164 I. Verfügungen der Departemente. A.) Des Justiz-Departemeats. Des Justiz-Ministerium. Der Rechts= Candldat Anton Bellino, don Rottenburg, welcher bei der mit ihm Lvorgenommenen ersten Dienst-Prüfung das Zeugniß dritter Classe erhalten hat, ist auf sein Ansuchen als Referendär zwelter Classe bei dem Knigl. Gerichtshofe in Tübingen aufgenommen worden. Stuttgart den 37. März 18-1. Maurler. 6.) Des Departements des Innerns: 1. Des Khnigl. katbolischen Kirchenratß#. Das Schul Inspcktorat Munderkingen betreffend. Da dem Pfarrer Schmid zu Obersta- dion wegen Kränklichkeit die nachgesuchte Entlassung von dem Schul-Inspektorat Mun- derkingen ertheilt murde, so hat man diese Stelle dem Stadt- Pfarrer Sch werdt in Munderkingen übertragen. Zugleich wird unter Beziehung auf tie neue Eluthellung der kathollschen Schul- Inspektorate (Reglerungs-Blatt v. 9. Nev. 1320 Nro. 62) die Pfarrschule in Alber- weller von dem Schul-Inspekterat Ehlngen Hetrennt, und dem Schul-Insrektorat Mun- derkingen einverleibt. Stuttgart den 3##. März 1821. Camerer. 2. Des Kodnigl. Stublenraths. ie Einsendung der Notizen wegen der Jahr-Märkte zum Behuf der Aufnahme in den Kalender betresfsend. Um das Verzelchniß der Jahr, Märkte, welches den Land-Kalendern beigefügt wird, mdglich vollständig und richtig geben äu khunen, werden die Kdnigl. Oberämter angewiesen, von jeder blelbenden Verände- rung mit Jahr = Märkten In Orten ihres Amts-Bezlrks, alse wenn eln neuer Jahr- Markt eingefüßrt, oder ein sellheriger auf-