber'schen
Snt#ftung,  Mitliquidanten,  Appellaten,
Mitverbindlichkeit  der  Appellantin  zu
Bezahlung  eines  Kapltals  betreffend,  das
ersteichterliche  Erkenntniß  unter  Verfällung
  der  Appellamin  in  die  Kosten
zweiter  Justanz  bestäligt;
5.  dle  Appellatlonssache  von  dem  Oberamesgerichte
  zu  Balingen  iwischen  dem  dortigen
  Hirschwirth  Sting,  Beklagten,
Appellanten,  und  der  verwittweten  Goldadlerwirthin
  Hartmann  daselbst,  Klaͤgegerin,
  Appellatin,  Eigenthums-Anspruͤ-che
  an  einen  Garten-Platz  betreffend,
wegen  versaͤumter  Nothfrist  der  Appellatlons-Anmeldung
  fär  hleher  nicht  erwachsen
  erkannt;

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormallgen

  Oberamtsgerichte  zu  Horb  zwischen

  Peter  Raͤchl,  gewesenen  Konigl.

Balerischem  Posthalter  zu  Neumarkt,

jetzt  Blerbrauer  Ju  Neuzttingen  im

49  2

Konigreich  Balern,  Klaͤger,  Appellanten,
  und  dem  Schutzjuden  Abraham
Frank,  von  Morsstetten,  Beklagten,  Apvellaten,
  Kaufschillings-  Ferderung  samt
Verzugs,Zinsen  beireffend,  das  erstrichterliche
  Urthell,  abgeänden,  und  Beklagter
  unter  Verwerfung  des.  demselben  in
erster  Instanz.  auferlegten  Ergänjungs=Eides
  zu  Bezahlung  der  Hauptsumme
und  der  Verzugs-Zinse  deruttheiit,  unter

Ausgleichung  der  Prozeß-Kosten.

Am  485.  August  ist:

7.  dle  von  Jakob  Zlegler  und  Georg.  Martin

  Grauer,  von  Günningen,  ringewandte

Beiufung  zegen  das  von  dem  Oberamtsgerichte

  zu  Tübingen  in  der  Gantsache
  des  Johann  Georg  Ziegler,  von
Gbnningen,  gefällte  Locations=  Urtheil,
wegen  Versaͤumung  der  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  fuͤr
verlassen  erkannt,  und  den  Appellanten
die  Bezahlung  der  Kosten  zweiter  Instanz
  auferlegt  worden.

An  demselben  Tage  wurte.

ferner:

8.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  zu  Tübingen
zwischen  Christoph  Frledrich  Ralth  von

da,  Beklagten,  Appellanten,  und  Magdalene
  Mozer,  von-  Derendingen,  cum

curatore,  Klégerin,  Appellatin,  Privat=
        <pb n="501" />
        Geugthuung  wegen  zunehelscher.  Schwängerung
  und  Kindes:  Frnährung  betxefsen,
  nach  Abschwbrung  des  Erfuͤllungs-Eides
  von  der  Appellatin,  in  der  Hauptlache
  rondemnatorssch  erkannt,  unter  Ausoelchung
  der  Prozeß-Kastee.  t
Am  29.  Abfgustät:  43
.  i  der  Appellatlonssache  don  rdemmvormaligen
  Oberamtsgerlchie  zu  Reutlingen
#wischen  Joham  Georg  Schmide  Wittive
„von  Dda#  gm  ruratete,,  Klägerinn#  Apmllamim.
  und  dein?htrürgen  Pegel
„Daselbst,  Bektagten,  Appellaten  Sisgerechtigkelt
  der  Appellattin  ·  ini  dim  Wohnhause
  des.  At##llaten  betreffent,,  urer
Aufhebung  des  Vestiichtorlichen:  Erkeh#tnisses
  vom  35.  Junl  1818  eine  neue
Haus-Verthellung  angeordnet,  und,  guf
Kosten-Compensatlon  erkannt;  «

495

10.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ober?

#amtsgerichtg  zu  Sulz.  zwischen  Georg
Flledrich=  Haigis,  Bärenwirth,  von  Hollbhausen,
  Beklagten,  Appellanien  und
der  Ehefrau  des  Kaufmanns  Valhinger
mu.  Suz,  cum  cyratqrea,  Rlaͤgerin,
Appellatin,  „verschledene  Forderungen
betreffend,  die  in  Berreff  eines  Welnkaufschillings
  von  35  fl.  7  kr.  eingewandte
  Berufung.  wegen  fehlender  Appellations-
  Summe  verwyrfen,  im  übrl-Hen
  aber  daß  von  der  Könlal,  Jusit-Rttardaten-

  Eommission  gefaͤllte;  und  am
EIIIIIIIII
staͤtigt,  auch-  Appellunt  An  d6  Kten
beider,  Instanzen  vexurtheilt;

11.än,  der  Aopellatianssache  vol  dem  vorallgen

  Oberamtsgerlchm#,  au.  Roenburs
üimischen,  pem.  Pferrer-  Kica  won
Bleringen,  Kisger,  Appellan##n#  u

„Thomas  Straub  und  Conserten;  von
Schwalldorf,  Beklagten,  Appellaten,

BZb#en,  aus  den  ein  ver  Brach  gebauten

HnIntterkräutern  belr#effend  ,mie  Abändc=Eung

  der  erstrichterlichen.  Exrkenntnisse

##om  238.  Mal  1813  und  13.  Juni  1814

„sdls  Beklagsen,  Appellaten,  u  Abreichung

znes  fraglichen  Jehnsens,  und  Enrschädlgung
  wegen  der  bisher  entzogenen  Zehnt-Elnkünfte

  verurtheilt,  übrigens  auf  Compensatlon
  der  Prozeß-Kosten  Fider  Instanzen

  erkannt  worden.

Am  zo.  Augüst  wurdg:

12.  in  der  Appellationssachs,  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  Neuenbürs  zwlschen.
  Micheel  EEIEILII

abardt,  und.  Consorten,  Kläger,  Appellanten.

  und  alt  Michoel  „Dexer  von
dan:  Bell-gten  Appellaten,  Ansprüche
aus  einer  geführten  Pfiegschaft  betrefsend,
  die  ergriffene  Berufung  wegen

Verstumung  der  Vothfrist  zu  Elorsschung

der  Beschwerdeschrift  fuͤr  verlasson  erklaͤrt,
        <pb n="502" />
        194

und  den  Appellanien:  vle  Erflatiung  der
Kostennzwelter-  Justanz.  auferlegi;

u##-  u  Nr  .Mppallstienssaech:  vom  dem:
Oberamtsgerichte  zu  Suly  zwilsche#  In-„manuef
  Wagner,  von.  Mälhelm,  Klaͤ-h#er,

  Appellumen,  und  Feiedrich  Bominicker

  umbo  onsétten  von  Sulf,  Beklagten,
  Appellateñ,  verschledene:  Schild-Jerderüngan

  detressend,  auf-gleiche  WelsegFerkannt;


..  dit  er  bom  dem’:  Oberamtsberschte,
  zu  Rottenbung:  zwischen
Franz  Wichart  Biesingers  EWefre  bon

J-a,  cum  cursure,  Llquldantin,  Appellantin,

  und  vern  Ganttnasse  ihres  Exevnu
  **  Appellatirn  Bei###-Drlrrn



#s-Lokak  betreffend,  v  wigen  Mangels
einer  gegruͤndeten  Beschwerre  verwvrfen,
iind  ·  Appellantin  ·  in  die  Kosten  dleseo
Inlun--  verurtheilr.  "
An  vbemfelbrn  Tage  ist:
16.  in  der  NRechthsathe.  etster  Justanj  ½
schen  dem  Niden  Moses.  Judas  Oche,
don:  Nordstenten;  Klaͤger,  und  denc  Fitei-4
  Feren,  ven  Müach  zu  Möhringen,  Be-Nagtem
  Heistung  elne#  wersprochenen  Beboöhnuidiii#d
  Esatz=  von  Kste  und-Schäáben##be##fend.
  de#  Bellagtel  ppn
ber  Klage  entbunden,  und  Kläyer  n-(A#e
  P##ßKosten  ve  wurobeilt  worden
unter  Vorbehalt  des  Bew#ises  In  Räc-Ach#
  *  versten:  *  1

*  kr:  i-'

m-  eenchtshsöf  für  den-  Sin.  —2
1½7.  ernmten  us  em  catt.

Emis--  Auhü#t  istr
u#  Fohann  Flscher,  von  Lauchheiin,  Obetamts’
  Ellwangen,  der  bei-  basigem  Oberamtgerichte·
  in  Umersachung  stand',  wegen

  eineb  kleilmen,  einfachen  und  ersehten

Diebstahls,  wegen  groͤßen  ü#s  anstezrichneten-
  Biebstahlo,  weger  fortgtsetzten  unzächtigen
  Lebens,  und  wegen  ·  Vagirens,
neben  der  Besablnng  saͤrntlicher  Kosten,

I  onntl  4%  et  Vestunnentafe

verurthell  Wern

Am  iv.  Aucuft  wurbrr
24  tdie  bei,  demr  Oberamtsgerichte  Mer  geut-Mim
  iu  Untersuchung  gestandene  Soa
TFäihorina=  Dürr,  von  Naffinr,  gedachten-
  Oberamtt-  wegem  vrrübten  zwan  er-Pir
  klenen  uns-  usegen,  iebich  durch
Einsteigen=  auansiseterr  und  durch  Aufdtütkung
  eins  Thüre  auegezeschneten.
Olebstahls,  „nebew  Bejahlung  der  Haftund
  Untersuchungs  -  Kestem,  zu-  drel·
end  ei  olbmmstüicher  Zuchthnus-
        <pb n="503" />
        4%

Ktrafe  aks  Hofschäfferin  zu  Gottekzell,
unter  Rücksichtnahme  auf  ihre  kbrperliche
Beschoffenheit,  verurtheilt,  äbrigens  ober
der  Perdacht  der  übrigen  ihr  angeschuldigeen
  Entwendungen  als.  mnerwiesan  auf
A#ich  beruben  gelassen.  «-Andsmsekbeangzksts



ö.gegendiebeldemObtkamtsßstichteHåi

denheim  ia.  tlersuchma.  estandenen
Inaulsiten:

a)  Johannes  Frasth,  von  Heiningen,
Oberamts  Goͤppingen,  wohnhaft  in
Wellheim  Oberamts  Kicchheim,  toer
  der  zu  Giengen,  Somhelm  und

Bächingen  in  den  Jahren  1876,  1817
And  #1619  derübten  6  Dlebstähle,  in
Venacht,  daß  die  meisten  vieser  Diebflble
  theite  ausgezeichnet,  cheils  qualisizirt
  und  in  Gesellschafe  verübt  sind,
#auch  beinahe  sämtlich  als  zweite  Dieb-Käple
  erscheinen,  und  viner  verselben
unter  die  Klasse  der  großen  gehdrt,
auch  wegen  hartuuͤdizen  Laͤunnens  yneben
  dem  Ersatze  des  Entgenbeien,  so
weit  solcher  nach  nicht  geschehen  ist,
und  zwar  unter  solidarischer  Verbindlichkelt
  mit  den  Genossen  der  betreffenden
  Dlebstähle,  und  neben  Bejzahlong
  seiner  Haft-,  auch  si#  der,  Untersuchungs
  =  Kosten,  elne  achtzebenno

  #kiche  Festungesteife  eW#au#,  und
sderse.o.  wegen  eines  Ehebruchs-Bejzlichts
von  der  Instanz  entbunden,  auch  ein
VWerumreuunga-  und  ·  ein  weiterer  Diebahls-Befücht
  al  unerwiefen  beruhen
„gekassen-  wotdem;.  ferser-  ist

2  gegen  Doͤbann  Geerd  Mülzer,  vulge

genner,  von  Sonlheim  an.  der  Brenui/

Dbrawth.  Heidenhelm,  wegen  der  in
[ileüen,  Gonthelm  Bächingen  und

Prenz,  in  den  Johzen  1#7  und.  16½
rveruͤbtan  13  Diebstaͤhle  woruntet  5
mehr  oder  wenlger  F-üsgezeichncte,  und
aunttt  viestn  -auch  Uin  großer,  s#tann
4  qualifizltit  Diebst  ͤhle  —.

welche  rhelss  allein,  thei  in  Geselsschoft

  verübr  Morden,  unb  wische,  ½5=o#bol

  polizeillche  Korreklinch  bötungiennchens
  dennoch  im  rechrlichen  Sinne  lals

ersier  Diebstahl  erschelem,  neben#dem
(Ersatze  ##es  Entt#eiteten  in  so  #e
olcher  nicht  schoit  geschehen  ist,  und

ijzwar  unter  Eortelik-  Verbindfichkeit  mit
Den  Gens  sen  ber  vẽireff  ard  en  Diebftäble
EILI  Bthahlunh  stmner  Haft=  und

i  der  krrersh,  Keften,  reine
achtz  ebe  nmond  tliche  Festungs=  Arcbeitsstrase

  iiusgefprochen,  daͤueben  dber

Inzulst  cheid  vbn  bei  Vlrrachse  inbbweter
  andrer"  Biebflabls  Anschulvlalingen
  vaͤnzlich  ftlr  gesprochen,  thrils  sind
        <pb n="504" />
        tdleselbe.  als  unetwlesen.  bernhen  gelassen
worden
Am  12.  August  wurds:

4.  Anna.  Catharing.  Dollmentel  aus
Rehrbach,  Im  Badenschey,  welche  besdem
Oberamt#gerichte-  Hall  in.  Umersuchung
stand,  wegen  großen  unter  erschwerenden.
-  Umstaͤnden  verübten  Diebstahls,  dessen

sie  fuͤr  überwsesen,  angenommen.  worden,
neben  bem  Schsdens=  und  Kostens  Ersatze

  zu  kuͤnfmo  natl  icher  ihrer  Ge-—



6  Lubwigeburg  und  nochberiger  Auswelsung.
J  aug  d  dem  Sbalgfeiche.  verurtheili.
ELEL—
5.  begen  den  bei  dem  ÖOberamtsgerschte
Gmänd  im  Unmerrsuchung  gestanvenen
Mazthäus,  Salzmann,  aus  Muthlanch,
  Hberamse:  Gmönd,  wegen  zines
welhwar  kleinen  und  ersetzten:  #doch  aus-6gezeichneten

  und  in,  rechtlicher  Hlnsicht.

zwelten  Diebstahls,  dessen  er  für  überwjesen

  angenommen  worden,  neben  dem

Ersatze  seiner  Hast=  und  Untersuchungs-Kesten,

  elne  fünfmo  natliche  Festungsstrafe

  ausgesprochen  wordenz  «
Amt-·  Aug.lst·

2  der  bei.  vem  Oberamtegezichte.  Aolen.  in

Ninteriuchuns  gestasden#  Ignaz.  Kuhn,
Kwesener.  Schwein-,#  Kohlenhaͤndler,
u  Abtsgmänd,  Oberzws  Aalen,  wegen.

,  fundhen  angemess,  ener  Zuchthausstrafe  in

498
eilner  mittelst  Handgeluͤbde-  Bruchs  derubten

  Unterschlagung,  wegen  eines  Betrugs,
  wegen  5  kleiner  Felddlebstähte,
wovon  ersetzt  sind,  wegen  eines  klelnen
Diliebstahls  an  herrschaftlichem  Eigenthum,
und  wegen  15  weiterer  klelner  Diebstuͤhle,
wovon  mehrere  einem  großen  nahe  kommen,
  nur  Einer  im  Werih  von  1  Fl.
ersetzt  ist,  und  welche  im  rechltlichen
Sinne  den  ersten  Diebstahl  des  Kühn
ausmachen,  zu  zehenmonatlicher
Festungsstrafe  und  vorberiger  halbstündtger
  Ausstellung  auf  der  Schandbühne
mit  „dem  Zettel;  „Seldleb“  verur=Feilr,.
  daneben  aber  inden  Ersatz  des
kung  seiner,  Haft-Kosten  verfällt,  *
wegen  der  Untersuchungs-Kesten  das
Angemessene  verfuͤgt  worden.
Am.  6.  August  wusde:
7.  der  Seribent  Christian  Keller  aus
—.  Nuchsen,  im  Großberzogthum  Baden,
zwelcher  bel#dem  Oberamtsgerichte  Oehrtingen
  in.  Antersuchung  stand.,e!  wegen
Umerrschlagung  elnes  bedeutenden  Summe
ffentlicher  Gelder,  welche  er  zum  Dell
verbotener  Weise  eingezogen,  wegen  elner
zum  Behuf  der  Verdeckung  dieser  Umtersschlagung
  nerübten  Verfälschung  ver  ven
Ihm  gestellen  Cameral-Amts=  und  Stifmungs
  Rechnung,  wegen  eines  an  dem
        <pb n="505" />
        Cameral=  Verwalter  Ade  zu  Oehringen,
mittelst  Vorzelgung  elnes  verssegelten
Paquets  mit  falschen  Geldrollen  gespielten
großen  Beirugs,  endlich  wegen  Einkasstrung
  und  Unterschlagung  von  2:2o  fl.
Oiätengelder  selnes  gewesenen  Prinzipais,
neben  dem  Ersatze  des  Schadens,  se
welt  dieser  noch  nicht  geleistet  ist,  und
Bezahlung  der  Arrest-,  Azungs=  und
Untersuchungs-Kosien  zu  zweljähriger
Juchthausstrafe  in  Getteszzell  mi,  seiner
gebrechlichen  Leibesbeschaffenbelt  angemessener,
  Arbeit  und  nachbersger  Ausweisung
aus  den  Kdniglichen  Staaten,  verurtheilr.
An  demselben  Tage  I#s:

gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

Schorndorf  in  Untersuchung  gestandenen
Jareb  Hottmann,  von  Weller,  dastgen
Oberamts,  wegen  Annahme  eines  falschen
  Namens  und  tbürlcher  Widersetzlichkelt
  gegen  einen  Waldstreifer,  dann
wegen  Mlßhandlung  desselben  und  begangenen
  Helzfrevels,  neben  dem  Ersatze
des  Schadens  und  der  Kosten,  eine  viermonatliche,
  seiner  kbrperlichen  Beshaffenheit
  angemessene  Festungs-Arbeitsstrasc
  ausgeserochen  worden.
Am  29.  August  ist:

§.  Jebannes  Haux,  von  Weiler,  Oberamts

  Schorndorf,  der  bei  dasigem  Oberamtsgerichte
  in  Unkersuchung  Kand,  wegen
  zwe#er  großer  Dlebstähle  und  eines
driten,  elnem  grosfen  nahe  kommenden

490

Dilebstahls,  serann  wegen  Annahme  falschen
  Namens  vor  einer  obrigkeitlichen
Beherde,  wegen  foregesetzten  Vagirens

und  verbetenen  Umgangs  mit  einer  zu

bleicher  Zeit  mit  ihm  In  Untersuchung
gestandenen  Dirne,  zu  fünfzebenmenatlicher
  Zuchthausstrafe  In  Gotreszell
und  nachberiger  Einschll.  Kung  in  einem
Zwangs-Arbeitehause  auf  eln  halbes
Jahr,  daneben  auch  in  den  Ersatz  des
gestifteten  Schadens,  der  Haft:  und  3z
der  Untersuchungs=  Kosten  verurtheklt,
und  rerfuͤgt  worden,  doß  er  nach  der
Straf.  Erstehung  unter  genaue  ortspollleiliche
  Aufstcht  gestellt  werden  soll,  wo,
hegen  derlelbe  wegen  zweier  weitern  ihm
angeschuloigter  bereutender  Diebstähle
von  der  Instanz  entbunden  wurde.
An  demselben  Tage  ist:

10.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ellwangen

  in  Untersüchung  gestandene  Rikolaus
Bauer,  von  Sechtenhausen,  Oberamts
Ellwangen,  wegen  ersten  kleinen,  aber
qualisihirten  Diebstahls,  soram  wegen
Wilderel-Attenkats  und  Gewehr-Berheimlichung,
  neben  der  Conftskatien  des
Gewehrs,  Ersaotz  des  Schadens  unter
Solidarischer  Verbindlichkeit,  und  Bezahlung
  der  Haft  =  und  Untersuchunge-Ko-=sten,
  zu  fünfmongatlicher  Festungs-Arbeit

  verurtheilt  worden.

Am  31.  August  wurde:

1I1.  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Oehrin-4
        <pb n="506" />
        gen  in  Untersuchung  Zestandene  ledige
Jakob  Neuffer,  von  Oehringen,  Sohn
des  dasigen  Posthalters,  wegen  Mißhandlung
  eines  Handwerksburschen  und  wegen
  der  bezeugten,  mit  Beschimpfungen
und  thaͤtlicher  Mißhandlung  verbunden

498.

gewesenen  Widerse#zlichkelt  gegen  obrigkeitliche
  Dlener,  neben  Bezahlung  selner
Hast=  und  Untersuchungs-Kosten,  zu
viermonatlicher  Festungs  =  Arreststrafe
  mit  angemessener  Beschäftigung
verurtheil#t.

Erkenntnisse  in  Revisions-Faͤllen.

Am  2.  August  wurde:

in  der  Untersuchungssache  des  Obetamisgerichts
  Neresheim,  gegen  Johann
Georg  Schmid,  von  Ober-Riffingen,
  Oberamts  Meresheim,  das  Urtbeil,
  in  Hinslcht  dessen  der  Kbnigliche
Mlnisterlal-Rath  in  Abwesenheit  Sr.
Königl.  Majestät  keinen  Grund  ger
funden,  auf  eine  Begnadigung  des  Berurtbeilten
  den  Antrag  zu  machen,  dahin
ausgesprochen,  daß  Inquisit  wegen  verübten
  Raubmords,  dessen  er,  des  geschehenen
  Widerrufs  seiner  Geständnisse  unerachtet,
  für  überwiesen  anzunehmen  sey,
desgleichen  wegen  verübter  vieler  Wilderel-Vergehen
  und  Gewehr-Verheimlichung,
  so  wie  wegen  Vergehens  gegen

die  Conseriptions-Gesetze,  und  endlich
wegen  Unzucht-Vergehens,  neben  dem  Ersate
  des  durch  die  Wilderei-Vergehen  gestifteten
  Schadens,  und  Confiscation  der
Gewehre,  desglelchen  neben  Bezahlung
der  ärztlichen  und  der  Vertheidigungs-Kosten,
  sodann  3  der  General:  und
der  sämtlichen  Special-Untersuchungs-Kosten,
  in  Erwägung  des  Manhels
  elnes  in  jeder  Beziehung  ganz  vollständigen
  Beweises  des  dem  Inqguistten
angeschuldigten  Hauptverbrechens,  zu
fünf  und  zwanzigjéähriger  Zuchtbausstrafe
  in  Gotteszell  verurthellt  seyn,
und  daß  derselbe  nach  Erstehung  der
Strafe  unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht
gestellt  werden  soll.

1g.)  Cioll  =  Senat.

Am  2.  August  wurde:

1.  der  Recurs,  welchen  Michael  Hommel
zu  Brenz  gegen  das  wlder  ihn  vom  Oberamtsgerichte
  Heldenheim  gefällte  Gant-Erfkenniniß
  ergriffen,  verworfen.
Am  5.  August  wurde:

3.  in  Querelsachender  Nagelschmidt  Bauerschen

  Wittwe  zu  Dörzbach,  ein  von
dem  vormaligen  Oberamtsgerichte  zu
Künzelsau  ergangener  Bescheid  in  der
Rechtssache  derselben  gegen  den  Juden
Marr  Isaak  zu  Hohbach  für  nichtig
erklärt,  unter  Verurthellung  der  betreffenden
  Mitglieder  des  vormaligen
        <pb n="507" />
        Oberatmtogerlchts  in  die  h.Kurch  verursachten
  Kosten;  sodann  wurde

5.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  der  Gemeinde  Lautern,  Kl.,  und
der  Freiherrlich  von  Wdllwart'schen  und
Degenfeld'schen  Gutsherrschaft  in  Essingen,
  Bekl.,  dann  dem  Kdnigl.  Forst-Kassen-Amte
  Heidenheim,  Adcitaten,
Wildschadens-Ersatz  betreffend,  des  Adcitations-Gesuch
  der  klagenden  Gemeinde
Lautern  verworfen,  unter  Verurtheilung
derselben  in  die  hiedurch  verursachten
Kosten.  "

Am  1s.  August  ist:
4.  die  von  Friedrich  Bauer  zu  Nassau,  Oberamts
  Mergentheim,  Beklagten,  Appellanten,
  in  seiner  Rechtssache  wider  das
fürstlich  Hobenlobesche  Rentamt  Welkersheim,
  Kl.,  Appellaten,  Gefäll-Forderung
und  Gegenforderung  betreffend,  ergriffene
  Berufung  gegen  ein  Erkenntniß  des
Khnigl.  Oberamtsgerichts  Mergentheim,
wegen  versäumter  Nothfrist  zu  Einreichung
der  Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklärt
worden,  unter  Verurtheilung  des  Avvellanten
  in  die  Kosten  dieser  Instanz.
Am  14.  August  wurde:

5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Künzelsan  zwischen  Martin
Mütsch  zu  Bleringen,  Beklagten,  Apvellanten,
  und  der  Sabine  Schweisser
zu  Aschhausen,  mit  Geschlechtsvormund,
Klägerin,  Atin,  Schuld-Forderung  be-489



kreffend,  dle  eingewandte  Berufung  wetgen
  versäumter  Nothfrist  zu  Elnreichung
der  Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklärt,
  unter  Verurthellung  des  Appellanten
  in  dle  Kosten  der  Appellations=Instanz.


An  demselben  Tage  wurde:

6.  die  Wechselklage  des  Moises  Hochstetter

  zu  Heimsheim,  Kläger,  wlder  den
Oberzoller  Rümelin  zu  Bopfingen,  wegen
Verjährung  des  Wechsels,  abgeschlagen,
unter  Verurthellung  des  Klägers  in  sämtliche
  Kosten.

Am  29.  August  wurde:

5.  die  eingewandte  Berufung  in  der  von  dem

vormallgen  Justiz-Collegium  zu  Ulm
abgeurtheilten  Rechtsfache  zwischen  Lazarus
  Salomon  zu  Crallshelm,  Beklagten,
  Appellanten,  und  Andreas  Prger
zu  Mgersbronn,  Kläger,  Appellaten,
Forderung  aus  einem  Mandatsvertrag
  betreffend,  wegen  verspäteter  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  für  verlassen
  erklärt,  unter  Verurtheilung  des
Appellanten  in  die  Kosten  zweiter  Instang.
Am  z1.  August  ist:

9.  der  Recurs,  des  Clement  Grimm  zu

Kirchheim,  gegen  das  ulder  ihn  gefällte
Gaent-Erkenntniß  des  Oberamtsgerichts
Nereßheim,  verworsen  worden.

Am  sl.  August  wurde:

.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Justlz-Colleglum  zu  Ludwigsburs
        <pb n="508" />
        zwischen  dem  Kaufmann  Schweizerbarth
in  Stuttgart,  Kläger,  Appellanten,  und
der  Witiwe  des  Conditor  Mikolaus  David
  Bonhbfer,  cum  curatore,  nun  deren
Erben,  Beklagten,  Appellatin,  eine

Waaren-Schuld  samt  Zlnsen  betreffend,

reformatorisch  erkannt,  unter  Verglelchung
  der  Kosten  beider  Instanzen.
Am  23.  August  ist:

10.  die  in  Sachen  des  Jehann  Andreas
Ser  zu  Werdek  und  Cons.,  Beklagten,
Arpellanten,  wider  das  fürstlich  Hohen-=lohe'sche
  Renramt  Kirchberg,  Kl.,  Arpellaten,
  Leistung  einer  jährlichen  Geld-=gält
  von  75  Gulden  betreffend,  ergriffene
Berufung  gegen  das  von  dem  vormaligen
Justiz-Colleglum  zu  Ludwige#urg  geséllte
Urtbeil  wegen  Mangels  elner  gegründeten
Beschwerde  verworfen  worden,  unter
Perurtheilung  des  Appellanten  in  dle

Kosten  zweiter  Instanzz  zu  sleicher  Zeit  ist

I.  in  der  Appellatlons  sache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Hall  zwischen  Lazarus  Abraham,
  von  Kochendorf,  Beklagten,  Appellanten,
  und  Johann  Georg  Schuh,
mann,  auch  Adam  Treiter  zu  Unter-Alpach,
  Klägern,  Appellaten,  Forderung
eines  Tuchkoufschillings-Rests  betreffend,
die  eingewandte  Berufung  wegen  verboe



6.
säumter  Lihherist  zu  Einreichung  der
Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklärt
worden,  unter  Verurthellung  des  Appellanten
  in  dle  Kosten  der  zweiten  Instanz;
  dann  ist

17.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Hall  zwischen  Läzarus  Abrabam,

  von  Kochendorf,  Beklagten,  Appellanten,

  und  Johann  Geerg  Bachmaler
  zu  Ilzhofen,  Kläger,  Appelleten,
Forderung  eines  Tuchkaufschillings-Rests
betreffend,  die  eingewandte  Berur
wegen  versäumter  Nethfrist  zu  Einreichung
  der  Beschwerdeschrift  für  verlassen
erklärt  worden,  unter  Verurtheilung  des
Appellanten  in  die  Kesten  der  zweiten
Instanz;  ferner  ist

13.  in  der  Appellotionssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Mergenthelm  zwischen  dem
Schultheigen  Michacl  Muhler  zu  Honsbronn
  und  Conforten,  Kläger,  Appellanten,
  und  dem  Krenenwirih  Kober  zu
Weikersheim,  Beklagten,  Aoppellaten,
Pferchgerechtigkeit  betreffend,  dle  elngelegte
  Berufung  wegen  versäumter  Notbfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt  worden,  unter
  Zerurtheilung  des  Appellanten  in
dle  Kesten  zweiter  Instanz-1Gerichtshof

  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Criminal=  Senat.

Am  7.  August  wurde:
1.  der  Korrektionde  Leonhard  Lang,  von

Elbach,  Oberamts  Gesßlingen,  wegen
fortdaurenden  auffallenden  Unfteißes  und
        <pb n="509" />
        wegen  seiner  Lurch  Verläumdung  selner
Kameraden  bewiesenen  großen  Verdorbenheit,
  neben  Zuscheidung  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  weitern  Reklusion
  auf  die  Dauer  von  öler  Monaten
indem  Zwangs,  Arbeltahause  zu  Ulm
verurtheilt:

7.  gegen  Franz  Alch,  von  Zillishausen,
Oberamts  Blberach,  wegen  wiederholten
Vaglrens  und  fortgesetzten  asotischen  Lebens,
  neben  Verurthellung  in  sämtliche
Untersuchungs-Kosten,  sechsmonatliche
Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeitsbause
  zu  Ulm  erkannt.

Am  1ro.  August  ist:
5.  der  bei  dem  Oberamtsgericht  Ravensburg

  in  Untersuchung  gekommene  Johann#

  Baptist  Heilig,  von  Balndt;
wegen  körperlicher  Mißhandlung  seines
Vaters  und  verübten  Unsucht-Vergehens,
nehen  Zuscheldung  sämtlicher  Untersuchungs
  =  Kosten,  mit  einer  fünf  und
ein  halbmonatlichen  Zuchthausstrafe
zu  Gotteszell  belegt  worden.
Am  17.  August  wurde:

4  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgericht
  Kirchheim  gefährten  Untersuchung,
gegen  Johann  Adam  Scheufele,  von
Wellheim,  wegen  Unterschlagung  und
Verumreuung,  auch  Baglrens  und  unanständigen
  Betragens  vor  Gerscht,  neben
Verurthellung  in  den  Ersatz  sämtlicher
Kosten  und  des  Schadens,  elne  Festungs-5°%#



Arbellostrafe  von  sechs  Monaten
erkannt.
Am  21.  August  wurberm  de#rur-.
theilt:

5.  der  bei  dem  OberamtsgerichteAlm  in
tnntersicchung  gekommene  Jaköb  Sabloner,
  von  Höchstetten,  wegen  wlederhölken
Vaglrens  und  Ueberschreltung  selner
Konfination,  neben  Zuscheidung  der  Kosten
zu  einer  Elusperrung  in  dem  Zwanzs=Arbeltshause
  bls  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  sechs  Monstez.

6.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerlchte  Waldsee
  stattgehabte  Untersuchung

a)  Joseph  Gerai,  von  Haldtle,  wegen
intellektueller  Urbeberschaft  bei  Faͤlschung
  elner  bffentlichen  Urkunde,  15
wie  wegen  Konkubinats  und  Vagirens,
zu  drei  und  ein  Hhalbmonatlicher
Festungs-Arbeitsstrafe;

b)  Ellsabetha  Flalsch,  von  Eblsweiler,

wegen  derselben  Vergehen,  zu  diei
und  ein  halbmonatllcher  Zuchtbausstoafe
  zu  Markgröningen;

c)  Joseph  Anton  Fischer,  von  Frledberg,
  wegen  physischer  Urceberschaft
bel  Fälschung  elner  bffentlichen  Urkunde,
wodurch  dessen  zwelter  Räckfall  begründet
  ist,  neben  Konfßsskatlon  des  für  die
Vornahme  der  Féelschung  erhalteuen
bohnes  zu  achtmo  natlicher  Juchthausstrafe
  zu  Gotkeszell,  wobel  zuglelch
bestimmt  wurde,  daß  von  jedem  dieser
        <pb n="510" />
        8  Inquislten  ein  verhaͤltnißmaͤßiger  Anthell
  an  den  Untersuchungs-Kosten  übernommen
  werden  solle;

7.  Fidel  Binder,  von  Thaldorf,  welcher

bei  dem  Oberamtsgerichte  Saulgau  in

Untersuchung  gekommen  ist,  wegen  wiecderholter
  kleiner  Diebstähle,  von  welchen
uiedoch  einige  als  Hausdiebstaͤhle  erschwert
sind,  neben  dem  Kostens-  und  Scha-Dens.
  =  Ersatze  zu  viermonatlicher
Juchthausstrafe  zu  Markgrbningen;

8.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wiblingen
  in  Untersuchung  gekommene  Jakob
Hiller,  von  Wain,  wegen  zum  drittenmale
  wiederholten  Vagirens  und  ungebührlichen
  Benehmens  auf  dem  Trans-Horte,
  neben  Zuscheldung  der  Untersfuchungs=
  Kosten,  unter  Einrechnung  eder
von  ihm  bereits  erstandenen  Reklusion,  zu
einer  weltern  Einsperrung  in  bem  Zwangs-Arbeitshaus
  auf  vier  Monate,  und
9.  Christian  Friedrich  Maler,  Schneidersgesell,
  von  Kirchheim,  wegen-zum
zweitenmale  wiederholten  Baglrens  und
(#derlichen  bebenswandels,  neben  der
Verbindlichkeit  zum  Ersatze  sämtlicher

Kosten  zu  fünfmonatlicher  Elnsperrung
  in  dem  Zwangs-Arbeitshaufe.
Am  28.  August  ist-1o0.

  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerichte

Gbppingen  in  Untersuchung  gekommenen
Andreas  Höfle,  von  Schlath,  wegen
vollbrachter  Wllderel  und  unter  lebensgefährlicher
  Drohung  begangener  Widersevlichkeit
  gegen  Forstdiener,  so  wie  wegen
#wiederholten  unbefugten  Gewehrbesitzed,
neben  Zuscheidung  eines  angemessenen
Antbells  an  den  Untersuchungs-Kosten
und  Konfiskatlon  seiner  Gewehre,  fünfmonatliche
  Festungs-Arbeitsstrafe  und
eine  Geldbuße  von  vier  klelnen  Freveln
  erkannt;

1I.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Wib-[Uungen

  geführte  Untersuchung,  Anton
Notbelfer,  von  Bihlefingen,  wegen
Wldersetzlichkeit  und  Verbal-Injurien
gegen  den  Schultheißen  und  Gemeindetath
  daselbst,  neben  Zuscheldung  eines
angemessenen  Theils  der  Untersuchungs-Kosten
  mit  einer  vlermonatlichen
Festungsstrafe  belegt  worden.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  14.  August  wurde:

der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang  in
Untersuchung  gekommene  Alois  Streobel,
  von  Steinenbach,  wegen  elnes  in
Genossenschaft  verübten  Raubes  an  Mathlas

  Haller,  von  Schmalzbofen,  zweler
zwar  kleiner,  aber  thellwelse  unter  erschwerenden
  Umständen  und  Un  gleicher
Genossenschaft  verübter,  im  rechtlichen
Sinne  drirter  Diebstähle,  ferner  wegen
        <pb n="511" />
        503

Konkubinats,  Ineests,  Vagirens  ünd  stondenen  Arcests,  nöch  zu  einer  fUünf-Bettelne,
  neben  der  Verbindlichkelt  zum  jährigen  Festungestrafe  und  nachherl=Ersat
  des  gestifteten  Schadens  und  Zue  ger  Einsperrung  in  vas  Zwangs-Arbeitsscheidung
  seiner  Arrest-,  Ajlungs-,  Un-  baus  auf  wenigstens  ande  rth  alb  Jabtersuchungs,
  und  Vertheidigungs-Kosten,  re  verurtheilt.

unter  Elnrechnung  eines  Theils  des  er-:.)

  Civil  =  Senat.

Am  2.  August  ist:  kenntniß  seinem  ganzen  Inpalte  nach
1.  in  der  Ationssache  von  dem  Ober--  bestätiget,  und  Antin  in  die  dem  Aten

#amtsgerichte  Blallbeuren  zwischen  Franz  in  zweiter  Instanz  verursachten  Vtezeß-Joseph

  Hildenbrand,  Adlerwirth  in  Ju-  Kosten  verurthellt;

stingen,  Bekl.,  Producten,  Reproduten=  Z.  in  der  Atlonssache  von  dem  Oberten,

  Anten,  und  Melchior  Glbckler,  von  amtsgericht  Wangen,  zwischen  dem  Wietß

Tomertingen,  Kl.,  Produrenten,  Repro-=  Ankon  Buschor,  von  Hazenweller,  Bekl.,
ducten,  Aten,  Zinsferderung  aus  K  aufe-  Anten,  und  Johann  Brudek,  von  Seizielern
  betr.,  die  Ation  wegen  innerer  bertsweiler,  Kl.,  Aten,  elne  Schuld=Grandlosigkeit
  von  Amts  wegen  verwor-  forderung  betr.,  reformatorisch  dem  Bekl.,
fen,  und  Appellam  In  die  Kosten  weiter  Anten,  besserer  Bewels  seiner  Einrede
Instanz  verurtheilt  worden.  der  berests  erfolgten  Zahlung  ubter  Aus-Am
  8.  August  wurde:  sedunsg  beo  Kostenpönkte  nachgelassen;

3.  In  der  Atlonssache  von  dem  vorinall=  4.  I,  er  Atonssichc  von  dem  Oberan#s#
gen  Oberamtsgerichte  Göppingen  zwischen  gerichte-  Beizkluigen.  zalischen  Cah#rine
Johann  Gehrer,  gewesenen  herrschafeli-  ####  Rie  und  Cemser#n.)  von  Ttoffelhausen,
chen.  Kutscher  zu  Stutkgärt,  nun  desen  Kl.,  Anten:  und  Lebphhe##  Friedel  von
Wletwe  und  Universal=  Eebin,  Catha-  da,  Bekl.,  Aten,  Erbschaftsstreitigkeir
rina  Dorsthea,  unter  Beistand  ihres  betr.,  die  ergriffene  Berufung“  wegen
Kriegosögts,  Kl.,  Amtin,  und  dem  Kauf-  Wersäumung  der  Nochfeist  zu  Slaüreimann
  Christoph  Dunker  zu  Gbppingen,  chung  der  Beschwerdeschrift,  unter  Ver-Bekl.,
  Aten,  angebliches  Vorenthalten  urtbellung  der  Anten  in  dle  Kosten  für
elner  Erbschaft  betr.,  das  in  erster  In-  verlassen  en  erklaͤrt.
stonz  von  dem  vormaligen  Provinzial-  Eben  so  ist  am  15.  August:
Dtiz-Kolleglum  zu  Ulm  gefällte  Er=  5.  in  der  Atlonssache  von  dem  Ober-
        <pb n="512" />
        b04

amtsagerichte  Eblngen  zwischen  Johann  in  die  Kosten  der  Atlons-Instanz  ves-Geiger,
  och,  Neuburg,  Kl.,  Anten,  uriheilt;  ·

sodanndemPfcthommckundMeßS.dlc»Akic-n.-s.ick;evondcm  Oberon-fegener
  Walz  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Be-  richte  Waldsee  zwischen  Franz  Joseph

nutzung  des  Brunnen-  Wassers  betr.,  Lorinser,  von  Hittelkefen,  Kl.,  Anten,
erkonnt  werden.  und  Franz  Jeserh  Maier  daselbst,  Bekl.,
Am  :2:.  August  wurde:  Aten,  ein  Wohnungs  =  und  Nutznief-6.

  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwl-  sungsrecht  betreffend,  wegen  ihrer  innern
sshen  dem  Schutziuden  eiw  Judas  zu  Grundlesigkeit  von  Amtes  wegen  verbudulgeburg,
  Kl.,  und  dem  Freiherrn  worfen,  und  der  Aut  nicht  nur  in  die

Max  von  Spath  auf  Zwiefaltendorf,  Kosten  dleser  Instanz,  sondern  auch  we-Bekl.,
  zwel  Schuldforderungen  betref-  gen  offenbar  mutbailligen  Appellirens.

send,  räckuchilich  der  einen  Ferderung  in  die  Strafe  von  einer  kleinen  Frevel
Brkl.  zu  deren  Bezahlung  samt  Zinsen  verurtheilt.
verortheilt,  rücksichtlich  der  andern  aber  Am  29.  August  ist:

wuxden  die  Parthieen  zu  Vorlegung  ih=  9.  in  der  Atlenssache  von  dem  Oberamtsrex
  Beweismittel,  unter  Aussetzung  des  gerichte  Geißlingen  zwischen  Margaretha
Kostengunkss,  aufgeferdert.  Schweizer,  von  Mählhausen,  cum  cu-Am:#8.
  August  wurde:  ratore,  Kl.,  Antin,  und  Joseph  All-7.
  die  Atlonssfache  don  dem  Oberamtsge=  mendinger  daselbst,  Bekl.,  Aten,  Baterrichte
  Wangen  zolschen  dem  vormalig  schaft  und  Kinds-Ernährung  betreffend,
fürsilich  Windischgräzschen  Oberamt-  die  ergriffene  Berufung  wegen  versäummann
  Scharpf  zu  Eglefs,  Bell.,  Anten,  ter  Motbfrisft  zu  Elnrelchung  der  Beund
  dem  Kbdnigl.  Kameralamt  Tettnang  schwerdeschrift,  unter  Verurthellung  der
Kl.,  Aten,  Erfällung  eines  Kauf-Ver#-  Antin  in  die  Kosten  dieser  Instanz  fär
trags,  jetzt  Hälfs-Wollstreckung  betref-  verlassen  erklärt  worden.
fend,  als  unstatthafe  verworfen,  und  Stuttgart  den  30.  Sept.  1820.
Am  wegen  felner  frivolen  Appellatlon,  Maueler
        <pb n="513" />
        505

Nto.  35.

bwiaich-Württembergisches

 

Freitag  den  6.  Otioter  18230.

—

1.  Unmitzelbare  Köͤnigliche  Sr%
Dienst.  Nechrichten.

S.  Könligeliche  Majestät  haben
dermbge  allerhöchsten  Entschließung  vom
à4.  v.  M.  dle  erledigte  Pfarrei  Bodels-Hhausen,
  Dekanats  Tübingen,  dem  Vikar
Wittich  daselbst;  ferner

unterm  26.  v.  W.  die  erledigte  Pfarrei

  Unterlenningen,  Dekanats  Kirchbein
dem  Pfarrer  Pichker  zu  Iotngen,  Dekanats
  Dürrmenz,  und

die  erledigte  Pfarrei  Seissen  Dekanats
Blaubeuren,  dem  Pfarrer  Heinseler  in
Suppingen,  zu  verlelhen  geruht.

1.  Verfügungen  der  Depertemenés.
Des  Departements  des  Innern:

1;  des  Ministerium  des  Innern
VBelanntmachung  wegem  ber  mebereinkunft  uh  dem  Hörftenkhum  Hohei  jollern.  Eiznaringen  in  *

der  Ausfbebung  der  Landes=  #

Durch  die  allgemesne  Veroirnung  vom.
2.  Maͤrz  1846  ist  iwar  bereits  *  bandess

asd  Markungs-ofung  z(Wme  unggenrn  Etaais  ·  imoun.

und  Morbche  „  ng  im  Sonien  s
resche  aufgchöbes.  ·

.c:."."
        <pb n="514" />
        bobͤ

Damit  aber  dle  Wohlthat  dieser  Aufbebung
  den  diesseltigen  Staats-Angehbrigen
auch  in  den  mehrfach  angrenzenden  fürstlich

  Hobengollery.  io  meringenschen  Landen.
zu  Dheil  werde  aben  Sa.  Koͤnigiiche  öffentlichen  Kenmen

Majestät  mit  des  reglerenden  Fürsten

4  4.  .  Sigmaringen  bochsürstli,
r

cher  Dur#  lauch  t  die.  eberelnkunkt  getrofn
fen,  daß  die  Terrltorlal=  und  Markunge
Losung,  in  soferne  solche  durch  Gesetz  oder

Herkömmen  dläher  gegenselllg  ausgeäbt

worden,  känftig  und  zwar  vom  1.  Sept.
1820  vm  it  dem  einen  Staate  gegen  vir

Unterthanen  des;  andern  nicht  mehr#  jur.

Anwendung  gebracht,  jedem  der  beiden

Staaten  aber  fuͤr  den  Fall,  daß  veraͤnderte

Verbaͤltnisse  ihm  das  Fortbestehen  dieser

licheteintunft  nachthellig  machen  sollten,

elne  gegensestige  Aufkündigungs-Befugniz

mit-einer  Frist  von  :  Jahren  vorbehalten

blelben  solle.
Indem  dlas  Ueberelnkunft  blemit  zur
Hersacht  wird,  versteht
es  sich  von  selbst,  doß  durch  dieselbe,  da  sie

chles  das  durch  Gesetz  vder  Herkommen
—  Laͤndes-  und  Merkungs:  Loungs

  =  Recht  zum  Gegenstand  bat,  den
berelts  bestehenden  oder  künfiig  sich  bildenden
  vertragsmößigen  oder  testamentarischen
Losungs  Rechten  kein  Einirag  geschebe,

HIIIIEIEIIIITIIIVÈ
ieherigen  Gesetzgebung  seln  Bewenden

habe.
Stuttgart  den  35.  Sept.  18370.
v.  Otte.

2  r.  inisl.  cotbpolischen,  Klechenrerbe  :

□—*-...
Ve  den  Jünglingen,  arsche  Uch  für.
das  künftige  Studlum  der  k#arbelischen  Theologie
  bestimmt  Peben,  werden  in  den  kubon
lischen  Convikt  zu  Tübingen  nach  Hurher.
gegangener  Pruͤfung  aufgenoininen:  rnr
a.)  Von  der  Unlversität.  In  Tübingen
ca  Mock,  von  Aulendorf,  Oberamts

Walbset,  Sobů  eines  Handels  mansis.

vb.  #  Von  dem  Gomnastum.  in.  Neusei,
Maihis  Dorn,  von  Roliwell  Sohn  elnes
Hafners.

Die  di-  cĩdriat  AUu  nahm  e  in  den  Latholischen  Convili  zu  Tübingcn  i5r  ffend.

.1

CarlWeilß  „  Ssbrenn,  Oberamts
Roitenburg,  Sohn  eines  Bauern.

Andregs:  Zipfash  .veil  Rcliweil,  Sohn

eines  Möllere.

And#e  6##n  den  Horb,  Sohn  eines

Stadteatbe-Hoinkommem#moch

  #

Themas.  Ey#b  Geißn  Obermts
  Bahliugen-  Sohn  eines  Bauezn.
Inhönn.  MNepomut  ECusto,  von  Rottweil,
Sohn  elnes  Angferschmiede.  «
        <pb n="515" />
        0

c..)  Von  dem  Gomnassum  In  Ellwangen

Georg  Dursch,  von  Deggingen,  Oberamts
  Geißlingen,  Sohn  elnes  Chlvurgen.


Kaver  Baumann,  von  Ellwangen,  Sohn
eines  Webers.

Ignatz  Fortbuber,  von  Hauärz,  Oberamts
  Leutkirch,  Sohn  eines  Thier=Arztes.


Josepp  Werner,  von  Ellwangen,  Sohn
eines  Webers.

Gonhard  Galßer,  von  Ochsenhausen,
Oberamts  Biberach,  Sohn  des  fürstlichen
  Archivars.

Anton  Welß,  von  Neuler,  Oberamts=Ellwangen,

  Sohn  eines  Bauern-Georg

  SchmIdy,  von  Ellwangen,  Sohn

eines  Rlemers.

Joseph  Bouer,  von  Dietenhelm,  Oberemts
  Wiblingen,  Sohn  elnes  Kirschnerd.


Anton  Stendel,  von  Ellwangen,  Sohn
eines  Schreiners.

Johann  Nepomuk  Bestlin,  von  Ellwangen,
  Sohn  eines  Topezirs.

Philipp  Zink,  von  Hehenstadt,  Oberamis
Aalen,  Sohn  eines  Kanzellisten.
Josepb  Hainzmann,  von  Bkhmenki#ch,

Oberamts  Gelßlingen,  Sehn  elnes
Bauern.
Dazu  noch  ferner:

Johann  Hänsler,  vom  Pfaffenhbizle,
Oberamts  Ellwangen,  Sohn  eines
Taglbhners.

Johann  Kurz,  von  Halden,  Oberamts
Ellwangen,  Sohn  eines  Bauern.

Die  Aufgenommenen,  so  wie  olle  andere
Conolktoren  haben  unfehlbar  am  Montag
den  z3.  Oktober  im  Convikt  einzutreffen.

Stuttgart  den  3.  Oktober  18;20.

Camerer.

5.  Des  Kbnigl.  Studlenvatbe.

4
Bekanntma  unz  der  zum  akavemischen  Studium  höherer  Wissenschaften  auser  dem  evangelischen
Seminar  legitimirten  Jürgllage.

Nachstehende  Studien-Kandldaten  sind
nach  der  in  den  Monaten  August  und
September  d.  J.  erstendenen  gesetlichen
Verpröfung  zu  Beziehung  der  Universttät
für  dans  Sturdium  höberer  Wlseenschaften
legitimirt  worden:

A.  Für  das  Studlum  der  evangelischen
  Theolegie  außer  dem.
Seminar.

Adolpp  Ch  risti#  an,  Sei  des  Siodtrathe
in  Stuttgart.
        <pb n="516" />
        Courad  Die!rich  Haßler,  Sohn  des  Pfarrers

  in  Degenfeldl.

Carl  Ferd.  Friedr.  Schopper,  Sohn  des
Pfarrers  in  Gbttelfingen.  «

Job.  Frledr.  Witt,  Sohn  des  Gastgebers

in  Longenburg.  .

B.  Für  das  Studium  der  Rechtsswissen
  schaft.

Carl  Ludwig  Bausch,  Sohn  des  Schullehrers
  in  Mittelstadt.

Friedr.  Binder,  von  Stuttgart,  selther
Studlrender  der  Kaoneral-Wissenschaft.

Carl  Wilh.  Böürger,  Sohn  des  verstorbenen
  Rechnungsraths  in  Stuttgart.

Carl  Camerer,  Sohn  des  verstorbenen
Ofarrers  in  Unterhausen.

dudwig  Aug.  Clemm,  Sohn  des  verstorbenen
  praktizirenden  Arztes  in  Stuttgart.
  v

Frledr.  Degen,  Sohn  des  pensionirten
„Hof-Kammerraths  in  Stuttgart.

Ferdinand  Christoph  Graf  v.  Degenfeld,
Sohn  des  Kdnigl.  Kamwerherr  und
Rittmeisters,  von  Eobach.

Gastao  Heinrich  Duvernoy,  Sohn  des
versterbenen  Ober  Krlegsraths  in
Stuttgart.

Carl  Entreß,  Sohn  des  Kreis-Regierungs=
  Direktors  in  Ulm.

Franz  Hauschel,  Sohn  des  Stadt-Bür,

germeisters  ih  Schhmberg.

5os

Johann  Friedr.  Hezel,  von  Ilzbofen,
seither  Studirender  der  Kamfral-Wis-—-

  Klderlen,  Sohn  des  Kaufmanns
Un  Ulm.  «
Christian  Kläpfel,  Sohn  des  verstorbenen
  Stadtschreiber#s  in  Stuttgart.
udw#g  Heinrich  Lienhardt,  Sohn  des
versiorbenen  Schneidermelsters  in
Stuttgart.
Johann  Palmer,  Sehn  des  Feldmessers
in  Winnenden.
Carl  Gustav  Pfaff,  Sohn  des  Geheimen
Archivars  in  Stuttgart.
Corl  Frledr.  Rheinwald  Sohn  des
Kaufmanns  in  Stuttgart.
Christ  Hrinrich  Niecke,  Sohn  des  Landvogtel
  =  Arztes  in  Stuttgart.
Friedrich  v.  Rbder,  Sohn  des  verstorbenen
  Königl.  Kammerperren  in  Stuttgart.

Jakob  Ruthardt,  Sohn  des  Schullehrers
in  Waldderf,  Oberamts  Nagold.
Emil  Sick,  Sohn  des  Doktors  der  Rechte
in  Stuttgart.
Benedikt  v.  Steinberg,  Sohn  des  Kaufmanns
  in  Mengen.
Frledr.  Steinhauser,  Sohn  des  Kameralverwasters
  in  Crailsheim
kudwis  Friedr.  Stockmaier,  Sehn  des
Ober-Amtmanns  in  Welzheim.
        <pb n="517" />
        Sigmund  Frledr.  Weiß,  Sobhn  des  Ober-Amtsrichters
  in  Balingen.

Carl  Frledr.  Zaiser,  Sobn  des  verstorbenen
  Kloster-Fdrsters  in  Alpirsbach.

C.-Für  dee  Studium  der  Medizin:
  und  höbern  Chlrurgie.

Carl  August  Abele,  Sohn  des  Schleß-Kiefers
  in  Schorndorf.

Georg  Ludiolg  Dupernoy,  Sohn  des
Medlzinalraths  und  Kbnigl.  keibarztes
in  Stuttgart.

Phllipp  Jakob  Fehleisen,
Apothekers  in  Reutlingen.

Georg  Gustav  Friedr.  Hartmenn,  Sehn
des  Oberamts-Arzts  in  Gbppingen.

Carl  Friedr.  Theurer,  Sohn  des  verstorbenen
  Chlrurgen  in  Stuttgart.  "6

Jakob  Lerenz  Trucksees-,  Sohn  des  verstorbenen
  Pfleg-Küfers  in  Eberdingen.

Heinrich  Horn,  Sohn  des  Apotbekers  in
Neuenstein.  «

D.  Fuͤr  das  Studium  der  Kameral-Wissenschaft.


Johann  Alch,  Sohn  eines  Metzgers  in
Gmünd.

Ernst  Eduard  Alberti,  Sohn  des  verstorbenen
  Königl.  Obristen  in  Stuttgart.

Jeh.  Nepomuk  Bandel,  Sobhn  des  pensionirten.
  Ober-Registrators  in  Merzentheim.


Sohn  des

559

Ernst  Friedr.  Bier  dämpfel,  Sehn  des
Oberamtsdieners  in  Crailsheim.

Carl  Friedrich  Bohn  enberger,  Sohn

ded  verstorb.  Gastgebers  in  Neuenbürg.
Friedr.  Dapid  Carl  Bonhöfer,  Sohn
des  Advokoten  in  Hall.

Cbristoph  Friedr.  Cronmüller,  Sohn

des  Ober.-Aciisers  in  Walblingen.  :
Emnst  Cbrist.  Friedr.  Heller,  Sobn  des
verstorbenen  Pfarrers  in  Unterlenulngen



Albert  Friedr.  Kinzelbach,  Sohn  des
Stadt-Raths  in  Stuttgart-Wilh.

  Friedr.  Gottlieb  LTang,  Sohn  des
versterbenen  Pfarrers  in  Donstetten.

Fidel  Riederh'fer,  Sohn  des  Ober-Instiz-Prokuraters
  in  Ellwangen:

Christian  August  Schmid,  Sehn  des
Dekans  in  Bbblingen.

Franz  Starkloff,  Sohn  des  verstorbenen
  Oberamts  Chlrurgen  in  Mergentheim.


Georg  Friedr.  Unger,  Sohn  des  versterbenen
  Schultheißen  in  Edelfingen.
Helurich  Friedr,  Bellnagel,  Sohn  des

Hofraths  in  Stuttgart.  «

Franz  Anton  Winker,  Sohn  des  Kaufmanns

  in  Spaichingen.

Stuttgart,  den  z1.  Sept.  1616=Siskind.


*
        <pb n="518" />
        510

5b)  Bekanntmack  ung  der  in  die  evangelischen  Seminarien  neu  aufgenommenen  37glinge.

In  die  Königl.  evangellschen  Seminarlen
sind  felgende  Jünglinge,  die  sich  dem  Studlum
  der  Tpheologle  widmen  wollen,  aufgenommen:


In  das  Seminar  zu  Täbingen

unter  die  von  Schbuthal  in  dlesem  Herbst
dahln  abgebende  Promotion:
kudwig  Heinrich  Kapf,  Sohn  des  verstorbenen
  Dekans  in  Herrenberg.
Dbll.  Ludwis  Kauffmann,  Sohn  des
Rektors  om  eyceum  In  Täbingen.
Eduard  Knapp,  Sohn  des  Justizraths
in  Rottenburg.

Wilbelm  Rapp,  Sohn  des  Kaufmanns

Obllipp  Rapp  in  Stuttgark.

Frledr.  Heinr.  Rheinwald,  Sohn  des
Hfarrers  in  Reckarrems-Got#tfried
  Friedr.  Weber,  Sohn  des

fürstlichen  Mundkochs  in  Hohenlohe=Klechberg.

udwlg  Immanuel  Werner,  Sohn  des
OberT  Präceptors  in  Seuttgart.
Cbristion  Frierr.  Wurm,  Sohn  des
Gymnastums-Professors  in  Stuttgart.

In  das  Seminar  zu  Urach:
Christian  Immanuel  Friedr.  Klemm,
Sohn  des  Pfarrers  in  Genkingen.
Johannes  Mährlin,  Sohn  des  Bautalhs
  in  Lupwigsburg.

In  das  Seminar  zu  Schbathal:

Franz  Wilhelm  Baur,  Sohn  des  Ober-Tribunalraths
  in  Stutigart.  2

Job.  Frledrich  Beßler,  Sohn  des
Bürgermelsters  in  Magstatt.

Karl  Frledrich  Bilfünger,  Sohn  des
Kameral-Verwalters  in  Vaihingen.

Johann  Christopp  Blumhardt,  Sohn
des  Holzmessers  in  Stuttgart.

Karl  Frledrich  Denzel,  Sohn  des
Wundarztes  in  Bbblingen.

Karl  Daoid  Dieterich,  Sohrn  des
Schullehrers  in  Besigbeim.

Joh.  Christian  Dbrnacher,  Sohn  des
Reolerförsters  in  Mdemähl.

Kar!  Gustav  Eberhard  Eidenbenz,
Sohn  des  Schullehrers  in  Lienzingen.

Gettlieb  Friedrich  Gaupp,  Sehn  des
Uhrmachers  in  Markgrbningen.

Heermann  F  iedrich  Hardegg,  Sohn
des  Medicinalraths  und  Küuiglichen
Leibarzts  in  Ludwigsburg.

Karl  Hardegg,  Soahn  des  Ke:  fmanns
in  Ludwigsburg.

Friedrich  Albert  Hauber,  Sohn  des
Hofmusikus  in  Stuttgart.

Ernst  Adolph  Hauber,
Professors  In  Schoͤnthal.

Karl  Ludwig  Hetsch,  Sohn  des  Stademusikus
  in  Tübingen.

Sehn  des
        <pb n="519" />
        Bustav  Hobrher,  Sohn  des  Forstverwallers
  in  èwenstein.

Kudwig  Frledr.  Wilhelm  Hofmann,
Sohn  des  Bärgermeisters  in  Leonberg.


Franz  Hopf  Sohn  des  verstorbenem
Pfarrers  in  Alchelberg.

Karl  Cbhristian  Friedrich  Kielmaler,
Sohnmeines  Collaborators  in  Nürtingen.

Frledrich  Wilhelm  Krauß,  Sohn  des
Ofarrers  in  Zaberfeld.

Ferdinand  Friedrich  Memminger,
Sohn  des  Kupferschmled-Obermelsters
in  Tüblugen.

August  Frlerrich  Mobl,
farrers  in  Feldstetten.
Ernst  Wllhelm  Mutschler,  Sohn  des

Ober-Justizratbs  in  Eßlingen.

Heinrich  Nast.  Sohn  des  Stadeschreibers

  in  Gmünd.

Sohn  be#

511

udwig  Eduard  Friedrich  Pfäfflin"

Sohn  des  Amtmonns  in  Nosenfeld.

Ernst  Friedrich  Rapp,  Sehn  des  ver:

storbenen  Praͤceptors  in  Wartarduinnen.


Christ.  Heinrich  Albert  Reucher,  Sohn
des  Schneidermeisters  in  Siuttgari.
Georg  Albert  Rheinwald,  Sohn  des

Kaufinanns  in  Stuttgart.

—

Sduard  Wisenmann,

Franz  Schmidlin,  Sobn  des  Ober-Regierungsraths
  in  Stuttgart.

Karl  Friedrich  Schnizer,  Sohn  des
Kafmanns  in  Münfingen.

DOermar  Friedrich  Heinrich  Schönbut,

Sehn  des  verstorbenen  Advokaten  ia
Sindelfingen.

Kerl  Frledrich  Stimmel,  Sohn  des
Pfarrers  in  Därnau.

August  Friedrich  Vischer,  Sohn  des
verstorbenen  Oberhelfers  in  Ludwigs-  «
burg.

Korl  Friedrich  Wenz,  Söhn  des  Schyfärbermeisters

  in  Tübingen.

Sohn  der
Schloßverwalters  in  Göppingen.

Ferdinand  Ulrich  Wucherer,  Sohu
des  Pfarrers  in  Zweie#berg.

dudwig  Wilhelm  Würlen-,  Sohn  des
Stedtschrelbers  in  Geislingen.

August  Frledrich  Wurst,  Sohn  des
Präceptors  in  Güglingen.

n—  Wilhelm  Hcinrlch  JZeller,  Sohn  des

Rentamtmanns  In  Klein  Boiwor.

VLudwih  Eduaͤrd  Ftiedr.  Ziegler,  S'#

des  Ditons“  in  Mänfsingen.

Der  Tag  des  Einteltte  ist  auf  Freltag  den

Wilbelm  Gottlieh  Schilet,  Sohn  dos

Wundarzts  in  Zavelstein.

20.  Oktober  festgesetzt.

Stuttgart  den  a29.  Sept.  1820.

Suͤskind.
        <pb n="520" />
        5i2

64.  Die  Einkseferung  der  neu  aufgenommenen  36glinge  in  das  Seminar  zu  Schönthal  betreffend.

Den  Eltern  und  Vormändern  der  in
des  Seminar  zu  Schbuthal  aufgenommenen
  Zöglinge  wird  erdffnet,  daß  eine  Ein-Grichtung
  wegen  angemessener  Verkdstigung
der  die  letzteren  bel  ihrer  Einlieferung  begleitenden
  Eltern  und  Verwandten  auf
ihre  Koßen  getroffen  worden  ist.  Sie  haben
  daher  sogleich  dem  Prélaten  v.  Abel
ader  dem  Oekenomie-Nath  Kohler  in
Schbnthal  die  Anzeige  zu  machen,  von
wem  ein  Seminarist  werde  begleltet,  und
ob  #einz  oder  zweimal  in  Schömhal  müsse
übernachtet  werden,  damit  sowohl  wegen
Beherbergung  solcher  Persenen  bel  den
Seminar-Angestellten,  als  wegen  ihrer
Speksung,  die  bei  den  brilichen  Verhältnissen
  erfordersichen  Anstalten  iu  Zeiten
getroffen  werden  ldnnen.

—

Die  dlesfallsigen  näheren  Bestlimmungen,
se  wle  Verzeichnisse  über  die  von  den  Seminarisien
  mitzubringenden  Bücher  und
Fabrniß-  Stücke  über  die  bei  ihrer  Einlieferung,
  und  nachber  von  ihnen  zu  entrichtenden
  Gebühren,  und  über  die  denselben
zukommenden  Benesicien  können  bel  der
Reglstratur  des  Konigl.  Studienraths  ein-Cesehen,
  auch-Abschriften  hievon  genommen
oder  nach  Verlangen  auf  ihre  Kosten  gefertigt
  werden.

In  Hinsicht  auf  die  von  den  Seminarle
sten  und  ihren  Eltern  oder  Vormündern
einzulegenden  Cautions-Scheine  wird  noch
besondere  Verfügung  getroffen  werden.

Stuttgart  den  3.  Oktober  —*ii
Süseind.

 

Diens=  Erledigungen.

Durch  dos  am  3#1.  v.  M.  erfelgte  Ableben
  des  Prälaten  Dr.  Müller  isst  dle
Stelle  eines  General  ,  Superlutendenten
von  Hellbronn,  und

durch  das  am  z2.  v.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrere  Bayha  die  Ppfarrei

  Schmiden,  Dekanats  Kannstadt,  erledigt
  worden.

Die  Ober-Umgeldersstelle  in  dem  Kamsralamts
  =  Bezirk  Leonberg  ist  durch  die
Emlasüung  des  blsherigen  Ober-Umgelders-Ergenzinger
  in  Erledigung  gekommen.
        <pb n="521" />
        Nro.  54.

Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

Samstag  den  24.  Okbtober  1820.

I.  Unmittelbare  Kinigliche  Decrete.
Dienst-Nachrichten.

Se#  Königliche  Majestät  haben
vembge  hochster  Entschließung  vom  :.  d.
M.  das  erledigte  Diakonar  Markgrbningen,
Dekanats  Ludwigsburg,  dem  ältesten  Repetenten
  und  Vikar  in  Stuttgart  M.  Heyd;

das  erledigte  Diakenat  Rürtingen  dem
Repetenten  und  zweiten  Vikar  in  Stutt-—ie:2


die  erledigte  Pfarrei  Rommelshausen;,
Dekanats  Cannstadt,  dem  Pfarrer--  Beringer
  in  Höpfgbeim,  Dekanats  Marbach;


vermoge  Entschließung  vom  6.  d.  M.

die  erledigte  reformirte  Pfarrel  Perouse,

Oberamts  Leonberg,  dem  Pfarrer  Staub
aus  Maladers  in  Graubünden  zu  verlelhen,
und

vermöge  Resolution  vom  nämllchen  Tage
die  erledigte  Bau-Inspektors-Stelle  im
Schwarzwald-Kreise  dem  blsher  bei  der
Bau=  und  GartenDirektion  angesiellten
Bau-Contreleur  Dillenlus  zu  übertragen
  geruht.

Sodunn  haben  Höchstdieselben  auf
dle  in  Gemähheit  des  Cdikts  über  die  Gemeinde-Verfassung
  gemachten  Verschläge
durch  bbchstes  Dekret  vom  6.  d.  M.  die
HOber-Bürgermeisiersstelle  in  der  Kinigl.
        <pb n="522" />
        514

Ressdenzstadt  Stuttgart  dem  bieherigen
Ober-Justiz-Prokurator  und  Universttaͤts-Jusiktiar
  Feuerlein  zu  Tübingen  gnädigst
übertragen.

Ferner  haben  Höchstdieselben  vermk#-ge
  Emschließung  vom  7.  d.  M.  die  erledigte
  Pfarrei  Schwarzenberg,  Dekanats

Freudenstadt,  dem  Vikor  Megnin  in

Thalbeim,  Dekanats  Tüblugen;

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Berg
bei  Ravensburg  dem  DPfarrer  und  Schul-Inspector
  Weinmann  in  Sulgen,  Oberamts
  Oberwdorf,  und

durch  hbchste  Entschliehung  vom  8.  d.
M.  die  erledigte  Zucht=  und  Waisenhaus-Pflegersstelle
  zu  Ludwigsburg  dem  bei  dem
Ministerium  des  Innern  angestellten  Ober-Reolsor
  Barth  proplsorlsch  zu  übertragen
geruht.

Unterm  5.  d.  M.  wurde  dem  zu  der
kathel.  Kaplanei  in  Haisterkirch  für  Haldgau,

  Landkapitels  Waldsee,  ernannten,  von-Forst
  gelürtigen  Anton  Bendel,  bisberigen
  Wikar  in  Burgrieden,  und

unterm  J.  d.  M.  dem  tue  kalbelischen
Pfarrel  Aufbausen,  Landkapitels  Neresbeim,
  ernannten  Vikar  Johann  Dreyer,
von  Röttingen,  die  Kklnigl.  Bestätlgung
ertheilt.

Am  nämlichen  Dage  wurde  dem  Unter-Dleutenant
  v.  Riekbammer,  des  fänften
Infanterie  =  Reglments,  die  nachgesüchte
Emtlassung  aus  den  Knigl.  Militärdiensten
mit  dem  Ccharakter  als  Ober-Lieutenont
und  der  Erlaubniß  die  Armee=  Uniform
u  tragen-  ertheilt,

und  dem  Gesache  der  beiden  Hauptleute
zweiter  Classe,  v.  Hermann,  des  vierten
Infanterle=  Reglinents,  und  v.  Massenbach,
  der  Garnisons-Compagnien,  ihre
Stellen  gegenseltig  zu  vertauschen  entsprochen.


II.  Berfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

Bekannemachung  der  Vorlefungen  auf
der  Universtlit  Tübingen,  wie  sie  von  Selte
der  akademischen  Behdrde  fär  d##  bevorstehende
  Winter-Halbjahr  Fngeciain  sind:

Tbeologie.
a)  Evangelische  Zakultät.
Die  öffenrlichen  Vorträge  über  Religlon
und  Christenthum  für  Studirende  der  evan-
        <pb n="523" />
        gelischen  Konfession  aus  ollen  Fakultäten
wird  D.  Wurm  jeden  Donnerstag  von  3
—9  Uhr  somsetzen  „und  dabei  befonders  die
Haupt-Verdienste  der  christlichen  Religlon.
um  die  natürliche  zu  erläutern  suchen.

Die  Encoclopäédie  und  Geschichte  dertheologischen
  Wisenschaften  erbietet  sich  D.
Wurm  nach  Planch's  Grund-Riß  der
theolog:  Encyclop.  Gbrt.  1815.  iIn  Privat-Verlesungen
  Abends  5—6  Uhr  vorzutragen.

Die  christliche  Dogmaelk  wird,  entweder
Prélat  D.  Bengel  Vormittags  10—11
Uhr,  oder  D.  Wurm  von9—0.  Uhr  bffentlich
  lehren.

Die  christliche  Moral  trägt  Prélat  D.
v.  Flatt  dfentlich,  vom  11—12  Uhr  vor.

Die  wichtigstem  Bewelsstellem  derselben
erläutert  Diakon#s  M.  Pressel-  woͤchentlich
  in.  3  Stunden.

Zur  Fartsetzung  der  bffentlichen  Vorlesüngen
  zur  Elnleltung  ins  A.  T.,  Morgens-#*—9
  Uhr  .  ist  D.  Steudel  erübtig.

Sbenderselbe  wäre  berelt,  die  Welssagunsten
  des  Esalas  in  derselben  Stunde  bffentlch
  zu  erkliären,  Im  Fall  die-  ie  :  Mehrbel
dies  wönschte.

Die  Sprüche  Salomo's  erläutert  Prof.
Jäger  von  10—711  Uhr  in  Drinatvorle-.
sungen,  mit  besonderer  Rücksicht  auf  dieelexandr.
  WVerslon.  ·

515

Zum  kffemtkichen  Vortrage  der  allgemeinen
  Einleitung  ins  Neue  Testoment  (Kritik
  und  Hermene#t#k)  ist  O.  Wurm  berelt.

GOaEoangellum  Johannis  wlrd  D.
Steudel  Abends  4—5  Uhr  in  Drivatvorlesungen
  erläutern.

Die  Apostelgeschichte  eben  so,  Nachm.
3—4  Upr,  DPrélat  D.  Bengel.

Ebendieselbe  in  öffentlichen  Vorlesungenzu
  derselben  Stunde,  Prof.  Jäger.

Dle  Briefe  an  die  Galater  und  an  die
Millpper,  Präfar  D.  v.  Flate,  un  Privnt-
  Vorlesungen.

Zu  exesctisch-praktischen  Prlvatvorlesum
gen  über  die  Pastoralbriefe=  des  Apostel#
Yaulus  und  über  die  johanmelschen  Brrefein
  der  Apokalypse  Iist  D.  Wurm  erbbelg.

Dle  Klichengeschlchte  wird  Prälat  D.
Bengel  bffentlich,  nach  Stäudlin's
Lehrbuch,  vortragen,  wofern  er  picht  das-Fach
  der  Dogmatlk  schow  im  nächsten  Halbjahre
  wleder  übernimmt.

Die:  Pasteraliheologle,  lehrt  Dekan  und
Prof.  Ma  nch.

Dla  Homiletik  und  Katechetik  lehrt  in
wbchentlichen  3  oder  3  Stunden  Repetent
Schmid  der  jüngere;  Ebenderselbe  wird“
dle  bomiletischen  und  katechetischen  Uebungen
  des  Drediger  =  Instituts  leiten,  und
damlt,  wie  bisber,  wöchentlich  in  einer
Szunde,  dle  ffentliche  Censur  der  in  dle-
        <pb n="524" />
        sem  Instltute  gehaltenen  Vortraäͤge  verkinden.


b)  Katbolische  Fakultit.

Allgemelne  Vorträge  über  Religion  und
Chrlstenthum  für-  kathol.  Studlerende  bletet
an  D.  Drey  in  einer  gelegenen  Stunde.

Dheologische  Encyclopädle  und  Methodologie
  trägt  vor  Ebenderselbe  dreimal  w#-chentlich
  nach  seinem  Lehrbuche.

Pistorisch  =  kritische  Elnleicung  in  das
alte  Testament  liest  D.  Herbst  wöchentlich
drei  Stunden.

Dis  Buch  Hlob  erklärt  Ebenderselbe
wöchentlich  drelmal.

Die  katholischen  Brlefe  erläutert  D.
Feilmoser  wbchentlich  fünfmal.

Das  Svangelium  Johannls  Ebenderselbe
woͤchentlich  dreimal.

Die  Apostelgeschichte  Ebenderselbe  woͤ-chentlich
  zweimal.

Dle  Kirchengeschichte  traͤgt  vor  D.  Herb  st
nach  Dannemayers  Compendium##chent--lich
  fünfmal.  ·

)

Den  apologetischen  Theil  der  Theologie
exlaͤutert  D.  Drey  dreimal  woͤchentlich.

Die  dogmatische  Theorie  der  kathollschen
Kirche  und  des  katholischen  Cultus  wird
Ebenderselde  dreimal  in  der  Weche  vortragen.


6516

Ueber  die  christliche  Moral  liest  D.  Hl#
scher  täglich  von  11—12  Uhr.

Die  Pastorallehre  entusckelt  Ebenderselbe
wochentlich  #mal  von  4—5  Uhr.

Einmal  in  der  Woche  wird  der  Näámllche
  abwechselmd  die  Grundsätze  der  Liturgie
  aus  einander  setzen,  und  hemiletischpraktische
  Uebungen  an  auserlesenen  Schrifta
stellen  pornehmen.

D.  von  Dresch  wird,  wenn  ihm  selns
Kränklichkelt  noch  erlauben  sollte,  Vorlesungen
  über  das  Kirchenrecht  zu  halten,
dieses  seiner  Zeit  bekannt  machen.  «

Rechtsgelehr  samkeit.

Eneyrlopédie  der  Rechtswissenschaft  lehrr
Href.  D.  L.  Schmid  von  ro—i1  Uhr.

Naturrecht  von  :—3  Uhr  nach  Gros
vorzutragen  erbietet  sich  Href.  D.  C.
H.  Gmelin.

Institutionen  des  Rbmischen  Rechts  werden
  vorgetragen  von  2—3  Uhr  nach  Hofecker
  Prof.  D.  C.  v.  Gmelin;  ven  3—
4  Uhr  MWrof.  D.  E.  Schrader  nach
Warnkdnig  und  Mackeldey.

Pandekten  fängt  an  Pref.  D.  J.  F.
v.  Malblanc  nach  seinem  Lehrbuch;  setzt
fort  Prof.  D.  E.  Schrader  nach  Güns
ther,  beide  von  9—10  und  von  11—12  Uhr.

Dieselben  lehrt  Prof.  C.  G.  Wächrer,
mit  Ausnahme  des  Erbrechts,  welches  er
känftigen  Sommer.  vortragen  wird,  nach
        <pb n="525" />
        817

Schweppe,  Romisches  Privatrecht  rr.
Aueg.  von  1879,  in  denselben  Stunden,
13mal  wbchentlich.

Deutsches  Privatrecht  wird  nach  Rumeum

  19—12.  Uhr  von  Prof.  D.  C.  H.  Gme,
lin  auf  Verlangen  vorgetragen  werden.
Lebenrecht  wird  nach  päs  von  3—9  oder
5—6  Uhr  Hrof.  D.  A.  Michgelis  lehren.
Zu  demselben  erbletet  sich  nach  Päs
Prof.  D.  C.  Hofocker.

Deutsches  Staaterecht,  in  Verbindungmit

  dem  oͤffentlichen  Cemeralrecht  liest  Prof.

D.  A.  Michgelis  von  19—11  Uhr  nach,
seinem  Entwurf  einer  Darstellung  des  bfsemlichen
  Reches  der  deutschen  Bundesstaaten.
  Tüb.,  180.

Gemeives  und  wärtembergksches  Handels
und  Wechselrecht  llest  derselbe  von  3—4  Uhr,
nach  Mextens  Grundriß  rc.  Ausg.  1820.

Wechselrecht  nach  Pättmann  zu  lesen
erbletet  sich  Hrof.  D.  C.  Hofacker.

Wäürtembergisches  Privatrecht  in  der
S:eunde  von  3—3  vorzutragen  erbletet  sich
Prof.  D.  J.  F.  v.  Malblanc.

Remisches  und  würtembergisches  Erbrecht
  5mal  wbchentlich  zu  lehren  ebbieket.
sich  Prof.  D.  S.  Schmid.
Strafrecht  wird  von  68—9  Uhr,  Smel
wbchentlich,  Prof.  D.  C.  Hofacker  nach
Teuerbach  vortragen.

:
—  4

berg.

Militärstrafrecht,  vorzäg#ch  des  würtem#
bergische,  lehrt  derselbe  wöchemlich  smal.

Würtembergischen  Prozeß  nach  dem  #ten.
Organisations  -Edikt  zmal  wbchentlich  zu
lehren  erbietet  sich  Prof.  D.  L.  Schmid.

Draktische  Anleitung  zu  gerichtlichen  Verhandlungen
  im  ordentlichen  und  außerordentlichen
  Verfahren,  mit  schriftlichen  und
mündlichen  Uebungen,  wird  Prof.  D.  C.
H.  Gmelin  zmal  wbchentlich  von  8—9

Uhr  ertheilen.

.O.  W.  F.  Clossius  wird,  sobald  er
von  seiner  Reise  zuräckgekehnt  ist,  dle  von.
ihmn  zu  Paltenden  Vorlesangen  besonders
anzeigen.  «

L(Wegendesttnmchtp  vgl.  noch  vle
phllosophischen,  wegen  des  Kirchenrichts
die  theologischen,  wegen  des  Pollzelrechts
die  staatowlrthschaftlichen  Vorlesungen.)

Heil  1  uin  de.

Raturgeschichte  Wuͤrtembergs  T  Prol.
Schuͤbler  ven  11—1-3  Uhr,  oder  in  eis
ner  andern  den  Zuhbrern  passenden  Vormlttagsstunde,
  unter  Zugrundlegung  von,
Memminger'e  Belchreihung  von  Würtems
Stuttg.  und  Täbinzen  1820.

Allgemeine  Chemie  und  eine  Uebersiche
der  gesamten  Chemie  wird  Prof.  Sigwart
  lehren.

Den  aten  Theil  dex  Chemie,  naͤmlich.
        <pb n="526" />
        die  organische  Chemie  und  die  Theorle  der
Wissenschaft  wird  Prof.  D.  C.  G.  Gmelln.
dartragen.

Zu  Vorlesungen  über  Zoochemie  oder.

pharmaceutische  Chemie  erbietet  sich.  Pref.
D.  Sigwart.

Anatomle  des  menschlichen  Kbrpers  lehrt.
Prof.  D.  G.  Rapp.

Osteologle  traͤgt  Prof.  D.  Baur  vor.

Anleltung,  zu  Sertionen  und  anatomische.
Repetitlonen  glebt  Ebenderselbe.

Zu  Vorlesungen  äber  Pbystologle  erble“.
tel  sich  Prof.  D.  F.  G.  Gmelin.

Geschichte  der.  Medlcn  wird.  Prof.  D.
Hofacker  vortragen.

