ste verbandelten Untersuchung, wegen mehrerer elnfachen, arbßientbells ersetzten Diebstähle, worunter ein großer Diebstahl sich besindet, neben dem Kosten= und Schodens-Ersotz, zu elner oiermo-= natlichen Zuchrhausstrafe in Mark- grningen verurthellt. Am 6. Februar wurbe: 2. in der vor dem Oberamtsgerichte Hel- denheim verhandelten Untersuchungssache tzegen Bernhard Mailänder zu Flein- beim und Consorten, Bernhard Maillän= der von dem Verdachte einer Verläum- dung des Oberamtmanns Mdbgling zu Heidenheim freigesorochen; dagegen aber wegen gegen den Schultheißen Burgi zu Fleinbelm ausgesprochener dffentlicher und schwerer Injurle, so wie wegen vor versammelter Gemeinde und in Gegen- wart des Oberbeamten bezeugter Unbot- muaͤßigkeit und wegen Aufreitzung mehre- rer Gemeinde-Glieder zu Verhinderung der Wollzlehung eines oberamtlichen Be- sehl#, neben Bezahlung eines angemes- senen Theils der Kosten, unter solidarl- scher Verbindlichkeit mie den üb. igen Angeschuldigten, von seiner Stelle als Obmann der Gemeinde-Devutlrien ent- fernt, zu Bekleidung der Stelle eines Gemelnde Deputlrken und Gemeinde- Raths für unfähls erklärt, und ju dreimonatlicher Festungsstrafe ver- urtheilt. An demselben Tage wurde: 5. Franz Pbllipp, Seeger, von Gundel- bardt, Oberamts Crallebe#m, welcher bei dem Oberamtsgerichte Hall in Haft und Untersuchung gekommen, wegen vlerten qualisizirten, jedoch kleinen Diebstabls, neben Bezahlung sämtlicher Kosten und Ersatz des gesilsteten Schadens, zu jweijähriger Zuchthausstrafe in Goet- teszell, und nachherlger Einsperrung in das Zwongs-Arbeinshaus in Ellwangen bis zu erprobter Besserung, jedoch we- nigstens auf die Dauer ven neun Mo- naten verurtheilt. Unterm 8. Februar wurden: 4. die bei dem Oberamtsgerlchte Gaildorf in Untersuchung gestandene 7, a) Barbara Krauter, von Laufen am Kocher, wegen Vagirens und wegen mehrerer kleinen, aber gewerbemäßig verübter und im rech'lichen Sinne drit- ter Diebstähle, neben solldarischer Ver- bindlichkeit zum Ersotz des gestifteten Schedens, und neben Bezahlung der eigenen Arrest= Azungs= und 3 der Untersuchungs Kesten, zu fünfmonat- licher Zuchrhausstrafe zu Ludwigsburg und sechsmonatlicher Reclusion in ein Zwangs-Arbeitshaus;