chungs = Kesten zu elner nach selner Kbrper-Beschaffenhelt zu bemessenden olermonatlichen Festungs-Arteits- strafe; 5. der bei dem Oberamtegerlchte Wiblin= gen in Untersuchung gekommene Simon Zehrfelder, von Kodalsbofen im Kkb- nigreich Balern, wegen dreler complott= mäßig verübter Diebstähle, nachgefolgter Dlebstahls = Thellnahme und Angabe eines falschen Ramens, ferner wegen bügen vor Gericht, Landstreicherei und Räckkehr in das Kdngreich, ungeachtet der früher erfolgten Auswelsung, neben der Verbindlichkeit zum Ersatz eines angemessenen Theils der Untersuchungs- Kosten, zu einer siebenmonatlichen Festungs-Arbeltsstrafe mit Abschied und nachberlger Ausweisung aus dem Kdug- reiche unter Androhung empfindlicher Abndung auf den Wlederbetretungsfall; 6. auf den Grund der von dem Oberamts- gerichte Kirchheim geführten Unterfu- chung: a) Herrmann Bacher, von Wendlingen, wegen complotemäßlg und in Genossen- schaft verübter Verwundung und Mß- bandlung des Caspar Rehm von da, neben Perfällung in die Hälfee der Untersuchungs= und Hellungs-Kosten unter solldarlscher Verbindlichkelt, zu viermonatlicher Festungs- Arbelts. strafe, und b) dessen Bruder, Gortlseb Bacher, wegen gleichen Vergebens, neben Zu- scheidung der andern Hälfte der Unter- suchungs= und Heilungs Kosten, glelch- falls unter solldaorischer Verbindlichkelt, zu drel und einhalbmonatlicher Festungsstrafe. Am 15. Jonuar ist: 7. gegen den bei dem Oberamtsgerschte Ulm in Untersuchung gekommenen Je- bannes Rau, von Ulm, wegen gewalt- somer Widersetzlichkeit gegen die Obrig- kelt, Gotteslästerung, Drohungen und Injurlen, auch wegen höchst frechen und unbetmäßigen Benehmens wöhrend der Untysuchung, neben dem Erset säm- licher Kosten, unter Einrechnung elnes Thells des erstandenen Arrests, ein- jährige Festungs Arbeltsstrafe mit der- bem Willkomm erkannt worden. Am 16. Januar wurden ver- urtheilt: 8. der bei dem vormaligen Crimlnalamte Gdppingen in Untersuchung gekommene suspendirte LKand-Cameralamts-Kasten- knecht Johann Jakob Unkel, von Goͤppingen, wegen eines theils durch unerlaubte Elngriffe in die ihm anver- trauten Frucht = Vorräthe und deren