Allgemelne  Mathologle.  wird  Prof.  D.
#.  G.  Gmelin.  von.  8—9  Uhr  lehren..

Zu.  Vorlesungen  über  Materla,  medleen
ist  Ebenderfelbe.  erbbtig.

Den  Dheil  der  Nosologie,  welcher  dieacuten.
  Krankhelten.  begreift,,  wird  Vices.
Conzler  D.  v.  Autenrieth  vortragen.

Ueber  die  Krankheiten  der  Kinder  und
Frauen  wlrd  D.  J.  S.  Webes  Borträge
  halten.

Ferensische  Medieln  lehrt.  Biee-Canzler=D.

  4..  Autenrieth.,

Den  ersten  Thell  der  Chlrurgle  trägt:
Hrof.  D.  Riecke  vor.

Zu  Vorlesungen  über  Chlrurgle  erbletett
uch  ebenfalle  Poôf.  D.  v.  Gärtnev.

518

Cblrurgische  Operatienen  an  Leichnamen
wird  Prof.  D.  Riecke  austellen.

Geburtshälfe  wird  Pref.  D.  v.  Gärtner
  lehren.

Eneyelopädle  der  Thlerarznelkunde  wird

Prof.  D.  Hofacker  vortragen.

Den  medileinischen.  Teil  des  Clinscumswird
  Vice-Canzler  D.  v.  Autenrieth,  und
den  chirurgischen  und  geburtshülflchen  Thell
desselben  Prof.  D.  Riecke  beforgen.

Zu  medleinischen,  chlrurgischen  und  gebuctshülflichen.
  Repetitionen  und  Examinatorlen
  erbleten  sich  die  Hrof.  v.  Gärtnen
und  D.  Weber.

Pbilo  soplsche  Missenschaften.

Prof.  Schott  traͤgt  dffentllch  sowohl  dle
Logit  nach  Schulze  (Grundsätze  der  allgemelnen
  Logik,  Götingen  23317)  von  8—
9Ubhr,  als  auch  die  Metaphystk  von  11—
#1a  Uhr  vor-.

Prof.  D.  v.  Eschenmayer  trägt  dffentlich
  von  2o—a1  Uhr.  das  Naturrecht
vor,  prlvatim  wird  er  den  angewandten
Thell  der  Pshchologie  fortsetzen.  Auch  erbletet
  er  sich  zu.  Vorlesungen  über  Relle.
gionsphllosophle..

Drof.  Sigwart  trägt  von  8—9  Uhr  dle
Anihropologie  vor;  auch  erbletet  er  sich  vo#
11—12  Uhr  zu  Verlesüngen  entweder  über

dle.  Ethik  oder.  Geschlchte  der  Wilosoyhie.
        <pb n="527" />
        Mathematik  und  Naturlehre.

Prof.  v.  Pfleiderer  erklärt  bffentlich
von  8—9  Uhr  die  theoretische  Pöysle.

Prof.  v.  Bohnenberger  trägt  von  11
—12  Uhr  die  Elementar-Mathematik  vor.

Geschichte.

Href.  D.  Riüsler  ##zt  hfentlich  den
ersten  Tbell  der  allgemeinen  Weltgeschichte
von  9—10  Uhr  vor.

Drof  Tafel  erbletet  sich,  die  allgemelne
  Geschichte  der  alten  Vblker,  besonders
der  Griechen  und  Rdmer,  vier=  oder  fünfm—al
  in  der  Woche,  in  elner  noch  zu  bestimmenden
  Stunde  zu  lebren.

NRepetent  Haug  wird  die  alte  Geschichhte
  viermal  in  der  Woche,  ebenfalls  in  noch
zu  bestimmenden  Stunden,  vortragen.

D.  v.  Dresch  wird,  wenn  ähm  selne
Kränklichkeit  noch  erlauben  sollte,  Verlesungen
  über  die  Geschichte  der  drei  letzten
Jabrhunderte  zu  halten,  dieses  solner  Zel#
eankündigen.  —

Staatswirthschaft.

Pref.  Falda  trägt  die  National-Oekonomie
  von  11—111  Uhr  vor,  und  erbietet  sich
zu  Vorlesungen  über  die  Grundlehren  der
Straßen=  und  bürgerlichen  Baukunst.

5/  –

kandwirthschaft  lehrt  Prof.  v.  Forstner
in  elner  den  Zubbrern  beauemen  Stunde,
und  erbletet  sich  zu  Borlesunge  uͤber  Landwirihschafts
  -Poligel.

For  stwissenschaft  iraͤgt  Prof.  Hundes  ha-###n
  von  9—i0  Uhr  vor.

Specielle  Techmloglse  lehrt  Prof.  Peppe
  von  ro—i1  Uhr  nach  seinem  Lehrbuch
Der  speciellen  Technologle,  Stuttgart  und

Tübinzen  :879;  und  die  Maschinenkunde

von  4—5  Uhr,  oder  zu  elner  andern  beliebsgen
  Stume.

Pollzel  Lehre  und  Pollzei-Recht  wird
Prof.  Krehl  vordragen.

Agrikultur-Chemie  mit  den  Grundsstzen
der  auf  Künste  und  Gewerbe  angewandten
Cbemle  überhsupt  wird  Prof.  Schübler
Rachmitrags  von  à—3  oder  3—4  Uhr
vortragen.

Schöne  Wissenschaftes,  alte  und  ne##
Sprachen  und  Literatur.

Prof.  Conz  erbletet  sich  zu  Vorlesungen
über  die  Theorie  der  Wohlredenhelt  nach
Eschenburg.

D.  Steudel  erbietet  sich  zu  Vorlefüngen
  über  die  arabische  Sprache,  oder  äber
dle  aramsischen  Dlalekte  um  a—3  Uhr.

Hrof.  Conz  wird  dle  Choe#bheren  des
Aescholus  und  den  Euthophron  des  Platen
von  1P——12  Uhr  erklären.  Chenderselbs
        <pb n="528" />
        20

Kest  über  die  ersten  Bücher  der  Iistoriar.
des  Dacitus  von  3—4  Uhr-Prof.

  Tafel  twägt  eine  Eneyclopädle#
der  griechischen  Dichter,  Geschichtsschreiber
and  Redner  fünfmal  in  der  Woche,  Abends
Aubr,  vor.  Auch  erbletet  er  sich  zu  einer
Auslegung  der  Wolken  des  Aristephanes,
mie-  Ausführungen  über  den  Geist  und
Zweck  der  einzelnen  Kombdien  desselben
Dichters  (drei  oder  vlermal  in  der  Woche).

Prof.  D.  Emmert  wird  bffentlich  in
einer  noch  zu  befstlmmenden  Stunde  sein
Buch:  Theatro,  oO  sia  Scelta  di  Drammi
  facili,  erklären;  privatlm  erbletet  er  ssch.
zu  Vorlesüngen  über  englische  und  franzbsüsche
  Sprache.

Pref.  D.  v.  Schere#r  wird  öffentlich
den  ersten  Thell  des  Numa  Pompilius  von
Mr.  Florian  erklären,  und  dawit  praktische
  Uebungen  und  Gespräche  verbinden;
priostim  setzt  er  seine  Vorlesungen  über
dle  franzbsische  Sprache  fort.

Zu  Vorlesungen  über  phllologlsohe  und
endere  wissenschaftliche  Gegenstände  erbieten
lich  auch  die  Repetemetn  des  evangelischen
Semlnarlums.

Namentlich  erbietet  sch  Repetent  Dhrner
  zu  Vorlesungen  über  die  Anfangsgründe
  entweder  der  ebrdischen,  oder  der
arabischen  oder  der  persischen  Sprache.

Auch  wird  von  den  Repetenten  im  Konolkte
  über  kirchliche  Alterthümer  und  die
apostolischen  Véter  in  exegetischer  und  kritischer
  Bezlehung  zur  Erkäuterung  der  Dogmengeschichte

  gelesen  werden.

Mahler  Dörr  erbietet  sich  zum  Unterricht
  im  Zeichnen  und  Mahlen  anatomischer

Yräparate,  Landschaften  u.  f.  w.  sowohl
nach  Orlginallen,  als  auch  nach  der  Matun.

Musikdircktor  Silcher  erthellt  im  protestantischen
  Seminar  und  im  katholischen
Konvikt  Unterricht  um  mehrstimmlgen  Gesang.


Auch  sindet  man  Gelegenheit  in  Erleenung
  des  Reitens,  Fechtens,  Tanzens,  der

Musit,  u.  s.  w.

Der  Anfang  der  Vorlesungen  ist  auf

den  24.  Oktober  festgesetzt.

Stuttgart  den  13.  Okt.  1820.

o.-Otto.
        <pb n="529" />
        521

Nro.  55.

Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

—.  4

Dienstag  den  17.  Oktober  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst=  Nachrichten.

S.  1#.  Khnigliche  Majestset  haben  dem  Cloll-Senak  #es  Könlgl.  Gerschtsdurch
  höchstes  Dekret  vom  6.  d.  M.  die  heofes  in  Tübingen  dem  Ober-Justiz.  Rath
drurch  den  Tod  des  Ober-Justiz-Raths  D.  Voßler  zu  Ellwangen  auf  sein  An-D.
  Schnurrer  erledigte  Rathsstelle  bei  suchen  gnädigst  übertragen.

II.  BVerfügungen  ver  Departemenks
4.)  Der  Departements  der  Instiz  und  des  Innern:
der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern-Herordnunz,

  die  Berücksichtigung  des  Gesundheits-Qustandes  und  der  Kleidung  der  in  Ul#e  Jachthäuser
und  aguf  die  Feftung  einzuliefernren  Sträflinge  beirrffend.

Es  ist  zur  Anzeige  gekommen,  daß  öf=  Sirflinge  in  die  Zuchthäuser  und  auf  die

tars  kranke  und  nicht  hinloͤnglich  bekleidete  Festung  eingellefert  werden.  Da.  nun  hier-
        <pb n="530" />
        durch  theils  der  Zweck  der  Strafe  verfehlt,
theils  den  gedachten  Strafanstalten  ein  für
dieselben  nicht  geeigneter  Aufwand  verursacht
  wird,  so  werden  in  dieser  Beziehung
kten  Oberamtszerichten,  Dheranitetn  unb
Oberamts-Aerzten  nachstehende  Vorschrif-#
  ertheilt.
1.)  Die  bisher  vvorgeschrsebene  .  örstlslche
Untersachung  einrs  jeden  Inqulsiten
binsichtlich  seiner  Fähigkeit  zu  Exstebun
  einer  Zuchthans=  oder  Festungs-Strafe
  findet  in  Zukunft  nicht  mehr

uubedingt.  stai1t,  sondern  es  ist  eder,

männliche  oder  weibliche,  Ingulit  am
Schluse,  der  Untersuchung  zu  Protekoll
  zu  befragen,  ob  er  an  einer  Krankheit
  oder  einem  Gebrechen  lelde,  und
sofert.  nur.  derjenige,  welscher  dergleichen
  von'sich  angiebt,  durch  den  Oberamts
  Arzt  zu  untersuchen  und  über
den  Erfund  eln  Zeugniß  quszustellen.
2.)  Findet  der  Oberamts-Arzt  den  Verunheilten
  mit  einer  innerlichen  oder
äußerlichen  Krankheit  behaftet,  so
ist  die  Einlieferung  bei  leichteren  Vergehungen
  in  jedem  Falle,  bel  schweren
Verbrecher###  aber  nur,  Anfoferne  dleselben

  on.  ziner  gefährlichen,  oder  ansteckenden

  Krankheir,  leiden  „bis  zu  erfolgter
  Hesstellung  guzuschseben,  und
ist  zu  dem  Ende  der.  Verurtheilte  durch

den  Oberamts-Arzt  oder  Oberamts-Wundarzt
  in  gebdrige  Behar  dlung  zu
nehmen.

’3.)  Wäbrend  der  ärstlichen  Bebandlung

ist  der  Behufiheilte  insofern  er  schen
fruͤber  verhaftet  war,  roder  der  Flucht
verdaͤchtig  ist,  im  Gefaͤngnise  oder
elnen  andern  plerzu  tauglichen  Orte
aufzubewahren,  und  auf  schriftliche
Anweisung  des  Arztes  mit  den  erforderlichen
  Arznei=  und  Lebens-Mitteln
au  versehen.  Es  wird  jedoch  den  Oberbeamten
  sowohl,  als  insbesendere  den
Oberamts-Aerzten  zur  besondern  Obllegenheit
  gemacht,  dafür  belergt  zu
-seyn,  daß  biebei  kein  übermätiger  und
durch  hühere  Räcksichten  nicht  gebotener
  Aufwand  entsiehe.

4.)  Säugends  Mütter  sind  in  der  Regel

  ##uchr  früher,  als  bis  ihre  Kinder
sechs  Mönate  alt  und  ohne  schädliche
Folgen  antwöhnt  sind,  in  das  Zuchthaus
  einzuliefern.  Nur  in  schweren
Ceiminalfällen;  oder  w  sonst  Gefahr
auf  dem  Verzuge  baftet,  ist  auenahmsweise
  gestattet,  den  Säugling  der  Mutter
  an  den  Strafort  mitzugeben.

5.)  Wenn  die  Strsäflinge  elgenes  Vermogen

  besitzen,  so  haben  in  den  ad
Nr.  :  und  3  bemerkten  Faͤllen  hievon
die  Oberamts-Aerjte  und  Wundärzee,
        <pb n="531" />
        Wwie  auch  die  Arpotheker  ihre  tarmaͤßig
revidirten  Anst#e  zu  beziehen;  für

ganz  zahlungsnufähige  Sirflinge  bingegen
  werden  zwar  die  don  den  Oberamts
  Aerzten  mederirten.  Aporheker-Rechnungen
  auf  diee  Khmgl.C#Stgats,
Kaße  übernonmen,  die  Oberemts-Aerzte
  oder  Wundärzte  bingegen  sind

in  diesem  Falle  zu  einer  Anrechnung
befugt,  oiolmehr  f6#ihre  Besoldung

zu  unentgeldlicher,  Besorsung  dex  unvermöglschen.
  branken  Gefangenen  verpßichtet.
  Endljch

6.  )  baben  die  Oberbeamten  dafür  Serge
zu  tragen,  daß.  die  vermdglichen.  Sass-DOberamtmaͤnner



54

E  linge  mit  hinlänolichen  Kleidungestäch

  aus  eigene  Mitteln,  die  unvermiglichen

  aber  mit  der  zum  Transvort
  erforderlichen  nothdürfiigen  Kleidung
  aus  dem  Fonds:der  Inquisitions=Kosten
  so  zeitig  versehen  werden,  daß
bei  Cinlangung  des  Urtheils,  ihrer
Ablieferung  kein  Hinderniß  mehr  Um
Wege  seebe.
Sämtliche,  Kbnigl.  Oberamts-Richter,
und  Oberamts-Aerzte
baben  sich  in  vorkommenden  Faͤllen  nach
diefen  Vorschrifien  genau  zu  achten.
Sutgart  den  10.  .Okreber  r820.
Maueler.  v.  Otto.

".)  Des  Departements  des  Innern:

(1.  des  Ministerium  des  Innern.

Privilegimm  gegen  den  Nachbruck  des  Lese=  und  Lehrbuchs  von  G.  Eltb.

Da  Se.  Königliche  Mojestät  dem
Buchdrucker  Frledrich  Walther  in.  Dinkelsbühl,
  vermoge  hochster  Enrschließung
vom  :.  März  d.  J.,  ein=  Prloileglum
gegen  den  Nachdruck  für  das  von  ihm  verlegte
  „#rhr  =  und  Lesebuch  für  die  katholi-„
  schen  Volksschulen  von  Gahriel  Eith“  auf
sechs  Jahre  unter  der  Bedingung  ertheilt
baben,  daß  er  im  Kbnigreiche  das  Exemplar

  sowohl  im  Einzelnen,  als  in  ganzen

Portionen  nicht  höher  als  um  sechs  und

dlreißig  Kreuzer  verkaufe,  so  wird  dieses
  mit  Hinweisung  auf  die  Verordnung

vom  35.  Febr.  1815,  Prioilegien  gegen
den  Bücher-Nachdruck  betreffend,  zur  allgemelnen

  Kennmiß  grbracht,

Stuttsurt  den  3.  Oklober  1820.
v.  Ot  to,
        <pb n="532" />
        524

2.  Des  Atnigt.  Medietnal-Collegkums.

Von  der  um#erzeichneten  Stelle  wurde
den  Med.  Candidaten  Johann  Steinle,
von  Altblerlingen,  Oberamto  Ehingen,  und
Josenh  Starkloff,  von  Mergenthelm

nach  erstandener  Prüfung  in  der  Medicin,
die  Erlaubniß  zu  Ausübung  dleser  Wissenschaft
  ertheilt.
Sunuttgart  den  9.  Oktober  1820.
Wassenbach.

5.  Klalgl.  Regierung  für  den  Donau-Krels.

Belohnung  fuͤr  den  Entdecker  eines  boẽhaften  Drand  fifters.

Auf  allerhbchsten  Befehl  wird  hlemie
wegen  der  neuerlich  in  Oberschwaben  nach
gegründeter  Vermuthung  durch  Feuer-Einlegung,
  entstandenen  olelen  Feuersbrünste,
  denjenigen,  welche  elnen  folchen
boshaften  Brandstlfter  entdecken,  oder
keine  Festsezung  durch  beweleliche  Angaben

  veranlassen,  eine  Bekohnung  von
Fünf  hundert  Gulden
bffentlich  ausgesetzt;  was  die  Oris  =  Vor#-steher,
  besonders  in  dem  Donau:  Krelse,
Iren  Untergebenen  bekunue  zu  machen  haben.
Ulm  den  4.  Oktober  13820.
.  Freyberg.

Dienst-Erledigungen.

Den  29.  v.  M.  ist  der  pensionirte  Lieutenant
  Schlegel,  und

den  4.  d.  M.  der  pensionirte  Oberste
v.  Boxberg  gestorben.

Durch  das  am  3.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Kraus  ist  die  katho-Asche
  Pfarrel  zu  Bronnen  bei  Laupheim,
Oberamts  Wiblingen,  erledigt  worden.

Seine  Königliche  Mcgzjestät  haben

vermöge  hbchster  Emschließung  vom  7.  d.
M.  der  Bitte  des  Pfarrers  Grundler
in  Enstugen,  Dekanats  Vaihingen,  ihn  vom
Martini  d.  J.  an  mit  dem  gewbhulichen
Pfarr-Ruhegehalt  ven  seinem  Pfarramt
in  entlassen,  gnädigst  entsprochen.

Unterm  11.  dieses  Mo#mts  wurde  der
Gensdarmerle=  Lteurenant  Deprezin  mir

Penslon  aus  dem  Militärc  entlassen.
        <pb n="533" />
        523

Nro.  56.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

—

 

Donnerstag  den  19.  Ottober  1820.

1.  Unmittelbare  Ksooisliche  Deerete.

Dienst=  Nachrichten.
D  Khnigl.  Entschlleßung  vom  9.  d.  Friedrich  Sastind  in  Nürtingen  als
M.  wurde  die  Anstellung  des  Kaufmanns  Post-Verwalter  daselbst  bestaͤigt.
l
I.  Verfügungen  des  Depsr#ements..

1.1—

Des  Departemen#ts  der  Finanzen:
Kinigl.  Frucht=  and  Wein-Werwaltungs-Commsission.
Herbst  Ceneral=  Restript  auf  1870.
Die  Konigl.  Kameral-Aemter  werden  Welngefä#l-  Erhebung  enheilt  worben  sind,
lel  der  bevorstehenden  Weinlese  auf  die  im  Allgemeinen  verwiesen,  und  ihnen  zue

Altern  und  neuern  Verordnungen,  welche  gleich  folgende  besondere  Worschriften  erwegen
  der  Herbst-Anstellen  und  der  theilt:
        <pb n="534" />
        1.)  Bei  den  Hexbst-Anstalten  ist  die
moͤglichste  Sparsamkeit  zu  beobachten.
Es  sollen  daher  für  den  Elnzug  der
Wein-Gefälle  nicht  mehrere  Offieianten
angenommen,  auch  nicht  mehrere  Keltern
  und  Keltern-Béume  ausgerüstet
werden,  ls  das  Bedürfniß  unerlößlich
fordert.

.)  In  denjenigen  Orten,  wo  wegen  zu
geringen  Ertrags  der  Weinberge  keine
bffentliche  Kelter  aus  geruͤstet  wird,  ist
in  der  Regel  der  Zebente  nach  vorberiger
  pflichtmäbigen  Schitzung  in
Geld  nech  den  mittlern  Kerbst.  Preisen
  elnzuziehen,  und-  oir  diiche
Geld-Betrag  im  Nachherbst-Berichte
anzuzeigen.  Wenn  aber-  ##e  Weinberge,
  Beliter,  dle  Nayural:  Zehenträchung
  vori#e  en  würden,  so  ist  nach
Beschi#fetthert  er  Umstaͤnde  der  Zehente


5:5

#a)  entwedfs  pen#dem.  Vorlot  vach  der

Eiche,  von  dem  Druck  hingegen

nach  elner  unparthejischen  Schsgung

einzuziehen,  oder  es  ist
b)  der  Zehentt  nach  Rauem.  #u-  nehmen,
  und  zum  Auerressen  des
Weines  eine  Privat:  Trotte  zumier
then,
5.),  Dle  jaͤhrlichen  Gefell?  an  Voden-Beet=
  und  Gältweinen  müssen  in  den

**  1:

dei  Keltrern  abzugeben.

Regel,  und  in  so  welt  es  nur  immer
seyn  kann,  in  Natur  gereicht  werden.
Wenn  aber  die  Weinberg-Besttzer  in
allen  ihren  Welnbergen  ulcht  so  vlel
Wellrerlesen,  als  ihre  herrschaftliche
Schuldigkelt  an  Wein  beträgt;  so
dürfen  diese  den  Werth  ihrer  Weinschuldlakelt
  in-  den  mittlern  Herbst-Preisen
  in  Geld  bezablen.  Durchaus
unbeminelten  Gefällpßlchtigen  bingegen
ist  der  Natuxal-  Betrag  ibrer  Boden:
  und  Gältweln,  Schuldigkeit  vor
der  Haßd  In  den  Ausstand  zu  schreiben,
  und  in  Gemäßbeit  der  General=Vorordnung
  ·  vom  26.  Muͤrz  1819
(Staats  =  und  Regierungs  =  Bloatt
Seite  -140)  das  weltere  zu  beobachten.
  .

*XV  und  Teaawtine,  so  wie  dle

Besoldungen  und  Pensionen  der  weltlichen
  und  gelstlichen  Dlener  auf  dem
Lande,  sind  mit  z  Theilen  Vorlaß
und  mit  Thelo  Druck,  in  so  ferne
die  Gesälle  eines  Kameral  Bezirks

Jug  pallgändiger.  Berich#igung  derselben

  hinrelchen,  ohne  Ausnahme  unter
Wenn  ober
dle  Gefälle  eines  Kameralamts-Bezloks
  zu  vollstänviger  Berichtigung  dieser
  Abgaben  nicht  hinreichen;  so  flnd
zuobrderst  Gültem  und  Tagwelne  ganz
        <pb n="535" />
        r

abzugeben,  das  übrige  Weln-Gefäll
aber  ist  unter  die  Besoldeten  mögllchst
gleich,  jedoch  so  auszuthellen,  daß
dasjenige  was  die  Prätendenten  an.
ihren  Wein-Forderungen  gut  behalten,
nicht  in  kleineren  Theilen  als  in  ganzen,
  halben  oder  Piertels-Eimern  besteht.


5.)  Auf  den  Ueberschuß,  der  sich  nach

den  eingesendeten  Herbst-Berichten
bei  verschiedenen  Kameral-Aemtern
ergeben  wird,  werden  Besoldete  aus
andern  Kameral=  Amtsbezirken  angewiesen
  werden.  Im  Fall  daher  nach
dem  Resultat  der  Weinlese  mehr  oder
weniger  Ueberschuß  zu  erwarten  seyn
sollte,  als  in  den  Herbst-Berichten
berechnet  ist;  so  haben  die  betreffenden
Kameral-Aemter  pHievon  schleunige

627

Anzeige  zu  machen,  damit  bienach
die  Anwelsungen  bemessen  werden  küönnen.
  Kleine  Reste,  die  sich  am  Ende
des  Kelterns  ergeben,  stad  sogleich
unter  der  Kelter  im  Aufstreiche  zu
verkaufen.

6.)  Nach  beendigtem  Keltern-Geschäfte
haben  die  Kameral-Beamte  den  Machberbst-Bericht
  der  Vorschrift  gemäß.
an  die  unterzeichnete  Stelle  einzusenden,
  die  Herbst-Kosten-Werzeichnisse
aber  sind  den  Kdmgl.  Kreis-Finanz=Kammern
  zur  Dekretur  vorzulegen.

Uebrigens  wird  bler  noch  angefügt,  daß

diejenigen  Besoldeten,  welchen  ihre  Besol=Dung
  nicht  in  Natur  an  neuem  Wein  abgegeben
  werden  kann,  mit  Geld  in  angemessenem
  Preise  werden  befriedigt  werden.
Stuttgart  den  16.  Oktober  1676.
Süskind.
        <pb n="536" />
        <pb n="537" />
        5#

Nro.  57.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

–.  —  »

Montag  den  25.  Oktober  18  20.

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Dienst-  Nachrichten.

S.  ue  Königliche  Majestät  haben
im  Laufe  dieses  Jahrs  bei  den  Koͤniglichen
Gesandtschaften  im  Auslande  folgende  Personal
  =  Veränderungen  zu  beschließen  geruht.
  «-DurchAllerhdchsteONescrlptvom-Z.

Mai  d.  J.  ist  der  am  Koͤnigl.  Preußischen

und  Kbnigl.  Hannbverischen  Hofe  akkreds.

tirte  Gesandte,  General  der  Infanterle,
Freiherr  von  Phull,  von  diesen  beiden
Posten  abberufen,  und  der  Obersihofmeister
der  reglerenden  Könlgin  Mojestt,  Stoats-Mlnisser
  und  Ordens-Groß-Kanzler,  Graf

von  Wintzingerode,  zum  Gesandten  am
den  Hbfen  von  Berlin  und  Hannover  ernannt,
  demselben  auch  der  bei  dem  Kurfürstl.
  Hessischen  Hofe  durch  die  Abberufung
des  bisherigen  Gesandten,  Staats-Ministers
und  Bundestogs  =  Gesandten,  Freiherrnvon
  Wangenheim,  erledigte  Gesandtschafts-=

  Posten  gnädigst  übertragen  worden.



Durch  Allerhchstes  Reseript  ron  eben
diesem  Tage  find  der  blsherige  Gesandte
in  Wien,  Staats  =  Minister  Graf  von-Mandelslohe
  und  der  Gesandte  in  Paris
        <pb n="538" />
        836

Staats-Rath  Graf  von  Gallatin  abberufen,
  und  durch  diese  und  eine  spuͤtere
Allerhoͤchste  Entschließung  vom  3.  Sept.
der  bisherige  Gesandte  in  Muͤnchen,
Staats  =  Rath  Freiherr  Gremp  von
Freudensteln  zum  Gesandten  am  K.
K.  Oestrelchischen  und  der  Gesandte  in
Carlsruhe,  Graf  von  Mülinen  zum  Gesandten
  am  Konigl.  Franzbsischen  Hofe  ernann,

  auch  der  bei  der  Gesandischaft  in

München  angestellte  Legations  =  Sekretär
Freiherr  Christian  Gremp  von  Freudenstein
  der  Gesandtschaft  in  Wien  zugerhellt,
  und  der  Legations  =  Sekretär
von  Cogniard  in  Carksruhe  als.  solcher
zur  Gesandtschaft  in  Petersburg  versetzt
worden.

Vermige  Allerhdchster  Entschließung
vom  z2.  August  ist  der  bioher  als  Legations
  =  Sekretär  bel  der  Gesandtschaft  in
Berlin  angestellt  gewesene  Geheime  Legations-Rath,

  Graf  von  Mandelslobe,
#an  die  Stelle  des  wegen  Krankheit  zurückberufenen
  Majors  von  Schworz  zum

Konigl.  Geẽschãͤftotrͤger  am  Königl.  Großbrirannischen

  Hofe  ernannt  und  dle  dadurch
  erledigee  Stelle  dem  begations=  Rath
Wagnet  überragen  Horden.  ·  s

Selne  Kbnigliche  Majestát  haben
vermige  hbchster  Entschließung  vom  8.  d.
M.  den  bieher  bei  der  Finanz-Kammer
in  Ludwigsburg  angestellten.  Ober-Revisor
Volz  zum  Assistenten  und  Kassier  bei  dem
landwi##schaftlichen  Institut  zu  Hohenbeim
gnädigst  zu  ernennen  geruht.

Sodann  haben  Höchstdleselben  unterm
  13.  d.  M.  den  St#udiosus  Ferdinand
v.  Malchus  zum  Unterlleutenant  ernannt,
  und  dem  ersten  Reiter  =  Reglment
jzugetheilt.

lII.  Verfügungen  der  Departements.

A)  Des  Justiz-Departements.
Dese  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts-Candlidat  Frledrich  Carl
fizer  aus  Stuttgart,  welcher  del  der
mle  ihm  vorgenommenen  Prüfung  das
Zeugniß  zweiter  Klasse  „sehr  gut  bestanen“
  erhalten  pat,  ist  auf  sein  Ansuchen

als  Referendär  zweiter  Klasse  bel  dem

Kbnigl.  Gerichtshese  zu  Eßlingen  aufgenommen
  worden.

Stuttgart  den  19.  Oktober  1620.

"  Maucher.
        <pb n="539" />
        631

B.)  Des  Depärtements  des  Inneen:
1.  des  Ministerium  des  Innern.

Warnung  gegen  verstümmelte  Münzen.

Es  ist  die  Anzeige  gemacht  worden,  daß
in  der  Gegend  von  Werabronn  olele  iheils
beschnittene,  theils  durchlocherte  Muͤnzen
groͤberer  Sorte  in  Umlauf  gekemmen  sind.
Indem  das  Publikum  vor  der  Annahme
solcher  verstümmelten  Mänzen  gewarm
und  zur  Anzeige  der  Verbreiter  derselben

aufgefordert  wird,  erhalten  die  betreffen:
den  Polizei-Stellen  die  Welsung  auf  dlesen
  Gegenstand  lhr  besonderes  Augemmerk
zu  richten.

Stuttgart  den  16.  Okt.  1320.
v.  Otte.

2.  Des  Khnig'.  Medieinal-Collegliums.

HVon  dem  Honigl.  Medicinal-Collegio
wurde  dem  vormaligen  Landschafts-Chirurgen
  Merkle  in  Ober-Marchrhal,  Oberamts
Ebingen,  nach  erstandener  Prüfung  in  der

Medicin,  die  bedingte  Erlaubnih  zu  Ausübung
  dieser  Wissenschaft  ertheilt.
Stuttgart  den  10.  Okt.  182e.
Massenhach.

C.)  Königl.  Organisetions-Vollziehungs-Commissson.
Bekanstmachung,  die  wegen  Abscheldung  der  Gefängnisse  erstatteten  Berschte  betreffend.

Den  Kbdniglichen  Oberamtsgerichten  und
Oberämtern,  welche  auf  ihre  gemeinschaftlich
  erstatteten  Berichte,  die  Abscheidung
der  Criminal=  und  der  Polizel-Gefängnisse
betreffend,  nicht  durch  besondere  Erlasse
von  hler  aus  beschleden  worden  sind,  wird

hlerdurch  bekannt  gemacht,  daß  sie  dleses
als  ein  Zeichen,  daß  man  bei  ihren  Berichten
  nichts  zu  erinnern  gefunden,  anzuseben
  und  daher  keinen  weiteren  Bescheld
zu  erwarten  haben.
Stuttgart  den  18.  Okt.  2820.
Maurer.
        <pb n="540" />
        *
Dienst-Erledigungen.
Ourch  das  am  5.  dleses  Monats  er-  durch  das  am  13.  dleses  Monats  erfolgte
  Ableben  des  Pfarrers  Kleiner  ist  folgte  Ableben  des  Pfarrers  Paret  dle
die  katholische  Pfarrei  Waltershofen,  Ober=  Pfarrei  Renningen,  Dekanats  Leonberg,
emts  Leurkirch,  und  erledigt  worden.
        <pb n="541" />
        533

Nro.  58.

Königlich-Württembergisches
Stgats=  und  Regierungs-Blatt.

Freitag  den  27.  Oktober  1320.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

A.)  Ordens-Verleihung.

S.  ine  Königliche  Majestät  haben
vermöge  hbchsien  Dekrets  vom  z:.  d.  M.
dem  gegenwärtig  bier  anwesenden  Kaiserl.
Russischen  Medizinal=  Inspektor  und  Hofrath
  LUr  Schmid,  von  Mohllew,  einem
gebornen  Württemberger,  „  zu  Belohnung
„  und  dankbarer  Anerkennung  der  ausge-„jeichneten
  Verdlenste,  welche  er  sich  waͤh-„
  rend  des  russischen  Feld  zugs  als  Aufseher
l„,  der  Syitäler  zu  Minsk  um  die  dabin  ge-„„

  kommenen  kranken  und  verwundeten  Würt-„v
  tembergischen  Offiziere  und  Soldaten  er-5„
  worben  hat,  “  das  Nitterkreuz  des  Kdniglichen
  Ordens  der  Wörttembergischen
Krone  zu  verleihen  geruht.
Stuttgart  den  35.  Oktober  1820.
Der  Vice-Ordens=  Kanzler,
Staats-Minister,  Minister  der  Residengz=Pollzel

Phull.
        <pb n="542" />
        634
B.)  Dienst-Nachrichten.

Selne  Koͤnigliche  Majestät  haben
vermoge  hoͤchsten  Dekrets  vom  28.  Mai
d.  J.  an  die  Sielle  des  zum  Koͤnigl.  Gesandten
  an  den  Hbfen  von  Berlin,  Hannover
  und  Cassel  ernanten  Obersthofmelsters
  der  Könlgin  Majestät,  Staats-Ministers
  und  Ordens-Kanzlers  Grafen  von
Winczingerode,  den  bisherigen  ersten

Kammerherrn  der  Kdnigin,  Grafen  von

Beroldingen,  zum  Obersthofmeister,
und  an  dessen  Stelle  den  von  dem  Gesandtschafts
  Posten  in  Paris  abberufenen
Staats--Rath  Grafen  von  Gallatin
zum  ersten.  Kammerherrn  der  Koͤnigin  Majestaͤt
  gnaͤdigst  zu  ernennen  geruht.

Durch  Dekret  vom  23.  d.  M.  haben
Se.  Koͤnigl.  Majestät  wegen  der  Abwesenheit
  des  Ordens-Kanjlers,  Staats-Ministers
  und  Gesandten  Grafen  von
Wintzingerode,  den  Staats-Minister
und  Minister  der  Residenz-Polizei  von
Phull-Rieppur  zum  Vice-Ordens-Kanzler
  gustigst  ernannt.

 

Se.  Königl.  Majestät  Haben  durch
bochstes  Dekret  vom  19.  d.  M.  die  durch
den  Tod  des  Canzellisten  ammenstein
erledigte  Canzellisten-Stelle  bei  dem  Kiniglichen
  Ober-Tribunal  dem  bisherigen

Canzellisten  bei  dem  Kbnigl.  Gerlchtshofe

zu  Täbingen,  Fleischhauer,

die  bierdurch  erledigte  Canzelllsten.  Stelle
bei  letzterem  Gerichthofe-  dem  gewesenen
Deropisten  bei  der  Kammer  der  Abgeordneten,
  Boßler,  und

dle  durch  die  Pensionlrung  des  Canzellisten
  Kat  erledigte  Canzellisten=  Selle
bei  dem  Kbulgl.  Gerichtshose  zu  Tuͤblngen
dem  Substituten  Brutscher  von  Stuttgart
  übertragen.

Sedann  haben  Höchstdieselben  durch
böchstes  Dekret  vom  2o0.  d.  M.  den  bisberigen
  Oberamtsgerichts-Verweser  Kapff
in  Gaildorf  zum  wirklichen  Oberamtsrichter

daselbst  ernannt,  und

dem  Oberamtsgerichts-Verweser  Fuchs
in  Mergentheim  den  Titel  eines  Ober-Justiz
  Asessors  gnädigst  ertheilt.

Ferner  haben  Hüchstdieselben  vermge
  Entschließung  vem  22.  d.  M.  dem
restgnirten  Pfarrer  Heigelin  zu  Geradstetten
  auf  sein  Ansuchen  den  Titel  eines
Professors  der  deutschen  Sprache  zu  verleihen,
  und

vermdge  Entschließung  vom  25.  d.  M.
dle  erledigte  Pfarrei  Geradstetten,  Dekanats
  Schorndorf,  dem  Pfarrer  Löffler,
von  Hundersingen,  Dekanato  Münfingen,
zu  übertragen  geruht.
        <pb n="543" />
        I#.  Verfütun  micher,  Dom###tements.

4  Des  Justiz-Hepartements:
Des  Jüst-  Müaisterium.

Der  Rechts-Candldat  Carl  Wächter,
von  Stuttgart,  welcher  bei  der  mit  ihm
vorgenommenen  ersten  Dienst-Prüfung  das
Prädikat  zwelter  Classe  „sehr  gut  bestanden“
  erhalten  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen

*’*  ?„½:  2½P
als  Referendär  zweiter  Classe  bei  dem  Ksniglichen
  Gerlchtehofe  in  Ellwangen  aufgenommen
  worden.

Stuttgart  den  s  1.  Oktober  1616.

Maucle.

B.)  Des  Devartements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.

Da  die  bei  dem  Könlgl.  Ministerlum
des  Innern  kürzlich  in  Erledigung  gekommene
  Stelle  eines  Ober-Reoisors  nicht
wieder  besetzt  wird,  se  wird  solches  den

Bewerbern  um  diese  Stelle  nachrischtlich
erdbffnet.

Stuttgart  den  31.  Oktober  1320.
v.  Otto.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:

des  Finanz-Ministerium.

Die  Angabe  des  Alters  bei  Pensions=  und  Gratialien  =  Gesuchen  betreffend.

Da  es  zur  Vollständigkeit  der  Verzeichaisse
  über  die  Pensionen  und  Gratlallen
gehbrt,  daß  in  denselben  auch  das  Lebens-Alter
  der  empfangenden  Personen  bemerkt

werde;  so  haben  die  Behbrden,  welche  über

Gesuche  um  Denslenen  o#er  Gratiatien  zu

berichten  haben,  ihren  Berichten  in  dieser

Angelegenheit  jedesmal  auch  eine  Bescheinigung

  über  das  Lebens=  Alter  der  Bittenden

  beizulegen.

Situuttgart  den  20.  Oktober  2  820.
Weckherlin.
        <pb n="544" />
        836
»Dienst-Erledigungen.

Durch  das  am  i6.  dleses  Monats  er-  Den  à1.  dieses  Monats  ist  der  penslofolgie
  Ableben  des  Pfarrers  Maͤrklik/ist  nirte  Majer  kudwig  von  Relschach  in
die  Hfarrei  Thieringen,  Dekanats  Balin«.  Mußdorf  gestorben.
gen,  erledigt  worden.  4.
        <pb n="545" />
        537

Nro.  59.

Königlich-Württembergssches

Stagats,  und  Regierungs-  Blakt.

ll

Freitag  den  3.  November  18730.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst  =  Nachrichten.

S.  u  Khulgkiche  Mojestät  haben

durch  bochstes  Dekret  vom  35.  v.  M.

die  durch  die  Ernennung  des  Canzlei-Direktors
  Heyd  zum  Oberamtsgerlchts-Berweser
  in  Oehringen  erledigte  Seelle
elnes  Direktorlal  -Sekretärs  bei  dem  Ksniglichen

  Gerichtshof  zu  Ellwangen  dem

bisperigen  Registrator  bel  demselben,  Reibel,
  mit  dem  Titel  eines  Canzlel-Raths
und  dem  Rang  eines  Ober-Justiz-Assessors
#  übertragen;

vermge  Entschließung  vom  nemlichen  Dage
den  bisherigen  Amtmann  und  Amtsschrelber
  Veiel  zu  Kbugen  als  Sekretär  zu
der  Regierung  des  Neckar-Kreises,

sodann  den  Sekretär  Geß  bei  dem
Steuer,  Collegium  provisorisch  auf  die
Amtei  und  Amtsschrelberei  Köngen  mit
Zuthellung  des  vormallgen  Amteschreiberel-Distrikte
  Denkendorf,

den  Sekretär  Binder  bel  der  Reglerung
des  Reckar-Krelses  zu  dem  Sekretarlat
        <pb n="546" />
        bei  dem  Steuer-Collegium  zu  versetzen,
und
vermöge  Entschließung  vom  à4.  v.  M.
den-  Oberamts-Werweser  Stängel  zu
Gmänd  zum  air  deselbst  zu
ernennen  getuht.  *5¾  6l

Sodann  haben  gichhlielelken  vermige
  Emtschließung  vom  35.  v.  M.  die
erledigte  Pfarrei=  Exlenschieß,  me
Alxpek,  dem  bisberigeb  Bitar  asekbst,  Ar.
Bauer,  und

*  —  —

aberiragen.

——.—.  —

5533

vermöge  Emschlleßung  vom  36.  v.  M.

dies  erletigte  Pfarrei  Benningen,  Dekanats
Lundwigsburg,  dem  Pfarrer  Tritschler  in

Kehlstetten,  Dekanats  Münsingen,  gnddigst
5½rß—

imerm  *v  e.  .M.  “wurde  der  Unter-Lieutenant
  v.  Sußdorff  des  ersten  In-IFfessterie

  Reglments  zunn  fünften  In###nte=ELIIIII


21

u,  BVersagunsen  *  De  rartemente.

Des  Justiz-Departements:
Oes  Jusich=  Winsstekum

Den  Oberamts-Rlchtern  Arnold  zu
Schorndorf,  Seybold  zu  Ellwangen,
dem  Stadt-Richter  Reinhart  zu  Stuttzart,
  und  den  Oberamtsgerschts=  Bertbefern
  Aich  zu  Spaichingen  und  Ma#
zu  Oberndorf  ist  auf  ihr  Amsuchen  diekegitimation
  zur  beziehungsweisen  Zurückbehaltung
  und  Zurücknahme  wehreter
nach  der  transitorischen  Verordnung  vom
LIEIIEIIII
Commission  äbergegangenen  Prozeß=  Sachen,
  zum  Behuf  der  elgenen  Entscheldung

durch  dle  Oberamtsgerischte,  ertheilt  worden.


Indem  man  solches  hlerdurch  zur  allgemeinen
  Kenntniß  bringt,  wied  zugleich  den
vorgedachten  Rlchtern  und  Amtsverweserm
wegen  des  hierdurch  an  den  Tag  gelegten
Diensteifers,  auf  Befehl.  Sr.  Königl.
Majestät,  eine  dffemllche  Betobung  hlermit
  ertheilt.

Stutigart  den  a3.  Ottobor  1870.

.Mauelser.
        <pb n="547" />
        Nro.  60.
Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-  Blakl.

Montag  den  6.  November  182  0.

 

I.  Unmtttelbare  Königliche  Decrete.
Dienst-Nachrichten.

S  Khnigl.  Majestät  haben  ver=  nats  Hall,  dem  Pfarrer  Reininger  in

udge  Entschließung  vom  29.  v.  M.  dle  Neuweiler,  Dekanats  Calw,  und

erledigte  Pfarrel  Gündelbach,  Dekanats  dle  erledigte  Pfarrei  Steingebronn,  Deka-Knlalingen,

  dem  Vikar  Baumann  in  nats  Münsingen,  dem  Vlkar  Busch  in

Mleningen,  Amts-Dekanats  Stuttgart,  Schwenningen,  Dekanate  Tuttlingen,  gusdie
  erledigte  Pfarrel  Westheim,  Deka=  digst  übertragen.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.
1.  Des  Justiz-Ministerium.

Bekanntmachung,  die  Geschäftsthätiskelt  der  Oberamtszerichte  betreffend.
Aus  den  eingekommenen  Berlchten  über  1879  errichteten  Oberamtsgerichte  des  ldie
  Geschäfts=  Tärigkelt  der  am  1.  April  olgreichs  haben  sich  für  den  ersten  Zeit-
        <pb n="548" />
        raum  der  amtlichen  Wirksamkelt  derselben
in  den  belden  Hauptzweigen  der  Rechts-Berwaltung,
  der  Criminal-  und  Civil-Rechtspflege,
  solgende  Resultate  ergeben.
Es  sind  vom  1.  April  319  bis  zum
3o.  Juni  1#820  von  den  Oberamisgerichten
im  Meckar=  Krelse  1113

im  Jaxt=  Kreise  4

im  Schwarzwald-Kresse  744

im  Donau-Krelse  640

mithin  im  Ganzen  1937.
Criminal=  Untersuchungen  zum  Schlusse
gebracht,  sodann  in  bürgerlichen  Rechts,

Streitigkelten  vom  1.  Juni  1819,  als.

dem  Zeltpunkte  des  Eintritts  des  neuen

gerichtlichen  Verfahrens,  bis  zum  30.  Juni

1820  von  den  Oberamtsgerichten
im  Reckar-Kreise  3335
im  Jart=  Kreise  .....  2960
im  Schwariald-  Kreise  2009
im  Denaus-  Kreise.  1197
somit  im  Ganzem  7601

Hrozeß  =  Sachen  thells  durch  rlchterliches
Urcheil  entschleden,  theild  aber  durch  Ver- 



540

glelch  unter  richterlicher  Vermittlung  belgelegt
  worden.

Indem  die  unterzeichnete  Stelle  auf  Befehl
  Seiner  Kdniglichen  Majestät

solches  zur  Iffentlichen  Kenntniß  bringt,

wird  noch  angefügt,  wie  die  BVlsttatlon
mehrerer  Oberamtsgerichte  das  erfreuliche
Resultat  gewährt  babe,  daß  im  Ganzen
genommen  dle  Oberamtsrichter  und  deren
Aktuare,  se  wie  an  manchen  Orten
dle  Oberamtsgerichts-  Beisiver,  oielen  Eiser
un  Thäkigkeit  än  #en  Tog  gelegt,  und
daß  auch  die  letztern  insbesondere  durch
ihre  Bemühungen  bei  Vergleichs-Verbandlungen

  zur  Abschneidung  fbrmlicher

Rechts=  Streitigkeiten  wesentlich  belgetragen
baben;  was  zu  der  Hoffnung  berechtigt,
doß  die  Belsitzer  der  übrigen  Oberamtsgerichte
  eln  glelch  gemelnnü#zigeo  Bestreben
und  elne  gleich  lebendige-Thellnahme  an
den  Verrichtungen  des  Rlchtevamtes  sich
werden  angelegen  seyn  lassen.
Stuttgart  den  24.  Oktober  182f0.

Maucler.

2.  Crimknal-Senat  des  Khulgl.  Gerlchtskefs  für  den  Jaxt-Krele.
Straf-Erkenntp#if.

Bermeg  Erkenntnisses-  des.  Criwinal-Senats,
  des  Ktnigl.  Gerichtshofs  für  den.

Joxt-Kreis  vom  28.  Sept.  wurde  der
Chleurg  Bernhard  Knaus,  von.  Heu-
        <pb n="549" />
        51
bach,  Oberamts  Gmünd,  wegen  wleder=  Fesiungsstrafe  verurtheile,  und  überdles  anbolten
  Medlkastrirens,  neben  Zurückerstat-  geordnet,  daß  dieses  Straf-Srkenntniß  durch.
tung  des  für  die  abgegebenen  Arznelen  er=  das  Kdnigl.  Staots  =  und  Regierungsbaltenen
  Betrags  und  Bezahlung  der  Un=  Blatt  bekanm  gemacht  werden  solle.
tersuchungs-Kosten,  zu  sechswochiger  Gbz.

.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Khnigl.  evangelischen  Consistorlum.
Schul=  Conferenz-Dlirektoren  betreffend.

In  Betreff  der  Schul-Conferenz-Direk=  rektien  der  Schullehrer-Conferenzen  enthotoren
  wlrd  hiemit  nachträglich  bekannt  ge=  ben,  und  dieselbe  dem  Pfarrer  Holland
macht,  daß  man  den  Oberbelfer  A1.  Bin=  zu  Eglosheim  übertragen  habe.
der  zu  kudwigsburg  auf  sein  wiederholtes  Stuttgart  den  34.  Oktober  2320.
Gesuch  von  der  Thellnahme  an  der  Di-  Wächter.
        <pb n="550" />
        <pb n="551" />
        645

Nro.  61.
Königlich-Württembergisches

*———

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

——

Dienstag  den  7.  November  1820.

I.  Unmittesbare  Könipliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

See  Königliche  Mozjestät  Haben
durch  allerhöchstes  Reseript  vom  3o.  v.  M.
den  General,  Grafen  von  Blsmarr,
zum  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minlster  am  Großherzogk.
Badischen  Hofe  zu  ernemen  geruht.

Sodann  haben  Hochstdieselben  verimdge
  Entschließung  vom  27.  v.  M.  dem
zu  Augoburg  prioatisirenden  Dr.  Binder,
von  Brackenheim,  den  Charakter  eines
Kniglichen  Hofraths  gnädigst  zu  ertheilen
geruht.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Die  Vohe  elner  Dlenst-Präfung  betrefsend.

Den  27.  d.  M.  und  den  folgenden  Tag
wird  eine  Dienst=  Prüfung  bei  dem  Departement

  des  Innern  Statt  finden.  Es
haben  sich  daher  vdiejenlgen  Bewerber
        <pb n="552" />
        54

welche  sich  inzwischen  gemeldet,  das  vorgeschriebene
  Alter  zu  dieser  Prüfung  erreicht
  baben  und  nicht  durch  besondere  Erlasse
  zurückgewiesen  worden  sind,  an  dem:
erstgedachten  Tage,  Morgens  3  Uhr,  in  der-Kanzlei
  des  Ministeriums  des  Innern

vahier  einzusnden,  und  ,  so  weit  es  vondenselben

  nicht  bereits  geschehen  ist,  inzwischen
  oder  am  Tage  des  Erscheinens,  sich
#ber  ihr-  Lebensalter  gehdrig  auszuweisen),

und  ein  verschlossenes  Zeugnß  ihree  bisherlgen
  Prinzipals,  ferner  ein  Nationale,
das  ihre  bisherige  Laufbahn  und  das  Ger
schäftsfach,  den?  sie  sich  kuͤnftig  zu  widmen
gedenken,  enthalten  muß,  beizubringen,
ouch  im  Fall  einer  berelts  erstandenenstüberem
  Präfung  datz  betreffende  Pruaͤ-fungs=
  Ziugnsß  vorzulegen.
Stuttgart  dem  5.  Nevember  #80.
—  ro.

*l!
2.  Konigl.  Reglerung  des  Donau-Kreises.

Bekannmachung  der  in  dem  Oberamte  Biberach  zu  Emporbringung  der  Merdezucht  gemach###
Anordnungen.

Von  der  Amts-Versammlung  zu  Blberach

  ist  auf  den  Antrag  des  Künigl.=Oberamts

  die  Anordnung  getroffen  wor:
ven,  zu  Emporbringung  der  Pferdezucht.

im  dortigen  Oberamtsbezirke  alljährlich  eine.
Fohlenschau  in  der  Oberamtsstadt  zu  veranstalten,
  und  für  die  schönsten  Fohlen  nach
dem  Urtheil  von  Sachverständigen  Prämien

aus  der  Amtspflegkasse  im  Gesamtbetrag

von  150  fl.  stufenweise,  verchellen  zu  lassen.

Seine  Kbnigliche  Majesiät  haben
dem  gedachten  Oberamt  und  der  Amt=Versammlung
  Allerhdchst  Ihre  Zufriedenbest
  über  diese  zweckmäßige  Anstalt  zu  bejeugen
  geruht,  und  verordnet,  diese  Verfabrungsart
  noch  besonders  dffentlich  zu  beloben.


Ulm  den  350.  Oktober  1820.
vr.  Frelberg.

Dienst=  Erledigung.

Den  4.  September  ist  dem  Unterlleuke:
nant  v.  d.  Brinken  der  Artlllerte  die
nachgesuchte  Entkassung  aus  dem  Mllitär

mit  dem  Cbarakker  als  Oberlleutenant  erthellt
  worden.
        <pb n="553" />
        545

Nro.  62.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Donnerstag  den  9.  November  18320.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dercrete.

Dienst-Nachrichten.

S.#  Künigliche  Majestät  haben
vermge  hdchster  Entschließung  vom  25.
v.  M.  die  Versetzung  des  Kanzlisten
Bechstein  von  dem  Schrelbtisch  ver  Reglerung
  des  Donau-Kreises  zu  demjenigen
bel  der  Regierung  des  Neckar-Kreises,
und

des  Kanzlisten  von  Mestz  von  dem
Schreibtisch  der  Reglerung  des  Neckar-Kreises

  zu  demjenigen  bel  der  Reglerung
des  Denau-Krelses  zu  genehmigen  geruht.


Unterm  4.  d.  M.  wurde  dem  zur  kathollschen
  Kaplanel  in  Weißensteln,  Oberamts
  Geißlingen,  ernannten  blsherigen
Kaplan  Offner,  von  Wlesenstaig,  die
Küönlgliche  Besta#igung  erthbeilt.
        <pb n="554" />
        646

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innernt

Khulgl.  ketholischer  Kirchenratb.,

Die  katholischen  Schul=  Inspektorate  betreffend.

Da  die  Umstände  aufgehhbrt  paben,  welche
  die  provisorische  Einthellung  der  katholischen
  Schulen  in  kleine  Schul-Inspekterats-Bezirke
  nothwendig  machten,  se  hat
man  sich  bewogen  gefunden,  die  Zahl  derselben
  za  vermindern,  und  mir  Berücksichtigung
  der  Obrramts-Bezirke  eine  neue
Eintheilung  vorzunehmen,  auch  die  36
Schul-Inspektorats-Stellen  nunmehr  deflnitiv
  zu  besetzen,  und  zwar:

1.  Schul-Inspektorat  Wurmlingen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Zieger  in  Wellheim.



Dazu  gehdren  die  sämtlichen  Schulen  der
Pfarreien  Wurmlingen,  Durchhausen,
Friedingen,  Gunningen,  Irrendorf,  Kolbingen,
  Mühlhausen,  Mühlhelm,  Rendingen,
  Renquishausen,  Seltingen,  Welghelm,
  Wellhelm.

2.  Spaichingen.

Schul=  Inspektor,  Pfarrer  Wucherer  in
Schbrzingen-Spaichingen,

  Alrheim,  Balzhelm,  Bbectingen,
  Bubsheim,  Dellingen,  Denkingen,
  Dürbhelm,  Egeshelm,  Frittlingen,
Geshelim,  Mahlstetten,  Nufplingen,
Obernheim,  Reichenbach,  Schbrzingen,
Wehingen.

5.  Binsdorf.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Kistler  in

Binsdorf.

Binsdorf,  Dormettingen,  Dotternhausen,
Erlaheim,  Geißlingen,  Hausen  am  Thann,
kautlingen,  Margarethausen,  Rathsbausen,
  Roßwongen,  Unterdigisheim,  Wellen
unter  der  Rennen.

4.  Rottweil.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Gundelfinger

  in  Hergen.

Rottweil,  Altstadt  Rettweil,  Böhringen,
Bdlsingen,  Dautmergen,  Deißlingen,
Dletingen,  Dunningen,  Feckenhausen,
Gbßliungen,  Hausen  ob  Rottwell,  Her-Vvenzimmern,
  Horgen,  Irslingen,  Lauffen,
        <pb n="555" />
        547

Neufra,  Neukirch,  Schbmberg,  Stetten
bei  Rottwell,  Villlngendorf,  Wellendingen,
  Zimmern  ob  Rottweil,  Zepfenban.

5.  Oberndorf.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Krachenfels

in  Altoberndof.

Oberndorf,  Aichholden,  Alteberndorf,  Bochingen,
  Epfendorf,  Harthausen,  Hocht
mößingen,  Lauterbach,  Mariäzell,  Schramberg,
  Seedorf,  Sulgen,  Waldmhßingen,
Winzeln.

6.  Horb.

Schul=  Inspektor,  Pfarrer  Baumeister
in  Grünmettstetten.
Horb,  Abldorf,  Althelm,  Baisingen,  Bleeingen,
  Bierlingen,  Bildechingen,  Brstingen,
  Eutingen,  Felldorf,  Gdttelfingen,

Gränmettstetten,  Gündringen,  deinstetten,

Mühringen,  Nordstetten,  Pexingen,  Salzstetten,
  Unterthalheim,  Vollmaringen,
Wachendorf,  Weltingen,  Wielenstetten-7.

  Rothenburg.

Schul-Jaspektor,  Pforrer  Seckler  #
Obernau.

Rothenburg,  Altingen,  Bühk,  Deitingen,
Ergenzingen,  Frommenhausen,  Hoilfintzen,
  Hemmendorf,  Hirrlingen,  Hirschau,
Klebingen,  Niedernzu,  Obernau,  Oberndorf,

  Poltringen,  Schwaldorf,  Seebronn,
Tübingen,  Weiler,  Wendelehelm,  Wurmlingen.


6.  Stuttgart.

Schul-Inspektor,  Stadepfarrer  Wild  in
Eßlingen.

Stungart,  Dät#ngen,  Eßlingen,  Hofen,
Hohenasperg,  udwigeburg,  Neuhausen,
Oeffingen,  Pfauhausen,  Stelnbach,  Unterboihlngen,
  Weilderstadt.

9.  Heilbronn.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Maurer  in
Sondheim.
Hellbronn,  Affaltrach,  Massenbachhausen,
Kürchbaufen,  Pfedelbach,  Schwalgern,
Sondhelm,  Stockhelm,  Wimmenhhal.

10.  Neckarsulm.

Schul-Inspektor,  Kaplan  Schipferling

in  Gundelshelm.

Reckarsulm,  Degmarn,  Duttenberg,  Erkenbach,
  Gundelshelm,  Höchstberg,  Janrfeld,
Kocherthürn,  Obergrieshelm,  Oedheim,
Oftenau,  Untergricoheim.

11.  Amrichshausen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Wolf  in  Nagelsberg.


Amrichshausen,  Ailringen,  Altkrauthekm,

Aschhausen,  Berlichlugen,  Bjeringen,
        <pb n="556" />
        Braunsbach,  Jaxtberg,  Kupferzell,  Marlach,
  Meßbach,  Mulfingen,  Nagelsberg,
Oberginsbach,  Oberkessach,  Schbnthal,
Sindeldorf,  Waldenburg,  Westernhausen.

12.  Mergentheim.

Schul-Inspekter,  Pfarrer  Rlegler  In
Markelshelm.

Mergentheim,  Apfelbach,  Bartensteln,
Bernsfelden,  Haltenbergstetten,  Hartbausen,
  Igershelm,  Laudenbach,  Markelspeim,
  Rengertshausen,  Roth,  Stup-Lach.


15.  Ellwangen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Hund  in  Hobenberg.
  ·
Ellwangen,  Buͤhlerthann,  Buͤhlexzell,  Ellenberg,
  Großallmerspann,  Hohenberg,
Jaxtzell,  Marktlustenau,  Neuler,  Schwabsberg,
  Steinbach,  Stimpfach.

14.  Lauchheim.
Schul-Inspektor,  Pfarrer  Haße  in  30=bingen.

kauchheim,  Beerspach,  Dalkingen,  Gelßlingen,
  Lippach,  Nordhausen,  Pfahlhelm,
Rlhlingen,  Sechtenhausen,  1  Stddtlen,
Thannhausen,  Unterschneldhelm,  Wessingen,
  Westhausen,  Zipplingen,  Zöbingen.


648

15.  Neresheim.

Schul-  Inspektor,  Kaplan  Lang  in  Reresheim.



Neresheim,  Auernheim,  Aufhausen,  Balmerthofen,
  Demingen,  Dirgenheim,
Dischingen,  Dorfmerkingen,  Dunstelkingen,
  Ebnat,  Eglingen,  Elchingen,
Flochberg,  Großkuchen,  Hertfeldhausen,
Kerkingen,  Kirchheim,  Köstingen,  Ohmenhelm,
  Pflaumloch,  Rdttingen,  Trugenhofen,
  Unterriffingen,  Uememml##
gen,  Waldhausen.

16.  Unterkochen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Siegler  in
Hohenstadt.

Unterkochen,  Abtsgmünd,  Dewangen,
Hausen  an  der  Roth,  Heuchlingen,  Hünlingen,
  Hofen,  Hohenstadt,  Oberkochen,
Schechingen,  Untergröningen.

17.  Gmünd.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Ade  in  M#gg8-lingen.



Gmänd,  Borgau,  Ebersberg,  Lerlikofen,
Jcgiugen,  Lautern,  Leinzell,  Mögglingen,
  Mönhof,  Muthlangen,  Oberbetringen,
  Oppenweiler,  Rechberg,  Relchenbach,
  Spreitbach,  Straßdorf,  Unterbbdbingen,
  Waldstetten,  Wäschenbeuren,
  Weiler  an  den  Bergen,  Wezgau,
        <pb n="557" />
        Winzingen,  Wißgoldingen,  Zimmerbach.


18.  Eybach.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Feuerle  in
Drackenstein.

Eybach,  Böhmenkluch,  Deggingen,  Diteenbach,
  Denzdorf,  Drackenstein,  Goßbach,
  Großeißlingen,  Hohenstadt,  Kleinsießen,
  Mählhausen,  Nenuingen,  Ouenbach,
  Rechberghausen,  Reichenbach  bei
Wlesenstaig,  Salach,  Treffelhausen,
Weißenstein,  Westernhausen,  Wiesenstaig.


19.  Wiblingen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Held  In  Oellmenstugen,

  ·

WibllugemAchstettemBilasingemBkdm
nen,  Dellmensingen,  Dletenheim,  Donaustetten,
  Dorndorf,  Gögglingen,  Hättisheim,
  Illerrieden,  Oberkirchberg,
Schnürflingen,  Stalg,  Steinberg,  Sleßen,

  Stetten,  Reglisweiler,  Unterkirchberg,


20.  Laupheim.
Schul-Inspektor,  Pfarrer  Bliedermanu
  in  Bußmennshausen.
kaupheim,  Baltringen,  Baustetten,  Burgrieden,
  Bußmannshausen,  Großschaff,
ha#usen,  Mietingen,  Orlenhausen,  Roth,

649

Sulmingen,  Schdnebuͤrg,  Schwendi,
Walpertsbofen.

21.  Biberach.

Schul-Inspekter,  Pfarrer  Hopt  in  Alberweiler.



Blberach,  Aalen,  Aepsingen,  Asmanns-=hardt,
  Attemweller,  Hornfischbach,  Ingerkingen,
  Langenschemmern  ,  Lauperts-=bausen,
  Maselheim,  Mettenberg,  Mittelbiberach,
  Obersulmetingen,  Reuthe,
Schemmerberg,  Ummendorf,  Unterfülmetingen,
  Wartheusen.

22.  Ochsenhausen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Härle  in

Mittelbuch.

Ochsenhausen,  Bellamont,  Erolzhelm,  Gutenzell,
  Hürbel,  Kirchberg,  Mittelbuch,
Oberdettingen,  Reinstelten,  Ringschneid,
Rottum,  Stelnhausen  an  der  Rettum.

23.  Waldsee.

Schul-Jnspektor,  Pfarrer  Rosenlcher

  in  Reute.

Waldsee,  Althann,  Arnach,  Bergetreute,
Dietmanns,  Eggmannsrled,  Haisterkirch,
Molpertshaus,  Maählbausen,  Reute,
Rüchenbach)  Unterschwarzach,  Wolfege
Zlegelbach.
        <pb n="558" />
        550

#
a4.  Schussenried.

Schul,  Jespektor,  Pfarrer  von  Blocken

in  Aulenderf.

Schussenrked,  Aulendorf,  Eberhardzell,
Hochdorf,  Ingeldingen,  Michelwinneden,
Onerswang,  Relchenbach,  Stafflangen,
Steinhausen  an  der  Riß,  Schweinhausen,
  Unteressendorf,  Wlmerstettenderf,
Winterstettenflecken.

265.  Leutkirch.

Schul-Inspektor  Pfarrer  Sanens  in
Meratzhofen.

beutkirch,  Aichstetten,  Altmannshofen,
Diepoltshofen,  Engeratshefen,  Gebratspofen,
  Herlazhofen,  Hofs,  Meratzhefen,
Oberzeil,  Reichenhofen,  Selbranz,  Waltershofen,

  Wllleratshofen.

26.  Roth.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Haner  In

Hauärz.

Roth,  Altrach,  Berkheim,  Ellwangen,
Haslach,  Hauärz,  Kirchdorf,  Moshausen,
  Oberopfingen,  Thannheim,  Trelerz,
  Wurzach-27.

  Wangen.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Greifing
in  Primisweller.

Wangen,  Amtzell,  Beuren,  Bolsternanz,
Cbristazbofen,  Deuchelrled,  Eglofs,  Elnthürn,
  Eisenbarz,  Enkenhofen,  Friesenhofen,
  Immenried,  Ihny,  Kißlegg,
Leupolz,  Menatzhofen,  Niederwangen,
Ofärrich,  Ratzenried,  Roggenzell,  Rohrdorf,
  Schwarzenbach,  Siggen.

28.  Tettnang.
Schul-Inspektor,  Pfarrer  Münch  lo

Gatnau.

Tettnang,  Bavendorf,  Brochenzell,  Berg,
Eriskirch,  Ettenkirch,  Fischbach,  Goppertsweiler,
  Gattnau,  Haslach,  Hiltensweller,
  Jettenhausen,  Kehlen,  Krumbach,
  Lelmnau,  Langenargen,  Neuklech,
Oberelsenbach,  Oberzell,  Obertheurlugen,
Primisweller,  Thaldorf,  Tannu,  Unterallingen,
  Wilpoltsweller.

29.  Ravensburg.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Weinmann  in
Berg.

Ravensburg,  Altdorf,  Baindt,  Berg,
Blitzenreute,  Bodnegg,  St.  Christina,
Danketsweller,  Essenhausen,  Frohnhefen,
Gornhofen,  Grünkraut,  Horgenzell,  Hasenweiler,

  Kappel,  Karsee,  Obereschach,
Rinkenweller,  Schmalegg,  Vogt,  Wald--burg,
  Weißenau,  Wilhelmskirch,  Wol-
        <pb n="559" />
        vertsschwende,  Wechsetsweiler,  Zogenweiler,
  Zußdorf.

50.  Saulgau.

Schul-Inspektor,  HPfarrer  Beckler  in
Friedberg.

Saulgau,  Altshausen,  Bollstern,  Blochingen,
  Boos,  Ebenweller,  Ebersbach,  Ennetach,
  Fleischwangen,  Fulgenstadt,  Frledberg,
  Hochberg,  Hoskirch,  Hohentengen,
Heudorf  bel  Scheer,  Herbertingen,  Königseggwald,
  Mleterkingen,  Mosbelm,
Mengen,  HPfrungen,  Renhardsweller,
Rledhausen,  Scheer,  Sleßen,  Uneerwaldhausen.


31.  Riedlingen.

Schul-Inspekter,  Pfarrer  Veeser  in
Aweelfingen.  "

Rledlingen,  Althelmm,  Andelsingen,  Binswangen,
  Braunenweller,  Daugendorf,
Dürrenwaldsterten,  Därmettingen,  Därnau,
  Egelfsingen,  Emerfelden,  Erlsderf,
Ertingen,  Frledingen,  Gräningen,  Hundersingen,
  Heudorf,  Kanzach,  Marbach,
Mrsingen,  Neufra,  Wilfstingen.

32.  Uttenweiler.

Schul=  Jäspektor,  Pfarrer  Sauter  in
Dirnau.

Unenweiler,  Bezenweiler,  Buchau,  Diekelhofen,

  Dietersklich,  Göffingen,  Hall-551



v

tingen,  Hausen,  Oggelshausen,  Offlugen,
Reutlingendorf,  Sautgart,  Seekirch,  Ulhendorf,
  Unlingen,  Unterwachingen,  Zell,
Zwilefaltendorf.

35.  Zwiefalten.

Schul-JInspektor,  Pfarrer  Maler  in
Magolsheim.

Zwiefalten,  Alchelau,  Bronnen,  Bichishausen,
  Bremelau,  Eglingen,  Emmeringen,
  Ennabeuren,  Erbstetten,  Gundersbofen,
  Großengstingen,  Haylngen,  Huld-=stetten,
  Justingen,  Magolsheim,  Oberstetten,
  Tigerfeld,  Wilsingen.

56.  Ehingen.

Schur  Juspektdr,  Psarrer  Hen  singer

in  Oberdischingen.

Ehingen,  Alberweller,  Altheim,  Allmendingen,

  Bach,  Denaurleden,  Erbach,
Heufelden,  Kirchblerlingen,  Naßgenstadt,
Oberdischingen,  Oepfingen,  Rißdissen,
Schwoͤrzkirch,  Untergrieftugen.

55.  Munderkingen.

Schul-Inspeklor,  Pfarrer  Schmld  ln
Oberstadlon.

Munderkingen,  Altsteußlingen,  Emerkingen,
  Frankenhofen,  Granhelm,  Grunzbeim,
  Hundersingen,  Kirchen,  Meuburg,
Obermarchthal,  Oberstadion:  Oggels-
        <pb n="560" />
        beuren,  Reichenstein,
Untermarchthal.

56.  Ulm.

Schul-Inspektor,  Pfarrer  Hugger  in
Harthausen.

Ulm:  Bollingen,,  Burgberg,  Dornstett,
Dletingen,  Eggingen,  Einsingen,  Hausen
  ob  Urspring,  Herrlingen,  Harthausen,
  Lohnthal,  Niedersiotzingen,  Oberstotingen,
  Rammingen,  Ringingen,
Schmiechen,  Schelklingen,  Skftingen,
Stetten  im  Lohnthal,  Temer#tingen,
Westerstetten.

Die  blsher  nur  provsforisch  aufgestellt
tzewesenen  Schul  =  Inspektoren,  welche
durch  diese  Abänderung  außer  Dienstthätigkeit
  treten,  haben  ihre  in  den  Händen
habende  Akten  an  denjenigen  Schul-Insbekter
  urkundlich  abzugeben,  dem  die

Rupertshofen,

662

Pfart·  und  die  damit  verbundenen  Fillal-Schulen
  ihres  bisherigen  Inspektorats:  Bozirks
  fuͤr  die  Zukunft  pugetheilt  worden  sind.

Zuglelch  bezeugt  man  ihnen  über  ihre
blsperlge  Dienstleistung  die  Zufriedenheit,
und  wird  auf  ihre  Wiederanstellung  nach
Umständen  Bedacht  genommen  werden.

Die  Kböniglichen  Oberämter  und  andere
Kbnisliche  Beamtungen,  mit  welchen  die
Schul-Inspektoren  in  amtliche  Berührung
kommen,  werden  dleselben  nach  Vorschrift
der  allgemeinen  Schul-Ordnung  und  der
soähter  erfolgten  Verordnungen  überall,  wo
es  ubthig,  in  ihren  Amts  Verrichtungen
nachdrücklich  unterstügen,  und  darüber
wachen,  daß  dieses  auch  von  den  ihnen
untergeordneten  Stellen  geschehe.

#
Stungart  den  36.  Oktober  2870.
Camerer.
        <pb n="561" />
        Nto.  63.
Kbhniglich-Württembergisches

Staaks-  und  Regierungs-Blakt.

*——
——

D  tenstag  den  14.  Rovember  1820.
.  Unmittelbare  Königliche  Deerete.
Keine
II.  Verfügungsen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
DTie  la  dem  Monat  September  2620  von  den  Gerichtshöfen  des  Könizrelchs  ausgesprochenef  Erkenntnfter
berreffend.

In  dem  verftossenen  Monat  September  flnd  von  sämtlichen  Gerlchtshtfen  des  Kö-=ugrelchs
  nachstehende  Erkenmnisse  ausgesprochen  worden,  wobel  im  Allgemeinen  bemerkt:
wird,  daß  nor  solche  Urtheile  der  Criminal-Gerschis-Stellen  in  das  Staats=  und-Regierungs
  -Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere  „  als  drelmenatliche
Freiheits-Strafe  erkannt  wird.

A)  Obertrib  un  al.

J.  Criminal  -Senat

stabls  in  Untersuchumg  gekommenen  Johanncs
  Kauderer,  von  Faurndau,  das
von  dem  Gerichtshofe  zu  Ulm  unier  dem

Den  g.  September  wurde:
½  In  der  Rekurssache  des  bel  dem  Oberemtsgerlchte
  zu  Göppingen  wegen  Dleb-
        <pb n="562" />
        L

554

22.  Junl  d.  J.  gefällte  (in  dem  Staats=  tung  einer  Schlägerel  und  dabei  verübund
  Reglerungs-Blatt  Nro.  40.  enhal-  ter  sehr  groben  Mißhandlung  des  Jakob
tene)  Straf-Erkenntulß  dobin  abgeän=  G#z,  so  wie  wegen  Real-Injurien  gegen
dert,  daß  Rekurrent  zu  einer  zweijäh-  dessen  Begleiter,  von  dem  Gerichtsbofe
Drigen  Festungsstrafe,  neben  Verfällung  zu  Eßlingen  unter  dem  35.  Mal  d.  J.
in  sämtliche  Kosten,  verurthellt  seyn  soll.  gefällte  (in  das  Staats=  und  Regie-Den
  19.  September  wurde:  rungs  =  Blatt  Rio.  35.  S.  339  einge-2.
  In  der  Rekurssache  des  Jakob  Friedrich  rückte)  Straf-Erkenntniß  lediglich  be-Käbler,
  von  Merklingen,  Oberamts  stänlgt,  und  Rekurrent  in  die  Kosten  der
keonberg,  das  geten  ihn  wegen  Anstif-  zweiten  Instanz  verurtheilt.

17.  Cioil  =  Senat.

Den  4.  September  wurde:  dem  Richter  voriger  Instanz  unter  dem

1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ciovll-  4.  Sept.  18:8  ausgesprochene  Erkennt-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Ellwangen  miß,  unter  Vergleichung  der  Kesten,
zwischen  Leonhard  Schanbacher  auf  dem  bestätigr.

Aichenbachhof,  Kläger,  Appellanten,  3.  In  der  Appellationssache  von  dem  verund

  Joham  Weller  daselbst,  Beklagten,  maligen  Appellotions-Gerichtebofe  zu

Appellaten,  eln  fehlendes  Gütermeß  Ulm  zwischen  Friderike  Bühlmn  er,  eb.

betreffend,  dle  Berufung  wegen  Man-  von  Thannhausen,  Liquidantin,  Aprelgels
  der  gesetzlichen  Appellationssamme  lantin,  und  der  Feelberr  bilipp  Carl
von  Amtes  wegen  verworfen.  Friedrich  von  Thannhausen'schen  Debit-1.
  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vor-  masse,  insbesondere  den  hiebei  bethelligmaligen
  Avppellations-Gerichtshofe  zu  ten  Erbem  der  Generalin  von  Werneck,
Tübingen  zwischen  der  Kbnigl.  Ober--  geb.  von  Wellwarth,  Liquidaten,  Appel-Finanzkammer,
  Klägerin,  Apfpellantin,  laten,  Vorzug  im  Gante  betreffend,
und  den  eilf  in  den  Akten  benannten  das  Urtheil  voriger  Instanz  dahin  ab-Gemeinden
  des  vormaligen  Oberamts  ge#ndert,  daß  der  in  dem  Gant-Er-Altenstelg,
  Beklagtem:,  Arpellaten,  Be-  kenntulsse  vom  27.  Febr.  1816  der  blbolzungs=

  Recht  betreffend,  das  von  duldantin  vorbehaltene  Beweis  eines
        <pb n="563" />
        555

Absonderungs=  Rechtes  für  geführt  zu  vil  :  Senate  des  Gerlchtshofs  zu  Ulm
erachten,  daher  dieselbe  für  die  llqul-  wwischen  Jakob  Böbhringer  zu  Langenau,

dirte  Summe  dven  Jooo  fl.  samt  Zin-  unter  Beistande  feines  gerichtlich  bestellson
  zu  befriedigen  sey,  unter  Verglei-  ten  Pflegers,  Beklagten,  Querulanten,
chuns  der  in  beiden  Instanzen  aufgegan-  Appellanten,  und  der  Urfula  Gersllauer
genen  Kosten.  aus  Ghttingen,  Kläserin,  Querulatin,
Den  8.  September  wurde:  Appellatin,  Helrathguts-Forderung  be-4.
  In  der  Appellationssache  von  dem  vor-  weffend,  dle  Berufung  wegen  Mangels
maligen  Färstlich  Hohenlohe'schen  Ju-  an  elner  gesründeten  Beschwerde  von
stizrathe  zu  Barienstein  zwischen  der  Amtes  wegen  verworfen.

Moegarethe,  Ehefrau  des  Schbossere  7.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cl-Franz
  Frohn  daselbst,  blauldantin,  Ap-  vil-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ellwenpellamtin,
  und.  Jakoh  Mathan  zu  Nle-  sen  zwischen  Georg  Friedrich  Klaus,
berstetten,  Mitliguldanten,-  Appellaten,  von  Burleswagen,  Beklagten,  Appelladie
  Zurückforderung  eines  Beibringens  ten,  nun  Appellanten,  und  Johenn  Ca,
betreffend)  das  Erkenntult  voriger  In-  par  Rubensdbrfer,  von  Neldenfels,  Klästanz
  bestaelgt,  und  Appellanein  in  die  ger,  Appellanten,  jebt  Appellaten,  Er-Kosten
  diefer  Instanz  verurthellt.  sah  einer  Forderung  betreffend,  auf
Wk.  In  der  Apellationssache  von  dem  Ei-  eleiche  Welse  erkannt.  .
»Es-ampaGetkchtzspfzsuEfnm  s.JnderAppellationSsachevondemClvils
gen  zwischen  dem  Registrator  Marz  zu  Senate  des  Gerichtehofs  zu  Ulm  zwi-Sturtgart,
  Beklagten,  Appellanten,  und  schen  Caspar  Schaaf  in  Mählhaufen,
dessen  geschiedener  Ehegckttln,  Lauise  Au-  Kläger,  Appellanten,  und  Anton  Zimzuste,
  geb.  Kses,  von  Laufen,  Klägerln,  mermann  daselbst,  Beklagten,  Appellaten,
Appellatin,  Vermügens,  Auseinander=  Aufhebung  eines  Mühlenkauss  betreffend,
setzung  betreffend,  das  Urthell  der  nächst-  die  Berufung  wegen  Verskumnisses  der
vorigen  Instanz,  unter  Verurtheilung  gesetzlichen  Rothfrist  zu  Elnreichung  der
des  Beklagten  in  die  Kosten  dieser  In-  Beschwerdenschrift  von  Amtes  wegen
stanz,  bestaͤtigt.  fuͤr  verlassen  erklaͤrt.
Den  ½n.  September  wurde:  9.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll=.
  Jo  der  Appellatlenssache  von  dem  Cl-  Senate  des  Gerichtshefs  zu  Ulm  zol-
        <pb n="564" />
        sschen  dem  Eisenbändler  Kihle  zu  Biberach,
  Kläger,  Appellanten,  und  dem
Abraham  Ostermaier  allda,  Beklagten,
Appellaten,  einen  durch  Ehepakt  stlpu-Lirten
  Räckfall  betreffend,  das  Erkennt,
uulß  der  nächstoorigen  Instanz.,  unter
Verurthellung  des  Appellanten  in  die
Kosten  dieser  Instanz,  bestétigt.
Den  15.  September  wurde:

10.  In  der  Appellatlonssache  von  dem

Clvil-Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ulm
zwischen  der  Gemeinde  Reswälden,  Elquildatin,
  Appellantin,  und  dem  Müller
Kerner  daselbst,  elquidanten,  Appellaten,
Schadensberechnung  betreßend,  die  Berufung
  wegen  Wersäumnisses  der  gesetzlichen
  Rothfelst  zu  Einrelchung  der  Descchwerdenschrift
  von  Amtes  wegen  für
verlassen  erklaͤrt.

Der  13.  September  wurde:
41.  In  der  Appellstionssache  von  dem
Cioll=  Senate  des  Gerichtshofs  zu  Ulm
zolschen  dem  gewesenen  Schulcheiß  Hbilipp
  Biegger  zu  biebenau,  Oberamts
Tettnang,  Impetranen,  Appellamen,
und  der  Marie  Anne,  Ehefrau  des  Joseph
  Steuer  zu  Altdorf,  Impetratin,
Appellatin,  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen
  Stand,  wegen  Verstumnisses  in
don  Afppellations-Fhrmllchkeiten  betreffend.,
  die  Berufung  um  Hinsicht  auf  den

Mangel  der  appellablen  Summe  von
Amtes  wegen  verworfen.

Den  35.  September  wurde:

145.  In  der  Appellationssache  von  dem

Cloil-Senate  des  Gerlchtsbofs  zu  Eßlingen
  zwischen  Caroltne  Schbner,  von
Heerburg,  jetzt  deren  Erben,  Kläger,
Appellanten,  und  den  Testaments-Erben
der  Gehelmen  Räthin  Renp  geb.  Storr,
von  Stuttgart,  Bekkagte.  Appellaten,
pcto  spolii,  bie  Berufung  wegen  Wer-(umnisses
  der  Nothfrist  zu  Einrelchung
der  Beschwerdenschrift  pan.  Amtes  ween
  für  verlassen  erklärt.

