elnfachen kleinen, aber wlederholten Dleß- stahls, so wie wegen wlederholter. Land- streicherei, neben dem Kosten= und Scha- dens Ersatz, zu viermonatllcher Festungs-Arbeitsstrafe, und nachheriger Ausweisung aus dem Kbnigreich, unter Androhung empfindlicher Ahndung auf den Wiederbetretungsfall; 19. Adam Frech, von Jebenhausen, wel- cher bei dem Oberamtsgerschte Gbppin= gen in Untersuchung kam, wegen zweler, tbeils qualisizirter, thells erschwerter Dieb- stähle, und wegen unbefugten Gewehr- besitzes, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz, und Zuscheldung eines angemessenen Tbells der Untersuchungs- Kosten, zu sechsmonatlicher Festungs- Arbeitsstrafe, und einer Geldbuße von wel kleinen Freveln; J0. auf die von dem Oberamtsgerichte Tett- nang vorgenommene Untersuchung: a)) Johann Georg Stdbckler, von Schlucht, Khnigl. Balrischen Landgerichts Im- menstadt, wegen wiederbolter zum Theil qualistzirter und ausgezeichneter Dieb- Kähle, ferner wegen verbotswidrigen Wiederbetretens des Königreichs, auch wegen Conkubinaks und Landstreicheres, neben der Verbindlichkelt zum Schaden- Ersatz, und Zuschekdung elnes angemesse- nen Thells der Umersuchungs-Koften, zu fünfzehnmonatlicher Festungs= Ar- beitestrafe mit Abschied, und nachherlger Ausweisung aus dem Könlgreich, unter Andrehung geschärfter Serafe auf den Wiederbetretungsfall; b.) Genovefa Mawarr, von Blumegg, wegen wiederholter Thellnahme an einem Diebstahl, so wie wegen fortge- setzten Conkubinats und Landstreicherei, neben Zuscheidung eines angemessenen Tbeils der Kosten, zu sechomonatli- cher Zuchthausstrafe in Markgrb#n- gen, mit Willkomm und nachheriger Einsperrung in dem Zwangs-Arbeilts- hause zu Ulm bis zu erprobter Besse, rung, wenigstens aber auf die Dauer von sechs Monaten; zugleich wurde verordnet, daß Inquistuln nach erstan- dener Strafzeit unter genaue polizel- liche Aufsicht gestellt werden solle. Am 35. Jannar ist: auf den Grund der von dem Ober- am'sgerichte Ravensburg geführten Uvo- tersuchung: a)LConrad Adler, von Mockenhefen, wegen elnes unter erschwerenden Um- ständen verübten großen, jedoch ersetz- ten Diebstahls, serner wegen zwel klei- ner elnfacher Diebstähle, auch wegen intellekrueller Urheberschaft bei Ablegung eines falschen Zeugnistes ver der Obrig=