417 Nro. 12. Königlich-Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Sonntag den 4. März 18831. I. Könisliche Verorduung. Gesetz, die Aushebung für das Jahr 15 # k Wilheilm, don Gottes Gnaden König von Württemberg. W. baben nach Auhdrung Unseres Gehelmen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, die Zahl der für daz Jahr 1641 auszuhebenden Rekru- len auf Vlertausend Mann in der Maahe festgesest, daß die ungehorsam Abwesenden Unsere Ml#ster des Jnnern und ded Kriegswesens und beauftragt, biernach in Gemäßheit des Rekrutirungs-Gesetzes vom 7. August 1819 das Weltere anzuordnen. Gegeben Stutigart den 3. März 1631. und die wegen Berufs Ausgenommenen, Wil beim. in se sern die Aushebung sie trifft, als Der Minister des Jnnernz Eestelt in die Rekrutenzahl elngerechnet v. Otte. werden. 6 Der Minister ves Krlegswesens: Demnach verordnen und verfügen Wlr Graf v. Franquemoyt, baß aus der Zahl der im Jahre 1800 ge- Auf Befehl des Klinige. bo#men Jünzlinge Vlertausend Mann Der Staats: Sekretze k ber angegebenen Art ausgepoben werden. Wellnagel.