15.  In  der  Apellationssache  von  dem

Cloll-Senate  des  Gerlchtehofs,  zu  Ellwangen
  zolschen  dem  Hirsch  David
Sandel  Leolte  zu  Mbnchsroth,,  Llauldanten,
  Appellanten,  und  dem  Pfleger
der  Joseph  Brandstetter'schen  Gantmasse
van  Oellrichsbronn,  Liquldatln,  Appcllaten,
  Kapital-Forderung  und  Ersatz-Posten
  betreffend,  auf  gleiche  Weise  erkannt.


14.  In  der  Appellatlonssache  van  dem

Eivil-Senate  des  Gerichtshefs  zu  Ellwangen
  zwischen  dem  Hirsch  David
Sandel  zu  Mbnchsreih,  Liquldanten,
„Appellanten,  sodann  dem  Ofleger  der
Faver  Manz'schen  Deblemasse  zu  Oellrichsbronn,
  Caspar  Sandmaler,  und
        <pb n="565" />
        -  6557

Joseph  Petermann  zu  Ellwangen,  Appellaten,
  die  unterbliebene  Befriedigung
des  Appellanten  bey  der  Gant-Verweisung
  betreffend,  die  Berufung  wegen
Mangels  an  der  Appellatlons-Summe
vyon  Amtes  wegen  verworfen.

Den'ag.  September  wurde:
15.  In  'der  Appellationssache  von  dem
Eioll-Senate  des  Gerlchtshofs  zu  Tübingen
  zwischen  Joseph  Hlls  zu  Hintersulgau,
  Kläger,  Appellanten,  und  Martin
  Maser  zu  Duningen)  Beklagten.,

Appellaten,  einen  Verglelch  betreffend,

die  Berufung  wegen  Mangels  an  Einer

7

gegründeten  Beschwerde  von  Amtes  wez
gen  abgeschlagen,  und  Appellant  in  die

Kesten  dleser  Instanz  verurtheillt;  und

#ndlich

r#6.  In  der  Apellationssache  von  dem

Cloil--Senate  des  Gerichtehefs  zu  Eßlinzen
  zwischen  dem  Stiftungs-Rechnungs-Revlser
  Bernhard  zu  Ludwigsburg,
  Beklagten,  Appellanten,  und
dessen  Ehefrau,  Caroline,  geb.  Kraft,
Klägerin,  Appellakin,  Alimeme  betreffend,
die  Berufung  wegen  versäumter  Notbfrift

#n  Einrelchung  der  Beschwerdenschrift

#en  Amtes  wegen  flr  verlassen  erklärt.

III.  Ehegerichtlicher  Senat.
Geschleden  wurden:

Den  *.  September:

1.  Ferdlnand  Mahl,  Soaifensteder  zu  Göpplugen,
  Kläger,  von  Rosine  Catberine,
geb.  Hohneker  von  da,  Beklagten,  wegen
beharrlicher  Widerspenstigkeit  in  Fortsetzung
  der  Ebe,,  unter  Vergleichung  der
Kosten.

a.  Johann  Best,  von  Spielberg,  Oberamts
  Brackenheim,  Kläger,  von  Eva
Barbara  geb.  Kleln  von  '  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkeit
in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurheilung
  der  Beklagten  in  die  Kesten.

Den  24.  September:

5.  Pfarrer  M.  August  Heinrich  Schmid

zu  Ohmden,  Oberamts  Kirchheim,  Kléger,
  von  Gottliobtn  Heinrike  Caroline,
cLek.  Diebokd,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Widerspenstigkeit  In  Fortsetzung
der  Ehe,  unter  Verurthellung  der  Be
klagten  in  die  Kosten.

4.  Jakob  Frledrich  Hornkkel,  Weber  von

Sindelfingen,  Oberamts.  Böblingen,  Klé-#er,
  von  Christine,  geb.  Kobler  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlde#-
        <pb n="566" />
        558.
spenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ebe,  unter  der  Ehe,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

Ver  zrenhung  der  Kesten.  6.  Jakob  binkenheil,  Schwanenwirth  zu
5.  Jehann  dud  wig  Strobel,  von  Erzingen,  Reuenbürg,  Kläger,  von  Anne  Mar-Oberamts
  Balingen,  Kläger,  von  Eli-  garethe,  geb.  Schoͤlin,  von  Gréfenhausen,
sabethe,  geb.  Sigel,  von  Vbbringen,  Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wider=Oberamts
  Sulz,  Beklagten,  wegen  be-  spenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,  umer

harrlicher  Widerspenstigkelt  in  Fortsezung  Vergleichung  der  Kosten.
13)  Kreis=  Serichtshöfe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  2.  September  wurde:  ·  laserKdaigi.Tnchfabslk  sukqdwigss
1.  Dem  zu  Weinsberg  in  Untersuchung  burg,  wegen  mehrjährigen  Concubinats
gekommenen  Decoplsten  Christoph  Fride=  zu  vlermonatlicher  Festungs-Strefe.
rich  Bilfinger,  von  Kaltenwesten,  b)  Resina  Dorothea  Bauer,  vrn  Lud-Oberamts
  Besighelm,  wegen  Betrugs  wigsburg,  wegen  gleichen  Vergehens  zu
und  fortgesetzten  unordentlichen  und  müsst-  drei  und  ein  palbmonatlicher
gen  Lebens,  neben  dem  Ersatze  des  Scha-  Zuchthaus-Strafe,
dens  und  Bezahlung  seiner  Arrest=  und  und  beiden  Inquisten  die  Bezahlung
Untersuchungs  Kosten  eine  zwelmenat-  der  Untersuchungs-Kosten  zu  glelchen

liche  Festungs-Arrest-Strafe  mit  an-  Theilen  auferlegt;
gemessener  Beschäfigung  und  nachberige  3.  Eva  Carolina  Oberländer,  von

Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  Großbottwar,  Oberamts  Marbach,  webls
  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  gen  verlaͤumderischer  und  luͤgenhafter
aber  auf  die  Dauer  von  zwel  Mona-  Angaben  vor  Gericht,  neben  Bezahlung
ten,  zuerkannt.  der  Umersuchungs-Kesten  zu  elnem  Zu-Am
  Fy.  September  wurden  sab  von  zwelmonatlicher  Juchrverurthelle:
  haus-Strafe  zu  der  am  :3.  August  1818

2.  )  Johann  Carl  Friderich  Jentsch,  wegen  Diebstable  gegen  sie  erkannten
von  Neurupin  in  Preußen,  Arbeitor  zweljährigen  Zuchthaus-Strefe  (Staats-4
        <pb n="567" />
        und  Regierungs  =  Blatt  vo#n  1328
S.  537);

4.  der  zu  Besigbeim  in  Untersuchung  ge-5.



1

kommene  Jakob  Heune,  von  Plechingen,
  Oberamts  Eßlingen,  wegen  wlederholter
  Fälschung  und  Dlebstahls,  neben
  Bezahlung  der  Arrest=  und  Umeersuchungs-Kosten
  zu  #iner  weltern  dreimenatlichen
  Festungs-Arbeit;

Elisabethe  Derothea  Wielandt,  von
Poppenweiler,  Oberamts  Ludwigsburg,
wegen  wiederholter  Unzucht  in  der  Restdenz=
  Stadt  budwigsburg,  auch  wiederholten
  Vaglrens,  neben  Bezahlung
der  Arrest=  und  Untersuchungs  Kesten
zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe;

.  der  zu  Neckarsulm  in  Untdersuchung

gekommene  Schustergeselle  Heinrich
Schmidt,  von  Hohbach,  Oberamts
Künzelsau,  wegen  wiederholten  Vaglrens,fälschlcher
  Vermdgens,  Angabe,  Berläumdung
  und  Scortstion,  neben  Ber
jahlung  seiner  Arrest=  und  Azungs-,
auch  ##  der  Untersachungs  =  Kosten  zu
viermonatlicher  Festungs-Arbett
und  nachberiger  zweimonatlicher
Einschliefung  in  ein  Zwange-Arbeitsbaus;


Ellfsabetha  Catharind  Frlderlka  Beutelspacher,

  von  Stuttgart,  weßtzen
wiederholter  Unzuche  in  der  Residenz=559



Stade,  wiederhelten  Diebstahls,  Betelns
  und  Vagirens,  neben  Bezoahlung
rer  Arrest-Azungs=  und  Umersuchungs-Kosten
  zu  fünfzehenmonatlicher
Juchthaus-Strafe  und  nachheriger  Einschließung
  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
jedech  auf  die  Dauer  von  sechs  Movaten.


Am  17.  September  wurde:

6.  Dem  zu  Stuttgart  in  Untersuchung

9.  dem  suspendirten  Heiligen

gekommenen  Jehann  Jakob  Hammer
vom  Lembacher-Hof,  Oberamts  Marbach,
  wegen  mehrerer  Diebstéhle,  Bettugs
  und  Vagirens,  neben  dem  Ersade
  des  erweislichen  Schadens  und  der
Untersuchungs-Kosten,  eine  fünfmenatliche
  Festungs-Arbeit;

-NPfleger
Ludwig  Schaͤfer,  von  Ruich,  Amtsoberamts
  Stuttgart,  wegen  durch  Nachläßigkeit
  gesetzten,  edoch  bereits  ersetzten
Kossen-Reste  und  wegen  zur  Bedeckung
desselben  verübter  Fälstungen,  neben
Nachbezahlung  des  Zinses  aus  dem  berechneten
  Rest,  in  so  weit  solcher  nicht
soglelch  getilgt  werden,  und  reben  Bezahlung
  der  Uneersuchungs=  Kosten  mie
Räckslcht  auf  die  Geistesschwäcke  des
Inculpaten,  eine  dreimonatliche
Zuchthausstvafe  zuerkannt,  auch  derfelbe
        <pb n="568" />
        560

nom  Amte  caffirt  und  zu  Bekleldung.
elner  Iffentlichen  Stelle  für  unf  big:
erklärt.

An.  demselben  Tage  wurde:
w.  Gegen  den  zu-  Böblingen  in  Untersuchung
  gekommenen  Jobannes  Klein.
Bäcker  von  Waldenbuch,  Amts-Oberamts
  Stuttgart,  wegen  großen  und  ausgLezelchneten
  Diebstahls,  auch  wegen  Unterschlagung,
  neben  dem  Ersatze  des-Schadens
  und  Bezahlung  seiner  Arresl-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten  eine
sechsmonatliüche  Festungs-Strafeexkannt.


Am  14.  Septembe#r  wurde::
zm.  Georg.  Friderich  Trriber,  von  Sll
klenbuck,  Oberamts  Cannstadt,  wegen-Un
  Zustande  der  Trunkenhe##  verüäbter-Mißhandlung
  mehrerer  Personen,  und
vedurch  verschuldeter  Tddtung  des  Knaben-Christoph
  Schenk,  von  Rohraker,  neben
Bezahlung  selner  Arrest-Azungs-Untersöchungs=
  und.  Vertheidlgungs-Kosten:
moler  jäbriger  Festungs-Arbeitsstrafer
#rurihellt.

Am  16.  September:  wurden  verurtheilt:


18.  Der  zu  Coumsadt  in  Umersuchung.
gekommene  Johann  Georg  Mezger,  vom
Denkendorf,  Oberamts  Eßlingen,  wegen
wlederholten  Dlebstahl#  zu  achtzehrnmenatlicher
  Festungs-Arbelt  und  nach-V.



heriger  Elnschlleßung  in  ein  Zwangs-Acbeltopa#s
  bis  zu  erprobter  Besserung,
jedoch  wenigsten?  auf  neun  Monate

neben  Bezahlung  selner  Arrest-Azungsund

  Umersuchungs-Kosten  zt

.  der  Invalide  kud,  Fried.  Norhacker,

von  Cannstadt,  wegen  greßen  Familien-Diebstahls;
  neben  Bezahlung  selner  Arrest=
  und  Untersuchungs  -Kosten,  und
Werlost  der  sllbernen  Militär-Verdienst
Medaille)  zu  vier  und  einbalbmenatlicher
  Festungs-Arbelt  -

M„  der  zu  Stungart  in  Untersuchung

gekommene  Johannes  Kuhll,  von  Rärigen
  wegen  wiederbolten  gusgezeichneten
  Dlebstahls  und  wegen.  Felddlekstohls
zu  halbstündiger  Anssteilung  auf
d#e  Schandbühne  mit  aufgebeftetem  Zettel
  „Felddieb““  und  zu  drelmonatlicher
  Festungs-Strafe,  neben  Bezahlung
von  z  der.  Untersuchungs-Kdsten  und  Ersak.
  des  Schadens  unter  sollrarischer
Werbindlichktit  mit  selnen  Genossen.

Am  36.  September  wurde:

#5.  Dem.  Christion  Schilpp,  Meigerknecht

  von  Ldwenstein,  Oberamts  Weinsberg,
  wegen  ausgezelchneten  Dlebstapl#
und  Vagabunditär,  neben  dem  Ersage
des  Schadens  und  Bezohlung  der  Untersuchungs-Kosten,
  eine  drel  und  elnbalbmonatliche
  Festung#=  Strafe  zus
erkannte.
        <pb n="569" />
        EL

2.)  Civil-Senat.

1.  In  Sachen  des  ehemaligen  Gastgebers

Zimmermann  zu  Stuttgart,  Kl.,  Anten,

gegen  den  Ober-oligel,  Commissär  Götz
daselbst,  Bekl.,  Aten,  Forderung  und
Gegenforderung  betreffend,  wurde  durch
„Dekret  vom  34.  Mal,  ins.  den  9.  Juni
dleses  Jahrs,  die  von  dem  Kl.,  Anten,
gegen  den  Bescheid  des  Stadt-Gerichts
Stuttgart  de  publ.  29.  Rov.  1879  ergriffene
  Berufung  wegen  Mangels  an
einer  gegründeten  Beschwerde  unrer  Verurkheilung
  des  Anten  in  die  Prozeß-Kesten
  dieser  Instan;  von  Amtes  wegen
verworfen;

c.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberomtsgerichte
  Hellbronn  zwsschen  der
Wittwe  des  Kronenwirths  Ellas  CThri-=stian
  Moll  zu  Unterelsisbelm,  cum  curat.,
  Kl.,  Antin,  und  der  Ehefrau  des
Elias  Schuß  von  de,  cum  curat,  legir,
  Bekl.,  Atin,  Aufhebung  eines  unter
  dem  36.  Junl  1811  eingegangenen
Erbschafts-Vergleichs  betreffend,  wurde
unterm  15.  Aug.  und  publ.  den  5.  Sept.
unter  Compensation  der  Kosten  reformaterksch
  erkannt;  J

Z.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberemts-Gerichte
  Neckarsalm  zwischen  Jobann
  Georg  Fischer,  Mezger  zu  Neckarsulm,
  Bekl.  Wiederkl.,,  Anten,  und

Martin  Fischer  daselbst,  und  dessen  Ehefrau
  Elisabethe,  Kl.,  Wlederbekl.,  M#en,
Pcto.  Debi#i  in  der  Ver:=  und  Rachklage,
  wurde  vermöge  Beschlusses  vom
13.  Aug.  und  publ.  den  1.  Sept,  die
gegen  das  unterrlchterliche  Erkenntniß
de  publ.  5.  Mai  d.  J.  ergriffene
Berufung  ddegen  Versäumnisses  der
Nothfrist  zu  Ueberreichung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt,
und  der  Ant  in  dle  Prozeß-Kesten  dleser
  Instanz  verurtheilt;

4.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Königl.

  Stadtgerichte  Stuttgart  zwischen
Catharine  Friderlke,  Ebefrau  des  Mezgermeisters
  Pbilipp  Gunzenhäuser,  des
jüngern,  zu  Eßlingen,  unter  dem  Beistande
  dleses  ihres  gesetzlichen.  Geschkechts-Vermunds,
  Kl.,  Antin,  an  elnem,  und
dem  Dezeptor  Johann  Cdristopp  Knors
bei  dem  Khnligl.  Gymnastam  in  Stuttgart,
  Bekl.,  Aren,  am  andern  Theil,
Bermächtulsse  betreffend,  wurde  vermüge
  Beschlusses  vom  28.  Aug-  und,
lf.  den  is.  und  30.  Sept.,  unter  Abänderung
  des  unterrichterlichen  Erkenatnisses
  vom  20.  Dec.  v.  J.  leszterer  fär
schuldis  erkannt,  der  Antin  die  Hälfte
des  ihr  von  der  verstorbenen  Ehegattin
des  Aten  vermachten  Summe  vden
1
        <pb n="570" />
        662

3ooo  fl.  mit  1500  fl.  auf  die  in  deren-Testamente

  vom  4.  Dec.  1812  verorde
nete  Weise  samt  Zinsen  à  5  pCt.  von
der  Erbschafts-Antretung  an,  nicht  weolger
  die  der  Antin  vermachten,  und
Verselben  noch  nicht  erweislich  zugestellten
  Fahrulß-Stäcke  binnen  30  Tagen
berauszugeben,  unter  Compensation  der
Kosten;

5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen
  Sradtgerichte  Stuttgart  zwischen
don  Schuhmachern  Johenn  Wagner
und  Friedrich  Sezer  daselbst,  jetzt  den
Eeben  des  Letztern,  Bekl.,  Anten,  und

dem  Schuhmacher  Johann  Friedrich
Bulling  zu  eudwigsburg,  Kl.,  Aten,
eine  Forderung  aus  einem  Schuhe-bleferungs-Akkorde
  betreffend,  ist  durch  einen
ram  3.  Inl.  gefällten,  und  nach  berichtigter
  kegitimation  den  Anwälten  den
12.  Sept.  zugestellten  Bescheld  unter
Aafbebung  des  erstrichterlichen  Urthells
erkannt  worden,  daß  die  Beklagten,  Anten,
  annoch  mit  dem  Bewels  ihrer  Einreden
  binnen  einer  zerstsrlichen  Frisk
von  45  Tagen  zu  p##ren  seyen;  der  Kesten-Punkt
  wurde  ausgesetzt.

77.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  TCriminal-Senat.

Am  1.  September  wurden  verurtheilt:


1.  Auf  dle  zu  Balingen  stattgehabte  Untersuchung:


a)Jung  Johennes  Germ  von  Eblagen,
wegen  Thellnahme  an  Schlaghändeln,
und  blerdurch  veranlaßter  gesährlichen
Verwundvung  des  Strumpfwebers-Gesellen
  Caspar  Kaseus,  sodann  wegen
thätlicher  Widersetzlichkelt  gegen  die
Holizei  und  Verbal-Injurien,  neben
Verurtheilung  in  sämtliche  Kur-Kosten
des  gedachten  Kaseus,  so  wie  in  selne

eigene  Arrest-Azungs=  und  der  Untersuchungs-Kosten
  zu  vlermonet.
licher  Festungs=  Arbeltsstrase,  sodann


b)  der  gewesene  Seldat  Christian  Eisenbeis,
  von  Ebingen,  wegen  bewaßneter
Wldersetzlichkelt  gegen  die  Yollzel,  auch
wegen  ausgestoßener  gefährlicher  Drehungen
  gegen  einen  Pollzeldlener,  s
wie  wetzen  Berbal=  Injurlen  gegen  den
Amtsbürgermelister  Kaufmann,  unter
Verurtheflung  in  seine  Arrest-Azungsund
  der  Untersuchungh-  Kosten  zu
        <pb n="571" />
        563
4.  Anna  Maria  Käbler,  von  Gränthal,

einer  drel  und  einbolbmonallichen
  Festungs-Arbeitstrefe.
Am  4.  September  ist:

4.  Jaskob  Friedrich  Wur  er,  von  Altenstoig,

  Oberamts  Reagold,  wegen  kleinen
Dlebstahls,  sodann  wegen  Attentats  elnes
ausgezgelchneten  Dlebstahle  und  wegen
Vagirens,  in  Betracht  der  von  ihm  wegen
  Elsgemhums=  Beecinträchtigung  schon
mehrfältig  erstandenen  peinlichen  Strafen,
  neben  Verfällung  in  seine  Hafte
Azungs=  und  sämtliche  Untersuchungs-Kosten
  zu  eln  und  einhalbjährlger
Zuchthausstrafe  mit  Willkomm  und  zu
nachheriger  wenigstens  neunmonatlicher
  Einschlleßung  In  ein  Zwangs-Arbeltshaus
  verurtheilt  worden.

Am  7.  September  wurde:

5.  Die  zu  Nürtingen  in  Untersuchung  gekommene

  ledige  Anna  Maria  Kümmerle,
  von  Eßlingen,  wegen  wiederbolter
  Betrügereien,  neben  der  Verbindlichkeie
  zu  Erstattung  ihrer  Verhaft-  und
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  zu  einjahriger
  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
  Einschließung  in  ein  Zwangs--Arbeltshaus

  auf  wenigstens  sechs  Monate

verurthellt,  und  zugleich  verfügt,  daß  sle
nach  deren  Erstehung  unter  besondere
Lellzelliche  Aufsicht  gesetzt  werden  solle

Oberamts  Freudenstadt,  wegen  Verheimlichung

  ihrer  Schwangerschaft,  verschuldeter

  hülfloser  RNlederkunft  und  dadurch
bewlrkter  Tüdtung  ibres  neugeborenen
Kindes,  neben  der  Verbindlichkeit  zu
Erstattung  sämtlicher  Arrest=  Azungs-=und
  Untersuchungs-Kosten  zu  einer  einj145rigen
  Zuchthausstrafe  verurthelle.
Am  2½1.  September  wurde:

5.  Catharina  Mader,  von  Unterjesingen,

  Oberamts  Herrenberg,  wegen  wlederhelten
  Ehebruchs,  neben  dem  Ersatze
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  mit
einer  zwanzigwöchigen  JZuchthausstrafe
  belegt.

Am  15.  September  wurde:

6.  Jakob  Baumann,  von  Iselshausen,

Oberamte  Neuenbürg,  wegen  zweier
ersten  und  einfachen  Diebstähle,  von
welchen  der  eine  die  zum  gesetzlichen
Begriff  eines  greßen  Diebstahls  erforderliche
  Summe  übersteigt,  in  Betracht,
  daß  derselbe  wegen  gleichen  Vergehens
  schon  elne  Correction  erlitten  hat,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Ersotze
des  verursachten  Schadens  und  zur  Erstattung
  seiner  Haft-,  so  wie  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  viermonatlicher
Festungs-Arbeltsstrafe  verurtheilt.
        <pb n="572" />
        An  demselben  Tage  istt

7.  Der.  Gemeinde-Pfleger  Melchlor  Bauer,
von  Alch,  Oberamts  Näürtingen,  wegen
bedeukenden  Kassenrests,  von  seiner  Stelle
#als  Gemelnde-Pfleger  entsetztz  zu  Be-Uleldung
  eines  bffemlichen  Amtes  für  un.
fbig  erklárt,  und  zu  viernöchiger
Zuchthausstrafe,  so  wie  zu  Bezahlung
der  Untersuchungs-Kosten;

8.  der  Pferchmeister  Matpäus  Mutschler,
  von  Sulz,  wegen  Kassenrests  seiner
Stelle  als  Pferchmelster  entsetßzt,  zu
Bekleidung  elnes  bffentlichen  Amtes  für
unfählgerklärk,  und  zu  zweimonatlicher

  Zuchchausstrafe,  se  wie  zu  Bezahlung
  der  Umersuchungs,  Kosten  verurthellt
  worden.

Am  29.  September  wurde:

9.  Der  zu  Reuttlingen  in  Untersuchung  gekommene

  Ernst  Gotthilf  Friedrich  Hartmann,
  veon  Allbengstett  Oberamts
Calw,  wegen  wiederholter  gewerbsmäßtz
verübter  Dlebsiähle,  neben  der  Verbindlichkelt
  zum  Ersatze  des  gestliteten  Schadens,
  so  wie  zu  Erstatmung  seiner  Arrest-Azungs=
  und  sämtlicher  Umersuchungs--Kosten,
  mit  viermonatlicher  Festungs=Acbeltsstrafe
  belegt.

1.)  Cioll=  Senst.

Am  14.  September  wurde:

1.  Die  von  Georg  Walker  zu  Wankheim
gegen  das  von  dem  Oberamtsgerichte  zu
Tübingen  erdffnete  Lokations=  Urtheil  in
der  Gantsache  des  Zimmermanns  Jo-Hbann
  Georg  Schall,  von  Wankheim,
ergriffene  Berufung  wegen  Versäumung
der  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
gesetzlich  bestimmten  Nothfrist  unter  Verfällung
  des  Anten  in  die  hierdurch  verursachten
  Kosten  für  verlassen  erklärt;

alngen,  jetzt  dessen  Erben,  Beklagten,
Anten,  und  Friedrich  Mauthe,  von
Schmenningen,  Kläger,  Aten,  Ansprüche
  auf  einen  Pachtgelds-Nachlaoß
betreffend,  auf  die  Abschwörung  des
Relnigungs-Eides  erkannt  und  in  dleser
Veraussetzung  das  erstrichterliche  Erkenniniß
  bestärigt,  für  den  Fall  der  Eldes-Verweigerung
  aber  zum  Vortbeil  des
Beklagten  entschieden  worden,  anter  Ausglelchung
  der  Prozeß=  Kosten.

An  demselben  Tog  ist  ferner:
5.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Tuttlingen

2.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  zu  Tuttlingen
zwischen  Cenrad#  Dieringer,  von  Gun-
        <pb n="573" />
        565
zwischen  dem  Hendlungshaus  Haueisen  urtheilt,  demselben  jesoch  Bewels  nachund
  Harppreche  zu  Stuttgart,  Elquldan=  gelassen  worden.
bden,  Anten,  und  der  Ehefrau  des  CenAm  16.  September  wurden:
ditors  Kehler  in  Turtlingen,  Mit=  e=  6.  in  der  Appellationssache  von  dem  vorquidantin,

  Atin,  Lokatien  des  Heirath=  maligen  Oberamtsgerichte  Balingen  zwiguts
  betreffend,  der  von  den  Anten  aus  schen  den  drei  Söhnen  deß  gewesenen
dem  Grume  der  Berschuldung  ihres  Kastenknechts  Johann  Georg  Engeler
Prekurators  nachgesuchten  Restitntion  von  da,  Beklagzen,  Anten,  und  den  im
gegen  das  desertorische  Erkenntniß  vom  Gam  ihres  Vaters  unbefrledigt  geblie-28.
  Waͤrz  d.  J.  stait  gegeben  werden.  benen  Glaͤubigern  dessellen,  Kluͤgern,
Am  13.  September  wurde:  Aen,  die  Verwendung  des  Mutterguts
4.  in  der  Appellationssache  von  dem  vor-  der  Anten  zu  Befriedlgung  der  Aten
maligen  Oberamtsgerichte  zu  Nagold  belrefend,  die  drei  in  den  Con#urszwischen
  Mariln  Gutekunst,  Weber  von.  Preiusen  der  drei  Cngeler'schen  Sbhne
Schietingen,  jebt  dessen  Erben,  Klger,  ausgesprochenen  oberamisgerichtlichen  Ur-Amen,
  elner,  sodann  dem  Schultheißen  theile  bestätigt,  und  die  Anten  in  die
und  den  übrigen  ehemaligen  Magistrats-  Kosten  zwelter  Instanz  verurthellt.
Mitsliedern  daselbst  nun  bezlehungsweise  An  demselben  Tag  ist:
deren  Erben,  Beklagten,  Aten,  anderer  „„  der  von  den  Erben  der  Abna  Moris
Seits,  Schadens-Ersat  betreffend,  das  Binder  zu  Gältsteln  ergriffene  Rekurs
erstrichterliche  Urtheilt  umter  Werfällung  gegen  das  von  dem  Oberamtsgerichte
der  Anten  in.  die  Koslen  erster  und  in  Herrenberg  ausgesprechene  Gant-Eriweiler
  Instanz  besistigt.  kenntniß  als  zu  spät  angezelgt  verworfen,
Am  ".  September  ist:  und
b.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zu:  8.  in  der  Appellationssache  von  dem  vorschen
  Georg  Friederich  Lenz  in  Urach,  mallgen  Oberamtsgerichte  zu  Ragold  als
Kläger,  und  dem  Oberamtmann  Engel  Remissions-Gerlcht  zwlschen  der  Stadt
zu  Nagold,  Beklagten,  Schuldforderun-  und  dem  Amt  Herrenberg,  Beklagten,
den  betreffend,  der  Beklatte  sowohl  In  Nachkläger,  Anten,  und  dem  Landschaftsder

  Haupllache  als  im  Kostenpunkt  ver-  Cascer  Nest  zu  Schramberg,  jetzt  dessen
        <pb n="574" />
        Erben,  Kläger,  Nachbeklagten,  Aten,
eine  Abrechnung  über  gelelstetes  Militär=Fuhrwesen,
  jetztt  den  Eintritt  in  den
Rechtsstreit  betrefend,  den  Aten  die
Einlossung  in  den  Rechtsstreit  und  dle
Erstattung  der  durch  dlesen  Incldent=Punkt
  verursachten  Kosten  durch  Bescheid
auferlegt  worden.

Am  12.  September  wurde:

9.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Handelsmann  Moses  Katz,
von  Rottwell,  Kläger,  und  dem  Gensd'armerle-Rittmeister
  v.  Sigel  zu  Calw,
Beklagken,  elne  Darlehens-Forderung
samt  Zinsen  betreffend,  sowohl  in  der
Hauptsache  als  im  Kostenpunkt  condemnaterisch
  erkannt;

10.  die  von  den  Gebrüdern  Michael  Kaver
und  Conrad  Seyfried  in  Nottweil,
Kläger,  Anten,  in  ihrer  Rechtssache
gegen  Elisaberha  Räpplin  von  Lauter-526



bach,  Beklagte,  Atin,  Nlchtigkelt  eines

Testaments  betreffend,  ergrisfene  Berufung
  gegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamtsgerichts
  zu  Oberndorf,  wegen  Versäumung
  der  gesetzlichen  Nothfrist  zu
Einreichung  der  Beschwerdeschrift  unter
Verfällung  der  Amen  in  die  Kosten
für  verlassen  erklärt.
An  demtelben  Tage  ist:!#

11.  In  der  Appellazlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtagerichte  zu  Rürtingen
zwischen  dem  Müller  Conrad  Falg,  von
Neussen,  Iten,  Anten,  und  dem  Müller
Obilipp  Jakob  Hau  von  da,  Inten,  Aten,
Benützung  elner  gemeinschaftlichen  Müßle
betreffend,  das  erstrichterliche  Urtheil
unter  Verfällung  des  Anten  In  dle  Kosten
  zwelter  Instanz  bestärlget  worden.
Am  i9.  September  wurde:

12.  in  der  Appellatsonssache  von  dem  Obesamtsgerichte

  Tübingen  zwischen  der
Wittwe  ded  Conrad  Walker  zu  Mähringen,
  und  dem  Dfleger  des  von  ihr
mir  jenem  erzeugten  Kindes,  Vorkläger,
Rachbeklagten,  Anten,  sodann  Jakob
Walker,  Wagner  daselbst,  Vorbeklagten,
Rachrläger,  Aten,  die  Herausgabe  zweler
als  Gegenvermächtniß  bestimmter  Güter-Kücke,
  den  Ersatz  des  Ertrags  derselben
und  die  Vindicatlon  mehrerer  Efsekten
in  der  Vor=  und  den  Ersatz  verschiedever

  Auslagen  In  der  Nachkkage  betrefkend,

  dad  hinsichtlich  der  Vorklage  vom
Nichter  erster  Instanz  ausgesprochene
Urthell  unter  Ausgleichung  der  Prozeß=Kosten
  bestärfegt:

13.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtogerichte

  Oberndorf  zolschen  Anna
Maria  Roth,  von  Abtbenberg,  cum
curatore;  Klägerin,  Antin,  und  dem
Biersieder  Jakob  Keck  von  da,  Beklag-
        <pb n="575" />
        8

u

ten,  Aten,  die  Entrichtung  elnes  Magdlohns
  von  jährlichen  bo  fl.  für  die  Dauer
der  zwischen  den  streitenden  Theilen  eingegangenen,
  nachher  aber  als  nichtig  aufgehobenen
  Ehe,  und  die  Ernährung  des
in  dleser  nichtigen  Ehe  erzeugten  Kindes
betreffend,  die  angebrachte  Bitte  wegen
Entrichtung  eines  Magdlohns  als  unstarthaft
  verworfen,  das  Erkenntniß  erster
Instanz  blosichtlich  der  Kindes-Ernchrung
  aber  dobln  abgeändert,  daß  der
At  der  Amtin  jährlich  40  fl.  Alimente
zu  reichen  schaloig  sen,  unter  Ausgleichung
  der  Prozeß-Kosten  zweiter  Instanz.
Am  3o0.  September  Ast:
14.  In  ver  Alppellationssache  von  dem
Oberamtsgerichte  zu  Täbiagen  zwischen.
dem  Bürgermelster  Armbruster,  von
Dhrnach,  Beklatzten,  Anten,  und  der
Chriftins  Barbara  Rekar  von  de,  cum
euratore,  Klägerin,  Arin,  dle  Ernährung
  elnes  unehelichen  Enkels  des  Anten
  betreffend,  die  ergrisfene  Berufung
wegen  Mangels  an  elner  gegründeten

61

Beschwerde  verworfen,  und  Ant  in  die
Kosten  zwelter  Instanz  verurtbeilt;

15.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerschte

  Tübingen  zwlschen  Helurike
Herrmann,  von  Nagold,  cum  curatore,
Klägerin,  Antin,  und  dem  Juris  Studiosus
  Ludwig  Sorn  zu  Tübingen,  Beklagten,
  Abten,  Privat-Gerugehnung  wegen
  unehelicher  Schwängerung,  Kindes-Ernährung
  um  Ersetz  von  Tauf=  und
Klndbett,  Kosten  betreffend,  das  von  der
Knlel.  Justiz-Retardaten-Kommlssion
gefällte,  den  Beklagten,  Aten,  zur  Rein
gungs-Eid  zulassende  Erkenotniß  dahln
abgeändert  worden,  deß  der  Beklagte,
At,  Im  Fal  die  Klägerin,  Antin,  den
thr  dagegen  auferlegten  Ergänzungs-Eid
abschwbören  würde,  in  der  Hauptsache
unter  Ausglelchung  der  Kosten  verurtbelle,
  im  Fall  der  Eldes-Verwelherung
aber  von  der  Klage  entbunden,  und  die
Klägerin,  Amtin,  ihm  die  Prozeß-Kosten
beider  Instanzen  zu  erstatten  schuldig
seyn  solle.

1II.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminal  =  Senat.

Am  2.  September  ist:
4.  die  bet  dem  Oberamtsgerichte  Schornde
  in  Untersuchung  gewesene  ledige

Sbristlane  Thudium,  von  Beutekspech,
wegen  wlederholter  kleiner  Diebstöble
und  kortgesetzten.  Baglrens,  neben  der
        <pb n="576" />
        Bezablung  sämtlicher  Kosten  nud  dem
Ersatz  des  gestifteten  Schadens  zu  viermonatlicher
  Zuchthausstrafe  und  nachberliger
  sechsmonatlicher  Rerclusion
in  ein  Arbeltshaus  verurthellt,  und

an  demselben  Taße:

2.  dem  bel  dem  Oberemtsgerichte  Aale#n
in  Untersuchung  gestandenen  Inquisiten
Caspar  Neuhdußler,  von  Uzmemmingen,
  Oberamts  Neresheim,  wegen
wiederholten,  großen  qualiflzirten  Diebstahls,
  und  einer  nachgefolgten  Theilnahme
  an  einem  solchen,  so  wie  wegen
mehrerer  weiterer  kleinzr  zum  Dbell
ausgezeichneter  Diebstähle,  neben  Verbindlichkeit
  zum  Ersatz  des  Schadens,
eine  einjährlge  Fefstungsstrafe  zuerkannt
  worden.

Am  5.  September  ift:.
#  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Galldorf
in  Untersuchung  gekommene  Gotllieb
Frledrich  Wied,  von  Baknang,  wegen
Wildersetzlichkeit  gegen  obrigkeitliche  Diener
  und  wegen  Mißbandlung  eines  dersolben
  zu  drei  und  einhalbmenatlicher
  Festungsarbelt,  se  wie  zum  Ersatz
  des  im  Gefängniß  gestifteten  Schadens
  und  Bezahlung  aller  Kosten  verurtheilt;
  und

an  demselben  Tage:

4.  gegen  Leonhard  indle,  von  Deufstet-568



ten,  Oberamts  Crailshelm,  welcher  bei
dem  Oberamtsgerichte  Aalen  in  Untersuchung
  gekommen,  wegen  wlederbolten
sreßen  und  ausgezeichneten  Diebstabls,
neben  dem  Ersatz  des  Entwendelen,s%
weit  es  noch  nicht  gescheben,  und  Bezahlung
  sämtlscher  Kesten  eine  zebenmongtliche
  Festungsstrafe  und  nachberige
  fünfmonatliche  Reclusion  in
eln  Zwangs-Arbeitshaus  erkannt  worden.

Am  2.  September  wurde:

7

5.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerichte

Oehringen  in  Umersuchung  gewesenen
Geerg  Graf,  von  Tiefensall,  wegen
einer  an  Michnel  Süß  daselbst  verübten
Kürperverletung,  wodurch  dem  leszteren
ein  bleibender  Schaden  zugefügt  worden,
neben  Bezahlung  der  Kur=  und  2  der
Untersuchungs-Kosten  und  unter  Vorbehalt
  der  etwalgen  clollrechtlichen  Ansprüche
  des  Süß  auf  Prioat=  Satisfactien
  eine  viermonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe
  ausgesprochen;  auch
an  demselben  Tage:

6.  Michael  Wagner,  von  Adelmannsfelden,

  welcher  von  dem  Oberamktsgerichte
  Aalen  untersucht  worden,  wegen
wlederholten  Vaglrens  und  wegen  Bettelns
  unter  einem  erdichteten  Vorwande,
neben  Bezahlung  aller  ausgewendeten
Kosten  zurotermonotlicher  Zuchthaus-
        <pb n="577" />
        669

sen  berußen  gelassen,  und  zugleich  binsichtlich
  der  Umersuchungs-Kosten  die
Entscheidung  noch  vorbehalten  worden.

sKtrafe  und  nachberiger  viermos  aklicher
  Reclusion  in  einem  Zwangs-Arbeitshaus
  verurtheilt.

Am  9.  September  ist:

7.  gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerichte
Gaildorf  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommenen  Ingqulssten:

a.  Jehann  Michael  Bühr,  von  Groß-Am

  16.  September  wurde:

6.  der  bei  dem  Oberemtsgerichte  Oehringen
  in  Untersuchung  gestandene  Johann
Georg  Dhrrmann  von  do,  wegen  culposer
  Toͤdtung  der  Barbara  Meißner,

elßlingen,  Oberamts  Goppingen,  wegen
  Straßenraubs,  Diebstahls  und
anderer  minder  bedeutender  Vergeben,
neben  Bezahlung  selner  Arrest=  und
Azungs-Kosten,  auch  neben  dem  Ersatz
  des  verursachten  Schadens  unter
solidarischer  Verbindkichkeit  mit  seinem
Genossen  Johannes  Waldenmaler,
eine,  vser=  und  einhalbjährige
Juchthausstrafe  erkannt,  und  der  Verdacht
  einer  weitern  Entwendung  auf
sich  beruhen  gelassen,  auch

b.  gegen  Johannes  Waldenmaler,
von  Ganslosen,  Oberamts  Göppingen,
wegen  gleicher.  Verbrechen,  neben  Bezahlung
  seliner  Arrest=  und  Azungs=Kosten,
  auch  neben  Ersatz  des  verursachten
  Schadens  eine  olerjährige
und  achtmonatliche  Zuchthausstrafe
ausgesprochen,  hingegen  wegen  zweier
weiterer  klelner  und  einfachen  Dilebstähle
derselbe  theils  von  der  Instanz  entbunden,
  thells  der  Verdacht  als  unerwlevon

  Schwbllbronn,  zu  einer  achtmonatlichen

  Festungsstrafe,  so  wie  zu  Bezahlung

  sämtlicher  Kosten,  verurthellt.
Am  ig.  September  ist:

9.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte

Künzelsau  verhaftet  gewesenen  ledigen
Wilhelm  Sammet,  von  Pfedelbach,
wegen  eines  klelnen  einfachen  Diebstahls
und  wegen  eines  entfernten  Diebstahls=Attemtats,
  in  der  Rückscht,  daß  sein  Vergeben
  als  dritter  Diebstahl  sich  darstellte,
neben  Bezahlung  ber  Kosten  eine  sechsmonatliche
  Festungsstrafe  und  nachberige
  Reclusson  in  ein  Swangs-Arbeitsbaus
  auf  drei  Monate  erkannt;  auch
am  nämlichen  Tage:
.  a)  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
2  in  Untersuchung  gewesene
Johann  Georg  Krämer,  von  Bartenstein,
  wegen  mehrjährigen  ehebrecherüschen
  Concubinats,  sodann  wegen  veranlaßten
  falschen  Eintrags  in  das  Taufbuch,
  neben  Bezahlung  der  Haͤlfte  der
3  7
        <pb n="578" />
        *  .
Untersuchungs-Kosten  zu  fünfmonate  „Kürperverfehung,  welches  Verkrechens

licher  FeKtungsstrase,  und.  dle  belden  letztern  Intulpaten  für  überb)
  Marie  Grünsperger  von  do,  wegen  wiesen  angenommen  wurden,  neben  dem
des  erst  gedachten  Vergebens,  nebhen  Ersat  ihrer  eigenen  Arrest-,  Azungs-,s
Bezahlung  der  andern  Hälfte  der  Un-  wle  der  Heilungs-Kosten,  und  zwar
tersuchungs-Kosten  zu  olerm  onat=  letztere  unter  solidarischer  Verbindlichlicher
  Zuchthaus-Arbeit  verurtheilt,  da-  keit,  sodann  neben  Bezahlung  von  #  der
gegen  der  gegen  diese  beiden  Ingulsiten  Untersuchungs-Kosten,  unter  Vorbehalt
erhobene  Verdecht  des  Verbrechens  #  der  privatrechtlichen  Anspeüche  des  Damder
  Bigamie  als  unerwlesen  auf  sich  musikaten,  so  wie  unter  Vorbchalt  eines
beruhen  gelassen  worden,  Straszusatzes,  wenn  ein  bleibender  Scha-Am
  35.  September  ist:  doen  sich  ergeben  sollie,  jeder  zu  sechs-11.

  Jakoblna  Stängel,  vor  Scherndorf,  monotlicher  Festungzstrafe  verurthellt.
welche  von  dem  dortigen  Oberamtsge  Am  So.  September  wurde:
richte  wegen  Ebebruchs,  Baglrens  und  33.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ellwanwiederholter

  Prel  llerel  untersucht  worden,  gen  in  Untersuchung  gekommene  Johann
zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe  Friedrich  Mattbes,  von  Sulzbach.  am
und  nachheriger  dreimonatlicher  Kocher,  Oberamts  Galldork,  wegen  ver-Neclusion

  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus,  übter  mehrerer  Diebstähle,  welche  im
sodann  zum  Ersatz  des  durch  letztge-  rechtlichen  Sinne  den  dritten  Dlebstahl

dachtes  Vergehen  gestifteten  Schadens  ausmachen,  und  worunter  zwei  durch
und  zu  Bezahlung  sämtlicher.  Kosten  Einsteigen  agualisizirt  sind,  desgleichen
nerurtheilt,  auch  verfügt  worden,  daß  wegen  Vaglreus  und  Conruhbinats,  neben
sle  nach  erstandener  Strafe  unter  strenge  dem  Ersatz  des  Schadens  und  Bezahvollzeiliche
  Aufsicht  zu  siellen  sey  lung  der  Kesten.  zu  Kachtjebmonat=Am
  28.  September  wurden:  licher  Festungsstrafe  und  nachhexiger
13.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Schorn-  neunmonatlicher  Recluston  in  ein

darf  in  Untersuchung  gestandene  Jehan=  Zovwangs=  Arbeitssaus,  unter  Vorbehalt
nes  und  Daniel  Krauter  und  Michael  eines  Sroftusezes,  wenn  si  ich  durch  dr
Wagper,  von  Krähwinkel,  wegen  in  angeorbnete  weitere  uUntersachung  e
Genossanschaft  an  dem  Gottlieb  Kirch-  welterer  Reat  herausstellen  sollit,  pberdbrfer
  zu  Oeschelbrenn  verübter  schwerer  urtheilt.
        <pb n="579" />
        X71O

Erkenntnisse  in  Redisions-Fällen.  i
Am  19.  September  wurde:  leister  ist,  Bezahlung  der  elgenen  Arresi-1.
  der  bei  dem  Oberamtsgerschte  Hall  in  und  Azungs.,  und  4  der  Untersuchungs-Untersuchung
  gestandene  Postverwalter  Kosten  zu  sechsjähriger,  seiner  kränkkeacorn
  von  da,  wegen  verübter  ole-  lichen  Eelbesbeschaffenhett  angemessenen
ler  und  bedeutender  Unterschlagungen  von  Zuchthaus=  Arbeitsstrafe  verurtheilt.
mle  der  Post  versendeten  Geldern,  ferner  Am  33.  September'würde:

wegen  Unterschlagung  von  Befehlen  der  7.  gegen  den  bel  dem  Oberamtsgerichte
vermaligen  Konigl.  Ober.  Post-  Direktion,  Neresheim  in  Verhaft  gewesenen  Johann
sodann  wegen  Betrugs,  Ausstellung  eines  Georg  Klein,  von  Izelberg,  Oberamts
falschen  Zeugnisses  und  versuchter  Ver-=  Heldenbeim,  erkannt,  daß  Inquistt  wegen
leltung  eines  Amtsbothen  zu  Ablegung  eulposer  Todtung  vet  Soidaten  Caspar
eines  falschen  Zeugnssses,  Fälschung  des  Grähle,won  Mlethelm,  urer  Verwer-Postmanuals,
  und  wegen  ordnungs-  fung  des!  rechelich  nicht  begründeten
und  pflichtwidriger  Vexwaktung  der  ihm  Wherrufs  seiner  Gestaͤndnisse  var  dem
anvertrauten  Amtskasse  durch  Kassen-  vormaligen  Criminal-  Amt  Ellwangen,
Eingriffe,  so  wie  uͤberhaupt  wegen  nach-  so  wie  wegen  der  von  ihm  theils  veruͤblaͤßiger
  und  unordens#icher  Amtsführung,  ten,  theite  attenrirten  Wildereil=  Vergeneben
  Kassatlon  pon  selner  Stelle  als  hben,  neben  dem  Ersatz  des  Schadens
Postoerwalter,  und  Unföhlereirs-Erkks.  und  Besablung  de#ehern  Theils  der
rung  zur  Bekleibung  eines  öffentlichen  in  dieser  Untersuchung  erwachsenen  Kosten
Amtes,  desgleichen  neben  Ersatz  des  zu  zweijähriger  Festungs=  Arbelts-Schadens,
  so  weit  dleser  noch  nicht  ge-  streafe  verunheilt  seyn  solle.

„  31))  Stoil-=  Senet.
Am  4.  Sep  tember  wurde:  Jen,  das  von  dem  erstern  vorgebrachte
1  In  Sachen  des.  Georg  uUnger,  vos  Nestltutlons-  -Gesuch  umer  Verusthelung
Mezholz  Oberamts  Geradronn,  K..,  bes  Inten  in  die  Kosen  mit  Peweis-Anten,
  Inten,  gegen  den  .Schulkheißen  Nachlaß  verworfen.
Neber,  don  Gammesfeld,  Bekl.,  Aten,
        <pb n="580" />
        6)2
Am  ul.  September  wurdet
2.  die  Ationssache  vom  Oberamtsgerlchte

5.  in  der  Ationssache  vom  Oberamisgerichte
  Oehringen  zwischen  dem  Hafner-Crallsheim

  zolschen  den  Aubwiesen-Besitzern
  zu  Hohnbard  und  Jartbeim,
Oberamts  Crallsheim,  Bekl.,  Anten,
gegen  die  Gemeinden  Jerchei  und
Steinbach,  Kl.,  Aten,  Emschädigung
wegen  entzogener  Vlehwelde  betreffend,
unter  gerlchtlicher  Vermittlung  miteelst
Vergleich  erledigt.

Am  20.  September  ist:

-.  dle  Berufung  der  Helllgenpflege  Schornbach,

  Oberamts  Schornderf,  butin,  Antin,
  gegen  das  Erkenntniß  des  Oberamtsgerichts
  daselbst  in  der  Gantsache  des
Jakob  Beutel  daselbst,  Ltin,  Atin,  Vorzugsrecht
  betreffend,  wegen  mangelnder
Ationssumme  unter  Veruxtheilung  der
Antin  in  die  in  dieser  Instanz  aufgegangenen
  Kosten  von  Amtet  wegen  verworfen
  worden.  15
An  demselben  Tage  wurde:
4.  In  der  Ationssache  vom  Oberamtsgerschte
Ellwangen  zwischen  dem  Finanz-Rath

Rau  in  Ellwangen,  als  Verwalter  der

Ellwanger  Landes-Nothdurfts-  Casse  und
der  Gontmasse  des  Anton  Haͤfele  von
Heisterhofen,  und  dessen  Ebeweibs  der
Urcheils-Publikations-Akt  für  nichtig  erklärt,
  und  durch  Ordlaeatlon  das  Weitere
verfägf;  auch

meister  Erlenbusch  allda,  Bekl.,  Anten,
und  dem  Hofratb  Ballheim  daselbst,
Kl.,  Aten,  die  Einrichtung  einer  Gartenthüre
  2c.,  nun  die  Justifikatson  der

Alons-Fbemlichkelten  in  zweiter  Instanz

betreffend,  die  Berufung  wegen  versäumter
  Nothfeist  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
  fär  verlassen  erklärt,  unter
Verurthellung  des  Anten  in  die  hledurch
verursachten  Kosten.

Am  25.  September  ist:

6.  in  der  Ationssoche  vom  vormaligen  Oberamtsgerichte

  Künzelsau  zwlschen  Georg
Abel,  vormaligen  Posthalter  zu  Ailringen,
  Oberamts  Künzelsau,  Luten,  Anten,
  und  der  Silftungspflege  Mergentbeim,
  Mit-klquldantin,  Atin,  Vorzug
im  Gam  des  Michael  Martin,  von

Eberbach,  betreffend,  confirmatorlsch  erkannt,

  und  Ant  in  die  Kesten  zweller
Instanz  verurtheilt  worden.

An  demselben  Tage  wurde:

7.  die  gegen  eln  Erkenntniß  des  vormalltgen

  Justiz-Collegium  in  Rottenburg
erbobene  Nchtigreits=  Klage  des  Fahrmanns
  Fröscher,  von  Hall,  Qnten,  Is
feinet  Rechtssache  hegen  Christlan  Kirchner,
  von  Wollmuchshausen,  Oberomts
Dehringen,  Qten,  Bezahlung  elnes  Kauf-
        <pb n="581" />
        schillings-Rests  betreffend,  verworfen,
unter  Verurtheilung  des  Qnten  in  die
Kosten  dieser  Instang.
Am  30.  September  wurde:

8.  in  der  Ationssache  vom  vormaligen  Oberamtsgerichte
  Oehringen  zwischen  Johann
Michael  Reinhard,  von  Oehringen,  Kl.,
Anten,  und  dem  Schultheißen  Peter
Cenrad  zu  Schwbllbronn,  nun  dessen

573

Erben,  sodann  dem  Bürgermelster  Georg
Pfeiffer,  und  dem  Pferchmeister  Adam
Moͤgele  daselbst,  Beklagten,  Aten,  eine
Schadens-Ersatz  Forderung  von  679  si.
betreffend,  das  Urthell  erster  Instanz
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  sämtliche
  Kosten  der  zweiten  Instanz  seinem
ganzen  Inhalte  nach  bestätigt.

IV.  Gerichtshof  für  den  Donau-Kreis.

1.)  Criminal=  Senet.

Den  J.  September  wurde:
1.  Friedrich  Franz  Dtschmann,  Oberacciser
  zu  Leurkirch,  auf  die  von  dem
dortigen  Oberamtsgerichte  geführte  Untersuchung
  wegen  eines  durch  Kassen=Eingriffe
  gesetzten  Kassenrests,  unter  Berücksichtigung
  der  ihm  zu  Statten  kommenden
  Milderunge  Gründe,  neben
Cassation  und  Unfählgkeits-Erklärung  zu
Bekleidung  elnes  bffentlichen  Amtes  zu
zweijährlger  Zuchthausstrafe  zu  Getteszell,
  unter  Verfällung  in  den  Kostenund

  Schadens-Ersatz,  verurthellt.

Den  9.  September  wurde:
der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in
Untersuchung  gekommene  Jeseph  Lang,
von  Oberstozingen,  Lberamts  Ulm,  wegen
  wiederbolter  Ueberschreitung  seiner

Confination  und  fortgesetzter  Landstreicherrel,
  neben  Verurthellung  in  sämellche
Untersuchungs-Kosten,  unter  Einrechnung
  der  bereits  seit  Ende  März  d.  J.
erstandenen  Reclusion,  noch  auf  sleben
Monate  zur  Einsperrung  in  das  Zwangs=Arbeitshaus
  verurthellr;

5.  gegen  Johannes  Alt,  von  Drakenstein,

Oberamts.  Geißlingen,  auf  dle  bei  dem
Oberamtsgerichte  Ulm  geführte  Umersachung,
  wegen  fortgesetzten  llederlichen
Lebenswandels,  neben  dem  Ersatze  der
aufgegangenen  Kosten  eine  vlermonatliche
  Einsperrung  in  das  Zwangs-Ar-=beitshaus
  erkannt;

14.  der  zu  Leutkicch  in  Untersuchung  gekommene

  Johannes  Rau,  von  Ulm,  wegen
wlederholter  Beträgerelen,  gefäbrlicher
        <pb n="582" />
        514

Drohungen,  Angabe  einetz  falschen  Namens
  und  frecher  Lügen  vor  dffentlichen
Behbrden,  auch  Baglrens,  neben  Verfällung
  in  den  Kosten=  und  Schaden
Ersaz,  zu  siebenmonatklcher  Fe-Ktungs-Arbeitsstrafe
  und  nachberiger  Einsperrung

  in  das  Zwangs-Arbeitshaus  zu.

Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,  wevigstens
  aber  auf  vier  Monate,  auch
wegen  unbottmͤßiden,  frechen  Benchmens
  während  der  Untersuchung  zu
einer  Züchtigung  mit  15  Suockstreichen
verurthejlt.

Am  11.  September  wurden

verurtheilt:

6.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm  in

Untersuchung-  gestandene  Jakob  Barth
von  Eberspach,  Oberemts  Güppingen,
wegen  fortgesetzten  asetischen  bebenswandels,
  neben  Verurtheilung  in  die  Kosten,
zur  Einsperung  in  das  Arbeitshaus  zu
Ulm  bis  zu  e'probter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  die  Dauer  von  sechs
Monaten;

die  bei  dem  Oberamtogerichte  Wiblingen
  In  Untersuchung  gekommene  Vero-=nike
  Widmann,  von  Obersulmetingen,
wegen  des  mit  ihrem  Stlefoater  verübten
  Incests  und  wegen  Vaglrens,  neben
Juscheldung  der  Kosten  zu  einer  an:

r*

derthalbjährigen  Juchihausstrase  zu
Ludwigsburg;

7.  Johannes  Bickel,  von  Oberreuke,  auf

die  von  dem  Oberamtsgerichte  Waldsee
geführte  Untersuchung.  wegen  zweiler
Pferds-Veruntreuungen,  neben  Verfällung
  in  die  Kosten  zu  siebenmonatkicher
  Festungs-Arbeitsstrafez

8.  ber  zu  Saulgau  in  Untersuchung  gekommene

  Franz  Joseph  Hlrrrlinger,  von
Ochsenhausen,  wegen  Fälschung  bffentlicher
Urkunden,  welche  zugleich  dessen  viertes
Fälschungs=  Vergeten  im  rechllichen
Sinne  ausmacht,  sedann  wegen  mehrerer
  Fälschungs-Versuche,  wegen  Vagirens,
  Bettelns  und  bügens  vor  Gericht,
neben  Zuscheldung  der  Kosten,  mit  Räcksichtnahme
  auf  seine  krperliche  Beschaffenheit
  zu  einjähriger  Festungs-Aebeitsstrafe
  und  nachheriger  Reklusion  in
dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  sechs  Monaten;
deßgleichen

9.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerschte  Leutkirch

  geführte  Untersuchung:

a,  der  bereits  auf  der  Festung  befindllche
Bernbard  Hiller,  von  Wain,  wegen
-wiederholten  Inrests,  neben  Verfällung
in  die  Hälfte  der  Kosten,  zu  welterer

—
        <pb n="583" />
        sechsmonatlichen  Festungs=  Arbeits.
strafe,  und
b.  die  bereits  im  Zuchthaus  befindliche
Kunlgunda  Pfister,  von  Staig,  Oberemts
  Wiblingen,  wegen  gleichen  Pergehens,
  neben  Verfällung  in  die  andere
  Hälfte  der  Kosten,  zu  fernerer
sechswonatlichen  Zuchthauostrafe  zu
kudwigsburg.
Am  13.  September  wurde:
10.  gegen  Johann  Georg  Mattmonn,
von  Moosbpurg,  Oberamts  Niedlingen,
welcher  bei  dortigem  Oberamtsgerichte  in
Untersuchung  gestanden  war,
nächsten  Versuchs  der  Nothzucht.,  unter
Verurthellung  in  sämtliche  Kesten,  eine
zweljährige  Festungs-Arbeitsstrafe  erkannt.

Den  24.  September:
11.  gegen  Joseph  Treff,  von  Ihny,  Oberamts
  Wangen,  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte
  Wangen  geführte  Untersuchung,
  wegen  zwar  kleinen,  aber  qualifzzirten
  und  in  Genossenschaft  verühten
Diebstahls,  dessen  derselbe  seines  elusneus
  ungeachtet  für  überwiesen  ongenom-=men
  wurde,  neben  Verfällung  in  dle
Umersuchungs-Kesten,  eine  drei=  und
einhalbmonatliche  Festungs-Arbeitsstrafe.
  ·

615

wegen

Am  33.  September

wurden
verurtheilt:

1:-  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Kirchheim

in  Untersuchung  gekommene  Ferdinand
Liebler,  von  Cckwaͤlden,  Oberamts
Kirchhelim,  wegen  mittelbarer  Urbeberschaft
  an  der  Entweichung  der  Eva  Haag,
von  Veinau,  aus  dem  Atrest,  wegen  planmaͤßig
  mit  derselben  zu  Stand'gebrachter
Emweschung  auf  dem  Transpart,  wegen
Mitwissenschaft  und  Genehmsgung  elnes
von  gedachter  Haag  verübten  klesnen  und
elnfachen.  Dlebstohls,  auch  eines  von  derlelben
  begangenen  kleinen  Beirugs,  wegen
  zum  zweltenmal  wirderholten  Concublnats,
  und  zum  drittenmal  wlederbolter
  Landstreicherel,  dann  wegen  Ane
Labe  eines  falschen  Namens  und  Geburtsorts,
  auch  mehrerer  Lücen  ver
Gerlche,  neben  Zuscheidung  seiner  eigenen
  Arrest=  und  Azungs=  und  der  Hälfte
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  einer
Züchtlgung  mit  15  Stockstrei##en  dann
u  einer  einjährigen  Festungs-Arbeits--strafe
  und  nachherlgen,  Rekluston  in  ein
Zwangs-Arbeitshaus  bie  zu  erprobter.
Besserung,  und  wevigstens  auf  s  echs

Monate;
15.  der  bei  demselben  Ob  eramtsgerichte

in  Untersuchung  gekommene  Friedeich.
        <pb n="584" />
        576

Bea#le  von  Bissingen,  Oberamts  Kirchbeim,
  wegen  thällcher  Mißhandlung
selner  Eltern  zu  ein  jähriger  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  in  sämtliche  Kosten;

Amtsfährung,  unter  Verfällung  in
einen  angemessenen  Theil  des  Schadenund
  Kosten=  Ersatzes,  zu  elner  fünfzehn
  wchigen  Festungs-Arbeltsstrafe;

desgleichen
165.  ))  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Um
in  Untersuchung  gekommene  Sebastlan

4.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerlchte
Riedlingen  geführte  Untersuchung:
a.  Peter  Wagner,  von  Seekirch,  wegen

  gewerbsmäßig  getriebener  Diebsheblerel
  und  nachgefolgter  Theilnahme
an  mehreren  Diebstählen,  Verbpeimlichung
  und  Befbrderung  der  Flucht
zweier  aus  dem  Gefängniß  Entwichenen
  und  wegen  frechen  Lügens  und
Lugnens  vor  Gericht,  unter  Aufbebung
  des  gegen  denselben  unterm  18.
Ok'br.  18:9  ausgesprochenen  Erkenntnisses,
  zu  einer  neunmonatlichen
Festungs-Arbeltsstrase  mit  einer  seiner
krperlichen  Beschaffenheit  angemessenen
Beschäftigung,  unter  Zuscheidung  eines
angemessenen  Antheils  an  dem  Schaden=
  und  Kosten-Ersatz  und  mit  Vorbehalt
  elnes  Strafzusotzes  auf  den  Fall
der  Erhebung  elner  größeren  Verschuldung;


b.  Johann  Baptist  Braun,  von  Tiefenbach,
  wegen  Diebehehlerel  und  nachgefolgter
  Thellnahme  an  einigen  Diebstäblen,
  wegen  gotteslästerlicher  Aeußerunchen
  und  wegen  injuribser  Aeußerungen
egen  Kbulgliche  Beamte  über  ihre

Müäller,  von  gauphelm,  Oberamts
Wiblingen,  wegen  mittelft  bedeutender
thätlicher  Mithandlung  eines  Gens-Vermes,
  complottmäßig  und  bewassnen
bewerstelligter  Befreiung  von  Gefangenen,
  Vagirens  und  einfachen  Unzucht-Vergehens,

  neben  dem  Ersag  der  Kosten,

unter  Elnrechnung  elnes  Thells  des  erstandenen
  Akrests;  zu  einer  Zuchthausstrafe
  zu  Gotteszell  von  einem  Jahr
und  fünf  Monaten,  mit  Worbebalt
  eines  Strafzusatzes  auf  den  Fall,
daß  sich  bel  einer  Untersuchung  gegen
dessen  Mlschuldige  eine  höhere  Verschuldung
  gegen  denselben  perausstellen
sollte,  und

b).  In  derselben  Untersuchungssache  Gerteude

  Bayer,  von  Klingenstein,  Oberamts
  Blaubeuren,  wegen  längere  Zeit
fortgesetzten  Vaglrens  und  Bettelns,
und  wegen  unzüchtigen  #ebens,  neben
Verbindlichkeit  zum  Ersatz  eines  Kosten-Antheils
  zu  einer  lermonatlichen

Einsperrung  in  daes  Zwangs-Arbeits-
        <pb n="585" />
        575

haus  zu  Ulm  mit  der  weiteren  Bestimmung,
  daß  beide  Inquisiten  nach
erstanbener  Serofe  unfer  strenge  pollzetliche
  Aufsiche  gestellt  werden  sollen.
Den  2f0.  September  wurde:

16.  Johann  Maler,  von  Bistingen  Oberamts

  Kirchhelm,  wegen  gewaltsamer  mit

einer  Waffe  verübten  Widerfthlichkeit

gegen  obrigkeltliche  Dlener,  neben  Verfallung
  in  sämtliche  Kosten,  auch  in  den
Erfagz  des  durch  seinen  gewaltsamen  Ausbruch
  aus  dem  Gefängniß  gestifteten
Schadens,  Iin  Räcksicht  seiner  verminderten
  Zurechnungs  Fäbigkeit  zu  oiermenatlicher
  Festungsstrafe  verurtheilt  und
zugleich  verfägt,  daß  derselbe  binsichtlich
seines  Hangs  zur  Trunkenhelt  unter  genaue
  polsjeiliche  Aufslcht  gestellt  werde.
:  Den  353.  September  wurde:
17.  Anna  Maria  Maier,  von  Reilchenbach,
  Oberamts  Gmünd,  auf  den  Grund
der  vom  dem  Oberamtsgerichte  G##-plngen
  geführten  Untersuchung,  wegen

Felddiebstahls,  welcher  zugleich  ihren.

dritten  ODlebstahl  im  rechtlichen  Sinne
ausmacht,  neben  Verféllung  in  smtliche
  Kosten,  zu  einer  halbstündigen
Ausstellung  auf  der  Schandbähne  mit
angeheftetem  Zeitel  „Felddiebin  “  dann
zu  einer  sechsmonatlichen  Zuchthausstrefe
  zu  Markgröningen  und  nachheriger

Einsperrung  in  das  Zwangs-Arbeitsbaus
  zu  Ulm  bis  zu  erfolgter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  dret  Monate;

18.  dle  bei  dem  Oberamtsgerichte  Waldsee

  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Maria  Hensker,  von  Tettnang,
  wegen  vier  zwar  kleiner  und  Einfacher,
  aber  als  Hausdiebstähle  ausgezeichneter
  Diebstähle;  neben  Verfällung
in  sämtliche  Kosten,  so  wie  in  den  Schadens=
  Ersatz  zu  einer  vier=  und  einbalbmonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu
Markgroͤnigen  ;

19.  Margaretha  Koser,  von  Kirchbeim,

auf  die  von  dasigem  Oberamtsgerichte  gepflogene
  Untersuchung  wegen  fünf  kleiner
und  einfacher  Dlebstähle,  unter  welchen
jedoch  drei  als  Hausdiebstähle  ausgezeichnet
  sind,  und  welche  saͤmtliche  Diebstaͤhle
  zugleich  den  vierten  Diebstahl  derselben
  im  rechtlichen  Sinne  ausmachen,
sodann  wegen  drei  kleiner  Betruͤgerelen,
eines  Scortations-Vergehens,  wiederholten
  Vaglrens  und  wegen  Lügen  vor  Gericht,
  neben  Verfällung  in  die  Kosten,
zu  einer  einjährigen  Zuchthausstrafe

zu  Ludwigsburg  und  nachheriger  Einsperrung

  in  das  Zwanss=  Arbeitsbaus
zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  sechs  Monare
verurtheilt.
        <pb n="586" />
        Den  25.  September  wurde:
20.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ulm
in  Untersuchung  gestandene  Elisabetha
Herzberger,  von  Hörenhausen,  Oberamts
  Wiblingen,  wegen  wiederbolten
Bagirens,  neben  Verurtheilung  in  die
Umoersuchungs-Kosten,  zu  einer  Einsperrung
  in  das  Zwangs-Arbeitshaus  bis

578

zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber

auf  vier  Monate;

au.  in  der  vor  dem  Oberamtsgerlche  Ulm
anhängig  gewesenen  Untersuchungssache:
a.  Paul  Gluf,  von  Weidenstetten,
Oberamts  Ulm,  wegen  mehrerer,  zum
Thell  ausgezeichneter,  kleiner,  in  Gemeinschaft
  und  gewerbsmäßig  verübter,
den  dritten  Diebstahl  im  rechtlichen
Slnne  bildender  Diebstähle,  ferner  we-Len
  Concubinats  und  wlederholter  Landsstreicherel,
  neben  der  Verbindlichkelt
zum  Schadens=  und  Kosten-Ersatz,  unter
  Einrechnung  eines  Theils  des  erstandenen
  Arrests,  zu  elner  Zuchthausstrafe
zu  Gotteszell  von  einem  Jahr  und
sechs  Monaten  mit  Wilkomm  und
zu  nachheriger  Einsperrung  in  das
Zwangs=  Arbeitshaus  zu  Ulm  bie  zu
binlänglich  erprobter  Besserung,  wenigstens
  aber  auf  ein  Jahr;
b.  Agnes  Gröner,  von  Niederstezingen,
Oberamts  Ulm,  wegen  Miturheberschaft

an  den  von  Gluf  verübten  Diebstählen,
Concubinats  und  Vagirens,  neben
Verbindlichkeit  zum  Schadens=  und
Kesten-Ersatz,  unter  Einrechnung  eines
Tbeils  des  erstandenen  Arrests,  zu
einjäbriger  Zuchthausstrafe  zu  Ludulgsburgz


42.  Christeph  Hees,  von  Relchenbach,
Oberamts  Gppingen,  auf  die  von  dortigem
  Oberamtsgerichte  gefährte  Untersuchung,

  wegen  Meineides,  neben  Unfähigkeits-Erklärung
  zu  Ablegung  eines
Zeugnisses  oder  Eides  und  der  Verbind-=lichkeit
  zum  Kosten=  Ersatz,  zu  einer
balbständigen  Ausstellung  auf  der  Schand-=Bühne
  mit  angeheftetem  Zettel  „Meineldiger“
  und  viermonatllcher  Zuchtbausstrafe

  zu  Markgrninge  verurtheilt

odann
am  29.  September:

13.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Riedlingen  geführten  Untersuchung,
  Georg  Adam  Bachmann,
von  Frickenhausen,  Oberamts  Nürtingen.,
  wegen  versuchter  Verleitung  feines
Mit-Arrestanten  zur  Entweichung  aus
dem  Gefängnisse,  wegen  Diebstahls  und
Fälschung,  unter  Einrechnung  der  cm
durch  Erkenntniß  vom  -5.  Febr.  d.  J.
bereits  zuerkannten  und  wegen  seines
Ausbruchs  aus  dem  Gefängniß  nech
        <pb n="587" />
        579
nicht  erstandenen  Strafe,  neben  Scha-  fünfs  Monates  und  nachberiger  Redens=
  und  Kosten-Erstattung  zu  elner  kluston  in  das  Zwangs-Arbeitshaus  von
Festungestrafe  von  drei  Jahren  und  wenigstens  ein  und  ein  halb  Jahr.

us.)  Eloil-Senat.

Am  5.  September  wurde:  Den  15.  Septembet  wurde:

1.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwi·  4.  in  der  Appellationssache  von  dem  vorschen
  Isak  Benjamin,  von  Treuchtlin-  mallgen  Oberamtsgerichte  Ehingen  zwl.
gen,  Inten,  und  Freiherrn  Gustav  von  schen  Johann  Gelger,  von  Neuburg,
Spetb-Untermarchthal,  Jaten,  Schuld-  Kl.,  Anten,  nun  Inken,  und  Pfarrer
Forderung  betreffend,  Jat  mit  seinen  Sommer,  auch  Meßner  Walz  daselbst,

Einreden  ausgeschlossen  und  in  die  Be-  Bekl.,  Aten,  jetzt  Jaten,  Benutzung

zahlung  der  eingeklagten  Forderungen,  des  Brunnenwassers  betreffend,  das  geso

  wle  der  Kosten,  verurtheilt;  gen  das  desertorlsche  Erkenntniß  vom
z.  In  der  Wechsel-Klagsache  von  L.  S.  15.  August  d.  J.  vorgebrachte  Daftitu=Seeberger,

  von  Gunzenhausen,  Kl.,  ge-  tions-Cesuch  verworfen.

gen  den  Handelsjuden  Heinrich  Haar=  Den  19.  September  wurde:

burger,  von  Ulm,  Bekl.,  Cezterer  zu  5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-Bezahlung
  der  eingeklagten  Wechsel=  emstgerichte  Wangen  zwischen  Mar.“
Forderungen  samt  Verzugs-Zinfen  nebst  Kolb,  von  Mazen,  Kl.,  Anten,  und

Fosten-Ersatz  verurtheilt.  Baptist  Rägele  und  Consorten  von  do,
Beklagten,  Aten,  elnen  strelulgen  Weg

Am  1#2.  September  wurde:  betreffend,  die  Berufung  wegen  nicht

5.  die  von  der  Gutsberrschaft  Balzheim  appellabler  Summe  verworfen;

tgegen  die  Kbnigl.  Finonz=  Kammer  an--  6.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Obergebrachte
  Klage,  sogenannte  Schmid=  amtsgerichte  Gelßlingen  zwischen  Mat-Ebebaften
  betreffend,  wegen  nicht  noch-  thlas  Mann,  von  Mählhaufen,  Bekl.,
gewiesenen  privatrechtlichen  Titels  und  Anten,  und  Apotheker  Bauer,  von  Wiedaber
  nicht  begtründeter  Gerichtsbarkelt  lenstaig,  und  Consorten,  Kl.,  Aten,
dieses  Gerichtshofs,  von  Amtes  wegen  Fabrweg  und  Wässerung  betreffend,  die

verworfen.  ,  Appellation  wegen  zu  spät  eingereichter
        <pb n="588" />
        56%
Beschwerteschrift  für  verlassen  erklärt;  von  Hornstein,  vormallgen  Landvogts

das  gegen  dieses  Verscumi#t  vorge-  am  Bodensee,  unter  der  Leitung  des
brachte  Restiturions-Gesuch  und  die  Gerichtshofs  im  Wege  der  Gäte  ereventuelle
  Nullitäten  -Klage  verworfen,  ledigt.

auch  Amt  in  die  Kosten  dieser  Instanz  An  eben  dlesem  Tage  wurde:

verurtheilt;  v0.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Hber=.

  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  amtsgerschte  Göppingen  zwischen  Juditha
amtsgerichte  Tettnang  zwischen  Johann  Einsteln,  von  Fellhelm  in  Balern,  Kl.,
Haller,  von  Blankenried,  Kl.,  Ant,  und  Amin,  und  Abraham  Marr,  von  Je-Johann
  Bucher  von  da,  Bekl.,  At,  benhausen,  Oberamts  Göppingen,  Bekl.,
Vorbehalt  elniger  Fahrnißstücke  bel  einem  Aten,  Privat=  Genugthuung  und  Kinds-Gesamt-Verkauf
  betreffend,  die  Berufung  Ernäbrung  betreffend,  die  elngelegte  Apwegen

  versäumter  Einrelchung  der  Be-  pellation  wegen  Mongels  einer  Beschwerdeschrift,

  unter  Verurthellung  des  schwerde  von  Amtes  wegen  verworfen,

Amen  in  die  Kosten  dieser  Instanz,  für  die  Autin  in  die  Kosten  dieser  Inskanzverlassen

  erklaͤrt;  und  wegen  muthwilliger  Streitfucht  zu
8.  ig  der  Appellationssache  von  dem  Ober-  der  Strafe  von  einer  kleinen  Frevel

amtsgerichte  Muͤnsingen  zwischen  Ste-  verurthellt.

ohan  Herter,  von  Hayingen,  Kl.,  Inten,  Ferner:

Anten,  und  Matihias  Weber  daselbst,  ar.  in  der  #evenustenelace  von  dem  Ober-Bekl.,
  Jaten,  Aten,  elnen  als  nichtig  amitsgerichte  Gdppingen  zwischen  Kaver
angefochtenen  Steigerungskauf,  nun  Schabel,  von  Salach,  Bekl.,  Ant,  und

Wieder-Einsetzung  in  den  vorigen  Stand  Franz  Joseph  Hockenmaier  von  da,
wegen  neuer  Umstände  betrefend,  die  Kl.,,  Aten,  Vindlration  von  16  Rutben
Appellation  wegen  innerer  Grundlostgkeit  Grasgarten  betreffend,  die  Berufung
verworfen,  und  Ant  in  die  Kosten  dieser  wegen  Man#els  an  der  oapxellablen
Instanz  verfällt.  Summe,  unter  Verurtheilung  des  Ap-Unterm
  36.  September  wurde:  pellanten  in  die  Kosten,  verworfen.

9.  die  Debltsache  des  Freiherrn  Mar  Stuttsart  den  24.  November  180.
«  Maucler.
        <pb n="589" />
        581

Nro.  64.

Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blak!.

 

Freitag  den  17.  November  1820.

—

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  1  Königliche  Majestét  haben
vermige  Entschließung  vom  4.  d.  M.  den
Hrézeptor  Knorr  am  klesigen  Gymnasium
in  den  Ruhestand  gnédlost  versetzt,  und  das
dadurch  erledlgte  Präzeptorat  dem  kbehrer
Noller  dahler  übertragen.  "
Sodann  haben.  Höchstdieselben  vermüge
  Dekrets  vom  6.  d.  M.  den  Ober-Justiz-Sekretéren
  Zimm  er  in  Ellwangen
und  Haas  in  Ulm  die  Erlaubniß  ertheilt,

ihre  Stellen  gegen  einander  vertauschen  zu
dürfen,  und

durch  bechstes  Dekret  vom  nämlichen  Tage
die  Stelle  elnes  Oberamtsgerichts-Aktuars
zu  Rottwell  dem  Advokaten  Hirschle  zu
Tuͤbingen  uͤbertragen.

Unterm  7.  d.  M.  paben  Seine  Kknigliche
  Majestät  dem  Bereuter  Lefebre
  der  zweiten  Relter-Brigade  den  Charakter
  eines  Brigade-Stallmelsters  ertheilt.
        <pb n="590" />
        6B2

Ferner  haben  Hoͤch  stdie  selben  vermbge

Resolution  vom  g.  d.  M.  den  bisherigen

Hükten=  und  Gegenschrelber  Wege,  ven
Beerenthal,  als  Reolsor  bei  dem  Kdnigl.
Bergrath  anzustellen,  und

vermöge  Reseripts  vom  10.  d  M.  den
bisherigen  Auestands  -Cassier  Günzler
zum  Reolsor  bel  der  Finanz-Kammer  in
Ludwigsburg  zu  ernennen,  und  dagegen
die  Führung  der  Ausstands-Casse  dem  bei
der  Dispositions-Casse  angestellten  Controleur
  Aigster  neben  seinem  blsherigen  Amte,
so  wie

durch  höchstes  Dekret  vom  nämlichen  Tage
dle  durch  die  Versetzung  des  Ober=  Jüstiz-Raths
  Dr.  Poßler  erledigte  Rathsstelle
bei  dem  Königl.  Gerichtshofe  zu  Ellwangen
dem  Assessor  dieses  Gerichtshofs,  Geß,  und

vermöge  Entschließung  vom  nämlichen

Tage  die  erledigte  Pfarrei  Schmiden,  Dekanats
  Cannstadt,  dem  Hfarrer  Hoch--stetter
  in  Färfeld,  Dekanals  Hellbronn,
zu  übertragen  geruht.

Unterm  3.  d.  M.  wurde  dem  Gesüche
des  Gouverneurs  zu  Ulm,  Feldzeugmelster
v.  Cammrer,  um  Entledigung  von  der
Gonverneurs-Stelle  gnädlest  entsprochen;

unterm  9.  d.  M.  dem  don  Stetten  bei
Mählhelm  an  der  Donau  gebürtigen,  zu
der  katholischen  Pfarrei  Mettenberg,  Land-Kapirels
  Biberach,  ernunmen  bisherigem.
Wikar  Pbilipp  Belthafar  Buschle  in
Spalchingen,  und

unterm  :.  d.  M.  dem  jur  kathollschen
Pfarrei  Braunsbach,  Oberamts  Künzelsau,
ernannten  bisherigen  Vikar  Aquilln
Schneider  in  Betzenweller  die  Königliche
Bestätigung  erthellt.

u.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern

1.  Des  Könlgl,  Medielnal-Collegiums.

Von  dem  Königk.  Medlelnäle  Collegio
wurde  dem  NRegiments=  Arzt  Ur:  Köffter
zu  Ulm  nach  erstandener  Prüfung  in  der

Merieln  die  Erlaubniß  zu  Ansäbung  dieser
  Wissenschuft  erihrilt.
Stuttgart  Pben  0.  November  1820.
Massenbach.
        <pb n="591" />
        1
2.  Universität  Tabingen.

Heute  den  6.  d.  M.  als  am  Geburtstage
  des  verewigten  Koͤnigs  Friedrich
wurden  die  von-  Höchstdemselben  gestlfteten
Preis-Medalllen  unter  mehrere  Studirende,
  deren  auf  die  vorgelegten  Preis-Aufgaben
  elngegangene  Arbelten  gekrönt  werden
  konnten,  von  dem  Vice  =  Kanzler

Dr.  v.  Auteurlsetbd,  Ritrer  des  Koͤngle  —

Kronen-Ordens,  nach  elner  von  demselben
der  Feler  und  dem  SZwecke  des  Tages.  an:
gemessenen  Rede,  unter  zahlreicher  Versammlung

  der  lehr##  sowohl  als  der  hiesint:
gen  Studlrenden  bffentlich  wleder  ausgertheilt.



Der  evangelisch-  theologischen  Fakultät
wurde  dlesmal  nur  Eine  Abhandlung  überreicht,
  die  aber,  obschon  niche  ohne  Fleiß,
tbeologlsche  Kenntniß  und  auch  phllosophlsche
  Beleuchtung  der  vorgelegten  Materie,
doch  schon  darum  nicht  gekrent  werden
konnte,  weil  sie  mehr  als  zwel  Monate  erst
nach  dem  gesetzlichen  Termin  übergeben
wurde.

Bel  der  katbolisch=  theologischen  Fakultät
erhlelt  den  Preis:

Hieronlmus  Dimmker,  von  Rottwell,

Theol.  Kand.  im  blesigen  tatholischen
Konigl.  Convilt.

