gerichte Kirchheim geführten Unterfu- chung gegen Jakob März, von Oeth= lingen, wegen gefährlicher und mir blei- bendem Nachthelle verbundener Miß- handlung des Muͤllerknechts Johann Jaͤ- ger, von Dettingen, neben Zuscheidung seiner eigenen Arrest= Azungs= und eines angemessenen Theils an den Unter- suchungs= und Hellungs = Kosten, elne sechsmonatliche Festungsstrofe; 9. gegen die bel dem Oberamtsgerichte Ulm in Untersuchung gekommene Anna Maria Bokstadt von da, wegen Ehe- bruchs, längere Zeit fortgesetzten Vagl- rens und Bettelns, afotischen Lebens und ungebührlichen Betragens vor Ge- richt, neben Zuscheidung eines angemes- senen Theils der Untersuchungs-Kosten, eine zehnwöchige Zuchthausstrafe zu Merkgrbningen, und nachherige Ein- sperrung in dem Zwangs-Arbeitshause zu Ulm bis zu erprobter Besserung, wenlgsiens aber auf die Dauer von drei Monaten erkannt; ro. Magdalena Auer, von Gutenberg, wegen fünften Flelsches-Vergebens, über die ihr unterm :7. Juni 1818 wegen olerten Flelsches-Vergebens zuerkannte olermonatliche Arbeitsstrafe in herr- schaftlichen Geschäften, neben Zuschel- dung der Untersuchungs-Kosten mit einer weitern olermonatlichen Arbeits- strafe in herrschaftlichen Geschäften be- legt worden. Am 18. Derember wurden ver, urtheilt: 11. auf dle von dem Oberamtsgerichte Goͤppingen geführte Untersuchung: a) Catharlna Hösch, von Helningen, wegen mehrerer thells großer gewerbs- mäßig, tbells in Genossenschaft verüb- ter Diebstähle, welche lihren ersten Räckfall begründen, zu zweijähri- ger Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg, und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs · Arbeitshause zu Ulm bis ju erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate; b) Ursula Falch, von Ulm, wegen großen Diebstahls und gewerbemößiger Begünstigung von Diebstählen, zu zebumonatlicher Suchthausstrafe zu Markgröningen. Zugleich wurden beide Inqulsieinnen zum Schadens-Ersatze verurthellt, der Kesten- punkt aber noch ausgesetzt; 12. der bel dem Oberamtsgerschte Wiblln- gen in Untersuchung gekommene Jebann Michael Geiger, von Huͤttishelm, wegen zum drittenmal wiederbolter Land- streicherei, neben Verfaͤllung in die Kosten, zu einer Zwangs-Arbeitshaus-