34 wurde vermige Beschlusses vom 17., berg, Bekl., Producten am andern Theil, insin. den 329. Mov. unter Abänderung Schadens-Ersatz betreffend, wurde ver- des am 18. Jannar 1814 erbffneten möge Erkenntulsses vom 1., und publ. unterrichterlichen Erkenninisses dahin er- den 29. Nov. u. 2. Dec. der Beklagte kannt, daß Bekl., Ant, von der gegen von der gegen ihn angestellten Klage ihn angestellten Klage unter Compensi- entbunden, und der Klaͤger in die Kosten rung der Kosten erster und zweiter In- des Prozesses, auch wegen muthwilligen stanz zu entbinden sey. Streits zu einer Gefängnißstrafe von 3. In der Appellationssache von dem vor- acht Tagen verurthellt. maligen Stadtgerlchte Stuttgart zoi- 4. In der Appellationssache von dem schen dem Kaufmann Meef daselbst und Oberamtsgerichte zu Stuttgart zwischen mebreren andern in den Akten benann- Leopeld Vogel, von Harthausen, Bekl., ten Gläubigern des in Conkurs gerathe-= Anten, und Mlchael Widmann, Schfer nen Kaufmenns Kylius, vormals zu zu Untersielmingen, Kl., Aten, Scha- Berg, Enten, Anten, uhd der Ehefrau dens. Ersatz-Forderung betreffend, wurde des genannten Kyllus, nun zu Schut- vermöge Beschlusses vom 28. September tern im Großherzogthum Baden, geb. und publ. 5. Nov. das unterrichterliche Ströhlin, Mit-#Lurin, Atin, Location ei- Erkenntniß vom r3. Jun. d. J. unter ner Ferderang im Gante ihres Ehe- Bergleichung der Kosten der zweiten manns betreffend, wurde gegen das am Instanz bezlehungsweise bestätigt und 9. Febr. 1818 eröffnete Locations-Ur- abgeändert. theil am 7. Nov., insin, den 2 Dec. 5. in der Arpellationssache von dem vor- unter Vergleichung der bisher aufgegan- maligen Stadtgerichte Stuttgart zwischen nen Prozeß-Kosten, jedoch mit Bewels- den Georg Friedrich Weigle'schen Erben Vorbehalt für die Alin, reformatorisch von Schwaikbheim, Kl., Anten, und erkannt. dem Schustermeister Gettlieb David Lin- 3. In der Rechtssache erster Instanz zwi- denmayer von Stuttgart, Bekl., Aten, schen Davld Eßlinger, Sattler In Weins- eine Hauskaufschillings-Ferderung betref- berg, Kl., Produrenten an einem, und fekd, wurde vermoͤge Beschlusses vom dem Hofralh von Fezer zu Stuttgart, 2. Oktober und ins. den 26. November vormaligen Oberamtmann zu Weins- das unterrichterliche Urtheil vom 15. März