Von  der  iuridischen  Fakultzt  erhlelt  den
Pres:  :
Friedeich  Seeget  aus  Kannstadt.

Die  medleinische  Fakultät  erthellte  denselben,
  an:
Herrmann  Frledrich  Autenrleth,  von
Töbingen.
Oeffentlich  belobt  wurden  die  Verfasser
aiweler  anderer  eingegebenen  Abhandlungen:
M.  Wilhelm  Hartmann  aus  Backnang,
  und
Erhad  Fesedeich.  ——–i–i.i.  Neiien
gen.
Bel  der  phllosopbischen  Fakultt  erhlelt  den
Prels:
Carl  Heinrich  Stirm  aus  Schornderf.

–

Die  staatswirthschaftliche  Fakultär  erthellte

den  Preis  an:
Wilbelm  Gottlieb  Mayer,  von  Tibingen.

Oeffentlich  belobt  wurde  noch  von  ebenderselben:

August  Gottlob  Pfahler  aus  Kirchhelm
an  der  Teck.
Den  chirurglschen  Preis  erhlelt:
Ebristion  Erledrich  Klett  aus  Täübingen,
        <pb n="592" />
        L

Auch  gleng  diesmal  elne  Beaontwortung  Aufgaben  für  das  nächstkünftige  Jehr,  entder
  vermöge  der  Spelerschen  Stiftung  auf=  hält  das  für  dlesen  akt  gedruckte  lateinische
tgegebenen  Frage  eln,  die  des  Prelfes  Programm.

würdig  erklärt  wurde.  Der  Verfasser  ist:

"  Täbingen  den  6.  Nevember  1820.
Xader  Schbninger  aus  Wellhelm.  «

Die  naͤher  mottolrten  Urthelle  der  verschle-  Rektorat-Ame.
denen  Fakultéten,  so  wie  die  neuen  Prels-  Dr.  Drey.
———

Dienst-Erledigung.

Durch  das  am  4.  d.  M.  erfolgte  Ab=  tbolische  Pfarrel  Beuren,  Oberamts  Wanleben
  des  Pferrers  Lauber  ist  die  kas  pen,  erledlst  worden.
        <pb n="593" />
        –

Stagts=  und  Regierungs-Blakt.

Nro.  65,

Königlich-Württembergisches

—

Montag  den  20.  November  1890.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Dienst  Nachricht.

S  Knigliche  Majestät  heben  Eßlingen  zugethellten  Neferendär  Schumm
durch  höchstes  Dekret  vom  2o.  dleses  Mo,  zum  Ober-Justiz-Assessor  daselbst  gnädigst
nats  den  dem  Kkuiglichen  Gerichtshofe  in  ernannt.

II.  Verfüsungen  der  Departementt
A.)  Der  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen:

der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Die  künftige  Behandlung  der  Bau-Concessions,  Gesuche  betreffend.

Den  Kreis-Reglerungen  ist  durch  hre  Erlaubniß  zu  Aufführung  neuer  Gebäude
Instruktion  vom  z.  Dez.  1819.  J.  117.  auf  Allmanden  und  Feldgütern,  auch  zu
Nro.  8  das  Erkenmtniß  über  besondere  An=  Elnrichtung  von  Feuer-Werkstätten  rc.  überstände
  bei  der  oberamtlichen  Erthellung  der  wagen  worden.
        <pb n="594" />
        Da  hiernach  diejenigen  Bau-Concesstons-Gesuche,
  bel  welchen  keine  besondere  Anstände
  vorwalten,  den  Oberämtern  unter
geeigneter  Räcksprache  mit  den  Kameralämtern
  zur  Erledigung  überlassen  sind;  so
ftudet  man  sich  veranlaßt,  über  die  künftige
  Behandlung  dleser  Gegenstände  felgende
  nähere  Vorschriften  zu  ertheilen:

9.  1.

Alle  Gesuche  um  Erlaubniß  zu  Auffuͤhrung
  neuer  Gebäude  auf  Allmanden  und
Feldgätern  und  zu  Einrichtung  von  Feuer-Werkstätten
  find  bei  dem  betreffenden  Oberamte
  anzubringen.

9.  2.

Liegt  gegen  die  Ertheilung  der  Bau-Erlaubnißß;
  keln  besonderer  Anstand  vor,  so
bat  das  Oberamt  das  angebrachte  Gesuch
von  Amtes  wegen  zu  erledigen.

.  3.

Vor  der  wirklichen  Gewährung  desselben
bat  das  Oberamt  jedesmal  mit  dem  betreffenden
  Kameralamte  oder  gutsherrlichen

586

Rentamte  in  Communlcation  zu  treken  und.

von  demselben  Nachricht  zu  verlangen,  ob
auf  das  neu  zu  errichtende  Gebäude  oder
Werk  nach  den  Lagerbüchern  oder  einer
rechtsbeständigen  Observanz  eine  Grundbeschwerde,
  und  welche,  zu  legen,  auch,  da
solche  in  Gemäßheit  der  Kbnigl.  Verordnung
  vom  15.  Sept.  1818.  p.  au  (Staatsund

  Reglerungs-Blatt  Nro.  54)  sogleich
abzulbsen  ist,  was  dafür  als  Capital  anlusetzen
  sey.

Diese  Gebühr  ist  sodann  den  Baulustltgen
  bekannt  zu  machen,  sofort  dem  Kameralamte
  oder  Rentamte  von  dem  gemachten
  Ansatze  Nachricht  zu  ertbeilen,  auch
ersterer  Beamtung  über  die  das  Jahr  Hdurch
  angesetzten  Grundlasten  oder  Ablz#-sungs-Gebühren
  zu  Belegung  der  Amts-Rechnung
  eine  Urkunde  auszustellen.

9.  4.

Findet  das  Oberamt,  daß  gegen  eln  beabsichtigtes
  Bauwesen  in  der  so  eben  angefuͤhrten
  oder  in  privatrechtlicher  oder  polizellicher
  Beziehung  Anstaͤnde  vorwalten,  so
ist  der  Gegenstand  der  betreffenden  Kreis-Reglerung
  zur  Entscheidung  vorzulegen,
welche,  sofern  diese  Anstände  das  finanzielle
Interesse  berühren  sollten,  Larüber  mit  der
Kreis-Finanz-Kammer  Räcksprache  zu
nehmen  hat.

s.  5.

uch  bet  Anlehung  von  Mählen=  und
Wasserwerken,  oder  wenn  überhaupt  von
dem  Baulustigen  irgend  eine  Wasser-Benützung
  (mit  Ausnahme  der  Brunnen)
beabsichtigt,  wenn  Bauholz  aus  den  Staats-Waldungen
  gefordert,  oder  wenn  das  Gebäude
  nahe  an  Waldungen  gesetzt  werden
lellte;  se  ist  der  Gegenstand  der  Kreis=
        <pb n="595" />
        537

Reglerung  vorzulegen,  welche  nach  Werschledenheit
  des  Falls  mit  der  Kinigl.
Ober-Mühlen=  Inspection  oder  dem  Forst-NRathe
  zu  communielren  und  dle  gutächtliche
  Aeuherung  dleser  Stellen  elnzuholen
hat.
#F.  6.
Was  endlich  dle  für  Bau-Concesslonen
tewohnlichen  Tarx-Stempel=  und  Schrelhgebühren

  betrifft;  so  sind  solche  von  den
Knigl.  Oberämtern  und  bezlehungsweise
von  den  Kreis-Reglerungen  nach  den  votliegenden

  Bestimmungen  anzusetzen.

Die  betreffenden  Behbrden  haben  sich

nun  in  vorkommenden  Fllen  nach  diesen

Vorscheiften  zu  benehmen.
Srtuttgart  den  1.  November  1820.
v.  Otto.  Weckberlin.

":.)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Krieges:

Des  Ober-Rekrutirungsraths.
Die  Vorbereftung  der  Lushebung  für  das  Jahr  1831  betreffend.

Wegen  Vorbereitung  der  Aushebung  für
das  Jäahr  16a#u  werden  die  damit  beauftragten
  Behbrden  im  Allgemelnen  auf  die
umerm  15.  Nov.  1819  (Staals=  und
NRegierungs-Blatt  von  1819,  peg.  796
bis  313)  erlassene  Instruktion  verwiesen.
Namentlich  sind  auch  die,  für  die  Vorbereitungs-Geschäfte
  in  dleser  Instruktlon
#.  1,  15,  17,  3/  bestimmten  Termine  zu
beobachten,  und  werden  übrigens  die  betreffenden
  Behbrden  auf  nachstehende  Punkte
besonders  aufmerksam  gemacht:

k%  #.  1.
Die  Rekrutirungs=  und  Zlehungs-Listen
sund  nach  den,  der  Instruktion  von  181
beigefügten  Fermularien  zu  entwerfen.  Da

übrigens  das  Aushebungs=  Geschäft  dadurch

  befbrdert  wird,  wenn  man  eine  Uebersicht
  des  Messes  der  Militaͤrpflichtigen
bat;  fo  sind  letztere  bel  der  vorläufigen
Prüfung  der  Befreiungsgründe  auch  verläufig
  zu  messen,  und  das  Meß  ist  in  der
Kolonne  s  der  Rekrutirungs=  iste  anzumerken.

9.  1.

Zu  dem  JF.  11  der  Insiruktion  ven  1319,
welcher  heuer  das  erstemal  zur  Anwendung
kommt,  wird  bemerkt,  doß  nur  solche  Millitärpflichtige,
  welche  bel  der  Aushebung
von  1820  übergangen  worden,  also  nur
Jünglinge,  dle  im  Jahr  2799  geboren
sind,  sich  diesmal  zur  nachträglichen  Aufnahme
  in  die  Rekrurlrungs-Liste  eignen.
        <pb n="596" />
        568

F  3.

In  den  Orten,  wo  dem  Rathsschreiber
die  zu  Abfassung  der  Rekrutirungs-Listen
erforderliche  Uebung  zur  Zelt  noch  abgehen
Sollte,  kann  dleses  Geschäft  auch  für  dlesesmal,
  nach  dem  Ppflichtmäßigen  Ermessen  des
Oberamtmanns,  dem  Stadt=  oder  Amtsschrelber,
  oder  einem  selner  Gehülfen  übertragen
  werden.

.

Sämtliche  Oberämter  werden  erinnert,
das  Verzeichuß  derer,  welche  sich  zur  bffentlichen
  Ladung  eignen,  (Instruktien  von
1819,  9.  10)  unfehlbar  auf  den  bestimmten
  Termin  zur  Recistratur  des  Ober-Rekrutirungs-Raths
  einzuschicken,  damit
das  Einrücken  in  die  bffentlichen  Blätter
voch  zu  rechter  Zeit  erfolgen  konne.

9.  6.

Was  die,  in  nahe  liegenden  auslaͤndlschen
  Orten  sich  aufhaltenden  Milltärpflichtigen
  betrifft;  so  ist  bei  denselben  die  Spezial-Ladung
  mit  der  Ediktal-Ladung  zu
verbindem,  da  anzunehmen  ist,  daß  solchenfalls
  die  Spezlal-Ladung  gewohnlich  von

Wirkung  seyn  werde.  (Vergl.  Instruktion
von  1819,  J.  v6.)

Ist  aber  zur  Zeit,  wo  das  Verzeichniß
der  dffentlich  Vorzuladenden  eingeschickt
werden  muß,  (Instruktlon  v.  1819,  9.  17)
die  Jnllnuation  der  Spezlal-Ladung  berelts
  gehbrig  nachgewiesen;  so  bedarf  es

der  Ediksal  =  Ladung  von  derglelchen  im

nahen  Auslande  sich  aufhaltenden  Militär=Pflichtigen
  überhaupt  nicht.
s.  6.

Da  bel  der  letzten  Aushebung  die-ß.  25
der  Instruktion  von  1819  enthaltene  Vorschrift
  nicht  aller  Orten  gehbrig  beobochtet
worden;  so  sieht  man  sich  verankaßt,  auf
diese  Vorschrift  besonders  oufmaksam  zu
machen,  damit  die  Verpandlungen  des
Kreis-Rekrurlrungs-Raths  nicht  durch
Anstände  aufgehalten  werden,  welche  füglich
  in  dem  Zeltraum  zwischen  der  Ziehung
des  Looses  und  der  Aushebung  Pétten  beseitiget
  werden  kbonen.

Stuttsart,  den  16.  November  2870.

Kapff.

 

Dienst-Erledigung.

Umerm  16.  dieses  Monaks  wurde  der
Genod'armerie-  Lieutenant  Strerl  in  auf

fein  Ansuchen  in  den  Pensioksstand  verkee#.
        <pb n="597" />
        689

Nro.  66.

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakt.

Freitag  den  34.  November  1330.

1.  Unmittelbare  Känisliche  Decretea
Dienst=  Nachrichten.

S.  ie  Kbnigliche  Majestät  haben
vermöge  Entschließung  vom  15.  dl  M.
die  zerledigte  Pfarrel  Dängenthal,  Dekanats
  Hall,  dem  Pfarrer  Herrmann  in
Blbersfeld,  desselben  Dekanats,  und
unterm  16.  d.  M.  die  erledigte  Pfarrel
Schaffpausen,  Dekanats  Bbblingen,  dem
Pfarrer  Steinbofer,  zu  Wangen,  Dekamis
  Gyppingen,  gnädigst  übertragen.

Sodann  ist  der  bleherige  Quartlermelster

Lleutenant  Baéumleln,  durch  Kdnigliches
Reseript  vom  13.5.  M.  zum  Weg-Inspektor,
und

unterm  17.  d.  M.  der  bisher  funktiomrende

  Anditor  Schultheis  definitlo  zum
Auditer  ernannt  worden.

Ferner  wurde  unterm  18.  d.  M.  dem
Unter-Lleutenant  Hahn  im  ersten  Infante
rle-Reglinent  die  nachgesachte  Entlasung  aus
dem  Mllitär  mie  dem  Charakter  als  Ober=Lleutenant
  ertbellt,  und

der  bleberige  Feuerwerker  o.  Schnizer

zum  Unter-Lieutenanf#  der  Artlllerie  ernannt.
        <pb n="598" />
        590

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innernr
des  Ministerium  des  Innern.
Wegen  Erhekung  der  Brand-Eutschädtsunss.  Gelder  von  den  Amtspflegem.

Man  hat  dle  Erfahrung  gemacht,  daß
mehrere  Oberamtepfkegen  dle  Brand-Entschcdigungs-Gelder
  sogleich  nach  der  Dekretur,
  wenn  schon  ver  Verungläckte  nochnicht
  im  Bauen  begriffen  ist,  bei  der

Hauptkasse  erheben,  und  bfters  Jabre  lang

liegen  lassen,  bis  sie  verwendet  werdene#nen.


Da  es  aber,  wenn  die  Entschädsgungs-Gelder
  früher,  als  das  Bedürfniß  elntritt,
erhoben  werden,  der  Kasser  zum  Nachthell.
gereicht,  iudem  die  auf  Verzinsung  ausstehenden
  Gelder  derselben  im  solchem  Fallohne
  Noth  aus  dem  Interesse  gezogen  wer-Ven:
  so  wird  den  Königl.  Oberämrerm  aufgegeben,
  die  Amtspflegen  anzuwrisem,  daß
se  dle  Brand-Entschsdlgungs-  Gelder  nichtfrüher,

  als  sie  deren  zur  Unterstützung  der

Verunglückten  zum  Behufe  des  Bauens

beduͤrfen,  /bei  der  Hauptkasse  erheben,  und
sich  hleruͤber  mit  gemelnderaͤthlichen.  Urkunden
  unter  oberamtlicher  Beglaubigung  ausgelsen
  sollen.

Uebrigens  baben  die  Königl.  Obermter
Sorge  zu  tragen,  daß  die  abgebrannten
Gebsude,  sobald  es  dle  Kräfte  der  Verunglückten
  erlauben,  wieder  aufgebaut  werven,
  und  Hlerunter  den  9.  —1  der  Brand-Versicherungs-Ordnung,
  wornach  solches
n  der  Regel  innerhalb  elines  Jahres  geschehen
  soll,  pflichtmäßig  zu  beobachten.

Stuttgatt  den:  14.  November  1820.

—

v.  Otit  .

b)  Ernennung.  zu  lebenslänzlichen  Mitgliederm.  der  erslen  Kammer  der  Stände  ..  Versämmlung.

Seine  Kinigliche  Mojestät  haben
vermdge  Dekreto  vom  19.,  d..  M.
den  Staats-Mlnister,  Oberst·  Kammerherrn,
  Grafen  v.  Zeppelln,
den  General-Major,  Grafen  v.  Bismark,
  Gesandten  cm  Geoßherzogl.  Bas
denschen  Hofe„

den  Vice-Präsldenten,  Staatsrath,  Frei

herru#v.=  Schmis-G'yllenburg,  und

Deen  Reglerungs-Drösidenten,  Stoatereth
v.  Mohl,  zullebenslänglichen.  Mlsgliedern

de¼  ersten  Kammer  der  Stände-Versommlung
  zu  ernennen  geruht.

Snntgart  den  20.  Ngoember  1820.
v.  Otte.
        <pb n="599" />
        691

Nro.  67.
Königlich-Württembergssches

Staats-  und  Regierungs-Blakk.

1  .  ————---Donnerstag
  den  50.  November-  v  820.
I.  Unmittelbare  Königliche  Decrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Jufki;-Departements.

Die  laidem  Monat  Okrober  1820  von  den  Gericheshüfen  des  Königreichs  enszesprocheneserkenm###a#=berreffend.



In'  dem  verflossenen  Monat  Oktober  find  von  sämtlichen  Gerschtebefen  des  Kl
ngreichs  nachstehende  Erkenntnisse  ausbesprochen  worden,  webei  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  solche  Urthelle  der  Criminal-Gersch##-Stellen  Iin  das  Staats=  und
Regierungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  drelmonatllche
Freihelts-Strafe  erkanmt  wird..

A)  Obertribuneal.
7.  Criminal-Senatt

Den  z1.  Oktober  wurde:  gegen  ihm  wegen  zweler  großen  Diebu1.
  In  der  Rekurssache  des  Johannes  Haux,  stähle  und  eines  dritten,  einem  großen
von  Weller,  Oberamie'  Schorndorf,  das-  nabel  den  Dlebstahle)  sodann  wegen
        <pb n="600" />
        Annahme  salschen  Namens  dor  der
Obrigkeit,  wegen  fortgesebten  Verxlrens
und  verbotenen  Umgangs  mit  einer  zu
glelcher  Zeit  in  Untersu.hung  tek#emmeaen
  Dirne,  von  dem  Criminal-Senate
des  Gerichtehofs  zu  Ellwanden  unter
dein  29.  August  d.  J.  gefällte  (in  dem
Staats=  und  Regierungs-Blatte  Nro.  52.
S.  497  enthaltene)  Straf-Erkenmnih
lediglich  bestätigt,  und  Rekurrent  in  die
Kosten  der  zweiten  Instanz  verurtheilt.
Den  s4.  Oktober  wurde:
4.  In  der  Rekurssache  des  Ferdinand
Liebler,  von  Eckwälden,  Oberamts
Kirchbeim,  das  gegen  ihn  wegen  Urhe-II.



Den  6.  Oktober  wurde:

a,  in  der  Appellationssache  von  dem  Cioll-Senale
  des  Gerich:sho##  zu  Tübingen
zwischen  dem  Freiherrlich  von  N.  ßler“
schen  Rentamte  zu  Weitenburg,  Kläger,
Appellanten,  sodann  dem  Matihäus
Blank,  Sebastian  Bernhard  und  Georg
Angster  zu  Boisingen,  Oheramts  Horb,
Beklagten,  Appcllaten,  und  Mit:-Appellanten,
  eine  Gült-Forderung  betreffend,
  die  von  beiden  Theilen  ergriffene
Berufung,  wegen  bedderseitigen  Ver-Humni#e#
  der  Norbfrist  zu  Einreichung

892

l
Vers-hast«dexEucwcichuanerEve
Hagg  aus  dem  Arrest,  planmäßig  mit
letzterer  zu  Stande  gebrachter  Entweichung
  auf  dem  Tranoport,  sodann  wegen
Genchmigung  des  von  letzterer  verübten
Diebstahls  und  Betruge,  wegen  wiederbelten
  Vagirens  und  Conkubinats,  endlich
  wegen  Angabe  falschen  Nomens  und
Geburtgorts,  und  frecher  Lügen  vor  Gericht,
  von  dem  Criminal-Senate  des
Gerichtshofs  zu  Ulm  unter  dem  13.  September
  d.  J.  gefellte  (in  dem  Staatsund
  Negierungs-Blatte  Nro.  65.  S.
575  eingerückte)  Erkenntulß.,  mit  Hinweglassung
  der  Stolkstreiche,  bestärigt.

Civil  -  Senat.

der  Beschwerdenschrift,  unter  Verwen
fung  des  Mit-  Appellantischen  Restitutiens-Gesuchs,
  fuͤr  verlassen  erkannt;

*2.  in  der  durch  Compromiß  an  den  Civil—

Senat  des  Ober-Tribunals  gekommenen
Rechtssache  zwischen  der  Koͤn'gl.  Retardaten-Commissien,
  Section  der  Finanzen,
Klágerin,  und  der  (Bemcinde  Untereisisheim,
  Oberamts  Heilbronn,  Beklagten,
Fiskalische  Ansprüche  an  Gemeinds-Gerechtigkeiten
  betreffend,  wurden  Theils
der  Klägerin  versthiedene  dabin  gehb#rige
Nechte  unter  Einlellung  eines  besondern
        <pb n="601" />
        59#.

biguiselions-Verfahrens,  in  Beziehung
auf  Einzelne  derselben  zur  Bestimmung
einer  Entschäádigung  für  das  Bergangene
mer  dannt,  theils  die  Enischeidung  wegen
des  von  ihr  angesprochenen  Genusses  der
sogenannten  Wbrthstücke  auf  weitere  Verhandlung
  ausgesetzt,  tbeils  endlich  dle
Kisherin  mit  ihren  Ansprüchen  auf  den
Genuß  bürgerlicher  Holzgaben,  sowohl
für  das  Vergangene,  als  auch  für  die
Zukunft,  abgewlesen.
Den  20.  Oktober  wurde:
5.  In  der  Appell  mionssache  von  dem  Cloil-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Eßlingen
zw'iseben  dem  vormaligen  Pest-Expediter
in  Hellbrenn,  Georg  Heinrich  Seyfarth
in  Treichtlingen,  Vorbeklagten,  Wiederklälf#er,
  Appellanten,  und  der  vormaligen
Kinial.  Ober-Post-Direktion,  jetzt  der
AusstandsCommsssion,  Ersatz  abhandengekommener
  Pest-Gelder  in  der  Vorund
  Jurückforderung  gelelsteten  Ersatzes
for  weggekommce  Postporto-Gelder  in
der  Wiederklage  betreffend,  das  Erkenntuiß
  voriger  Instanz,  unter  Verurtheilung
  des  Appellsanten  in  dle  Kosten,
bestaͤtigt.
Den  50.  Okrober  wurde:

A.  in  der  Appellationsseche  vom  dem  Cloil=Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwischen
Andreas  Remer  zu  Oberhfen,  Oberemts

  Biberach,  Klger,  Arpellanke#n
und  dem  Grafen  von  Stadlon  zu  Warthbausen,
  Beklagten,  Mit  Appclonten.
wie  auch

5.  In  der  Arpellstionosache  vom  demselbem

Gerichtehofe  zwischen  Anton  duz  zu
Oberbbfen,  Kläger,  Appellanten,  und
dem  Grafen  von  Stadion  zu  Warthhausen,
  Beklagten,  Mit  =  Aprellanten,
  angesprochene  Steuer=  und  Kriegs=Kosten-Freiheit,
  wie  auch  Holz-Gerecht#
same  und  diesfällige  Entschsigung  bes
tresfend,  die  von  beiden  Theilen  eingelegten
  Berufungen,  wegen  Mangels  an
einer  Beschwerde  von  Amts  wegen  verworfen.


An  demselben  Tage  wurbe:

6.  In  der  Appellatsenssache  von,  dem  Cioll-Senate

  des  Gerich'ehofs  zu  Ulm  zwischen
Xaver  Hund  zu  Medenreuthe.  Kläger,
Appellanten,  und  Georg  Rundel  zu
Alznach,  Beklagten,  Appellaten,  Kostenund
  Schedens-Ersatz  betreffend,  die  Berufung
  wegen  Verlkumnisses  der  Notbfrist
zu  Elnreschung  der  Beschwerdenschrift,
für  verlassen  erkannt,  und  endiich

).  in  der  Appellationssache  von  dem  Cioil-Senate

  des  Gerichtsbofs  zu  Eß  ingen
wwischen  dem  Handelemann  Carl  Frledrich
  Bach  zu  Heilbronn,  Vorbeklags
        <pb n="602" />
        ten,  Nachkläger,  Appellanten,  und  dem
Abraham  Verhamme  zu  Amsterdam,
Vorkläger,  Nachbeklagten,  Appellaten,
Bezahlung  eines  aauen-Kaufschillings
in  der  Vor=  und  Leistung  des  Interesses
  wegen  nichterfuͤllten  Kauf-Vertrages

In  der  Nachklage  betreffend,  die  Beru
fung  wegen  Ungehorsams  in  Einreichung
der  Beschwerdeschrift,  auf  Anrufen  des
„Gegentheils  für  verlossen  erklärt,  und
Aopellam  in  dle  Erstattung  der  Koste#
Oleser  Instanz  verurthellt.

XII.  Ehegerichtlichee  Senat.
Geschl.=  den  wurden:

Den  5.  Oktober:

4.  Marie  Agnes,  geb.  Eberbach,  von
Bönnigheim,  Oberamts  Besighelm,  Klägerin,
  pon  Johonn  Cbristoph  Friedrich
Sußderf,  Adooksten  zu  Stuttgart,  Beklagten,
  wegen  Ehebruchs,  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kesten.

2.  Andreas  Gbhringer,  von  Plüderhausen,
Oberamts  Welrhelm,  Kläger,  von

„  Anna  Marla,  geb.  Kunlg  von  da,  Beklagten,
  wegen  böslicher  Verlassung,
unter  Verurtheilung  der  Bezlagten  in
die  Kosten-#.

  Marie  Catharine,  geb.  Stoll,  von  Aich,
Oberamts  Mürtngen,  Klägerin,  von
Johann  Darld  Hiemer,  Bäcker  von  da,
Beklagten,  wegen  beharrlicher  Widerspenstigkelt
  in  Fortsezung  der  Ehe,  unter
  Verurtheilung  des  Beklagten  in  die
Kosten.

a  Davld  Friedrlch  Haͤußermann,  von  Kirchberg,

  Oberamss  Marbach,  Kläger,  vo#
Barbara,  geb.  Geiger,  von  Hobhneck,
Oberamts  Ludwigshurg,  Beklagten,  wegen
  behatrlicher  Wlderspenstigkeit  in-Fortsetzung
  der  Ehe.,  unter  Verunteilung
  der  Beklagten  in  die  Kesten.

Den  12.  Oktober  wurde:

K.  in  der  Ehescheidungs  =  Klagsache  der
Marie  Sephie,  geb.  Braun  zu  Stuttgart,
  Klägerln,  gegen  Cbristeph  Schwelzer,
  Bürger  und  Sxeisewirth  allda,  wegen
muthmaßlichen  Ehebruchs,  Bewels  er-Tannt.


Den  19.  Oktober  wurden  geschiedent

4Friedrich  Mezger,  Rethgerber  zu  Mundelsheim,
  Oberamts  Marbach,  Kläger,
von  Frledrike  geb.  Grünewald,  von  Hespigbelm,
  Oberamts  Besigbelm,  Beklagten,
  wegen  beharrlicher  Widerspenm-
        <pb n="603" />
        fügkeit  in  Fortseung  der  Spe,  unter
Vergleschung  der  Kosten.

7.  Rosine  Friedrike,  geb.  euz,  von  Altenstalg,
  Oberamts.  Nageld,  Klägerin,  von
Johannes  Wurster,  Bäcker  von  da,  Beklasten,
  wegen  muthmaßlichen  Chebruchs,
  unter  Verurthellung  des  Beklagten
  iIn  dle  Kosten.

8.  Der  Major  von  Parrot  zu  Comburg,  Kläger,
  von  Megdalene  Elisabethe,  geb.
Kutter,  von  Ravensburg.,  Beklagten.
wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkelt  in
Fortsetzung  der  Spe,  unter  Vergleichung
der  Kosten.

#.  Der  Kammerberr,  Geaf  Friedrich-v.  Nerz
mann-Ehrenfels,  Klaͤger,  von  Sophie
Friedrike,  geb.  ven  Plessen,  von  Bützow
im  Großberzogthum  Mecklenburg.,  Beklagten.,
  wegen  beharrlicher  Widerspenstlgkeit
  in  Fortsezung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Den  36.  Okteber  wurde:

10.  die  Ehe  des  Georg  Schillinger,  Schumachers

  zu  Bietighelm.,  Oberamts  Be-696



sighelm,  Klaͤgers,  und  der  Christine,
geb.  Sauerbeck,  von  da,  Beklagten,
wegen  Irrthums,  unter  Vergleichung
der  Kosten  aufgehoben.

Sodann  wurden  geschieden:

11.  Jakob  Doll,  von  Nabern,  Oberamts
Kirchheim,  Klaͤger,  von  Eva  Margaretha,
  geb.  Hiller  von  da,  Beklagten,
wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkeit  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Vergleichung
der  Kosten.

17.  Anna  Maria,  geb.  Ambacher,  von
Neldlingen,  Oberamts  Kirchheim,  Klä--gerin,
  von  Christian  Kuch  von  da,  Beklagten,
  wegen  verletzter  ehelicher  Treue,
mnter  Verurtheklung  des  Beklagten  in
die  Kesten.

Endlich:

1.  Johann  Melchlor  NRleffer,  Weber
von  Nolingen,  Oberamts  Kirchbelmn,
Kläger,  von  Catharine  Dorothee,  geb.
Weiler  von  da,  Beklagten,  wegen  be-Parrlicher
  Widerspenstigkelt  in  Fortsetzung
Ter  Ehe,  unter  Vergleichung  der  Hosten.

B)  Kreis  Berichtshöofe.
J.  Gerichtshof  fuͤr  den  Neckar-Kreis.
1.)  Criminal-Senat.

Am  3.  Oktober  wurden  verurtbeilt:

1.  der  zu  Weinsberg  in  Untersuchung  gekommene

  Jude  Kuslel  Jonas,  ven
Jebenbausen,  Oberamts  Göppingen,  wegen
  wiederholten  Diebstahls  und  wegen
        <pb n="604" />
        696

wiederholten,  in  Gemeinschaft  mit  einem
Andern  verübten  groben  Belrugs,  dessen
er  für  überwlesen  angenommen  wurde,
nelen  d#Ersatze  des  Schadens  undzwar
  räcksichtlich  des  in  Gemeinschoft
begangenen  Betrugs  unter  soltdarischer
Verbindlichkelt  mit  seinem  Genoßen,  auch
neben  Bezahlung  seiner  Arrest,  und  3
der  Umersuchungs-Kosten,  mit  Einrechnung
  der  verwirkten  Scertations-Strafezu
  sechszebenmonatlicher  Zuchthausstrafe
  und  nachhersger  Einsperrung  im
ein  Zwangs-Arbeltshaus  bie  zu  erprobter
  Besserung,  mindestens  aber  auf  die
Dauer  von  acht  Monaten;

2.  die  zu  Neckarsulm  in  Untersuchung  gekommene
  Catharina  Keidel,  von  Ernsbach,
  Oberamts  Oehringen,  wegen  mehrerer
  zum  Theil  ausgezelchneter  Diebstäble,
  weorunter  ein  großer  ist,  nebem
dem  Ersatze  des  Schadens  und  Bezahlung
  ihrer  Arrest=  Azungs=  und  der
#brigen  Untersuchungs-Kesten  zu  neunmonetlicher
  Zuchthausstrafe;

5.  Christoph  Schaffert,  Nagelschmieb  zu
Kellbronn,  wegen  zweier  thells  durch
Elngriff  in  eine  von  ihm  verwaltete
Alegschafts-Ka#re,  theils  durch  grobe
Verschuldung  gesetzter  Kassen-Reste,  mit
Sälschung,  elner  Prlvet-Urkunde  zur  zele

tigen  kesrügerischen  Bekeckung  eims
Thells  des  Restes,  neben  Cntsetzung
von  seinen  Pfegschafts-Aemtern  und
Unfäbigkeits-Erklérung  zu  Bekleidung
einer  ösfertlichen  Stelle  zu  viermonatlicher,
  seiner  kbrperlichen  Beschaffenbest
  angemessener  Festungs-Arbeit  und
ken  Crsatze  der  Restsumme  samt  Zinfen,
  so  wie  aller  Untersuchungs-Kesien.

Am  5.  Oktober  wurde:

4,  dem  Jakob  Höschele,  Taglkhner  von

Gerlingen,  Oberamts  Lernberg,  wegen
wlederbolten  Diebsiahls,  mit  Rücksicht
#auf  schon  früher  erstandene  bedentende
Stafen,  neben  dem  Crfatze  der  Arrestund
  Untersuchungs  =  Kosten  eine  zweijäbrige
  Festungsstrafe  und  nachberige
Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus,
wenigstens  auf  die  Dauer  von  einem
Jabre,  zuerkannt.

Am  20.  Oktober  wur  den  verur.
theilt:

5.  Sebastian  Schmid,  ven  Marlach,

Oberamts  Künzelsau,  wegen  wiederholter
  Entweichung  von  der  Festung  zu
achtzig  Stockstretchen,  je  vierzig  in
zwei  auf  einander  folgenden  Tagen,  und
zu  elnem  Zusatze  von  dreijähriger
Festungs-Arbeit  zu  den  ihm  früher  zus
        <pb n="605" />
        erkaunten  Festungestrafen,  neden  Bezahlung
  der  Untersuchungs-Kesten.
Seine  Koͤnigliche  Majestät  haben
  jedoch  dem  Schmid  die  Strafe  der
achtzig  Stockstrelche  in  Gnaden  erlassen.
6.  Johann  Bächle,  vormaliger  Schultbeiß
  von  Oelbronn,  Oberamts  Maulbronn,
  wegen  eines  mit  Fälschung  verbundenen
  Pflegschats-Kassen-Restes,  neben
  dem  Ersatz  des  Restes  samt  Zinsen
vom  1.  Aprll  3619  an  und  Bezahlung
der  Untersuchungs-Kosten  zu  viermonatlicher,
  seiner  schwachen  koͤrperlichen
Beschaffenheit  angemessenen  Festungs—
Arbeit;  auch  wurde  er  zu  Bekleidung
eines  bffentlichen  Amtes  für  unfählg  erklärt=

  der  zu  Böbkingen  in  Untersuchung  gekommene
  ledige  Schafknecht  Johann
Friedrich  Rathgeb,  von  Mezingen,
Oberamts  Urach,  wegen  großen  und
ausgezeichneten,  übrigens  ersetzten  Diebstahls,
  neben  Bezahlung  sämtlicher  Arrest-Azungs=
  und  Untersuchungs-Kosten
zu  vlermenatlicher  Festungs-Acbell,
Am  13.  Oktober  wurde:
l.  gegen  Era  Carolina  Oberländer,
von  Groß-Bottwar,  Oberamts  Marbach,
  wurgen  Verlumdung  ein  Zusatz
oen  drei  Monaten  zu  der  Ihr  wegen
Dlebstahls  unterm  18.  August  13818  zuerkannten

  zweijährigen  Zuchthausstrafe
  (Staats=  und  Aegierungs-Blat
von  1618  S.  532);

9.  gegen  den  zu  Besisheim  in  Untersuchung

  gekommenen  Jakob  Hutt,  von
Kriegsheim  im  Großherzogthum  Hessen,
wegen  wiederholien  großen  Di-bstabl
dann  wegen  thaͤtlicher,  mit  grober  Mißhandlung
  verbundener  Wid  rsetzlichkeit  gegen
  die  von  der  Obrigkeit  mit  seiner  Transpor.
  irung  beauftragten  Personen  eine
einjährige  Festungsstrafe  und  nachberige

  Verwelsung  in  sein  Heimwesn

mit  dem  Verbote  des  Wieder-Eintrlt#
in  die  Königl.  Staaten,  neben  dem  Ersade
  des  verursachten  Schadens,  der
Kur-Kosten  des  von  ihm  Verwundeten
und  seiner  sämtlichen  Arrest=  und  Unlersuchungs-Kosten,
  erkannt.

Am  1½4.  Oktober  wurde:

#v#  die  zu  Kannstadt  in  Untersuchung  gekommene

  ledige  Bbrabara  Beit,  von
Feuerbach,  Oberamts  Stuttgort,  wegen
elnes  Diebstahls  Versuchs,  dessen  sie
für  überwlesen  ange  ommen  werden  Ist
in  Räcksicht  der  früher  erstandenen  peinlichen
  Strafen,  neben  dem  Criatze  der
Arrest=  und  Untersuchungs  Kosten  mit
olermonatlicher  Zuchthaus  #rafe  und
nachberiger  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  bis  zu  erprobter  Beserung
        <pb n="606" />
        648

wenigstene  aber  auf  dle  Dauer  ven.
iwei.  Mv  nat  en  belegi.

Am.  17.  Oktober  wurde::

11.  dem  Christian·  Kisel,  von  Aichelberg,
Oberamts  Schorndorf.,  wegen  versuchter
Erpressung  ein  Zusatz  von  zwel  Momaten
  zu-  der  am:  17.  Februar  d.  J.
wegen  veräbter  Dlebstähle  gegen  ihn  ausgesprechenen
  zwek--  und  elnhalbjährigem
Zuchthausstrafe  (Staate“=  und  Regles.
rungs-Blal2  S.  149)  zuerkannt.

Am.  129.  Oktober-  wurden  verurtheilt:.


1  der  zu  Kaunstadt  in  Untersuchung  gekommene
  Chrlistoph.  Bek,  von.  Asch,
Oberamts  Blanbeuren,  wegen  Widerse#slichkeit
  mit  thätlicher  Mißhandlung
elniger  Gensd'armes,  auch  wegen  Real-Injurken
  und  Verwundung,  neben  Bezahlung
  seiner  Arrest-  und  Untersuchungs-Kosten,
  sö  wie  der  Kur-Kosten  des  Verwundeten,
  zu  sech  smonatlicher  Festungs-Arbelt;-


  die  ledige  Catbarina  Widmann,
von  Gündelbach,  Oberamts  Maulbronn,
wegen  fortgesetzter  thätlicher  Mißbandlung
  ihrer'  Mutter,  neben.  Bezahlungder
  Arrest=  und-  Untersuchungs=  Kosten.
zu  zwel=  und'  ein  palbjährigesn
Suchthausstrefe.

Am  26.  Okteber  wurde:

14.  der  suspendirte  hofkammerliche  Kastenknecht

  Grorg.  Martin  Eberle  zu  Mondelehelm,
  Oberamts  Marbach,  wegen
eines  theilo  durch  unerlaubsen  Elngrif
in  die  ihm  anvertrarten  Fruchtvorrähe
und  Verwendung  in  elgenem  Mutzen
tbells  durch  Unordnung  und  Nachlaͤßigkeit
  in  seiner  Amtsfübrung'  veranlaßten
unpossirlichen  Kasten  Abgangs,  se  ule
wegen,  sonstiger  Nachlätigkeit  und  Un
eordnung  in  seiner  Amtsführung,  ven  den
blsber  bekleideten  Aemtern  eines  hof  ·
kammerlichen  Kastenknechts  und  Küfers,
auch  einen  Aceisers  zu:  Murvelsbpeim
kassirt,  zur  Bekleldung  jedes  hffentlichen
Amtes  für  unfählg  erkicrt,  und  zu
sweimenatlicher,  seiner  kelbesbe
schaffenheit  angemessener  Festungs-Akbellsstrafe,
  ferner  zum  Ersotz  seines  Kastem
Abgange  nebst  Verzugszinsen,  se  wie.
zur  Bezahlung  sämtlicher  Untersichunge-Kosten,
  verurtheilt.
Am  31.  Oktober  wurden:

16.  folgende  zu  Marboch  in  Untersuchung

gekommene  Personen,  nemlich:.
a)  Joban-  Heinrich  Diez,  von  Klein-Aspach,
  undb).
  Gottfried  Tränkle,  von  Groß-Bottwar,
  wegen  in  Gemeinschaft  mit  Andern
veruͤbter.  Faͤlschung  bffentlicher  Urkun-
        <pb n="607" />
        den  und  der  damlt  versuchten  betrüge-590



rischen  Zueignung  einer  Erbschaft  von.

2900  fl.,  Jeder  mit  achtzebenmonatlicher
  Fesiungestrafe;  sodann

wonnsächtiger  Absichk,  und  wegen  Theilnahme
  an  dem  obenerwähnten  Versichh
  der  betrügerischen  Zueignung  elner
Erbschaft  von  ½2005  fl.  mit  einjäh-Conrad

  Weltprecht,  von  Borfeld,,
Oberamis  Hellbronn,  wetgen  in  Gemeinschaft
  mit  Andern  verübter  Fälschung
  bffenmlicher  Urkunden  aus  geriger

  Festungs-Arbeir  belegt,  auch
jedem  der  drei  Inquisiten  1  der  Untersuchungs-Kesten
  zugeschleden.

aS.)  Cloil=  Senat.  ’v

1.  In  der-  Appellatlonssäche  zwischen  den
Casimir  Seeger'schen  Eheleuten  zu  Murrbhar't,
  Oberamts  Baknang,  Jaten,
Anten,  und  Gottlieb  Ontenbacher  daselbst.
Inten,  Aten,  Besitz-Entsetzung  betrefsend,
  wurde  gegen  den  unter  dem  26.
Jul.  v.  J.  von  dem  Richter  erster  Instanz
  ansgesprochenen  Bescheid  durch
Uribeil  vom  #4  August  und  ins.  den
33  Sept.  d.  J.  unter  Compensation
der  durch  dlesen  Inrideht-Strele  in  belden
  Instanzen  zufsgegangenen  Prozeß-Kosten
  reformatorisch  erkamtt.

.  In  der  Appellarionssache  von  dem
vermaligen  Stadt  =  Gerschte  Sturtgart
zwischen  dem  Haondelsmann  Uhl  daselbst
und  Consorten,  blquidamen,  Anten,  um
dem  Banquler  Süskind  zu  Augsburg
Mitliquldanten,  Aten,  kocation  einer
Bürgschafts-Forderung  in  dem  Gante
der  Carl  Theodor  Enslin'  ichen  Wittwe

betreffend,  wurde  das  unterm  #  5.  No,
1817  erbffnete  unterrlchterliche  Urtheil
unter  dem  k#xr  und  ins.  14  Sept.  d.  J.
mie  Beweis-Vorbehalt  umer  Compenstrung
  der  Kosten  ktwelter  Instanz  refermirt.


5.  In  der  Appellatlonssache  von  Waiblingen
  zwischen  Helurich  Rosch,  oon
Neckarrems,  Inten,  Anten,  und  Jakob
  Maler  daselbst,  IJien,  Aten,  eine
Garten=  und  Weg-Streliigkeit,  dermalen
  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen-Stand
  gegen  ein  Urtheil  betreffend,
wurde  vermige  Beschlusses  vom  24.
August  und  ins.  den  6.  September  d.  J.
die  von  dem  Inten  gegen  das  Urtheil
des  Unterrichters  vom  27.  Nov.  1319
elngewandre  Berufung  wegen  Mangels
an  einer  gegründeten  Beschwerde  von
Amis  wegen  verworsen,  und  Ant  in  dle
Kosten  dieser  Instanz.  und  überdies  ws-2
        <pb n="608" />
        gen  muthollligen  Prozessirens  in  eine
Serafe  von  zehen  Relchsthalern  verurtheilt.


t.  In  der  Appellastonssache  von  dem  vor-Wallgen
  Oberamtsgerichte  Eßlingen  zwischen
  dem  gewesenen  Lammwlrth  Fried:=rich
  Wirz  zu  Ober-Eßllugen,  der  Zeist
lu  Berg  anfäßig,  Kl.,  Anten,  und
dem  Schulthelßen  Gotktlieb  Reinbard
in  Ober-Eßlingen,  Bekl.,  Aten,  Ersatz
  angeblich  zu  vlel  angewlesener  Schulden
  betreffend,  wurde  vermöge  Beschlufses
  vom  2.  und  Ins.  d.  14.  Sept.  d.  J.
die  gegen  das  unterrichterliche  Erkenntniß
  vom  38.  Sept.  1818  eingewandte
Berufung  wegen  Mangels  der  zur  Zel#
der  Ergreifung  dieses  Rechtsmittels  vorgeschriebenen
  Appellationssumme  unter
Verurtbellung  de  Anten  in  die  Kosten
zwelter  Instanz  von  Amts  wegen  als  hieber
  nicht  erwachsen  erkannt.

b.  In  Sachen  erster  Instanz  zolschen  dem
Schutjuden  Isaak  keol  zu  Stuttgart,
Kl.,  und  dem  Hof-Theater-Intendanten,
Freiherrn  von  Wäöchter  daselbst,  Bekl.,

Bärgschaft  betreffend  wurde  vermige
Beschlusses  vom  18.  und  ins.  den  28.
Sept.  d.  J.  erkannt:  daß  Bekl.  die
mit  335  fl.  eingeklagte  Schuld  fams
Verzugs,  Zinsen  vom  31.  März  13:9
an  binnen  0  Tagen  zu  bezahlen  verbunden,
  auch  die  Kosten  dleses  Hrozeses
  dem  Kl.  zu  erstatten  schuldig  sev.

6.  In  der  Apellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Stadtgerichte  zu  Sturtgart  zwischen
  Jung  Chrlstian  Lecher,  Weinkärtner
  zu  Heslach,  Bekl.,  Anten,  und
Georg  Gottlieb  Rähle,  Welngärtne
daselbst,  Kl.,  Aten,  des  Eigenthum
einer  Hofraithe  betreffend,  wurde  vermöge
  Beschlusses  vom  7.  Aug.  und  insf.
den  7.  Sept.  d.  J.  unter  Verurtbellung
de  Anten  zu  Erstattung  der  selt  dem
2.  Juli.  v.  J.  in  dieser  Instanz  dem
A##n  verursachten,  so  wie  der  früheren
Contumacial  Kosten,  und  unter  Verglelchung
  der  übrigen  Prezeß-Kosten  das
von  dem  Richter  nächstooriger  Instanz
em  27.  März  161)  ausgespreochene  Urtheil
  lediglich  bestätige.

71.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Criminea!  =  Senat.

Am  5.  Oktober  wurde:
1.  a)  der  gewesene  Bürgermelster  Johann
Caspar  Koch,  ven  Ostdorf,  Oberamts

Balisgen,  wegen  geheimer  Rebenrechnung
  und  Verwendung  des  lhm  auvertrauten
  Commun=  Vermdgens  zu  unpas-
        <pb n="609" />
        sirlichen  Ausgaben,  welche  durch  den  Gebrauch
  einer  falschen  Rechnungs-Urkunde
und  durch  concurrirende  Bestechung  mchrerer

  Forstbedlenten  erschwert  ##nd,  nehem

Erstattung  elnes  angemessenen  Theils  an
den  Untersuchungs-Kesten,  selner  zuvorkommenden
  Resignatlon  ungehindert,  zur
Entsetzung  von  seinem  Amte,  zu
(jepentägigem  Gefängusß  und  zum
Ersatz  der  auf  obige  Weise  unterschlagenen
  g9i  fl.  20  kr.  samt  Zinsen,  unter
Vorbehalt  des  Regresses  gegen  dlejenihen,
  welche  an  den  von  ihm  bestritrenen
unerlaubten  Zehrungen  Thbell  oder  von
ihm  Geschenke  angenommen,  verurtheiltz

6)  der  gewesene  Vogt  Martin  Schuler,
von  Ostdorf  „wegen  Mitwissenschaft,
Zulassung  und  naher  Theilnahme  an
ebigen  Vergehen  des  Buͤrgermeisters
Koch,  deren  er  Läugnens  unerachtet
rechtllch  als  überführt  angenommen
worden,  gleichfalls  unter  Verwerfung
seiner  frelwllligen  Abdankung,  neben
Erstattung  elnes  angemessenen  Thells  an
den  Untersuchungs-Kosten,  und  solldarischer
  Verbindlichkelt  zum  Ersatze  der
verhelmlichten  und  unpasstrlich  verwendeten
  Communal-Einnahmen,  von  seinem
  Amte  entsetzt,  und  mit  sechstägigem
  Gefängniß  belegt;

c)  der  gewesene  Revlerforster  Vollmer,

von  keldringen,  Oberamts  Sulz,  wegen
der  gegen  ihn  erhobenen  ungebührlichen
Geschenk-Annahme  von  dem  Cemmun-=Vorstande
  zu  Oftdorf,  deren  sich  derselbe
  nach  bereits  über  ihn  verhängt
gewesener  Suspension  unter  erschwerenden
  Umstäoden  schuldig  gemacht  hat,
und  deren  er  als  überwlesen  angenommen
  worden  ist,  neben  der  bereits  unterm
  30.  Sept.  1818  gegen  ihn  ausgesprochenen
  Enlassung  zu  einer  Wlederanstellung
  für  unfähig  erklärt,

Amg.  Okeeber  ist:

2.  auf  die  zu  Rettweil  stattgehabte  Unterfuchung

  verurthellt  worden:

a)  der  Schmidiknecht  Martin  Baisch,
von  Oberriglsbeim,  Oberamts  Ballggen,
  wegen  entfernten  Versuchs  des
Verbrechens  der  Münzfälschung,  dessen
er  für  äberwiesen  angenommen  worden,
mit  Räcksicht  auf  mehrere  mlldernde
Umstände  und  unter  Einrechnung  elnes
Tbells  selnes  Arrests  zu  siebenmenatlicher
  Zuchthausstrofe,  so  wie  zu
Erstattung  seiner  Hast=  und  1  der  Untersuchungs-Kosten;


b)  der  Schmidtknecht  Johann  Georg
Kopf,  von  Dunningen,  OÖberamte-Roetweil,
  wegen  Mlkurheberschaft  bel
Verfertigung  eines  Münzgerätbs  zu
dem  von  einem  andern  vorgenomme-
        <pb n="610" />
        en,  jedech  sehr  entsernten  Versuch  des
Werbrechens  der  Münz'sélschung  mit
„Räcksicht  auf  mehrere  mildermde  Umstände
  und  ###terw  Einrechnung  elnes
heils  des  erstandenen  Arrests  zu  sechs-(monatlicher
  Zuchthausstrafe,  auch
zZum  Ersatz  seiner  Haft=  umd  eines
Drinheils  der  Untersuchungs-Kosten.
Am  g9.  Oktober  wurde  ferner:
53.  auf  die  zu  Rottweil  stattgehabte  Untersuchung:

2)  der  sfuspendirte  Jell-Wisitator  Rihm,
von  Rottenmünster,  wegen  Erpresfung,
deren  er,  Laͤugnens  ungeachtet,  in  Rechten
  fuͤr  uͤberfuͤhrt  angenommen  worden,
neben  Perfällung  in  die  Hälfte  der
Unezersuchungs-Kosten  und  Entsetzung
von  der  Sitelle  eines  Zoll-Vistcaters
mit  drelbchiger  Incarceration,  und
1b.))  der  gleichfalls  suspendirte  Unter-Aceiser
  und  Zoller  Herbst  in  Deislingen,
wegen  naher  Hülfleistung  bei  Verübung
jenes  Verbrechens,  sodann  auch  wegen
anderwärtiger  Dienst=  Vergehen  und
Unordnung  in  Fübrung  seiner  Amts-Journale,
  neben  Werurtheilung  in  dle
endere  Hälfte  der  Untersuchungs-Koüten
  und  Entfernung  von  selnen
Sitellen,  mit  vierzehentägiger  Inæarcetation
  belegt-An

  demselben  Tag  ist:

4.  der  suspendirte  herrschaftliche  Kastenknecht

  Johanges  Wösner,  von  Deinban,

  Oberamts  Sulz,  wegen  des  durch
Verwebdung  der  seiner  Aufsicht  ano#r#

traut  gewesenen  Früchte,  in  eigenen  Nus
#en  gesetzten,  übrigens  bereits  restituir##n
Frucht.  Rests,  neben  Entsetzung  ron
selner  Stelle,  Unfaͤhigkeits-Erklaͤ
rung  zu  Versehung  irgend  elnes  bffentlichen
  Amtes  und  Verfällung  in  sämn

cliche  Untersuchungs-Kesten  zu  sechs,

abchiger  Zuchthausstrafe  verurthell,
worden.

Am  rs.  Ortober  wurde:

5.  Clemens  Sauer,  von  Honau,  Oberamts

  Reuttlingen,  wegen  mehrerer  jw#t

kleiner  und  größtenthells  ersetzter,  jedoch
wiederholter  und  gewerbsmöägig  fortgesertzter
  Diebstähle,  in  Betracht,  daß  der-Helbe

  nach  bfteren  polizeilichen  Correcti
nen  wegen  gleichen  Vergehens  bereits
die  dritte  pelnliche  Strafe  erstanden  hat,
neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erstattung
sämtlicher  Haft-,  Azungs=  und  Unter
suchungs-Kosten,  so  wie  zum  Schadens-Ersatz,
  so  weit  solcher  nach  nicht  gelelste
ist,  zu  zwel=  und  elnhalbjähriges
Zuchthausstrase  und  zu  nachheriger  wenigstens

  ein=  und  einhalbährleer
        <pb n="611" />
        Einschlleßung  in  ein  Zwangs-  Arbeltsbaus
  verurthellt.
Am  20.  Oktober  ist:

60

6.  die  zu  Sulz  in  Untersuchung  gekommene

  ledige  Therese  Burkbarde,  von
Hermatingen  im  Fuͤrstenthum  Sigmas
ringen,  wegen  wiederholten  Vagirens,
Concubinats  und  Umgangs  mit  Gaunern,
zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe,
so  wle  zum  Ersatz  ihrer  Arrest-Kosten,
unter  Vorbehale  der  Zuscheidung  eines
angemessenen  Theils  an  den  Unrterfuchungs
  -Kosten  veruxtheilt  und  zugleich
verfügt  worden.,  daß  sie  nach  Erstehung
lhrer  Strafe  aus  den  Kbnigl.  Seaaten
ausgewlesen  und  ihr  deren  Wiederbetreten
  bei  Strafe  untersagt  werden  selle.
Amz.  HOktober  ist.
1.  Martin  Reinhardt,  von  Reusten,
Oberamts  Tüblugen,  wegen  zahlrelcher
zwar  kleiner,  jedoch  gewerbsmäßig  verübter,
  dabei  ausgezeichneter  und  nur  jum
Thbeil  ersetzter  Diebstähle,  zu  einer  fünflebnmonatlich
  en  Festungsstrafe,  s0
wie  zum  Ersatze  des  Schadens,  seiner
Haft=  und  eines  angemessenen  Thbeils  an
den  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt
worden.
Am  316.  Okteber  wurde:

6.  der  ledige  Schullehrer  Isak  Simon,
von  Wankheim,  Oberamts  Tübingen,

wegen  Ehebruchs,  neben  Cntlassung
von  der  Stelle  eines  dffentlichen  Schullehrers
  und  Verfällung  in  ein  Drittel
der  Untersuchungs=  Kosten  mit  zehnwböchiger
  Zuchthausstrafe  belegt.

Am  2y7.  Oktober  wurde:

/5  der  Gerichtsschrelber  Johann  Georg

Zinser,  von  Gärtringen.,  Oberamts
Herrenberg,  wegen  Fälschung  des  Kaufbuchs
  durch  einen  unwahren  Eintrag
und  hlernach  in  betrügerischer  Absicht
gefertigten  gefälschten  Ertrakts,  neben
Entsetzung  ven  seiner  Stelle  als  Geerichtsschreiber
  und  Gemeinderaih,  Unfäbiekeits-Erklérung
  zu  jedem  dffentlichen
  Amte  und  Verfsllung  in  sämtliche
  Untersuchungs-Kosten  mit  dreimonarlicher
  Zuchthausstrafe  belegt.
Am  30.  Oktober  ist:

no.  der  Mezgermelster  Jokob  Schuh,  von

Tübingen,  wegen  entsernten  Versuchs
einer  ehebrecherischen  Rothzucht,  gefährlicher
  Drohung  gegen  seine  Ehefrau  und
wegen  frechen  bügens  und  Läugnens  vor
der  Obrigkeir,  neben  der  Verblndlichkeit
zum  Ersatze  seiner  Arrest-,  so  wie  sämtlicher
  Untersuchungs  "*  Kosten  und  unter
Vorbehalt  der  eiollrechtlichen  Genugthuung
  für  die  von  ihm  mißhandelte
Person  zu  fünfzehunmonatllcher
Juchthausstrafe  verurthellt  worden.
        <pb n="612" />
        604

Erkenntnisse  in  Reoisions-Fällen.

Am  29.  Oktober  wurde:

der  suspendirte  Celminal-Nath  Geßner,
don  Urach,  wegen  grober  Verletzung
selner  Amtspficht  nicht  nur  durch  auffallende
  Verz#gerung,  sendern  auch  durch
unförmliche  und  ganz  illegale  Behandlung
  mehrerer  zum  Thell  wichtiger  Untersuchungen,
  hiernächst  wegen  verübter,
tbeils  eigenmschtiger,  theils  betrügerischer
  Handlungen  zu  Bedeckung  seiner
Dlenstnachläßigkeit,  sodann  wegen  Miüßbrauchs
  seines  Amtes  zu  Bedrückung
von  Gefangenen  und  zu  Gelderpressung
von  Parthieen,  nicht  weniger  wegen
GeschenkAnnahme,  ferner  wegen  unerlaubten
  Einzugs  herrschaftlicher  Straf,
gelder  und  deren  Verweadung  in  elgenen
Nutzen,  so  wie  endlich  wegen  fertgesetzter
Unterschlagung  elner  bedeutenden  Summe
bffentlicher  oder  seiner  besondern  amillchen
  Sorgfalt  anvertrauter  Gelder  und
bezlehungswelse  Effekten,  und  verübter
mehrfältlger  Betrügerelen  zu  Bedeckung

dleser  Verbrechen,  neben  Cassatles
von  der  Sielle  eines  Criminal-Ra#bs
und  Unféhigkeits-Erklärung  za#
Bekleldung  elnes  bffentlichen  Amtes,  zu
elner  von  der  Zelt  seiner  Elnlleferung
an  den  Strafort  im  December  v.  J.  an
laufenden  achtjährigen  Zuchthausstrafe
  verurtheilt,  auch  zu  Erstatung
seiner  Haft=  und  fämtlicher  Unterfuchungs
  =  Kosten,  so  wie  zum  Ersatze  des
verursachten  vollen  Schadens  samt  Zlnsen
  für  verbunden  erkannt.

Auf  den  Seiner  Königlschen
Majestät  von  dem  Kbnigl.  Justiz=Ministerlum
  zum  Bebuf  etwalger  Begnadsgung
  erstatteten  Vortrag  haben
Höchstdieselben,  vermöge  Dekrets
vom  a2.  v.  M.,  zu  einer  Begnadigung
Sich  nicht  bewogen  gefunden,  sondern
verordnet,  daß  das  Straf-  Ercenntniß
seinem  ganzen  Inhalte  nach  an  dem
Werurtheilten  vollzogen  werden  soll.

ug.)  Cioltk-  Senet.

Am  4.  Oktober  wurde:

1.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Spaichingen
zwlschen  dem  fürstlich  Zellschen  Kaplan
Hertmann  zu  Pollmaringen,  Kl.,  Anten,

  und  den  Vorstehern  der  Gemeinde
zu  Dautmergen,  Bekl.,  Aten,  Zuräckgabe
  sequestrirter  Vermkgensstücke  oder
deren  Werth-Erstattung  betreffend,  das
astrichterliche  Urthell  bestätigt,  und  Am
        <pb n="613" />
        in  die  Kosten  zweiter  Instanz  verust
tbeilt.
Am6.  O  ktober  ist:

2.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberemtsgerichte
  Spaichingen  zolschen  dem
Waldhornwlr#h  Hilzinger,  von  Tuttlingen,
Kl.,  Anten,  und  Ignaz  Merk,  von
Spaichingen,  Bekl.,  Aten,  Kauf-Contrakt
  betreffend,  die  von  dem  Kl.,  Anten,
  ergriffene  Berufung  wegen  unterlassener
  Einreichung  der  Beschwerdeschrife
  innerhalb  der  gesetzlichen  Notbfrist
  für  verlassen  erkannt,  und  Ant  in
die  dadurch  verurfachten  Kosten  verfällt
worden.

Am  1r.  ÖOktober  wurbe:

K.  in  der  Nicheigkeits-Kloagsache  des  Andreas
  Kaz,  von  Nemmingsheim,  Kl.,
Qmen,  gegen  die  Wittwe  Barbara
Lumpp  daselbst,  rum  curatore,  Bekl.,
Qatis,  ein  Compensatlonsrecht  betreffend,
dos  von  dem  vormaligen  Oberamtsgerichte
in  Rottenburg  am  27.  Juli  1618  gefällte
  Erkenntnif  wegen  Incompetenz
des  gedachten  Oberamtsgerichts  unker
  Verfällung  der  Mitglleder  desselben
  in  die  Kosten  des  Nlchelgkeitsstreits
cassiet,  und  die  Einholung  eines  Erkenntmnlsses
  bei  der  Kbdnigl.  Justiz-Retardaten-Commission
  angeordnet;

4.  uu  ber  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Tübingen  zolschen
  Jung  Caspar  Bauer,  von  Dettenbausen,
  Bekl.,  Anten,  und  Anna  Mari,
  Christlan  Oßwalds  Wi#twe,  cum
curatore  von  da,  und  Consorten,  Kl.,
Aren,  Thellnahme  am  Ertrag  von  Obstbäumen
  betreffend,  das  erstrichterliche
ErkenutmHß#  unter  Vergleichung  der  Kesten
  erster  und  zweiter  Insianz  abgeändert,
  und  auf  Entbindung  des  Bekl.  von
der  gegen  ihn  erhobenen  Klage  erkannt.

Am  13.  Oktober  ift:

5.  die  Appellationssache  von  dem  Oberamtsberichte

  Rottenburg  zwischen  Johannes
Adls,  Schmidt  daselbst,  Bekl.,  Anten,
und  dem  Nagelschmidt-Obermelster  Blhbrer,
  von  Ludwigsburg,  Kl.,  Aten,  elne
Schuldforderung  betreffend,  sowohl  weden
  versäumter  Appellatlons-Fatallen,
ols  auch  wegen  mangelnder  Appellatlonssumme
  für  ulcht  hleper  erwachsen  erkannt,
und  Amt  in  dle  hlerdurch  verursachten
Kosten  verurthellt  worden.
Am  1b.  Oktober  wurde:

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormalizen

  Oberamtsgerichte  Nagold  zwlschen
  Michael  Klirn,  Rotbgerber  vo#n
Alienstaig,  Kl.,  Anten,  und  den  in
den  Akten  benannten  vormaligen  Magistratsgliedern
  von  da,  Bekl.,  Aten,
elne  subsldlarische  Klage  betresfend,  dos
        <pb n="614" />
        erstrich:  erliche  Erkenntniß,  jedoch  unter
Aufbebung  eines  durch  solches  den  Bekl.,
Aten,  gemachten,  nun  als  überflüssig  erkannten
  Beweisvorbehalts  bestärkgt#undauf
  Ausglelchung  der  Kosten  zweiter
Jastanz  erkanne;
7.  in  der  Apellationssache  von  dem  Oberanmtszerichte
  Herrenberg  zwischen  dem
Tuchscheerer-Obermeister  Lipp  zu  Stuttgart,
  Liquldanten,  Anten,  und  der-Gantmasse
  des  Keßlers  Johenn  Adam
Probst,  von  Gärtringen,  Liquidatin,
Atrin,  Ausschluß  der  Forderung  des  Liquidanten
  betreffend,  die  er  griffene  Berufung
  wegen  Mangels  an  einer  Beschwerde
  verworfen,  und  Aut  in  die  bierdurch
  verursachten  Kosten  verurtheilt.
Am  24.  Okltober  ist:.
8.  in  der  Appellations  sache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Balingen  zwischen  Jakob#
Gonser,  von  Theilsingen,  Bekl.,  Anten,
und  Dorothee  Schiller,  nun  verehlichter-Bizer
  daselbst,  Kl.,  Atln,  Kindes-Ernährung
  betreffend,  dle  ergriffene  Berufung
  wegen  versäumter  Eimreichung
der  Beschwerdeschrift  für  verlassen  erkannt,
  und  Ant  in  die  dadarch  veranlaßten
  Kosten  verurtheilt;
4.  in  der  Aoppellarionssache  von  dem  Ober:
amtsgerlchte  Balingen  zwischen  Christian
Letsch,  von  Ostdorf,  Bekl.,  Amen,  und-Barbera

  Vegt,  von  Zillb#ausen,  Kl.,
Atin,  Peivatgenugthuung  wegen  unebelicher
  Schwängerung  tr.  betreffend,  auf
gleiche  Weise  erkannt  worden.

An  bemselben  Tage  wurde:

10.  der  Ober-Justiz-Procurator  Knapp  zu

Tübingen  als  Anwalt  des  Friedrich
Smith  aus  Pbiladelphia  mit  seinem
Gesuch  um  Erkennung  der  Wechsel.  Prezeß
  =  Erccution  gegen  den  Grafen  von
Arnsberg  in  kiebenzell,  Oberamts  Neuenbürg,
  wegen  einer  Forderung  von  2219  fl.
samt  Zinsen  und  Kesten  ab=  und  mit
dleser  Forderung  an  das  Kbnigl.  Bale-Grische
  Landgericht  zu  München  als  Unlversal-Concursgericht
  für  das  Graf  von
Arusbergische  Schuldenwesen  verwlesen.
Am  2:5.  Oktober.  wurde:.

14.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Freudenstadt  zwischen  Jak.
Frled.  Schrägle,  Müller  zu  Nemnnek,
Bekl.,  Anten,  und  Andreas  Träk,  Mül.
ler  daselbst,  Kl.,  Aten,  eine  Brenne
und  Bauholz-Gerechtigkeit  betreffend,

der  erstrichterliche  Bescheild  bestärige,  und

Aat  in  die  Prezeß=  Kosten  zweiter  Instanz
  verurtheilr;

13.  in  der  Apellatlonssache  von  dem

vormaligen  Oberamtsgerichte  Sulz  zwischen
  Conrad  Schirle,  von  keinstetten,
Kl.,  Anten,,  und  Johannes  Schwarz  von-
        <pb n="615" />
        da,  Bekl.,  Aten,  eln  belbgeding  betrefsfend,
  das  erstrichterliche  Urthell  reformirt,
  und  Bekl.,  At,  in  der  Hauptsache
bedingt  condemnirt  unter  Ausgleichung
der  Proz:  ß-Kesten.
Am  31.  Oktober  wurde:

13.  in  der  Rechtssache  erster  Instonz
zwischen  den  Erben  des  verstorbenen
Kaufmanns  Christoph  Friedrich  Jenlcch,
von  Stuttgart,  Kläger,  und  der  Grifin
  Amalle  Uerkäll-Gyllenband,  geb.

6095

von  Gbllnizy  zu  Rottenburg,  Bekl.,
elne  Waaren-Forderung  betreffend,  der
Beklagtin  die  felerliche  Abschwbrungeines
  Houpt-Eides  auserlegt,  und  dieselbe.
  im  Fall  der  Ablegung  desselben
von  der  Klage  enkbunden  unter  Compensation
  der  Kosten,  im  Fall  der  Eldes.Verweigerung
  aber  die  Beklagte  sowohl
  in  der  Hauptsache  als  in  die  Kesten

  verurtpeilt.

III.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis.
1.)  Criminel  =  Senat.

Am  3.  Oktober  ist:

1.  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Aalen  in
Umersuchung  gestandene  Melchlor  Vellnagel,
  von  Oberkochen,  wegen  abslchtlicher
  Kbrper-Verletzung  zu  drel=  und
einhalbmonatlicher  Festungs-Arbelt
verurtheilt,  wegen  des  Kostens=  und
Entschédigungs-Punkts  aber  die  Entscheldurg
  ausgesetzt  worden.

Am  r0.  Oktober  wurde:

#a.  Gottlieb  Karr,  von  Ebingen,  Oberamts

  Ballugen,  welcher  bei  dem  Ober--amtsgerichte
  Aalen  zur  Untersuchung  kam,
wegen  wlederholt  veruͤbter  Faͤlschung  elner
uffentlichen  Urkunde,  und  wegen  wledersolt
  zu  Schuld  gebrachter  Widerseglichkelt

  gegen  die  Pollzel,  neben  Bezohlung

aller  Kosten  zu  einer  zwelmonatlichen
Festungs,  Arbeitsstrafe  und  nachheriger
zweimonatlicher  Reclusion  in  einem

Zwangs-Arbeltshause  pverurbellk

Am  2).  Oktober  wüurdc:

5,  der-  Steuer-Elnbringer  Johann  Chrlstian

  Drießleln,#  von  Waldenburg,
welcher  bei  dem  Oberamtsgerichte  Oehringen
  in  Untersuchung  stand,  wegen  elgenmächtiger
  Erhebung  des  sich  selbst
eufgesetzten,  von  der  Behbrde  jedoch
nicht  genehmigten  Gehalts  aus  selner
Amtskasse,  neben  dem  Ersatze  der  unbe,
fugt  erhobenen  Gelder,  so  weit  kleser.

nicht  bereles  geleistet  ist,  samt  Werzugs=5
        <pb n="616" />
        linsen  von  der  Zeit  der  unbefugten  Erbebung
  der  Gelder  an,  sodann  neben
Bezahlung  der  Untersuchungs-  Kosten,
von  seiner  Stelle  als  Steuer-Einbringer
entfernt,  und  mirt  elner  Geldstrafe
von  zehn  Reichsthalern  belegt.
Am  19.  Oktober  ist:
4,  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Heldenbeim
  in  Untersuchung  gekommene  Siegmund
  Keügel,  von  Augsburg,  wegen
großen  einfachen  und  ersetzten,  aber  wlederholten
  Diebstahls,  neben  Zahlung  sämtlicher
  Kosten  zu  achtzehnmenatlichen
Festungsstrafe  nebst  einem  Willkomm
von  35  Suockstkelchen  verurtheilt,  und
vekfügt  worden,  daß  derselbe  nach  Ablauf
  seiner  Strafzelt  an  seine  Obrigkelt
in  Augsburg  unter  der  Verwarnung,
dle  Kdniglich  Waͤrttembergische  Staaten
nicht  mehr  zu  betreten,  abzullefern  sey.
An  demselben  Tage  wurde:
5.  gegen  Burkhard  Hofmann,  von  Nenstädtlein,

  Oberamts  Crallshelm,  der  von

dem  Oberamtsgeeichte  Oehrsagen  untersucht
  worden  ist,  wegen  kleinen  und
restltulrten,  aber  dritten  Diebstahlo,  neben
Bezahlung  aller  Kosten  eine  einjährige
Festungsstrafe  und  nachherige  dreimonatliche
  Rerlullon  in  einem  Zwongs-„Arbeltehause
  erkannt,  die  welterem  gegen

denselben  vorgekommenen  Bezüchte  eber
wurden  als  unerwiesen  auf  sich  beruhen
gel  assen.

Am  21.  Oktober  wurden:

6.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Welzbeim

in  Untersuchung  gestandenen

a)  Gotifried  Oertle,  von  Oberurbach,
wegen  des  mit  Christine  Worner,  ven
Walkersbach,  veruͤbten  Ehebruchs  und
nachher  im  Wittw  nstande  gefuͤbrten
Concublnats,  neben  Bezahlung  seiner
Arrest--Azungs-  und  der  Haͤlfte  det
Untersuchungs-Kosten  zu  viermonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Gottetzell,  und

b)  gedochte  Christine  Wiener,  v#s
Walkersbach,  wegen  gleicher  Vergeben,
neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungsund
  der  Hälfte  der  Umersuchungs-Kesten,
  ebenfalls  zu  vlermonatlicher
Zuchkhausstrafe  in  kudwigsburg,  unter
Vorbehalt  einer  weitern  Sirafe  wegen
ihrer  vlerten  Scortatlon,  verurtheilt.

An  demselben  Tatge  wurde  ferner:


7.  der  Flurschüe  Cespar  Klee,  von  Merkolsbeim,

  Oberamis  Mergentheim,  wegen
unbefugter  Veräußferung  von  Holz  aus
dem  Gemeindewald  cassirt,  und  neben
dem  Ersatze  des.  Schadens  und  Bezahlung
  von  3  Ker.  Untersuchungs-Keften,
        <pb n="617" />
        zu  vierzebentaͤtiger  Gefängnißstrafe,
  auch
8.  die  bel  dem  Ob  tsgerichte  Heldenhel  ·

in  Untersuchung  gekommenen
a)  Xaver  Kopp,  ledlg,  Musskant  ven

licher  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
verurthellt.
Am  24.  Oktober  ist:
9.  gegen  Era  Regina  Gaufer,  von  Rledernhall,
  Oberamts  Künzelsau,  welche

bautern,  wegen  großen  durch  Einstelgen
qualisizirten,  und  durch  Fährung  von
Waffen  gefährlichen,  in  Gesellschafe  verübten
  Dlebstahls,  sedann  wegen  Scortation,
  Mißhandlung  einer  Weidsperson
und  gerichtlich  vorgebrachter  Lügen,  neben
  dem  Ersotz  des  Entwendeten  und
Bezablung  sämtllcher  Kosten,  zu  drelund
  einhalbjähriger  Festungs-Arbeltsstrafe
  verurtheilt;
b.)  Fidel  Kopp,  von  Lautern,  wegen
Tbeilnhme  an  dem  Diebstahl  seiner
Sbbne  Georg  und  XKaver  Kepp  und
wegen  hartnäckigen  Läugnens  vor  Gericht,
neben  Bezahlung  seiner  Arrest=  und
Azungs-Kesten,  zu  viermonatlicher
Zuchtibausstrafe  in  Getteszell,  und
c)  Ursula  Kopp,  von  Lautern,  Ebefrau
des  Fldel  Kopp,  wegen  gleichen  Vergehens,
  in  Erwägung,  daß  sie  schon
einmal  wegen  nachgefolgter  Begünstitung
  eines  von  ihrem  Sohne  Georg
verübten  Diebstahls  bestraft  worden,
neben  Bezohlung  ihrer  eigenen  Arrestund
  Azungs-Kosten  zu  viermonatbel

  dem  Oberamtsgerichte  daselbst  in  Untersychung
  stand,  wegen  wlederholten  in
Genossenschaft  verübten  kleinen  Diebstahle,
  neben  Ersatz  des  Schadens,  Bezahlung

  ihrer  Arrest-Azungs--,  und

der  Untersuchungs-Kosten,  unter  solldarischer
  Verbindlichkeit  mit  ihrer  Coinculpatin,
  eine  viermonatliche  Zuchtbausstrafe
  in  Ludwigsburg  mit,  ihrer
kraͤnklichen  Leibesbeschaffenheit  angemessener
  Arbeit;  sodann

10.  gegen  Jakob  Benz,  von.  Apfelbach,

Oberamts  Mergentheim,  wegen  attentirter
  Sodomie,  neben  dem  Ersatz  der
Aneest=  und  Azungs=  und  Bezahlung
der  Untersuchungs-Kosten  eine  ein  jäbrige
  Zuchthausstrafe  in  Markgröningen
erkannt;  auch

an  demselben  Tage:

11.  Johann  Georg  Wießner  zu  Mergentheim,

  welcher  bei  dem  dortigen
Oberamtsgerichte  in  Untersuchung  gekommen
  ist,  wegen  begongener  Fälschung
elner  bffentlichen  Urkunde,  von  selner
Seelle  als  Toorwart  entfernt,  und  neben
        <pb n="618" />
        610
*  Bezahlung  sämtlicher  Kosten  zu  oler-  natlicher  Neklusten  in  elnem  Zwangs-=wöchlger'
  Festungsstrafe  verurthellt  Arbeitshause  verurthellt.

worden.  .  *  An  demselben  Tage  find:
Am  31.  Oktober  wurde:  15.  Adam  Stüzlein,  Adam  Rößlein
12,  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gmünd  und  Martin  Dehner,  von  Archshofen,
zur  Untersuchung  gezogene  Anten  Kk-  Oberamts  Mergenthem,  welche  bel  dem
nig,  von  Schlechtbach,  Oberamts  Gall-  Oberamtsgerichte  daselbst  in  Unter  suchung
dorf,  wegen  mehrerer  kleiner  Diebstähle,  gestanden,  wegen  mit  Mißhandlung  verunter

  welchen  eln  quallfizirter  Diebstahl,  bundener  Widerfetzllchkelt  gegen  elnen
der  zuglelch  als  wlederholter  Dlebstahl  Gensd'armes,  deren  sie  für  überwiesen
im  rechtlichen  Sinne  sich  darstellt,  und  angenommen  wurden,  neben  dem  Ersatg
lwei  unter  erschwerenden  Umständen  des  verursachten  Schadens  und  Bezahverübt

  sich  bestuden,  desgleichen  we-  lung  von  3  der  Untersuchungs  Kosten,
gen  klelner  Unterschlagungen  und  we-  unter  solidarlscher  Verbindlichkeit,  und
gen  wlederholten  Vagirens,  neben  dem  zwar  Stüzleln  und  Dehner  jeder  mit
Ersatz  des  Schadens  und  Bezahlung  fünfmonssttlicher  Festungs=  und  Rößaller
  Kosten,  zu  sechsmonatlicher  .  Kn  mit  fünfmonatlicher  Zuchthaus=Festungstrafe
  und  nachheriger  dreime-  Strafe  in  Markarbningen  belegt  worden.

:.)  Cioil  =  Senat.

Am  2.  Oktober  wurde:  fär  verlassen  erklärt,  und  Arpellant  in
1.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober=  die  Kosten  der  zwelten  Instanz  veruramtsgerichte
  Gmünd  zwlschen  dem  ledl-  theilt.
gen  Cyriak  Oechsle,  von  Strasdorf,  Be-  An  demselben  Tage  ist  ferner:
klagten,  Appellanten,  und  der  ledigen  3.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Ober-Elisabethe
  Burger,  von  Steinbach,  Ober-  amtsgerichte  Kuͤnzelsau  zwischen  dem
amte  Eßlingen,  Klaͤgerin,  Appellatin,  vormaligen  Stedtschulthelßen  Fischer  zu
Vaterschoft,  Kindes-Ernäbrung  und  Pri-  Künzelsan,  Llaquldanten,  Appellanten,
vatgenugthuung  betreffend,  die  Berufung  und  dem  Amtsbürgermelster  Gleck  damegen
  versäumter  Nothfrist  der  go  Tage  selbst,  als  Curator  der  alt  Christeph
iu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift  Bähl'schen  Gantmasse,  iguldaten,  Ap-
        <pb n="619" />
        611

pellaten,  Vorzugsrecht  betreffend,  die
HBerufung  wegen  verslumter  peremtortscher
  Frist  zu  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlassen  erklärt,  und  Anpellant
  in  die  Kosten  zweiter  Instanz
verurtheilt  worden.
Am  g.  Oktober  wurde:
3.  das  Eckenntniß  des  Oberamtsgerschts
Ellwangen  in  der  Appellationssache  des
Jobann  Maurer,  von  Glengen,  Oberamtd
  Heidenbeim,  Beklagten,  Appellan-=hten,
  gegen  Franz  Haz  auf  der  Ludwigsmühle,
  Kläger,  Appellaten,  Schuldenlosung
  und  darause  hergeleltete  Entschädlgungs-Ansprüche
  betreffend,  mit  Beweis
  -Nachlaß  über  eln  neues  faktisches
Worbringen  in  der  Appellations-Instanz
bestätigt,  unter  Vergleichung  der  Kosten.
Am  11.  Okteber  wurde:

é.  die  Conkurssache  des  zu  Wilna  verstorbenen

  Hauptmanns  von  Glock,  von-Schwäblsch-Hall,

  durch  Verweisung  erledigt.

Am  18.  Oktober  ist:

5.  der  von  dem  Bauer  Michael  Feuchter
zu  Räkertsbronn,  Oberamts  Hall,  gegen
elne  Verfügung  des  Oberamtsgerichts
daselbst,  in  Betreff  der  Taxation  seines
Waldes,  ergriffene  Rekurs.,  verworfen
werden.

Am  2153.  Oktober  wurde:

6.  in  der  Appellationssache  von  dem  vermaligen

  Oberamtsgerschte  Oehringen  zwlschen
  dem  fürstl.  Hebenloheschen  Ober-Rentamt

  vaselbst,  Llauldanten,  Aoppellanten,

  und  mehreren  Conkursgläubigern

des  gewesenen  berrschaftlichen  Küfers

Johann  Friedrich  Wimpfheimer  zu  Langenbeutingen,

  Mit-#lquldanten,  Appellaten,

  und  Mit-Appellanten,  Lokation  im
Conkurs  des  gedachten  Küfers  Wimpfbelmer
  betreffend,  das  unterrlchterliche
Erkenntult  labgeändert,  unter  Berglelchung
  der  in  erster  und  zweiter  Instanz
von  belden  Theilen  aufgewandten  Prozeß=Kosten.

