II. Verfügungen der Departemente. Des Devartements des Innern: 1. des Ministerium des Innern. 2) Den Fourage-Verzütungs »Preis fuͤr die Gensd'armerie betreffend. Den saͤmtlichen Amtspflegen wird hie- mit erdffnet, daß der Vergütungs= Prels für die in den Monaten Januar, Februar und Märj] d. J. an dle Genod'armerie abgegebene Feurage auf #8 kr. für ple Ratlon festgesetzt worden ist. # Stuttgart den 17. März 1821. v. Otte. b) Die Belobung des Oberamtmanns Desß#ler zu Mottenburg betreffend. Da Seine Kdulgl. Mejestát auf eine Alerhbchsidenselben vorgelegte Eingabe des Stadtraths und Bürger-Ausschusses zu Rottenburg in Betreff der Verdienste des Oberamtmanns Deüßler daselbst um d#6 städtische Rechnungswesen, verm#iöge bechster Entschliehung vom 14. d. M. dem- selben nicht nur dle allerhdchste Zufrieden- beit mit seinen erfelgreichen und uneigen- nützigen Bemühungen um Wledeyherstel, lung der Ordnung in dem Verwaltungs- und Rechnungswesen der Stadt Rotten- burg zu erkennen gegeben, sondern auch welter verordnet haben, daß derselbe wegen des Hlebel an den Tag gelegten Dienst- Elfers öffentlich belobt werden soll; so wird solches hlemlt zur allgemelnen Kemmms gebracht. Smetgart den 26. März 1331. v. Otto. 2. Des Kbulgl. evangelischen Consistorlum. 2) Das Anschaffen einer von dem Sekretär Schmidlis zu Stuttgart herausgegeben # Schrift aus ken Gemelnde= und Siiftungs-Kassen betreffend. Sämtlichen gemeinschaftlichen Oberäm- tern wird hiemit die von dem Sekretär Schmidlin zu Sruttgart herausgegebene zweckmäßige und gemelnnätzige Schrife# „, Ueber öffentliche Kinder-Indu-= „strie-Anstalten überhaupt, und