sels und solcher Versendungen, wofuͤr das Postporto seither von den Koͤnlgl. Kassen der Postkasse verguͤtet worden ist, der Posten fortwährend wie blsher sich zu bedienen, und dieses auch bei ihrem amtlichen Brlef- wechsel unter sich und ihren gegenseitigen Versendungen in Sachen der Partien, von welchen das Postporto zu erstatten ist, ju beobachten. Dagegen koͤnnen K. zum Behufe des übrigen bffentlichen und Prloatverkehrs im Innern des König- relchs nach allen Richtüngen gehende, rei- tende und fahrende Boten sich hin und her begeben. Dieselben dürfen jedoch unterwegs keine Merde wechseln, Rothfälle, z. B. bei dem Erkranken elnes Oferdes und Vorspannen, ausgenommen. Auf denjenigen Straßen, wo kein regel- mäßiger Postenlauf besteht, findet in An- shung der durch die bLandboten und Fuhr- leute zu versendenden Gegensténde keine Beschränkung statr, und eben so ist auch jeder Bote, oder Fuhrmann, der von einem Drt ausgeht wo sich keine Post befindet, Belefe und Effekien ohne Unterschied, so- wohl für seinen · Bestimmungsort, wenn 70 glelch daselbst ein Post-Amt aufgestellt waͤre, als auch für die an seinem Weg oder im Umkreise selnes Bestimmungsorts Lliegenden Ortschaften. In sofern in dlesen die Post kelme Briefe oder Pakete abgibt, zu übernehmen und daselbst abzugeben be- rechtigt. Wenn hingegen belde Orte, für deren wechselseltigen Verkehr ein Bote oder ein ordlnäres Fuhrwerk aufgestellt ist, durch elne Post in Verbindung stehen, so treten für diesen Fall folgende Beschränkungen ein: 1.) In Hinsicht auf die zu versendenden Pakete und andere Effekten haben sich die Landboten und Güter-Fuhrleute nach dem, als Beilage hier beigedruckten Verzelchnisse zu achten, worin die Ge- genstände genauer bezeichnet sind, de- en Versendung der Post ausschlleß- lich vorbehalten ist, so wie diejenigen, zu deren Uebernahme die Post ucht angehalten werden kann, und endllch solche, welche nach der Willkühr des Aufgebers durch die Post oder durch Boten oder Land-Fuhrleute versendet werden können. In Ansehung derjenigen Effekten, welche bei einem Gewlchte von mehr