An  demselben  Tage  wurde:

7-  die  Rekurssache  des  Melchior  Ruk,  vont

Mulsingen,  Oberamts  Künzelsau,  wider
das  gegen  ihn  gefällte  Gant-Erkenntu#
des  Oberamtegerichts  Künzelsau  durch
Ordination  erledigt.

Am  Zo.  O  ktober  ist:

3.  In  der  Appellationssäche  von  dem  Oberamtsgerschte

  Trallsheim  zwischen  lazarutz

Salomon  daselbst,  Beklagten,  Producten,

Appellanten,  und  Michael  Mak,  vom
Schweizerhof,  Kläger,  Prohucenten,  Appellaten,
  eine  Beholzungs-Gerechtigkel#
betreffend,  die  Berufung  wegen  verstom-
        <pb n="620" />
        ter  peremtorischer  Frist  zu  Einreichung
der  Beschwerdeschrift  für  verlassen  erklärt,
  und  Appellant  in  die  Kosten  der
zwelten  Instanz  verurtheilt  worden;  auch
wurde

9.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Galldorf  zwischen  Regine
Neller,  von  Wolfenbrük,  Klägerin,  Appellantin,
  und  Barbara  Jung,  von  Münster,

  Beklagtin,  Appellatin,  elne  Fonderung
  von  Hoo  fl.  nebst  Zinsen  betreffend,
auf  Beweis  erkannt,  und  endlich

1%.  der  von  den  Caspar  Haag'schen  Eheleuten

  zu  Forchtenberg,  Oberamts  Hepringen,
  gegen  ein  von  dem  Oberamtsge--richte
  daselbst  wider  sie  ausgesprochenes
Gaut-Erkenntniß  ergriffene  Rekurs  verworfen.


7F.  GBerichtshof  für  den  Donau-Kreis.
1.)  Criminal  =  Senat.

Am  2.  Oktober  wurden:

1.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte  Münsingen
  geführte  Untersuchungen  verur:
tbeilt:  Seribent  Christlan  Frledrich

Weosser,  von  Stutkgart,  wegen  eines.

mittelst  Anmoßung  bffemlicher  Gewalt
verübten  großen  Betrugs,  so  wie  wegen
seines,  durch  Fälschung  und  Gewerbsmäßigkelt
  erschwerten,  unbefutgten  Memorialienschrelbens,
  neben  Verfällung

in  die  Kosten=  und  den  Schaden-Erfatz,

unter  Beräcksichtlgung  der  gegen  ihn
früher  schon  wegen  Fälschung  und  Betugs
  erkannten  mehrfachen  Strafen,
zu  einer  Festungsstrafe  von  einem
Jeahr  und  zeben  Mon#aten,  mit

elner  seiner  körperlichen  Beschaffenheit

angemessenen  Beschäftiguns;

2.  Johann  Lamparter,  von  Wittlingen,

wegen  vorsätzlicher  Mißhandlung  und
bedeutender  Verwundung  der  Katharina
Eberhard,  von  Gaisbeuren,  so  wle  wegen
  versuchren  Unzucht-Vergehens,  neben
der  Verbindlichkelt  zum  Ersotz  der  Hellungs=
  und  sämtllcher  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  sechsmonatllches
Festungs-  Arbeitsstrafe.
Am  z.  Oktrober  wurde:

5.  auf  dle  von  demselben  Oberamtsgerichte

geführte  Untersuchung!  gegen  Chrlstion
Grliesinger,  von  Gruorn,  wegen  sieben
erster  zum  Thell  großer  und  unter  erschwerenden
  Umständen  verübter  Diebstähle,
  so  wie  wegen  einer  an  seinem
Dienstherrn  begangenen  Unterschlagung,
ferner  wegen  Hazardspiels  und  Unzucht-
        <pb n="621" />
        613

Vergebens,  neben  der  Verbindlichkelt
zum  Ersaztz  des  gestifteten  Schadens,  so

weit  dies  nicht  berelts  gescheben  ist,  und

Verfaͤllung  in  saͤmtliche  Kosten,  eine

Festungs-  Arbeitsstrafe  von  einem

Jahre  und  acht  Monaten  erkannt;z
ferner  wurden:

4.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg
  in  Untersuchung  gekommenen  Inquisiton:


a)  Magdalena  Delgendesch,  von  Halbertshofen,
  im  Königreich  Balern,  wegen
vler  zwar  kleiner  und  ersetzter,  aber  in
Genossenschaft  verübter  Diebstähle,
welche  zugleich  deren  zweiten  Diebstahl  im
vechtlichen  Sinne  bilden,  so  wie  wegen
versuchter  Theflnahme  an  zwel  kleinen
Dlebstählen,  sodann  wegen  kandstrelcherel
  und  Bertelns,  endlich  wegen  frechen
und  beharrlichen  Lägens  und  bdugnens
vor  Gericht,  zu  achtmonatlicher
Juchtbausstrafe  zu  Ludwlgsburg;

b)  Otillla  Kohler,  von  Behllugen
im  Könlgreich  Baiern,  wegen  gleicher
Vergehen  zu  ftebenmenatlicher
Juchthausstrafe  zu  Markgröningen  verurtbellt,
  wobel  zugleich  bestimme  wurde,
daß  von  jedem  der  beiden  Inquissten
ein  angemessener  Theil  der  Kosten  äbernommen,
  auch  dieselbe  nach  erstandener

LHuchchausstrafe,  unter  Strafbedrohung

auf  den  Wiederbetretungsfall,  aus  den
Kdalgl.  Staaten  ausgewiesen  und  an
das  Kdnigl.  Balerische  Landgericht  Ursberg
  eingellesert  werden  sollen.

Am  g.  Oktober  ist:

5.  gaegen  die  ledige  Agnes  Eccard,  von

Erblereute,  welche  zu  Biberach  in  Verhaft
  und  Untersuchung  kam,  wegen  fortgesetzten
  llederkichen  Lebenswandels  und
mehrjähriger  Landstreicherei,  neben  Zuscheldung
  sämellcher  Kosten,  vier=  und
elnbalbmeonatliche  JZuchthausstrefe
zu  Markardigen,  und  nachherige  Ein-[perrung
  in  dem  Zwangs-Arbeltshause
zu  Ulm  ble  zu  erprobter  Besserung,  weugstens
  aber  auf  die  Dauer  ven  sechs
Meonaten,  erkannt,  und  dabel  verordnet
  worden,  die  Eccard  nach  ihrer  Entlassung
  aus  dem  Zwaengs-Arbeitshause
unter  strenge  ortspolljelliche  Aufsicht  zu
seten.

Am  12.  Oktober  wurden  verurthellt



6.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Gbppingen

  in  Untersuchung  gekommene  Johannes
  Hübsch,  Küser  zu  Ar  hausen,  wegen
  kleinen,  aber  wlederholten  Betrugs,
wegen  kleinen  und  einfachen  Diebstahls,
so  wie  wegen  wlederholten  Vagitens,
neben  Verfaͤllung  in  den  Kesten=  und
und  Schaden-Ersatz  zu  ein-  und  ein-
        <pb n="622" />
        balbmonatlicher  Festungs-Arbeltsstrafe
  und  nachheriger  Einsperrung  in
dem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter
  Besserung,  wenigstens  aber  auf
drel  Monate;

7.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Ulm
geführte  Untersuchung:

ay)  Konrad  Weil,  von  Weilheim,  wegen
mehrjährigen  Concubinats,  so  wie  wegen
vollzelwidrigen  Herumzlebens  und  wegen
bügen  vor  Gericht,  zu  fünfmonatlicher
  Festungs-Arbestsstrafe;

b)  Euphrosina  Merz,  von  Zang,  wegen
glelcher  Verzehen  zu  fünfmonatlicher
  Zuchthausstrafe  zu  Markgebangen;


zuglelch  wurde  jedem  dieser  beiden  Inqulslten
  ein  angemessener  Theil  an  den
Untersuchungs-Kosten  zugeschleden.

Am  16.  Oktober  wurde:

9.  auf  den  Grund  der  von  dem  vormallten

  Crlminal-Amt  zu  Gippingen  gefährten
  Untersuchung  dem  Johann  Nepomuk
  Schwarz,  von  Bbhmerkirch,
wegen  Verwundung  mit  blelbendem
Schaden,  neben  Verfällung  in  die  In-Hektions=
  und  Heilungs-Kosten  des  Verwundeten,
  so  wie  in  sémtliche  Untersuchungs-Koften,
  eine  Festungs=  Arbeitsstrafe
  von  sechs.  Monaten  zuerkanm;
  q

9.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerschte

Ulm  in  uUntersuchung  gekommenen  Fridolin
  Germann,  von  Bühschwll  im
Kanton  St.  Gallen,  wegen  Angabe  eines
folschen  Namens  vor  mehreren  Kbnigl.
Gerlchtsstellen,  so  wie  wegen  wiederholten
  verbotswidrigen  Betretens  der  Klniglichen
  Scaaten,  ferner  wegen  mittelst
Fälschung  verübten  großen  Betrugs,
endlich  wegen  wiederholten  Veglrend  und
Bettelns,  unter  Einrechnung  eines  Thells
der  im  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm

bereles  erstandenen  Einsperrung,  neben

der  Verbindlichkeit  zum  Schaden=  un
Kosten-Ersatz,  eine  stebenmonatllche
Festungs-Arbeitestrafe  mit  derbem  Abschied
  ausgesprochen,  zuglelch  aber  er
kannt,  daß  derselbe  nach  erstandener
Strafe  unter  Androhung  empfindlicherer
Ahndung  auf  den  Wilederbetretungsfall
aus  dem  Königreich  ausgewlesen,  und
zur  Bestrafung  des  in  der  Schwel)  ver"
übten  Diebstahl-Vergebens  wohlverwobrt
an  die  betreffende  Gerschtsbehbrde  ausgellefert
  werden  solle.  "

Am  19.  Oktober  ifst:

165.  Martin  Rbck,  von  Herbertingen,  auf

die  von  dem  Oberamtsgerichte  Soulge#
geführte  Untersuchung  wegen  des  an  selnen.
  Gläubigern  begangenen  Betrugs  und
einer  mie  demselben  concurrlrenden  Ver-
        <pb n="623" />
        6.5

letzung  der  an  Eldesstatt  gegebenen  Zu-  wenigstens  aber  auf  dle  Dauer  vo##  fünf
sicherung,  neben  Verurtheilung  in  elnen  Monaten;
angemessenen  Theil  der  Umersuchungs-  13.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Riedlin-Kosten
  mit  einjähriger  Festungs-  gen  in  Untersuchung  gekommene  Johann
Arbeltsstrafe  belegt  worden.  Georg  Maurer,  von  Altshansen,  wegen
Am  33.  HOktober  wurden  verur,  zwar  kleinen  und  ersetzten,  aber  unter
theilt:  erschwerenden  Umständen  verübten  Dieb-1.
  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Leukkirch  stahls,  welcher  als  dessen  dritter  im  rechtin

  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  lichen  Sinne  erschelmt,  neben  Verfällung
Crescentig  Müller,  von  Herlazhofen,  in  sämtliche  Untersuchungs-  Kosten,  zu
wegen  Mlturheberschaft  an  einem  in  siebenmonatlicher  Festungs-Arbeits-Genossenschaft
  verübten  und  dle  Summe  strafe  unb  nachberlger  Einsperrung  in
elnes  großen  im  rechtlichen  Sinne  weit  dem  Zwangs-Arbeitshause  zu  Ulm  bis
übersteigenden  Diebstahls,  neben  Verfäl-  zusrprobter  Besserung,  wenigstens  aber  auf

lung  in  den  Ersatz  des  Schadens  und  drei  und  einen  halben  Monat.
elnes  angemessenen  Theils  der  Unterfu-  Am  Jo.  Okteber  wurde:

churgs-Kosten  zu  einer  fünfmonatll=  14,  der  resignirte  Bürgermesster  Cpristlan
chen  Juchthausstrafe  zu  Markgrbningen;  Seyfang,  von  Aichelberg,  welcher

13.  auf  dle  von  dem  Oberamtzgerichte  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kirchbeim  in
Geißlingen  geführte  Untersuchung,  Be-  Untersuchung  kam,  wegen  mehrmals
ronica  Schmid,  von  Unterbbbingen,  wiederholter  Betrügereien,  neben  Unwegen

  zwar  klelnen  und  ersetzten,  aber  in  sählgkeits=  Erllérung  zu  Bekleldung  eines
Genossenschaft  verübten  und  im  rechtli-  öffentlichen  Amtes  und  Zuscheldung  eines
chen  Sinne  vierten  Diebstahls,  neben  angemessenen  Dbeils  der  Untersuchungs-Zuscheidung
  ihrer  Arrest=  Azungs=  und  Kosten  mit  elner  fünfmonatlichen,
eines  angemessenen  THeils  der  Untersu-  seinem  Alter  und  seiner  schwächlichen
chungs-  Kosten,  zu  neunmonatlicher  Constitutlon  angemessenen  Festungs-Ar-Zuchthausstrafe
  zu  Ludwigsburg  und  nach-  beitsstrafe  belegt;

beriger  Einsrerrung  im  Zwangs-Arbeits=  35.  auf  die  von  demselben  Oberamtsgehause
  zu  Ulm  blse  zu  erprobter  Besserung,  richte  geführte  Untersuchung  Apollom##

4
        <pb n="624" />
        Ott,  von  Blaubeuren,  wegen  acht  klelner,
  einfacher  und  großen  Theils  restituirter
  Diebstaͤhle,  welche  den  dritten
Ruͤckfall  der  Inquisitin  begruͤnden,  sodann
  wegen  Unterschlagung,  unzuͤchtigen
Lebens  und  Landstreicherei,  neben  dem
Kosten-  und  Schadens-Ersatz  zu  einjhriger

  Zuchthausstrafe  zu  Ludwigsburg

  mit  Willkomm,  und  zu  nachherizer
  Elnsperrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung,
aber  wenigstens  auf  die  Dauer  von
einem  palben  Jahre  verurtheilt.

Am  31.  Oktober  wurden  verurtheilt:

16.  auf  die  von  dem  Oberamtegerichte

Soulgan  vorgenommene  Untersuchung"

Cark  Bücheler,  vormallger  Heiligenpfleger
  zu  Herbertingen,  wegen  durch
Kassen=  Eingriffe  gesetzten  bedeutenden
Kassenrests  und  damit  concurrirender,
durch  vorsätzlich  unterlassene  einnahmllche
Verrechnung  eines  abgelbsten  Capitals
verübter  Fälschung,  neben  Unfaͤhigkelis-Erklaͤrung
  zu  Bekleidung  eines  oͤffentlichen
  Amtes  und  Verfällung  in  die  Untersuchungs-Kosten,
  so  wie  zum  Ersatz
der  Restsumme  samt  Jinsen,  vom  Tage

2

der  Anerkennung  des  Rests  an,  j#
dreijäbriger  Zuchthaus-Strafe  zu
Gotteszell;

11,  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Leutkirch
in  Unecersuchung  gekommene  Anton
Herrmann,  veon  Thannheim,  wegen
versuchter  Wilderei  und  unter  lebensgefährlicher
  Drohung  gegen  einen  Forstdiener
  verübter  gewaltsamer  Wldersetlichkeit,
  ferner  wegen  Gewehr-Verhel#mn,
lichung,  neben  Zuscheldung  sämtlicher
Kosten  und  Confiskation  seiner  Gewehre,
in  achtmonatlicher  Festunge-Arbeitzstrafe,
  se  wie  zu  einer  Geldbuße  von
20  Pfd.  Heller  und  zwei  kleines“
Frevelnz  *

18.  auf  die  bei  dem  Oberamtsgerschte  Rovensburg
  State  gehabte  Untersuchung,
Johannes  Steinbach,  von  Rurrrechtsbrugg,
  wegen  Wanderbuchs-Fälschung
und  wiederholter  Landstreicherel,  neben
Verfällung  in  die  Untersuchungs-Kosten,
zu  zwelmonatlicher  Festungs=  Ar
beitsstrafe  und  nachheriget  Einsperrung
in  einem  Zwangs-Arbeltshause  bis  zu
erprobter  Besserung,  wenigstens  eber
auf  die  Dauer  von  sechs  Mons“
ten.
        <pb n="625" />
        617

a.)  Cioll  =  Senat.

Am  6.  Okteber  wurde:
1.  in  der  ulcht  gehbrig  verhandelten  Streltsache
  des  gemelnschaftlichen  Oberamts
Riedlingen,  Ramens  der  Heillgen-Fabrik
iu  Althelm,  die  Veräußerlichkeit  oder,
Verpfändbarkeit  der  Ragelschmied  Fischer'schen,
  zur  Klrchen-Fabrik  Altheim
jeden  Falls  gültbaren  Güter  betreffend,
die  Entschewung  des  Oberamtsgeeschts
Rledlingen,  auf  die  von  dem  gemeins
scheftlichen  Oberamee  daselbst  im  Wege
des  Recurses  vorgebrachte  Beschwerde,
aufgehoben.

Am  16.  Okeber  wurdet
2.  in  der  Appellationssache  von,  dem  Oberamtsgerichte
  Ravensburg  zolschen  Michael
  Hämmerle,  don  Aledorf,  Kl.,
Anten,  Inten,  und  Ignaz  Günter  von
da,  Bekl.,  Aten,  Jaten,  die  Unterbaltung
  eines  Gartenzauns  betreffend,
Ane  gegen  das  deserterische  Erkenntniß
  wegen  versaͤumter  gatägiger  Nothfrist
  zu  Einreichung  des  Beschwerden-Libells,
  nach  hergestelltem  Beweise,  daß
olche  durch  die  Schuld  des  Sachwallers
versäumt  worden,  wieder  in  den  vorlgen
Stand  eingesetzt,  jener  mit  elner  Fiscalstrafe
  belegt,  und  weitere  Verhandlung
angeerdnet;
5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerschte

  Waldsee  z#o#schen  Matthlas
Neher,  von  Ried,  Kl.,  Amten-,  und
dem  Grästich  Kbnigsegg'schen  Jäzer
Gasser,  von  Aulendorf,  Bekl.,  Aten,
Schadlosbaltung  betreffend,  die  Berufung
  wegen  nicht  appellabler  Summe
des  Streikobjekts,  unter  Verurthpellung
des  Anten  in  die  Kosten  dleser  Instanz,
verworfen.
Sben  so  wurde  erkanntt

4.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Blaubeuren  zwischen  Christoph
  Rupp,  von  Selssen,  Bekl.,  Anten,
and  Michael  Mahler,  von  Weiler,  Kl.,
Aten,  Entschädlgung  für  Liedlohn  betreffend.


Am  17.  Oktober  ist:

5.  in  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Saulgau  zwischen  Johann
Georg  Kober,  Malser  im  Thlergarten,
Kl.,  Anten,  und  Johann  Georg  Volk,
von  Pfullingen,  Bekl.,  Aten,  Abrechnung
  und  darauf  sich  gründende
Zahlungs-Verbindlichkelt  betreffend,  die
Berufung  wegen  innerer  Grumlesigtkelt,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kosten  zwelter  Justanz  verworfen  worden.
Am  20.  Oktober  wurde:

6.  In  der  Appellatlonssachr  von  dem  vormollgen

  Oberamtsgerichte  Biberach  zwi-
        <pb n="626" />
        618

schen  dem  Eisenhändler  Lieb  doselbst,
Kl.,  Amen,  und  Fidel  Winter,  von
Beuren,  Bekl.,  Aten,  einen  Pferdetausch
  betreffend,  das  von  gedachtem
Oberamtsgerichte  gefällte  Erkenntniß,  unter
  Verglelchung  der  Kosten  zwelter
Instanz,  bestätigt.
Am  234.  Oktober  wurde:

J.  In  der  Appellationssache  von  dem  dermaligen
  Oberamtsgerichte  Münsingen
zwischen  dem  Wirth  Alois  Sez,  von
Zwiefastendorf,  Kl.,  Anten,  uny  Carl
Schmid,  Ricolaus  Stemmer,  auch  Jobannes
  Knupfer,  von  Pfronstetten,  Bekl.,
Aten,  Gesellschafts=  und  Theilungs-Klage
betreffend,  die  gegen  ein  blos  proceßleltendes
  Dekret  elngewandte  Berufung,
unter  Verurtheilung  des  Anten  in  die
Kesten,  von  Amtes  wegen  verwerfen;


8.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsserichte
  Tettnang  zolschen  den  Gebbard
  Lachenmayer'schen  Eheleuten  in
Kreßbrunn,  Bekl.,  Anten,  und  den
Gebrtuͤdern  Foͤrster,  von  Nonnenhorn,
Kl.,  Aten,  das  Urtheil  erster.  Instanz
wieder  aufgeboben,  und  die  Akten  der
Justiz-Retardaten-Cemmisston  in  Rottenburg
  zur  Ertheilung  eines  Erkenntnisses
  zugefertigt.

Am  J.  Oktober  wurde:

9.  die  gegen  die  Bewels-Desert,  Erklärung

###

eingewandte  Berufung  in  der  vor  dem
Oberamtsgerichte  Wiblingen  verhendelten
Rechtssache  des  Kaver  Reinbolb,  von
Dletenbelm,  Bekl.,  Anten,  gegen  Martin
  Schwärzler,  von  Langenan,  Kl.,
Aten,  Schuldferderung  betreffend,  wegen
innerer  Grundlostgkeit  unter  Verurtheilung
  des  Anten  in  dle  Kosten  verworfen;

10.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerschte  Geißlingen
zwischen  der  Gemeinde  Neidlingen,  Antin,
  und  der  Gemeinde  Wiesenstalg,
Ar#n,  Weg-Reparation  betreffend,  das
von  gedachtem  Oberamtsgerichte  gefällte
Erkenntniß,  unter  Vergleichung  der  Kosten,
  theils  bestätigt,  theils  abgeändert;

11.  in  der  Appcllationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Gbppingen  zwischen  Johann.
Georg  Hoyler,  von  Hochdorf,  Jaten,
Anten,  und  seinem  Ehewetb  Agnes  Margaretha,
  geb.  Mühlhäuser,  Intin,  Atin,
Alimemen,  Beitrag  betreffend,  dle  elngewandte
  Berufung  wegen  versumter
Nothfrist  zu  Einreichung  des  BeschwerdebLibells,
  unter  Verurtheilung  des  Anten
in  die  Kosten,  für  verlassen  erklärt.

Siuttgart  den  29.  November  1320.

Maurler.
        <pb n="627" />
        Nro.  68.

Königlich-Württembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag  den  2.  December  18230.

 

——.—

I.  Unmittelbare  Königliche  Deecrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  ne  Khnigliche  Mojestät  haben
vermöze  Emschließung  vom  z4.  v.  M.
die  erledigte  Pfarrei  Ilshofen,  Dekonats
Hall,  dem  Pfarrer  Cranz  zu  Altenstoig=Dorf,
  Dekanats  Wildberg;

die  erledigte  Pfarrei  Hundersingen,  Dekanats
  Münsingen,  dem  Vikar  M.  Lechler
zu  Pfeffingen,  Dekonats  Balingen;

die  erledigte  Pfarrel  Hpfigbeim,  Dekanats
  Marbach,  dem  Repetenten  M.  Eldenbenz
  in  Tübingen,  und

vermkge  Emtschließung  vom  15.  v.  M.
die  erledigte  katholische  Pferrei  Dalkingen,
Oberamis  Ellwangen,  dem  Professor  Fuchs

am  Gomnastum  zu  Ellwangen  gnädigst
übertragen.

Sodann  haben  Hüchstdieselben  vermöge
  Resolution  vom  nämllchen  Tage  an
dle  Stelle  des  zum  Revlser  bei  der  Finanz-Kammer
  In  Ulm  ernannt  gewesenen,  von
dleser  Stelle  aber  wieder  entbundenen  vort
maligen  Theater-Cassiers  Pfizenmeler,
den  blsherlgen  Cameral-Verwalter  Weifemann,
  von  Zwlefalten,  auf  seln  Ansuchen
und  mit  Verbehalt  des  Narcges  als  Cameral-Verwalttr,
  zum  Reviser  bei  der
Finanz-Kammer  in  Ulm  zu  ernennen  geruht.
        <pb n="628" />
        Ferner  baben  Hoͤchstdieselben  durch
Dekret  vom  18.  v.  M.  die  Aktuarsstellen
bei  den  Oberamtsgerichten

in  Cannstadt  dem  Referendär  zwelter
Classe  bei  dem  Knigl.  Gerichtshofe
zu  Ellwangen,  Wocher;

zu  Leonberg  dem  Referendär  zwelter
Classe  bei  dem  Kbnigl.  Gerlchtshofe
iu  Ulm,  Panzer;

zu  Hall  dem  dortsgen  Oberamtsgerichts-Assistenten
  Steinhefer;
zu  Oehringen  dem  dertigen  Oberamtsge-=richts-Assistenten
  Frick,  und
zu  Tübingen  dem  dortigen  Oberamtsgerichts-Assistenten
  Bierer,
welche  sämtlich  die  angeordnebe  einjäprige
Dienst-Probezelt  zur  Zufriedenheit  der
Ihnen  vorgesetzten  Seellen  erstanden,  gnädigst
übertragen.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.

Wuir#nung  gegen  falsche  Sechs=  Krerzerstücke.

Nach  einer  Mittheilung  der  Großherzogl.
Badeunschen  Polizel-Behdrde  in  Karlsruhe
ist  daselbst  ein  Falschmänzer,  Namens  Johann
  Rudolph  Mayer  aus  Aarau,  in
Untersuchung,  welcher  seit  elniger  Zeit
falsche  Badensche  Sechs-Kreuzerstücke
in  Umlauf  gebracht  hat.  Dieselbe  enthalten:
a)Auf  der  Aversseite  das  Brustbild  des
Großberzogs  mit  der  Umschrift:  LUDWIG
GCROSIIERZOG  VON  BADEN  1319,  und
b)  auf  der  Reversseite  das  Badssche  Herze
schildwappen,  auf  dessen  rechter  Seite  die
Zahl  6,  auf  der  linken  aber  der  Buchstabe
  K  steht;  ste  find  von  purem  Mesling,

und  zeichnen  sich  von  den  achten  vorzuͤglich
  darin  aus,  daß  a)  fle  etwas  größer
sind,  b)  ihr  Gepräge  unvollkommen  und
niche  genug  erhaben  ist,  c)  die  Randgraolrung
  melstens  halbzirkelfbrmig  die
Umschrift  umgjebe,  und  umgekehrt  die  Umschrift
  sich  in  den  Rand  verliert  und  dadurch
  undeutlich  wird,  und  daß  endlich
d)  sle  bei  ibrem  Angriff  schmugig  scheinen,
  und  nach  Abreibung  der  nur  sparfam
aufgekragenen  WVersilberung  die  Messingfarbe
  sichtbor  wird,  wodurch  sich  auch  der
Unkundige  leicht  von  ihrer  Unächtheit  berleugen
  kann.
        <pb n="629" />
        Außerdem  wurden  bei  dlesem  Falschmün-  Alersseite  ein  W.  mit  aufgesetzter
ler  noch  folgende  nachgeprägte  Münzen  und  Krone,  von  einem  Laubkranze  umge-Münzstempel
  vorgefunden:  ben,  und  b)  auf  der  Reversseite  die

Aufschrift:  VI  KNIEIZLR,  1318.  mit
der  Umschrift:  KONICLICN  W#.
TIIENBEHRGISCHEB  sCIIIDAM’NZE.

1)  Khniglich  Würtembergische  Sechs-Kreuzerstücke.
  Dlese  enthallen  das
Gepräge  von  130)  und  zwar:  a)  auf

der  Aversseite  die  verschlungenen
Buchstaben  FRK.,  mur  der  Umschrifr:
KÖONlGLIE  VITHENBERGISCL
SCHEMDEMUNZE;  b)  auf  der  Reversseite
  das  Koͤnigl.  Wuͤrtembergische
Herzschlldwappen,  und  unter  dlesem  die
Jahrzahl  r807.

)  Ein  Großherzogl.  Badischer  Münzstempel,
  enthaltend:  2)  auf  der  Aversselte
  das  Großberzegl.  Herzschildwapven,
  mit  der  Umscheift:  CROSlERZOG.·
TIUN‘  BADEN  1817,  und  b)  auf  der
Reversseite  die  Aufschrift:  KREUZER,
mit  einem  Laubkranze  umgeben.

3)  Ein  weiterer  Großberzogk.  Badischer
Münzstempel,  entholtend  :  a)  auf  der
Aversseite  das  Großherzogliche  Herzschildwappe#n,
  mit  der  Umschrift:
CROSHERZOCTHUM  BADEN  1816,
und  b)  auf  der  Reversseite  die  Aufschrift:
  6  RREUZER,  Wib#  elnem  Laubkranze
  umgeben.

4)  Ein  Krniglich  Wäürtembergischer
Münzsempel,  enthaltend;  a)  auf  der

5.)  Ein  Herzegl.  Nassauischer  Münzftempel,
  enthallend:  a)  auf  der  Aversseite
  das  Herzogl.  Nassanische  Herzschitewappen,
  mit  der  Umschrife:
HERZOGLICH  NASSAUISCIIE  SCHEI.
DESZE,  und  b)  auf  der  Reversseite
  die  Aufschrift:  6  KREUZER  3:g.
von  einem  Laubkranze  umgeben.

6)  Ein  Großberzegl.  Hessscher  Mänzstempel,
  enthaltend  a)  auf  der  Aversseite
  das  Großberzogl.  Hessische  Herzschildwappen,
  mit  der  Umschrift:
GROSHERZOGTIIIM  HESSEN;  b)  der
Reversstempel  fehlt.

Es  wird  dieses  zur  Warnung  des  Publikums

  bekonnt  gemacht,  und  zugleich  werden

sämtliche  Oberämter  des  Khnuigreichs  angelolesen,

  auf  die  Verbeeitung  solcher  falschen

Münzen  aufmerksam  zu  sehn,  und  wenn
sie  sich  im  Umlauf  zeigen  sellten,  dieselbe
einzufordern  und  zur  weitern  Verfügung
bieher  einzusenden.
Stuttgart  den  18.  Nevember  1876.
v.  Otte.
        <pb n="630" />
        6142

2.  Des  Khn'ugl.  katbelischen  Klece##oatpe.

Die  Einführung  von  Präceptor  AI.  Memmingers'  'ner  Geeographie  in  den  kathelw  den
deutschen  Elementarschulen  betreffend.

Um  die  Elnführung  „#der  kleinen  Beschreibung
  oder  Geegraphle  und  Geschichte  von
Wärtiemberg  von  J.  D.  S.  M.  Memminger,
  Stuttgart  und  Tübingen  bei
Cotta  13:0“  in  den  deutschen  Schulen  zu
erleichtern,  wird  den  Schul=  Inspektoren
und  Lokal:  Schul-Commlsskonen  aufgegeben,
  nach  und  nach  mehrere  Exemplart
zu  der  Schulbücher-Sammlung  eines  jeden

  Orts  aus  den  Schusfonds  und  den.
.  zde  all  gemeinen  Schul--Ordtiung  angebeuteten,
  Mitteln  anzuschaffen,  und  den
vermbglicheren  Eltern  die  Ankaufung  der
kleinern  Gergraphie  für  ihre  Kinder  zu
empfehlen.

Siuttgart  den  9.  November  1820.

Camerer.

s.  Des  Künlsl.  ev  angeklschen  Conflstorlum.

Schul-Conferenz-Direktoren  betresend.

Man  hat  den  Pfarrer  Kausler  zu
Oberroth,  da  dieser  Ort  der  Galldorfer
Dibcese  zugethellt  worden  ist,  von  der  Direktion
  der  zweiten  Schullehrer-Conferenz
in  der  Backnanger  Dihcese  unter  Bezeu-=gung

  der  Jufriedenhelt  mit  selnen  geleisteken
  Diensten  enthoben,  und  dlese  dem  Pfarrer
  Scholl  jzu  Kirchenkirnberg  uͤbertragen.


Stuttgart  den  14.  November  1820.

Waͤchter.

 

7

Dienst-Erledigung.

Durch  das  am  17.  vorigen  Monats  erselste
  Ableben  des  Pfarrers  Nehm  ist  die

katholische  Pfarrei  Nenningen,  Oberamts

Geislingen,  erledigt  worden.
        <pb n="631" />
        623

Nro.  69.

Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-  Blakt,

"
—  —..-Mittwoch

  den  6.  December  #820,

I.  Unmsttelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.#  Mojestät  haben
vermöge  Entschließung  vom  26.  v.  M.
die  erledigte  Pfarrei  Böckingen,  Dekanats
Hellbronn,  dem  Vikar  M.  Schett  in
Neufen  gnädigst  übertragen.

Sodann  baben  Hüchstdieselben  durch

b#chstes  Dekret  vom  38.  v.  M.  die  erledigte

Negistrators  *  Stelle  bel  dem  Kbnigl.  Gerichtsbofe
  zu  Ellwangen  dem  bisberigen
zwelten  Registrator  bei  dem  Koͤnigl.  Gerichtehese
  zu  Tübingen,  v.  Schott,  über-Natzen


dagegen  den  bisherlgen  zweiten  Reglstrakor
  bel  dem  Khalgl.  Gerichtshofe  in  Ulm,

Gebhardt,  In  glelcher  Sigenschaft  zu  dem
Kbulgl.  Gerlchtshofe  in  Tübingen,  selnem
Wunsche  gemäß,  versetzt,  und

ium  zweiten  Registrator  bel  dem  Kduigl.
Gerichtshofe  in  Ulm  den  bisher  im  Nubestand

  befindlich  gewesenen  Ober-Pollzel=Commissär

  Weng  daselbst  ernannt.

Am  11.  v.  M.  wurde  dem  bisherkgen
Repetenten  des  kathelischen  Convikts  In
Tüblugen,  Andreas  Kolb,  von  Well  der
Stadt,  das  neu  errichtere  Ober-räjeptorat
  an  der  latelnischen  Schule  zu  Gmänd,
und
am  20.  v.  M.  bes  erselgte  iwelte
        <pb n="632" />
        Praͤceptorat  an  der  lateinischen  Lehranstalt
zu  Eßlingen  dem  fräher  bei  derselben  angestellt
  gewesenen  behrer  der  Arlthmetik

614

und  Geegraphle,  Georg  Herzog,  von
Schmiden,  Oberamts  Cannstadt,  äbertragen.


#.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justtz-Departements.
Des  Jußi=  Ninisterinm.
In  Vetreff  der  Prüfongria  im  Inkit-  Deart#ement.

Rachsthendee  Auszug.  aus  der  von
Seinesr  Klalglichen  Moajestät
genehmigten  Dlenst-  Präáäfungs-Instruktion
für  daes  Königl.  Ober-Tribunal,  u.  d.  360.
November  1826  wird  Hlermit  unter  Be-Rehung
  auf  die  dadurch  naͤher  entwickelte
und  theilweise  abgeänderte  Verordnung
W#  u.  Mal  1316,  die  Präsung  der

—

Rechts-Candidaten  betreffend,  (Stactsund
  Reglerangs  -Blatt  S.  50  ff.)  zur
allgemelnen  Kennkniß  gebracht,  und  debei
bemerkt,  daß  die  hbler  ulcht  abgedruckten
Bestimmungen  und  Artikel  jener  Instraktion
  ledlglich  Anwelfungen  für  die  Präfunss
  =  Behbrde  selbst  zam  Gegenstande
paben.

Ausjug  aus  der  Dienst-Prüfungs=  Instruktion  für  das
Könisliche  Ober-Tribunal.

Durch  die  Verordnung  vom  31.  Mal
1818  in  Betreff  der  Ptüfung  der  Rechts-Candldaten
  (Staats=  und  Neglerungslatt

  S.  abo  ff.)  ist  das  Khnigl.  Ober-Tribunal
  ausschließlich  zur  Hrüfungs-Beborde
  bestimmt,  und  dabei  festgesetzt  worden,
  daß  bei  demselben  alljaͤhrlich  zwel

Geemester-  Pruͤfungen  Statt  flnden  sollen.

Zuslelch  ·  wurden  diefe  Präfunden  felbt

durch  zwei  Abstufungen  unterschleden,  ladem
  die  Befählgung  zu  Kanzlel-Diensten
im  engern  Sinne,  zu  Gerichts-Aktuarlaten
und  zur  öffentlichen  Reches-Auwallschaft
an  die  Erstehung  der  ersten,  dle  Befähigung
  zum  Raihs--Dienste  oder  zum  Rich
teramte  aber  an  die  Bollendung  der  zweiten
  Dienst-Drüfung  geknäpft  sepn  follte.
Auch  wurden  die  Bewerber  uem  eine  An-
        <pb n="633" />
        826

stellung  im  Justlzfache  fuͤr  verbunden  ererklärt,
  nach  Erstehung  jener  ersten  Präfung
  si.b  waͤhrend  eines  Probejahrs  durch
praktische  Uebung  entweder  bel  einem  der
Kreis=  Gerlchthdfe  als  Referendäre,  oder
bei  Gerlchten  erster  Instanz  als  Amts-Assistenten
  welter  auszubilden.

In  Abslcht  auf  den  Gang  dleser  Prüfungen
  selbst  aber,  und  das  Verfabren  der
Dräfungs-Behlrde  bei  denselben  ist  einstwellen
  die  früher  bel  den  Advokaten-Präfungen
  pergebrachte  Behandlungsart  belbehalsten
  worden.

Da  jedich  die  seitherige  Erfahrung  gelehrt
  hat,  doß  die  ebenerwähnte  Prüfungs=Metbode
  den  getroffenen  neuen  Einrichtungen
  und  dem  besondern  Zwecke  jeder  der
belden  Dienst-Prüfungen  nicht  durchaus
entspreche,  und  daß  eine  Reoision  der  Verordnung
  vom  a1.  Mal  1813  auch  in  Ansehung
  elniger  andern  Bestimmungen  derselben
  unumgänglich  erferderlich  sey;  überbaupt
  aber  das  Bedürfuß  elner  umfassenden
  Dienst-Präfungs-=  Instruktion
für  das  Königl.  Ober-Tribunal  fäblbar
teworden  ist:  se  werden  zu  diesem  Behufe
auf  erstatteten  Vortrag  an  Seine  Khnigl.
Majestät  und  nach  welterer  Begnrachtung
  des  vorliegenden  Gegenstandes  durch
den  Koͤnigl.  Geheimenrath  hiemut  folgende
Worschriften  eithellt.

A.
Verfahren  bei  der  ersten  Dienst-Prüfung.

Art.  I.
Termin  zur  Meldung;  zelt  der
Prüfangen.

In  Bezlehung  auf  die  nach  F.  3  der
Verordnung  vom  31.  Mal  1818  bel  dem.
Ober-Tribunal  von  Halbjahr  zu  Halbjahr
abzuhaltenden  Prüfungen  wird  von  Seite
des  Kbnigk.  Justiz-Ministerium  durch
öffentliche  Bekanntmachung  jedesmal  ein
Termin  unter  Androhung  des  Ausschlusses
bestimmt,  bis  zu  welchem  dlejenigen  Rechts-Candldaten,
  die  der  nächsten  Dienst=  Präfung
  sch  zu  unterwerfen  entschlossen  sind,
auf  die  im.  .#  der  mehrgedachten  Verordnung
  und  in  der  weitern  Bekanntmschung
  vom  35.  Oktober  1618  (Sctaatsund
  Regierungs  -Blatt  S.  59)y)  festgesepte
  Weise  die  Zulassung  zu  dieser  Präfung
  nachzusachen  haben.

Der  Zeltpunkt  für  die-Vornahme  dleser
balbjihrigen  Prüfungen  ist  in  der  Regel
auf  die  Monate  Junlus  und  December
festgese.

Dlejenlgen  Candidaten,  welche  sich  von
dem  Tage  der  Bekanntmachung  gegenwärger
  Verordnung  an  zor  ersten  Dilenst-#räfung
  melden,  werden  auf  die  nächste
Semester-Präfung  hiermit  verwiesen.
        <pb n="634" />
        Urt.  H.
Prͤffangs-Commission.

Zu  Examinatoren  der  zu  den  Semester-Drüfungen
  zugelassenen  NRechts-Candidaten
werden  von  desn  Justiz-Ministerlom  oler
Raͤthe  des  Ober-Tribunols,  und  zwar  zwei
aus  dem  Criminal-Senate  und  zwei  aus

dem  Cloll-Sengte  dieser  böchsten  Gerschts-Lelle,

  jedesmal  auf  die  Dauer  Eines
Jahrs  ernannt;  dleselben  knnen  jedoch
nach  Verfluß  des  Jahres  aufs  Neue  be-Kärigt
  werden.

Sie  sind  bel  denzeinxelnen  Prüfungen

ulcht  sémtlich,  sondern  steis  nur  zmel  von

Unen  beschäftiget.
Art.  III.

Suhrĩftliche,  mündliche  Prufung;

Ordnung  derselbem

Dlese  Prüfung  theilt  sich  in  die  scheifes
Tiche  und  in  dle  mündllche  ab.

Die  schriftliche  Hrüfung  wird  nach  den
-welrer  unten  festgesetzten  näheren  Bestimmungen
  zuerst  vorgenommen;  nach  Iprer
Beendlgang  tritt  dle  mändllche  ein.

Art.  W.
Berhältalß  der  selben.

Die  mändliche  Prüfung  i#Kst  jederzest
als  dle  Hauptsoche  anzusehen  und
eu  behandeln.  Durch  se  sell  der  Grad
der  olssenschaftlichen  Ausbildung,  welchen

der  Camlldat  erlangt  hat,  und  ob  derselbe

die  Grund-Principien  der  Wissenschaft

  und  den  kanern  Zusammenbang

  ihrer  „Lehren  richilg  und
deutlich  aufgefaßt  habe,  so  vollständig  als
mbglich  durch  zusammenhängende  Befragung
  ausgemlttelt  werden.

Diee  sschriftliche  Hrüfung  dagegen  hat  sich
auf  die  Vorlegung  und  Beantwertung
Lpecieller  Fragen  aus  denjenlgen  Rechtsfächern
  zu  beschränken,  welche  von  größerem
  Umfange  siud,  oder  die  melsten  Hofltioen

  Bestimmungen  enthalten,  um  zu  erforschen,

  wie  welt  der  Candidat  solche  dem
Gepächtulsse  sich  elngeprägt  habe,
Urt.  V.
Begtgenfsiände  derselben.
Es  findet  dabir  vorzuͤglich  bei  dem  Clvil-Rechte

  mit  Einschluß  der  Prozeß:  Lehrt,
bei  dem  Criminal,  Rechte,  und  bei  dem

Canonischen  Rechte  die  Prüfung  durch
schriftlich  zu  beantwortende  speclelle  Fragen
Statt.

Die  muͤndliche  Pruͤfung  aber  verbreltet
sich  sowohl  uͤber  die  ebengenannten  Faͤcher,
aus  welchen  auch  schriftllche  Fragen  vorgelegt
  werden,  als  uͤber  alle  uͤbrigen  in
der  Art,  daß  zwar  die  wichtlgeren  Faͤcher
mit  mehr  Ausfuͤhrlichkeit  als  die  minder
wichtigen  behandelt,  jedoch  stets  allgemeine
        <pb n="635" />
        und  specielle  Fragen  mit  elnander  derbunden

  werden.
Ein  besonderer  Gegenstand.  der  schrift-Iben

  Prüfung  ist  die  Ausarbeltung  eines,

DrobeJ  Aufsatzes  (Art.  XIV.  f.).

Art.  VI.
Wahl  der  Fragen.

Die  Wahl  der  Fragen  und  das  DThema
m  dem  ebengedachten  Aufsatze  bleibt  zwar
dem  Ermessen  der  Examlnatoren  überlass
sen;  jedoch  sind  die  zur  schriftlichen  Beantwertung
  bestimmten  Fragen,  so  wie  jenes
  Thema,  vor  der  Prüfung  dem  Justiz=Ministerium
  verschlossen  vorzulegen.  ·

Hlerbei  baben  die  Dräfungs.=  Cemmiftt
rien  sich  über  die  zur  gemelauschaftlichen
Berathung.  geeigneten  Gegenstände.,  namentlich
  über  die  Verthellung  der  Fächere
über  die  Wahl  der  zur  schriftlicheo  Beantwortung
  vorjulegenden  Fragen,  und
über  die  Aufgabe  des  schriftlichen  Probes
Aufsades,  im  Voraus  zu  nereinigen.

Art.  VL
EIILEIIIII
So  weit  es  unbeschadet  der-  erhslttul.:
mß#3  vollständigen  Prüfung  der  einzeluen
Cordidaten  geschehen  kann,  Ist  daranf  Bedacht
  zu  nehmen,  daß  besonders  bei  ven
schriftlichen  Fragen  in  den  Materien  abgewechselt
  werde,  damit  nicht  ebenpleselke#n-6#7



Fragen  In  mehreren  Präfungen  nach  elus
ander  vorkommen.  Auch  ist  zu  verhäten,
daß  nicht  durch  beständige  Uebergehung  gewisser
  Matersen  Anlaß  zu  deren  Vernachs
lßigung  im  Studium  gegeben  werde.

Art.  VII.
Zortsetduns-Bei

  der  schriftlichen  Hrüfung  find  die
Fragen  aus  dem  Römischen  Rechte
In  Hateinischer  Sprothe  aufzug  eben
und  zu  beamtworten.

innen  den  nächsten  drel  Jehren  ven
Bekanntmachung  gegenwärtiger  Verord--Fühs##
  bleibt  es  jedoch  den  Candldaten
noch  freigsstelle,  b  -f  pel  schrifeticher  Bes
autwortung  der  auf  'das.  Römssche  Recht
sich  bezlehenden  Fragen  sich  der  sateinischen
aver  der.  dautschen  Sprache  bedlenen  wollen  ·

ket.  F.
nktun.  Verashme  der  Prũüfuns.
Einberufuns  der  Candldaten.
Sind  auf  die  angegebene  Weise  die  uhe
thlgen  Vorberejtungen  getreffen;  sohat  der
Kanzlel:W#lrektor  des  Ober-Tribunals  die
#Umtlichelt  uune  Peüfung  zugelassenen  Canvivaten
  „nach=  vorgängiger  Auftage  bei  dem
Jastiz-Ministerlum  auf  elne  bestimmte  Zelt
##  Escheinen  in  der  Kanzlel  des  Ober=Arlbanals.,
  Bebufs  der  wirklichen  Voraiahme
  denr  Dr##fung  und  zuni#chst  der
        <pb n="636" />
        628

schriftlichen  Fragen  -  Beaniwortung,  einzuberufen.

Art.  X
Ffortsetzuag.

Dleser  Einberufung  der  Candidaten  ist
das  Präjudiz  anzuhängen,  daß  jeder  derselben
  im  Falle  selnes  Nicht-Erscheinens
am  ersten  Tage  und  zur  bestimmten  Stunde
von  dieser  Semester-Prüfung  gleich  denen,

die  sich  an  dem  Termine  für  die  erste

Meldung  versäumen  C  Att.  I.),  ousger
schlossen  und  auf  dle  nächste  verwlesen  werden
  würde.

Ausnahmsweise  und  unter  Beräckssch##e
hung  besonderer,  zur  Entschuldigung  des
Niche-Erschienenen  gereichenden  Umstände,
kann  von  dem  Justiz-Minilsterium,  wenn
es  sonst  ohne  Störung  der  allgemelnen
Anordnung  gescheben  kann,  elner  obgesonderten
  schriftlichen  Prüfung  Statt  gegeben
werden.  ·««

Art.  XI.
EEEIIILIII
Fragen  Vorlegang.

Die  erschlenenen  Candldaten  haben  unter
der  unmittelbaren  Aufsicht  des.  Kanzlei-Direktere
  die  #hnen  schriftulch  vorzulegenden
  Fragen,  ehne  Gestatstung  d  Gebrauchs
  anderer  literarkscher  oder  sonstiger
Hälfsmittel,  als  des  corpus  juris  civilis

.—

und  canonici,  und  des  Land=  Rechts,
schriftlich  zu  beantworten,  und  ssch  mit  diestr
  Beamwortung  odllig  geeichzeltig,  jedoch
ohne  gegenselize  Räcksprache  unter  sich
nehmen  zu  dürfen,  zu  beschäfeigen.

Findet  in  dem  Falle  des  Art.  X.  als
Ausnahme  dle  abgesonderte  schriftliche  Präsung
  Einzelner  Statt;  se  fnd  dleser  setztern
  andere  schriftliche  Fragen  zum  Grund
zu  legen.

Art.  X.
Fortsetzung.

Fär  jeden  Ver=  oder  Nachmittag  ist
durch  den  Kanzlel=  Direktor  zu  Abschnei,
bung  der  Muglichkeit  des  Nochschlagens
eder  Rachfragens  in  der  Zolschenzelt  L
zum  Wieder-  Erscheinen  in  der  Kanzlel,
eine  angemessene  Zahl  von  Fragen  den  in
der  schriftlichen  Prüfung  begriffenen  Canbidaten
  zur  Diktatur  zu  bringen.  Die
Beantwortung  dleser  Fragen,  woran  in
der  Folge  nichts  mehr  geändert  werdes
darf,  haben  die  Candldaten  vor  dem  Wes
gehen  dem  Kanzlei-Direktor  zuzustellen.

Wer  mit  der  Beantwortung  jener  Fisgen
  Iin  dem  erwähnten  Zelt-Abschnitte
nicht  zu  Stande  kommt,  kann  späterhin
Kleselben  ulcht  mehr  schriftlich  beantworten,

sondern  wird  damit  auf  dle  muͤndliche

Prufung  (Art.  XVII.  ff.)  derwiesen:  t-
        <pb n="637" />
        wird  aber  im  Protokolle  dlesfalls  die  nothige
Bemerkung  gemacht.

Die  Zohl  der  jeresmal  zur  Dlktatur  in
bringenden  Fragen  bleibt  zwar  dem  Ermessen
  des  Kanzlel-Direkters  unter  etwalger
  Räüksprache  mie  den  Eramlnateren
tberlassen;  dabel  ist  jedoch  darauf  zu  sehen,.
baß  keinem  Candidaten  über  Zeit-Beengung
s#ch  z#  beschweren,  gegründeter  Anlaß  gegeben
  werden  möge.

Art.  XI.
Cortsetzung.

Wenn  währesd  des  Laufs  der  schrifellchen
  Präfung  eine  Werhinderung  der  einlelnen
  Candidaten,  z.  B.  wegen  Krankbeit
  elntritt;  so  ist  nach  Maßgabe  der
Dauer  dieser  Verhinderung  entweder  glelchfalls
  die  Verweisung  auf  die  nächste  Semester-Prüfung
  zu  verfügen,  oder  es  fündet
  die  Verweisung  auf  die  mündliche  Prüfung
  (Art.  XII.),  oder  auch  nach  Zulassung
der  Umstände  eine  abgesonerte  schriftiiche
Dräfung  Crt.  X.  XI.)  Statt.

Art.  XIV.
b)  Probe-Aufsatz.

Nach  Vollendung  der  schriftlichen:  Fra-#n-Beantwartung
  hat  jeder  Candidat  statt
der  bisher  üblich  gewesenen  fbrmlichen  Prebe-Nletlonen
  sluen  einfachen  Auffas,
besen  Zweck  s#ch  deupuf  beschränst,  elne

629

Probe  von  der  Darstellungs-Gabe,  Schrelb-Art
  und  Beurthellungs-Kraft  der  Candldaten
  zu  erhalten,  unter  den  nachfolgenden

Besbimmungen  auszuarbelten.

Art.  XV.
Fortsetzung.

Jum  Gegenstande  dieses  Probe-Aufsetzes
  kann  nach  dem  eben  angegebenen
Zwecke  dle  Erdrterung  irgend  einer  rechtlichen
  Frage,  allenfalls  mit  näherer  Antabe
  dessen,  was  dabei  entwilckelt  werden
sell,  oder  die  gedrängte  Darstellung  des,
ZJusammenhange  verwandter  Rechtssätzen
u.  f.  w.,  jedoch  Kets  ohne  Akten  ausersehen
  werden.

Die  Entscheldung  eines  Rechtsfalles  aus

spruchreisen  gerichtlichen  Verhandlungen

daher  unbedingt  ausgeschlossen.

Art.  XV7.
Fortsetzung.
Mit  Ausarbeltung  dleser  Aufsätze  sind,
wie  wit  Beanzwertung  der  schriftlichen

Fragen,  in  der  Regel  saͤmtliche  bei  der

Senestral  =  Prüfung  erschlenene  Candidaten,
  olelchzeltlg  ouf  der  Kanzlel  des

DOber:  Trihunals  unter  der  Ausfsicht  des
Kanzlel-Direkters  zu  bespäftigen.  Auch
blei  ist  der  Gebrauch  icgend  elnss  Titeserischen
  Hölfzmtels,  —  mit  Avsnahme  der

oben  im  Art.  X.  genanm#ten  Rechts-Qusllen,
        <pb n="638" />
        630

wenn  es  die  Materle  erforrert,  —  schlechtbin
  untersagt.  Auch  bier  endlich  ist  die
Unterbrechung  der  Arbelt  durch-  Emtfernung
nicht  gestattet;  daher  die  Aufgabe  jederzeit
fo  zu  wählen  ist„  daß  die  Candidaten  mit

deren  Edsung  in  einem  halben  Tage  zu-Stande.

  kommen  können.

Art.  XVII.
Gang  der  mündlichen  Prüfang.

Sind  vie  vorgelegten'  Frogen  schriftlichbeantwortet,

  und  die  Probe-Aufsätze  gefertigt,
  auch  beiderlei  Arbeiren  dem  Kanzlel-Vorstande
  eingehändigt,  und  von  diesem
den  Eraminatoren  mit  den  Akten  öbergeben;
  so  wird  die  mändliche  Prüfung

(Art.  IV.  ff.),  so  bald  als  es  nur  immerpunllch

  i##,  vorgenommen.

Vr.  XVIII.
Fortsetzung.

Diese  mündliche  Prüfung  wird  höchstens
  mit  drel  Candidaten  zusleich  bewerkstelligt,
  und  es  werden  hiebel  die  zu
Prüfenden  der  Relhe  nach  befragt;  worsber
  orn  einem  der  Expeditoren  des  Ober-(Tribunals
  nach  dem  Turnus-,  wie  blsber,
genaus  Pretokolle;  und  zwar  für  jeden
Rechts-Candidaten  ein  abgesondertes,  zu
führen  sind.

A

Zrt.  M.
Dortrag  Über  die  Resultate  der
Prüfuns.

Wennsofert  auch  dlese  Protekolle  zu-den
Sperlal=  Akten  der  einzelnen  Gepräften
registrirt  sind;  so  wlird  über  den  Erfolg
des  ganzen  Geschäfts  von  ebendenselben
Räthen,  durch  welche  die  mündliche  Drd,
sung  vorgenommen  worden,  eln  Vortrag
in  der  Plenar-Situng  des  Ober-Tribunals
nach  Vorschrist  der  Verordnung  vom  z1.
Mat  1318.  F.  4  mit  Amtrögen  hinstchtlich
der  Annahme  und  etwaigen  Classisicirung
erstattet:  wo  fodann  die  blsher  gesetzliche
weltere  Bibandlungs=  Art  der  Sache  auch
fernerhin  zu  beobachten  ist.

Urt.  XX.
Tlassification.

In  Ansebung  der  Classisickrung  der

gepräften  Rechts-Candidaten  werden  unter

Hinweisung  auf  die  Besiimmungen  der
10-5  und  6  der  Verordnurg  vom  :u.  Mal

1313  die  oier  Prädikate  folgendermaßen
festgesetzt:.

I.  Classe:  ausgezeichnet,

II.  Classe:  sehr  gur,

1N,.  Elosse:  gur,
V.  Closse:  unzureicherd  —  bestan-E—
  vden.

Da  es  jeboch  bisber  an  einem  bestimmten

  Maßhßabe  zu  Bemessung  des  Gredes
        <pb n="639" />
        631

der  Brauchbarkelt  oder  Verzäglichkelt  des
Gepräüften,  und  zu  der  dadurch  begründeten
Ertheilung  eines  der  vier  Prädlkate  gemangelt
  hat;  so  werden  hierunter  nachstebende
  nähere  Vorschriften  erthellt.

(Die  Ar#ikel  XXI  bie  XXV  entbalten

diese  Vorschriften  zum  Behuf  einer

näheren  Instrulrung  der  Prüfungs-Bebörde).


Art.  XXVI.

Wirkungen  des  Jeugulsses  vierter
Classe.

Die  fbrmilche  Ausfertigung  eines  Zeugalsses
  mit  dem  obgedachten  Drädikate
(Art.  XX.)  kann  bei  der  olerten  Classe
übergangen  werden:  dagegen  ist  in  elnem
solchen  Falle  dem  Candidaten  in  einer  besendern
  Resolution  unter  Bemerkung  der
Classe  freizustellen,  bei  der  nächsten,  oder
ausnahmsweise  bei  einer  der  folgenden
Semester=  Prüfungen,  sich  zur  Fortsesung
  der  Prüfung  zu  melden,  welche
altdann  auf  diejenigen  Gegenstände  und
Fächer  beschränkt  werden  muß,  in  Ansehung
derer  der  Candidat  bei  der  vorangegangenen

Prüfung  keine  oder  nicht  hinlängliche  Genäge

  geleistet  hatte:  daher  dann  auch  eben
diese  Materlen  oder  Prüfungs-Gegenstände
in  der  zu  ertbeilenden  Entschließung  namentlich
  auszuheben  und  zu  bezelchnen  Und.

Bei  der  sortgesetzten  Präfung  trin
übrigens  jederzelt  eine  abgesenderte
Behandlung  ein,  und  die  Vorschriften  der
Art.  XI.  ff.  sinden  inseweit  hler  ulcht
Siatt.

Art.  XXVII.
Abwelsung.

Wer  auch  nicht  theilweise  der  Erwartung
  entsprochen  hat,  und  in  jeder
Näcksicht  für  jetzt  zur  Abwelsung  sch  eignet;
  ist  nicht  nur  vor  Verfluß  eines  vollen
Jahrs  zu  einer  neuen  Pruͤfung  sich  zu
melden,  unter  kelnerlei  Umständen  berecheigt,
  sondern  auch  bei  dieser  letztern  durchaus
  so  zu  bepandeln,  als  ob  mit  ihm  zuvor
  noch  gar  kein  Prüfungs-Versuch  vorgenommen
  worden  wäre:  und  es  finden  In
Ansehung  seiner  alle  ebenerwähnten  Vorschriften
  ihre  volle  Anwendung.

B.
Verfahren  bei  der  zweiten  Dienst=Pruͤfung.

Art.  XXVII.
Anordnung  derselben.

Die  zwelte  DienstPrüfung  ist  denjeaigen
  Rechts-Praktlkanten  gewldmet,  welche
  nach  erstandener  ersten  Pröüfung  CLit.
A.)  und  nachdem  sie  zuerst  bel  einem  der
oler  Kreis-Gerlchtshbfe,  und  sodann  bel

2
        <pb n="640" />
        elnem  Oberamtsgerichte,  die  gesehliche
Dienst-Probe  als  Referendäre  zweiter  Classe
in  dem  Zeltraume  Eines.  Jahres  abgelegt
baben,  sich  um  ein  Rlchter-Amt  mit  Einschluß
  der  Oberamtsgerichts  =  Aktuariate,
oder  um  die  Advokatur  zu  bewerben  entschlossen
  sind.

Wird  von  einem  solchen  Rechts-raktikanten
  das  Gesuch  um  Zulassung  zur  zwei-632



ten  Dienst-Prüfung  bel  dem  Justiz-Mlnisterium

  angebracht;  so  bestellt  der  Justiz,
Mlulster,  nach  vorgängiger  gesetzmäßiger
Beurthellung  Über  die  Zuläßigkeit  dieses
Gesuchs,  und  wenn  er  dasselbe  fär  begründet
  erkennt,  in  der  Regel  diejenigen  Räthe
des  Ober-Teibunals  zu  Exominatoren,  welchen
  früher  bei  der  ersten  Dienst.  Prüfung
des  Bewerbers  das  mündliche  Eramen  und
der  Vortrag  im  Collegium  übertragen  gewesen.


Art.  XXIX.

Probe-Relationen.

Ven  denselben  werden  sodann,  nach  genommener
  Ruͤcksprache  mit  den  Vorstaͤnden
der  beiden  Haupt-Senate  des  Ober,  Tribunals,
  dem  Rechts-Drakiikanten  Gerichts-Akten
  aus  den  beiden  Hauptfächern  zur
Ausarbeltung  förmlicher  Probe-Relationen,
innerhalb  eines  ger  umig  genug  zu  bestimmenden
  Termins,  eingehändigt.  "

Art.  XXX.
Fortsetzung.

Die  Fertigung  dieser  Probe  Relatlonen
im  Criminal=  und  Cioll-Fache  bildet  hier
den  wesentlichsten  Bestandtheil  der  Orfungs-Beschästigung
  von  Selte  des  Candidaten,
  und  die  Beurkheilung  des  Werths
derselben  das  Haupt  =  Geschäft  von  Selte
der  Prüfungs-Behirde.

Hlerbei  werden  folgende  nähere  Vorschriften
  ertpeilt.

Art.  XXXI.
Aunsarbeltung  und  Ablehusy  derfrlben.


Es  dürfen  zwar  dlese  Relatlonen  von
dem  zu  pruͤfenden  Rechis-Praktikanten  in
dessen  Privat-  Wohnung  unter  Benuͤtzung
aller  ihm  zweckmaͤßig  scheinenden  wissenschaftlichen
  Huͤlfemittel  ausgearbeltet  werden,
  und  es  findet  hlerbei  eim  besondere
Aufsicht  nicht  Statt.  Hingegen  ist  der
Candidat  verbunden,  sich  in  Hinsscht  auf
die  Form  dleser  Aufsätze  nach  den  geseslichen
  Vorschriften  genau  zu  richten,  dle
ersteren  mit  den  Akten  vor  Ablauf  des
bestimmten  Termins  (Art.  XXIX.)  bes
Referenten  elinzuhändigen,  und  sofert  dlese
Vorträge  in  der  Plenar-Versammlung
des  Ober  Trlbunals  persbnlich  abjulegen.
        <pb n="641" />
        Art.  XXM.
Fortsehuas.,
Es  ist  hiebel  insbesondere  darauf  zu  seben,
  daß  der  Candldat  die  von  ihm  schrifte
lich  aufgesetzten  Relationen  bel  deren  Ablegung

  lm  Colleglum  durch  freten  mündlichen

  Vortrag  noch  näher  ausführe  und
eytwickle:  in  welcher  Bezlehung  sowohl  den
Vorständen  und  Eraminaloren,  als  auch
jedem  andern  Mitgliede  des  Collegium  gestatte:
  seyn  sell,  Fragen  an  den  Candidaten
zu  richten,  welche  dem  Lettern  zur  Erläuterung
  selner  Relatien  Anlaß  geben,  und
eben  dadurch  zu  selner  genaueren  Prüfung
dlenen  können.

(Der  Art.  XXXIII.ne  beso
dere  Vorschrift  für  das  Ober-Trlbunal.)

Art.  XXXIV.
Besondere  mündliche  Befratzung.
Elne  schriftliche  Fragen-Beantwortung
  fällt  bei  der  zweiten  Dienst-Prüfung
binweg;  dagegen  sindet  eine  mändliche
Befragung,  welche  det  Ablegung  der  Probe-Relmionen
  vorausgehen  oder  ihr  nachfolgen
  kann,  unter  folgenden  näheren  Bestimmungen
  Statt.
Art.  XXXV.
Fortsetzung.
Bei  denjenigen  Praktikanten,  welche  in
Folge  der  früher  erstandenen  ersten  Dienst-633



Hräfung  das  Prädikat  erster  oder  zwelter
  Classe  erlangt  hatten,  ist  sich  hlerbel
auf  eine  umständlichere  mündliche  Befrahung
  aus  dem  Gebiete  der  praktischen  Rechts-Gelehrsamkelt,
  namentlich  des  Prozesses,
zu  beschränken;  diejenlgen  dagegen,  welchen
nut  das  Prädikat  dritter  Classe  ertheilt
worden  war,  sind  nunmehr  überdles  aus
denjenlgen  anderweiten  Fächern  und  Materien
  zu  befragen,  worin  sie  bel  jener  ersten
Prüfung  nach  Auswels  der  darüber  verbandelten
  Eraminations=  Akten  sich  verbältnißmäßla

  schwächer  gezeigt  hatten.

Art.  XXXVI.
Fortsetzuns

Ein  umstämliches  Protokoll  ist  auch  uͤber
diese  muͤndliche  Vorlegung  und  Beantwortung
  von  Rechtsfragen  zu  fuͤhren,  uͤbrigens
bei  dieser  zweiten  Dienst--Pruͤfung  in  der
Regel  jeder  einzelne  Candidat  abgesondert
zu  behandeln:  jedoch  können  ausnahmsweise
  nach  Beschaffenheit  der  Umstände
auch  mehrere  glelchzeltig  um  Zulassung  zu
dieser  zweiten  Prüfung  sich  meldende  Rechts-PDraktikanten
  der  zuvor  erwähnten  mündlichen
  Befragung,  unter  steter  Berücksichtigung
  der  im  Art.  XXXV.  berührten  indloiduellen
  Verhältnisse  eines  jeden,  verelnt
  unterworfen  werden;  wogegen  die
Probe-Vorträge  (Art.  XXXI.  ff.)  niemals
  anders,  als  von  jedem  einzelnen  Can-
        <pb n="642" />
        634

didaten  abgesondert,  im  Collegium  abzulegen
  sind.

Art.  XXXVII.

Jeit  dleser  Prükung.

Dile  Anordnung  regelmätiger  Semester-Prüfungen
  ist  bler  lcht  erforderlich;  vielmehr
  kann  zu  jeder  Zeit,  und  auch  auf
Anmelden  eines  einzigen  Bewerbers,  dle
WVeranstaltung  zur  zweiten  Prüfung  alsbald
  getreffen  werden.

Art.  XXXVIII.

WVWortrag  über  das  Resultat  der
Hrüfung.

Nach  erfolgter  Registrirung  des  Protekells
  über  die  mündliche  Fragen  Beantwortung
  CArt.  XXNT  ff.)  und  der
belden  Probe-Relatlonen  nebst  einem  Auszuge
  aus  den  betreffenden  Siezungs-Protokollen
  des  Ober-Tribunals  wirb  über  den
Erfolg  des  ganzen  Geschäfts  von  den  beiden
  Examinatoren  in  einer  welleren  Plenar=SlItzung
  des  Ober-Tribunals  der  Vortrag
auf  die  geseelich  bestimmte  Weise  (Verordnung
  vom  àu.  Mal  7818.  F.  4)  erstattet.

Art.  XXXIX.
Fortsetzung.

Wenn  nun  von  den  Examinatoren  über
die  Beföhlgung  des  Geprüften  zum  Richter-Amte,
  zum  Oberamtsgerichis-Aktuariate
eder  zur  Advokotur  der  Antrag  gemeacht
ist;  so  wird  zur  Abstimmung  darüber  geschritten,
  und  nach  Mabgabe  des  Collegial=Beschlusses

  das  gutüchtliche  Anbringen  der
Prüfungs=  Behörde  an  das  Justiz-Ministerium
  befördert:  wo  sodann  die  Aufnahme
des  geprüften  Praktikanten  in  die  Zehl  der
Advokaten  oder  der  Referendäre  erster  Klasse
von  hbherer  Entschlleßung  abhängt.

Eine  bestimmte  Classistcaton  findet  noch
9.  15  der  Verordnung  vom  21.  Mal
1818  hier  nicht  Statt.

Art.  XL.
Transitorlsche  Bestlmmung.

Diejenigen  Candidaken,  welche  vor  Bekanntmachung
  der  gegenwärtigen  Werordnung,
  In  Folge  einer  von  ihnen  erstandenen
  juristischen  Präfung,  sev  es  vor  oder
nach  dem  Erscheinen  der  Verordnung  vom
21.  Mal  1818,  das  Prädikat  einer  der  belden
  ersten  Classen  sich  erworben,  und  semit
  ihre  vorzügliche  Tüchtigkeit  in  praktlschen
  Ausarbeitungen  durch  dle  bet  jever
Prüfung  gefertigten  Relatlonen  bereits  erprobt
  haben,  sind  ven  Erstehung  der  hier  vorgeschrlebenen
  zwelten  Dienst  Prüfung  befrett,
und  ist  daher  von  ihnen  anzunehmen,  daß  der
Ausforuch  ihrer  Befählgung  zum  Richter-Amte,
  zum  Oberamtsgerichts-Aktuariate,
uder  zur  Advokatur  schon  wirklich  erfolgt  se.

Setuttgart  den  30.  November  1330.
Auf  Seiner  Kbniglichen  Masjestt

besondern  Befebl.
Maucler.
        <pb n="643" />
        655

Nro.  70.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

 

"  v
Samstag  den  9.  December  1820.

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.  #  Königliche  Mojestät  haben
vermbge  Resolution  vom  34.  v.  M.  die
erledigte  Accise-Schrelbers=  Stelle  bei  der
Acelse-Rechnungs-Kammer  dem  pensionirren
  Kammer  =  Laqual  Fauser  gndigst
Ebertragen.

Sedann  haben  Hüchstdieselben  vermmge
  Resolution  vom  23.  v.  M.  für  dle
Statistik  und  Tepogrsphle  des  Vaterlandes
  ein  eigenes  Büreau  zu  errichten,  und
solches  der  Kadaster-Commssien  an  die
Seite  zu  stellen  geruht.

Fü  dieses  statistisch-topogrophlsche  Büreau
  ist  neben  dem  Reglerungs  =  Ratbe

Kausler  der  bisherige  Préceptor  3#7.
Memminger  in  Cannstad:  mit  dem
Charakter  und  Range  eines  Professors  der
Unloersität  gnädigst  ernenut  worden.

Ferner  baben  Sdchstdieselben  vermöge
  Entschließung  vom  2.  d.  M.  dle  erledlgte
  Pfarrei  Iptingen,  Dekauats  Dürrmenz,
  dem  Stadt=  Pfarrer  Hirzel  In
Gäglingen,  Dekanats  Brackenhelm,  gnädigst
  übertragen.

Unter  dem  1.  d.  M.  ist  vie  erledigte
Oberamts.  Arzts-Stelle  zu  Biberach  dem
Oberamts-Arzt  Dr.  Hofer  in  Wangen
übertragen  worden.
        <pb n="644" />
        636
II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern:

1.  des  Ministerium  des  Innern.
Bekanntmachung,  die  Weihenmayerische  Familien,=  Stiftung  betreffend.

Es  ist  eine  im  Jahr  1603  zu  Jena  ge:  zu  Commssarien  ernannt  und  bestellt  wormachte
  Welhenmayerische  Stiftung  für  den  sind,  so  werden  alle  diejenigen,  welche
Studlrende  aufgefunden  und  der  unbe=  von  Johannes  Weißenmayer,  Gastzeträchtliche
  Fundus  derselben  zum  Theil  in  ber  zu  Laulngen,  von  1543  abstammen,
Sicherheit  gebracht  worden.  hlemit  aufgefordert  und  eingeladen,  binnen

Da  daran  gelegen  ist,  daß  diese  Famille=  drel  Monaten  wegen  ihres  Abstammungs-Angelegenheit
  gehbrig  in  Ordnung  gebracht  rechts  von  obigem  Johannes  Welhenmayer

werde,  und  zu  dlesem  Zweck  der  durch  beglaubigte  Taufschelne  und  andere
Direktor  v.  Jäger,  Dokumente  sich  auszuweisen  und  solche  den
Ober-Finanzrath  v.  Spittler,  und  Khnigl.  Commissarien  zuzusenden.
Seiftungs-Verwalter  Weihenmayer  Stuttgart  den  38.  November  1820.
zu  Ludwigsburg  v.  Otto.

2.  Des  Künigl.  evangelischen  Confslstorlum.
Errichtung  eines  Privat-Schullehrer  =  Seminars  in  Heidenhelm.
Da  man  dem  Dekan  M.  Reuchlin  in  unter  seiner  Aufslcht  ertheilt  hat,  so  wird
Heidenheim  die  Genehmigung  zu  Errich=  solches  hlemit  bekannt  gemacht.
tung  eines  Privat-Schullehrer-Seminars  Stuttgart  den  1.  December  1830.
Süskind.

5.  Des  Köhnigl.  Medlelnal-Colleglums.

Ven  dem  Kbu#gk.  Medicinal-Collegio  Erlaubniß  zur  Ausübung  dleser  Wissenwurde
  dem  Wock.  er  Chr.  Candldat  Chrlstian  schaften  ertheilt.
Friedrich  Haux,  von  Ebingen,  Oberamts
Balingen,  nach  erstandener  Prüfung  in
der  Medlein  und  hbhern  Chirurgle,  die  Massenbach.

Stuttgart  den  5.  December  1330
        <pb n="645" />
        637

OB.)  Des  Departements  der  Flnanzen:

1.  des  Finanz-Ministerium  und  der  Hof-Domänen-Kammer.

Erläuterungen  und  nähere  Bestimmungen  zu  der  Verordnung  vom  2.  Oktober.  1810  die  den  Bewoßnern
  und  Rutzuleßern  berrschafelicher  Gebäude  und  Güter  obliegenden  Verbindlichkeiten  betreffend.

Die  unterm  z.  Oktober  181y  ergangene
Verordnung,  welche  die  Verbindlichkelten
der  Nutznießer  herrschaftlicher  Gebäude
festsetzt,  findet  man  in  Bezlehung  auf  die
Bewohner  solcher  Gebéude,  die  von  dem
Knigl.  Finanz-Mlnisterium  oder  von  der
Königl.  Hof-Domänen-Kammer  ressortiren,
  mit  folgendem  näher  zu  erläutern  sich
veranlaßt.

1.)  In  Beziehung  auf  die  den  Nutznleßern
  dieser  Gebäude  zur  Besorgung
obllegenden  kleinern  Reparationen  werden
  folgende  nähere  Bestlmmungen
festgesetzt:

a)  Das  Welssen  geht,  mit  Ausnahme
der  Kanzlelen  und  Amtszlmmer,  die

Nutznießer  an,  samt  den  damit  in
Verbindung  stebenden  kleinen  Repavatlonen
  des  Bestichs  eoder  der  Verlipsung;
  im  Fall  aber  die  eingetretene
Beschéädlgung  von  grißerm  Belange
und  ohne  Verschuldung  des  Nusuleßers
  entstanden  ist,  übernimmt  die
betreffende  Casse  die  Kosten.

b)  Für  Reparatlonen  an  den  Schlbfsern,

  Anschaffung  von  Schlüssel,  Befestigung
  des  Beschlägs  mit  Nägeln
oder  Schrauben  2c.,  Anschaffung  neuer
Kloben  und  Vorrelber  hat  der  Ruznleßer
  zu  sorgen,  well  dlese  Gegenstände
  zum  Inventarjum  gehbren,  das.
er  im  Stande  zu  erhalten  verbunden  ist.

Wenn  derselbe  in  Besorgung  der
bler  genannten  Reparatlonen  olcht
saumselig  ist,  so  kann  ein  Abgang  an
Jalousten,  Fensterläden,  Thüren,
Thoren,  Vorkaominen  und  Ofenthürlen,
deren  Beschläg  und  Schlbssern  künftig
nicht  mehr  vorkommen;  wo  folcher
aber  dennoch  Statt  findet,  hat  der
Bewohner  für  das  Mangelhafte  einzustehen.


c)  Die  Herflellung  zerbrochener  Fensterschelben,

  so  wle  des  Bleies,  das  durch
den  Bruch  des  Fenskers  schadhaft  geworden
  ist,  die  Erhaltung  der  Anschlagleisten,
  Blendlelsten  und  Eckstäbe
  geht  den  Nutznleßer  an;  die
        <pb n="646" />
        Kosten  von  Verblelung  hingegen,  welche
  vorzunehmen  stad,  weil  das  Blei
schathaft  ist,  so  wie  die  Erhaltung
des  Rahmwerkes,  im  Falle  dleses  nicht
durch  Muthwillen  ruinirt,  sondern
durch  die  Länge  der  Zeit  schadhaft
geworden  ist,  übernimmt  dle  betref.
fende  Baukasse.

d)  Wenn  an  Jalousien  bas  Rahmwerk
fault,  so  wird  der  Bauherr  füär  die
Wlederherstellung  sorgenz  dagegen  slud
die  zwischen  inne  liegenden  Brettchen,
wenn  sie  beschädlgt  worden  oder  ganz
abgehen,  von  dem  Nuznießer  anzuschaffen
  und  anstreichen  zu  lassen.
Eben  derselbe  hat  auch  die  Dachläden
zu  unterhatten,  wenn  nicht  Fäululß
den  Schaden  herbelgeführt  hat.

e.)  Wenn  neues  Rahmwerk  in  die  Fenster
  und  käden  eingezogen  werden  muß,
so  geschleht  das  Abbrechen  und  Wiederanschlagen
  derselben  auf  Rechnung
der  betreffenden  Casse.

Die  Herstellung  und  Ausbefferung
der  Thüren  ist  nur  dann  Sache  des
Bewohners,  wenn  solche  durch  sesn
oder  der  seinigen  Verschulyen  beschädist
  werden.  Dagegen  hat  er  für  Herstellung
  der  an  deren  Befestigung  entstehenden
  Mängel  zu  sorgen,  so  wle

638

für  das  an  der  Befestigung  der  Feaster
  Mangekhafte.

g)  Das  Ausspaͤnen  alter  Bbden  geht
den  Nutznießer  an;  die  Herstellung  derselben
  ist  aber  nur  dann  seine  Obliegenhelt,
  wenn  die  eingetretene  Be,
schädigung  unbedeutend  ist.

b)  Der  Nutzuießer  einer  milt  Tapeten
versehenen  Wohnung  hat  die  Tapeten,
wenn  sle  schadhafe  sind,  auf  seine
Kosten  repariren  zu  lassen.  «
Nene  Tapeten  werden  nicht  auf
berrschaftliche  Kosten  angeschafft;  wenn
daher  die  Tapeten  so  schadhaft  sind,
daß  teine  Reparatlon  mehr  anschlaͤgt,
und  der  Nutznieber  nicht  auf  eigene
Kosten  die  Zimmer  kapeziren  lassen
will,  so  werden  dlese  auf  Kosten  der.
Herrschaft  auf  dle  gewbhnliche  Arr  geipset
  und  geweißt.

2.)  Das  Weissen  und  Reinigen  der  Webnungen
  hat  känftighin  nicht  mehr  der
abgehende,  sondern  der  einziebende  Nuznießer
  auf  selne  Kosten  beforgen  1#
lassen.

5.)  Zu  Ergänzung  des  (.  6  der  Werordnung
  vom  2.  Oktober  1817  wird  angefügt,
  daß,  wle  es  schon  in  der  Natur
der  Verbinolichkeiten  der  Nuynleßer.
liegt,  das  Ausschlagen  der  Gräben  an
Gütern  den  Nutznießern  obllege.
        <pb n="647" />
        4.)  Die  Nuynleßer  haben,  wie  zu  den
Kosten  der  neuen  Zäune,  so  auch  zu  den
Reparetions  =  Kosten  gur  Ein  Wiertel
beizutragen.

I.)  Endlich  liegen  die  klelnen  Reparstienen
  an  den  Backofen,  Küchen  und
Waeschkesseln,  Heerden  und  an  den  Guß-Kelnrbpren
  dem  Nutznleßer  ob;  auch  wer-659



den  mit  Ausnahme  der  herrschaftlichen
„Meierelen  um  Brauerelen,  für  Brannlewelnbrennerelen
  ond  fär  die  Unter-Faltungen
  der  bestehenden  Elnrlchtung
zum  Obstdberen  keine  Kesten  auf  dle
berrschaftliche  Casse  äbetnommen.

Stuttgart  den  28.  November  1820.

Weckherlin.  WVellnagel.

.  des  Finanz-Ministerium.
a)  ODessentliche  Belobung,

Da  sich  bel  der  Einleltung  zu  Verpachtung
  der,  der  Künigl.  Ober-Finanz-Kammer
#ustebenden  Frucht=  und  Heuzehenten  auf
mehrere  Jahre  die  Kameral=  Beamten
Eckhardt  in  Heidenheim,  Werver  in
Ellwangen,  Neuffer  in  korch,  Dertinger
  in  Baknang,  Hochstetter  in  Murrhardt,

  Fehleisen  in  Wlernsheim  besonders
  thätig  gezelgt  haben;  so  werden  dieselben
  in  Gemöhheit  allerhöchster  D  krete
vom  31.  Oktober  und  à4.  November  hiemit
  bffenelich  belobt.
Stuttgart  den  z#.  Mevember  2820.
Weckberlin.

1)  Nfgung  drs  Flnanz=  Minlkertams,  die  Behindmag  der  Kosten  von  Untersuchungen  wagen
Uebertung  der  Zinanz-,  Venst  und  Jasd-Gesetze  betrefend.

