177 Gugelhans unter erschwerender Dheil- nahme verübten, mehrfach quallfizirten Diebstahls, mit Räckstcht auf drei von Im wegen Dlebstahls berels erstandene peinliche Strafen, sedann wegen nach- zefolgter Thellnahme an elnem von andern angeblich zu Basel veräbten be- dentenden Diebstabl, serner wegen mehrjährigen Conkubinal#F und Betrugs durch wlederholte Angabe falschen Ne- mens, und endlich wegen wiederholten mehrjshrigen Vagirens, mit elner Zucht- lausstrafe von drel Johren und eacht Mogabelegt; hausstrase verurkheilte Therese Burk- hardt, ven Hermatingen, im Fürsten- tbum-Sigmeringen, wegen der neuer= lich gegen sie erhobenen Verbrechen, némlich wegen nachgefoltzter Tellnahme an dem von Joseph Gugelhan und Je- hannes Baumgämner gemeinschafilich verübten oben angeführten Diebstaßl, und wegen Betrugs durch Angabe fol- schen Mamens, auch wegen,xgroher Frech- beit im ügen, neben einer khrperlichen Sächilgung von zwanzig Ruthenhleben, mit einer weiteren zwei und ein- bolbmonatlichen Juchthausstrafe e) Vee Ehefrau des obengenannten Gugel- belegt. han Magdalene, geb. Kohlmus, wegen Zugleich wurde wegen des Schaden- nachgefolgter Theilnahme an drel von und Kosten= Ersodzes das Angemessene □h#r#em Manne verübten Diebstählen, in verfätt. NRäcksicht der früher erstandenen Stra- Am a26. Februar ist:. sen, sodann wegen wlederholten Vagl- 4. dle ledige Therese Alchelmann von ens und wegen Betrugs durch Angabe Epfendorf, Oberamts. Oberoderf zegen salschen Namenk, auch frechen Lügens mehrerer ersten und klelnen Dietscchle dor Gericht, neben einer kbrperllchen worunter ein durch. Esssieigen aualisn — Züchtigung von zwanzig Rutbenhieben, ler, neben der Verbindlichrelr #um Sb ##u achtmonatlicher Zuchthausstrafe dens = Ersotze und 4 Erstazung * und nachheriger wenigstens viermonat- Haft- Azungs- und Untersachungs, Ko- lcher Einschleßung in eln Zwangs-Ar- sten, unter Berücksichtigung der von britshaus verurthellt; ihr wegen Diebstahls berei## erstand hkie berelts unterm 20%. Oktober v. J. ner pollzellichen Correkilon, zu füaof W (Staats= und Reglerungs-Blatt von natlicher 3ochheusfaft verunthefe 1936 S. 605) zu fünfmonatlicher Zacht- wWorden.