2. Des Koͤnigl. Studlenrtaths. Velarntmachung in Beteff der hiernächst statt habenden Prüfong solcher Jünglinge, welche für das Scudium einer höhern Wissenschast die Unkversität bezlehen wollen. Die diesjährige Fraplings-Prüfung der Stdien -Candldaten, welche nach einer neueren Perordnung vom 26. Jan. 1310 (Sitaats= und Reglerungs= Blatt Nr. 4) je am zweiten Montag des Monats Februar lören Anfanz nimmt, wird am :2. künf. tlzen Wronats und die folgenden Tage wie- kerum In dem hlesigen Kbnigl. Gymnasium star haben. Diejenlgen Jänglinge, welche auf nächste Ostern die Universit## für das Studium der Rech'te, der Mediein, der kbern Chlrurgle oder der Kamcrol-Wis- senschaften bezlehen, oder von der Kameral= Wissenschaft zum Studium der Rechts- Wissenschafr, von der nlederen zur hhheren Chirurgle, oder von der hhheren Thlrurgie zur Medicin übertreten wollen, Faben sich remnach, wenn sle auf ihre Gesuche um Zulassung zu jener Prüfung nicht durch besondere Erlasse zurückgewlesen worden sind, oder noch zurückgewiesen werden, am 12. Februar und folgende Tage, je Mor- gens ?) Uhr, im hlesigen Gomnasium ein- zusinden, und Tags zuvor bel dem Nekter dleser Anstalt zu melden. Suttigart den 3. Januar 1841. Suͤskind, 5. Des Königl. Medielnal-Collegiums. Von dem Koͤnigl. Medicinal « Colleglo wurde dem Med. et Chir. Dr. Friedrich Hbring, von Willsbach, Oberamts Weins- berg, gebürulg, nach erstondener Prüfung in der Medicin, pdhern Chirurgie und Ge- burtshülfe, und dem Mc. Dr. Carl Kammerer, von Romweil gebürtig, nach erstandener Prü. fung in der Medleln, dle Erloubuß zur Ausübung dieser Wlssenschaften erthellt. Etuttgart den 11. Jannarx i841. assenbach.