Da  unter  den  auf  den  Ausgabe-Etat
des  Justiz-Ministerlums  übernommenen
Criminal-Inquisttions-Kosten  (Verordnung
vom  2).  Februar  1619,  Staats=  und
Regierungs  =  Blatct  Nro.  13)  die  Kosten
von  den  zum  Wirkungskreise  der  Oberämter
  und  Forstämter  gehbeigen,  und  emtweder

  von  diesen  oder  dem  Steuer-Collegium
und  den  Flnanz-Kammern  zu  erledigenden
Untersuchungen  wegen  Uebertretung  der
Finanz-,  Ferst=  und  Jagd  Gesetze  (Verordnung
  vom  32.  November  1819,  Staatsund
  Regierungs-Blatt  Nro.  Uo)  nicht
begriffen  werden;  so  sind  in  vorkommenden
        <pb n="648" />
        Faͤllen  die  Verzeichnisse  hleruͤber  den  letztgenannten
  Siellen  zur  Dekretur  vorzulegen,
  welche,  wenn  die  Schuldigen  kein
Vermögen  besitzen,  die  Kosten  auf  die  hinsichtlich
  des  Strafbezugs.  hiefuͤr  geelgneten
Gefäll-Cassen  zur  Zahlung  und  Verrechnung
  anzuweisen  haben.

In  Ansehung  des  Wieder-Einzugs  dieler
  Kosten  ist  es  nach  der  in  der  Verord-640



nung  vom  27.  Februar  1819,  F.  11  wegen
der  Criminal-Inqulsitions  Kosten  gegebenen
Bestimmung  in  der  Maße  zu  halten,  daß
die  Kameral-Verwaller  die  für  die  zum
Einzug  übernommenen  Kosten  zu  erthellenden
  Schelne  gegen  die  zaplenden  Gefäll-Cassen
  zu  Belegung  ihrer  Rechnung  auszustellen
  haben.
Stutegart  den  r.  December  1820.

Weckherlin.

 

Dienst-Erledigungen.

Die  Ober-Umgelders=  und  Ober,  Acelsers-Stelle
  zu  Neuenbürg  ist  darch  den
Tod  des  bisherigen  Ober=  Umgelders  und
Ober-Accisers  Eschenmaier  in  Erledigung
  gekommen.

Die  Stelle  eines  Stadt=  und  Armen-Arztes
  zu  Rettweil  ist  durch  das  am  37.
vorigen  Monats  erfolgte  Ableben  des  Dr.
Vogel  daselbst,  und

die  Pfarrei  Holzelsingen,  Dekanats
Reulingen,  ist  durch  das  am  Jo.  v.  M.
erfolgte  Ableben  des  Pfarrers  Schmid
erledigt  worden.

Gestorben  ist  der  Sallnen-Haupt-Cessler
Hopphan  in  Stuttgart,  und

der  Renovatlons-Reolsor  Käppel  in
Reutlingen.

 

„-Bericht

Der  im  Känigl.  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
  Nro.  64.  S.  584  als  Preisträger
  des  Speler'schen  Stiipendiums
aufgeführte  Franz  Kaver  Schbninger
ist  nicht  aus  Weilbeim,  sondern  aus

i  gun  g.
Weillderstadt  gebürtig,  und  Kandldat
des  dritten  theologischen  Kurses  im  Kdnigl.
katholischen  hbhern  Conolkte  zu  Tübingen.
Conolkts-Direktor
Koch.
        <pb n="649" />
        641

Nro.  77.
Könkglich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blakk.

Samstag  den  16.  December  1890.

II.  Uumittelbare  Kynigliche  Dekrete,
Drenust-Nachrichten.
S.  ine  (Khalgliche  Majestät  haben  und  Stallmeister  Cotta  von  Cottendorf

durch  allerhöchste  Entschließung  vom  26.
v.  M.  dem  seitherigen  Legations-Sekretär

den  Titel  und  Rang  eines  Legatlens-Raths
gnädigst  zu  erthellen  geruht.“

II.  Verfügungen  ver  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerinm.

Dle  Erktzung  des  bisbersgen  Jatellzenz=  Hlatts  bei'  dem  Könsgk.  Staats=  und  Keglerungs?  Blarr
durch  die  Sruttsarter  alltzemeine  Anzeigen  berreffend.

Da  mit  dem  Schlusse  des  Jahres  180
das  gegenwärtig  mit  dem  Kbnigl.  Staatsund
  VWenlerungs-Blatt  verbundene  Intellitenz-Blatt
  aufho#rt,  und  an  dessen  Stelle
ein  abgesonbertes  allgemelnes  Imelligenz=Blatt

  unter  dem  Titel:  „Skuttgarker  allgemelne
  Anzelgen““  tultt,  deren  Verlag
vorerst  auf  das  Jahr  18z,  den  Cbrisioph
Friedrich  Cotta'schen  Erben  überlassen
worden,  so  wird  folches  den  sámtlichen
        <pb n="650" />
        Kömgl.  Stellen  mit  folgenden  näheren

Bestimmungen  erkffnet.

1.)  In  dle  Stuttgarker  allgemelne  Anzeigen
  werden  alle  diejenige  Artikel  elngerückt,
  welche  Königl.  Behbrden,  seyen
aste  Ministerlen,  Colleglen  oder  Landkeamtungen,
  jufolge  vorllegender  allgemelner
  gesetzlicher  Bestimmungen  oder  be-6###



sonderer  Verordnungen  von  Amtes  wegen

bekaunt  zu  machen  Haben,  sie  mögen  nun
den  einen  oder  den  andern  Zwelg  der
Staats-Perwaltung  betreffen.  Dahln
gehbren  also  z.  B.  Ankündigungen  von
Verkäufen  und  Verpachtungen  von
Staats-Eigenthum,  Auf=  und  Akstrelchs-Akkorde,
  Diebstahls-Anzeigen,  Sleckbrlefe,
  Vorladungen  Abwefender,  namentlich
  Conscriptions-Pftichtiger,  u.
s.  w.

Dle  Insertion  solcher  Artikel  geschieht
in  der  Regel  welmal;  Ausnahmen  flnden
  statt,  wenn  entweder  gesetzliche  Besilmmungen
  die  dreimalige  Einräckung
erfordern,  eder  wenn  Legtere  ausdrücklich
  nur  elnmal  verlangt  wird.

.)  Das  Einrücken  der  vorgenannten  Arulkel
  geschicht  unenrgeltlich  in  allen  Fällen,
  in  welchen  die  Staats-Casse  die
Insertlons=  Kesten  zu  übernehmen  haben
würde;  wenn  diese  aber  ausnahmswelfe
von  den  Par  hleen  zu  vergüten  sind,  so

3.)  Sämtliche  Kbnigl.

geschleht  betzteres  mit  zwel  Kreujern
für  die  gedruckte  Zelle.  Derglelchen
kaum  erwaͤhnte  Ausnahmen  werden  ins:
besondere  gewbhnlich  bei  Verkäufen,
Verpachtungen  oder  Werleihungen  ven
Staats=  Eigenthum  eintreten,  wenn  den
„Käufern,  Pächtern  oder  Mietbern  neben
andern  Kosten  auch  die  Bezahlung  der
Insertions-Gebühren  anbedungen  wi#.

Behbrden  sinh
Lgehalten  ihre  amtlichen  pe.  1.  näher  bes
eichneten  Bekanntmachungen  in  kein  anderes
  Zeltungs=  oder  Intelligenz-Blot,
rels  in  die  mit  dem  1.  Januar  13311
rerschelnende  Stuetgarter  allgemeine  Argelgen
  einruͤcken  zu  lassen.

Von  dieser  Regel  finden,  iedoch  folgende
  Ausnahmen  statt:

a)  Wenn  die  Insertion  in  mehrere
ISffentliche  Blätter  auf  elner  gesehlilchen
  Anerdnung  beruhr;

rb)  wenn  das  Interesse  der  Bekanmwerdung
  in  elinem  bestimmten  V.
zirke  vorllezt.

In  dem  ersten  Fall  musß  die  Nechricht
  zwar  in  die  Suntgarter  allgemeine
Anzeigen  elngerückt,  se  kann  aber  glech=Jel#lg
  auch  in  ein  anderes  Zeltungs=  oder
Intelligenz-Blatt  inserirt  werden.

Eben  dieses  findet  in  dem  jzwelten
Falle  dann  statt"  wenn  dle  Kosten  der
        <pb n="651" />
        Insertion  die  Staats-Casse  treffen  würden.


Sind  aber  solche  von  Parthleen  za
tragen  und  die  Publikation  der  Nachricht
  geht  von  einer  Könlgl.  Bezirks-Beamtung
  COberamtsgericht,  Oberamt,
Kameralamt  rc.)  aus,  so  kann  die  Eiarückung
  in  die  Stuttgarter  allgemeine
Anzeigen  unterblelben  und  es  genägt  an
der  Insertion  in  ein  Provinzlal=  oder
Local-Intellligenz=  Blau.

63

4.)  Dle  Sunttgarter  allgemelne  Anzelgen
erscheinen  in  jeder  Woche  viermal,  am
Montag,  Dienstag,  Dennerstag  und.
Samstag;  der  jährliche  Prels  derselben
wird  auf  zwei  Gulden  und  dreißig
Kreuzer  festgesetzt.

Hiernach  wollen  und  Haben  lich  alle

Kbalgl.  Stellen  zu  achten.

Sturtgart  den  14.  December  1620.

Auf  Seiner  Kbuiglichen  Majestät,
besondern  Befehl.

Maucler.

B.)  Des  Departements  des  Innern:

4,  Dee  Knigl.  kathollschen  Kirchen  raths,

Kie  katholischen  Schul-Inspektorate  betreffend.

Auf  das  Gesuch  des  Schul-Inspektors
Schlpferling  in  Gundelsheim  hat  man  sich
veranlaßt  gesehen,  denselben  von  dem  Schul-Inspektoratamte
  Reckarsulm  zu  entlassen,
und  den  Inspektorats-Bezirk  Heilbronn  mit
dem  Inspektorat  Reckarsulm  zu  vereinigen.

Zugleich  wird  dos  im  Staaks=  und  Regierungs-Blatt
  Nro.  6#  bekannt  gemachte
Verzeichniß  der  katholischen  Schul-Invon

  Binswangen,,
Leutkirch  die  Pfarrschule  von  Urlau,  in
dem  Inspektorat  Tettnang  die  Pfarrschule
von  Frledrichshafen.

pektorate  berichtiget.  Es  fehlen  in  dem
Inspektorat  Reckarsulm  die  Pfarrsckule
in  dem  Inspektorat

In  dem  Inspektorat
Epbach  ist  Westernheim  statt  Westernhausen

  zu  lesen.

Stuttgart  den  4.  December  2370.
Camerer,
        <pb n="652" />
        2.  Des  Kknigl.  evangellichen  Conssstorium--Vestimmung

  des  Termins  zur  Consurs-  Prüfung  der  deutschen  Schsl-Provisoren  und  Incsplenten.
evangellscher  Coafession.

Sämtliche  deutsche  Schul-Provisören  und
Inciplenten,  welche  sich  an  Martinl  dleses-Jabrs

  zur  Conssskorlal  -Präfpng  gemeldet
baben,  und  ulcht  rurch  besondere  Erlasse

zurükgewlesen  worden  sind,  werden  hiemit,

und  zwar  die  Schul-Proviforen  auf  den
5.  Jannar,  dle  Inclplenten  des  Genevalats

  Heilbronn,  Oebringen  und  Maulbronn
auf  den  3.  Januar  und  die  Inciplenten
der  uͤbrigen  Generalate  auf  den  16.  Januar
  1821  hieher  berufen,  wo  ste  Morgens
  8  Ubr  auf  der  Kanzlel  des  Könlgl.
TCensistoriums  zu  erscheinen  haben.
Smttgart  den  5.  December  1320.

Säskind.

 

Dienst-Erledigungen.

Dem  29.  v.  M.  ist  der  penfslonl##e  bleutenant

  Barattt#  gestorben.

Dforrers  zu  Hohen-Asberg  i#st  durch  da#s#
am  3.  d.  M.  erfolgte  Ableben  des  Pfar-Dle

  Stelle  elnes  katholischen  Garnssons=  rers  Egle  erledigt  worden.
        <pb n="653" />
        646

Nro.  72,

Königlich-Württembergisches
Staats,  und  Regierungs-  Blakl.

Mittwoch  den  ao.  December  1820.

k  Unmittelbare  Kövigliche  Dekrete.

Dienst-Nachrichten.

S.  ue  Khnigliche  Mejestät  heben
vermige  Entischließung  vom  8.  d.  M.
dle  erledigte  katholische  Pfarrel  Waltersho-=ken,
  Oberamts  Leutkirch,  dem  Pfarrer  Gast
in  Zimmerbach,  Oberamts  Gmünd;

vermbge  Entschliefung  vem  172.  d.  M.
ble  erledlgte  Pkarrei  binsenhofen,  Dekanats
Neuffen,  dem  Pfarrer  Keinatß  zu  Spielberg,
  Dekanats  Wlldberg;

die  erledigte  Pfarrei  Ohmenhausen,  Dekanats
  Reutlingen,  dem  Vikar  Payer  zu
Reusten,  Dekonats  Herrenberg,  und

vermge  Entschließung  vom  14.  d.  M.
dle  erledlgte  Pfarrei  Hirsau,  Dekanats
Calw,  dem  Vlkar  M.  Seeger  zu  Hertrenberg
  gnädigst  zu  übertragen  geruht.

Sodann  haben  Shchstdleselben  unterm
  15.  d.  M.  Znädigst  genehmist,  daß
der  zum  Revifor  bei  der  Finanz-Kammer
in  Ludwlgsburg  bestimmt  gewesene  Rechnungs-Rath
  Gänzler  und  der  bieberige
Haupt=  Buchhalter  bei  der  Staats-Casse,
Rechnungs-Roth  Valet,  ihre  Stellen  gegenselulg
  vertauschen  dürfen.
        <pb n="654" />
        646
#  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Rechts-Candidat  Ferdlnam  Mohl,
von  Weißach,  Oberamts  Valhingen,  welcher
  bei  der  mit  ihm  vorgenommenen  ersten
Dleast-Prüfung  das  Zeugniß  dritter  Classe
Ebalsen  hat,  ist  auf  sein  Ansuchen  als

Referendär  zwelfer  Classe  bei  dem  Könislichen

  Gerichtshofe  in  Ulm  aufgenommen

worden.  ·
SturxgartdmtvDecembek1830
Mautler.

B.)  Des  Departements  des  Inuerun
des  Ministerium  des  Innern.

Bekanntmachung  ·  dor  Vestimmungen,  nter  welchen  Inländer,  die  die  gesetliche  Stodlen=  Vorpröfu#s
ulcht  erstanden  haben,  die  Landes=  Unlversttät  besuchen  dürfen.

Da  die  Unlversirät  Tübingen  nicht  selten
eon  Inländern  bezogen  wird,  welche  entweder
  ver  erstandener  Vorprüfung,  und
vor  erhaltener  Erlaubniß  zum  Studiren
zur  Vorbereitung  auf  jene  Vorprüfung.,
öffentliche  Vorlesungen  daselbst  besuchen,
eder  ohne  auf  Staatsdienste  Anspruch  zu
machen,  durch  den  Besuch  akodemischer

Vorlesungen  über  einzelne  Wissenschaften

slch  auszubilden  suchet,  so  paben  Sr.
Königl.
die  Aufsicht  der  akademischen  Behbrden

Majestät  in  Beziehung  auf

äber  dieselben  und  auf  ihre  äbrigen  Verbältnisse

  durch  bchstes  Dekeet  vom  6.  Dec.
folgendes  zu  bestimmen  gerußt:

I.Jeder  Inländer,  welcher  ohne  von
dem  Studienrath  dlie  Ermächtigung
zum  Studlren  erhalten  zu  Haben,  altvemische
  Vorlesungen  hbren  will,  bet
sich  nach  der  Verordnung  vom  :7.  Jum
1618.  y.  5.  (Staars=  und'  Regieungs-Blatt
  vom  Jahr  1816.  Nro.  40)
ebbei  dem  Rektoratamt  der  Universitit
zu  melden,  Zeugnisse  von  den  bisfer
besuchten  Lehranstalten  vorzulegen  und
anzugeben,  welchen  Studienzweck  er
bobe,  und  wie  lange  er  ihn  zu  verfelgen

  wünsche.

*1.  Hlerauf  hat  der  Rektor  demselben,
narh  vorperiger  Räcksprache  mit  dem
        <pb n="655" />
        647

Kanzler,  auf  eine  dem  angegebenen  nisse  der  Unioerslicts  =  Lehrer  und  der
Zweck  angemessene  Zeitfrist,  welche  Gegensiände  der  von  ihm  besuchten

Fnachher  cuch  nach  Erfotdernß  der  WVorlesungen  eine  Abrechnung  der
Umstände  noch  verlängert  werden  kann,  Zelt  selnes  früheren  Aufenthalts  auf
die  Benützung  der  Unloersttats-An-  der  Universität  an  der  gesetzlichen  Stustalt
  in  der  Art  zu  gestatten,  daß  ein  dlerzeit,  von  3  bie  4  Jahren  fär
solcher,  der  die  Absicht  hat,  sich  auf  luléßig  erkenne.
die  Vorpräfung  vorzubereiten,  auf  '6.  Mit  Ausnahme  derjenigen,  welche
die  Besuchung  von  Vorbereitungs-  eine  anderwärige  Hauptbestimmung
Collegien  beschränkt  ist.  bhaben  und  einzelne  Vorlesungen,  bes

35.  Wer  auf  diese  Art  zum  Besuche  suchen,  und  dle  daher  nach  der  Beakademischer
  Vorlesungen  zugelasen  stimmung  der  Verordnung  vom  77.
wird,  ist  auf  die  Unlverfltäts-Gesetze  Juni  1818  nur  in  Bezlehung  auf
durch  Handschlag  zu  verpflichten;  er  dle  Erhaltung  der  Ordnung  in  den
wird,  gegen  Entrichtung  der  gewoͤhn-  Vorlesungen  der  akademischen  Aufsicht,
lichen  Gebühren  in  ein  besonderes  sonst  aber  ihrer  ordemlichen  Behbrde
Buch  eingeschrleben,  und  erhält,  statt  unterworfen  sind,  ist  jeder  nichtimmeder
  Matrikel,  einen  Einschreibschein.,  “rikulirte  Stadirende  den  akademischen
in  welchem  auch  die  ihm  bewilligte  Behörden  in  eben  der  Art,  wie  die
Zeit  des  Besuchs  akademlscher  Vor-  eigentlichen  Studirenden  untergeben.,
lesungen  zu  bemerken  ist.  nud  glesch  dlesen  zu  behandeln.

4.  Das  Verhaͤltniß,  in  das  er  hiedurch  7.  Nach  erhaltener  Erlaubniß  zum  Stutritt,
  begruͤndet  jedoch  keinen  Anspruch  diren  ven  Seite  des  Studlearaths
auf  die  den  elgentlichen  Studirenden  wird  jeder  ohne  eine  weitere  Gebühr
besetzlich  bewilligte  Freihelt  von  der  zu  entrichten,  in  das  Verzeichniß  der
Aushebung  zum  Krlegsdienste.  Studirenden  eingetragen;  er  erhält

b.  Von  dem  Ermessen  des  Studlen-  die  Matrikel  und  tritt  in  alle  Rechte
raths  hängt  es  ab,  ob  und  ale  fern  elnes  Seudixenden  ein.

derselbe  bei  der  anzustellenden  Vor-  Dlese  sämtlichen  Befilmmungen  werden
prüfung,  nach  der  Bescheffenheit  der  hlemit  zur  Vpentlichen  Kenutniß  gebrachtt
von  dem  Geprüften  vorgelegte  Zeug-  Stungart  den  1z.  Decs####  1820,

#.  Ottse.
        <pb n="656" />
        648

Dienst-Erledigungen.

Ourch  dle  am  26.  v.  M.  erfolgte  Besrderung
  des  Professors  Fuche  zur  Pfarrel
  Dalkingen  ist  die  vierte  Lehrstelle  am
untern  Gymnastum  in  Ellwangen  In  Erledlgung
  gekommen.

Durch  das  am  6.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Ofarrers  Burkhard  ist  die

Pferrel  Ober-Sontheim,  Dekansts  Gallderf

durch  das  an  eben  dlesem  Tag  erfolz#
Ableben  des  Pfarrers  Tellarius  dlie
Pfarrel  Ersingen,  Dekanats  Blberach,
und

unterm  2f0.  d.  M.  die  Stadt=  Pfarrei
  Beilstein  durch  das  Ableben  des
Stadt-Pfarrers  Dobelmann  erledigt
worden.  —
        <pb n="657" />
        649

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

——

Freitag  den  29.  December  1820,
1.  Unmictelbare  Königliche  Decrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Dr  in  dem  Ronat  NRovember  1#630  von  den  Gerichtshöfen  des  Könlgreichs  ausgesprochene  Erkenntussse
betreffend.  «
IndemverflossenenMonathvembetsindvonsömtllchenGeflchtghdfenAst
nigrelchgnachstchendeErkenntnissesuggesptochcnworbemwobeikmAllgemeineubemeckt
wird,  daß  nur  solche  Urthelle  der  Criminal-Gerschts-Stellen  in  das  Staats=  und

Reglerungs-Blatt  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatllche
Frelhei#s-Strafe  erkanmt  wird.

A)  Obertribunal.

7.  Criminal  =  Senat.
(Nechtrög#ich.)  Den  31.  Oke.  wurber  Holzgerlingen,  Oberamks  Bbblingen,
1.  In  der  Rekurssache  des  Festungst  das  gegen  ihn  wegen  Entweschung  von
Sträßings  Johames  Kühnke,  von  dem  Strofplatze,  von  dem  Criminal-
        <pb n="658" />
        Senate  des  Gerlchtshofs  zu  Eßlingen
unier  dem  3.  August  d.  J.  gefällte  (in
das  Staats=  und  Reglerungs-Blatt
Nro.  53.  S.  438=  eingeräckte)  Erkenntniß
  ledtglich  bestaͤtigt.

Den  6.  November  wurde:
u.  In  ber  Rekurssache  des  Boptist  Herrer,
von  Schnezenhausen,  Oberamts  Tettnang,
  das  gegen  ihn  wegen  großen  Funddiebstahls
  von  dem  Criminal=  Senate
des  Gerichtshofs  zu  Ulm  unter  dem
S#.  Jull  d.  J.  auf  vlermonarliche
Festungsarbeit  gesällte  Erkenmn#ß  bestätigt,
  und  Rekurrens  in  die  Kesten
zwelter  Instanz  verurtheilt.

Des  1u.  November  wurde:
#s.  In  der  Rekurssache  ves  Bernhard
Hlller,  von  Wain,  Oberamts  Wlb-Ungen,
  das  von  dem  Crlminal-Senate
des  Gerichtshofs  zu  Ulm  gegen  ihn
wegen  wiederholten  Incesks,  unter  dem
àu.  September  d.  J.  gefällte  (in  dem
Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Nro.  63.
S.  514  vorkommende)  Erkenntniß,  un
ter  Verurtheilung  des  Rekurrenten  in
die  Kosten  zweiter  Instanz  bestaͤtigt;

höe

sodann
4.  In  der  Rekurssache  des  Johann  Abend—-schn,
  von  Großdrlach,  Oberamis
Backnang,  das  von  dem  Criminal-Senate
  des  Gerichtshefs  zu  Eßi  ingen  wider
ibu  wegen  Mißhandlung  selner  Muler
unter  dem  5.  August  d.  J.  ausgespre“
chene  (in  dem  Staats=  und  Regierungs
Blat#  Nro.  33.  S.  479  elngerückte)
Erkenntniß  abgeändert,  und  die  erstrich,
terliche  Strafe  auf  dreijährige  Zuchthaus-Arbelt
  in  Markgröningen  erhiht.

Den  réA#.  November  wurde:

K.  In  der  Untersuchungssache  gegen  den

Becker  Jakob  Trißler  zu  Reutlinzen,
wegen  thätlicher  Wldersetzlichelt  gegen
einen  Gened'armen,  die  von  ihm  gegen
das  Straf,  Erkenntuitz  des  Criminal-Senates
  zu  Tübingen  vom  13.  Mai
d.  J.  (Steats=  und  Reglerungs-Blett
Nro.  35.  S.  325)  eingewandte  Berufung
  als  gleich  anfänglich  durch  Betreten
  des  Gnadenweges  verzlchtet,  vertworfen
  und  Rekursent  in  die  Kesten
iwelter  Instanz  verurtheilt.

77.  Eioil  =  Senat.

Den  3.  6.  und  :7.  November
wurde:  n
1.  In  den  Appellationssaches  von  dem

Cloll=  Senote  des  Gerschtshofs  zu  Elwangen
  zolschen  dem  Herrn  Fürsten
von  Hobenloh#=  Boxzenstein,  Beklagtem
        <pb n="659" />
        681

Appellanten,  und  dem  jetzigen  Oberamtsgerichts-Aktuar
  Medicus  zu  Herb,  Kläger,
Appellaten,  Gehalts-Räückstand  betreffendz

2.  voy  ebendemselben  zw#schen  Jakob  Merklin
  zu  Onolzbach,  Kläger,  Appellanten,
  und  dem  Frledrich  Beck  daselbst,
Beklagten,  Appellaten,  Onerlrung  eines
balben  Gemeinde-Rechts  betreffend;

3.  von  dem  Cioll-Senate  des  Gerschtehose

Oo  Ulm  zwischen  Jakob  Daold  Essinger

zu  Buchau,  als  Bevollmächtigten  des

Aloys  Kerner  daselbst,  Kläger,  Appellenten,
  und  Balthasar  Merk  zu  Memmenhausen,
  Großherzogl.  Badischer  Herrschaft,
  Beklagten,  Appellaten,  Entschädigung
  aus  einem  Gutskauf  betreffend;
4.  von  dem  Cioll-Senate  des  Gerichtshofs
zu  Eßlingen  zwischen  dem  Hof-Faktor
Jockob  Ottenheimer  zu  Stuttgart,  Beklagten,
  Appellanten,  und  dem  Freiherrn
Johann  und  Franz  von  Maasburg  zu

Wien,  Kläger,  Appellaten,  eine  Wechsel-Forderung

  bertreffend;

5.  von  dem  Ciloil-Senate  des  Gerschtshofs
m  Ulm  zwischen  Velt  Neuburger  zu
Buchau,  Beklagten,  Appellanten,  und
Georg  Steinhäuser  zu  Huggenlaubach,
Kläger,  Appellaten,  Abrechnung  betreffendz


6.  von  dem  Civll.  Senate  des  Gerichtshofs
zu  Tübingen  zwlschen  dem  Joseph  Beck

zu  Rottenburg,  Kläger,  Appellanten,  und
den  Joseph  Gugel'schen  Eheleuten  daselbst,
  Beklagten,  Appellaten,  pato  laesionis
  enormissimae;

7.  von  ebendemselben  zwischen  Andreas
Schwägler  zu  Sindlingen,  Kläger,  Appellanten,
  sodann  Jakob  Seeger  und
Conforten  zu  Bondorf,  Beklagten,  Arpellaten,
  Genugkhuung  und  Schadens-Ersasz
  betreffend,  und  endlich

8.  von  dem  Cloll.  Senate  des  Gerschtsbofs
zu  Ellwangen  zwischen  Moses  Hochstetter
  zu  Heinshelm  im  Greßberzogtbum
Baden,  Kläger,  Appellanten,  und  dem

Oberzoller  Rümmelin  zu  Bopfingen,
Beklagten,  Appellaten,  Wechsel-Forderung
  betreffend,  die  Bernfung,  je  wegen
versäumter  Nothfrist  zu  Einreichung  der
Beschwerdenschrife,  von  Amts  wegen  für
verlassen  erklärt.

Den  5.  Rovember  wurde:

9.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerlchtshofs  zu  Eßlingen
zwischen  dem  Herrn  Färsten  Franz  von
Salm-Doyk  zu  Baindt,  Beklag
ten,  Appellanten,  und  dem  Stadtrath
Helnrich  Erbe  zu  Stuttgart,  Klger,
  Appellaken,  Schadens=  Ersatz  aus
elnem  Hauemiethe  Vertrag  betreffend,
das  Erkenntniß  vorsger  Instonz  theils
bestaͤtigt,  theils  abgeaͤndert.
        <pb n="660" />
        Den  lo.  November  wurde:

10.  In  der  Appellationssache  von  dem  Cloil-Senate
  des  Gerichtshofs  zu  Täbingen
zwischen  Abraham  Petersberger  zu  Mübringen,
  Kläger,  Appellanten,  und  Jeseph
Daold  Berlizheimer  allda,  Beklagten,
Appellaten,  eine  Waaren,  Schuld-Forderung,
  jetzt  die  Zulsßigkelt  eines  Restitutlons.=
  Gesoches  betreffend,  die  Berufung
  wegen  Unerheblichkeit  der  Beschwerden
  von  Amts  wegen  verworfen,  und
Appellant  wegen  selner  beharrlichen
muthwilligen  Streitsucht  zu  elner  achttösigen
  Gefängulßstrafe  verurtheilt;

11.  Iin  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate
  des  Gerlchtshofs  zu  Tübingen
zw#schen  dem  Großberzegl.  Badischen
Staatsrath  von  Hofer  zu  Constanz,  im
Namen  selner  in  der  Ebe  mit  Marse
Eoe,  geb.  Beck,  erzeugten  drel  Kinder,
wlie  auch  dem  Kaufmann  Joseph  Beck
jzu  Rottenburg,  Beklagten,  Aoppellanten,
sodann  der  Eleonore,  Wittwe  des  Handelsmanns
  Kaver  Beck  allda,  Klägerin,
Avopellatin,  Erbfolge  betreffend,  das  Urtheil
  voriger  Instanz  unter  WVergleschung
der  Kosten  in  dieser  dahin  abheändert,
daß  der  Klégerln  die  von  ihr  angesprochene
  Erbsportion  von  der  Verlassenschaft
ihres  Ehemanns  nicht  gebühre.

Den  17.  Neovember  wurde:

12.  in  der  Appellattonssache  von  dem  Cloll-Senate

  des  Gerichtshofs  zu  Ulm  zwischen
  den  Intestat-Erben  des  Fidel  Rbein
zu  Altheim,  Oberamts  Rledlingen,  Kläger,
  Appellanten,  sodann  den  entfernteren
  Seiten-Verwandten  desselben,  Beklagten,
  Appellaten,  Erbschafts-Ansprüche
betreffend,  die  Berufung  wegen  Mangels
an  elner  gegründeten  Beschwert  von
Amts  wegen  verworfen;

15.  in  der  Appellationssache  von  dem  Cloll-Senate

  des  Gerichtehofs  zu  Eßlingen
jolschen  dem  Sattlermeister  Sebastlan
Weiß  zu  Stuttgart,  Kläger,  Appellanten,
  und  der  Königl.  Ausstands-Come
missson,  Beklagten,  Appellatin,  elne
Arbelts-Berdleuft-Forderung  betreffend,
das  Erkenntultz  erster  Instanz,  umer
Verzlelchung  der  Kosten,  abgeändert.

Den  :4.  Rovember  wurde:

14.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormallgen

  Ober-Justiz.  Collegium  zoischen
dem  Herrn  Grafen  Johann  Phillpp  von
Stadien-Warthausen,  Beklagten,  Appellaten,
  Appellanten,  nun  Prokucenten,
und  dem  Albert  Franz  Kirn,  vormals
Obervogt  zu  Starion,  Kläger,  Appellanten,
  Appellaten,  jetzt  Drodukten,  Emschädigung
  wegen  Dlenst-Emtlassung  be-
        <pb n="661" />
        653

treffend,  nach  vorgesngsgem  Beweis  Ver-  bin  gegen  von  der  Verbindlichkelt,  an  den
fahren,  das  Erkenminiß  vom  8.  Februar  Kláger  zu  Gleichstellung  seines  jährlle
1610  dahin  purificirt,  daß  der  Herr  Be-  chen  Dienst  Elnkommens  zu  Ochfenhausen
klagte  dem  Kläger  zur  Entschädigung  mit  der  ihm  für  den  Zeltraum  vom
für  das  demselben  entjogene  Rentamt,  10.  November  1810  an  bie  zu  seinem
vom  19.  November  ##B810  an  bis  zu  Eintritt  in  obgedachte  Dieuste  zukemdessen
  Eintritt  in  dle  Fürstl.  Metternich-  menden  jährlichen  Emschädlgung  etwas
schen  Dienste,  jährlich  die  Hälfte  der  zu  entrichten,  frelzusprechen  sey,  unterihm
  durch  die  Dekrete  vem  3.  Septem-  Verurthellung  des  Herrn  Beklagten  in
ber  170%  und  3.  September  „:#3#0#„  aus-  die  Kosten.

geseten  Besoldung  zu  relchen  schuldig,

III.  Ehegerichtlicher  Senat.

Geschieden  wurden:t

Den  2.  November:  schen,  Oberamts  Weinsberg,  Kläger,

1.  Jehann  Frlederich  Schepperle,  Weber  von  Cbristine  Elisabeebe,  geb  Seyffer

zu  Ober-Eßlingen,  Oberamts  Eßlingen,  von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher

Kläger,  von  Frlderike,  geb.  Schempp,  Wloderspenstigkelt  in  Fortsetzung  der  Ehe,
von  Bisfingen,  Oberamts  Kicchbelm,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlder=  Den  9.  November:

spenstigkeit  in  Fortsetzung  der  Ehe,  un-=  4.  Georg  Daold  Fuß,  Blerbrauer  zu

ter  Vergleichung  der  Kosten.  Pflummern,  Oberamts  Rliedlingen,
2.  Jakobine  Frlderlke,  geb.  Splemann,  Kläger,  von  Margarethe,  geb.  Lamparvon

  Bletigheim,  Oberamts  Beslehelm,  ter  von  da,  Beklagten,  wegen  beharrli-Klägerin,

  von  Georg  Adam  Herdegen,  cher  Wlderspenstigkelt  in  Fortsetzung  der

von  Frauenzlmmern,  Oberamts  Bracken-  Ehe,  unter  Verurtheilung  der  Biklagbeim,

  Beklagten,  wegen  bbslicher  Ver-  ten  in  die  Kesten.

lafung  und  Bigamie,  unter  Verur=  5.  Margarethe,  geb.  KFökmann,  von

theilung  des  Beklagten  In  die  Kosten.  Klingenberg,  Oberamis  Brackenbelm,
S.  Johann  Jakob  udalg,  von  Grant  Klägerin,  von  Andeas  Oeser,  Schiffe##
        <pb n="662" />
        von  da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
Widerspensti##kelt  in  Fortsetzung  der  Ehe,
unter  Verur,  beilung  des  Beklagten  in
kie  Kosten.

6.  Margarethe,  geb.  Herrmann,  von
Khngen,  Oberamts  Eßlingen,  Klägerin,
  von  Michgel  Müller  von  da,  Beklatzten,
  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkelt
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
Vergleichung  der  Kosten.

7.  Catharine,  geb.  Seibold,  von  Groß-Sachsenheim,
  Oberamts  Beihingen,
Klägerin,  von  Johann  Metz  von  da
Beklatzten,  wegen  beharrlicher  Wider-[eenstigkelt
  in  Fortsetzung  der  Ehe,  unter
  Vergleichung  der  Koßten.

Den  r#6.  November:

8.  Anna  Margarekhe,  geb.  Spengler,  von
Lautenbach,  Oberemts  Walblingen,  Klägerin,
  von  Gottlieb  Bareuter,  Chlrurg
von  da,  Beklagten,  wegen  Ehebruchs,
unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in
dle  Kosten.  »

z.Chkistl-e,geb.Mu-z,vonSchlthof,
Oberamts  Backnang,  Klaͤgerin,  von  Jobann
  Geerg  Schelb,  von  Fornsbach,
Obevamts  Backnang,  Beklagten,  weten
  beharrlicher  Wlderspenstigkeit  in
Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Verurtheilung
  des  Beklegten  in  die  Kosten.

10.  Andreas  Wieland,  von  Forst,  Ober-654



amts  Hall,  Kläger,  von  Marle  Elises
bethe,  geb.  Windmüller,  von  Rleden,
Oberamts  Hall,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Widerspenstigkeit  in  Fortsézzung
  der  Ehe,  unter  Vergleichung  der
Kosten.

11.  Johain  budwig  Kentner,  Mezger  30
Heldenheim,  Kläger,  von  Anna  Merie
  Ursula,  geb.  Bosch,  von  Nattheim,
Oberamts  Heldenhelm,  Beklagten,  wegen
  beharrlicher  Wlderspenstigkeit  in
Fortsetzung  der  Ebe,  unter  Verurthei,
lung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Den  :5.  Rovember:

12.  Christian  Wilhelm  Stark,  Loͤwenwirth
zu  Unterriexingen,  Oberamts  Vaihin.
gen,  Klaͤger,  von  Anna  Catharine,
geb.  Gutscher,  von  Hemmingen,  Oberamts
  Leonberg,  Beklagten,  wegen  beharrlicher
  Widerspenstigkelt  in  Forsetzung
  der  Ehe,  unter  Wergleichung  der
Kosten.

13.  Ludolg  Krehl,  Wogner  zu  Münsingen,
Kläger,  von  Barbara,  geb.  Schbll  von
da,  Beklagten,  wegen  beharrlicher  Wlderspenstigkelt
  in  Fortsezung  der  Ehe,
unter  Vergleichung  der  Kesten.

14.  Christian  Reichert,  ven  Friolzbelm,
Oberamts  Leonberg,  Kläger,  von  Luise,
geb.  Hartmann  von  da,  Beklagten,  wegen
  beparrlicher  Wlderspenstigkeit  in
        <pb n="663" />
        656

Fortsetzung  der  Ehe,  unter  Vergleichung  ger,  von  Susanne  Dorothee,  geb.
der  Kosten.  Frech  von  da,  Beklagten,  wegen  be-15.
  Jehann  Georg  Helurich,  von  Deger-  barrlicher  Widerspenstigkelt  in  Fortsetzung
loch,  Amm,  Oberamts  Siurtgart,  Klaͤ-  der  Ehe,  un  rer  Vergleichung  der  Kesten

1B)  Kreis  «BGerichtshöfe.

7.  Gerichtshof  für  den  Neckar-Kreis.
1.)  Criminal-Sesat.

Anm  n  Nevember  wurden  ver-  eln  Zwangs-Arbelkshaus  auf  wenigstens
urtheilt:  ein  Jahr.
1.  Agathe,  Johannes  Schweilzers  Ebe-  Am  4.  November  wurde:

frau  zu  Oefsingen,  Oberamts  Kannstaedt,  3.  der  zu  Stuttgart  in  Untersachung  gewegen
  versuchter  Vergiftung  ihres  Ehbe-  kommene  Christian  Stölzel,  von  Backmanns,
  euch  elner  an  dlesem  veräbten  nang,  wegen  mehrerer  einfacher  und
Entwendung  und  eines  kleinen  Dieb-  kleiner  Hausdlebstähle,  neben  dem  Er-Kohls,
  ieben  dem  Ersatze  des  Schadens  sade  des  Schadens  und  sämtlicher  Arrestund
  Bezeahlung  Iihrer  Arrest=  Ajungs-  und  Un'ersuchungs-Kosten  mit  fünfund
  Untersuchungs-Kosten  zu  drei-  monatlicher  Festungsstrafe  belegt.

jäbriger  Zuchthausstrafe;  Am  7.  November  wurde:

„.  die  zu  Backnang  in  Untersuchung  ge:  4.  dem  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung  gekommene
  Catbarina  Kander,  von  Grun-  kommenen  Joserh  Grimminger,  von
bach,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  drit-  Ofannenstiel,  Oberamts  Aalen,  wegenten
  Dlebstahls,  wlederholten  Vagirens  einer  kleinen  Verumreuung,  in  Crwägung
und  Concublnate,  neben  Bezahlung  ihrer  der  von  ihm  wegen  wiederhol  en  Dieb-Arrest
  -  und  #tel  der  Untersuchungs-  stahls  erstandenen  Strafen,  unter  Ein-Kosten
  zu  zweijähriger  Zuchthaus-  rechnung  eines  Thells  des  von  ihm  erstrafe

  und  nachheriger  Einsperrung  in  standenen  Arrestes,  eine  fünfmonatliche
        <pb n="664" />
        Festungsstrafe  neken  Bezablung  sämtli
  er  Untersuchungs  Kosten  zuerkannt.
An  4.  November  wurde:
6.  V.ihael  Eininger,  vormallger  Buͤrgermeister
  und  suspendirter  Gemeinde-Rath
  zu  Hobenek,  wegen  eines  an  dem
Gemeinde-Vermdzen  veruͤbten  kleinen
Betrugs  und  wegen  zu  diesem  Zwecke
vorgenommener  Faͤlschung,  neben  Verurtheilung
  zum  Ersatze  des  verursachten

Schadens  und  saͤmtlicher  Untersuchungs-Kosten,

  von  seiner  Gemeinderathe-Stelle
und  den  etwa  sonst  von  ihm  bekleldeten
iIffentlichen  Aemtern  cassirt,  und  zu
fernerer  Bekleldung  elnes  öffentlichen
Amtes  für  unfäßlig  erklärt.

Am  demselben  Tage  wurde:
6.  gegen  den  Festungssträsfing  Johannes
Frey,  von  Gmänd,  erkannt,  daß  er
wegen  wiederbolter  Entweichung  von  der
Festung,  neben  Erstehung  des  Restes
der  ihm  fräher  zuerkannten  Festungsstrafe
  und  der  unterm  3#.  Juni  1816
angeordneten  Recluslen,  mit  achtzig  Stockstreichen
  in  zwel  auf  einander  folgenden
Tagen  belegt,  und  zu  drelsjähriger
Festungsarbelt,  auch  zu  Bezohlung  sämtlicher
  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt
seon  solle.

Seine  Khnigliche  Majestét  haben
  jedoch  dem  Frey  die  geseglich

gegen  ihn  erkannte  kbrperliche,  Züchtigung

in  Gnaden  erlassen.

Am  16.  November  wurden  veiurtheiltt


7.  der  zu  Böblingen  in  Untersuchung  gekommene

  Jakob  Friedrich  Schuster,
von  Leonberg,  wegen  dritten  Diebstahls,
neben  dem  Ersetze  seiner  Arrest=  und
Untersachungs-Kosten  zu  achtmonat-=licher
  Festungsstrafe  und  nachherlger
Elnsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeltshaus
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenigstens
aber  auf  dle  Dauer  von  dler  Monaten;.

8.  der  zu  Eßlingen  in  Untersuchung  gekommene

  Jobannes  Schwarz,  Weingärtner
  von  Bletlgheim,  Oberamts  Bestgpelm,
  wegen  wiedephölten  Diebstahle,
neben  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs,
und  Untersuchungs-Kosten  zu  vier:
monatlicher  Zuchthausstrafe;

9.  der  zu  Marbach  in  Umersuchung  gekommene

  Gottfried  Klemmer,  von
Hochdorf,  Oberamte  Weiblingen,  wegen
großen  Diebstehls,  neben  Bezahlung
sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  zu  einjährlger
  Festungsstrafe.

Am  18.  November  wurde:

10.  Dem  Johonn  Georg  Holzwarth,

von  Stiftsgrundbof,  Oberamts  Bocknang,
wegen  bedeutenden  Anthells  an  einer  le.
bensgefährlichen  Verwundung  des  Danlel
        <pb n="665" />
        Traub,  so  wie  wegen  Anthells  an  minder
  bedeutenden  Verwundungen  anderer
Personen,  neben  der  Verbindlichkelt  zum

Ersatze  der  Kur-und  Arrest-,  se  wie

4  der  Untersuchungs-Kosten,  unter  Vorbehalt

  eines  Strafzusatzes  für  den  Fall,

wenn  die  Verwundung  des  Traub  den

Tod  desselben  oder  einen  bleibenden  bedeutenden

  Schaden  zur  Folge  haben

sollte,  elne  selner  kbrperlichen  Beschaffenheit
  angemessene  viermonatliche

Festungsstrafe  zuerkannt.

Am  33.  November  wurden:
a1.  Die  zu  Ludwlgsburg  in  Verhaft  gekommenen
  Inquisiten:

a)  Anton  Höner,  von  Sbnek,  Oberamts
  Gaildorf,  wegen  in  verabredeter
Werbindung  verübten  großen  Diebstabls
  an  Koͤniglichem  Eigenthum  mit
achtmonatlicher,  und

b)  Georg  Michsel  Fasel,  von  Horlachen,
  Oberamts  Galldorf,  wegen  des
nämlichen  Verbrechens  mit  sechs-657



monatlicher  Festungsstrafe  belegt;.

auch  jedem  seine  eitzenen  Arrest=  und

Azungs-,  so  wie  dle  Hälfte  der  Untersuchungs-Kosten

  zugeschieden,  und
der  Ersatz  des  Schadens  unter  solidarischer
  Verbindlichkeit  auferlegt.
Anm  29.  Novembder  wurde:
13.  gegen  Christkan  Gottlob  Sessenhelmer,

  von  Bletigheim,  Oberamts  Beslgbelm,
  wegen  Entweischung  aus  der  wider
ihn  angeordneten  polizellichen  Aufssche,
wegen  Betrugs  und  Betrugs-Versuchs,
auch  Vagabundltat,  neben  Zuscheldung
seiner  Arrest  =  Azungs=  und  Untersuchungs-Kosten
  eine  dreimonatliche
Zuchthausstrafe  und  nachherlge  wenigstens
  zweimonatliche  Einschließung
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  erkannt.
An  demselben  Tage  wurde:

15.  der  resignirte  Schultheiß  und  nachherige
  Gemelnderath,  auch  Wallenrichter
und  Feldumergänger  Philipp  Steegmäller,
  von  Frankenbach,  Oberamts
Hellbronn,  wegen  absichtlicher  Fertlgung
unrichtiger  Holz-Werstelgerungs-Protokolle
  und  Führung  von  Neben=  Rechnungen
  mit  dem  nun  verstorbenen  Bürgermeister
  Weidenmann,  wedurch  thells
eigene  Zechen  des  Steegmüller  und
Weldemmann,  thells  andere  gesetzwidrige
und  unpassserliche  Ad#gaben  gedeckt  worden
  sind,  auch  wegen  unerlaubten  Kaufens
  von  Communholz,  von  seinen  Aemtern
  entsetzt,  zu  fernerer  Bekleidung
eines  Ssfentlichen  Amtes  für  un  fähig  erklärt,
  und  daneben  bei  den  dem  Ingulsiten
  zu  Statten  kommemen  Milderungs=Gründen,
  auch  in  Räücksicht  selpcs  bohen
Alters  und  seiner  dedurch  herbei  gefuͤhr-2
        <pb n="666" />
        ten  Umtüüchtigkelt  zu  Erslebung  einer
körperlichen  Strafe  mit  einer  Geldbuße
von  fünfzig  Relchstbalern  belegt,
ferner  zum  Ersatze  sämtlicher  Untersuchungs
  =  Kosten,  und  des  der  Commun-Casse
  erweislich  entzogenen  Geldbetrags
unter  selidarlscher  Haftung  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:

14.  der  fuspendirte  Bürgermelster  Ambrosius
  Ortwein,  von  Jextfeld,  Oberamts
Reckarsulm,  wegen  Kassen  -Rests,  der
theils  durch  nachlößige  und  unordentliche
Rechnungs-Führung,  tbells  durch  Un-653



terschlagung  von  Commun-Elgenthumt
das  er  zum  Dbell  in  eigenen  Nuten,
hrtentheils  aber  zur  Deckung  unpassirlicher
  Rebenausgaben  verwendet  hat,
entstanden  ist,  ouch  wegen  nachläßiger
und  unordentlicher  Amteführung  überbaupt,
  von  seiner  Stelle  als  Bürgermeister
  cassirt,  zu  Bekleldung  eines
bffemlichen  Amtes  für  unfähig  erklärt,
  und  zu  sechswöchiger  Festungestrafe,
  auch  zum  Ersatz  des  Restes
samt  Zinsen,  se  wie  des  sonst  gestifteten
Schadens  und  eines  angemessenen  Theills
der  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  11.  November  wurde:

in  der  Untersuchungssache  gegen  Cdbristina
Maenper,  von  Bruch,  Oberamts  Backnang,
  das  Erkenntniß,  welches  vo#n
Sr.  Könlgl.  Majestät  im  Weg  der
Gnade  nicht  gemildert  worden  ist,  dahin

ausgeschrieben,  daß  Inquisitin  wegen
Dodtung  ihres  Kindes  durch  Aussetzung
zu  achtzehn  jähriger  Zuchths#usstrafe
und  zu  Bezahlung  sämtlicher  aus  Anlaß
dieser  Untersuchungssache  aufgegangenen
Kosten  verurthellt  seyn  solle.

s.)  Cioill  =  Senat.

1.  in  der  Appellatienssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Eßlingen,  als  Remisstons-Gericht
  zwischen  Florian  Geiger  in
Boihlngen,  Bekl.,  Anten,  und  der  ledigen
  Caltharine  Hafner,  von  Neustadt,
Kl.,  Atin,  Ansprüche  aus  unehellcher

Schwängerung  betreffend,  wurde  vermk#-ge
  Beschlusses  vom  12.  August  und
publ.  den  13.  Oktober  d.  J.  die  von
dem  Bekl.  wider  das  dessen  Bitte  um
Wlederelnsetzung  in  den  vorigen  Stand
gegen  die  Erdffnung  des  Zeugenrotuls
        <pb n="667" />
        rnd  um  Reassumtlon  des  Zeugenverhbre
verwerfende  unterrichterliche  Erkenntnig
de  pabl.  17.  März  d.  J.  ergriffene
Appellation  unter  Verurtheilung  des
Anten  in  die  Kosten  dieser  Instanz  wegen
  Mangels  an  elner  gegründeten  Beschwerde
  von  Amts  wegen  verworfen.

.In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Eßlingen  zolschen  Johannes
  Hauser,  von  Plochingen,  Kl.,  Anten,
  und  Catharine  Margarethe  Schurr
von  da,  unter  Belstand  ihres  Krlegsvogts,
  Bekl.,  Atin,  Schuldforderung
betreffend,  wurde  vermdge  Beschlusses
vom  9.  Okteber  d.  J.  durch  ein  am
35.  veselben  Monats  erdffnetes  Urthell
das  von  dem  Richter  voriger  Instanz
den  28.  April  d.  J.  ausgesprochene  Erkenneniß
  thelle  bestätigt,  theils  abgedndert,
  und  der  Kläger,  Ant,  mit  der  angestellten
  Klage  abgewiesen,  die  Prozeß=Kosten
  beider  Insianzen  aber  wurden
compenstrt.
3.  In  der  Appellatlenssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Waiblingen
zwischen  Magdalena,  Ebefrau  des  Weingériners
  Johann  Georg  Hafner  zu  Neustadt,
  Oberamts  Waiblingen,  gebornen
Kilz,  unter  dem  Beistand  dieses  ihres

659

ten,  an  einem,  und  Ludwig  Kbölle  zu
Schweikheim,  als  Gant-Güterpfleger  der
Wittwe  des  verstorbenen  Caspar  Kblz
allda,  Magdalena,  Jaten,  Aten,  am  andern
  Theil,  onerstorbenes  Vatergut  betreffend,
  wurde  vermbge  Beschlusses  vom
10.  Jull  —  36.  Sept.  und  ins.  3.  Nov.
d.  J.  das  unterrichterliche  Locations  Erkenntniß
  vom  3.  Mai  1615  unter  Compensation
  der  Prozeß  Kosten  gegenwärtitger
  Instanz  theils  abgeändert,  theils  bestärigr.


4.  In  der  Appellationssache  von  dem  vorigen

  Stadigerichte  Stutktgart  zwischen
dem  Hof=  und  Finanz-Ratb  Flrubaber
daselbst,  Beklagten,  Anten,  und  der  vermaligen
  Kbnigl.  Ober  Finanz-Kammer,
nun  Staats-Haupt-Cassen-Verwaltung,
Kl..  Atin,  den  Ersatz  elnes  von  dem
voe#mallgen  kircheurátblichen  Sekretär
Hopfenstok  gesetzten  Cassen-Rests  betreffend,
  wurde  gegen  das  unterrichterllche
Erkenniniß  vom  1.  Junl  1318  durch  ein
Urtheil  vom  z5.  Sept.,  ins.  11.  Nov.
d.  J.  mit  Bewels  =  Auflage  für  die
Kl.,  Atin,  und  Vorbebalt  der  Entscheldung
  über  den  Kesten-Punkt  reformatorisch
  erkannt.

5.  In  der  Appellationssache  vom  Obergesetzlichen

  Geschlechts-Vormunds,  und

den  Geschwistern  derselben,  Inten,  Anamtögerschte

  Leonberg  zwischen  Johann
Georg  Kühnle,  Schifer  von  Warmbronn,
        <pb n="668" />
        Bekl.,  Anten,  und  dem  vormaligen
Handlungehaus  Johann  Christian  Orchslin
  zu  Rutesheim,  Kl.,  Alen,  eine
Forderung  aus  einer  Buͤrgschaft  betreffend,
  wurde  die  von  dem  Beklagten,
Anten,  gegen  das  unterrichterliche  Ure
theil  vom  19.  April  d.  J.  eingewandte
Berufung  wegen  versäumter  Mothfrist
zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift
unterm  39.  Sept,  und  ins.  34.  Oktober
  d.  J.  von  Amts  wegen  für  verlassen
  erklärt,  und  der  Am  in  die  Kosten
  dieser  Instanz  verurthellt.

6.  In  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerlchte
  Leonberg  zw#schen  Mathlas
Klingel  zu  Wimsheim,  Bekl.,  Anten,
und  Joseph  Anton  Volz,  Bärenwlrth
zu  Tiefenbronn,  Großberzoglich  Baden“-schen
  Oberamts  Pforzheim,  Kl.,  Aten,
Forderung  aus  einer  Bürgschaft  betreffend,
  wurde  unterm  29.  Sept.  und  ins.
1,  Nev.  d.  J.,  die  Berufung  wegen
Versäumnssses  der  Nothfrist  zu  Elnreichung
  der  Beschwerdeschrift  von  Amts
wegen  für  verlassen  erklärt,  und  der
Ant  in  die  Kosten  dieser  Instanz  verurtheilt.


7.  In  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Marbach  zolschen
  der  Gemeinde  Gronau,  Oberamts
Marbach,  Vorbekl.,  Nachkl.,  Antin,

660

unb  der  Kron-Domänen=  Section  des
Kbnigl.  Finanz-Depertement,  Vorkl.,
Nachbekl.,  Atin,  Ersatz  für  aufgewendetes
  Bauholz  in  der  Vor=  und  Entschcdigungs-Forderung
  in  der  Nachklage
betreffend,  wurde  das  erstrichterliche  Urtbeil
  in  der  Vorklage  abgeändert,  und
die  Atln  mit  dleser  als  unstakthaft  abgewiesen,
  in  der  Rachklage  aber  das  Urthell
  vorlger  Instanz  bestärlgt,  unter  Vergleichung
  der  Prozeß-Kosten  belder  Instanzen
  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche
die  Verbekl.  und  Nachkl.  durch  ihren
Ungehorsam  verursacht,  und  daher  der
Vorkl.  und  Nachbekl.  zu  erstatten  hat.

3.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Bbblingen
zwischen  den  Johann  Frledrich  Rebmann“
schen  Erben  zu  Schbnaich,  Bekl.,  Ane#n,
und  den  Caspar  Reiff'schen  Erben  zu
Mezingen,  Kl.,  Aten,  Schuldferderung
betreffend,  wurde  die  gegen  das  unterrichterliche
  Urtheil  vom  33.  Dec.  1311
ergrissene  Appellatlon  unterm  9.  Olt..
ins.  13.  Nov.  d.  J.,  unter  Verurthellung
  der  Anten  in  die  Kosten  des  Hrojesses
  dleser  Instanz,  wegen  Mangeld
einer  gegründeten  Beschwerde  von  Amts
wegen  verworfen.

9.  In  der  Appellationssache  zwischen  Eber#-bard

  Schäzle,  von  Markgrdalngen,  Kl.,
        <pb n="669" />
        661

Anten,  und  felnem  Bruder,  Christlan
Schaͤzle  von  da,  Bekl.,  Aten,  Schuldfokderung
  betreffend,  wurde  die  gegen
das  Urthell  des  Oberamtsgerichts  Ludwigsburg
  vom  zo.  Mak  d.  J.  ergriffene
Berufung  durch  Dekrer  vom  35.  Okt.,
publ.  den  17.  Neoo.  d.  J.,  wegen  Versäumnisses
  der  Nothfrist  zu  Einreichung
der  Beschwerdeschrift  unter  Verurthellung
  des  Amen  in  die  Kosten  der  zweiten
  Instanz  von  Amts  wegen  für  verlassen
  erklärk,

20.  In  der  Appellatlonssache  zwischen  Ge-*



org  Kümmerle,  von  keonberg,  Kl.,
Anten,  und  Johannes  Hägele  allda,
Bekl.,  Aken,  Räckforderung  elnes  angeblichen
  Zuolel  =  Empfangs  betreffend,
wurde  die  gegen  das  Urtheil  dee  Oberamtsgerichts
  Leonberg  vom  15.  Juni
d.  J.  eingelegte  Berufung  wegen  Bersaͤumnises
  der  Nothfrist  zu  Einreichung
der  Beschwerdeschrift  unter  Berurthellung
des  Anten  in  die  Kosten  zweiter  Instanz

  durch  Dekret  vom  36.  Okt.,  publ.

à#.  No.  d.  J.,=  von  Amts  wegen  für
verlassen  erklärt.

I7.  Gerichtshof  für  den  Schwarzwald-Kreis.
1.)  Ciiminal-Senat.

Am  1.  November  wurde:

1.  der  gewesene  Bürgermeister  Jakob  Blgele,
  von  Jesingen,  Oberamts  Sulz,
zwar  wegen  des  gegen  ihn  erhobenen
Werdachts  eines  durch  Kassen-Eingrlffe
gesetzten  Rests  von  der  Instanz  entbunden,
  derselbe  aber  wegen  unbefugter  Anleihung
  von  Kassengeldern,  so  wle  wegen
unordemtlicher  Rechnungs-  Fübrung  ünd
bierdurch  entstandenen  cälposen  Kassen=Rests,
  ungeachtet  selner  freiwllligen  Regnation,
  des  Bürgermelsteramtörnet.
setzt,  auch  fuͤr  unftbis  zu-  VBeWaltung

  eines  öffentlichen  Amtr#  erklört  und

neben  der  Verblndlichkeit  zum  Ersatz
der  Rest-Summe  und  der  Zinse,  so#
wle  zu  Erstattung  elnes  angemessenen
Dells  an  den  Untersuchunge,  Kosten

mit  viermonatlicher  Zuchthausstrafe
belegt:

3.  Andreas  Kleinmann,  von  Heinstetten

im  Großberzeglich  Badischen  Bezirks-Amt
  Mößklrch,  auf  die  zu  Tuttlingen  statt
gehabte  Untersuchung  wegen  Thellnahme
an  einem  In  Genossenschaft  von  Jaunern
verübten  qualistcirten  Diebstaßle,  sodann
wegen  Conenbinats  und  Bagirens,  neben
  Bezahlung  der  Arrest  und  Unter-
        <pb n="670" />
        suchungs-Kosten  und  unter  solidarischer
Verbindlichkeit  zum  Ersaß  des  Schadens,
zu  sechsmonatlicher  Festungs-Arbeltstrafe
  verurtheilt,  nach  deren  Erstehung
er  aus  den  Khniglichen  Staaten  ausgewiesen
  werden  soll.

Am  9.  Rovember  wurden  verurtheilt:



3.  Ludwig  Schauwecker,  don  Reutlingen,
  wegen  Verfälschung  dreier  bffentlichen
  Urkunden  und  blebei  bezweckten
nächsten  Versuchs  eines  großen  Betrugs,
welcher  Vergehen  er,  Läugnens  unerachtet,
  als  in  Rechten  Überwlesen  angenommen
  worden,  neben  Ver'öllung  in  sämtliche
  Untersuchungs-Kosten  zu  viermenatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe;:
4.  Anton  Fischer,  von  Beffendorf,  Oberamts
  Oberndorf,  wegen  wiederholter  Dieb--stäble,
  worunter  ein  durch  Einsteigen  qualisteirter
  und  ein  großer  begriffen,  unter
Einrechnung  des  sich  zu  Schuld  gebrachten
  fleischlichen  Vergebens,  zu  zehenmonatlicher
  Festungs-Arbeitstrafe,  so
wle  zum  Ersatz  des  verursachten  Schadens
  und  Erstottung  seiner  Arrest=  und
der  Untersuchungs  Kosten;
5.  Jakob  Frliedrich  Wild,  von  Kemnath,
wegen  Körperverletzung  se  wie  wegen
Concubinats,  nehen  der  Verbludlichkeit
iu  Erltattung  selner  Haft=  und  elte#

angemessenen  Tbells  an  den  Unterfuchungs
  Kesten,  so  wie  der  Kur-Kosten  zu
drel  und  einhalbmonatlicher  Festungs-Arbeitstrafe;


6.  der  zu  Herrenberg  in  Untersuchung  gekommene

  Martin  Beiter,  von  Bletenhausen,
  Färstlich  Sigmariglschen
Oberamts  Halgerloch,  wegen  zwar  kleinen,
  jedoch  durch  Einstelgen  quallsiclrten
  Diebstabls,  neben  der  Verbindlichkeit
zum  Ersatz  selner  Hafr-Wiedereinlieferungs=
  und  sämtlicher  uUntersuchungs-Kosten
  zu  drei  und  einhalbmonatlicher
  Festungs=  Arbeltstrafe,  nach  deren
  Erstehung  er  aus  den  Kbniglichen
Staaten  ausgewiesen  werden  sell.

Am  13.  November  ist  verurtbellt
  worden:

7.  Marse  Agnes  Auer,  von  Neubulach,

Oberamts  Calw,  wegen  vieler  klelnen,
jedoch  ausgezeichneten  Diebstähle,  neben
Bezahlung  ihrer  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  sechsmonatlicher
Zuchthausstrafe;

8,  Alt  Jobann.  Georg  Schaible,  Schuster,
  von  Wltterehausen,  Oberomts

Sulz,  wegen  ortgesetzter  Unbotmaͤßigkelt
„gegen  seine  Orts-Obrigkele,  tbärlichen

Anssise  auf  einen  ihm  zugeschickten

„Prresser  und  thärlicher  Widersetzlichkele

an  Segen:  eluen  in  Ausübung  seines  Dlen-
        <pb n="671" />
        rsm–WU

stes  begriffenen  Gensdarmes  neben  Bezahlung
  der  Arrest=  und  Untersuchungs-Kosten
  zu  fünfmonatlicher  Festungs-=Arbelssstrafe.


Am  16.  Rovember  wurde:

.  a)  Moriz  Straub,  von  Nordstetten,

Oberamts  Horb,  wegen  zweier  kleinen,
jedoch  in  Genossenschaft  verübten  Dlebstähle,
  wovon  einer  durch  Einsteigen
qualificirt  lst,  unter  Berücksichilgung
der  ihm  früher  wegen  unvorsichtigen
Ankaufs  gestohlener  Waaren  zuerkannken
  Strafen  usd  neben  solidarischer
Verbindlichkeit  zum  Ersatze,  auch  Verfällung
  in  seine  Arrest-Kosten  zu  oler
und  einhalbmonatlicher  Festungs-Arbeirstrafe;


b)  Joseph  Blocher)  von  Rerdstetten,
wegen  elnes  zwar  kleinen,  jedoch  in.  Genossenschaft
  verübten  durch  Einsteigen
qualisickrten  auch  wiederholten  Dlebstahls,
  neben  solldarlscher  Verbindlichkeit
  zum  Schadens-Ersatze  und  Bezahlung
  seiner  Arrest-Kesten  zu  fünfmonatlicher
  Festungs-Arbeirstrafe  verurthellt,
  das  Erkenntniß  über  die  Untersuchungs-Kosten
  aber  noch  ausgesetzt.

Am  235.  Rovember  isi:

10.  Joseph  Wirthle,  von  Horgen,  Oberamts

  Rottwell,  wegen  wiederholten  Betrugs
  und  Vagirens,  erschwert  durch

663

Asotie,  ausgestoßene  Drohungen  und
Schimpfreden  zum  Theil  gegen  obrigkeitliche
  Behbrden,  so  wie  durch  Angabe
  falscher  personlicher  Eigenschaften,
in  Betracht  der  von  ihm  wegen  gleicher
Vergehen  bereits  zum  bftern  erstandenen
pelalichen  Strafen  und  pellzeilichen  Corrertionen,
  neben  der  Verbindlichkelt  zu
Erstattung  seiner  Arreste  und  sämtlicher
Untersuchungs-Kosten,  so  wie  des  gestliteten
  Schadens,  zu  einjähr  iger  Zuchthaus-Strase
  mit  Willkomm  und  nachberiger
  wenigstens  sechsmonatlicher
Einschließung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus,
  verurthellt  worden.

Am  34.  Nevember  wurden  verurtheilt:



11.,  die  zu  Tübingen  in  Umersuchung  gekommene

  Catharina  Stoll,  von  Wolfschlugen,
  Oberamts  Nürtingen,  wegen
wlederholten  Betrugs  und  Vagirens,
auch  Angabe  eines  falschen  Namens
vor  obrigkeitlichen  Behbrden,  neben  der
Verbindlichkelt  zum  Ersatz  des  gestlfteten
  Schadens,  so  wie  zu  Bezahlung  ihrer
Haft-Azungs=  und  sämtlicher  Unterfuchungs-Kosten
  zu  neunmonatlicher
Zuchthausstrafe  mit  Willkomm  und  nichheriger
  wenigstens  fünfmonatlicher
Einschliezung  in  ein  Zwangs-Arbelt#-baus;
        <pb n="672" />
        664

13.  Ursula  Catharina  Kuͤfner,  von
Reutlinzen,  wegen  wiederholten  Unzucht-Vergehens
  in  Betracht  der  wegen
gleicher  Vergehen  schon  fruͤher  erstandenen
  Strafen  zu  viermonatlicher
Zuchthausstrafe  und  zum  Ersatz  der
Untersuchungs=  Kosten;

15.  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene
  ChriskopoH  Wurster,  von  Egenhausen,
  Oberamts  Nagold,  wegen  dritten
  Diebstahls,  neben  der  Verbindlichkeit
  zum  Ersatz  seiner  Berhaft-Azungsund
  sämtlicher  Untersuchungs-Kosten  zu
sechsmonatlicher  Festungs=  Arbeltstrafe
  und  nachheriger  wenigsiens  dreimonatlsicher
  Einschließung  in  eln
Zwangs-Arbeitshaus.

Am  7.  Rovember  wurde:

14.  der  resignirte  Schullehrer  und  Atcciser
Johann  Georg  Waller,  von  Sullgen,
Oberamts  Oberndorf,  wegen  unordentlicher
  Accise-Amtsfährung  und  Kassen-Rests,

  sodann  wegen  mehrerer  Fälschune
gen  bIffentlicher  Urkunden,  von  seiner
Stelle  als  Aeciser  und  selnen  übrigen
Aemtern  cassirt,  zu  Bekleldung  elner
bffentlichen  Stelle  für  unfählg  erklän
und  neben  der  Verbindlichkeit  zu  Erstttung
  von  3  der  Untersuchungs-Kosten
mit  fünfmonatllcher  Zuchthausstrefe
belegt;

15.  der  zu  Herrenberg  in  Untersuchung  gekommene

  Zlegler,  Joseph  Loͤrch,  don
Grosselsingen  im  Fürsienthum  Hohenzollern-Hechingen,
  wegen  Concublnats,
Vaglrens,  doppelter  Fälschung  selnes
Wanderbuchs  und  Betrugs  durch  Vortgeben

  eines  nicht  von  ihm  erlermen

Handwerks,  neben  dem  Ersatze  selner  Arrest=
  und  &amp;amp;  der  Umersüchungs-Kosteo
zu  drei  und  einhalbmonatllcher
Festungs-Arbeltsstrafe  verurtheilt,  nach
deren  Erstehung  er  aus  den  Küniglichen
Staaten  ausgewiesen  werden  foll.

.)  Cloll=  Senar.

Am  3.  November  wurde:

1.  die  gegen  ein  Erkenntniß  des  Oberamtsgerichts
  Freudenstadt  ergrisfene  Berulung
  des  Jakob  Bohnet,  von  Glatten,
Klägers,  Anten,  wider  Frledrich  Hofer,
von  Obermußbach,  Beklagten,  Aten,  dle

Gäültigkelt  elnes  Gutsverkaufs  betreffend,
und

2.  die  gegen  ein  Erkenntniß  der  Käolzl.

Justtz-Rerardaten-Commission  ergriffene
Berufung  des  Matthäus  Kohler,
Ofalzgrafenweiler,  Klägers  in  seiner  bei
        <pb n="673" />
        465

dem  Oberamtsgerschte  Freudenstadt  verhandelten
  Rechtosache  gegen  Jak.  Frlemeich
  Münsters  Erben  von  da,  Beklagte,
  Eneschäbiguns  wegen  eines  Harzha#rdels
  betreffend,  wegen  Verslumung  der
gesetzlichen  Nothfrist  zu  Einreichung  der
Beschwerdeschriften,  unter  Verfällung
der  Anten  in  dle  hlerdurch  verurfachten
Kosten  für  verlassen  erkannt.

Am  7.  November  ist:

3.  In  der  Nichtigkeirs-Klagsache  von  Nagold
  zwischen  dem  Fabrleanten  David-Schdule
  zu  Ebhausen,  Beklagten,  Omen,
und  Jakob  Vetter  von  da,  Kläger,
Qaten,  Schadens-Ersatz  und  eine  Wässerungs=
  Gerechtigkeit  betreffend,  die  erbobene
  Nichtigkeltoklage  als  unstatthaft
verworfen  und  Qnt  in  die  Kosten  dleser
Inskanz  verurtheilt  worden.

Am  8.  November  wurde:

4.  In  der  Appellationssache  von  dem  vorr
maligen  Oberamtsgerichte  Balingen  zwlschen
  Joh.  Jakob  Haug,  Ziegler  vem
Ostdorf,  Kl.,  Anten,  und  Joh.  Mark.
Schuler,  Dorfsvogr  daselbst,  Bekl.,
Atem,  eine  Regreßklage  betreffend,  das
erstrichterliche  Urtheil  bestätign  und  Anr
in  die  Kosten  zwelten  Jastanz  verurtheilt.


Am  io.  November  istr
.  Im  der  Debitsache  des  Freiberrn  Car#

Joseph  Ifklinger  von  Granegs  zu  Lakendorf,

  Oberamts  Rottweil,  der  Präklusso-Bescheld

  gegen  diejenigen  Gläubiger,

welche  ihre  Forderungen  ble  jetzt  nicht

liquldirt  haben,  ausgesprochen  worden.
Am  14.  November  wurde:

6.  un  der  Appellatsonssache  von  dem  vors

mallgen  Oberamtsgerichte  Urach  zwischem
Joh.  Georg  Forstner,  von  Ehningen,
Kl.,  Anten,  und  den  Erben  des  Andreas
  Hofmann  von  da,  Beklagtem,
Appeklaten,  Ersatz  einer  Steuer  betreffend,
  die  ergriffene  Berufung  wegen
Mangels  an  der  Appellatlons-Summe
unter  Werurthellung  des  Anten  in  die
Kosten  zweiter  Instanz  verworfen.
Am  15.  November  ist:

7.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwlschen

  den  Erben  des  dbw  Auerbacher,
von  Nordstetten,  Klägern,  und  dem
Grafen  Clemens  Schenk  von  Staufenberg,
  Bekl.,  eine  Schulb-Forderung,
jedt  die  Einrede  des  nicht  zuständigen
Gerlchtsskandes  betreffend,  diese  Einredeburch
  Bescheld  verworfen,  und  dem  Beklagten
  die  Einlassung  auf  die  erhobene
Klage  aufgegebem,  auch  derselbe  in  die
blerdurch  verursachten  Kosten  veturtheilt;

8.  in  der  Appellatlons=  un?  Nichtigkeits-Klagsache

  von  dem  Oberamtsgeriche##
Reutlingem  zwyischen  dem  Oberemtz=5
        <pb n="674" />
        Pfleger  und  Commun-Rechnungs-Revisor
  Grdzinger  zu  Freudenstadt,  Bekl.,
Auerulanten,  Anten,  und  den  Erben
der  Wittwe  des  Kaufmanns  Georg
Pbilipp  Wucherer  zu  Reutlingen,  Kl.,
Querulaten,  Aten,  die  Ausfolge  elnes
Erbschafts  Antbells,  eines  Fahrniß-Kaufschlllings
  und  elniger  Fahrnisstäcke
betreffend,  das  erstrichterliche  Erkenntniß
theils  bestaͤtigt,  theils  abgeaͤndert  worden,
unter  Ausglelchung  der  Prozeß-Kosten

.  tbelder  Instanzen.

Am  77.  November  wutde:

6#.  In  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  dem  Lammmwirth  Friedrich  Sauer

zu  Schloß  Schwandorf,  Oberemts  Na-Lold,

  Kl.,  und  dem  Freiherrn  Gustar“

von  Kechler  daselbst,  Bekl.,  verwelgerte
Bezahlung  des  Erb-Pacht-Zinses  aus
einer  Schildwirehschafts  -Gerechtigkeit

betreffend,  Beklagter  ven  der  angestellten
  Klage  entbunden,  und  Kläger  in  die

HDorozeß:  Kosten  verurtheilt.

Am  aa.  November  ist-10.

  in  der  Appellationssache  von  Cal#

zwischen  dem  Hof-Faksor  Jakob  Ottenbeimer,
  von  Stuttgart,  kiquidanten,
Anten,  und.  der  Joseph  Notterschen  Debitmasse,
  in  Calw,  Liquldatin,  Atin,  eine

Schuld-Forderung  betreffend,  die  ergrif-666



fene  Berufung  wegen  Verskumung  der
Nothfrist  zu  Einrelchung  der  Beschwerdeschrift
  für  verlossen  erkannt,  und  Ant
ln  die  Kosten  zweiter  Instaunz  verurtheilt
  worden.

Am  22.  Nevember  wurde:

4.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Calw  zwisehen  Jak.  Heinrich
  Traklen,  Leineweber,  von  Hirsau,
Bekl.,  Wiederkl.,  Anten,  und  dessen
abgeschiedener  Ehefrau,  Christiane  Katharine
  Stotz,  jetzt  verehelichter  Ledbolz
zu  Calw,  Kl.,  Wiederbekl.,  Atin,  Pri,
vation  des  vlerten  Theils  des  Vermdgens,
auch  Alimentenreichung  in  der  Vorund
  Zuräückferderung  des  Belbringens
in  der  Wiederklage  betreffend,  das  erstrichterliche
  Erkenn##ß  lediglich  bestätigt,
und  Ant  in  die  Kesten  zwelter  Instanz
veruxtheilt:

1#.  in  der  Appellationssache  ven  dem  vormaligen

  Oberamtsgerlchte  Täbingen  zwichen

  den  Tuchfabrikanten  Gebrädern

Krauß  in  Calw,  Kl.,  Anten,  und  dem

Handelsmann  Geerg  Andreas  Walker

zu  Tübingen,  jetzt  dessen  Erben,  Bekl.,
Aren,  Bürgschafts-Ansprüche  betresfend,
das  erstrichterliche  Erkenntniß  unter  Ausgleichung
  der  Prozeß-Kosten  erste#  und
zweiter  Jostanz  abgeändert  und  Bekl.,
Aten,  iu  Erfüllung  der  von  ihrem.  Erb-
        <pb n="675" />
        667

lasser  übernommenen  Bürgschefts-Verbindlichkelt
  schuldig  erkannt;

f5.  In  der  Appellationssache  von  dem  Ober-Am

  29.  Nowember  wurde:
.  In  der  Ationssache  von  dem  Oberamts--gerichte
  Tübingen  zwlschen  dem  Bleramtsyerichte

  Neuenbürg  zwischen  der
Ehefrau  des  Georg  Markin  Schbnhardt,
von  Langenbrand,  Liquldantin,  Antin,
und  der  Gantmasse  des  gedachten  Schhnhardt,
  Liquldatin,  Atin,  Ueberloos  betreffend,
  das  erstrichterliche  Erkenntniß,
unter  Ausgleichung  der  Prozeß-Kostem
tweiter  Instanz  abgeändert.

Am  :4.  November  ist:

r4.  Iin  der  Ationssache  von  dem  vermmllben
  Oberamtsgerichte  zu  Reutlingen
zwischen  dem  Steinhauermeister  Johann
Jakob  Weiß  zu  Stuttgart,  Kl.,  Anten,
und  dem  Barchentfabrikanten  Bernhard-Aikele
  zu  Reutlingen,  jetzt  dessen  Erben,
Bekl.,  Aten,  die  Bezahlung  einer  cedirten
  Darleihens-Forderung  betreffend,

unter  Aufhebung  des  erstrichterlichen-Erkennisses

  auf  einen  vom  Kläger,
Amen,  abzuschwbrenden  Erfüllungs-Eld
erkannt  worden.

wirch  Johannes  Wldmann  von  25,  Kk.,

Anten,  und  dem  Seifensieder  Wilhelm

Forstbauer  daselbst,  Bekl.,  Aten,  ästimatorlsche
  Injuriem-Klage  und  Schadens=
  Ersetz=  Forderung  betreffend,  die
ergriffene  Berufung  wegen  Mangels  an.
einer  gehründeten  Beschwerde,  unter
Verurthellung  des  Antem  in  die  Kosten.
dieser  Instanz  verworfen;

1#6.  in  der  Nulliräten=  und  Appellatienssache

  von  dem  Oberamtsgerichte  Sulz
zwischen  der  Ehefrau  des  in  Gant  gerathenen
  Joh.  Martin  Danner,  vom
Boll,  #quldantin,  Querulantin,  Antin,

und  Jakob  Ziegler,  von  Weiden,  und

Consorten,  Mltliquldanten,  Querulaten,
Aten,  Eigenthums-Ansprüche  und  Vorzugsrecht
  im  Gant  des  Ebemanns  der
erstern  betreffend,  das  in  erster  Instanz
gefällte  Locatlons-Urtheil  beststige,  und.
die  Antin  in  die  Kosten  zweiter  Instanzverurthellt


II.  Gerichtshof  für  den  Jaxt-Kreis,

1.)  Criminal-Senat.

Am  4.  November  wurde:
1.#  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Heiden

belm  in  Untersuchung  geskandem  Johann-Martin
  Stammler,  von  Heldenfungen,
        <pb n="676" />
        668

Oberamts  Heldenbelm,  wegen  gefährlicher
  Verwundung  selnes  Sohns,  unter
Beräcksichtigung  des  Milderungsgrundes
der  Trunkenhelt,  neben  Bezahlung  der
Arrest=  Azungs=  Untersuchungs=  und
Heil  =  Kosten,  mit  elnjähriger  Festungs-Arbeiltsstrafe
  belegt.
Am  7.  November  wurde:

.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Schornderf
  in  Untersuchung  gestandene  ledige
Friedrike  Back,  von  Schorndorf,
wegen  groben  Betrugs,  Fälschung

eiiner  öffentlichen  Urkunde  und  frühen
Beischlafs,  neben  Bezahlung  ihrer  Arrest.
  Azungs=  und  ##  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  einer  siebenmenatlichen
Zuchthausstrafe  in  Kudwigsburg  verurtbeilt,
  und  welter  verfägt,  daß  die
Inqulstliln  nach  deren  Erstehung  unter
strenge  ortspollzeillche  Aufsicht  gestellt
werden  selle.

und  Untersuchungs-Kesten  unter  folidarischer
  Verbinvlichkeit  mit  Ludwig
Hubmann,  von  Kupferzell,  Oberamts
Oehringen,  ferner  neben  Vergütung  des
dem  Schultheißen  Niebel  verursachten
Schadens,  mit  einer  siebenmontllchen
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell;

b)  Ludwig  Hubmann  bober  wegen  des
nämlichen  Vergehens,  mit  elner  achtmonatlichen
  Festungs=  Arbeitsstrafe
belegt,  übrigens  wegen  der  Kesten  und
des  Schadens=  Ersatzes  gegen  ihn  vie
gegen  Schüle  verfügt;  auch

an  demselben  Tage:

4.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerlschte
Gmänd  in  Untersuchung  gestandenen
Ferdinand  Oberkirch,  von  Gmünd,  negen
  der  von  ihm  verübten  mehreren  klelnen
  und  einfachen  Diebstähle,  welche  im
rechtlichen  Simm  als  erster  Diekstobl
zu  betrachten  sind,  neben  Bezohluns

Am  9.  November  wurde:

3.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Hall  in
Untersuchung  gestandene  a)  Georg  Schuͤ-le,
  von  der  Unternziegelhalde,  Oberamts
Oehringen,  wegen  der  an  dem  Schulte
beißen  Johann  Georg  Rlebel,  von  Goggenbach,
  veräbten  Kdrper-Verletzung,
neben  Bezahlung  seiner  Arrest=  Azungsder
  Hälfte  seiner  Untersuchungs-,  auch
der  Hell-Kosten,  und  zwar  der  Hellder

  Arrest  Ajungs=  und  Untersuchungs-Kosten,
  und  neben  dem  Ersatze  des  ver
ursachten  Schadens,  eine  vlermonatliche
  Zwangs=  Arbeitsstrafe  mit  Hinsicht
  auf  die  erlittenen  Correctionen  und
unter  Berücksichtigung  selner  Jugend,
erkannt.
Am  1½4.  November  wurde:

5.  erkonnt,  daß  der  bei  dem  Oberemtsgerichte

  Schorndorf  in  Untersuchung  9e
        <pb n="677" />
        standene  Ferdlnand  Hohl,  von  Holz-Hausen,
  Oberamis  Schorndorf,  wegen
Umerschlagung  eines  Kapitals  von  Loo  fl.
und  der  laufenden  Zinse,  desgleichen  eines
  Kapitals  von  35  fl.  samt  dreivierteljährigen
  Zinsen,  se  wie  zweier  Kapi-Malposten
  in  dem  angeblichen  Betrage  von
35  fl.  samt  Zinsen,  welcher  Unterschlagungen
  aus  der  gemeinschaftlichen  ehelichen
WVermdgensmasse  der  Inculpat  für  überwlesen
  angenommen  wurde,  und  endilch
wegen  Verleung  des  abgelegten  Handgelbnisses
  zur  getreuen  Vermözend-Angabe
  bei  der  Verlassenschafts-Theilung
seiner  Ehefrau,  neben  Ersatz  des
bälftigen  Betrags  der  genannten  Kapital-Posten
  und  der  zur  Zeit  der  Ablbsung
derselben  fällig  gewesenen  Zluse,  so  wie
der  Verzugs-Zinse  von  dem  gedachten
Zeitpunkte  an,  auch  neben  Bezahlung  der
Untersuchungs-Kosten,  von  seiner  Stelle
als  Schullehrer  zu  casstren,  zur  Bekleidung
  eines  bffentlichen  Amts  fär
un  fählg  zu  erklären,  und  zu  dlermenatlicher
  Festungstrafe  zu  verurtheilen
sey.
Am  16.  November  wurden:

.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Kuͤnzelsan

in  Untersuchung  gestandenen  Inquisiten
Johann  Michael  Holzmann,  von

Crailshausen,  und  Georg  Adem  Rit-669



B.  der  bei  dem  Ob  8

ter,  von  Englertshausen,  Oberamtt
Gerabronn,  wegen  Versuchs  eines  durch
Einsteigen  qualisicirten  zweiten  Dlebstahls,
  dessen  sie  fuͤr  uͤberwlesen  erklaͤrt,
neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=  Azungsund
  Untersuchungs-Kesten  unter  solidarischer
  Verbindlichkelt  rücksichtlich  der
letztern,  jener  mit  einer  viermonatlichen,
  dieser  mit  drei=  und  ein-Halbmonatlichen
  Festungsstrafe  belegt.

