59 wegen Bestechung, deren er für über- Am 1r. December ist: " wiesen angenommen worden, so wie we- 5. Frledrich Martin, von Alpirspach, gen Annahme einer unerlaubten Zech- Oberamts Oberndorf, wegen einet Real- Freibaltung, neben Confiscation der von und einiger Verbal-Injurlen gegen seine ihn ongenommenen vier kleinen Thaler, Mutter, ausgestoßener Drohungen gegen seiner Stelle als Untersürster entsetzt, den Oberbeamten und unbotmäßigen Be- zu Bekleidung eines bffentlichen Amtes nehmens in dem Gesängniß unter Ein- für unfählg erklärt und zu Erstat- rechnung eines Tbells des erstandenen tung sämtlicher Untersuchungs-Kosten Arrests als Strafe, neben der Verbind= verurtheilt. lichkeit zum Ersatze sämtlicher Untersu- An demselben Tage ist: chungs Kosten, so wie des von ihm in z. die lerige Gortliebin Gde, von Trall= dem Gefängnisse gestifteten Schadens kingen, Oberamts Urach, wegen wieder- mit drei und einhalbmonatlicher bolten und dabel ausgeselchneten Dieb- Zuchthausstrafe belegt worden. stahls, auch wegen eines durch Anlehen An demselben Tage ist: umer falschen Vorspleglungen verübten 6. die zu Sulz in Untersuchung gekom- Betrugs, neben der Verbindlichkelt zum mene Benedikta Steiner, von Birken- Ersetze der entwendeten Geldsumme, s bhard, Oberamts Blberach, wegen Ver- wie der Arrest, und Umeersuchungs- bindung mit Gaunern, Berrugs durch Kesten zu ein und einhalb jährlger Annahme elnes falschen Namens und Juchthausstrafe mit derbem Willkomm dabel bartnäckig fortgesetzten Läugnens, und zu nachheriger, wenigstens ein jäh- dann wegen längere Zelt angedauerten riger Elnsperung in ein Zwangs= Ar- Conkublnats und Vaglrens, ferner we- beltehaus verurtbellt worden. gen nachgefolgter Tbeilnahme an zwel. Am 3. Derember wurde: Diebstählen, neben der Verbindlichkeit I. Johann Georg Rähle, von Bezingen, zum Ersatze ihrer Verbaft., so wie eines Oberamts Reutlingen, wegen ehebrecherl- noch zu bestimmenden Antbeils an den schen Conkubsnats, neben Zuscheldung der Untersuchungs Kosten und des Schadene Hälfte der Umersuchungs-Kosten zu drei zu neunmonatlicher Zuchihausstrase, und einhalbmenatlicher Festungs- nebst Willkomm und zu nachheriger we- Arbelt verurppeilt. nigstens fünfmonatlicher Einsper=