176 II. Gerichtshof fuͤr ven Schwarzwald-Kreis. 1,) Crimlnal-Senat. Am 55. Februar ist: 1. Tomas Volz, von Deilingen, Ober- amts Rottwell, wegen elned zu Stetten verübten Kirchendiebstahls, dann wegen mehrerer kleinen nur zum Dheil ersetzten Diebstähle, so wie wegen eines Dieb= Kahls = Attentats, auch unredlichen Be- siees einer gestohlenen Sache, neben der Verbladlichkelt zum Schadens-Ersatze, und zu Erstattung seiner Arrest Azungs- und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu einer sechsmonatlichen Festungs-Ar- beitsstrafe verurchellt worden. Am a2. Februar wurde: a. Johann Georg Keinath, von Dettingen, Oberamts Urach, wegen eines großen, in Genossenscheft verübten und ausge- zeichneten Diebstahls, so wie wegen Ge- brauchs eine# frremden Wanderbuchs, neben der Verbindlichkelt zum Schadens= Ersatz, so wie zu Bezahlung seiner Hafe= und der bälftigen Untersuchungs- Kosten, mit liebenmonatlicher Festunge= Arbeltsftrafe belegt; 3, auf die vor den Oberamtsgerichten zu Sulz und Tuktliungen statt gehabte Unter- suchung: a) Josepb Gugelban, von Upflembr, Oberamts Rledlingen, wegen zweler großen In Genossenschaft sehr geféhrlicher Gauner verübken durch gevaltsamen Einbruch qualifizlrten Dlebstähle, wegen eines in gleicher Genossenschaft verüb- ten Einbruchs-Versüche, sodann wegen eines in Genossenschaft des hienach vor- kommenden Johannes Baumgärtner mit großer Verwegenbeit ausgefährten, durch Aufsteigen und Einbruch guall= fiolrten großen Dlebstahls, ferner wegen zweler in Genossenschaft mie Ceeille Zuber verübten, theils durch Einbrr quallfizirten, tbells durch Elastesgen ausgezelchneten Dlebstähle so wie wegen eines allein veräbten Einbruchs und einfachen Diebstahls, auch wegen ehe- brecherischen Conkubinats, Betrugs durch Angabe falschen Namens und Fäbrung falscher Urkunden, endlich wegen mehrjährigen Vagirens, zu elner elerjährigen J3uchthausstrofe nebst derbem Willkomm und Alschled, und zu nachheriger wenigstens zweljährl- ger Einschließung in eln Zwangs= Ar- bestohaus verurtheilt; 5) der heimalhlose Jehannes Baum- gärtner, wegen eines In Genossenschoft