Am  18.  November  wurden:

7.  die  bel  dem  Oberamtsgerichte  Crailsbelm

  in  Untersuchung  gestandenen  Martin
Gsell,  von  Triensbach,  und  Leonhard
Blumen  stock,  von  Erkenbrechtshausen,
Oberamts  Crailsheim,  erster  unter  Einrechnung
  des  über  die  Gebühr  erstandenen
  Verhafts  von  einem  Monate,
noch  zueiner  fün  fmonatlichen,  letzterer
zu  sechsmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe,
  neben  Bezahlung  der  UntersuchungsKesten
  zu  gleichen  Theilen,  verurkbeilt.

Am  35.  November  wurdet

NMN  K.i
A.

in  Untersuchung  gestandene  Johann  Michael
  Maier,  von  Fleinhelm,  Oberamts
Heidenheim,  wegen  kleinen  und  elnfachen
  Diebstahlos,  Concubinsts,  Vagirens,
Bettelns,  Thellnahme  an  elner  bedeuten-
        <pb n="678" />
        670

den  Unterschlagung,  und  wegen  vor  der  bach,  Oberamts  Oehringen,  wegen  wle-Obrigkeit
  vorgebrachter  Lügen,  mit  elner  derholten  zwar  kleinen,  aber  qualifieesechsmonatlichen
  Festungs-Arbeits-  ten,  so  wie  wegen  Felddiebstahls,  neben
strafe  und  nachherigen  dreimonatli-  vdem  Ersatze  des  Schadens  und  simtlichen
  Recluston  in  elnem  Zwangs-Ar-  cher  Kosten,  zu  elner  feiner  kürperlichen
beitshause,  belegt.  Beschaffenbelt  angemessenen  Festungs-Am

  238.  November  wurdet  Arbeltsstrafe  von  sechs  MWonatenr

#  Johann.  Martin  Keudel,  von  Erns-  verurthellt.

2#.)  Clsoil.=  Senat.

Am  ur.  November  wurder.  Am  15.  November  wurbper
n.  In  der  Debltsache  des  verstorbenen  Obere  3.  der.  Rekure  des  Andreas  Mzeger,  er
sten  und  Chaussee-Seus-Intendanten-  Roth  am  See,  geten  das  von  dem  Ober-Grafen
  von  Benzel-Sternau,  der  Hof-  amtsgerichte  Gerabronn  in  dessen  Rechts-Schuhmacher

  Friedrich  Maler  in  Stun.  (hche  mie  der  frelherrl.  von  Holschn
gart  mit  der  an  die  Masse  gemachten.  Sequester-Wogtei  Amllshagen  gefälle
Ferderung  von.  4y  fl.  pröcludtrt.,  Erkenn#niß  als  unzuläßig  verworfen.
Am  27.  Rovember  wurde:
An  demselben  Tage  wurde::  4.  in  der  Appellationssache  von  dem  Ober-.
  In  der  Appellationssache  von  dem  Obere  amtsgerichte  Gerabrenm  zwischen  dem
amtsgerichte  Hall  zwischen  Franz  Dol-  freiherrl.  von  Berlichingen'schen  und
ler,  von  Stadel,  Beklagten,  Appellan-  bräfl.  von  Göbrlz'schen  Rentamte  #1
ten,  und  Catharina  Räk,  von  Künzelsau,  Hengstfeld,  Klägern,  Appellanten,  un
Klägerin,  Appellatin,  die  Erfüllung  el-  Ludwig  Kiesel  zu.  Blobach,  Beklagten,
nes  Vergleichs  betreffend,  das  von  der  Appellalen,  eine  Schuld-Forderung  be-“
Kbdnigle  Justiz-Retardaten-Commisslon  treffend,  die  Berufung  wegen  verscum
in  Rottenburg  unter  dem  #35.  Februar,  ter  Nothfrist  zu  Einrelchung  der  Be
1319  gefällte  Urtheil  reformirt,  unter  schwerdenschrift  für  verlassen  erklärt,  und
Vergleichung  der  Kosten  beider  Instan-  das  appellantische  Rentamt  in  die  Kozen.
  sten  der  zweiten  Instanz,  verurthellt.
        <pb n="679" />
        An  demselben  Tage:

5.  In  der  Appellatlonssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Gmünd  zolschen  Christoph
Molt,  von  Bezgenrieth,  Beklagten,  Appellanten,

Laiber  zu  Gmünd,  Kläger,,  Appellaten,
elne  Forderung  aus  einem  Kaufvertrage
betreffend,  die  Berufung  wegen  versäumter
  Notbfrist  zu  Einreichung  des
Graatorlal-Libells  für  verlassen  erklärt,
und  der  Appellant  in  die  Kosien  der
iweiten  Instanz  verurtheilt.

An  demselben  Tage  wurde:

6.  in  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Mergentheim  zwischen  dem
Finanz-Kammer-Assessor  Steudel  in
Ulm,  Kläger,  Appellanten  und  Appellaten,
  und  der  Gemeinde  Stuppach,
Beklagein,  Appellatin  und  Appellamtin,
die  Appellation  wegen  Versäumung  der
Mothfrist  zu  Einreichung  der  Beschwerdenschrift
  für  verlassen  erklärt,  und  der
Appellant  in  die  Kosten  der  zweiten
Instanz  verurtheilt.

Am  39.  Rovember  wurde:

7.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Oehringen  zolschen  der
Wittwe  Helena  Huͤrlln  zu  Heidenheim
und  Consorten,  Beklagten,  Appellanten,
und  dem  Baͤckermeister  Johann  Christian

nnd  dem  Rothochsenwirth.

671

Lung  zu  Oehringen,  Kläger,  Appellaten,
elne  Kaufschillings-Forderung  betreffend,
Die  von  gedachtem  Oberamtsgerichte  unter
  dem  u#  Julli  d.  J.  vorgenommene
Urthells-Publikation  von  Amts  wegen
aufgthoben  und  durch  Ordination  das
MNdihige  verfuͤgt.

Au  demselben  Tage  wurden

#.  die  von  dem  Oberamtögerschte  Aalen

in  der  Berufungsfache  des  Johann  Georg
  Schäfer,  von  Leitenbach,  als  Vormünder
  der  Jakob  Schfer'schen  Kinder,
von  Burkhardshof,  Kläger,  Abpellanten,
  und  den  Mitglledern  des  im  Jahre
112,  bestandenen  Walsengerichts  zu  Unterrombach,
  Schulthelß  Pfteiderer  und
Consorten,  Beklagte,  Appellaten,  den
Ersatz  des  den  Curanden  des  Klägers,
Appellanten,  verloren  gegangenen  Vermsgens
  von  1069  fl.  9  kr.  betreffend,  vor-Lgenommene
  Urtheils-Eröffnung  von  Amis
wegen  aufgehoben,  und  dos  Weltere
durch  Ordination  verfägt.
An  demselben  Tage  wurde:

9-  In  der  Berufungssache  von  dem  Oberamtsgerichte

  Oehringen  zwischen  Johann
Christian  Huber  in  Waldenburg,  Klé-#ger,
  Appellanten,  und  dem  vormallgen
fürstlich  Hohenloheschen  Hofrath  Herwig
zu  Kupferzell.,  Beklagten,  Arpellaten,
Elgenthums-Aunsprüche  betreffend.,  dle
        <pb n="680" />
        672

ven  dem  gedachten  Oberamtsgerichte
unter  dem  19.  Junl  d.  J.  vorgenommene
  Publikatlon  des  unterrichterlichen

Urcheilo  von  Amts  wegen  aufgepoben,

und  das  Weltere  durch  Ordinatlon  verfügt.



IE.  Gerichtshof  süe  den  Donau-Kreis.

1.)  Celminal  =  Senat.

Den  4.  Rovember  istm
2.  gegen  den  bei  dem  Oberamtsgerichte
Münsingen  in  Untersuchung  gekommenem
Clemens  Geiger,  von  Mehrstetten,
wegen  mehrerer  unter  erschwerenden  Umständeo
  begangener  Diebstähle,  Gebrauchs.
elnes  falschen  Passes,  Concubinats  und
bandstrelcherel,  neben  Verfsllung  in  die
Kosten  und  den  Schadens-Ersatz  einefünfzehenmonatliche
  Festungs-Arbeltsstrafe
  erkannt  weorden.“

Am  9.  Mober  wurden:
2.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Ulm
geführte  Untersuchung  verurtheili:.
a)  Jaceb  Häge,  von  Ulm,  wegen  tbeilsqualisicirter,
  theils  umer  erschwerendem
umständen,  in  Genossenschaft  und  ges
werbsmäzig  verübter  Diebstähle,  ferner
wegen  Landstreicherek  und  pollzelwidritzen
  Betragens  im  Zwangs=  Arbeitsbause,
  sodann  wegen  beleidigender
Aeußerungen  gegen  das  Oberamtsgerücht
  Ulm,  neben  Schadens=  und  Kesten=

  Ersatz  zu  einer,  noch  In  selnem
Verwahrungs-Arreste  zu  erstehenden
Zächtigung  von  15  Stockstreichen,
elner  Festungs-Arbeitsstrafe  von  neunzeben
  Monaten  mil  Abschied,  und
nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwangs=Arbeitshaus
  bis  zu  erprebter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  fäünf  Monate;

b)  TWhomas  Wagner,  von  Dettingen,

wegen  mehrerer  theils  qualiftrirter,  tbells
unter  erschwerenden  Umständen  In  Genossenschaft
  und  gewerbsmäßig  verübter
  Dlebstähle,  so  wie  wegen  Bagirens
und  frecher  kügen  vor  Gerscht,  neben
Verurthellung  zum  Ersatz  des  Schabens
  und  der  Kosten  zu  einer  noch  in
seluem  Verwahrungs-Arreste  zu  erstebenden
  Zächtigung  von  15  Stockstreichen,
ener  Festungs-Arbeitsstrafe  von  zwanlits
  Monaten  und  eigem  Abschled.

Am  13.  November  wurde:r:

3.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberamtsgerichte

  Wlblingen  vorgelegten  Unter-
        <pb n="681" />
        suchung  gegen  Gottlieb  Sparn,  von
Kohlstetten,  wegen  der  gegen  das  Personal
  des  Oberamtsgerichts  Ulm  begangenen
  Injurlen,  so  wie  wegen  Widerseblichkeit
  mit  thätlicher  Mißhandlung,
dann  wegen  der  durch  forktgesetzte  Fälschung
  dffentlicher  Urkunden  verübten
Beträgereien,  welche  sämtliche  Verbrechen
  bezlehungswelse  einen  ersten,
zweiten  und  vlerten  Rückfall  begründen,
neben  Verurtheilung  in  sämtliche  Kosten
  und  in  den  Ersatz  des  gestifteten
Schadens,  elne  Zuchthausstrafe  zu  Gotteszell
  von  einem  Jahr  und  eilf
Monaten  nebst  Willkomm  und  nachberlger
  Einsperrung  in  das  Zwangs-Arbeltshaus
  bis  zu  erprobter  Besserung,
wenigstens  aber  auf  dle  Dauer  von
einem  Jahr,  erkannt.

Am  1½46.  NRovember  wurden  verurtbeilt:

4.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Ehingen  in
Untersuchung  gekommene  Johann  Martiun
  Wolter,  von  Münslgen,  wegen
swohl  in  unmittelbaren  Eingaben  bel
Seiner  Königl.  Mojestät,  ols  auch
bei  der  Untersuchungsbehbrde  durch  unerwiesene
  und  falsche  Anschuldigungen
vorgebrachten  schweren  Calumnien  hegen
den  Kameral-Verwalter  Seifferheld,  neben
  Verfällung  in  fämtliche  Unterfu-673



*rv

5

chungs-Kesten  zu  einer  sech  emonalllchen
  Fesiungs-Arbeltsstrafe;
Martin  Reich,  von  Leutenhofen,  welcher
  bei  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang
in  Untersuchung  kam,  wegen  Bagirens
und  Bettelns,  auch  nächsten  Dlebstahls-=Versuchs,
  unter  Berücksichtigung  der
von  dem  Ingqulsiten  wegen  Diebstahls
bereits  früher  erstandenen  Strafen,  neben
  Zuscheldung  sämtlicher  Kosten  zu
einer  viermonatlichen  Festungs-Arbeltsstrase
  und  nachheriger  Ausweisung
  aus  dem  Kdulgreiche  unter  Strafbedrohung
  auf  den  Wiederbetretungsfall.
  .

Am  14.  November  ist:
gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerlchte
Ravensburg  in  Untersuchung  gekommene
Magdalena  Sabloner,  von  Burgrie-=den,
  wegen  wlederholter  Landstrescherek,
so  wie  wegen  Chebruchs  und  Lägen  vor
Gericht,  neben  Berfällung  in  die  Ko;
sten,  elne  fünfmonatliche  Zuchtbausstrafe
  zu  Ludwigsburg  und  nachherige
Einsperrung  in  dem  Swangs-Arbektsbause
  zu  Ulm  auf  sechs  Monate  erkannt
  worden.

Am  2°0.  November  wurden

verurthellt:

7.  Jehann  Michael  Schreivogel,  von

Aufhosen,  der  bei  dem  Oberamtsgerichte
4
        <pb n="682" />
        Blberach  in  Verhaft  und  Untersuchung
kam,  wegen  verübten  Diebstahls  und
„wegen  Landstreicherei,  unter  Eimechnung
eines  Theils  seines  erstandenen  Arrests
und  mit  Einschluß  der  ihm  am  ½2.  Jun.
d.  J.  C(Staats=  und  Regierungs-Blatt
vom  Jahr  1820.  Rro.  40.  Seite  390
und  391)  zuerkannten,  aber  nicht  vollzogenen
  und  der  am  1.  Jull  gegen  ihn
ausgesprochenen  Strafe,  werüber  ihm
das  Erkenntniß  wegen  seiner  Flucht  noch
nicht  eröffnet  worden,  neben  Verur-(tbeilung
  in  die  verursachten  Kosten,  zu
fünfjehenmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe
  und  nachheriger  Einsperrrung
  in  eln  Zwangs-Arbeitshaus  bis
zu  erprobter  Besserung,  wenigstens  aber
auf  die  Dauer  von  acht  Monaten;

8.  Johann  Heigrich  Ammann,  von
.Geißlingen,  welcher  bei  der  Crimlnal=Umersuchungs-Commission
  gegen  die  in
dem  Donau-Kreise  endeckte  Jaunerbande
zu  Biberach  in  Verhaft  und  Untersuchung
  kam,  wegen  ersten  und  kleinen.,
aber  „uunter  erschwerenden  Umständen
und  in  Genossenschaft  verübten  Diebstahls,
  neben  Verfällung  in  den  Ersatz
des  gestifteten  Schadens  und  selner  Arrest=
  Azungs=  und  eines  noch  auszumittelnden
  Theils  der  Untersuchungs-Kosten,
  unter  Einrechnung  eines  Theils

seines  erstandenen  Arrests,  noch  zu  ei,
ner  Festungs-Arbeilsstrase  von  vier
Monaten;

gegen  die  bei  dem  Oberamtsgerlchte
Leulkirch  in  Untersuchung  gekommene
Bernhardlne  Kübler,  von  Urlau,  wegen
  eines  zwar  kleinen  und  einfachen,
bingegen  den  ersten  Rückfall  begründenden
  Diebstahls,  auch  wegen  Beitelnt
und  fortgesetzten  unzücheigen  Lebenswam,
dels,  neben  Verfällung  in  den  Schsdens.
  Ersatz  und  in  sämtliche  Untersuchungs-Kosten,
  dreimonatliche  Zuchbaussirafe
  zu  Markgrbningen  mit  Wil
komm  und  nachbersge  Einsperrung  in
einem  Zwangs=  Arbeitehause  bis  zu  erprebter
  Besserung,  wenlgstens  aber  auf

□

die  Dauer  von  drel  Monaten  es
kannt.
Den  23.  November  wurder

perurtheilt:

10.  ber  bei  dem  Oberamtsgerichte  Raventburg
  in  Untersuchung  gekommene  Johbannes
  Hald,  von  Cbur  im  Conts##
Graubünden,  wegen  eines  quallficirten
der  Summe  des  greßen  Diebstabls  nche,
kommenden,  jedoch  wieder  ersetzten  Haus-Diebstabls,
  neben  Verfêllung  in  s#m
liche  Kosten,  zu  einer  fünf  und  einhalbmonatlichen
  Festungs-Arbeittstrafe
  und  nachheriger  Ausweisung  aus
        <pb n="683" />
        675

dem  Kbnigreiche  unter  Strafbedrohung
auf  den  Wiederbetretungsfall;

11.  Anna  Maria  Leins,  von  Mattienbaus,
welche  bei  dem  Oberamtogerichte  Wiblingen
  Iin  Untersuchung  kam,  wegen
Blgamie  und  Vagirens,  neben  Zuscheidung
  sämtlicher  Kosten  zu  elner  einjährigen
  Zuchthausstrafe  zu  Markgrb#ingenu:


13.  die  bei  demselben  Oberamtsgerschte
in  Untersuchung  gekommene  Margaretha
dämle,  von  Laupheim,  wegen  eines
großen  Kirchendiebstahls,  ferner  wegen
zweier  kleiner  und  einfacher  Diebstähle,
von  denen  jedoch  elner  in  Genossenschaft
verübt  wurde,  und  welche  den  ersten
Räckfall  der  Inquisttin  begründen,  neben
  Verfällung  in  den  Schadens-Ersatz
und  in  elnon  angemessenen  Thell  der-Kesten,
  zu  neunmonatlicher  Zuchtbaussirafe
  in  Ludwigsburg.

Am  :5.  November  ist:

13.  auf  den  Grund  der  von  dem  Ober--amtsgerichte
  Waldsee  vorgelegten  Unzersuchung:


a)  Johann  Georg  Blankenhorn,  von
Erkenbrechtsweiler,  Oberamis  Nüriingen,
  wegen  mehrjährigen  Concublnats,
#a  wie  wegen  Vaglrens  und  Belttelns
mit  viermonatlicher  Festungs=  Arbruestrafe,
  und.

16.  auf  die

b)  Elisabeebe  Hahn,  von  Gebfattel,
Kinigl.  Baserischen  Landgerichts  Rotbenburg
  an  der  Tauber,  wegen  gleicher
Vergehen  mit  viermonatllcher
Suchthausstrafe  zu  Markgrbuingen  belegt,
  auch  zugleich  jedem  dieser  Inqulsiten
  eln  engemessener  Theil  an  den
Umersuchungs  =  Kosten  zugeschieden
worden.

Am  :7.  November  ist::

14.  gegen  Johann  Stückle,  von  Blberach,

  wegen  durch  Fahrläßigkelt  bewlrkter

  Todtung  der  Jakeb  Gersterschen

Ebhefrau  daselbst,  neben  Verfällung  inseine

  eigene  Verhaft=  und  Untersuchungs-Kosten,

  so  wie  in  die  Kur=  und  Sections.

  Kosten  der  Geibdteten,  eine  olermonatllche

  Festungsstrafe  mit  angemessener
  Beschäftigung  innerhalb  der

Festung  erkanm  werden.

Am  3.  November  wurden:
von  dem  Oberamtsgerichte
Leutkirch  geführte  Untersuchung  verur
thellt:

a)  Joseph  Ghppel,  von  Bühl,  Königl.
Balerschen  Landgerichts  Günzburg,  wegen
  mebrerer  zum  Theil  qualificirrer,  in
Gemeinschaft  und  gewerbsmöbig  verübter
  Dlebstähle,  so  wie  wegen  nachgefolgter
  Diebstohls-Theilnahme  und  eines
Dlebstahls-Versuchs,  ferner  wegen  Con-
        <pb n="684" />
        eublnats,  Bettelns  und  Landstreicherel,
unter  Beruͤcksichtigung  der  wegen  Diebstahls
  schon  fruͤher  erstandenen  Strafen,
  zu  einer  zwel  und  einhalb  jäheigen
  Festungs-Arbeltsstrafe;

b)  Thereska  Greisle,  von  Eberhaufen,
Khnigl.  Baierschen  Landgerichts  Roggenburg,
  wegen  mehrerer,  zwar  einfacher
  und  klelner,  aber  gewerbsmäßig
verübter,  den  zweiten  Diebstahl  im
rechtlichen  Sinne  blldender  Diebstähle,
se  wie  wegen  Diebstahls  -Thellnahme,
Concubinats  und  wiederhelter  Landstreicherei,
  in  Anbetracht  der  wegen  des
letztern  Pollf=  Vergehens  berelts  erstandenen
  kirperlichen  Züchtigungen,  zu
sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  zu
Markgrbningen  mit  Willkomm  und
Abschied;

6b  Maria  Albrecht,  von  Schweighausen,
  Kbnigl.  Balerschen  Landgerichts

606

Ottebeuren,  wegen  mehrerer  gewerbsmäßig
  verübter  Diebstähle,  ferner  wegen
  Diebstahls-Theilnahme  und  Mitwissenschaft,
  so  wie  wegen  wiederholter
Landstrelcherei  zu  elner  viermonatlichen
  Zuchthausstrafe  zu  Markgrialngen
  mit  Abschied.
Zugleich  wurde  verordnet,  daß  jeder  der
obigen  drei  Inqulsiten  seine  eigene  Arrest=
  Azungs=  und  einen  angemessenen.
Dbell  an  den  Untersuchungs-Kosten  zu
tragen,  auch  jeder  fär  den  Ersatz  des
durch  seine  Verbrechen  gestifteten  und
nicht  erseyten  Schadens  und  zwar,  so
weit  es  In  Gemeinschaft  geschah,  in
solidum  zu  haften  habe,  und  nach  erstandener
  Strafe,  unter  Bedrohung
empfindlicher  Ahndung  auf  den  Wiederbetretungsfall,
  aus  dem  Künlgreiche  ausgewiesen
  werden  solle.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

Am  6.  Rovember  wurde:

#1.  auf  den  Grund  der  von  dem  vormaligen
  Crimlnalamte  Altdorf  geführten  Untersuchung
  Elisabetha  Rohrer,  von
Sommeri,  Cantons  Thurgau,  wegen
versätszlicher  Kbrper-Verletzung  und  dadurch
  verschuldeter  Törtung  des  Alois

Wehmer,  von  Altstetten  im  Künigreich
Baiern,  dann  wegen  mehrerer  tbeils
#ausgezeichneter,  theils  unter  erschwerenden
  Umständen  verübter  Diebstähle,  so
wie  wegen  Concubinats  und  Vagirens,
neben  Zuscheidung  ihrer  eigenen  Arrest-Azungs=
  Untersuchungs=  und  Verchei=
        <pb n="685" />
        digungs=  Kosten,  unter  Einrechnung  eines
  Dbeils  ihres  erstandenen  Arrests,
noch  mit  einer  Suchthausstrafe  zu  Ludwigsburg
  von  sieben  Jahren  und
zephen  Monaten  belegt.

Am  27.  November  ist:

2.  auf  dle  von  dem  Oberamtsgerichte  Ravensburg
  geführte  Untersuchung  gegen
Katharina  Dreher,  von  Staig,  er-677



kannt  worden,  daß  Inqulsitin  wegen
Kindsmords,  neben  Verurthellung  in
(ämteiche  Kosten  mit  dem  Schwert  vom
Leben  zum  Tode  gebracht  werden  solle;
welche  Strafe  Seine  Khnigliche
Majestät  vermbge  bbchsten  Dekrets
vom  11.  d.  M.  aus  Gnaden  erlassen
und  auf  eine  zwanzig  jéhrige  Zuchtbausstrafe
  in  Ludwigsburg  gemildert
baben.

rag.)  Cioll  =  Senat.

Am  4.  November  wurde:

1.  die  Berufung  des  Decans  M.  Burk
in  Göppingen  gegen  eine  auhergerichtliche
  Schulden,  Verweisung  in  der  Stadtfarrer
  Ledererschen  BVerlassenschaftssache
zu  Weilhelm,  unter  Verurtheilung  des
Appellanten  In  die  Kosten,  als  unstattbaft
  verworfen.

Am  7.  November  ist:

2.  in  der  Appellationssache  von  dem  Oberomtsgerichte
  Geißlingen  zwischen  den
Möderbesitzern  und  der  Gemeinde  Böhmenkirch,
  Jatin,  Amin,  und  der  Ges
meinde  Weißenstein,  Intin,  Atin,
Schafweld-Besit  betreffend,  die  elngelegte
  Berufung  wegen  versumter  Nothfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerdeschrift,
  vater  Verurthellung  des  Appel-4



lanten  in  die  Kosten  für  verlassen  erklärt
worden.

Am  20.  November  wurde:

5.  dle  Wechselklage  der  August  Schdnbardt'schen

  Erben  in  Wertheim,  Kläger,
gegen  den  Grafen  Schenk  von  Hastell-Waal,
  Bekl.,  als  unstatthaft  verworfen;

4.  in  der  Appellatsonssache  von  dem  vormaligen

  Oberamtsgerichte  Biberach  zwischen
  Joserh  Patent,  von  Mittelbiber#ach,
Bekl.,  Anten,  und  Dderesta  Zell,  von
Reute,  Klágerin,  Atin,  Kindes-Ernährung
  und  Prloat-Genugthuung  betreffend,
  die  eingewandte  Berufung  gegen
das  von  gedachtem  Oberamtsgerlchte  gefällte
  Erkenmniß  wegen  Versäumung  der
für  diese  Sache  früher  bestandenen  Nothfrist
  von  zo  Tagen  zur  Akten-Einlegung,
        <pb n="686" />
        678

imter  Verurtbeilung  des  Appellanten  in  Forderung  betreffend,  Bekl.,  bedingt,
die  Kosten,  von  Amts  wegen  für  ver.  unter  Erkennung  auf  den  Ergängungslassen
  erklärt.  Cid  ven  Seiten  des  Kläágers,  jur  Zoab-Am.
  14.  November  ist:  lung  und  im  die  Kosten  verurtheilt  worden.

5-,  in  der.  Appellatlonssache  von  dem  Ober-  Am  38.  November  wurde::

amtsgerichte  Rledlingen-  zwischen  Niko-=  3.  in  der  Rechtssache  erster  Instang  zis
laus  Baumeister,  von  Utenweiler,  Bell.,  schen  den  Hoffaktor  Görsch'schen  Erbea  in

Appellanten,  und  Jakob  dinder,  von  bur,wigoburg,  Kläger,  und  dem  Mojor
Gießenweiler,  nun  dessen  Wittwe,  Bar-  v.  Sautler  in  Ulm,  Bekl.,  Forderungen
bara  dinder,  Kläger,  Aten,  eine  aus  einem  Darlehbens-Vertrage  betref-Abrechnungsschuld
  betreffend,  die  von  fend,  tbells  für  den  Klger,  tbeils  be.
dem  Appellanten  ergriffene  Bernfung  dingt  unter  Erkennung  auf  einen  zurückger
wegen  innerer  Grundlosigkeir  verworfen,  schobenen  Eid  wegen  Wuchers,  auf  Beund
  Appellant  in  die  Kosten  dieser  Ju-  freiung  des  Bekl.,  erkannt,  und  hitstanz
  verurtheilt  worden.  scchtlich  der  Kostem  das  Angemessene.
An  demselben  Tage  wurde:  verfügt;

6#.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwie  9.  das  Restitutionsgesuch  des  Kaufmann#'
schen  Loͤw-  Judas,  von  Ludwigeburg,  Weckberlin,  als  Pflegers  der  Straubi-Imen,
  und  dem  Freiherrn  Max  von  schen  Kinder,  so  wie  des  Gustav  Kef,
Speth  auf  Zwiefaltendorf,  Jaten,  eine:  ler;  als  Pftegers  der  abwesenden  Micheel
Schuldforderung  betressend,  nach  gefähr-  und  Wilhelm  Ruprecht,  fämtlich  von

tem  Bewelse,  der  Jat,  neben  Verur-  Geißlingen,  in  deren  Rechtssoche  gegen
theilung  in  sämtliche  Prozeß-Kosten,  die  Siechen  Pflege  allda,  Vorzug  im
auch  zu  Bezahlung  der  weiter  eingeklag  Adelung'schen  Gante  betreffend,  ab=  und.
ten  Forderung  für  schuldig  erkannt.  an  den  Unterrichter  verwiesen.

Am  3.  November  üst:.  Ferner  wurde:

7.  in  der.  Rechtssache  erster  Instanz  zul=  2.  die  Debirfache  des  emtlassenen  und  ##
schen  dem  Senator  Schwerdtfeger  zu  Wilna  verstorbenen  Obrist:  Lieutenonts
Memmingen,  nun  dessen  Erben,  Klä-  Andreas  v.  Raßler  auf  G  merschwong,
ger,  und  der:  Gräásin  von  Stein  auf  durch  Erkenntniß  über  daß  Verzugsrecht

Emerkingen;  Bekl.,  eine:  Darlehens--  dier:  neueren:  Glaͤubiger;  erledigt;
        <pb n="687" />
        11.  in  der  Appellationssache  von  dem  vormaligen
  Oberamtsgerichte  Tettnang  zwischen
  dem  Handlungshause  Rueß  und
Rutbardt  in  Frledrichshafen,  Kläger,
Appellanten,  und  dem  Handlungshause
Deutelmoser,  Leibfried  und  Comp.  daselbst,
  Bekl.,  Aten,  eine  Waaren-Forderung
  betreffend,  wurde  die  gegen  das
Erkenn#tuiß  des  vormaligen  Prooinzial=679



Justiz-Collegium  in  Ulm  eingewandte
Berufung  wegen  Versäumuß  der  damals
  gesetzlichen  Nothrist  zur  Appellations-Anmeldung,
  unter  Veruriheilung
des  Appellanten  in  dle  Kosten  für  verlassen
  erklärt.

Stuttgart  den  19.  December  1870.

Maueler.
        <pb n="688" />
        <pb n="689" />
        681

Nro.  74.
Königlich-Württembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag  den  50.  December  1820.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Dienst-Nachrichten.

S.u  Königliche  Mejestät  haben
unterm  16.  d.  M.  dem  vormaligen  Unter-Lleurenant
  Flattich  den  Charakter  als
Ober=  Lieutenant,  und

unterm  #1.  d.  M.  dem  zur  kattolischen

  Pfarrei  Rottum,  Land-Kapitels

Biberach,  ernannten  Kaplan  Martin
Nadler,  von  Berg  bei  Ravensburg,  dle
Künigl.  Bestätlgung  ertbeilt.

Sedann  haben  Hüchstdieselben  durch
bochstes  Dekret  vom  ::.  d.  M.  den  Kanzlel-Direktor
  des  Kbnigl  Ober-Tribunals,
Ober  -Justizrath  Breyer  auf  sein  durch
geschwächte  Gesundbeit  morloirtes  unterebänigstes
  Gesuch,  unter  Bezeugung  der
böchsten  Zufrledenhelt  mit  selnen  v  eljährigen,
  mit  besonderer  Auszelchnung  und  seltenem
  Elfer  treu  geleisteten  Diensten,  in
den  Ruhestand  zu  versetzen  geruht.

1.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Justiz-Departements:
Des  Justiz-Ministerium.

Der  Referendär  zwelter  Classe,  Theodor
Becker  aus  S#tuttgart,  welcher  bel  der

mit  ihm  vorgenommenen  ersten  Dienst-Präfung
  das  Zeugnip  dritier  Classe  erpal-
        <pb n="690" />
        ten  und  sich  seit  dem  y.  Juni  1870  als
Assistent  bel  dem  Kdagl.  Oberamtsgerlchte
Ludwigsburg  befunden  hat,  ist  auf  seln

Ansuchen  dem  Konlglichen  Gerichtspofe  kn
Eßlingen  zugetheilt  worden.
Stutegart  den  20.  December  1820.
Maucler.

B.)  Des  Departements  des  Innern:

des  Ministerium  des  Innern.
Den  Fourage-BVergütangs  Preis  für  die  Gensd'armerie  betreffend.

Den  sämtlichen  Oberamts-Pflegen  wird
biemit  erbffnet,  daß  der  Vergütungs-Preis
für  die  in  den  Monaten  Oktober,  November
  und  December  d.  J.  an  die  Gensd’armerie

  abgegebene  Fourage  auf  18  kr.
für  die  Ratlon  festgesetzt  worden  ist.

Stungart  den  :4.  December  1870.
v.  Otto.

C.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Khniglichen  Bergraths.
Salz-Confiscationen  und  Strasen  beressend.

Da  der  Fall  schon  bfters  vorgekommen
ist,  daß  Kbnigl.  Oberämter  conflszirtes
Salz  und  dle  wegen  Salz-Einschwärzung
angesetzten  Geldstrafen  lrrigerwelse  den
Ober=  Acceisämtern  zur  Verrechnung  übergeben

  haben,  so  wird  hlemit  in  Erinnerung
gebracht,  doß  dergleichen  Conftskatienen
und  Strafen  den  Salz-Faktorlen  zur  Verrechnung
  urkundlich  zu  übergeben  seyen.
Stuttgart  den  19.  December  2820.
v.  Herda.

Dienst-Ersedigungen.

Gestorben  sind:  Am  20.  d.  M.  der
Pfarrer  Georg  Ludwolg  Frledrich  Schäfer
zu  Gaggstadr,  Dibrese  Blaufelden;

am  12.  d.  M.  der  Pfarrer  M.  Gottfrled
  Heinrich  Scholl  zu  Beutelspach,
Didcese  Schorndorf,  und

am  :7.  d.  M.  der  Pfarrer  M.  Job.  Georg
Schmid  zu  Feuerbach,  Dlbcese  Stuttgar.

Durch  das  am  :g.  d.  M.  erfolgte  Ableben
  des  Pfarrers  Maper  ist  die  Pforrei
  Malmshelm,  Dekanats  Leonberg,  erledigt
  worden.
        <pb n="691" />
        Register
über
das  Königlich  Württembergische  Stgats=  und  Regierungs-Blatt.

vom

Jahr  18  .2.

J.
Chronologisches  Verzeichniß  der  im  Jahre  1830  erlassenen  Gesetze  und

Verordnungen.  "4
Nachtrag  vom  November  1819.  7.  Desgl.  Erlaubnit  zur  Annahme  des  Königl.
16.  Universitär  Tübingen.  Bekanntmachung  Schwedsschen  Schwert=  Ordens,  23.
der  Superattendenz  des  neuen  Baues  im  8.  Desgl.  Die  Amtskleidung  der  Mirglieder  der-Tubingen,
  4.  zweiten  Kammer  der  Stände  betr.,  10.

Desgl.  Die  Amtsk.eidung  der  Offickalen  und
Diener  der  Stände  betr.,  11.

—  Dekgl.  Die  Aufbebung  lder  Retardaten-Commission,
  in  Steuersachen  betr.,  14.

—  Desgl.  Den  Zutrite  zu  der  Königl.  die
Stände-Versammkung  eröffnenden  Sitzung

Jannar  18720.  betr.,  14.
4.  Ministerium  des  Innern.  Präjudicsal-Ter-  r.  Evangelisches  Censistorium.  Errichtung  eir

December.
79.  Ministersam  des  Innern.  Den  Besuch  der
Landes-Universität  Tübingen  betr.,  2.
31.  Finanz-Ministerium.  Auflösung  der  Commission
  in  Getreide  =  Angelegenheiten,  7.

min  wegen  Einsendung  der  noch  rückstän-  *nes  Prirat  Seminars  für  die  Bildung

dlgen  Anzeigen  zum  Behuf  der  zu  errich-  von  Landschuklehrern  betr.,  19.

tenden  Adels-Matrikel,  3.  15.  Desgl.  Schul-Conferenz=  Dlrektoren  betr.,
—  Deögl.  Welterer  Nachtrag  zu  dem  provifori-  6.

schen  Verzeichnisse  ritterschaftlicher  3amle  —  Popillen-Senat  des  Königl.  Gerichtshofs
lien,  4.  für  den  Neckar-Kreis.  Den  Jahrs-
        <pb n="692" />
        41.

29·

—
·

Ministerlum  des  Innern.

Berscht  über  dlie  Verehlichung  eremter
Personen  betr.,  So.

Justiz=  Ministerium.  Erkenntulsse  der  Gerichtshöse
  vom  December  1819,  21—485.

Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.
Entwurf  einer  vorübergehenden  Anordnung
der  Ministerlen  der  Justiz  und  des  Inner#
  wegen  elner  wechselseirigen  Aushülfe
unter  den  Justiz=  und  Aodministrativ=Beamten
  in  Krankhelts=  und  Abwesenheits
  =  Fällen  derselben,  18.

Studienrath.  Bekanntmachung  in  Betreff
der  Prüfung  derjenigen,  welche  sich  den
akademischen  Studien  höherer  Wissenschaften
  widmen  wollen,  19.

Evanzelisches  Confistorlum.  Schul-Conferens
  Direktoren  beir.,  81.

Criminal-Senat  des  Königl.  Gerichtshofs
für  den  Reckar-Kreis.  Straf-Erkenntniß
gegen  den  Adbvokaten  Schübler,  687.

Februar.
Steuer-Collegium.  Einsendung  der  Namen
  2c.  der  Oberamtsdiener  betr.,  62.
Ober-Rekrutirungsrath.  Beschluß  der  p.  813
des  Staats  =  und  Rezierungs=  Blattes
vom  Jahr  1819  abzebrochenen  Justrukrion
zu  Wollzlehung  des  Rekrutirungs-Gesetzes

vom  7.  Augusi  1810,  40—77.

Degl.  Justruktion  fär  die  dem  Kreis-Rekrutirungsrathe
  beigezebene  ärztliche  Commission,
  als  Anhang  zu  der  Instrukrion  für
die  Pollzlehung  des  Rekrutirungs-Sesetzes
vom  7.  August  1810,  73—77.

Neue  Einibeilung

der  Postämter  des  Königreichs  unter  das

27

6.  Katholischer

26

v

29

Hanpt-  Postamt  Stuttgart,  und  die  drei
Ober=  Postämter  Tüblagen,  Hellbro#n,
Ulm,  04—38.

Kuchenrath.  Die  Conkurs-Prüfungen
  der  kathollschen  Ceisllichen
betr.,  33.

Ober-Mekrurirungsrath.  Erläuternde  Berordnung,
  die  Kekrutlrungs-Kosten  betr.,
60—96.

Ministerlum  des  Innern.  Bekanntmachung,

das  Eigenthum  gesundener  Schätze  betr.,

96.  -

Studienrath.  Bekanntmachung  der  zu  Beziehung
  der  Univerfität  für  das  Studlum
der  Wissenschaften  legitimirter  Jüngkinge,
97.

.  Arminlstrations  =  Section  des  Kriegs-Depa#rements.

  Au  sämtliche  Oberämter,
die  Vergütung  der  Natural  =  Leistungen
für  das  Königl.  Mil.tär  betr.,  101.
Jastiz-Mlaisterium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshäf#e
  vom  Januar  1820,  103.—133.
Kathol.  Kirchenrath.  Erinnerung  an  die
katholischen  Schul=  Jnspektorate,  rück.
fländige  Jahröäberichte  betr.,  130.
Königl.  Dekret.  Die  Umlage  der  direten
Steuer  für  das  Etats-Jahr  1613  detr.,

99.

Königl.  Dekret  Gesetz,  dle  Ausbebung
für  das  Jahr  1870  betr.,  100.

Evangelisches-Confistoriem.  Schul-Conferenz:
  Direktoren  brir.,  130.

März.

Königl.  Commission  für  die  hiesigen  Wasserleltungen.

  Den  auf  Verfertigunz  guie
        <pb n="693" />
        Brunnenteichel  ans  Steingut  aus  zesetjten

Preis  betr.,  131.

4.  Ober-Rekrutirungsrath.  Bertheilung  der
beuer  auszuhebenden  Rekruten  auf  die
Kreis  =  und  Oberämter,  136.

Assentirungs  Commission  des-  Kriegs-Departements.
  Instraktien  wegen  der  befinitiv
bezeichneten  Melitär-Mlichtigen,  Einliee
ferung  der  Rekruten  und  Einsteher  betr.,
128.

6.  Studienrarh.  Bekanntmachung  wegen  Ueberfüllung
  des  obern  Gymnasiums  in  Stattgart,
  130.

15.  Ministerium  des  Innerr.  Bekanntmachung
der  Vorlesungen  auf  der  Unirersftät  Tübingen,
  134.

7.  Justig-Mlnisterium.  Erkenntnisse  der  Gerichrshöfe
  vom  Februar,  147—1569.

4#.  Könlgl.  Gesetz.  Die  Herabsetzung  der  Accise
vom  Blehhandel  in  das  Ausland  betr.,
141.

41.  Minlsi#erium  des  Innern.  Perleihung  der
gzoldenen  Civil-Verdlenst-Medaille  an  den
Professor  Zipser  zu  Neusohl  in  Ungarn,
172.

Desgleichen.  Den  Fourage  Vergz#tungs=Preis
  für  die  Gensd'armerie  betr.,  172.

22.  Schul-Seminar-Inspeltorat.  Bekanntmachung
  die  Pruͤfung  der  in  das  Haupt-Schullehrer
  Seminar  neu  aufzunehmenden
Jünglinge  betr.,  176.

22.  Kathol.  Kirchenrath.  Die  Auflosung  des
Landkap'tels  Ebingen  betz.,  276.

27.  Ministerium  des  Innern.  Dieschirurglschen
Unterstützungs  -Kaffen  betr.,  177.

27.  Reglerung  des  Jart=  Krelse.  Oeffentliche
Belobung  eines  verdienten  Orts-Porstebers,
  178.
April.

6.  SEtaats  =  Schulden=  Zahlungs=  Kasse.  Dle
zu  erhedenden  Militär-Redemtions=  Gelder
  betr.,  163.

.  Minifterium  des  Innern.  Den  Hruck  und
Verkauf  der  Steuer-Abrechnungs-Bücher
und  Steuer=  Zettel  betr.,  168.

17.  Desgleichen.  Bekanntmachung  des  Frel#
zügiskeits-Vertrags  mit  dem  Königreich
der  beiden  Sleilien,  1982.

Katbol.  Kirchenrath.  Die  Wiederbesetzungke
Berichte  über  erledigte  niedere  Kocchendienste
  betr.,  193.

18.  Ministerlum  der  Residenz=  Polizei.  Verleihunz
  der  goldenen  Medaille  an  den
Bürgermesster  Binder,  1690.

ao.  Finanz=  Minifiertum.  Die  #ezahlung  der

Delatlons=  Gebühren  in  Stras.  Rekurs-Fällen
  betr.,  197.
Lehenrath.  Ere#fnung  an  die  Könlzl.  Hasallen,
  in  Beziehung  auf  die  am  15.  April
1620  vollzogene  Bermählung  Seiner
Könlslichen  Majestät,  238.

½5.  Evangelisches=  Consistorlum.  Schul=  Cenferenz

  Direktoren  beir.,  200.

Ministerium  des  Innern.  Privlleglum  für

den  ausschlleßlichen  Verkauf  tragbarer
Getreide-Handmühlen,  196.
Mai.

.Evangelisches=  Censistorlum.  Die  Conkurs=Prüf#ngen
  der  deutschen  Schullehrer  evangelischer
  Coufession  betr.,  297.

—

27
        <pb n="694" />
        4.  Organssations  =  Vollziehungs  =  Commission.
Bekannmachung,  die  Organisation  der
Stadt-Direktion  und  der  Lokal-Stellen
in  der  Refidengsladr  Stuttgart  betr.,  201.

5.  Ministerien  der  Jusiiz,  des  Innern  und  der
Finanzen.  Die  Verrechnung  der  Kosten.
für  die  Sportel-Journale  der  Oberamtsgerichte
  und  Oberämter  betr.,  200.

,.  Rathol.  Kirchenrath.  Die  diesjährigen  Schulberichte
  betr.,  200.

Justiz-Ministerlum.  Erkenniulsse  der  Gerichtshöfe
  vom  März,  903—233.

Kathol.  Kirchenrath.  Die  Ferlen  der  kathos
lischen  Schulen  betr.,  236.

*.  Ministerium  der  auswärtigen  Angelezenheiten.
  Die  Behaudlung  der  Legalisirung
von  Urkunden,  die  für  das  Ausland  bestimmt
  find,  betr.,  337.

10.  Justiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtsböfe
  vom  Aprll,  241—  377,
#Aanb-Gestüts-Commission.  Dekret  an  dle
Könlgl.  Oberämter,  die  Einsendung  der
Verzeichnisse  über  dle  prästirten  Vorspa#ne
für  die  Gestüts  =  und  Beschäl  -Aastalten

berreffend,  275.

Staats-Schulden-Jahlungs-Kasse.

a.)  Die  Zins-Bergleichung  mit  der  Staats-Schalden-Jahlunzs-Kasse
  betr.,  275.
b.)  Milirär-Cautions-Lieferungen  detr  275.

Juns.

&amp;amp;  Ministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen.
Verordnung  die  Nornahme  der  Wilderei-Untersuchungen
  belr.,  278.

7.  Ministerium  des  Innern.  Die  Ernennung
des  General  =  Lieutenants  v.  Hügel,

##

and  des  General-Majors,  General-Quartiermeissers
  v.  Barnbüler  zu  lebeuslänglichen
  Mitgliedern  der  ersten  Kammer
der  Stände-Versammlung  betr.,  375.

7.  Mlnlskerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der
Einanzen.  Verordnung  wegen  Eingabe
und  Erledigung  der  Forderungen  an  die
Staats-Kassen  innerhalb  des  beereffenden
Etars-Jahrs,  79.

—  Staats-  Haupt-Kassen  „Verwaltung.  Aufrof
derselben  wegen  Eingabe  der  diesjährigen
Forderungen  an  die  Staats-Kassen,  262.

6.  Mloisterlum  des  Innern.  Den  Fourage-Vergütungs-Preis
  für  die  Gensd'armerie
betr.,  284.

rx.F#nanz-Ministerkum.  Verfügung  des  Finanz-Ministerlum,
  die  Brrechnung  der
Einzugsgebühren  von  Forst-  und  Jagdstrafen
  vetr.,  2385.

14.  A#dmninistrations,  Sektion  des  Kriegs-DOepar:
tements.  Die  Berichtigung  der  Militär-Mensionen
  und  Ehren=  Invaliden=  Gelde
betr.,  265.

16-  Evangellsches-Confislorsum.  Ole  Einführung
  der  Geographie  und  Geschichte  Würt
tembergs  vom  Präzeptor  M.  Memminge
in  den  beutschen  Schulen  betr.,  291.

17.  Ministerium  des  Innern.  Bekan#tmachung
in  Betreff  der  Anordnung  einer  periodischen
  Visitarion  einzelner  Dderämter,  339.

20.  Juftiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtsböfe
  vom  Mai,  315—342.

—  Leanngestüts  -Commission.  Die  jährlichen
oberamtlichen  Berichte  über  Fohlen  und
Stuten  betr.,  aar-
        <pb n="695" />
        24.

8.

Königl.  Dekrer.  Gesetz,  dle  Festsetzunz  der
Civil  =  Liste  für  die  Regierungszeit
Selner  Majestät  des  Königs
betr.,  30.

Fustiz.  Min'sterium.  Köntgl.  Genehmigung
der  von  der  Stände  =  Versammlung  zu
Mitgliedern  des  Staats  Gerichrshofs  ernann#en
  Staatsdiener,  310.

Kadolischer  Klrchenrath.  Die  Dispensations-=Gesuche
  der  Katholiken  von  der  Blutsverwandtschaft
  und  Schwägerschaft  betr.,
354.

Königl.  Dekrete:

#  Das  Abgaden-Gesetz  für  das  Stats-Jahr
  2613  betr.,  295.

b)  Gesetz,  die  Zuweisung  verschiedener  Fonds
an  die  Finanz-Berwaltung  betr.,  304.

c)  Perordnung,  die  Erhebung  der  direkten
Steuer  für  das  erste  Drittheil  des
Erats-Jahrs  1825  betr.,  306.

4)  Gesetz,  die  Erhebung  der  direkten  Stener
für  das  zweite  Drittheil  des  Stats-Jahrs
  1817  betr.,  306.

Desgleichen.  Staats-Schulden  =  Statut
betr.,  347—353.

Finanz-Ministerium.  Verfügung  wegen
Aufhebung  der  Kanzlei  *  Rerlsions  =  Gebühren,
  345.

Seminar=  und  Schul-Inspektorat.  Conkurs
  =  Prüfung  zur  Stelle  eines  Lehrers
an  der  Mustersckule  zu  Eßlingen,  311.

Justiz-Minlsterlum.  Bekanntmachung,  dle
Erledigung  einer  Kanzelisten  =  Stele  bei
dem  Königl.  Gerichtshofe  zu  Ulm  betr.,

a10.

a#.  Ministerlum  des  Innern  und  des  Kirchenund
  Schulwesens.  Den  Besuch  der  Landes=
  Universisät  betr.,  344.

—  Staats-Schulden-Zahlungs-Casse.  Dle
Urkunden  wegen  Befreiung  von  der  Ka-6

  pltal-  Steuer  betr.,  345.

3o.  Frucht=  und  Wein-Berwaltungs-Lommis
sion.  Früchte-Verkauf  betr.,  346.

Juli.

4.  Steuer-Colleglum.  Verordnung,  die  Veraccifirung

  der  Biehrausch-Contrakte  hetr.,

—  Bergrath.  Die  Salz-Gefäll-Perwaltung
betr.  1  355.

6.  Staats-Haupt-Cassen-Verwaltung.  Dle
Besoldungs=  und  Pensions-Steuer  betr.,
65.

7.  Kriegs-Administrations  =  Sekrion.  Milltär=Penstons-Verrechnung
  betr.,  356.

10.  Ministerlum  des  Innern.  Bekanntmachung,
die  Führung  der  Register  über  die  Geburten,
  Ehen  und  Todesfälle  und  der
Familien  Register  für  die  Juden  betr.,  30.

47.  Finanz-Minlsterium.  Die  Verleihung  der
Hroßen,  kleinen,  und  Sehmd-Zehnten  betr.,
359.

—  Staats  -Schulden-  Zahlungs-  Caffe.  Dle
Ausstellung  der  Zins=  Quittungen  für
aus  den  Kameralamts=  und  Amtspflege
Cassen  ic.  auf  Vergleichung  erhebenden
Zinse  aus  Staats-Capttallen  betr.,  360.

19.  Justlz-Ministerlum.  Erkenntnisse  der  Gerichtshöfe
  vom  Juni,  396.

24.  Studienrath.  Bekanntmachung,  betreffend

die  Prüfung  derjenigen  Jünglinge,  welche
        <pb n="696" />
        4.

1.)  die  Unlver  sität  fuͤr  das  Studlum  einer
hoͤbern  Wissenschaft  beziehen;

2,)  in  eine  sder  bereits  bestehenden  Promotionen
  in  den  evangelischen  Seminarien
  aufgenommen  werden  wollen,
208.

Ministertom  des  Junern.  Bekanntmachung,

die  bevorstehende  Auflösung  der  Retcardaten-Commission
  des  Innern  betr.,  40l.

Kriegs  =  Administratlons  =  Sektion.  Dle
Milirär=  Vorspanns-Koflen=  Verzeichnisse
betr.,  405.

August.

Steuer=  Collezlum.  Dekret!  an  sämtliche
Oberämter,  die  Lösung  der  Ausgangs-Scheine
  von  ius  Ausland  Meisenden  betr.,
409.
Stadsenrath:
2)  Dle  Prüfung  für  die  vorläufige  Legleimation
  zum  Studieim  der  katholischen
  Theoksogie  betr.,  402.

B)  Die  Pruͤfung  für  die  Uufnahme  in  den
katholischen  Convlkt  zu  Tübingen
betr.,  403.

Stever-Collezlum.  Vorläufize  Verfügung,
die  Tavakls=  Gefäll  =  Verwaltung  betr.
404.

Dekret  an  sämtliche  Oberämter,  ketreffend

die  Umlate  des  ersten  und  zweiten  Drie
theils  an  der  Jahres  =  Steuer  von  1622,
410.

Steuer-Collezium,  Aufsorderung  der  durch
das  Abgaben,  Gesetz  vom  27.  Jun.  d.  J.
von  der  Capirak  =  Steuer  befreiten  Perso“
Nen,  ihre  Capltal-Steuer-Freiheit  bel

29.

denjenlgen  oͤffentlichen  Cassen,  bel  denen
fie  Capitallen  stehen  haben,  noch  in  diesem
  Monat  nachzuwelsen,  mit  angefährter
  näherer  Bezelchuung  der  öffentlichen
Cassen,  413.

Krlegs  -Adminlstrations=  Sekrion.  Jahrsbericht
  der  Invaliden-Gehalte  betr.,  416.

Studsenrath.  An  dle  evangelischen  Dekanate
  und  Vorftände  der  lareinischen  Lchranstalten
  des  Reichs,  415.

Steuer=  Colleglum.  Dekret  an  sämtliche
Oberämter,  kbetresfsend  das  Regulativ  für
die  Anrechnung  der  Kosten  von  der  Lo#
nahme  der  durch  das  Abgaben-Gesetz  vom
22.  Juni  d.  J.  angeordneten  Ergänzungs-Steuern,
  416.

Organisations=  Vollziehungs.  Conmmission.
Bekanntmachung,  den  Termin  für  das
Beginnen  des  neuen  Verfahrens  bei  den
Gerichts--Behörden  der  Königl.  Refidenz
Stuttgart  betr.,  470.

Unmittelbares  Könlgl.  Dekret.  Die  Errichtung
  einer  Inftuenz=  Post  in  Dischingen,
Oberamts  Nereshelm  betr.,  455.

Justiz-Ministerium.  Erkenntulsse  der  Gerichtshöfe
  vom  Juli,  491—454.

Ministerium  des  Innern:

Die  Neberlaffung  der  Dispensations=  Er#-theilung
  zum  Tanzen  bei  Mittwoch-Hochzelten,
  an  die  Königl.  Oberämter
betr.,  456.

Desgl.  b)  Die  Behandlung  der  Tedten
bel  den  Juden  betr.,  457.
Evangelisches  Consistorlum.  Schul=  Conferenz=

  Oirekloren  betr.,  460,
        <pb n="697" />
        September.  «
EvangekischcsznsistotimmDER-schaflung
  der  Anleitung  taubstumme  Kinder
zu  unterrichten,  von  J.  C.  Alle  betr.;,
467.
Mniferium  des  Innern  und  der  Residenz=Polizel.
  Bekaumtmachung  des  am  28.

September  v.  J.  zu  Cannstadt  abzuhaltunden

  landwirthschaftlichen  Festes,  460.

Stubienrath.  Bekanntmachung,  das  gesetzmäßige
  Alter  derjenigen,  welche  zum
and-Eramen  zugekassen,  und  in  das
niedere  Seminar  aufgenommen  werden
wollen  betr.,  465.

Ministerium  des  Innern  und  der  Residenz-Poelizel.
  Bekanntmachunz  wegen  Bestim
mung  von  Prämien,  als  Reise=  Kosten-En'schädigung
  für  diejenige  Preis=  Bewerber
  bei  dem  landwirthschaftlichen  Feste,
welche  aus  entsernteren  Gegenden  des
Königreichs  anwesend  sind,  466.

Ministerium  des  Innern.  Den  Fourage-Bergütungs-Preis

  für  die  Gensd'armerie

betr.,  4%

Organisations-  Vollziehungs  =  Commission.
Bekanntmachung,  die  Ansdehnung  der
tranfitorischen  Verordnungen  vom  26.  April.
1#10  auf  die  Civil-Gerichtsstelle  der  Königlichen

  Residenzstadt  Stuttgart  bitr.,
467.

Ministeriam  des  Innern.  Privikeglum  gegen
dru  Nachdruck  des  neuen  deutsch-lateinischen
  Lrirons  von  F.  C.  Kraft,  470.

Evangelisches-Confslerium.  Schul-Conferenz-
  Direltoren  betr.,  472.

v

Studienrath.  Bekanntnachung  der  zum
Mademischen  Studium  höherer  Wissen
schaften  außer  dem  evangelischen  Semsnar
  legieimirter  Jünzlinge,  5e7.

Ministerium  des  Innern.  Bekaunmachung
  wegen  der  Uebereinkunft  mit  dem
Fürstenthum  Hohenzollern  =  Sltemarinten,
  In  Betreff  der  Aufhebung  der  Landes
  =  und  Markung#n  Losang  zwischen  den
gegenseitigen  Staats-Eenossen,  505.

Studienrath.  Bekanntmachung  der  in  dle
evangelischen  Seminarien  neu  ausgenommenen
  Zöglinge,  510.

Justiz-Ministerium.  Erkenntnisse  der  Gerichtshöfe
  vom  August,  473—5%.

Okteber.

Ministerlum  des  Innern.  Privllegium  getzen
  den  Nachdruck  des  Lese=  und  Lehrbuchs
  vom  G.  Eith,  533.

Scudienrath.  Die  Elalieferung  der  neu
aufgenommenen  3öglinge  in  das  Seminar
zu  Schönthal  betr.,  57#.

Kathol.  Kirchenrath.  Die  diesjährige  Aufnahme
  in  den  kathollschen  Convikt  zu  Tübingen
  betr.,  566.

Kegierung  für  den  Donan-Kreis.  Belohnung
  für  den  Entdecker  eines  boshaften
Brandstisters,  S25.

Ministerium  der  Justiz  und  des  Innern.
Verordnung,  die  Berücksichtigung  des  Gefüundheits.
  Zustankes  und  der  Kleidung  der
in  die  Zuchthäuser  und  auf  die  Festung
einzuliefernden  Sträfl.ge  betr.,  521.

Ministerium  des  Ir  nern.  Bekantmachung
der  Vorlesungen  auf  der  Univerfirät  Tü-2
        <pb n="698" />
        16.

9

23.

24

26.

*

3

bingen,  wie  sie  von  Seite  der  akademischen
  Behörde  für  das  bevorstehende  Winterhalbjahr
  angekündigt  find,  514—536.

Ministerium  des  Junern.  Warnung  gegen
verstümmelte  Münzen,  531.

Frucht-  und  Wein=  Verwaltungs=  Commission.
  Herbst-General-Reseript  auf  1670,
525.

Organssations  =  Vollzsehungs  =  Commission.
Bekannmachung,  die  wegen  Abscheidung
der  Geföngnisse  erstarteten  Berichte  berr.,
637.

Finanz-Miuisterlam.  Die  Angabe  des  Alters
bel  Pensions--  und  Gracialien  =  Gesuchen
betr.,  535.  «  "

Justiz-Ministikium.Bekanntmachöns,dle
Geschaͤfisthätigkeit  der  Oberamtsgerichte
betr.,  539.

Evangelisches  Consistorium.  Schul  =  Con
serens=  Direktoren  betr.,  544.

Karhol.  Kirchenrath.  Die  kathol.  Schul-Inspektorate
  betr.,  546—5523.

Reglerung  des  Donau-Kreises.  Bekanntmachung
  der  in  dem  Oberamte  Biberach
zu  Empo#brinzung  der  Pferdezucht  gemachten
  Anordnungen,  544.

November.

Ministerium  des  Innern  und  der  Finanzen.
Die  künftige  Behandkung  der  PVau=  Concessions
  Sesuche  betr.,  583.

Ministerium  des  Innern.  Die  Vornahme
einer  Dienst-Prüfung  betr.,  543.

4  Kathol.  Kirchenrath.  Die  Einführung  vom

Präzeptor  M.  Memmingers  llelner  Geo-14.



46.

a8.

20.

27.

29.

30.

graphie  in  den  katholischen  deutschen  Eltmentarschulen
  betr.,  622.

Justiz-  Ministerium.  Ech  untnifse  der  Se
richtshöfe  vom  September,  553—580.
Ministerkum  des  Innern.  Wegen  Erhebung
der  Brand-Enrschädigungs=  Gelder  von

den  Amtspflegen,  590.

Evangelisches  Confistorium.  Schul-  Conferenz,
Direktoren  betr.,  637.
Ober-Rekrutirungsrath.  Die  Vorberektunz
der  Aushebung  für  das  Jahr  18a#  betr.,
537.  "6

Ministerium  des  Innern.  Warnung  gezen
falsche  Sechs-Kreuzerstücke,  630.
Desgl.  Ernennung  zu  lebenslänglicken
Mitglieder  der  ersten  Kammer  der  Stände
Versammung,  S90.

Finanz.Minlsterium.  Oessentliche  Belobun,
639.

Ministerlum  des  Innern.  Bekanntmachurt
die  Weltenmayerische  Famillen-Stifrung
betr.,  636.

Finanz-Mintsterium  urd  Hof-Domäa#=Kammer.
  Erläuterungen  und  nähere  Bestimmungen
  zu  der  Verordnung  vom  3.
Oktober  1817,  die  den  Bewohnern  und
Nuztznießern  herrschaftlicher  Gebäude  und
Güter  obliegenden  Verbindlichkeiten  bet.,
637.  «

Justiz-Ministerium.EtliusknlssebnsA
tichtshbfevomcktobek,59«1—618.

Desgleichen-JnBemssbekpküfanzes
imJustlstepaktemut,6-4—634.
        <pb n="699" />
        11

Dezember.

1.  Finanz-Ministerium.  Verfügung  des  Finanz-Ministeriums,
  die  Behandlung  der  Kosten
von  Untersuchungen  wegen  Uebertretungen
der  Finanz-Forst  und  Jagd-Gesetze  betr.,
639.

—  Erangelisches  -  Consistorlum.  Errichtung
eines  Privat-Schullehrer  =  Seminars  in-Heidenheim,
  636.

4.  Kathol.  Kirchenrath.  Die  katholischem:
Schul-Inspektorate.  betr.,  643:

—

Eoangelisches  -Consistorium:  Bestimmung“
des  Termins  zur  Conkurs=  Prüfung  der
demschen  Schul.  Provisoren  und  Juciplensten
  epangelischer  Confession,  644.

12.  Minlsterlam  des  Janern.  Bekanntmachung
der  Bestimmungen,  unter  welchen  Inländer,
  dle  die  gesetzliche  Studien  =  Vorprü#-fung
  nicht  erstanden  habeh,  die  Landes-Univerfträt
  besuchen  dürfen,  646.)

14.  Justiz-Ministerium.  Die  Ersetzung  des
blsherigen  Intelligenz.-Blatts  bei  dem
Königl.  Staats  =  und  Reglerungs  =  Blatt
durch  die  Stuttgarter  allgzmeinen-.
Anzeigen  betr.,  641.

19:.  Bergrath:  Salz-Confiskationen  und  Strafen
  betr.,  687..

24.  Ministerium  des  Innern.  Den-Fourage-Pergütungspreis.
  für  die  Gensd'armerie
betr.,  662..

20.-  Justiz  -Ministerium  Erke##ntnisse  der  Gerichtshser
  vom.  November  ,  649—679.

 

II..

Alphabetische  s:

A.

Abgaben.  Das  Abgabengesetz  für  das  Etats--Jahr
  151r3  betrefsend,  S.  295—04,  f##
Steuerwesen.

Abzug  und  Nachsteuer.  Bekanntmachung
des  Frelzügieskeits.  Vertrags  mit  dem  Königreich
  Heider  Sic  lien,  S.  298.

Accise.  Die  Herabsetzunz  der  Accise  vom  Pleh-Handel
  in  das  Ausland  betrefsend,  S.  141;

Sach-Rie  gi  fier.

die  Veraccifirung  der  Miehtausch=  Contraste
brir.,  S.  355.

Adet.  Mreijudiclal  =  Termin  wezen  Einsendung
der  noch  rückständigen  Anzeigen  zum  Behuf
der  zu  errichtenden  Adels  =  Manikel,  S.  3;.
w  iterer  Nachtrag  zu  dem  provisorischen
Verzeichnisse  ritterschuftlichen  Familien,  S.  4.

Anzelgen,  Stuttgsrter  allgemelne,  f.  Intelligenz=
  Blatt.
        <pb n="700" />
        Aussanss.  Gelb.  Verfügung,  dle  Lͤsung
der  Ausgangs-Scheine  betr.,  S.  409.
Ausbebuns  zum  Milltär  -Dieuste,  f.  Rekratlrung.


B.

Vau=  Conce  sions-Gesuche,  deren  künftlge
Behandlung  betr.,  S.  685.

Belobungen,  öffentliche,  des  Schultheißen
Bürkle,  von  Haubertsbronn,  S.  176;
der  Oberamtsrichter  Englert,  Hlerlintger,
  Hollend,  Klett,  Laux,  Richter,
S.  166;  der  Oberamtsrichter  Asch,  Arnold,
  Nay,  Reinhart  und  Seybold,
S.  5  16;  der  Kameralbeamten  Dertinger,
Ekhart,  Fehleisen,  Hochstetter,
Neuffer,  Werner,  S.  630.

Belohnungen.  Belohnung  für  den  Enddecker
eineS  boshaften  Braudstifters,  S.  Sat#

Besoldungs=  Sreuver,  s.  Steuerwessen.

Brandschaden.  Erhebung  der  Brand-Entschädigunzs
  -Gelder  von  den  Amtöpflegen,
S.  590.

Brunnen-Teicheln.  De  auf  Verfertigung
zuter  Brunnen=  Tcheln  aus  Steingut  aus-Besetzten
  Prels  betr.,  S.  137.

Buchdruckereien  und  Buchhandlungen.
Der  Druck  und  Verkauf  der  Steuer-Abrechnungs=
  Bücher  und  Steuer=  Zettel  betr.
S.  183.

C.

Canzlel-Revisions-Gebühren,  Verfügung
  wegen  Aufhebung  derselben,  S.  345.

Capital-Steuer,  -(.  Stenerwesen.

Jautionen.  Militär  =  Cutlons  =  Lieferungen
beir.,  S.  2#5,  s.  Rekrutirung.

Chirurgen.  Dle  chleurgische  Unterstützungs-Lasse
  betr.,  S.  174—1w05;  Ausschuß  von
Wand-erzten  und  dessen  Oblicgenheiten,
K.  16.  S.  204;  Ausstände,  F.o.  S.  173;
Bekträge  zu  den  chirargischen  Unterstütungs=
  Casen,  §.  a.  S.  172;  Bestimmung
  der  chirurgischen  Unterstützungs-Cassen,
  .  11,  S.  174;  Fonds  de  vormaligen
  Landvegtei-Umerfützungs  =  Cassen
und  Vertheilung  derselben,  §.  8.  S.  173;
Fonds  der  vormalizen  chirurgischen  Junftlade,
  §F.  3.  S.  173;  was  dazu  gehört,
K.  4.  S.  175;  wem  die  Verthellung  obliegt,
K+K.  10.  S.  173;  Vertheilung  derfelben  an
die  chirurgischen  Unterstutzungs-Cassen,  F.  5.
(.  y.  S.  175;  Oberamtmann,  dessen
Oblegenheiten  dabei,  h9.  14.  S.  174;
Oberamts=  Arzt,  dessen  Verhältnisse,
5  .  15.  S.  174;  Ortsbestlmmung,  we
die  chlrurgische  Unterstützungs  =  Casse  verwaltet
  wird,  K.  12.  S.  174;  Stuttgart,
Residenz  =  Verhältussse  derselben,  9.  18.
S.  175;  Vereinigung  der  Chirurgen
mehrerer  Oberamts  =  Bezieke  zu  Errichtang
riner  gemeinschafrlichen  Unterstützungs-Caffe,
S.  17.  S.  175;  Wahl  des  Rechners,  .  25.
S.  177.

CEivil-Eiste.  Gesetz,  die  Fesisetzunz  der  C'#il-Liste
  für  die  Regierungezelt  Sr.  Majestät
des  Königs  Wilhelm  betr.,  S.  So#y.

Confiscationen.  Salz-Confiscarionen  und
Strasen  betr.,  S.  68.

Conrikt,  katholischer,  ln  Tübingen,  f.  Unlversität.
        <pb n="701" />
        D.

Delations-Sebühren.  Die  Bezahlung  der
Delstions-Gebühreo  in  Straf-Rekursfällen
betr.,  S.  197.

Dispensationen.  Die  Dispenfations  =  Gesuche
  der  Katholiken  von  der  Blutsverwandtschaft
  und  Schwägerschaft  betressend,
S.5“;  bie  Ueberlaflung  der  Dispensations=Eintheilung
  zum  Tanzen  bei  Mlttwoch-Hochzeiten
  an  die  Königl.  Oberämter  betr.,
S.  456.

E.
Ergänzungs-Steuern,  s.  Steuerwesen.
Erkengtnisse  der  sämtllchen  Gerichtshöfe  vom

Jahr  1330,  —  nämlich  nachträglich  vom  Dscember
  1819,  S.  21—48;  vom  Januar
1870,  S.  103—124;  vom  Februar,  S.  143
—690;  vom  März,  S.  205—232;  vom
Aovril,  S.  341—871;  vom  Mai,  S.  313—
345;  vom  Juni,  S.  361—196;  vom  Juli,
S.  4½1—4054;  vem  August,  S.  473—504;
vom  September,  S.  553—58f0;  vom  Oktoher,
  S.  591—618;  vom  November,  S.  649
699.
Besonders  bekannt  gemachte  Straf-Erkenntnisse:
  gezen  den  Advokat  Seeger  in
Göppingen,  S.  274;  gegen  Johann  Georg
Michel  Bauer,  von  Ingelfingen,  S.  264;
gehen  den  Advokaten  Schübler  in  Stuttgar#,

  S.  355;  gegen  den  Barbier  Johann
Martin  Kleiner,  von  Nusplingen,  S.354;

gegen  den  Chlrurgen  Ferdinand  Brukner,
von  Durchhausen,  S.  357;  gegen  den  Chirurgen
  Bernhard  Knaus,  von  Heubach,
S.  520.

15

Exemte.  Den  Jahrsbericht  ber  die  Verehlichungen
  exemter  Personen  ic.  betr.,  S.  Bo.

F.

Elnanz=  Verwaltung.  Gesetz,  dlie  Zuweisung
  verschiedener  Fonds  an  die  Finanz-Verwaltung
  beir.,  S.  304;  f.  Unterfuchungs.-Kosten.


orftstrafen.  Die  Berechnung  dder  Einzugs-Gebühren
  von  Forst=  und  Jagdftrafen,
S.  a6s;  s.  Untersuchungs-Kosten.

Freizügiglkelt,  f.  Abzus  und  Nachsteuer.


Früchte.  Auflösung  der  Commissien  in  Getreide
  =  Angelegenheiten,  S.  7;  deren  Verkauf
  betr.,  S.  346.

G.

Gehäude.  Die  den  Bewohnern!  und  Nutznießern
  herrschusrlicber  Gebäude  und  Güter
obllegenden  Verbindlichkeiten  betr.,  S.  637.

Gefälle,  s.  Tabaks-Ge  fälle.

Gefängnisse.  Die  wegen  Abscheidung  der  Gefängnisse
  erstatteten  Verichte  detr.,  S.  631.

Gensd'armerie.  Vergütunzs-NPreise  für  die
an  die  Gensd'armerie  abgegebene  Fourage,
S.  172.  284.  470.  682.

Gestut  siwesen.  Einsendung  der  Vorspanns-Verrzeichnisse
  für  die  Gestütrs=  und  Beschäl-Anstalten,
  S.  275;  die  jährlichen  oberamtlichen
  Berlchte  über  Fohlen  und  Stuten  betr.,
S.  201.

Getreide,  f.  Früchte.

Gratialien.  Die  Angabe  des  Alters  bei
Penfions“  und  Gratialien=  Gesuche  betr.,
S.  635.
        <pb n="702" />
        Grundzefälle  und  Renten-Stener,  f.
Steuerwesen.

Gymnasiium.  Bekannemachung  wegen  Ueberfüllung

  des  obern.  Gymnasiums  in.  Stutt-Gart,

  S.  130.,
H.

Herbst-General.-Reseript  für  das  Jahr.

1820,  S.  525.
Herrschafts-Gebände,  f.  Gebände.
J.

Jagd-Gesetze,  f.  UntersuchungsK  osteu.

Innere-Verwaltung.  (Departememt  der-Justly=
  und.  des.  Innern.),  Entwurf  ein#

vorübergehenden  Anordnung  der  Minislerlen.

der  Justiz  und  des  IJnnern,  wegen  einermechselseitigen
  Aushülfe  unter,  den.  Justize

und  Administrativ-  Beamten  in  Krankreitsund
  Abwesenheits«  Fãllen.  derselben,  S.  10.

Intelligenz-BAaltt.  Die  Ersetzung  desselben
  durch  die  Stuttgarter  Allgemelnen  Anzeigen

  ·  betr.,  S.  641

Anvraliden.  Die.  Berichtigung  der  Ebren-  Invaliden

  =  Gelder  betr.,  S.  285  den-Jahresbericht,
  der.  Invaliden  Gehalte  betr.,
S.  416.

Jude  n.  Die  Führung:  der  Reglster  über  ihre.
Geburten,  Ehen  und-  Todesfälle  und  der-Familien
  Register  betr.,  S.  358;  die  Bes.

bandlung  ihrer=  Todten  betr.,  S.  457.

Fustiz-Departement,  s.  Innere  Verwaletung,
  Prüfungen,  Rechts-=  Erkennt--nisse,

  Residenzstadt.

Kirchenwesen,  katöolisches.  Die  Concurs-,

Prüfung  der  katholischen  Geistlichen  betr.,

14

S.  88;  die  Auflösung  des  kankkapitels
Ebingen  betr.,  S.  176;  die  Weederbesetzungs-Berichte
  über  erledigte  niedere  Kirchendienste
  betr.,  S.  193.,

Kreis-Reglerungen.  Anordnung  einer
yerlodischen.  Visitatlon,  elnzelner  Oberämter,
—

e..

Land.-Eramen.  Das  ban-  Eramen  vom
Jahr  1820.  betr.,  S.  415;  das  gesetzmätzige
Alrer  derjenlgen,  welche  zum  Land-  Eramen
zugelassen  und  in  das  niedere  Seminar  aufgenommen
  werden  wollen  betr.,  S.  465.

Landwirthschaft.  Bekanntnachung,  das
landwirthschaftliche  Fest  im  Jahr  1820.  bett.,
S.  460;  Bestimmung  von  Pämien  als
Reisekosten.=  Entschädlgung  für  diejenigen
Prelsbewerder  bei  dem  landwirthschaftlichen

Feste,  welche  aus  entfernten  Gegenden  des.
Könlgreichs  anwesend  sind,  S.  466.

Landwirthschefts-Fest,  s.  Landwirth--schaft.


Losung.  Bekanntmachung  wegen  der  Ueber  inkunft
  mit  dem.  Fürstenrhum  Hohenzollern.
Sigmaringen,  die  Aufhedung  der  Landesand
  Markungs-Losung  zwischen  den  gegenseitigen
  Staats.-Genossen  betr.,  S.  505.

M..

Militär.  Dle  Vergütung  der  Natural-Leistungen
  für.  das  Militär  betr.,  S.  101;  die
zu  erhebenden  Militär-Redemtions=  Gelder
betr.,  S.  183;  s.  Cautionen,  Pensionen,
  Rekrutlrung,  Vorspann.
        <pb n="703" />
        Münzwesen.  Wamnung  gegen  verstümmelte
Münzen,  S.  531;  gegen  falsche  Sechskreuzer=Kücke,
  S.  620.

N.
Nachdruck.  Priv'leqkum  gegen  den  Nachdruck
des  neuen  deutsch-lateinischen  Lericons  von
SF.  C.  Kraft,  S.  470;  gegen  das  Leseund
  Lehrbuch  von  G.  Elth,  S.  533.
Nachsteuer,  f.  Abzug  und  Nachsteuer,
Natural-Leistungen,  (.  Milltär.

D.
Pberamtségerichte.  Die  Geschäftsthätigkeit
derselben  betr.,  S.  5393  s.  Sporteln.
Oberämter.  Einsendung  der  Namen  2c.  der
Oberamtsdiener  und  ihres,  Einkommens  an
das  Steuer-Collegium  betr.,  S.  B2;  Pisitation
  derselben  durch  die  Kreis-Regierungen,
s.  Kreis-Regierungen,  Sporteln.

Ordens-Erthellung  an  den  Kaiserl.  Russischen
  Medichnale  Inspaltor  und  Hofrarh
Dr.  Schmid,  S  533.

Orgenisation.  Die  Drganisation  der  Stad#
Direktlon  und  der  Lokalstellen  in  der  Resibenzstadt
  Stuttgart  betr.,  S.  2o#.

P.

Pensionen.  Die  Brrichrigung  der  Mlitär=Pensionen
  berr.,  S.  285;  die  Militär  Pensions-Verrechnung
  betr.,  S.  3556;  die  Angabe
des  Alters  bel  Pensions=  und  Gratialten-Gesachen
  betr.,  S.  535.

Pensionsstener,  s.  Steuerwesen.

Pferde.  Anordnang  in  dem  Oberamt  Biberach
zur  Emporbringung  der  Pferdezucht,  S.  544
f.  Gestütswesen.

(ostwesen.

Privllegien.

Neue  Einthellung  der  Poftämter
des  Königreichs,  S.  84.

Preise,  landwirehschafrliche,  f.  Landwirthschaft;
  wissenschaftliche,  s.  Universitär.

Für  den  ausschlleßlichen  Verkauf
  tragbarer  Getrelde  Handmühlen,
S.  196;  1.  Nachdruck.

’ofunser.  Dle  prüfungen  für  die  akademlschen
  Stadlen  höherer  Wissenschaften  betr.,
S.  19;  Conkurs=  Prüfung  der  karho-  ischen
Schullehrer  und  Schul  =  Candidaten  betr.,
S.  88;  Prüfung  der  in  das  Haupt-Schullehrer=
  Seminar  neu  aufzunehmende  Junglinge
  betr.,  S.  176;  Conkurs-Prüfung  der
beutschen  Schullehrer  betr.,  S.  107;  desg".
zur  Stelle  elnes  Lehrers  an  der  Musterschule
zu  Eßlingen,  S.  314;  Prüfung  derjenigen
Jünglinge,  welche  1)  die  Universttät  für  das
S#udium  elner  hohen  Wissenschaft  begiehen;
2)  in  eine  der  bereits  beflehenden  Promolionen
  in  die  evangelischen  Seminarien  auftzenommen
  werden  wollen,  S.  396;  desgl.
für  die  vorläufige  Legirimationen  zum  Stur
dlum  der  katholischen  Theologie  betr.,
S.  40%  ;  desgl.  für  die  Aufnahme  In  den
katholischen  Convikt  zu  Tübingen  betr.;,
S.  40%;  desgl.  beim  Departement  des  Innern,
  S.  543;  desgl.  im  Jußtlz-Departement
  betr.,  S.  624—634;  desgl.  der  deutschen
  Schul-Provisoren  und  Ineipienten
ecvangelischer  Confession,  S.  644;  s.  Schulwesen,
  kathol.  Kirchenrath.

