tigten Jaunern, wegen unerlaubter Ue- berschreitung ihrer Confinatien, serner w#igen fortgesetzten unzüchtigen Lebens- gandels und Conkubinats, so wie wegen Mitwissenschaft und nachgefolgter Theil- nahme cen Dlebstählen, endlich wegen Angabe elines falschen Geburtsorts vor der Obrigkeit, unter Einrechnung eines Tbeils des erstandenen Arrests, noch zu einer sechsmonatlichen Zuchthaus- strafe zu Markgrdnigen, so wie zum Ersatz des Schadens und der Kosten und zu nachberlger Einsperrung in ein Zwangs-Arbelthaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf sechs Monate; jugleich wurde bestimmt, daß Ingussitin nach Erstebung dleser Strafe unter strenge polizeiliche Aufsicht gestellr werden solle. Am 24. Januar wurden: 16. auf die von dem Oberamtsgerichee Woldsee geführte Untersuchung: a) Anton Kloz, von Biberach, wegen vler in Genossenschaft veruͤbter, zum Deil ausgezeichneter und erschwerter Diebstähle, die den zweiten Räckfall besselben begränden, sodann wegen Fäl- schung und Landstreicherel, so wie wegen frecher gügen vor Gerlcht, mit einer Festungs= Arbeiesstrafe von Einem Johr und känf Monaten und nachherlgen Einsperrung in dem Zwangs- Arbeltshause zu Ulm auf die Dauer don sleben Monaten belegt; b) gegen den Scheerenschleifer Kaver Wohlháter, von Biberach, wegen oler in Genossenschaft verübter, zum Dheil ausgezeichneter und erschwerter Dlebstähle, v#ierjebenmonatllche Festungs-Arbeitsstrafe erkannt; auch wurde gegen beide Inqulstten wegen des Schedens= und Kosten= Ersatzes das Angemessene verfügt. Ferner wurden an demselben Tage verurtheilt: 17. der bei dem Oberamtögerichte Blau- beuren in Untersuchung gekommene Jo- bann Georg Kramer, von Dornstet= ten, wegen thätlicher Mißhandlung seiner Mutter, auch wegen liederlichen Lebens= wandels, und ehrenrührigen Betragens gegen sein Pfarramt, neben dem Er- satze sämtlicher Kesten, zu sech monat- licher Festungs-Arbeltsstrafe, und nach- berlger Einsperrung in das Zwangs-Ar- beitshaus zu Ulm bis zu erprobter Vel. serung, jeden Falls aber auf die Dauer von zwei Monaten; 13. der bei dem Oberamtsgerichte Wiblin- gen in Untersuchung gekommene Anton Millar, von Hochwang, Koͤnigl. Bal- rischen Landgerichts Günzburg, wegen