R.
Rechts-Erlenntulsse,  f#.  Erke##n###Lae.
        <pb n="704" />
        Reglerungs  =  Blatt  (Staats  und)  die

künftige  Elnrichtung  des  Staats=  und  Reblerungs=
  Blatts  hetr.,  S.  1;f.  Intelligenz=
  Blatt

MNekrut#ung.  Beschlut  der  S.  315,  Jahrgang

  1819  abgebrechenen  Justrultion  zu
Horllzlehung  des  Rekrutirungs-Gesetzes  vom

7.  August  r610,  S.  40—72;  Abwesende.

Militärpflichtige,  #J.  à10.  S.  60;  Anführung
  der  Entscheidungs  =  Gründe  in  der
ZSlehungs-Liste,  &amp;amp;.  74.  S.  56;  Anstände
beim  Schluß  der  Contingents-Liste,  §.  95.
S.  65;  Aushe  dung,  Bekanmmmachuns  derdazu
  bestimmten  Tage,  §.  56.  S.  40;  Vornahme
  derfelben,  §.  57.  S.  49;  Aus  scheidung
  der  Ergänzung,  §.  83.  S.  63;  Auszug
  aus  der  Einsteher-Liste,  J.  10946.  S.  68;
Befreiung,  é.  63.  S.  öu.  K.  69.  S.  54.
K.  77.  S.  50;  Beratbung  über  die  Befrelungsgründe,
  §.  63.  S.  ö#;  Beweis
wezen  Befreiung,  §.  7.  S.  59;  Cautionssumme
  des  Einsteher5,  deren  Einlieferung,
éK.  1655.  S.  68;  Contingents  -iste,
K.  63.  und  86.  S.  6r;  Dienstrüchtigkeit
  der  Militärpflichtigen,  Entscheidung
darüber,  §.  66.  S.  53;  Oilenstuntüchtiskelt,
  &amp;amp;.  64.  S.  53;  Disponsation
vom  persönlichen  Ersche  nen,  F.  111.  S.  70
&amp;amp;112.  und  115.  S.  77;  Einliefer  ung
der  definitiv  Bezeichneten,  K.  97.  S.  66;
Einsteher,  Erfordernisse  desselben,  &amp;amp;.#  99.
S.  66.  K.  100.  und  101.  S.  67;  Julassung
  desselben,  &amp;amp;.  107.  S.  68.  K.  166.  und
100.  S.  69;  Eiosteher-Liste,  6.  103.
S.  69;  Auszug  daraus,  g.  104.  S.  68;

Einstellen,  §.  68.  S.  66;  Enrscheidungen,
  welche  auf  die  Nachaushebung
Eusgesetzt  werden  können,  &amp;amp;.  76.  S.  50;
des  Kreis-Rekrutlrungsrath  wie  sie  einzutragen
  sind,  F.  67.  S.  53;  bei  der  Nachaushebung,
  §.  61.  S.  6%  Erklärung
der  Ausdrücke:  „vorläufig  oder  Bedingungs-=weise
  zum  Contingent  bezeichnet“,  #K.  68.
S.  54;  Gränze  des  Contingents,  &amp;amp;.  86.
S.  62;  Liste  der  ungehorsamen  Militärpflichtigen,
  F.  106.  S.  640:  Loosnummern,
  7.  87.  S.  62;  Messen,  §.  62.
S.  öu;  Nachsushebung,  8.  69.  S.  54
K.  Jo.  S.  55.  §.  76—78.  S.  59.  J.  Eq.
S.  6o.  J.  Oo—0  8  S.  64;  Dauer  derselben,
  §.  go.  S.  64;  Nichterscheinende,
für  welche  Befreiung  angesprochen  wird,
K.  69.  S.  54;  Ortsbestimmung,  wo
die  Aushebung  vorgenommen  wird,  S.  S9.
S.  50;  Protokolle  des  Kreis=  Rekrurirungsraths,
  §.  75.  S.  58;  Rekurs,  §J.  21
und  72.  S.  55.  8.  73.  S.  56;  Revision
der  Contingents-  Liste,  5.  9i  u.  93.  S.  64.
5.  94.  S.  65.  9.  ꝗ6.  S.  66;  Schema,
5.  85.  S.  61;  Signalement  der  bei  der
Nachaushebung  erscheinenden,  9.  80.  S.  öo;
unentschieden  gebliebtne  Fälle  find  bei
der  Nachaushebung  zu  erledigin,  &amp;amp;+.  89.
S.  60;  ungehorsame  Militärpflichtige,
.  108.  S.  69;  Berfahren  bei  Ausscheidung
  des  Contingents  und  dessen  Ergänzung,
  §.  82.  S.  61;  gegen  ungehersame
Militarpflichtige,  §.  109.  S.  69;  Verhandlungen
  des  Krels-Rekrurtrungsrates,
  worin  sle  bestehen,  §.  6o.  S.  50;
        <pb n="705" />
        Bisitation,  g.  61.  S.  51;  Vorladung
  zur  Aushebung,  §.  58.  S.  50;  der
vorläufig  Bezeichneten,  g.  79.  S.  6o;  Zeugmiß
  der  Bezirksbehörden,  F.  65.  S.  53;
zweifelbafte  Gegenstände-  sind  dem  Ober=Rekrutirungsrath
  vorzulegen,  S.  72.

Erläuternde  Verordnungen,  die  Rekrutlrungskosten
  betr.,  S.  89—94;  Amts-VDersammlungs-Aktuar
  darf  keine  besondere
  Anrechnunz  machen,  §.  9.  S.  g0;
Ankauf  der  gedrackten  Formularien,  I+.  3.
S.  89.  .  16.  S.  91;  Ausfüllung  der
Kekrutirungs-Listen  ist  annliche  Obliezenheit,
S.  4.  S.  qoo;  Aushebungs=  Kosten,
9.  7.  S.  9%;  Beiträge  der  Einsteller  zu
den  Koften,  S.  30—33.  S.  95.  5.  34—36.
S.  64;  Condukteurs-Kosten,  S.  17.
S.  91;  Einlieferungs-Kosten,  (.  7.
S.  go;  Meß-Kosten,  §9.  14.  S.  o#;
Meß=  Instruments-Kosten,  K.  15.
S.  91;  Oberamtmann  ist  durch  seinen
firen  Gehalt  belohnt;  §.  8.  S.  ho;  Oberamte
  =  Arzt  darf  in  seinem  Wohnorte
nichts  anrechnen,  F.  10.  S.  90;  Obliegenheit
  der  Central-Stadtschreiberei,  §.  12.
S.  #qu;  des  Oberamtmanns,  IF.  u1.  S.go;
Prüfung  und  Dekretur  der  Kosten,
5.  5—29.  S.  91—95;  Rekrutirungs-Kasse
  betr.,  S.  9"4;  Rekrutirungs-Kosten,
  wer  ffe  zu  tragen,  2.  1.  S.  69;
Rekrutirungs-Liste,  Kosten  ihrer  Fertigunz,
  C.  2.  S.  89;  Staats·  Diener,
deren  Diäten  und  Reise=  Kosten.  .  10—22.
S.  Ja:  Taggeld  des  Gerichts-Aktuars,
9.  5.  S,  go;  der  Orts-Vo.  sieher,  4.  6.

S.  ge;  Urkunds=  Personen,  FJ.  5.
S.  91;  Berpflegungs=  Kosten  der
Mannschaft,  §.  18.  S.  o#.

Instruktion  für  dle  dem  Kreis-Rekrut#-rungsrathe
  beigegebene  ärztliche  Commission,
als  Unhang  zu  der  Instruktion  für  die  Voll-Nehung
  des  Rekrutirungs  =  Gesetzes  vom
7.  August  1#810,  S.73—35.

Adsesonderte  Vifitation,  S.  6.  S.  73;
Art  der  Vifitation,  §S.  J.  S.  73.  FF.  8.
S.  1„  ;  Beurthellung  der  Gebrechen,
.  15  u.  16.  S.  )4;  sonstiger  körperlichen  Unvollkommenheiten,
  §.  16.  S.  77;  Gutachten
  wegen  sonstiger  Gebrechen,  F.  3o.  S.  ;
Krankheiten  und  Gebrechen,  welche
vom  Militär  Dienst  ausschließen,  Aufzählung
  derselben,  F.  17.  S.  75.  L.  10.  S.  77;
Locale  für  die  Pisitationen,  §.  a.  S.  73;
Resufltat  der  Viffration  ist  im  Protokoll
einzutragen,  #K.  9.  S.  74;  Unterschrift
und  Uebergabe  des  Bisitatlons=  Prokokolls,
  J&amp;amp;.  13.  S.J;  Urthell  über  Diensitüchtigkeit,
  &amp;amp;.  10.  S.  74;  Uebergabe  derer,
  die  vifütirt  werden  sollen,  §F.  ö.  S.  73;
Uebertrag  ins  Bifsitations  =  Prokokoll,
K.  4.  S.  73;  Verschiedenheit  der  Urtheile
  der  Aerzte,  F.  11  u.  13.  S.  74;
Verschwiegenheit  über  die  Gebrechen,
g.  1J.  S.  76;  Berwelsung  auf  das  Nekruriungs
  =  esetz  und  Inftrufrion,  §.  1.
73;  Wisltätton---Protokoll,  FS.  3.
S.  73  und  73.

Aushebung  ven  4500  Mann  für  den
Milirärdlenst,  S.  die  Namen  der
zum  Contingent  rder  dessen  Ergänzung  be-3



0

loo;
        <pb n="706" />
        zeichneten  Militärpflichiligen  sind  der  Regiktratur
  detz  Ober-Rekrutirungsraths,  die
Zahl  der  bei  der  Aushebung  zum  Contingent
  definitiv  bezelchneten  Militärpflichtigen
find  der  Assentirungs-Commission  des  Kriegs-Departements
  anzuzelsgen,  S.  126;  Vertheilung
  der  auszuhebenden  Rekruten  auf
die  Kreis=  und  Oberamts-Bezirke,  S.  126;
Vorkereitung  der  Aushebung  für  das
Jahr  à831  betr.,  S.  587.
Residenzstadt.  Bekanntmachung,  den  Termin
ffür  das  Beginnen  des  neuen  Werfahrens
bei  den  Gerichts-Behörden  der  Refidenzstadt
Stuttgart  betr.,  S.  420;  die  UAusdehnung
der  traufitorischen  Verordnung  vom  26.  April
10  auf  die  Civil  -Gerichrsstelle  der  Königlichen
  Residenzstadt  Stuttgart  betreffend,
S.  46;  f.  Organisation.  «
Retakvateusäommissioaeassufhebung
der  Retardaten-Commission  in  Steuersachen

betr.,  S.  14;  dle  bevorsiehende  Auflösung

der  Retardaten  =  Commission  des  Innern
betr.,  S.  4%.

RKerisions-Gebühren,  s.  Kanzlei-Kevlsions-Gebühren.


S.

Salz,=  Confiscatlonen,  s.  Confiscationen.


Salz-Verwaltung.  Die  Salz-Gefäll-Verwaltung
  wird  dem  Königl.  Dergrath  untergeordnet,
  S.  355.

Schäte.  Das  Eigenthum  gefundener  Schätze
betr.,  S.  96.

Schenkung,  f.  Schulwesen.

Schul=  Conferenz-Direktienen,  s.  Schulwesen.


13

Schulwesen,  berhaupt.  Bekanntmachunz,
dle  Scheukung  des  Professors  M.  Deazel
von  Schulbüchern  an  die  katholischen  Sche
len  betr.,  S.  402;  die  Anschaffung  der  An
leitung  taubslummer  Kinder  zu  unterrichte,
von  G.  C.  Alle  bem,  S.  464;  f.  pe#
fungen,  Seminarien.

Schalwesen,  protestantisches.  Schul-Conferen,
Direktoren  betr.,  zu  Mardach,  S.  20;  zu  Geiß
lingen  und  Affaltrach,  S.  81;  zu  Gaildef
und  Ostelshelm,  S.  130;  zu  Wain,  S.  200;
zu  Okhringen,  S.  460;  zu  Rosenfeld,  S.  uu
zu  Eglosheim,  S.  541;  zu  Kirchenk##-berg,
  S.  632;  dle  Einführung  der  Ei#-graphie
  und  Geschichte  Württembergs  vom
Präzeptor  M.  Memminger  in  den  deuk“
schen  Schulen  betr.,  S.  a01;  s.  Prüfongen.

Schulwesen,  katholisches.  Erinnerung  an  die
katholischen  Schul=  Inspektorate,  rückstim
dige  Jahrberichte  betr.,  S.  130;  Die  dies
jäbrigen  Schulberichte  betr.,  S.  200;  ki
Fersen  der  katholischen  Schulen  bem.,  S.  :à1
—236;  Eintheilung  der  katholischen  Schul-Inspektorate,
  S.  546—553,  u.  643;  dit
Einführunz  vom  Präzeptor  M.  Mem'
mingers  kleiner  Geographie  in  den  kalbo
lischen  deutschen  Elementar-Schulen  bei
S.  683;  f.  Prüfungen.

Seminarien.  Die  Errichtung  eines  Friest
Seminars  für  dle  Blldung  von  Landschub
lehrern  in  Reichenbach  betr.,  S.  20;  del
glelchen  in  Heidenhrim,  S.  655;  Bekauotmachung
  der  in  die  evangelischen  Seml#s“
rien  neu  aufgenommenen  Zöglluge,  S.  56.

Sporteln.  Die  BVerrechnung  der  Kosten  für  di
        <pb n="707" />
        Sporteln  =  Journale  der  Oberamtsgerichte
und  Oberämter  betr.,  S.  200.

Staats'=  Kassen.  Verordnung  wegen  Eingabe
und  Erledigung  der  Forderungen  an  die
Staats-Kassen  innerhalb  des  betreffenden
Stats-Jahrs,  S.  a70;  Aufruf  der  Staate-Haupr-Kassen=
  Verwaltung  wegen  Eingabe
der  diesjährigen  Forderungen  an  die  Staats-Kassen,
  S.  2387.

Staats-Gerschtshof.  Ernennung  zu  den
von  Sr.  Majestät  dabel  zu  besetzenden
sechs  Richtersstellen,  S.  288;  Königl.  Genehmigung
  der  von  der  Stände-Versammlung
  zu  Mitgliedern  des  Staats-Gerichtsbofs
  ernannten  Staatsdiener,  S.  310.

Staats-Schuldenwesen.  Monkrung  der  Vergleichungen
  mit  der  Staats-Schulden-Jahlungs-Kasse,
  S.  275;  die  Ausßellung  der  Zuns-Quittungen
  für  aus  den  Kameralamts=  und
Amtspflegkassen  2c.  auf  Vergleichung  erhebende
Zinse  aus  Staats-Kapitalien  betr.,  S.  300.

Staats-Schulden-Statut.  Begriff
der  Staats-Schuld,  .  1.  S.  348;  Größe
der  Schuld,  §.  2.  S.  348;  Bestimmung
des  Zinsen-Zahlungs=  und  Tilgungs-Fonds,
##.  3.  S.  348;  besondere  Anweisung  dieses
Fonds,  g.  4.  S.  348;  Deckung  der  Verwaltungs-Kosten,
  F.  5.  S.  349;  Art  der
Verziusung,  F.  6.  S.  340;  Art  der  Kapital-Ablösung,
  §.  7.  S.  349;  Vermehrung
der  Schuld  durch  neue  Ueberweisungen  oder
Aulehen,  f.  8.  S.  350;  Art  der  Bescheinihung
  und  Buchführung,  §F.  9.  S.  350;
Verwaltungs  =  Behörde,  #9.  10.  S.  351;
Vawaltungs  =  Etat  und  Kassen=  Berlchte,

K.  11.  S.  355;  Ober-UAafsscht  der  Regierung,
  K.  12.  S.  351;  Rechnungs-Ablegung
und  Erledigung,  §.  13.  S.  35.  ·

Stadt-Direktion,  s.  Organisathon.

Standesherren.  Kammer  der  Standesherren.
Ernennung  lebenslänglicher  Mltglieder  derselben,
  S.  378,  590.

Stände.  Die  Amtskleidung  der  Mitglieder
rrr  zweiten  Kammer  der  Stände  betr.,
S.  do;  der  Offizialen  und  Diener  der  Stände
betr.,  S.  11;  den  Jutritt  zu  der  Königk.
die  Stände-Versammlung  eröffnenden  Sigung
berr.,  S.  ur.

Steuerwesen.  Die  Umlage  der  direkren  Steuern
für  das  Etats-Jahr  163  betr.,  S.oo;  Aktiv-Kapitalsteuer
  und  Bestimmungen  deshalb,
S.  294—297;  Besoldungs=  und  Pensions-Steuer
  und  Bestimmungen  deshalb,  S.  90—
Jos  und  355;  Grundgefälle  und  Renten=  Steuern
  und  Bestimmungen  deshalb,  S.  209—
302  weitere  Verordnung  für  die  Aufnahme,
den  Einzug  und  die  Verrechnung  vorftehender
  Steuern,  S.  302—304  ;  Verordnung
die  Erhebung  der  direkten  Steuern  für  das
erste  Drittheil  des  Stats-Jahrs  18:W,  306,
40;  desgleichen  für  das  zweite  Drittheil
des  Stats-Jahr  1837,  S.  306.  4i6e;
die  Urkunden  wegen  Befsreiung  von  der
Kapital  =  Steuer  betr.,  S.  345;  Aufsorderung
  an  die  von  der  Kapital-Steuer
befreiten  Personen,  ihre  Steuerfreiheit  2c.
nachzuweisen  2c.,  S.  413;  das  Regulativ
für  die  Anrechnung  der  Kosten  von  der  Aufnahme
  der  Ergänzungs=  Steuern  betr.,
S.  416.
        <pb n="708" />
        Stiftungen,  (offentliche  milde).  Belanntmachung
  der  Superattendenz  des  Martinianischen
  Stipendiums  (sogenannter  neuer

Bau)  in  Tübingen,  S.  4—;  Eigenschafcen

  des  Bewerbers,  F.  3.  S.  6;  Filklerische
Stiftung  III.  S.  6;  Genuß  anderer  beträchtlicher
  Stipendien,  4.  2.  S.  6;  Priorität
der  Eingaben  IV.  S.  6;  Geschlechts-Register
  V.  S.  7;  Inkorporirte  Familien-Stipen-=dien
  II.  S.  6;  Sinn  der  Stiftung;  1I.  S.  5;
Vermögens  Zeugniß  ist  von  dem  Bewerber
belzubringen,  §.  1.  S.  5;  Zeit  der  Rezeption
  VI.  S.  7;  die  Weihenmayperische
Familien-Sciftung  betr.,  S.  636.

Straf-Erkenntrnisse.  f.  Erkenntuisse.

Sträflinge.  Berücksichtigung  des  Gesundheirs=Zastandes
  und  der  Kleldung  der  in  die
Zuchthäuser  und  auf  die  Fesiung  einguliefernden,
  S.  521.

Studienwesen.  /.  Prüfungen,  Unlsversität
  Tübinzen.

T.

Tabaks-Gefälle.  Vorläufige  Verfügung,  die

Tabaks=  Gefäll-Verwaltung  beitr.,  S.  404.
u.

Unlverfität  Tübingen.  Den  Besuch  der
Landes-Universität  Tübingen  betr.,  S.  2;
Bekanntmachung  der  zu  Bezlehung  der  Universität
  legitimirten  Jünglinge,  S.  7;
der  Vorlesungen  auf  der  Univerfftät  im
Sommer-Halbjahr  1820,  S.  134—40;
im  Winter-Halbjahr  1837,  S.  54—520;
Bertheilung  von  Preis  =  Medaillen  an  Studierende,
  S.  563;  Zahl  der  Studierenden
im  Sommer  1820,  S.  344.

Die  Aufnahme  in  den  kotholischen  Convikt

zu  Tübingen  betr.,  S.  506;  Bekanntmachung
  der  zum  akavemischen  Studium  auße
dem  evangelischen  Semigar  legitimirten
Jünglinge,  S.  507;  Bestimmungen,  unter
welchen  Inländer,  die  die  gesctzliche  Studien-Vorpräfung
  nicht  erstanden  haben,  die
Landes-Universitä#  besuchen  dürfen,  S.  640,
s.  Stiftungen,  Prüfungen.

Untersuchungs-Kosten.  Die  Behandlung
der  Kosten  von  Untersuchungen  wegen  Uetretung
  der  Finanz=  orst-  und  Jagd-  Gesetze
  beir.,  S.  639.

Urkunden.  Die  Behandlung  der  Legalifirung
von  Urkunden,  die  für  das  Ausland  bestimmt
  sind,  S.  237.

V.

Vasallen.  Eröffnung  an  die  Königl.  Basallen
in  Bezlsehung  auf  die  vollzogene  Vermählunz
Seiner  Königlichen  Majestät,  S.238.

Berdienst-Mebaillen.  Erthellung  eine  socchen
an  den  Prof.  Zipser  zu  Reufohl  in  Ungarn,
S.  19;  an  den  Schultheitz  Bürkle  in  Haubersbronn,
  S.  176;  an  den  Bürgermeisier
Binder  in  Stuttgart,  S.  189;  deögl.  an  Ankerwirih
  Böhringer  zu  Jagstfeld,  S.  420.

Vieh-Accise,  s.  Accise.

Visitationen  der  Oberämter,  f.  Kreis-Regierungen.


Vorspann.  Die  Militär-Vorspannskosten-Werzeichnisse
  betr.,  S.  409;  s.  Gestütswesen.

Wilderer.  Bestimmung  wegen  Vornahme  der
Wildersi-Untersuchungen,  S.  273.

Z.
Zehenten.  Die  Verleihung  der  großen,  kleinen
und  Oehmd",  Zehenten  betr.,  S.  359.

—.———J
        <pb n="709" />
        III.

Alphabetisches  Personen-Register.

v.  A#bel,  273.

Abel,  206.  518.  572.
Abele,  100.  262,  509.
Abendschön,  470.  65°.
Abraham,  500.
Ackermann,  106.  a11.
Adam,  3186.

Ade,  548.

Abelung,  676.

Adis,  6Gos.

Adrion,  153.

Ahl,  23.

Aich,  501.  509.  538.
bLichler,  146.
A#cheler,  353.
Aichroth,  394.
Aigster,  370.  582.
Aikele,  667.
Aipersbach,  30.

v.  Alberti,  462.
Alberti,  509.
Albrecht,  676.
Alerauderreuther,  362=Allion,
  245.
Allmendinger,  428.  504.
Wr.  575.

Amann,  674.
Ambacher,  595.
Ammen,  247.

Amnthör,  317.
Andreas,  2164.
Angele,  452.
Angster,  507.
Anisch,  229.
lepenhäuser,  46.
Appinger,  106.
v.  Arand,  187.
v.  Aflt,  262.
Urmbruster,  116.  129.  156.  567.
Arnold,  536.

v.  Arnsberg,  6o6.

Auber,  199.

Uuberle,  108.

Auchrer,  276.

Auer,  667.

Auerbacher,  157.  665,

v.  Autenrieth,  137.  518.
Autenrieth,  101.  105.  583.
Artin,  368.

Baader,  33.

Bach,  593.

Bacher,  374.

Bächle,  507.

Bachmann,  166.  229.  326.  578.
Bachmaier,  500.

Bachmor,  344.

Back,  668.

Bader,  146.  376.

Bäder,  206.

Badent,  40.

Bahr,  392.

Baier,  101.

Balzzer,  443.

Baisch,  boꝛ.

Bayh,  3z11.  323,

Bayha,  512.

Balbach,  333.

Ballheim,  572.

Bandel,  5609.

v.  Baͤr,  B80.

Bäãr,  221.  224.  366.  442.

Barth,  22.  514.  514.

Baratti,  644.

Bareuter,  654.

Baßmann,  133.

Bäsler,  452.

Batent,  514.

Batzle,  596.

Bauer,  9.  117.  118.  146.  158.
154.  189.  190.  228.  229.
260.  263.  284.  366.  386.
389.  497.  436.  499.  507.
558.  553,  504.  579.  605.

Bäuerle,  207.

Bäuchlen,  110.

Bauhof,  330.
        <pb n="710" />
        Baumann,  160.  228.  245.  251.
258.  282.  477.  507.  539.
563.

Baumann  und  Comp.,  366.

Baumelster,  270.  390.  547.  67.

Bäumlein,  192.  589.

Baur,  24.  137.  103.  436.
50.  518.

Bausch,  506.

Bayer,  570.

Becher,  276.

Bechsteln,  545.

Beck,  33.  35.  102.  156.  651,

Becker,  36.  681.

Beckler,  551.

Beer,  309.

Behler,  396.

Beigel,  17.

Beil,  432.

.Beilharz,  253.

Beiter,  662.

Bel,  102.  156.  224.  245.  252.
292.  366.  440.  474.  698.

Belh,  445.

Bellon,  250.  474.

Belser,  204.

Benedikt,  332.

Bendel,  122.  514.

Bendaich,  200.

Bengel,  134.  186.  515,

Benninger,  25.  249.

Benjamin,  579.

Benz,  450.  609.

Graf  v.  Benzel=  Sternan,  670.

Berger,  335.

Beringer,  513.

Eraf  v.  Berlichingen,  430.

v.  Berlichingen,  365.

Berlizheimer,  439.  652.

Bernhard,  374.  557.  592.

Graf  v.  Beroldingen,  95.  161.
267.  533.

Bertrand,  s73.  336.  43)0.

Best,  557.

Bestlin,  500.

Beßler,  510.

Besendörfer,  333.

Besserer,  246.

Beutel,  572.

Beutele,  131.

Beutelspacher,

Beuter,  204.

Bez,  390.

Bezler,  130.

Bezold,  118.

Biber,  97.

Bickel,  574.

Bidermann,  330.

Bledermann,  549.

Bieger,  231.  271.

Biegger,  556.

Bierdümpfel,  509.

Bierer,  620.

Biesinger,  222.  329.  494.

Bihl,  431.

Bihler,  319.

Bilfinger,  422.  510.  553.

F.  Binder,  472.

Binder,  98.  180.  221.  227.
379.  502,  508,  537.  54.

G
□%
P

543.  565.
Bippus,  400.
Blrk,  162.
Bischof,  204.
Graf  v.  Bismark,  545.  59e.
Bitsch,  392.
Bizer,  606.
Blalch,  257.
Blank,  196.  441.  597.
Blankenhorn,  675.
Blaser,  363.
Blersch,  271.
Blessing,  383.
Blind,  24.
v.  Blocken,  550.
Blocher,  663.
v.  Bloß,  472.
Bloß,  146.  163.
Blumenflock,  669.
Blumhardt,  155.  465.  510.
Böbel,  458.
Boger,  a2ol.
Bohm,  116.
v.  Bohnenberger,  138.  519.
Bohnenberger,  50.
Bohnek,  666.
Bohnle,  114.
Böhringer,  324,  420.  555.
Bek,  3.9.
Bokstatt,  24.
Boler,  1568.
Bolz,  as.
Bommler,  494.
Bonhöfer,  500  50.
Bopp,  336.
        <pb n="711" />
        Bose,  211.  344.

Bosch,  158.  219.  423.  654.

Boscher,  226.

Booͤler,  219.

Boßler,  534.

v.  Vorberg,  524.

Brand,  337.

Brandauer,  456.

Brandstetter,  336.  556.

Bräuchle,  45.

Brann,  133.  a19.  330.  433.
430.  449.  453.  576.  50#.

Bräunlin,  156.

Brecht,  323.  380.

Breitenbücher,  874.

v.  Breitschwert,  464=Wreyer,

  430.  687.

Breunninger,  36.  191.  441.

v.  d.  Brinken,  544.  "

Brodbeil,  339.

Brotbeck,  152.

Bruder,  §03.

Brucklacher,  157.

Bruker,  369.

Brukner,  357.

Brustle,  367.

Brutscher,  334.

v.  Bubenhoven,  226.

Buck,  337.  338.

Bucher,  60.

Bücheler,  616.

Buchtel,  363.

Bühl,  132.  610.

Bühler,  06.  ab0.

Bühlmaler,  554.

23

Buͤhr,  569.
Bührer,  605.
Buk,  433.  450.
Büller,  120.
Bulling,  163.  667,
Bond,  397.
Buob,  459.

Burr,  1228.
Bürger,  506.
Purger,  15.  60.
v.  Bürgi,  414.
Burk,  677.
Burkart,  386.
Burkhard,  166.  643.
Burkhardt,  487.  603,
Bürkle,  178.
Bürklen,  332.
Busch,  539.
Buscher,  305.
Buschle,  587.
Buschor,  503.
Büttmr,  113.
Buzorint,  97.

v.  Cammerer,  582.
Cammerer,  98.  506.
Canstetter,  183.
Carl,  217.

Carle,  207.  4.3.
Casselmann,  185.
Cellarius,  C648.
Christian,  507.
Chriftmann,  1.  346.
Clausnizer,  129.
Clemm,  506.

Cleß,  2e.

Clossius,  517.

Conrad,  155.  5)3.

Conz,  139.  519.

v.  Cogniard,  830.

Cotta  von  Cottendorf,  6är
Cranz,  619.

Cronberger,  288.
Cronmüle#,  5090.

Custor,  506.

Dahm,  472.
Dambach,  "45.
Damberger,  125.
Danneger,  317.  216.
Danner,  477.  667.
Dannhauser,  873.
Dänuber,  245.
David,  33.

Debler,  37.  243.
Desen,  508.

Graf  v.  Degenfeld,  568.
Degenfeld,  499.
Degginger,  1568.  436.
Dehner,  610.
Deigendesch,  613.

v.  Demler,  191.
Demmel,  15.
Oenzel,  40  5106.
Denzer,  289.
Deprezin,  5%.
Dertinger,  639.
Deutelmoser,  468.  269.  679.
Diebold,  557v.
Diem,  37-.
        <pb n="712" />
        Dleringer,  564.
Dieterich,  510.
Dietrich,  97.
Dieterle,  257.
Dietzsch,  460.
Diez,  596.
Dihlmann,  29.  420
Dikert,  368.
„Dill,  387,

Graf  v.  Dillen,  31é.
Dillenius,  313.
Dimmler,  6583.
Dittel,  47.
Döbel,  429.
Dobelbauer,  125.
Dobelmann,  648.
Dölle,  120.
Doll,  505.
Doller,  670.
Dollmantel,  406,
Dölker,  435.
DOommer,  453.

Dörr,  139.  205.  221.  259.  520.

Dörrmann,  500.
Dorn,  a3.  506.
Dörnacher,  S10.
Dörner,  520.
Dörtenbacher,  378,
Dossinger,  225.
Dötschmann,  471.  573,
Derißner,  154.
Drießlein,  600.
Dreifuß,  31.
Drey,  35  516.
Drtyer,  514.

24

Dreher,  106.  440.  440.  677.

v.  Dresch,  135.  136,  138.  186.
5616.  519.

Drescher,  137.

Dunker,  503.

Dupper,  112.

Dürler,  45.

Dürr,  38.  358.  316.  345,  404.
Dursch,  968.  50.

Duscher,  10.

v.  Düvernoy,  186.  508.  509.

Ebe,  168.

Sberbach,  594.
Eberhard,  340.  433.  6:2.
Eberhardt,  116.  482.  465.
Sberle,  398.

Sbert,  318.

Eccard,  673.
Eckher,  212.
Eckhardt,  630.

SEge,  265.

Egeler,  256.  491.
Egetenmaler,  110.
Esner,  336.

Egle,  6364.

Eoplen,  484.
Ehinger,  142.
Ehret,  259.

Ehrlein,  259.
Ehrler,  316.  327.
Eichner,  156.
Eidenbenz,  510.  619.
Einicke,  230.  341,
Euinger,  655.

Eisele,  257.  391,  436.
Eisenbeis,  562.

Eiser,  9.
Einsteln,  580,

Eitel,  378.

Svrth,  489.  506.
Ekert,  106.  366.
Elben,  133.

Euinzer,  380.
Esstert,  1.

Elsäßer,  410.
Emmert,  139.  520.
Endres,  340.

Engel,  565.

Eugeler,  156.  565.
Englert,  3.  133.
Euslin,  599.

Entreß,  506.

Eppler,  436.

Eoting,  378.

Erath,  18.  159.

Erb,  119.

Erbe,  651.
Ergezinger,  48r
Ergenzinger,  303.  518.
Erhard,  164.  33.  364.
Erhardt,  273-  472.
Erlenbusch,  572.
Erne,  393.

Ernst,  432.

Erpf,  93.

v.  Sschenmayer,  138.  186.  516.
Eschenmaier,  640.
Esenwein,  210.
Essenwein,  177.  1682.
        <pb n="713" />
        Effig,  157.
Essinger,  342.  395.  657.
Euler,  453.
Ezlin,  446.

v.  Faber,  08.
Faber,  199.  200.  458.  402.
Faig,  506.

FSaist,  35.

Falber,  43.

Falch,  250.

Falter,  36.
Farmann,  159
Fasel,  657.
Faßhuber,  363.
Faust,  101.

Fauser,  3a.  635,
Federer,  423.

Fehr,  171.
Feblelsen,  509.  69.
Feierabend,  97.
Feilmoser,  191.  316,
Felbmaier,  328.
Fenk,  262.
Fesenmaier,  269.
Fetzer,  264.
Feuchter,  611.
EIIIIIE
Feuerle,  549.
Feuerlein,  514.
Fiegel,  478.

Ließ,  319.

Fizel,  1983.
Findeisen,  148.  4311.
v.  Fint,  210

15

Fink,  97.  168.  219  387.

Finkb,  135.

Fünhaber,  15.  243  659.

v.  Fischer,  s.  142.  186  201.

Sischer,  164.  4530  453.  49é.
Soi.  561.  610.  662.

E'schhaber,  158.

Flad,  49r.

Flaig,  327.

Tlaisch,  501.

v.  Flatt,  134.  186.  515.

Flartig,  661.

Fleischhauer,  469  534

6E#l  333.

Forg,  165.

Fo  stbauer,  378,  667.

Forster,  470.  616.

Forster,  124.

v.  Forstner,  138.  519.

Forstner,  36.  488.  605.

Forchuber,  307.

Fortner,  30.

Frank,  164.  168.  271,  268.

364.  414.  425.  446.  492.

Frasch,  206.  366,  495.

Frech,  655.

Frei,  30.

v.  Sreiberg  Elsenberg-Hürbel  „
46.  230.

#.  Freiberg-Elsenderg=  Kndringen,
46.

Freudenmuth,  487.

Erey,  45.  169.  395.  422.  455.
450.—  656.
Frepbier,  476.

Fribolin,  204.

Frick,  610.

Fridel,  380.

Frlker-,  1863.  229.  36.

Frisus,  101.

Frisch,  266.

Fritsch,  145.

Fritz,  483.

Friz,  à4.  223.  362.  383.  432.
41.  44.

Frizlin,  37.

Fröhlich,  330.

Frohn,  555.

Fromberger,  420.

Fröser,  502.

Suchs,  36.  168.  317.  3946.
534.  619.  646.

Fues,  483.

Fülle,  166.

Fulda,  238.  130.  492.  519.

Euß,  653.

Futter,  392.

Gaiser,  258.  269.
Galßer,  507.
Gad,  150.  215.
Graf  v.  Gallatin,  530.  534.
Gänsler,  318.
Sannt,  108.
Ganuner,  486.
Ganz,  367.
Ganz=  umüller,  233.
Ganzborn,  261.
Sänzle,  366.
Eänglen,  350.

4.
        <pb n="714" />
        v.  Gãrtuer,  137.  518.

Gärttner,  288.

Gasser,  611.

Gaßmann,  480.

Gast,  645.

Gaufer,  609.

Gaus,  199.

Gauß,  430.

Gaupp,  84.  485.  516.

Gebhard,  25.  106.

Gebhardt,  623.

Gehr,  152.

Gehrer,  503.

Gehrig,  446.

Gehring,  146.

Gehweiler,  26.

Geiger,  30.  133.  3)6.  Soz-570.
  591.  658.  677.

Geiß,  271.  323.

Geister,  387.

Gelshelmer,  313.

v.  Gemmingen,  ot.  251.

v.  Georgii,  186.  310.

Georgii,  288.  324.

Gerai,  501.

Gerber,  115.  204.

Gerlach,  247.  434.

Germann,  614.

Gern,  562.

Gerster,  47.  655.

Gerstlauer,  555.

Gerstner,  336.

Geß,  475.  537.  583.

Geßler,  34.

Seßner,  604.

Eldon,  464.

GEieß,  209.

Githör,  166.

Elaz,  324.

v.  Slock,  611.

Glock,  610.

Glöckler,  208.  5035.

Eloning,  335.  386.

Glorian,  160.

Elaf,  678.

v.  Gmelin,  1365.  136.  576,

Emelin,  ai.  185.  136.  131.
138.  464.  516,  517.  516.

Göbel,  490.

Godelmann,  82.

Göhringer,  594.

Göhrung,  349.

Gölz,  152.

v.  Göllniz,  330.  370.  607.

Gonser,  606.

Göppel,  675.

Göttling,  206.

Göbtsch,  374.  678.

Gottsellg,  214.

Göe,,  500.  561.

Göz,  332.  366.  365.  554.

Graf,  395.  508.

Grähle,  571.

Grammonr,  8.

Grag,  262.

Gräßle,  182.

Gräßler,  147.

Gräter,  396.

Grau,  345.  395.

v.  Grauer,  334.  a63=Grauer,

  492.

v.  Grebner,  83.  171.
Greiner,  396.
Greising,  550.
Greisle,  676.

Gremp  von  Freudenstein,  536,
Greul,  ½4.

Erleb,  430.

Grieser,  459.
Griesinger,  672.
Erimm,  400.
Grlmminger,  310,  655,
Grins,  452.

Grob,  368.

Gröber,  467.

Gröner,  578.

Gros,  a2.

Groß,  356.  380.
Grosmann,  116.  146.
Grötzinger,  à16.  666.
v.  Grunberg,  486.
Grünewald,  594.
Grundler,  524.
Grunsky,  130.
Grünfperger,  570.
Esell,  669.

Gubler,  376.  457.=Gugel,
  440.  657.

v.  Gültlingen,  187.  332.
Gumbel,  484.
Gumpper,  215.
Gundert,  81.
Gundelfinger,  129.  546.
Gänter,  6717.
Günthuer,  171.  515,
        <pb n="715" />
        Güntner,  169.  445,
Gänzler,  833.  582.  645.
Gunzenhäuser,  434.  56,
Gutekunft,  565.
GEutscher,  484.  654.=Haaf,

  119.

Haag,  45.  364.  365.  55.  507.
612.

Haarburger,  579.

Haas,  463.  531.

Hab,  30.

Haberbosch,  453,

Haberkorn,  250.  474.

Habermaas,  196.

Häberle,  371.  477.

Käbich,  275.

Hifele,  .30  396.  447.  512.

Hafuer,  132.  263.  368.  658.  659.

Haz,  145.  317.

Hagdorn,  434.

Häge,  677.

Hägele,  225.  321.  335.  661.

Hager,  343.

Hahn,  559.  675.

Hähnle,  375.

Heid,  674.

Haigzis,  56.  331.  43.

Halazmann,  30)y.

Halh,  450.

Kälbel,  459.

Haller,  156,  160.  216.  3220.
376.  50.  50.

Hammer,  326.  559.

Hämmerle,  169.  337.  367.  017.

27

Haner,  550.
Hank,  159.
Hanselmann,  223,
Hänsler,  507.
Harr,  331.
Hardezg,  510.
Harrer,  377.
Haͤring,  97.  ain.
Härse,  470.  540.
Hirlin,  375.  671.

Harpprecht,  1  85.  331.  257.  565.

Darsch,  35.  369.  461.

v.  Hartmann,  158.  186.

Hartmann,  493.  5o9.  564.  583.
604.  654.

Hasenmäule,  165.

Haspel,  8.

Haße,  54.

Hafller,  307.  508.

Graf  v.  Hatzseld,  36.

Hau,  566.

Hauber  206.  443.  610.

Hauderer,  392.

Haueisen,  115.  231.  257.  565.

Hauff,  27.  95.  134.  6153.

Haug,  177.  31.  438.  465.
510.  665.

Hauser,  104.  217.  246.  316.

659.
HDuschel,  6508.
Häußerman##  594.
Häusler,  45.  243.
Häßler,  Bo.
Kausmann,  %9.  362.  455.  478.
Haur,  497.  591.  636.

v.  Hayn,  464.
Haz,  611.
Hees,  5708.
Hogel,  403.
Hebsaker,  202.
DHegsele,  337.
Helden,  374.
v.  Hesder,  47.
Heigelin,  98.  333.  343.  53K
Hellig,  340.  44.  429.  501.
Heilizmann,  374.
Heim,  19.  274.  452.
Helmbach,  169.
Hein  berger,  251.
Helnkel,  131.
Helurich,  324.  655.
Heinz,  163.
Heinzeler,  505.
Heltier,  391.
Heswitz,  126.
Hekler.  183.
Held,  549.
Heler,  202.  236.  340.  365.
5eg9.
Hellerich,  476.
Helferich,  176.
Helfferich,  463.
Helfenberger,  251.
Helmreich,  25.
Hellriegel,  111.
Hellwig,  344.
Hemmerle,  192.
Hempel,  2426.
Henne,  214.  559.
Heuger,  380.
        <pb n="716" />
        Hensinger,  551.
Hensler,  115.  577.
Henßler,  80.  216.
Heprägs,  120.

Herb,  449.

Herbst,  81.  135.  516.  662.
v.  Herbort,  456.
Herson,  483.

v.  Herdegen,  186.
Herdegen,  653.

Herre,  155.

Herrer,  C50.
Herrlinger,  338.

v.  Hermann,  8374.
Hermann,  151.  479.

Derrmann,  57.  35.07.  106.  225.
226.  264.  329.  369,  273.  378.

469.  567.  589.  616.  654.
Herter,  580.
Hertfelder,  246.
Horwig,  368.  671.
Herz,  15-.
Herzberger,  578.
Herzog,  315.  621.
Heß,  42.  111.  18.  440.
Heßloͤhl,  211.
Hetsch,  97.  206.  510.
Heyd,  469.  513.  537.
Hez,  33.
Hezel,  333.  3641.  568.
Hezer,  1½2.
Hlemer,  59s.
Hildenbrand,  503.

Hller,  9.  35.  3a7.  370.  44  J.  479.

502.  574.  595.  650.

18

Hils,  577.

Hlzinzer,  605.

Hipp,  246.  361.

Hirlinger,  514.

Hirnstein,  445.

v.  Hirrlinger,  168.

Hirsch,  22.  243.  381.  438.

Hirschbühler,  40.  314.

Hrschbüler,  221.

Hirscher,  136.  449.  516.

Hirschle,  581.

Hirzel,  423.  635.

Hebach,  79.

Hochsterter,  95.  201.  499.  53.
639.  651.

Hockenmaier,  500.

Hof,  250.

Hyfacker,  136.  137.  246.  343.
415.  5:.  518.

Hoͤfer,  251.  430.  4385.

v.  Hofer,  35.  652.

Hofer,  3a1.  470.  635.  668.

Höfle,  507.

Hofmann,  195.  511.  608.  665.

Pometster,  97.  257.  188.  399.

Hofläß,  429.

Häh,  480.

Jürst  v.  Horenkohe,  267.

Fürst  v.  Hobenlohe,  Bartenslein,
204.  445.  650.

Prinz  Hohenlohe-  Ungelfingen,

182.

Fürst  Hobenlohe-Kirchberg,  344.
Prinz  Hobenlobe-Kirchberg,  2.

Fürst  Hohenlohe  -Laugenbueg,

244.
Prinz  Heohenlohe-angenburg,

287.
Furst  Hohenlohe-Dehrlugen,  244.

262.
Hohl,  365.  669.
Hoͤhneisen,  479.
Hohnecker,  557.
Hokmann,  653.
Holland,  186.  541.
Holch,  37.
Hölder,  150.
Holder,  314.
Hokldenrieth,  305.
Hollenstein,  45.
v.  Holz,  316.
Hölziler,  430.
Holzmann,  669.
Holzschub,  330.
Holzwarth,  655.
Hommel,  408.
Honold,  dr.
Hopphan,  640.
Hopf,  511.
Hopfenstock,  659.
Hopt,  510.
Horge,  288.
Hörger,  ½7.
Horn,  22.  509.
Ki#ger,  511.
Hornikel,  §97.
v.  Hornftein,  269.  580.
Hdrz,  156.
Höschele,  506.
Hottmenn,  497.
        <pb n="717" />
        Hopler,  618.

Hezel,  30.

v.  Huber,  2090.

Huser,  24.  28.  271.  324.  6J
Huberich,  8.

Hubmann,  663.

Häbsch,  613.

v.  Hüzel,  276.  27.

Hugser,  55:.

Kugwart,  215.

v.  Humbracht,  422.

Hummel,  220.  268,  330.  331.
Kund,  306.  543.  593.
Hundekhagen,  1236.  5119.
Hundr,  432.

Hüner,  057.

7.  Künersdorf,  455.

Hutt,  597.

Hutter,  451.

Hopeden,  2.

Jäckle,  22.

v.  Jäger,  636.

Jäger  von  Jägerberg,  381.
Jäger,  134.  152.  288.  515.
Jäk,  33.

Jakob,  234.  270.  357.  987.
Jan,  244.  472.

Jauß,  209.

Jederle,  267.

Jenisch,  330.  370.  007.

*.  Fenut,  147.

Jenter,  430.

Jentsch,  558.

Jerter,  145.  436.

29

v.  Ifflinger,  315.

Iinger  von  Granegg,  665.
Illenberger,  207.

Ilg,  33.

Imgart,  Se.  433.

Imhoff.  2.

Joannis,  34.

Jonas,  595.

Jourdau,  20).

Isaak,  336.  498.

Israel,  335.  350.  336.  447.
Judas,  145.  504.  618.
Jurg,  ib65.  612.

Junk,  206b.

Käfer,  25.  316.

Kaiser,  45.  209.  333.  477.
482.

Kalbfell,  33.

Kallenberg,  427.

Kallenberger,  148.  3vo.  447.

Kamm,  209.

Kammerer,  330.

Kant,  150.

Käppel,  640.

Kappelmann,  1½4.

v.  Kapf,  B4.  456.  471.

Kapf,  105.  139.  15  J.  289.  510.
533.

KRaprus,  337.

Karcher,  425.

Karse,  478.

Kam,  07.

Karrer,  395.

Käfer,  207.  269.

Kaseus,  567.

Katz,  408.  633.  566.

Kauderer,  396.  533.

Kaufmann,  8o.  210.  355.  4  4.
5lo.  562.

Kausler,  190.  428.  622.  635.

Kaz,  325.  6os.

Kazenwadel,  146

v.  Kaz'na  er,  9.

v.  Hechler,  666.

Keck,  506.

Kegrels,  222.

Kehl,  433.

Keldel,  576.

Kelm,  338.

Keinath,  6485.

Kek,  153.

v.  Kellenbach,  2.

Keller,  8.  26.  220.  234.  237.
241.  155.  392.  424.  432.
483.  490.

Kellermann,  265.

Kemmler,  331.  426.

Kempter,  264.

Kentner,  65  1.

Keppler,  132.

Kerler,  473.

Nern,  36.  273.

Kerner,  342.  536.  652.

Kees,  269.

KReß#er,  C76.

Keudel,  670.

Keuerlber,  à15.

Kibele,  18.

Kiderle,  220.
        <pb n="718" />
        Kiderlen,  506.

Kiefer,  211.

Kielmaier,  511.

Klenzlen,  23.

Kiereker,  330.

Kles,  30.  555.

Klesel,  140.  436.  67e.

Kletzling,  426.

Kilgus,  106.  160.

Kind,  472.

Kinzelbach,  500.

Kiypp,  360.

Kirchdörfer,  570.

Kircherer,  255.

Klrchmaier,  267.

Kirchner,  310.  365.  572.

Kirn,  271.  605.  652.

Klrschner,  16

Kiesel,  508.

Kistler,  470.  546.

Klaus,  555.

Klee,  bosg.

Kleber,  46.  269.

Klein,  155.  288.  354,  4%.
6557.  560.  671.

Kleiner,  167.  266.  354.  431.  532.

Kleinmann,  661.

Klemm,  140.  201.  472.  510.

Klemmer,  636.

Klenk,  106.  319.  384.

Klett,  188.  a320.  371.  383.

Klex,  476.

Klingel,  60.

Klinger,  39.

v.  Klinkowström,  16)7.

30

Klöble,  231.

Klöpfer,  277.

Klampp,  24

Klöpfel,  306,

Knapp,  97.
6ob.

Knäule,  214.

Knaupp,  422.

Knaus,  540.

Kuecht,  254.

Kneller,  441.

Knöll,  500.

Knöller,  34.  444.

Kubpsfte,  111.

Knorr,  561.  681.

Knupfer,  616.

Kober,  Soo.  b6i7.  «

v.  Koch,  287.

Koch,  17.  171.  au2.  263.
325.  375.  474.  600.

Kofink,  107.

Köhle,  209.  556.

Köhler,  119.  394.

Kohler,  33.  206.  219.
257.  277.  512.  657.
613.  664.

v.  Kolb,  453.

Kolb,  40.  150.  300.  579.

Kön###e,  659.

Kölz,  659.

Koͤnngot,  105.

v,  König,  2.

Könis,  13.  171.  250.  433.
610.

Konrad,  39.

105.  283.  S10.

594.

Kopp,  225.  boq  ·

Kopf,  276.  bol.

Korn,  316.

Körner,  211.  369.

Koser,  577.

Krach,  33.

Krachenfels,  547.

Kraft,  105.  322.  470.  551.

Krämer,  95.  164.  487.  569.

Kramer,  103.  ab4.

Krapf,  75.

Kraus,  47.  207.  370.  431.
439.  524.

Krauß,  35.  476  511.  666.

Kraut,  152.

Krauter,  570.

Krautheimer,  224.  475.

Krazmann,  140.

Krehl,  139.  519.  654

Kreltmaier,  493.

Kretschmaler,  425.

Krieger,  101.

Kroneker,  363,  364.

Krögel,  606.

Krumm,  424.

Kübler,  83.  226.  206.  332.
554.  563.  674.

Kuch,  505.

Küfner,  664.

Köüllweln,  430.

Kuhn,  366.  406.

Kühner,  47.  152.

Kühnle,  240.  610.  659.

Kuhnle,  345.  482.

Kümmerle,  563.  0061.
        <pb n="719" />
        Kümmerlen,  206.  383.

Kunz,  332.

Kunzl,  32r.

Kuppisch,  153.

Kmz,  140.  263.  331.  335.  500.
Kutter,  33.  364.  505.
Kägzler,  110.

Laccorn,  442.  571.

Lachenmaier,  124.  168.  478.
618.

tächer#in,  296.

abe,  480.

Laib,  169.

Laiber,  671.

Lambart,  23.

Kämmermaier,  62.

lämmle,  605.

#Lamparder,  187.

amparter,  6.2.  653.

Kanderer,  154.  315.  33.  331.
475.  491.

Kandthaler,  1293.

v.  Langen,  190.

Lang,  20.  97.  l10.  5%  509.
548.  573.

Kangensteln,  368.

Lauber,  564.

Lauer,  22.  218.

Lauter,  122.

Lautier,  133.

Laux,  188.  434.  473.

Lav,  119.

Lechler,  619.

Lidermann,  257.

Lefebre,  581.
Lehmann,  154.  177.
v.  Lehr,  186.

Lehrer,  430.

Leibins,  309.
Leibfried,  679.

Leiner,  227.

Leins,  246.  675.
Leir,  370.

Leizing,  376.

Lempp,  63.

Leng,  365.

Lenz,  565.

Leo,  106.

Lepretre,  182.

Letsch,  6o6.

Leuze,  220.  256.  330.
Levl,  34.  316.  433.  476.  600.
Levite,  336.  556.
Leyh,  32.

Lezguß  17.

Lieb,  256.  491.  6018.
Liebler,  505.  507.
Liedle,  563.
L#egenhölin,  268.
Lienhardt,  508.
kinck,  159

v.  Lindauer,  455.
Linder,  270.  678.
Andner,  288.

t#ink,  472.

Linkeaheil,  338.

v.  Linstow,  346.
Kipp,  bob.

Graf  von  der  Lippe,  “

Löbert,  142.
Lecher,  600.
Löchler,  619.
Lodholz,  488.  666.
v.  Loͤffler,  18.

Liffler,  206.  534.  584.

Longner,  458.

Lorch,  664.

Lörcher,  219.

Lorinser,  504.

Löw,  430.

Prinz  von  L9wensteln-Wertheim-Freudenberg,
  372.

udtmann,  442.

Ludwig,  375.  437.  653.

Luger,  253.

Lüllich,  31.  423.

Lumpy,  605.

Lung,  671.

Lupp,  254.

Lutz,  426.

Luz,  203.  493.  50.

Lüze,  à14.

v.  Lüzow,  161.

v.  Maasburg,  651.

Machol,  246.

Mack,  0.

Mader,  563.

Mager,  440.

Mahl,  §57.

Mahler,  67.

Mährlin,  610.

v.  Maier,  1866.

Maier,  95.  1233.  145.  161.  413
        <pb n="720" />
        220.  222.  250.
340.  377.  396.
449.  452.  475.
44.—  40:.  —
557.  577.  599.

219
274.
44.
477  ·
551.
670.

v.  Majer,  389.  471.

Maier,  278.

Mak.  70.  611.

vVv.  Mal  lanc,
517.

v.  Malchus,  530.

Minn,  579.

Manasses,  386.

SGraf  von  Mandelslohe
550.

Mannes,  261.

Manzold,  121.

Manz,  27.  336.  339.
656.

Mark,  665.

Märklin,  440.  536.

Marschall,  167.

Martin,  225.  577.

Martini,  270.  255.

Martis,  au#8.

Marr,  580.

Marz,  24.  555.

135.  136.

v.  Massenbach,  205.  574.,

M.st,  358.
Mattes,  276.
Mattihes,  570.
Matheis,  330.
Mattmann,  5)5.
v.  Maucler,  166.

256.
424.
476.
504.
669.

916.

529.

4414

32

Maulbetsch-,  258.
Maurer,  36.  230.  547.  611.
6.5.

Mausnest,  394.

Mauthe,  564.

Maoz,  585.

Mag,  538.

Moyer,  36.117.  224.  226.  233.
247.  251.  276.  324.  380.
426.  437.  465.  583.  658.
602.

v.  Mayhdfer,  278.

Mericus,  445.  651.

Medikus,  204.

Megnin,  334.  514.

Mehl,  96.

Mehrer,  161.  316.

Mehrle,  244.

Meißner,  569.

Meirner,  477.

Memhardt,  z24.

Memminger,
62z.  635.

Menlker,  132.

Mergenthaler,  496.

Merk,  342.  605.  631-.

Merkle,  531.

Merklein,  386.

Merklin,  651.

Merkt,  391.

Merz,  614.

Messerschmies,  339.

Fürst  von  Metternich  =  Winneburg

  =  Ochsenhausen,  22.

270.  395.  452.

55.  291.  511.

Mitz,  545.

Metzzer,  209.

Meurer,  431.

„Meyer,  1.  97.

Mezger,  151.  164.  436.  560.
594.  670.

Mezler,  164.

Michaelis,  226.  419.  517.

Miellnger,  171.

Miller,  43.  46.  144.  147.  200.
204.

v.  Misklau,  2.

Minderer,  17.

v.  Misani,  205.,

Mittler,  385.

Möbes,  373.  432.

Mock,  506.

Model,  163

Mögele,  573.

v.  Mögelin,  4532

Möglin,  oz.  a1.

v.  Mohl,  30.  185.  596,

Mohl,  511.  646.

Moll,  392.  440.  455.  36.,

v.  Molitor,  95.

Molt,  379.  671.

Mönch,  427.

Mörike,  20.

Moosburger,  334.

Moser,  206.  211.  2#4  3631.
425.  475.

Mösle,  226.

Motz,  33.  654.

Moutour,  477.

Mozer,  379.  450,  488.  Jes.
        <pb n="721" />
        Maff.  216.

Mühleisen,  373.

Mubler,  500.

Muhlhäuser,  618.

v.  Müller,  397.

Müller,  41.  83.  97.  105.  107.
133.  248.  253.  338.  429.
453.  475.  476.  405.  512.
576.  615.  654.

Mulfinger,  436.

Graf  v.  Mülinen,  166.  530.

v.  Münch,  46.  114.  205.  440

494.
Mänch,  135.  515.  550.
v.  Münchingen,  469.
Mund,  339.
Manding,  173.

v.  Mundorf,  18.
Mandorf,  98.  475.
Mark,  390.
Mugaster,  665.
Manz,  21.  143.  654.
Murr,  110.
Mursch,  103.
Mursch,  409=v.

  Mutsler,  419.
Muts#cl#e#,  511.  564.
Mutzel,  130.
Nadler,  661.
Nagel.  106.  370.
Näigele,  570.
Nagler,  265.

Nast,  97.  511.

v.  Nacermann,  80.
Nathan,  169.  555.

33

Navarre,  121.
Nawerr,  267.  268.
Neber,  119.  577.
Neeb,  193.

Neef,  433.

Neff,  565.
Neßlen,  463.
Neher,  677.
Neidhardt,  431.
Nekar,  507.
Nellinger,  477.
Nestle,  115.
Neuburger,  145.  453.  65°.
Neuffer,  496.  639.
Neahäusler,  266.
Neubäußler,  568.
Neunhöfer,  400.
Neustel,  446.

.Miebel,  668.

Nieberzall,  26.
Niederho#fer,  509.
Nieffer,  595.

Nies,  391.

Nill,  488.

v.  Niet  hammer,  514.
Noll,  159.

Noller,  612.

Nör,  263.  474.

EGraf  von  Normann-Ehrenfels,

595.
Nüßler,  320.
Notter,  666.
Nothacker,  560.
Nothelfer,  502.
Oberlaader,  558.  597.

Oberkirch,  668.
Ochs.  440.  4094=Sechsle,
  60.
Oechslin,  660.
Delhaf,  271.
Oellenhelz,  310.
Oelschläger,  331.
Oertle  606.
Oeser,  655.
Oesterlen,  182.
Fürst  v.  Oettingen.  Wallerstein.
262.

Olner,  535.

Ohemais,  243.

v.  Ollenhausen,  152.  150.

Oppel,  9.

Ortwein,  655.

Ostander,  101.

Oster,  425.

Ostermaier,  169.  556.

Oßwald,  605.

Ott  40.  7230.  247.  34  r.  616.

Ottenbacher,  599.

Ortenheimer,  157.  317.  651.
666.

Onmann,  2311.

v.  Ow,  379.

Paff  arh,  37.
Palmer,  558.
Panzer,  620.
Paret,  532.

v.  Parrot,  595.
VParrot,  105.
Pa  sauer,  330.

5
        <pb n="722" />
        Patent,  677.

Pauli,  243.

Paulus,  206.

Payer,  645.

Peter,  42.

Petermann,  551.
Petersburger,  439.  652.
Paff.  45.  246.  508.
Pläfflin,  112.  511.
Pfahler,  583.

Pfeffer,  116.

Pfeiffer,  485.  503.
Peil,  107.

Mifter,  398.  447.  575.
Hfizenmaler,  472.  619.
v.  Pfizer,  869.  471.
fizer,  425.  550.

v.  Pfieiderer,  138.  186.  679.
Pffleiderer,  195.  671.
Pfleghaar,  370.
Alüger,  366.

v.  Phull-Rleppur,  5344
v.  Phull,  529.
Pichler,  505.

Pilger,  267.

Matt,  277.

Mank,  459.

v.  Messen,  595.
Plleninger,  96.  364.
Pöôse,  427.

Poppe,  1536.  139.  519.
Präg,  3606.

Preis,  40.

Pressel,  134.  467.  515.
Le  Pretre,  196.

54

Prlelmaser,  370.  447.  464.
v.  Prieser,  234.

Prinzing,  446.

Probst,  162,  606.
Mröger,  499.

Graf  v.  Quabt-Ißny,  24.

Rächl,  40#.

v.  Rackulz,  456.

Raff,  485.

Raile,  363,

Nalser,  345.  480.

Raith,  327.  379.  492.

Rall,  221.  256.

Rambold,  41.  123.

Rammenstein,  414.  534.

NRapp,  20.  137.  302.  254.  415.
5lo.  511.  518.

Raphael,  331.

Räpplin,  566.

v.  Rappold,  459.

Rappold,  34.

v.  Raßler,  22.  116.  a#18.  597.

676.

Rath,  256.

Rathgeb,  386.  597.

Rau,  132.  224.  430.  5)07.

573.

Rauschmayer,  273.

Rauser,  157.  426.

Kebmann,  438.  660.

Redwiz,  106.

Regelmann,  331.

Rehm,  234.  672.

Relbel,  537.

Reich,  376.  675.

Reichert,  346.  206.  654.

Reiff,  660.

Neinbold,  618.

v.  Reinhard,  2.

Reinhard,  201.  334.  573.  boe.

Reinhardt,  277.  603.

Reinhart,  312.  538.

Reininger,  539.

v.  Relnwald,  166.

v.  Reischach,  484.  8536.

Reiser,  14  2.  90.

Reißer,  318.

Rempp,  4359.

Renner,  3o0.  495.

Rens,  42.

Nenz,  36.  350.  318.  431.  45a.
556.

Reß,  255.

Rettenberger,  448.

Rertich,  235.

Reuchlin,  463.  636.

Reulin,  319.

v.  Reuß,  136.

Reuß,  97.  343.  445.  469.

Reusch,  244.

Reuter,  213.  252.

Reuther,  511.

Rerer,  354.  493.

v.  Rraw,  168.

Nhein,  652.

Rheinwald,  508.  510.  511.

FKichter,  168.

Rlecke,  137.  130.  506.  518.
        <pb n="723" />
        Riecker,  424.
Ried,  373.
Riedel,  476.

Riedlin  zer,  190.  255.  284.

Rleger,  10.  276.  490.
Rlegler,  548.
Riehl,  39.

Riek,  38.

Riekher,  132.  320.
Riethmüller,  375,
Rik,  385.

Riker,  532.

Rikler,  476.

Rlß,  391.

MRitter,  249.  669.
Ritz,  503.

Reck.  614.

v.  Röder,  317.  506.
Rogg,  165.

Roger,  207.

Rob,  158.

Köbler,  145.
NRöhm,  60#.
Rohner,  393.
Robrer,  676.
Roller,  360.  581.
v.  Rom,  46.  182.
Kom,  46.

Rommel,  331.  396.  44.
Römer,  315.
Romer,  593.
Romerfb,  362.
Roos,  446.

Resch,  208.  453,  599.
Roöscher,  31.

35

Roschmann,  440.
Rooschuz,  344.
Röser,  206.

Rösler,  101.  138.  439.  619.
Röslin,  205.  alo.
Nosenlöcher,  549.
Rost,  324.  475.
Kößlein,  670.
Rotacker,  98.

Norh,  329.  566.
Rothftuß,  432.
Rubensdörfer,  555.
Rudolf,  198.

Rued,  375.

Rueff,  283.

Rueß,  679.

Ruf,  260.  437.
Rühle,  600.

RNuk,  611.  670.
Rümmelin,  499.  651.
Rumeisch,  319.
Rundel,  396.  595.
Ruof  34  79.

Ruoff  #5.

Rupo,  45.  249.  617.
RNuprech-,  678.

Rüst,  160..

Kuß  426.
Rathardt,  345.  50%.  679.

Sabloner,  Sor#.  675.
Säckler,  288.

v.  Sailer,  199.
Sailer,  258.  424.  475.
Salile,  393.

Fürst  v.  Salm--  Dyk,  657.

GSraf  v.  Salm-Reiferscheld-Krautheim,
  161.

Salomé,  455.

Salomon,  499.  611.

Salzmann,  496,

Sammer,  56g.

Samuel,  316.

Sandel,  656.

Sandell,  37.

Sandmaier,  556.

Saxens,  550.

Sanuz,  123.  452.

Sartori.  124.  395.

v.  Sartler,  673.

Sattler,  31.

Sätze,  123.

Sauter,  116.  162.  219.  225.
245.  330.  451.  551.

Sautter,  ½12.  334.  457.

Sauer,  443.  602.  666.

Sszuerbeck,  595.

Schaad,  251.

Schaaf,  30/.  555.

Schaal,  160.  258.  366,

Schabel,  580.

Schakhardt,  309.

Schäberle,  256.

Schäble,  179.

Schad,  42.  327.  463.

Schof,  79.

Schäfer,  2.  114.  206.  327.
45.  559.  6)1.  632.

Schaffert,  320.  142.  596.

Schaible,  35.  144.  331.  662.
        <pb n="724" />
        Schall,  366.  564.

Schaler,  204.

Schall,  335.

Schanbacher,  33.  384.  554.

Schanzenbach,  323.

Scharf,  504.

Schauer,  159.

Schäufelln,  2ok.

Schaufler,  366.

Schauwecker,  667.

Schäzle,  660.  661.

Scherl,  à346.

Scheib,  654.

Schek,  120.

Schelling,  371.

Schempp,  653.

Graf  Schenk  von  Castell-Ober=Dlschingen,
  46.  46.  245.

Schenk  v.  Castell-Waal,  677.

Schenk  v.  Staufenberg,  665.

Schenk,  560.

Schepperle,  655.

v.  Scherer,  139.  520.

Scherger,  207.

Scheu,  337.

Scheufele,  50.

Scheurer,  97.  260.

Scheurenberger,  120.

Scheoringer,  251.  339.

Scher,  385.

Schick,  23.

Schiedinger,  379.

Sdief,  363.

Schiefer,  475.

Schiepp,  476.

36

Schlle,  511.
Schlller,  337.

v.  Schilling,  95.
Schilling,  366.
Schillinger,  §05.

Schilpp,  560.

Schimpf,  29.
Schinn,  277.
Schlrle,  606.
Schipferling,  54-.  643.
Schlecht,  253.  372.
Schlegzel,  54.
v.  Schleitheim,  31.  476.
Schlumpp,  45.
Schmelzle,  257.  332.
v.  Schmid,  B82.  374.
Sdmid,  80.  111.
156.  148.  155.
210.  244.  253.
315.  318.  329.
365.  395.  425.
4.  477  40
50.  509.  675.
533.  551.  557.
616.  640.  682.
Schmidberger,  569.
Schmidlin,  5½11.
Schmidt,  456.  559.
Schmieg,  322.
Schmitt,  150.

v.  Schmitz-Grollenburg,  590.
Schneider,  112.  115.  217.  251.
337.  591.  4%.  582.
Schnell,  45.  264.  3a1.  342.

Schnepf,  347.

12  3.
158.
260.
332.
445.
40  .
51.
596.

129.
162.
278.
342.
448.
496.
517.
*

v.  Schnizer,  539.

Schnizer,  511.

Schnizler,  377.
Schnurrer,  521.
Schnarle,  318.
Schober,  357.
Schöck,  2357.  475.
Schöll,  210.  654.
Scho,  33.  386.  6a2.  687.
Schöller,  bob.
Scöllhammer,  318.  24z.
Schölin,  556.
Scholter,  341.
Schöner,  431.  556.
Schongar,  444.
Schönbardt,  667.  677.
Schönhut,  484.  511.
Schininger,  565.  660.
Schonthaler,  23.  425.
Schepper,  250.  508.
Schöofer,  118.
v.  Schott,  395.  673.
Schott  45.  98.  l0.  137.  2½.
268.  50.  518.  625.
Schöttle,  665.
Schrader,  136.  516.
Schraft,  24.
Schrägle,  365.  606.
Schramm,  185.
v.  Schrank,  309.
Schreiber,  109.  322.  431.
Schreyvogel,  300.  6y3.
Schroth,  219.  319.
Schübler,  61.  137.  138.  353.
459.  510.  519.
        <pb n="725" />
        Schückle,  148.

Schuh,  114.  435.  561.  603.

Schuhmacher,  212.  390.

Schuhmann,  Soo.

Schüle,  666.

Schuler,  601.

Schulin,  453.

Schulthels,  569.

Schumm,  366.  585.

Schunter,  472.

Schurr,  97.  453.  659.

Schürlen,  222.  333.

Schuster,  96.  125.  656.

Schütterle,  167.  562.  387.

v.  Schütz,  245.

Schwaderer,  252.

Schwäzler,  491.  657.

v.  Schwarz,  550.

Schwarz,  36.  345.  469.  606.

614.  656.

Schwärzler,  47.  125.  618.

Schweikhardt,  33.  159.

Schweikle,  439.

Schweisser,  400.

Schweizer,  23.  28.  96.  132.
428.  458.  504.  596.  055.

Schweizerbatt,  434.

Schwelzerbarth,  500.

Schwenkel,  4357.

Schwert,  Zo-Schwertfeger,

  678.

Schwundter,  371.

Sebald,  261.

Sebig)  260.

Eraf  von  Seckendorf,  162.  201.

57

v.  Seckendorff,  r65.  161.

Seckler,  547.

Seeberger,  579.

Seebich,  36.

Seefried,  9.

v.  Seeger,  2.  11.

Seeger,  130.  274.
599.  645.  651.

Seel,  434.

Seibold,  106.  242.  654.

Seldel,  455.

Seifer,  259.

Selferfeld,  673.

Seitter,  368.

Seitzer,  269.

Seiz,  357.

Scssenheimer,  652.

Senbert,  430.

Seuter,  477.

Ser,  500.

v.  Senbold,  17.

Seybold,  472.  538.

Seyfang,  615.

Senfartb,  593.

Seyffardt,  212.

Seyffer,  653.

Soyferlein,  9.

Senpfrled,  20.  566.

Sepfritz,  469.

Sez,  618.

Sezer,  502.

Sick,  28.  362.  508.

Siegel,  247.

Siegle,  109.

Siegmann,  107.  242.

423.  583.

v.  Sigel,  566.

Sigel,  558.  »

Sigwart,  81.  137.
516.

Silber,  369.

Eilbereisen,  340.

Silcher,  140.  520.

Simon,  605.

Singer,  309.

Slun,  146.

Smith,  606.

Sommer,  372.  507.  5729.

Sonnenfeld,  225.

Sorn,  567.

Sparn,  101.  673.

Spär,  82.

Späth,  428.

Soccht,  366.

Speier,  233.

Spenzler,  654.

Sperl,  101.

v.  Speth,  13.  Bo.
456.  504.  63.

v.  Speth-Untermarchthal,  579.

Spindler,  129.  190.

Spismann,  655.

v.  Spittler,  4.  656.

Spitzuas,  212.

Spohn,  31.

Soöhr,  2186.

Sporrer,  477.

Spring,  516.  377.

Spröyule,  151.

Sprösser,  435.

Stadelmann,  446.

138.  517.

231.  232.
        <pb n="726" />
        Graf  v.  Stadion,  593.  652.
Starler,  338.

v.  Stahl,  37.
Stahl,  425.
Stähle,  22.  440.
Sctaiger,  132.  577.
Stammler,  66-.
Stängel,  538.  570.
v.  Stapf,  187.
Stark,  65.1.
Starkloff,  509.  524.
Starkmann,  395.
Staub,  513.
Stauber,  168.  317.
Steeb,  277.
Steegmüller,  657.
v.  Steffelin,  289.
Stegmaler,  391.
Stehle,  253.  343.
Steidle,  84.

v.  Stein,  608.

%

Stein,  201.  211.  266.  352.  482.

Steinbach,  371.  616.
v.  Steinberg,  508.
Steinbrener,  443.
Steiner,  251.

Steinhäuger,  97.244.455.  508.

651.
Steinhäußler,  334.
Steinhofer,  539.  620.
6  teinle,  97.  524.
Steinmayer,  79.
Steinmez,  330.
Stellwag,  474.
Stemmer,  167.  337.  618.

Steudel,  134.

58

Stemmler,  335.
Stempflen,  338.
Stendel,  507.
Stephan,  379.

v.  Sternen#15,  311.
Sterzer,  327.

519.  671.
St-uer,  251.  271.  556.
Stich,  427.

Siickel,  386.
Stier,  153.
Stlerlin,  538.
Stimmel,  511.
Stimmer,  270.
Eting,  492.
Stirn,  583.
Stockmaier,  508.
v.  Stokmajer,  283.
Stoll,  156.  594.  663.
Stölzel,  635.
Stoppelin,  396.
Storr,  451.  556.
Stotz,  666.

v.  Straser,  47.

Straub,  45.  159.  166.  109.
330.  581.  193.  663.  676.

Streker,  245.
Strenger,  482.
Streub,  277.
Striegel,  129.

Strobel,  261.  454.  435.  486.

502.  558.
Ströbele,  270.
Sctröhl,  490.

159.  182.  515.

Ströhlin,  98.
Stubl,  268.
Sctückle,  6-5.
Stumpf,  352.  *7
Stumpp,  373.
Sturm,  117.
Stürmer,  289.
Stuttberg,  315.
Stüzlein,  Glro.
Sülzle,  215.  432.
Süpflen,  25o.

v.  Süskind,  185.
Suekind,  525.  599.
Süs,  508.

v.  Sußdeiff,  558.
Sul  dorff,  594.

Tafel,  139.  145.  317.  519.  520.

Taglieber,  36.

v.  Tessin,  157.  205.  210.

Te  ifel,  264.

v.  Thannhausen,  554.

Theurer,  97.  243.  509.

Thieler,  367.

Thierer,  226.

Thron,  332.

Thudium,  567.

Füurst  v.  Thurn  und  Tarls,  114.
28n.

Sraf  Thurn=  Valsasfina  und  Tarxis,
  230.

Traklen,  666.

Tränkle,  598.

Traub,  97.  125.  383.  657.

Trautwein,  148.  480.
        <pb n="727" />
        Treff,  575.
Treiber,  367.  560.
Trelter,  500.
Trieb,  27.
Tripßler,  325.  650.
Trirschler,  538.
Tröscher,  357.
Trucksees,  509.
Trük,  35.  606.
Trunk,  427.
Tschanum,  25.

Uebele,  392.

v.  Uerküll  =  Gyllenband,
379.  607.

Uhl,  599.

v.  Ulm,  4.  269.  383.

Ulmer,  250.  318.  455.

Umggelter,  458.

Unger,  119.  509.  571.

Unrath,  446.

Unfelr,  366.

Unsöld,  341.

Valhinger,  256.
Valet,  6.5.

v.  Varnbüler,  278.
Vayhinger,  491.  493.
Veiel,  311.  537.
Beit,  246.  597.

v.  Vellnage“,  471.
Vellnagel,  509.  607.
Velte,  261.

Veeser,  551.
Verhamme,  594.

330.

9t

Veser,  395.

Vetter,  318.  665.
Vetterle,  481.
Vephelmann,  283.
v.  Vischer,  574.
Bischer,  511.
Vogel,  640.
Vogele,  661.
Vogler,  360,  390.
Vogt,  98.  458.  606.
Poldenauer,  265.
Volk,  45.  617.
Vollmer,  250.  601.
Vollmurh,  121.
Voltenauer,  227.
Volz,  35.  159.  530.  660.
Voßler,  521.  582.

v.  Wãchter,  186.  310.  600.

Wächter,  20.  136.  476.  516.

535.
Wagenast,  379.
Wagenmann,  108.
Wagner,  97.  106.

222.  251.2

213.

274.  364.  3

530.  562.

672.
Wahl,  450.
Wahler,  426.
Waibel,  117.
Weiblinger,  256.
Wadidel,  215.
Waizenegger,  40.  4t1.  314.
Waker,  3168,

220.

8.  434.  494.
590.  576.

Walcher,  338.

Wälde,  270.

Waldenmaier,  365.  569.

Waldenmayer,  225.

Waller,  664.

Walker,  115.  258.  564.  566.
666.

Walter,  106.  231.  333.  336.
584.  673.

Walther,  533.

Walz,  129.  257.  475.  579.

Wanner,  338.  47.

v.  Wangenheim.  529.

Weber,  29.  84.  119.  137.  155.
222.  233.  289.  424.  435.
510.  518.  580.

v.  Wechmar,  252.

Wechsler,  47.

Weckherlin,  250.  433.  675.

Wege,  582.

Weger,  165.

Wehle,  256.

Weidenmann,  657.

Weidmer,  24.

Welgel,  240.

Weihenmayer,  6536.

Weihwadel,  380.

Weil,  335.  336.  674.

Weiler,  226.  302.  395.

Weingärtner,  369.

Weinmann,  5:4.  556.

Weinschenk,  469.

Weis,  485.
Weiß,  390.  456.  506.  507.
509.  652.  667.
        <pb n="728" />
        Welsser,  108.

Weishaupt,  122.

Weismann,  619.

Weitprecht,  599.

Weitzel,  221.

Weizsäcker,  460.

Weker,  333.

Weller,  38.  163.  248.  554.

v.  Welling,  91.

Welker,  101.

Wendel,  213.  432.

Weng,  6253.

Wenger,  365.

Wenz,  571.

1  Werkmeister,  186.

v.  Wernek,  554.

v.  Werner,  344.

Werner,  2  70.  325.  329.  472.
4705.  507.  510.  659.

Wernert,  276.

Wesmer,  676.

Weysser,  614

Wezel,  45.  106.  321.

Wider,  144.

Widmaler,  263.  486.

Widmann,  2y.  41.  182.  260.
574.  596.  667.

Wied,  508.

Wieland,  118.  654.

Wielandt,  559.

Wiedmann,  105.

Wießner,  609.

Wiest,  38.

Wikere,  472.

Wikler,  393.

9  4%

Wild,  54.  662.

Wilbelm  (Herzos  von  Württemberg,)
  379.

Graf  Wilhelm  zu  Waldburg-Zaeil-Trauchburz,

  288.

Wilhelm,  425.

v.  Willich,  37J.  335.

Willmer,  255.

v.  Wimpfen.,  187.

Wimpfheimer,  611.

Windmüller,  654.

Winker,  509.

Winter,  618.

Graf  v.  Winzingerobe,
529.  534.

r.  Winzlugerode,  317.

Wlrschin,  456.

Wirth,  155.  265.

Wirthle,  215.  663.

Wirz,  155.

Wlir,  508.

Wittich,  505.

Wittmann,  444.

Witzigmann,  14.

MWizenmann,  511.

Wocher,  620.

Wchlfarth,  476.

Woslpold,  IJ.

Wöbr,  132.

Wolf,  25.  65.  110.  142.  252.
572.  547.

Welfer,  423.

v.  Wözwarth,  38.  499.  554.

Worz,  386.

Wörn,  427.

181.

Wörner,  335.  606.

Wörz,  310.  Goo.

Wösner,  607.

Fürst  v.  Wrede,  38.
Wucherer,  254.  511.  546.  666.
Wullen,  511.

Wunsch,  147.  467.

Würger,  245.

Wurm,  134.  510.  515.

Wurst,  511.
Wurster,  31.  258.  35.  352.
565.  595.  664.

Würtele,  26.
TXander,  655.

Zalß,  9B.

Zaiser,  509.

Zanger,  146.

Zeeb,  319.

Zeh,  209.  314.  483.

Zehner,  34.

Zell,  276.  677.

Zeller,  202.  283.  322.  463.  511.

Graf  v.  Jeppelin,  590.

Jeug,  366.

Zieger,  546.

Ziegler,  94.  390.  490.  492.  511.
548.  667.

Ziller,  191.

Zimmann,  322.

Zimmer,  537.

Zimmerle,  419.  475.

Zimmermann,  323.  394.  555.
—

Zink,  507.
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        Zinser,  603.
Zipper,  375.
Zipperer,  246.

Atbeim,  617.
Altenstaig,  218.  605.
Alroberndorf,  34.
Amlishagen,  670.

Balzbeim,  579.
Beffendorf,  34.
Biberach,  351.  364.
Birlendotf,  515.
Bochingen,  34.
Böhmenklrch,  677.

Brackenheim,  312.  664.

Dautmergen,  604.

Ebingen,  396.
Eglingen,  463.

Frephurg,  396.

41.

Zipfely,  506.
Alpser,  172.
Zirn,  391.

 

IV.

Orts-Register.

Geradstetten,  37.
Glengen,  316.
Gronau,  66o0.
Großfüßen,  316.
Gunzach,  445.

Pebsack,  37.

Heidenhelm,  38.  499.
Hemighofen,  45.  169.  341.
Hengstfeld,  670.
Herrenberg,  565.

Höfen,  3:5.

Hoͤpfigheim,  483.
Hohnhard,  572.
Horrheim,  311.

Jartheim,  572=Kirchberg,

  5°0.

Jorn,  446.
Juber,  436.

Jüflin,  258.

Laupheim,  231.  364.
#autern,  490.

Mergentheilm,  5)72.
Mühlen,  205.
Münsingen,  30.

Neidlingen,  618.
Nonnenbach,  45.  169.  341.

Oberdischingen,  48.
Oberdorf,  385.
Obermarchthal,  316.
HOehringen,  671.
Olnhausen,  486e.

Mochingen,  214.

Ravensburg,  45.  168.  341.
6
        <pb n="730" />
        RKledlingen,  204.
Rogtwälden,  342.  556.
Rottenburg,  344.  329.
Rotiwell,  266.

Schaashof,  46.
Schornbach,  572.
Etelnbach,  572.

44

Stuttgart,  30.
Stoppach,  671.

Tettnang,  504.
Tuttlingen,  363.

Unterbolhingen,  310.,
Unterkessach,  365,

Unterelsishelm,  592.
Upfingen,  35.

Warthausen,  315.
Welkersheim,  409.
Weilenbergerhof,  46.
Weisenstein,  677.
Wiesenstalg,,  616.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
